Auszug - Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 5.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 02.12.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:30 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

5

5.1.1              Ehemalige Gebäude Hintze & Stech, Moislinger Allee 60 (Herr Pluschkell) (5.610)

(TOP 5.2.4 am 04.11.2013)

Herr Pluschkell möchte wissen, warum eine Nachnutzung für das ehemalige Gebäude von Hintze & Stech, u.a. zum Ausstellen und Verkaufen antiker Möbel angeblich seitens der Verwaltung abgelehnt wurde (Zentren relevantes Sortiment).

 

Zwischenantwort:

Herr Senator Boden sagt eine Prüfung zu einer der nächsten Sitzungen zu.

 

Abschließende Antwort:

Nach weiterer Recherche könnten das Grundstück Moislinger Allee 60 und die Firma „Hintze & Stech“ gemeint sein.

             

Zu dem genannten Grundstück gibt es derzeit keinen offenen Vorgang (Bauvoranfrage oder Bauantrag).

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 03.62.00 vom 16.03.2011, der hier ein Mischgebiet mit differenzierten Einschränkungen für Einzelhandelsnutzungen festsetzt:

 

1.1 Im Mischgebiet (MI) sind großflächige Einzelhandelsbetriebe mit nichtzentrenrelevanten

Sortimenten gemäß Anlage 3, die Bestandteil der Satzung ist, nur ausnahmsweise zulässig.

Zentrenrelevante Nebensortimente sind auf maximal 10 % der Gesamtverkaufsfläche zulässig.

 

(§ 1 (9) BauNVO)

1.2 Im Mischgebiet (MI) können Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevanten Sortimenten gemäß Anlage 1, die Bestandteil der Satzung ist, nur ausnahmsweise und nur dann zugelassen werden, wenn die Verkaufsfläche dieser Sortimente nicht mehr als 100 qm beträgt.

 

(§ 1 (9) BauNVO)

1.3 Im Mischgebiet (MI) können Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten gemäß Anlage 2, die Bestandteil der Satzung ist, nur ausnahmsweise und nur dann zugelassen werden, wenn die Verkaufsfläche dieser Sortimente nicht mehr als 100 qm beträgt. Dies gilt nicht für Kioske, Bäckereien und Backshops, die im Mischgebiet allgemein zulässig sind.

 

(§ 1 (9) BauNVO)

1.4 Ausnahmsweise können im Mischgebiet (MI) Verkaufsstätten für in Eigenproduktion hergestellte zentren- und nahversorgungsrelevante Waren gemäß Anlagen 1 und 2 eines im Plangebiet ansässigen Handwerks- oder sonstigen Gewerbebetriebes zugelassen werden, sofern die Verkaufsstätte im unmittelbaren räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit dem ortsansässigen Betrieb steht und die Verkaufsfläche für zentren- und nahversorgungsrelevante Waren insgesamt 100 m² nicht überschreitet.

 

(§ 1 (9) BauNVO)

Antike Möbel gehören gemäß B-Plan-Festsetzung zu den nicht-zentrenrelevanten Sortimenten.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

5.1.2              Hauptturnhalle in der Mühlenstraße (Herr Howe) (651)

(TOP 5.2.5 am 18.11.2013)

Herr Howe möchte wissen ob man mit größeren Schäden zu rechnen habe, da es in der Hauptturnhalle in der Mühlenstraße durchlecke.

 

Zwischenantwort:

Herr Senator Boden sagt einer Prüfung zu.

 

Abschließende Antwort:

Die Leckage im Dach der Turnhalle Mühlenstraße wurde bereits repariert (Stand 20.11.2013).

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

5.1.3              Interessengemeinschaft „Roter Hahn“ (Herr Prieur) (660)

(TOP 5.2.5 am 21.10.2013)

Herr Prieur verweist auf den kürzlich erfolgten Abbau der Beleuchtung zwischen der Masurenstraße und dem Romintenweg. Der Weg ist verpachtet, aber von der Hansestadt Lübeck öffentlich zugänglich gemacht. Unter welchen Umständen wird die Beleuchtung wieder aufgebaut? Herr Lötsch bittet dahingehend um Informationen über weitere geplante Rückbaumaßnahmen von Beleuchtung.

 

Zwischenantwort:

Herr Senator Boden sagt eine Prüfung zu.

 

Abschließende Antwort:

Die drei genannten kürzlich abgeräumten Leuchtstellen befanden sich an einem Verbindungsweg zwischen dem Romintenweg und der Masurenstraße. Dieser Weg ist Teil eines Weges, der die Straßen Trakehnenweg, Romintenweg, Masurenstraße und Samlandstraße verbindet.

 

Der Weg ist teilweise im Privateigentum, überwiegend verläuft der Weg über verpachtete städtische Erbbauflächen. Die Hansestadt Lübeck hat sämtliche Rechte und Pflichten, die für diese Flächen gelten, an die Erbbauberechtigten übertragen. Diese eigentumsgleichen Pflichten schließen die Verkehrssicherung ein.

Entlang dieser Wege wurden in den 50er Jahren Beleuchtungsanlagen, bestehend aus Holzmasten und Freileitungen, errichtet und zwischenzeitlich in Teilen erneuert. Diese haben ihre technische und wirtschaftliche Nutzungsdauer von 30 bis 40 Jahren deutlich überschritten.

 

Im Rahmen einer Überprüfung stellte sich heraus, dass Teile der genannten drei Leuchtstellen akut umbruchgefährdet waren. Die Anlage wurde daher unverzüglich außer Betrieb gesetzt, gesichert und abgeräumt.

Die zurzeit noch funktionsfähigen Leuchtstellen entlang der Verbindungswege sind ebenfalls technisch abgängig. Sobald sich der technische Zustand der Anlage verschlechtert und ein sicherer Betrieb nicht weiter gewährleistet werden kann, werden diese Anlagen oder Teile hiervon ebenfalls abgeräumt.

 

Die Hansestadt Lübeck beleuchtet grundsätzlich keine privaten Verkehrswege. In Zeiten knapper Haushaltsmittel kann die Hansestadt Lübeck dieses ohnehin nicht leisten. Die demontierten Leuchtstellen werden daher nicht erneuert.

 

Der Bereich Stadtgrün und Verkehr weist darauf hin, dass alternativ zu einer öffentlichen Beleuchtungsanlage auch private Anlagen errichtet werden können. Falls die noch vorhandenen öffentlichen Leuchtstellen hierbei stören sollten, wird der Bereich Stadtgrün und Verkehr diese zeitnah abräumen.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

5.1.4              Entfällt

 

 

 

5.1.5              Beleuchtung Schulweg, Wesloer Straße (Frau Friedrichsen) (660)

(TOP 5.2.8 am 19.08.2013) und (TOP 5.1.8 am 21.10.2013):

Frau Friedrichsen fragt bezüglich der Wesloer Landstraße nach, ob bei einer Kabelverlegung im Asphalt die EU Anweisung beachtet wird, durch die die Kommunen bis 2017 bei der Beleuchtung auf LED umstellen müssen. Frau Friedrichsen verweist weiterhin auf wesentlich kostengünstigere solarbetriebene Beleuchtung mit Bewegungsmelder. Frau Friedrichsen wünscht eine Gegenüberstellung der Kosten.

 

Zwischenantwort:

Herr Senator Boden sagt eine Prüfung zu.

 

Abschließende Antwort:

Dem Bereich Stadtgrün und Verkehr ist, auch nach Rücksprache mit Firmen der Beleuchtungsindustrie, eine entsprechende „EU Anweisung“, die eine Beleuchtungsumstellung auf LED bis 2017 fordert, nicht bekannt.

Eine Beleuchtungsanlage, wie von Frau Friedrichsen vorgeschlagen, würde die Baukosten um zusätzlich ca. 24.000 Euro erhöhen. Der Wartungsaufwand stiege hierbei durch den Betrieb serviceaufwendiger Technik (z. B. Akkuwechsel gemäß Herstellerempfehlung alle 2 bis 4 Jahre, Kosten ca. 11.000 Euro) deutlich. Demgegenüber stehen Energieeinsparungen in Höhe von ca. 1.500 Euro pro Jahr. Die von Frau Friedrichsen gewünschte Gegenüberstellung der Kosten ist in der Tischvorlage aufgeführt.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

5.1.6              Burgtorfriedhof - Ehrengrabstätten (Frau Kaske) (660)

(TOP 5.2.2 am 18.11.2013):

Frau Kaske berichtet von einer Auflistung von Ehrengrabstätten und Ehrendenkmälern auf dem Burgtorfriedhof und, ob es dieses auch für andere Friedhöfe gibt. Frau Kaske fragt nach, ob sie diese Aufstellung bekommen könne und ob es Richtlinien gebe, nach denen ein Grab zum Ehrengrab bzw. zur Ehrengrabstätte wird und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen?

 

Vorläufige Antwort:

Herr Senator Boden sagt eine Prüfung für eine der folgenden Sitzungen zu.

 

 

Abschließende Antwort:

Die Anfrage ist von der Friedhofsverwaltung geprüft worden. Hierzu ergeht folgende Stellungnahme: „Es gab in der langen Vergangenheit der lübeckischen Friedhöfe immer unterschiedliche Entscheider, die die Einrichtung von Ehrengrabstätten beschlossen haben. Dies war in den überwiegenden Fällen und damit i.d.R. der Senat. Seit der Reform der Gemeindeordnung (Abschaffung der Magistratsverfassung) trifft der Bürgermeister diese Entscheidungen.

 

Da eine Erklärung eines Grabes zum Ehrengrab auf Dauer zusätzliche Kosten für die Hansestadt Lübeck verursacht, werden die Entscheidungen sehr restriktiv getroffen. Nachdem ein Antrag bei der Friedhofsverwaltung gestellt wurde, eine Grabstätte zu einer „Ehrengrabstätte“ zu erklären, bittet die Friedhofsverwaltung das Archiv der Hansestadt Lübeck, die Historie des Verstorbenen zu untersuchen, um zu beurteilen, ob seine Dienste für die Hansestadt Lübeck so bedeutend waren, dass sie die Erklärung zum Ehrengrab rechtfertigen. Das Archiv erarbeitet einen Entscheidungsvorschlag für den Bürgermeister, der Bürgermeister trifft daraufhin die Entscheidung über die Einrichtung einer Ehrengrabstätte. Eine Auflistung der „Ehrengrabstätten der Hansestadt Lübeck“ liegt dieser Antwort unten stehend bei.

 

Davon gesondert zu betrachten sind die zahlreichen Grabmale und Gruften auf städtischen Friedhöfen, die unter Denkmalschutz stehen. Die Entscheidung, ein Grabmal oder eine Gruft unter Denkmalschutz zu stellen, trifft der Bereich 4.491 Archäologie und Denkmalpflege, Obere und untere Denkmalschutzbehörde.“

 

Auflistung Ehrengrabstätten der Hansestadt Lübeck

(Name; Stellung; Friedhof; Grablage)

 

BOY - ED, Ida Cornelia Ernestine; Schriftstellerin; Burgtor; NT-V-19-1/2

E S C H E N B U R G, Dr. Johann, Georg; Lübecker Bürgermeister; Burgtor; MAR-F-3/2

F E H L I N G, Emil Ferdinand; Lübecker Bürgermeister; Burgtor; PET-A-23-1/2

G A E D E R T Z, Heinrich; Begründer der Gaedertz-Stiftung; Burgtor; MAR-Q-22-1

K A L K B R E N N E R, Georg; Finanzsenator; Burgtor; NT-P-70-1/2

M A N N; Burgtor; AEG-L-40-1/2

M I L D E, Carl Julius; Dichter; Burgtor; AEG-Z-17-2

P A S S A R G E, Otto; Bürgermeister; Burgtor; PET-C-48-1/2

P O S S E H L, Johann Ludwig Emil; Senator, Begründer Possehl-Stiftung; Burgtor MAR-R/S-T-25/27

R E H D E R, Dr. Peter; Baudirektor; Burgtor; NT-M-24-1

S T E I N B Ö M E R, Dr. Gustav; Schriftsteller; Burgtor; PET-N-3/2

v. G E I B E L, Franz Emanuel August; Dichter; Burgtor; PET-A-22

v. LÜTGENDORF-LEINBURG, Leo; Professor; Burgtor; MAR-A-43-1

M A A S, Harry; Gartenarchitekt und Friedhofsgestalter; Ehrenfriedhof; 1-B-75

G R O T H, Rodolfo; Ehrenbürger; Rudolf-Groth-Park

D I E C K M A N N, Ernst; Konsul; St. Jürgen; X - 95

P I E P E R, Hans W.; Baudirektor; Vorwerk; 9-C-1

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

5.1.7              Burgtorfriedhof – halbanonyme Bestattung (Frau Kaske) (660)

(TOP 5.2.4 am 21.10.2013):

Frau Kaske fragt nach, warum auf dem Burgtorfriedhof keine halbanonyme Bestattung möglich sei.

 

Vorläufige Antwort:

Herr Senator Boden sagt eine Prüfung zu.

 

Abschließende Antwort:

Die Anfrage ist von der Friedhofsverwaltung geprüft worden. Hierzu ergeht folgende Antwort: „Aufgrund des besonderen historischen Charakters des Burgtorfriedhofs gibt es dort bisher nur Wahlgrabstätten. Diesen Charakter möchte der Bereich Stadtgrün und Verkehr auch zukünftig erhalten und daher an diesem Grundsatz festhalten. Deshalb gibt es derzeit auf dem Burgtorfriedhof noch keine Urnengemeinschaftsgrabstätten (diese sind wohl in der Anfrage gemeint).

 

Es wird jedoch zur Zeit eine Novelle der Friedhofssatzung erarbeitet, in der für die Zukunft auch auf dem Burgtorfriedhof pflegefreie Urnengemeinschaftsgrabstätten in Gruften angeboten werden sollen, und zwar weiterhin als Wahlgrabstätten. Voraussetzung für die Umsetzung ist neben der Beschlussfassung der Änderungssatzung durch die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck die finanzielle Ausstattung des Bereiches Stadtgrün und Verkehr zur Einrichtung dieser neuen Grabart. Es handelt sich hierbei um rentierliche Kosten, die nur vorfinanziert werden müssen und durch die anschließende Grabvergabe wieder vollständig erwirtschaftet werden.“

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen:             

Nein-Stimmen:             

Enthaltungen:             

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Antwort zu Aufträge+Anfragen - BA - 02.12.2013-Anlage zu 5.1.5 (67 KB)