Auszug - Antwort auf die Anfrage von BM Oliver Dedow nach § 16 der Geschäftsordnung der Bürgerschaft betr. Höhe der geleisteten Zinszahlungen  

Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Nr. 5 / 2013 - 2018
TOP: Ö 7.2.1
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Do, 30.01.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 22:20 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2013/01209 Antwort auf die Anfrage von BM Oliver Dedow nach § 16 der Geschäftsordnung der Bürgerschaft betr. Höhe der geleisteten Zinszahlungen
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Bernd Saxe
Federführend:1.201 - Haushalt und Steuerung Bearbeiter/-in: Kurt, Norbert
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beschluss:

Antwort:

 

Zu Frage 1:

In der nachstehenden Übersicht sind die Zinszahlungen der Hansestadt Lübeck, der Sondervermögen und der Gesellschaften (mittelbare und unmittelbare Beteiligungen ab 50 %) aufgeführt. Da die entsprechenden Angaben für die Gesellschaften und Sondervermögen ohne unverhältnismäßigen Aufwand erst ab 2003 ermittelt werden konnten (erstmalige Gesamtvorhaltung durch das Beteiligungscontrolling), werden für die Jahre 1993 bis 2002 nur die Zinszahlungen des Kernhaushaltes abgebildet, ab 2003 auch für die Sondervermögen und Gesellschaften.


Zinszahlungen der Hansestadt Lübeck, deren Sondervermögen und Gesellschaften (nicht konsolidiert)

Angaben in €

 

 

 

Jahr

HL-Kernhaushalt

Sondervermögen und Gesellschaften ¹) ²) ³)

Summe

1993

25.066.884,25

 

 

1994

25.656.603,32

 

 

1995

27.392.510,55

 

 

1996

29.147.628,58

 

 

1997

30.076.827,89

 

 

1998

30.819.104,99

 

 

1999

29.558.086,44

 

 

2000

28.678.632,71

 

 

2001

29.521.480,00

 

 

2002

28.451.250,00

 

 

2003

27.323.870,00

37.499.508,24

64.823.378,24

2004

26.960.100,00

36.975.893,25

63.935.993,25

2005

26.155.390,00

35.559.456,89

61.714.846,89

2006

28.862.850,00

34.671.745,89

63.534.595,89

2007

31.249.750,00

36.788.669,72

68.038.419,72

2008

32.496.672,39

29.247.929,13

61.744.601,52

2009

27.674.933,32

28.411.495,57

56.086.428,89

2010

25.720.030,00

29.269.595,67

54.989.625,67

2011

23.851.240,00

28.620.468,29

52.471.708,29

2012

23.894.370,00

27.142.381,00

51.036.751,00

Anmerkungen:

 

 

 

1) Position "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" aus der Gewinn-und-Verlust-Rechnung des jeweiligen Jahresabschlusses, anteilig entsprechend der städt. Beteiligungsquote, nicht konsolidiert

2) sonstige Eigengesellschaften und Beteiligungen ab 50 % (unmittelbar und mittelbar); Werte anteilig entsprechend HL-Beteiligungsquote.

3) Werte einschließlich Zinserstattungen an den Kernhaushalt, nicht konsolidiert

 

 

 

 

 

Zu Frage 2:

Die Verwaltung sowie die Eigenbetriebe und städt. Gesellschaften nutzen alle vertraglichen Möglichkeiten der Umschuldung und der damit ggf. verbundenen Anpassung der Zinssätze. Vorzeitige Kündigungen bedingen die Zahlung von Vorfälligkeitsentschädigungen.

 

Zu Frage 3:

Der Gesetzgeber schließt im §12 I Nr.1 Insolvenzordnung ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Bundes und der Länder aus. Ein Insolvenzverfahren über juristische Personen des öffentlichen Rechts, die unter Landesaufsicht stehen, worunter Kommunen zu subsumieren sind, wäre aber möglich, wenn nicht alle Bundesländer von ihrem Ausschlussrecht Gebrauch gemacht hätten. Das Land Schleswig-Holstein hat mit der Festlegung in § 131 Abs. 2 davon Gebrauch gemacht. Dort heißt es „ Ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gemeinde findet nicht statt“.

Folglich gibt es derzeit keine rechtliche Grundlage für ein Insolvenzverfahren gegen überschuldete oder zahlungsunfähige Gemeinden. Das Ausschlussrecht der Länder bringt diese in eine Verantwortungsposition und führt zu einem Haftungsverbund, in der die Länder für deren Kommunen und der Bund für seine Länder bei einer etwaigen Zahlungsunfähigkeit einstehen müssen.

 

 

Die Bürgerschaft nimmt Kenntnis

 

 

Die Bürgerschaft nimmt Kenntnis.