Auszug - Importierte Niederschrift  

Werkausschuss EBL
TOP: Ö 1
Gremium: Werkausschuss EBL Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 14.06.2007 Status: öffentlich
Zeit: Anlass: Sitzung
 
Beschluss


 

Niederschrift  

über die Sitzung des Werkausschusses Entsorgungsbetriebe Lübeck am Donnerstag,  

dem 14. Juni 2007 um 16:30 Uhr in der Kantine der Entsorgungsbetriebe Lübeck, 

Malmöstraße 22

 

Wahlperiode 2003/2008 

Nr. 25 

 

Beginn der Sitzung:   16:35 Uhr 

Ende der Sitzung:  19:05 Uhr 

Anwesende Ausschussmitglieder:    

Vorsitzender  Herr Abler, SPD

  Herr Büttner, CDU

  Herr Edler, CDU

  Herr Hinrichs, CDU 

 

  Frau von Maltzahn, CDU 

  Herr Pluschkell, SPD

  Frau Scheicht, CDU

  Herr Schindler, SPD

  Herr Schrader, CDU

  Herr Stolz, SPD

  Herr Theuerkauff, CDU (vertr. Herrn Freitag)

  Herr Wiese, SPD

  Herr Wosnitza, Bündnis 90 / Die Grünen

  Frau Ziebell, CDU (vertr. Herrn Sawalich)

  

  

  

Beratende Ausschussmitgl.:   Herr Melchers, FDP (vert. Frau Dr. Blunk) 

Senator:  Herr Geißler 

  

Es fehlen:   Herr Freitag, CDU 

  Herr Sawalich, CDU 

Ferner sind anwesend:  Herr Dr. Verwey  Entsorgungsbetriebe Lübeck  

  Herr Wilcken    Entsorgungsbetriebe Lübeck

      als Protokollführer

  Frau Tews    Entsorgungsbetriebe Lübeck

  Herr Seeger    Entsorgungsbetriebe Lübeck

  Herr Schwark    Personalrat EBL

  Frau Dr. Koop    Fachbereichscontrolling

  Herr Rojahn    Bereich Recht

  Herr Barteck    Beteiligungscontrolling

  Herr Kaminski    Beteiligungscontrolling

  Frau Wiesmann    Berater (KPMG)

  Herr Wagner-Cardenal Berater (Withe&Case)

  Herr Oldenburg   Seniorenbeirat

  

sowie zwei Gäste der Presse und Vertreter der Öffentlichkeit.

 

 

 

Tagesordnung 

für die Sitzung des Werkausschusses 

Entsorgungsbetriebe Lübeck 

am 14.06.2007 (Nr. 25) 

Beratungsergebnis  I.   Öffentlicher Teil  

1.          Feststellung der Beschlussfähigkeit

2.         Anträge und Beschlussfassung zur Tagesordnung 

3.          Feststellung der Niederschrift über die Sitzung des Werk- 

        ausschusses am 10.05.2007, Nr. 24 (öffentlicher Teil) 

  

4.          Mitteilungen

4.1         Mitteilungen der Fachbereichsleitung

4.2         Mitteilungen der Werkleitung der Entsorgungsbetriebe 

        Lübeck gem. § 7 Betriebssatzung       

4.2.1    Stand Baumaßnahme MBA

4.2.2    Beschaffung von Erdgasfahrzeugen bzw. alternativen 

  Antriebstechnologien oder Filtersystemen 

5.         Vorlagen

5.1        Entsorgungsbetriebe Lübeck (EBL) - Ergebnis der  

             Markterkundung und Handlungsvorschlag, Sparte 

             Abfallwirtschaft 

 

6.      Berichte

             Keine

7.   Anträge aus der Bürgerschaft

   Keine

8.         Anträge der Fraktionen

    Keine

9.         Neue Anfragen und Verschiedenes

9.1        Anfrage von Herrn Pluschkell

II.   Nichtöffentlicher Teil

 

 

10.        Feststellung der Niederschrift über die Sitzung des Werk- 

       ausschusses am 10.05.2007, Nr. 24 (nichtöffentlicher Teil) 

11.     Mitteilungen

11.1      Informationen zum I. Quartal 2007 der 

             Entsorgungsbetriebe Lübeck

12.        Vorlagen

12.1   Abschluss eines Vergleichs über die Erstattung einer 

       Schadenersatzleistung und von Prozesskosten 

13.   Neue Anfragen und Verschiedenes

III.   Öffentlicher Teil

 

14.    Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten 

             Beschlüsse

 

 

Kenntnis  Beschluss  vertagt

 

 

 

I.  Öffentlicher Teil  

 

Vor Eintritt in die Sitzung verpflichtet der Vorsitzende Herrn Melchers nach § 46 Abs. 5 GO 

Schl.-H. per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung der Obliegenheiten und führt ihn in 

sein Amt ein.

TOP 1 - Feststellung der Beschlussfähigkeit

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest. 

 

 

TOP 2 - Anträge und Beschlussfassung zur Tagesordnung 

Anträge werden nicht gestellt.

Der Ausschuss beschließt einstimmig die TO in der vorliegenden Fassung. 

TOP 3 - Feststellung der Niederschrift über die Sitzung des Werkausschusses 

             am 10.05.2007, Nr. 24 (öffentlicher Teil) 

Der Ausschuss stellt die Niederschrift durch einstimmigen Beschluss fest. 

TOP 4 -  Mitteilungen

TOP 4.1 -  Mitteilungen der Fachbereichsleitung

Keine . 

TOP 4.2 - Mitteilungen der Werkleitung der Entsorgungsbetriebe Lübeck gem.  

                § 7 Betriebssatzung

TOP 4.2.1 – Stand Baumaßnahme MBA

Herr Dr. Verwey erklärt, dass die Ausführungen zur MBA im nichtöffentlichen Teil der Sitzung 

zu behandeln seien.

Herr Wosnitza schlägt vor, dass der TOP – Stand Baumaßnahme MBA – zukünftig ebenfalls 

in der TO im nichtöffentlichen Teil erscheinen solle. 

Der Vorsitzende stimmt diesem Vorschlag zu.

TOP 4.2.2 – Beschaffung von Erdgasfahrzeugen bzw. alternativen Antriebstechno- 

                    logien oder Filtersystemen

Herr Dr. Verwey stellt die Richtlinie zur Umsetzung des Bürgerschaftsbeschlusses vom 

22.02.2007, TOP 12.3, Drucksache Nr. 520 für die EBL zur Beschaffung von 

Erdgasfahrzeugen vor: 

Inhalt der Richtlinie

1. die Zuständigkeit der Fahrzeugbeschaffung läge bei den EBL (Dienstanweisung -  

    Zentralisierung vom 18.11.1971)

2. bei den Rahmenbedingungen für die Gasfahrzeuge müsse auf folgende Punkte geachtet 

    werden: Serienfahrzeuge der Hersteller oder Nachrüstungen (Platzbedarf Gastank, 

    Qualität, Crashtest, Haftung)

3. die Versorgung (Gasfahrzeuge) sei gesichert im PKW-Bereich 

    - 2 Tankstellen (Geniner Straße, Herrenholz)

    - eine dritte Tankstelle in Planung (ca. 2008, Lohmühle) 

4. Förderung der Erdgasfahrzeuge 

    - gefördert werde das erste Fahrzeug / Bereich mit Erdgas im Wert von 500,00 EUR (ca.  

      9.200 km)

5. Umsetzung

    - PKW und Kleintransporter bis 2,2 t Gesamtgewicht: Gasantrieb 

    - Fahrzeuge mit Dieselmotorisierung (mit Partikelfilter) sollen nur angeschafft werden, 

   - wenn keine Erdgasvariante verfügbar sei oder keine Wirtschaftlichkeit vorläge 

            - wenn die Nutzung des Fahrzeuges eingeschränkt dadurch werde 

            - wenn Fahrzeuge mit Anhängerbetrieb eingesetzt werden sollen

 

 

 

- Transporter und LKW sollen nur angeschafft werden, wenn:  

  - Dieselmotorisierung mit höchster verfügbarer Euro-Norm in Verbindung mit Diesel- 

        Partikelfilter wirtschaftlich vertretbar seien 

          

Die Richtlinie zur Anschaffung von Erdgasfahrzeugen werde zum 01.07.2007 bei den 

Entsorgungsbetriebe Lübeck in Kraft gesetzt. Den übrigen Bereichen der Hansestadt Lübeck 

werde empfohlen, in Anlehnung an die Richtlinien der EBL zu verfahren. 

 

Der Ausschuss stimmt dieser Verfahrensweise zu.

5.         Vorlagen

5.1        Entsorgungsbetriebe Lübeck (EBL) - Ergebnis der Markterkundung und 

             Handlungsvorschlag, Sparte Abfallwirtschaft 

Beschlussvorschlag:

 

 

1.  Die Bürgerschaft nimmt die Ergebnisse des Markterkundungsverfahrens für die Sparte 

„Abfallwirtschaft“ der Entsorgungsbetriebe Lübeck, wie im Abschlussbericht (Anlage 1) 

dargelegt, zur Kenntnis. 

2.  Der Bürgermeister wird beauftragt,

2.1 ein förmliches Verfahren (in Form eines Verhandlungsverfahrens) zur  

„Suche eines strategischen Partners für die Beteiligung an einer aus den EBL in 

privat-rechtlicher Gesellschaftsform auszugründenden Sparte Abfallwirtschaft “  

(im Weiteren – Variante 1 genannt) einzuleiten. 

 

Der strategische Partner soll mit max. 49,9 % an der Gesellschaft beteiligt werden. 

Hauptgesellschafter wird die Hansestadt Lübeck. Die Auswahl des strategischen 

Partners hat sich an den von der Bürgerschaft für dieses Verfahren beschlossenen 

Zielen 

a.  Sicherstellung des dauerhaften wirtschaftlichen Betriebs dieser Sparte sowie aller 

dieser Sparte zuzurechnenden Einrichtungen und Aufgaben; 

b.  Gebührenstabilität für die Gebührenzahler;

c.  Freistellung der Hansestadt Lübeck von zukünftigen Betriebszuschüssen; 

d.  Sicherung der Interessen der Arbeitnehmer dieser Sparte 

       zu orientieren sowie den gem. § 90 GO S-H zu fordernden Kaufpreis zu berücksichtigen. 

       Die Umstrukturierung darf dabei nicht zu einer Gebührenerhöhung führen. 

       Durch geeignete Vorkehrungen im Verfahren ist sicherzustellen, dass das Verfahren  

       beendet werden kann, soweit diese Ziele der Hansestadt  nicht hinreichend erreichbar 

       erscheinen und ist so zu konzipieren, dass auch Gebietskörperschaften oder andere  

       öffentlich-rechtliche Körperschaften als potentielle strategische Partner teilnehmen   

       können.

2.2 das Verfahren so zu konzipieren, dass auch zusätzlich optionale Angebote für die 

gemeinsame Ausgründung der Aufgaben  „Abfallwirtschaft“ und „Stadtreinigung 

 

/Winterdienst“  (im Weiteren Variante 2 genannt) eingereicht werden können, die eine 

Übernahme beider Aufgaben durch die neue gemeinsame Gesellschaft vorsehen. 

3.  Der Bürgerschaft ist das Ergebnis des Verhandlungsverfahrens als Vergabe- 

vorschlag zur Beschlussfassung vorzulegen. 

4.  Zur Begleitung des Verfahrens ist der bisherige Lenkungsausschuss „Markterkundung 

Sparte Abfallwirtschaft der EBL“ unter der neuen Aufgabenstellung fortzuführen.

 

 

 

5.  Für die notwendige externe Unterstützung (Transaktionsberater, Steuerberater, 

Wirtschaftsprüfer, Fachanwälte, etc.) benötigten Mittel von insgesamt rund 700.000 EUR 

werden bei der Hhst. 0302.6520 – Steuerung von Beteiligungen/Gutachten 

 

-  im Haushaltsjahr 2007 überplanmäßige Ausgaben gem. § 82 GO von 400.000 EUR 

 

Deckung:  Mehreinnahmen bei der Hhst. 9000.0030 – Steuern und 

Steuerbeteiligungsbeträge/Gewerbesteuer 

 

sowie 

-  zu Lasten des Haushaltsjahres 2008 eine Vorausermächtigung von 300.000 EUR 

bewilligt. Vor einem ggf. aufzustellenden Nachtrag 2008 kassenwirksam werdende 

Zahlungen sind zu gegebener Zeit überplanmäßig für das HhJahr 2008 bereitzustellen. 

Herr Wilcken verteilt zu Beginn des TOP Austauschblätter, auf Grund von redaktionellen 

Änderungen.

Der Vorsitzende begrüßt die Gäste Frau Wiesmann (KPMG) und Herrn Wagner-Cardenal 

(White & Case).

Der Vorsitzende bittet die Berater/in um Nachlieferung der Zeitleiste, die in einer der 

vorangegangenen Präsentation in der Informationsveranstaltung am 13.06.2007 bereits 

vorgelegen hätte.

Herr Wosnitza verweist auf die Seite 4 der Vorlage und fragt, ob der Punkt „Freistellung der 

Hansestadt Lübeck von zukünftigen Betriebszuschüssen“ auch für die MBA bzw. Deponie 

gelte.

Herr Dr. Verwey erklärt, dass die Deponie nicht zum Gegenstand der Partnersuche zählt.  

Herr Senator Geißler verweist auf den Bürgerschaftsbeschluss vom 29.06.2006

Herr Wiese möchte genauere Informationen zur Beschlussfassung im Hinblick auf die 

Sicherstellung der Nachsorgekosten für die Deponie, ob der zukünftige Mitgesellschafter 

Geldmittel dafür aufbringen werde.

Herr Sen. Geißler erläutert, dass die Nachsorgekosten Bestandteil der Abfallgebühr seien. 

Da der Deponiebetrieb bis 2035 erfolgen soll und die Nachsorge noch bis 2050 andauern 

wird, ist es nicht beabsichtigt, das Eigentum an der Deponie in eine gemischt-wirtschaftliche 

GmbH zu übertragen. Hier müssen die Deponieressourcen nachhaltig gesichert bleiben. 

Herr Dr. Verwey unterstreicht die Aussage und erklärt, dass im Falle der Übertragung des 

Deponiebetriebes genaue Festlegungen erfolgen müssten, um dieses sicherzustellen.

 

 

Herr Wosnitza fragt nach der Aufgabenabgrenzung (Pkt. 2.1) bei der Sickerwasserreinigung 

auf der Deponie. 

Herr Dr. Verwey erläutert, dass bereits heute bei den EBL – Sparte Abfallwirtschaft – 

bestimmte Aufgaben an Dritte vergeben seien, so auch die Sickerwasserreinigung auf der 

Deponie Niemark.

Herr Schindler bezieht sich auf den Bürgerschaftsbeschluss vom 29.06.2006 und verweist 

auf die Reihenfolge der abzuarbeitenden Punkte. Im Beschluss sei die Reihenfolge wie folgt 

(Kurzfassung):

1.  Umsetzung des Lindauer Gutachtens und Neustrukturierung des kaufmännischen 

Bereiches

 

 

 

 

2.  vertiefende konzeptionelle Begutachtung für die Gründung einer Anstalt öffentlichen 

Rechts (AöR) 

3.  für die Sparte „Abfallwirtschaft“ ist ein ergebnisoffener Konzeptwettbewerb ... 

durchzuführen (nicht ein formelles Vergabeverfahren) 

So gebe dieser Bürgerschaftsbeschluss doch die Reihenfolge der abzuarbeitenden Punkte 

vor, das bedeute, dass die Untersuchung der AöR vor einer EU-Ausschreibung geschehen 

müsse.

Herr Senator Geißler erklärt, dass der Bürgerschaftsbeschluss vom 29.06.2006 die 

Reihenfolge der abzuarbeitenden Punkte keineswegs so vorgäbe, wie von Herrn Schindler 

dargestellt. Auch seien der Verwaltung keine Fristen gesetzt. 

Herr Stolz verweist nochmals auf die Zeitleiste, die bei der Informationsveranstaltung am 

13.06.2007 von den Beratern gezeigt wurde und die im Jahr 2008 stattfindende 

Kommunalwahl. Herr Wiese erklärt, dass die Untersuchung, bezogen auf die zu treffenden 

unternehmerischen Entscheidungen, auch parallel laufen könne. 

Herr Senator Geißler erklärt, dass beide Varianten parallel untersucht werden könnten, die 

Verfahrensvorschläge aber nicht verbindlich seien.

Herr Schindler spricht das Thema des Abbruches des Verfahrens an und unterstreicht 

nochmals, dass die Untersuchung einer möglichen AöR notwendig sei. 

Hierzu diskutieren die Herren Pluschkell, Wiese sowie der Vorsitzende. 

Herr Senator Geißler betont nochmals, dass es keine bestimmte Reihenfolge der 

Abarbeitung des Bürgerschaftsbeschlusses gäbe. Die Zeitleiste sei ebenfalls keine 

verbindliche Vorgabe und es würde eine „Reißleine“ für einen Abbruch des Verfahrens 

geben. Wichtig hierbei sei die Sicherheit für die Mitarbeiter. 

Der Vorsitzende erteilt Frau Wiesmann (KPMG) und Herrn Wagner-Cardenal (White & Case) 

im Einverständnis des WA Rederecht. 

Herr Wagner-Cardenal erklärt, dass die Verhandlungsverfahren nicht zwingend von der 

Rechtform abhängig seien. 

Hierzu sprechen die Herren Schindler, Pluschkell, Wiese sowie Senator Geißler. 

Herr Hinrichs erklärt, dass es sich bei dem Beschlussvorschlag um eine Partnersuche 

handele und Privatisierung nichts „Schlimmes“ sei. Es bleibe bei der kommunalen 

Beteiligung. Das Verfahren solle auf den Weg gebracht werden, wobei die 

Arbeitnehmerinteressen sehr ernst genommen würden.

Herr Wiese spricht nochmals die AöR an und erklärt, dass diese Rechtsform ein 

unternehmerisches Handeln der EBL zulasse.

Herr Wosnitza stimmt den Aussagen der SPD zu und verweist auf die Deponie Ihlenberg. 

Diese gehöre dem Land M-V und das Land müsse die hohen Nachsorgekosten tragen.  

Der Vorsitzende stellt die Frage an das Beteiligungscontrolling und an die Berater, ob eine 

Beauftragung zur Untersuchung der AöR für die EBL vorläge.  

Herr Kaminski erklärt, dass dieser Aspekt geprüft worden sei. 

Der Vorsitzende wiederholt die Frage.

Herr Wagner-Cardenal erklärt, dass hierfür kein spezieller Auftrag vorläge. Es habe hierzu 

jedoch bereits Gespräche gegeben.

 

 

 

Zur Fragestellung über einen eventuellen Abbruch des Verfahrens diskutieren die Herren 

Wagner-Cardenal, Wiese, Schindler sowie Senator Geißler.  

Herr Wagner-Cardenal erläutert, dass in diesem Falle nach Aufwand abgerechnet werden 

würde.

Herr Dr. Verwey spricht aus Sicht der Werkleitung und unterstreich die operative 

Verantwortung der Werkleitung. Es bestehe die Möglichkeit, alle Sparten der EBL in die 

Rechtsform der AöR zu führen. Es bestehe auch die Möglichkeit, für den Bereich Abfall 

einen geeigneten Partner zu suchen. Beide Varianten seien miteinander kombinierbar. 

Wichtig sei allerdings eine abschließende Regelung, um das Unternehmen EBL erfolgreich 

zu führen. 

Eine Weiterentwicklung der Sparte Abfall habe zur Zeit Priorität. 

Der Vorsitzende erteilt mit Einverständnis des WA Herrn Schwark, PR der EBL, Rederecht. 

Herr Schwark spricht die Sicherung der Arbeitnehmer für das gesamte Unternehmen an und 

wertet die Vorlage aus seiner Sicht, dass die Gründung einer GmbH für die Sparte Abfall klar 

im Vordergrund stehe. Die Arbeitnehmerinteressen würden bei Gründung einer GmbH zu 

kurz kommen.

Herr Schindler stellt für die SPD-Fraktion folgenden Antrag: 

Die SPD-Mitglieder im WA der EBL beantragen zur Vorlage der Verwaltung „Ergebnis der 

Markterkundung und Handlungsvorschlag“:

1.  Der Punkt 1. wird zur Kenntnis genommen, aber nicht beschlossen. 

2.  Die Punkte 2 bis 5 werden abgelehnt.

3.  3. Punkt 2) der Beschlussvorlage der Bürgerschaft vom 29.06.2006 (Gründung einer 

Anstalt öffentlichen Rechts) wird zunächst vertiefend untersucht. Das Ergebnis ist gem. 

Beschluss als gesonderte Vorlage zur Beschlussfassung vorzulegen, und zwar vor 

Einleitung des förmlichen Verfahrens. 

4.  Dazu ergänzend soll auch die Variante; Beibehaltung des „Status Quo“ als städtischer 

Eigenbetrieb vertiefend begutachtet werden. 

Der Antrag einschließlich der Begründung liegt der Niederschrift als Anlage bei. 

Herr Schindler beantragt für die SPD die punktweise Abstimmung. 

Der Vorsitzende stellt den Antrag zur Abstimmung.

Der Punkt 1. wird bei 6 Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen mit Mehrheit abgelehnt. 

Der Punkt 2. wird bei 6 Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen mit Mehrheit abgelehnt. 

Der Punkt 3. wird bei 6 Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen mit Mehrheit abgelehnt. 

Der Punkt 4. wird bei 6 Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen mit Mehrheit abgelehnt. 

Der Vorsitzende lässt über die Vorlage abstimmen.

Der Ausschuss empfiehlt bei 8 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen mit Mehrheit der 

Bürgerschaft, entsprechend der Vorlage zu beschließen.  

TOP 6 – Berichte

Keine.

TOP 7 – Anträge aus der Bürgerschaft   

Keine.

 

 

 

TOP 8–  Anträge der Fraktionen

Keine. 

TOP 9 – Neue Anfragen und Verschiedenes

TOP 9.1 – Anfrage von Herrn Pluschkell

Die Anfrage liegt der Niederschrift als Anlage bei. 

Herr Dr. Verwey erläutert mit Hilfe einer Präsentation die Einhaltung der gesetzlichen 

Vorgaben und Möglichkeiten bezüglich der Sperrmüllabfuhr. Eine Sperrmüllabfuhr könne 

man über die Sperrmüllkarte, telefonisch oder online beantragen. In allen 3 Fällen werde auf 

die Verfahrensweise der Abholung und auf die Abfallarten, die zum Sperrmüll gehören, 

hingewiesen. In der schriftlichen Benachrichtigung stünden zu den Anmeldungen auch noch 

spezielle Hinweise. So sei die getrennte Überlassung der einzelnen Abfälle in die dafür 

vorgesehene Logistik notwendig (z. B. Straßensammlung gelbe Wertstoffsäcke, 

Containerstandplätze für Glas, Papier und Pappe, Schadstoffmobil, Recyclinghöfe). 

Neu sei das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG), das ab dem 24.03.2006 gelte. 

Es erfolge zur Zeit keine Abholung von E-Geräten mit dem Sperrmüll mehr. Elektroschrott 

sei von den Kunden direkt zu den vier Recyclinghöfe zu bringen. Diese seien die 

kostenlosen Sammelstellen für Elektroschrott in der Hansestadt Lübeck. 

Für die Zukunft solle der Transport (Abholung der E-Geräte) als Dienstleitung über ein 

Entgelt angeboten werden.

Herr Pluschkell spricht die Verantwortung der EBL für eine saubere Stadt an.  

Herr Dr. Verwey erklärt, dass die Beseitigung größerer wilder Müllablagerungen über den 

Bereich 392 – Umweltschutz geregelt seien. Ablagerungen würden gemeldet, an die EBL 

gehe ein Auftrag vom Bereich Umweltschutz, die Ablagerung werde entsorgt. Dieses 

Verfahren habe sich bewährt.

Hierzu sprechen die Herren Wosnitza, Pluschkell, Oldenburg sowie Dr. Verwey. 

 

Nach Prüfung der TO des nichtöffentlichen Teils stellt der Vorsitzende fest, dass nach seiner 

Ansicht in der heutigen Sitzung im nichtöffentlichen Teil seniorenrelevante Angelegenheiten 

vorlägen. 

Der Ausschuss ist mit der Teilnahme des Seniorenbeirates einverstanden. 

         

Der Vorsitzende stellt die Nichtöffentlichkeit her. 

II. Nichtöffentlicher Teil (s. gesonderte Niederschrift)  

III. Öffentlicher Teil

Der Vorsitzende stellt die Öffentlichkeit wieder her und erklärt, dass in der nichtöffentlichen 

Sitzung ein Beschluss gefasst worden sei.

Vorsitzender           Protokollführer