Auszug - Importierte Niederschrift  

Ausschuss für Sicherheit und Ordnung und Polizeibeirat
TOP: Ö 1
Gremium: Ausschuss für Sicherheit und Ordnung und Polizeibeirat Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 05.11.2012 Status: öffentlich
Zeit: Anlass: Sitzung
 
Beschluss

07ni121105

 

Fachbereich 3 – Umwelt, Sicherheit und Ordnung Lübeck, 06.11.2012

NIEDERSCHRIFT öffentlicher Teil über die Sitzung des Ausschusses für Sicherheit und Ordnung

am Montag, 05.11.2012 um 16:00 Uhr Nr. 30 (Wahlperiode 2008/2013)

Als eingeladene Gäste:               Herr Schley Zu TOP 6.2 Herr Grün Zu TOP 6.2

Als Protokollführerin: Frau Paetzold Fachbereichsdienste FB 3 Öffentlichkeit: Pressevertreter/innen

 

I. Öffentlicher Teil der Sitzung

Herr Stier begrüßt die anwesenden Ausschussmitglieder, die eingeladenen Gäste und die Öffentlichkeit und verpflichtet gem. § 46 Abs. 6 GO Herrn Wolfgramm als bürgerli­ches Ausschussmitglied auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheit und führt ihn in sein Amt ein.

TOP 1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit

Herr Stier stellt die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

TOP 2 – Feststellung der Tagesordnung

Herr Stier erklärt, dass es keine schriftlichen Einwände gegen die Tagesordnung ge­geben habe und fragt nach, ob es Änderungswünsche gebe.

Der Ausschuss verneint dies. Herr Stier schlägt vor, den TOP 6.2 „Anträge Einwohnerversammlung“ vor TOP 4 „Mit­teilungen“ zu behandeln, damit die geladenen Gäste nicht die gesamte Sitzung anwe­send sein müssten.

Herr Stier lässt über die geänderte Tagesordnung abstimmen. Der Ausschuss stellt die geänderte Tagesordnung einstimmig fest.

TOP 3 – Feststellung der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Sicherheit und Ordnung vom 05.11.2012

Herr Stier erklärt, dass es keine schriftlichen Einwände gegen die Niederschrift gegeben habe und fragt nach, ob es Änderungswünsche gebe.

Herr Friedrichsen bittet um folgende Änderung:

TOP 10 – Neue Anfragen und Verschiedenes „Schilderverunreinigung“

Seite 13, Absatz 1: “ Herr Friedrichsen merkt an, dass viele Verkehrsschilder im gesamten Stadtgebiet sehr verunreinigt und kaum noch lesbar seien und bittet darum, dies zu ändern.“ ändern in „Herr Friedrichsen merkt an, dass viele Ver­kehrsschilder im gesamten Stadtgebiet sehr zugewachsen und dadurch kaum noch lesbar seien und bittet darum, dies zu ändern.“

Der Ausschuss stellt die geänderte Niederschrift einstimmig fest.

TOP 6.2 – Anträge Einwohnerversammlung

[Vandalismus]

Sitzung der Bürgerschaft am 30. August 2012

Die Bürgerschaft hat zu Punkt 13.7 Drs. Nr. 870 den nachstehend aufgeführten Antrag von Herrn Kowalski in der Einwohnerversammlung am 18.06.2012 einstimmig mit abschließen­der Beratung in der Bürgerschaft an den Ausschuss für Sicherheit und Ordnung und Polizei­beirat überwiesen:

(Gegenmaßnahmen ergreifen von der Bürgerschaft im Kampf gegen Vandalismus)

Die Bürgerschaft möge Gegenmaßnahmen gegen den Vandalismus ergreifen.

Herr Möller erklärt, dass das Thema auch durch eine Anfrage von Herrn Böhlke im Aus­schuss behandelt werde und schlägt vor, den vorliegenden Antrag mit der Anfrage gemein­sam in die nächste Polizeibeiratssitzung im Dezember zu vertagen.

Herr Schaffenberg bittet darum, dass zu der Sitzung auch Vertreter von Projekten in Lübeck eingeladen würden, die sich mit dem Thema beschäftigen würden, beispielsweise das Dia­konische Werk.

Herr Stier lässt darüber abstimmen, ob der Antrag in die Dezembersitzung vertagt und dort mit der Anfrage von Herrn Böhlke gemeinsam beraten werden solle.

Der Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

[Lärmschutz]

Sitzung der Bürgerschaft am 30. August 2012

Die Bürgerschaft hat zu Punkt 13.12 Drs. Nr. 875 den nachstehend aufgeführten Antrag von Herrn Schley in der Einwohnerversammlung am 18.06.2012 einstimmig mit abschließender Beratung in der Bürgerschaft an den Ausschuss für Sicherheit und Ordnung und Polizeibeirat überwiesen:

(Lärmschutz an Straßen)

Um die Lebensqualität der Bürger zu verbessern, wird die Stadt aufgefordert, an den betrof­fenen Einfallstraßen Geschwindigkeitsmessanlagen zu errichten. Dies ist keine „Abzocke“, sondern dient den Anwohnern zur Lärmminderung und Verkehrssicherheit. Geschwindig­keitsmessanlagen lassen sich auch leasen und werden das Geld schnell wieder einbringen.

Herr Schley berichtet, dass er Anwohner der Schwartauer Landstraße sei. Es sei dort am 18.08.2012 von 6:00 – 7:45 Uhr eine Verkehrsüberwachung durchgeführt worden, bei der von 160 überprüften Kraftfahrzeugen 47 zu schnell gewesen seien. Lübeck habe viele gut ausgebaute Straßen, wodurch die zugelassene Geschwindigkeit von 50 km/h oft nicht ein­gehalten würde. Vor allem Motorradfahrer würden diese oft überschreiten. Der Lärm dort sei unerträglich und mache krank. Es befänden sich fünf Fußgängerampeln in der Straße, die nicht selten bei rotem Lichtzeichen überfahren würden. Außerdem befänden sich dort eine Schule, ein Blindenheim und ein Wohnheim für behinderte Menschen. Er fordere die Stadt auf, mehr Messanlagen aufzustellen. Im sei positiv aufgefallen, dass der städtische Bereich Naturschutz ein Programm für Schallschutzfenster bezuschusst habe.

Herr Abler betritt die Sitzung um 16:23 Uhr.

Herr Stier erläutert, dass sich der Ausschuss auch mit diesem Thema bereits ausführlich beschäftige.

Herr Möller fügt hinzu, dass ein Programm über stationäre Messanlagen bereits geplant sei, man aber keine Mittel im Investitionsprogramm 2013 angemeldet habe. Bei den Maßnahme­planungen zum Lärmschutz würden die Säulen aber mit vorgeschlagen. Leasing von Mess­anlagen ist bereits geprüft worden, dies sei im Endeffekt aber teurer als der Kauf. Die Ergeb­nisse der Probephase der beiden neuen Blitzersäulen in der Hafenstraße und der Schwar­tauer Allee seien erschreckend.

Herr Schley sagt, dass sich die Bürger hintergangen fühlen würden, weil man sie immer wie­der vertröste. Er könne sich nicht vorstellen, dass in der Hafenstraße mehr Verkehr sei, als in der Schwartauer Landstraße oder der Fackenburger Allee. Allein in der letzten Woche habe es zwei Unfälle in der Oderstraße gegeben.

Herr Möller erklärt, dass es keine bevorzugten Stadtteile gebe, sondern eine Prioritätenliste, die sich nach der Lärmbelastung richte.

Frau Lenz fordert, dass sich der Ausschuss dafür aussprechen solle, dass Haushaltsmittel für das Messanlagenprojekt eingestellt würden.

Herr Stier lässt darüber abstimmen, ob der Ausschuss der Bürgerschaft empfehlen solle, dem Antrag von Herrn Schley zu folgen. Der Ausschuss lehnt den Antrag mit 3 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen ab.

[Stadtteilbüros]

Sitzung der Bürgerschaft am 30. August 2012

Die Bürgerschaft hat zu Punkt 13.13 Drs. Nr. 876 den nachstehend aufgeführten Antrag von Herrn Grün in der Einwohnerversammlung am 18.06.2012 einstimmig mit abschließender Beratung in der Bürgerschaft an den Ausschuss für Sicherheit und Ordnung und Polizeibeirat überwiesen:

(Beibehaltung der Stadtteilbüros bzw. Mobile Alternativen bei Schließung)

Da gerade Behinderte und immobile Ältere dringend auf die Stadtteilbüros angewiesen sind, ist von einer Streichung aufgrund der sozialen Verantwortung der Stadt gegenüber den Bür­gern abzusehen. Als Alternative zu jedem geschlossenen Stadtteilbüro hat die Stadt den Einwohnern unverzüglich mobile Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen, die bei Anruf Hausbe­suche mit allen Dienstleistungen der Stadtteilbüros durchführen. Es entspricht nicht dem Wunsch der LübeckerInnen, in einem einzigen für ganz Lübeck zuständigen Amt unverhält­nismäßig lange Wartezeit zu verbringen.“

Herr Grün führt aus, dass es Unstimmigkeiten beim Thema Schließung der Stadtteilbüros gebe, da jeder Mensch verpflichtet sei, Ausweisdokumente mit sich zu führen, man aber vor allem älteren Menschen die Möglichkeit nehme, sich einen zu beschaffen. Das Einwohner­meldeamt in der Innenstadt würde völlig überlaufen. Außerdem könne es nicht angehen, dass das Travemünder Stadtteilbüro andere Öffnungszeiten habe, als die, die von der Bür­gerschaft allgemein für die Stadt beschlossen worden seien. In Marli habe kürzlich einfach ein Zettel am Eingang gehangen, dass das Stadtteilbüro an dem Tag geschlossen bleibe. Auch seien die Stadtteilbüros in der letzten Woche an einem Tag einfach zwei Stunden frü­her geschlossen worden, weil ein Softwareupdate gemacht worden sei. Man müsse regeln, dass solche Updates außerhalb der Öffnungszeiten gemacht würden. Er sehe sogar die Notwendigkeit, weitere Stadtteilbüros einzurichten und mobile Möglichkeiten anzubieten.

Herr Möller bedankt sich für die Ausführung und die Hinweise, derzeit habe man leider einige Ausfälle aufgrund von Krankheiten. Eine mobile Beratung sei aufgrund der hochsensiblen Daten der Bürger und der dann fehlenden Datensicherheit ausgeschlossen, außerdem sei das Personal hierfür nicht vorhanden. Man könne allerdings daran arbeiten, den Internetser­vice zu verbessern. Die Änderung der Öffnungszeiten des Stadtteilbüros Travemünde sei ebenfalls von der Bürgerschaft beschlossen worden und man habe bei einer Umfrage größ­tenteils positive Rückmeldungen erhalten. Eine Zusammenlegung der Stadtteilbüros bedeute eine geringe zusätzliche Belastung der Bürger, aber eine nennenswerte Einsparung an Fi­nanzmitteln. Die Entscheidung unterliege der Beschlussfassung der Bürgerschaft.

Herr Stier lässt darüber abstimmen, ob der Ausschuss der Bürgerschaft empfehlen solle, dem Antrag von Herrn Grün zu folgen. Der Ausschuss lehnt den Antrag mit 1 Ja-Stimme, 9 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen ab.

Herr Schley und Herr Grün verlassen die Sitzung um 16:40 Uhr.

TOP 4 – Mitteilungen

TOP 4.1 – Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden

 

TOP 4.1.1 – Sitzungsplan 2013

Herr Stier erklärt, dass der Sitzungsplan 2013 sieben Sitzungen vorsehe. Normalerweise sei am 03.06.2013 eine weitere Sitzung möglich, allerdings liege der Termin zwischen der Kommunalwahl und der ersten konstituierenden Sitzung der Bürgerschaft. Man könne hier noch mit der vorherigen Zusammensetzung tagen, allerdings rate das Büro der Bürgerschaft hiervon ab. Als Ersatz sei der 05.08.2013 mit aufgenommen worden, dieser Termin sei der erste Montag nach den Sommerferien und könne gegebenenfalls gestrichen werden, sollten keine Themen vorhanden sein.

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

TOP 4.2 – Mitteilungen der Fachbereichsleitung

TOP 4.2.1 – Hells Angels

Herr Möller berichtet, dass es am 05.10.2012 einen Artikel in den Kieler Nachrichten gege­ben habe, welcher sich mit dem Thema „Hells Angels wandern nach Lübeck ab“ beschäfti­ge. Er schlage vor, das Thema in der nächsten Polizeibeiratssitzung aufzugreifen.

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

TOP 4.2.2 – Weitere Mitteilungen

[Brandschutzentwicklungsplanung]

Herr Möller erklärt, dass der Kieler Stadtrat Herr Röttgers an ihn herangetreten sei und dar­um gebeten habe, die Beauftragung des gemeinsamen Gutachtens zunächst ruhen zu las­sen, da bei der Kieler Feuerwehr beide Leitungsstellen kurzfristig frei geworden seien. Diese würden im Januar wiederbesetzt, sodass man im Mai/ Juni mit dem Verfahren fortfahren könne. Dies sei sehr bedauerlich, die Hansestadt Lübeck müsse sich nun in einer Verwal­tungsrunde Gedanken machen, ob diese bereits vorher Maßnahmen treffen werde.

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

TOP 4.3 – Beantwortung von Anfragen

TOP 4.3.1 – Vandalismus in Lübeck (Anfrage Herr Böhlke, vertagt am 03.09.2012 unter TOP 4.3.1)

Herr Stier lässt darüber abstimmen, ob das Thema, wie unter TOP 6.2 „Vandalismus“ be­sprochen, vertagt werden solle.

Der Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

TOP 4.3.2 – Personalsituation Feuerwehr Lübeck

Herr Bäth führt aus, dass von 284 Planstellen des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes bei der Feuerwehr derzeit 266 besetzt seien. Die Differenz ergebe sich aus zehn noch nicht besetzten Planstellen im Rettungsdienst, diese würden zum 01.04.2014 besetzt, fünf noch nicht besetzten Planstellen im Brandschutz, ebenfalls zum 01.04.2014 besetzt, da sich die Beamten bis dahin noch in der Ausbildung befänden. Bei drei Stellen habe die Wiederbeset­zung noch nicht durchgeführt werden können. Der Wiederbesetzungsantrag für die Einstel­lung externer fertig ausgebildeter Kräfte müsse vom Bürgermeister freigegeben werden. Von drei freien Stellen sei innerhalb des letzten Jahres nur eine Freigabe erfolgt. Diese Stelle sei jetzt ausgeschrieben. Acht Mitarbeiter seien aktuell nicht feuerwehrdiensttauglich. Es müsse mit mindestens zwei weiteren vorzeitig freiwerdenden Stellen durch Dienstherrenwechsel oder vorzeitige Zurruhesetzung aufgrund von Langzeiterkrankungen gerechnet werden. Der Aufbau von neuen Überstunden habe gestoppt werden können, der Abbau von Über­stunden verzögere sich jedoch aus verschiedenen Gründen, wie Langzeiterkrankungen und den Folgen von Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Der Zeitaufwand bei Wieder­besetzung von Planstellen sei äußerst hoch, es gebe eine erhöhte und vorgezogene Rück­gewährung von EU-Stunden aufgrund eines Vergleichs mit Mitarbeitern vor dem Verwal­tungsgericht. Am Jahresende 2011 seien 28.000 Mehrarbeitsstunden im mittleren Dienst saldiert gewesen. Am Jahresende 2012 werde diese Summe ebenfalls vorhanden sein. Für das Jahresende 2013 rechne man mit einem Saldo von 23.000 Stunden. Er werde Vorschlä­ge erarbeiten, um den Abbau der Überstunden zu beschleunigen, diese könnten auch eine begrenzte Bezahlung von Mehrarbeitsstunden nach Mehrarbeitsvergütung beinhalten. Die Besetzung der Funktionen habe zu einem hohen Erfüllungsgrad eingehalten werden können.

Einen ausführlichen Bericht zur Erfüllung des Feuerwehrbedarfsplans werde er in Kürze vor­legen. Die Personalsituation im Führungsdienst (gehobener feuerwehrtechnischer Dienst) sei auf­grund einer gehäuften Zahl von länger dauernder krankheitsbedingter Ausfälle im laufenden Jahr angespannt gewesen. Eine vermehrte Zahl von 24-Stunden-Einsatzdiensten bei den verbleibenden Beamten und daraus resultierend reduzierte Bürodienstzeiten seien die Folge. Dem gegenüber stehe vermehrter Arbeitsaufwand durch Verwaltungsvorgänge, die der Dop­pik geschuldet seien.

Herr Friedrichsen fragt nach, wie es bei der Funktionsbesetzung stehe.

Herr Bäth antwortet, dass diese weitgehend erfüllt werde, dadurch stelle sich allerdings auch Unzufriedenheit ein, da dadurch wiederum Überstunden aufgebaut würden.

Herr Stier möchte wissen, ob dann Ende 2014 bis auf drei Stellen alle Stellen planmäßig besetzt seien und wie Herr Bäth den Abbau von Überstunden beschleunigen wolle.

Herr Bäth führt aus, dass man dies unter anderem durch zügige Wiederbesetzung außer­planmäßig frei werdender Planstellen und vorzeitige Pensionierung Langzeitkranker errei­chen könne. Dann könne man diese freien Stellen mit gesunden Mitarbeitern wiederbeset­zen.

Herr Oldenburg entgegnet, dass es seit mindestens zehn Jahren unbesetzte Stellen bei der Feuerwehr Lübeck gebe und er davon ausgehe, dass dies auch in weiteren zehn Jahren der Fall bleiben werde. Das Problem werde immer weitergeschoben.

Herr Möller erklärt, dass es sich um 18 Stellen handele. Die Wiederbesetzung der zehn Stel­len im Rettungsdienst und der fünf Stellen im Brandschutz zum 01.04.2014 sei gesichert, schwierig sei es nur bei unvorhergesehen frei werdenden Stellen. Die Wiederbesetzung dau­ere sehr lange, Herr Bäth habe anfangs erwähnt, dass zwei Anträge seit 1 Jahr beziehungs­weise 9 Monaten beim Bürgermeister liegen würden. Eine weitere Entspannung könne durch finanzielle Abgeltung der EU-Überstunden erreicht werden. Diese Möglichkeit sei zu prüfen, da ein Freizeitausgleich nicht mehr im zeitlichen Zusammenhang mit der Ableistung der Stunden stehe und somit kaum noch dem Gesundheitsschutz diene. Kiel habe sich jetzt für eine Auszahlung entschieden, allerdings spreche die finanzielle Lage Lübecks dagegen.

Herr Bäth fügt hinzu, dass die 5 Stellen nicht sofort besetzt werden könnten, da sich die Mit­arbeiter zuvor einer 2-jährigen Ausbildung unterziehen müssten.

Herr Gutjahr bemängelt, dass die Anträge auf Wiederbesetzung von Stellen teilweise über Monate nicht vom Bürgermeister unterschrieben würden.

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

TOP 4.3.3 – Feuerwehrleitstelle

Herr Bäth berichtet, dass eine Prüfung und Nachfrage beim Landespolizeiamt und den zu­ständigen dortigen Leitstellenplanern ergeben hätten, dass sich die Polizei außerstande se­he, innerhalb der nächsten fünf bis zehn Jahre eine Kooperation mit der Einsatzleitstelle in Lübeck zu planen und durchzuführen. Daraufhin seien sämtliche Planungen über einen et­waigen technischen Anschluss der Feuerwehrleitstelle an die Polizei-Regionalleitstelle Lü­beck in beiderseitigem Einvernehmen abgebrochen worden. Der Fachplaner habe mit den Planungsarbeiten für die Leitstelle der Hansestadt Lübeck begonnen, die Vorstellung der ersten Ergebnisse habe den Finanzrahmen erheblich überschritten. Der Fachplaner sei dar­aufhin aufgefordert worden, seine Planung zu korrigieren. Die neuen Ergebnisse würden bis zum 12.11.2012 vorgestellt werden. Vorgesehen sei, dass sich der Leitstellenraum künftig im Stabsraum befinden und der bisherige Stabsraum in den Leitstellenraum umziehen werde. Ein Platz für einen Sonderlagenraum und eine ausreichende Anzahl von Ausnahmeabfrage­plätzen sei im derzeitigen Sozialraum beziehungsweise in den Nebenräumen des Stabsrau­mes vorhanden. Außerdem würde durch die geplante Anordnung die Anzahl der Umzüge und die Belastung des laufenden Betriebes während der Umbauarbeiten minimiert. Möblie­rung und Beleuchtung, Leitungsführung, Technikraum und Redundanzsysteme würden auf den aktuellen Stand der Technik gebracht.

Herr Stier erklärt, dass es in Harrislee und in Elmshorn eine Kooperation zwischen Polizei und Feuerwehr gebe und diese in beiden Fällen sehr teuer gewesen sei.

Herr Dedow möchte wissen, auf welchem Stand die Computersysteme der Leitstelle seien.

Herr Bäth antwortet, dass die Software ständig erneuert würde und nichts mit dem Umbau der Leitstelle zu tun hätte. Diese würde landesweit eingesetzt.

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

TOP 5 – Aktuelles aus der Bürgerschaft

Es liegt nichts vor.

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

TOP 6 – Überweisungen aus der Bürgerschaft

TOP 6.1 – Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (Bündnis 90/ Die Grünen)

Sitzung der Bürgerschaft am 30. August 2012

Die Bürgerschaft hat zu Punkt 8.1 mit Drs. Nr. 983 den nachstehend aufgeführten Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN in ergänzter Fassung mit Mehrheit in alle Aus­schüsse mit erneuter Beratung in der Bürgerschaft überwiesen.

(Beteiligung von Kindern und Jugendlichen)

1.                  Der Bürgermeister wird aufgefordert, auf der Grundlage der §§ 16 a (2) und 47f der Gemeindeordnung Lübecker Jugendliche innerhalb der nächsten sieben Monate zu einer "JugendeinwohnerInnenversammlung" einzuladen.

2.                  Der Lübecker Jugendring e.V. ist in die Planung, Beratung und Umsetzung einzubinden.

3.                  Jugendliche erhalten die Möglichkeit analog der EinwohnerInnenversammlung ihnen wichtige Themen und Belange zur Behandlung in die Bürgerschaft einzubringen. Hierüber wird im Vorwege ausführlich informiert.

4.                  Es soll auch thematisiert werden, wie Kinder und Jugendliche sich in der Hansestadt Lübeck vertreten und beteiligt fühlen und ob es Verbesserungsvorschläge gibt.

5.                  Die Jugend (StadtschülersprecherIn) ist im Jugendhilfeausschuss häufig nicht vertreten. Es soll hinterfragt werden, woran dies liegt.

 

Die Bürgerschaftssitzung möge ferner beschließen

1.                  In der heutigen Bürgerschaftssitzung soll berichtet werden, wie die Kinder-und Jugendbeteiligung bei dem Umbau des Jugendzentrums Burgtor vollzogen wurde.

2.                  Der Bereich Stadtverkehr wird gebeten darzustellen, in welcher Weise und in welchem Umfang die Kinder-und Jugendbeteiligung bei der Liniennetzoptimierung stattgefunden hat.

 

Herr Stier fragt nach, ob es Diskussionsbedarf zu der Überweisung gebe.

Der Ausschuss verneint.

Herr Stier lässt darüber abstimmen, ob der Ausschuss der Bürgerschaft empfehlen solle, den Antrag anzunehmen. Der Ausschuss stimmt dem Antrag mit 2 Ja-Stimme, 0 Nein-Stimmen und 11 Enthaltungen zu.

TOP 6.3 – Durchgangsverkehr in Tempo-30-Zonen (vertagt am 06.02.2012 unter TOP 6.1)

Sitzung der Bürgerschaft am 24. November 2011

Die Bürgerschaft hat zu Punkt 4.12 mit Drs. Nr. 387 den nachstehenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit Mehrheit in geänderter Fassung zur Beratung an den Ausschuss für Sicherheit und Ordnung und Polizeibeirat sowie den Bauausschuss (federführend) über­wiesen:

Anschließend ist eine erneute abschließende Beratung in der Bürgerschaft vorgesehen!

(Durchgangsverkehr in Tempo-30-Zonen)

Der Bürgermeister wird beauftragt, zur März-Sitzung 2012 über Durchgangsverkehr in Tem­po-30-Zonen zu berichten.

1.                  Es sind mindestens die Straßen aufzulisten, in denen der Verkehr zeitweise mehr als 150 Fahrzeuge pro Stunde beträgt.

2.                  Der Durchgangsverkehr ist getrennt vom Anliegerverkehr anzugeben.

3.                  Neben Zählungen der Verwaltung sind Erkenntnisse der Stadtteilrunden abzufragen.

 

Der Bürgermeister wird weiterhin beauftragt, für die identifizierten „Schleichwege“ zur März-Sitzung 2012 ein Konzept vorzulegen, dass den Durchgangsverkehr auf die dafür vorgese­henen Durchgangsstraßen – und nicht in benachbarte Tempo-30-Straßen – verlagert.

Auszug aus der Niederschrift des Bauausschusses vom 17.09.2012

5.2.2 Mdl. Zwischenbericht: "Tempo30 Zonenkonzept Gesamtstadt -Aufzeigen von Handlungsbedarfen" (Grundlage: Bürgerschaftsprüfauftrag vom 24.Nov. 2012)

Herr Schünemann teilt einleitend mit, dass man Mitte der 80er Jahre angefangen ha­be Tempo-30-Zonen einzurichten und inzwischen 106 entsprechende Zonen in Lü­beck vorhanden wären. Ca. 50% Lübecker Straßen lägen in Tempo-30-Zonen. Im Weiteren übermittelt er das Ergebnis des AKV hinsichtlich der Verbesserung der ver­kehrlichen Situation in der Reiferstraße. Herr Schünemann erläutert die verschiede­nen Lösungsansätze und verweist darauf, dass der AKV vorschlägt die Lösungsvari­ante A einzuführen. Hinsichtlich der abgebauten Bodenschwelle teilt Herr Schüne­mann außerdem mit, dass diese abgebaut hätte werden müssen, da es durch Lkws und Pkws zu starken Beschädigungen gekommen wäre. Jedoch werde eine neue Schwelle aufgebaut werden, wobei in der nächsten Bauausschusssitzung vorgestellt werde, wie diese ausgestaltet sein wird.

Herr Schünemann sagt zu, die Präsentation zur Aufnahme ins Protokoll zur Verfü­

gung zu stellen. (s. Anlage)

Nach verschiedenen Nachfragen zu der Verkehrsbelastung einzelner Straßen(­

abschnitte) durch die Neuregelung, teilt Herr Schünemann mit, dass man nicht jeden Anwohner und Pkw-Fahrer einzeln berücksichtigen könne und dass man es nicht je­dem einzelnen Recht machen könne. Ferner sei die Lösungsvariante A mit den Anlie­gern der Reiferstraße abgestimmt und von deren Seite aus befürwortet worden. Herr Schünemann merkt in diesem Zusammenhang noch an, in der Zone würden ca. 5000 Menschen leben und die Straßen innerhalb der Zone betrügen eine Gesamtlänge von 8 km. Herr Dr. Brock drückt sein Unverständnis darüber aus, dass die Verwaltung sich der­artig intensiv mit einer Straße beschäftigen und sich dann vor dem Bauausschuss für entsprechende Entscheidungen/ Ergebnisse rechtfertigen muss. Er befürwortet, dass man seitens der Verwaltung das Ergebnis präsentiert und im Rahmen des laufenden Verwaltungsgeschäftes als abgeschlossen betrachtet.

Nach positiver Abstimmung durch den Vorsitzenden Herrn Howe hinsichtlich der Worterteilung Herrn Molls (Bürger der Hansestadt Lübeck), merkt dieser als persön­lich selbst Betroffener an, dass in der Friedenstraße viele Pkws mit erhöhter Ge­schwindigkeit fahren und bittet um Einrichtung einer verkehrsberuhigenden Anlage. Die Verwaltung sagt einer Prüfung zu. Herr Schünemann stellt abschließend eine weitere Lösung in Form einer Diagonal­sperre in der Geverdesstraße vor und verweist noch einmal auf die Freigabe der Prä­sentation für das Protokoll. Die im Bauauschuss getroffenen Aussagen werden noch­mals im AKV beraten; es sollen Maßnahmen entwickelt werden, die möglichst wenig Betroffenheiten bei den BewohnerInnen bewirken. In der nächsten Bauausschusssitzung wird hierzu nachrichtlich eine Mitteilung gege­ben.

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

Herr Stier erklärt, dass sich der Ausschuss in der Sitzung am 06.02.2012 entschieden habe, auf die Entscheidung des federführenden Bauausschusses zu warten. Nun liege der Auszug aus der Niederschrift vor und er fragt, ob es Diskussionsbedarf gebe.

Der Ausschuss verneint.

Herr Stier lässt darüber abstimmen, ob sich der Ausschuss der Entscheidung des Bauaus­schusses anschließen solle.

Der Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

TOP 6.4 – Feuerwerk-Termine veröffentlichen (Bündnis 90/ Die Grünen)

Sitzung der Bürgerschaft am 27. September 2012

Die Bürgerschaft hat zu Punkt 4.14 mit Drs. Nr. 16 den nachstehend aufgeführten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit 53 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen mit Mehrheit abschließend an den Ausschuss für Sicherheit und Ordnung und Polizeibeirat überwiesen:

(Feuerwerk-Termine veröffentlichen)

Der Bürgermeister wird beauftragt, ab Januar 2013 die Termine von in Lübeck stattfindenden Feuerwerken gut auffindbar auf der Internetseite der Stadt mindestens eine Woche im Vor­aus zu veröffentlichen.

Frau Lenz erklärt, dass es ihrer Fraktion nicht darum gehe, genaue Adressen zu veröffentli­chen, sondern Stadtteile oder Wohngebiete, in denen die Feuerwerke stattfänden.

Herr Böhlke fügt hinzu, dass man die Termine nicht nur im Internet veröffentlichen solle, da gerade ältere Personen betroffen seien und diese nicht mit dem Internet vertraut seien.

Herr Abler sagt, dass der Antrag anfangs von den Bürgerschaftsmitgliedern etwas belächelt worden sei, inzwischen hätten sich allerdings immer mehr Personen dazu geäußert und man sehe nun die Wichtigkeit des Themas. Er frage sich, ob Feuerwerke grundsätzlich von der Verwaltung genehmigt werden müssten, denn eine Veröffentlichung der Termine löse das Lärmproblem nicht.

Herr Mauritz möchte wissen, wie das genaue Genehmigungsverfahren ablaufe.

Herr Rocksien antwortet, dass man zwischen privaten und gewerblichen Anmeldern unter­scheide. Bei den pyrotechnischen Firmen stelle die Verwaltung Anfragen bei verschiedenen Stellen, unter anderem der Polizei und der Feuerwehr und erteile dann einen Auflagenbe­scheid. Bei privaten Anmeldern würden ebenfalls Feuerwehr, Polizei und Umweltschutz an­geschrieben und dann liege es im Ermessen der Verwaltung, das Feuerwerk zu genehmigen oder zu untersagen. Allerdings sei eine Untersagung meist schwer zu begründen. Im Som­mer seien Feuerwerke im Normalfall bis 22 oder 23 Uhr genehmigt, es habe lediglich fünf Beschwerden im laufenden Jahr gegeben.

Herr Stier fragt nach, ob es eine Übersicht gebe, wie viele Feuerwerke in welchem Stadtteil durchgeführt worden seien.

Herr Rocksien bejaht dies, diese liege im aber im Moment nicht vor. Insgesamt habe es bis­her 81 Genehmigungen 2012 gegeben, davon 50 von Pyrotechnikern und 31 von privaten Personen.

Herr Marten merkt an, dass die Feuerwerke immer lauter würden und informiert sich, ob bei einer Genehmigung auch geschaut werde, welche Pyrotechnik verwendet würde.

Herr Rocksien antwortet, dass Firmen Feuerwerkskörper bis Klasse 4, Privatpersonen bis Klasse 2 nutzen dürften, allerdings dürften Privatpersonen nur Licht-, keine Knalleffekte ver­wenden.

Herr Möller fügt hinzu, dass sich leider nicht alle Anmelder an die Auflagen hielten und manchmal andere Feuerwerke verwendeten, als erlaubt. In Hamburg hätten einige Bezirke ein generelles Feuerwerksverbot, dies sei bisher in Lübeck nicht diskutiert worden. Es gebe die Möglichkeit, das Genehmigungsverfahren wie bisher laufen zu lassen und die Termine zu veröffentlichen, oder sich an Hamburg zu orientieren und eine generelle Untersagung in ein­zelnen Stadtteilen zu prüfen. Bei einer möglichen Veröffentlichung müsse man Datenschutz­richtlinien beachten.

Frau Lenz möchte wissen, ob es viel Aufwand sei, die Termine im Internet und in der Stadt­zeitung zu veröffentlichen. Sie könne sich vorstellen, dies zunächst für ein Jahr einzuführen und dann erneut zu prüfen.

Herr Rocksien antwortet, dass die Veröffentlichung kein großer Aufwand sei, man müsse nur auf die Abgabefristen der Stadtzeitung achten.

Herr Schaffenberg stellt klar, dass niemand die Feuerwerke verbieten wolle, man wolle ledig­lich informiert werden, damit man Vorkehrungen treffen könne.

Herr Stier lässt darüber abstimmen, ob zur Dezembersitzung eine Information zu dem The­ma erstellt werden solle, in dem Fallzahlen aus den Jahren 2011 und 2012 aufgeführt wür­den.

Der Ausschuss stimmt dem Antrag mit 9 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen zu.

TOP 7 – Anträge

Es liegt nichts vor.

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

TOP 8 – Vorlagen

Herr Möller erklärt, dass die Feuerwehr für den Fachbereich 3 mit 5.093.400 € der investiti­onsstärkste Bereich sei. Dies sei auf Seite 3 zu erkennen. Für den Neubau der Feuerwache 3 seien Mittel angemeldet worden, diese wurden allerdings vom Bereich Haushalt und Steu­erung aus den Investitionsmaßnahmen herausgenommen und auf das Jahr 2017 verscho­ben. Sollte die Feuerwache 3 nicht gebaut werden, könne gemäß einer Stellungnahme des Bereichs Recht von 2007 im Schadensfall Organisationsverschulden vorliegen, da unter den derzeitigen Voraussetzungen der Feuerwehrbedarfsplan nicht erfüllt werden könne. Dieses könne zu Schadenersatzansprüchen gegen die Verwaltung und die politischen Entscheider führen. Herr Bäth und er hätten den Bürgermeister in mehreren Vermerken auf die Verpflich­tung der Stadt hingewiesen, einen den Regeln der Technik entsprechenden Brandschutz und eine ordnungsgemäße Handhabung der Unfallverhütungsvorschriften gewährleisten zu müssen. Zwischenzeitlich sei die Entwurfsplanung durch den Architekten abgeschlossen worden, in mehreren Gesprächen sei das Bauvolumen noch einmal reduziert worden. Im Haushalt 2012 stünden 280.000 € für die Planung und die Erstellung der Entwurfsunterla-gen-Bau zur Verfügung, zum Haushalt 2013 seien die erforderlichen Mittel angemeldet wor­den. Mindestens seien 1,2 Mio. € für die Herstellung der Bodenplatte erforderlich. Eine Vor­lage zur Auftragsvergabe für die Erstellung einer EW-Bau wurde im Finanz-und Personal­ausschuss bis zum Abschluss der Haushaltsberatungen mit einem Sperrvermerk versehen.

Herr Stier fragt nach, ob somit der Feuerwehrbedarfsplan bis 2017 nicht umsetzbar sei.

Herr Möller bestätigt dies.

Herr Stier sagt, dass es nicht angehen könne, dass auch das Feuerwehrhaus der Freiwilli­gen Feuerwehr Kücknitz in seinem desolaten Zustand bleiben solle und lediglich Planungs­kosten im Jahr 2012 eingeplant seien. Somit hätten im Norden Lübecks sowohl die Berufs­feuerwehr, als auch die Freiwillige Feuerwehr Probleme mit der Erfüllung des Feuerwehrbe­darfsplans.

Herr Möller antwortet, dass die Freiwillige Feuerwehr nicht die fehlenden Funktionen der Berufsfeuerwehr übernehmen würde und derzeit versucht werde, den Neubau eines Geräte­hauses über Spenden zu finanzieren.

Herr Oldenburg wirft ein, dass man rechtlich gegen den Bürgermeister vorgehen müsse, da die Sicherheit der Anwohner nicht gewährleistet werden könne.

Herr Martens erklärt, dass seine Fraktion die Vorlage ablehnen werde, da man nicht auf Kos­ten von Menschenleben sparen dürfe.

Herr Friedrichsen fragt nach, ob der Vermerk vom Bereich Recht und das Anschreiben an den Bürgermeister als Anlage zum Protokoll gegeben werden könnten.

Herr Möller sagt dies vorbehaltlich einer Prüfung durch den Bereich Recht zu.

Frau Neitzke merkt an, dass es sich um interne Verwaltungsvorgänge handele und erhebt Bedenken dagegen, diese komplett dem öffentlichen Protokoll beizufügen.

Herr Möller berichtet, dass er bereits im Rahmen der Senatsberatung zum Haushalt 2013 die Notwendigkeit und Dringlichkeit der von der Bürgerschaft bereits beauftragten Investitions­planung für den Neubau der Wache 3 dargelegt und unter anderem auf ein mögliches Orga­nisationsverschulden hingewiesen habe. Darüber hinaus habe er auch in weiteren Gesprä­chen und Emails seine Auffassung nachdrücklich wiederholt.

Anmerkung der Protokollführung: Nach Prüfung durch den Bereich Recht werden folgende Unterlagen dem Protokoll beige­fügt: Email von Herrn Möller an die Stadtpräsidentin und die Ausschussvorsitzenden (Anlage 1), Vermerk des Bereiches Recht von 2007 (Anlage 2), Vermerk von Herrn Bäth (Anlage 3) und die Beschlusslage der Bürgerschaft (Anlage 4).

Herr Stier lässt darüber abstimmen, ob die Vorlage angenommen werden soll.

Der Ausschuss lehnt die Vorlage mit 0 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen ab.

TOP 8.2 – Haushaltssatzung 2013 mit Stellenplanänderungen 2013

Gegenstand: Haushaltssatzung 2013 mit Stellenplanänderungen 2013

Beschlussvorschlag:

1. Der Produkthaushaltsplan besteht je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Er­gebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Auszahlungen und wird mit den Verän­derungen lt. Anlage 1 -Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachaus­schussempfehlungen zum Ergebnisplan Anlage 2 -Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachaus­schussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions-und Finanzierungstätigkeiten beschlossen.

1a. Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmen­listen der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2013 vorgesehenen kassenwirksamen Auszahlungskürzungen und Einzahlungssteigerungen

zu realisieren.

1b. Die in der Anlage 6 beigefügten Monitoring-Maßnahmen werden zur Kenntnis genom­men.

1.      Die Durchführungsbestimmungen (DB) zur Haushaltssatzung werden in der als Anlage 0 beigefügten Fassung festgesetzt.

2.      Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom … und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§2

Es werden festgesetzt:

1.      der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 42.838.000 EUR

2.      der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 46.475.700 EUR

3.      der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 550.000.000 EUR

4.      die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 3.185,00

 

§3

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

1.      Grundsteuer a) für die land-und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500%

2.      Gewerbesteuer 430 %

 

§4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über-und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszah­lungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürger­meister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 100.000 EUR unmittelbar. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Bei Beträgen von 100.000,01 EUR bis 250.000 EUR muss der Bürgermeis­ter das Votum des Finanz-, Personal-und Rechnungsprüfungsausschuss einholen, ausge­nommen davon ist die Verwendung bzw. Weiterleitung von zweckgebundenen Drittmitteln. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleiste­ten über-und außerplanmäßigen Ausgaben und die über-und außerplanmäßig eingegange­nen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständig­keitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abge­benden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fach­ausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.

§5

Für die Wirtschaftspläne der städt. SeniorInneneinrichtungen werden festgesetzt:

2013

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2013 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

§7

Kassenkredite dürfen mit einer über das Haushaltsjahr hinaus gehenden Laufzeit maximal bis zum Ende des Planungszeitraumes der mittelfristigen Ergebnisplanung aufgenommen werden.

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.

4. Stellenplan

4.1 Der Stellenplan 2012 (2.957, 32 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2013 um die sich aus der Anlage 5a ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in

der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2013 festge­setzt (3.185,00 Planstellen).

4.2 Die sich aus der Anlage 5b ergebenden Stellenplanveränderungen (Hebungen) gem. erfolgter Bewertung werden im Stellenplan 2013 festgeschrieben.

5. Gewährung von Konsolidierungshilfen Formulierung wird noch erarbeitet/abgestimmt.

 

Herr Hopp berichtet, dass der Fachbereich 3 sein Budget laut Budgetübersicht im Vergleich zum Vorjahr um 40.300 € verbessert habe. Im Vergleich zu 2012 seien jedoch die Portokos­ten budgetneutral. Dies führe in Verbindung mit der Sparvorgabe von 540.000 € zu einer Überschreitung des Fachbereichseckwertes von 804.000 €. Die wesentlichen Be-und Ent­lastungen für das Jahr 2013 könnten der Maßnahmenliste entnommen werden, im Wesent­lichen sei der Fachbereich 3 durch die Steigerung der Personalaufwendungen bei der Feu­erwehr belastet. Die Steigerung resultiere aus einer Änderung bei der Ausbildung der Brandmeisteranwärter. In den letzten Jahren hätten diese ihre Ausbildung zum 01.10. eines jeden Jahres beendet, ab 2013 sei dies zum 01.04. der Fall, was zu einer einmaligen Mehr­belastung im kommenden Jahr führe.

Herr Stier lässt darüber abstimmen, ob die Vorlage angenommen werden soll.

Der Ausschuss stimmt der Vorlage mit 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen zu.

TOP 8.3 – Zustimmung zur Wahl/ Wiederwahl von Ortswehrführern und stellvertretenden Ortswehrführern der Freiwilligen Feuerwehren in der Hansestadt Lübeck

Gegenstand: Zustimmung zur Wahl/ Wiederwahl von Ortswehrführern und stellvertretenden Ortswehrführern der Freiwilligen Feuerwehren in der Hansestadt Lübeck

Beschlussvorschlag: Der Wahl/ Wiederwahl folgender Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren zu Ortswehrführern bzw. stellvertretenden Ortswehrführern wird gem. § 11 Abs. 3 BrSchG zugestimmt:

Zu Ortswehrführern: Ralf Gutjahr FF Groß-Steinrade (Neuwahl) Joachim Schütt FF Ivendorf (Wiederwahl) Sven Klempau FF Moisling (Wiederwahl) Dennis Suitner FF Kücknitz (Neuwahl) Wolf-Christian Wittke FF Wulfsdorf/ Vorrade (Wiederwahl)

Zu stellvertretenden Ortswehrführern: Oliver Teß FF Moisling (Wiederwahl) Christian Klink FF Kücknitz (Neuwahl) Gunnar Gehrmann FF Wulfsdorf/ Vorrade (Neuwahl)

Herr Stier lässt über die Vorlage abstimmen.

Der Ausschuss stimmt der Vorlage einstimmig zu.

TOP 9 – Berichte

TOP 9.1 – Zwischenbericht 2/2012

Gegenstand:

Zwischenbericht 2/2012 über Veränderungen gegenüber dem Produkthaushaltsplan 2012 (Ordnungsbereiche)

Als Anlage wird der Zwischenbericht 2/2012 über Veränderungen auf den Produkthaushalts­seiten und im Ergebnishaushalt 2012 zum Stichtag 31.08.2012 vorgelegt.

Zusätzlich enthält der Zwischenbericht einen aktuellen Projektstatusbericht des Projekts NKF/Doppik.

Herr Hopp sagt, dass es eine Veränderung im Produktkontrakt des Standesamtes durch eine Steigerung bei den Beurkundungen von Geburten gegeben habe. Im Ergebnishaushalt habe sich beim Rettungsdienst eine Verschlechterung ergeben, da weiterhin eine Einigung mit den Krankenkassen über die Rettungsdienstentgelte ausstehe.

Frau Stockfisch entgegnet, dass die Einigung doch bereits im Januar hätte vollzogen werden sollen.

Herr Hopp erklärt, dass die Einigungsstelle zwischenzeitlich ein Gutachten über die genaue Höhe der Pensionslasten für Feuerwehrbeamte angefordert habe. Die Zahlen lägen nun vor und die Feuerwehr gehe davon aus, dass sie den Krankenkassen die erhöhten Entgelte nach Entscheidung der Schiedsstelle ab Ende des Jahres in Rechnung schnellen könne, die Verluste der Vorjahre seien durch die Krankenkassen in den nächsten drei Jahren aus­zugleichen.

Herr Friedrichsen fragt nach, ob die Kosten für Beurkundungen von Geburten in Lübeck von den umliegenden Kommunen erstattet würden, wenn die Eltern dort ihren ständigen Wohn­sitz hätten.

Herr Hopp verneint dies. Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

TOP 10 – Neue Anfragen und Verschiedenes

TOP 10.1 – Fußballgewalt Lübeck

Herr Stier gibt bekannt, dass es keine Neuigkeiten gebe Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

Neue Anfragen:

[Unfall-und Lärmschwerpunkte]

Frau Lenz bittet darum, im nächsten Polizeibeirat einen Bericht über Unfallschwerpunk­te in Lübeck zu hören, welcher auch den Vergleich zwischen Unfall-und Lärmschwer­punkten beinhalten solle.

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

Carsten Stier Lisa Paetzold Vorsitzender Protokollführerin