Auszug - Bebauungsplan 03.02.00 - Fackenburger Allee / Stadtgraben / Teilbereich II - Auslegungsbeschluss   

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 2.2
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 18.03.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:25 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2013/00338 Bebauungsplan 03.02.00 - Fackenburger Allee / Stadtgraben / Teilbereich II - Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in F. - P. Boden
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Gust, Horst-Dieter
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Weber bittet eingangs um Empfehlung der Vorlage unter Berücksichtigung einer Änderung hinsichtlich des Einzugs des Gebäudes und veranschaulicht diese anhand eines Plans

Herr Weber bittet eingangs um Beschluss der Vorlage unter Berücksichtigung einer Änderung hinsichtlich der straßenseitigen Baugrenze des Gebäudes und veranschaulicht diese anhand eines Plans.

Herr Quirder bittet um eine öffentliche Bürgerveranstaltung zu den Teilbereichen I und II während der Auslegung. Herr Senator Boden sagt dies zu.

Frau Geweke erkundigt sich, ob der Vorlagentext auch entsprechend der von Herrn Weber aufgezeigten Änderung angepasst würde und ob die Sichtachse trotz der angepassten Baugrenze erhalten bliebe.

Herr Weber teilt dazu mit, dass der letzte Absatz des Kapitels der Begründung zum Welterbe angepasst werde. Weiterhin würden die Sichtbeziehungen weitestgehend bestehen bleiben.

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
  2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.
  3. Sollte der Entwurf des Bebauungsplanes nach der Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB ge­ändert oder ergänzt werden, ohne dass die Grundzüge der Planung berührt werden, ist eine eingeschränkte Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a (3) Satz 4 BauGB durchzuführen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Der Bauausschuss beschließt einstimmig gem. Beschlussvorschlag.