Auszug - Bebauungsplan 03.02.00 TB 2 - Fackenburger Allee/Stadtgraben/Teilbereich 2 - Satzungsbeschluss  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 2.2
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 17.03.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:40 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2014/01330 Bebauungsplan 03.02.00 TB 2 - Fackenburger Allee/Stadtgraben/Teilbereich 2 - Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in F. - P. Boden
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Koretzky, Christine
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

In der Anlage befinden sich die Austauschseiten, die vor der Bauausschusssitzung an die Bauausschussmitglieder umverteilt wurden und dementsprechend Bestandteil der Vorlage sind

In der Anlage befinden sich die Austauschseiten, die vor der Bauausschusssitzung an die Bauausschussmitglieder umverteilt wurden und dementsprechend Bestandteil der Vorlage sind.

 

Herr Stolzenberg verlässt wegen Befangenheit den Sitzungssaal.

 

Herr Pluschkell spricht die Debatte des Satzungsbeschlusses des Teilbereich 1 an, bei der der Anschluss an die Fernwärme diskutiert wurde. Mit diesem Hinweis beantragt die SPD-Fraktion folgende Ergänzung zur Vorlage:

 

„Der B-Plan 03.02.00 TB 2 ist dahingehend zu ergänzen, dass neu errichtete Gebäude entsprechend § 9 (1) Nr. 23b BauGB baulich und technisch so ausgestaltet sein müssen, dass sie mit Wärme aus erneuerbarer Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung beheizt werden können.“

 

Begründung: Allgemeine Gründe des Klimaschutzes. Zudem liegt das Baugebiet direkt am Lindenplatz und anderen Hauptverkehrsstraßen, wo aufgrund des Verkehrsaufkommens erhebliche Emissionen entstehen. Dieser Missstand darf nicht noch durch weitere Abgasanlagen verschlimmert werden.

 

 

Herr Lötsch lässt über den Antrag der SPD-Fraktion abstimmen:

 

Abstimmungsergebnis:

Für die Ergänzung:                            11 Stimmen

Gegen die Ergänzung:              1 Stimme

Enthaltung:                                          2 Stimmen

(Hinweis: Herr Stolzenberg war wegen Befangenheit abwesend)

 

Damit stimmt der Bauausschuss der Ergänzung mehrheitlich zu.

 

 

Herr Freitag spricht die finanziellen Auswirkungen an (Begründung – Punkt 7). Er hinterfragt hierbei, die mit dem B-Plan zu erfolgende Zustimmung der 420.000 Euro für die geplante öffentliche Grünfläche und schlägt vor, diesen Punkt zu streichen.

Frau Koretzky erklärt, dass 120.000 Euro schon für den Teilbereich 1 zugestimmt wurden, diese Summe hier aber noch einmal aufgenommen wurde.

 

Herr Lötsch möchte wissen, ob diese Summe für den Haushalt der Hansestadt Lübeck verpflichtend sei und ob es für die KWL zwingend notwendig sei, den Weg herzustellen.

Herr Schröder erklärt, dass der B-Plan den Rahmen vorgebe und es sich hierbei um die Flächen handele, die für die Öffentlichkeit gesichert werden sollen. Eine finale Umsetzung sei nicht zwingend erforderlich.

 

Herr Lötsch möchte weiterhin wissen, warum die Stadt 200m² Grünfläche erwerben müsse.

Herr Schröder begründet dies mit der Begradigung des Baufeldes in Verlängerung der Lindenarcaden.

 

Herr Senator Boden findet es richtig auf die finanziellen Auswirkungen hinzuweisen, allerdings sei die Umsetzung der Grünflächen ein anderes Thema. Es wäre ein Fehler diese Kosten nicht im B-Plan mit aufzunehmen und man solle dies als Auflistung betrachten.

 

Frau Metzner möchte wissen, ob es üblich sei, dass man in einem Satzungsbeschluss schon einen Arbeitnehmer konkret formuliere. Sie findet die Langzeitwirkung wäre gegeben, wenn man die Textpassage „durch die KWL“ streichen würde.

Herr Lötsch erwidert, dass dann die Vorfinanzierung im B-Plan enthalten wäre, aber man nicht wisse, wer dies vorfinanziere.

 

Herr Freitag wundert sich über die noch immer bestehenden Einwände des Eigentümers des Grundstücks und fragt sich, warum hier noch keine einvernehmliche Lösung gefunden wurde.

 

Herr Untermann fragt nach, ob es notwendig sei, dass die Kosten sowohl im Teilbereich 1, wie auch im Teilbereich 2 aufgeführt seien.

Herr Schröder erklärt, dass die Begründung, in der die Kosten aufgeführt sind, dem Verständnis diene, und dass beide Teilbereiche als selbständige B-Pläne zu sehen seien.

 

Herr Lötsch möchte wissen, auf welcher Basis die Abrechnung erfolgt sei, ob es ein Beschluss gewesen ist oder verwaltungstechnische Überlegung.

Herr Schröder teilt mit, dass es hierfür eine Vereinbarung gegeben habe.

 

Herr Stüttgen hinterfragt, wie die in der Anlage 3 unter Punkt 2 (Überbaubare Grundstücksflächen) genannten Maße gemeint seien.

Herr Schröder erklärt, dass es hier um einen Ermessensspielraum hinsichtlich der Anordnung von Balkonen gehen solle.

 

Herr Lötsch möchte wissen, wo die in der Vorlage genannten 200m² liegen, was Frau Koretzky ihm am aushängenden B-Plan zeigt. Herr Lötsch möchte weiterhin wissen, ob es schon Gespräche mit dem Eigentümer über den Grundstückspreis gegeben habe, was verneint wird.

 

Herr Wolfgramm möchte wissen, ob ein Ausschluss des Einzelhandels notwendig sei.

Frau Koretzky erklärt, dass der zentrenrelevante Einzelhandel bewusst ausgeschlossen werde.

 

Herr Schröder beantwortet die von Herrn Freitag gestellte Frage dahingehend, dass es Gespräche mit dem Eigentümer und dem beauftragten Architekten gebe und dass es im Verhältnis zum eingereichten Bauantrag eine Änderung des Nutzungsspektrums stattgefunden habe. Geplant sei nun eine Mischung aus Wohnen, Büros, Dienstleistern und Gastronomie, die den Zielen des jetzigen Bebauungsplanes entspricht.

Weiterhin erklärt Herr Schröder, dass eine Reduzierung der Höhe festgesetzt wurde, um die Sichtachsen auf das UNESCO-Welterbe „Lübecker Altstadt“ zu sichern. Hier sei man, auch gemeinsam mit dem Gestaltungsbeirat, im Gespräch, inwieweit Ausnahmen ohne Gefährdung der Sichtbeziehungen möglich sein könnten.

Die Gespräche mit dem Bauherrn sind dementsprechend nicht abgeschlossen. Dessen ungeachtet muss aufgrund der fehlenden Bürgerschaft im April und Mai der B-Plan im März von der Bürgerschaft als Satzung beschlossen werden, da für dieses Vorhaben die Veränderungssperre bzw. deren Verlängerung Anfang Juli endet.

 

Herr Freitag bemängelt den vorhandenen Zeitdruck der durch die Verwaltung erzeugt werde und fordert für die Zukunft eine längere Vorlaufzeit zur Entscheidungsfindung für den Bauausschuss.

 

Herr Pluschkell spricht noch einmal die überbaubaren Flächen an. Er findet die Aussagen recht verwirrend und möchte diese erklärt haben.

Frau Koretzky erklärt, dass die Baugrenzen überschritten werden dürfen, aber nicht das Baufeld, so dass der Überhang auf dem privaten Grundstück verbleibt. In Ausnahmefällen dürfen untergeordnete Bauteile auf angrenzende öffentliche Verkehrs- und Grünflächen ragen, sofern öffentlichen Belange nicht dagegen sprächen.

 

Die CDU-Fraktion beantragt eine kurze Beratungspause (17:25 Uhr).

 

Nach der Beratungspause (17:32 Uhr) lässt Herr Lötsch über die geänderte Fassung dieser Vorlage abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

Für die Vorlage in geänderter Fassung:              14 Stimmen

(Hinweis: Herr Stolzenberg war wegen Befangenheit nicht zugegen).

 

Der Bauausschuss empfiehlt die Vorlage einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.

 

Beschluss:

Beschluss:

1.               Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs nach § 3 (2) des Baugesetzbuches (BauGB), der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB zum Bebauungsplan 03.02.00 TB 2 - Fackenburger Allee/Stadtgraben/Teilbereich 2 Satzungsbeschluss – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit folgendem Ergebnis geprüft:

             

              a) berücksichtigt werden Stellungnahmen von:

 

- Behörde Nr.2, Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz (Umweltschutz)

              vorgebracht mit Schreiben vom 23.05.2013, zu Ziffer 2.1

-              Behörde Nr. 4, Naturschutzbund Schleswig-Holstein,

              vorgebracht mit Schreiben vom 17.04.2013 und 12.06.2013 zu Ziffer 4.9

-              Behörde Nr. 5, Beirat für Naturschutz,

              vorgebracht mit Schreiben vom 24.10.2012, 17.04.2013 und 22.05.2013 zu Ziffer 5.16,

 

              b) teilweise berücksichtigt werden Stellungnahmen von:

 

-              Einwender Nr. 1, vorgebracht mit Schreiben vom 23.05.2013, zu Ziffer 1.4,

-              Behörde Nr.2, Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz (Umweltschutz)

              vorgebracht mit Schreiben vom 23.05.2013, zu Ziffer 2.2

-              Behörde Nr. 3, Bereich Stadtgrün und Verkehr – Straßenverkehrsbehörde,

              vorgebracht mit Schreiben vom 23.05.2013

-              Behörde Nr.6, Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz (Naturschutz)

              vorgebracht mit Schreiben vom 28.05.2013, zu Ziffer 6.5,

-              Behörde Nr.7, Industrie und Handelskammer,

              vorgebracht mit Schreiben vom 16.11.2012, 19.04.2013 und 23.05.2013, zu Ziffer 7.1,

 

 


c) zur Kenntnis genommen werden Stellungnahmen von:

 

-              Einwender Nr. 1, vorgebracht mit Schreiben vom 23.05.2013, zu Ziffer 1.6 und 1.7,

-              Behörde Nr. 4, Naturschutzbund Schleswig-Holstein,

              vorgebracht mit Schreiben vom 17.04.2013 und 12.06.2013 zu Ziffer 4.7 und 4.8,

-              Behörde Nr. 5, Beirat für Naturschutz,

              vorgebracht mit Schreiben vom 24.10.2012, 17.04.2013 und 22.05.2013 zu Ziffer 5.5, 5.13

 

d) nicht berücksichtigt werden Stellungnahmen von:

 

-              Einwender Nr. 1, vorgebracht mit Schreiben vom 23.05.2013, zu Ziffer 1.1, 1.2, 1.3 und 1.5,

-              Behörde Nr.2, Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz (Umweltschutz)

              vorgebracht mit Schreiben vom 23.05.2013, zu Ziffer 2.3,

-              Behörde Nr. 4, Naturschutzbund Schleswig-Holstein,

              vorgebracht mit Schreiben vom 17.04.2013 und 12.06.2013 zu Ziffer 4.1, 4.2, 4.3, 4.4, 4.5 und 4.6

-              Behörde Nr. 5, Beirat für Naturschutz,

              vorgebracht mit Schreiben vom 24.10.2012, 17.04.2013 und 22.05.2013 zu Ziffer 5.1, 5.2, 5.3, 5.4, 5.6, 5.7, 5.8, 5.9, 5.10, 5.11, 5.12, 5.14, 5.15 und 5.17

-              Behörde Nr.6, Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz (Naturschutz)

              vorgebracht mit Schreiben vom 28.05.2013, zu Ziffer 6.1, 6.2, 6.3 und 6.4,

-              Behörde Nr.7, Industrie und Handelskammer,

              vorgebracht mit Schreiben vom 16.11.2012, 19.04.2013 und 23.05.2013, zu Ziffer 7.2,

 

Die als Anlage 1 beigefügte Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen einschließlich Abwägungsempfehlung wird gebilligt.

 

Der Bereich Stadtplanung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2.               Aufgrund des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan 03.02.00 TB 2 - Fackenburger Allee/Stadtgraben/Teilbereich 2 – in der vorliegenden Fassung als Satzung beschlossen.

 

3.              Die Begründung in der vorliegenden Fassung wird gebilligt.

 

4.               Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechustunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen:             

Nein-Stimmen:             

Enthaltungen:             

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich TOP 2.2 - 03-02-00_TB2_Austausch_gesamt (4952 KB)