Auszug - Importierte Niederschrift  

Umweltausschuss
TOP: Ö 1
Gremium: Umwelt und Kleingartenausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 20.03.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: Anlass: Sitzung
 
Beschluss


Niederschrift (öffentlicher Teil) 

 

Fachbereich 3 – Umwelt, Sicherheit und Ordnung        Lübeck, 23.03.2012 

 

N i e d e r s c h r i f t 

über die Sitzung des Umweltausschusses der Hansestadt Lübeck 

am Dienstag, den 20.03.2012 

           Nr. 30 Wahlperiode 2008/2013 

 

Beginn der Sitzung:  16:00  Uhr  

      

Ende der Sitzung:  19:00  Uhr  

      

Vorsitzender des

Umweltausschusses:  Herr  Schubert  Bündnis 90/Die Grünen 

       

anwesende

Ausschussmitglieder:  Frau  Lange  SPD            

  Frau  Siebdrat  SPD            

  Herr  Stolz  SPD            

  Herr  Hamdorf  SPD            

  Herr  Klein  SPD            

  Frau  Salenz  SPD            

  Herr  Dr. Eymer  CDU            

  Herr  Lötsch  CDU            

  Herr  Röttger  CDU            

  Herr  Droßard  CDU            

  Herr  Reinhardt  Die Linke            

  Herr  Wegner  BfL            

  Frau  Duske  Bündnis 90/Die Grünen            

  Herr  Müller  FDP            

  Herr  Voigt  FUL (beratendes Mitglied) bis ca. 18:00 Uhr 

       

abwesende 

Ausschussmitglieder:  Frau  Scheel  SPD vertr. durch Frau Lange 

  Herr  Bruns  SPD vertr. durch Herrn Hamdorf 

  Herr  Hinrichs  CDU vertr. durch Herrn Lötsch 

  Frau  Lietzke           vertr. durch Herrn Droßard 

  Frau  Mentz  Bündnis 90/Die Grünen vertr. durch Frau Duske 

       

Seniorenbeirat:  Herr  Macziey   

       

Naturschutzbeirat:  Herr  Clement   

       

Senator:  Herr  Senator  Möller 

       

Vertreterinnen und Vertreter

der Bereiche:  Frau  Dr. Koop  Fachbereichscontrolling 

  Herr  Zeckel  Naturschutz 

  Herr  Schäfer  Umweltschutz 

  Herr  Sturm  Stadtwald 

  Herr  Clasen  Personalrat Stadtwald 

  Herr  Rogge  Lübeck Port Authority 

       

Protokollführer:  Herr  Schneider  Fachbereichsdienste 

       

Öffentlichkeit:  mehrere Personen der Öffentlichkeit

 

 

 

Tagesordnung für die Sitzung des Umweltausschusses 

am 20.03.2012 

(Nr. 30 Wahlperiode 2008/2013) 

 

I. Öffentlicher Teil der Sitzung  

      Beratungsergebnis 

      Kenntnis  Empfehlung  Vertagt 

1.   Feststellung der Beschlussfähigkeit    X     

           

2.   Feststellung der Tagesordnung    X     

           

3.   Feststellung der Niederschrift  (öffentlicher Teil) über 

die Sitzung des Ausschusses vom  21.02.2012 

 

  Anlage      

 

 

  

 

  

           

4.   Mitteilungen         

           

4.1   Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden         

           

  Es liegt nichts vor.                  

           

4.2   Mitteilungen der Fachbereichsleitung         

           

4.2.1   Jakobskreuzkraut          X       

           

4.2.2   Zielvereinbarungen bei Verträgen mit Landwege e.V. / 

Landschaftspflegeverein Dummersdorfer Ufer e.V. 

   X       

 

           

4.2.3   Gewässerverunreinigung im

Regenrückhaltebecken „An den Schießständen“ 

   X       

 

           

4.2.4   Stadtwald Lübeck

„Rückblick und Vorschau“  

   X       

 

           

4.2.5   Asbesttransporte     X       

           

4.3   Beantwortung von Anfragen          

           

  Es liegt nichts vor.             

           

4.4   Überweisungen aus der Bürgerschaft          

           

  Es liegt nichts vor.                

            

5.   Anträge          

           

  Es liegt nichts vor.             

           

6.   Vorlagen          

           

  Es liegt nichts vor.

 

 

           

           

7.   Berichte und Antworten          

           

7.1   Folgen einer festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) für die 

Hansestadt Lübeck 

 

Anlage 

X       

 

           

7.2   Einsatz von Flüssiggas (LNG) für den Schiffsverkehr 

in Lübecker Häfen  

 

Anlage 

X       

 

           

7.3   Stadtverordnung über die einstweilige Sicherstellung 

des geschützten Landschaftsbestandteils 

"Kiefern im Wochenendhausgebiet Priwall" 

 

Anlage 

X       

 

           

8.   Neue Anfragen und Verschiedenes          

           

8.1   Anfrage Herr Lötsch    X       

           

8.2   Verschiedenes Frau Duske / Frau Lange    X       

 

II. Nichtöffentlicher Teil der Sitzung  

           

9.   Feststellung der Niederschrift  (nichtöffentlicher Teil) 

über die Sitzung des Ausschusses vom         21.02.2012    Anlage  

 

 

  

 

  

           

10.   Mitteilungen          

           

  Es liegt nichts vor.                  

           

11.   Berichte und Antworten         

           

  Es liegt nichts vor.                  

           

12.   Vorlagen          

           

  Es liegt nichts vor.         

           

13.   Neue Anfragen und Verschiedenes          

           

13.1   Anfrage Frau Duske          X       

                    

           

III. Öffentlicher Teil der Sitzung  

           

14.   Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

 

 

 

I. Öffentlicher Teil der Sitzung 

Der  Vorsitzende  eröffnet  die  Sitzung  des  Umweltausschusses,  begrüßt  die  Ausschussmit-

glieder und die Vertreter der Bereiche. 

 

TOP 1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit 

 

Herr Schubert stellt die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest. 

 

TOP 2 – Feststellung der Tagesordnung  

Herr Schubert beantragt, die TOP 7.1  und  7.2  aus Rücksicht auf den Vertreter des Bereichs 

zu Beginn der Sitzung zu behandeln.

 

Der Ausschuss stellt die geänderte Tagesordnung bei  15-Jastimmen,  0-Neinstimmen und  0-

 

Stimmenthaltungen einstimmig fest.  

7.1  Folgen einer festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) für die Hansestadt Lübeck auch  

  unter dem Aspekt Angebotsausweitung Landstromversorgung und Auswirkung  

  der Reduzierung des zulässigen Schwefelgehaltes des Schifftreibstoffs  

Herr Rogge stellt den Bericht vor.

Frau Duske bedankt sich für den informativen Bericht und merkt an, dass bei  den Reedern 

eher  die  wirtschaftliche  Logik  anstatt  die  ökologische  Notwendigkeit  treibendes  Argument 

sei. Des Weiteren sei die erforderliche Infrastruktur nicht vorhanden und müsse erst geschaf-

fen werden. Dies gestalte sich als schwierig, da der Lübecker Hafen nach der Finanzkrise 

wirtschaftlich nicht so gut dastehe wie andere  Häfen. Herr Rogge erwidert, dass man das 

Thema Flüssiggasterminal vorantreibe und die entsprechende Infrastruktur vorhalten werde. 

Zur Landstromversorgung könne nur wenig gesagt werden, da hier die Stadtwerke zuständig 

seien.  Als  Lübeck  Port  Authority  (LPA)  würde  auch  hier  die  notwendige  Infrastruktur  vor-

gehalten, falls die Stadtwerke Landstrom anlegen wollen. 

Herr  Schubert  fragt  nach,  ob  sich  die  Kosten  für  einen  Landstromanschluss  auf  200.000 

EUR beliefen. Herr Rogge merkt an, dass er die Frage nicht beantworten könne. Persönlich 

halte er den Wert für zu niedrig angesetzt.

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

7.2  Einsatz von Flüssiggas (LNG) für den Schiffsverkehr in Lübecker Häfen 

Herr Rogge stellt den Bericht vor.

Laut Frau Duske verharre Lübeck und lasse die zukünftige Entwicklung an sich vorbeiziehen. 

Als Reeder tendiere man zur Nutzung von Schweröl / Diesel da es billiger sei. Sich nur auf 

die Bedürfnisse der Reeder zu beziehen sei nicht richtig. Herr Rogge entgegnet, dass mo-

mentan geprüft werde, was spezifisch für Lübeck umsetzbar sei. Man habe jetzt noch 4 Jah-

re um Etwas auf die Beine zu stellen. Es sei eine Zukunftsoption, erst werde geplant und 

dann gehandelt.

Herr Müller möchte wissen, welche Infrastruktur (Tanklager, Tankwagen oder Leitungsnetz) 

vorgesehen sei. Herr Rogge antwortet, dass mit den Stadtwerken Lübeck ein guter Partner 

gefunden worden sei. Erst werde eine Versorgung durch Tankwagen später durch Tanklager 

vor Ort angestrebt. Eventuell im Rahmen einer Master Thesis im Herbst dieses Jahres solle 

eine individuelle Lösung für die Lübecker Häfen erarbeitet werden.

 

 

Die abschließende Frage von Herrn Reinhardt, ob ältere Schiffe im Rahmen einer Sonderre-

gelung, ähnlich einer Oldtimerregelung, weiterhin konventionelle Treibstoffe nutzen können, 

bleibt unbeantwortet. 

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.  

 

TOP 3 – Feststellung der Niederschrift über die Sitzung des Umweltausschusses 

vom 21.02.2012 

Frau Duske bemängelt im Nachhinein die Mitteilung zum TOP 4.2.4 – Baufeld Ikea / Baufeld 

Hansemuseum.  Diese  hätte  in  Bezug  auf  die  Entsorgung    und  der  Kontrolle  des  Arbeits-

schutzes  (Baufeld  Hansemuseum)  detaillierter  erfolgen  müssen.  Eventuell  könne  dies  als 

Nachtrag der Niederschrift beigefügt werden. 

 

Der Ausschuss stellt die Niederschrift bei  15-Jastimmen,  0-Neinstimmen und  0-Stimmenthaltungen 

einstimmig fest. 

 

Nachrichtlich gibt die Protokollführung folgendes bekannt:

 

„Nach Überprüfung des TOP 4.2.4 der vorgenannten Niederschrift durch den vortragenden 

Sachbearbeiter  Herrn  Schäfer  und  der  Protokollführung  Herrn  Schneider  wird  festgestellt, 

dass alle abgefragten Informationen umfassend beantwortet und protokolliert wurden.“ 

 

TOP 4 – Mitteilungen 

4.1 – Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden

Es liegt nichts vor.

4.2 – Mitteilungen der Fachbereichsleitung 

4.2.1  Jakobskreuzkraut

Herr  Zeckel  berichtet,  dass  das  Jakobs-Kreuzkraut  (Senecio  jacobaea),  auch  Jakobs-

Greiskraut genannt, eine heimische Pflanze aus der Familie der Korbblütler sei und giftige 

Bestandteile enthalte. Es komme mehr oder weniger in ganz Schleswig-Holstein, bevorzugt 

an sonnigen, trockenen Standorten mit sandigen bis lehmigen Böden vor. Einmal Fuß ge-

fasst, verbreite es sich schnell. Häufig sei es an Straßenrändern, Bahndämmen, Böschun-

gen und Kiesgruben zu finden. Es keime schnell auf Roh- oder gestörten Böden, z.B. auf 

Abgrabungsflächen oder in Baugebieten. In der Landwirtschaft komme es überwiegend auf 

Extensivgrünland, Grünland- oder Ackerbrachen vor. In den letzten Jahren habe es sich au-

genscheinlich  in  Lübeck  ausgebreitet,  vornehmlich  im  Stadtsüden  über  die  Bahnlinie,  die 

Baustellen  der A 20, B 207 neu, neue Baugebiete wie Bornkamp, Hochschulstadtteil, Ge-

werbegebiet Genin-Süd, aber auch über früher noch zahlreicher existierende Stilllegungsflä-

chen;  vermutlich  begünstigt  auch  durch  den  Klimawandel.  Systematische  Erfassungen  zur 

Verbreitung in Lübeck gebe es nicht.

Es seien mehr als 170 Insektenarten bekannt, die am Jakobs-Kreuzkraut leben. Die Pflanze 

trage als Nektar-, Pollen- oder Futterpflanze zur Bereicherung der Artenvielfalt bei. Auffällig 

sei  der  Jakobsbär  oder  Blutbär,  ein  Nachtfalter,  dessen  Raupe  in  Massen  an  der  Pflanze 

lebe, die Blätter fresse und damit auch zur Eindämmung der Verbreitung beitrage. 

Für den Menschen sei das Jakobs-Kreuzkraut über die Aufnahme in der Nahrungskette aller 

Wahrscheinlichkeit nach unbedeutend.

 

1 Bei empfindlichen Menschen könne der direkte Kon-

takt mit  Jakobs-Kreuzkraut Hautreizungen hervorrufen; i.d.R. jedoch nicht. 

 

                                                  

1   http://www.schleswig-holstein.de/LLUR/DE/Startseite/PDF/Jakobskreuzkraut__blob=publicationFile.pdf

 

 

Für Nutztiere sei die Pflanze bei Aufnahme größerer Mengen giftig, insbesondere für Pferde 

und  Rinder.  Ursache  hierfür  sei  der  Gehalt  an  Pyrrolizidinalkaloiden  in  der  Pflanze.  Über 

Grünfutter,  Heu  oder  Silage  aufgenommen, seien  die  Abbauprodukte  dieser  Inhaltstoffe  in 

Abhängigkeit  von  der  aufgenommenen  Menge  speziell  für  Pferde  und  Rinder  giftig.  Ältere 

Pflanzen haben hohe Bitterstoffkonzentrationen, so dass die Tiere das Fressen vermeiden. 

Junge Pflanzen im Rosettenstadium würden dagegen eher gefressen. Die Bitterstoffe gehen 

nach einer Mahd und der Eigengeruch des Jakobs-Kreuzkrauts verliere sich im Heu, die Gif-

tigkeit bleibe aber unverändert erhalten. Bei größeren Mengen treten Schäden an der Leber 

auf, am stärksten bei Pferden, gefolgt von Rindern. Schafen und Ziegen reagieren weniger 

empfindlich. Die Behandlung bei einer Leberschädigung sei so gut wie aussichtslos. 

Aus Schleswig-Holstein (S-H) lägen bisher keine gesicherten Belege für entsprechende Fälle 

vor. Es sei allerdings auch nur schwer möglich, einen Zusammenhang zwischen der Pflan-

zenaufnahme und den unter Umständen erst sehr viel später auftretenden Krankheitssym-

ptomen herzustellen.  1 

In  Deutschland gebe  es  weder  eine  Melde-  noch  eine  Bekämpfungspflicht.  Eine  generelle 

Bekämpfung des Jakobs-Kreuzkraut sei einerseits aussichtslos, da vom Aufwand her nicht 

machbar,  andererseits  aber  auch  nicht  erwünscht,  da  es  sich  um  eine  heimische  Pflanze 

handle,  die  ihren  berechtigten  Wert  im  ökologischen  Gefüge  habe.  Auf  landwirtschaftlich 

genutzten  Flächen,  Pferdeweiden  oder  extensiv  gepflegten  Naturschutzflächen  könne  Ja-

kobs-Kreuzkraut bei Massenausbreitung zur Problempflanze werden, wenn eine Aufnahme 

durch Weidetiere direkt oder über das Heu zu befürchten sei. 

Die folgenden Maßnahmen zur Bekämpfung seien möglich: 

 

1.  „Vermeidung  eine  Ansiedlung  durch  gute  Narbenpflege  bei  Grünland  (Vermeidung 

von  Trittschäden,  Schleppen,  Walzen,  Anpassung  der  Düngung  zur  Stärkung  des 

Graswuchses  als  Konkurrenz  zum  Jakobs-Kreuzkraut,  Nachsaat,  Nachmahd  im 

Herbst) 

2.  Vermeidung einer Ausbreitung bei beginnender Ansiedlung durch Herausreißen der 

Einzelpflanzen. 

3.  Änderung der Tierhaltung auf der Fläche dahingehend, dass sie im Herdenverband 

laufen  (z.B.  Mutterkuhhaltung)  bei  starkem  Befall  auf  Grünland  als  Notmaßnahme: 

Umbruch und mehrjährige Ackerphase (bei Dauergrünland ggfs. Genehmigung ein-

holen) 

4.  chemisch durch Herbizidanwendung: nur auf konventionell bewirtschafteten landwirt-

schaftlichen  Flächen,  nicht  auf  Flächen  mit  Naturschutzauflagen  zulässig.  Ist  aber 

nicht  nachhaltig,  muss  wiederholt  werden;  auf  Grünland    muss  nachgesät  werden, 

um die durch die Spritzung entstandenen Lücken zu schließen 

5.  mechanisch: Mahd oder Mulchung kurz vor der Blüte; nicht nachhaltig wirksam, da 

Pflanze i.d.R. in Rosette überlebt und schnell Nachtriebe bildet; auf Weiden darf das 

Mähgut nicht liegen bleiben. 

Alle gemähten oder herausgerissenen Pflanzen müssen von der Fläche entfernt und vernich-

tet werden. Am besten in den Restabfall geben oder verbrennen; nicht kompostieren oder 

einstreuen und als Mist verarbeiten, da die Samen hierbei weiterleben und sich beim Aus-

bringen wieder verbreiten können. Größere Mengen sollten in eine zertifizierte Bioabfallbe-

handlungsanlage gebracht werden, wobei aber auf den Zweck hingewiesen werden muss.“ 

Sehr empfehlenswert sei die Broschüre „Umgang mit dem Jakobs-Kreuzkraut 

Meiden – Dulden – Bekämpfen“. 1 

Herr Röttger widerspricht vehement, dass die Pflanze in der Vergangenheit im Süden von 

Lübeck weit verbreitet gewesen sei. Das Jakobs-Kreuzkraut habe es dort nicht gegeben.  

 

 

                                                  

 

1   http://www.schleswig-holstein.de/LLUR/DE/Startseite/PDF/Jakobskreuzkraut__blob=publicationFile.pdf

 

 

Die Ausbreitung der Pflanze sei in diesem Gebiet erst seit der Schaffung von Ausgleichsflä-

chen im Zuge der A 20 und der Extensivierung von Nutzflächen vorangeschritten. Herr Ze-

ckel relativiert, dass mit der Verbreitung ganz S-H gemeint sei. Das Jakobs-Kreuzkraut sei 

keine seltene Pflanze, eine vermehrte Ausbreitung sei aber festzustellen. Bei den von Herrn 

Röttger angeführten Gründen der Ausbreitung könne er zustimmen. 

Herr  Schubert  beantragt  das  Anhörungsrecht  für  Frau  Dowideit  als  sachkundige  Bürgerin, 

welches der Ausschuss einstimmig beschließt.

Frau Dowideit macht auf die Gefahren des „Schmalblättrigen Greiskraut“ aufmerksam. Des-

sen Ausbreitung schreite stärker voran, als die des Jakobs-Kreuzkrauts. Diese Pflanze sei 

ebenfalls giftig. Imker weisen darauf hin, dass Giftstoffe über die Pollen in den Honig und 

damit in den Nahrungskreislauf gelangen könnten.

Bei der Nachfrage der Herren Hamdorf und Müller bezüglich einer umweltfreundlichen Besei-

tigung bzw. dem Verhalten bei extensiven Flächen verweist Herr Zeckel auf die Broschüre 

„Umgang mit dem Jakobs-Kreuzkraut Meiden – Dulden – Bekämpfen“. Dort gebe es die ver-

schiedensten Handlungsempfehlungen. Im Ergebnis sei eine Anwendung der vorher erwähn-

ten Maßnahmen zur Bekämpfung ratsam.

Abschließend erwähnt Herr Macziey einen Bericht übers Jakobs-Kreuzkraut im Regionalpro-

gramm. Laut dem Bericht sei eine Entsorgung durch Verbrennung die sicherste Methode der 

Vernichtung aller Pflanzenteile. 

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

4.2.2  Zielvereinbarungen bei Verträgen mit Landwege e.V. / Landschaftspflegeverein 

Dummersdorfer Ufer e.V. 

Herr Möller teilt mit, dass auf Grundlage des Beschlusses der Bürgerschaft der Hansestadt 

Lübeck vom 31.03.2011 (TOP 4.18; Drs.-Nr. 84) mit den vorgenannten Vereinen der Bereich 

Naturschutz öffentlich-rechtliche Verträge über die Durchführung von umwelt-pädagogischen 

Veranstaltung und die Förderung dieser Arbeit durch jährliche städtische Zuwendungen ver-

handelt  und  abgeschlossen  habe.  Die  Laufzeit  der  Verträge  sei  gemäß  Bürgerschaftsbe-

schluss auf einen Zeitraum von fünf Jahren (01.01.201131.12.2015) befristet. Der jährliche 

Zuwendungsbetrag  betrage  41.350,-  EUR.  Die  Zielvereinbarungen  seien  in  der  Anlage  zu 

den Verträgen enthalten. Dort werde vereinbart, wie viele Veranstaltungen und unterschiedli-

che Angebote und Kooperationen jährlich von den Vereinen anzubieten sind. 

Die  Auszahlung  der  Förderbeträge  erfolge  vierteljährlich,  um  bei  eventuellen  Vertragsbrü-

chen zeitnah reagieren zu können und um so die inhaltlichen und auch finanziellen Interes-

sen der Hansestadt Lübeck an der Förderung der vereinbarten Ziele zu wahren. Es bestehe 

insoweit ein Zurückbehaltungsrecht. Eventuelle Änderungen der Art und des Umfanges der 

vereinbarten Leistungen seien vertraglich mit der Hansestadt Lübeck zu vereinbaren. Wer-

den einzelne Aufgaben nicht mehr wahrgenommen, so führe dies zu einem Wegfall der an-

teiligen Förderzusage, soweit nicht zuvor vertraglich eine alternative Ziervereinbarung getrof-

fen worden sei. 

Die Vereine haben der Hansestadt Lübeck jährlich einen schriftlichen Bericht über die Auf-

gabenwahrnehmung  vorzulegen,  aus  dem  die  Inhalte  und  der  Umfang der  Aufgabenwahr-

nehmung während des Berichtszeitraumes erkennbar seien. Der Hansestadt Lübeck stehe 

daneben ein weitgehendes Prüf- und Informationsrecht hinsichtlich der Verwendung der Zu-

wendungsbeträge zu. Werde festgestellt, dass Mittel zweckwidrig verwendet wurden, führe 

dies zu einer sofort fälligen Rückzahlungsverpflichtung.

 

 

Das  Recht  zur  Kündigung  der  Verträge  aus  wichtigem  Grund,  beispielsweise  bei  Verstoß 

gegen  die  zweckgebundene  Mittelverwendung  oder  die  nicht  vereinbarte  Einstellung  von 

Aufgaben  oder  Teilaufgaben,  bleibe  unberührt.  Die  Vertragsinhalte  seien  mit  dem  Bereich 

Recht der Hansestadt Lübeck abgestimmt worden.

Frau Duske fragt nach, weshalb diese Information nicht in Form eines Berichtes dem Um-

weltausschuss entgegengebracht worden sei. Herr Möller antwortet, dass er die mündliche 

Mitteilung  für  angebracht  gehalten  habe.  Ein  offizieller  Bericht  sei  an  gewisse  Regularien 

gebunden, welche den Aufwand unnötig erhöht hätten. 

Herr Müller fragt nach, ob die kompletten Verträge zur Einsichtnahme den Fraktionen zuge-

sandt bzw. zugänglich gemacht werden können. Herr Möller erwidert, dass er diese Frage 

über den Bereich Recht klären lasse.

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis. 

 

4.2.3  Gewässerverunreinigung im Regenrückhaltebecken „An den Schießständen“ 

Herr Möller gibt bekannt, dass am Morgen des 28.02.2012 im Rahmen einer routinemäßigen 

Kontrollfahrt  des  Kanalnetzbetriebes  eine  weiße  Verfärbung  im  Regenrückhaltebecken 

(RRB) „An den Schießständen“ festgestellt worden sei. Das naturnah ausgebaute RRB sei 

Teil  eines  Gewässers  und  befinde  sich  in  der  Zuständigkeit  des  Bereiches  Lübeck  Port 

Authority (LPA). Über eine Verwaltungsvereinbarung sei den EBL die Nutzung und Unterhal-

tung des RRB übertragen worden. Dem ersten Anschein nach handle es sich bei der Ver-

schmutzung um helle (weiße) Pigmente, die sich im Wasserkörper suspendiert verteilt hatten 

sowie um eine Leichtflüssigkeitsschicht im Bereich der im Becken vorhandenen Schwimm-

stoffsperre.    Diese  Leichtflüssigkeit  weise  ebenfalls  weiße  Färbung  sowie  einen  deutlich 

wahrnehmbaren  aromatischen  Geruch  auf,  der  an  Lösungsmittel  erinnere.  Nachdem  zu-

nächst Proben aus dem RRB zur späteren Analytik entnommen worden seien, wurden Er-

mittlungen zur Lokalisierung der Verschmutzungsquelle aufgenommen.  Die weißliche Ver-

färbung könne bis zum Wendehammer des Torfmoosweges festgestellt werden, hier verliere 

sich  die  Spur.  Oberhalb  dieses  Bereiches  zeigen  sich  weder  Verfärbungen  des  Wassers, 

noch  Rückstände  im  Kanal.  Im  gesamten  Einzugsgebiet  (EZG)  seien  die  Straßen  und 

Grundstücke daraufhin betrachtet worden, ob irgendwelche Hinweise auf unerlaubte Einlei-

tungen vorliegen. Dies sei nicht der Fall. Die folgenden Maßnahmen seien durchgeführt wor-

den:

 

  Absaugen  der  Schwimmschicht  und  der  Leichtflüssigkeit  innerhalb  der  Sperre  

(Firma Possehl) 

   Legen mehrerer Ölsperren im Ablaufgraben des RRB (Firma Possehl) 

 

  Reinigung der Kanalabschnitte unterhalb des Torfmoosweges (EBL) 

Am Morgen des 29.02. sei das RRB sowie das EZG erneut in Augenschein genommen wor-

den, um eventuelle neuerliche Verschmutzungen festzustellen. Dies sei nicht der Fall gewe-

sen. Bei den entnommenen Proben sei festgestellt worden, dass es sich um Verunreinigun-

gen mit aliphatischen, leicht flüchtigen, aromatischen Kohlenwasserstoffen sowie Mineralöl-

kohlenwasserstoffen handle, hieraus sei auf eine Mischung aus Lösungsmitteln, Ölen, ggf. 

Farbresten zu schließen. Daraufhin sei der Analyseauftrag der entnommenen Proben auf die 

quantitative  Bestimmung  der  Parameter  BTXE  (Aromaten)  und  KW-Index  (Kohlenwasser-

stoffe) erweitert worden. Am 01.03. sei festgelegt worden, das getrübte und leicht belastete 

Wasser aus dem RRB in die Schmutzwasserkanalisation zu übernehmen, um das folgende 

Gewässersystem weitgehend vor Belastungen zu schützen.  

 

                                                  

2 Den Fraktionen wird jeweils ein Exemplar der Verträge zur Verfügung gestellt. Der Bereich Recht hat keine  

  Bedenken geäußert.

 

 

Niederschläge  hätten  zu  einem  Ausschwemmen  der  Verunreinigungen  in  den  Graben  ge-

führt.  Aufgrund  einer  im  Herbst  2011  durchgeführten  RRB-Entschlammung  habe  sich  die 

Maßnahme relativ unproblematisch gestaltet. Am 02.03. seien die Entleerungsarbeiten ab-

geschlossen gewesen. Bei einer Inaugenscheinnahme am 05.03. habe sich herausgestellt, 

dass keine weiteren Verschmutzungen aufgetreten seien. Das RRB habe noch keinen Ab-

lauf, da es noch nicht voll gefüllt gewesen sei. Folgende Untersuchungsergebnisse der Pro-

ben seien mitgeteilt worden:

BTXE:   22,4 µg/l (Grenzwert gemäß Anlage 4 der Entwässerungssatzung 100 µg/l) 

KW-Index:  2,9  mg/l  (Grenzwert  gemäß  Anlage  4  der  Entwässerungssatzung  20  mg/l)

  

Am  08.03.  habe  sich  das  RRB  in  einem  unauffälligen  Zustand  gezeigt,  zwischenzeitliche 

Niederschläge  haben  zum  normalen  Wasserstand  geführt,  Verfärbungen  oder  Trübungen 

seien nicht mehr feststellbar.

Die  Nachfrage  von  Herrn  Dr.  Eymer  bezüglich  der  Entsorgungskosten  könne  Herr  Möller 

momentan noch nicht beantworten, es werde aber bei den EBL nachgefragt. 

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

4.2.4  Stadtwald Lübeck

  „Rückblick und Vorschau“

Herr Sturm stellt dem Ausschuss die Präsentation – Stadtwald Lübeck „Rückblick und Vor-

schau“ 

3 – vor. 

Auf Anfragen einiger Ausschussmitglieder bezüglich der verschiedenen Zuständigkeiten bei 

Fällarbeiten teilt Herr Möller mit, dass die entsprechende Anfrage mit der Bitte um Beantwor-

tung dem FB 5 schon zugegangen sei. Außer Frage stehe natürlich die Genehmigung von 

Baumfällungen bei Maßnahmen zur Verkehrssicherung.

 

Herr  Schubert  beantragt  das  Anhörungsrecht  für  Frau  Dowideit  als  sachkundige  Bürgerin, 

welches der Ausschuss einstimmig beschließt.

Frau  Dowideit  bemängelt  die  Qualität  der  Ausästungsarbeiten  entlang  der  Possehlstraße. 

Abgesägte Äste hingen noch in den Baumkronen und würden erst nach mehrmaligen Hin-

weisen bzw. Drohungen entfernt werden. 

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

 

4.2.5  Asbesttransporte 

 

Herr Möller gibt bekant, dass die Firma, die in Wunstorf bei Hannover mit der Sanierung der 

Fulgurit-Halde beauftragt sei, jetzt in einem Schreiben an die Hansestadt Lübeck angekün-

digt habe, ab 16. April mit den Asbesttransporten zur Sondermülldeponie Ihlenberg zu be-

ginnen. Denn entgegen den Auffassungen der zuständigen Ministerien in Schleswig-Holstein 

und  Mecklenburg-Vorpommern  vertrete  die  Firma  die  Meinung,  die  Transporte  seien  auch 

dann zulässig, wenn der Asbest nicht in Big-Bags verpackt sei. Diese Rechtsauffassung mö-

ge die Hansestadt Lübeck doch bitte der Firma schriftlich bestätigen oder aber einen rechts-

mittelfähigen Bescheid bis zum 23.03.2012 erteilen, sofern die Rechtsauffassung der Firma 

nicht geteilt werde. 

Die Fristsetzung und das Ansprechen, wohlweislich der Nichtzuständigkeit, empfinde er als 

dreist. Die Zuständigkeit für die Transporte liege beim Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt 

und ländliche Räume (MLUR) bzw. beim Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländli-

che Räume (LLUR).  

 

                                                  

3 Anlage 1 zur Niederschrift Nr. 30 Umweltausschuss 20.03.2012

 

 

10 

Bekanntlich  lehne  die  Landesregierung  Schleswig-Holsteins  die  Asbest-Transporte  ab.   Ein 

rechtsmittelfähiger Bescheid würde der Firma vermutlich helfen, ein Gerichtsverfahren anzu-

strengen. Die von der Firma angeschriebenen Behörden werden auf das Schreiben am 23. 

März reagieren. Eine entsprechende Pressemitteilung4 werde am heutigen Tag veröffentlicht. 

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.  

 

Herr Voigt verlässt gegen 18:00 Uhr die Sitzung. 

4.3 – Beantwortung von Anfragen

Es liegt nichts vor.

4.4 – Überweisungen aus der Bürgerschaft

Es liegt nichts vor.

 

TOP 5 – Anträge 

 

Es liegt nichts vor.

 

TOP 6 – Vorlagen 

 

Es liegt nichts vor.

 

TOP 7 – Berichte und Antworten 

 

7.3  Stadtverordnung über die einstweilige Sicherstellung des geschützten  

  Landschaftsbestandteils "Kiefern im Wochenendhausgebiet Priwall" 

Herr Zeckel stellt den Bericht näher vor. Insbesondere geht er auf Gründe für die einstweilige 

Sicherstellung  ein.  Demnach  seien  die  Kiefern  bedeutend  für  das  Landschaftsbild  bzw. 

Landschafts- und ortsbildprägend. So seien sie der Rest ehemals ausgedehnter Kiefernbe-

stände im Küstenbereich. Ebenso seien sie durch Ihre Höhe und die Geschlossenheit der 

Baumbestände auffällig sichtbar, sowohl innerhalb als auch außerhalb der Siedlung, z.B. von 

See, vom Strand, vom Seeweg oder zum Teil von der Mecklenburger Landstraße her. Wei-

terhin seien sie  Fortpflanzungs- und Ruhestätte besonders und streng geschützter Vogelar-

ten und daher sehr bedeutend für den Artenschutz. Eine Gefährdung aufgrund eines unzu-

reichenden Schutzes bestehe u.a. durch:

o  B-Plan 

o  Baumschutzsatzung 

o  Artenschutzrecht  (Schutz  kann  nicht  auf  einzelne  Kiefern  bezogen  werden,  Schlaf-  

  und Brutplätze sind u. a. von Umweltbedingungen abhängig) 

Eine einstweilige Sicherstellung sei unabdingbar, um unverzüglich eine nachhaltige Verände-

rung des Ortsbildes und einen drohenden vollständigen Verlusts der Schlaf- und Brutplatz-

Funktion für geschützte Arten in den Kiefernbeständen in der Wochenendhaus-Siedlung zu 

verhindern. Auch habe man dadurch die Möglichkeit, erforderliches und zusätzliches wissen-

schaftliches  Datenmaterial  (u.  a.  durch  entsprechende  ornithologische  Gutachten)  für  eine 

spätere konkrete und endgültige Unterschutzstellung als „Geschützten Landschaftsbestand-

teil“ zu sammeln. Außerdem gewinne man Zeit für ein ausführliches und gründliches Recht-

setzungsverfahren.

 

 

                                                  

4 http://www.luebeck.de/aktuelles/presse/pressedienst/view/120201R/

 

 

11 

Herr Müller merkt an, dass es nicht richtig sei auf eine Vorabinformation der Anlieger über 

die Bedeutung des Baumbestands zu verzichten. Gespräche sollten unverzüglich durchge-

führt werden, um so bei eventuellen Verkäufen auf den Baumschutz hinzuweisen und Ver-

ständnis  dafür  zu  erreichen.  Herr  Zeckel  erwidert,  dass  bestimmte  Bäume  nicht  durch  die 

Baumschutzsatzung geschützt  seien.  Es  seien  jetzt  verstärkt  Fällungen im  Bereich  Priwall 

wahrgenommen worden. Um weiteren Fällungen vorzubeugen, sei der Weg über eine einst-

weilige Sicherstellung gewählt worden. 

Herr Röttger sieht eine große Problematik bei der Gefahrenabwehr. So stehen einige Kiefern 

dicht  an  Häusern  und  die  Standsicherheit  bei  Stürmen  sei  bedingt  durch  das  Alter  dieser 

Bäume fraglich. Herr Möller entgegnet, dass dafür der § 5 der Verordnung vorgesehen sei. 

Die Sicherheit von Menschenleben und die Verkehrssicherung würden nicht außer Kraft ge-

setzt. Herr Zeckel ergänzt, dass im Zweifel bzw. bei Gefahr der Erhalt der Bäume hinten an-

stehe. 

Frau  Duske  unterrichtet  die  Mitglieder,  dass  eine  in  sich  geschlossene  Baumgruppe  eine 

höhere Standfestigkeit aufweise als Baumgruppen, bei denen einzelne Bäume entfernt wur-

den. Wenn man  eins  aus  der jetzigen  Situation gelernt  habe,  so  sei  es die  Notwendigkeit 

einer Baumschutzsatzung für das Gebiet.

Herr Wegner fragt nach, worauf die Verordnung hinauslaufe, da sie nur einstweiligen Cha-

rakter  habe  und  ob  nach  längerfristigen  Lösungen  gesucht  werde.  Herr  Zeckel  antwortet, 

dass es um den sofortigen Schutz für ca. zwei Jahre gehe. In dieser Zeit könne eine endgül-

tige Schutzverordnung erlassen werden. Langfristige Alternativen seien bei Bäumen endlich, 

da diese irgendwann absterben. Die vorhandenen Kiefern hätten aber noch eine ungefähre 

Lebensdauer von 30 - 40 Jahren. Daraufhin fragt Herr Wegner, ob mit einer natürlichen Ver-

jüngung im Laufe der Jahre zu rechnen sei. Laut Herrn Zeckel sei davon nicht auszugehen, 

da es sich um Privatflächen handle und schon beim Rasenmähen Triebe zerstört würden. 

Herr Droßard plädiert wie Herr Müller für Gespräche mit den Eigentümern, um eine Sensibili-

sierung des Themas bei den Betroffenen zu erreichen. 

Herr Lötsch merkt an, dass die Bäume teilweise so nah an die Bebauung heranreichen wür-

den, dass diese auch ohne Satzung / Verordnung gefällt werden könnten.  

Abschließend führt Herr Möller aus, dass Fällaktivitäten zu verzeichnen seien und man jetzt 

klare Verhältnisse schaffe. Es solle verhindert werden, dass ab Oktober eine ungeschützte 

Situation entstehe. Ein Ergebnis bei Gesprächen mit den Anwohnern könne sein, über öko-

logischen Ausgleich zu sprechen. 

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

TOP 8 – Neue Anfragen und Verschiedenes 

 

8.1  Anfrage Herr Lötsch

Herr Lötsch fragt nach den Aufgaben, der Zusammensetzung und Tagungsweise des Natur-

schutzbeirats. Herr Zeckel antwortet, dass die Einrichtung und die Aufgaben des Beirats im 

Landesnaturschutzgesetz verankert seien. Der Beirat für Naturschutz habe die ehrenamtli-

che Aufgabe, die untere Naturschutzbehörde in wichtigen Angelegenheiten zu unterstützen 

und  fachlich  zu  beraten.  In  den  Beirat  werden  von  der  Naturschutzbehörde  Personen  für 

einen Zeitraum von 5 Jahren berufen, die im Naturschutz besonders fachkundig und erfah-

ren seien.

 

 

12 

Derzeit  bestehe  der  Lübecker  Naturschutzbeirat  aus  sieben  Mitgliedern.  Der  Beirat  tage 

grundsätzlich nichtöffentlich. Der von den Mitgliedern gewählte Beiratsvorsitzende Jörg Cle-

ment sei zugleich Stadtbeauftragter für Naturschutz und im Umweltausschuss vertreten und 

gerade vor Ort. Herr Clement ergänzt, dass er als Stadtbeauftragter die Naturschutzbehörde 

unterstütze und zwischen der Behörde und Bürgern vermittle bzw. die Bürger informiere.

 

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.  

8.2  Verschiedenes

  - Frau Duske / Frau Lange

Frau Duske macht wiederholt auf die Fälllisten aufmerksam. Wenn diese zurzeit schon nicht 

veröffentlicht werden, so solle sich der Bereich Naturschutz zumindest dafür einsetzen, dass 

der Umweltausschuss im Nachhinein in Kenntnis gesetzt werde.  

Frau  Lange  informiert  den  Ausschuss  über  vermeintlich  willkürliche  Baumfällungen  von 

Kleingärtnern. Demnach seien von diesen Personenkreis Eichen auf einem Kleingartenge-

lände gefällt worden.

Herr Möller merkt an, dass über den FB 5 nochmals versucht werde, die Fälllisten in einem 

anschaulichen Format zu erhalten bzw. der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. 

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

II. Nichtöffentlicher Teil 

 

Herr Schubert stellt die Nichtöffentlichkeit her. Darüber gibt es eine gesonderte Niederschrift. 

 

III. Öffentlicher Teil der Sitzung 

 

14. Bekanntgabe der im Nichtöffentlichem Teil gefassten Beschlüsse 

Herr Schubert stellt die Öffentlichkeit wieder her und gibt bekannt, dass im nichtöffentlichen 

Teil keine Beschlüsse gefasst worden sind. Herr Schubert schließt die Sitzung um ca. 19:00 

Uhr. 

   

Hans-Jürgen Schubert            Maik Schneider

Ausschussvorsitzender            Protokollführer  

 

                                                  

5 Anlage 2 (§ 44 Landesnaturschutzgesetz und Naturschutzbeiratssatzung) zur Niederschrift  

   Nr. 30 Umweltausschuss 20.03.2012