Auszug - Werbekonzept für den öffentlichen Straßenraum/Vereinbarung zur Wildplakatierung und Umgang mit sogenannten fliegenden Veranstaltungen   

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 3.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 04.03.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:50 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2013/00252 Werbekonzept für den öffentlichen Straßenraum/Vereinbarung zur Wildplakatierung und Umgang mit sogenannten fliegenden Veranstaltungen

   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in F. - P. Boden
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Johannsen, Jens
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Schubert merkt den letzten Abschnitt des Textteils betreffend an, dass er es für nicht richtig empfinde, dass zwar ein Ermessensspielraum vorhanden sei, aber im Rahmen der abgeschlossenen Werberechtsverträge Anträge anderer Vereine, Institutionen us

Herr Schubert merkt den letzten Abschnitt des Textteils betreffend an, dass er es für nicht richtig empfinde, dass zwar ein Ermessensspielraum vorhanden sei, aber im Rahmen der abgeschlossenen Werberechtsverträge Anträge anderer Vereine, Institutionen usw. quasi ohne Begründung abgelehnt werden können. (Vgl.: S. 4 letzter Absatz). Dazu kommt, dass dann noch die entsprechend lizensierte Firma (Wall AG) damit beauftragt wird, die „illegalen“ Werbeanlagen zu entfernen.

Herr Johannsen merkt an, dass diese Formulierung in Abstimmung mit dem Bereich Recht ganz bewusst gewählt worden sei, da oft kurzfristig und schnell gehandelt werden müsse, um entsprechenden Wildplakatierungen bzw. sogenannten fliegenden Veranstaltungen entgegenwirken zu können. Die Wall AG sei jedoch nicht befugt etwaige Werbeanlagen ohne eine entsprechende Genehmigung zu entfernen.

Auf Nachfrage von Herrn Schubert, warum man, die Außenwirkung berücksichtigend, keine objektive Firma mit der Räumung beauftragen könne, merkt Herr Johannsen an, dass dies immense Kosten verursachen würde, da man die externe Firma dann zusätzlich noch mit regelmäßigen Kontrollen beauftragen müsste.

Herr Lötsch erkundigt sich warum die Stellschilder zwangsläufig aus Holz sein müssen und bittet um Änderung des Vorlagentextes dahingehend, dass es heiße: „[…] ausschließlich auf dem Boden stehende Stellschilder […].“

Herr Johannsen sagt eine entsprechende Anpassung zu.

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der als Anlage 1 beigefügte Bericht und das Werbekonzept gemäß Anlage 2 werden zustimmend zur Kenntnis genommen

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gem. Beschlussvorschlag zu beschließen.