Auszug - Importierte Niederschrift  

Bauausschuss
TOP: Ö 1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 19.11.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: Anlass: Sitzung
 
Beschluss

N I E D E R S C H R I F T

 

- Öffentlicher Teil -

Anwesend:

als Vorsitzender Herr Howe

als Ausschussmitglieder Herr Prieur (Vertretung für Herrn Dr. Brock)

Herr Dr. Eymer

Frau Förster

Herr Freitag

     Herr Klüssendorf

Herr Lötsch

     Frau Mewes

     Herr Michaelis

     Herr Pluschkell

     Herr Hovestädt (Vertretung für Herrn Quirder)

     Herr Rathcke

     Herr Schubert

     Herr Stüttgen

     Herr Rosenbohm (beratendes Mitglied)

     Frau Heitmann (beratendes Mitglied)

Herr Boden - Senator

Nicht anwesend :

Herr Quirder, Herr Dr. Brock, Herr Hiller

Ferner nehmen an der Sitzung teil :

Bürgerschaftsmitglied Herr Böhm

A. Tagesordnung

I. Öffentlicher Teil der Sitzung

1.0 Allgemeiner Teil

1.1               Feststellung der Beschlussfähigkeit

1.2               Anträge und Beschlussfassungen zur Tagesordnung

1.3               Niederschriften, öffentlich

1.3.1               Niederschrift vom 05.11.2012, öffentlicher Teil ????

2.0               Satzungen/Widmungen/Veränderungssperren

2.1               B-Plan 03.58.00 – Bahnhofsvorplatz/ZOB/TB II/Schützenstraße -Satzungsbeschluss- (610) ???

2.2               B-Plan 03.59.01 – Hansestraße/Märkische Straße -Satzungsbeschluss- (610) ???

2.3               Ausnahme von der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in der Aufstellung be­findlichen B-Planes 05.33.02 - Schwartauer Landstraße/Havelstraße (610) ????

2.4               Antrag der TS Projekt GmbH & Co. KG, Hattstedt, auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufstel­lung eines vorhabenbezogenen B-Planes für das ehemalige Schlachthofgelände an der Schwartauer Allee mit Stellungnahme der Bauverwaltung (610) ????

2.5               94. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich Niendorfer Hauptstraße im Stadtteil Niendorf-Moorgarten - Ergänzung der Begründung -Abschließender Beschluss- (610) ???

2.6               Finanzplan/Investitionstätigkeiten 2013 – 2016 (5.060) vertagt am 22.10.2012 und 05.11.2012 TOP 2.1 ???

2.7               Haushaltssatzung 2013 mit Stellenplanänderungen 2013 (1.201) ???

3.0               Über- und außerplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln

3.1               Überplanmäßige Bewilligung gemäß § 95 d (1) der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein von Mitteln zur Bildung einer Rückstellung beim Produkt 55201 – Wasser und Hafen des Bereichs

5.691 – Lübeck-Port-Authority (691) ???

4.0               Planungen, Wettbewerbe und sonstige Beschlussvorlagen

4.1               Interessenbekundungsverfahren Grünstrand (280) ???

4.2               Vorlage betr. Änderung der „Entgeltordnung der Hansestadt Lübeck für die Ausgabe der Er­laubnisscheine zum Fischfang“ (691) ???

4.3               Vorlage betr. Änderung der „Nutzungsbedingungen über die Ausübung der Angelfischerei auf den Gewässern der Hansestadt Lübeck“ (691) ???

4.4               Änderung der „Entgeltordnung für die Benutzung der von der Hansestadt Lübeck betriebenen Häfen“ (691) ???

5.0               Mitteilungen und Berichte

5.1               Mitteilungen des Vorsitzenden

5.2               Sonstige Mitteilungen

5.2.1 Stand der Planung und eine sich ggfls. abzeichnende Realisierung einer Bebauung des „Werftstraßen-Areals“ (610) ??

5.2.2               Liniennetzoptimierung (2.020) ?vertagt am 05.11.2012 TOP 5.2.1

5.2.3               Mdl. Bericht: Zielsetzungen für ein aktives Baulandmangement (610) ? vertagt am 05.11.2012 TOP 5.2.2

5.2.4               Maßnahmen gegen die Wakenitzverkrautung (691) ??

5.2.5               Sanierung Schultoiletten (651) ??

5.2.6               Anpassung der Parkgebührenverordnung/ Erhöhung der Gebühren in ausgesuchten Zonen

(060) ??

5.3               Berichte über Verlauf und Ergebnis von Öffentlichkeitsbeteiligungen

5.4               Eilentscheidungen des Bürgermeisters

5.4.1               Überplanmäßige Bewilligung von 980.000,- EUR für das HH-Jahr 2012 zur Sanierung von Teilflächen der Albert-Schweitzer-Schule  (651) ??

6.0               Anfragen, Anregungen und Verschiedenes

6.1               Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen

6.2               Neue Anfragen

6.3              Anträge

6.3.1               Gefahrenpunkte für RadfahrerInnen, FußgängerInnen und Kinder im Straßenverkehr beseiti­gen Auftrag aus der Bürgerschaft vom 27.09.2012, Punkt 4.20 Drs. 22 ?? vertagt am 22.10.2012 TOP 6.3.3 und 05.11.2012 TOP 6.3.2

6.3.2               Beteiligung von Kindern und Jugendlichen Auftrag aus der Bürgerschaft vom 30.08.2012, Punkt 8.1 mit Drs. Nr. 983 ?? vertagt am 22.10.2012 TOP 6.3.9 und 05.11.2012 TOP 6.3.3

6.3.3               Fahrradgaragen Auftrag aus der Bürgerschaft vom 30.08.2012, Punkt 8.9 mit Drs. Nr. 982 ??? vertagt am 22.10.2012 TOP 6.3.10

II. Nicht öffentlicher Teil der Sitzung

7.0               Niederschriften, Mitteilungen und Berichte

7.1               Niederschriften, nicht öffentlich

7.1.1               Niederschrift vom 05.11.2012, nichtöffentlicher Teil ????

7.2               Mitteilungen

7.3               Berichte

7.3.1               Wirtschaftliche Rahmendaten Grünstrand (280) ??

8.0               Vergaben von 10.000,- EUR bis 175.000,- EUR (VOB/VOL)

8.1               Siehe Anlage ??

9.0               Ausschreibungen und Vergaben über 175.000.- EUR (VOB/VOL)

9.1               Beginn des Ausschreibungsverfahrens Padelügger Weg, grundhafte Sanierung 2. BA (660)

9.2               Energetische Sanierung Sporthalle und Hallenumkleide mit Neubau einer Einfeldhalle, Kog­genweg 1, 23558 Lübeck (651) ???

10.0               Aufträge von 5.000,- EUR bis 25.000,- EUR (VOF, HOAI)

Keine Vorlage

11.0               Aufträge über 25.000,- EUR (VOF, HOAI)

11.1               Neubau Kindertagesstätte Groß Steinrade, Drögeneck, 3, 23556 Lübeck (660) ???

12.0               Öffentlich-rechtliche Verträge

Keine Vorlagen

13.0               Herausnahmen aus Veränderungssperren

Keine Vorlagen

14.0               Zurückstellung von Baugesuchen

Keine Vorlagen

15.0               Sonstige Beschlussvorlagen

Keine Vorlagen

16.0               Anfragen, Anregungen und Verschiedenes

16.1               Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen

16.2               Neue Anfragen

16.3               Anregungen und Verschiedenes

III. Öffentlicher Teil der Sitzung

17.0               Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

B. Protokoll:

1.0 Allgemeiner Teil

1.1               Feststellung der Beschlussfähigkeit

Der Vorsitzende stellt die Beschlussfähigkeit fest.

Ferner weist der Vorsitzende darauf hin, dass seitens der Protokollführung Tonauf­zeichnungen vorgenommen werden.

1.2               Anträge und Beschlussfassungen zur Tagesordnung

Die Verwaltung bittet um Absetzung des nachfolgenden TOP:

5.2.5 Sanierung Schultoiletten (651) Herr Stüttgen beantragt die Vertagung des nachfolgenden TOP:

6.3.3 Fahrradgaragen Auftrag aus der Bürgerschaft vom 30.08.2012, Punkt 8.9 mit Drs. Nr. 982 ??? vertagt am 22.10.2012 TOP 6.3.10

 

Der Bauausschuss beschließt die Tagesordnung mit den Änderungen unter Anerkennung der gegebenen Dringlichkeit der Vorlagen und Berichte einstim­mig.

Herr Rathcke beantragt zu TOP

2.4 Antrag der TS Projekt GmbH & Co. KG, Hattstedt, auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen B-Planes für das ehemalige Schlachthofgelände an der Schwartauer Allee mit Stellung­nahme der Bauverwaltung (610) ????

das Rederecht für den Investor.

Der Bauausschuss lehnt den Antrag mehrheitlich bei 6 Nein-, 5 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen ab.

1.3 Niederschriften, öffentlich

1.3.1 Niederschrift vom 05.11.2012, öffentlicher Teil

Herr Freitag merkt an, dass er in der Niederschrift trotz der Vertretung durch Herrn Prieur als anwesend aufgenommen wurde. Frau Mewes merkt an, dass die Folien zu „Zielsetzungen für ein aktives Baulandma­nagement“, die nun als Tischvorlage vorliegen, als Anhang in der Niederschrift fehl­ten. Herr Rosenbohm weist darauf hin, er habe in der letzten Sitzung unter TOP 2.1 zu der Maßnahme in der Brandenbaumer Landstraße (Bahnübergang bis Stadtgrenze) gefragt, ob man trotz der Verschiebung der Maßnahme in das Jahr 2016 mit einer Bezuschussung/ Förderung von 85 % rechnen könne. Herr Dr. Klotz habe daraufhin mitgeteilt, dass eine Bezuschussung/ Förderung dann unwahrscheinlich sei.

Der Bauausschuss beschließt die Niederschrift einstimmig in der geänderten Fassung.

2.0 Satzungen/Widmungen/Veränderungssperren

2.1 B-Plan 03.58.00 – Bahnhofsvorplatz/ZOB/TB II/Schützenstraße -Satzungsbeschluss-(610) ???

Beschlussvorschlag:

I Aufgrund des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan 03.58.00 - Bahnhofsvor­platz/ZOB/Teilbereich II/Schützenstraße – in der vorliegenden Fassung als Satzung beschlossen.

II Die Begründung in der vorliegenden Fassung wird gebilligt.

III Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft ist gemäß § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Herr Lötsch merkt an, die Stadt würde dem Investor gem. Vorlage die Verwirk­lichung weniger Stellplätze zubilligen, als die Landesbauordnung (LBO) vor­gibt und fragt nach auf wie viele Stellplätze verzichtet werde. Herr Weber teilt mit, dass es sich seines Wissens um eine Reduzierung der Stellplätze von 1 auf 0,7 handele, jedoch müsste er dies im Detail nachliefern. Herr Lötsch merkt an, dass es sich hier s. E. um einen Bereich handele, an dem nicht viele Stellplätze auf der Straße frei wären, weswegen die CDU-Fraktion eine Vertagung beantragt, um in der nächsten Sitzung nähere Infor­mationen zu bekommen. Herr Lötsch fragt weiterhin nach, ob diesmal keine Beteiligung erfolgt sei. Herr Weber teilt dazu mit, dass keine Stellungnahmen eingegangen seien. Herr Stüttgen teilt mit, es seien unter Pkt. 5.6.5 hinsichtlich des Schallschutzes zwei verschiedene Din-Nummern (18005 und 18009) aufgeführt und fragt nach, ob es sich um einen Schreibfehler handele. Herr Weber teilt dazu mit, dass es sich hier um zwei verschiedene Normen zum Schallschutz handele. Herr Stüttgen stellt eine Verständnisfrage zu einer Abkürzung unter Pkt. 5.2.1 Hochbau. Diese werde nächste Sitzung beantwortet.

Der Bauausschuss beschließt einstimmig die Vertagung auf die nächste Sit­zung.

2.2 B-Plan 03.59.01 – Hansestraße/Märkische Straße -Satzungsbeschluss-(610) ???

Beschlussvorschlag:

1 Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes nach § 3 (2) des Bauge­setzbuches (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öf-fentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB zum Bebauungsplan 03.59.01 – Hanse­straße / Märkische Straße abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit folgendem Ergebnis geprüft:

a) berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:

? Hansestadt Lübeck, Bereich 3.392 Umweltschutz (Schreiben vom 11.07.2012),

? Hansestadt Lübeck, Bereich 5.660 Stadtgrün und Verkehr, Abt. 2 Planung Ent­wurf und Verfahren (Schreiben vom 16.08.2012), ? Landeskriminalamt, Sachgebiet 323 Kampfmittelräumdienst, Kiel (Schreiben vom 10.07.2012), ? Hansestadt Lübeck, Bereich 5.610.3 Stadtplanung (ohne Schreiben),

b) teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen von: ? Hansestadt Lübeck, Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz, Abt. 2 Vor­sorge und Zukunftsplanung / Untere Naturschutzbehörde (Schreiben vom 31.07.2012),

c) nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:

? Arbeitsgemeinschaft der anerkannten Naturschutzverbände in Schleswig-Holstein (AG-29), Kiel (Schreiben vom 02.08.2012),

? Stadtwerke Lübeck (Schreiben vom 09.07.2012),

d) zur Kenntnis genommen werden die Stellungnahmen von:

? DB Services Immobilien GmbH, Hamburg, als von der DB Netz AG bevollmäch­tigtes Unternehmen (Schreiben vom 27.07.2012), ? Deutsche Telekom Technik GmbH, Lübeck, als von der Telekom Deutschland bevollmächtigtes Unternehmen (Schreiben vom 02.07.2012), ? Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Hamburg / Schwerin (Schreiben vom

06.07.2012), ? Entsorgungsbetriebe Lübeck (Schreiben vom 20.07.2012), ? Handwerkskammer Lübeck (Schreiben vom 18.07.2012), ? Hansestadt Lübeck, Bereich 2.500.22 Soziale Sicherung, Wohnungsbauförde­

rung (Schreiben vom 07.08.2012), ? Hansestadt Lübeck, Bereich 3.370 Feuerwehr, Vorbeugender Brandschutz (Schreiben vom 17.07.2012), ? Kabel Deutschland Vertrieb + Service GmbH, Hamburg (Schreiben vom 10.07.2012), ? Polizeidirektion Lübeck Sachgebiet 1.3 – Verkehrssicherheit (Schreiben vom 07.08.2012).

Die als Anlage beigefügte Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen ein­schließlich der Abwägungsempfehlungen wird gebilligt.

Der Bereich Stadtplanung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abge­geben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2 Aufgrund des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan 03.59.01 – Hansestraße / Märkische Straße in der vorliegenden Fassung als Satzung beschlossen.

3 Die Begründung in der vorliegenden Fassung wird gebilligt.

4 Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

5 Der Bürgermeister wird beauftragt, den Flächennutzungsplan zu berichtigen.

Herr Pluschkell fragt nach, ob es zu diesem Bebauungsplan keine Bürgerbe­teiligung vor Ort gegeben habe. Herr Weber teilt mit, dass es keinen Ortstermin gegeben habe, die Beteiligung sei über den Aushang erfolgt. Herr Pluschkell erkundigt sich, ob es sich dabei um eine neue Geschäftsstra­tegie handele. Herr Weber verweist auf das erneuerte Planungsrecht und die Handhabung im „beschleunigten Verfahren“. Herr Pluschkell verweist auf zwei weitere in der Entwicklung stehende B-Pläne (Werftstraße, Merkestraße) und fragt nach, ob hier eine Bürgerbeteiligung vor Ort sichergestellt werden könne. Herr Weber merkt an, es gebe noch einen weiteren B-Plan zu den Bahnflä­chen und bei diesem gebe es auf jeden Fall einen entsprechenden Ortstermin. Herr Senator Boden erläutert abschließend das beschleunigte Verfahren in der Praxis.

Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag.

2.3 Ausnahme von der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in der Aufstellung befindlichen B-Planes 05.33.02 - Schwartauer Landstra­ße/Havelstraße (610) ???

Beschlussvorschlag:

Für die beantragte Umplanung der Flächen und die Herstellung von 48 PKW-Stellplätzen auf dem Grundstück Hochstraße 84 (Bauantrag Reg.-Nr. 1888/2012, eingegangen am 27.08.2012) wird gemäß § 14 (2) BauGB die Zulassung einer Aus­nahme von der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes 05.33.02 – Schwartauer Landstraße / Havelstraße - beschlossen.

Der Bauausschuss beschließt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag.

2.4 Antrag der TS Projekt GmbH & Co. KG, Hattstedt, auf Einleitung eines Verfah­rens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen B-Planes für das ehemalige Schlachthofgelände an der Schwartauer Allee mit Stellungnahme der Bauver­waltung (610) ???

Beschlussvorschlag:

Die beim Fachbereich Planen und Bauen von der TS Projekt GmbH & Co. KG, Hatt­stedt, beantragte Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezoge­nen Bebauungsplanes für das ehemalige Schlachthofgelände an der Schwartauer Allee soll nicht erfolgen.

Auf Nachfrage von Herrn Rathcke, warum man sich seitens der Verwaltung nicht gleich gegen ein solches Vorhaben ausgesprochen habe, obwohl die in der Begründung aufgeführten Gründe schon vorher bekannt waren, teilt Herr Weber mit, dass man seitens der Verwaltung nicht willkürlich handeln wollte, sich jedoch im Endeffekt, unter Berücksichtigung aller Umstände, dagegen entschieden habe. Herr Weber erläutert auf Nachfrage von Herrn Stüttgen die Auswirkungen auf das Nahversorgungszentrum in Abhängigkeit zur Größe des Standortes. Herr Rathcke bemängelt, dass die Begründung der Entscheidung schwach sei. Herr Lötsch teilt mit, dass der Bauausschuss immer die Größe des Vorhabens sowie die verkehrliche Erschließung kritisiert habe. Man wolle die Nordtangen­te nicht zusätzlich (verkehrlich) belasten, weswegen man dieses Projekt sei­tens der CDU-Fraktion für zu groß angelegt halte. Herr Pluschkell merkt an, dass die derzeitigen baulichen Maßnahmen auf der Lohmühle ohnehin schon weiteren Verkehr produzieren würden und er die Verwaltung in Ihrem Handeln verstehen könne. Weiterhin dürfe man hier nicht das städtische Interesse aus den Augen verlieren. Herr Rathcke merkt an, dass dies alles Kenntnisse seien, die nicht neu sind und fragt nach, wieso man dem Investor seine Planung nicht gleich versagt. Man gehe seitens der Hansestadt Lübeck schlecht mit potentiellen Investoren um. Herr Senator Boden stellt klar, man habe dem Investor in den Vorgesprächen von Anfang an deutlich gemacht, dass ein Kaufland mit einer Fläche von 4000m2 in Lübeck nicht umsetzbar sei. Weiterhin habe man Alternativen auf­gezeigt, auf welche jedoch nicht reagiert worden sei. Also habe man die ent­sprechenden Gutachten eingeholt und sich nach Abwägung aller Umstände gegen die Maßnahme entschieden. Herr Böhm spricht sich gegen die Ausführungen von Herrn Senator Boden aus und empfiehlt den Ausschussmitgliedern der Bewertung des Sachverhal­tes durch die Verwaltung nicht zu folgen. Herr Stüttgen stimmt zunächst den Ausführungen von Herrn Pluschkell zu und bittet um Erklärung, was für eine Nutzung an diesem Standort (als „Sonder­standort“ ausgewiesen) generell noch denkbar wäre. Herr Weber teilt dazu mit, dass die Ausweisung eines Sonderstandortes nicht in Abhängigkeit zur Fläche erfolge. Weiterhin teilt er mit, dass man die ange­steuerte Größenordnung seitens der Verwaltung für zu groß empfinde.

Der Bauausschuss beschließt mehrheitlich bei 1 Gegenstimme gemäß Be­schlussvorschlag.

im Stadtteil Niendorf-Moorgarten bei der Staatskanzlei, Landesplanung, vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 (5) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Herr Howe bittet im Rahmen des umverteilten Ergänzungsblattes darum, auf solche Tischvorlagen zu verzichten und entsprechend fehlerhafte Vorlagen ei­ne Sitzung später in den Bauausschuss zu bringen. Herr Weber teilt dazu mit, es sei hier beim Drucken zu einem Fehler gekom­men, weswegen eine Seite ganz fehle. In der in Dateiform verschickten Vorla­ge sei jedoch alles vollständig gewesen.

Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag beschlie­ßen.

2.6 Finanzplan/Investitionstätigkeiten 2013 – 2016 (5.060) vertagt am 22.10.2012 und 05.11.2012 TOP 2.1 ??

Beschlussvorschlag:

In den Finanzplan 2013 werden die vom Bereich Haushalt und Steuerung empfohlenen Maßnahmen und Beträge des Rohentwurfs gemäß Anlage 5 für das Jahr 2013 und für den mittelfristigen Zeitraum bis 2016 aufgenommen.

Zu einer Verständnisfrage von Herrn Stüttgen zu den Seiten 89/ 90 des Fi­nanzplans, teilt Herr Dr. Klotz mit, es handele sich um eine Gesamtsumme von ca. 500.000 Euro, die zum Teil investiv (mit Förderung) und zum Teil kon­sumtiv (ohne Förderung) veranschlagt worden sei. Herr Senator Boden stellt für das Verständnis noch einmal klar, dass im Grun­de nur alle Positionen (investiv + konsumtiv) zusammenzählen müsse, um auf die Gesamtsumme i.H.v. 500.000 Euro zu kommen. Hinsichtlich einer weiteren Verständnisfrage von Herrn Stüttgen, verweist Herr Dr. Klotz auf die entsprechende Einzelmaßnahmenliste, die der Fahrradbeauf­tragte in seinen Berichten regelmäßig darstelle. Auch seien diese Prioritäten­listen regelmäßig Thema im „Runden Tisch Radverkehr“. Die der SPD- und CDU-Fraktion angehörigen Mitglieder des Bauausschusses, beantragen die Weiterleitung ohne Votum.

Der Bauausschuss beschließt einstimmig die Weiterleitung ohne Votum.

2.7 Haushaltssatzung 2013 mit Stellenplanänderungen 2013 (1.201) ???

Beschlussvorschlag:

1. Der Produkthaushaltsplan besteht je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Auszahlungen und wird mit den Verän­derungen lt.

Anlage 1 -Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfeh­lungen zum Ergebnisplan– Spalte 11 (blau) Anlage 2 -Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfeh­lungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten- Spalte 10 -(gelb) beschlossen.

1a. Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maß­nahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2013 vorgesehenen kassenwirksamen Auszahlungskürzungen und Einzahlungssteigerungen zu realisieren. (rot)

1b. Die in der Anlage 6 beigefügten Monitoring-Maßnahmen werden zur Kenntnis genommen. (grün)

1.                  Die Durchführungsbestimmungen (DB) zur Haushaltssatzung werden in der als Anlage 0 beigefügten Fassung festgesetzt. (grün)

2.                  Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bür­gerschaft vom … und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgen­de Haushaltssatzung erlassen: (…)

 

Die SPD- und die CDU-Fraktion beantragen die Weiterleitung ohne Votum.

Der Bauausschuss beschließt einstimmig die Weiterleitung ohne Votum.

3.0 Über- und außerplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln

3.1 Überplanmäßige Bewilligung gemäß § 95 d (1) der Gemeindeordnung Schles­wig-Holstein von Mitteln zur Bildung einer Rückstellung beim Produkt 55201 – Wasser und Hafen des Bereichs 5.691 – Lübeck-Port-Authority (691) ??

Beschlussvorschlag:

Bei dem Produktsachkonto 552001.000.5497000 – „Wasser und Hafen, Aufwendun­gen aus der Zuführung zu anderen sonstigen Rückstellungen“ werden für das Haus­haltsjahr 2012 2.800.000,00 EUR zur Bildung einer Rückstellung überplanmäßig be­willigt.

Deckung: Eine Deckung erfolgt aus der Einzahlung von Mitteln für die Veräußerung von Gesellschaftsanteilen an der LHG (Put-Option) beim Produktsachkonto 552001.0004551000 – Wasser und Hafen, Erträge aus der Veräußerung von Finanz­anlagen.

Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig bei 4 Enthaltungen gemäß Beschluss­vorschlag zu beschließen.

4.0 Planungen, Wettbewerbe und sonstige Beschlussvorlagen

4.1 Interessenbekundungsverfahren Grünstrand (280) ??

Beschlussvorschlag:

Der Bürgermeister wird beauftragt, das als Anlage 3 beigefügte Bau- und Nutzungs­konzept für den Grünstrand der Investorengemeinschaft imetas + PRIMUS aus Ham­burg der EinwohnerInnenversammlung am 12.01.2013 zur Abgabe eines Votums vorzustellen.

BA vom 19.11.2012, ÖT

Herr Lötsch bittet um Änderung dahingehend, dass die Einwohnerversamm­lung in Travemünde stattfindet. Dies solle in den Beschlussvorschlag aufge­nommen werden und unter Punkt 2 „Finanzielle Auswirkungen“ abgeändert werden. Herr Senator Boden sagt zu die Vorlage anzupassen. Herr Howe teilt mit, die Fraktion Bündnis 90 werde der Vorlage nicht zustim­men, da nicht genug Informationen für die Bürger enthalten wären (zu FFH-Gebiet, Vogelschutzgebiet usw.). Zwar solle eine Bürgerbeteiligung erfolgen, aber erst wenn die Bürger wissen, was auf Sie zukommt und dafür die nötigen Informationen erhalten würden. Herr Pluschkell teilt mit, er könne den Einwand seitens Herrn Howe nicht nachvollziehen, dass zu wenig Informationen enthalten seien. Mithilfe der bei­gefügten Pläne, Abbildungen usw. könne sich ein ortskundiger Bürger durch­aus einen Einblick verschaffen. Weiterhin bemängele Herr Howe die fehlen­den Alternativen. Dies sei jedoch nicht zu ändern, wenn nach einer Aus­schreibung nur noch ein Anbieter übrig bleibe. Außerdem habe dieser im Rahmen seiner Möglichkeiten (Wohnkonzept) versucht mehrere Alternativen aufzuzeigen. Die Argumentation scheine leicht vorgeschoben zu sein, um vllt. sogar so etwas wie eine Bürgerbeteiligung zu verhindern. Hier liege eine Vor­lage für eine Bürgerbeteiligung vor und die SPD ist für Bürgerbeteiligung und könne die Versperrung seitens des Bündnis 90 nicht nachvollziehen. Auf Nachfrage von Herrn Rathcke, teilt Herr Strätz mit, es sei im Wirt­schaftsausschuss keinesfalls ein anderes Verfahren festgelegt worden. Herr Schubert teilt zu den Ausführungen von Herrn Pluschkell mit, dass es sich hier keinesfalls um vorgeschobene Argumente handele und es für eine gute Information nicht reiche den Bürgern Bilder vorzulegen. Vielmehr müsse es zum Beispiel eine Übersicht über die Auswirkungen der Marina auf die Strömungen der Ostsee, oder eine Einschätzung der Auswirkungen auf die umliegenden Schutzgebiete geben. Es fehlen gesamtökologische Einschät­zungen, für die man ein Gutachten und keine Bilder brauche. Es gehe also nicht um vorgeschobene Argumente, sondern um vorenthaltene Informationen der Bürgerversammlung gegenüber und man würde seitens der Fraktion ger­ne abwarten bis diese vorliegen. Herr Michaelis fügt ergänzend hinzu, dass nie zur Sprache gekommen sei, wie es um die Fischereirechte der Fischer stehe, welche das Gebiet davor quasi gepachtet haben. Herr Lötsch bittet um eine fünfminütige Unterbrechung. Diese wird gewährt. Nach der Unterbrechung teilt Herr Lötsch mit, dass die CDU-Fraktion dem Beispiel der Grünen Fraktion folge und der Vorlage nicht zustimme.

Der Bauausschuss empfiehlt mehrheitlich bei 8 Ja- und 6 Neinstimmen gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.

4.2 Vorlage betr. Änderung der „Entgeltordnung der Hansestadt Lübeck für die Ausgabe der Erlaubnisscheine zum Fischfang“ (691) ???

Beschlussvorschlag:

Die geänderte „Entgeltordnung der Hansestadt Lübeck für die Ausgabe der Erlaub­nisscheine zum Fischfang“ gemäß Anlage 2 wird mit Wirkung zum 01.01.2013 be­schlossen.

Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu be­schließen.

4.3 Vorlage betr. Änderung der „Nutzungsbedingungen über die Ausübung der An­gelfischerei auf den Gewässern der Hansestadt Lübeck“ (691) ???

Beschlussvorschlag:

Die als Anlage 2 beigefügten „Nutzungsbedingungen über die Ausübung der Angelfi­scherei auf den Gewässern der Hansestadt Lübeck“ werden beschlossen.

Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu be­schließen.

4.4 Änderung der „Entgeltordnung für die Benutzung der von der Hansestadt Lü­beck betriebenen Häfen“ (691) ??

Beschlussvorschlag:

Die als Anlage 2 beigefügte „Entgeltordnung für die Benutzung der von der Hanse­stadt Lübeck betriebenen Häfen“ wird beschlossen.

Herr Wiese beantwortet eine Verständnisfrage seitens Herrn Stüttgen.

Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu be­schließen.

5.0 Mitteilungen und Berichte

5.1 Mitteilungen des Vorsitzenden

Herr Howe verweist auf die in der letzten Sitzung umverteilte Terminliste für die Bau­ausschusssitzungen im kommenden Jahr 2013 und fragt nach, ob es Änderungswün­sche seitens der Fraktionen gebe. (Liste akzepiert.)

Auf Nachfrage von Frau Bade, sagt Herr Howe eine nachträgliche Übersendung der Liste zu.

5.2 Sonstige Mitteilungen

Leuchtsignalanlage (LSA) an der Lohmühle (Kentucky Fried Chicken - „KFC“)

Herr Dr. Klotz berichtet, im Rahmen einer von Herrn Lötsch in der letzten Sitzung ge­stellten Anfrage, über die Einrichtung einer zusätzlichen LSA an der Lohmühle, im Bereich des ehemaligen Coca-Cola Grundstückes. Die LSA resultiere aus dem Begehren einer Einfahrt seitens KFC. Die Zufahrt sei rechtlich zu genehmigen gewesen und die Polizei forderte in dieser Folge aus Grün­den der Verkehrssicherheit eine zusätzliche LSA.

Jedoch sei der fließende Verkehr dadurch nicht eingeschränkt, da ein Grünband bzw. eine „Grüne Welle“ (bei 50 Km/h) vom Lohmühlenteller bis zur Katharinenstraße be­stehe. Weiterhin würden die Kosten vom Investor getragen werden, womit diese Maßnahme vorerst kostenneutral für die Hansestadt Lübeck sei. Auf Nachfrage von Herrn Freitag teilt Herr Dr. Klotz mit, dass sich bei dem vorab vi­sualisierten Grünband um den Ist-Bestand mit der neuen LSA handele und ein Aus­bau der Straße Bei der Lohmühle zur Verkehrsbeschleunigung ggf. noch möglich wä­re bzw. noch in das Fenster passen würde. Herr Rathcke merkt an, dass es sich hierbei um die 7. LSA an der Lohmühle handele. In der Schwartauer Allee lehne man eine solche Maßnahme aus verkehrlichen Grün­den ab und hier werde auf Begehren eines Investors eine 7. LSA sowie eine zusätzli­che Zufahrt eingerichtet. Herr Lötsch weist an Herrn Rathcke gerichtet darauf hin, dass es bei der Vorlage zur Schwartauer Allee nicht nur um die verkehrliche Situation, sondern vielmehr auch um die Größe der Verkaufsfläche gegangen sei. Herr Lötsch fragt für das eigene Verständnis an Herrn Dr. Klotz gerichtet nach, die Stadt habe das Ausfahren nur nach rechts genehmigen wollen, aber die Polizei habe dann auch ein Ausfahren nach links gefordert. Herr Dr. Klotz teilt dazu mit, dies sei nicht der Wunsch der Polizei, sondern der Wunsch des Investors gewesen. Herr Lötsch erkundigt sich, ob man dies seitens der Verwaltung hätte genehmigen müssen und verweist auf den reduzierten Stauraum. Herr Dr. Klotz merkt an, dass man versucht habe die dies zu verhindern. Jedoch sei der Investor zum einen mit dem Nachbarn nicht zur Einigung gekommen und zum anderen hätte er seinen Mieter (KFC) ohne die Ausfahrt in beide Richtungen verloren. In der Gesamtabwägung sei die entsprechende Fachbehörde dann unter Berücksich­tigung der zu Grunde liegenden Umstände zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Ausfahrt in beide Richtungen fachlich möglich sei. Daraufhin sei dann von der Polizei, im Hinblick auf die Verkehrssicherheit, die zusätzliche LSA gefordert worden. Frau Geweke merkt an, Herr Dr. Klotz habe von ungehindert fließendem Verkehr ge­sprochen. Dabei sei i. E. jedoch lediglich der Kfz-Verkehr gemeint gewesen, da es für Radfahrer zu längeren Standzeiten käme, wenn nämlich die neue Lichtsignalanlage rot zeige. Herr Dr. Klotz bestätigt dies.

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

5.2.1 Stand der Planung und eine sich ggfls. abzeichnende Realisierung einer Be­bauung des „Werftstraßen-Areals“ (610) ??

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

5.2.2 Liniennetzoptimierung (2.020) ?vertagt am 05.11.2012 TOP 5.2.1

Herr Pluschkell verweist auf den schon in der letzten Bauausschusssitzung von der Grünen-Fraktion schriftlich umverteilten Antrag, welcher wie folgt lau­tet -

Die der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN angehörenden Mitglieder des Bauaus­schusses, beantragen, der Bauausschuss möge beschließen, dass der Bürgermeister über den Gesellschaftervertreter und den Aufsichtsrat den Stadtverkehr Lübeck auf­fordert,

zu Drs.-Nr. 829

Punkt 2: im „Liniennetz Region Lübeck“ den DB-Bahnhof Herrenburg und die ent­sprechende Bahnlinie (zumindest bis zum Bahnhof Herrenburg) einzutragen.

Punkt 5: die landesweite Fahrplanauskunft (www.sv-lübeck.de) zu überprüfen.

Begründung: Bei einer Fahrt vom Bahnhof Herrenburg zur FH Lübeck wird immer noch (29.10.2012), wie bereits im Mai kritisiert, ausgewiesen:

Bahnhof Herrenburg – Bahn – Hauptbahnhof Lübeck – ZOB – Bus – FH – Fahrzeit ca. 45 min.

Nach 4 min. hält der Zug am Bahnhof St. Jürgen. Von dort ca. 5 min zu Fuß zur FH Lübeck.

Zu Drs.-Nr. 831

Die Linie 32 hält schnellstmöglich, zumindest aber ab Dezember 2012, an den Halte­stellen in der Kronsforder Allee (Krankenhaus Süd, Overbeckstr. und Verwaltungs­zentrum Mühlentor), falls fahrplanmäßig möglich auch an der Berliner Allee.

Begründung: Die Linie 32 hat ihren Schnellbuscharakter verloren. Nach Augenzeu­genberichten sind die Busse relativ leer. Der Hochschulstadtteil ist nur an seinem westlichen Rand stündlich durch die Linie 2 direkt an die Kronsforder Allee und dorti­ge Großziele (Sana-Kliniken, Verwaltungszentrum) angebunden.

Halte der Linie 32 in der Kronsforder Allee verbessern die Anbindung des Hochschul­stadtteils an die Kronsforder Allee und schaffen zusätzliche Beförderungsmöglichkei­ten ab Kronsforder Allee zum ZOB und weiter nach Kücknitz – und umgekehrt.

- und bittet um Beantwortung der entsprechend aufgeworfenen Fragen durch die anwesenden Mitarbeiter des Stadtverkehrs. Herr Klüssendorf beantragt aufgrund der inhaltlichen Relevanz außerdem die gemeinsame Behandlung der Punkte 5.2.2 und 6.3.2. Dem Antrag wird zugestimmt.

Frau Zielke teilt zu der Linie 32 mit, dass der Schnellbus bedingt durch die sa­nierungsbedürftige Possehlbrücke eine andere Route fahre, was bedauerlich sei, jedoch nichts an dem Schnellbuscharakter ändere. Der Schnellbus sei dennoch 5 min schneller als beispielsweise die Linie 1, welche an jeder Stati­on halte. Man habe weiterhin seit Anfang des Jahres Zählungen durchgeführt, welche ergaben, dass täglich 500 – 600 Personen diese Linie nutzen (ca. 10 Personen je Bus; Tendenz steigend). Der Stadtverkehr rate davon ab, die Li­nie 32 zu ändern bzw. aufzuheben. Man könne jedoch prüfen, ob vllt einige Busse der Linie 32 insbesondere am Wochenende nicht fahren müssen. Herr Schubert fragt nach, ob die erwähnten 10 Personen je Bus abwandern würden, wenn es keinen Schnellbus mehr gebe. Frau Zielke teilt dazu mit, dass man noch keine Befragung durchgeführt habe, ob es sich um Neu- oder Bestandskunden handele. Dies werde in Zukunft noch genauer analysiert. Herr Pluschkell merkt an, dass es bei dem Antrag nicht um die Einstellung der Buslinie gehe, sondern darum, dass diese öfter halte. Er fragt weiterhin nach, ob man mehr Kunden gewinnen könnte, wenn der Bus/ die Busse öfter halten würden.

Frau Zielke macht dazu deutlich, ein Schnellbus müsse auch schnell sein und Sie rate davon ab, diesen öfter halten zu lassen. Herr Stüttgen fragt nach, wann die Possehlbrücke saniert werden würde und wann die Sanierungsarbeiten voraussichtlich abgeschlossen sein werden. Herr Dr. Klotz teilt dazu mit, dass die Planung voraussichtlich Ende des Jah­res 2013 abgeschlossen sei und dann die Ausschreibung und Vergabe umge­hend beginnen sollen. Einen Bauzeitraum von rd. eineinhalb Jahren voraus­gesetzt, könne die Possehlbrücke dann Mitte 2015 fertig sein. Herr Howe merkt an, dass der Schnellbus nur 5 min schneller sei und das die­ser dann auch an drei bis vier Stationen mehr halten könne, solange er noch die Ausweichroute beführe. Herr Howe beantragt die Überweisung des Antrags an den Aufsichtsrat des Stadtverkehrs.

Der Bauausschuss beschließt die Überweisung des Antrags einstimmig bei 2 Enthaltungen.

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

6.3.2 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen Auftrag aus der Bürgerschaft vom 30.08.2012, Punkt 8.1 mit Drs. Nr. 983 ?? vertagt am 22.10.2012 TOP 6.3.9 und 05.11.2012 TOP 6.3.3

1.                  Der Bürgermeister wird aufgefordert, auf der Grundlage der §§ 16 a (2) und 47f der Gemeindeordnung Lübecker Jugendliche innerhalb der nächsten sieben Monate zu einer "JugendeinwohnerInnenversammlung" einzuladen.

2.                  Der Lübecker Jugendring e.V. ist in die Planung, Beratung und Umsetzung einzubinden.

3.                  Jugendliche erhalten die Möglichkeit analog der EinwohnerInnenversammlung ihnen wichtige Themen und Belange zur Behandlung in die Bürgerschaft einzubringen. Hierüber wird im Vorwege ausführlich informiert.

4.                  Es soll auch thematisiert werden, wie Kinder und Jugendliche sich in der Hansestadt Lübeck vertreten und beteiligt fühlen und ob es Verbesserungsvorschläge gibt.

5.                  Die Jugend (StadtschülersprecherIn) ist im Jugendhilfeausschuss häufig nicht vertreten. Es soll hinterfragt werden, woran dies liegt.

 

Die Bürgerschaftssitzung möge ferner beschließen

1.                  In der heutigen Bürgerschaftssitzung soll berichtet werden, wie die Kinder- und Jugendbeteiligung bei dem Umbau des Jugendzentrums Burgtor vollzogen wurde.

2.                  Der Bereich Stadtverkehr wird gebeten darzustellen, in welcher Weise und in welchem Umfang die Kinder- und Jugendbeteiligung bei der Liniennetzoptimierung stattgefunden hat.

 

Frau Zielke teilt mit, dass man seitens der Hansestadt Lübeck persönlich auf den/die Schülersprecher/Schülervertretung zugegangen sei und eine Einla­dung an alle Schulen geschrieben habe. Man habe auch mit zwei Vertretern der Schulen gesprochen, jedoch könne man keine Beteiligung erzwingen, wenn entsprechende Reaktionen ausblieben. Sie bedauert in diesem Zusam­menhang, dass es leider kein griffiges zuständiges Gremium gebe. Herr Senator Boden fragt erneut an den Bauausschuss gerichtet nach, ob man sich der Haltung der anderen Ausschüsse zu diesem Antrag anschließe. Demnach hätte die Verwaltung grundsätzlich eine Begründung zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zu liefern und die Bauausschussmitglieder

könnten dann im Einzelfall entscheiden, ob Sie der Vorlage in der entspre­chenden Form zustimmen. Man einigt sich auf die von Herrn Senator Boden geschilderte Handhabung.

Der Bauausschuss empfiehlt die Ablehnung des Antrags aufgrund inhaltlicher Erledigung einstimmig..

5.2.3 Mdl. Bericht: Zielsetzungen für ein aktives Baulandmanagement (610) ? vertagt am 05.11.2012 TOP 5.2.2

Herr Howe merkt an, es gehe insbesondere darum, dass der Bauausschuss die Verwaltung beauftragen solle, eine entsprechende Vorlage zu erstellen. Herr Howe lässt über die Beauftragung der Verwaltung zur Vorlagenerstellung abstimmen.

Der Bauausschuss beschließt die Beauftragung mehrheitlich bei einer Gegenstimme.

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

5.2.4 Maßnahmen gegen die Wakenitzverkrautung (691) ??

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

5.2.5 Sanierung Schultoiletten (651) ??

Frau Bade fragt nach, warum eine Absetzung des Punktes erfolgt sei. Herr Senator Boden teilt dazu mit, dass es noch Abstimmungsbedarf gebe und die Vorlage danach wieder in den Bauausschuss gebracht werde.

Abgesetzt.

5.2.6 Anpassung der Parkgebührenverordnung/Erhöhung der Gebühren in ausge­suchten Zonen (060) ??

Herr Lötsch teilt mit, die der CDU-Fraktion angehörigen Mitglieder des Bau­ausschusses halten es für den falschen Zeitpunkt eine Erhöhung der Parkge­bühren anzustreben, da es in der Innenstadt sowieso zu Leerstand käme und man die Verkaufsfläche außerhalb der Innenstadt zusätzlich vergrößere (Citti, Ikea). Man lehne diese Erhöhung daher ab. Herr Rathcke merkt an, die Stadt ziehe lediglich nach, da die privaten Park­häuser bereits eine entsprechende Erhöhung vorgenommen hätten. Herr Schubert fragt nach mit welcher Begründung die Tiefgarage im Haerder-Center von der Erhöhung ausgenommen sei. Herr Bössow teilt dazu mit, dass das Parkhaus Haerder-Center von der KWL gepachtet sei und daher eine Sonderrolle einnehme. Weiterhin würde die der­zeitige Auslastung des Parkhauses nach Einschätzung des Betreibers eine Erhöhung der Parkgebühren nicht rechtfertigen.Herr Schubert fragt nach, warum die Parkgebühren nicht wie die ÖPNV-Preise um 50% erhöht werden können.

Herr Senator Boden merkt an, dass man die Parkgebühren, ähnlich wie Mie­ten, nicht einfach um einen beliebigen Prozentsatz anheben könne. Mit der geplanten Erhöhung folge die Verwaltung dem haushaltsbegleitbeschluss der Bürgerschaft. Herr Lötsch verweist auf das Ziel der CDU, nämlich eines funktionierenden Einzelhandels in der Innenstadt und appelliert in diesem Zusammenhang er­neut gegen die Erhöhung der Parkgebühren. Herr Pluschkell teilt mit, dass es nichts Ungewöhnliches sei, Leerstände auf den Einzelhandelsflächen zu haben, insbesondere da man in der Vergangen­heit viel für Einzelhandelsflächen getan habe. Dadurch, dass es nun insge­samt mehr Flächen gebe, sei es nur normal, dass auch mal welche leer stün­den. Frau Bade teilt hinsichtlich eines neuen Einkaufszentrums an der Ecke Krons­forder Allee mit, dass dort Schilder (Behindertenparkplatz) abgebaut worden wären und die Behindertenparkplätze nun weg seien. Herr Senator Boden sagt zu, dies prüfen zu lassen und ggf. für Wiederherstel­lung zu sorgen. Er teilt weiterhin mit, man habe in den letzten zehn Jahren viel in die Innenstadt investiert und die Leerstände wären schließlich nicht nur eine Folge der Parkplatzgebühren. Herr Prieur verweist darauf, dass die Attraktivität des Standortes mit der Er­reichbarkeit der Innenstadt steige bzw. falle. Her Pluschkell verweist abschließend darauf, dass die Parkhäuser selten voll­ständig augelastet seien und man die Innenstadt durchaus gut erreichen kön­ne.

Der Bauausschuss nimmt mehrheitlich bei 4 Gegenstimmen Kenntnis.

5.3 Berichte über Verlauf und Ergebnis von Bürgerbeteiligungen

Frau Lorenzen berichtet, die 2. Beteiligung der Fischer und Anlieger zum Fi­schereihafen sei anberaumt für den 29.11.2012 um 16:00 Uhr im Gesell­schaftshaus in Travemünde. Auf Nachfrage von Herrn Howe wird mitgeteilt, die Veranstaltung falle auf den Donnerstag, an dem die Bürgerschaft tage. (Nachsatz: Der Termin wird auf den 06.12.2012 verschoben.)

5.4 Eilentscheidungen des Bürgermeisters

5.4.1 Überplanmäßige Bewilligung von 980.000,- EUR für das HH-Jahr 2012 zur Sa­nierung von Teilflächen der Albert-Schweitzer-Schule (651) ??

6.0 Anfragen, Anregungen und Verschiedenes

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

6.1 Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen

6.1.1 Vereinbarung zur Förderung des ÖPNV an der K13 (TOP 6.2.7, 05.11.2012) Herr Pluschkell erinnert daran, dass die Bürgerschaft den BGM damit beauftragt ha­be, eine Vereinbarung mit der Gemeinde Stockelsdorf zur Förderung des ÖPNV an

BA vom 19.11.2012, ÖT

der K13 zu treffen und fragt dahingehend nach, wie der derzeitige Stand aussehe und wann mit den Busspuren zu rechnen sei.

Zwischenantwort:

Herr Senator Boden sagt eine schriftliche Klärung zu.

Antwort:

Hierzu wird auf die Ausführungen in der Vorlage des FB 5 vom 11.08.2011 zur Um­setzung der Ergebnisse der Untersuchungen zur Liniennetzoptimierung (LNO) in Lü­beck verwiesen, die von der Bürgerschaft am 24.11.2011 (TOP 13.3., Drs. Nr. 356) mehrheitlich beschlossen wurde. Inhaltliche Ausführungen finden sich in Anlage 2 unter dem Stichwort "Busspur in der Fackenburger Allee" mit Hinweisen auf den Bericht zur LNO von PTV Seite 131 ff, die Anlage 1 der Vorlage "Bericht unter Pkt. VI, 2" und die Anlage 4, Pkt. 10.1 der Vorla­ge. Als zusammengefasstes Ergebnis wurde festgehalten und von der Bürgerschaft beschlossen, dass weitere Maßnahmen im Bereich der Fackenburger Allee in Ab­hängigkeit von der Entwicklung der Verkehrsbelastungen zu gegebener Zeit - nach Fertigstellung der K 13 - zu prüfen sind.

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

6.1.2 Werbetafeln über Radwegen (TOP 6.2.6, 05.11.2012) Herr Lötsch teilt mit, dass die Werbetafeln jetzt teilweise auch über den Radwegen aufgebaut würden und über diese hinaus ragen und fragt nach, ob es dazu eine Vor­schrift hinsichtlich der einzuhaltenden Höhe gebe. Wenn ja, welche Höhe ist vorge­geben.

Zwischenantwort:

Herr Dr. Klotz teilt mit, dass s. E. die vorgebende Höhe 2,50 m betrüge.

Ergänzende Anfrage:

Herr Lötsch bittet um Prüfung hinsichtlich der Einhaltung vorab genannter Höhe in der Brandenbaumer Landstraße.

Zwischenantwort:

Herr Senator Boden sagt eine Prüfung zu.

Antwort:

Hinsichtlich des rechtlich vorgeschriebenen Lichtraumprofils ist eine Mindesthöhe von 2,20 m bei der Anbringung von entsprechenden Werbetafeln über Radwegen einzu­halten. In der Brandenbaumer Landstraße ist die Werbetafel in einer Höhe von 2,39 angebracht worden, womit die Mindesthöhe (2,20 m) gewahrt wurde. Grundsätzlich sich wird seitens der Stadtverwaltung jedoch bemüht, eine Höhe von 2,50 m zu wah­ren, um negative optische Einflüsse zu vermeiden. Es wird in diesem Zusammenhang auch noch ein Bericht zum Thema Werbeträger­standorte in der Bauausschusssitzung am 17.12.2012 erfolgen.

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

6.1.3 Umgehungsstraße Schlutup/ Mecklenburger Str. (TOP 6.2.3; 05.11.2012) Herr Lötsch teilt mit, dass im neuen Kreuzungsbereich der Fahrradweg sehr gut wie­derhergestellt worden sei, jedoch sei in Richtung B75 weiterhin der alte schmale Radweg vorhanden. Durch die Umgehungsstraße werde dieser Teil der Straße s.E.

dann zur Bundesstraße, was die Frage aufwirft, ob dieser Radweg dann noch zuläs­sig sei.

Zwischenantwort:

Herr Senator Boden sagt eine Klärung zu.

Antwort:

Im Zusammenhang mit der Umgestaltung des Kreuzungsbereiches Mecklenburger Straße/ Alt Lauerhof beim Bau der Ortsumgehung Schlutup/ B 104 neu (2. Bauab­schnitt) ist vom Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Nieder­lassung Lübeck auch der benutzungspflichtige straßenbegleitende Geh- und Radweg entlang der Mecklenburger Straße (Nordostseite) auf etwa 400 m Länge nach Lage und Breite verändert worden.

Im nördlich angrenzenden Teil der Mecklenburger Straße in Richtung Kreuzwegbrü­cke müssen die Radfahrer weiterhin den alten, hier ca. 1,75 m breiten Radweg be­nutzen (Beschilderung mit VZ 240 StVO).

Bei der letztmaligen Prüfung der Radwegebenutzungspflicht im Jahre 1999 wurde zur Sicherung des Radverkehrs hier die Abmarkierung einer Fahrbahnrandlinie in 0,40 m Entfernung zum Bordstein auf der Fahrbahn angeordnet.

Derzeit wird von der Abteilung Verkehrsplanung (Fahrradbeauftragter) geprüft, ob und mit welchem Kostenaufwand eine bauliche Verbreiterung des o. a. Radweges auf ca. 2,50 m Breite möglich ist, um den Fahrkomfort und die Sicherheit der Radfahrer zu erhöhen (Schulwegsicherung). Denkbare Maßnahmen wurden bei einem Ortster­min am 13. November 2012 mit den Herren Kath und Schreiber von der Schlutuper Runde erörtert. Nach Vorliegen der Prüfergebnisse wird dem Bauausschuss das Er­gebnis mitgeteilt.

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

6.1.4 Halteverbot Berliner Straße/ stadtauswärts (TOP 6.2.9; 05.11.2012) Herr Pluschkell teilt mit, dass es vermehrt zu Missachtungen des o.a. Halteverbots käme und dass man den BewohnerInnen in der naheliegenden Siedlung entgegen­kommen könnte, wenn man die Möglichkeit schaffen würde außerhalb der Hauptver­kehrszeiten stadteinwärts zu mindestens vorübergehend zu halten/ parken. Er habe dies vor einiger Zeit schon einmal thematisiert, woraufhin ihm seitens der Verwaltung die Auskunft gegeben wurde, dass dies ein Thema sei, welches gar nicht so auftreten würde, wenn die Arbeitnehmer des naheliegenden Krankenhauses nicht ihre Pkws in den Anliegerstraßen parken würden. Dazu sollte ein entsprechendes Gespräch mit den Zuständigen des Krankenhauses geführt werden und er bitte Mitteilung was die­ses Gespräch ergeben hat.

Zwischenantwort:

Herr Senator Boden sagt zu, die Anfrage entsprechend weiterzuleiten.

Antwort:

Für die Berliner Straße ist im AkV in seiner Sitzung am 9. Oktober 2007 auf der Ost­seite (Wohnbebauung) zur Sicherstellung des Anlieferns ein eingeschränktes Halt­verbot abgestimmt und in der Folge eingerichtet worden. Hierdurch sollte insbesonde­re den Bedürfnissen der Anwohner Rechnung getragen werden. Diese Lösung hat sich bewert auch nach Inbetriebnahme der B 207 neu 2. Bauabschnitt.

Zur Überprüfung der Situation des ruhenden Verkehrs im Umfeld der Sana-Klinik nach Einrichtung der Parkraumbewirtschaftung auf dem Gelände der Klinik ist durch den Bereich Stadtplanung noch im laufenden Jahr eine Verkehrserhebung zum ru­henden Verkehr vorgesehen. Besonderes Augenmerk wird auf Belastung der Plön­niesstraße gelegt, da hier von Anwohnern die Situation der Verdrängung des ruhen­den Verkehrs vom Gelände des Sana-Klinikums nach Einführung der Bewirtschaftung beklagt worden ist. In Abhängigkeit von den Ergebnissen der Erhebung wird die Notwendigkeit einer Ab­stimmung mit der Klinik zu beurteilen sein.

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

6.1.5 Umgang mit zurück geschnittenen bzw. gefällten Bäumen (TOP 6.2.6, 22.10.2012) Herr Dr. Brock teilt mit, dass vor einigen Jahren ein riesiger Baum in der Moltkestraße gefällt worden wäre und der entsprechende Baumstumpf, welcher eine gewisse Grö­ße hätte, dort noch heute stünde und fragt dahingehend nach, ob dieser noch entfernt werden würde. Damals wäre gesagt worden, dass dies geschehe sobald entspre­chende personelle Kapazitäten vorhanden wären, jedoch sei dies nun schon knapp fünf Jahre her. Unter Annahme, dass es noch mehrere dieser Fälle gibt, fragt Herr Dr. Brock nach, ob es einen Plan o.Ä. hinsichtlich der Erledigung gebe.

Vorläufige Antwort:

Herr Senator Boden teilt mit, dass dies noch einmal in dem neuen Bereich bespro­chen werde und der Bauausschuss dann entsprechend informiert wird. Er bittet je­doch um etwas Geduld für die Erledigung der Anfrage.

Abschließende Antwort:

Aufgrund von fehlenden Finanz- und Personalmitteln konnten in den letzten Jahren ausschließlich Fällarbeiten zur Gewährleistung der Verkehrssicherung erfolgen. Das Ausfräsen der Baumstubben und Neupflanzungen sind nicht erfolgt, da das alleinige Entfernen der Baumstümpfe wirtschaftlich nicht sinnvoll ist. Das Verfüllen des Fräslo­ches mit Material, das Herstellen einer provisorischen Wegedecke sowie der erneute Aufwand bei der Neupflanzung verursacht ein Mehrfaches an Kosten.

Aus denen seit 2012 bereitgestellten Mitteln „Ersatzbeschaffung Festwert“ werden nun Fräsarbeiten und Neupflanzungen im begrenzten Umfang geleistet.

Insgesamt sind derzeit 243 Baumstubben im Stadtgebiet vorhanden, davon 231 im Straßenraum. Neu hinzu kommen werden aus Fällmaßnahmen im Winter 2012/ 2013 noch 23 Straßenbäume und 131 Bäume in Grünanlagen bzw. Außenanlagen an Ge­bäuden.

Alle Standorte wurden nach Kriterien (prägender Standort, Wiederherstellung des Al­leencharakters, usw.) priorisiert. Insgesamt 79 Baumstandorte im Straßenraum sind als vorrangig eingestuft worden (s. Liste der Standorte – Priorität 1).

Ca. 60 können im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel ersetzt werden. Im Herbst 2013 werden im Rahmen der zur Verfügung gestellten Mittel weitere Standorte nach der festgelegten Priorisierung bearbeitet.

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

6.1.6 Mitteilung Bauvorhaben, Eingangsliste Nr. 43 ( TOP 6.2.4, 05.11.2012) Herr Quirder fragt nach, was es mit dem Vorhaben Peterhof 7 sowie Wesloer Straße 112 (2-fach) auf sich habe.

Zwischenantwort:

Herr Senator Boden sagt eine Klärung zu.

Antwort:                                                                                                                      

Peterhof 7: Neubau eines Werbemastes, einer Spielothek, AZ.:2284/2012 Ablehnung gem. § 31(2) BauGB u. § 71(1) LBO

Wesloer Str. 112: Umbau und Nutzungsänderung bestehender Halle zur Fertig­montage, AZ.:2245/2012 Genehmigung gem. § 34(2) BauGB

Bei dem zweiten Vorhaben Wesloer Str. 112 handelt es sich ebenfalls um eine Halle auf dem o.g. Grundstück. Der Antrag ist hier ähnlich.

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

6.1.7 Falschabbieger Mühlenstraße (TOP 6.2.1, 05.11.2012) Herr Pluschkell teilt mit, es komme immer wieder dazu, dass Autofahrer aus der Müh­lenstraße falsch in die Straße An der Mauer und die St.-Annen-Straße abbiegen und bittet darum dies in dem nächsten AKV zu thematisieren, da das Verkehrslenkungs­konzept offenbar nicht greife.

Zwischenantwort:

Herr Senator Boden verweist darauf, dass man seitens der Verwaltung schon mehre­re Zählungen usw. in diesem Bereich durchgeführt habe, aber dass man gegen be­wusst falsch fahrende Verkehrsteilnehmer nichts unternehmen könne. Er wäre bereit dies noch einmal im AKV zu thematisieren, jedoch werde es kein neues Ergebnis ge­ben.

Antwort:

In der Sitzung des AkV am 25. September 2012 ist vom Bereich Stadtplanung die Notwendigkeit der Verkehrszeichen 209-30 (Geradeausfahrgebot) hinterfragt worden. Bei Befolgung der Verkehrszeichen sind auf der Mühlenstraße zum einen längere Wege zu fahren (Abfahrt Musterbahn), zum anderen sind die Gründe, die für diese Verkehrszeichen in Richtung stadtauswärts geführt haben, nicht mehr gegeben, da der motorisierte Durchgangsverkehr über den Klingenberg in die St.-Annen-Straße und den Pergamentmachergang nicht mehr auftreten kann. Es ist eine Prüfung zur nächsten Sitzung vereinbart worden. Insbesondere die Verkehrsunternehmen wären bei eventuell zu erwartenden Störungen des Linienverkehrs betroffen. Die Prüfergebnisse sind in der Sitzung des AkV am 6. November 2012 besprochen worden. Auch der Stadtverkehr hat keine Bedenken gegen das Aufheben der Gera­deausfahrgebote stadtauswärts hat. Die Aufhebung des Geradeausfahrgebots stadt­einwärts in der Mühlenbrücke für die Musterbahn wird kritischer gesehen wegen der alternativen Anfahrt zum Domviertel gegenüber dem Fahrweg südliche Wallstraße und Mühlendamm. Der AkV hat sich dafür ausgesprochen, das Geradeausfahrgebot (Musterbahn) auch hier aufzuheben, da der unmittelbare Zielverkehr in die Musterbahn unter Beachtung der derzeitigen Regelung einen nicht unerheblichen Umweg über die südliche Wall­straße und Mühlendamm auf sich nehmen muss; letztgenannte Strecke würde durch diese Maßnahme entlastet.

Eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung für das Entfernen der Geradeausfahrge­bote (wäre auch eine Beitrag zur Reduzierung der Verkehrsschilder in der Altstadt) steht noch aus.

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

6.2 Neue Anfragen

6.2.1 Verkehrssicherheit in der Ladenzeile Hansering weiter erhöhen (Herr Pluschkell)

Die Ladenzeile Hansering wurde im Rahmen des Projekts "Soziale Stadt" grundle­gend umgestaltet, u. a. mit dem Ziel einer Verkehrsberuhigung und größeren Ver­kehrssicherheit. Hierzu hatte es bereits im Vorfeld Unterschriftensammlungen durch den SPD-Ortsverein Holstentor Süd gegeben mit dem Ziel der Einführung von "Tem­po 30", dem Wegfall von Vorfahrtberechtigungen und der baulichen Veränderung (Einengung) der Fahrbahn. Trotz der zwischenzeitlich getroffenen Maßnahmen fühlen sich aber noch immer viele - zumeist ältere - Besucher und Besucherinnen beim Que­ren der Fahrbahn in der Ladenzeile Hansering unsicher. Immer wieder kommt es zu gefährlichen Situationen. Diese Lage hat sich mit Eröffnung von zwei großen Einzel­handelsgeschäften in der Ladenzeile erheblich verschärft. Dieses vorausgeschickt, frage ich wie folgt:

Welche konkreten Maßnahmen gedenkt die Hansestadt Lübeck zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in der Ladenzeile Hansering durchzuführen? Bis wann sollen diese Maßnahmen umgesetzt werden?"

Antwort:

Dieses Thema ist aufgrund eines Antrags ähnlichen Inhalts vom 24.08.2012 im AkV am 25.09.2012 erörtert worden. Es ist hierzu festgestellt worden, dass durch die Lage innerhalb einer Tempo-30-Zone die Anordnung eines Fußgängerüberweges nur in begrenzten Ausnahmefällen in Frage kommt. Zusätzlich sind Rahmenbedingungen unter Anderem hinsichtlich des Verkehrsaufkommens zu erfüllen: mindestens 100 Fußgängerquerungen in der Spitzenstunde des Fußgängeraufkommens bei gleichzei­tig mindestens 450 durchfahrenden Kfz. Diese Werte werden nach den hier vorlie­genden Erhebungen an der Kreuzung Stettiner/Dornestraße/Hansering bei Weitem nicht erreicht. So sind im Hansering im Querschnitt ca. 2300 Kfz in 10 Stunden fest­gestellt worden. Die Fußgängerquerungen erfolgen linienhaft zwischen der Stettiner und Königsberger Straße zwischen den Geschäften der Ladenzeilen. Eine Bündelung auf die Querung an der Stettiner Straße wird nicht möglich sein. Auch wenn hier die erforderlichen Mindestquerungen festgestellt werden könnten, sprechen das Kfz-Aufkkommen wie auch die Lage in einer Tempo-30-Zone dagegen. Der AkV kann die Notwendigkeit eines Fußgängerüberweges in der Tempo-30-Zone nicht erkennen, zumal die erforderlichen Verkehrswerte nicht erreicht werden dürften.

Ergänzende Anfrage:

Herr Pluschkell bemängelt die zu seiner Anfrage getroffene Antwort. Es werde ledig­lich erwähnt was nicht gehe, aber es werde kein Gegenvorschlag präsentiert, um eine Erhöhung der Verkehrssicherheit zu erreichen. Herr Pluschkell bittet daher um Prü­fung, folgender Möglichkeiten zur Verbesserung der Verkehrssicherheit:

1.                  Ausweisung der Straße Hansering zwischen Einmündung Stettiner Straße / Dornestraße und Einmündung Königsberger Straße als "Verkehrsberuhigte Zone" (Fahrzeuge und Fußgänger sind gleichberechtigt) ohne großen bauli­chen Aufwand;

2.                  Durchführung eines Modellversuchs "Shared Space" (ähnlich wie "Verkehrs­beruhigte Zone") im vorgenannten Bereich;

3.                  Anordnung von Tempo 10 anstelle 30 km/h im Verlauf der Ladenzeile.

 

Weiterhin bittet er um mögliche weitere Vorschläge seitens der Verwaltung.

6.2.2 Einvernehmen der Gemeinde bzgl. des Bodenlagers in Kücknitz Herr Prieur fragt hinsichtlich der Stellungnahme des Rechtsamtes nach, warum das Einvernehmen anfangs modifiziert werden konnte und dies nun nicht mehr möglich sei. Das ursprüngliche Einvernehmen habe vorgesehen, wenn es keinen Recycling­hof gebe, gebe es auch kein Bodenzwischenlager. Nach der Modifizierung sei dieser Passus gestrichen worden.

Antwort:

Herr Senator Boden verweist auf die Stellungnahme des Rechtsamtes und teilt mit, dass das Einvernehmen der Gemeinde nicht zurückgenommen werden könne, es sei denn, die Gemeinde habe fachliche oder inhaltliche Bedenken. Man hätte im Rahmen der Instrumentarien des Baugesetzbuches (BauGB), den Antrag auf ein solches Vor­haben zurückstellen und möglicherweise eine Veränderungssperre machen können und die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschließen können, in welchem ent­sprechendes geregelt worden wäre. Man habe den Bauausschussmitgliedern seitens der Verwaltung umfassend erklärt, welchen Sinn und Zweck dieser Bebauungsplan haben sollte. Man hätte dann seitens der Bauausschussmitglieder über das Oberbo­denlager usw. abstimmen können, jedoch sei die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bauausschuss mehrheitlich abgelehnt worden. Weiterhin sei ein Antrag auf ein zeitlich befristetes Oberbodenlager gestellt worden, dem bauplanungsrechtlich nichts entgegengestanden habe bzw. entgegenstehe, da es sich zum einen um eine befristete Genehmigung handele, die zulässig sei und zum anderen der FNP die Flächen für eine solche Nutzung vorsehe. Das Einverneh­men könne somit nicht modifiziert und nicht zurückgezogen werden.

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

6.2.3 Steigender Schleichverkehr in der Gloxinstraße Herr Rathcke teilt mit, der Schleichverkehr in der Gloxinstraße sei aufgrund der Sper­rung der Friedenstraße erheblich gestiegen. Diese sei mit Kopfsteinpflaster gepflas­tert, wodurch s. E. mehr Lärm entstehe, als in der geteerten Friedenstraße. Diese sei immer eine Durchgangsstraße gewesen und dies werde man auf lange Sicht nicht ändern können.

Antwort:

Herr Senator Boden merkt an, man solle die Auswirkungen der Maßnahme erst ein­mal abwarten. Es habe seitens der AnwohnerInnen in der Friedenstraße ein durchaus positives Feedback gegeben.

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

6.2.4 Beschwerden Werbetafeln Herr Rathcke merkt an, er wundere sich über die in den Medien abgebildete, von Herrn Senator Boden getroffene Aussage, er hätte nichts von Beschwerden gewusst, obwohl die Problematik der Werbetafeln hier im Bauausschuss thematisiert worden war.

Antwort:

Herr Boden teilt dazu mit, dass zur Zeit mehrere hundert Anlagen erneuert, umgebaut oder ersetzt werden und er habe darum gebeten, dass ihm doch bitte die beiden Stel­len benannt werden, da er selber keine Kenntnis habe. Man werde sich seitens der Verwaltung dann darum kümmern. Weiterhin handele es sich, hinsichtlich der Menge an Baustellen, s. E. um vertretbare Einzelfälle. Herr Senator Boden bittet darum, dass man sich bei Kenntnis etwaiger Missstände an Herr Johannsen wendet, damit diese schnellstmöglich beseitige werden können. Herr Dr. Klotz verweist abschließend auf die Ankündigung eines mündlichen Berich­tes in der Sitzung des Bauausschuss am 17.12.2012 (s. Punkt 6.1.2 der beantworte­ten Anfragen).

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

6.2.5 Schläuche auf Geh- bzw. Radwegen in Travemünde (Herr Michaelis) Herr Michaelis teilt mit, dass in Travemünde im Rahmen der Rohreinigung nun Schläuche an verschiedenen Stellen über den Geh-/ Radweg verlaufen und bittet um Abhilfe (Rampen o. Ä.).

Zwischenantwort:

Herr Senator Boden sagt zu, die Anfrage an die EBL weiterzuleiten.

6.2.6 Stadtumlandverkehre (Herr Pluschkell) Herr Pluschkell teilt mit, er habe in einer Zeitung gelesen, dass die Autokraft aus Stormarn neuerdings erwachsene Fahrgäste nur noch bis zur Lübecker Stadtgrenze befördert. Die Schülerbeförderung sei hiervon jedoch nicht betroffen. Er bittet um einen Bericht, welche Rolle diese Verfahrensweise in den Beratungen der Hansestadt Lübeck mit den Umlandgemeinden gespielt habe und wie viele Fahr­gäste hiervon betroffen seien.

Antwort:

Herr Senator Boden sagt dies zu.

6.3 Anträge

6.3.1 Gefahrenpunkte für RadfahrerInnen, FußgängerInnen und Kinder im Straßen­verkehr beseitigen Auftrag aus der Bürgerschaft vom 27.09.2012, Punkt 4.20 Drs. 22 ?? vertagt am 22.10.2012 TOP 6.3.3 und 05.11.2012 TOP 6.3.2

Herr Howe verweist auf den an das Protokoll der letzten Bauausschusssitzung ange­hängten Vermerk. Herr Schünemann plane demnach ein Tempo-30-Piktogramm auf die Straße auftra­gen zu lassen und ein Geschwindigkeitsmess- und -anzeigegerät zu installieren. Er bitte die Ausschussmitglieder um Zustimmung, damit die entsprechenden Maßnah­men noch im November installiert werden können. Herr Howe lässt über die Umsetzung der Maßnahmen abstimmen.

Der Bauausschuss stimmt der Umsetzung einstimmig zu.

Der Bauausschuss empfiehlt die Ablehnung des Antrags aufgrund inhaltlicher Erledigung einstimmig.

6.3.3 Fahrradgaragen Auftrag aus der Bürgerschaft vom 30.08.2012, Punkt 8.9 mit Drs. Nr. 982 ??? vertagt am 22.10.2012 TOP 6.3.10

Der Bürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie es in der Innenstadt der Hansestadt Lübeck möglich ist, Parkflächen für PKW´s in Fahrradabstellplätze umzuwandeln.

Der Bauausschuss beschließt die Vertagung einstimmig um eine Sitzung.

Ende des öffentlichen Teils: 18:15 Uhr

Beginn des nichtöffentlichen Teiles: 18:20 Uhr

Siehe eigenes Protokoll.

Ende des nichtöffentlichen Teiles: 18:25 Uhr

Beginn des 2. öffentlichen Teiles: 18:25 Uhr

17.0 Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Der Bauausschussvorsitzende teilt mit, es seien im nichtöffentlichen Teil Beschlüsse gefasst und Berichte zur Kenntnis genommen worden.

Nachrichtlich die Ergebnisse des nicht öffentlichen Teil: Er beendet die Sitzung um 18:25 Uhr.

Die

nächste Sitzung des Bauausschusses

findet am

03.12.2012 um 16:00 Uhr im Foyer der Bauverwaltung

statt.

Carl Howe  Patrik Jaacks

Vorsitzender des Bauausschusses Protokollführer

Zur Bauausschusssitzung vom 19.11.2012

TOP 2. 1 Bebauungsplan 03.58.00-Bahnhofsvorplatz/ZOB/TB II Schützenstraße-     Satzungsbeschluss –

1.Nachfrage Herr Lötsch zur Stellplatzreduktion:

Die Zahl der Stellplätze ist auf ca. 0,75 / Wohneinheit (40 St. für 57 WE) reduziert, was nach LBO Schleswig-Holstein möglich ist, insbesondere wenn eine günstige Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr besteht. Das ist hier durch die unmittelbare Nähe zu ZOB und Hauptbahnhof der Fall. Weiter kann die sehr zentrale Lage im Stadtgebiet berücksichtigt werden. Der Bauherr schließt zudem einen carsharing-Vertrag für die Bewohner ab.

2.Nachfrage Herr Stüttgen zur Erklärung der Abkürzung R´w res

Ableitung des Begriffs:

R bedeutet Luftschalldämmung von Bauteilen allgemein

Erforderliches Schalldämm-Maß erf. R’w

Das erf. R’w („erforderliches R Strich w“) gibt die Anforderung an die Schalldämmung an das funktionsfertige Element am Bau vor.

Bewertetes resultierendes Schalldämm-Maß Rw,res

Dieser Wert ergibt sich aus dem bewerteten Schalldämmaß für zusammengesetzte Bauteile und wird auch als Rw, gesamt bezeichnet.

Rechenwert Rw,R

Dieser Wert ergibt sich aus dem bewerteten Schalldämmaß Rw abzüglich des sog. Vorhaltemaßes: Rw,R = Rw – Vorhaltemaß in dB. Das Vorhaltemaß wird abgezogen, um eventuelle Bauteilschwankungen auszugleichen, die sich aus dem Unterschied zwischen der Prüfung im Labor und den tatsächlichen Gegebenheiten am Bau ergeben können

Bewertetes Schalldämm-Maß Rw

Rw ist das anhand einer Normkurve (zur Berücksichtigung des menschlichen Hörvermögens) bewertete Schalldämmmaß eines Bauelements. Es wird in dB angegeben. Rw umfasst nur die Schallübertragung über das Bauteil ohne Nebenwege (z.B. Anschlussfugen).

Bau-Schalldämm-Maß R’w

R’w („R Strich w“) ist der im eingebauten Zustand gemessene Wert des Bauteils mit allen Nebenwegen

Bewertetes resultierendes Schalldämm-Maß R´w res

R’w („R Strich w“) ist der im eingebauten Zustand gemessene Wert für zusammengesetzte Bauteile mit allen Nebenwegen

5.610.3 WW , 26.11.2012