Auszug - Importierte Niederschrift  

Umwelt und Kleingartenausschuss
TOP: Ö 1
Gremium: Umwelt und Kleingartenausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 21.08.2012 Status: öffentlich
Zeit: Anlass: Sitzung
 
Beschluss

Nie_UA_Nr. 33 2012-08-21 öffentlich

 

Niederschrift (öffentlicher Teil)

Fachbereich 3 – Umwelt, Sicherheit und Ordnung Lübeck, 28.08.2012

Niederschrift über die Sitzung des Umweltausschusses der Hansestadt Lübeck am Dienstag, den 21.08.2012

Tagesordnung für die Sitzung des Umweltausschusses am 21.08.2012 (Nr. 33 Wahlperiode 2008/2013)

I. Öffentlicher Teil der Sitzung

1.      Feststellung der Beschlussfähigkeit

2.      Feststellung der Tagesordnung

3.      Feststellung der Niederschriften (öffentlicher Teil)

 

Anlage

über die Sitzung des Ausschusses vom 15.05.2012

4. Mitteilungen

4.1 Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden

Es liegt nichts vor.

4.2 Mitteilungen der Fachbereichsleitung

4.2.1 Bereich 390 – Vorstellung Frau Hartmann (Bereichsleitung)

Anlage

4.2.2 Newsletter 2/2012

4.2.3 Kampagne Stadtradeln

4.2.4 Erarbeitung des Wärmenutzungskonzepts

4.2.5 Start der ZukunftsWerkStadt „leise und klimafreundlich“

4.2.6 Brodtener Ufer

4.3 Beantwortung von Anfragen

4.3.1 Anfrage und Antwort Herr Dr. Eymer (Niederschrift Nr.32 UA15.05.2012 TOP 4.3.1)

4.3.2 Anfrage und Antwort Herr Dr. Eymer (Niederschrift Nr.32 UA15.05.2012 TOP 4.3.2)

4.3.3 Anfrage Herr Stolz -Energiewende / Ausbau Stromnetz

1.      Anträge

2.      Vorlagen

 

Es liegt nichts vor.

Anlage

6.1 Außenbereichssatzung Kaninchenberg

Satzungsbeschluss

7. Berichte und Antworten

wird nachgereicht

7.1 Umschlag / Lagerung von Gefahrgütern und Sondermüll im Bereich der Lübecker Häfen

Anlage

7.2 Zwischenbericht 1/2012 über Veränderungen gegen­über dem Produkthaushaltsplan 2012

X (Umweltbereiche)

8. Neue Anfragen und Verschiedenes

8.1 Herr Macziey -Recyclinghof Kücknitz X

8.2 Herr Röttger – Auswirkungen auf die CO2-Bilanz

Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte werden nach Maßgabe der Beschlussfassung durch die Mitglieder des Umweltausschusses voraussichtlich nichtöffentlich beraten.

II. Nichtöffentlicher Teil der Sitzung

9. Feststellung der Niederschrift (nichtöffentlicher Teil) über die Sitzung des Ausschusses vom

Es liegt keine Niederschrift vor.

10. Mitteilungen

11. Berichte und Antworten

12. Vorlagen

13. Neue Anfragen und Verschiedenes

III. Öffentlicher Teil der Sitzung

14. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

 

Es liegt nichts vor.

Es liegt nichts vor.

Es liegt nichts vor.

Es liegt nichts vor.

I. Öffentlicher Teil der Sitzung

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung des Umweltausschusses, begrüßt die Ausschussmit­glieder und die Vertreter der Bereiche.

TOP 1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit

Herr Schubert stellt die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.

TOP 2 – Feststellung der Tagesordnung

Herr Schubert beantragt, den TOP 6.1 aus Rücksicht auf den Vertreter des Bereichs zu Be­ginn der Sitzung zu behandeln sowie die Absetzung des TOP 7.1 von der Tagesordnung, da sich der Bericht noch im weiteren Erarbeitungsverfahren befindet.

Der Ausschuss stellt die geänderte Tagesordnung bei 12-Jastimmen, 0-Neinstimmen und 0-Stimmenthaltung einstimmig fest.

TOP 6 – Vorlagen

TOP 6.1 VORLAGE

Gegenstand:

Außenbereichssatzung Kaninchenberg -Satzungsbeschluss -

Beschlussvorschlag:

1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) des Baugesetzbuches (BauGB) und der parallel hierzu durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffent­licher Belange nach § 4 (2) BauGB zum Entwurf der Außenbereichssatzung Kaninchen­berg abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit folgendem Ergebnis geprüft:

a) berücksichtigt werden bzw. bereits berücksichtigt sind die Stellungnahmen von/vom:

-Untere Naturschutzbehörde / Bereich Naturschutz der Hansestadt Lübeck (Schreiben vom 29.05.2012 und 01.06.2012)

-NABU Schleswig-Holstein (Schreiben vom 29.05.2012)

-Stadtwerke Lübeck Netz GmbH (Schreiben vom 03.05.2012 und 07.05.2012)

b) teilweise berücksichtigt werden bzw. sind die Stellungnahmen von/vom:

-Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, Referat IV 26 Städtebau und Ortsplanung, Städtebaurecht (Schreiben vom 02.05.2012),

Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und der Behördenbeteiligung nach § 4 (2) BauGB eingegangenen Stel­lungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt.

Der Bereich Stadtplanung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

1.                   Aufgrund des § 35 (6) BauGB wird die Außenbereichssatzung Kaninchenberg, bestehend aus dem Text (Teil A) und der Planzeichnung (Teil B), in der vorliegenden Fassung (An­lage 2) als Satzung beschlossen.

2.                   Die Begründung zur Außenbereichssatzung Kaninchenberg wird in der vorliegenden Fas­sung (Anlage 3) gebilligt.

3.                   Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss der Außenbereichssatzung Kanin­chenberg gemäß § 10 (3) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Herr Bresch stellt die Vorlage vor.

Frau Mentz möchte wissen, was mit der Künstlerwerkstatt geschehe. Herr Bresch antwortet, dass mit dem Bildhauer Übereinkunft erzielt worden sei, dass das Gebäude erst abgerissen werde, wenn der Künstler dieses nicht mehr benötige.

Herr Hamdorf merkt an, dass das Herrenhaus seine dominante Rolle bei einer Höhenbe­grenzung von 7,0 m (Traufhöhe) bzw. 13 m (Firsthöhe) in den Baufeldern verliere. Herr Bresch entgegnet, dass es sich hierbei um die Maße des Herrenhauses handle. Die max. Gebäudehöhe aller übrigen Gebäude dürfe 7,00 m (First bzw. Oberkante Dach) nicht über­steigen.

Herr Schubert lässt über die Vorlage abstimmen.

Der Ausschuss empfiehlt bei 12-Jastimmen, 0-Neinstimmen und 0-Stimmenthaltung einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.

TOP 3 – Feststellung der Niederschrift über die Sitzung des Umweltausschusses vom 15.05.2012

Der Ausschuss stellt die Niederschrift bei 12-Jastimmen, 0-Neinstimmen und 0-Stimmenthaltungen einstimmig fest.

TOP 4 – Mitteilungen

4.1 – Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden

Es liegt nichts vor.

4.2 – Mitteilungen der Fachbereichsleitung

Herr Wegner (BfL) nimmt ab ca. 16:25 Uhr an der Sitzung teil.

4.2.1 Bereich 390 – Vorstellung Frau Hartmann

Herr Möller stellt den Mitgliedern des Umweltausschusses die Strukturen des neuen Be­reichs 390 – Umwelt-, Natur-und Verbraucherschutz vor und übergibt anschließend das Wort an die Bereichsleiterin (BL) des neuen Bereichs. Frau Hartmann (BL) berichtet über ihren persönlichen Werdegang und gibt einen Ausblick auf die künftige Arbeit des Bereichs.

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

4.2.2 Newsletter 2/2012

Herr Möller merkt an, dass offengebliebene Fragen zum aktuellen Newsletter jederzeit ge­stellt werden können.

Für Frau Mentz sei dieser Newsletter eine gute und informative Sache. Sie fragt nach, ob der Newsletter für die Öffentlichkeit zugängig sei. Weiterhin sei von einer einstweiligen Sicher­stellung von Kiefern in der Wochenendhaussiedlung Priwall für längstens zwei Jahre die Re­de. Es stelle sich die Frage, was danach geschehe, auch im Hinblick auf die Nutzung der Kiefern als Brut-und Schlafplatz von Waldohreulen. Ebenso gebe es neben den Kiefern noch andere Bäume (Birken). Bestehe für diese Bäume auch ein Schutz, fragt Frau Mentz.

Zur Frage der Veröffentlichung des Newsletter gibt die Protokollführung nachrichtlich be­kannt, dass die jeweils aktuelle Fassung nach der Sitzung des Umweltausschusses unter dem folgenden Link öffentlich zugängig ist:

http://www.luebeck.de/bewohner/buergerservice/lvw/leistungen/index.html?bereich=0&;lid=31 27

Herr Breitrück erklärt, dass es sich hierbei um eine einstweilige Sicherstellungsverordnung handle. Damit solle der Verwaltung der notwendige Zeitraum eingeräumt werden, die Schutzwürdigkeit des Kiefernbestandes zu prüfen, um evtl. eine endgültige Verordnung er­lassen zu können. Bei den anderen Bäumen komme es darauf an, ob die Baumschutzsat­zung greife. Maßgebend sei die Fällverbotsfrist vom 15. März bis 30. September. In diesem Zeitraum dürfe generell kein Baum gefällt werden. Danach werde bei etwaigen Fällanträgen geprüft, ob der entsprechende Baum unter den Baumschutz fallen könnte.

Herr Clement meint, dass von Kleingärtnern auch während der Fällverbotsfrist Bäume gefällt worden seien. Herr Breitrück bestätigt, dass es Fällungen gegeben habe. Den Hinweisen sei nachgegangen, aber kein Verursacher festgestellt worden. Staatsanwaltliche Ermittlungen hätten ebenfalls zu keinen neuen Erkenntnissen geführt und das Verfahren somit eingestellt werden müssen.

Frau Mentz erkundigt sich über eine Veröffentlichung von Baumfälllisten. Mit dem Fachbe­reich 5 (FB 5) sei verabredet worden, die Listen im Herbst herauszugeben, berichtet Herr Schubert. Aufgrund diverser Personalprobleme sei eine Veröffentlichung der Listen im letz­ten Jahr nicht möglich gewesen. Eventuell könne der neue Bereich sich mit dem FB 5 dies­bezüglich nochmals in Verbindung setzen. Herr Breitrück stimmt dem zu.

Zum Punkt 4 fragt Frau Mentz nach, was es mit der Entnahme der spätblühenden Trauben­kirschen auf sich habe. Herr Breitrück antwortet, dass die Ausbreitung der Traubenkirsche schwer eingedämmt werden könne und diese Methode deshalb angewandt werde. Herr Rött­ger ergänzt, dass in diesem Gebiet ansässige Schäfer die Flächen zurückroden würden, um Weideflächen zu gewinnen. Zum Thema Fällungen könne er sagen, dass in Waldgebieten jederzeit Fällarbeiten durchführbar seien.

Abschließend bittet Frau Mentz um Informationen, wer den Kies-und Sandabbau beantragt bzw. diesen genehmigt habe. Herr Möller stellt die Beantwortung zurück, da das Thema mit unter TOP 8.1 behandelt werden könne.

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

4.2.3 Kampagne Stadtradeln

Herr Möller teilt mit, dass mit dem am 26. Januar 2012 von der Bürgerschaft beschlossenen Maßnahmenpaket zum Klimaschutz auch die diesjährige Beteiligung der Hansestadt Lübeck an der vom Klima-Bündnis e.V. initiierten Kampagne „Stadtradeln“ festgelegt worden sei. Am 11.08.2012 sei auf dem Marktplatz vor dem Rathaus der Startschuss für das „Stadtradeln“ in Lübeck gefallen und die Kampagne von ihm, gemeinsam mit Frau Morin vom Klima-Bündnis

e.V. und den Mitarbeitern der Klimaschutzleitstelle, eröffnet worden. In diesem Jahr werde die Kampagne zum ersten Mal in Lübeck durchgeführt.

Herr Senator Schindler, der die Schlüssel seines privaten Pkw abgegeben habe, beteilige sich als „STADTRADLER-STAR“ ebenfalls an der Kampagne. 35 Teilnehmer der Kampagne seien nach der Auftaktveranstaltung gemeinsam nach Travemünde gefahren und erradelten damit die ersten rund 800 anrechenbaren Kilometer. Inzwischen seien von den 48 Lübecker Teams mit insgesamt 533 aktiven Radlern mehr als 20.000 Kilometer zusammen geradelt worden. Der aktuelle Stand der für Lübeck geradelten Kilometer kann auch dem im Ein­gangsbereich des Rathauses platzierten „Stadtradeln-Meter“ entnommen werden. Weiterhin würden drei Bürgerschaftsmitglieder mitradeln.

Da die Kampagne noch bis zum 31. August dauere, sei jede Unterstützung – insbesondere durch Beteiligung der Mitglieder der Bürgerschaft – für eine Verbesserung im bundesweiten Ranking Lübecks als Fahrradstadt von großer Bedeutung. Im Rahmen des Walderlebnista­ges finde am 02. September die Abschlussveranstaltung für die Lübecker Teilnehmer statt. Alle seien herzlich eingeladen, dieser Veranstaltung beizuwohnen.

Im Mittelpunkt der bundesweiten durch das Klimabündnis initiierten Kampagne, stehe die Imageförderung des Radverkehrs und die Bewusstseinsbildung in Sachen Klimaschutz. Die Hälfte aller mit dem Auto zurückgelegten Wege sei kürzer als fünf Kilometer – eine ideale Entfernung zum Radfahren. Seit 2008 finde das Stadtradeln statt und erfreue sich wachsen­der Beliebtheit. Derzeit seien bereits 166 Kommunen offiziell zum Stadtradeln 2012 ange­meldet. Neben der Hansestadt Lübeck würden in Schleswig-Holstein auch die Städte Heide, Bad Oldesloe, Bargteheide und Meldorf an der Kampagne teilnehmen. In diesem Jahr sollen

1.000 Tonnen CO2 vermieden werden, was etwa 7 Mio. Radkilometern entspräche.

Die Kampagne sei darüber hinaus Teil der diesjährigen „ZukunftsWerkStadt“ der Hansestadt Lübeck mit dem Titel „Ein leises und klimafreundliches Lübeck“, die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert werde. Teilnehmer könnten bei den Koordinatoren der Klimaschutzleitstelle auch Vorschläge zur Verbesserung der Situation für den Radverkehr in Lübeck einreichen.

Herr Schubert fragt nach, ob bei den Teilnehmern, die kein Auto besitzen, die Kilometer ebenfalls angerechnet würden. Herr Möller antwortet, dass diese Kilometer genauso zählen, man aber nicht zum „STADTRADLER-STAR“ ernannt werden könne.

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

4.2.4 Erarbeitung des Wärmenutzungskonzepts

Herr Möller berichtet, dass aufgrund des Auftrages der Bürgerschaft vom 06.04.2009 (Wär­meatlas und Wärmeplan) und der Empfehlung des Klimaschutzkonzeptes der Auftrag für die Erstellung des Wärmenutzungskonzeptes für Lübeck ausgeschrieben und an das in Mün­chen ansässige Energieberatungsunternehmen K.Group vergeben worden sei. An der Kon­zepterstellung seien seitens der Hansestadt Lübeck die Klimaschutzleitstelle des Bereiches Umwelt-, Natur-und Verbraucherschutz, der Bereich 5.610 Stadtplanung, die Entsorgungs­betriebe Lübeck, das Gebäudemanagement Lübeck und die Stadtwerke Lübeck beteiligt.

Das beabsichtigte Energiekonzept helfe der Hansestadt Lübeck bei der Planung von Ener­gieeffizienzmaßnahmen und bei der Nutzung von erneuerbaren Energieträgern. Von der Konzepterstellung erwarte die Hansestadt Lübeck (HL) u.a. ein hohes Bewusstsein zu Ener­giefragen in der Bevölkerung zu schaffen und Lösungen zu Energiefragen zu entwickeln. Weiterhin diene es der Motivation zur Steigerung der Sanierungsquoten im Gebäudebestand und es werde Vorschläge zur energetischen Verbesserung der Gemeindegebäude machen. In Lübeck würden 1,8 Millionen Tonnen klimaschädlichen CO2 jährlich in die Luft geblasen. Mit einem zukunftsweisenden Wärmenutzungskonzept wolle die HL den CO2-Ausstoß deut­lich absenken.

Herr Röttger kritisiert, dass sich die Stadtwerke dadurch in einem guten Licht darstellen wür­den. Im April dieses Jahres sei es im Heizkraftwerk Hochschulstadtteil zu einer Verpuffung gekommen. Schuld seien nach diverser Berichterstattung die gelieferten Hackschnitzel ge­wesen. Herr Möller korrigiert, dass nicht die gelieferten Hackschnitzel, sondern durchgeführ­te Umbauten vor Ort die Verpuffung herbeigeführt hätten. Durch die Stadtwerke sei nun von Hackschnitzeln auf Erdgas umgestellt worden. Vertragsrechtlich führe diese Umstellung zu einer weiteren Problematik. Zwischen dem Stadtwald und den Stadtwerken sei ein Lieferver­trag über eine jährliche Menge an Hackschnitzeln geschlossen worden. Momentan sei nicht absehbar, dass die Stadtwerke das Heizkraftwerk wieder auf Hackschnitzel umrüsten und somit die vereinbarte Menge abnehmen würden. Zuerst werde durch den Stadtwald ver­sucht, die bevorratete Menge an Hackschnitzel anderweitig zu vermarkten. Gelinge dies nicht, müsse eine Lösung zusammen mit den Stadtwerken gefunden werden.

Herr Müller fragt nach, wie diese Situation haushaltstechnisch aufgefangen werde. Frau Dr. Koop antwortet, dass Veranschlagungen für das Jahr 2013 einen Verlust in Höhe von ca.

20.000 EUR für den Stadtwald ausweisen würden. Diesen Rückschlag könne der Fachbe­reich verkraften und er werde aufgefangen werden.

Zu guter Letzt möchte Herr Röttger die Auswirkungen auf die CO2-Bilanz durch eine mögli­che Umstellung des Heizkraftwerkes Hochschulstadtteil von Hackschnitzeln auf Erdgas in einer der nächsten Sitzungen dargestellt bekommen.

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

4.2.5 Start der ZukunftsWerkStadt „leise und klimafreundlich“

Herr Möller unterrichtet die Mitglieder, dass die Hansestadt Lübeck im Zuge des Förde­rungsprogramms „ZukunftsWerkStadt“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) für das von ihr entwickelte Projekt „Ein leises und klimafreundliches Lübeck“ eine Zusage erhalten habe. Bis zu 247.594 Euro erhalte die Stadt nun für das Projekt im Rahmen des Wissenschaftsjahres 2012 -Zukunftsprojekt Erde. Mit den Fördergeldern möchte die Bundesregierung die gesellschaftliche Debatte über Ziele, Herausforderungen und Aktions­felder für eine nachhaltige Entwicklung voranbringen. Das Lübecker Vorhaben suche Ant­worten auf die folgende Frage: "Welche Rahmenbedingungen, Strategien und Maßnahmen fördern ein zukunftsfähiges und generationengerechtes Mobilitätsverhalten?" Dabei werde ein Fokus auf das umstrittene Thema „Blitzersäule – ja oder nein“ gelegt, eine Angelegen­heit, die man in Lübeck seit langer Zeit kontrovers diskutiere. Nun würden die Auswirkungen von Blitzersäulen auf den tatsächlichen und den subjektiv empfundenen Lärm in Lübecks Straßen aus wissenschaftlicher Sicht unter die Lupe genommen. Zentrales Element der Zu­kunftsWerkStadt seien weiterhin mehrere Veranstaltungen, auf denen mit Bürgerinnen und Bürgern Antworten gesucht werden. Es solle erarbeitet werden, in welcher Weise

-Bildungs-und Öffentlichkeitsarbeit/Motivation, -geplante Umsetzung von Maßnahmen im städtischen Raum, -Behördliche Kontrollmaßnahmen,

geeignet seien, Gewohnheiten nachhaltig zu verändern.

Das Zentrum für Bevölkerungsmedizin und Versorgungsforschung der Universität zu Lübeck (ZBV) sei mit zwei Einrichtungen beteiligt. Gemeinsam mit der Klinik für Psychiatrie und Psy­chotherapie entwickle das Institut für Telematik zwei Projekte. In „SoundOfTheCity“ werde durch aktive Bürgerbeteiligung (crowd-sourcing) eine interaktive Lärmkarte der Stadt erstellt, deren Daten jederzeit mit Hilfe einer Smartphone-App aktualisiert werden könnten. Im zwei­ten Projekt „BikeWars!“ werde ein innovatives Fahrrad-Trainings-und Wettkampfsystem ent­wickelt. Das Institut für Akustik im Technologischen Zentrum an der Fachhochschule Lübeck werde den Fragen nachgehen, wie laut es auf Lübecks Straßen ist und ob durch Installation von Geschwindigkeitsmesssäulen eine signifikante Verringerung des Schallpegels erreicht werde.

Das Institut für klinische Epidemiologie der Universität zu Lübeck erforsche parallel dazu, ob durch die Installation von Blitzersäulen nicht nur eine Verringerung des Schallpegels erreicht, sondern auch die gefühlte Lärmbelastung der Anwohner gesenkt und damit die Lebensquali­tät gesteigert werden könne. Der Bereich Umwelt-, Natur-und Verbraucherschutz biete un­terschiedliche Klima-und Lärmschutzaktionen zum Mitmachen an: Bereits in diesem Som­mer würden die vom Klima-Bündnis e.V. deutschlandweit initiierten Projekte „Stadtradeln“ und „Kindermeilenkampagne“ durch die Klimaschutzleitstelle in Lübeck umgesetzt. Das Wis­senschaftsmanagement Lübeck stelle unterschiedliche Formate zur Förderung von Bürger­beteiligung in den Mittelpunkt und bringe Ergebnisse der wissenschaftlichen Projekte in den Dialog ein. Im Wissenschaftsjahr 2012 stünden drei zentrale Fragen im Mittelpunkt: Wie wol­len wir leben? Wie müssen wir wirtschaften? Wie können wir unsere Umwelt bewahren?

Herr Müller fragt nach, ob vor dem Hintergrund der Finanzierung des Projektes durch den Bund, die Lärmbelastung durch die Deutsche Bahn (DB) im Zuge der festen Fehmarnbelt­querung beeinflusst werden könne. Herr Möller antwortet, dass der Bauausschuss (BauA) sehr viel mit diesem Thema zu tun habe und die DB ein schwieriger Partner sei. Für Lübeck werde es aber ein Randthema bleiben. Herr Schubert ergänzt, dass sich ein Vertreter der DB im BauA dazu geäußert habe und nach dessen Meinung Lübeck eher wenig von Lärmbelas­tungen betroffen sei.

Die Frage von Frau Mentz, ob die Lärmkarten nach Erstellung online verfügbar seien, bejaht Herr Möller.

Ob bei der Kartierung zwischen den einzelnen Fahrzeugtypen (z.B. PKW, LKW, Motorrad, Quad) differenziert werde, fragt Herr Schubert. Dies werde sicherlich Thema sein, ob man sich dabei auf den einzelnen Fahrzeugtyp beziehe, könne noch nicht gesagt werden, antwor­tet Herr Möller.

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

4.2.6 Brodtener Ufer

Herr Möller kritisiert heftig die Berichterstattung zweier Ausschussmitglieder in der lokalen Wochenendpresse bezüglich der Abbrüche am Brodtener Ufer. Was dort stehe sei schlicht­weg unwahr. So handle es sich u.a. nicht um Abwasser-, sondern Drainagerohre zur Ent­wässerung des Oberflächenwassers, um ein Aufweichen und noch stärkeres Abbrechen zu verhindern. In den vergangen Sitzungen sei mehrmals über das Brodtener Ufer berichtet sowie eine Ortsbegehung mit Fachleuten durchgeführt worden. Die Ergebnisse seien be­kannt (Niederschriften Umweltausschuss) und das Ergebnis der Ortsbegehung heute noch­mals für die Mitglieder umverteilt worden.

Im Ausschuss wird dieses Thema kontrovers diskutiert. Inhaltlich wird sich schwerpunktmä­ßig auf den Zustand (Alter/Undichtheiten/Art der Verlegung) und den Nutzen bzw. Zweck der Drainagerohre konzentriert und der publizistische Alleingang der zwei Personen kritisiert.

Herr Schubert beantragt das Anhörungsrecht für Frau Dowideit als sachkundige Bürgerin, welches der Ausschuss einstimmig beschließt.

Laut Frau Dowideit seien die Rohre für einen stärkeren Abbruch in der letzten Zeit mitver­antwortlich. Es müsse eine gründliche Untersuchung durch die entsprechenden Fachleute durchgeführt werden.

Frau Scheel plädiert für ein Zusammentragen aller Informationen und Erkenntnisse, um alle Gerüchte aus der Welt zu schaffen und die Bevölkerung nicht weiter zu verunsichern. Die Diskussion zeige Handlungsbedarf und die Frage, ob die Rohre Einfluss auf die Abbrüche haben, solle ein für alle Mal geklärt werden. Herr Schubert ergänzt, dass eine solche Exper­tise mit einem vertretbaren Aufwand erstellt werden solle.

Herr Möller erklärt, dass man die Fragestellungen aufnehme, sich die Verwaltung mit dem Thema beschäftigen und zu gegebener Zeit den Umweltausschuss unterrichten werde.

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

4.3 – Beantwortung von Anfragen

4.3.1 Anfrage Herr Dr. Eymer UA 17.04.2012 TOP 8.1 (Kosten Reinigung RRB)

Die schriftliche Beantwortung der Anfrage liegt den Ausschussmitgliedern vor (siehe Nieder­schrift Nr. 32, Sitzung des Umweltausschusses vom 15.05.2012, TOP 4.3.1).

Keine weiteren Wortmeldungen.

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

4.3.2 Anfrage Herr Dr. Eymer UA 17.04.2012 TOP 8.2 (Vertikale Landwirtschaft)

Die schriftliche Beantwortung der Anfrage liegt den Ausschussmitgliedern vor (siehe Nieder­schrift Nr. 32, Sitzung des Umweltausschusses vom 15.05.2012, TOP 4.3.2).

Keine weiteren Wortmeldungen.

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

4.3.3 Anfrage Herr Stolz (Energiewende / Ausbau Stromnetz)

Im Vorwege der Sitzung reichte Herr Stolz die folgenden Fragen ein:

1.                  muss/kann die Hansestadt Lübeck eine Stellungnahme zu den Stromleitungsneubau ten, die nach den veröffentlichten Karten das Lübecker Stadtgebiet erheblich tangieren, abgeben?

2.                  Was geschieht, wenn diese nicht erfolgen?

3.                  Sollte/muss nicht der Umweltausschuss Lübecks damit befasst werden?

 

Antwort vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein:

„Es ist der Hansestadt Lübeck freigestellt, eine Stellungnahmen zum Entwurf des Netzent­wicklungsplans abzugeben. Es gibt im Laufe des Verfahrens und der fortschreitenden Kon­kretisierung noch weitere Möglichkeiten, wo sich die Stadt einbringen kann – insbesondere zu den Umweltaspekten.

Wenn seitens der Stadt besondere regionale Aspekte nicht vorgebracht werden, können diese erst im Laufe des weiteren Verfahrensfortschrittes berücksichtigt werden. Grundsätz­lich ist es den Kommunen überlassen, wie sie die Aufgaben der Selbstverwaltung organisie­ren. Aber sicherlich ist mit dem Ausbau von Leitungen ein erheblich Eingriff in Umwelt und Raumplanung verbunden und von daher eine nähere Befassung mit den Auswirkungen in Bezug auf die öffentlichen Belange angebracht.“

Antwort vom Bereich Stadtplanung:

„Der Ausbau des Stromnetzes wird in Abschnitten vorgesehen -der Abschnitt, der die Han­sestadt Lübeck tangiert, ist erst für 2014 geplant. Die bisher erfolgten Beteiligungen sind nur örtlich für die betroffene Bevölkerung als vorzeitige Informationsveranstaltungen durchge­führt worden. Eine formelle, offizielle Beteiligung ist bisher noch gar nicht erfolgt. Eine Betei­ligung des Umweltausschusses ist daher von unserer Seite (oder auch vom FB III) erst mög­lich, wenn das formelle Verfahren eingeleitet wird.“

Herr Möller unterstreicht, dass eine Beteiligung erst im weiteren Verfahren erfolge. Momen­tan wisse man noch nicht, in welche Richtung sich alles landschaftsplanerisch entwickle.

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

4.4 – Überweisungen aus der Bürgerschaft

Es liegt nichts vor.

TOP 5 – Anträge

Es liegt nichts vor.

TOP 7 – Berichte und Antworten

Von der Tagesordnung abgesetzt.

TOP 7.2               BERICHT

Gegenstand:               Zwischenbericht 1/2012 über Veränderungen gegenüber dem Produkthaushaltsplan 2012 (Umweltbereiche)

Keine Wortmeldung.

Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

TOP 8 – Neue Anfragen und Verschiedenes

8.1 Herr Macziey – Recyclinghof Kücknitz

Herr Macziey unterrichtet den Ausschuss, dass die Kücknitzer Bevölkerung beunruhigt über den Bau einer Anlage der Firma Scheel zum Lagern und Behandeln von Oberböden sei. Die Anlage werde ins Naturschutzgebiet hineingebaut, obwohl es andere Möglichkeiten (z.B. altes Hochofengelände) gebe.

Herr Schubert erwidert, dass dieses Thema im Bauausschuss ausführlich behandelt worden sei. Es handle sich um Landesgenehmigungen und nicht um städtische Genehmigungen zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage. Herr Möller ergänzt, dass es sich nicht um eine Naturschutzfläche handle. Das Land habe die Genehmigung erteilt. Dort seien momentan zwei Widersprüche gegen die Genehmigung eingegangen, wovon einer von der Firma Scheel eingelegt worden sei. Diese haben aufschiebende Wirkung, d.h. zurzeit könne nicht gebaut werden.

Die Firma Scheel schaffe Tatsachen und verhandle nicht, widerspricht Herr Macziey. Es ge­be Fotos aus denen hervorgehe, dass der Betrieb aufgenommen worden sei. Herr Möller wiederholt, dass hier das Land zuständig sei. Es könne eine Überprüfung von Bauaktivitäten außerhalb einer Genehmigung veranlasst werden. Im Zuge der Wegeasphaltierung habe eine Überprüfung stattgefunden und es sei alles in Ordnung gewesen.

Zur Frage von Frau Mentz, wer den Kies-und Sandabbau beantragt bzw. genehmigt habe (TOP 4.2.2) antwortet Herr Möller, dass die Firma Scheel beantragt und das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein genehmigt habe.

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

8.2               Herr Röttger – Auswirkungen auf die CO2-Bilanz

Herr Röttger fragt nach, ob seine Frage zu den Auswirkungen auf die CO2-Bilanz durch eine mögliche Umstellung des Heizkraftwerkes Hochschulstadtteil von Hackschnitzeln auf Erdgas

(s. TOP 4.2.4) aufgenommen worden sei. Herr Möller und Herr Schneider bejahen dies.

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

II. Nichtöffentlicher Teil

Herr Schubert stellt die Nichtöffentlichkeit her.

TOP 9 – Feststellung der Niederschrift (nichtöffentlicher Teil) über die Sitzung des Umweltausschusses vom

Es liegt keine Niederschrift vor.

TOP 10 – Mitteilungen

Es liegt nichts vor.


TOP 11 – Berichte und Antworten

Es liegt nichts vor.

Es liegt nichts vor.

TOP 12 – Vorlagen

TOP 13 – Neue Anfragen und Verschiedenes

Es liegt nichts vor.

III. Öffentlicher Teil der Sitzung

14. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse


Herr Schubert stellt die Öffentlichkeit wieder her und gibt bekannt, dass im nichtöffentlichen Teil keine Beschlüsse gefasst worden sind. Herr Schubert schließt die Sitzung um ca. 18:00 Uhr.

Maik Schneider Ausschussvorsitzender Protokollführer