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Niederschrift
über die Sitzung des Werkausschusses Entsorgungsbetriebe Lübeck am Donnerstag,
dem 14. Juni 2007 um 16:30 Uhr in der Kantine der Entsorgungsbetriebe Lübeck,
Malmöstraße 22
Wahlperiode 2003/2008
Nr. 25
Beginn der Sitzung: 16:35 Uhr
Ende der Sitzung: 19:05 Uhr
Anwesende Ausschussmitglieder:
Vorsitzender Herr Abler, SPD
Herr Büttner, CDU
Herr Edler, CDU
Herr Hinrichs, CDU
Frau von Maltzahn, CDU
Herr Pluschkell, SPD
Frau Scheicht, CDU
Herr Schindler, SPD
Herr Schrader, CDU
Herr Stolz, SPD
Herr Theuerkauff, CDU (vertr. Herrn Freitag)
Herr Wiese, SPD
Herr Wosnitza, Bündnis 90 / Die Grünen
Frau Ziebell, CDU (vertr. Herrn Sawalich)
Beratende Ausschussmitgl.: Herr Melchers, FDP (vert. Frau Dr. Blunk)
Senator: Herr Geißler
Es fehlen: Herr Freitag, CDU
Herr Sawalich, CDU
Ferner sind anwesend: Herr Dr. Verwey Entsorgungsbetriebe Lübeck
Herr Wilcken Entsorgungsbetriebe Lübeck
als Protokollführer
Frau Tews Entsorgungsbetriebe Lübeck
Herr Seeger Entsorgungsbetriebe Lübeck
Herr Schwark Personalrat EBL
Frau Dr. Koop Fachbereichscontrolling
Herr Rojahn Bereich Recht
Herr Barteck Beteiligungscontrolling
Herr Kaminski Beteiligungscontrolling
Frau Wiesmann Berater (KPMG)
Herr Wagner-Cardenal Berater (Withe&Case)
Herr Oldenburg Seniorenbeirat
sowie zwei Gäste der Presse und Vertreter der Öffentlichkeit.
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Tagesordnung
für die Sitzung des Werkausschusses
Entsorgungsbetriebe Lübeck
am 14.06.2007 (Nr. 25)
Beratungsergebnis I. Öffentlicher Teil
1. Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Anträge und Beschlussfassung zur Tagesordnung
3. Feststellung der Niederschrift über die Sitzung des Werk-
ausschusses am 10.05.2007, Nr. 24 (öffentlicher Teil)
4. Mitteilungen
4.1 Mitteilungen der Fachbereichsleitung
4.2 Mitteilungen der Werkleitung der Entsorgungsbetriebe
Lübeck gem. § 7 Betriebssatzung
4.2.1 Stand Baumaßnahme MBA
4.2.2 Beschaffung von Erdgasfahrzeugen bzw. alternativen
Antriebstechnologien oder Filtersystemen
5. Vorlagen
5.1 Entsorgungsbetriebe Lübeck (EBL) - Ergebnis der
Markterkundung und Handlungsvorschlag, Sparte
Abfallwirtschaft
6. Berichte
Keine
7. Anträge aus der Bürgerschaft
Keine
8. Anträge der Fraktionen
Keine
9. Neue Anfragen und Verschiedenes
9.1 Anfrage von Herrn Pluschkell
II. Nichtöffentlicher Teil
10. Feststellung der Niederschrift über die Sitzung des Werk-
ausschusses am 10.05.2007, Nr. 24 (nichtöffentlicher Teil)
11. Mitteilungen
11.1 Informationen zum I. Quartal 2007 der
Entsorgungsbetriebe Lübeck
12. Vorlagen
12.1 Abschluss eines Vergleichs über die Erstattung einer
Schadenersatzleistung und von Prozesskosten
13. Neue Anfragen und Verschiedenes
III. Öffentlicher Teil
14. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten
Beschlüsse
Kenntnis Beschluss vertagt
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I. Öffentlicher Teil
Vor Eintritt in die Sitzung verpflichtet der Vorsitzende Herrn Melchers nach § 46 Abs. 5 GO
Schl.-H. per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung der Obliegenheiten und führt ihn in
sein Amt ein.
TOP 1 - Feststellung der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest.
TOP 2 - Anträge und Beschlussfassung zur Tagesordnung
Anträge werden nicht gestellt.
Der Ausschuss beschließt einstimmig die TO in der vorliegenden Fassung.
TOP 3 - Feststellung der Niederschrift über die Sitzung des Werkausschusses
am 10.05.2007, Nr. 24 (öffentlicher Teil)
Der Ausschuss stellt die Niederschrift durch einstimmigen Beschluss fest.
TOP 4 - Mitteilungen
TOP 4.1 - Mitteilungen der Fachbereichsleitung
Keine .
TOP 4.2 - Mitteilungen der Werkleitung der Entsorgungsbetriebe Lübeck gem.
§ 7 Betriebssatzung
TOP 4.2.1 – Stand Baumaßnahme MBA
Herr Dr. Verwey erklärt, dass die Ausführungen zur MBA im nichtöffentlichen Teil der Sitzung
zu behandeln seien.
Herr Wosnitza schlägt vor, dass der TOP – Stand Baumaßnahme MBA – zukünftig ebenfalls
in der TO im nichtöffentlichen Teil erscheinen solle.
Der Vorsitzende stimmt diesem Vorschlag zu.
TOP 4.2.2 – Beschaffung von Erdgasfahrzeugen bzw. alternativen Antriebstechno-
logien oder Filtersystemen
Herr Dr. Verwey stellt die Richtlinie zur Umsetzung des Bürgerschaftsbeschlusses vom
22.02.2007, TOP 12.3, Drucksache Nr. 520 für die EBL zur Beschaffung von
Erdgasfahrzeugen vor:
Inhalt der Richtlinie
1. die Zuständigkeit der Fahrzeugbeschaffung läge bei den EBL (Dienstanweisung -
Zentralisierung vom 18.11.1971)
2. bei den Rahmenbedingungen für die Gasfahrzeuge müsse auf folgende Punkte geachtet
werden: Serienfahrzeuge der Hersteller oder Nachrüstungen (Platzbedarf Gastank,
Qualität, Crashtest, Haftung)
3. die Versorgung (Gasfahrzeuge) sei gesichert im PKW-Bereich
- 2 Tankstellen (Geniner Straße, Herrenholz)
- eine dritte Tankstelle in Planung (ca. 2008, Lohmühle)
4. Förderung der Erdgasfahrzeuge
- gefördert werde das erste Fahrzeug / Bereich mit Erdgas im Wert von 500,00 EUR (ca.
9.200 km)
5. Umsetzung
- PKW und Kleintransporter bis 2,2 t Gesamtgewicht: Gasantrieb
- Fahrzeuge mit Dieselmotorisierung (mit Partikelfilter) sollen nur angeschafft werden,
- wenn keine Erdgasvariante verfügbar sei oder keine Wirtschaftlichkeit vorläge
- wenn die Nutzung des Fahrzeuges eingeschränkt dadurch werde
- wenn Fahrzeuge mit Anhängerbetrieb eingesetzt werden sollen
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- Transporter und LKW sollen nur angeschafft werden, wenn:
- Dieselmotorisierung mit höchster verfügbarer Euro-Norm in Verbindung mit Diesel-
Partikelfilter wirtschaftlich vertretbar seien
Die Richtlinie zur Anschaffung von Erdgasfahrzeugen werde zum 01.07.2007 bei den
Entsorgungsbetriebe Lübeck in Kraft gesetzt. Den übrigen Bereichen der Hansestadt Lübeck
werde empfohlen, in Anlehnung an die Richtlinien der EBL zu verfahren.
Der Ausschuss stimmt dieser Verfahrensweise zu.
5. Vorlagen
5.1 Entsorgungsbetriebe Lübeck (EBL) - Ergebnis der Markterkundung und
Handlungsvorschlag, Sparte Abfallwirtschaft
Beschlussvorschlag:
1. Die Bürgerschaft nimmt die Ergebnisse des Markterkundungsverfahrens für die Sparte
„Abfallwirtschaft“ der Entsorgungsbetriebe Lübeck, wie im Abschlussbericht (Anlage 1)
dargelegt, zur Kenntnis.
2. Der Bürgermeister wird beauftragt,
2.1 ein förmliches Verfahren (in Form eines Verhandlungsverfahrens) zur
„Suche eines strategischen Partners für die Beteiligung an einer aus den EBL in
privat-rechtlicher Gesellschaftsform auszugründenden Sparte Abfallwirtschaft “
(im Weiteren – Variante 1 genannt) einzuleiten.
Der strategische Partner soll mit max. 49,9 % an der Gesellschaft beteiligt werden.
Hauptgesellschafter wird die Hansestadt Lübeck. Die Auswahl des strategischen
Partners hat sich an den von der Bürgerschaft für dieses Verfahren beschlossenen
Zielen
a. Sicherstellung des dauerhaften wirtschaftlichen Betriebs dieser Sparte sowie aller
dieser Sparte zuzurechnenden Einrichtungen und Aufgaben;
b. Gebührenstabilität für die Gebührenzahler;
c. Freistellung der Hansestadt Lübeck von zukünftigen Betriebszuschüssen;
d. Sicherung der Interessen der Arbeitnehmer dieser Sparte
zu orientieren sowie den gem. § 90 GO S-H zu fordernden Kaufpreis zu berücksichtigen.
Die Umstrukturierung darf dabei nicht zu einer Gebührenerhöhung führen.
Durch geeignete Vorkehrungen im Verfahren ist sicherzustellen, dass das Verfahren
beendet werden kann, soweit diese Ziele der Hansestadt nicht hinreichend erreichbar
erscheinen und ist so zu konzipieren, dass auch Gebietskörperschaften oder andere
öffentlich-rechtliche Körperschaften als potentielle strategische Partner teilnehmen
können.
2.2 das Verfahren so zu konzipieren, dass auch zusätzlich optionale Angebote für die
gemeinsame Ausgründung der Aufgaben „Abfallwirtschaft“ und „Stadtreinigung
/Winterdienst“ (im Weiteren Variante 2 genannt) eingereicht werden können, die eine
Übernahme beider Aufgaben durch die neue gemeinsame Gesellschaft vorsehen.
3. Der Bürgerschaft ist das Ergebnis des Verhandlungsverfahrens als Vergabe-
vorschlag zur Beschlussfassung vorzulegen.
4. Zur Begleitung des Verfahrens ist der bisherige Lenkungsausschuss „Markterkundung
Sparte Abfallwirtschaft der EBL“ unter der neuen Aufgabenstellung fortzuführen.
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5. Für die notwendige externe Unterstützung (Transaktionsberater, Steuerberater,
Wirtschaftsprüfer, Fachanwälte, etc.) benötigten Mittel von insgesamt rund 700.000 EUR
werden bei der Hhst. 0302.6520 – Steuerung von Beteiligungen/Gutachten
- im Haushaltsjahr 2007 überplanmäßige Ausgaben gem. § 82 GO von 400.000 EUR
Deckung: Mehreinnahmen bei der Hhst. 9000.0030 – Steuern und
Steuerbeteiligungsbeträge/Gewerbesteuer
sowie
- zu Lasten des Haushaltsjahres 2008 eine Vorausermächtigung von 300.000 EUR
bewilligt. Vor einem ggf. aufzustellenden Nachtrag 2008 kassenwirksam werdende
Zahlungen sind zu gegebener Zeit überplanmäßig für das HhJahr 2008 bereitzustellen.
Herr Wilcken verteilt zu Beginn des TOP Austauschblätter, auf Grund von redaktionellen
Änderungen.
Der Vorsitzende begrüßt die Gäste Frau Wiesmann (KPMG) und Herrn Wagner-Cardenal
(White & Case).
Der Vorsitzende bittet die Berater/in um Nachlieferung der Zeitleiste, die in einer der
vorangegangenen Präsentation in der Informationsveranstaltung am 13.06.2007 bereits
vorgelegen hätte.
Herr Wosnitza verweist auf die Seite 4 der Vorlage und fragt, ob der Punkt „Freistellung der
Hansestadt Lübeck von zukünftigen Betriebszuschüssen“ auch für die MBA bzw. Deponie
gelte.
Herr Dr. Verwey erklärt, dass die Deponie nicht zum Gegenstand der Partnersuche zählt.
Herr Senator Geißler verweist auf den Bürgerschaftsbeschluss vom 29.06.2006.
Herr Wiese möchte genauere Informationen zur Beschlussfassung im Hinblick auf die
Sicherstellung der Nachsorgekosten für die Deponie, ob der zukünftige Mitgesellschafter
Geldmittel dafür aufbringen werde.
Herr Sen. Geißler erläutert, dass die Nachsorgekosten Bestandteil der Abfallgebühr seien.
Da der Deponiebetrieb bis 2035 erfolgen soll und die Nachsorge noch bis 2050 andauern
wird, ist es nicht beabsichtigt, das Eigentum an der Deponie in eine gemischt-wirtschaftliche
GmbH zu übertragen. Hier müssen die Deponieressourcen nachhaltig gesichert bleiben.
Herr Dr. Verwey unterstreicht die Aussage und erklärt, dass im Falle der Übertragung des
Deponiebetriebes genaue Festlegungen erfolgen müssten, um dieses sicherzustellen.
Herr Wosnitza fragt nach der Aufgabenabgrenzung (Pkt. 2.1) bei der Sickerwasserreinigung
auf der Deponie.
Herr Dr. Verwey erläutert, dass bereits heute bei den EBL – Sparte Abfallwirtschaft –
bestimmte Aufgaben an Dritte vergeben seien, so auch die Sickerwasserreinigung auf der
Deponie Niemark.
Herr Schindler bezieht sich auf den Bürgerschaftsbeschluss vom 29.06.2006 und verweist
auf die Reihenfolge der abzuarbeitenden Punkte. Im Beschluss sei die Reihenfolge wie folgt
(Kurzfassung):
1. Umsetzung des Lindauer Gutachtens und Neustrukturierung des kaufmännischen
Bereiches
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2. vertiefende konzeptionelle Begutachtung für die Gründung einer Anstalt öffentlichen
Rechts (AöR)
3. für die Sparte „Abfallwirtschaft“ ist ein ergebnisoffener Konzeptwettbewerb ...
durchzuführen (nicht ein formelles Vergabeverfahren)
So gebe dieser Bürgerschaftsbeschluss doch die Reihenfolge der abzuarbeitenden Punkte
vor, das bedeute, dass die Untersuchung der AöR vor einer EU-Ausschreibung geschehen
müsse.
Herr Senator Geißler erklärt, dass der Bürgerschaftsbeschluss vom 29.06.2006 die
Reihenfolge der abzuarbeitenden Punkte keineswegs so vorgäbe, wie von Herrn Schindler
dargestellt. Auch seien der Verwaltung keine Fristen gesetzt.
Herr Stolz verweist nochmals auf die Zeitleiste, die bei der Informationsveranstaltung am
13.06.2007 von den Beratern gezeigt wurde und die im Jahr 2008 stattfindende
Kommunalwahl. Herr Wiese erklärt, dass die Untersuchung, bezogen auf die zu treffenden
unternehmerischen Entscheidungen, auch parallel laufen könne.
Herr Senator Geißler erklärt, dass beide Varianten parallel untersucht werden könnten, die
Verfahrensvorschläge aber nicht verbindlich seien.
Herr Schindler spricht das Thema des Abbruches des Verfahrens an und unterstreicht
nochmals, dass die Untersuchung einer möglichen AöR notwendig sei.
Hierzu diskutieren die Herren Pluschkell, Wiese sowie der Vorsitzende.
Herr Senator Geißler betont nochmals, dass es keine bestimmte Reihenfolge der
Abarbeitung des Bürgerschaftsbeschlusses gäbe. Die Zeitleiste sei ebenfalls keine
verbindliche Vorgabe und es würde eine „Reißleine“ für einen Abbruch des Verfahrens
geben. Wichtig hierbei sei die Sicherheit für die Mitarbeiter.
Der Vorsitzende erteilt Frau Wiesmann (KPMG) und Herrn Wagner-Cardenal (White & Case)
im Einverständnis des WA Rederecht.
Herr Wagner-Cardenal erklärt, dass die Verhandlungsverfahren nicht zwingend von der
Rechtform abhängig seien.
Hierzu sprechen die Herren Schindler, Pluschkell, Wiese sowie Senator Geißler.
Herr Hinrichs erklärt, dass es sich bei dem Beschlussvorschlag um eine Partnersuche
handele und Privatisierung nichts „Schlimmes“ sei. Es bleibe bei der kommunalen
Beteiligung. Das Verfahren solle auf den Weg gebracht werden, wobei die
Arbeitnehmerinteressen sehr ernst genommen würden.
Herr Wiese spricht nochmals die AöR an und erklärt, dass diese Rechtsform ein
unternehmerisches Handeln der EBL zulasse.
Herr Wosnitza stimmt den Aussagen der SPD zu und verweist auf die Deponie Ihlenberg.
Diese gehöre dem Land M-V und das Land müsse die hohen Nachsorgekosten tragen.
Der Vorsitzende stellt die Frage an das Beteiligungscontrolling und an die Berater, ob eine
Beauftragung zur Untersuchung der AöR für die EBL vorläge.
Herr Kaminski erklärt, dass dieser Aspekt geprüft worden sei.
Der Vorsitzende wiederholt die Frage.
Herr Wagner-Cardenal erklärt, dass hierfür kein spezieller Auftrag vorläge. Es habe hierzu
jedoch bereits Gespräche gegeben.
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Zur Fragestellung über einen eventuellen Abbruch des Verfahrens diskutieren die Herren
Wagner-Cardenal, Wiese, Schindler sowie Senator Geißler.
Herr Wagner-Cardenal erläutert, dass in diesem Falle nach Aufwand abgerechnet werden
würde.
Herr Dr. Verwey spricht aus Sicht der Werkleitung und unterstreich die operative
Verantwortung der Werkleitung. Es bestehe die Möglichkeit, alle Sparten der EBL in die
Rechtsform der AöR zu führen. Es bestehe auch die Möglichkeit, für den Bereich Abfall
einen geeigneten Partner zu suchen. Beide Varianten seien miteinander kombinierbar.
Wichtig sei allerdings eine abschließende Regelung, um das Unternehmen EBL erfolgreich
zu führen.
Eine Weiterentwicklung der Sparte Abfall habe zur Zeit Priorität.
Der Vorsitzende erteilt mit Einverständnis des WA Herrn Schwark, PR der EBL, Rederecht.
Herr Schwark spricht die Sicherung der Arbeitnehmer für das gesamte Unternehmen an und
wertet die Vorlage aus seiner Sicht, dass die Gründung einer GmbH für die Sparte Abfall klar
im Vordergrund stehe. Die Arbeitnehmerinteressen würden bei Gründung einer GmbH zu
kurz kommen.
Herr Schindler stellt für die SPD-Fraktion folgenden Antrag:
Die SPD-Mitglieder im WA der EBL beantragen zur Vorlage der Verwaltung „Ergebnis der
Markterkundung und Handlungsvorschlag“:
1. Der Punkt 1. wird zur Kenntnis genommen, aber nicht beschlossen.
2. Die Punkte 2 bis 5 werden abgelehnt.
3. 3. Punkt 2) der Beschlussvorlage der Bürgerschaft vom 29.06.2006 (Gründung einer
Anstalt öffentlichen Rechts) wird zunächst vertiefend untersucht. Das Ergebnis ist gem.
Beschluss als gesonderte Vorlage zur Beschlussfassung vorzulegen, und zwar vor
Einleitung des förmlichen Verfahrens.
4. Dazu ergänzend soll auch die Variante; Beibehaltung des „Status Quo“ als städtischer
Eigenbetrieb vertiefend begutachtet werden.
Der Antrag einschließlich der Begründung liegt der Niederschrift als Anlage bei.
Herr Schindler beantragt für die SPD die punktweise Abstimmung.
Der Vorsitzende stellt den Antrag zur Abstimmung.
Der Punkt 1. wird bei 6 Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen mit Mehrheit abgelehnt.
Der Punkt 2. wird bei 6 Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen mit Mehrheit abgelehnt.
Der Punkt 3. wird bei 6 Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen mit Mehrheit abgelehnt.
Der Punkt 4. wird bei 6 Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen mit Mehrheit abgelehnt.
Der Vorsitzende lässt über die Vorlage abstimmen.
Der Ausschuss empfiehlt bei 8 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen mit Mehrheit der
Bürgerschaft, entsprechend der Vorlage zu beschließen.
TOP 6 – Berichte
Keine.
TOP 7 – Anträge aus der Bürgerschaft
Keine.
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TOP 8– Anträge der Fraktionen
Keine.
TOP 9 – Neue Anfragen und Verschiedenes
TOP 9.1 – Anfrage von Herrn Pluschkell
Die Anfrage liegt der Niederschrift als Anlage bei.
Herr Dr. Verwey erläutert mit Hilfe einer Präsentation die Einhaltung der gesetzlichen
Vorgaben und Möglichkeiten bezüglich der Sperrmüllabfuhr. Eine Sperrmüllabfuhr könne
man über die Sperrmüllkarte, telefonisch oder online beantragen. In allen 3 Fällen werde auf
die Verfahrensweise der Abholung und auf die Abfallarten, die zum Sperrmüll gehören,
hingewiesen. In der schriftlichen Benachrichtigung stünden zu den Anmeldungen auch noch
spezielle Hinweise. So sei die getrennte Überlassung der einzelnen Abfälle in die dafür
vorgesehene Logistik notwendig (z. B. Straßensammlung gelbe Wertstoffsäcke,
Containerstandplätze für Glas, Papier und Pappe, Schadstoffmobil, Recyclinghöfe).
Neu sei das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG), das ab dem 24.03.2006 gelte.
Es erfolge zur Zeit keine Abholung von E-Geräten mit dem Sperrmüll mehr. Elektroschrott
sei von den Kunden direkt zu den vier Recyclinghöfe zu bringen. Diese seien die
kostenlosen Sammelstellen für Elektroschrott in der Hansestadt Lübeck.
Für die Zukunft solle der Transport (Abholung der E-Geräte) als Dienstleitung über ein
Entgelt angeboten werden.
Herr Pluschkell spricht die Verantwortung der EBL für eine saubere Stadt an.
Herr Dr. Verwey erklärt, dass die Beseitigung größerer wilder Müllablagerungen über den
Bereich 392 – Umweltschutz geregelt seien. Ablagerungen würden gemeldet, an die EBL
gehe ein Auftrag vom Bereich Umweltschutz, die Ablagerung werde entsorgt. Dieses
Verfahren habe sich bewährt.
Hierzu sprechen die Herren Wosnitza, Pluschkell, Oldenburg sowie Dr. Verwey.
Nach Prüfung der TO des nichtöffentlichen Teils stellt der Vorsitzende fest, dass nach seiner
Ansicht in der heutigen Sitzung im nichtöffentlichen Teil seniorenrelevante Angelegenheiten
vorlägen.
Der Ausschuss ist mit der Teilnahme des Seniorenbeirates einverstanden.
Der Vorsitzende stellt die Nichtöffentlichkeit her.
II. Nichtöffentlicher Teil (s. gesonderte Niederschrift)
III. Öffentlicher Teil
Der Vorsitzende stellt die Öffentlichkeit wieder her und erklärt, dass in der nichtöffentlichen
Sitzung ein Beschluss gefasst worden sei.
Vorsitzender Protokollführer