Niederschrift (öffentlicher Teil)
Fachbereich 3 – Umwelt, Sicherheit und Ordnung Lübeck, 23.03.2012
N i e d e r s c h r i f t
über die Sitzung des Umweltausschusses der Hansestadt Lübeck
am Dienstag, den 20.03.2012
Nr. 30 Wahlperiode 2008/2013
Beginn der Sitzung: 16:00 Uhr
Ende der Sitzung: 19:00 Uhr
Vorsitzender des
Umweltausschusses: Herr Schubert Bündnis 90/Die Grünen
anwesende
Ausschussmitglieder: Frau Lange SPD
Frau Siebdrat SPD
Herr Stolz SPD
Herr Hamdorf SPD
Herr Klein SPD
Frau Salenz SPD
Herr Dr. Eymer CDU
Herr Lötsch CDU
Herr Röttger CDU
Herr Droßard CDU
Herr Reinhardt Die Linke
Herr Wegner BfL
Frau Duske Bündnis 90/Die Grünen
Herr Müller FDP
Herr Voigt FUL (beratendes Mitglied) bis ca. 18:00 Uhr
abwesende
Ausschussmitglieder: Frau Scheel SPD vertr. durch Frau Lange
Herr Bruns SPD vertr. durch Herrn Hamdorf
Herr Hinrichs CDU vertr. durch Herrn Lötsch
Frau Lietzke vertr. durch Herrn Droßard
Frau Mentz Bündnis 90/Die Grünen vertr. durch Frau Duske
Seniorenbeirat: Herr Macziey
Naturschutzbeirat: Herr Clement
Senator: Herr Senator Möller
Vertreterinnen und Vertreter
der Bereiche: Frau Dr. Koop Fachbereichscontrolling
Herr Zeckel Naturschutz
Herr Schäfer Umweltschutz
Herr Sturm Stadtwald
Herr Clasen Personalrat Stadtwald
Herr Rogge Lübeck Port Authority
Protokollführer: Herr Schneider Fachbereichsdienste
Öffentlichkeit: mehrere Personen der Öffentlichkeit
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Tagesordnung für die Sitzung des Umweltausschusses
am 20.03.2012
(Nr. 30 Wahlperiode 2008/2013)
I. Öffentlicher Teil der Sitzung
Beratungsergebnis
Kenntnis Empfehlung Vertagt
1. Feststellung der Beschlussfähigkeit X
2. Feststellung der Tagesordnung X
3. Feststellung der Niederschrift (öffentlicher Teil) über
die Sitzung des Ausschusses vom 21.02.2012
Anlage
X
4. Mitteilungen
4.1 Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden
Es liegt nichts vor.
4.2 Mitteilungen der Fachbereichsleitung
4.2.1 Jakobskreuzkraut X
4.2.2 Zielvereinbarungen bei Verträgen mit Landwege e.V. /
Landschaftspflegeverein Dummersdorfer Ufer e.V.
X
4.2.3 Gewässerverunreinigung im
Regenrückhaltebecken „An den Schießständen“
X
4.2.4 Stadtwald Lübeck
„Rückblick und Vorschau“
X
4.2.5 Asbesttransporte X
4.3 Beantwortung von Anfragen
Es liegt nichts vor.
4.4 Überweisungen aus der Bürgerschaft
Es liegt nichts vor.
5. Anträge
Es liegt nichts vor.
6. Vorlagen
Es liegt nichts vor.
3
7. Berichte und Antworten
7.1 Folgen einer festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) für die
Hansestadt Lübeck
Anlage
X
7.2 Einsatz von Flüssiggas (LNG) für den Schiffsverkehr
in Lübecker Häfen
Anlage
X
7.3 Stadtverordnung über die einstweilige Sicherstellung
des geschützten Landschaftsbestandteils
"Kiefern im Wochenendhausgebiet Priwall"
Anlage
X
8. Neue Anfragen und Verschiedenes
8.1 Anfrage Herr Lötsch X
8.2 Verschiedenes Frau Duske / Frau Lange X
II. Nichtöffentlicher Teil der Sitzung
9. Feststellung der Niederschrift (nichtöffentlicher Teil)
über die Sitzung des Ausschusses vom 21.02.2012 Anlage
X
10. Mitteilungen
Es liegt nichts vor.
11. Berichte und Antworten
Es liegt nichts vor.
12. Vorlagen
Es liegt nichts vor.
13. Neue Anfragen und Verschiedenes
13.1 Anfrage Frau Duske X
III. Öffentlicher Teil der Sitzung
14. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
4
I. Öffentlicher Teil der Sitzung
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung des Umweltausschusses, begrüßt die Ausschussmit-
glieder und die Vertreter der Bereiche.
TOP 1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit
Herr Schubert stellt die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.
TOP 2 – Feststellung der Tagesordnung
Herr Schubert beantragt, die TOP 7.1 und 7.2 aus Rücksicht auf den Vertreter des Bereichs
zu Beginn der Sitzung zu behandeln.
Der Ausschuss stellt die geänderte Tagesordnung bei 15-Jastimmen, 0-Neinstimmen und 0-
Stimmenthaltungen einstimmig fest.
7.1 Folgen einer festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) für die Hansestadt Lübeck auch
unter dem Aspekt Angebotsausweitung Landstromversorgung und Auswirkung
der Reduzierung des zulässigen Schwefelgehaltes des Schifftreibstoffs
Herr Rogge stellt den Bericht vor.
Frau Duske bedankt sich für den informativen Bericht und merkt an, dass bei den Reedern
eher die wirtschaftliche Logik anstatt die ökologische Notwendigkeit treibendes Argument
sei. Des Weiteren sei die erforderliche Infrastruktur nicht vorhanden und müsse erst geschaf-
fen werden. Dies gestalte sich als schwierig, da der Lübecker Hafen nach der Finanzkrise
wirtschaftlich nicht so gut dastehe wie andere Häfen. Herr Rogge erwidert, dass man das
Thema Flüssiggasterminal vorantreibe und die entsprechende Infrastruktur vorhalten werde.
Zur Landstromversorgung könne nur wenig gesagt werden, da hier die Stadtwerke zuständig
seien. Als Lübeck Port Authority (LPA) würde auch hier die notwendige Infrastruktur vor-
gehalten, falls die Stadtwerke Landstrom anlegen wollen.
Herr Schubert fragt nach, ob sich die Kosten für einen Landstromanschluss auf 200.000
EUR beliefen. Herr Rogge merkt an, dass er die Frage nicht beantworten könne. Persönlich
halte er den Wert für zu niedrig angesetzt.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
7.2 Einsatz von Flüssiggas (LNG) für den Schiffsverkehr in Lübecker Häfen
Herr Rogge stellt den Bericht vor.
Laut Frau Duske verharre Lübeck und lasse die zukünftige Entwicklung an sich vorbeiziehen.
Als Reeder tendiere man zur Nutzung von Schweröl / Diesel da es billiger sei. Sich nur auf
die Bedürfnisse der Reeder zu beziehen sei nicht richtig. Herr Rogge entgegnet, dass mo-
mentan geprüft werde, was spezifisch für Lübeck umsetzbar sei. Man habe jetzt noch 4 Jah-
re um Etwas auf die Beine zu stellen. Es sei eine Zukunftsoption, erst werde geplant und
dann gehandelt.
Herr Müller möchte wissen, welche Infrastruktur (Tanklager, Tankwagen oder Leitungsnetz)
vorgesehen sei. Herr Rogge antwortet, dass mit den Stadtwerken Lübeck ein guter Partner
gefunden worden sei. Erst werde eine Versorgung durch Tankwagen später durch Tanklager
vor Ort angestrebt. Eventuell im Rahmen einer Master Thesis im Herbst dieses Jahres solle
eine individuelle Lösung für die Lübecker Häfen erarbeitet werden.
5
Die abschließende Frage von Herrn Reinhardt, ob ältere Schiffe im Rahmen einer Sonderre-
gelung, ähnlich einer Oldtimerregelung, weiterhin konventionelle Treibstoffe nutzen können,
bleibt unbeantwortet.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
TOP 3 – Feststellung der Niederschrift über die Sitzung des Umweltausschusses
vom 21.02.2012
Frau Duske bemängelt im Nachhinein die Mitteilung zum TOP 4.2.4 – Baufeld Ikea / Baufeld
Hansemuseum. Diese hätte in Bezug auf die Entsorgung und der Kontrolle des Arbeits-
schutzes (Baufeld Hansemuseum) detaillierter erfolgen müssen. Eventuell könne dies als
Nachtrag der Niederschrift beigefügt werden.
Der Ausschuss stellt die Niederschrift bei 15-Jastimmen, 0-Neinstimmen und 0-Stimmenthaltungen
einstimmig fest.
Nachrichtlich gibt die Protokollführung folgendes bekannt:
„Nach Überprüfung des TOP 4.2.4 der vorgenannten Niederschrift durch den vortragenden
Sachbearbeiter Herrn Schäfer und der Protokollführung Herrn Schneider wird festgestellt,
dass alle abgefragten Informationen umfassend beantwortet und protokolliert wurden.“
TOP 4 – Mitteilungen
4.1 – Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden
Es liegt nichts vor.
4.2 – Mitteilungen der Fachbereichsleitung
4.2.1 Jakobskreuzkraut
Herr Zeckel berichtet, dass das Jakobs-Kreuzkraut (Senecio jacobaea), auch Jakobs-
Greiskraut genannt, eine heimische Pflanze aus der Familie der Korbblütler sei und giftige
Bestandteile enthalte. Es komme mehr oder weniger in ganz Schleswig-Holstein, bevorzugt
an sonnigen, trockenen Standorten mit sandigen bis lehmigen Böden vor. Einmal Fuß ge-
fasst, verbreite es sich schnell. Häufig sei es an Straßenrändern, Bahndämmen, Böschun-
gen und Kiesgruben zu finden. Es keime schnell auf Roh- oder gestörten Böden, z.B. auf
Abgrabungsflächen oder in Baugebieten. In der Landwirtschaft komme es überwiegend auf
Extensivgrünland, Grünland- oder Ackerbrachen vor. In den letzten Jahren habe es sich au-
genscheinlich in Lübeck ausgebreitet, vornehmlich im Stadtsüden über die Bahnlinie, die
Baustellen der A 20, B 207 neu, neue Baugebiete wie Bornkamp, Hochschulstadtteil, Ge-
werbegebiet Genin-Süd, aber auch über früher noch zahlreicher existierende Stilllegungsflä-
chen; vermutlich begünstigt auch durch den Klimawandel. Systematische Erfassungen zur
Verbreitung in Lübeck gebe es nicht.
Es seien mehr als 170 Insektenarten bekannt, die am Jakobs-Kreuzkraut leben. Die Pflanze
trage als Nektar-, Pollen- oder Futterpflanze zur Bereicherung der Artenvielfalt bei. Auffällig
sei der Jakobsbär oder Blutbär, ein Nachtfalter, dessen Raupe in Massen an der Pflanze
lebe, die Blätter fresse und damit auch zur Eindämmung der Verbreitung beitrage.
Für den Menschen sei das Jakobs-Kreuzkraut über die Aufnahme in der Nahrungskette aller
Wahrscheinlichkeit nach unbedeutend.
1 Bei empfindlichen Menschen könne der direkte Kon-
takt mit Jakobs-Kreuzkraut Hautreizungen hervorrufen; i.d.R. jedoch nicht.
1 http://www.schleswig-holstein.de/LLUR/DE/Startseite/PDF/Jakobskreuzkraut__blob=publicationFile.pdf
6
Für Nutztiere sei die Pflanze bei Aufnahme größerer Mengen giftig, insbesondere für Pferde
und Rinder. Ursache hierfür sei der Gehalt an Pyrrolizidinalkaloiden in der Pflanze. Über
Grünfutter, Heu oder Silage aufgenommen, seien die Abbauprodukte dieser Inhaltstoffe in
Abhängigkeit von der aufgenommenen Menge speziell für Pferde und Rinder giftig. Ältere
Pflanzen haben hohe Bitterstoffkonzentrationen, so dass die Tiere das Fressen vermeiden.
Junge Pflanzen im Rosettenstadium würden dagegen eher gefressen. Die Bitterstoffe gehen
nach einer Mahd und der Eigengeruch des Jakobs-Kreuzkrauts verliere sich im Heu, die Gif-
tigkeit bleibe aber unverändert erhalten. Bei größeren Mengen treten Schäden an der Leber
auf, am stärksten bei Pferden, gefolgt von Rindern. Schafen und Ziegen reagieren weniger
empfindlich. Die Behandlung bei einer Leberschädigung sei so gut wie aussichtslos.
Aus Schleswig-Holstein (S-H) lägen bisher keine gesicherten Belege für entsprechende Fälle
vor. Es sei allerdings auch nur schwer möglich, einen Zusammenhang zwischen der Pflan-
zenaufnahme und den unter Umständen erst sehr viel später auftretenden Krankheitssym-
ptomen herzustellen. 1
In Deutschland gebe es weder eine Melde- noch eine Bekämpfungspflicht. Eine generelle
Bekämpfung des Jakobs-Kreuzkraut sei einerseits aussichtslos, da vom Aufwand her nicht
machbar, andererseits aber auch nicht erwünscht, da es sich um eine heimische Pflanze
handle, die ihren berechtigten Wert im ökologischen Gefüge habe. Auf landwirtschaftlich
genutzten Flächen, Pferdeweiden oder extensiv gepflegten Naturschutzflächen könne Ja-
kobs-Kreuzkraut bei Massenausbreitung zur Problempflanze werden, wenn eine Aufnahme
durch Weidetiere direkt oder über das Heu zu befürchten sei.
Die folgenden Maßnahmen zur Bekämpfung seien möglich:
1. „Vermeidung eine Ansiedlung durch gute Narbenpflege bei Grünland (Vermeidung
von Trittschäden, Schleppen, Walzen, Anpassung der Düngung zur Stärkung des
Graswuchses als Konkurrenz zum Jakobs-Kreuzkraut, Nachsaat, Nachmahd im
Herbst)
2. Vermeidung einer Ausbreitung bei beginnender Ansiedlung durch Herausreißen der
Einzelpflanzen.
3. Änderung der Tierhaltung auf der Fläche dahingehend, dass sie im Herdenverband
laufen (z.B. Mutterkuhhaltung) bei starkem Befall auf Grünland als Notmaßnahme:
Umbruch und mehrjährige Ackerphase (bei Dauergrünland ggfs. Genehmigung ein-
holen)
4. chemisch durch Herbizidanwendung: nur auf konventionell bewirtschafteten landwirt-
schaftlichen Flächen, nicht auf Flächen mit Naturschutzauflagen zulässig. Ist aber
nicht nachhaltig, muss wiederholt werden; auf Grünland muss nachgesät werden,
um die durch die Spritzung entstandenen Lücken zu schließen
5. mechanisch: Mahd oder Mulchung kurz vor der Blüte; nicht nachhaltig wirksam, da
Pflanze i.d.R. in Rosette überlebt und schnell Nachtriebe bildet; auf Weiden darf das
Mähgut nicht liegen bleiben.
Alle gemähten oder herausgerissenen Pflanzen müssen von der Fläche entfernt und vernich-
tet werden. Am besten in den Restabfall geben oder verbrennen; nicht kompostieren oder
einstreuen und als Mist verarbeiten, da die Samen hierbei weiterleben und sich beim Aus-
bringen wieder verbreiten können. Größere Mengen sollten in eine zertifizierte Bioabfallbe-
handlungsanlage gebracht werden, wobei aber auf den Zweck hingewiesen werden muss.“
Sehr empfehlenswert sei die Broschüre „Umgang mit dem Jakobs-Kreuzkraut
Meiden – Dulden – Bekämpfen“. 1
Herr Röttger widerspricht vehement, dass die Pflanze in der Vergangenheit im Süden von
Lübeck weit verbreitet gewesen sei. Das Jakobs-Kreuzkraut habe es dort nicht gegeben.
1 http://www.schleswig-holstein.de/LLUR/DE/Startseite/PDF/Jakobskreuzkraut__blob=publicationFile.pdf
7
Die Ausbreitung der Pflanze sei in diesem Gebiet erst seit der Schaffung von Ausgleichsflä-
chen im Zuge der A 20 und der Extensivierung von Nutzflächen vorangeschritten. Herr Ze-
ckel relativiert, dass mit der Verbreitung ganz S-H gemeint sei. Das Jakobs-Kreuzkraut sei
keine seltene Pflanze, eine vermehrte Ausbreitung sei aber festzustellen. Bei den von Herrn
Röttger angeführten Gründen der Ausbreitung könne er zustimmen.
Herr Schubert beantragt das Anhörungsrecht für Frau Dowideit als sachkundige Bürgerin,
welches der Ausschuss einstimmig beschließt.
Frau Dowideit macht auf die Gefahren des „Schmalblättrigen Greiskraut“ aufmerksam. Des-
sen Ausbreitung schreite stärker voran, als die des Jakobs-Kreuzkrauts. Diese Pflanze sei
ebenfalls giftig. Imker weisen darauf hin, dass Giftstoffe über die Pollen in den Honig und
damit in den Nahrungskreislauf gelangen könnten.
Bei der Nachfrage der Herren Hamdorf und Müller bezüglich einer umweltfreundlichen Besei-
tigung bzw. dem Verhalten bei extensiven Flächen verweist Herr Zeckel auf die Broschüre
„Umgang mit dem Jakobs-Kreuzkraut Meiden – Dulden – Bekämpfen“. Dort gebe es die ver-
schiedensten Handlungsempfehlungen. Im Ergebnis sei eine Anwendung der vorher erwähn-
ten Maßnahmen zur Bekämpfung ratsam.
Abschließend erwähnt Herr Macziey einen Bericht übers Jakobs-Kreuzkraut im Regionalpro-
gramm. Laut dem Bericht sei eine Entsorgung durch Verbrennung die sicherste Methode der
Vernichtung aller Pflanzenteile.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
4.2.2 Zielvereinbarungen bei Verträgen mit Landwege e.V. / Landschaftspflegeverein
Dummersdorfer Ufer e.V.
Herr Möller teilt mit, dass auf Grundlage des Beschlusses der Bürgerschaft der Hansestadt
Lübeck vom 31.03.2011 (TOP 4.18; Drs.-Nr. 84) mit den vorgenannten Vereinen der Bereich
Naturschutz öffentlich-rechtliche Verträge über die Durchführung von umwelt-pädagogischen
Veranstaltung und die Förderung dieser Arbeit durch jährliche städtische Zuwendungen ver-
handelt und abgeschlossen habe. Die Laufzeit der Verträge sei gemäß Bürgerschaftsbe-
schluss auf einen Zeitraum von fünf Jahren (01.01.2011 – 31.12.2015) befristet. Der jährliche
Zuwendungsbetrag betrage 41.350,- EUR. Die Zielvereinbarungen seien in der Anlage zu
den Verträgen enthalten. Dort werde vereinbart, wie viele Veranstaltungen und unterschiedli-
che Angebote und Kooperationen jährlich von den Vereinen anzubieten sind.
Die Auszahlung der Förderbeträge erfolge vierteljährlich, um bei eventuellen Vertragsbrü-
chen zeitnah reagieren zu können und um so die inhaltlichen und auch finanziellen Interes-
sen der Hansestadt Lübeck an der Förderung der vereinbarten Ziele zu wahren. Es bestehe
insoweit ein Zurückbehaltungsrecht. Eventuelle Änderungen der Art und des Umfanges der
vereinbarten Leistungen seien vertraglich mit der Hansestadt Lübeck zu vereinbaren. Wer-
den einzelne Aufgaben nicht mehr wahrgenommen, so führe dies zu einem Wegfall der an-
teiligen Förderzusage, soweit nicht zuvor vertraglich eine alternative Ziervereinbarung getrof-
fen worden sei.
Die Vereine haben der Hansestadt Lübeck jährlich einen schriftlichen Bericht über die Auf-
gabenwahrnehmung vorzulegen, aus dem die Inhalte und der Umfang der Aufgabenwahr-
nehmung während des Berichtszeitraumes erkennbar seien. Der Hansestadt Lübeck stehe
daneben ein weitgehendes Prüf- und Informationsrecht hinsichtlich der Verwendung der Zu-
wendungsbeträge zu. Werde festgestellt, dass Mittel zweckwidrig verwendet wurden, führe
dies zu einer sofort fälligen Rückzahlungsverpflichtung.
8
Das Recht zur Kündigung der Verträge aus wichtigem Grund, beispielsweise bei Verstoß
gegen die zweckgebundene Mittelverwendung oder die nicht vereinbarte Einstellung von
Aufgaben oder Teilaufgaben, bleibe unberührt. Die Vertragsinhalte seien mit dem Bereich
Recht der Hansestadt Lübeck abgestimmt worden.
Frau Duske fragt nach, weshalb diese Information nicht in Form eines Berichtes dem Um-
weltausschuss entgegengebracht worden sei. Herr Möller antwortet, dass er die mündliche
Mitteilung für angebracht gehalten habe. Ein offizieller Bericht sei an gewisse Regularien
gebunden, welche den Aufwand unnötig erhöht hätten.
Herr Müller fragt nach, ob die kompletten Verträge zur Einsichtnahme den Fraktionen zuge-
sandt bzw. zugänglich gemacht werden können. Herr Möller erwidert, dass er diese Frage
über den Bereich Recht klären lasse.
2
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
4.2.3 Gewässerverunreinigung im Regenrückhaltebecken „An den Schießständen“
Herr Möller gibt bekannt, dass am Morgen des 28.02.2012 im Rahmen einer routinemäßigen
Kontrollfahrt des Kanalnetzbetriebes eine weiße Verfärbung im Regenrückhaltebecken
(RRB) „An den Schießständen“ festgestellt worden sei. Das naturnah ausgebaute RRB sei
Teil eines Gewässers und befinde sich in der Zuständigkeit des Bereiches Lübeck Port
Authority (LPA). Über eine Verwaltungsvereinbarung sei den EBL die Nutzung und Unterhal-
tung des RRB übertragen worden. Dem ersten Anschein nach handle es sich bei der Ver-
schmutzung um helle (weiße) Pigmente, die sich im Wasserkörper suspendiert verteilt hatten
sowie um eine Leichtflüssigkeitsschicht im Bereich der im Becken vorhandenen Schwimm-
stoffsperre. Diese Leichtflüssigkeit weise ebenfalls weiße Färbung sowie einen deutlich
wahrnehmbaren aromatischen Geruch auf, der an Lösungsmittel erinnere. Nachdem zu-
nächst Proben aus dem RRB zur späteren Analytik entnommen worden seien, wurden Er-
mittlungen zur Lokalisierung der Verschmutzungsquelle aufgenommen. Die weißliche Ver-
färbung könne bis zum Wendehammer des Torfmoosweges festgestellt werden, hier verliere
sich die Spur. Oberhalb dieses Bereiches zeigen sich weder Verfärbungen des Wassers,
noch Rückstände im Kanal. Im gesamten Einzugsgebiet (EZG) seien die Straßen und
Grundstücke daraufhin betrachtet worden, ob irgendwelche Hinweise auf unerlaubte Einlei-
tungen vorliegen. Dies sei nicht der Fall. Die folgenden Maßnahmen seien durchgeführt wor-
den:
Absaugen der Schwimmschicht und der Leichtflüssigkeit innerhalb der Sperre
(Firma Possehl)
Legen mehrerer Ölsperren im Ablaufgraben des RRB (Firma Possehl)
Reinigung der Kanalabschnitte unterhalb des Torfmoosweges (EBL)
Am Morgen des 29.02. sei das RRB sowie das EZG erneut in Augenschein genommen wor-
den, um eventuelle neuerliche Verschmutzungen festzustellen. Dies sei nicht der Fall gewe-
sen. Bei den entnommenen Proben sei festgestellt worden, dass es sich um Verunreinigun-
gen mit aliphatischen, leicht flüchtigen, aromatischen Kohlenwasserstoffen sowie Mineralöl-
kohlenwasserstoffen handle, hieraus sei auf eine Mischung aus Lösungsmitteln, Ölen, ggf.
Farbresten zu schließen. Daraufhin sei der Analyseauftrag der entnommenen Proben auf die
quantitative Bestimmung der Parameter BTXE (Aromaten) und KW-Index (Kohlenwasser-
stoffe) erweitert worden. Am 01.03. sei festgelegt worden, das getrübte und leicht belastete
Wasser aus dem RRB in die Schmutzwasserkanalisation zu übernehmen, um das folgende
Gewässersystem weitgehend vor Belastungen zu schützen.
2 Den Fraktionen wird jeweils ein Exemplar der Verträge zur Verfügung gestellt. Der Bereich Recht hat keine
Bedenken geäußert.
9
Niederschläge hätten zu einem Ausschwemmen der Verunreinigungen in den Graben ge-
führt. Aufgrund einer im Herbst 2011 durchgeführten RRB-Entschlammung habe sich die
Maßnahme relativ unproblematisch gestaltet. Am 02.03. seien die Entleerungsarbeiten ab-
geschlossen gewesen. Bei einer Inaugenscheinnahme am 05.03. habe sich herausgestellt,
dass keine weiteren Verschmutzungen aufgetreten seien. Das RRB habe noch keinen Ab-
lauf, da es noch nicht voll gefüllt gewesen sei. Folgende Untersuchungsergebnisse der Pro-
ben seien mitgeteilt worden:
BTXE: 22,4 µg/l (Grenzwert gemäß Anlage 4 der Entwässerungssatzung 100 µg/l)
KW-Index: 2,9 mg/l (Grenzwert gemäß Anlage 4 der Entwässerungssatzung 20 mg/l)
Am 08.03. habe sich das RRB in einem unauffälligen Zustand gezeigt, zwischenzeitliche
Niederschläge haben zum normalen Wasserstand geführt, Verfärbungen oder Trübungen
seien nicht mehr feststellbar.
Die Nachfrage von Herrn Dr. Eymer bezüglich der Entsorgungskosten könne Herr Möller
momentan noch nicht beantworten, es werde aber bei den EBL nachgefragt.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
4.2.4 Stadtwald Lübeck
„Rückblick und Vorschau“
Herr Sturm stellt dem Ausschuss die Präsentation – Stadtwald Lübeck „Rückblick und Vor-
schau“
3 – vor.
Auf Anfragen einiger Ausschussmitglieder bezüglich der verschiedenen Zuständigkeiten bei
Fällarbeiten teilt Herr Möller mit, dass die entsprechende Anfrage mit der Bitte um Beantwor-
tung dem FB 5 schon zugegangen sei. Außer Frage stehe natürlich die Genehmigung von
Baumfällungen bei Maßnahmen zur Verkehrssicherung.
Herr Schubert beantragt das Anhörungsrecht für Frau Dowideit als sachkundige Bürgerin,
welches der Ausschuss einstimmig beschließt.
Frau Dowideit bemängelt die Qualität der Ausästungsarbeiten entlang der Possehlstraße.
Abgesägte Äste hingen noch in den Baumkronen und würden erst nach mehrmaligen Hin-
weisen bzw. Drohungen entfernt werden.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
4.2.5 Asbesttransporte
Herr Möller gibt bekant, dass die Firma, die in Wunstorf bei Hannover mit der Sanierung der
Fulgurit-Halde beauftragt sei, jetzt in einem Schreiben an die Hansestadt Lübeck angekün-
digt habe, ab 16. April mit den Asbesttransporten zur Sondermülldeponie Ihlenberg zu be-
ginnen. Denn entgegen den Auffassungen der zuständigen Ministerien in Schleswig-Holstein
und Mecklenburg-Vorpommern vertrete die Firma die Meinung, die Transporte seien auch
dann zulässig, wenn der Asbest nicht in Big-Bags verpackt sei. Diese Rechtsauffassung mö-
ge die Hansestadt Lübeck doch bitte der Firma schriftlich bestätigen oder aber einen rechts-
mittelfähigen Bescheid bis zum 23.03.2012 erteilen, sofern die Rechtsauffassung der Firma
nicht geteilt werde.
Die Fristsetzung und das Ansprechen, wohlweislich der Nichtzuständigkeit, empfinde er als
dreist. Die Zuständigkeit für die Transporte liege beim Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt
und ländliche Räume (MLUR) bzw. beim Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländli-
che Räume (LLUR).
3 Anlage 1 zur Niederschrift Nr. 30 Umweltausschuss 20.03.2012
10
Bekanntlich lehne die Landesregierung Schleswig-Holsteins die Asbest-Transporte ab. Ein
rechtsmittelfähiger Bescheid würde der Firma vermutlich helfen, ein Gerichtsverfahren anzu-
strengen. Die von der Firma angeschriebenen Behörden werden auf das Schreiben am 23.
März reagieren. Eine entsprechende Pressemitteilung4 werde am heutigen Tag veröffentlicht.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Herr Voigt verlässt gegen 18:00 Uhr die Sitzung.
4.3 – Beantwortung von Anfragen
Es liegt nichts vor.
4.4 – Überweisungen aus der Bürgerschaft
Es liegt nichts vor.
TOP 5 – Anträge
Es liegt nichts vor.
TOP 6 – Vorlagen
Es liegt nichts vor.
TOP 7 – Berichte und Antworten
7.3 Stadtverordnung über die einstweilige Sicherstellung des geschützten
Landschaftsbestandteils "Kiefern im Wochenendhausgebiet Priwall"
Herr Zeckel stellt den Bericht näher vor. Insbesondere geht er auf Gründe für die einstweilige
Sicherstellung ein. Demnach seien die Kiefern bedeutend für das Landschaftsbild bzw.
Landschafts- und ortsbildprägend. So seien sie der Rest ehemals ausgedehnter Kiefernbe-
stände im Küstenbereich. Ebenso seien sie durch Ihre Höhe und die Geschlossenheit der
Baumbestände auffällig sichtbar, sowohl innerhalb als auch außerhalb der Siedlung, z.B. von
See, vom Strand, vom Seeweg oder zum Teil von der Mecklenburger Landstraße her. Wei-
terhin seien sie Fortpflanzungs- und Ruhestätte besonders und streng geschützter Vogelar-
ten und daher sehr bedeutend für den Artenschutz. Eine Gefährdung aufgrund eines unzu-
reichenden Schutzes bestehe u.a. durch:
o B-Plan
o Baumschutzsatzung
o Artenschutzrecht (Schutz kann nicht auf einzelne Kiefern bezogen werden, Schlaf-
und Brutplätze sind u. a. von Umweltbedingungen abhängig)
Eine einstweilige Sicherstellung sei unabdingbar, um unverzüglich eine nachhaltige Verände-
rung des Ortsbildes und einen drohenden vollständigen Verlusts der Schlaf- und Brutplatz-
Funktion für geschützte Arten in den Kiefernbeständen in der Wochenendhaus-Siedlung zu
verhindern. Auch habe man dadurch die Möglichkeit, erforderliches und zusätzliches wissen-
schaftliches Datenmaterial (u. a. durch entsprechende ornithologische Gutachten) für eine
spätere konkrete und endgültige Unterschutzstellung als „Geschützten Landschaftsbestand-
teil“ zu sammeln. Außerdem gewinne man Zeit für ein ausführliches und gründliches Recht-
setzungsverfahren.
4 http://www.luebeck.de/aktuelles/presse/pressedienst/view/120201R/
11
Herr Müller merkt an, dass es nicht richtig sei auf eine Vorabinformation der Anlieger über
die Bedeutung des Baumbestands zu verzichten. Gespräche sollten unverzüglich durchge-
führt werden, um so bei eventuellen Verkäufen auf den Baumschutz hinzuweisen und Ver-
ständnis dafür zu erreichen. Herr Zeckel erwidert, dass bestimmte Bäume nicht durch die
Baumschutzsatzung geschützt seien. Es seien jetzt verstärkt Fällungen im Bereich Priwall
wahrgenommen worden. Um weiteren Fällungen vorzubeugen, sei der Weg über eine einst-
weilige Sicherstellung gewählt worden.
Herr Röttger sieht eine große Problematik bei der Gefahrenabwehr. So stehen einige Kiefern
dicht an Häusern und die Standsicherheit bei Stürmen sei bedingt durch das Alter dieser
Bäume fraglich. Herr Möller entgegnet, dass dafür der § 5 der Verordnung vorgesehen sei.
Die Sicherheit von Menschenleben und die Verkehrssicherung würden nicht außer Kraft ge-
setzt. Herr Zeckel ergänzt, dass im Zweifel bzw. bei Gefahr der Erhalt der Bäume hinten an-
stehe.
Frau Duske unterrichtet die Mitglieder, dass eine in sich geschlossene Baumgruppe eine
höhere Standfestigkeit aufweise als Baumgruppen, bei denen einzelne Bäume entfernt wur-
den. Wenn man eins aus der jetzigen Situation gelernt habe, so sei es die Notwendigkeit
einer Baumschutzsatzung für das Gebiet.
Herr Wegner fragt nach, worauf die Verordnung hinauslaufe, da sie nur einstweiligen Cha-
rakter habe und ob nach längerfristigen Lösungen gesucht werde. Herr Zeckel antwortet,
dass es um den sofortigen Schutz für ca. zwei Jahre gehe. In dieser Zeit könne eine endgül-
tige Schutzverordnung erlassen werden. Langfristige Alternativen seien bei Bäumen endlich,
da diese irgendwann absterben. Die vorhandenen Kiefern hätten aber noch eine ungefähre
Lebensdauer von 30 - 40 Jahren. Daraufhin fragt Herr Wegner, ob mit einer natürlichen Ver-
jüngung im Laufe der Jahre zu rechnen sei. Laut Herrn Zeckel sei davon nicht auszugehen,
da es sich um Privatflächen handle und schon beim Rasenmähen Triebe zerstört würden.
Herr Droßard plädiert wie Herr Müller für Gespräche mit den Eigentümern, um eine Sensibili-
sierung des Themas bei den Betroffenen zu erreichen.
Herr Lötsch merkt an, dass die Bäume teilweise so nah an die Bebauung heranreichen wür-
den, dass diese auch ohne Satzung / Verordnung gefällt werden könnten.
Abschließend führt Herr Möller aus, dass Fällaktivitäten zu verzeichnen seien und man jetzt
klare Verhältnisse schaffe. Es solle verhindert werden, dass ab Oktober eine ungeschützte
Situation entstehe. Ein Ergebnis bei Gesprächen mit den Anwohnern könne sein, über öko-
logischen Ausgleich zu sprechen.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
TOP 8 – Neue Anfragen und Verschiedenes
8.1 Anfrage Herr Lötsch
Herr Lötsch fragt nach den Aufgaben, der Zusammensetzung und Tagungsweise des Natur-
schutzbeirats. Herr Zeckel antwortet, dass die Einrichtung und die Aufgaben des Beirats im
Landesnaturschutzgesetz verankert seien. Der Beirat für Naturschutz habe die ehrenamtli-
che Aufgabe, die untere Naturschutzbehörde in wichtigen Angelegenheiten zu unterstützen
und fachlich zu beraten. In den Beirat werden von der Naturschutzbehörde Personen für
einen Zeitraum von 5 Jahren berufen, die im Naturschutz besonders fachkundig und erfah-
ren seien.
12
Derzeit bestehe der Lübecker Naturschutzbeirat aus sieben Mitgliedern. Der Beirat tage
grundsätzlich nichtöffentlich. Der von den Mitgliedern gewählte Beiratsvorsitzende Jörg Cle-
ment sei zugleich Stadtbeauftragter für Naturschutz und im Umweltausschuss vertreten und
gerade vor Ort. Herr Clement ergänzt, dass er als Stadtbeauftragter die Naturschutzbehörde
unterstütze und zwischen der Behörde und Bürgern vermittle bzw. die Bürger informiere.
5
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
8.2 Verschiedenes
- Frau Duske / Frau Lange
Frau Duske macht wiederholt auf die Fälllisten aufmerksam. Wenn diese zurzeit schon nicht
veröffentlicht werden, so solle sich der Bereich Naturschutz zumindest dafür einsetzen, dass
der Umweltausschuss im Nachhinein in Kenntnis gesetzt werde.
Frau Lange informiert den Ausschuss über vermeintlich willkürliche Baumfällungen von
Kleingärtnern. Demnach seien von diesen Personenkreis Eichen auf einem Kleingartenge-
lände gefällt worden.
Herr Möller merkt an, dass über den FB 5 nochmals versucht werde, die Fälllisten in einem
anschaulichen Format zu erhalten bzw. der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
II. Nichtöffentlicher Teil
Herr Schubert stellt die Nichtöffentlichkeit her. Darüber gibt es eine gesonderte Niederschrift.
III. Öffentlicher Teil der Sitzung
14. Bekanntgabe der im Nichtöffentlichem Teil gefassten Beschlüsse
Herr Schubert stellt die Öffentlichkeit wieder her und gibt bekannt, dass im nichtöffentlichen
Teil keine Beschlüsse gefasst worden sind. Herr Schubert schließt die Sitzung um ca. 19:00
Uhr.
Hans-Jürgen Schubert Maik Schneider
Ausschussvorsitzender Protokollführer
5 Anlage 2 (§ 44 Landesnaturschutzgesetz und Naturschutzbeiratssatzung) zur Niederschrift
Nr. 30 Umweltausschuss 20.03.2012