Auszug - Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 5.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 21.10.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:20 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

5

5.1.1               Änderung des Straßenprofils, Fehlingstraße (Herr Howe) (660)

(TOP 5.2.11 am 16.09.2013)

Herr Howe fragt nach, ob sich das Straßenprofil für die Hansestadt Lübeck geändert habe. Ihm sei aufgefallen, dass die Bürgersteige in der Fehlingstraße breiter und die Straße schmaler geworden ist. Vor dem Hintergrund, dass Gehwege zu einem größeren Anteil durch die Anlieger finanziert werden (Ausbaubeiträge) als Straßen, bittet er um Aufklärung des konkreten Sachverhalts.

             

Zwischenantwort:

Eine Beantwortung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.

 

Abschließende Antwort:

Nach Prüfung des Sachverhaltes sowohl in der Abteilung Verkehrswegebau als auch im Sachgebiet Beiträge kann der Bereich Stadtgrün und Verkehr folgende Antwort zu der von Herrn Howe gestellten Frage geben:

„Im Rahmen der umfassenden Sanierungsmaßnahmen in der Fehlingstraße ist die Fahrbahnbreite von ursprünglichen 5,50 m auf 5,20 m tatsächlich verringert worden. Gleichzeitig erfolgte eine entsprechende Verbreiterung der Gehwege um 30 cm. Hintergrund ist, dass die Bäume auf der Nord-/ Westseite extrem knapp an der ursprünglichen Fahrbahnkante standen. Bei einer Herstellung der Fahrbahn in alter Fahrbahnflucht (Setzen der Bordsteine) wären das Wurzelwerk und damit das langfristige Überleben der Bäume gefährdet gewesen. Die Maßnahme erfolgte in Abstimmung mit der Entwurfsabteilung und dem Flächemanagement. Richtig ist, dass die Kosten hierfür in der Schlussrechnung enthalten und durch das beitragsrechtlich weite Entscheidungsermessen der Stadt auch abgedeckt sein werden.“
 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

5.1.2               B-Plan Kücknitzer Hauptstraße (Herr Quirder) (610)

(E-Mail an FBC am 16.09.2013, 01:01 Uhr)

Herr Quirder stellte im Bezug auf die Thematik B-Plan Kücknitzer Hauptstraße (BA 16.09.2013) folgende Fragen:

 

„Im Bereich des Nahversorgungszentrums an der Kücknitzer Hauptstraße wurde ein Antrag auf Änderung des B-Plans zur Ansiedlung eines Verbrauchermarktes gestellt, der von der Verwaltung abschlägig beschieden wurde.

- Aus welchen Gründen wurde die Änderung abgelehnt?
- Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, das Nahversorgungszentrum weiter zu stärken?
- Wo könnten im Bereich des Nahversorgungszentrums noch weitere Geschäfte angesiedelt werden?“
 

 

 

 

 

Antwort zu Frage 1:

Die angefragte Fläche liegt außerhalb des Geltungsbereiches des im Jahre 2009 beschlossenen B-Planes 29.04.01 Kücknitzer Hauptstraße/ im Keil und auch außerhalb des Einzelhandelszentren- und Nahversorgungskonzeptes (EHZNVK2011). Außerdem liegt die angefragte Fläche innerhalb des Landschaftsschutzgebietes (LSG) "Kücknitzer Mühlental", der zuständige Bereich lehnt eine Entlassung der Fläche aus dem Geltungsbereich des LSG ab.

 

Antwort zu Frage 2:

Eine Erweiterung wäre im Detail im Rahmen der Festsetzungen des B-Planes zu prüfen.

 

Antwort zu Frage 3:

Siehe beigefügte Seite "Kücknitz" aus dem EHZNVK2011 (Das gesamte Konzept ist im Netz abgelegt unter Stadtentwicklung.Luebeck.de/Stadtplanung/ Region und Gesamtstadt)
 

 

 

              Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.3        Graniteinfassungen der Bäume (U-Form), Breite Straße (Herr Lötsch) (660)

(TOP 5.2.10 am 19.08.2013)

Herr Lötsch merkt an, es sei schon mehrmals die Frage an ihn herangetragen worden, ob man Sitzungsmöglichkeiten auf den o. g. Einfassungen anbringen könnte. Er bittet um entsprechende Prüfung (Bsp.: Holzaufbau).

 

Vorläufige Antwort:

Herr Senator Boden sagt eine Prüfung zu.

 

Abschließende Antwort:

Der Bereich Stadtgrün und Verkehr hat die Anfrage geprüft und kommt zu folgender Stellungnahme und in Abstimmung mit der Fachbereichsleitung zu folgendem Ergebnis:

 

„Die Frage wurde über die Jahre verschiedene Male an den ehemaligen Bereich 5.670 Stadtgrün und Friedhöfe herangetragen, sämtliche Anregungen wurden bisher wegen der damaligen Festlegungen mit den Anliegern bislang nicht aufgegriffen.

 

Bei der Umgestaltung der Breiten Straße zur Fußgängerzone wurden die U-förmigen Graniteinfassungen der Baumscheiben bewusst nicht mit Auflagen versehen, da die Inhaber der angrenzenden Geschäfte damals Sorge hatten, dass sich auf „zu einladenden“ Sitzelementen störende und/ oder Alkohol-konsumierende Personen längere Zeit aufhalten würden. Dadurch, so die Sorge, würden Kaufinteressenten zeitweilig abgeschreckt oder vertrieben. Diese eigentliche Zielgruppe würde vermutlich auch keinen freien Platz ergattern können.

 

Inzwischen sind einige Wechsel bei den Geschäften zu verzeichnen, so dass es durchaus möglich ist, dass sich diese Grundhaltung inzwischen geändert hat.

 

Rein technisch betrachtet ist es möglich, Sitzauflagen aus z.B. FSC-zertifiziertem Hartholz auf einer Unterkonstruktion aus verzinktem Stahl auf die Granitblöcke aufzudübeln. Die Höhe der Auflagen beträgt etwa 5,5 cm und würde große Teile der Granitblöcke damit auf eine gut nutzbare Sitzhöhe bringen. Die niedrigeren Teile wären z.B. für Kinder gut nutzbar.

 

Die beschriebenen Auflagen können aus holzspezifischen Gründen nur aus Latten mit Fugen bestehen und nicht als Platten fugenlos eingebaut werden. Diese Fugen erschweren natürlich gegenüber den jetzigen glatten Granitflächen die Reinigung, da Kronkorken und Zigarettenkippen gerne in diesen entsorgt werden. Auch die Lage der Baumeinfassungen unmittelbar unter den Kronen der geschnittenen Linden führt zu einer zusätzlichen Verschmutzung, die aufwändiger zu entfernen ist als auf der Granitoberfläche.

 

Als weitere Materialien wären noch gelochte Edelstahlplatten oder Sitzflächen aus HPL (high pressure laminate) jeweils mit etwas Abstand zur Granitfläche denkbar. Holzauflagen und Edelstahllochbleche kommen in der zentralen Altstadt bereits vor, HPL wäre ein neues Gestaltungselement, ist aber in vielen Farbtönen erhältlich.

 

Da im Budget des Bereiches 5.660 Stadtgrün und Verkehr keine finanziellen Mittel für die Ausstattung der Granitblöcke vorhanden sind, wurden im Rahmen dieser Anfrage mögliche Kosten nur überschlägig ermittelt um eine grobe Orientierung zu bieten. Die oben beschriebenen Holzauflagen mit Unterkonstruktion und Montage über einen gesamten Block, also einschließlich der Rundteile, wären nach vorliegenden Materialpreisen und überschlägigen Montagekosten für rund 3.500,- bis 4.000,- Euro pro Stück realisierbar, bei Ausschreibung der Gesamtmaßnahme würde der Einzelpreis erfahrungsgemäß etwas günstiger werden. Die anderen Materialien würden preislich darüber liegen, die Unterhaltungskosten aber geringer ausfallen.“

 

In der Summe aller Vor- und Nachteile sowie der derzeitigen Haushaltssituation kann eine Optimierung der Sitzsituation durch Auflagen nicht befürwortet werden.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

5.1.4        Hecke auf Gehweg vor Kita (Herr Quirder) (660)

(TOP 5.2.6 vom 19.08.2013)

Herr Quirder teilt mit, dass in der Schäferstraße, die am Spielplatz liegende Hecke
in unmittelbarer Nähe zur Kita in den entsprechenden Gehweg hineinrage und somit eine Behinderung für die Fußgänger usw. darstelle. Er bittet um entsprechende Abhilfe und Rückschnitt der Hecke, zumindest aber um eine Weitergabe an den Besitzer der Hecke mit Aufforderung, diese zurück zu schneiden.

 

Vorläufige Antwort:

Herr Senator Boden sagt eine Klärung zu

 

 

Abschließende Antwort:

Die Hecke wurde zwischenzeitlich geschnitten.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

5.1.5        Marktplatz Kücknitz (Herr Prieur) (660)

(TOP 5.2.8 vom 02.09.2013)

Herr Prieur merkt an, dass dort fünf Bäume beschädigt wurden. Dies solle angeblich durch das Abwasser der Markthändler geschehen sein. Weiterhin seien die Schutzgitter der Bäume durch Schneeräumarbeiten beschädigt worden sein. Er erkundigt sich, wer für die Schäden haftet und wann eine entsprechende Reparatur erfolgt.

 

Vorläufige Antwort:

Eine Beantwortung wird zu eine der nächsten Sitzungen erfolgen.


 

Abschließende Antwort:

Die vorhandenen (geschnittenen) Platanen weisen Schädigungen auf. Kontrollen an Markttagen haben jedoch ergeben, dass die "Marktbeschicker" die Spül- bzw. Reinigungsflüssigkeiten in mitgebrachte Auffangbehälter ordnungsgemäß entsorgen. Vermutlich wurden die Bäume durch Auftausalze geschädigt. Ob die Ursache der städtische Winterdienst oder eher der private Einsatz von Auftausalzen zum Freihalten von Eis- und Schneeflächen vor den Verkaufsständen ist, kann nicht eindeutig geklärt werden. Der Bereich Stadtgrün und Verkehr beobachtet die Bäume im Rahmen der Regelkontrolle. Im nächsten Jahr nach dem Austrieb wird entschieden, ob die Bäume sich regenerieren oder eine Neupflanzung notwendig ist.

 

Der Schadensverursacher an den Baumschutzgittern ist nicht bekannt. Eine Reparatur bzw. ein Austausch der Baumschutzgitter wird durchgeführt, jedoch mit nachrangiger Priorität und abhängig von den vorhandenen Haushaltsmitteln.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

5.1.6        Gustav-Radbruch-Platz, Radfahrerfurt zwischen Geschwister-Prenski-Schule und Falken-/Roeckstraße (Herr Howe) (660)

(TOP 5.2.2 vom 02.09.2013)

Herr Howe bemerkt, dass, wenn man von der Prenski-Schule kommend in die Falken- oder Roeckstraße wolle, man die Straße zur Stadt hin queren müsse. Dort sei jedoch keine Radfahrerfurt eingebaut (Schild für Radfahrer: Vorfahrt achten!) und da einige Autofahrer Radfahrern Vorfahrt gewähren, komme es häufiger zu der gefährlichen Situation, dass gleichzeitig Radfahrer und Autofahrer losfahren. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass dort auch viele Schulkinder unterwegs seien, bittet er um Prüfung zur Einrichtung einer Radfahrerfurt.

 

Vorläufige Antwort:

              Herr Senator Boden sagt eine Prüfung zu.

 

Abschließende Antwort:

Bei dem in der Frage beschriebenen Bereich handelt es sich um die Ausfahrt vom Gustav-Radbruch-Platz zur Burgtorbrücke bzw. Fährstraße.

 

 

Die Rechtsgrundlage für die Anlegung von Radwegefurten sind die Verwaltungsvorschriften (VwV) zu § 9 Abs. 2 StVO, die unter der Nr. II VwV folgendes Verbot enthalten:

 

II.      Im Fall von Radverkehrsanlagen im Zuge von Vorfahrtstraßen

         (Zeichen 306) sind Radwegefurten stets zu markieren. Sie

         dürfen nicht markiert werden an Kreuzungen und Einmündungen

         mit Vorfahrtregelung "Rechts vor Links", an erheblich (mehr

         als ca. 5 m) abgesetzten Radwegen im Zuge von Vorfahrtstraßen

         (Zeichen 306) sowie dort nicht, wo dem Radverkehr durch ein

         verkleinertes Zeichen 205 eine Wartepflicht auferlegt wird.

 

         Die Sätze 1 und 2 gelten sinngemäß, wenn im Zuge einer

         Vorfahrtstraße ein Gehweg zur Benutzung durch den Radverkehr

         freigegeben ist.

 

 

Der Radweg ist an dieser Ausfahrt ca. 10 m von ihrer Einmündung abgesetzt. Zudem besteht dort für den Radverkehr durch ein verkleinertes Zeichen 205 (Vorfahrt achten) eine Wartepflicht, so dass sogar aus zwei Gründen das Anlegen einer Radwegefurt rechtlich verboten ist. Dagegen ist die im Einfahrtsbereich zum Gustav-Radbruch-Platz liegende Radwegefurt nur ca. 4 m entfernt, so dass sie aber dort rechtens ist.

 

Hintergrund dieses Verbots ist, dass es ist üblich ist, Radverkehrsführung direkt entlang von Straßeneinmündungen zu führen, um eine gute Sichtbeziehung zwischen Rad- und Autofahrer zu ermöglichen. Ist das baulich nur abgesetzt möglich, nimmt der Autofahrer auf einer Distanz von über 5 m einen querenden Radfahrer nicht mehr wahr. Eine Verbesserung der Verkehrssituation in diesem Bereich des Gustav-Radbruch-Platzes wäre daher nur durch eine bauliche Umgestaltung möglich.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

5.1.7        Beleuchtung Fuß- und Radweg Berliner Allee (Frau Kaske) (660)

(TOP 5.2.2 vom 19.08.2013)

Frau Kaske merkt an, dass der Geh- und Radweg an o. g. Standort lediglich bis zur Carl-Gauß-Straße beleuchtet und dann bis zur Paul-Ehrlich-Straße dunkel sei. Dies sei insbesondere auch ein Schulweg, weshalb Frau Kaske nachfragt, wann hier eine entsprechend weiterführende Beleuchtung des Weges erfolgen solle.

 

Antwort:

Herr Dr. Klotz teilt mit, dass seitens des Bausenators aus finanziellen Gründen (sowohl für den Neubau als auch die Unterhaltung) vor etwa drei bis vier Jahren entschieden wurde, die Carl-Gauß-Straße zu beleuchten, jedoch nicht den parallel  weiterführenden Weg entlang der Bundesstraße (B 207). So würde für jeden Schüler ein beleuchteter Weg in direkter Verbindung zum Hochschulstadtteil zur Verfügung stehen. Im Übrigen beginne die Beleuchtung auf der B 207n genau an der Stelle, an der die Lichtsignalanlage für querende Radfahrer und Fußgänger aus dem Bornkamp. Insgesamt stelle sich die Situation als ausreichend beleuchtet dar.

 

Frau Kaske merkt an, dass Ihre Anfrage aus der Bevölkerung komme und man an sie herangetragen habe, dass die Carl-Gauß-Straße nicht genutzt werde, da es sich um eine relativ unsichere Straße handele, da dort sehr viel Verkehr aus den Seitenstraßen kommen. Sie bittet die Einrichtung einer weiterführenden Beleuchtung zu prüfen.

 

Vorläufige Antwort:

Herr Senator Boden sagt eine Prüfung und erneute Kostenermittlung zu.

 

Abschließende Antwort:

 

              Grundsätzlich werden innerhalb des Gebietes der Hansestadt Lübeck Verkehrs - oder              Schulwege nicht beleuchtet, die sich außerhalb von Wohnbebauung oder außerhalb von               Ortsdurchfahrten befinden. Beide Kriterien treffen in diesem Fall zu.

 

Der Geh- und Radweg der Berliner Allee wird beginnend von der Kronsforder Allee bis zur Carl-Gauß-Straße - entgegen des Lübecker Standards, dass Verkehrswege außerhalb von Wohnbebauungen nicht beleuchtet werden - beleuchtet. Hintergrund ist eine durchgängige Erreichbarkeit des Hochschulstadtteils und des Bornkamps ausgehend vom Zentrum Lübecks über beleuchtete Geh- und Fahrradwege. Weiter wird der Geh- und Fahrradweg bzw. die Carl-Gauß-Straße als Hauptzuwegung zum Hochschulstadtteil ausreichend beleuchtet. Sämtliche Straßen im Hochschulstadtteil und im Bornkamp können zu Fuß oder mit dem Fahrrad somit über beleuchtete Verkehrswege erreicht werden.

 

Zudem befindet sich dieser Straßenabschnitt in der Bau- und Unterhaltungslast des Landesbetriebes Straßenbau und Verkehr (LBV-SH). Dieser stellt generell keine Straßenbeleuchtung auf, da diese in der Regel nicht dem weiträumigen Verkehr dient, sondern dem anliegenden Verkehr. Sollte die Hansestadt hier auf ihre Kosten eine Beleuchtungsanlage erstellen, so wäre dies durch entsprechende Nutzungsverträge mit dem LBV-SH zu regeln.

 

Die Errichtung einer außerplanmäßigen Beleuchtungsanlage entlang des Geh- und               Radweges der Berliner Allee wäre aus Sicht der Benutzer sicherlich wünschenswert,               würde jedoch Investitionskosten und langjährige zusätzliche Unterhaltungskosten erfordern.              In Zeiten knapper Haushaltsmittel ist dies jedoch im Rahmen der von der Verwaltung aufzustellenden Haushaltspläne aufgrund der Vorgaben bedauerlicherweise nicht umzusetzen.

 

             


Die von Herrn Senator Boden avisierte erneute Kostenermittlung ergibt folgendes:

 

Kostenschätzung 2010:  ca. 50.000,00 Euro

für ca. 900 Meter Kabelverlegung im ungebundenen Seitenbereich  (Bankette oder Grünstreifen) und Aufstellung von 30 Stück Lichtmasten

 

Kostenschätzung 2013:  ca. 55.000,00 Euro infolge gestiegener Material- und  Lohnkostenanteile

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

5.1.8              Beleuchtung Schulweg, Wesloer Str. (Frau Friedrichsen) (660)

(TOP 5.2.8 vom 19.08.2013)

Frau Friedrichsen merkt an, dass an der Wesloer Straße ein großes Stück des Weges,
insbesondere das Waldstück, nicht beleuchtet sei und dass es hier auch keine Ausweich-
möglichkeiten gebe, da die beleuchtete Mecklenburger Straße zu weit entfernt sei. Herr
Quirder merkt an, dass diese Anfrage in der Vergangenheit schon einmal gestellt und da-
mals seitens der Verwaltung mitgeteilt wurde, dass keine ausreichenden Mittel für die
Maßnahme zur Verfügung stünden. Herr Lötsch bittet um eine Kostenaufstellung zur
Haushaltsberatung.

 

Vorläufige Antwort:

Herr Senator Boden sagt dies zu.


              Abschließende Antwort:

 

Grundsätzlich werden innerhalb des Gebietes der Hansestadt Lübeck Verkehrs - oder Schulwege nicht beleuchtet, die sich außerhalb von Wohnbebauung oder außerhalb von Ortsdurchfahrten befinden. Beide Kriterien treffen in diesem Fall zu.

 

Die Errichtung einer außerplanmäßigen Beleuchtungsanlage entlang des Geh- und Radweges der Wesloer Landstraße wäre aus Sicht der Benutzer sicherlich wünschenswert, würde jedoch Investitionskosten und langjährige zusätzliche Unterhaltungskosten erfordern. In Zeiten knapper Haushaltsmittel ist dies jedoch im Rahmen der aufzustellenden Haushaltspläne aufgrund der Vorgaben bedauerlicherweise nicht umzusetzen.

 

Die von Herrn Lötsch geforderte Kostenaufstellung (Kostenschätzung) ist als Anlage beigefügt und steht somit für die Haushaltsberatungen zur Verfügung.

 

 

              Kostenaufstellung / Kostenschätzung:

             

Beleuchtung Geh- und Radweg Wesloer Landstraße zwischen „Kirschenallee“  und Bahnübergang B 104 am Ortseingang Schlutup

 

              ca. 2100 m Kabelverlegung  im Seitenbereich (Grünstreifen zur Bahn)        ca.   46.000,00 Euro

 

              ca. 200 m Mitverlegung und Anschluss eines Niederspannungskabels der

                              Stadtwerke zur Stromeinspeisung der Beleuchtungsanlage         ca.     6.000,00 Euro

 

              ca. 55 Stück Stahlrohrmaste, 5 m Lichtpunkthöhe liefern                                        ca.   36.000,00 Euro

 

              ca. 55 Stück Leuchtenanschlüsse herstellen                                                         ca.  12.000,00 Euro

 

              ca. 55 Stück Maste aufstellen incl. Erdarbeiten                                              ca.   15.000,00 Euro

                           

                                                                                    Zwischensumme:                         ca. 115.000,00 Euro


              Bereits bekannte, jedoch nicht genaue bezifferbare Unwägbarkeiten:

 

              - ungeklärter Grenzverlauf zur Bahnstrecke

             - evtl. notwendiger Asphaltaufbruch im Radwegbereich

             - streckenweise Kabelverlegung unmittelbar neben Baumbereich

              - Querung des Hafenbahnabzweiges zum Gewerbegebiet Schlutup

              - evtl Querung der B 104 im Bereich Bahnübergang für Stromeinspeisung

 

              Für diese Unwägbarkeiten, insbesondere für ggf. notwendigen

Asphaltaufbruch, werden zusätzliche  Kosten in folgender Höhe

veranschlagt:                                                                                                                ca. 30.000,00 Euro

 

                                                                      Endsumme:                                 ca. 145.000,00 Euro

             

 

 

Bei der Herstellung einer Beleuchtungsanlage für den Geh- und Radweg entlang der B 104 zwischen „Kirschallee“ und Bahnübergang B 104 am Ortseingang von Schlutup würden somit geschätzte Investitionskosten von bis zu 145.000,00 Euro und zusätzlicher (neuer) Unterhaltungsaufwand erforderlich werden.

 

              Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

5.1.9              Neugestaltung Kantstraße (Frau Kaske) (660) (TOP 5.2.5; 02.09.2013; TOP 5.1.2, 16.09.2013)

(siehe Niederschrift vom 16.09.2013)

 

Ergänzende Anfrage:

Frau Friedrichsen erkundigt sich, ob bei der vorgenannte Summe der KAG-Beiträge, die der ortsansässigen Discounter schon enthalten seien.

 

Vorläufige Antwort:

Herr Senator Boden sagt eine Prüfung zum 04.11.2013 zu.