Auszug - Importierte Niederschrift
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Beschluss |
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Niederschrift
über die Sitzung des Werkausschusses Entsorgungsbetriebe Lübeck am Donnerstag, dem
9. Juli 2009 um 16:30 Uhr in der Kantine der Entsorgungsbetriebe Lübeck, Malmöstr. 22
Wahlperiode 2008/2013
Nr. 10
Beginn der Sitzung: 16:35 Uhr
Ende der Sitzung: 18:00 Uhr
Anwesende Ausschussmitglieder:
Vorsitzender Herr Hinrichs, CDU
Herr Abler, SPD
Herr Büttner, CDU
Frau Duske, Bündnis 90 / Die Grünen
Herr Freitag, CDU
Frau Kanuschin, CDU
Herr Martens, Die Linke
Herr Melchers, FDP
Herr Quirder, SPD
Herr Scholz, Bürger für Lübeck
Herr Stolz, SPD (vertr. Frau Scheel)
Herr Tidow, SPD (vertr. Herrn Krause)
Herr Wiese, SPD
Senator: Herr Senator Geißler (ab 17 Uhr, TOP 4.2.3)
Es fehlen: Herr Krause, SPD
Frau Scheel, SPD
Herr Voigt, Die Linke
Ferner sind anwesend: Herr Dr. Verwey Entsorgungsbetriebe Lübeck
Herr Wilcken Entsorgungsbetriebe Lübeck
Frau Tews Entsorgungsbetriebe Lübeck
Als Protokollführerin
Herr Garbers Entsorgungsbetriebe Lübeck
Frau Hilgendorf Entsorgungsbetriebe Lübeck
Frau Schur Entsorgungsbetriebe Lübeck
Herr Bemlotte Entsorgungsbetriebe Lübeck
Frau Dr. Koop Controlling FB 3
Herr Oldenburg Seniorenbeirat
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Tagesordnung
für die Sitzung des Werkausschusses Entsorgungsbetriebe Lübeck
am 09.07.2009 (Nr. 10)
I. Öffentlicher Teil
1. Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Anträge und Beschlussfassung zur Tagesordnung
3. Feststellung der Niederschrift über die Sitzung des Werkausschusses am 11.06.2009,
Nr. 9 (öffentlicher Teil)
4. Mitteilungen
4.1 Mitteilungen der Fachbereichsleitung
4.2 Mitteilung der Werkleitung der Entsorgungsbetriebe Lübeck gem. § 7 Betriebssatzung
5. Vorlagen
Keine.
6. Berichte
Keine.
7. Anträge aus der Bürgerschaft
Keine.
8. Anträge der Ausschussmitglieder
9. Neue Anfragen und Verschiedenes
II. Nichtöffentlicher Teil
10. Feststellung der Niederschrift über die Sitzung des Werkausschusses am 11.06.2009,
Nr. 9 (nichtöffentlicher Teil)
11. Mitteilungen
11.1 Sachstand ZVO
12. Vorlagen
Vergabe von Aufträgen mit einer Auftragssumme über der Wertgrenze von 200.000, --
EUR gem. § 8 Abs. 3 der Betriebssatzung der Entsorgungsbetriebe Lübeck
12.1 Hier: Nacherschließung Dummersdorfer Feld (Schmutzwasserkanalisation)
13. Berichte
Keine.
14. Neue Anfragen und Verschiedenes
III. Öffentlicher Teil
15. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
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TOP 1 - Feststellung der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest.
TOP 2 - Anträge und Beschlussfassung zur Tagesordnung
Herr Freitag beantragt unter TOP 11 im nichtöffentlichen Teil der Sitzung den TOP - Weitere
Informationen zum I. Quartal 2009 der EBL aufzunehmen. Er bezieht sich dabei auf den TOP
11.3 der Niederschrift vom 11. Juni 2009.
Der Ausschuss beschließt einstimmig unter Berücksichtigung des Antrages von Herrn Freitag die
Tagesordnung.
TOP 3 - Feststellung der Niederschrift über die Sitzung des Werkausschusses am
11.06.2009, Nr. 9 (öffentlicher Teil)
Der Ausschuss stellt die Niederschrift durch einstimmigen Beschluss fest.
Der Vorsitzende, bittet die Ausschussmitglieder ihre E-Mail Adressen und Telefonnummern in die
dafür vorbereitete Liste einzutragen. Die Angaben seien freiwillig.
TOP 4 Mitteilungen
TOP 4.1 - Mitteilungen der Fachbereichsleitung
Keine.
TOP 4.2 - Mitteilung der Werkleitung der Entsorgungsbetriebe Lübeck gem. § 7
Betriebssatzung
TOP 4.2.1 Verteilerstellen gelbe Wertstoffsäcke
Herr Dr. Verwey berichtet, dass die Stadtteilbüros keine gelben Wertstoffsäcke mehr verteilen
würden. Die Gründe dafür seien zum einen die Lagerung der gelben Wertstoffsäcke in den
Stadtteilbüros (Einhaltung von brandschutztechnischen Auflagen) und zum anderen die
umfassenden Aufgaben und steigenden Anforderungen an die Mitarbeiter in den Stadtteilbüros
(Personalausweise, Führerscheine etc.), sodass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Säcke
nicht mehr direkt an die Kunden ausgeben könnten.
Ein Aufstellen der Paletten mit gelben Wertstoffsäcken in den Wartebereichen der Stadtteilbüros
führe zu einem hohen Verbrauch. Die Fa. VEOLIA, in deren Zuständigkeit die Verteilerstellen
lägen, stelle in Abstimmung mit den EBL die Belieferung der Stadteilbüros mit den Gelben Säcken
ein. Dadurch sei es in Travemünde mit der Versorgung von gelben Wertstoffsäcken
vorübergehend zu einem Engpass gekommen. Inzwischen habe die Anker-Apotheke die
Verteilung der Säcke übernommen. Allerdings habe der Apothekerverband die Verteilung
untersagt (Grund: Wettbewerbsverzerrung). Die Verteilung liefe noch 14 Tage, die Fa. VEOLIA
stehe bereits mit einer neuen Verteilerstelle in Kontakt.
Die EBL unterstütze die FA. VEOLIA bei der Suche nach weiteren Verteilerstellen. Ziel sei es,
mindestens 10 Verteilerstellen für die Gelben Säcke vorzuhalten. Dies werde auch in der neuen
Abstimmungserklärung festgehalten. Zurzeit führe die EBL Gespräche mit den
Nachbarschaftsbüros (NBB).
Folgende NBB hätten bereits Ihre Bereitschaft erklärt:
- Nachbarschaftsbüro Kücknitz (Tannenbergstraße)
- Nachbarschaftsbüro Vorwerk / Falkenfeld (Elmar-Limberg-Platz)
- Nachbarschaftsbüro St. Lorenz Süd (Hansering)
- Nachbarschaftsbüro Eichholz
- Nachbarschaftsbüro St. Lorenz Nord (Wisbystraße)
- Nachbarschaftsbüro Marli-Forum ( E.-Haseloff-Straße)
Die Fa. VEOLIA werde demnächst Kontakt mit den NBB aufnehmen und mit der Belieferung
beginnen. Die Information für die Bürgerinnen und Bürger erfolge über eine Pressemitteilung durch
die EBL an die Medien.
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TOP 4.2.2 Hochschulprojekt
Herr Dr. Verwey berichtet über ein gemeinsames Projekt der EBL und des Zweckverbandes
Ostholstein (ZVO) Geschäftsbereich Entwässerung (Gebietsübergreifende Kooperation). Es
handele sich dabei um eine Machbarkeitsstudie über die Optimierung von Abwasseranlagen.
Studenten der Hochschule Bremerhaven würden in einer Machbarkeitsstudie untersuchen, ob die
Möglichkeit bestehe, Klärwerke aus dem Netz zu nehmen und die Abwässer in anderen
bestehenden Klärwerken zu reinigen. Die Leiter des Projektes seien Herr Enno Thyen für die EBL
und Herr Jörg Gisselmann für den ZVO.
Herr Quirder fragt nach, ob das Zentralklärwerk Lübeck für eine zusätzliche Reinigung von
Abwässer ausreichend Kapazität habe.
Herr Dr. Verwey bestätigt dies.
Herr Wiese fragt nach dem technischen Stand der Kläranlage in Sereetz.
Herr Dr. Verwey erklärt, dass die Kläranlage in Sereetz nicht mit einer Filtration ausgerüstet sei.
TOP 4.2.3 Informationen zur Abwasserbeseitigungspflicht - Nacherschließung
Herr Dr. Verwey erläutert anhand einer Präsentation die rechtlichen Grundlagen zur
Nacherschließung (Anschluss von Grundstücken an die öffentliche Kanalisation, die bisher eine
dezentrale Entwässerung nutzen würden, z. B. Sammelgruben oder Kleinkläranlagen) in der
Hansestadt Lübeck. Die Präsentation und das Urteil lägen als Anlage 1 der Niederschrift bei.
Grundlage dafür sei ein aktuelles Urteil vom Verwaltungsgericht Köln vom 13.03.2009. Eine
Grundstückseigentümerin hätte gegen den Anschluss an die öffentliche Kanalisation geklagt.
Das Verwaltungsgericht Köln habe die Klage abgelehnt. Das Urteil besage, dass bei
Interessenabwägung das öffentliche Interesse (Grundwasserschutz, Volksgesundheit) an der
Herstellung eines Kanalanschlusses schwerer wäge, als das Interesse der
Grundstückseigentümerin. Die Grundstückseigentümerin entsorge ihr Abwasser ohne eine
wasserrechtliche Genehmigung. Auch in Lübeck seien die Genehmigungen für die dezentrale
Entwässerung bis zum Zeitpunkt der Verlegung einer zentralen Entwässerung befristet. Die
Gemeinden seien berechtigt die notwendigen Anlagen zur Abwasserbeseitigung als öffentliche
Anlagen zu betreiben und die Benutzungsverhältnisse (Anschluss- und Benutzungszwang) durch
Satzung zu regeln.
Der Bau einer noch nicht abgeschriebenen vollbiologischen Anlage, begründe keinen Anspruch
auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang. Es sei die eigene Entscheidung des
Grundstückeigentümers, um das Grundstück zu nutzen.
Der Bereich Recht der Hansestadt Lübeck habe die Anfrage bestätigt, das die Rechtsprechung in
Schleswig Holstein nicht zu anderslautenden Urteilen gekommen sei.
97 % der Grundstücke in der Hansestadt Lübeck seien bereits an die zentrale Kanalisation
angeschlossen. Ziel sei der nahezu vollständige Kanalanschluss durch Nacherschließung (Rest
ca. 110 Grundstücke).
Das neue Abwasserkonzept besage nach externer Beratung hinsichtlich der Auswirkungen des
Landeswassergesetzes von Februar 2008, dass die Nacherschließung unbedingt beschleunigt
werden müsse. Die Nacherschließung der restlichen ca. 4.000 Einwohner solle planmäßig
innerhalb von 5 Jahren geschehen. Für den Zeitraum von 2009 bis 2012 seien in Lübeck 15 Mio.
Euro für die Nacherschließung mit einer Schmutzwasserkanalisation vorgesehen.
Frau Duske verweist auf eine Checkliste des Umweltamtes zum Thema Starkregenereignisse.
Somit müsse der zentrale Anschluss vorangetrieben werden.
Herr Melchers erklärt, dass bei der Bürgerschaftsanfrage der FDP die Wirtschaftlichkeit
(Entfernung zum Zentralklärwerk) im Vordergrund gestanden habe.
Herr Dr. Verwey erklärt, dass größere Siedlungen, wie im Falle Kronsforde unbedingt an die
öffentliche Kanalisation angeschlossen werden müssten. Sicherlich stehe auch die
Wirtschaftlichkeit im Vordergrund. So würden ca. 110 Grundstücke in der Hansestadt Lübeck eine
dezentrale Entwässerungsanlage auf Dauer nutzen müssen. Hier trage dann der Eigentümer die
Verantwortung, da die Abwasserbeseitigungspflicht auf den Eigentümer übertragen werde. Somit
sei der Eigentümer auch für eventuelle Umweltschäden verantwortlich.
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Herr Scholz fragt nach, ob die Nacherschließung die Bebaubarkeit von neuen Gebieten fördern
würde.
Herr Garbers erklärt, dass die Nacherschließung sicherlich Auswirkungen auf Neuerschließungen
habe. Zum Beispiel in ländlichen Bereichen.
Herr Freitag fragt nach, ob es für Kronsforde Übergangsfristen gäbe.
Herr Garbers erklärt, dass die Kleinkläranlagen ohne technische Belüftung sofort nach der
Verlegung der Kanalisation stillgelegt werden müssten. Für die Gebietskläranlage (67
Grundstücke) müsse es Verhandlungen über die Übernahme der Abwasseranlagen geben. Die
Erlaubnis zur Betreibung der Gebietskläranlage ende mit der Möglichkeit des Anschlusses an die
öffentliche Kanalisation. Bei den Kleinkläranlagen mit technischer Abwasserbelüftung werde ein
Nutzungsrecht von 10 Jahren gewährt.
Herr Dr. Verwey schlägt vor, dass die Anträge der Fraktionen zum Thema Nacherschließung an
den zuständigen Werkausschuss verwiesen werden sollten.
Der Vorsitzende unterstützt diesen Vorschlag.
TOP 5 Vorlagen
Keine.
TOP 6 Berichte
Keine.
TOP 7 Anträge aus der Bürgerschaft
Keine.
TOP 8 Anträge der Ausschussmitglieder
TOP 8.1 - Berichterstattung SRL
In der Sitzung am 14.05.2009 hat der Werkausschuss folgenden Antrag einstimmig beschlossen:
Die Berichterstattung zur Stadtreinigung Lübeck GmbH, soweit sie Angelegenheiten der EBL
berühren, ist als regelmäßiger TOP in die Tagesordnung des Werkausschusses aufzunehmen.
Da die Stadtreinigung Lübeck GmbH ein eigenes Gremium habe, den Aufsichtsrat, wurde der
Vorschlag des Vorsitzenden, eine Stellungnahme des Bereiches Rechts der Hansestadt Lübeck
abzuwarten, umgesetzt. Die Stellungnahme vom Bereich Recht liege als Anlage 2 der
Niederschrift bei.
Herr Dr. Verwey stellt den Inhalt der Stellungnahme vor.
Der Werkausschuss habe ein Auskunftsrecht in den Bereichen der Zuständigkeiten der EBL. Eine
uneingeschränkte Berichterstattung zur SRL sei nicht zulässig. Die Berichterstattung sei im
nichtöffentlichen Teil der Sitzung vorzunehmen.
Herr Dr. Verwey erklärt, dass er als Werkleiter der EBL die Ausschussmitglieder regelmäßig zur
SRL, wenn die EBL betroffen seien (Schnittstelle, Dienstleister für die SRL), informiert habe und
weiterhin informieren werde. Daher sei ein eigener TOP eigentlich nicht notwendig.
Herr Basson fragte im Auftrag von Herrn Vogt nach Informationen zur MBA.
Herr Dr. Verwey erklärt, dass im Werkausschuss zur MBA keine Auskunft erteilt werden dürfte
(laut Vermerk Bereich Recht). Die MBA gehöre der SRL.
Frau Duske verweist auf die mögliche zukünftige Entwicklung der SRL und EBL als gemeinsame
Anstalt des öffentlichen Rechts.
Herr Senator Geißler erklärt, dass es zu diesem Zeitpunkt dazu noch keinen konkreten
Hintergrund gäbe.
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Herr Abler fragt nach, wer die Dienstleistung der SRL überwache.
Herr Dr. Verwey erklärt, dass dies durch die EBL geschehe.
TOP 9 Neue Anfragen und Verschiedenes
TOP 9.1 Bedürfnisanstalten
Herr Oldenburg fragt nach der Zuständigkeit für die Toilette an der MuK, es könne nicht angehen,
dass eine öffentliche Toilette über einige Tage nicht benutzbar sei.
Herr Dr. Verwey erklärt, dass die Toilette in die Zuständigkeit der KWL / DSM falle. Hier zeige sich
wieder, wie wichtig ein einheitliches Toilettenkonzept für die HL sei, auf das die EBL hinarbeiten
würde.
TOP 9.2 Stellplätze für Mülltonnen
Frau Duske bemerkt, dass Stellplätze für Mülltonnen in der Altstadt sicherlich knapp seien. Es
könne aber nicht angehen, dass die Tonnen im öffentlichen Raum stehen. Hier sei die
Ordnungsbehörde gefragt.
Herr Quirder verweist auf einen LN-Artikel vom 9. Juli 2009 zu den gelben Wertstoffsäcken. An
einigen Stellen in der Innenstadt würde es zu einem Wildwuchs an Gelben Säcken kommen.
Herr Dr. Verwey berichtet, dass derzeit die Abstimmungserklärung zwischen dem DSD und der HL
überarbeitet werde. Es werde versucht, für die Innenstadt eine wöchentliche Abfuhr der gelben
Wertstoffsäcke durchzusetzen (gelte dann für die nächste Ausschreibung ab 2011).
Herr Senator Geißler erklärt, dass auf Grund der Sparbeschlüsse die Personalausstattung des
Ordnungsdienstes sehr eng sei. Eine Überwachung in großem Umfang sei mit dem jetzigen
Personal nicht möglich.
Hierzu sprechen die Herren Abler, Martens sowie Herr Stolz.
Herr Melchers fragt nach den Gründen für den Abzug der Gitterboxen für die gelben
Wertstoffsäcke in der Innenstadt.
Herr Senator Geißler erklärt, dass die Gitterboxen sich zu Müllhalden entwickelt hätten.
Nach Prüfung der Tagesordnung des nichtöffentlichen Teils stellt der Vorsitzende fest, dass nach
seiner Ansicht in der heutigen Sitzung im nichtöffentlichen Teil seniorenrelevante Angelegenheiten
vorlägen. Der Ausschuss ist mit der Teilnahme des Seniorenbeirates einverstanden.
Der Vorsitzende stellt die Nichtöffentlichkeit her.
II. Nichtöffentlicher Teil (s. gesonderte Niederschrift)
III. Öffentlicher Teil
TOP 15 - Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
Der Vorsitzende erklärt, dass in der nichtöffentlichen Sitzung 1 Beschluss gefasst worden sei.
Vorsitzender Protokollführerin