- Öffentlicher Teil -
Anwesend:
als Vorsitzender Herr Howe
als Ausschussmitglieder Herr Dr. Brock
Herr Kämer (Vertreter)
Frau Förster
Herr Prieur (Vertreter)
Herr Hiller
Herr Klüssendorf
Herr Lötsch
Frau Mewes
Herr Michaelis
Herr Pluschkell
Herr Quirder
Herr Rathcke
Herr Rosenbohm (beratendes Mitglied)
Herr Schubert
Herr Stüttgen
Frau Heitmann (beratendes Mitglied)
Herr Boden - Senator
Nicht anwesend :
Herr Dr. Eymer, Herr Freiheit, Herr Freitag
Ferner nehmen an der Sitzung teil :
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A. Tagesordnung
I. Öffentlicher Teil der Sitzung
1.0 Allgemeiner Teil
1.1 Feststellung der Beschlussfähigkeit
1.2 Anträge und Beschlussfassungen zur Tagesordnung
1.3 Niederschriften, öffentlich
1.3.1 Niederschrift vom 22.10.2012, öffentlicher Teil ????
2.0 Satzungen/Widmungen/Veränderungssperren
2.1 Finanzplan/Investitionstätigkeiten 2013 – 2016 (5.060) ?? vertagt am 22.10.2012 TOP 2.1
2.2 B-Plan 32.60.00 – Gneversdorfer Weg / Am Dreilingsberg -Aufstellungsbeschluss-(610.2) ????
2.3 105. FNP – Änderung und B-Plan 23.25.00 – Breden / Segeberger Landstraße -Aufstellungsbeschlüsse-(610.3) ????
2.4 75. FNP – Änderung und B-Plan 32.76.02 – Rönnauer Weg -Aufstellungs- und Auslegungsbeschlüsse (610.2) ????
3.0 Über- und außerplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln
Keine Vorlagen
4.0 Planungen, Wettbewerbe und sonstige Beschlussvorlagen
4.1 Zusätzliche Bauunterhaltungsmittel 2012 für die Sanierung der Gewerbeschule Nahrung und Gastronomie, ehem. August-Hermann-Francke-Schule, Standort Schildstraße 6-8, 23552 Lübeck (651) ???
5.0 Mitteilungen und Berichte
5.1 Mitteilungen des Vorsitzenden
5.2 Sonstige Mitteilungen
5.2.1 Liniennetzoptimierung (2.020) ??
5.3 Berichte über Verlauf und Ergebnis von Öffentlichkeitsbeteiligungen
5.4 Eilentscheidungen des Bürgermeisters
6.0 Anfragen, Anregungen und Verschiedenes
6.1 Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen
6.2 Neue Anfragen
6.3 Anträge
6.3.1 Erstattung von B-Plan-Kosten Auftrag aus der Bürgerschaft am 27.09.2012, Punkt 4.2.3 Drs. 27 ?? vertagt am 22.10.2012 TOP 6.3.1
6.3.2 Gefahrenpunkte für RadfahrerInnen, FußgängerInnen und Kinder im Straßenverkehr beseitigen Auftrag aus der Bürgerschaft vom 27.09.2012, Punkt 4.20 Drs. 22 ?? vertagt am 22.10.2012 TOP 6.3.3
6.3.3 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen Auftrag aus der Bürgerschaft vom 30.08.2012, Punkt 8.1 mit Drs. Nr. 983 ?? vertagt am 22.10.2012 TOP 6.3.9
Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte werden nach Maßgabe der Beschlussfassung des Bauausschusses voraussichtlich nicht öffentlich beraten.
II. Nicht öffentlicher Teil der Sitzung
7.0 Niederschriften, Mitteilungen und Berichte
7.1 Niederschriften, nicht öffentlich
7.1.1 Niederschrift vom 22.10.2012, nichtöffentlicher Teil –wird nachversandt- ????
7.2 Mitteilungen
7.3 Berichte
7.4 Eilentscheidungen des Bürgermeisters
8.0 Vergaben von 10.000,- EUR bis 175.000,- EUR (VOB/VOL)
8.1 Siehe Anlage ??
9.0 Ausschreibungen und Vergaben über 175.000.- EUR (VOB/VOL)
Keine Vorlagen
10.0 Aufträge von 5.000,- EUR bis 25.000,- EUR (VOF, HOAI)
Keine Vorlagen
11.0 Aufträge über 25.000,- EUR (VOF, HOAI)
Keine Vorlagen
12.0 Öffentlich-rechtliche Verträge
Keine Vorlagen
13.0 Herausnahmen aus Veränderungssperren
Keine Vorlagen
14.0 Zurückstellung von Baugesuchen
Keine Vorlagen
15.0 Sonstige Beschlussvorlagen
Keine Vorlagen
16.0 Anfragen, Anregungen und Verschiedenes
16.1 Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen
16.2 Neue Anfragen
16.3 Anregungen und Verschiedenes
III. Öffentlicher Teil der Sitzung
17.0 Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
B. Protokoll:
![](___tmp/tmp/45-181-136/6JH1WrYj3SMpXz4xZwM01z9tjz6YRx3E1exxu2qL/kfmBNsdqO/33-Dateien/image003.jpeg)
1.0 Allgemeiner Teil
1.1 Feststellung der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt die Beschlussfähigkeit fest.
Ferner weist der Vorsitzende darauf hin, dass seitens der Protokollführung Tonaufzeichnungen vorgenommen werden.
1.2 Anträge und Beschlussfassungen zur Tagesordnung
Herr Lötsch beantragt die Aufnahme des folgenden TOPs:
6.4 Einvernehmen Kücknitz
Die Verwaltung bittet um Aufnahme folgender TOPs:
5.2.2 Mdl. Bericht: Zielsetzungen für ein aktives Baulandmanagement (610)
5.2.3 Mdl. Bericht: Ergebnisse des städtebaulichen Gutachterverfahrens – „Wohnen an der Wasserkunst“ –
Die Verwaltung bittet weiterhin um eine vorgezogene Behandlung des TOPs 5.2.3 unter TOP 2.0.
Der Bauausschuss beschließt die Tagesordnung mit den Änderungen unter Anerkennung der gegebenen Dringlichkeit der Vorlagen und Berichte sowie die nicht öffentliche Behandlung der hierfür vorgesehenen TOP - wie von der Verwaltung vorgeschlagen einstimmig.
1.3 Niederschriften, öffentlich
1.3.1 Niederschrift vom 22.10.2012, öffentlicher Teil
2.0 Satzungen/Widmungen/Veränderungssperren
Der Bauausschuss beschließt die Niederschrift einstimmig.
5.2.3 Mdl. Bericht: Ergebnisse des städtebaulichen Gutachterverfahrens – „Wohnen an der Wasserkunst“ –
Herr Nagel berichtet über die Ergebnisse des in der ersten Jahreshälfte durchgeführten städtebaulichen Gutachterverfahrens und schildert zunächst die örtlichen Gegebenheiten anhand eines Luftbildes und zeigt die Grenzen der Wettbewerbsfläche mit Hilfe eines Katasterplans auf. Im Anschluss teilt Herr Nagel mit, es habe ein einstimmiges Wettbewerbsergebnis gegeben, welches zwei Siegerentwürfe festhält, zum einen den Entwurf der Architekten Czerner Göttsch mit den Landschaftsarchitekten Wiggenhorn & van den Höfel und zum anderen den Entwurf der Architekten Krause, Feverabend, Sippel mit dem Landschaftsarchitekten Gunnar ter Balk. Herr Nagel zeigt die Charakteristik der beiden Siegerentwürfe auf und präsentiert im Ergebnis einen Gesamtentwurf, in welchen die Vorzüge der beiden Entwürfe zusammengefasst wurden. Er erläutert die angedachte verkehrliche Erschließung und merkt dahingehend an, dass die Planung diesbezüglich noch nicht abgeschlossen sei und der weiteren Abstimmung bedürfe. Herr Nagel weist abschließend darauf hin, dass im Rahmen der Bearbeitung des aufzustellenden Bebauungsplans der zugrunde liegende städtebauliche Entwurf noch weiter ausgearbeitet und ggf. modifiziert würde.
Herr Quirder erkundigt sich hinsichtlich der vorgesehenen Gebäudehöhen, woraufhin Herr Nagel mitteilt, dass man im Bereich des Uferparks grundsätzlich zwei-geschossig bleibe, während man im daran anschließenden zentralen Bereich der Wasserkunst mit drei bis vier Geschossen und entlang der Ratzeburger Allee auch mit vier bis fünf Geschossen plane. Mit den geplanten Gebäudehöhen habe man an die Vorgabe der Wettbewerbeausschreibung gehalten. Herr Quirder fragt außerdem nach, wie es um den Wanderweg an der Warkenitz stehe und warum der Weg abweichend von den beiden zuvor gezeigten Wettbewerbsentwürfen nicht nach Norden fortgesetzt würde. Herr Nagel teilt dazu mit, dass der Uferweg grundsätzlich weitergeführt werden könne. Man habe sich jedoch darauf verständigt, den Weg in dem betref-fenden Abschnitt erst dann anzulegen, wenn auch eine Fortführung über das angrenzende Stadtwerkegelände möglich sei. Bis dahin macht die Fortführung des Weges keinen Sinn, da dieser dann am Zaun des Wasserwerkgrundstücks enden würde. Zudem seien in dem betreffenden Uferabschnitt auch ökologisch besonders wertvolle Bereiche zu beachten, welche durch einen Wanderweg stärker penetriert werden würden. Die Absicherung einer späteren Fortführung des Weges würde im Rahmen des B-Plans erfolgen. Herr Schubert fragt nach, wo genau die zwei Uferstreifen verlaufen und an welcher Stelle die vorab angesprochenen sechs ufernahen Gebäude stehen sollen. Herr Nagel beantwortet dies anhand des Luftbildes. Frau Bade fragt nach, ob es sich um barrierefreie Wohnungen sowie Tiefgaragen handeln würde. Herr Nagel teilt dazu mit, dass einzelne Tiefgaragen möglicherweise nicht komplett barrierefrei gestaltet würden, er ansonsten aber von einer umfassenden Barrierefreiheit ausgehe. Herr Lötsch bittet um Auskunft über die weitere Planung und anstehende Termine. Herr Schröder antwortet, der städtebauliche Entwurf werde – wie von Herrn Nagel dargelegt – zurzeit noch in Teilen ausgearbeitet, das Bauleitplanverfahren solle danach Anfang 2013 beginnen, jedoch gebe es s.E. noch keine konkrete Terminplanung. Herr Nagel teilt ergänzend mit, dass im Laufe des kommenden Jahres die die erforderlichen Beteiligungsverfahren durchgeführt werden würden, sodass man dann in 2014 möglicherweise die ersten Bauvorhaben genehmigen könne. Herr Plusckell fragt abschließend nach, ob es in irgendeiner Form begrünte Dächer geben werde. Herr Nagel bestätigt dies.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
2.1 Finanzplan/Investitionstätigkeiten 2013 – 2016 (5.060) ???vertagt am 22.10.2012 TOP 2.1
Beschlussvorschlag:
In den Finanzplan 2013 werden die vom Bereich Haushalt und Steuerung empfohlenen Maßnahmen und Beträge des Rohentwurfs gemäß Anlage 5 für das Jahr 2013 und für den mittelfristigen Zeitraum bis 2016 aufgenommen.
Herr Lötsch fragt nach, ob die Realisierung weiterer Fahrgastinformationsanlagen komplett vom Stadtverkehr finanziert würde oder ob dort Fördermittel enthalten wären. Herr Senator Boden teilt mit, dass dort Fördermittel enthalten sind. Dies sei der Anteil, der an Fördermitteln bei der Stadt verbleibt, und damit bezuschusst wird. Herr Lötsch fragt an das GmHL gerichtet nach, was, mit den auf S. 21/22 veranschlagten 150.000 Euro, für 2013 geplant sei. Herr Bunk teilt dazu mit, dass es sich hierbei um Planungskosten für die Umsetzungsmaßnahmen in 2014 handele. Herr Senator Boden teilt ergänzend mit, dass die Planung dazu diene die Wirtschaftlichkeit entsprechender Sanierungsarbeiten zu prüfen. Zu den Seiten 25/26 fragt Herr Lötsch nach, was in den veranschlagten
600.000 Euro enthalten wäre. Herr Bunk teilt dazu mit, dass dieser Betrag die Sanierung der Gasheizungsanlage sowie des Daches enthalte. Man würde in 2013 mit der Sanierung des Daches beginnen. Herr Lötsch fragt zur Schule Falkenfeld (S. 27/28) und zur St. Jürgen Realschule (S. 29/30) nach, welche Kosten jeweils entstünden, wenn man zunächst nur das Dach sanieren würde. Herr Bunk sagt zu die entsprechenden Informationen nachzureichen. Auf Nachfrage von Herrn Lötsch teilt Herr Bunk weiterhin mit, dass auf den Seiten 35/36 lediglich die Sanierung der Aula veranschlagt wurde. Zu der Frage seitens Herrn Lötsch, welche Kosten anfielen, wenn man die Sanierung der Fassade (Wärmedämmung) an der Mühlenweg-Schule (S. 45/46) wegließe, teilt Herr Bunk mit, dass eine entsprechende Antwort nachgereicht werde. Zu dem Ansatz auf Seite 54 fragt Herr Lötsch nach, ob es sich dabei um die Kosten für die Dachsanierung handele. Herr Bunk teilt mit, dass es sich hierbei lediglich um die Planungskosten handele. Hinsichtlich der Nachfrage von Herr Lötsch zu den Sanierungskosten des Daches der Marienschule (S. 59/60) teilt Herr Bunk mit, dass diese 500.000 Euro betragen würden.
Zu dem Abrechnungsobjekt „Raumplanung“ fragt Herr Lötsch nach, ob dort schon konkret geplant sei was genau gemacht werden soll. Herr Bunk teilt dazu mit, dass dort das Hauptaugenmerk insbesondere auf ein städtisches Gebäude in der Katharinenstraße falle, welches eine Quartierungsmöglichkeit im Hinblick auf die gewollte Reduzierung der externen Anmietungen darstelle. Man befinde sich in diesem Bereich jedoch noch in der Planung. Herr Lötsch erkundigt sich weiterhin, ob bezüglich des Bahnhaltepunktes „Hochschulstadtteil“ bereits eine Sicherstellung der Nutzung erfolgt sei. Herr Senator Boden teilt dazu mit, dass dies bereits mit dem Land abgestimmt sei und der Zug dort seines Wissens ab 2014 halte. Auf den Seiten 133/134 „Hafendrehbrücke“ stehe, dass im September eine Entscheidung hinsichtlich der zur Verfügung stehenden Fördermittel anfalle. Herr Lötsch erkundigt sich über das Ergebnis der Entscheidung. Herr Dr. Klotz teilt dazu mit, dass noch keine Entscheidung in der ersten von zwei Branchen gefällt worden wäre und dass man seitens der Stadtverwaltung noch in diesem Jahr oder aber im nächsten Jahr auf eine entsprechende Zusage der Fördermittel hoffe. Die abgebildete Einzahlung entspreche im Übrigen der Förderung. Herr Dr. Brock teilt mit, dass man der Vorlage entnehmen könne, dass die Überfahrt für Eisenbahnzüge gesperrt sei, man jedoch Gründen des Denkmalschutzes die Eisenbahnstrecke funktionstüchtig instand setzen müsse und fragt dazu nach, ob dies noch der aktuelle Stand sei. Herr Dr. Klotz bestätigt dies. Herr Senator Boden merkt ergänzend an, dass der Denkmalschutz wert darauf lege, dass bei der Sanierung der Brücke das entsprechende Gleis bzw. die Gleistrasse mitsaniert werde. Jedoch gehe er davon aus, dass die Brücke nicht wieder für die entsprechenden Zuglasten ausgelegt sein muss. Herr Rathcke fragt zu den Seiten 33/34 Schule Gr. Steinrade/ Ausb. Dach nach, warum die Planung für die Sanierung erst in 2015 beginnen solle. Er verweist auf den schlechten Zustand und teilt mit, dass die Sanierung s. E. eine höhere Priorität hätte. Herr Bunk merkt an, dass man nicht genügend Geld zur Verfügung hätte und es Gebäude bzw. Dächer gebe, die in einem noch schlechteren Zustand seien. Herr Senator Boden weist erneut darauf hin, dass man nicht genug Geld für die laufende BU habe und dass die Ausschussmitglieder die Möglichkeit hätten, einen entsprechenden Antrag in der Bürgerschaft zu stellen.
Herr Rathcke bittet Herrn Bunk weiterhin, um Übersendung der Vorlage zum Bau der KiTa auf vorab genanntem Gelände. Herr Rosenbohm bittet um Mitteilung, ob in den veranschlagten Kosten auf Seite 87 bereits die Ablösesumme gegenüber dem WSA enthalten sei. Herr Dr. Klotz sagt zu, eine entsprechende Info nachzureichen. Herr Quirder beantragt die Vertagung um eine Sitzung.
Der Bauausschuss vertagt einstimmig um eine Sitzung.
2.2 B-Plan 32.60.00 – Gneversdorfer Weg / Am Dreilingsberg -Aufstellungsbeschluss-(610.2) ????
Beschlussvorschlag:
1. Für den in der Anlage in Text und Zeichnung dargestellten Geltungsbereich wird der Bebauungsplan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Ziel und Zweck der Planung ist die Sicherung der Erschließung für die Wohnbaulandpotenzialfläche „Neue Teutendorfer Siedlung“. Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
2. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gem. § 4 Abs.1 BauGB soll erfolgen.
3. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gem. § 3 (1) BauGB soll durchgeführt werden.
Herr Rosenbohm äußert die Anregung, man könne die Begründung deutlich verständlicher gestalten, indem man den alten und neuen Plan gegenüberstellen würde. Herr Pluschkell erkundigt sich, ob die in dem B-Plan aufgezeigte Lösung die einzig denkbare wäre.
Herr Senator Boden teilt dazu mit, dass es mehrere Anschlüsse geben werde. Der Verwaltung sei besonders wichtig gewesen mit dem Aufstellungsbeschluss eine direkte Anbindung ans Straßennetz zu erreichen, aber es gebe nicht nur einen Anschluss. Auf Nachfrage von Herrn Pluschkell, visualisiert Herr Schröder die Ausführungen noch einmal anhand einer kurzen Powerpointpräsentation. Er weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es sich hierbei um ein Sicherungsinstrument handele und es noch keine konzeptionelle Grundlage gebe. Herr Quirder lässt sich abschließend von Herrn Schröder bestätigen, dass es sich um eine vorsorgliche Maßnahme handelt.
Der Bauausschuss beschließt mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen und 13 Ja-Stimmen gemäß Beschlussvorschlag.
2.3 105. FNP – Änderung und B-Plan 23.25.00 – Breden / Segeberger Landstraße Aufstellungsbeschlüsse-(610.3) ????
Beschlussvorschlag:
1. Für den in der Anlage in Text und Zeichnung dargestellten Geltungsbereich werden der Bebauungsplan 23.25.00 – Breden / Segeberger Landstraße aufgestellt und der geltende Flächennutzungsplan der Hansestadt Lübeck gemäß § 8 (3) BauGB im Parallelverfahren geändert (105. Änderung).
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes 23.25.00 und der 105. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Reithalle geschaffen werden.
1. Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
2. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gem. § 4 Abs.1 BauGB soll erfolgen.
3. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gem. § 3 (1) BauGB soll durchgeführt werden.
Der Bauausschuss beschließt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag.
2.4 75. FNP – Änderung und B-Plan 32.76.02 – Rönnauer Weg -Aufstellungs- und Auslegungsbeschlüsse (610.2) ????
Beschlussvorschlag:
1. Für die in den Anlagen in Text und Zeichnung dargestellten Geltungsbereiche werden die 75. Flächennutzungsplanänderung Rönnauer Weg sowie der Bebauungsplan
32.76.02 Rönnauer Weg aufgestellt.
Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Der Bebauungsplan wird aufgestellt, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung von etwa 30 Wohneinheiten als Einzel- und Doppelhäuser mit unterschiedlich großen Gartengrundstücken zu schaffen. Planungsziel ist die Berücksichtigung der regionalen Nachfrage nach Einzelhausgrundstücken.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
3. Der Entwurf der 75. FNP-Änderung Rönnauer Weg sowie des Bebauungsplanes
32.76.02 Rönnauer Weg und die Begründungen werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
4. Die Entwürfe der Bauleitpläne und die Begründungen sind nach § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.
5. Sollten die Entwürfe der Bauleitpläne nach der Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB geändert oder ergänzt werden, ohne dass die Grundzüge der Planung berührt werden, ist eine eingeschränkte Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a (3) Satz 4 BauGB durchzuführen.
Der Bauausschuss beschließt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag.
3.0 Über- und außerplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln
Keine Vorlagen
4.0 Planungen, Wettbewerbe und sonstige Beschlussvorlagen
4.1 Zusätzliche Bauunterhaltungsmittel 2012 für die Sanierung der Gewerbeschule Nahrung und Gastronomie, ehem. August-Hermann-Francke-Schule, Standort Schildstraße 6-8, 23552 Lübeck (651) ??
Beschlussvorschlag:
Bei dem Produktsachkonto 111029.000.5211001 Gebäudemanagement / Unterhaltung der Hochbauten werden für das Haushaltsjahr 2012 1.800.000,- EUR für die Sanierung der Gewerbeschule Nahrung und Gastronomie überplanmäßig gem. 95 d GO bewilligt. Deckung: Einsparungen bei den Produktsachkonten 612001.000.5517001 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft / Zinsaufwendungen Kreditinstitute Liquidität 1,5 Mio. EUR 612001.000.5517000 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft / Zinsaufwendungen Kreditinstitute 300 TEUR
Herr Stüttgen teilt mit, es wäre an ihn herangetragen worden, dass erst vor kurzem Sanierungsarbeiten o.Ä. stattgefunden hätten und fragt in diesem Zusammenhang nach, ob man die Schäden nicht schon dann hätte bemerken können/ müssen. Herr Bunk teilt dazu mit, dass es vor ein paar Jahren Sanierungsmaßnahmen gegeben hätte, bei denen Bodenbeläge ausgetauscht worden wären. Es wäre jedoch sehr spekulativ zu sagen, dass der entsprechende Fachingenieur die aktuell problematisierten Durchbiegungen hätte erkennen müssen. Herr Pluschkell fragt nach wie hoch das Bauvolumen in Euro sei. Herr Bunk teilt mit, dass er dies nicht genau sagen könne, es betrage jedoch weniger als 1 Mio. Die konkrete Höhe des Bauvolumens werde dem Protokoll angehängt.
Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
5.0 Mitteilungen und Berichte
5.1 Mitteilungen des Vorsitzenden
5.2 Sonstige Mitteilungen
Herr Dr. Klotz verteilt ein Medien-Informations-Blatt des Landesbetriebs Strraßen und Verkehr, Niederlassung Lübeck, vom 29.10.2012 zum Thema:
B 207n, Verlegung zwischen Lübeck und Pogeez, 2. Bauabschnitt Auftragserteilung für die Hauptbauleistungen
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
5.2.1 Liniennetzoptimierung (2.020) ??
Herr Schubert teilt dazu mit, es gehe speziell beim zweiten Abschnitt darum, dass insbesondere zurzeit durch die Possehlbrücke der Schnellbuscharakter der Linie 32 nur noch eingeschränkt bzw. gar nicht mehr gegeben sei. Die Fraktion schlägt daher vor dies in der abgebildeten Weise zu ändern und einige Haltstellen in diese Linie mit einbeziehen. Herr Howe teilt ergänzend mit, in dem ersten Abschnitt gehe es darum, dass die landesweite Fahrplanauskunft fehlerhaft sei und bittet um Überprüfung und Verbesserung der Fahrplanauskunft. Es wird sich nach Vorschlag von Herrn Quirder darauf geeinigt, den Punkt zur nächsten Sitzung zu vertagen und einen entsprechenden Stadtverkehrvertreter dazu anzuhören bzw. berichten zu lassen.
Der Bauausschuss vertagt einstimmig um eine Sitzung.
5.2.2 Mdl. Bericht: Zielsetzungen für ein aktives Baulandmanagement
Herr Schröder berichtet über die Zielsetzungen für ein aktives Baulandmanagement. Die in diesem Zusammenhang angesprochenen Rubriken sind:
1.) Stadtentwicklungspolitische Ziele 2.) Berücksichtigung des kommunalen Haushaltes 3.) Welche Kosten entstehen? 4.) Was kann die Kommune tun, um Kosten gering zu halten?
4.1) Vor Einleitung der Bauleitplanung 4.2) Im Rahmen der Bauleitplanung 5.) Potentielle Baulandflächen (Wohnen)
Herr Schröder animiert den Bauausschuss der Verwaltung einen Auftrag zu erteilen, Richtlinien zur Anwendung in der Bauleitplanung für die Bereitstellung von Bauland hinsichtlich größtmöglicher Kostendeckung zu erarbeiten. Herr Lötsch macht den Vorschlag, den Vortrag mit den entsprechenden PP-Folien ans Protokoll anzuhängen und dann könne jeder zur nächsten Bauausschusssitzung über das weitere Vorgehen nachdenken. Herr Quirder bedankt sich bei der Verwaltung für das Angebot und befürwortet das Ziel der Verwaltung, nämlich Steuerungsmaßnahmen in die eigenen Hände zu bekommen. Herr Senator Boden teilt auf Nachfrage mit, dass es sich hierbei um eine aktive Stadtentwicklungsplanung auf freiwilliger Basis handele. Auf Bitte von Herrn Lötsch einigt man sich seitens des Bauausschusses darauf, diesen Punkt auf die nächste Sitzung zu vertagen.
Der Bauausschuss vertagt einstimmig um eine Sitzung.
5.2.4 Mdl. Bericht zum Projekt „Hausmeisterpool“
Herr Bunk berichtet kurz über den Sachstand des Projektes Hausmeisterdienste. Die erwünschten Ziele seien zum einen die flächendeckende Versorgung aller Lübecker Liegenschaften durch einen gemeinsamen Hausmeisterpool und zum anderen die Zusammenführung der Hausmeisterdienste und der Gebäudereinigung zum 01.01.2013 und der Gebäudeinstandhaltung beim GmHL. Dies diene in erster Linie der Kosteneinsparung. Am Freitag, den 16.11.2012, werde es ein Treffen mit der KGST geben, bei welchen ein „Fahrplan“ entwickelt werden solle. Bei der Entwicklung dieses Fahrplans gehe es auch darum, wann welche Gremien beteiligt werden sollen.
Der erste Schritt wäre dabei eine Vorstellung im Senat und eine Bildung von verschiedenen Arbeitsgruppen. Im zweiten Schritt würde es dann auch in unregelmäßigen Abständen entsprechende Informationen zu Projektfortschritten usw. an den Bauausschuss geben. Eine Umsetzung des Projektes solle bis 2014 erfolgen.
Der Bauausschuss nimmt zur Kenntnis.
5.3 Berichte über Verlauf und Ergebnis von Bürgerbeteiligungen
5.4 Eilentscheidungen des Bürgermeisters
Keine Vorlagen
6.0 Anfragen, Anregungen und Verschiedenes
6.1 Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen
6.1.1 Bushaltestelle Eichholzer Teich in der Brandenbaumer Landstraße ( Herr Lötsch) (22.10.2012, TOP 6.2.4) Herr Lötsch teilt mit, dass die Bushaltestelle früher ein Wartehäuschen gehabt hätte. Dann sei diese umgebaut worden, es sei jedoch kein Wartehäuschen wiederaufgestellt worden. Befindet sich diese Bushaltestelle mit in dem Programm der Wall AG, in dessen Rahmen im nächsten Jahr noch entsprechende Häuschen gebaut werden oder fällt das Häuschen weg?
Vorläufige Antwort:
Herr Senator Boden sagt eine Klärung zu.
Antwort:
An der Haltestelle Eichholz Teich wird voraussichtlich noch in diesem Jahr wieder ein
Fahrgastunterstand aufgestellt. Weiterhin ist der Fahrgastunterstand/ das Wartehäu
schen im Programm der Wall AG enthalten.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
6.1.2 Eckhaus ohne Dach am Standort Moltkestraße, Ecke Hüxterdamm (Herr Quirder) (22.10.2012, TOP 6.2.1) Herr Quirder teilt mit, dass in der Moltkestraße, Ecke Hüxterdamm, ein Eckhaus scheinbar umgebaut werden solle, dort aber schon seit längerer Zeit keine Arbeiten mehr stattfinden würden. Das Dach sei schon seit einigen Wochen offen und es regne herein. Weiterhin sei dieses Haus s. E. nach denkmalgeschützt o. Ä. und er fürchte um den Bestand der Bausubstanz, weswegen er um Klärung bittet.
Zwischenantwort:
Herr Senator Boden sagt eine Klärung seitens der Verwaltung zu.
Antwort:
1. Es handelt sich nicht um ein Kulturdenkmal, lediglich um ein Gebäude, welches im Erhaltungssatzungsgebiet liegt und daher eine Veränderung von der Stadtplanung mit zu beurteilen ist.
2. Der Bauherr hat hier in diesem Fall das Dach abbrechen lassen, um aufzustocken. Dafür lag bzw. liegt ihm jedoch keine Genehmigung vor, weswegen die Baustelle stillgelegt werden musste, zumal Nachbarrechte obendrein betroffen sind. Eine provisorische Sicherung des offenen Daches vor Regen hätte er jedoch machen können.
3. Mit dem inzwischen dritten beauftragten Architekten/Ingenieur scheint es nun endlich weiter zu gehen, denn es liegen inzwischen, mit dem Nachbarn bereits abgestimmte, Antragsunterlagen zur Genehmigung vor, die nur noch brandschutztechnisch abgestimmt werden müssen, so dass eine Genehmigungsfähigkeit und somit die entsprechende Baugenehmigung in Kürze zu erwarten ist.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
6.2 Neue Anfragen
6.2.1 Falschabbieger Mühlenstraße (Herr Pluschkell) Herr Pluschkell teilt mit, es komme immer wieder dazu, dass Autofahrer aus der Mühlenstraße falsch in die Straße An der Mauer und die St.-Annen-Straße abbiegen und bittet darum dies in dem nächsten AKV zu thematisieren, da das Verkehrslenkungskonzept offenbar nicht greife.
Antwort:
Herr Senator Boden verweist darauf, dass man seitens der Verwaltung schon mehrere Zählungen usw. in diesem Bereich durchgeführt habe, aber dass man gegen bewusst falsch fahrende Verkehrsteilnehmer nichts unternehmen könne. Er wäre bereit dies noch einmal im AKV zu thematisieren, jedoch werde es kein neues Ergebnis geben.
Herr Pluschkell bittet um Anhang des letzten Ergebnisses des AKV ans Protokoll.
Der entsprechende Anhang wird nachgereicht, da dieses Thema im letzten AKV nach der Bauausschusssitzung noch einmal behandelt wurde.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
6.2.2 Zusätzliche Ampel an der Lohmühle (Herr Lötsch) Herr Lötsch bittet um einen kurzen, mündlichen Bericht über die Einrichtung einer zusätzlichen Ampel an der Lohmühle in der nächsten Bauausschusssitzung.
Zwischenantwort:
Herr Senator Boden sagt einen entsprechenden Bericht zu.
6.2.3 Umgehungsstraße Schlutup/ Mecklenburger Str. (Herr Lötsch) Herr Lötsch teilt mit, dass im neuen Kreuzungsbereich der Fahrradweg sehr gut wiederhergestellt worden sei, jedoch sei in Richtung B75 weiterhin der alte schmale Radweg vorhanden. Durch die Umgehungsstraße werde dieser Teil der Straße s.E. dann zur Bundesstraße, was die Frage aufwirft, ob dieser Radweg dann noch zulässig sei.
Zwischenantwort:
Herr Senator Boden sagt eine Klärung zu.
6.2.4 Mitteilung Bauvorhaben, Eingangsliste Nr. 43 (Herr Quirder) Herr Quirder fragt nach, was es mit dem Vorhaben Petershof 7 sowie Wesloer Straße 112 (2-fach) auf sich habe.
Zwischenantwort:
Herr Senator Boden sagt eine Klärung zu.
6.2.5 Wildzaun in Schlutup, Mecklenburger Straße (Herr Quirder)
Herr Quirder teilt mit, er sei wegen eines Wildzaunes an o.a. Standort angesprochen worden und bittet um Mitteilung, ob es eine Tür/ Pforte in dem Zaun gebe.
Zwischenantwort:
Herr Senator Boden sagt eine Weiterleitung an den Landesbetrieb zu.
6.2.6 Werbetafeln über Radwegen (Herr Lötsch) Herr Lötsch teilt mit, dass die Werbetafeln jetzt teilweise auch über den Radwegen aufgebaut würden und über diese hinaus ragen und fragt nach, ob es dazu eine Vorschrift hinsichtlich der einzuhaltenden Höhe gebe. Wenn ja, welche Höhe ist vorgegeben.
Zwischenantwort:
Herr Dr. Klotz teilt mit, dass die vorgebende Höhe 2,50 m betrüge.
Ergänzende Anfrage:
Herr Lötsch bittet um Prüfung hinsichtlich der Einhaltung vorab genannter Höhe in der Brandenbaumer Landstraße.
Zwischenantwort:
Herr Senator Boden sagt eine Prüfung zu.
6.2.7 Vereinbarung zur Förderung des ÖPNV an der K13 Herr Pluschkell erinnert daran, dass die Bürgerschaft den BGM damit beauftragt habe, eine Vereinbarung mit der Gemeinde Stockelsdorf zur Förderung des ÖPNV an der K13 zu treffen und fragt dahingehend nach, wie der derzeitige Stand aussehe und wann mit den Busspuren zu rechnen sei.
Zwischenantwort:
Herr Senator Boden sagt eine schriftliche Klärung zu.
6.2.8 Anbindung K13/ Hahnkamp (Herr Rathcke)
Herr Rathcke teilt mit, ihm seien Bauarbeiten an o.a. Standort aufgefallen und fragt dahingehend nach, ob eine Anbindung der K13 an den Hahnkamp erfolgen solle.
Antwort:
Herr Dr. Klotz teilt mit, dass dort keine weitere Erschließungsstraße geplant sei. Die neue Zufahrt zum Betriebsgelände der Fa. Klatt werde der einzige Anbau dieser Straße bleiben.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
6.2.9 Halteverbot Berliner Straße/ stadtauswärts (Herr Pluschkell)
Herr Pluschkell teilt mit, dass es vermehrt zu Missachtungen des o.a. Halteverbots käme und dass man den BewohnerInnen in der naheliegenden Siedlung entgegenkommen könnte, wenn man die Möglichkeit schaffen würde außerhalb der Hauptverkehrszeiten stadteinwärts zu mindestens vorübergehend zu halten/ parken. Er habe dies vor einiger Zeit schon einmal thematisiert, woraufhin ihm seitens der Verwaltung die Auskunft gegeben wurde, dass dies ein Thema sei, welches gar nicht so auftreten würde, wenn die Arbeitnehmer des naheliegenden Krankenhauses nicht ihre Pkws in den Anliegerstraßen parken würden. Dazu sollte ein entsprechendes Gespräch mit den Zuständigen des Krankenhauses geführt werden und er bitte Mitteilung was dieses Gespräch ergeben hat.
Zwischenantwort:
Herr Senator Boden sagt zu, die Anfrage entsprechend weiterzuleiten.
6.3 Anträge
6.3.1 Erstattung von B-Plan-Kosten Auftrag aus der Bürgerschaft am 27.09.2012, Punkt
4.2.3 Drs. 27 ?? vertagt am 22.10.2012 TOP 6.3.1
Der Bürgermeister wird beauftragt, zur Novembersitzung 2012 der Bürgerschaft einen Bericht zu erstellen, in dem aufgezeigt wird, nach welchen Verfahren und in welcher Höhe die (Bau-) Verwaltung die Personalkosten bzw. den Bearbeitungsaufwand der B-Plan-Erstellung, den Eigentümern (bzw. den Projektentwicklern, die Grundstücke kaufen) in Rechnung stellen kann. Sofern städtische Grundstücke B-Pläne z.B. wegen beabsichtigter Verkäufe benötigen, wird auch hier so verfahren, um die Kaufpreisfindung zu verbessern. Der Bericht soll auch positive Beispiele aus Gemeinden darstellen, in denen bereits so verfahren wird.
Herr Senator Boden teilt mit, dass der Auftrag im Grunde schon erledigt sei, da man bereits eine entsprechende Mitteilung gegeben hätte. Alle Kosten der Bauleitplanung, sofern es sich um Investorenplanung, vorhaben bezogene Bebauungspläne, Erschließungsverträge oder städtebauliche
Verträge, handelt würden zu 100 % weitergegeben werden. Das hieße, übrig bleibe am Ende lediglich der Bauleitplan, der für unsere eigenen Flächen oder aus wichtigen städtebaulichen Gründen seitens der Stadt von uns selbst initiiert und durchgeführt wird. Hier trägt die Stadt dann auch die Kosten des Verfahrens.
Der Bauausschuss lehnt den Auftrag einstimmig ab, da dieser inhaltlich erledigt ist.
6.3.2 Gefahrenpunkte für RadfahrerInnen, FußgängerInnen und Kinder im Straßenverkehr beseitigen Auftrag aus der Bürgerschaft vom 27.09.2012, Punkt 4.20 Drs. 22 ?? vertagt am 22.10.2012 TOP 6.3.3
Der Bürgermeister wird beauftragt, durch Überwachungs- oder bauliche Maßnahmen bis zum 31. März 2013 dafür zu sorgen, dass die Krähenstraße einschl. Rehderbrücke so entschleunigt wird, dass die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit eingehalten wird. Über den Stand der Arbeiten ist der Bürgerschaft im Februar 2013 mündlich zu berichten.
Weitere bekannte Gefahrenpunkte für RadfahrerInnen, FußgängerInnen und Kinder im Straßenverkehr sind unverzüglich zu beseitigen, bzw. zu entschärfen.
Herr Senator Boden merkt an, dass diesem Auftrag der tragische Unfall auf der Rehderbrücke vorausging, man jedoch immer noch keinen Bericht der Polizei zum Unfallhergang bzw. der Staatsanwaltschaft zum Verschulden habe. Die Frage, ob der Unfall durch die entsprechende verkehrliche Ausgestaltung oder durch menschliches Versagen zustande gekommen ist, bleibe daher bislang noch ungeklärt. Herr Dr. Brock merkt an, dass selbst wenn es sich um menschliches Versagen gehandelt habe, es an der Rehderbrücke immer wieder zu gefährlichen Situation kommen könne, insbesondere durch sich auf der Brücke begegnende Busse. Durch die fehlende Ausweichmöglichkeit aufgrund der hohen Kantsteine wäre dies besonders für die RadfahrerInnen ein potenzieller Gefahrenherd. Herr Howe führt an, dass man nicht auf einen Bericht warten könne, sondern handeln müsse. Herr Senator Boden teilt mit, dass man dem nachgehen werde und sagt einem Bericht zur nächsten Sitzung zu. (s. Anhang)
Der Bauausschuss vertagt einstimmig um eine Sitzung.
6.3.3 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen Auftrag aus der Bürgerschaft vom 30.08.2012, Punkt 8.1 mit Drs. Nr. 983 ?? vertagt am 22.10.2012 TOP 6.3.9
1. Der Bürgermeister wird aufgefordert, auf der Grundlage der §§ 16 a (2) und 47f der Gemeindeordnung Lübecker Jugendliche innerhalb der nächsten sieben Monate zu einer "JugendeinwohnerInnenversammlung" einzuladen.
2. Der Lübecker Jugendring e.V. ist in die Planung, Beratung und Umsetzung einzubinden.
3. Jugendliche erhalten die Möglichkeit analog der EinwohnerInnenversammlung ihnen wichtige Themen und Belange zur Behandlung in die Bürgerschaft einzubringen. Hierüber wird im Vorwege ausführlich informiert.
4. Es soll auch thematisiert werden, wie Kinder und Jugendliche sich in der Hansestadt Lübeck vertreten und beteiligt fühlen und ob es Verbesserungsvorschläge gibt.
5. Die Jugend (StadtschülersprecherIn) ist im Jugendhilfeausschuss häufig nicht vertre
ten. Es soll hinterfragt werden, woran dies liegt. Die Bürgerschaftssitzung möge ferner beschließen:
1. In der heutigen Bürgerschaftssitzung soll berichtet werden, wie die Kinder- und Jugendbeteiligung bei dem Umbau des Jugendzentrums Burgtor vollzogen wurde.
2. Der Bereich Stadtverkehr wird gebeten darzustellen, in welcher Weise und in welchem Umfang die Kinder- und Jugendbeteiligung bei der Liniennetzoptimierung stattgefunden hat.
Herr Senator Boden teilt mit, der FiPa und der Hauptausschuss seien zu dem Ergebnis gekommen, dass sie die Spiegelstriche nicht im Einzelnen abarbeiten bzw. beantworten lassen wollen, sondern dass für sie die generelle Regel gelte, dass die Verwaltung im Einzelfall klar begründen muss, ob und wie sie die Kinder und Jugendlichen beteiligt habe bzw. warum eine Beteiligung nicht stattgefunden habe. Herr Senator Boden fragt an die Ausschussmitglieder gerichtet nach, ob sie sich dieser Handhabung anschließen wollen, sie hätten in jedem Einzelfall die Gelegenheit zu überprüfen, ob die Verwaltung ihrer Pflicht genüge getan habe oder nicht. Herr Klüssendorf merkt an, er sehe den Fehler hier nicht bei der Verwaltung, vielmehr wäre es die Aufgabe/ Verantwortung des Ausschusses entsprechende Beteiligungsbegründungen usw. zu kontrollieren. Herr Quirder weist darauf hin, dass der Ausschuss prinzipiell nur an dem Spiegelstrich 7 besonderes Interesse habe und schlägt vor dies in der nächs-ten Sitzung dem Stadtverkehrsvertreter mitzugeben bzw. ihn dazu berichten
zu lassen. Das Ergebnis solle dann dem Protokoll angehängt werden.
Der Bauausschuss vertagt einstimmig um eine Sitzung.
6.4 Bodenzwischenlager/ Recyclinghof Kücknitz
Herr Lötsch teilt mit das dieses Thema die CDU-Fraktion beschäftige. Es habe zwei klare Anträge aus der Bürgerschaft gegeben sowie die Aussage der Verwaltung im letzten Bauausschuss, dass dieses Thema für die Bauverwaltung erledigt sei. Eine ähnliche Antwort habe es seitens Herrn Senator Möller und seitens Frau Senatorin Borns gegeben. Es sei nun jedoch am Runden Tisch in Kücknitz noch einmal verstärkt über das Einvernehmen der Gemeinde gesprochen worden. Demnach soll das Einvernehmen der Gemeinde ursprünglich mit starkem Bedenken geäußert worden sein, dies sei dann jedoch nachträglich geändert worden. So habe in den entsprechenden Ausführungen gestanden, dass das Bodenlager nur in Verbindung mit einem Recyclinghof möglich wäre, was jedoch nach Ablehnung des Recyclinghofes geändert worden sei. Herr Lötsch lässt sich in diesem Zusammenhang bestätigen, dass das Einvernehmen der Gemeinde seitens des Fachbereiches 5 geregelt werde und teilt daraufhin mit, dass dieses in der Konsequenz im Bauausschuss beraten werden müsste und man im Hinblick auf die Anträge aus der Bürgerschaft seitens des Bauausschusses überlegen müsste, ob man das erteilte gemeindliche Einvernehmen zurücknehmen sollte. Herr Schröder teilt dazu mit, dass das gemeindliche Einvernehmen in diesem Fall vor dem entsprechenden Bürgerschaftsbeschluss vom 30.08.2012 erteilt worden sei und man diesen Beschluss unter Berücksichtigung rechtlicher und sachlicher Kriterien und in Rückkopplung mit der, für die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes sowie für die Erteilung der (ebenfalls erforderlichen) naturschutzrechtlichen Zustimmung zuständigen, Unteren Naturschutzbehörde (UNB) geprüft habe. Herr Senator Möller habe dazu ausgeführt, dass auch nach aktueller Einschätzung keine inhaltlichen Anhaltspunkte erkenntlich seien, die einer Zustimmung seitens der UNB entgegenstünden. Herr Schröder merkt in diesem Zusammenhang an, dass die Umwelt- und Naturschutzbelange ein wesentlicher Aspekt der zu prüfenden öffentlichen Belange im Rahmen der planungsrechtlichen Beurteilung sind und diese nach den zu Grunde liegenden Erkenntnissen einem Einvernehmen nicht entgegenstehen. Die Stellungnahme der Bauordnung sei weiterhin lediglich dahingehend geändert worden, dass die anfänglich formulierte Bedingung, dass die UNB auch zugestimmt haben müsse, gestrichen wurde. Diese Verknüpfung wäre hinsichtlich des Ablaufs des Ver-fahrens nicht korrekt gewesen, da die betroffenen Bereiche (UNB, Bauaufsichtsbehörde) jeweils eigenständig ihre planungsrechtliche und ihre naturschutzrechtliche Stellungsnahme abgeben mussten. Da die UNB zudem inzwischen ihre Zustimmung zur befristeten Genehmigung des Oberbodenlagers erteilt habe, standen auch naturschutzrechtlich der Erteilung der planungsrechtlichen Genehmigung keine Belange mehr entgegen. Des Weiteren erläutert Herr Schröder, dass das einmal erteilte Einvernehmen auch aus verfahrensrechtlichen Gründen nicht mehr zurückgenommen werden könne. Im Hinblick auf die beim LLUR eingegangenen Widersprüche müsse man nun abwarten, ob die Möglichkeit besteht, dass die entsprechenden Widerspruchsführer in Ihren Rechten verletzt seien und wie die Widersprüche durch das LLUR beschieden würden. Weiterhin lägen für die hier diskutierte Rücknahme eines gemeindlich erteilten Einvernehmens auch keine inhaltlich sachlichen Punkte vor, welche die der Entscheidung im Juni zu Grunde liegende Situation heute anders darstellen würden. Seitens der Bauverwaltung seien keine Anhaltspunkte erkennbar, die eine Verweigerung bzw. eine Rücknahme des Einvernehmens für die beantragte, auf 5 Jahre befristete Nutzung rechtfertigen würden. Herr Dr. Brock teilt mit, es irritiere ihn, dass die Bauordnung und der Bereich Naturschutz separate Stellungnahmen abgegeben haben, da das gemeindliche Einvernehmen s. E. nach doch eine Gesamtstellungnahme der Kommune sei. Er fragt in diesem Zusammenhang nach, ob solche separat abgegebenen Stellungnahmen seitens der Bereiche überhaupt als gemeindliches Einvernehmen zu werten seien. Herr Schröder merkt dazu an, dass man hier zwischen dem gemeindlichen Einvernehmen nach § 36 des Baugesetzbuches und der Stellungnahme der UNB, als für die naturschutzrechtliche Genehmigung bzw. Zustimmung zuständige Fachbehörde differenzieren müsse. Das Einvernehmen sei unter Berücksichtigung der entsprechenden Tatbestände vom Fachbereich 5 erteilt worden. Herr Senator Boden weist daraufhin, dass der Flächennutzungsplan (FNP) die betroffenen Flächen eindeutig als Auskiesungs- und Abgrabungsflächen ausweist, weswegen seitens der Stadtplanung, unabhängig von der Stellungnahme der UNB, gegenüber der Bauordnung rein bau- und planungsrechtlich nichts gegen eine solche Oberbodenablagerung spreche. Es gebe also zum einen eine bau- und planungsrechtliche Begründung seitens des Fachbereichs 5 und zum anderen einen Fachbeitrag von der UNB, welcher direkt an das LLUR weitergeleitet worden wäre. Herr Dr. Brock teilt mit, man müsste generell prüfen, ob das gemeindlich erteilt Einvernehmen überhaupt zurückgenommen werden könne und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen.
Herr Quirder macht dazu den Vorschlag zunächst eine Stellungnahme des Rechtsamtes einzuholen, um zu klären ob und wie ein solch bereits erteiltes Einvernehmen zurückgenommen werden kann. Herr Senator Boden macht abschließend noch einmal deutlich, dass s. E. ein Eingriff in ein bereits hoheitlich erteiltes, gemeindliches Einvernehmen nicht möglich bzw. zulässig sei, er jedoch dazu bereit wäre das Rechtsamt in prüfender Funktion einzuschalten. Man einigt sich darauf, dass der Fall schnellstmöglich zur Prüfung an den Bereich Recht der Hansestadt Lübeck weitergeleitet wird. (s. Anhang) Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt dem LLUR mitzuteilen, dass man auf Bitten des Bauausschusses eine Rechtsklärung hinsichtlich der Möglichkeit zur Rücknahme des gemeindlichen Einvernehmens durchzuführen gedenkt und man daher bis zu dieser Klärung um Aufschub hinsichtlich einer Entscheidung im Widerspruchsverfahren bitte.
Der Bauausschuss beschließt die Umsetzung des erteilten Prüfauftrags einstimmig.
Ende des öffentlichen Teils: 19:45 Uhr
Beginn des nichtöffentlichen Teiles: 19:45 Uhr
Siehe eigenes Protokoll.
Ende des nichtöffentlichen Teiles: 19:50 Uhr
Beginn des 2. öffentlichen Teiles: 19:50 Uhr
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17.0 Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
Der Bauausschussvorsitzende teilt mit, es seien im nichtöffentlichen Teil Beschlüsse gefasst und Berichte zur Kenntnis genommen worden.
Nachrichtlich die Ergebnisse des nicht öffentlichen Teil:
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Er beendet die Sitzung um 19:50 Uhr.
Die
nächste Sitzung des Bauausschusses
findet am
19.11.2012 um 16:00 Uhr im Foyer der Bauverwaltung
statt.
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Carl Howe Patrik Jaacks
Vorsitzender des Bauausschusses Protokollführer
Anlage zu TOP 2.1 und TOP 4.1 der Bauausschusssitzung vom 05.11.2012
- Nachzureichende Informationen -
Zu TOP 2.1:
1.) Finanzplan S. 45/46
Für das Wärmedämmverbundsystem sind ca. 650.000 Euro in der Kostenschätzung berücksichtigt.
2.) Finanzplan S. 27/28 und 29/30
Die Sanierungskosten für das Dach der Schule Falkenfeld betragen ca. 250.000 Euro. Die Sanierungskosten für das Dach der St. – Jürgen - Realschule betragen ca.
450.000 Euro.
3.) Finanzplan S. 87
Die Ablösesumme gegenüber dem WSA sind bereits in den veranschlagten Kosten enthalten.
Zu TOP 4.1:
1.) TOP 4.1 Gewerbeschule Nahrung + Gastronomie Die Höhe des Bauvolumens für den gesamten Standort beträgt 1.100.000 Euro.
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