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Niederschrift
über die Sitzung des Werkausschusses Entsorgungsbetriebe Lübeck am Donnerstag, den
09. Dezember 2010 um 16:30 Uhr in der Kantine der Entsorgungsbetriebe Lübeck, Malmöstr. 22
Wahlperiode 2008/2013
Nr. 25
Beginn der Sitzung: 16:38 Uhr
Ende der Sitzung: 19:32 Uhr
Anwesende Ausschussmitglieder:
Vorsitzender Herr Hinrichs, CDU
Herr Abler, SPD
Herr Büttner, CDU
Frau Duske, Bündnis 90/Die Grünen
Herr Freitag, CDU
Frau Kanuschin, CDU
Herr Krause, SPD
Herr Lange, SPD (vertr. Fr. Scheel, SPD) - bis 18:25 Uhr
Herr Martens, Die Linke
Herr Quirder, SPD
Herr Scholz, Bürger für Lübeck
Herr Stier, FDP (vertr. Hr. Melchers, FDP)
Herr Stolz, SPD (vertr. Hr. Wiese, SPD)
Herr Wosnitza, Bündnis 90/Die Grünen
Es fehlen: Herr Senator Möller (entschuldigt)
Herr Melchers, FDP
Frau Scheel, SPD
Herr Wiese, SPD
Ferner sind anwesend: Herr Dr. Verwey Entsorgungsbetriebe Lübeck
Frau Tews Entsorgungsbetriebe Lübeck
Frau Wetter Entsorgungsbetriebe Lübeck
Protokollführerin
Herr Bemlotte Entsorgungsbetriebe Lübeck
Frau Hilgendorf Entsorgungsbetriebe Lübeck
Herr Garbers Entsorgungsbetriebe Lübeck
Herr Luschas Entsorgungsbetriebe Lübeck
Herr Martsch Entsorgungsbetriebe Lübeck
Herr Rehberg Entsorgungsbetriebe Lübeck
Herr Thyen Entsorgungsbetriebe Lübeck
Herr Manthey Entsorgungsbetriebe Lübeck
Herr Pommer Personalrat SRL
Frau Dr. Koop Fachbereichscontrolling FB 3 - ab 17:50 Uhr
(vertr. Hr. Möller)
Frau Kappelmann 1.300 - Bereich Recht
Herr Oldenburg Seniorenbeirat
Frau Hennig Seniorenbeirat
sowie sieben Gäste
und ein Vertreter der Presse
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Tagesordnung für die Sitzung des Werkausschusses Entsorgungsbetriebe Lübeck
am 09.12.2010 (Nr. 25)
I. Öffentlicher Teil
1. Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Anträge und Beschlussfassung zur Tagesordnung
3. Feststellung der Niederschriften:
3.1 Sitzung des Werkausschusses am 28.10.2010, Nr. 23 (öffentlicher Teil)
3.2 Sitzung des Werkausschusses am 11.11.2010 Nr. 24 (öffentlicher Teil)
4. Mitteilungen
4.1 Mitteilungen der Fachbereichsleitung
4.2 Mitteilung der Werkleitung der Entsorgungsbetriebe Lübeck gem. § 7 Betriebssatzung
4.2.1 Informationen zur MBA
4.2.2 Zusammenfassung Winterdienstkonzept
4.2.3 Annahmekatalog Deponie Niemark
5. Vorlagen
5.1 Abwasserbeseitigungskonzept der Hansestadt Lübeck
5.2 Neufassung der Entwässerungssatzung der Hansestadt Lübeck
6. Berichte
6.1 Nutzung und Förderung von Car-Sharing bei Erneuerung des Fuhrparks, Auftrag der
Bürgerschaft vom 27.11.2008, TOP 4.55, Drs. Nr.440
7. Anträge aus der Bürgerschaft
Keine.
8. Anträge der Ausschussmitglieder
8.1 Erläuterung durch den Bereich Recht zu Informationen der Unterlagen aus der Zeit der
Stadtreinigung Lübeck GmbH (SRL)
9. Neue Anfragen und Verschiedenes
9.1 Anfrage Frau Duske zur Schaumbildung Mühlenteich
9.2 Anfrage Frau Duske zur Niederschlagswassergebühr
9.3 Resolution zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts
II. Nichtöffentlicher Teil
10. Feststellung der Niederschriften
10.1 Sitzung des Werkausschusses am 28.10.2010, Nr. 23 (nichtöffentlicher Teil)
10.2 Sitzung des Werkausschusses am 11.11.2010, Nr. 24 (nichtöffentlicher Teil)
11. Mitteilungen
12. Vorlagen
12.1 Vergabe eines Auftrages mit einem Auftragsvolumen über der Wertgrenze von
200.000,00 EUR gemäß § 8 Abs. 3 der Betriebssatzung der Entsorgungsbetriebe
Lübeck
hier: Zentralklärwerk, landwirtschaftliche Klärschlammnutzung
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12.2 Vergabe eines Nachtragsauftrages mit einem Auftragsvolumen über der Wertgrenze
von 100.000,00 EUR gemäß § 8 Abs. 3 (b) der Betriebssatzung der
Entsorgungsbetriebe Lübeck
hier: Zentralklärwerk, Erneuerung der Blockheizkraftwerke (BHKW), Teilprojekt 6:
Niederspannungsschaltanlagen und Energiemanagement, Nachträge, Zusatzleistungen
und Massenmehrungen
13. Berichte
Keine.
14. Neue Anfragen und Verschiedenes
14.1 Anfrage Herr Abler zur EntsorgungsZentrum Lübeck GmbH (EZL)
14.2 Anfrage Herr Büttner zur MBA
14.3 Anfrage Frau Duske zur Umkehrosmose
III. Öffentlicher Teil
15. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
Vor Eintritt in die Tagesordnung verpflichtet der Vorsitzende gem. § 46 Abs. 6 GO Schl.-H.
das Ausschussmitglied Herrn Carsten Stier durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung
seiner Obliegenheiten und führt ihn in sein Amt ein.
TOP 1 - Feststellung der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest.
TOP 2 - Anträge und Beschlussfassung zur Tagesordnung
Der Ausschuss beschließt einstimmig die Tagesordnung in der vorliegenden Fassung.
TOP 3 – Feststellung der Niederschriften
TOP 3.1 – Sitzung des Werkausschusses am 28.10.2010, Nr. 23 (öffentlicher Teil)
Der Ausschuss stellt die Niederschrift Nr. 23 vom 28.10.2010 (öffentlicher Teil) durch einstimmigen
Beschluss fest.
TOP 3.2 – Sitzung des Werkausschusses am 11.11.2010, Nr. 24 (öffentlicher Teil)
Herr Wosnitza bezieht sich auf TOP 6.1 und bittet um Berichtigung seiner Fragestellung zur Deponie
Niemark. Seine Frage bezog sich nicht nur auf ein ordnungsgemäßes Planfeststellungsverfahren,
sondern ebenso auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung. Somit muss die Frage korrigiert lauten:
Gibt es ein ordnungsgemäßes Planfeststellungsverfahren und eine UVP (Umweltverträglichkeits-
prüfung)?
Der Ausschuss stellt die Niederschrift Nr. 24 vom 11.11.2010 (öffentlicher Teil) in korrigierter Fassung
durch einstimmigen Beschluss fest.
TOP 4 – Mitteilungen
TOP 4.1 – Mitteilungen der Fachbereichsleitung
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass Herr Senator Möller für diese Sitzung des Werkausschusses
entschuldigt sei.
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TOP 4.2 – Mitteilung der Werkleitung der Entsorgungsbetriebe Lübeck gem. § 7
Betriebssatzung
TOP 4.2.1 – Informationen zur MBA
Herr Dr. Verwey berichtet über ein Ausschreibungsverfahren für die stationäre Nachsiebung. Die
mechanische Aufbereitung werde voraussichtlich im Februar 2011 einer Grundrevision
unterzogen. Die MBA wird dann für 1-2 Wochen keine Abfälle annehmen. Die Abfallmengen
werden von benachbarten Entsorgern übernommen.
Herr Freitag fragt nach entsprechender Einlagerung in Zwischenlager. Dies sei über 14 Tage nicht
möglich und werde nicht in Erwägung gezogen, so Herr Dr. Verwey.
TOP 4.2.2 – Zusammenfassung Winterdienstkonzept
Die Ausschussmitglieder erhalten eine Zusammenfassung der Ergebnisse und Maßnahmen –
Winterdienstkonzept 2010 / 2011 zur Kenntnis und weiteren Verwendung.
Herr Wosnitza bemängelt den zu späten Winterdienst in Travemünde bei dem letzten kurzen
Wintereinbruch. Hier seien die Streufahrzeuge erst am Nachmittag eingesetzt worden, wobei es
bereits vormittags geschneit habe. Auf dem Priwall wurde ebenso erst gegen Mittag geräumt. Herr
Dr. Verwey bemerkt, dass die EBL neben dem Beziehen von Wetterinformationen von
verschiedenen Anbietern auch regelmäßige Kontrollfahrten durch eigene Mitarbeiter durchführe.
Herr Martsch bestätigt die Aussage und ergänzt, dass zwischen 3 und 4 Uhr morgens
Kontrollfahrten durchgeführt werden. Die Meldekette erstrecke sich von der Polizei über den
Stadtverkehr bis hin zur LVG Travemünde. An diesem besagten Tag habe eine ungewöhnliche
Wetterlage den späten Einsatz verursacht.
Herr Quirder bezieht sich auf eine Fahrradkarte mit Winteraktivitäten. Er fragt, warum die
Moltkestraße, die von Radfahrern häufig benutzt werde, nicht in die Räumung einbezogen werde.
Herr Martsch erklärt, dass dieser Übersichtsplan zwischen den Bereichen Verkehr und ADFC
abgestimmt worden sei und von uns so übernommen wurde. Gerne trage Herr Martsch die
Anregung an den Bereich Verkehr heran.
Frau Duske lobt die Aufmerksamkeit gegenüber den Radfahrern.
TOP 4.2.3 – Annahmekatalog Deponie Niemark
Herr Dr. Verwey bezieht sich auf den Annahmekatalog der Deponie Niemark
(Abfallschlüsselnummer 170605) und gibt bekannt, dass asbesthaltige Baustoffe wieder auf der
Deponie Niemark eingelagert werden können. Dies sei seit 2005 nicht mehr erfolgt. Gemäß
Deponieverordnung seien alle vorbereitenden Maßnahmen ergriffen worden, um künftig
asbesthaltige Baustoffe einzulagern. Ebenso erfolgte die Abstimmung mit dem Arbeits- und
Gesundheitsschutz.
Frau Duske fragt, wohin diese Baustoffe seit 2005 verbracht worden seien, ob die Verpackungen
ebenfalls mit entsorgt werden und wie die Gesundheitsfürsorge für die Mitarbeiter erfolgen würde.
Herr Dr. Verwey antwortet darauf, dass asbesthaltige Baustoffe bisher teilweise auf anderen
Deponien eingelagert worden seien, wo genau sei nicht bekannt. Selbstverständlich seien die
Verpackungen ebenfalls mit zu entsorgen. Der Gesundheitsschutz für die Mitarbeiter sei mit dem
Arbeits- und Gesundheitsschutz abgestimmt.
TOP 5 – Vorlagen
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TOP 5.1 – Abwasserbeseitigungskonzept der Hansestadt Lübeck
Herr Dr. Verwey verweist auf die fachlichen und inhaltlichen Diskussionen aus bereits
vergangenen Sitzungen zu diesem Thema. Das Konzept werde nunmehr der Bürgerschaft zur
Kenntnis und Zustimmung vorgelegt.
Herr Wosnitza fragt nach Einzelheiten der Klärschlammbeseitigung. Wird dieser vollständig in der
Landwirtschaft verwertet, gibt es eine Analyse zur Zusammensetzung des Klärschlammes und was
passiert mit den Altlasten? Wie entsorgen Gewerbebetriebe, wie z. B. Villeroy & Boch oder das
Metallhüttengelände, wo vor geraumer Zeit ein Großbrand ausgebrochen war, der erhebliche
Schadstoffe freigesetzt habe? Wo findet sich dieses im Konzept wieder?
Herr Dr. Verwey erklärt, dass eine Aussage zur Altablagerung von Klärschlamm zur kommenden
Sitzung vorbereitet werde. Weiterhin führt Herr Dr. Verwey aus, dass es gemäß Ablagerungs-
verordnung festgeschriebene Grenzwerte gäbe, die regelmäßig überprüft werden. Die Schadstoff-
werte seien bekannt und würden die vorgeschriebenen Grenzwerte deutlich unterschreiten, so
dass der Klärschlamm in der Landwirtschaft eingesetzt werden könne. Das Metallhüttengelände
sei an die öffentliche Kanalisation angeschlossen.
Der Vorsitzende erteilt mit Zustimmung der Werkausschussmitglieder Herrn Garbers Rederecht.
Herr Garbers führt weiter aus, dass die Wasserbehörde die Einleitung in die öffentliche
Kanalisation überwache. Das Schmutzwasser aus der öffentlichen Kanalisation werde im ZKW
gereinigt.
Herr Wosnitza bezieht sich weiterhin auf die Schadstofffreisetzung nach dem Großbrand auf dem
Metallhüttengelände und merkt an, dass das Abwasser von einem Gewerbebetrieb unter
Umständen erheblich belastet sein könne und wer dies überwache.
Herr Dr. Verwey erklärt, dass die Abteilung Grundstücksentwässerung der EBL auch für die
Überprüfung der Gewerbebetriebe (Indirekteinleiter) zuständig sei. Er schlägt vor, dass Herr
Manthey dazu weitere Erläuterungen gibt. Der Vorsitzende erteilt mit Zustimmung der
Werkausschussmitglieder Herrn Manthey Rederecht.
Weiterhin sprechen die Herren Stolz, Quirder, Garbers und Dr. Verwey.
Herr Scholz fragt, ob für die geplanten Maßnahmen besondere Genehmigungen einzuholen seien
und ob das Zentralklärwerk dafür ausreichen würde. Außerdem möchte Herr Scholz wissen, ob die
Entwicklung in Travemünde (z. B. Bebauung Priwall) in diesem Konzept mit berücksichtigt worden
sei. Herr Dr. Verwey geht davon aus, dass die weitere Entwicklung auch mit der jetzigen
Kläranlage zu bewältigen sei.
Der Vorsitzende erteilt mit Zustimmung der Werkausschussmitglieder Herrn Thyen Rederecht.
Herr Thyen ergänzt, dass die EBL das Mischwassernetz umbauen werden. Zur Priwallbelastung
sagt Herr Thyen, dass die dort vorhandene Kläranlage mehr Abwasser aufnehmen könne, als sie
bisher bekommt. Herr Wosnitza bemerkt, dass die Kläranlage in den Sommermonaten und speziell
zur Travemünder Woche bereits jetzt ihre Grenzen erreiche. Herr Thyen erklärt, dass die Spitzen
der Bemessungsgröße erreicht werden, jedoch die Kläranlage diesen Mehranfall im Sommer ohne
Probleme bewältigen könne.
Herr Stolz fragt nach, ob Kleingärten ebenfalls betroffen seien. Herr Garbers erläutert, dass der
Bereich Liegenschaften, die einen Generalpachtvertrag abgeschlossen hätten, eine Liste der
Kleingärten herausgegeben habe. Die Kleingärten seien nicht an die Kanalisation angeschlossen.
Herr Oldenburg bemängelt, dass die kleinen Fließgewässer nicht ablaufen können, viele Wiesen
seien überschwemmt. Er fragt an, ob die Gräben evtl. gemeinsam mit dem Bereich Naturschutz
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gesäubert werden können. Herr Garbers erklärt, dass die Zuständigkeit bei der
Gewässerunterhaltung (LPA – Lübeck Port Authority) läge. Frau Dr. Koop merkt an, diesen
Hinweis entsprechend an den zuständigen Fachbereich weiterzuleiten.
Herr Wosnitza weist auf die Umsetzungsrichtlinien hin und fragt nach der Regenwassereinleitung
in die Wakenitz. Wie sähe es mit dem Trinkwasser aus, sollte die Wakenitz durch Öl, Benzin etc.
verschmutzt werden. Herr Dr. Verwey verweist auf das Kosten-Nutzen-Verhältnis. Herr Garbers
führt weiter aus, dass eine wasserrechtliche Erlaubnis vorliege und Regenwasserreinigungs-
anlagen bereits gebaut worden seien, auch in die Richtung Herrenburg, Soldatenweg, Utechter
Weg, Wesloer Moor. Die Investitionen seien etwas gestreckt worden.
Frau Duske fragt nach, warum in der Lübecker Innenstadt in einigen Straßen die Trennent-
wässerung unterbrochen und nicht weitergebaut worden sei. Herr Dr. Verwey erläutert, dass
gerade in der Altstadt diese Baumaßnahmen Stück für Stück durchgeführt werden müssen. Der
Vorteil des Konzeptes sei eine langfristige Bindung und Zielsetzung. Die Inseln seien identifiziert
und die Trennungen würden schnellstmöglich umgesetzt.
Herr Wosnitza fragt, ob dieses Konzept bereits genehmigt und somit nicht mehr veränderbar sei,
dies sei so nicht transparent. Herr Dr. Verwey erklärt, dass das Abwasserbeseitigungskonzept im
ZKW vorgestellt worden sei und nunmehr das 3. Mal im Werkausschuss behandelt werde. Eine
Genehmigung der Wasserbehörde läge bereits vor. Es sei fortgeschrieben worden, jeweils die
aktualisierte Version sei dem Ausschuss vorgelegt worden. Auf Anraten des Bereiches Recht sei
das Konzept der Bürgerschaft vorzulegen. Frau Duske merkt an, dies sei ein Bericht und keine
Vorlage, alle Anregungen seien eingearbeitet worden. Frau Kappelmann erklärt, dass dieses
Konzept als Beschlussvorlage zu behandeln sei. Sollte es weitere Änderungen geben, müsse
hierfür eine neue Genehmigung eingeholt werden.
Weiterhin sprechen die Herren Scholz und Stolz.
Der Ausschuss beschließt einstimmig bei 2 Enthaltungen entsprechend der Beschlussvorlage.
TOP 5.2 – Neufassung der Entwässerungssatzung der Hansestadt Lübeck
Herr Quirder fragt, wie wird sichergestellt, dass keine Industrieabwässer ungeklärt in die
Kanalisation gelangen? Herr Manthey verweist auf die Einhaltung der wasserrechtlichen
Anforderungen seitens der Betriebe. Der Grad der Vorbehandlung sei vorgeschrieben, z. B. durch
den Einsatz von Ölabscheidern, Schlammfängen, Amalgam- oder Fettabscheidern. Diese
Abscheider werden alle 5 Jahre generaluntersucht und darüber hinaus regelmäßig überwacht.
Herr Wosnitza fragt an, ob bereits Überschreitungen festgestellt worden seien. Bei einer
regelmäßigen Überwachung einer der Bauart nach zugelassenen Anlage (Generaluntersuchung
Abscheider – AbwasserVO) gelten z. B. Grenzwerte als eingehalten, antwortete Herr Manthey.
Frau Duske interessiert sich für entsprechende Abscheider in kleineren Buden auf den Märkten
und fragt nach einer öffentlichen Kontrolle. Herr Manthey bejaht dies und führt aus, dass kleine
Mobilanlagen Fettabscheider vorgehalten werden müssen und diese auch kontrolliert werden.
Herr Wosnitza fehlt die Transparenz und eine Gegenüberstellung der alten und neuen Satzung. Er
fragt, warum es unterschiedliche Grenzwerte auf Bundesebene gäbe (z. B. Zyanid). Wie würden
die Satzungen anderer Städte aussehen, seien hier Vergleiche herangezogen worden? Die Anlage
3 der Satzung enthält einen Ausnahme-Paragraphen bzw. eine Ausnahmegenehmigung. Hier
seien Tür und Tor geöffnet, die Bestimmungen seien zu widersprüchlich. Er bittet um Beispiele aus
anderen Städten.
Herr Dr. Verwey erläutert die gültige Entwässerungssatzung, den Abgleich mit dem
Abwasserbeseitigungskonzept sowie die Dichtheitsänderungen (Landeswassergesetz) und erklärt,
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dass die Änderungen zur Vorsatzung auf Wunsch herauszufinden seien. Herr Manthey unterstützt
die Aussagen von Herrn Dr. Verwey und verweist auf die Grenzwerte in der Satzung. Er erklärt,
dass eine Orientierung auch an anderen Gemeinden vorgenommen worden sei. Im Umgang mit z.
B. Zyanit gäbe es schärfere Vorschriften, die aber hauptsächlich in den Betrieben zu beachten
seien. Abschließend führt Herr Dr. Verwey aus, dass die Berufung auf gesetzliche Grenzwerte die
entscheidenden Punkte bezüglich der Neufassung einer Satzung seien.
Herr Wosnitza beantragt eine Vertagung zur nächsten Sitzung.
Herr Stolz beantragt eine Unterbrechung der Sitzung. Der Vorsitzende unterstützt den Antrag.
Die Sitzung wird von 17:58 bis 18:06 Uhr unterbrochen.
Herr Abler wünscht inhaltliche Erläuterungen zu den §§ 18 und 19 der Entwässerungssatzung.
Frau Duske bezieht sich auf die Anlagen 3 und 4 und fragt nach den Veränderungen gegenüber
der ursprünglichen Satzung.
Herr Wosnitza wünscht einen Vergleich mit anderen Städten.
Herr Scholz fragt nach § 19 Rückstau, dies könne er nicht definieren. Sei die Haftung hier einfach
ausgeschlossen?
Der Vorsitzende lässt über den Vertagungsantrag zur nächsten Sitzung der Parteien Bündnis
90/Die Grünen, SPD und BfL abstimmen. Dieser wird einstimmig angenommen.
TOP 6.1 – Nutzung und Förderung von Car-Sharing bei Erneuerung des Fuhrparks,
Auftrag der Bürgerschaft vom 27.11.2008, TOP 4.55, Drs. Nr.440
Frau Duske, Herr Büttner und Herr Freitag finden diesen Bericht nicht aussagekräftig. Er sei
lediglich zur Kenntnis zu nehmen. Sicherlich sei Car-Sharing sinnvoll und interessant, aber bisher
wäre noch immer nichts geschehen zu dieser Thematik.
Herr Abler wirft ein, dies sei ein Teilbericht der EBL und der Auftrag hierzu käme aus der
Bürgerschaftssitzung vom 27.11.2008. Dieses Thema befinde sich noch im innerstädtischen
Abstimmungsprozess, den Ausschuss interessiere letztlich das Endergebnis.
Frau Dr. Koop erklärt, dass die Federführung für diesen Auftrag der Fachbereich 3 habe.
Stellungnahmen und Informationen aus den verschiedenen Fachbereichen seien in diesen Bericht
eingeflossen. Diese zusätzliche Aufgabe, die von der Bürgerschaft an die Verwaltung
herangetragen wurde, sei ein sehr komplexes Thema, welches weitere Probleme aufwirft. Car-
Sharing einzuführen sei nicht so einfach, es mangelt an Mitarbeitern und auch an entsprechenden
Mitteln.
Weiterhin diskutieren Frau Duske sowie die Herren Quirder, Scholz und Dr. Verwey.
Der Vorsitzende ist mit der Abarbeitung des Bürgerschaftsauftrages unzufrieden und gibt bekannt,
dass dieser Bericht zurückgewiesen werde.
TOP 7. – Anträge aus der Bürgerschaft
Keine.
TOP 8 – Anträge der Ausschussmitglieder
TOP 8.1 - Erläuterung durch den Bereich Recht zu Informationen der Unterlagen aus der
Zeit der Stadtreinigung Lübeck GmbH (SRL)
Der Vorsitzende übergibt Frau Kappelmann vom Bereich Recht das Wort.
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Frau Kappelmann bezieht sich auf § 46 Abs. 7 der GO und erklärt, dass grundsätzlich über alle
Angelegenheiten der SRL mit Auswirkungen auf die EBL berichtet werden könne. Es gäbe eine
absolute Geheimhaltungspflicht, die sich auf bestimmte Bereiche der Aufsichtsratstätigkeit
beziehen. Diese Geheimhaltungspflicht ist auch nach Beendigung der Tätigkeit zu wahren.
Somit sei eine Einsichtnahme in die Protokolle der Aufsichtsratssitzungen nicht möglich.
Herr Freitag und Herr Büttner fragen nach, ob somit der Werkausschuss alles wissen darf und
Zahlen sowohl im öffentlichen als auch im nichtöffentlichen Teil bekanntgegeben würden.
Frau Kappelmann erklärt, dass hier jeweils der Einzelfall abzuwägen sei unter Beachtung einer
Betroffenheit zur Betriebs- und Geschäftstätigkeit der Firma Nehlsen. Der Informationsbedarf
müsse ausreichend konkret benannt werden.
Herr Abler fragt, ob der Aufsichtsrat von seiner Verschwiegenheit entbunden werden könne.
Frau Kappelmann verneint dies, die Belange der Gesellschaft und der Aufsichtsratsmit-
glieder müssen gewahrt bleiben. Hier kollidiert das Gesellschaftsrecht als Bundesrecht mit
dem Kommunalrecht.
Frau Duske fragt, ob die SRL einen fakultativen Aufsichtsrat gehabt habe.
Bei einem fakultativen Aufsichtsrat könne diese Vertraulichkeit etwas gelockert werden, dies sei
aber bei der Hansestadt Lübeck nicht möglich, so Frau Kappelmann.
Weiter möchte Frau Duske wissen, warum die RCL noch im Januar 2010 zur SRL übergegangen
sei, wo bereits eine Rekommunalisierung absehbar gewesen sei? Frau Kappelmann bemerkt
hierzu, dass die Gründung der EZL als Nachfolger der RCL ganz klar durch die Bürgerschaft
beschlossen worden sei.
Herr Abler fasst zusammen, dass Auskünfte, die grundsätzlich nicht gegeben werden dürfen,
weder im öffentlichen noch im nichtöffentlichen Teil zur Rede stünden.
TOP 9 – Neue Anfragen und Verschiedenes
TOP 9.1 – Anfrage Frau Duske zur Schaumbildung Mühlenteich
Herr Dr. Verwey erläutert hierzu, dass die Schaumbildung durch Wasserproben untersucht worden
und dies nicht durch Abwasser verursacht worden sei. Der Schaum sei durch Wind und die daraus
resultierenden Verwirbelungen entstanden.
Herr Wosnitza merkt an, dass auch auf der Trave Schaumberge zu sehen seien (Klärwerk Priwall).
Dieser Vorgang sei ebenfalls bereits gemeldet, so Herr Dr. Verwey. Herr Thyen gibt ergänzend
Auskunft und erklärt, dass Schaumberge auf Gewässern nicht ungewöhnlich wären, wenn
verschiedene Wasserkörper aufeinandertreffen würden.
Frau Duske bedankt sich für eine rasche Beantwortung per E-Mail auf die Anfrage.
TOP 9.2 – Anfrage Frau Duske zur Niederschlagswassergebühr
Herr Dr. Verwey gibt einen Überblick über die Arbeiten zur Einführung der Niederschlagswasser-
gebühr und die Änderungen des Rechtsrahmens in den letzten Jahren. Er erklärt, dass eine
Diskussion zur Niederschlagswassergebühr zurückginge auf das Jahr 2006. Der Werkausschuss
habe bereits damals hierüber diskutiert, ob diese Gebühr abgabenrechtlich gedeckt sei. Sämtliche
Aspekte seien geprüft worden. Gemäß neuem Landeswassergesetz bestünde eine
Niederschlagswasserbeseitigungspflicht. Hierfür zuständig sei die EBL. Eine Einführung dieser
Gebühr setze verschiedene Arbeitsschritte voraus, z. B. Fragebogen an die Grundstücksbesitzer,
Rückmeldung, Auswertung der Luftbilder, Grundannahme der versiegelten Fläche pro
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Quadratmeter. Somit werde eine Grundlage für die Gebührenermittlung gelegt. Der Vorteil, das
Verfahren mit Luftbildern anzustreben, verschaffe den EBL eine vollständige Planungsgrundlage.
Weiterhin diskutieren hierzu Frau Duske sowie die Herren Stolz, Quirder, Wosnitza und Dr.
Verwey.
TOP 9.3 – Resolution zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts
Frau Dr. Koop verweist auf die Resolution vom Deutschen Städtetag, die dem Werkausschuss
bereits in vorgegebener Textform vorliege. Der Ausschuss möge sich bitte dazu äußern und
diesem anschließen.
Herr Wosnitza erklärt, dass sich der Ausschuss der Resolution anschließe.
Herr Quirder fragt nach, warum halbvolle Mülltonnen nicht geleert würden und bittet um Klärung.
Herr Dr. Verwey gibt Herrn Quirder Recht und sagt eine Klärung zu.
Herr Oldenburg bedankt sich im Namen des Seniorenbeirates bei Herrn Dr. Verwey und allen
MitarbeiterInnen der EBL und SRL sowie bei dem Vorsitzenden des Werkausschusses für die gute
und vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Frau Duske schließt sich diesem Dank an und lobt die gute Arbeit sowie auch das kritische
Hinterfragen. Sie gibt bekannt, dass sie sich ab 2011 aus verschiedenen Gremien verabschieden
werde.
Der Vorsitzende bedankt sich ebenfalls bei der Werkleitung sowie den MitarbeiterInnen für die gute
und belebende Zusammenarbeit. Weiterhin gibt er bekannt, dass der Sitzungsplan für das Jahr
2011 allen Ausschussmitgliedern umverteilt werde und bittet um entsprechende Kenntnisnahme.
Der Vorsitzende stellt die Nichtöffentlichkeit her.
II. Nichtöffentlicher Teil (s. gesonderte Niederschrift)
III. Öffentlicher Teil
TOP 15 - Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
Der Vorsitzende erklärt, dass in der nichtöffentlichen Sitzung zwei Beschlüsse gefasst worden
seien.
Der Vorsitzende bedankt sich im Namen der Werkausschussmitglieder bei Herrn Wicke für die
langjährige, vertrauensvolle Zusammenarbeit. Er lobt die Hilfe und umfassende Kenntnis über
die Entsorgungsbetriebe Lübeck und schätzt die klaren Erläuterungen auch technisch komplexer
Zusammenhänge von Herrn Wicke.
Vorsitzender Protokollführerin