Auszug - BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN - EinwohnerInnnen-Versammlung zur Zukunft des Grünstrands  

Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
TOP: Ö 5.12.1
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Do, 31.01.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 21:51 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2013/00122 EinwohnerInnen-Versammlung zur Zukunft des Grünstrands
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Bearbeiter/-in: Klöckner, Hilde
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Es sprechen BM Lüttke, BM Lindenau, BM Dr

Es sprechen BM Lüttke, BM Lindenau, BM Dr. Koß, Senator Schindler, BM von Holt,

BM Zander, BM P. Reinhardt und BM Schubert.

BM Lindenau gibt folgende Änderung zu Protokoll: Der erste Satz soll lauten:

Der Bürgermeister wird beauftragt, der Einwohnerversammlung über die Zukunft des Grünstrands mit seinen vor gelagerten Osteseebereichen u. a. folgende Informationen vorstellen, soweit diese bereits vorliegen.

 

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN übernimmt die Änderung.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, der EinwohnerInnen-Versammlung über die Zukunft des Grünstrands mit seinen vorgelagerten Ostseebereichen u.a. folgende Informationen in Wort, Schrift und Bild als Entscheidungshilfen vorzustellen:

 

1.

Schutzzwecke, Erhaltungs- und Entwicklungsziele der vom Investitionsvorhaben Grünstrandbebauung mit Marina räumlich und funktional betroffenen Schutzgebiete. Hierzu gehören

a) das Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Gebiet 'Ostseeküste am Brodtener Ufer',

b) das Vogelschutzgebiet 'Ostseeküste am Brodtener Ufer',

c) das FFH-Gebiet 'Traveförde und angrenzende Flächen';

 

2.

die den Grünstrand betreffenden Passagen des Landschaftsplanerischen Entwicklungskonzeptes 'Erholung in Lübeck';

 

3.

die den Grünstrand betreffenden Passagen des 'Touristischen Entwicklungskonzeptes für Lübeck und Travemünde';

 

4.

die Bedeutung des Grünstrands als 'festgelegter Grünzug' für den Stadtteil Travemünde;

 

5.

die Bestimmungen über den Gewässerschutzstreifen von einhundert Metern Breite an der Ostseeküste;

 

6.

vorliegende Untersuchungen bzw. gutachterliche Stellungnahmen über die (küstennahen) Strömungsverhältnisse (Wasser und Sedimente) in der Lübecker Bucht.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis in geänderter Fassung zu Protokoll:

Mehrheitliche Annahme bei

Ja-Stimmen:              33

Nein-Stimmen:              15

Enthaltungen:              7