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Auszug - Importierte Niederschrift  

Werkausschuss EBL
TOP: Ö 1
Gremium: Werkausschuss EBL Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 09.07.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: Anlass: Sitzung
 
Beschluss


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Niederschrift  

über die Sitzung des Werkausschusses Entsorgungsbetriebe Lübeck am Donnerstag, dem  

9. Juli 2009 um 16:30 Uhr in der Kantine der Entsorgungsbetriebe Lübeck, Malmöstr. 22 

 

Wahlperiode 2008/2013 

Nr. 10 

 

Beginn der Sitzung:    16:35 Uhr 

Ende der Sitzung:   18:00 Uhr

 

 

Anwesende Ausschussmitglieder:   

Vorsitzender  Herr Hinrichs, CDU

  Herr Abler, SPD

  Herr Büttner, CDU

  Frau Duske, Bündnis 90 / Die Grünen

  Herr Freitag, CDU  

  Frau Kanuschin, CDU

  Herr Martens, Die Linke

  Herr Melchers, FDP 

 

  Herr Quirder, SPD 

  Herr Scholz, Bürger für Lübeck 

  Herr Stolz, SPD (vertr. Frau Scheel)

  Herr Tidow, SPD (vertr. Herrn Krause) 

  Herr Wiese, SPD 

Senator:  Herr Senator Geißler (ab 17 Uhr, TOP 4.2.3)  

Es fehlen:   Herr Krause, SPD 

  Frau Scheel, SPD

  Herr Voigt, Die Linke

Ferner sind anwesend:  Herr Dr. Verwey  Entsorgungsbetriebe Lübeck  

  Herr Wilcken       Entsorgungsbetriebe Lübeck

  Frau Tews    Entsorgungsbetriebe Lübeck

      Als Protokollführerin

  Herr Garbers    Entsorgungsbetriebe Lübeck

  Frau Hilgendorf    Entsorgungsbetriebe Lübeck

  Frau Schur    Entsorgungsbetriebe Lübeck

  Herr Bemlotte    Entsorgungsbetriebe Lübeck

  Frau Dr. Koop    Controlling FB 3 

 

  Herr Oldenburg    Seniorenbeirat

 

 

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Tagesordnung  

für die Sitzung des Werkausschusses Entsorgungsbetriebe Lübeck  

am 09.07.2009 (Nr. 10) 

 

I.           Öffentlicher Teil  

   

1.  Feststellung der Beschlussfähigkeit

2.  Anträge und Beschlussfassung zur Tagesordnung

3.  Feststellung der Niederschrift über die Sitzung des Werkausschusses am 11.06.2009

Nr. 9 (öffentlicher Teil)  

4.  Mitteilungen

4.1  Mitteilungen der Fachbereichsleitung

4.2  Mitteilung der Werkleitung der Entsorgungsbetriebe Lübeck gem. § 7 Betriebssatzung 

5.   Vorlagen

  Keine.

6.  Berichte

  Keine.

7.  Anträge aus der Bürgerschaft

  Keine.

8.  Anträge der Ausschussmitglieder

9.  Neue Anfragen und Verschiedenes

  

II.   Nichtöffentlicher Teil  

  

10.  Feststellung der Niederschrift über die Sitzung des Werkausschusses am 11.06.2009

Nr. 9 (nichtöffentlicher Teil)  

11.  Mitteilungen

11.1  Sachstand ZVO

12.  Vorlagen 

Vergabe von Aufträgen mit einer Auftragssumme über der Wertgrenze von 200.000, -- 

EUR gem. § 8 Abs. 3 der Betriebssatzung der Entsorgungsbetriebe Lübeck 

12.1  Hier: Nacherschließung Dummersdorfer Feld (Schmutzwasserkanalisation) 

13.  Berichte

  Keine.

14.  Neue Anfragen und Verschiedenes

  

III.   Öffentlicher Teil  

  

15.  Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

 

 

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TOP 1 - Feststellung der Beschlussfähigkeit

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest. 

TOP 2 - Anträge und Beschlussfassung zur Tagesordnung 

Herr Freitag beantragt unter TOP 11 im nichtöffentlichen Teil der Sitzung den TOP - Weitere 

Informationen zum I. Quartal 2009 der EBL – aufzunehmen. Er bezieht sich dabei auf den TOP 

11.3 der Niederschrift vom 11. Juni 2009.

Der Ausschuss beschließt einstimmig unter Berücksichtigung des Antrages von Herrn Freitag die 

Tagesordnung.

TOP 3 - Feststellung der Niederschrift über die Sitzung des Werkausschusses am 

             11.06.2009, Nr. 9 (öffentlicher Teil)

Der Ausschuss stellt die Niederschrift durch einstimmigen Beschluss fest. 

Der Vorsitzende, bittet die Ausschussmitglieder ihre E-Mail Adressen und Telefonnummern in die 

dafür vorbereitete Liste einzutragen. Die Angaben seien freiwillig. 

TOP 4 – Mitteilungen

TOP 4.1 - Mitteilungen der Fachbereichsleitung

Keine.

TOP 4.2 - Mitteilung der Werkleitung der Entsorgungsbetriebe Lübeck gem. § 7  

                 Betriebssatzung

TOP 4.2.1 – Verteilerstellen gelbe Wertstoffsäcke

Herr Dr. Verwey berichtet, dass die Stadtteilbüros keine gelben Wertstoffsäcke mehr verteilen 

würden. Die Gründe dafür seien zum einen die Lagerung der gelben Wertstoffsäcke in den 

Stadtteilbüros (Einhaltung von brandschutztechnischen Auflagen) und zum anderen die 

umfassenden Aufgaben und steigenden Anforderungen an die Mitarbeiter in den Stadtteilbüros 

(Personalausweise, Führerscheine etc.), sodass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Säcke 

nicht mehr direkt an die Kunden ausgeben könnten.

Ein Aufstellen der Paletten mit gelben Wertstoffsäcken in den Wartebereichen der Stadtteilbüros 

führe zu einem hohen Verbrauch. Die Fa. VEOLIA, in deren Zuständigkeit die Verteilerstellen 

lägen, stelle in Abstimmung mit den EBL die Belieferung der Stadteilbüros mit den Gelben Säcken 

ein. Dadurch sei es in Travemünde mit der Versorgung von gelben Wertstoffsäcken 

vorübergehend zu einem Engpass gekommen. Inzwischen habe die Anker-Apotheke die 

Verteilung  der Säcke übernommen. Allerdings habe der Apothekerverband die Verteilung 

untersagt (Grund: Wettbewerbsverzerrung). Die Verteilung liefe noch 14 Tage, die Fa. VEOLIA 

stehe bereits mit einer neuen Verteilerstelle in Kontakt.  

Die EBL unterstütze die FA. VEOLIA bei der Suche nach weiteren Verteilerstellen. Ziel sei es, 

mindestens 10 Verteilerstellen für die Gelben Säcke vorzuhalten. Dies werde auch in der neuen 

Abstimmungserklärung festgehalten. Zurzeit führe die EBL Gespräche mit den 

Nachbarschaftsbüros (NBB). 

Folgende NBB hätten bereits Ihre Bereitschaft erklärt: 

- Nachbarschaftsbüro Kücknitz (Tannenbergstraße)  

       - Nachbarschaftsbüro Vorwerk / Falkenfeld (Elmar-Limberg-Platz) 

    - Nachbarschaftsbüro St. Lorenz Süd (Hansering)

    - Nachbarschaftsbüro Eichholz

    - Nachbarschaftsbüro St. Lorenz Nord (Wisbystraße) 

    - Nachbarschaftsbüro Marli-Forum ( E.-Haseloff-Straße) 

Die Fa. VEOLIA  werde demnächst Kontakt mit den NBB aufnehmen und mit der Belieferung 

beginnen. Die Information für die Bürgerinnen und Bürger erfolge über eine Pressemitteilung durch 

die EBL an die Medien.

 

 

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TOP 4.2.2 – Hochschulprojekt

Herr Dr. Verwey berichtet über ein gemeinsames Projekt der EBL und des Zweckverbandes 

Ostholstein (ZVO) – Geschäftsbereich Entwässerung (Gebietsübergreifende Kooperation). Es 

handele sich dabei um eine Machbarkeitsstudie über die Optimierung von Abwasseranlagen. 

Studenten der Hochschule Bremerhaven würden in einer Machbarkeitsstudie untersuchen, ob die 

Möglichkeit bestehe, Klärwerke aus dem Netz zu nehmen und die Abwässer in anderen 

bestehenden Klärwerken zu reinigen. Die Leiter des Projektes seien Herr Enno Thyen für die EBL 

und Herr Jörg Gisselmann für den ZVO.

Herr Quirder fragt nach, ob das Zentralklärwerk Lübeck für eine zusätzliche Reinigung von 

Abwässer ausreichend Kapazität habe. 

Herr Dr. Verwey bestätigt dies.

Herr Wiese fragt nach dem technischen Stand der Kläranlage in Sereetz.  

Herr Dr. Verwey erklärt, dass die Kläranlage in Sereetz nicht mit einer Filtration ausgerüstet sei. 

TOP 4.2.3 – Informationen zur Abwasserbeseitigungspflicht - Nacherschließung 

Herr Dr. Verwey erläutert anhand einer Präsentation die rechtlichen Grundlagen zur 

Nacherschließung (Anschluss von Grundstücken an die öffentliche Kanalisation, die bisher eine 

dezentrale Entwässerung nutzen würden, z. B. Sammelgruben oder Kleinkläranlagen) in der 

Hansestadt Lübeck. Die Präsentation und das Urteil lägen als Anlage 1 der Niederschrift bei. 

Grundlage dafür sei ein aktuelles Urteil vom Verwaltungsgericht Köln vom 13.03.2009. Eine 

Grundstückseigentümerin hätte gegen den Anschluss an die öffentliche Kanalisation geklagt. 

Das Verwaltungsgericht Köln habe die Klage abgelehnt. Das Urteil besage, dass bei 

Interessenabwägung das öffentliche Interesse (Grundwasserschutz, Volksgesundheit) an der 

Herstellung eines Kanalanschlusses schwerer wäge, als das Interesse der 

Grundstückseigentümerin. Die Grundstückseigentümerin entsorge ihr Abwasser ohne eine 

wasserrechtliche Genehmigung. Auch in Lübeck seien die Genehmigungen für die dezentrale 

Entwässerung bis zum Zeitpunkt der Verlegung einer zentralen Entwässerung befristet. Die 

Gemeinden seien berechtigt die notwendigen Anlagen zur Abwasserbeseitigung als öffentliche 

Anlagen zu betreiben und die Benutzungsverhältnisse (Anschluss- und Benutzungszwang) durch 

Satzung zu regeln.

Der Bau einer noch nicht abgeschriebenen vollbiologischen Anlage, begründe keinen Anspruch 

auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang. Es sei die eigene Entscheidung des 

Grundstückeigentümers, um das Grundstück zu nutzen. 

Der Bereich Recht der Hansestadt Lübeck habe die Anfrage bestätigt, das die Rechtsprechung in 

Schleswig Holstein nicht zu anderslautenden Urteilen gekommen sei.  

97 % der Grundstücke in der Hansestadt Lübeck seien bereits an die zentrale Kanalisation 

angeschlossen. Ziel sei der nahezu vollständige Kanalanschluss durch Nacherschließung (Rest 

ca. 110 Grundstücke).

Das neue Abwasserkonzept besage nach externer Beratung hinsichtlich der Auswirkungen des 

Landeswassergesetzes von Februar 2008, dass die Nacherschließung unbedingt beschleunigt 

werden müsse. Die Nacherschließung der restlichen ca. 4.000 Einwohner solle planmäßig 

innerhalb  von 5 Jahren geschehen. Für den Zeitraum von 2009 bis 2012 seien in Lübeck 15 Mio. 

Euro für die Nacherschließung mit einer Schmutzwasserkanalisation vorgesehen.  

Frau Duske verweist auf eine Checkliste des Umweltamtes zum Thema Starkregenereignisse. 

Somit müsse der zentrale Anschluss vorangetrieben werden. 

Herr Melchers erklärt, dass bei der Bürgerschaftsanfrage der FDP die Wirtschaftlichkeit 

(Entfernung zum Zentralklärwerk) im Vordergrund gestanden habe. 

Herr Dr. Verwey erklärt, dass größere Siedlungen, wie im Falle Kronsforde unbedingt an die 

öffentliche Kanalisation angeschlossen werden müssten. Sicherlich stehe auch die 

Wirtschaftlichkeit im Vordergrund. So würden ca. 110 Grundstücke in der Hansestadt Lübeck eine 

dezentrale Entwässerungsanlage auf Dauer nutzen müssen. Hier trage dann der Eigentümer die 

Verantwortung, da die Abwasserbeseitigungspflicht auf den Eigentümer übertragen werde. Somit 

sei der Eigentümer auch für eventuelle Umweltschäden verantwortlich.

 

 

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Herr Scholz fragt nach, ob die Nacherschließung die Bebaubarkeit von neuen Gebieten fördern 

würde.

Herr Garbers erklärt, dass die Nacherschließung sicherlich Auswirkungen auf Neuerschließungen 

habe. Zum Beispiel in ländlichen Bereichen.

Herr Freitag fragt nach, ob es für Kronsforde Übergangsfristen gäbe. 

Herr Garbers erklärt, dass die Kleinkläranlagen ohne technische Belüftung sofort nach der 

Verlegung der Kanalisation stillgelegt werden müssten. Für die Gebietskläranlage (67 

Grundstücke) müsse es Verhandlungen über die Übernahme der Abwasseranlagen geben. Die 

Erlaubnis zur Betreibung der Gebietskläranlage ende mit der Möglichkeit des Anschlusses an die 

öffentliche Kanalisation. Bei den Kleinkläranlagen mit technischer Abwasserbelüftung werde ein 

Nutzungsrecht von 10 Jahren gewährt.

Herr Dr. Verwey schlägt vor, dass die Anträge der Fraktionen zum Thema Nacherschließung an 

den zuständigen Werkausschuss verwiesen werden sollten. 

Der Vorsitzende  unterstützt diesen Vorschlag.

TOP 5 – Vorlagen

Keine.

TOP 6 – Berichte

Keine. 

 

 

TOP 7 – Anträge aus der Bürgerschaft

Keine.

TOP 8 – Anträge der Ausschussmitglieder

TOP 8.1 - Berichterstattung SRL

In der Sitzung am 14.05.2009 hat der Werkausschuss folgenden Antrag einstimmig beschlossen:  

„Die Berichterstattung zur Stadtreinigung Lübeck GmbH, soweit sie Angelegenheiten der EBL 

berühren, ist als regelmäßiger TOP in die Tagesordnung des Werkausschusses aufzunehmen.“ 

Da die Stadtreinigung Lübeck GmbH ein eigenes Gremium habe, den Aufsichtsrat, wurde der 

Vorschlag des Vorsitzenden, eine Stellungnahme des Bereiches Rechts der Hansestadt Lübeck 

abzuwarten, umgesetzt. Die Stellungnahme vom Bereich Recht liege als Anlage 2 der 

Niederschrift bei.

Herr Dr. Verwey stellt den Inhalt der Stellungnahme vor. 

Der Werkausschuss habe ein Auskunftsrecht in den Bereichen der Zuständigkeiten der EBL. Eine 

uneingeschränkte Berichterstattung zur SRL sei nicht zulässig. Die Berichterstattung sei im 

nichtöffentlichen Teil der Sitzung vorzunehmen.

Herr Dr. Verwey erklärt, dass er als Werkleiter der EBL die Ausschussmitglieder regelmäßig zur 

SRL, wenn die EBL betroffen seien (Schnittstelle, Dienstleister für die SRL), informiert habe und 

weiterhin informieren werde. Daher sei ein eigener TOP eigentlich nicht notwendig. 

Herr Basson fragte im Auftrag von Herrn Vogt nach Informationen zur MBA.  

Herr Dr. Verwey erklärt, dass im Werkausschuss zur MBA keine Auskunft erteilt werden dürfte 

(laut Vermerk Bereich Recht). Die MBA gehöre der SRL. 

Frau Duske verweist auf die mögliche zukünftige Entwicklung der SRL und EBL als gemeinsame 

Anstalt des öffentlichen Rechts.

Herr Senator Geißler erklärt, dass es zu diesem Zeitpunkt dazu noch keinen konkreten 

Hintergrund gäbe.

 

 

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Herr Abler fragt nach, wer die Dienstleistung der SRL überwache. 

Herr Dr. Verwey erklärt, dass dies durch die EBL geschehe. 

TOP 9 – Neue Anfragen und Verschiedenes

TOP 9.1 – Bedürfnisanstalten

Herr Oldenburg fragt nach der Zuständigkeit für die Toilette an der MuK, es könne nicht angehen, 

dass eine öffentliche Toilette über einige Tage nicht benutzbar sei. 

Herr Dr. Verwey erklärt, dass die Toilette in die Zuständigkeit der KWL / DSM falle. Hier zeige sich 

wieder, wie wichtig ein einheitliches Toilettenkonzept für die HL sei, auf das die EBL hinarbeiten 

würde.

TOP 9.2 – Stellplätze für Mülltonnen

Frau Duske bemerkt, dass Stellplätze für Mülltonnen in der Altstadt sicherlich knapp seien. Es 

könne aber nicht angehen, dass die Tonnen im öffentlichen Raum stehen. Hier sei die 

Ordnungsbehörde gefragt. 

Herr Quirder verweist auf einen LN-Artikel vom 9. Juli 2009 zu den gelben Wertstoffsäcken. An 

einigen Stellen in der Innenstadt würde es zu einem „Wildwuchs“ an Gelben Säcken kommen.  

Herr Dr. Verwey berichtet, dass derzeit die Abstimmungserklärung zwischen dem DSD und der HL 

überarbeitet werde. Es werde versucht, für die Innenstadt eine wöchentliche Abfuhr der gelben 

Wertstoffsäcke durchzusetzen (gelte dann für die nächste Ausschreibung ab 2011). 

Herr Senator Geißler erklärt, dass auf Grund der Sparbeschlüsse die Personalausstattung des 

Ordnungsdienstes sehr eng sei. Eine Überwachung in großem Umfang sei mit dem jetzigen 

Personal nicht möglich. 

Hierzu sprechen die Herren Abler, Martens sowie Herr Stolz. 

Herr Melchers fragt nach den Gründen für den Abzug der Gitterboxen für die gelben 

Wertstoffsäcke in der Innenstadt.

Herr Senator Geißler erklärt, dass die Gitterboxen sich zu Müllhalden entwickelt hätten. 

Nach Prüfung der Tagesordnung des nichtöffentlichen Teils stellt der Vorsitzende fest, dass nach 

seiner Ansicht in der heutigen Sitzung im nichtöffentlichen Teil seniorenrelevante Angelegenheiten 

vorlägen. Der Ausschuss ist mit der Teilnahme des Seniorenbeirates einverstanden. 

Der Vorsitzende stellt die Nichtöffentlichkeit her. 

II. Nichtöffentlicher Teil (s. gesonderte Niederschrift) 

III. Öffentlicher Teil

TOP 15 - Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse 

Der Vorsitzende erklärt, dass in der nichtöffentlichen Sitzung 1 Beschluss gefasst worden sei. 

Vorsitzender     Protokollführerin