Auszug - Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 5.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 18.02.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:36 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

5

5.1.1              KiTa in Schlutup (TOP 5.2.1, 04.02.2013) (Herr Lötsch)

Herr Lötsch merkt an, er habe die Verwaltung vor einiger Zeit darum gebeten, etwas zur KiTa in Schlutup zu berichten. Ihm sei damals zugesagt worden, dass berichtet werde, sobald sich etwas akutesergebe. Nun habe er der Zeitung entnommen, dass man dort bald anfangen könne zu bauen, weswegen er um Beantwortung seiner Anfrage bittet.

 

Antwort:

Herr Bunk teilt dazu mit, die KiTa in Schlutup sei kein Projekt, welches vom FB 5 (GMHL)   betreut werde. Er erkläre sich jedoch gerne dazu bereit den aktuellen Sachstand in Erfahrung zu bringen und dem Ausschuss mitzuteilen.

 

Abschließende Antwort:

Die KiTa wird durch die Trave errichtet und danach an die HL vermietet. 

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

5.1.2              Sporthalle in Schlutup (TOP 5.2.2, 04.02.2013) (Herr Lötsch)

Herr Lötsch teilt mit, ihm sei berichtet worden, dass das Dach im vorderen Bereich noch immer undicht sei und bittet um eine entsprechende Mitteilung. Weiterhin bittet er um Mitteilung, ob eine Sperrung des anliegenden Fußweges noch immer notwendig sei.   

 

Antwort:

Herr Bunk teilt mit, die angesprochene Leckage im vorderen Bereich des Daches, an dem im Übrigen noch gearbeitet werde, sei bereits behoben worden. Hinsichtlich der Sperrung des Fußweges verweist Herr Bunk auf die damalige Erklärung, dass dies im Rahmen der Baustellenerrichtung nicht anders möglich war. Zwar vermute er, dass sich der Sachverhalt nach wie vor so darstelle, jedoch werde er prüfen, ob eine Sperrung des Fußweges weiterhin nötig ist. 

 

Abschließende Antwort:

Bedingt durch die laufenden Dachdeckungsarbeiten am Foyer muss der z. Zt. vorhandene Abstand des Bauzauns zur Baustelle zum Schutz von Passanten erhalten bleiben.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

5.1.3              Sanierung Brandenbaumer Landstraße, hinterer Bereich (TOP 5.2.4, 14.01.2013) (Herr Lötsch)

              Herr Lötsch merkt an, dass es zu dem hinteren Bereich der Brandenbaumer Landstraße die Aussage seitens der Verwaltung gegeben habe, dass diese dringend saniert werden müsse. Nun sei die Sanierung im Rahmen des Haushaltes nach hinten geschoben worden, weswegen er um Mitteilung bitte, ob es seitens der Verwaltung dazu eine neue Reaktion bzw. neues Wissen gebe.

             

              Vorläufige Antwort:

              Herr Dr. Klotz sagt eine entsprechende Info für eine der nächsten Sitzungen zu.

 

Antwort:

              Das zuständige Sachgebiet 5.660.5-3 Verkehrsflächenbewirtschaftung hat die Anfrage und den Sachverhalt geprüft und gibt dazu folgende Stellungnahme:

              „Im hinteren Bereich der Brandenbaumer Landstraße wurde 2010 eine Deckschichtsanierung durchgeführt, die für die Verkehrsteilnehmer zu gleichen Gebrauchseigenschaften wie eine grundhafte Sanierung geführt hat.

              Der Zustand der Fahrbahn wird aber weiterhin und regelmäßig genau beobachtet. Im Zuge der regelmäßigen Straßenunterhaltung werden weitere Verbesserungen vorgenommen (z.B. Durchführung von Rissverguss).

              Eine grundhafte Sanierung des Straßenabschnittes ist zurzeit nicht zwingend erforderlich.“

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

5.1.4              Fertigstellung der Werbesatzung (TOP 5.2.1, 04.02.2013) (Herr Rathcke)

Herr Rathcke merkt an, dass seitens der Verwaltung die Aussage getroffen worden sei, dass die Werbesatzung den Ausschussmitgliedern bis spätestens Frühjahr 2013 vorgelegt werde und fragt in diesem Zusammenhang nach, wann damit zu rechnen sei.

 

Vorläufige Antwort:

Herr Senator Boden teilt dazu mit, dass die Werbesatzung in Arbeit sei und dass man seitens der Verwaltung noch einen Auftrag zur graphischen Aufbereitung des Textes erteilt habe. Ein genaues Datum für die endgültige Fertigstellung der Werbesatzung werde er nachreichen.

             

              Antwort:

Der Auftrag für ein Handbuch zur Visualisierung und Erläuterung der Satzung ist terminiert zum 31.03.2013, so dass nach diesem Termin der Satzungsentwurf mit entsprechender Erläuterung ins weitere Verfahren gegeben werden kann.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

5.1.5              Radweg „An den Schießständen“ (TOP 5.2.3, 14.01.2013) (Herr Lötsch)

              Herr Lötsch bittet um Mitteilung über den aktuellen Planungstand hinsichtlich des Radweges an der Straße „An den Schießständen“.

 

              Vorläufige Antwort:

              Herr Senator Boden sagt dies für eine der nächsten Sitzungen zu.


Abschließende Antwort:

              2008 – Vorplanungen aus den Jahren 1999 (An den Schießständen) und 2001 (Kirschenallee) wurden aktualisiert.

 

              2008 – September: Fördervoranfrage beim Land gestellt

              Die Förderfähigkeit wurde mit Schreiben vom 17.07.2009 anerkannt und die beiden Abschnitte des Bauvorhabens (Kirschenallee von Wesloer Landstraße bis Heiweg und An den Schießständen von Heiweg bis Brandenbaumer Landstraße) aufgrund der Verkehrsbedeutung in das Förderprogramm des Landes für den kommunalen Straßenbau eingestellt. Der Hauptantrag auf Gewährung einer Zuwendung ist noch zu stellen. Hierfür ist dem Land eine vollständige Straßenentwurfsplanung (Leistungsphase 3) vorzulegen.

 

              2010 – Februar: Erstellung einer Haushaltungsunterlage Bau („HU-Bau“)

 

              2011 – Mai: Planungsauftrag an das Ing.-Büro TSM (Rathausstraße 2, 24103 Kiel)

              => FiPA-Beschluss vom 04.05.2011: Vergabe von Ing.-Leistungen zur weiteren Planung
(LP 3-6 HOAI) zum Ausbau der K19 an das Ing.-Büro TSM.

              => damaliges Ziel: Leistungserbringung bis Sommer 2012

              Da sich im Laufe des Jahres aufgrund der Haushaltssituation herausstellte, dass die erforderlichen Bauinvestitionskosten in 2012 und möglicherweise auch 2013 nicht zur Verfügung stehen werden, wurde die Planung gestoppt.

 

              2013 – Februar: aktueller Sand

              Planungsleistungen ruhen, da seitens der Entwurfsabteilung auf Grund des Personalnotstandes keine Projektbegleitung mehr erfolgen kann.

              Mit der Entwurfsbearbeitung wurde durch das beauftragte Büro nur teilweise begonnen. Nächstes Planungsziel wäre mit der Entwurfsplanung die Einreichung eines Förderantrages gem. GVFG/ FAG beim Land.

              Für den Abschnitt Kirschenallee (zwischen Heiweg und der Wesloer Landstraße) ist im Zuge der Straßenbaumaßnahme die Verbreiterung des Bahnübergangs zwischen Haselnussweg und Wesloer Landstraße (Bahnstrecke Lübeck Hbf – Schlutup) einschl. der Umrüstung der technischen Sicherung des Bahnübergangs auf Halbschranken erforderlich. Hierfür sind der Abschluss einer Kreuzungsvereinbarung sowie Planungsabstimmungen mit der DB Netz AG notwendig, die erfahrungsgemäß mindestens ein Jahr in Anspruch nehmen werden.

              Im aktuell von der Bürgerschaft beschlossenen Haushalt, der noch vom Innenminister freigegeben werden muss, sind für 2013 Planungsmittel in Höhe von 100.000 Euro sowie im Investitionsprogramm für die Jahre 2014 bis 2016 für die gesamte Maßnahme insgesamt 3.820.000 Euro eingestellt.

              Sollte sich die Personalsituation nicht kurzfristig durch Stellenbesetzungen verbessern lassen, ist es unwahrscheinlich, dass mit der Baumaßnahme in 2014 begonnen werden kann. Die Situation wird sich durch den altersbedingten Weggang eines weiteren Mitarbeiters Mitte 2013 sogar noch verschärfen. Die Maßnahme wird dann in die Folgejahre verschoben werden müssen.

              Ob dadurch die Förderung der Maßnahme gem. GVFG/FAG in Gefahr gerät, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend beantwortet werden.

 

              Ergänzende Anfrage:

Herr Lötsch merkt an, er entnehme der Antwort auf seine Anfrage, dass im Jahre 2011 die extern vergebene Planung gestoppt wurde, weil die Haushaltslage bereits absehbar war. Er fragt in diesem Zusammenhang nach, inwieweit die Planung damals schon erbracht worden war und ob das Auftragsverhältnis weiterhin bestehe. Wenn dies weiterhin bestehen sollte, so stelle sich für ihn die Frage, ob man den Auftrag, auch wenn seitens der Verwaltung kein Personal zu Verfügung stehe, wieder freigeben könne.

 

Abschließende Antwort:

Herr Dr. Klotz merkt an, dass die Erledigung irgendwo zwischen Leistungsphase 3 und 6 stehen geblieben sei. Es sei aber auch so, dass das Auftragsverhältnis bestehe und man eine Reaktivierung verwaltungsintern prüfen werde, insbesondere da man die Maßnahme das Förderungsverhältnis betreffend voranbringen wolle. Allerdings sei eine Betreuung externer Planer immer mit städtischen Personalkapazitäten verbunden, die derzeit nicht bestünden.

 

Ergänzende Anfrage:

Herr Quirder erkundigt sich über die Auswirkungen einer weiteren Verschiebung der Maßnahme, Bezug nehmend auf die Förderfähigkeit.

Weiterhin fragt Herr Dr. Brock nach, ob sich die Situation so darstelle, dass ein personeller Mangel die Verwaltung an der weiteren Bearbeitung der Maßnahme hindere. Wenn dies der Fall ist, so bittet er um Prüfung der Einstellung eines Bauherrenvertreters bzw. einer entsprechenden temporären Arbeitskraft.

 

Abschließende Antwort:

Zu der Nachfrage von Herrn Quirder teilt Herr Dr. Klotz mit, dass dies zu einem Wegfall der Förderfähigkeit führen könnte, man dies jedoch erst dann genau beurteilen könne, wenn ein entsprechender Förderantrag eingereicht wird.

Hinsichtlich der Nachfrage von Herrn Dr. Brock bestätigen Herr Senator Boden und Herr Dr. Klotz die Hinderung durch mangelnde Personalkapazitäten.

Herr Senator Boden merkt ergänzend an, man habe seitens der Verwaltung schon öfter auf temporäre Arbeitsverhältnisse zurückgegriffen und werde dies auch in diesem Fall prüfen.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.