Auszug - Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die Vorsitzende begrüßt alle Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest.
Die Vorsitzende weist darauf hin, dass BM Drozella und BM Schubert nicht an der Bürgerschaftssitzung teilnehmen können.
Die Bürgerschaft nimmt Kenntnis
Die Vorsitzende bitte alle Anwesenden, sich von den Plätzen zu erheben.
Die Vorsitzende teilt mit, dass am 15.02.2013 Herr Udo Steffen verstorben ist.
Der Verstorbene war von 1978 bis 1994 ;Mitglied im Polizeibeirat für die Polizeiinspektion Lübeck und von 1994 bis 1998 im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen tätig.
Die Hansestadt Lübeck wird Herrn Steffen ein ehrendes Gedenken bewahren.
Gedenkminute
Die Vorsitzende teilt mit, dass über die Sitzung wie immer eine Sprachaufzeichnung erfolgen wird. Diese Aufzeichnung dient zur Erstellung des Protokolls und wird den Fraktionen und dem Bürgermeister gem. § 31 Abs. 5 der Geschäftsordnung zur Verfügung gestellt.
Der Weitergabe der Sprachaufzeichnung an die Fraktionen und den Bürgermeister wird einstimmig zugestimmt.
Weiter gibt die Vorsitzende bekannt, dass der Offene Kanal Lübeck die heutige Bürgerschaftssitzung wieder live im Radio übertragen wird
Der Live-Übertragung des Offenen Kanals wird einstimmig zugestimmt.
Die Vorsitzende teilt mit, dass für die heutige Sitzung erneut der W-Lan-Anschluss angeboten werden kann, mit dem allen Bürgerschaftsmitgliedern und Pressevertretern ein kabelloser Zugriff auf das Internet ermöglicht wird.
Hinsichtlich der Nutzungsbedingungen dieses Anschlusses wird auf die den Fraktionen zugegangenen Informationen verwiesen.
Die Bürgerschaft nimmt Kenntnis
Weiterhin macht die Vorsitzende darauf aufmerksam, dass Personen, die möglicherweise befangen sein könnten, verpflichtet sind, ihr dies mitzuteilen. Ob jemand befangen ist, entscheidet im Zweifel die Bürgerschaft.
Die Bürgerschaft nimmt Kenntnis
Die Vorsitzende weist auf die umverteilten Anmerkungen zur Tagesordnung hin, die auch in der Sitzung des Ältestenrates beraten worden
Erweiterung der Tagesordnung
Dringlichkeitsanträge der Fraktionen
Es liegt nichts vor.
Dringlichkeitsanträge und -berichte des Hauptausschusses,
der Fachausschüsse und der Beiräte
Es liegt nichts vor.
Dringlichkeitsvorlagen und -berichte des Bürgermeisters und der
Stadtpräsidentin
TOP 10.22
VO/2013/00437-Annahme einer Zuwendung gem. § 76 Abs. 4 der Gemeindeordnung
Der Ältestenrat empfiehlt einstimmig die Erweiterung.
Die Bürgerschaft stimmt einstimmig unter Bejahung der Dringlichkeit für die Erweiterung der Tagesordnung um den TO-Punkt 10.22
TOP 10.23
VO/2013/416-Bebauungsplan 22.01.03 Korvettenstraße/Stadtteilzentrum-Satzungsbeschluss
Der Ältestenrat empfiehlt einstimmig die Erweiterung.
Bürgerschaft stimmt einstimmig unter Bejahung der Dringlichkeit für die Erweiterung der Tagesordnung um den TO-Punkt 10.23
TOP 10.24
VO/2013/00450 Annahme einer Zuwendung für die Lübecker Museen gem. § 76 Abs. 4 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein
Der Ältestenrat empfiehlt einstimmig die Erweiterung.
Bürgerschaft stimmt einstimmig unter Bejahung der Dringlichkeit für die Erweiterung der Tagesordnung um den TO-Punkt 10.24
TOP 9.6
VO/2013/00473-Wahl von BeisitzerInnen
Der Ältestenrat empfiehlt einstimmig die Erweiterung.
Bürgerschaft stimmt einstimmig unter Bejahung der Dringlichkeit für die Erweiterung der Tagesordnung um den TO-Punkt 9.6
Veränderung der Tagesordnung (z.B. Vorziehen/Vertagen/Zurückziehen von
Vorlagen Nrn. )
Diese Vorlage ist in der Nachtragstagesordnung der Papierversion unter 10.25 aufgeführt, es ist jetzt unter 9. Wahlen als TO-Punkt 9.6 geordnet
Die Bürgerschaft nimmt Kenntnis.
Der Ältestenrat empfiehlt einstimmig, die Verwaltungsvorlagen vorzuziehen.
Die Bürgerschaft stimmt der Vorziehung der Verwaltungsvorlagen einstimmig zu.
TOP 5.1.1
VO/2013/00135-DIE LINKE-Ausbau Kindertagesbetreuung
Die Fraktion DIE LINKE hat den Antrag zurückgezogen.
Die Bürgerschaft nimmt Kenntnis
TOP 5.1.2
VO/2013/00198-BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Ausbau Kindertagesbetreuung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat den Antrag zurückgezogen.
Die Bürgerschaft nimmt Kenntnis
Gemeinsame Beratung von Beratungsgegenständen
VO/2013/00135, VO/2013/00198, VO/2013/00334, VO/2013/00335 und VO/2013/00337
TOP 5.1.1, 5.1.2, 10.14, 10.15, und 10.15 (Kindertagsbetreuung)
VO/2013/00283, VO/72013/00330 VO/72013/00084
TOP 5.4.1, 5.4.2 und 10.18 (Arbeitnehmersicherung)
VO/2013/00391, VO/2013/00370, VO/2013/00303
TOP 5.9.1, 5.9.2, 5.14 (Ortsbeiräte)
VO/2013/00310 und VO/2013/00390
TOP 5.17 und 5.21 (Personalsache Stadtwerke)
VO/2013/00412, VO/2013/00411 und VO/2013/00307
TOP 5.29; 5:30 und 8:7 (Fahrradfreundliches Lübeck)
VO/2013/00410 und VO/2013/00186
TOP 5.32 und 8.2 (Schultoiletten)
VO/2013/00431 und VO/2013/00324
TOP 5.36 und 10.13 (Konsolidierungskonzept)
VO/2013/00435 und VO/2013/00197
TOP 5.49 und 10.6 (Sporthalle Travemünde)
Der Ältestenrat stimmt einstimmig für die gemeinsame Beratung wie vorgeschlagen.
Die Bürgerschaft stimmt einstimmig der vorgeschlagenen gemeinsamen Beratung zu.
Die Vorsitzende weist darauf hin, dass die Anfragen der Bürgerschaftsmitglieder unter To-Punkt 7. (öffentlich) „en bloc“ behandelt und zur Kenntnis genommen werden können; dieses erfordert die Zustimmung aller Bürgerschaftsmitglieder und bedeutet, dass zu den einzelnen Anfragen bzw. Antworten nicht gesprochen wird.
Sollte dennoch der Wunsch bestehen, wäre die entsprechende Anfrage bzw. Antwort aus der Kenntnisnahme „en bloc“ herauszunehmen.
Der Ältestenrat empfiehlt einstimmig, die Anfragen zu den TO-Punktes 7.1-7.5 „en bloc“ zur Kenntnis zu nehmen.
Der vorgeschlagenen gemeinsamen Beratung „en bloc“ wird einstimmig zugestimmt.
Die Vorsitzende weist darauf hin, dass die Wahlen unter TOP 9 ebenfalls „en bloc“ erfolgen können.
Es wird vorgeschlagen, die Vorlagen Nrn. zu 9 „en bloc“ zu beraten.
Der Ältestenrat empfiehlt einstimmig, die Wahlen wie vorgeschlagen „en bloc“ vorzunehmen.
Der vorgeschlagenen gemeinsamen Beratung „en bloc“ wird einstimmig zugestimmt.
Zuordnung der TO-Punkte zum nichtöffentlichen Teil der Sitzung
Die Vorsitzende weist drauf hin, dass das Hinweisschreiben bezüglich der Änderung der Gemeindeordnung bezüglich § 35 GO –Öffentlichkeit von Sitzungen – allen Bürgerschaftsmitgliedern zugegangen ist.
Aus Absatz 2 ergibt sich das Erfordernis, über den Ausschluss der Öffentlichkeit im Einzelfall – also für jede Vorlage / jeden Bericht abzustimmen.
Jeweils zu Beginn der Sitzung, bei der Beratung über die Tagesordnung, ist deshalb ein Beschluss über den Ausschluss der Öffentlichkeit unter Beachtung der erforderlichen Mehrheit von 2/3 der anwesenden Bürgerschaftsmitglieder zu fassen. Gemäß § 35 Abs. 2 Satz 4 GO kann über den Ausschluss der Öffentlichkeit in öffentlicher Sitzung entschieden werden, wenn keine Beratung der Ausschlussgründe gewünscht wird. Sofern Beratungen hierzu notwendig sind, sind diese und die Beschlussfassung in nichtöffentlicher Sitzung vorzunehmen.
Die Abstimmung über den Ausschluss der Öffentlichkeit kann – sofern niemand widerspricht - „en bloc“ für sämtliche nichtöffentlich zu behandelnden Tagesordnungspunkte erfolgen.
Falls jedoch eine Beratung über die Zuordnung zum nichtöffentlichen Teil gewünscht wird, ist sogleich die Nichtöffentlichkeit herzustellen.
Der Ältestenrat empfiehlt die Beratung der TO-Punkt 11, 14.1, 15.1, 15.2 und 15.3 „en bloc“ und empfiehlt diese mehrheitlich zur Beratung im nicht-öffentlichen Teil.
BM Dedow widerspricht der Beratung „en bloc“.
TO-Punkt 11-Genehmigung der Niederschrift über den nicht-öffentlichen teil der Sitzung am 28.02.2013.
Die Bürgerschaft stimmt mehrheitlich bei Erreichen der erforderlichen 2/3 Mehrheit für die Beratung im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung.
TO-Punkt 14.1-Bericht betr. Externes Gutachten zur Rekommunalisierung der Stadtwerke Lübeck
Die Bürgerschaft stimmt mehrheitlich bei Erreichen der erforderlichen 2/3 Mehrheit für die Beratung im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung.
TO-Punkt 15.1-Abschluss eines Erbaurechtsverlängerung- und änderungsvertrages mit einem Sportverein
Die Bürgerschaft stimmt mehrheitlich bei Erreichen der erforderlichen 2/3 Mehrheit für die Beratung im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung.
TO-Punkt 15.2-Vergleichsweise Beendigung eines Rechtsstreits über eine Forderung aus einem Erschließungsvertrag
Die Bürgerschaft stimmt mehrheitlich bei Erreichen der erforderlichen 2/3 Mehrheit für die Beratung im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung.
TO-Punkt 15.3-Verzicht auf die Ausübung des Vorerwerbsrechts der Stadtwerke Lübeck Holdiing GmbH anlässlich der beabsichtigten Veräußerung eines Gesellschaftsanteils von 25,1 % an der Stadtwerke Lübeck GmbH durch DONG Naturgas A/S
Die Bürgerschaft stimmt mehrheitlich bei Erreichen der erforderlichen 2/3 Mehrheit für die Beratung im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung.
TO-Punkt 15.3.1 DIE LINKE-Verzicht auf die Ausübung des Vorerwerbsrechts der Stadtwerke Lübeck Holdiing GmbH anlässlich der beabsichtigten Veräußerung eines Gesellschaftsanteils von 25,1 % an der Stadtwerke Lübeck GmbH durch DONG Naturgas A/S
Die Bürgerschaft stimmt mehrheitlich bei Erreichen der erforderlichen 2/3 Mehrheit für die Beratung im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung.
Beratungsergebnisse der Ausschüsse Siehe Anlage 1
Die Bürgerschaft nimmt Kenntnis
Anfragen der Bürgerschaftsmitglieder gem. § 16 GeschO Siehe Anlage 2
Die Bürgerschaft nimmt Kenntnis
Ablauf der Sitzung
Beginn 16:00 Uhr
- Abendpause von 18:30 Uhr bis 19:00 Uhr
- Der nicht-öffentliche Teil wird spätestens ab 22:15 Uhr behandelt
- Ende der Sitzung spätestens um 22:30 Uhr
Der Ältestenrat empfiehlt einstimmig den Ablauf.
Dem Ablaufplan wird einstimmig zugestimmt.
Sonstiges (z.B. Anhörung/Rederecht/Unterschriftenübergabe)
Es liegt nichts vor.