- Öffentlicher Teil -
Anwesend:
als Vorsitzender Herr Howe
als Ausschussmitglieder Herr Prieur (Vertretung für Herrn Dr. Brock)
Herr Dr. Eymer
Frau Förster
Herr Freitag
Herr Klüssendorf
Herr Lötsch
Frau Mewes
Herr Michaelis
Herr Pluschkell
Herr Hovestädt (Vertretung für Herrn Quirder)
Herr Rathcke
Herr Schubert
Herr Stüttgen
Herr Rosenbohm (beratendes Mitglied)
Frau Heitmann (beratendes Mitglied)
Herr Boden - Senator
Nicht anwesend :
Herr Quirder, Herr Dr. Brock, Herr Hiller
Ferner nehmen an der Sitzung teil :
Bürgerschaftsmitglied Herr Böhm
A. Tagesordnung
I. Öffentlicher Teil der Sitzung
1.0 Allgemeiner Teil
1.1 Feststellung der Beschlussfähigkeit
1.2 Anträge und Beschlussfassungen zur Tagesordnung
1.3 Niederschriften, öffentlich
1.3.1 Niederschrift vom 05.11.2012, öffentlicher Teil ????
2.0 Satzungen/Widmungen/Veränderungssperren
2.1 B-Plan 03.58.00 – Bahnhofsvorplatz/ZOB/TB II/Schützenstraße -Satzungsbeschluss- (610) ???
2.2 B-Plan 03.59.01 – Hansestraße/Märkische Straße -Satzungsbeschluss- (610) ???
2.3 Ausnahme von der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in der Aufstellung befindlichen B-Planes 05.33.02 - Schwartauer Landstraße/Havelstraße (610) ????
2.4 Antrag der TS Projekt GmbH & Co. KG, Hattstedt, auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen B-Planes für das ehemalige Schlachthofgelände an der Schwartauer Allee mit Stellungnahme der Bauverwaltung (610) ????
2.5 94. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich Niendorfer Hauptstraße im Stadtteil Niendorf-Moorgarten - Ergänzung der Begründung -Abschließender Beschluss- (610) ???
2.6 Finanzplan/Investitionstätigkeiten 2013 – 2016 (5.060) vertagt am 22.10.2012 und 05.11.2012 TOP 2.1 ???
2.7 Haushaltssatzung 2013 mit Stellenplanänderungen 2013 (1.201) ???
3.0 Über- und außerplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln
3.1 Überplanmäßige Bewilligung gemäß § 95 d (1) der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein von Mitteln zur Bildung einer Rückstellung beim Produkt 55201 – Wasser und Hafen des Bereichs
5.691 – Lübeck-Port-Authority (691) ???
4.0 Planungen, Wettbewerbe und sonstige Beschlussvorlagen
4.1 Interessenbekundungsverfahren Grünstrand (280) ???
4.2 Vorlage betr. Änderung der „Entgeltordnung der Hansestadt Lübeck für die Ausgabe der Erlaubnisscheine zum Fischfang“ (691) ???
4.3 Vorlage betr. Änderung der „Nutzungsbedingungen über die Ausübung der Angelfischerei auf den Gewässern der Hansestadt Lübeck“ (691) ???
4.4 Änderung der „Entgeltordnung für die Benutzung der von der Hansestadt Lübeck betriebenen Häfen“ (691) ???
5.0 Mitteilungen und Berichte
5.1 Mitteilungen des Vorsitzenden
5.2 Sonstige Mitteilungen
5.2.1 Stand der Planung und eine sich ggfls. abzeichnende Realisierung einer Bebauung des „Werftstraßen-Areals“ (610) ??
5.2.2 Liniennetzoptimierung (2.020) ?vertagt am 05.11.2012 TOP 5.2.1
5.2.3 Mdl. Bericht: Zielsetzungen für ein aktives Baulandmangement (610) ? vertagt am 05.11.2012 TOP 5.2.2
5.2.4 Maßnahmen gegen die Wakenitzverkrautung (691) ??
5.2.5 Sanierung Schultoiletten (651) ??
5.2.6 Anpassung der Parkgebührenverordnung/ Erhöhung der Gebühren in ausgesuchten Zonen
(060) ??
5.3 Berichte über Verlauf und Ergebnis von Öffentlichkeitsbeteiligungen
5.4 Eilentscheidungen des Bürgermeisters
5.4.1 Überplanmäßige Bewilligung von 980.000,- EUR für das HH-Jahr 2012 zur Sanierung von Teilflächen der Albert-Schweitzer-Schule (651) ??
6.0 Anfragen, Anregungen und Verschiedenes
6.1 Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen
6.2 Neue Anfragen
6.3 Anträge
6.3.1 Gefahrenpunkte für RadfahrerInnen, FußgängerInnen und Kinder im Straßenverkehr beseitigen Auftrag aus der Bürgerschaft vom 27.09.2012, Punkt 4.20 Drs. 22 ?? vertagt am 22.10.2012 TOP 6.3.3 und 05.11.2012 TOP 6.3.2
6.3.2 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen Auftrag aus der Bürgerschaft vom 30.08.2012, Punkt 8.1 mit Drs. Nr. 983 ?? vertagt am 22.10.2012 TOP 6.3.9 und 05.11.2012 TOP 6.3.3
6.3.3 Fahrradgaragen Auftrag aus der Bürgerschaft vom 30.08.2012, Punkt 8.9 mit Drs. Nr. 982 ??? vertagt am 22.10.2012 TOP 6.3.10
II. Nicht öffentlicher Teil der Sitzung
7.0 Niederschriften, Mitteilungen und Berichte
7.1 Niederschriften, nicht öffentlich
7.1.1 Niederschrift vom 05.11.2012, nichtöffentlicher Teil ????
7.2 Mitteilungen
7.3 Berichte
7.3.1 Wirtschaftliche Rahmendaten Grünstrand (280) ??
8.0 Vergaben von 10.000,- EUR bis 175.000,- EUR (VOB/VOL)
8.1 Siehe Anlage ??
9.0 Ausschreibungen und Vergaben über 175.000.- EUR (VOB/VOL)
9.1 Beginn des Ausschreibungsverfahrens Padelügger Weg, grundhafte Sanierung 2. BA (660)
9.2 Energetische Sanierung Sporthalle und Hallenumkleide mit Neubau einer Einfeldhalle, Koggenweg 1, 23558 Lübeck (651) ???
10.0 Aufträge von 5.000,- EUR bis 25.000,- EUR (VOF, HOAI)
Keine Vorlage
11.0 Aufträge über 25.000,- EUR (VOF, HOAI)
11.1 Neubau Kindertagesstätte Groß Steinrade, Drögeneck, 3, 23556 Lübeck (660) ???
12.0 Öffentlich-rechtliche Verträge
Keine Vorlagen
13.0 Herausnahmen aus Veränderungssperren
Keine Vorlagen
14.0 Zurückstellung von Baugesuchen
Keine Vorlagen
15.0 Sonstige Beschlussvorlagen
Keine Vorlagen
16.0 Anfragen, Anregungen und Verschiedenes
16.1 Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen
16.2 Neue Anfragen
16.3 Anregungen und Verschiedenes
III. Öffentlicher Teil der Sitzung
17.0 Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
B. Protokoll:
1.0 Allgemeiner Teil
1.1 Feststellung der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt die Beschlussfähigkeit fest.
Ferner weist der Vorsitzende darauf hin, dass seitens der Protokollführung Tonaufzeichnungen vorgenommen werden.
1.2 Anträge und Beschlussfassungen zur Tagesordnung
Die Verwaltung bittet um Absetzung des nachfolgenden TOP:
5.2.5 Sanierung Schultoiletten (651) Herr Stüttgen beantragt die Vertagung des nachfolgenden TOP:
6.3.3 Fahrradgaragen Auftrag aus der Bürgerschaft vom 30.08.2012, Punkt 8.9 mit Drs. Nr. 982 ??? vertagt am 22.10.2012 TOP 6.3.10
Der Bauausschuss beschließt die Tagesordnung mit den Änderungen unter Anerkennung der gegebenen Dringlichkeit der Vorlagen und Berichte einstimmig.
Herr Rathcke beantragt zu TOP
2.4 Antrag der TS Projekt GmbH & Co. KG, Hattstedt, auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen B-Planes für das ehemalige Schlachthofgelände an der Schwartauer Allee mit Stellungnahme der Bauverwaltung (610) ????
das Rederecht für den Investor.
Der Bauausschuss lehnt den Antrag mehrheitlich bei 6 Nein-, 5 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen ab.
1.3 Niederschriften, öffentlich
1.3.1 Niederschrift vom 05.11.2012, öffentlicher Teil
Herr Freitag merkt an, dass er in der Niederschrift trotz der Vertretung durch Herrn Prieur als anwesend aufgenommen wurde. Frau Mewes merkt an, dass die Folien zu „Zielsetzungen für ein aktives Baulandmanagement“, die nun als Tischvorlage vorliegen, als Anhang in der Niederschrift fehlten. Herr Rosenbohm weist darauf hin, er habe in der letzten Sitzung unter TOP 2.1 zu der Maßnahme in der Brandenbaumer Landstraße (Bahnübergang bis Stadtgrenze) gefragt, ob man trotz der Verschiebung der Maßnahme in das Jahr 2016 mit einer Bezuschussung/ Förderung von 85 % rechnen könne. Herr Dr. Klotz habe daraufhin mitgeteilt, dass eine Bezuschussung/ Förderung dann unwahrscheinlich sei.
Der Bauausschuss beschließt die Niederschrift einstimmig in der geänderten Fassung.
2.0 Satzungen/Widmungen/Veränderungssperren
2.1 B-Plan 03.58.00 – Bahnhofsvorplatz/ZOB/TB II/Schützenstraße -Satzungsbeschluss-(610) ???
Beschlussvorschlag:
I Aufgrund des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan 03.58.00 - Bahnhofsvorplatz/ZOB/Teilbereich II/Schützenstraße – in der vorliegenden Fassung als Satzung beschlossen.
II Die Begründung in der vorliegenden Fassung wird gebilligt.
III Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft ist gemäß § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Herr Lötsch merkt an, die Stadt würde dem Investor gem. Vorlage die Verwirklichung weniger Stellplätze zubilligen, als die Landesbauordnung (LBO) vorgibt und fragt nach auf wie viele Stellplätze verzichtet werde. Herr Weber teilt mit, dass es sich seines Wissens um eine Reduzierung der Stellplätze von 1 auf 0,7 handele, jedoch müsste er dies im Detail nachliefern. Herr Lötsch merkt an, dass es sich hier s. E. um einen Bereich handele, an dem nicht viele Stellplätze auf der Straße frei wären, weswegen die CDU-Fraktion eine Vertagung beantragt, um in der nächsten Sitzung nähere Informationen zu bekommen. Herr Lötsch fragt weiterhin nach, ob diesmal keine Beteiligung erfolgt sei. Herr Weber teilt dazu mit, dass keine Stellungnahmen eingegangen seien. Herr Stüttgen teilt mit, es seien unter Pkt. 5.6.5 hinsichtlich des Schallschutzes zwei verschiedene Din-Nummern (18005 und 18009) aufgeführt und fragt nach, ob es sich um einen Schreibfehler handele. Herr Weber teilt dazu mit, dass es sich hier um zwei verschiedene Normen zum Schallschutz handele. Herr Stüttgen stellt eine Verständnisfrage zu einer Abkürzung unter Pkt. 5.2.1 Hochbau. Diese werde nächste Sitzung beantwortet.
Der Bauausschuss beschließt einstimmig die Vertagung auf die nächste Sitzung.
2.2 B-Plan 03.59.01 – Hansestraße/Märkische Straße -Satzungsbeschluss-(610) ???
Beschlussvorschlag:
1 Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes nach § 3 (2) des Baugesetzbuches (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öf-fentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB zum Bebauungsplan 03.59.01 – Hansestraße / Märkische Straße abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit folgendem Ergebnis geprüft:
a) berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:
? Hansestadt Lübeck, Bereich 3.392 Umweltschutz (Schreiben vom 11.07.2012),
? Hansestadt Lübeck, Bereich 5.660 Stadtgrün und Verkehr, Abt. 2 Planung Entwurf und Verfahren (Schreiben vom 16.08.2012), ? Landeskriminalamt, Sachgebiet 323 Kampfmittelräumdienst, Kiel (Schreiben vom 10.07.2012), ? Hansestadt Lübeck, Bereich 5.610.3 Stadtplanung (ohne Schreiben),
b) teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen von: ? Hansestadt Lübeck, Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz, Abt. 2 Vorsorge und Zukunftsplanung / Untere Naturschutzbehörde (Schreiben vom 31.07.2012),
c) nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:
? Arbeitsgemeinschaft der anerkannten Naturschutzverbände in Schleswig-Holstein (AG-29), Kiel (Schreiben vom 02.08.2012),
? Stadtwerke Lübeck (Schreiben vom 09.07.2012),
d) zur Kenntnis genommen werden die Stellungnahmen von:
? DB Services Immobilien GmbH, Hamburg, als von der DB Netz AG bevollmächtigtes Unternehmen (Schreiben vom 27.07.2012), ? Deutsche Telekom Technik GmbH, Lübeck, als von der Telekom Deutschland bevollmächtigtes Unternehmen (Schreiben vom 02.07.2012), ? Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Hamburg / Schwerin (Schreiben vom
06.07.2012), ? Entsorgungsbetriebe Lübeck (Schreiben vom 20.07.2012), ? Handwerkskammer Lübeck (Schreiben vom 18.07.2012), ? Hansestadt Lübeck, Bereich 2.500.22 Soziale Sicherung, Wohnungsbauförde
rung (Schreiben vom 07.08.2012), ? Hansestadt Lübeck, Bereich 3.370 Feuerwehr, Vorbeugender Brandschutz (Schreiben vom 17.07.2012), ? Kabel Deutschland Vertrieb + Service GmbH, Hamburg (Schreiben vom 10.07.2012), ? Polizeidirektion Lübeck Sachgebiet 1.3 – Verkehrssicherheit (Schreiben vom 07.08.2012).
Die als Anlage beigefügte Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen einschließlich der Abwägungsempfehlungen wird gebilligt.
Der Bereich Stadtplanung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2 Aufgrund des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan 03.59.01 – Hansestraße / Märkische Straße in der vorliegenden Fassung als Satzung beschlossen.
3 Die Begründung in der vorliegenden Fassung wird gebilligt.
4 Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
5 Der Bürgermeister wird beauftragt, den Flächennutzungsplan zu berichtigen.
Herr Pluschkell fragt nach, ob es zu diesem Bebauungsplan keine Bürgerbeteiligung vor Ort gegeben habe. Herr Weber teilt mit, dass es keinen Ortstermin gegeben habe, die Beteiligung sei über den Aushang erfolgt. Herr Pluschkell erkundigt sich, ob es sich dabei um eine neue Geschäftsstrategie handele. Herr Weber verweist auf das erneuerte Planungsrecht und die Handhabung im „beschleunigten Verfahren“. Herr Pluschkell verweist auf zwei weitere in der Entwicklung stehende B-Pläne (Werftstraße, Merkestraße) und fragt nach, ob hier eine Bürgerbeteiligung vor Ort sichergestellt werden könne. Herr Weber merkt an, es gebe noch einen weiteren B-Plan zu den Bahnflächen und bei diesem gebe es auf jeden Fall einen entsprechenden Ortstermin. Herr Senator Boden erläutert abschließend das beschleunigte Verfahren in der Praxis.
Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag.
2.3 Ausnahme von der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in der Aufstellung befindlichen B-Planes 05.33.02 - Schwartauer Landstraße/Havelstraße (610) ???
Beschlussvorschlag:
Für die beantragte Umplanung der Flächen und die Herstellung von 48 PKW-Stellplätzen auf dem Grundstück Hochstraße 84 (Bauantrag Reg.-Nr. 1888/2012, eingegangen am 27.08.2012) wird gemäß § 14 (2) BauGB die Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes 05.33.02 – Schwartauer Landstraße / Havelstraße - beschlossen.
Der Bauausschuss beschließt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag.
2.4 Antrag der TS Projekt GmbH & Co. KG, Hattstedt, auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen B-Planes für das ehemalige Schlachthofgelände an der Schwartauer Allee mit Stellungnahme der Bauverwaltung (610) ???
Beschlussvorschlag:
Die beim Fachbereich Planen und Bauen von der TS Projekt GmbH & Co. KG, Hattstedt, beantragte Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das ehemalige Schlachthofgelände an der Schwartauer Allee soll nicht erfolgen.
Auf Nachfrage von Herrn Rathcke, warum man sich seitens der Verwaltung nicht gleich gegen ein solches Vorhaben ausgesprochen habe, obwohl die in der Begründung aufgeführten Gründe schon vorher bekannt waren, teilt Herr Weber mit, dass man seitens der Verwaltung nicht willkürlich handeln wollte, sich jedoch im Endeffekt, unter Berücksichtigung aller Umstände, dagegen entschieden habe. Herr Weber erläutert auf Nachfrage von Herrn Stüttgen die Auswirkungen auf das Nahversorgungszentrum in Abhängigkeit zur Größe des Standortes. Herr Rathcke bemängelt, dass die Begründung der Entscheidung schwach sei. Herr Lötsch teilt mit, dass der Bauausschuss immer die Größe des Vorhabens sowie die verkehrliche Erschließung kritisiert habe. Man wolle die Nordtangente nicht zusätzlich (verkehrlich) belasten, weswegen man dieses Projekt seitens der CDU-Fraktion für zu groß angelegt halte. Herr Pluschkell merkt an, dass die derzeitigen baulichen Maßnahmen auf der Lohmühle ohnehin schon weiteren Verkehr produzieren würden und er die Verwaltung in Ihrem Handeln verstehen könne. Weiterhin dürfe man hier nicht das städtische Interesse aus den Augen verlieren. Herr Rathcke merkt an, dass dies alles Kenntnisse seien, die nicht neu sind und fragt nach, wieso man dem Investor seine Planung nicht gleich versagt. Man gehe seitens der Hansestadt Lübeck schlecht mit potentiellen Investoren um. Herr Senator Boden stellt klar, man habe dem Investor in den Vorgesprächen von Anfang an deutlich gemacht, dass ein Kaufland mit einer Fläche von 4000m2 in Lübeck nicht umsetzbar sei. Weiterhin habe man Alternativen aufgezeigt, auf welche jedoch nicht reagiert worden sei. Also habe man die entsprechenden Gutachten eingeholt und sich nach Abwägung aller Umstände gegen die Maßnahme entschieden. Herr Böhm spricht sich gegen die Ausführungen von Herrn Senator Boden aus und empfiehlt den Ausschussmitgliedern der Bewertung des Sachverhaltes durch die Verwaltung nicht zu folgen. Herr Stüttgen stimmt zunächst den Ausführungen von Herrn Pluschkell zu und bittet um Erklärung, was für eine Nutzung an diesem Standort (als „Sonderstandort“ ausgewiesen) generell noch denkbar wäre. Herr Weber teilt dazu mit, dass die Ausweisung eines Sonderstandortes nicht in Abhängigkeit zur Fläche erfolge. Weiterhin teilt er mit, dass man die angesteuerte Größenordnung seitens der Verwaltung für zu groß empfinde.
Der Bauausschuss beschließt mehrheitlich bei 1 Gegenstimme gemäß Beschlussvorschlag.
im Stadtteil Niendorf-Moorgarten bei der Staatskanzlei, Landesplanung, vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 (5) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Herr Howe bittet im Rahmen des umverteilten Ergänzungsblattes darum, auf solche Tischvorlagen zu verzichten und entsprechend fehlerhafte Vorlagen eine Sitzung später in den Bauausschuss zu bringen. Herr Weber teilt dazu mit, es sei hier beim Drucken zu einem Fehler gekommen, weswegen eine Seite ganz fehle. In der in Dateiform verschickten Vorlage sei jedoch alles vollständig gewesen.
Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag beschließen.
2.6 Finanzplan/Investitionstätigkeiten 2013 – 2016 (5.060) vertagt am 22.10.2012 und 05.11.2012 TOP 2.1 ??
Beschlussvorschlag:
In den Finanzplan 2013 werden die vom Bereich Haushalt und Steuerung empfohlenen Maßnahmen und Beträge des Rohentwurfs gemäß Anlage 5 für das Jahr 2013 und für den mittelfristigen Zeitraum bis 2016 aufgenommen.
Zu einer Verständnisfrage von Herrn Stüttgen zu den Seiten 89/ 90 des Finanzplans, teilt Herr Dr. Klotz mit, es handele sich um eine Gesamtsumme von ca. 500.000 Euro, die zum Teil investiv (mit Förderung) und zum Teil konsumtiv (ohne Förderung) veranschlagt worden sei. Herr Senator Boden stellt für das Verständnis noch einmal klar, dass im Grunde nur alle Positionen (investiv + konsumtiv) zusammenzählen müsse, um auf die Gesamtsumme i.H.v. 500.000 Euro zu kommen. Hinsichtlich einer weiteren Verständnisfrage von Herrn Stüttgen, verweist Herr Dr. Klotz auf die entsprechende Einzelmaßnahmenliste, die der Fahrradbeauftragte in seinen Berichten regelmäßig darstelle. Auch seien diese Prioritätenlisten regelmäßig Thema im „Runden Tisch Radverkehr“. Die der SPD- und CDU-Fraktion angehörigen Mitglieder des Bauausschusses, beantragen die Weiterleitung ohne Votum.
Der Bauausschuss beschließt einstimmig die Weiterleitung ohne Votum.
2.7 Haushaltssatzung 2013 mit Stellenplanänderungen 2013 (1.201) ???
Beschlussvorschlag:
1. Der Produkthaushaltsplan besteht je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Auszahlungen und wird mit den Veränderungen lt.
Anlage 1 -Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan– Spalte 11 (blau) Anlage 2 -Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten- Spalte 10 -(gelb) beschlossen.
1a. Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2013 vorgesehenen kassenwirksamen Auszahlungskürzungen und Einzahlungssteigerungen zu realisieren. (rot)
1b. Die in der Anlage 6 beigefügten Monitoring-Maßnahmen werden zur Kenntnis genommen. (grün)
1. Die Durchführungsbestimmungen (DB) zur Haushaltssatzung werden in der als Anlage 0 beigefügten Fassung festgesetzt. (grün)
2. Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom … und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: (…)
Die SPD- und die CDU-Fraktion beantragen die Weiterleitung ohne Votum.
Der Bauausschuss beschließt einstimmig die Weiterleitung ohne Votum.
3.0 Über- und außerplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln
3.1 Überplanmäßige Bewilligung gemäß § 95 d (1) der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein von Mitteln zur Bildung einer Rückstellung beim Produkt 55201 – Wasser und Hafen des Bereichs 5.691 – Lübeck-Port-Authority (691) ??
Beschlussvorschlag:
Bei dem Produktsachkonto 552001.000.5497000 – „Wasser und Hafen, Aufwendungen aus der Zuführung zu anderen sonstigen Rückstellungen“ werden für das Haushaltsjahr 2012 2.800.000,00 EUR zur Bildung einer Rückstellung überplanmäßig bewilligt.
Deckung: Eine Deckung erfolgt aus der Einzahlung von Mitteln für die Veräußerung von Gesellschaftsanteilen an der LHG (Put-Option) beim Produktsachkonto 552001.0004551000 – Wasser und Hafen, Erträge aus der Veräußerung von Finanzanlagen.
Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig bei 4 Enthaltungen gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
4.0 Planungen, Wettbewerbe und sonstige Beschlussvorlagen
4.1 Interessenbekundungsverfahren Grünstrand (280) ??
Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister wird beauftragt, das als Anlage 3 beigefügte Bau- und Nutzungskonzept für den Grünstrand der Investorengemeinschaft imetas + PRIMUS aus Hamburg der EinwohnerInnenversammlung am 12.01.2013 zur Abgabe eines Votums vorzustellen.
BA vom 19.11.2012, ÖT
Herr Lötsch bittet um Änderung dahingehend, dass die Einwohnerversammlung in Travemünde stattfindet. Dies solle in den Beschlussvorschlag aufgenommen werden und unter Punkt 2 „Finanzielle Auswirkungen“ abgeändert werden. Herr Senator Boden sagt zu die Vorlage anzupassen. Herr Howe teilt mit, die Fraktion Bündnis 90 werde der Vorlage nicht zustimmen, da nicht genug Informationen für die Bürger enthalten wären (zu FFH-Gebiet, Vogelschutzgebiet usw.). Zwar solle eine Bürgerbeteiligung erfolgen, aber erst wenn die Bürger wissen, was auf Sie zukommt und dafür die nötigen Informationen erhalten würden. Herr Pluschkell teilt mit, er könne den Einwand seitens Herrn Howe nicht nachvollziehen, dass zu wenig Informationen enthalten seien. Mithilfe der beigefügten Pläne, Abbildungen usw. könne sich ein ortskundiger Bürger durchaus einen Einblick verschaffen. Weiterhin bemängele Herr Howe die fehlenden Alternativen. Dies sei jedoch nicht zu ändern, wenn nach einer Ausschreibung nur noch ein Anbieter übrig bleibe. Außerdem habe dieser im Rahmen seiner Möglichkeiten (Wohnkonzept) versucht mehrere Alternativen aufzuzeigen. Die Argumentation scheine leicht vorgeschoben zu sein, um vllt. sogar so etwas wie eine Bürgerbeteiligung zu verhindern. Hier liege eine Vorlage für eine Bürgerbeteiligung vor und die SPD ist für Bürgerbeteiligung und könne die Versperrung seitens des Bündnis 90 nicht nachvollziehen. Auf Nachfrage von Herrn Rathcke, teilt Herr Strätz mit, es sei im Wirtschaftsausschuss keinesfalls ein anderes Verfahren festgelegt worden. Herr Schubert teilt zu den Ausführungen von Herrn Pluschkell mit, dass es sich hier keinesfalls um vorgeschobene Argumente handele und es für eine gute Information nicht reiche den Bürgern Bilder vorzulegen. Vielmehr müsse es zum Beispiel eine Übersicht über die Auswirkungen der Marina auf die Strömungen der Ostsee, oder eine Einschätzung der Auswirkungen auf die umliegenden Schutzgebiete geben. Es fehlen gesamtökologische Einschätzungen, für die man ein Gutachten und keine Bilder brauche. Es gehe also nicht um vorgeschobene Argumente, sondern um vorenthaltene Informationen der Bürgerversammlung gegenüber und man würde seitens der Fraktion gerne abwarten bis diese vorliegen. Herr Michaelis fügt ergänzend hinzu, dass nie zur Sprache gekommen sei, wie es um die Fischereirechte der Fischer stehe, welche das Gebiet davor quasi gepachtet haben. Herr Lötsch bittet um eine fünfminütige Unterbrechung. Diese wird gewährt. Nach der Unterbrechung teilt Herr Lötsch mit, dass die CDU-Fraktion dem Beispiel der Grünen Fraktion folge und der Vorlage nicht zustimme.
Der Bauausschuss empfiehlt mehrheitlich bei 8 Ja- und 6 Neinstimmen gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
4.2 Vorlage betr. Änderung der „Entgeltordnung der Hansestadt Lübeck für die Ausgabe der Erlaubnisscheine zum Fischfang“ (691) ???
Beschlussvorschlag:
Die geänderte „Entgeltordnung der Hansestadt Lübeck für die Ausgabe der Erlaubnisscheine zum Fischfang“ gemäß Anlage 2 wird mit Wirkung zum 01.01.2013 beschlossen.
Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
4.3 Vorlage betr. Änderung der „Nutzungsbedingungen über die Ausübung der Angelfischerei auf den Gewässern der Hansestadt Lübeck“ (691) ???
Beschlussvorschlag:
Die als Anlage 2 beigefügten „Nutzungsbedingungen über die Ausübung der Angelfischerei auf den Gewässern der Hansestadt Lübeck“ werden beschlossen.
Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
4.4 Änderung der „Entgeltordnung für die Benutzung der von der Hansestadt Lübeck betriebenen Häfen“ (691) ??
Beschlussvorschlag:
Die als Anlage 2 beigefügte „Entgeltordnung für die Benutzung der von der Hansestadt Lübeck betriebenen Häfen“ wird beschlossen.
Herr Wiese beantwortet eine Verständnisfrage seitens Herrn Stüttgen.
Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
5.0 Mitteilungen und Berichte
5.1 Mitteilungen des Vorsitzenden
Herr Howe verweist auf die in der letzten Sitzung umverteilte Terminliste für die Bauausschusssitzungen im kommenden Jahr 2013 und fragt nach, ob es Änderungswünsche seitens der Fraktionen gebe. (Liste akzepiert.)
Auf Nachfrage von Frau Bade, sagt Herr Howe eine nachträgliche Übersendung der Liste zu.
5.2 Sonstige Mitteilungen
Leuchtsignalanlage (LSA) an der Lohmühle (Kentucky Fried Chicken - „KFC“)
Herr Dr. Klotz berichtet, im Rahmen einer von Herrn Lötsch in der letzten Sitzung gestellten Anfrage, über die Einrichtung einer zusätzlichen LSA an der Lohmühle, im Bereich des ehemaligen Coca-Cola Grundstückes. Die LSA resultiere aus dem Begehren einer Einfahrt seitens KFC. Die Zufahrt sei rechtlich zu genehmigen gewesen und die Polizei forderte in dieser Folge aus Gründen der Verkehrssicherheit eine zusätzliche LSA.
Jedoch sei der fließende Verkehr dadurch nicht eingeschränkt, da ein Grünband bzw. eine „Grüne Welle“ (bei 50 Km/h) vom Lohmühlenteller bis zur Katharinenstraße bestehe. Weiterhin würden die Kosten vom Investor getragen werden, womit diese Maßnahme vorerst kostenneutral für die Hansestadt Lübeck sei. Auf Nachfrage von Herrn Freitag teilt Herr Dr. Klotz mit, dass sich bei dem vorab visualisierten Grünband um den Ist-Bestand mit der neuen LSA handele und ein Ausbau der Straße Bei der Lohmühle zur Verkehrsbeschleunigung ggf. noch möglich wäre bzw. noch in das Fenster passen würde. Herr Rathcke merkt an, dass es sich hierbei um die 7. LSA an der Lohmühle handele. In der Schwartauer Allee lehne man eine solche Maßnahme aus verkehrlichen Gründen ab und hier werde auf Begehren eines Investors eine 7. LSA sowie eine zusätzliche Zufahrt eingerichtet. Herr Lötsch weist an Herrn Rathcke gerichtet darauf hin, dass es bei der Vorlage zur Schwartauer Allee nicht nur um die verkehrliche Situation, sondern vielmehr auch um die Größe der Verkaufsfläche gegangen sei. Herr Lötsch fragt für das eigene Verständnis an Herrn Dr. Klotz gerichtet nach, die Stadt habe das Ausfahren nur nach rechts genehmigen wollen, aber die Polizei habe dann auch ein Ausfahren nach links gefordert. Herr Dr. Klotz teilt dazu mit, dies sei nicht der Wunsch der Polizei, sondern der Wunsch des Investors gewesen. Herr Lötsch erkundigt sich, ob man dies seitens der Verwaltung hätte genehmigen müssen und verweist auf den reduzierten Stauraum. Herr Dr. Klotz merkt an, dass man versucht habe die dies zu verhindern. Jedoch sei der Investor zum einen mit dem Nachbarn nicht zur Einigung gekommen und zum anderen hätte er seinen Mieter (KFC) ohne die Ausfahrt in beide Richtungen verloren. In der Gesamtabwägung sei die entsprechende Fachbehörde dann unter Berücksichtigung der zu Grunde liegenden Umstände zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Ausfahrt in beide Richtungen fachlich möglich sei. Daraufhin sei dann von der Polizei, im Hinblick auf die Verkehrssicherheit, die zusätzliche LSA gefordert worden. Frau Geweke merkt an, Herr Dr. Klotz habe von ungehindert fließendem Verkehr gesprochen. Dabei sei i. E. jedoch lediglich der Kfz-Verkehr gemeint gewesen, da es für Radfahrer zu längeren Standzeiten käme, wenn nämlich die neue Lichtsignalanlage rot zeige. Herr Dr. Klotz bestätigt dies.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
5.2.1 Stand der Planung und eine sich ggfls. abzeichnende Realisierung einer Bebauung des „Werftstraßen-Areals“ (610) ??
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
5.2.2 Liniennetzoptimierung (2.020) ?vertagt am 05.11.2012 TOP 5.2.1
Herr Pluschkell verweist auf den schon in der letzten Bauausschusssitzung von der Grünen-Fraktion schriftlich umverteilten Antrag, welcher wie folgt lautet -
Die der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN angehörenden Mitglieder des Bauausschusses, beantragen, der Bauausschuss möge beschließen, dass der Bürgermeister über den Gesellschaftervertreter und den Aufsichtsrat den Stadtverkehr Lübeck auffordert,
zu Drs.-Nr. 829
Punkt 2: im „Liniennetz Region Lübeck“ den DB-Bahnhof Herrenburg und die entsprechende Bahnlinie (zumindest bis zum Bahnhof Herrenburg) einzutragen.
Punkt 5: die landesweite Fahrplanauskunft (www.sv-lübeck.de) zu überprüfen.
Begründung: Bei einer Fahrt vom Bahnhof Herrenburg zur FH Lübeck wird immer noch (29.10.2012), wie bereits im Mai kritisiert, ausgewiesen:
Bahnhof Herrenburg – Bahn – Hauptbahnhof Lübeck – ZOB – Bus – FH – Fahrzeit ca. 45 min.
Nach 4 min. hält der Zug am Bahnhof St. Jürgen. Von dort ca. 5 min zu Fuß zur FH Lübeck.
Zu Drs.-Nr. 831
Die Linie 32 hält schnellstmöglich, zumindest aber ab Dezember 2012, an den Haltestellen in der Kronsforder Allee (Krankenhaus Süd, Overbeckstr. und Verwaltungszentrum Mühlentor), falls fahrplanmäßig möglich auch an der Berliner Allee.
Begründung: Die Linie 32 hat ihren Schnellbuscharakter verloren. Nach Augenzeugenberichten sind die Busse relativ leer. Der Hochschulstadtteil ist nur an seinem westlichen Rand stündlich durch die Linie 2 direkt an die Kronsforder Allee und dortige Großziele (Sana-Kliniken, Verwaltungszentrum) angebunden.
Halte der Linie 32 in der Kronsforder Allee verbessern die Anbindung des Hochschulstadtteils an die Kronsforder Allee und schaffen zusätzliche Beförderungsmöglichkeiten ab Kronsforder Allee zum ZOB und weiter nach Kücknitz – und umgekehrt.
- und bittet um Beantwortung der entsprechend aufgeworfenen Fragen durch die anwesenden Mitarbeiter des Stadtverkehrs. Herr Klüssendorf beantragt aufgrund der inhaltlichen Relevanz außerdem die gemeinsame Behandlung der Punkte 5.2.2 und 6.3.2. Dem Antrag wird zugestimmt.
Frau Zielke teilt zu der Linie 32 mit, dass der Schnellbus bedingt durch die sanierungsbedürftige Possehlbrücke eine andere Route fahre, was bedauerlich sei, jedoch nichts an dem Schnellbuscharakter ändere. Der Schnellbus sei dennoch 5 min schneller als beispielsweise die Linie 1, welche an jeder Station halte. Man habe weiterhin seit Anfang des Jahres Zählungen durchgeführt, welche ergaben, dass täglich 500 – 600 Personen diese Linie nutzen (ca. 10 Personen je Bus; Tendenz steigend). Der Stadtverkehr rate davon ab, die Linie 32 zu ändern bzw. aufzuheben. Man könne jedoch prüfen, ob vllt einige Busse der Linie 32 insbesondere am Wochenende nicht fahren müssen. Herr Schubert fragt nach, ob die erwähnten 10 Personen je Bus abwandern würden, wenn es keinen Schnellbus mehr gebe. Frau Zielke teilt dazu mit, dass man noch keine Befragung durchgeführt habe, ob es sich um Neu- oder Bestandskunden handele. Dies werde in Zukunft noch genauer analysiert. Herr Pluschkell merkt an, dass es bei dem Antrag nicht um die Einstellung der Buslinie gehe, sondern darum, dass diese öfter halte. Er fragt weiterhin nach, ob man mehr Kunden gewinnen könnte, wenn der Bus/ die Busse öfter halten würden.
Frau Zielke macht dazu deutlich, ein Schnellbus müsse auch schnell sein und Sie rate davon ab, diesen öfter halten zu lassen. Herr Stüttgen fragt nach, wann die Possehlbrücke saniert werden würde und wann die Sanierungsarbeiten voraussichtlich abgeschlossen sein werden. Herr Dr. Klotz teilt dazu mit, dass die Planung voraussichtlich Ende des Jahres 2013 abgeschlossen sei und dann die Ausschreibung und Vergabe umgehend beginnen sollen. Einen Bauzeitraum von rd. eineinhalb Jahren vorausgesetzt, könne die Possehlbrücke dann Mitte 2015 fertig sein. Herr Howe merkt an, dass der Schnellbus nur 5 min schneller sei und das dieser dann auch an drei bis vier Stationen mehr halten könne, solange er noch die Ausweichroute beführe. Herr Howe beantragt die Überweisung des Antrags an den Aufsichtsrat des Stadtverkehrs.
Der Bauausschuss beschließt die Überweisung des Antrags einstimmig bei 2 Enthaltungen.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
6.3.2 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen Auftrag aus der Bürgerschaft vom 30.08.2012, Punkt 8.1 mit Drs. Nr. 983 ?? vertagt am 22.10.2012 TOP 6.3.9 und 05.11.2012 TOP 6.3.3
1. Der Bürgermeister wird aufgefordert, auf der Grundlage der §§ 16 a (2) und 47f der Gemeindeordnung Lübecker Jugendliche innerhalb der nächsten sieben Monate zu einer "JugendeinwohnerInnenversammlung" einzuladen.
2. Der Lübecker Jugendring e.V. ist in die Planung, Beratung und Umsetzung einzubinden.
3. Jugendliche erhalten die Möglichkeit analog der EinwohnerInnenversammlung ihnen wichtige Themen und Belange zur Behandlung in die Bürgerschaft einzubringen. Hierüber wird im Vorwege ausführlich informiert.
4. Es soll auch thematisiert werden, wie Kinder und Jugendliche sich in der Hansestadt Lübeck vertreten und beteiligt fühlen und ob es Verbesserungsvorschläge gibt.
5. Die Jugend (StadtschülersprecherIn) ist im Jugendhilfeausschuss häufig nicht vertreten. Es soll hinterfragt werden, woran dies liegt.
Die Bürgerschaftssitzung möge ferner beschließen
1. In der heutigen Bürgerschaftssitzung soll berichtet werden, wie die Kinder- und Jugendbeteiligung bei dem Umbau des Jugendzentrums Burgtor vollzogen wurde.
2. Der Bereich Stadtverkehr wird gebeten darzustellen, in welcher Weise und in welchem Umfang die Kinder- und Jugendbeteiligung bei der Liniennetzoptimierung stattgefunden hat.
Frau Zielke teilt mit, dass man seitens der Hansestadt Lübeck persönlich auf den/die Schülersprecher/Schülervertretung zugegangen sei und eine Einladung an alle Schulen geschrieben habe. Man habe auch mit zwei Vertretern der Schulen gesprochen, jedoch könne man keine Beteiligung erzwingen, wenn entsprechende Reaktionen ausblieben. Sie bedauert in diesem Zusammenhang, dass es leider kein griffiges zuständiges Gremium gebe. Herr Senator Boden fragt erneut an den Bauausschuss gerichtet nach, ob man sich der Haltung der anderen Ausschüsse zu diesem Antrag anschließe. Demnach hätte die Verwaltung grundsätzlich eine Begründung zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zu liefern und die Bauausschussmitglieder
könnten dann im Einzelfall entscheiden, ob Sie der Vorlage in der entsprechenden Form zustimmen. Man einigt sich auf die von Herrn Senator Boden geschilderte Handhabung.
Der Bauausschuss empfiehlt die Ablehnung des Antrags aufgrund inhaltlicher Erledigung einstimmig..
5.2.3 Mdl. Bericht: Zielsetzungen für ein aktives Baulandmanagement (610) ? vertagt am 05.11.2012 TOP 5.2.2
Herr Howe merkt an, es gehe insbesondere darum, dass der Bauausschuss die Verwaltung beauftragen solle, eine entsprechende Vorlage zu erstellen. Herr Howe lässt über die Beauftragung der Verwaltung zur Vorlagenerstellung abstimmen.
Der Bauausschuss beschließt die Beauftragung mehrheitlich bei einer Gegenstimme.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
5.2.4 Maßnahmen gegen die Wakenitzverkrautung (691) ??
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
5.2.5 Sanierung Schultoiletten (651) ??
Frau Bade fragt nach, warum eine Absetzung des Punktes erfolgt sei. Herr Senator Boden teilt dazu mit, dass es noch Abstimmungsbedarf gebe und die Vorlage danach wieder in den Bauausschuss gebracht werde.
Abgesetzt.
5.2.6 Anpassung der Parkgebührenverordnung/Erhöhung der Gebühren in ausgesuchten Zonen (060) ??
Herr Lötsch teilt mit, die der CDU-Fraktion angehörigen Mitglieder des Bauausschusses halten es für den falschen Zeitpunkt eine Erhöhung der Parkgebühren anzustreben, da es in der Innenstadt sowieso zu Leerstand käme und man die Verkaufsfläche außerhalb der Innenstadt zusätzlich vergrößere (Citti, Ikea). Man lehne diese Erhöhung daher ab. Herr Rathcke merkt an, die Stadt ziehe lediglich nach, da die privaten Parkhäuser bereits eine entsprechende Erhöhung vorgenommen hätten. Herr Schubert fragt nach mit welcher Begründung die Tiefgarage im Haerder-Center von der Erhöhung ausgenommen sei. Herr Bössow teilt dazu mit, dass das Parkhaus Haerder-Center von der KWL gepachtet sei und daher eine Sonderrolle einnehme. Weiterhin würde die derzeitige Auslastung des Parkhauses nach Einschätzung des Betreibers eine Erhöhung der Parkgebühren nicht rechtfertigen.Herr Schubert fragt nach, warum die Parkgebühren nicht wie die ÖPNV-Preise um 50% erhöht werden können.
Herr Senator Boden merkt an, dass man die Parkgebühren, ähnlich wie Mieten, nicht einfach um einen beliebigen Prozentsatz anheben könne. Mit der geplanten Erhöhung folge die Verwaltung dem haushaltsbegleitbeschluss der Bürgerschaft. Herr Lötsch verweist auf das Ziel der CDU, nämlich eines funktionierenden Einzelhandels in der Innenstadt und appelliert in diesem Zusammenhang erneut gegen die Erhöhung der Parkgebühren. Herr Pluschkell teilt mit, dass es nichts Ungewöhnliches sei, Leerstände auf den Einzelhandelsflächen zu haben, insbesondere da man in der Vergangenheit viel für Einzelhandelsflächen getan habe. Dadurch, dass es nun insgesamt mehr Flächen gebe, sei es nur normal, dass auch mal welche leer stünden. Frau Bade teilt hinsichtlich eines neuen Einkaufszentrums an der Ecke Kronsforder Allee mit, dass dort Schilder (Behindertenparkplatz) abgebaut worden wären und die Behindertenparkplätze nun weg seien. Herr Senator Boden sagt zu, dies prüfen zu lassen und ggf. für Wiederherstellung zu sorgen. Er teilt weiterhin mit, man habe in den letzten zehn Jahren viel in die Innenstadt investiert und die Leerstände wären schließlich nicht nur eine Folge der Parkplatzgebühren. Herr Prieur verweist darauf, dass die Attraktivität des Standortes mit der Erreichbarkeit der Innenstadt steige bzw. falle. Her Pluschkell verweist abschließend darauf, dass die Parkhäuser selten vollständig augelastet seien und man die Innenstadt durchaus gut erreichen könne.
Der Bauausschuss nimmt mehrheitlich bei 4 Gegenstimmen Kenntnis.
5.3 Berichte über Verlauf und Ergebnis von Bürgerbeteiligungen
Frau Lorenzen berichtet, die 2. Beteiligung der Fischer und Anlieger zum Fischereihafen sei anberaumt für den 29.11.2012 um 16:00 Uhr im Gesellschaftshaus in Travemünde. Auf Nachfrage von Herrn Howe wird mitgeteilt, die Veranstaltung falle auf den Donnerstag, an dem die Bürgerschaft tage. (Nachsatz: Der Termin wird auf den 06.12.2012 verschoben.)
5.4 Eilentscheidungen des Bürgermeisters
5.4.1 Überplanmäßige Bewilligung von 980.000,- EUR für das HH-Jahr 2012 zur Sanierung von Teilflächen der Albert-Schweitzer-Schule (651) ??
6.0 Anfragen, Anregungen und Verschiedenes
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
6.1 Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen
6.1.1 Vereinbarung zur Förderung des ÖPNV an der K13 (TOP 6.2.7, 05.11.2012) Herr Pluschkell erinnert daran, dass die Bürgerschaft den BGM damit beauftragt habe, eine Vereinbarung mit der Gemeinde Stockelsdorf zur Förderung des ÖPNV an
BA vom 19.11.2012, ÖT
der K13 zu treffen und fragt dahingehend nach, wie der derzeitige Stand aussehe und wann mit den Busspuren zu rechnen sei.
Zwischenantwort:
Herr Senator Boden sagt eine schriftliche Klärung zu.
Antwort:
Hierzu wird auf die Ausführungen in der Vorlage des FB 5 vom 11.08.2011 zur Umsetzung der Ergebnisse der Untersuchungen zur Liniennetzoptimierung (LNO) in Lübeck verwiesen, die von der Bürgerschaft am 24.11.2011 (TOP 13.3., Drs. Nr. 356) mehrheitlich beschlossen wurde. Inhaltliche Ausführungen finden sich in Anlage 2 unter dem Stichwort "Busspur in der Fackenburger Allee" mit Hinweisen auf den Bericht zur LNO von PTV Seite 131 ff, die Anlage 1 der Vorlage "Bericht unter Pkt. VI, 2" und die Anlage 4, Pkt. 10.1 der Vorlage. Als zusammengefasstes Ergebnis wurde festgehalten und von der Bürgerschaft beschlossen, dass weitere Maßnahmen im Bereich der Fackenburger Allee in Abhängigkeit von der Entwicklung der Verkehrsbelastungen zu gegebener Zeit - nach Fertigstellung der K 13 - zu prüfen sind.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
6.1.2 Werbetafeln über Radwegen (TOP 6.2.6, 05.11.2012) Herr Lötsch teilt mit, dass die Werbetafeln jetzt teilweise auch über den Radwegen aufgebaut würden und über diese hinaus ragen und fragt nach, ob es dazu eine Vorschrift hinsichtlich der einzuhaltenden Höhe gebe. Wenn ja, welche Höhe ist vorgegeben.
Zwischenantwort:
Herr Dr. Klotz teilt mit, dass s. E. die vorgebende Höhe 2,50 m betrüge.
Ergänzende Anfrage:
Herr Lötsch bittet um Prüfung hinsichtlich der Einhaltung vorab genannter Höhe in der Brandenbaumer Landstraße.
Zwischenantwort:
Herr Senator Boden sagt eine Prüfung zu.
Antwort:
Hinsichtlich des rechtlich vorgeschriebenen Lichtraumprofils ist eine Mindesthöhe von 2,20 m bei der Anbringung von entsprechenden Werbetafeln über Radwegen einzuhalten. In der Brandenbaumer Landstraße ist die Werbetafel in einer Höhe von 2,39 angebracht worden, womit die Mindesthöhe (2,20 m) gewahrt wurde. Grundsätzlich sich wird seitens der Stadtverwaltung jedoch bemüht, eine Höhe von 2,50 m zu wahren, um negative optische Einflüsse zu vermeiden. Es wird in diesem Zusammenhang auch noch ein Bericht zum Thema Werbeträgerstandorte in der Bauausschusssitzung am 17.12.2012 erfolgen.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
6.1.3 Umgehungsstraße Schlutup/ Mecklenburger Str. (TOP 6.2.3; 05.11.2012) Herr Lötsch teilt mit, dass im neuen Kreuzungsbereich der Fahrradweg sehr gut wiederhergestellt worden sei, jedoch sei in Richtung B75 weiterhin der alte schmale Radweg vorhanden. Durch die Umgehungsstraße werde dieser Teil der Straße s.E.
dann zur Bundesstraße, was die Frage aufwirft, ob dieser Radweg dann noch zulässig sei.
Zwischenantwort:
Herr Senator Boden sagt eine Klärung zu.
Antwort:
Im Zusammenhang mit der Umgestaltung des Kreuzungsbereiches Mecklenburger Straße/ Alt Lauerhof beim Bau der Ortsumgehung Schlutup/ B 104 neu (2. Bauabschnitt) ist vom Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Niederlassung Lübeck auch der benutzungspflichtige straßenbegleitende Geh- und Radweg entlang der Mecklenburger Straße (Nordostseite) auf etwa 400 m Länge nach Lage und Breite verändert worden.
Im nördlich angrenzenden Teil der Mecklenburger Straße in Richtung Kreuzwegbrücke müssen die Radfahrer weiterhin den alten, hier ca. 1,75 m breiten Radweg benutzen (Beschilderung mit VZ 240 StVO).
Bei der letztmaligen Prüfung der Radwegebenutzungspflicht im Jahre 1999 wurde zur Sicherung des Radverkehrs hier die Abmarkierung einer Fahrbahnrandlinie in 0,40 m Entfernung zum Bordstein auf der Fahrbahn angeordnet.
Derzeit wird von der Abteilung Verkehrsplanung (Fahrradbeauftragter) geprüft, ob und mit welchem Kostenaufwand eine bauliche Verbreiterung des o. a. Radweges auf ca. 2,50 m Breite möglich ist, um den Fahrkomfort und die Sicherheit der Radfahrer zu erhöhen (Schulwegsicherung). Denkbare Maßnahmen wurden bei einem Ortstermin am 13. November 2012 mit den Herren Kath und Schreiber von der Schlutuper Runde erörtert. Nach Vorliegen der Prüfergebnisse wird dem Bauausschuss das Ergebnis mitgeteilt.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
6.1.4 Halteverbot Berliner Straße/ stadtauswärts (TOP 6.2.9; 05.11.2012) Herr Pluschkell teilt mit, dass es vermehrt zu Missachtungen des o.a. Halteverbots käme und dass man den BewohnerInnen in der naheliegenden Siedlung entgegenkommen könnte, wenn man die Möglichkeit schaffen würde außerhalb der Hauptverkehrszeiten stadteinwärts zu mindestens vorübergehend zu halten/ parken. Er habe dies vor einiger Zeit schon einmal thematisiert, woraufhin ihm seitens der Verwaltung die Auskunft gegeben wurde, dass dies ein Thema sei, welches gar nicht so auftreten würde, wenn die Arbeitnehmer des naheliegenden Krankenhauses nicht ihre Pkws in den Anliegerstraßen parken würden. Dazu sollte ein entsprechendes Gespräch mit den Zuständigen des Krankenhauses geführt werden und er bitte Mitteilung was dieses Gespräch ergeben hat.
Zwischenantwort:
Herr Senator Boden sagt zu, die Anfrage entsprechend weiterzuleiten.
Antwort:
Für die Berliner Straße ist im AkV in seiner Sitzung am 9. Oktober 2007 auf der Ostseite (Wohnbebauung) zur Sicherstellung des Anlieferns ein eingeschränktes Haltverbot abgestimmt und in der Folge eingerichtet worden. Hierdurch sollte insbesondere den Bedürfnissen der Anwohner Rechnung getragen werden. Diese Lösung hat sich bewert auch nach Inbetriebnahme der B 207 neu 2. Bauabschnitt.
Zur Überprüfung der Situation des ruhenden Verkehrs im Umfeld der Sana-Klinik nach Einrichtung der Parkraumbewirtschaftung auf dem Gelände der Klinik ist durch den Bereich Stadtplanung noch im laufenden Jahr eine Verkehrserhebung zum ruhenden Verkehr vorgesehen. Besonderes Augenmerk wird auf Belastung der Plönniesstraße gelegt, da hier von Anwohnern die Situation der Verdrängung des ruhenden Verkehrs vom Gelände des Sana-Klinikums nach Einführung der Bewirtschaftung beklagt worden ist. In Abhängigkeit von den Ergebnissen der Erhebung wird die Notwendigkeit einer Abstimmung mit der Klinik zu beurteilen sein.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
6.1.5 Umgang mit zurück geschnittenen bzw. gefällten Bäumen (TOP 6.2.6, 22.10.2012) Herr Dr. Brock teilt mit, dass vor einigen Jahren ein riesiger Baum in der Moltkestraße gefällt worden wäre und der entsprechende Baumstumpf, welcher eine gewisse Größe hätte, dort noch heute stünde und fragt dahingehend nach, ob dieser noch entfernt werden würde. Damals wäre gesagt worden, dass dies geschehe sobald entsprechende personelle Kapazitäten vorhanden wären, jedoch sei dies nun schon knapp fünf Jahre her. Unter Annahme, dass es noch mehrere dieser Fälle gibt, fragt Herr Dr. Brock nach, ob es einen Plan o.Ä. hinsichtlich der Erledigung gebe.
Vorläufige Antwort:
Herr Senator Boden teilt mit, dass dies noch einmal in dem neuen Bereich besprochen werde und der Bauausschuss dann entsprechend informiert wird. Er bittet jedoch um etwas Geduld für die Erledigung der Anfrage.
Abschließende Antwort:
Aufgrund von fehlenden Finanz- und Personalmitteln konnten in den letzten Jahren ausschließlich Fällarbeiten zur Gewährleistung der Verkehrssicherung erfolgen. Das Ausfräsen der Baumstubben und Neupflanzungen sind nicht erfolgt, da das alleinige Entfernen der Baumstümpfe wirtschaftlich nicht sinnvoll ist. Das Verfüllen des Fräsloches mit Material, das Herstellen einer provisorischen Wegedecke sowie der erneute Aufwand bei der Neupflanzung verursacht ein Mehrfaches an Kosten.
Aus denen seit 2012 bereitgestellten Mitteln „Ersatzbeschaffung Festwert“ werden nun Fräsarbeiten und Neupflanzungen im begrenzten Umfang geleistet.
Insgesamt sind derzeit 243 Baumstubben im Stadtgebiet vorhanden, davon 231 im Straßenraum. Neu hinzu kommen werden aus Fällmaßnahmen im Winter 2012/ 2013 noch 23 Straßenbäume und 131 Bäume in Grünanlagen bzw. Außenanlagen an Gebäuden.
Alle Standorte wurden nach Kriterien (prägender Standort, Wiederherstellung des Alleencharakters, usw.) priorisiert. Insgesamt 79 Baumstandorte im Straßenraum sind als vorrangig eingestuft worden (s. Liste der Standorte – Priorität 1).
Ca. 60 können im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel ersetzt werden. Im Herbst 2013 werden im Rahmen der zur Verfügung gestellten Mittel weitere Standorte nach der festgelegten Priorisierung bearbeitet.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
6.1.6 Mitteilung Bauvorhaben, Eingangsliste Nr. 43 ( TOP 6.2.4, 05.11.2012) Herr Quirder fragt nach, was es mit dem Vorhaben Peterhof 7 sowie Wesloer Straße 112 (2-fach) auf sich habe.
Zwischenantwort:
Herr Senator Boden sagt eine Klärung zu.
Antwort:
Peterhof 7: Neubau eines Werbemastes, einer Spielothek, AZ.:2284/2012 Ablehnung gem. § 31(2) BauGB u. § 71(1) LBO
Wesloer Str. 112: Umbau und Nutzungsänderung bestehender Halle zur Fertigmontage, AZ.:2245/2012 Genehmigung gem. § 34(2) BauGB
Bei dem zweiten Vorhaben Wesloer Str. 112 handelt es sich ebenfalls um eine Halle auf dem o.g. Grundstück. Der Antrag ist hier ähnlich.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
6.1.7 Falschabbieger Mühlenstraße (TOP 6.2.1, 05.11.2012) Herr Pluschkell teilt mit, es komme immer wieder dazu, dass Autofahrer aus der Mühlenstraße falsch in die Straße An der Mauer und die St.-Annen-Straße abbiegen und bittet darum dies in dem nächsten AKV zu thematisieren, da das Verkehrslenkungskonzept offenbar nicht greife.
Zwischenantwort:
Herr Senator Boden verweist darauf, dass man seitens der Verwaltung schon mehrere Zählungen usw. in diesem Bereich durchgeführt habe, aber dass man gegen bewusst falsch fahrende Verkehrsteilnehmer nichts unternehmen könne. Er wäre bereit dies noch einmal im AKV zu thematisieren, jedoch werde es kein neues Ergebnis geben.
Antwort:
In der Sitzung des AkV am 25. September 2012 ist vom Bereich Stadtplanung die Notwendigkeit der Verkehrszeichen 209-30 (Geradeausfahrgebot) hinterfragt worden. Bei Befolgung der Verkehrszeichen sind auf der Mühlenstraße zum einen längere Wege zu fahren (Abfahrt Musterbahn), zum anderen sind die Gründe, die für diese Verkehrszeichen in Richtung stadtauswärts geführt haben, nicht mehr gegeben, da der motorisierte Durchgangsverkehr über den Klingenberg in die St.-Annen-Straße und den Pergamentmachergang nicht mehr auftreten kann. Es ist eine Prüfung zur nächsten Sitzung vereinbart worden. Insbesondere die Verkehrsunternehmen wären bei eventuell zu erwartenden Störungen des Linienverkehrs betroffen. Die Prüfergebnisse sind in der Sitzung des AkV am 6. November 2012 besprochen worden. Auch der Stadtverkehr hat keine Bedenken gegen das Aufheben der Geradeausfahrgebote stadtauswärts hat. Die Aufhebung des Geradeausfahrgebots stadteinwärts in der Mühlenbrücke für die Musterbahn wird kritischer gesehen wegen der alternativen Anfahrt zum Domviertel gegenüber dem Fahrweg südliche Wallstraße und Mühlendamm. Der AkV hat sich dafür ausgesprochen, das Geradeausfahrgebot (Musterbahn) auch hier aufzuheben, da der unmittelbare Zielverkehr in die Musterbahn unter Beachtung der derzeitigen Regelung einen nicht unerheblichen Umweg über die südliche Wallstraße und Mühlendamm auf sich nehmen muss; letztgenannte Strecke würde durch diese Maßnahme entlastet.
Eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung für das Entfernen der Geradeausfahrgebote (wäre auch eine Beitrag zur Reduzierung der Verkehrsschilder in der Altstadt) steht noch aus.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
6.2 Neue Anfragen
6.2.1 Verkehrssicherheit in der Ladenzeile Hansering weiter erhöhen (Herr Pluschkell)
Die Ladenzeile Hansering wurde im Rahmen des Projekts "Soziale Stadt" grundlegend umgestaltet, u. a. mit dem Ziel einer Verkehrsberuhigung und größeren Verkehrssicherheit. Hierzu hatte es bereits im Vorfeld Unterschriftensammlungen durch den SPD-Ortsverein Holstentor Süd gegeben mit dem Ziel der Einführung von "Tempo 30", dem Wegfall von Vorfahrtberechtigungen und der baulichen Veränderung (Einengung) der Fahrbahn. Trotz der zwischenzeitlich getroffenen Maßnahmen fühlen sich aber noch immer viele - zumeist ältere - Besucher und Besucherinnen beim Queren der Fahrbahn in der Ladenzeile Hansering unsicher. Immer wieder kommt es zu gefährlichen Situationen. Diese Lage hat sich mit Eröffnung von zwei großen Einzelhandelsgeschäften in der Ladenzeile erheblich verschärft. Dieses vorausgeschickt, frage ich wie folgt:
Welche konkreten Maßnahmen gedenkt die Hansestadt Lübeck zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in der Ladenzeile Hansering durchzuführen? Bis wann sollen diese Maßnahmen umgesetzt werden?"
Antwort:
Dieses Thema ist aufgrund eines Antrags ähnlichen Inhalts vom 24.08.2012 im AkV am 25.09.2012 erörtert worden. Es ist hierzu festgestellt worden, dass durch die Lage innerhalb einer Tempo-30-Zone die Anordnung eines Fußgängerüberweges nur in begrenzten Ausnahmefällen in Frage kommt. Zusätzlich sind Rahmenbedingungen unter Anderem hinsichtlich des Verkehrsaufkommens zu erfüllen: mindestens 100 Fußgängerquerungen in der Spitzenstunde des Fußgängeraufkommens bei gleichzeitig mindestens 450 durchfahrenden Kfz. Diese Werte werden nach den hier vorliegenden Erhebungen an der Kreuzung Stettiner/Dornestraße/Hansering bei Weitem nicht erreicht. So sind im Hansering im Querschnitt ca. 2300 Kfz in 10 Stunden festgestellt worden. Die Fußgängerquerungen erfolgen linienhaft zwischen der Stettiner und Königsberger Straße zwischen den Geschäften der Ladenzeilen. Eine Bündelung auf die Querung an der Stettiner Straße wird nicht möglich sein. Auch wenn hier die erforderlichen Mindestquerungen festgestellt werden könnten, sprechen das Kfz-Aufkkommen wie auch die Lage in einer Tempo-30-Zone dagegen. Der AkV kann die Notwendigkeit eines Fußgängerüberweges in der Tempo-30-Zone nicht erkennen, zumal die erforderlichen Verkehrswerte nicht erreicht werden dürften.
Ergänzende Anfrage:
Herr Pluschkell bemängelt die zu seiner Anfrage getroffene Antwort. Es werde lediglich erwähnt was nicht gehe, aber es werde kein Gegenvorschlag präsentiert, um eine Erhöhung der Verkehrssicherheit zu erreichen. Herr Pluschkell bittet daher um Prüfung, folgender Möglichkeiten zur Verbesserung der Verkehrssicherheit:
1. Ausweisung der Straße Hansering zwischen Einmündung Stettiner Straße / Dornestraße und Einmündung Königsberger Straße als "Verkehrsberuhigte Zone" (Fahrzeuge und Fußgänger sind gleichberechtigt) ohne großen baulichen Aufwand;
2. Durchführung eines Modellversuchs "Shared Space" (ähnlich wie "Verkehrsberuhigte Zone") im vorgenannten Bereich;
3. Anordnung von Tempo 10 anstelle 30 km/h im Verlauf der Ladenzeile.
Weiterhin bittet er um mögliche weitere Vorschläge seitens der Verwaltung.
6.2.2 Einvernehmen der Gemeinde bzgl. des Bodenlagers in Kücknitz Herr Prieur fragt hinsichtlich der Stellungnahme des Rechtsamtes nach, warum das Einvernehmen anfangs modifiziert werden konnte und dies nun nicht mehr möglich sei. Das ursprüngliche Einvernehmen habe vorgesehen, wenn es keinen Recyclinghof gebe, gebe es auch kein Bodenzwischenlager. Nach der Modifizierung sei dieser Passus gestrichen worden.
Antwort:
Herr Senator Boden verweist auf die Stellungnahme des Rechtsamtes und teilt mit, dass das Einvernehmen der Gemeinde nicht zurückgenommen werden könne, es sei denn, die Gemeinde habe fachliche oder inhaltliche Bedenken. Man hätte im Rahmen der Instrumentarien des Baugesetzbuches (BauGB), den Antrag auf ein solches Vorhaben zurückstellen und möglicherweise eine Veränderungssperre machen können und die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschließen können, in welchem entsprechendes geregelt worden wäre. Man habe den Bauausschussmitgliedern seitens der Verwaltung umfassend erklärt, welchen Sinn und Zweck dieser Bebauungsplan haben sollte. Man hätte dann seitens der Bauausschussmitglieder über das Oberbodenlager usw. abstimmen können, jedoch sei die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bauausschuss mehrheitlich abgelehnt worden. Weiterhin sei ein Antrag auf ein zeitlich befristetes Oberbodenlager gestellt worden, dem bauplanungsrechtlich nichts entgegengestanden habe bzw. entgegenstehe, da es sich zum einen um eine befristete Genehmigung handele, die zulässig sei und zum anderen der FNP die Flächen für eine solche Nutzung vorsehe. Das Einvernehmen könne somit nicht modifiziert und nicht zurückgezogen werden.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
6.2.3 Steigender Schleichverkehr in der Gloxinstraße Herr Rathcke teilt mit, der Schleichverkehr in der Gloxinstraße sei aufgrund der Sperrung der Friedenstraße erheblich gestiegen. Diese sei mit Kopfsteinpflaster gepflastert, wodurch s. E. mehr Lärm entstehe, als in der geteerten Friedenstraße. Diese sei immer eine Durchgangsstraße gewesen und dies werde man auf lange Sicht nicht ändern können.
Antwort:
Herr Senator Boden merkt an, man solle die Auswirkungen der Maßnahme erst einmal abwarten. Es habe seitens der AnwohnerInnen in der Friedenstraße ein durchaus positives Feedback gegeben.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
6.2.4 Beschwerden Werbetafeln Herr Rathcke merkt an, er wundere sich über die in den Medien abgebildete, von Herrn Senator Boden getroffene Aussage, er hätte nichts von Beschwerden gewusst, obwohl die Problematik der Werbetafeln hier im Bauausschuss thematisiert worden war.
Antwort:
Herr Boden teilt dazu mit, dass zur Zeit mehrere hundert Anlagen erneuert, umgebaut oder ersetzt werden und er habe darum gebeten, dass ihm doch bitte die beiden Stellen benannt werden, da er selber keine Kenntnis habe. Man werde sich seitens der Verwaltung dann darum kümmern. Weiterhin handele es sich, hinsichtlich der Menge an Baustellen, s. E. um vertretbare Einzelfälle. Herr Senator Boden bittet darum, dass man sich bei Kenntnis etwaiger Missstände an Herr Johannsen wendet, damit diese schnellstmöglich beseitige werden können. Herr Dr. Klotz verweist abschließend auf die Ankündigung eines mündlichen Berichtes in der Sitzung des Bauausschuss am 17.12.2012 (s. Punkt 6.1.2 der beantworteten Anfragen).
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
6.2.5 Schläuche auf Geh- bzw. Radwegen in Travemünde (Herr Michaelis) Herr Michaelis teilt mit, dass in Travemünde im Rahmen der Rohreinigung nun Schläuche an verschiedenen Stellen über den Geh-/ Radweg verlaufen und bittet um Abhilfe (Rampen o. Ä.).
Zwischenantwort:
Herr Senator Boden sagt zu, die Anfrage an die EBL weiterzuleiten.
6.2.6 Stadtumlandverkehre (Herr Pluschkell) Herr Pluschkell teilt mit, er habe in einer Zeitung gelesen, dass die Autokraft aus Stormarn neuerdings erwachsene Fahrgäste nur noch bis zur Lübecker Stadtgrenze befördert. Die Schülerbeförderung sei hiervon jedoch nicht betroffen. Er bittet um einen Bericht, welche Rolle diese Verfahrensweise in den Beratungen der Hansestadt Lübeck mit den Umlandgemeinden gespielt habe und wie viele Fahrgäste hiervon betroffen seien.
Antwort:
Herr Senator Boden sagt dies zu.
6.3 Anträge
6.3.1 Gefahrenpunkte für RadfahrerInnen, FußgängerInnen und Kinder im Straßenverkehr beseitigen Auftrag aus der Bürgerschaft vom 27.09.2012, Punkt 4.20 Drs. 22 ?? vertagt am 22.10.2012 TOP 6.3.3 und 05.11.2012 TOP 6.3.2
Herr Howe verweist auf den an das Protokoll der letzten Bauausschusssitzung angehängten Vermerk. Herr Schünemann plane demnach ein Tempo-30-Piktogramm auf die Straße auftragen zu lassen und ein Geschwindigkeitsmess- und -anzeigegerät zu installieren. Er bitte die Ausschussmitglieder um Zustimmung, damit die entsprechenden Maßnahmen noch im November installiert werden können. Herr Howe lässt über die Umsetzung der Maßnahmen abstimmen.
Der Bauausschuss stimmt der Umsetzung einstimmig zu.
Der Bauausschuss empfiehlt die Ablehnung des Antrags aufgrund inhaltlicher Erledigung einstimmig.
6.3.3 Fahrradgaragen Auftrag aus der Bürgerschaft vom 30.08.2012, Punkt 8.9 mit Drs. Nr. 982 ??? vertagt am 22.10.2012 TOP 6.3.10
Der Bürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie es in der Innenstadt der Hansestadt Lübeck möglich ist, Parkflächen für PKW´s in Fahrradabstellplätze umzuwandeln.
Der Bauausschuss beschließt die Vertagung einstimmig um eine Sitzung.
Ende des öffentlichen Teils: 18:15 Uhr
Beginn des nichtöffentlichen Teiles: 18:20 Uhr
Siehe eigenes Protokoll.
Ende des nichtöffentlichen Teiles: 18:25 Uhr
Beginn des 2. öffentlichen Teiles: 18:25 Uhr
17.0 Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
Der Bauausschussvorsitzende teilt mit, es seien im nichtöffentlichen Teil Beschlüsse gefasst und Berichte zur Kenntnis genommen worden.
Nachrichtlich die Ergebnisse des nicht öffentlichen Teil: Er beendet die Sitzung um 18:25 Uhr.
Die
nächste Sitzung des Bauausschusses
findet am
03.12.2012 um 16:00 Uhr im Foyer der Bauverwaltung
statt.
Carl Howe Patrik Jaacks
Vorsitzender des Bauausschusses Protokollführer
Zur Bauausschusssitzung vom 19.11.2012
TOP 2. 1 Bebauungsplan 03.58.00-Bahnhofsvorplatz/ZOB/TB II Schützenstraße- Satzungsbeschluss –
1.Nachfrage Herr Lötsch zur Stellplatzreduktion:
Die Zahl der Stellplätze ist auf ca. 0,75 / Wohneinheit (40 St. für 57 WE) reduziert, was nach LBO Schleswig-Holstein möglich ist, insbesondere wenn eine günstige Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr besteht. Das ist hier durch die unmittelbare Nähe zu ZOB und Hauptbahnhof der Fall. Weiter kann die sehr zentrale Lage im Stadtgebiet berücksichtigt werden. Der Bauherr schließt zudem einen carsharing-Vertrag für die Bewohner ab.
2.Nachfrage Herr Stüttgen zur Erklärung der Abkürzung R´w res
Ableitung des Begriffs:
R bedeutet Luftschalldämmung von Bauteilen allgemein
Erforderliches Schalldämm-Maß erf. R’w
Das erf. R’w („erforderliches R Strich w“) gibt die Anforderung an die Schalldämmung an das funktionsfertige Element am Bau vor.
Bewertetes resultierendes Schalldämm-Maß Rw,res
Dieser Wert ergibt sich aus dem bewerteten Schalldämmaß für zusammengesetzte Bauteile und wird auch als Rw, gesamt bezeichnet.
Rechenwert Rw,R
Dieser Wert ergibt sich aus dem bewerteten Schalldämmaß Rw abzüglich des sog. Vorhaltemaßes: Rw,R = Rw – Vorhaltemaß in dB. Das Vorhaltemaß wird abgezogen, um eventuelle Bauteilschwankungen auszugleichen, die sich aus dem Unterschied zwischen der Prüfung im Labor und den tatsächlichen Gegebenheiten am Bau ergeben können
Bewertetes Schalldämm-Maß Rw
Rw ist das anhand einer Normkurve (zur Berücksichtigung des menschlichen Hörvermögens) bewertete Schalldämmmaß eines Bauelements. Es wird in dB angegeben. Rw umfasst nur die Schallübertragung über das Bauteil ohne Nebenwege (z.B. Anschlussfugen).
Bau-Schalldämm-Maß R’w
R’w („R Strich w“) ist der im eingebauten Zustand gemessene Wert des Bauteils mit allen Nebenwegen
Bewertetes resultierendes Schalldämm-Maß R´w res
R’w („R Strich w“) ist der im eingebauten Zustand gemessene Wert für zusammengesetzte Bauteile mit allen Nebenwegen
5.610.3 WW , 26.11.2012