Niederschrift (öffentlicher Teil)
Fachbereich 3 – Umwelt, Sicherheit und Ordnung Lübeck, 24.02.2012
N i e d e r s c h r i f t
über die Sitzung des Umweltausschusses der Hansestadt Lübeck
am Dienstag, den 21.02.2012
Nr. 29 Wahlperiode 2008/2013
Beginn der Sitzung: 16:00 Uhr
Ende der Sitzung: 18:45 Uhr
Vorsitzender des
Umweltausschusses: Herr Schubert Bündnis 90/Die Grünen
anwesende
Ausschussmitglieder: Herr Stolz SPD
Herr Klein SPD
Frau Lange SPD
Herr Lange SPD
Herr Hamdorf SPD
Herr Dr. Eymer CDU
Herr Hinrichs CDU
Herr Röttger CDU
Herr Droßard CDU
Herr Reinhardt Die Linke
Herr Wegner BfL
Frau Duske Bündnis 90/Die Grünen
Herr Müller FDP
abwesende
Ausschussmitglieder: Frau Scheel SPD vertr. durch Herrn Lange
Frau Siebdrat SPD vertr. durch Frau Lange
Herr Bruns SPD
Frau Salenz SPD vertr. durch Herrn Hamdorf
Frau Lietzke CDU vertr. durch Herrn Droßard
Frau Mentz Bündnis 90/Die Grünen vertr. durch Frau Duske
Herr Voigt FUL (beratendes Mitglied)
Seniorenbeirat: Herr Macziey
Naturschutzbeirat: Herr Clement
Senator: Herr Senator Möller
Vertreterinnen und Vertreter
der Bereiche: Frau Neitzke Fachbereichscontrolling
Herr Hopp Fachbereichsdienste
Frau Dr. Kühn Naturschutz
Herr Hellberg Umweltschutz
Herr Schäfer Umweltschutz
Frau Meybohm Umweltschutz
Herr Mahnkopf Stadtwald
Protokollführer: Herr Schneider Fachbereichsdienste
Öffentlichkeit: mehrere Personen der Öffentlichkeit
2
Tagesordnung für die Sitzung des Umweltausschusses
am 21.02.2011
(Nr. 29 Wahlperiode 2008/2013)
I. Öffentlicher Teil der Sitzung
Beratungsergebnis
Kenntnis Empfehlung Vertagt
1. Feststellung der Beschlussfähigkeit X
2. Feststellung der Tagesordnung X
3. Feststellung der Niederschrift (öffentlicher Teil) über
die Sitzung des Ausschusses vom 17.01.2012
Anlage
X
4. Mitteilungen
4.1 Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden
4.1.1 Energieeffizienzzentrum in Neumünster X
4.2 Mitteilungen der Fachbereichsleitung
4.2.1 Newsletter Nr. 1/2012 Anlage X
4.2.2 Gesetzesänderung „Informationszugangsgesetz“ X
4.2.3 Aktueller Sachstand „Mammutbaum“ X
4.2.4 Baufeld Ikea / Baufeld Hansemuseum
(Verbringung des Bauschutts) X
4.2.5 Lärmminderung / Lärmschutz durch
Geschwindigkeitsmessanlagen bzw. Umsetzung der
EU-Umgebungslärm-Richtlinie
X
4.2.6 Altlastenkataster X
4.3 Beantwortung von Anfragen
4.3.1 Lärm- bzw. Schalltests für Windkraftanlagen /
Munitionsvernichtungssprengungen
(UA 17.01.2012 TOP 8.1)
X
4.3.2 Erhöhte Anforderungen Remondis / Zufahrtswege
(UA 17.01.2012 TOP 8.2)
X
4.3.3 Baumfällungen Wallanlagen
(UA 17.01.2012 TOP 8.3)
X
4.4 Überweisungen aus der Bürgerschaft
Es liegt nichts vor.
3
5. Anträge
Es liegt nichts vor.
6. Vorlagen
6.1 Finanzplan/Investitionstätigkeiten 2012 - 2015 Anlage X
6.2 Produkthaushaltsplan mit Stellenplanänderungen 2012
(Naturschutz, Umweltschutz, Stadtwald)
+ Austausch- und Ergänzungsblätter
Anlage
X
7. Berichte und Antworten
Es liegt nichts vor.
8. Neue Anfragen und Verschiedenes
8.1 Herr Röttger - Jakobskreuzkraut
II. Nichtöffentlicher Teil der Sitzung
9. Feststellung der Niederschrift (nichtöffentlicher Teil)
über die Sitzung des Ausschusses vom 17.01.2012 Anlage
X
10. Mitteilungen
10.1 Bescheid nach § 15 Bundesimmissionsschutzgesetz
(BImSchG)
X
10.2 Aussichtsturm Dummersdorfer Ufer X
11. Berichte und Antworten
Es liegt nichts vor.
12. Vorlagen
Es liegt nichts vor.
13. Neue Anfragen und Verschiedenes
Es liegt nichts vor.
III. Öffentlicher Teil der Sitzung
14. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
4
I. Öffentlicher Teil der Sitzung
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung des Umweltausschusses, begrüßt die Ausschussmit-
glieder und die Vertreter der Bereiche.
TOP 1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit
Herr Schubert stellt die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.
TOP 2 – Feststellung der Tagesordnung
Der Ausschuss stellt die Tagesordnung bei 14-Jastimmen, 0-Neinstimmen und 0-Stimmenthaltungen
einstimmig fest.
TOP 3 – Feststellung der Niederschrift über die Sitzung des Umweltausschusses
vom 17.01.2012
Frau Duske beantragt, die Niederschrift Nr. 28, Seite 9 vorletzter Satz zum TOP 4.4.1 wie
folgt zu ändern:
streiche:
nachzufragen setze: dafür zu werben
Zum TOP 8.3, Seite 11 merkt sie an, dass ebenfalls gefragt worden sei, weshalb die Fällliste
nicht veröffentlicht werde. Herr Möller sagt zu, dass diesbezüglich erneut beim Bereich
Stadtgrün nachgefragt werde.
Herr Dr. Eymer merkt zum TOP 4.2.2, Seite 6 Abs. 2 letzter Satz an, den Satz um die Aus-
sage von Herrn Möller
„… sich im überschaubaren Rahmen hielten , zurzeit aber nicht beziffert werden könnten. “
zu ergänzen.
Herr Röttger beantragt, die Niederschrift Nr. 28, Seite 10, Abs. 6 zum TOP 6.1 wie folgt zu
ändern:
„Herr Röttger bittet um Überprüfung, ob Anreize zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnah-
men für den Einzelnen geschaffen werden könnten.“
Herr Schubert lässt über die Anträge und die Niederschrift abstimmen.
Der Ausschuss stellt die Niederschrift in geänderter und ergänzter Fassung bei 14-Jastimmen, 0-
Neinstimmen und 0-Stimmenthaltungen einstimmig fest.
TOP 4 – Mitteilungen
4.1 – Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden
4.1.1 Energieeffizienzzentrum in Neumünster
Herr Schubert teilt mit, dass für den 06.03.2012 der Besuch des Energieeffizienzzentrums in
Neumünster für die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses geplant sei und die Teil-
nahme bis einschließlich 21.02.2012 angemeldet werden könne. Herr Möller sagt diesbezüg-
lich seine Teilnahme ab, da zeitgleich der Arbeitskreis „Neo-Nazi-Demo“ tage.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
5
4.2 – Mitteilungen der Fachbereichsleitung
4.2.1 Newsletter Nr. 1/2012
Herr Dr. Eymer fragt nach, was die Zielsetzung des thematischen Landschaftsplanes sei.
Frau Dr. Kühn und Herr Möller antworten, dass dadurch das Verwaltungshandeln festgelegt
werde. Die verschiedenen Konzepte (Wohnbaulandkonzept, Gewerbelandkonzept, themati-
scher Landschaftsplan) müsse man abstimmen und ein gesamtstädtisches planerisches
Handeln entwickeln. Durch Kooperation der Fachbereiche werde dieser Prozess gestaltet. In
der Aprilsitzung des Umweltausschusses werde der Aufstellungsbeschluss zum Land-
schaftsplan vorgestellt.
Herr Röttger merkt zum Punkt 6. an, dass bei einigen Landwirten Cross-Compliance Verstö-
ße festgestellt und geahndet worden seien. Nun seien durch den Bereich Verkehr begange-
ne Verstöße dokumentiert worden. Er fragt nach, ob diese ebenfalls sanktioniert würden.
Frau Dr. Kühn antwortet, dass diese Fälle ebenfalls verfolgt und intern geklärt würden. Kla-
gebefugnis sei nicht gegeben, da sich die Stadt nicht selbst verklagen könne.
Frau Duske merkt an, dass sich der Bereich Stadtplanung auch über den Knickschutz hin-
wegsetze. Beispielhaft sei hier der Altenheimbau Gneversdorfer Weg zu nennen.
Herr Möller und Herr Schubert führen aus, dass dieses Thema im Bauausschuss angespro-
chen werden könne und das Gespräch mit dem FB 5 gesucht werde.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
4.2.2 Gesetzesänderung „Informationszugangsgesetz“
Herr Hellberg gibt bekannt, dass das vom Schleswig-Holsteinischen Landtag beschlossene
Informationszugangsgesetz (IZG) am 27.01.2012 in Kraft getreten sei. Das IZG gebe den
Bürgerinnen und Bürgern einen Anspruch auf Einsicht in Verwaltungsakten, wenn dem keine
überwiegenden Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen. Insbesondere habe die informa-
tionspflichtige Stelle die Öffentlichkeit in angemessenem Umfang aktiv und systematisch
über den Zustand der Umwelt zu unterrichten. Mit dem neuen Informationszugangsgesetz
(IZG) werde das vorher bestehenden Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) und das Umweltin-
formationsgesetzes (UIG) des Landes zusammengeführt. Zielsetzung dieser Zusammenfüh-
rung sei eine Vereinfachung und Vereinheitlichung der Verfahren und eine Vermeidung von
Abgrenzungsproblemen bei Informationsgesuchen von Bürgerinnen und Bürgern gegenüber
der schleswig-holsteinischen Verwaltung. Komme es zu Konflikten, könne das Unabhängige
Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) angerufen werden und zur Kon-
fliktklärung beitragen.
Frau Duske fragt nach, ob sich dadurch die Gebühren erhöhen würden. Weiterhin habe sie
das Baumgutachten für den Baufeldbereich des Hansemuseums einsehen wollen, dies sei
ihr verwehrt worden. Herr Hellberg antwortet, dass die Gebühren gleich geblieben seien. Für
die Einsichtnahme ins Baumgutachten solle ein Informationsgesuch an die zuständige Stelle
gestellt werden. Von dort erhalte man einen offiziellen Bescheid, wogegen je nach Entschei-
dung Rechtsmittel eingelegt werden können.
Herr Dr. Eymer möchte wissen, wie hoch die Anzahl der Auskunftsersuchen durch die Bür-
ger seien. Weiterhin bemängelt er die Internetseite des Bereichs Umweltschutz. Diese sei
momentan etwas dürftig. Herr Hellberg antwortet, dass bis jetzt relativ wenig Anfragen (u.a.
zur Deponie Schönberg) von Bürgern eingegangen seien. Zur Internetpräsenz könne er sa-
gen, dass die Webseite ständig verbessert und daran gearbeitet werde. Verbesserungs- und
Änderungsvorschläge aus dem Kreis werde er gern annehmen.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
6
4.2.3 Aktueller Sachstand „Mammutbaum“
Frau Dr. Kühn gibt bekannt, dass der Mammutbaum laut Lageplan direkt im Baufeld liege
und gemäß der Baumschutzsatzung bei erteilter Baugenehmigung genehmigungsfrei gefällt
werden könne.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
4.2.4 Baufeld Ikea / Baufeld Hansemuseum
(Verbringung des Bauschutts)
Im Vorfeld der Ausschusssitzung wurde von Ausschussmitgliedern um Mitteilung zu folgen-
den Punkten gebeten:
1. „Umgang mit schadstoffhaltigen Bestandteilen aus den Abrissen für das Ikea-Baufeld
und das Baufeld des künftigen Hansemuseums.
a) Aufgrund der aktuellen Diskussionen geht es hier in erster Linie um
asbesthaltigen Bauschutt, der aufgrund der vorherigen Bebauung wohl zu
erwarten ist. Es wird gebeten um Auskünfte zur Überwachung und
Gesundheitsvorsorge, zu Transportwegen, Transportfirmen, Deponien und der
Zuverlässigkeit solcher Beteiligten. Es ist auch die Frage, wie die konkrete
Kontrolle stattfindet.
b) Gilt noch der Beschluss bzw. Appell der Bürgerschaft, die Deponie Ihlenberg
nicht zu beliefern? Wenn nicht, gab es seinerzeit wohl eine substanzielle oder
formale Begründung, ihn aufzuheben. Kann das noch mal in Erinnerung
gebracht werden?“
Herr Schäfer gibt zu 1a bekannt, dass die Vorhaben gutachterlich vom Ingenieurbüro Mücke
begleitet würden. Dipl. Ing. Mücke sei Asbestsachverständiger und habe mit der Staatlichen
Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord das Vorgehen mit asbesthaltigen Abfällen
konzeptioniert und ein Asbestkataster erstellt. Bei einer unangekündigten Kontrolle der Bau-
stelle durch Mitarbeiter der unteren Abfallentsorgungsbehörde der Hansestadt Lübeck (uAB)
sei festgestellt worden, dass die Firma F&R Industriedemontage und – Abbruch GmbH, alle
aus dem Rückbau stammenden Abfallfraktionen wie Teerpappe, Baustellenabfälle etc. sepa-
riert lagere und ordnungsgemäß verwerte bzw. beseitige. Beim Rückbau anfallende, nicht im
Kataster erfasste Asbestfunde, seien nach der sofortigen Einstellung der Arbeiten in Big
Bags verpackt und die weiteren Arbeiten an diesem Bauabschnitt der Fachfirma HCH Um-
welt GmbH übergeben worden. Bei einem offiziellen Ortstermin erklärte der Sachverständige
Dipl. Ing. Mücke, dass es sich beim Asbestrückbau um Routine handle. Der Asbestrückbau
erfolge gemäß der Richtlinie TRGS 519.
Den Transport des angefallenen Asbests zur angedachten Deponie Johannesthal werde der
Entsorgungsfachbetrieb Gollan durchführen. Einer gesonderten Transportgenehmigung be-
dürfe es in diesem Fall nicht, da es sich bei der Firma Gollan um einen Entsorgungsfachbe-
trieb handle. Der Einzelentsorgungsnachweis, in dem die Deponie und die daraus resultie-
renden Transportwege festgeschrieben werden, befinde sich derzeitig noch in der Bearbei-
tung der GOES. Im Falle einer Genehmigung, sei eine elektronische Registerpflicht vorge-
schrieben. Alle dabei anfallenden Nachweise würden elektronisch erfasst und für die Kontrol-
le hinterlegt. Die uAB habe Zugriff auf die hinterlegten Nachweise. Alle beteiligten Betriebe
würden über ausreichend Fachpersonal und Erfahrung im Umgang mit schadstoffhaltigen
Abfällen verfügen und als zuverlässig gelten. Beim Rückbau der Fläche des zukünftigen
Hansemuseums sei Asbest in geringen Mengen vorgefunden worden. Die Asbestsanierung
sei von der Fachfirma A.B.A GmbH durchgeführt worden.
7
Der in Big Bags verpackte Asbest sei mit einem Sammelentsorgungsnachweis auf das
Firmengelände der Firma A.B.A. GmbH in Reinbek verbracht worden. Von hier aus werde
der Asbest mit einem Einzelentsorgungsnachweis weiter verbracht. Die Asbestarbeiten seien
vorschriftsgemäß bei der Staatlichen Arbeitsschutzbehörde der Unfallkasse Nord angemel-
det und vor Ort von selbiger überwacht worden.
Zu 1b könne gesagt werden, dass der Beschluss Bestand habe, jedoch rechtswidrig sei und
infolgedessen nicht umgesetzt werden dürfe. Bezüglich der Rechtswidrigkeit könne der Ver-
merk vom Bereich Recht eingesehen werden.
Frau Duske merkt an, dass Deponien bezüglich der Einlagerung von gefährlichen Abfällen in
unterschiedliche Klassen eingeteilt seien. Sie fragt nach, ob es diese Einteilung auch bei
Transportfirmen gebe und die Firma Gollan für den Transport geeignet sei. Herr Schäfer
antwortet, dass der Asbest in Big Bags verpackt und demnach kein Gefahrgut mehr sei. Herr
Droßard merkt an, dass die Firma Gollan dazu berechtigt sei, die Transporte durchzuführen.
Nachrichtlich gibt Herr Schäfer folgende korrigierte Antwort zur Frage von Frau Duske
zu Protokoll:
„…..es handelt sich selbstverständlich um Gefahrgut. Dennoch ist die Fa. Gollan berechtigt
und geeignet solches Material zu transportieren.“
Herr Hamdorf fragt nach, inwieweit der Asbestrückbau durch Sachverständige vor Ort beglei-
tet worden sei. Herr Schäfer antwortet, dass der Asbestrückbau von Spezialfirmen durchge-
führt werde. Dies sei durch die Unfallkasse Nord vor Ort überwacht worden.
Die abschließende Frage von Herrn Dr. Eymer, ob Asbest eine außergewöhnliche Rolle
beim Baufeld IKEA spiele, könne Herr Hellberg verneinen.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
4.2.5 Lärmminderung / Lärmschutz durch Geschwindigkeitsmessanlagen bzw. Um-
setzung der EU-Umgebungslärm-Richtlinie
Im Vorfeld der Ausschusssitzung wurde von Ausschussmitgliedern um Mitteilung zu folgen-
den Punkten gebeten:
2. „Lärmschutz durch stationäre Geschwindigkeits-Messanlagen.
Am Sankt-Jürgen-Ring gab es messbare Lärmminderungen in dieser Hinsicht.
Welche Aussichten gibt es zurzeit für Lärmminderungen an anderen Straßen durch
diese Maßnahme?
3. Gewünscht ist auch ein Bericht oder eine Mitteilung zum Stand der Lärmminderungen
gemäß EU-Umgebungslärm-Richtlinie, bzw. Lärmminderungen auf anderen
Grundlagen. Wenn es aus dem Lärmminderungbeirat Neues hierzu gibt,
wird gebeten, dem Umweltausschuss dazu eine Mitteilung zu machen.“
Herr Möller weist nochmals auf die per Email versandte Kostenaufstellung und Gegenüber-
stellung der Kauf- / Mietkaufvariante von stationären Geschwindigkeitsmessanlagen (SGMA)
nach doppischen Gesichtspunkten hin. Er führt weiter aus, dass man die SGMA nicht zur
Haushaltssanierung, sondern zum aktiven Schutz von Anwohnern vor übermäßigem Stra-
ßenlärm auf besonders schwer belasteten Straßenabschnitten beschaffen wolle. Es gehe
vorrangig um die Lebensqualität und Sicherheit der Bürger.
Zum Punkt 2 teilt Frau Meybohm mit, dass es nach jetzigem Kenntnisstand weder vor der
Einrichtung der stationären Anlagen am St.-Jürgen-Ring noch im Anschluss daran Langzeit-
messungen gegeben habe, die eine messbare Lärmminderung dokumentiert hätten. Es kön-
ne aber festgestellt werden, dass die Anzahl der Delikte zurückgegangen sei.
8
Seitdem die Anlagen stehen, seien von den Bewohnern keine Klagen mehr bezüglich der
Lärmbelastung gekommen. Zusätzlich sei dem Internetauftritt des Umweltbundesamtes zum
Thema „Tempolimit – Außerorts und Innerorts“ zu entnehmen, dass sich durch die Einhal-
tung von Tempo 50 an Hauptverkehrsstraßen der Vorbeifahrtpegel um bis zu 5 dB(A) verrin-
gern lasse. Weiterhin gebe es einen Bericht zur Einrichtung von ortsfesten Geschwindig-
keitsüberwachungsanlagen, der vom Umweltausschuss und von der Bürgerschaft bereits zur
Kenntnis genommen worden sei.
Frau Meybohm und Herr Hellberg stellen die Präsentation „Stand der Umsetzung der EU-
Umgebungslärmrichtlinie“
1 zum Punkt 3 vor. Herr Hellberg ergänzt, dass der letzte Lärmbei-
rat 2010 getagt habe. Es werde versucht, Mitte dieses Jahres zu einer neuen Tagung des
Lärmbeirats einzuberufen. Zum Flughafen Lübeck-Blankensee könne gesagt werden, dass
eine Lärmkartierung gesetzlich nicht vorgeschrieben sei, da es sich nicht um einen Groß-
flughafen handle. Gemäß Bürgerschaftsbeschluss aus dem Jahr 2008 solle dennoch eine
Kartierung erfolgen.
Frau Duske merkt an, dass die Deutsche Bahn mit zur nächsten Sitzung des Lärmbeirats
eingeladen werden solle. Herr Hellberg entgegnet, dass sich die Deutsche Bahn zu diesem
Thema bis jetzt noch nicht kooperativ gezeigt habe. Sie werde vermutlich in eigener Sache,
im Zuge der Fehmarnbeltquerung, Initiative zeigen.
Herr Hellberg führt weiter aus, dass Frau Grau vom Bürgermeister in die "Kommission zum
Schutz gegen Fluglärm und gegen Luftverunreinigungen durch Luftfahrzeuge" für den Ver-
kehrsflughafen Lübeck berufen worden sei. Als Stellvertreter für Frau Grau sei er benannt
worden. Auf Grundlage des neuen Bundesgesetzes zum Schutz gegen Fluglärm
(FluglärmG) von 2007 sei von der Landesregierung Ende Januar 2012 eine Rechtsverord-
nung ("Landesverordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereiches für den Verkehrs-
flughafen Lübeck-Blankensee") verabschiedet, aber noch nicht vom Kabinett beschlossen
worden. Vorab erfolge eine Beteiligung der betroffenen Kommunen und Kreise. Ein offizielles
Beteiligungsverfahren der Bevölkerung sei gesetzlich nicht vorgesehen. Der Entwurf der
Landesverordnung mit den dazugehörigen Lärmschutzzonen sei auf der Internetseite des
Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume SH veröffentlicht worden.
Wenn die Landesverordnung voraussichtlich im März 2012 beschlossen werden sollte, wer-
de das Ministerium erneut eine Mitteilung herausgeben und die Karten mit den Lärmschutz-
zonen, auch entsprechend in der Hansestadt Lübeck, zur Einsicht für die Öffentlichkeit und
die Archivierung hinterlegen lassen.
Herr Schubert beantragt das Anhörungsrecht für Frau Dowideit als sachkundige Bürgerin.
Der Ausschuss beschließt das Anhörungsrecht bei 14 -Jastimmen, 0-Neinstimmen und 0-
Stimmenthaltungen einstimmig.
Frau Dowideit merkt an, dass zügiges Handeln geboten sei, da wahrscheinlich im nächsten
Monat die Lärmzonen veröffentlicht würden und man die Bürger vorher dabei beteiligen sol-
le.
Frau Duske regt an, die Mitglieder des Umweltausschusses über die "Landesverordnung
über die Festsetzung des Lärmschutzbereiches für den Verkehrsflughafen Lübeck-
Blankensee" durch die o.g. Kommission und über die Arbeit derselbigen zu unterrichten. Ins-
besondere solle darauf eingegangen werden, wer sie erstellt und wem sie vorgelegt worden
sei sowie wer darüber entschieden habe.
Herr Droßard fragt zum Thema SGMA am St.-Jürgen-Ring nach, ob eine Zwischenbilanz
über eine Veränderung der Lärmbelastung gezogen werden könne.
1 Anlage 1 „Stand der Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie“
9
Des Weiteren macht er auf eine Studie des ADAC aufmerksam, nach der bei einer übermä-
ßigen Anschaffung von SGMA der Haushalt nicht ent- sondern belastet würde. Herr Möller
antwortet, dass eine Reduzierung der Lärmbelastung am St.-Jürgen-Ring zu verzeichnen
sei. Die Studie des ADAC sei ihm unbekannt und man habe in erster Linie Ordnungsaufga-
ben und die EU-Umgebungslärm-Richtlinie umzusetzen.
Im weiteren Verlauf wird im Umweltausschuss über den Nutzen und die Kosten von Ge-
schwindigkeitsmessanlagen und über andere Möglichkeiten zur Lärmreduzierung diskutiert.
Herr Hinrichs plädiert dafür, SGMA nicht immer unter dem Deckmantel des Lärmschutzes zu
rechtfertigen. Aufgrund der SGMA habe die Stadt in der Vergangenheit häufig negativ in den
Schlagzeilen gestanden.
Herr Wegner fragt nach, ob Lärmschutzmaßnahmen durch lärmmindernde Fahrbahndecken
umgesetzt werden könnten. Herr Hellberg antwortet, dass dieses Thema weiter verfolgt wer-
de. Die Problematik bestehe beim Zustand der Fahrbahndecken. Bei grundlegenden Maß-
nahmen sei diese Variante, genügend finanzielle Mittel vorausgesetzt, denkbar. In Lübeck
sei dies noch nicht durchgeführt worden.
Herr Dr. Eymer beantragt, die Präsentation als Anlage der Niederschrift beizufügen und die
Sitzung nach dem TOP 4.2.6 für eine 5-minütige Pause zu unterbrechen.
Herr Schubert lässt über den Antrag abstimmen.
Der Ausschuss stimmt dem Antrag bei 14-Jastimmen, 0-Neinstimmen und 0-Stimmenthaltung
einstimmig zu und nimmt die Mitteilung zu Kenntnis.
4.2.6 Altlastenkataster
Herr Schäfer gibt bekannt, dass Lübeck im S.-H.- Altlastenkataster-Ranking den Weg ins
Mittelfeld geschafft habe. In den „Bemerkungen 2011“ des Landesrechnungshofs S.-H. habe
der LRH noch diesbezüglich angemerkt: „Schlusslicht ist die Hansestadt Lübeck mit fast 90%
noch durchzuführender Erstbewertungen“. Ab 2011 sei das Altlastenkataster intensiver be-
arbeitet worden. Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR)
habe auf Landeskosten in den Stadtteilen Buntekuh, Moisling und St.Lorenz-Nord Karten-
auswertungen der dortigen Verdachtsflächen vorgenommen und durch Überarbeitung des
Branchenkatalogs für die gesamte Prüfliste zahlreiche Standorte vom Altlastenverdacht be-
freien können. Bei 40% der 10.000 Standorte, bei denen anhand alter Adressbücher vieler
Jahrgänge eine altlastenträchtige Nutzung angenommen worden sei, könne diese nicht bes-
tätigt werden. Etwa 6.000 Verdachtsflächen seien nur noch zu bearbeiten. Auch beim Katas-
ter-Arbeitsprogramm der Unteren Bodenschutzbehörde (uBB), auch mit 75%igem Landeszu-
schuss, sei der Verdacht bei den meisten Standorten in der Innenstadt entkräftet worden.
Hier werde erwartet, dass man nur ca. 10-15% der bislang gelisteten 1.400 Standorte letzt-
lich in das Altlastenkataster übernehme.
Ohne Unterstützung des Landes wäre diese Pflichtaufgabe nicht leistbar gewesen. Zum ei-
nen finanziell, da das Budget der uBB im Vergleich zu den 90er Jahren um 80% geschrumpft
sei, zum anderen personell. In seinen „Bemerkungen 2011“ habe der Landesrechnungshof
bei der Überprüfung der uBB´s des Landes S.-H. folgendes festgestellt:
„Die Personalausstattung der Hansestadt Lübeck ist zu gering bemessen, um den Aufgaben
der unteren Bodenschutzbehörde sachgerecht und zügig nachkommen zu können. Bei den
kreisfreien Städten Flensburg, Kiel und Neumünster ist eine sachrechte Aufgabenerledigung
hingegen gewährleistet.“
Ende März gehe ein Geologe der uBB in Rente. Falls die Stelle nicht ausbildungsmäßig
gleichwertig und zeitnah extern besetzt werde, sei die Aufgabenerfüllung nicht mehr möglich.
10
Herr Müller fragt nach, ob das Land die Kosten in Rechnung stelle. Herr Schäfer antwortet,
dass die Kosten nicht in Rechnung gestellt worden seien.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Der Ausschussvorsitzende unterbricht die Sitzung um 17:35 Uhr für eine 5-minütige Pause.
Der Ausschussvorsitzende setzt die Sitzung um 17:40 Uhr fort.
4.3 – Beantwortung von Anfragen
4.3.1 Lärm- bzw. Schalltests für Windkraftanlagen /
Munitionsvernichtungssprengungen
Lärmtests
Herr Hellberg teilt mit, dass die Lärmtests (für Windkraftanlagen) an insgesamt 4 Tagen zwi-
schen dem 13. und dem 23. August des vergangenen Jahres am Brodtener Ufer durchge-
führt worden seien. Der Ort sei geeignet für die Lärmtests, da als Testpfahl der bereits exis-
tierende Rammpfahl genutzt werden konnte. Nachteilig an dem Standort sei, dass das Um-
feld als „unrein“ im Hinblick auf Munition gelte. Deshalb habe das LKA (Abteilung Kampfmit-
telräumdienst) im Vorfeld der Lärmtests Minen im Umfeld des Testpfahls geräumt, aber nicht
gesprengt. Insgesamt seien eine Vielzahl kleinerer Munition und eine Wasserbombe entfernt
worden. Zuständig für die Genehmigung der Lärmtests sei das Wasser- und Schifffahrtsamt.
Munitionssprengung
Herr Hellberg führt weiter aus, dass im Rahmen der Suche nach vermuteten Giftgasbehäl-
tern in der Lübecker Bucht (Versenkung im/nach dem 2. Weltkrieg) 2008 u.a. mehrere
Sprengköpfe vor der Küste aufgefunden worden seien. Vom LKA seien Ende Oktober 2011
mehrere Vernichtungssprengungen durchgeführt worden, da eine Bergung der Munition aus
Sicherheitsgründen nicht in Betracht gekommen wäre. Während der Sprengmaßnahmen sei
das Seegebiet / die Seeschifffahrtsstrasse entsprechend gesperrt worden. Die Abstimmung
hierzu sei durch das LKA mit der Wasserschutzpolizei und dem Wasser- u. Schifffahrtsamt
erfolgt. Eine vorbereitende, ausführliche Information der Medien / Verbände / Öffentlichkeit
habe stattgefunden.
Im Ergebnis sei festzuhalten, dass die beiden Ereignisse gemäß der Aussage des LKA in
keinem ursächlichen Zusammenhang stünden. Dass die Durchführungsorte räumlich nicht
weit voneinander entfernt liegen, sei ein Zufall.
Frau Duske fragt nach, ob es nicht risikoreich sei, in so einem Gebiet Messungen bzw. Tests
durchzuführen. Herr Hellberg antwortet, dass aus diesem Grunde das Gebiet vorher über-
prüft und geräumt worden sei.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
4.3.2 Erhöhte Anforderungen Remondis / Zufahrtswege
Herr Möller gibt bekannt, dass sich aufgrund des Brandes bei Remondis für die Einsatzkräfte
keine erhöhten Anforderungen ergeben hätten. Die einsatztaktischen Maßnahmen der Feu-
erwehr und Vorgehensweisen nach den bewährten Standardregeln seien nach Auffassung
der Feuerwehr ausreichend. Zur Erschließung des Geländes der Firma Remondis gebe es
inzwischen eine zweite Feuerwehrzufahrt, die je nach Lage und Windrichtung von der Feu-
erwehr genutzt werden könne. Diese Zufahrt sei bereits ein Ergebnis einer Planübung aus
dem Jahre 2010 und habe mit den Ereignissen in 2011 nichts zu tun, könnte allerdings als
Verbesserung herangezogen werden.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
11
4.3.3 Baumfällungen Wallanlagen
Herr Möller gibt die Stellungsnahme des Bereichs „Stadtgrün“ bekannt:
„Die baumpflegerischen Maßnahmen - darunter auch einige Fällungen - wurden ausschließ-
lich aus Verkehrssicherheitsgründen vorgenommen, die Denkmalpflege ist daran nicht betei-
ligt gewesen. Es gab zu den durchgeführten Maßnahmen keine Alternativen, da die Wallan-
lagen nicht wirksam und dauerhaft gegen ein Betreten gesichert werden können und zudem
zur ehem. Seefahrtschule ein Wegerecht zugunsten der GMSH besteht.
Die Maßnahmen mussten aus Kapazitätsgründen ausgeschrieben und extern an Fachfirmen
vergeben werden, wurden aber fachlich durch Mitarbeiter der Bereiches Stadtgrün und
Friedhöfe begleitet. Eine Information der Öffentlichkeit erfolgte ebenfalls aus Kapazitätsgrün-
den in diesem Jahr nicht. Zu Baumpflegemaßnahmen sind aber in den letzten Jahren vom
Bereich Stadtgrün einige Öffentlichkeitstermine durchgeführt worden, bei denen sowohl die
Kontrollen als auch die notwendigen Sicherungsmaßnahmen ausführlich dargestellt worden
sind.
Die betroffenen Bäume in den Wallanlagen sind aufgrund ihres hohen Alters und dem hohen
Grad an Vorschädigungen teilweise nur noch durch starke Kronenreduzierungen für einige
Jahre verkehrssicher zu machen gewesen. Die angesprochenen Kastanien schließen zwar
große Wunden nur schlecht ab, zur Schnittführung gab es aber keine Alternativen. Verblei-
bende Stummel ohne seitliche Zugäste (im Gärtnerjargon „Kleiderhaken“ genannt) faulen bis
in den Stamm hinein zurück, die Ausbreitung der Faulherde ist kaum noch zu kontrollieren.
Um die Bäume noch ein paar Jahre halten zu können, mussten die Schnitte an eben diesen
Stellen geführt werden.“
Frau Duske merkt an, dass in der Vergangenheit bei anderen Maßnahmen die komplette
Krone bei einigen Bäumen entfernt worden sei und nur noch der Stamm stehe. Herr Röttger
entgegnet, dass bei der Verschneidung Fachleute am Werk seien und diese gute Arbeit leis-
ten. In solchen Stämmen gebe es Baumhöhlen, die als Lebensraum für verschiedene Le-
bensarten dienen. Deshalb blieben die Stämme stehen.
Abschließend bemängelt Frau Duske die nur teilweise Beantwortung der Anfrage, da sie
ebenfalls nach den Fälllisten gefragt habe.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Nachrichtlich gibt der Bereich Stadtgrün folgende Antwort zu den Fälllisten zu Proto-
koll:
„Wegen erheblicher Personalprobleme musste der Schwerpunkt auf eine Abarbeitung der
verkehrssicherheitsrelevanten Arbeiten gelegt werden. Wenn das Personalproblem behoben
ist, werden selbstverständlich die Fälllisten wieder im Internet veröffentlicht. Alle Fällungen
des Bereiches Stadtgrün und Friedhöfe erfolgen im Übrigen aus Verkehrssicherheitsgrün-
den. Die Listen werden, außer bei akuter Gefahr, dem Bereich Naturschutz vorher übermit-
telt. Durch den Einsatz der elektronischen Baum-Tags sind die Baumnummern nicht mehr für
jedermann erkennbar sondern nur mit elektronischen Lesegeräten auslesbar. Die zusätzliche
Markierung mit Farbspray würde einen zeitaufwändigen weiteren Arbeitsgang erforderlich
machen, der zurzeit wie oben beschrieben nicht leistbar ist.“
4.4 – Überweisungen aus der Bürgerschaft
Es liegt nichts vor.
TOP 5 – Anträge
Es liegt nichts vor.
12
TOP 6 – Vorlagen
TOP 6.1 V O R L A G E
Gegenstand: Finanzplan/Investitionstätigkeiten 2012 – 2015
Beschlussvorschlag: In den Finanzplan 2012 werden die vom Bereich Haushalt und
Steuerung empfohlenen Maßnahmen und Beiträge des
Rohentwurfs gemäß Anlage 3 für das Jahr 2012 und für
den mittelfristigen Zeitraum bis 2015 aufgenommen.
Herr Schubert fragt nach, weshalb die Zahlen zum Konto 7853000 vom angemeldeten Wert
im Entwurf auf Null gesetzt worden seien. Herr Hopp antwortet, dass die Mittel konsumtiv
und demzufolge im konsumtiven Haushalt zu ordnen seien.
Herr Dr. Eymer beantragt, die Vorlage ohne Votum zur Kenntnis zu nehmen.
Herr Schubert lässt über den Antrag abstimmen.
Der Umweltausschuss nimmt die Vorlage bei 14-Jastimmen, 0-Neinstimmen und 0-Stimmenthaltung
einstimmig ohne Votum zur Kenntnis.
TOP 6.2
V O R L A G E
Gegenstand: Produkthaushaltsplan mit Stellenplanänderungen 2012
Teilbereich: Naturschutz, Umweltschutz, Stadtwald
Beschlussvorschlag: Der Bürgerschaft wird empfohlen, den Entwurf des
Produkthaushaltsplanes 2012 zu beschließen.
Herr Droßard fragt nach, wie es zu der fehlerhaften Kalkulation gekommen sei. Herr Hellberg
und Herr Hopp antworten, dass 2011 mit dem realen Personalbestand (Zu- und Abgänge)
gerechnet worden sei. Für 2012 seien Durchschnittwerte zugrunde gelegt worden. Des Wei-
teren seien zusätzlich die Kosten für eine/n Klimaschutzmanager/in und eine Stelle zur Um-
setzung der EU-Umgebungslärmschutz-Richtlinie veranschlagt worden.
Frau Duske spricht den offenen Brief des Fachbereichspersonalrats zur Aussetzung der
Dienstpostenbewertung (Dipo) bei der Hansestadt Lübeck (Liste der Sparvorschläge vom
Bürgermeister) an und bittet darum, diesen zur Kenntnis zu nehmen. Es könne nicht sein,
dass Mitarbeiter der Verwaltung höherwertige Aufgaben / Stellen wahrnehmen und diese
dafür nicht angemessen entlohnt würden.
Herr Müller fragt nach, weshalb die Personalaufwendungen ab 2013 im Bereich Umwelt-
schutz gleich blieben. Herr Möller antwortet, dass durch das Projekt 390 die Verwaltung
zentralisiert und die daraus resultierenden Synergieeffekte die jährliche Steigerung kompen-
sieren würden.
Herr Wegner bittet um Informationen, inwieweit Verträge mit dem Landschaftspflegeverein
Dummersdorfer Ufer e.V. und Landwege e.V. im Hinblick auf Zielvereinbarungen geschlos-
sen worden seien und ob es Möglichkeiten von Sanktionen bei Nichteinhaltung gebe.
Herr Möller und Frau Dr. Kühn sagen eine Unterrichtung in der nächsten Sitzung zu.
13
Herr Dr. Eymer bittet um eine realistische Einschätzung der Sparvorgabe für den Bereich
Stadtwald. Herr Möller und Herr Mahnkopf berichten, dass gegen diese Sparmaßnahme
starke Vorbehalte bestünden. Ziel sei es, einen Zuschussbedarf von 150.000 EUR zu errei-
chen. Generell sei man bemüht, den Zuschussbedarf auf Null zu bringen. Dies sei aber von
vielen - nicht beeinflussbaren - Faktoren abhängig. Beispielhaft seien hier die Holzpreise zu
nennen. So habe man für die Eiche relativ hohe Preise erzielen können, für die Buche ver-
gleichsweise geringe. Inwieweit sich die Preise verändern, könne nicht vorhergesagt werden.
Nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Haushaltsführung (Vorsicht, Wahrheit, Klar-
heit u.s.w.) sei es sinnvoll, in Jahren guter Holzpreise Rücklagen zu bilden, um diese in Jah-
ren schlechter Holzpreise als Ausgleich haushaltstechnisch nutzen zu können.
Herr Schubert beantragt, analog der Abstimmung zum TOP 6.1 zu verfahren und lässt dar-
über abstimmen.
Der Umweltausschuss nimmt die Vorlage bei 14-Jastimmen, 0-Neinstimmen und 0-Stimmenthaltung
einstimmig ohne Votum zur Kenntnis.
TOP 7 – Berichte und Antworten
Es liegt nichts vor.
TOP 8 – Neue Anfragen und Verschiedenes
8.1 Herr Röttger
- Jakobskreuzkraut
Herr Röttger bittet um Auskunft zum Thema „Jakobskreuzkraut“, insbesondere der Gefähr-
lichkeit, Ausbreitung und Möglichkeiten der Eindämmung, zu einer der nächsten Sitzungen
des Umweltausschusses.
Herr Möller sagt eine Unterrichtung der Ausschussmitglieder in einer der nächsten Sitzungen
des Umweltausschusses zu.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
II. Nichtöffentlicher Teil
Herr Schubert stellt die Nichtöffentlichkeit her. Darüber gibt es eine gesonderte Niederschrift.
III. Öffentlicher Teil der Sitzung
14. Bekanntgabe der im Nichtöffentlichem Teil gefassten Beschlüsse
Herr Schubert stellt die Öffentlichkeit wieder her und gibt bekannt, dass im nichtöffentlichen
Teil keine Beschlüsse gefasst worden sind. Herr Schubert schließt die Sitzung um ca. 18:40
Uhr.
Hans-Jürgen Schubert Maik Schneider
Ausschussvorsitzender Protokollführer