Auszug - Sicherstellung der guten Sprachverständigung bei Elternabenden und Elterngeprächen  

Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Nr. 7 / 2013 - 2018
TOP: Ö 7.6.1
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Do, 27.03.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:00 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2014/01426 Sicherstellung der guten Sprachverständigung bei Elternabenden und Elterngeprächen
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in Annette Borns
Federführend:4.401 - Schule und Sport Beteiligt:4.511 - Städtische Kindertageseinrichtungen
Bearbeiter/-in: Geller, Jörg   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Antwort:

Antwort:

 

Vorbemerkung: Es gibt neben den Bereichen Schule und Sport und städt. Kindertageseinrichtungen auch Schulen und Kindertagesstätten in freier Trägerschaft, für die die städtischen Bereiche keine Aussagen treffen können.

Im Übrigen werden die von Frau Mentz gestellten Fragen wie folgt beantwortet:

Zu Frage 1.

Wie wird sicher gestellt, dass Eltern an Elternabenden oder –gesprächen in Schule und Kita teilnehmen (können), auch wenn sie die deutsche Sprache nicht oder unzureichend sprechen und verstehen?

 

Sollten Eltern die deutsche Sprache nicht oder nur unzureichend beherrschen, bringen sie zu Erstgesprächen (z.B. Voranmeldungen) in Kindertagesstätte oder Schule von sich aus Verwandte oder ältere Kinder mit, um sich übersetzen zu lassen.

Ist ein Kind bereits aufgenommen, so ist dies den Schulen und Kindertagesstätten ja bekannt, ob es z.B. auf Elternabenden oder zu Elterngesprächen notwendig ist, eine der deutschen Sprache mächtige Person aus dem Kreis der Familie hinzuzubitten, bzw. es wird bei wichtigen Erziehungs,- bzw. Entwicklungsgesprächen bei Bedarf auch ein externer Dolmetscher hinzugezogen.

In der Regel ist jedoch ein Elternteil in der Lage sich in Deutsch zu verständigen, bzw. deutsch zu verstehen.

Wir haben also in den Lübecker Schulen eine den Kindertagesstätten vergleichbare Situation.

 

Zu Frage 2:

Gibt es für Schulen und Kindertagesstätten die Möglichkeit ÜbersetzerInnen zu engagieren? Wenn ja, wer zahlt diese Leistung? Wo werden diese engagiert? Gibt es dem Bedarf entsprechend viele ÜbersetzerInnen für benötigte Sprachen für solche Situationen?

 

Es gehört zu den Aufgaben des Schulträgers, für die Bereitstellung von Übersetzungshilfen zu sorgen. Hierzu gehören auch Dolmetscher. Die Kosten werden von der Hansestadt Lübeck als Schulträgerin getragen.

Wir greifen dabei auf eine Liste der Justizbehörden zu, in denen Dolmetscher der verschiedensten Sprachen aufgeführt sind. Für Gehörlose greifen wir auf Daten des Gehörlosenverbandes zu. Daneben gibt es eine vom Bereich Logistik herausgegebene Liste, in der KollegInnen der Stadtverwaltung benannt sind, die Fremdsprachenkenntnisse besitzen. Im Bereich der städt. Kindertageseinrichtungen gibt es daneben eine ähnliche bereichsinterne Liste über KollegInnen mit Fremdsprachenkenntnissen.

 

In den städtischen Kindertageseinrichtungen entscheidet die Kindertagesstättenleitung, ob ein/e Dolmetscherin notwendig ist. Sie kann die Kosten über das Kita-Budget abrechnen.

 

Bislang ist den Bereichen nicht bekannt geworden, dass die Kapazitäten dafür nicht ausreichen. Man wird abwarten müssen, ob durch die vermehrte Zahl von Asylbewerbern und Flüchtlingen evtl. die Grenzen des Möglichen erreicht werden.

 

Zu Frage 3

Wenn nein, wie werden Verständigungsprobleme im Rahmen von Elternabenden und Elterngesprächen gelöst?

 

Eine Antwort hierzu entfällt.

Die Bürgerschaft nimmt Kenntnis

 

 

Die Bürgerschaft nimmt Kenntnis.