Auszug - Importierte Niederschrift  

Werkausschuss EBL
TOP: Ö 1
Gremium: Werkausschuss EBL Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 09.12.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: Anlass: Sitzung
 
Beschluss


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Niederschrift 

über die Sitzung des Werkausschusses Entsorgungsbetriebe Lübeck am Donnerstag, den  

09. Dezember 2010 um 16:30 Uhr in der Kantine der Entsorgungsbetriebe Lübeck, Malmöstr. 22 

 

Wahlperiode 2008/2013 

Nr. 25 

 

 

Beginn der Sitzung:    16:38  Uhr 

Ende der Sitzung:   19:32 Uhr  

Anwesende Ausschussmitglieder:   

 

Vorsitzender  Herr Hinrichs, CDU

  Herr Abler, SPD

  Herr Büttner, CDU

  Frau Duske, Bündnis 90/Die Grünen

    Herr Freitag, CDU

  Frau Kanuschin, CDU 

   Herr Krause, SPD 

  Herr Lange, SPD (vertr. Fr. Scheel, SPD) - bis 18:25 Uhr 

  Herr Martens, Die Linke 

  Herr Quirder, SPD                           

  Herr Scholz, Bürger für Lübeck 

  Herr Stier, FDP (vertr. Hr. Melchers, FDP)

  Herr Stolz, SPD (vertr. Hr. Wiese, SPD)

  Herr Wosnitza, Bündnis 90/Die Grünen 

               

Es fehlen:  Herr Senator Möller (entschuldigt)

  Herr Melchers, FDP

  Frau Scheel, SPD 

  Herr Wiese, SPD

  

Ferner sind anwesend:   Herr Dr. Verwey  Entsorgungsbetriebe Lübeck 

  Frau Tews    Entsorgungsbetriebe Lübeck

  Frau Wetter    Entsorgungsbetriebe Lübeck

      Protokollführerin

  Herr Bemlotte    Entsorgungsbetriebe Lübeck

  Frau Hilgendorf    Entsorgungsbetriebe Lübeck 

  Herr Garbers    Entsorgungsbetriebe Lübeck 

  Herr Luschas    Entsorgungsbetriebe Lübeck

  Herr Martsch    Entsorgungsbetriebe Lübeck

  Herr Rehberg    Entsorgungsbetriebe Lübeck

  Herr Thyen    Entsorgungsbetriebe Lübeck 

  Herr Manthey    Entsorgungsbetriebe Lübeck

  

  Herr Pommer    Personalrat SRL

  Frau Dr. Koop    Fachbereichscontrolling FB 3 - ab 17:50 Uhr 

      (vertr. Hr. Möller)

  Frau Kappelmann    1.300 - Bereich Recht

  Herr Oldenburg          Seniorenbeirat

  Frau Hennig          Seniorenbeirat

  

  sowie sieben Gäste 

  und ein Vertreter der Presse

 

 

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Tagesordnung für die Sitzung des Werkausschusses Entsorgungsbetriebe Lübeck 

am 09.12.2010 (Nr. 25) 

 

 

I.           Öffentlicher Teil  

  

1.  Feststellung der Beschlussfähigkeit

2.  Anträge und Beschlussfassung zur Tagesordnung

3.  Feststellung der Niederschriften: 

3.1  Sitzung des Werkausschusses am 28.10.2010, Nr. 23 (öffentlicher Teil)   

3.2  Sitzung des Werkausschusses am 11.11.2010 Nr. 24 (öffentlicher Teil) 

4.  Mitteilungen

4.1  Mitteilungen der Fachbereichsleitung

4.2  Mitteilung der Werkleitung der Entsorgungsbetriebe Lübeck gem. § 7 Betriebssatzung 

4.2.1  Informationen zur MBA

4.2.2  Zusammenfassung Winterdienstkonzept

4.2.3  Annahmekatalog Deponie Niemark

5.   Vorlagen

5.1  Abwasserbeseitigungskonzept der Hansestadt Lübeck 

5.2  Neufassung der Entwässerungssatzung der Hansestadt Lübeck 

6.  Berichte

6.1  Nutzung und Förderung von Car-Sharing bei Erneuerung des Fuhrparks, Auftrag der 

Bürgerschaft vom 27.11.2008, TOP 4.55, Drs. Nr.440 

7.  Anträge aus der Bürgerschaft 

Keine. 

8.  Anträge der Ausschussmitglieder

8.1  Erläuterung durch den Bereich Recht zu Informationen der Unterlagen aus der Zeit der 

Stadtreinigung Lübeck GmbH (SRL) 

9.  Neue Anfragen und Verschiedenes

9.1  Anfrage Frau Duske zur Schaumbildung Mühlenteich 

9.2  Anfrage Frau Duske zur Niederschlagswassergebühr 

9.3  Resolution zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts 

  

II.   Nichtöffentlicher Teil  

  

10.  Feststellung der Niederschriften 

10.1  Sitzung des Werkausschusses am 28.10.2010, Nr. 23 (nichtöffentlicher Teil)   

10.2  Sitzung des Werkausschusses am 11.11.2010, Nr. 24 (nichtöffentlicher Teil) 

11.  Mitteilungen

12.  Vorlagen

12.1  Vergabe eines Auftrages mit einem Auftragsvolumen über der Wertgrenze von 

200.000,00 EUR gemäß § 8 Abs. 3 der Betriebssatzung der Entsorgungsbetriebe 

Lübeck

hier: Zentralklärwerk, landwirtschaftliche Klärschlammnutzung

 

 

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12.2  Vergabe eines Nachtragsauftrages mit einem Auftragsvolumen über der Wertgrenze 

von 100.000,00 EUR gemäß § 8 Abs. 3 (b) der Betriebssatzung der 

Entsorgungsbetriebe Lübeck

hier: Zentralklärwerk, Erneuerung der Blockheizkraftwerke (BHKW), Teilprojekt 6: 

Niederspannungsschaltanlagen und Energiemanagement, Nachträge, Zusatzleistungen 

und Massenmehrungen 

13.  Berichte

  Keine.

14.  Neue Anfragen und Verschiedenes

14.1  Anfrage Herr Abler zur EntsorgungsZentrum Lübeck GmbH (EZL) 

14.2  Anfrage Herr Büttner zur MBA

14.3  Anfrage Frau Duske zur Umkehrosmose

  

III.   Öffentlicher Teil  

  

15.  Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse 

Vor Eintritt in die Tagesordnung verpflichtet der Vorsitzende gem. § 46 Abs. 6 GO Schl.-H.  

das Ausschussmitglied Herrn Carsten Stier durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung  

seiner Obliegenheiten und führt ihn in sein Amt ein. 

TOP 1 - Feststellung der Beschlussfähigkeit

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest.  

 

 

TOP 2 - Anträge und Beschlussfassung zur Tagesordnung 

Der Ausschuss beschließt einstimmig die Tagesordnung in der vorliegenden Fassung. 

TOP 3 –  Feststellung der Niederschriften 

TOP 3.1 – Sitzung des Werkausschusses am 28.10.2010, Nr. 23 (öffentlicher Teil)   

Der Ausschuss stellt die Niederschrift Nr. 23 vom 28.10.2010 (öffentlicher Teil) durch einstimmigen 

Beschluss fest. 

TOP 3.2 – Sitzung des Werkausschusses am 11.11.2010, Nr. 24 (öffentlicher Teil)   

Herr Wosnitza bezieht sich auf TOP 6.1 und bittet um Berichtigung seiner Fragestellung zur Deponie 

Niemark. Seine Frage bezog sich nicht nur auf ein ordnungsgemäßes Planfeststellungsverfahren, 

sondern ebenso auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung. Somit muss die Frage korrigiert lauten:  

Gibt es ein ordnungsgemäßes Planfeststellungsverfahren und eine UVP (Umweltverträglichkeits- 

prüfung)?

Der Ausschuss stellt die Niederschrift Nr. 24 vom 11.11.2010 (öffentlicher Teil) in korrigierter Fassung 

durch einstimmigen Beschluss fest. 

TOP 4 – Mitteilungen 

TOP 4.1 – Mitteilungen der Fachbereichsleitung

Der Vorsitzende gibt bekannt, dass Herr Senator Möller für diese Sitzung des Werkausschusses 

entschuldigt sei.

 

 

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TOP 4.2 – Mitteilung der Werkleitung der Entsorgungsbetriebe Lübeck gem. § 7  

                  Betriebssatzung

TOP 4.2.1 – Informationen zur MBA

Herr Dr. Verwey berichtet über ein Ausschreibungsverfahren für die stationäre Nachsiebung. Die 

mechanische  Aufbereitung  werde  voraussichtlich  im  Februar  2011  einer  Grundrevision 

unterzogen.  Die  MBA  wird  dann  für  1-2  Wochen  keine  Abfälle  annehmen.  Die  Abfallmengen 

werden von benachbarten Entsorgern übernommen.

Herr Freitag fragt nach entsprechender Einlagerung in Zwischenlager. Dies sei über 14 Tage nicht 

möglich und werde nicht in Erwägung gezogen, so Herr Dr. Verwey. 

TOP 4.2.2 – Zusammenfassung Winterdienstkonzept

Die  Ausschussmitglieder  erhalten  eine  Zusammenfassung  der  Ergebnisse  und  Maßnahmen  – 

Winterdienstkonzept 2010 / 2011 zur Kenntnis und weiteren Verwendung. 

Herr  Wosnitza  bemängelt  den  zu  späten  Winterdienst  in  Travemünde  bei  dem  letzten  kurzen 

Wintereinbruch. Hier seien die Streufahrzeuge erst am Nachmittag eingesetzt worden, wobei es 

bereits vormittags geschneit habe. Auf dem Priwall wurde ebenso erst gegen Mittag geräumt. Herr 

Dr.  Verwey  bemerkt,  dass  die  EBL  neben  dem  Beziehen  von  Wetterinformationen  von 

verschiedenen Anbietern auch regelmäßige Kontrollfahrten durch eigene Mitarbeiter durchführe.  

Herr  Martsch  bestätigt  die  Aussage  und  ergänzt,  dass  zwischen  3  und  4  Uhr  morgens 

Kontrollfahrten  durchgeführt  werden.  Die  Meldekette  erstrecke  sich  von  der  Polizei  über  den 

Stadtverkehr  bis  hin  zur  LVG  Travemünde.  An  diesem  besagten  Tag  habe  eine  ungewöhnliche 

Wetterlage den späten Einsatz verursacht.

Herr  Quirder  bezieht  sich  auf  eine  Fahrradkarte  mit  Winteraktivitäten.  Er  fragt,  warum  die 

Moltkestraße, die von Radfahrern häufig benutzt werde, nicht in die Räumung einbezogen werde. 

Herr  Martsch  erklärt,  dass  dieser  Übersichtsplan  zwischen  den  Bereichen  Verkehr  und  ADFC 

abgestimmt  worden  sei  und  von  uns  so  übernommen  wurde.  Gerne  trage  Herr  Martsch  die 

Anregung an den Bereich Verkehr heran.

Frau Duske lobt die Aufmerksamkeit gegenüber den Radfahrern. 

TOP 4.2.3 – Annahmekatalog Deponie Niemark

Herr  Dr.  Verwey  bezieht  sich  auf  den  Annahmekatalog  der  Deponie  Niemark 

(Abfallschlüsselnummer  170605)  und  gibt  bekannt,  dass  asbesthaltige  Baustoffe  wieder  auf  der 

Deponie  Niemark  eingelagert  werden  können.  Dies  sei  seit  2005  nicht  mehr  erfolgt.  Gemäß 

Deponieverordnung  seien  alle  vorbereitenden  Maßnahmen  ergriffen  worden,  um  künftig 

asbesthaltige  Baustoffe  einzulagern.  Ebenso  erfolgte  die  Abstimmung  mit  dem  Arbeits-  und 

Gesundheitsschutz.

Frau Duske fragt, wohin diese Baustoffe seit 2005 verbracht worden seien, ob die Verpackungen 

ebenfalls mit entsorgt werden und wie die Gesundheitsfürsorge für die Mitarbeiter erfolgen würde. 

Herr  Dr.  Verwey  antwortet  darauf,  dass  asbesthaltige  Baustoffe  bisher  teilweise  auf  anderen 

Deponien  eingelagert  worden  seien,  wo  genau  sei  nicht  bekannt.  Selbstverständlich  seien  die 

Verpackungen ebenfalls mit zu entsorgen. Der Gesundheitsschutz für die Mitarbeiter sei mit dem 

Arbeits- und Gesundheitsschutz abgestimmt.

TOP 5 – Vorlagen

 

 

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TOP 5.1 – Abwasserbeseitigungskonzept der Hansestadt Lübeck 

Herr  Dr.  Verwey  verweist  auf  die  fachlichen  und  inhaltlichen  Diskussionen  aus  bereits 

vergangenen  Sitzungen  zu  diesem  Thema.  Das  Konzept  werde  nunmehr  der  Bürgerschaft  zur 

Kenntnis und Zustimmung vorgelegt.

Herr Wosnitza fragt nach Einzelheiten der Klärschlammbeseitigung. Wird dieser vollständig in der 

Landwirtschaft verwertet, gibt es eine Analyse zur Zusammensetzung des Klärschlammes und was 

passiert mit den Altlasten? Wie entsorgen Gewerbebetriebe, wie z. B. Villeroy & Boch oder das 

Metallhüttengelände,  wo  vor  geraumer  Zeit  ein  Großbrand  ausgebrochen  war,  der  erhebliche 

Schadstoffe freigesetzt habe? Wo findet sich dieses im Konzept wieder? 

Herr Dr. Verwey erklärt, dass eine Aussage zur Altablagerung von Klärschlamm zur kommenden 

Sitzung  vorbereitet  werde.  Weiterhin  führt  Herr  Dr.  Verwey  aus,  dass  es  gemäß  Ablagerungs-

verordnung festgeschriebene Grenzwerte gäbe, die regelmäßig überprüft werden. Die Schadstoff-

werte  seien  bekannt  und  würden  die  vorgeschriebenen  Grenzwerte  deutlich  unterschreiten,  so 

dass der Klärschlamm in der Landwirtschaft eingesetzt werden könne. Das  Metallhüttengelände 

sei an die öffentliche Kanalisation angeschlossen.

Der Vorsitzende erteilt mit Zustimmung der Werkausschussmitglieder Herrn Garbers Rederecht. 

Herr  Garbers  führt  weiter  aus,  dass  die  Wasserbehörde  die  Einleitung  in  die  öffentliche 

Kanalisation  überwache.  Das  Schmutzwasser  aus  der  öffentlichen  Kanalisation  werde  im  ZKW 

gereinigt.

Herr Wosnitza bezieht sich weiterhin auf die Schadstofffreisetzung nach dem Großbrand auf dem 

Metallhüttengelände  und  merkt  an,  dass  das  Abwasser  von  einem  Gewerbebetrieb  unter 

Umständen erheblich belastet sein könne und wer dies überwache.  

Herr  Dr.  Verwey  erklärt,  dass  die  Abteilung  Grundstücksentwässerung  der  EBL  auch  für  die 

Überprüfung  der  Gewerbebetriebe  (Indirekteinleiter)  zuständig  sei.  Er  schlägt  vor,  dass  Herr 

Manthey  dazu  weitere  Erläuterungen  gibt.  Der  Vorsitzende  erteilt  mit  Zustimmung  der 

Werkausschussmitglieder Herrn Manthey Rederecht.

Weiterhin sprechen die Herren Stolz, Quirder, Garbers und Dr. Verwey.  

Herr Scholz fragt, ob für die geplanten Maßnahmen besondere Genehmigungen einzuholen seien 

und ob das Zentralklärwerk dafür ausreichen würde. Außerdem möchte Herr Scholz wissen, ob die 

Entwicklung in Travemünde (z. B. Bebauung Priwall) in diesem Konzept mit berücksichtigt worden 

sei.  Herr  Dr.  Verwey  geht  davon  aus,  dass  die  weitere  Entwicklung  auch  mit  der  jetzigen 

Kläranlage zu bewältigen sei. 

Der Vorsitzende erteilt mit Zustimmung der Werkausschussmitglieder Herrn Thyen Rederecht. 

Herr Thyen ergänzt, dass die EBL das Mischwassernetz umbauen werden. Zur Priwallbelastung 

sagt Herr Thyen, dass die dort vorhandene Kläranlage mehr Abwasser aufnehmen könne, als sie 

bisher bekommt. Herr Wosnitza bemerkt, dass die Kläranlage in den Sommermonaten und speziell 

zur Travemünder Woche bereits jetzt ihre Grenzen erreiche. Herr Thyen erklärt, dass die Spitzen 

der Bemessungsgröße erreicht werden, jedoch die Kläranlage diesen Mehranfall im Sommer ohne 

Probleme bewältigen könne.

Herr Stolz fragt nach, ob Kleingärten ebenfalls betroffen seien. Herr Garbers erläutert, dass der 

Bereich  Liegenschaften,  die  einen  Generalpachtvertrag  abgeschlossen  hätten,  eine  Liste  der 

Kleingärten herausgegeben habe. Die Kleingärten seien nicht an die Kanalisation angeschlossen. 

Herr Oldenburg bemängelt, dass die kleinen Fließgewässer nicht ablaufen können, viele Wiesen 

seien überschwemmt. Er fragt an, ob die Gräben evtl. gemeinsam mit dem Bereich Naturschutz

 

 

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gesäubert  werden  können.  Herr  Garbers  erklärt,  dass  die  Zuständigkeit  bei  der 

Gewässerunterhaltung  (LPA  –  Lübeck  Port  Authority)  läge.  Frau  Dr.  Koop  merkt  an,  diesen 

Hinweis entsprechend an den zuständigen Fachbereich weiterzuleiten.  

Herr Wosnitza weist auf die Umsetzungsrichtlinien hin und fragt nach der Regenwassereinleitung 

in die Wakenitz. Wie sähe es mit dem Trinkwasser aus, sollte die Wakenitz durch Öl, Benzin etc. 

verschmutzt  werden.  Herr  Dr.  Verwey  verweist  auf  das  Kosten-Nutzen-Verhältnis.  Herr  Garbers 

führt  weiter  aus,  dass  eine  wasserrechtliche  Erlaubnis  vorliege  und  Regenwasserreinigungs-

anlagen  bereits  gebaut  worden  seien,  auch  in  die  Richtung  Herrenburg,  Soldatenweg,  Utechter 

Weg, Wesloer Moor. Die Investitionen seien etwas gestreckt worden. 

Frau  Duske  fragt  nach,  warum  in  der  Lübecker  Innenstadt  in  einigen  Straßen  die  Trennent-

wässerung  unterbrochen  und  nicht  weitergebaut  worden  sei.  Herr  Dr.  Verwey  erläutert,  dass 

gerade in der Altstadt diese Baumaßnahmen Stück für Stück durchgeführt werden müssen. Der 

Vorteil des Konzeptes sei eine langfristige Bindung und Zielsetzung. Die Inseln seien identifiziert 

und die Trennungen würden schnellstmöglich umgesetzt. 

Herr Wosnitza fragt, ob dieses Konzept bereits genehmigt und somit nicht mehr veränderbar sei, 

dies sei so nicht transparent. Herr Dr. Verwey erklärt, dass das Abwasserbeseitigungskonzept im 

ZKW vorgestellt worden sei und nunmehr das 3. Mal im Werkausschuss behandelt werde. Eine 

Genehmigung  der  Wasserbehörde  läge  bereits  vor.  Es  sei  fortgeschrieben  worden,  jeweils  die 

aktualisierte Version sei dem Ausschuss vorgelegt worden. Auf Anraten des Bereiches Recht sei 

das Konzept der Bürgerschaft vorzulegen. Frau Duske merkt an, dies sei ein Bericht und keine 

Vorlage,  alle  Anregungen  seien  eingearbeitet  worden.  Frau  Kappelmann  erklärt,  dass  dieses 

Konzept  als  Beschlussvorlage  zu  behandeln  sei.  Sollte  es  weitere  Änderungen  geben,  müsse 

hierfür eine neue Genehmigung eingeholt werden.

Weiterhin sprechen die Herren Scholz und Stolz.

Der Ausschuss beschließt einstimmig bei 2 Enthaltungen entsprechend der Beschlussvorlage. 

TOP 5.2 – Neufassung der Entwässerungssatzung der Hansestadt Lübeck 

Herr  Quirder  fragt,  wie  wird  sichergestellt,  dass  keine  Industrieabwässer  ungeklärt  in  die 

Kanalisation  gelangen?  Herr  Manthey  verweist  auf  die  Einhaltung  der  wasserrechtlichen 

Anforderungen seitens der Betriebe. Der Grad der Vorbehandlung sei vorgeschrieben, z. B. durch 

den  Einsatz  von  Ölabscheidern,  Schlammfängen,  Amalgam-  oder  Fettabscheidern.  Diese 

Abscheider werden alle 5 Jahre generaluntersucht und darüber hinaus regelmäßig überwacht. 

Herr  Wosnitza  fragt  an,  ob  bereits  Überschreitungen  festgestellt  worden  seien.  Bei  einer 

regelmäßigen  Überwachung  einer  der  Bauart  nach  zugelassenen  Anlage  (Generaluntersuchung 

Abscheider – AbwasserVO) gelten z. B. Grenzwerte als eingehalten, antwortete Herr Manthey. 

Frau  Duske  interessiert sich für  entsprechende Abscheider  in kleineren Buden  auf  den  Märkten 

und fragt nach einer öffentlichen Kontrolle. Herr Manthey bejaht dies und führt aus, dass kleine 

Mobilanlagen Fettabscheider vorgehalten werden müssen und diese auch kontrolliert werden. 

Herr Wosnitza fehlt die Transparenz und eine Gegenüberstellung der alten und neuen Satzung. Er 

fragt, warum es unterschiedliche Grenzwerte auf Bundesebene gäbe (z. B. Zyanid). Wie würden 

die Satzungen anderer Städte aussehen, seien hier Vergleiche herangezogen worden? Die Anlage 

3  der  Satzung  enthält  einen  Ausnahme-Paragraphen  bzw.  eine  Ausnahmegenehmigung.  Hier 

seien Tür und Tor geöffnet, die Bestimmungen seien zu widersprüchlich. Er bittet um Beispiele aus 

anderen Städten.

Herr  Dr.  Verwey  erläutert  die  gültige  Entwässerungssatzung,  den  Abgleich  mit  dem 

Abwasserbeseitigungskonzept sowie die Dichtheitsänderungen (Landeswassergesetz) und erklärt,

 

 

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dass die Änderungen zur Vorsatzung auf Wunsch herauszufinden seien. Herr Manthey unterstützt 

die Aussagen von Herrn Dr. Verwey und verweist auf die Grenzwerte in der Satzung. Er erklärt, 

dass eine Orientierung auch an anderen Gemeinden vorgenommen worden sei. Im Umgang mit z. 

B.  Zyanit  gäbe  es  schärfere  Vorschriften,  die  aber  hauptsächlich  in  den  Betrieben  zu  beachten 

seien. Abschließend führt Herr Dr. Verwey aus, dass die Berufung auf  gesetzliche Grenzwerte die 

entscheidenden Punkte bezüglich der Neufassung einer Satzung seien. 

Herr Wosnitza beantragt eine Vertagung zur nächsten Sitzung.  

Herr Stolz beantragt eine Unterbrechung der Sitzung. Der Vorsitzende unterstützt den Antrag.   

Die Sitzung wird von 17:58 bis 18:06 Uhr unterbrochen. 

Herr Abler wünscht inhaltliche Erläuterungen zu den §§ 18 und 19 der Entwässerungssatzung. 

Frau Duske bezieht sich auf die Anlagen 3 und 4 und fragt nach den Veränderungen gegenüber 

der ursprünglichen Satzung. 

Herr Wosnitza wünscht einen Vergleich mit anderen Städten.  

Herr Scholz fragt nach § 19 Rückstau, dies könne er nicht definieren. Sei die Haftung hier einfach 

ausgeschlossen? 

Der  Vorsitzende  lässt  über  den  Vertagungsantrag  zur  nächsten  Sitzung  der  Parteien  Bündnis 

90/Die Grünen, SPD und BfL abstimmen. Dieser wird einstimmig angenommen. 

TOP 6.1 – Nutzung und Förderung von Car-Sharing bei Erneuerung des Fuhrparks,  

                 Auftrag der Bürgerschaft vom 27.11.2008, TOP 4.55, Drs. Nr.440 

Frau  Duske,  Herr  Büttner  und  Herr  Freitag  finden  diesen  Bericht  nicht  aussagekräftig.  Er  sei 

lediglich zur Kenntnis zu nehmen. Sicherlich sei Car-Sharing sinnvoll und interessant, aber bisher 

wäre noch immer nichts geschehen zu dieser Thematik. 

Herr  Abler  wirft  ein,  dies  sei  ein  Teilbericht  der  EBL  und  der  Auftrag  hierzu  käme  aus  der 

Bürgerschaftssitzung  vom  27.11.2008.  Dieses  Thema  befinde  sich  noch  im  innerstädtischen 

Abstimmungsprozess, den Ausschuss interessiere letztlich das Endergebnis. 

Frau  Dr.  Koop  erklärt,  dass  die  Federführung  für  diesen  Auftrag  der  Fachbereich  3  habe. 

Stellungnahmen und Informationen aus den verschiedenen Fachbereichen seien in diesen Bericht 

eingeflossen.  Diese  zusätzliche  Aufgabe,  die  von  der  Bürgerschaft  an  die  Verwaltung 

herangetragen  wurde,  sei  ein  sehr  komplexes  Thema,  welches  weitere  Probleme  aufwirft.  Car-

Sharing einzuführen sei nicht so einfach, es mangelt an Mitarbeitern und auch an entsprechenden 

Mitteln.

Weiterhin diskutieren Frau Duske sowie die Herren Quirder, Scholz und Dr. Verwey. 

Der Vorsitzende ist mit der Abarbeitung des Bürgerschaftsauftrages unzufrieden und gibt bekannt, 

dass dieser Bericht zurückgewiesen werde.

TOP 7. – Anträge aus der Bürgerschaft

Keine.

TOP 8 – Anträge der Ausschussmitglieder

TOP 8.1 - Erläuterung durch den Bereich Recht zu Informationen der Unterlagen aus der 

Zeit der Stadtreinigung Lübeck GmbH (SRL)

Der Vorsitzende übergibt Frau Kappelmann vom Bereich Recht das Wort.

 

 

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Frau Kappelmann bezieht sich auf § 46 Abs. 7 der GO und erklärt, dass grundsätzlich über alle 

Angelegenheiten der SRL mit Auswirkungen auf die EBL berichtet werden könne. Es gäbe eine 

absolute Geheimhaltungspflicht, die sich auf bestimmte Bereiche der Aufsichtsratstätigkeit 

beziehen. Diese Geheimhaltungspflicht ist auch nach Beendigung der Tätigkeit zu wahren.  

Somit sei eine Einsichtnahme in die Protokolle der Aufsichtsratssitzungen nicht möglich. 

Herr Freitag und Herr Büttner fragen nach, ob somit der Werkausschuss alles wissen darf und 

Zahlen sowohl im öffentlichen als auch im nichtöffentlichen Teil bekanntgegeben würden. 

Frau Kappelmann erklärt, dass hier jeweils der Einzelfall abzuwägen sei unter Beachtung einer 

Betroffenheit zur Betriebs- und Geschäftstätigkeit der Firma Nehlsen. Der Informationsbedarf 

müsse ausreichend konkret benannt werden.

Herr Abler fragt, ob der Aufsichtsrat von seiner Verschwiegenheit entbunden werden könne. 

Frau Kappelmann verneint dies, die Belange der Gesellschaft und der Aufsichtsratsmit- 

glieder müssen gewahrt bleiben. Hier kollidiert das Gesellschaftsrecht als Bundesrecht mit  

dem Kommunalrecht.

Frau Duske fragt, ob die SRL einen fakultativen Aufsichtsrat gehabt habe.  

Bei einem fakultativen Aufsichtsrat könne diese Vertraulichkeit etwas gelockert werden, dies sei 

aber bei der Hansestadt Lübeck nicht möglich, so Frau Kappelmann. 

Weiter möchte Frau Duske wissen, warum die RCL noch im Januar 2010 zur SRL übergegangen 

sei, wo bereits eine Rekommunalisierung absehbar gewesen sei? Frau Kappelmann bemerkt 

hierzu, dass die Gründung der EZL als Nachfolger der RCL ganz klar durch die Bürgerschaft 

beschlossen worden sei.

Herr Abler fasst zusammen, dass Auskünfte, die grundsätzlich nicht gegeben werden dürfen, 

weder im öffentlichen noch im nichtöffentlichen Teil zur Rede stünden. 

TOP 9 – Neue Anfragen und Verschiedenes

TOP 9.1 – Anfrage Frau Duske zur Schaumbildung Mühlenteich  

Herr Dr. Verwey erläutert hierzu, dass die Schaumbildung durch Wasserproben untersucht worden 

und dies nicht durch Abwasser verursacht worden sei. Der Schaum sei durch Wind und die daraus 

resultierenden Verwirbelungen entstanden.

Herr Wosnitza merkt an, dass auch auf der Trave Schaumberge zu sehen seien (Klärwerk Priwall). 

Dieser  Vorgang sei  ebenfalls  bereits gemeldet, so  Herr  Dr.  Verwey.  Herr Thyen gibt  ergänzend 

Auskunft  und  erklärt,  dass  Schaumberge  auf  Gewässern  nicht  ungewöhnlich  wären,  wenn 

verschiedene Wasserkörper aufeinandertreffen würden. 

Frau Duske bedankt sich für eine rasche Beantwortung per E-Mail auf die Anfrage. 

TOP 9.2 – Anfrage Frau Duske zur Niederschlagswassergebühr 

Herr Dr. Verwey gibt einen Überblick über die Arbeiten zur Einführung der Niederschlagswasser-

gebühr  und  die  Änderungen  des  Rechtsrahmens  in  den  letzten  Jahren.  Er  erklärt,  dass  eine 

Diskussion zur Niederschlagswassergebühr zurückginge auf das Jahr 2006. Der Werkausschuss 

habe bereits damals hierüber diskutiert, ob diese Gebühr abgabenrechtlich gedeckt sei. Sämtliche 

Aspekte  seien  geprüft  worden.  Gemäß  neuem  Landeswassergesetz  bestünde  eine 

Niederschlagswasserbeseitigungspflicht.  Hierfür  zuständig  sei  die  EBL.  Eine  Einführung  dieser 

Gebühr setze verschiedene Arbeitsschritte voraus, z. B. Fragebogen an die Grundstücksbesitzer, 

Rückmeldung,  Auswertung  der  Luftbilder,  Grundannahme  der  versiegelten  Fläche  pro

 

 

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Quadratmeter.  Somit  werde  eine  Grundlage  für  die  Gebührenermittlung  gelegt.  Der  Vorteil,  das 

Verfahren mit Luftbildern anzustreben, verschaffe den EBL eine vollständige Planungsgrundlage. 

Weiterhin  diskutieren  hierzu  Frau  Duske  sowie  die  Herren  Stolz,  Quirder,  Wosnitza  und  Dr. 

Verwey.

TOP 9.3 – Resolution zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts  

Frau  Dr.  Koop  verweist  auf  die  Resolution  vom  Deutschen  Städtetag,  die  dem  Werkausschuss 

bereits  in  vorgegebener  Textform  vorliege.  Der  Ausschuss  möge  sich  bitte  dazu  äußern  und 

diesem anschließen.

Herr Wosnitza erklärt, dass sich der Ausschuss der Resolution anschließe. 

Herr Quirder fragt nach, warum halbvolle Mülltonnen nicht geleert würden und bittet um Klärung. 

Herr Dr. Verwey gibt Herrn Quirder Recht und sagt eine Klärung zu. 

Herr  Oldenburg  bedankt  sich  im  Namen  des  Seniorenbeirates  bei  Herrn  Dr.  Verwey  und  allen 

MitarbeiterInnen der EBL und SRL sowie bei dem Vorsitzenden des Werkausschusses für die gute 

und vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Frau  Duske  schließt  sich  diesem  Dank  an  und  lobt  die  gute  Arbeit  sowie  auch  das  kritische 

Hinterfragen. Sie gibt bekannt, dass sie sich ab 2011 aus verschiedenen Gremien verabschieden 

werde.

Der Vorsitzende bedankt sich ebenfalls bei der Werkleitung sowie den MitarbeiterInnen für die gute 

und  belebende  Zusammenarbeit. Weiterhin gibt er  bekannt,  dass  der  Sitzungsplan  für  das  Jahr 

2011 allen Ausschussmitgliedern umverteilt werde und bittet um entsprechende Kenntnisnahme.  

Der Vorsitzende stellt die Nichtöffentlichkeit her. 

II. Nichtöffentlicher Teil (s. gesonderte Niederschrift) 

 

 

III. Öffentlicher Teil

TOP 15 - Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse 

Der Vorsitzende erklärt, dass in der nichtöffentlichen Sitzung zwei Beschlüsse gefasst worden 

seien.

 

 

 

Der Vorsitzende bedankt sich im Namen der Werkausschussmitglieder bei Herrn Wicke für die 

langjährige, vertrauensvolle Zusammenarbeit. Er lobt die Hilfe und umfassende Kenntnis über  

die Entsorgungsbetriebe Lübeck und schätzt die klaren Erläuterungen auch technisch komplexer 

Zusammenhänge von Herrn Wicke. 

      

 

Vorsitzender     Protokollführerin