Auszug - Importierte Niederschrift  

Bauausschuss
TOP: Ö 1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 05.11.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: Anlass: Sitzung
 
Beschluss

N I E D E R S C H R I F T

 

- Öffentlicher Teil -

Anwesend:

als Vorsitzender Herr Howe

als Ausschussmitglieder Herr Dr. Brock

Herr Kämer (Vertreter)

Frau Förster

Herr Prieur (Vertreter)

     Herr Hiller

     Herr Klüssendorf

Herr Lötsch

     Frau Mewes

     Herr Michaelis

     Herr Pluschkell

     Herr Quirder

     Herr Rathcke

     Herr Rosenbohm (beratendes Mitglied)

     Herr Schubert

     Herr Stüttgen

     Frau Heitmann (beratendes Mitglied)

Herr Boden - Senator

Nicht anwesend :

Herr Dr. Eymer, Herr Freiheit, Herr Freitag

Ferner nehmen an der Sitzung teil :

A. Tagesordnung

I. Öffentlicher Teil der Sitzung

1.0 Allgemeiner Teil

1.1               Feststellung der Beschlussfähigkeit

1.2               Anträge und Beschlussfassungen zur Tagesordnung

1.3               Niederschriften, öffentlich

1.3.1               Niederschrift vom 22.10.2012, öffentlicher Teil ????

2.0               Satzungen/Widmungen/Veränderungssperren

2.1               Finanzplan/Investitionstätigkeiten 2013 – 2016 (5.060) ?? vertagt am 22.10.2012 TOP 2.1

2.2               B-Plan 32.60.00 – Gneversdorfer Weg / Am Dreilingsberg -Aufstellungsbeschluss-(610.2) ????

2.3               105. FNP – Änderung und B-Plan 23.25.00 – Breden / Segeberger Landstraße -Aufstellungsbeschlüsse-(610.3) ????

2.4               75. FNP – Änderung und B-Plan 32.76.02 – Rönnauer Weg -Aufstellungs- und Auslegungsbeschlüsse (610.2) ????

3.0               Über- und außerplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln

Keine Vorlagen

4.0               Planungen, Wettbewerbe und sonstige Beschlussvorlagen

4.1               Zusätzliche Bauunterhaltungsmittel 2012 für die Sanierung der Gewerbeschule Nahrung und Gastronomie, ehem. August-Hermann-Francke-Schule, Standort Schildstraße 6-8, 23552 Lü­beck (651) ???

5.0               Mitteilungen und Berichte

5.1               Mitteilungen des Vorsitzenden

5.2               Sonstige Mitteilungen

5.2.1               Liniennetzoptimierung (2.020) ??

5.3               Berichte über Verlauf und Ergebnis von Öffentlichkeitsbeteiligungen

5.4               Eilentscheidungen des Bürgermeisters

6.0               Anfragen, Anregungen und Verschiedenes

6.1               Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen

6.2               Neue Anfragen

6.3              Anträge

6.3.1               Erstattung von B-Plan-Kosten Auftrag aus der Bürgerschaft am 27.09.2012, Punkt 4.2.3 Drs. 27 ?? vertagt am 22.10.2012 TOP 6.3.1

6.3.2               Gefahrenpunkte für RadfahrerInnen, FußgängerInnen und Kinder im Straßenverkehr beseiti­gen Auftrag aus der Bürgerschaft vom 27.09.2012, Punkt 4.20 Drs. 22 ?? vertagt am 22.10.2012 TOP 6.3.3

6.3.3               Beteiligung von Kindern und Jugendlichen Auftrag aus der Bürgerschaft vom 30.08.2012, Punkt 8.1 mit Drs. Nr. 983 ?? vertagt am 22.10.2012 TOP 6.3.9

Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte werden nach Maßgabe der Beschlussfassung des Bauaus­schusses voraussichtlich nicht öffentlich beraten.

II. Nicht öffentlicher Teil der Sitzung

7.0 Niederschriften, Mitteilungen und Berichte

7.1 Niederschriften, nicht öffentlich

7.1.1 Niederschrift vom 22.10.2012, nichtöffentlicher Teil –wird nachversandt- ????

7.2 Mitteilungen

7.3 Berichte

7.4 Eilentscheidungen des Bürgermeisters

8.0 Vergaben von 10.000,- EUR bis 175.000,- EUR (VOB/VOL)

8.1 Siehe Anlage ??

9.0 Ausschreibungen und Vergaben über 175.000.- EUR (VOB/VOL)

Keine Vorlagen

10.0 Aufträge von 5.000,- EUR bis 25.000,- EUR (VOF, HOAI)

Keine Vorlagen

11.0 Aufträge über 25.000,- EUR (VOF, HOAI)

Keine Vorlagen

12.0 Öffentlich-rechtliche Verträge

Keine Vorlagen

13.0 Herausnahmen aus Veränderungssperren

Keine Vorlagen

14.0 Zurückstellung von Baugesuchen

Keine Vorlagen

15.0 Sonstige Beschlussvorlagen

Keine Vorlagen

16.0 Anfragen, Anregungen und Verschiedenes

16.1 Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen

16.2 Neue Anfragen

16.3 Anregungen und Verschiedenes

III. Öffentlicher Teil der Sitzung

17.0 Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

B. Protokoll:

 

1.0 Allgemeiner Teil

1.1               Feststellung der Beschlussfähigkeit

Der Vorsitzende stellt die Beschlussfähigkeit fest.

Ferner weist der Vorsitzende darauf hin, dass seitens der Protokollführung Tonauf­zeichnungen vorgenommen werden.

1.2               Anträge und Beschlussfassungen zur Tagesordnung

Herr Lötsch beantragt die Aufnahme des folgenden TOPs:

6.4               Einvernehmen Kücknitz

Die Verwaltung bittet um Aufnahme folgender TOPs:

5.2.2               Mdl. Bericht: Zielsetzungen für ein aktives Baulandmanagement (610)

5.2.3               Mdl. Bericht: Ergebnisse des städtebaulichen Gutachterverfahrens – „Wohnen an der Wasserkunst“ –

Die Verwaltung bittet weiterhin um eine vorgezogene Behandlung des TOPs 5.2.3 un­ter TOP 2.0.

Der Bauausschuss beschließt die Tagesordnung mit den Änderungen unter Anerkennung der gegebenen Dringlichkeit der Vorlagen und Berichte sowie die nicht öffentliche Behandlung der hierfür vorgesehenen TOP - wie von der Ver­waltung vorgeschlagen einstimmig.

1.3               Niederschriften, öffentlich

1.3.1 Niederschrift vom 22.10.2012, öffentlicher Teil

2.0 Satzungen/Widmungen/Veränderungssperren

 

Der Bauausschuss beschließt die Niederschrift einstimmig.

5.2.3 Mdl. Bericht: Ergebnisse des städtebaulichen Gutachterverfahrens – „Wohnen an der Wasserkunst“ –

Herr Nagel berichtet über die Ergebnisse des in der ersten Jahreshälfte durchgeführten städtebaulichen Gutachterverfahrens und schildert zunächst die örtlichen Gegebenheiten anhand eines Luftbildes und zeigt die Grenzen der Wettbewerbsfläche mit Hilfe eines Katasterplans auf. Im Anschluss teilt Herr Nagel mit, es habe ein einstimmiges Wettbewerbser­gebnis gegeben, welches zwei Siegerentwürfe festhält, zum einen den Ent­wurf der Architekten Czerner Göttsch mit den Landschaftsarchitekten Wiggen­horn & van den Höfel und zum anderen den Entwurf der Architekten Krause, Feverabend, Sippel mit dem Landschaftsarchitekten Gunnar ter Balk. Herr Nagel zeigt die Charakteristik der beiden Siegerentwürfe auf und präsen­tiert im Ergebnis einen Gesamtentwurf, in welchen die Vorzüge der beiden Entwürfe zusammengefasst wurden. Er erläutert die angedachte verkehrliche Erschließung und merkt dahingehend an, dass die Planung diesbezüglich noch nicht abgeschlossen sei und der weiteren Abstimmung bedürfe. Herr Nagel weist abschließend darauf hin, dass im Rahmen der Bearbeitung des aufzustellenden Bebauungsplans der zugrunde liegende städtebauliche Entwurf noch weiter ausgearbeitet und ggf. modifiziert würde.

Herr Quirder erkundigt sich hinsichtlich der vorgesehenen Gebäudehöhen, woraufhin Herr Nagel mitteilt, dass man im Bereich des Uferparks grundsätz­lich zwei-geschossig bleibe, während man im daran anschließenden zentralen Bereich der Wasserkunst mit drei bis vier Geschossen und entlang der Ratze­burger Allee auch mit vier bis fünf Geschossen plane. Mit den geplanten Ge­bäudehöhen habe man an die Vorgabe der Wettbewerbeausschreibung gehal­ten. Herr Quirder fragt außerdem nach, wie es um den Wanderweg an der Warke­nitz stehe und warum der Weg abweichend von den beiden zuvor gezeigten Wettbewerbsentwürfen nicht nach Norden fortgesetzt würde. Herr Nagel teilt dazu mit, dass der Uferweg grundsätzlich weitergeführt wer­den könne. Man habe sich jedoch darauf verständigt, den Weg in dem betref-fenden Abschnitt erst dann anzulegen, wenn auch eine Fortführung über das angrenzende Stadtwerkegelände möglich sei. Bis dahin macht die Fortführung des Weges keinen Sinn, da dieser dann am Zaun des Wasserwerkgrund­stücks enden würde. Zudem seien in dem betreffenden Uferabschnitt auch ökologisch besonders wertvolle Bereiche zu beachten, welche durch einen Wanderweg stärker penetriert werden würden. Die Absicherung einer späte­ren Fortführung des Weges würde im Rahmen des B-Plans erfolgen. Herr Schubert fragt nach, wo genau die zwei Uferstreifen verlaufen und an welcher Stelle die vorab angesprochenen sechs ufernahen Gebäude stehen sollen. Herr Nagel beantwortet dies anhand des Luftbildes. Frau Bade fragt nach, ob es sich um barrierefreie Wohnungen sowie Tiefgara­gen handeln würde. Herr Nagel teilt dazu mit, dass einzelne Tiefgaragen möglicherweise nicht komplett barrierefrei gestaltet würden, er ansonsten aber von einer umfassen­den Barrierefreiheit ausgehe. Herr Lötsch bittet um Auskunft über die weitere Planung und anstehende Termine. Herr Schröder antwortet, der städtebauliche Entwurf werde – wie von Herrn Nagel dargelegt – zurzeit noch in Teilen ausgearbeitet, das Bauleitplanverfah­ren solle danach Anfang 2013 beginnen, jedoch gebe es s.E. noch keine kon­krete Terminplanung. Herr Nagel teilt ergänzend mit, dass im Laufe des kommenden Jahres die die erforderlichen Beteiligungsverfahren durchgeführt werden würden, sodass man dann in 2014 möglicherweise die ersten Bauvorhaben genehmigen kön­ne. Herr Plusckell fragt abschließend nach, ob es in irgendeiner Form begrünte Dächer geben werde. Herr Nagel bestätigt dies.

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

2.1 Finanzplan/Investitionstätigkeiten 2013 – 2016 (5.060) ???vertagt am 22.10.2012 TOP 2.1

Beschlussvorschlag:

In den Finanzplan 2013 werden die vom Bereich Haushalt und Steuerung empfohlenen Maßnahmen und Beträge des Rohentwurfs gemäß Anlage 5 für das Jahr 2013 und für den mittelfristigen Zeitraum bis 2016 aufgenommen.

Herr Lötsch fragt nach, ob die Realisierung weiterer Fahrgastinformationsan­lagen komplett vom Stadtverkehr finanziert würde oder ob dort Fördermittel enthalten wären. Herr Senator Boden teilt mit, dass dort Fördermittel enthalten sind. Dies sei der Anteil, der an Fördermitteln bei der Stadt verbleibt, und damit bezuschusst wird. Herr Lötsch fragt an das GmHL gerichtet nach, was, mit den auf S. 21/22 ver­anschlagten 150.000 Euro, für 2013 geplant sei. Herr Bunk teilt dazu mit, dass es sich hierbei um Planungskosten für die Um­setzungsmaßnahmen in 2014 handele. Herr Senator Boden teilt ergänzend mit, dass die Planung dazu diene die Wirtschaftlichkeit entsprechender Sanierungsarbeiten zu prüfen. Zu den Seiten 25/26 fragt Herr Lötsch nach, was in den veranschlagten

600.000 Euro enthalten wäre. Herr Bunk teilt dazu mit, dass dieser Betrag die Sanierung der Gasheizungs­anlage sowie des Daches enthalte. Man würde in 2013 mit der Sanierung des Daches beginnen. Herr Lötsch fragt zur Schule Falkenfeld (S. 27/28) und zur St. Jürgen Real­schule (S. 29/30) nach, welche Kosten jeweils entstünden, wenn man zu­nächst nur das Dach sanieren würde. Herr Bunk sagt zu die entsprechenden Informationen nachzureichen. Auf Nachfrage von Herrn Lötsch teilt Herr Bunk weiterhin mit, dass auf den Seiten 35/36 lediglich die Sanierung der Aula veranschlagt wurde. Zu der Frage seitens Herrn Lötsch, welche Kosten anfielen, wenn man die Sanierung der Fassade (Wärmedämmung) an der Mühlenweg-Schule (S. 45/46) wegließe, teilt Herr Bunk mit, dass eine entsprechende Antwort nach­gereicht werde. Zu dem Ansatz auf Seite 54 fragt Herr Lötsch nach, ob es sich dabei um die Kosten für die Dachsanierung handele. Herr Bunk teilt mit, dass es sich hierbei lediglich um die Planungskosten han­dele. Hinsichtlich der Nachfrage von Herr Lötsch zu den Sanierungskosten des Da­ches der Marienschule (S. 59/60) teilt Herr Bunk mit, dass diese 500.000 Euro betragen würden.

Zu dem Abrechnungsobjekt „Raumplanung“ fragt Herr Lötsch nach, ob dort schon konkret geplant sei was genau gemacht werden soll. Herr Bunk teilt dazu mit, dass dort das Hauptaugenmerk insbesondere auf ein städtisches Gebäude in der Katharinenstraße falle, welches eine Quartie­rungsmöglichkeit im Hinblick auf die gewollte Reduzierung der externen An­mietungen darstelle. Man befinde sich in diesem Bereich jedoch noch in der Planung. Herr Lötsch erkundigt sich weiterhin, ob bezüglich des Bahnhaltepunktes „Hochschulstadtteil“ bereits eine Sicherstellung der Nutzung erfolgt sei. Herr Senator Boden teilt dazu mit, dass dies bereits mit dem Land abgestimmt sei und der Zug dort seines Wissens ab 2014 halte. Auf den Seiten 133/134 „Hafendrehbrücke“ stehe, dass im September eine Entscheidung hinsichtlich der zur Verfügung stehenden Fördermittel anfalle. Herr Lötsch erkundigt sich über das Ergebnis der Entscheidung. Herr Dr. Klotz teilt dazu mit, dass noch keine Entscheidung in der ersten von zwei Branchen gefällt worden wäre und dass man seitens der Stadtverwaltung noch in diesem Jahr oder aber im nächsten Jahr auf eine entsprechende Zu­sage der Fördermittel hoffe. Die abgebildete Einzahlung entspreche im Übri­gen der Förderung. Herr Dr. Brock teilt mit, dass man der Vorlage entnehmen könne, dass die Überfahrt für Eisenbahnzüge gesperrt sei, man jedoch Gründen des Denkmal­schutzes die Eisenbahnstrecke funktionstüchtig instand setzen müsse und fragt dazu nach, ob dies noch der aktuelle Stand sei. Herr Dr. Klotz bestätigt dies. Herr Senator Boden merkt ergänzend an, dass der Denkmalschutz wert darauf lege, dass bei der Sanierung der Brücke das entsprechende Gleis bzw. die Gleistrasse mitsaniert werde. Jedoch gehe er davon aus, dass die Brücke nicht wieder für die entsprechenden Zuglasten ausgelegt sein muss. Herr Rathcke fragt zu den Seiten 33/34 Schule Gr. Steinrade/ Ausb. Dach nach, warum die Planung für die Sanierung erst in 2015 beginnen solle. Er verweist auf den schlechten Zustand und teilt mit, dass die Sanierung s. E. ei­ne höhere Priorität hätte. Herr Bunk merkt an, dass man nicht genügend Geld zur Verfügung hätte und es Gebäude bzw. Dächer gebe, die in einem noch schlechteren Zustand sei­en. Herr Senator Boden weist erneut darauf hin, dass man nicht genug Geld für die laufende BU habe und dass die Ausschussmitglieder die Möglichkeit hätten, einen entsprechenden Antrag in der Bürgerschaft zu stellen.

Herr Rathcke bittet Herrn Bunk weiterhin, um Übersendung der Vorlage zum Bau der KiTa auf vorab genanntem Gelände. Herr Rosenbohm bittet um Mitteilung, ob in den veranschlagten Kosten auf Seite 87 bereits die Ablösesumme gegenüber dem WSA enthalten sei. Herr Dr. Klotz sagt zu, eine entsprechende Info nachzureichen. Herr Quirder beantragt die Vertagung um eine Sitzung.

Der Bauausschuss vertagt einstimmig um eine Sitzung.

2.2 B-Plan 32.60.00 – Gneversdorfer Weg / Am Dreilingsberg -Aufstellungsbeschluss-(610.2) ????

Beschlussvorschlag:

1. Für den in der Anlage in Text und Zeichnung dargestellten Geltungsbereich wird der Bebauungsplan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Ziel und Zweck der Planung ist die Si­cherung der Erschließung für die Wohnbaulandpotenzialfläche „Neue Teutendorfer Siedlung“. Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

2. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Be­lange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gem. § 4 Abs.1 BauGB soll er­folgen.

3. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allge­meinen Ziele und Zwecke der Planung gem. § 3 (1) BauGB soll durchgeführt wer­den.

 

Herr Rosenbohm äußert die Anregung, man könne die Begründung deutlich verständlicher gestalten, indem man den alten und neuen Plan gegenüberstel­len würde. Herr Pluschkell erkundigt sich, ob die in dem B-Plan aufgezeigte Lösung die einzig denkbare wäre.

Herr Senator Boden teilt dazu mit, dass es mehrere Anschlüsse geben werde. Der Verwaltung sei besonders wichtig gewesen mit dem Aufstellungsbe­schluss eine direkte Anbindung ans Straßennetz zu erreichen, aber es gebe nicht nur einen Anschluss. Auf Nachfrage von Herrn Pluschkell, visualisiert Herr Schröder die Ausführun­gen noch einmal anhand einer kurzen Powerpointpräsentation. Er weist in die­sem Zusammenhang darauf hin, dass es sich hierbei um ein Sicherungsin­strument handele und es noch keine konzeptionelle Grundlage gebe. Herr Quirder lässt sich abschließend von Herrn Schröder bestätigen, dass es sich um eine vorsorgliche Maßnahme handelt.

Der Bauausschuss beschließt mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen und 13 Ja-Stimmen gemäß Beschlussvorschlag.

2.3 105. FNP – Änderung und B-Plan 23.25.00 – Breden / Segeberger Landstraße Aufstellungsbeschlüsse-(610.3) ????

Beschlussvorschlag:

1. Für den in der Anlage in Text und Zeichnung dargestellten Geltungsbereich wer­den der Bebauungsplan 23.25.00 – Breden / Segeberger Landstraße aufgestellt und der geltende Flächennutzungsplan der Hansestadt Lübeck gemäß § 8 (3) BauGB im Parallelverfahren geändert (105. Änderung).

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes 23.25.00 und der 105. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Reithalle geschaffen werden.

1.                  Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

2.                  Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Be­lange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gem. § 4 Abs.1 BauGB soll erfolgen.

3.                  Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allge­meinen Ziele und Zwecke der Planung gem. § 3 (1) BauGB soll durchgeführt werden.

 

Der Bauausschuss beschließt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag.

2.4 75. FNP – Änderung und B-Plan 32.76.02 – Rönnauer Weg -Aufstellungs- und Auslegungsbeschlüsse (610.2) ????

Beschlussvorschlag:

1. Für die in den Anlagen in Text und Zeichnung dargestellten Geltungsbereiche werden die 75. Flächennutzungsplanänderung Rönnauer Weg sowie der Bebauungsplan

32.76.02 Rönnauer Weg aufgestellt.

Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Der Bebauungsplan wird aufgestellt, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung von etwa 30 Wohneinhei­ten als Einzel- und Doppelhäuser mit unterschiedlich großen Gartengrundstücken zu schaffen. Planungsziel ist die Berücksichtigung der regionalen Nachfrage nach Ein­zelhausgrundstücken.

2. Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

3. Der Entwurf der 75. FNP-Änderung Rönnauer Weg sowie des Bebauungsplanes

32.76.02 Rönnauer Weg und die Begründungen werden in den vorliegenden Fas­sungen gebilligt.

4. Die Entwürfe der Bauleitpläne und die Begründungen sind nach § 3 (2) BauGB öf­fentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

5. Sollten die Entwürfe der Bauleitpläne nach der Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB ge­ändert oder ergänzt werden, ohne dass die Grundzüge der Planung berührt werden, ist eine eingeschränkte Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a (3) Satz 4 BauGB durchzuführen.

 

Der Bauausschuss beschließt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag.

3.0 Über- und außerplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln

Keine Vorlagen

4.0 Planungen, Wettbewerbe und sonstige Beschlussvorlagen

4.1 Zusätzliche Bauunterhaltungsmittel 2012 für die Sanierung der Gewerbeschule Nahrung und Gastronomie, ehem. August-Hermann-Francke-Schule, Standort Schildstraße 6-8, 23552 Lübeck (651) ??

Beschlussvorschlag:

Bei dem Produktsachkonto 111029.000.5211001 Gebäudemanagement / Unterhal­tung der Hochbauten werden für das Haushaltsjahr 2012 1.800.000,- EUR für die Sanierung der Gewerbeschule Nahrung und Gastronomie überplanmäßig gem. 95 d GO bewilligt. Deckung: Einsparungen bei den Produktsachkonten 612001.000.5517001 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft / Zinsaufwendungen Kreditinstitute Liquidität 1,5 Mio. EUR 612001.000.5517000 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft / Zinsaufwendungen Kreditinstitute 300 TEUR

Herr Stüttgen teilt mit, es wäre an ihn herangetragen worden, dass erst vor kurzem Sanierungsarbeiten o.Ä. stattgefunden hätten und fragt in diesem Zu­sammenhang nach, ob man die Schäden nicht schon dann hätte bemerken können/ müssen. Herr Bunk teilt dazu mit, dass es vor ein paar Jahren Sanierungsmaßnahmen gegeben hätte, bei denen Bodenbeläge ausgetauscht worden wären. Es wäre jedoch sehr spekulativ zu sagen, dass der entsprechende Fachingenieur die aktuell problematisierten Durchbiegungen hätte erkennen müssen. Herr Pluschkell fragt nach wie hoch das Bauvolumen in Euro sei. Herr Bunk teilt mit, dass er dies nicht genau sagen könne, es betrage jedoch weniger als 1 Mio. Die konkrete Höhe des Bauvolumens werde dem Protokoll angehängt.

Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu be­schließen.

5.0 Mitteilungen und Berichte

5.1 Mitteilungen des Vorsitzenden

5.2 Sonstige Mitteilungen

Herr Dr. Klotz verteilt ein Medien-Informations-Blatt des Landesbetriebs Strraßen und Verkehr, Niederlassung Lübeck, vom 29.10.2012 zum Thema:

B 207n, Verlegung zwischen Lübeck und Pogeez, 2. Bauabschnitt Auftragserteilung für die Hauptbauleistungen

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

5.2.1 Liniennetzoptimierung (2.020) ??

Herr Schubert teilt dazu mit, es gehe speziell beim zweiten Abschnitt darum, dass insbesondere zurzeit durch die Possehlbrücke der Schnellbuscharakter der Linie 32 nur noch eingeschränkt bzw. gar nicht mehr gegeben sei. Die Fraktion schlägt daher vor dies in der abgebildeten Weise zu ändern und eini­ge Haltstellen in diese Linie mit einbeziehen. Herr Howe teilt ergänzend mit, in dem ersten Abschnitt gehe es darum, dass die landesweite Fahrplanauskunft fehlerhaft sei und bittet um Überprüfung und Verbesserung der Fahrplanauskunft. Es wird sich nach Vorschlag von Herrn Quirder darauf geeinigt, den Punkt zur nächsten Sitzung zu vertagen und einen entsprechenden Stadtverkehrvertre­ter dazu anzuhören bzw. berichten zu lassen.

Der Bauausschuss vertagt einstimmig um eine Sitzung.

5.2.2 Mdl. Bericht: Zielsetzungen für ein aktives Baulandmanagement

Herr Schröder berichtet über die Zielsetzungen für ein aktives Baulandmana­gement. Die in diesem Zusammenhang angesprochenen Rubriken sind:

1.) Stadtentwicklungspolitische Ziele 2.) Berücksichtigung des kommunalen Haushaltes 3.) Welche Kosten entstehen? 4.) Was kann die Kommune tun, um Kosten gering zu halten?

4.1) Vor Einleitung der Bauleitplanung 4.2) Im Rahmen der Bauleitplanung 5.) Potentielle Baulandflächen (Wohnen)

Herr Schröder animiert den Bauausschuss der Verwaltung einen Auftrag zu erteilen, Richtlinien zur Anwendung in der Bauleitplanung für die Bereitstellung von Bauland hinsichtlich größtmöglicher Kostendeckung zu erarbeiten. Herr Lötsch macht den Vorschlag, den Vortrag mit den entsprechenden PP-Folien ans Protokoll anzuhängen und dann könne jeder zur nächsten Bauaus­schusssitzung über das weitere Vorgehen nachdenken. Herr Quirder bedankt sich bei der Verwaltung für das Angebot und befürwortet das Ziel der Verwaltung, nämlich Steuerungsmaßnahmen in die eigenen Hän­de zu bekommen. Herr Senator Boden teilt auf Nachfrage mit, dass es sich hierbei um eine akti­ve Stadtentwicklungsplanung auf freiwilliger Basis handele. Auf Bitte von Herrn Lötsch einigt man sich seitens des Bauausschusses dar­auf, diesen Punkt auf die nächste Sitzung zu vertagen.

Der Bauausschuss vertagt einstimmig um eine Sitzung.

5.2.4 Mdl. Bericht zum Projekt „Hausmeisterpool“

Herr Bunk berichtet kurz über den Sachstand des Projektes Hausmeister­dienste. Die erwünschten Ziele seien zum einen die flächendeckende Versor­gung aller Lübecker Liegenschaften durch einen gemeinsamen Hausmeister­pool und zum anderen die Zusammenführung der Hausmeisterdienste und der Gebäudereinigung zum 01.01.2013 und der Gebäudeinstandhaltung beim GmHL. Dies diene in erster Linie der Kosteneinsparung. Am Freitag, den 16.11.2012, werde es ein Treffen mit der KGST geben, bei welchen ein „Fahrplan“ entwickelt werden solle. Bei der Entwicklung dieses Fahrplans gehe es auch darum, wann welche Gremien beteiligt werden sollen.

Der erste Schritt wäre dabei eine Vorstellung im Senat und eine Bildung von verschiedenen Arbeitsgruppen. Im zweiten Schritt würde es dann auch in un­regelmäßigen Abständen entsprechende Informationen zu Projektfortschritten usw. an den Bauausschuss geben. Eine Umsetzung des Projektes solle bis 2014 erfolgen.

Der Bauausschuss nimmt zur Kenntnis.

5.3 Berichte über Verlauf und Ergebnis von Bürgerbeteiligungen

5.4 Eilentscheidungen des Bürgermeisters

Keine Vorlagen

6.0 Anfragen, Anregungen und Verschiedenes

6.1 Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen

6.1.1 Bushaltestelle Eichholzer Teich in der Brandenbaumer Landstraße ( Herr Lötsch) (22.10.2012, TOP 6.2.4) Herr Lötsch teilt mit, dass die Bushaltestelle früher ein Wartehäuschen gehabt hätte. Dann sei diese umgebaut worden, es sei jedoch kein Wartehäuschen wiederaufge­stellt worden. Befindet sich diese Bushaltestelle mit in dem Programm der Wall AG, in dessen Rahmen im nächsten Jahr noch entsprechende Häuschen gebaut werden oder fällt das Häuschen weg?

Vorläufige Antwort:

Herr Senator Boden sagt eine Klärung zu.

Antwort:

An der Haltestelle Eichholz Teich wird voraussichtlich noch in diesem Jahr wieder ein

Fahrgastunterstand aufgestellt. Weiterhin ist der Fahrgastunterstand/ das Wartehäu­

schen im Programm der Wall AG enthalten.

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

6.1.2 Eckhaus ohne Dach am Standort Moltkestraße, Ecke Hüxterdamm (Herr Quirder) (22.10.2012, TOP 6.2.1) Herr Quirder teilt mit, dass in der Moltkestraße, Ecke Hüxterdamm, ein Eckhaus scheinbar umgebaut werden solle, dort aber schon seit längerer Zeit keine Arbeiten mehr stattfinden würden. Das Dach sei schon seit einigen Wochen offen und es reg­ne herein. Weiterhin sei dieses Haus s. E. nach denkmalgeschützt o. Ä. und er fürch­te um den Bestand der Bausubstanz, weswegen er um Klärung bittet.

Zwischenantwort:

Herr Senator Boden sagt eine Klärung seitens der Verwaltung zu.

Antwort:

1.      Es handelt sich nicht um ein Kulturdenkmal, lediglich um ein Gebäude, welches im Erhaltungssatzungsgebiet liegt und daher eine Veränderung von der Stadtplanung mit zu beurteilen ist.

2.      Der Bauherr hat hier in diesem Fall das Dach abbrechen lassen, um aufzustocken. Dafür lag bzw. liegt ihm jedoch keine Genehmigung vor, weswegen die Baustelle stillgelegt werden musste, zumal Nachbarrechte obendrein betroffen sind. Eine provi­sorische Sicherung des offenen Daches vor Regen hätte er jedoch machen können.

3.      Mit dem inzwischen dritten beauftragten Architekten/Ingenieur scheint es nun end­lich weiter zu gehen, denn es liegen inzwischen, mit dem Nachbarn bereits abge­stimmte, Antragsunterlagen zur Genehmigung vor, die nur noch brandschutztech­nisch abgestimmt werden müssen, so dass eine Genehmigungsfähigkeit und somit die entsprechende Baugenehmigung in Kürze zu erwarten ist.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

6.2 Neue Anfragen

6.2.1 Falschabbieger Mühlenstraße (Herr Pluschkell) Herr Pluschkell teilt mit, es komme immer wieder dazu, dass Autofahrer aus der Müh­lenstraße falsch in die Straße An der Mauer und die St.-Annen-Straße abbiegen und bittet darum dies in dem nächsten AKV zu thematisieren, da das Verkehrslenkungs­konzept offenbar nicht greife.

Antwort:

Herr Senator Boden verweist darauf, dass man seitens der Verwaltung schon mehre­re Zählungen usw. in diesem Bereich durchgeführt habe, aber dass man gegen be­wusst falsch fahrende Verkehrsteilnehmer nichts unternehmen könne. Er wäre bereit dies noch einmal im AKV zu thematisieren, jedoch werde es kein neues Ergebnis ge­ben.

Herr Pluschkell bittet um Anhang des letzten Ergebnisses des AKV ans Protokoll.

Der entsprechende Anhang wird nachgereicht, da dieses Thema im letzten AKV nach der Bauausschusssitzung noch einmal behandelt wurde. 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

6.2.2 Zusätzliche Ampel an der Lohmühle (Herr Lötsch) Herr Lötsch bittet um einen kurzen, mündlichen Bericht über die Einrichtung einer zu­sätzlichen Ampel an der Lohmühle in der nächsten Bauausschusssitzung.

Zwischenantwort:

Herr Senator Boden sagt einen entsprechenden Bericht zu.

6.2.3 Umgehungsstraße Schlutup/ Mecklenburger Str. (Herr Lötsch) Herr Lötsch teilt mit, dass im neuen Kreuzungsbereich der Fahrradweg sehr gut wie­derhergestellt worden sei, jedoch sei in Richtung B75 weiterhin der alte schmale Radweg vorhanden. Durch die Umgehungsstraße werde dieser Teil der Straße s.E. dann zur Bundesstraße, was die Frage aufwirft, ob dieser Radweg dann noch zuläs­sig sei.

Zwischenantwort:

Herr Senator Boden sagt eine Klärung zu.

6.2.4 Mitteilung Bauvorhaben, Eingangsliste Nr. 43 (Herr Quirder) Herr Quirder fragt nach, was es mit dem Vorhaben Petershof 7 sowie Wesloer Straße 112 (2-fach) auf sich habe.

Zwischenantwort:

Herr Senator Boden sagt eine Klärung zu.

6.2.5 Wildzaun in Schlutup, Mecklenburger Straße (Herr Quirder)

Herr Quirder teilt mit, er sei wegen eines Wildzaunes an o.a. Standort angesprochen worden und bittet um Mitteilung, ob es eine Tür/ Pforte in dem Zaun gebe.

Zwischenantwort:

Herr Senator Boden sagt eine Weiterleitung an den Landesbetrieb zu.

6.2.6 Werbetafeln über Radwegen (Herr Lötsch) Herr Lötsch teilt mit, dass die Werbetafeln jetzt teilweise auch über den Radwegen aufgebaut würden und über diese hinaus ragen und fragt nach, ob es dazu eine Vor­schrift hinsichtlich der einzuhaltenden Höhe gebe. Wenn ja, welche Höhe ist vorge­geben.

Zwischenantwort:

Herr Dr. Klotz teilt mit, dass die vorgebende Höhe 2,50 m betrüge.

Ergänzende Anfrage:

Herr Lötsch bittet um Prüfung hinsichtlich der Einhaltung vorab genannter Höhe in der Brandenbaumer Landstraße.

Zwischenantwort:

Herr Senator Boden sagt eine Prüfung zu.

6.2.7 Vereinbarung zur Förderung des ÖPNV an der K13 Herr Pluschkell erinnert daran, dass die Bürgerschaft den BGM damit beauftragt ha­be, eine Vereinbarung mit der Gemeinde Stockelsdorf zur Förderung des ÖPNV an der K13 zu treffen und fragt dahingehend nach, wie der derzeitige Stand aussehe und wann mit den Busspuren zu rechnen sei.

Zwischenantwort:

Herr Senator Boden sagt eine schriftliche Klärung zu.

6.2.8 Anbindung K13/ Hahnkamp (Herr Rathcke)

Herr Rathcke teilt mit, ihm seien Bauarbeiten an o.a. Standort aufgefallen und fragt dahingehend nach, ob eine Anbindung der K13 an den Hahnkamp erfolgen solle.

Antwort:

Herr Dr. Klotz teilt mit, dass dort keine weitere Erschließungsstraße geplant sei. Die neue Zufahrt zum Betriebsgelände der Fa. Klatt werde der einzige Anbau dieser Straße bleiben.

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

6.2.9 Halteverbot Berliner Straße/ stadtauswärts (Herr Pluschkell)

Herr Pluschkell teilt mit, dass es vermehrt zu Missachtungen des o.a. Halteverbots käme und dass man den BewohnerInnen in der naheliegenden Siedlung entgegen­kommen könnte, wenn man die Möglichkeit schaffen würde außerhalb der Hauptver­kehrszeiten stadteinwärts zu mindestens vorübergehend zu halten/ parken. Er habe dies vor einiger Zeit schon einmal thematisiert, woraufhin ihm seitens der Verwaltung die Auskunft gegeben wurde, dass dies ein Thema sei, welches gar nicht so auftreten würde, wenn die Arbeitnehmer des naheliegenden Krankenhauses nicht ihre Pkws in den Anliegerstraßen parken würden. Dazu sollte ein entsprechendes Gespräch mit den Zuständigen des Krankenhauses geführt werden und er bitte Mitteilung was die­ses Gespräch ergeben hat.

Zwischenantwort:

Herr Senator Boden sagt zu, die Anfrage entsprechend weiterzuleiten.

6.3 Anträge

6.3.1 Erstattung von B-Plan-Kosten Auftrag aus der Bürgerschaft am 27.09.2012, Punkt

4.2.3 Drs. 27 ?? vertagt am 22.10.2012 TOP 6.3.1

Der Bürgermeister wird beauftragt, zur Novembersitzung 2012 der Bürgerschaft einen Bericht zu erstellen, in dem aufgezeigt wird, nach welchen Verfahren und in welcher Höhe die (Bau-) Verwaltung die Personalkosten bzw. den Bearbeitungsaufwand der B-Plan-Erstellung, den Eigentümern (bzw. den Projektentwicklern, die Grundstücke kaufen) in Rechnung stellen kann. Sofern städtische Grundstücke B-Pläne z.B. we­gen beabsichtigter Verkäufe benötigen, wird auch hier so verfahren, um die Kauf­preisfindung zu verbessern. Der Bericht soll auch positive Beispiele aus Gemeinden darstellen, in denen bereits so verfahren wird.

Herr Senator Boden teilt mit, dass der Auftrag im Grunde schon erledigt sei, da man bereits eine entsprechende Mitteilung gegeben hätte. Alle Kosten der Bauleitplanung, sofern es sich um Investorenplanung, vorha­ben bezogene Bebauungspläne, Erschließungsverträge oder städtebauliche

Verträge, handelt würden zu 100 % weitergegeben werden. Das hieße, übrig bleibe am Ende lediglich der Bauleitplan, der für unsere eigenen Flächen oder aus wichtigen städtebaulichen Gründen seitens der Stadt von uns selbst initi­iert und durchgeführt wird. Hier trägt die Stadt dann auch die Kosten des Ver­fahrens.

Der Bauausschuss lehnt den Auftrag einstimmig ab, da dieser inhaltlich erle­digt ist.

6.3.2 Gefahrenpunkte für RadfahrerInnen, FußgängerInnen und Kinder im Straßen­verkehr beseitigen Auftrag aus der Bürgerschaft vom 27.09.2012, Punkt 4.20 Drs. 22 ?? vertagt am 22.10.2012 TOP 6.3.3

Der Bürgermeister wird beauftragt, durch Überwachungs- oder bauliche Maßnahmen bis zum 31. März 2013 dafür zu sorgen, dass die Krähenstraße einschl. Rehderbrü­cke so entschleunigt wird, dass die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit eingehal­ten wird. Über den Stand der Arbeiten ist der Bürgerschaft im Februar 2013 mündlich zu berichten.

Weitere bekannte Gefahrenpunkte für RadfahrerInnen, FußgängerInnen und Kinder im Straßenverkehr sind unverzüglich zu beseitigen, bzw. zu entschärfen.

Herr Senator Boden merkt an, dass diesem Auftrag der tragische Unfall auf der Rehderbrücke vorausging, man jedoch immer noch keinen Bericht der Po­lizei zum Unfallhergang bzw. der Staatsanwaltschaft zum Verschulden habe. Die Frage, ob der Unfall durch die entsprechende verkehrliche Ausgestaltung oder durch menschliches Versagen zustande gekommen ist, bleibe daher bis­lang noch ungeklärt. Herr Dr. Brock merkt an, dass selbst wenn es sich um menschliches Versagen gehandelt habe, es an der Rehderbrücke immer wieder zu gefährlichen Situa­tion kommen könne, insbesondere durch sich auf der Brücke begegnende Busse. Durch die fehlende Ausweichmöglichkeit aufgrund der hohen Kantstei­ne wäre dies besonders für die RadfahrerInnen ein potenzieller Gefahrenherd. Herr Howe führt an, dass man nicht auf einen Bericht warten könne, sondern handeln müsse. Herr Senator Boden teilt mit, dass man dem nachgehen werde und sagt einem Bericht zur nächsten Sitzung zu. (s. Anhang)

Der Bauausschuss vertagt einstimmig um eine Sitzung.

6.3.3 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen Auftrag aus der Bürgerschaft vom 30.08.2012, Punkt 8.1 mit Drs. Nr. 983 ?? vertagt am 22.10.2012 TOP 6.3.9

1.                  Der Bürgermeister wird aufgefordert, auf der Grundlage der §§ 16 a (2) und 47f der Gemeindeordnung Lübecker Jugendliche innerhalb der nächsten sieben Monate zu einer "JugendeinwohnerInnenversammlung" einzuladen.

2.                  Der Lübecker Jugendring e.V. ist in die Planung, Beratung und Umsetzung einzubin­den.

3.                  Jugendliche erhalten die Möglichkeit analog der EinwohnerInnenversammlung ihnen wichtige Themen und Belange zur Behandlung in die Bürgerschaft einzubringen. Hierüber wird im Vorwege ausführlich informiert.

4.                  Es soll auch thematisiert werden, wie Kinder und Jugendliche sich in der Hansestadt Lübeck vertreten und beteiligt fühlen und ob es Verbesserungsvorschläge gibt.

5.                  Die Jugend (StadtschülersprecherIn) ist im Jugendhilfeausschuss häufig nicht vertre­

 

ten. Es soll hinterfragt werden, woran dies liegt. Die Bürgerschaftssitzung möge ferner beschließen:

1.                  In der heutigen Bürgerschaftssitzung soll berichtet werden, wie die Kinder- und Ju­gendbeteiligung bei dem Umbau des Jugendzentrums Burgtor vollzogen wurde.

2.                  Der Bereich Stadtverkehr wird gebeten darzustellen, in welcher Weise und in wel­chem Umfang die Kinder- und Jugendbeteiligung bei der Liniennetzoptimierung statt­gefunden hat.

 

Herr Senator Boden teilt mit, der FiPa und der Hauptausschuss seien zu dem Ergebnis gekommen, dass sie die Spiegelstriche nicht im Einzelnen abarbei­ten bzw. beantworten lassen wollen, sondern dass für sie die generelle Regel gelte, dass die Verwaltung im Einzelfall klar begründen muss, ob und wie sie die Kinder und Jugendlichen beteiligt habe bzw. warum eine Beteiligung nicht stattgefunden habe. Herr Senator Boden fragt an die Ausschussmitglieder ge­richtet nach, ob sie sich dieser Handhabung anschließen wollen, sie hätten in jedem Einzelfall die Gelegenheit zu überprüfen, ob die Verwaltung ihrer Pflicht genüge getan habe oder nicht. Herr Klüssendorf merkt an, er sehe den Fehler hier nicht bei der Verwaltung, vielmehr wäre es die Aufgabe/ Verantwortung des Ausschusses entsprechen­de Beteiligungsbegründungen usw. zu kontrollieren. Herr Quirder weist darauf hin, dass der Ausschuss prinzipiell nur an dem Spiegelstrich 7 besonderes Interesse habe und schlägt vor dies in der nächs-ten Sitzung dem Stadtverkehrsvertreter mitzugeben bzw. ihn dazu berichten

zu lassen. Das Ergebnis solle dann dem Protokoll angehängt werden.

Der Bauausschuss vertagt einstimmig um eine Sitzung.

6.4 Bodenzwischenlager/ Recyclinghof Kücknitz

Herr Lötsch teilt mit das dieses Thema die CDU-Fraktion beschäftige. Es habe zwei klare Anträge aus der Bürgerschaft gegeben sowie die Aussage der Verwaltung im letzten Bauausschuss, dass dieses Thema für die Bauverwaltung erledigt sei. Eine ähnliche Antwort habe es seitens Herrn Senator Möller und seitens Frau Senatorin Borns gegeben. Es sei nun jedoch am Runden Tisch in Kücknitz noch einmal ver­stärkt über das Einvernehmen der Gemeinde gesprochen worden. Demnach soll das Einvernehmen der Gemeinde ursprünglich mit starkem Bedenken geäußert worden sein, dies sei dann jedoch nachträglich geändert worden. So habe in den entspre­chenden Ausführungen gestanden, dass das Bodenlager nur in Verbindung mit ei­nem Recyclinghof möglich wäre, was jedoch nach Ablehnung des Recyclinghofes geändert worden sei. Herr Lötsch lässt sich in diesem Zusammenhang bestätigen, dass das Einvernehmen der Gemeinde seitens des Fachbereiches 5 geregelt werde und teilt daraufhin mit, dass dieses in der Konsequenz im Bauausschuss beraten werden müsste und man im Hinblick auf die Anträge aus der Bürgerschaft seitens des Bauausschusses überlegen müsste, ob man das erteilte gemeindliche Einver­nehmen zurücknehmen sollte. Herr Schröder teilt dazu mit, dass das gemeindliche Einvernehmen in diesem Fall vor dem entsprechenden Bürgerschaftsbeschluss vom 30.08.2012 erteilt worden sei und man diesen Beschluss unter Berücksichtigung rechtlicher und sachlicher Kriterien und in Rückkopplung mit der, für die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes sowie für die Erteilung der (ebenfalls erforderlichen) naturschutzrechtlichen Zustim­mung zuständigen, Unteren Naturschutzbehörde (UNB) geprüft habe. Herr Senator Möller habe dazu ausgeführt, dass auch nach aktueller Einschätzung keine inhaltli­chen Anhaltspunkte erkenntlich seien, die einer Zustimmung seitens der UNB entge­genstünden. Herr Schröder merkt in diesem Zusammenhang an, dass die Umwelt- und Naturschutzbelange ein wesentlicher Aspekt der zu prüfenden öffentlichen Be­lange im Rahmen der planungsrechtlichen Beurteilung sind und diese nach den zu Grunde liegenden Erkenntnissen einem Einvernehmen nicht entgegenstehen. Die Stellungnahme der Bauordnung sei weiterhin lediglich dahingehend geändert worden, dass die anfänglich formulierte Bedingung, dass die UNB auch zugestimmt haben müsse, gestrichen wurde. Diese Verknüpfung wäre hinsichtlich des Ablaufs des Ver-fahrens nicht korrekt gewesen, da die betroffenen Bereiche (UNB, Bauaufsichtsbe­hörde) jeweils eigenständig ihre planungsrechtliche und ihre naturschutzrechtliche Stellungsnahme abgeben mussten. Da die UNB zudem inzwischen ihre Zustimmung zur befristeten Genehmigung des Oberbodenlagers erteilt habe, standen auch natur­schutzrechtlich der Erteilung der planungsrechtlichen Genehmigung keine Belange mehr entgegen. Des Weiteren erläutert Herr Schröder, dass das einmal erteilte Einvernehmen auch aus verfahrensrechtlichen Gründen nicht mehr zurückgenommen werden könne. Im Hinblick auf die beim LLUR eingegangenen Widersprüche müsse man nun abwarten, ob die Möglichkeit besteht, dass die entsprechenden Widerspruchsführer in Ihren Rechten verletzt seien und wie die Widersprüche durch das LLUR beschieden wür­den. Weiterhin lägen für die hier diskutierte Rücknahme eines gemeindlich erteilten Einvernehmens auch keine inhaltlich sachlichen Punkte vor, welche die der Entschei­dung im Juni zu Grunde liegende Situation heute anders darstellen würden. Seitens der Bauverwaltung seien keine Anhaltspunkte erkennbar, die eine Verweigerung bzw. eine Rücknahme des Einvernehmens für die beantragte, auf 5 Jahre befristete Nut­zung rechtfertigen würden. Herr Dr. Brock teilt mit, es irritiere ihn, dass die Bauordnung und der Bereich Natur­schutz separate Stellungnahmen abgegeben haben, da das gemeindliche Einver­nehmen s. E. nach doch eine Gesamtstellungnahme der Kommune sei. Er fragt in diesem Zusammenhang nach, ob solche separat abgegebenen Stellungnahmen sei­tens der Bereiche überhaupt als gemeindliches Einvernehmen zu werten seien. Herr Schröder merkt dazu an, dass man hier zwischen dem gemeindlichen Einver­nehmen nach § 36 des Baugesetzbuches und der Stellungnahme der UNB, als für die naturschutzrechtliche Genehmigung bzw. Zustimmung zuständige Fachbehörde differenzieren müsse. Das Einvernehmen sei unter Berücksichtigung der entspre­chenden Tatbestände vom Fachbereich 5 erteilt worden. Herr Senator Boden weist daraufhin, dass der Flächennutzungsplan (FNP) die betrof­fenen Flächen eindeutig als Auskiesungs- und Abgrabungsflächen ausweist, weswe­gen seitens der Stadtplanung, unabhängig von der Stellungnahme der UNB, gegen­über der Bauordnung rein bau- und planungsrechtlich nichts gegen eine solche Oberbodenablagerung spreche. Es gebe also zum einen eine bau- und planungs­rechtliche Begründung seitens des Fachbereichs 5 und zum anderen einen Fachbei­trag von der UNB, welcher direkt an das LLUR weitergeleitet worden wäre. Herr Dr. Brock teilt mit, man müsste generell prüfen, ob das gemeindlich erteilt Ein­vernehmen überhaupt zurückgenommen werden könne und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen.

Herr Quirder macht dazu den Vorschlag zunächst eine Stellungnahme des Recht­samtes einzuholen, um zu klären ob und wie ein solch bereits erteiltes Einvernehmen zurückgenommen werden kann. Herr Senator Boden macht abschließend noch einmal deutlich, dass s. E. ein Eingriff in ein bereits hoheitlich erteiltes, gemeindliches Einvernehmen nicht möglich bzw. zu­lässig sei, er jedoch dazu bereit wäre das Rechtsamt in prüfender Funktion einzu­schalten. Man einigt sich darauf, dass der Fall schnellstmöglich zur Prüfung an den Bereich Recht der Hansestadt Lübeck weitergeleitet wird. (s. Anhang) Weiterhin wird die Ver­waltung beauftragt dem LLUR mitzuteilen, dass man auf Bitten des Bauausschusses eine Rechtsklärung hinsichtlich der Möglichkeit zur Rücknahme des gemeindlichen Einvernehmens durchzuführen gedenkt und man daher bis zu dieser Klärung um Auf­schub hinsichtlich einer Entscheidung im Widerspruchsverfahren bitte.

Der Bauausschuss beschließt die Umsetzung des erteilten Prüfauftrags ein­stimmig.

Ende des öffentlichen Teils: 19:45 Uhr

Beginn des nichtöffentlichen Teiles: 19:45 Uhr

Siehe eigenes Protokoll.

Ende des nichtöffentlichen Teiles: 19:50 Uhr

Beginn des 2. öffentlichen Teiles: 19:50 Uhr

17.0 Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Der Bauausschussvorsitzende teilt mit, es seien im nichtöffentlichen Teil Beschlüsse gefasst und Berichte zur Kenntnis genommen worden.

Nachrichtlich die Ergebnisse des nicht öffentlichen Teil:

Er beendet die Sitzung um 19:50 Uhr.

Die

nächste Sitzung des Bauausschusses

findet am

19.11.2012 um 16:00 Uhr im Foyer der Bauverwaltung

statt.

Carl Howe       Patrik Jaacks

Vorsitzender des Bauausschusses Protokollführer

Anlage zu TOP 2.1 und TOP 4.1 der Bauausschusssitzung vom 05.11.2012

- Nachzureichende Informationen -

Zu TOP 2.1:

1.) Finanzplan S. 45/46

Für das Wärmedämmverbundsystem sind ca. 650.000 Euro in der Kostenschätzung berücksichtigt.

2.) Finanzplan S. 27/28 und 29/30

Die Sanierungskosten für das Dach der Schule Falkenfeld betragen ca. 250.000 Euro. Die Sanierungskosten für das Dach der St. – Jürgen - Realschule betragen ca.

450.000 Euro.

3.) Finanzplan S. 87

Die Ablösesumme gegenüber dem WSA sind bereits in den veranschlagten Kosten enthalten.

Zu TOP 4.1:

1.) TOP 4.1 Gewerbeschule Nahrung + Gastronomie Die Höhe des Bauvolumens für den gesamten Standort beträgt 1.100.000 Euro.


Fachbereich 5 Planen und Bauen

Bereich 610 Stadtplanung


Zielsetzungen für ein aktives Baulandmanagement

1. Stadtentwicklungspolitische Ziele:

• ?        ausreichendes und bedarfsgerechtes Angebot an Bauland

• ?        demografische Entwicklung beachten

• ?        Zuwanderung fördern

• ?        Bildung von Wohneigentum unterstützen

• ?        preisgünstigen Wohnraum erhalten

• ?        bestehende Infrastruktureinrichtungen  (soziale, kulturelle, technische Einrichtungen) erhalten und auslasten

• ?        Qualitäten der Stadt erhalten (Wohnen, Arbeiten, Freiflächen, Mobilität)

 

Bauausschuss am 05. November 2012


Fachbereich 5 Planen und Bauen

Bereich 610 Stadtplanung


Zielsetzungen für ein aktives Baulandmanagement

2. Berücksichtigung des kommunalen Haushaltes

• ?        Planung und Entwicklung von Bauland kostet Geld

• ?        planungsbedingte Kosten  nicht zu Lasten der Allgemeinheit

• ?        planungsbedingte Wertsteigerungen auch öffentlichen Einrichtungen zukommen lassen

• ?        keine Kosten für zusätzliche Infrastruktureinrichtungen, sondern Erhalt und Auslastung sichern

• ?        nachhaltige Effekte initiieren (Halten der Bevölkerung bzw. moderater Zuwachs)

 

Bauausschuss am 05. November 2012


Fachbereich 5 Planen und Bauen

Bereich 610 Stadtplanung


Zielsetzungen für ein aktives Baulandmanagement

3. Welche Kosten entstehen?

• ?        Kosten während der Planungsphase (Gutachten, Beteiligungsprozess, Beauftragung Dritter etc.)

• ?        Erschließungskosten (Straßen, Wege, Entwässerung,öffentliches Grün, ÖPNV etc.)

• ?        Kosten für den naturschutzrechtlichen Ausgleich

• ?        Infrastruktureinrichtungen (Spielplätze, Kita, Schule etc.)

• ?        Unterhalt und Pflege für öffentliche Flächen/Infrastruktur

 

Bauausschuss am 05. November 2012


Fachbereich 5 Planen und Bauen

Bereich 610 Stadtplanung


Zielsetzungen für ein aktives Baulandmanagement

4. Was kann die Kommune tun, um Kosten gering zu halten? Vor Einleitung der Bauleitplanung:

• ?        Ermittlung grundstücksbezogener voraussichtlicher Ausgaben und Einnahmen vor der Planung

• ?        Planung nur, wenn Kostendeckung möglich

• ?        Prioritätensetzung bei Ausweisung neuer Baugebiete (Berücksichtigung Infrastrukturauslastung)

• ?        Vorrang haben Flächen im kommunalen Besitz

• ?        Kommunaler Zwischenerwerb potentieller Baulandflächen

• ?        Bildung eines Grundstücksfonds

 

Bauausschuss am 05. November 2012


Fachbereich 5 Planen und Bauen

Bereich 610 Stadtplanung


Zielsetzungen für ein aktives Baulandmanagement

4. Was kann die Kommune tun, um Kosten gering zu halten? Im Rahmen der Bauleitplanung:

• ?        Konsequente Anwendung § 11 BauGB (städtebauliche Verträge) zur Weitergabe planungsbedingter Kosten an Investor

• ?        Erschließungsverträge gem. § 124 BauGB

• ?        Durchführungsverträge gem. § 12 BauGB bei Vorhaben-und Erschließungsplänen

• ?        Anteilige Abgabe von Bauland an die Kommune zum eigenen Verkauf nach festzulegenden Kriterien

 

Bauausschuss am 05. November 2012

Zielsetzungen für ein aktives Baulandmanagement


5. Potentiellen Baulandflächen (Wohnen)


Fachbereich 5 Planen und Bauen

Bereich 610 Stadtplanung


Zielsetzungen für ein aktives Baulandmanagement

Die Verwaltung wird beauftragt, Richtlinien zur Anwendung in der Bauleitplanung für die Bereitstellung von Bauland unter dem Aspekt größtmöglicher Kostendeckung zu erarbeiten.

Eine entsprechende Vorlage ist der Bürgerschaft zum Januar bzw. Februar 2013 vorzulegen.

Fachbereich 5 Planen und Bauen

Bereich 610

Bauausschuss am 05. November 2012

Stadtplanung


Zielsetzungen für ein aktives Baulandmanagement

Richtlinien für die Baulandbereitstellung unter besonderer Beachtung der Kosten

1.             Schritt: welche Kosten entstehen überhaupt?

2.             Schritt: welche städtebaulichen Ziele sollen verfolgt werden?

3.             Schritt: welche nachhaltigen Effekte werden erwartet und müssen bei der Kostenbetrachtung beachtet werden

4.             Schritt: Entscheidung, ob HL selber (eventuell Grundstückserwerb) oder Investor entwickelt

5.             Schritt: wenn Investor, dann konsequente Weitergabe aller planungsbedingten Kosten und dauerhaften Unterhaltungskosten an Investor über entsprechende Verträge

 

5. Schritt: Vereinbarungen über Aufteilung des Grundstücksmehrwertes nach Planung

Fachbereich 5 Planen und Bauen

Bereich 610

Bauausschuss am 05. November 2012

Stadtplanung


5 - Planen und Bauen

5.610 - Stadtplanung 610-4 - Verkehrsplanung

Schü/Ko

V e r m e r k

Zu TOP 6.3.2 im Bauausschuss vom 5. November 2012 

Lübeck, 14. November 2012 Auskunft: Helmut Schünemann Tel.: 66 10; Fax: 66 98

E-Mail: helmut.schuenemann@luebeck.de


1 - 300 Recht Lübeck, den 09.11.2012 Auskunft: Wolfgang Rojahn Tel.: 3012; Fax: 3090 Zeichen: 30.35.658 Ro/Ta e-mail: recht@luebeck.de

Vfg.

1. Vermerk

Möglichkeit der Beseitigung des gemeindlichen Einvernehmens zu der Errichtung einer An­lage zum Lagern und Behandeln von Oberboden und Böden der Klasse Z 0 in Lübeck-Pöppendorf

1. Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein ____ (LLUR) hat mit Bescheid vom 02.07.2012 eine auf fünf Jahre befristete immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach §§ 4, 19 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zum Lagern und Behandeln von Oberboden und Böden der Klasse Z 0 in Lü­beck-Pöppendorf erteilt. In dem vorangegangenen Verwaltungsverfahren hatte die Hansestadt Lübeck dem LLUR mit Schreiben vom 15.06.2011 mitgeteilt, dass keine planungsrechtlichen Bedenken gegen das Vorha­ben bestehen.

Diese Zustimmung stand  zunächst unter zwei Vorbehalten, die mit E-Mail vom 28. Juni 2012 auf­gehoben wurden.

Gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung des LLUR vom 02.07.2012 ist von Dritten Wi­derspruch eingelegt worden, der bisher nicht beschieden ist.

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 05.11.2012 beschlossen, dass eine Stellungnahme des Bereichs Recht dazu eingeholt werden soll, ob und wie das erteilte Einvernehmen zurückgenom­men werden kann.

2. Die Beseitigung, etwa durch Rücknahme, einen Widerruf oder die Anfechtung des von der Hanse­stadt Lübeck erteilten Einvernehmens ist nicht möglich.

Nach § 36 Abs. 1 Satz 2 BauGB ist das Einvernehmen der Gemeinde erforderlich, wenn, auch in einem anderen als einem bauaufsichtlichen Verfahren, über die Zulässigkeit von Vorhaben nach den §§ 31, 33 bis 35 BauGB entschieden wird.  Das Verfahren zur Erteilung einer Vorhabengenehmigung nach dem BImSchG ist ein solches Ver­fahren. Dort entscheidet die Immisionsschutzbehörde aufgrund der Konzentrationswirkung des BImSch-Verfahrens (§ 13 BImSchG) auch über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorha­bens.

- 2 -

Anders als bei allein baugenehmigungspflichtigen Vorhaben innerhalb der Hansestadt Lübeck ist deshalb hier die Erteilung eines förmlichen Einvernehmens nach den Regeln des § 36 BauGB er­forderlich. Bei dem Einvernehmen nach § 36 BauGB handelt es sich um eine Rechtsprüfung ohne planerischen Entscheidungsspielraum (vgl. § 36 Abs. 2 Satz 1 BauGB) (Battis - BauGB § 36, Anm.12). Ist ein Vorhaben nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen in §§ 31, 33-35 BauGB zulässig, besteht die Pflicht der Gemeinde das Einvernehmen zu erteilen. Gleichwohl hätte das LLUR ohne das erteilte bzw. nicht fristgerecht versagte Einvernehmen die immissionsschutzrechtli­che Genehmigung nicht erteilen dürfen, selbst wenn das Einvernehmen zu Unrecht versagt worden wäre. Ein Gericht wäre an die unberechtigte Versagung des Einvernehmens nicht gebunden. 

Das Bundesverwaltungsgericht hatte lange Zeit die Auffassung vertreten, dass die Gemeinde die Erklärung des Einvernehmens bis zur Erteilung einer Baugenehmigung (hier entsprechend: der im­missionsschutzrechtlichen Genehmigung) noch widerrufen könne. Durch das BBauG-Änderungsgesetz 1979 wurde in den § 36 BBauG  die Bestimmung eingefügt, dass das Einvernehmen als erteilt gilt, wenn es nicht innerhalb einer Frist von zwei Monaten versagt wird (vgl. heute: § 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB). Daraufhin hat das Bundesverwaltungsgericht seine Rechtsprechung geändert. Soweit erkennbar, ist es nun einhellige Rechtsprechung, dass die Ertei­lung des Einvernehmens nicht widerrufen oder zurückgenommen werden kann (vgl. z.B. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12.12.1996 ; Az.: 4 C 24/95). Das BVerwG begründet dies damit, dass das gesetzgeberische Ziel der Verfahrensbeschleunigung, das mit dieser Ergänzung verfolgt wurde nicht erreicht wird, wenn man den Widerruf des Einvernehmens zulässt.  Das BVerwG hat in diesem Urteil weiter ausgeführt, dass der Gemeinde die Möglichkeit, ihren Rechtsstandpunkt, das Vorhaben sei planungsrechtlich unzulässig trotzdem zur Geltung bringen könne. Es bleibe ihr unbenommen, ihre Bedenken bis zum Erlass des Bescheides gegenüber der Genehmigungsbehörde zum Ausdruck zu bringen. Diese hat eine eigenständige planungsrechtliche Prüfung vorzunehmen und ist in ihrer Beurteilung an das erteilte Einvernehmen nicht gebunden sondern sogar verpflichtet die Genehmigung zu verweigern, wenn das Vorhaben planungsrechtlich unzulässig ist. Auch das OVG Schleswig hat sich der Auffassung des BVerwG ausdrücklich angeschlossen und ist darüber hinaus der Meinung, dass auch eine Anfechtung der Einvernehmenserklärung, etwa wegen Irrtums, für die im vorliegenden Fall aber ohnehin keine Anhaltspunkte vorliegen, nicht in Frage kommt (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 27.03.2002, Az.: 1 M 6/02).

Zusammenfassend ist damit festzustellen, dass das mit Schreiben vom 15.06.2011 erteilte und mit Mailschreiben vom 28.06.2012 modifizierte Einvernehmen der Hansestadt Lübeck zur Errichtung der Anlage zum Lagern und Behandeln von Oberboden nicht wieder beseitigt werden kann.

Im Auftrag Wolfgang Rojahn