Auszug - Darstellung von individuellen Zielvereinbarungen für die Zuschüsse im sozialen Bereich  

Sitzung des Ausschusses für Soziales Nr. 36/2008-2013
TOP: Ö 6.2
Gremium: Ausschuss für Soziales Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Di, 05.02.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:30 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2013/00083 Darstellung von individuellen Zielvereinbarungen für die Zuschüsse im sozialen Bereich
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in Sven Schindler
Federführend:2.500 - Soziale Sicherung Bearbeiter/-in: Leu, Beate
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass Detailfragen ggf

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass Detailfragen ggf. in nichtöffentlichem Teil der Sitzung

zu klären wären.

 

Herr Böhning dankt der Verwaltung für den ausführlichen Bericht. Zur Anlage 2, Seite 11 mit der Überschrift Klärungsbedarf möchte Herr Böhning wissen, ob diese Posten nicht aus dem Bereich Schule und Sport bezahlt werden müssten und fragt, ob hierzu schon Näheres

bekannt sei.

 

Hierzu spricht Herr Senator Schindler.

 

Herr Wulf führt weiter aus, dass bereits Gespräche mit dem Fachbereich 4 aufgenommen wurden und weiter geführt werden, um eine zeitnahe Reglung zu finden.

 

Herr Böhning fragt, ob ein Antrag der Politik hilfreich wäre.

 

Herr Senator Schindler erklärt, dass Verträge existieren und der Fachbereich 2 deshalb sowieso zahlen muss und weiter, dass es hilfreich wäre, wenn deutlich gemacht werden könne, dass diese Aufgabe dem Fachbereich 4 zuzuschreiben wäre.

 

Der Vorsitzende stellt folgende Fragen:

 

1.              Zur Schwangerenkonfliktberatung  – Wie kommt der Wert 80 % aus Stiftungen

              zustande?

2.              Zur Zentralen Beratungsstelle für Frauen (Anlage 3, Seite 49, Pkt. 3) – wie soll hier

              eine Prüfung erfolgen, da die Kriterien schwer überprüfbar sind und ohne

              Verbindlichkeit.

3.              Wird der Ausschuss für Soziales regelmäßig informiert und in welcher Form?

4.              Was passiert, wenn ein Träger seine Zielvereinbarungen nicht erfüllen kann?

 

Frau Schwartz erklärt zur Frage 1., dass diese nicht sofort beantwortet werden könne und sie

die Frage an die zuständigen KollegInnen mitnehmen werde.

 

Zur Frage 2. führt Herr Wulf aus, dass zum ersten Mal solche Zielvereinbarungsgespräche geführt wurden. Im Rahmen der knapp 40 Gespräche haben sich zunehmend Ziele herauskristallisiert, deren Erreichung einfach zu prüfen ist, andere Ziele wiederum sind eher prozesshaft angelegt.

 

Frau Sasse führt hierzu aus, dass regelmäßig die Beratungszahlen an den Bereich Soziale Sicherung gegeben würden und somit eine Messbarkeit bestünde.

 

Hierzu spricht Herr Wulf. Über die Verwendungsnachweise, die Berichte und die Statistiken ist der Grad der jeweiligen Zielerreichung erkennbar.

 

Der Vorsitzende führt hierzu aus, dass der Ausschuss über Information verfügen sollte, wenn Zielvereinbarungen Sinn machen sollen, um z. B. im Rahmen von Haushaltsberatungen und   neuen Abschlüssen der Budgetverträge entscheiden zu können.

 

Frau Kaske erklärt, dass der Bericht eine Basis sei und Erfolge messbar werden müssten.

Weiter führt sie aus, dass Verwendungsnachweise vielleicht doch die Möglichkeit zum Abgleich von Einhaltungen der Zielvereinbaren sein können.

 

Frau Kaske weist darauf hin, dass es sich bei den von der Hansestadt Lübeck geförderten Seniorentreffs um 18 Einrichtungen handele, nicht wie im Bericht veröffentlicht, um 15.

Weiter erklärt sie, dass es für sie unverständlich sei, warum keine Zielvereinbarung mit

dem Verein Frauen helfen Frauen abgeschlossen wurde und möchte wissen, was die geänderten Richtlinien des Landes mit dem Geld das die HL gibt zu tun hätten.

 

Frau Schwartz erklärt hierzu, dass noch in diesem ersten Jahresviertel eine Vereinbarung nachgeholt werde.

 

Es folgt eine Diskussion zum Thema Überprüfung der Zielvereinbarungen, an der sich Frau Jansen, Herr Drozella, Herr Schlichting, Herr Böhning, Herr Schaffenberg, Frau Sasse, Herr Voht und Frau Kehl beteiligen.

 

Herr Wulf erklärt hierzu, dass es sinnvoll wäre, wenn die Verwaltung auf Grundlage der jährliche Berichte und Zielvereinbarungen der Vereine und Verbände im Ausschuss berichten würde. Hierzu würde sich die Querliste im Bericht eignen, die um den Stand der Umsetzung der jeweiligen Ziele ergänzt werden müsste.

 

Hierzu sprechen Frau Schwartz und Frau Kaske.

 

Frau Menorca fragt, ob der Bericht nicht auch ein klein wenig Wettbewerb für die Organisationen und Verbände sei.

 

Dies bestätigt Herr Wulf, und berichtet hierzu von seinen positiven Gesprächen mit den verschiedenen Anbietern der Seniorentreffs, in denen auf Grundlage des Gesamtkonzeptes Leben und Wohnen im Alter zunächst grundsätzliche Ziele gemeinsam vereinbart wurden und erst in der Folge in Einzelgesprächen die trägerspezifischen Ziele. Er erklärt weiter, dass so z.B. auch Doppelangebote vermieden werden können.

 

Eine Frage von Frau Menorca zur Änderbarkeit der Zielvereinbarungen im Bedarfsfall wird von Herrn Wulf dahingehend beantwortet, dass die Ziele bei Bedarf angepasst werden müssen.

 

Der Vorsitzende erklärt, dass er Zielvereinbarungen für einen Zeitraum von 5 Jahren zu lang halte.

 

Herr Böhning teilt hierzu mit, dass  es für den Träger wichtig ist, dass Zielvereinbarungen über mehrere Jahre geschlossen würden, aber mit dem Träger im Gespräch geblieben werden müsse.

 

Frau Menorca fragt was passiert, wenn der Bedarf sich ändern würde.

 

Herr Schlichting erklärt, dass es Philosophie des Bereiches Soziale Sicherung sei, Ziele mittelfristig zu planen. Wenn änderbare Bedarfe erkennbar seien, müssten Gespräche geführt werden. Auch für die Arbeitsökonomie des Bereiches sei es nicht gut, jährlich Zielvereinbarungsgespräche führen zu müssen.

 

Hierzu führt Herr Wulf aus, dass er die Einschätzung von Herrn Schlichting teilt und gerade die prozesshaften Ziele auf längere Sicht angelegt sein müssen.

 

Der Vorsitzende bittet nunmehr den Ausschuss, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.

 

 

 

 

 

 

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass Detailfragen ggf

 

Abstimmungsergebnis:

Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis