Auszug - Rückschau Winterdienst 2012/2013  

49. Sitzung des Werkausschusses EBL
TOP: Ö 4.2.1
Gremium: Werkausschuss EBL Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 16.05.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 17:28 Anlass: Sitzung
Raum: Entsorgungsbetriebe
Ort: Malmöstraße 22, Lübeck
 
Wortprotokoll

Herr Rehberg bittet die Ausschussmitglieder im Ausblick auf den nächsten Winter um eine Festlegung, wieviel Winterdienst Lübeck eigentlich benötige

Herr Rehberg bittet die Ausschussmitglieder im Ausblick auf den nächsten Winter um eine Festlegung, wie viel Winterdienst Lübeck eigentlich benötige. Die EBL hatte 75 Gesamteinsätze bis in den März hinein. Der Wunsch nach mehr Winterdienst, insbesondere auf den Radwegen, werde immer wieder verkündet. Der Winterdienst sei arbeitsintensiv und teuer. Herr Rehberg erklärt anhand einer Präsentation detailliert die Gesamtstreumitteleinsätze sowie die Winterdiensteinsätze (siehe hierzu Anlage 1). Die EBL führe den Winterdienst bereits über den gesetzlichen Auftrag hinaus durch. Pflicht sei, Winterdienst auf Fahrbahnen, auf gefährlichen und verkehrswichtigen Straßen durchzuführen. Nebenstraßen seien gesetzlich nicht zu streuen und zu räumen, dies

sei keine gesetzliche Pflichtaufgabe. Die Räumung der Gehwege sei im Wesentlichen durch Übertragung der Aufgabe Pflicht der Anlieger.

 

Herr Martens fragt, wie viele private Firmen die EBL unter Vertrag habe. Es seien ca. 15 Firmen, die die EBL bei der Verrichtung der Winterdienstaufgaben unterstützen würden, so Herr Martsch.

 

Herr Kreft  betont, dass ein Zusammenwirken mit den Bürgerinnen und Bürgern wichtig sei, auch deutliche Hinweise auf ihre Räumpflichten. Herr Rehberg bezieht sich auf die Zuständigkeit, denn weder die EBL noch die Kernverwaltung könne dies flächendeckend kontrollieren.

 

Herr Dr. Koß fragt, wer für die Räumung der Haltestellen des Stadtverkehrs zuständig sei und wer dies bezahle. Herr Martsch erklärt, dass die Haltestellen in verschiedene Räum- und Streustellen eingeteilt seien. Die Haltestellen, die auf Gehwegen liegen, würden in die Zuständigkeit der Bürger fallen. Es sei denn, die Haltestellen besitzen ein Buswartehäuschen. Diese werden durch die EBL betreut, der Stadtverkehr vergüte diese Leistungen pauschal.