Auszug - Importierte Niederschrift  

Umweltausschuss
TOP: Ö 1
Gremium: Umwelt und Kleingartenausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 21.02.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: Anlass: Sitzung
 
Beschluss


Niederschrift (öffentlicher Teil) 

 

Fachbereich 3 – Umwelt, Sicherheit und Ordnung        Lübeck, 24.02.2012 

 

N i e d e r s c h r i f t 

über die Sitzung des Umweltausschusses der Hansestadt Lübeck 

am Dienstag, den 21.02.2012 

           Nr. 29 Wahlperiode 2008/2013 

 

Beginn der Sitzung:  16:00  Uhr  

      

Ende der Sitzung:  18:45  Uhr  

      

Vorsitzender des

Umweltausschusses:  Herr  Schubert  Bündnis 90/Die Grünen 

       

anwesende

Ausschussmitglieder:  Herr  Stolz  SPD            

  Herr  Klein  SPD            

  Frau  Lange  SPD            

  Herr  Lange  SPD            

  Herr  Hamdorf  SPD            

  Herr  Dr. Eymer  CDU            

  Herr  Hinrichs  CDU            

  Herr  Röttger  CDU            

  Herr  Droßard  CDU            

  Herr  Reinhardt  Die Linke            

  Herr  Wegner  BfL            

  Frau  Duske  Bündnis 90/Die Grünen            

  Herr  Müller  FDP            

       

abwesende 

Ausschussmitglieder:  Frau  Scheel  SPD vertr. durch Herrn Lange 

  Frau  Siebdrat  SPD vertr. durch Frau Lange 

  Herr  Bruns  SPD  

  Frau  Salenz  SPD vertr. durch Herrn Hamdorf 

  Frau  Lietzke  CDU vertr. durch Herrn Droßard 

  Frau  Mentz  Bündnis 90/Die Grünen vertr. durch Frau Duske 

  Herr  Voigt  FUL (beratendes Mitglied) 

       

Seniorenbeirat:  Herr  Macziey   

       

Naturschutzbeirat:  Herr  Clement   

       

Senator:  Herr  Senator  Möller 

       

Vertreterinnen und Vertreter

der Bereiche:  Frau  Neitzke  Fachbereichscontrolling 

  Herr  Hopp  Fachbereichsdienste 

  Frau  Dr. Kühn  Naturschutz 

  Herr  Hellberg  Umweltschutz 

  Herr  Schäfer  Umweltschutz 

  Frau  Meybohm  Umweltschutz 

  Herr  Mahnkopf  Stadtwald 

       

Protokollführer:  Herr  Schneider  Fachbereichsdienste 

       

Öffentlichkeit:  mehrere Personen der Öffentlichkeit

 

 

 

Tagesordnung für die Sitzung des Umweltausschusses 

am 21.02.2011 

(Nr. 29 Wahlperiode 2008/2013) 

 

I. Öffentlicher Teil der Sitzung  

      Beratungsergebnis 

      Kenntnis  Empfehlung  Vertagt 

1.   Feststellung der Beschlussfähigkeit    X     

           

2.   Feststellung der Tagesordnung    X     

           

3.   Feststellung der Niederschrift  (öffentlicher Teil) über 

die Sitzung des Ausschusses vom  17.01.2012                  

 

  Anlage      

 

 

  

 

  

           

4.   Mitteilungen         

           

4.1   Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden         

           

4.1.1   Energieeffizienzzentrum in Neumünster          X       

           

4.2   Mitteilungen der Fachbereichsleitung         

           

4.2.1   Newsletter Nr. 1/2012    Anlage      X       

           

4.2.2   Gesetzesänderung „Informationszugangsgesetz“    X       

           

4.2.3   Aktueller Sachstand „Mammutbaum“    X       

           

4.2.4   Baufeld Ikea / Baufeld Hansemuseum

(Verbringung des Bauschutts)    X       

 

           

4.2.5   Lärmminderung / Lärmschutz durch 

Geschwindigkeitsmessanlagen bzw. Umsetzung der

EU-Umgebungslärm-Richtlinie 

  X       

 

           

4.2.6   Altlastenkataster    X       

           

4.3   Beantwortung von Anfragen          

           

4.3.1   Lärm- bzw. Schalltests für Windkraftanlagen / 

Munitionsvernichtungssprengungen 

(UA 17.01.2012 TOP 8.1) 

 

   X       

 

           

4.3.2   Erhöhte Anforderungen Remondis / Zufahrtswege

(UA 17.01.2012 TOP 8.2) 

   X       

 

           

4.3.3   Baumfällungen Wallanlagen 

(UA 17.01.2012 TOP 8.3) 

   X       

 

           

4.4   Überweisungen aus der Bürgerschaft          

           

  Es liegt nichts vor.

 

 

           

           

           

           

            

5.   Anträge          

           

  Es liegt nichts vor.             

           

6.   Vorlagen          

           

6.1   Finanzplan/Investitionstätigkeiten 2012 - 2015  Anlage  X       

           

6.2   Produkthaushaltsplan mit Stellenplanänderungen 2012  

(Naturschutz, Umweltschutz, Stadtwald) 

+ Austausch- und Ergänzungsblätter 

 

Anlage 

X       

 

           

7.   Berichte und Antworten          

           

  Es liegt nichts vor.             

           

8.   Neue Anfragen und Verschiedenes          

           

8.1   Herr Röttger - Jakobskreuzkraut         

 

II. Nichtöffentlicher Teil der Sitzung  

           

9.   Feststellung der Niederschrift  (nichtöffentlicher Teil) 

über die Sitzung des Ausschusses vom       17.01.2012        Anlage  

 

 

  

 

  

           

10.   Mitteilungen          

           

10.1   Bescheid nach § 15 Bundesimmissionsschutzgesetz

(BImSchG) 

 

       

X       

 

           

10.2   Aussichtsturm Dummersdorfer Ufer    X       

           

11.   Berichte und Antworten         

           

  Es liegt nichts vor.                  

           

12.   Vorlagen          

           

  Es liegt nichts vor.         

           

13.   Neue Anfragen und Verschiedenes          

           

  Es liegt nichts vor.                  

                    

           

III. Öffentlicher Teil der Sitzung  

           

14.   Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

 

 

 

I. Öffentlicher Teil der Sitzung 

Der  Vorsitzende  eröffnet  die  Sitzung  des  Umweltausschusses,  begrüßt  die  Ausschussmit-

glieder und die Vertreter der Bereiche. 

 

TOP 1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit 

 

Herr Schubert stellt die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest. 

 

TOP 2 – Feststellung der Tagesordnung  

 

Der Ausschuss stellt die Tagesordnung bei  14-Jastimmen,  0-Neinstimmen und  0-Stimmenthaltungen 

einstimmig fest.  

 

TOP 3 – Feststellung der Niederschrift über die Sitzung des Umweltausschusses 

vom 17.01.2012  

Frau Duske beantragt, die Niederschrift Nr. 28, Seite 9 vorletzter Satz zum TOP 4.4.1 wie 

folgt zu ändern:

streiche:

  nachzufragen     setze:     dafür  zu werben  

Zum TOP 8.3, Seite 11 merkt sie an, dass ebenfalls gefragt worden sei, weshalb die Fällliste 

nicht  veröffentlicht  werde.  Herr  Möller  sagt  zu,  dass  diesbezüglich  erneut  beim  Bereich 

Stadtgrün nachgefragt werde.

Herr Dr. Eymer merkt zum TOP 4.2.2, Seite 6 Abs. 2 letzter Satz an, den Satz um die Aus-

sage von Herrn Möller 

„… sich im überschaubaren Rahmen hielten , zurzeit aber nicht beziffert werden könnten. “   

zu ergänzen.

Herr Röttger beantragt, die Niederschrift Nr. 28, Seite 10, Abs. 6 zum TOP 6.1 wie folgt zu 

ändern:

„Herr  Röttger  bittet  um  Überprüfung,  ob  Anreize  zur  Umsetzung  von  Klimaschutzmaßnah-

men für den Einzelnen geschaffen werden könnten.“

Herr Schubert lässt über die Anträge und die Niederschrift abstimmen. 

 

Der Ausschuss stellt die Niederschrift in geänderter und ergänzter Fassung bei  14-Jastimmen,  0-

 

Neinstimmen und  0-Stimmenthaltungen einstimmig fest. 

 

TOP 4 – Mitteilungen 

 

4.1 – Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden

4.1.1   Energieeffizienzzentrum in Neumünster 

    

Herr Schubert teilt mit, dass für den 06.03.2012 der Besuch des Energieeffizienzzentrums in 

Neumünster für die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses geplant sei und die Teil-

nahme bis einschließlich 21.02.2012 angemeldet werden könne. Herr Möller sagt diesbezüg-

lich seine Teilnahme ab, da zeitgleich der Arbeitskreis „Neo-Nazi-Demo“ tage. 

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

4.2 – Mitteilungen der Fachbereichsleitung 

4.2.1  Newsletter Nr. 1/2012

Herr  Dr.  Eymer  fragt  nach,  was  die  Zielsetzung  des  thematischen  Landschaftsplanes  sei. 

Frau Dr. Kühn und Herr Möller antworten, dass dadurch das Verwaltungshandeln festgelegt 

werde. Die verschiedenen Konzepte (Wohnbaulandkonzept, Gewerbelandkonzept, themati-

scher  Landschaftsplan)  müsse  man  abstimmen  und  ein  gesamtstädtisches  planerisches 

Handeln entwickeln. Durch Kooperation der Fachbereiche werde dieser Prozess gestaltet. In 

der  Aprilsitzung  des  Umweltausschusses  werde  der  Aufstellungsbeschluss  zum  Land-

schaftsplan vorgestellt. 

Herr Röttger merkt zum Punkt 6. an, dass bei einigen Landwirten Cross-Compliance Verstö-

ße festgestellt und geahndet worden seien. Nun seien durch den Bereich Verkehr begange-

ne  Verstöße  dokumentiert  worden.  Er  fragt  nach,  ob  diese  ebenfalls  sanktioniert  würden. 

Frau Dr. Kühn antwortet, dass diese Fälle ebenfalls verfolgt und intern geklärt würden. Kla-

gebefugnis sei nicht gegeben, da sich die Stadt nicht selbst verklagen könne. 

Frau Duske merkt an, dass sich der Bereich Stadtplanung auch über den Knickschutz hin-

wegsetze. Beispielhaft sei hier der Altenheimbau Gneversdorfer Weg zu nennen. 

Herr Möller und Herr Schubert führen aus, dass dieses Thema im Bauausschuss angespro-

chen werden könne und das Gespräch mit dem FB 5 gesucht werde. 

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

4.2.2  Gesetzesänderung „Informationszugangsgesetz“

Herr Hellberg gibt bekannt, dass das vom Schleswig-Holsteinischen Landtag beschlossene 

Informationszugangsgesetz  (IZG)  am  27.01.2012  in  Kraft  getreten  sei.  Das  IZG  gebe  den 

Bürgerinnen und Bürgern einen Anspruch auf Einsicht in Verwaltungsakten, wenn dem keine 

überwiegenden Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen. Insbesondere habe die informa-

tionspflichtige  Stelle  die  Öffentlichkeit  in  angemessenem  Umfang  aktiv  und  systematisch 

über  den  Zustand  der  Umwelt  zu  unterrichten. Mit  dem  neuen  Informationszugangsgesetz 

(IZG) werde das vorher bestehenden Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) und das Umweltin-

formationsgesetzes (UIG) des Landes zusammengeführt. Zielsetzung dieser Zusammenfüh-

rung sei eine Vereinfachung und Vereinheitlichung der Verfahren und eine Vermeidung von 

Abgrenzungsproblemen bei Informationsgesuchen von Bürgerinnen und Bürgern gegenüber 

der schleswig-holsteinischen Verwaltung. Komme es zu Konflikten, könne das Unabhängige 

Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) angerufen werden und zur Kon-

fliktklärung beitragen.

Frau Duske fragt nach, ob sich dadurch die Gebühren erhöhen würden. Weiterhin habe sie 

das Baumgutachten für den Baufeldbereich des Hansemuseums einsehen wollen, dies sei 

ihr verwehrt worden. Herr Hellberg antwortet, dass die Gebühren gleich geblieben seien. Für 

die Einsichtnahme ins Baumgutachten solle ein Informationsgesuch an die zuständige Stelle 

gestellt werden. Von dort erhalte man einen offiziellen Bescheid, wogegen je nach Entschei-

dung Rechtsmittel eingelegt werden können.

Herr Dr. Eymer möchte wissen, wie hoch die Anzahl der Auskunftsersuchen durch die Bür-

ger  seien. Weiterhin  bemängelt  er  die  Internetseite  des  Bereichs  Umweltschutz.  Diese  sei 

momentan etwas  dürftig. Herr Hellberg antwortet, dass bis jetzt relativ wenig Anfragen (u.a. 

zur Deponie Schönberg) von Bürgern eingegangen seien. Zur Internetpräsenz könne er sa-

gen, dass die Webseite ständig verbessert und daran gearbeitet werde. Verbesserungs- und 

Änderungsvorschläge aus dem Kreis werde er gern annehmen. 

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

4.2.3  Aktueller Sachstand „Mammutbaum“

Frau Dr. Kühn gibt bekannt, dass der Mammutbaum laut Lageplan direkt im Baufeld liege 

und gemäß der Baumschutzsatzung bei erteilter Baugenehmigung genehmigungsfrei gefällt 

werden könne.  

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

 

4.2.4  Baufeld Ikea / Baufeld Hansemuseum 

(Verbringung des Bauschutts) 

Im Vorfeld der Ausschusssitzung wurde von Ausschussmitgliedern um Mitteilung zu folgen-

den Punkten gebeten:

 

 

1.  „Umgang mit schadstoffhaltigen Bestandteilen aus den Abrissen für das Ikea-Baufeld 

und das Baufeld des künftigen Hansemuseums. 

  

  a)  Aufgrund  der  aktuellen  Diskussionen  geht  es  hier  in  erster  Linie  um  

    asbesthaltigen  Bauschutt,  der  aufgrund  der  vorherigen  Bebauung  wohl  zu 

    erwarten  ist.  Es  wird  gebeten  um  Auskünfte  zur  Überwachung  und  

    Gesundheitsvorsorge, zu Transportwegen, Transportfirmen, Deponien und der 

    Zuverlässigkeit  solcher  Beteiligten.  Es  ist  auch  die  Frage,  wie  die  konkrete 

    Kontrolle stattfindet. 

  b)  Gilt noch der Beschluss bzw. Appell der Bürgerschaft, die Deponie Ihlenberg 

    nicht zu beliefern? Wenn nicht, gab es seinerzeit wohl eine substanzielle oder 

    formale  Begründung,  ihn  aufzuheben.  Kann  das  noch  mal  in  Erinnerung  

    gebracht werden?“ 

 

Herr Schäfer gibt  zu 1a bekannt, dass die Vorhaben gutachterlich vom Ingenieurbüro Mücke 

begleitet würden. Dipl. Ing. Mücke sei Asbestsachverständiger und habe mit der Staatlichen 

Arbeitsschutzbehörde  bei  der  Unfallkasse  Nord  das  Vorgehen  mit  asbesthaltigen  Abfällen 

konzeptioniert und ein Asbestkataster erstellt. Bei einer unangekündigten Kontrolle der Bau-

stelle durch Mitarbeiter der unteren Abfallentsorgungsbehörde der Hansestadt Lübeck (uAB) 

sei festgestellt worden, dass die Firma F&R Industriedemontage und – Abbruch GmbH, alle 

aus dem Rückbau stammenden Abfallfraktionen wie Teerpappe, Baustellenabfälle etc. sepa-

riert lagere und ordnungsgemäß verwerte bzw. beseitige. Beim Rückbau anfallende, nicht im 

Kataster  erfasste  Asbestfunde,  seien  nach  der  sofortigen  Einstellung  der  Arbeiten  in  Big 

Bags verpackt und die weiteren Arbeiten an diesem Bauabschnitt der Fachfirma HCH Um-

welt GmbH übergeben worden. Bei einem offiziellen Ortstermin erklärte der Sachverständige 

Dipl. Ing. Mücke, dass es sich beim Asbestrückbau um Routine handle. Der Asbestrückbau 

erfolge gemäß der Richtlinie TRGS 519. 

Den Transport des angefallenen Asbests zur angedachten Deponie Johannesthal werde der 

Entsorgungsfachbetrieb Gollan durchführen. Einer gesonderten Transportgenehmigung be-

dürfe es in diesem Fall nicht, da es sich bei der Firma Gollan um einen Entsorgungsfachbe-

trieb handle. Der Einzelentsorgungsnachweis, in dem die Deponie und die daraus resultie-

renden Transportwege festgeschrieben werden, befinde sich derzeitig noch in der Bearbei-

tung der GOES. Im Falle einer Genehmigung, sei eine elektronische Registerpflicht vorge-

schrieben. Alle dabei anfallenden Nachweise würden elektronisch erfasst und für die Kontrol-

le hinterlegt. Die uAB  habe Zugriff auf die hinterlegten Nachweise. Alle beteiligten Betriebe 

würden  über  ausreichend  Fachpersonal  und  Erfahrung  im  Umgang  mit  schadstoffhaltigen 

Abfällen  verfügen  und  als  zuverlässig  gelten.  Beim  Rückbau  der  Fläche  des  zukünftigen 

Hansemuseums sei Asbest in geringen Mengen vorgefunden worden. Die Asbestsanierung 

sei von der Fachfirma A.B.A GmbH durchgeführt worden.

 

 

Der  in  Big  Bags  verpackte  Asbest  sei  mit  einem  Sammelentsorgungsnachweis  auf  das 

Firmengelände der Firma A.B.A. GmbH in Reinbek verbracht worden. Von hier aus werde 

der Asbest mit einem Einzelentsorgungsnachweis weiter verbracht. Die Asbestarbeiten seien 

vorschriftsgemäß bei der Staatlichen Arbeitsschutzbehörde der Unfallkasse Nord angemel-

det und vor Ort von selbiger überwacht worden. 

Zu 1b  könne gesagt werden, dass der Beschluss Bestand habe, jedoch rechtswidrig sei und 

infolgedessen nicht umgesetzt werden dürfe. Bezüglich der Rechtswidrigkeit könne der Ver-

merk vom Bereich Recht eingesehen werden.

Frau Duske merkt an, dass Deponien bezüglich der Einlagerung von gefährlichen Abfällen in 

unterschiedliche  Klassen  eingeteilt  seien.  Sie  fragt  nach,  ob  es  diese  Einteilung  auch  bei 

Transportfirmen  gebe  und  die  Firma  Gollan  für  den  Transport  geeignet  sei.  Herr  Schäfer 

antwortet, dass der Asbest in Big Bags verpackt und demnach kein Gefahrgut mehr sei. Herr 

Droßard merkt an, dass die Firma Gollan dazu berechtigt sei, die Transporte durchzuführen. 

Nachrichtlich gibt Herr Schäfer folgende korrigierte Antwort zur Frage von Frau Duske 

zu Protokoll:

„…..es handelt sich selbstverständlich um Gefahrgut. Dennoch ist die Fa. Gollan berechtigt 

und geeignet solches Material zu transportieren.“

Herr Hamdorf fragt nach, inwieweit der Asbestrückbau durch Sachverständige vor Ort beglei-

tet worden sei. Herr Schäfer antwortet, dass der Asbestrückbau von Spezialfirmen durchge-

führt werde. Dies sei durch die Unfallkasse Nord vor Ort überwacht worden.  

Die  abschließende  Frage  von  Herrn  Dr.  Eymer,  ob  Asbest  eine  außergewöhnliche  Rolle 

beim Baufeld IKEA spiele, könne Herr Hellberg verneinen.  

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

4.2.5  Lärmminderung / Lärmschutz durch Geschwindigkeitsmessanlagen bzw. Um-

setzung der EU-Umgebungslärm-Richtlinie 

Im Vorfeld der Ausschusssitzung wurde von Ausschussmitgliedern um Mitteilung zu folgen-

den Punkten gebeten:

 

 

2.  „Lärmschutz durch stationäre Geschwindigkeits-Messanlagen.  

  Am  Sankt-Jürgen-Ring  gab  es  messbare  Lärmminderungen  in  dieser  Hinsicht.  

  Welche Aussichten gibt es zurzeit für Lärmminderungen an anderen Straßen durch 

  diese Maßnahme?

3.  Gewünscht ist auch ein Bericht oder eine Mitteilung zum Stand der Lärmminderungen 

  gemäß  EU-Umgebungslärm-Richtlinie,  bzw.  Lärmminderungen  auf  anderen  

  Grundlagen.  Wenn  es  aus  dem  Lärmminderungbeirat  Neues  hierzu  gibt,  

  wird gebeten, dem Umweltausschuss dazu eine Mitteilung zu machen.“ 

 

Herr Möller weist nochmals auf die per Email versandte Kostenaufstellung und Gegenüber-

stellung der Kauf- / Mietkaufvariante von stationären Geschwindigkeitsmessanlagen (SGMA) 

nach  doppischen Gesichtspunkten  hin.  Er führt  weiter  aus,  dass  man die  SGMA  nicht  zur 

Haushaltssanierung,  sondern  zum  aktiven  Schutz  von  Anwohnern  vor  übermäßigem  Stra-

ßenlärm  auf  besonders  schwer  belasteten  Straßenabschnitten  beschaffen  wolle.  Es  gehe 

vorrangig um die Lebensqualität und Sicherheit der Bürger.  

Zum Punkt 2 teilt Frau Meybohm mit, dass es nach jetzigem Kenntnisstand weder vor der 

Einrichtung der stationären Anlagen am St.-Jürgen-Ring noch im Anschluss daran Langzeit-

messungen gegeben habe, die eine messbare Lärmminderung dokumentiert hätten. Es kön-

ne aber festgestellt werden, dass die Anzahl der Delikte zurückgegangen sei.

 

 

Seitdem  die  Anlagen  stehen,  seien  von  den  Bewohnern  keine  Klagen mehr  bezüglich  der 

Lärmbelastung gekommen. Zusätzlich sei dem Internetauftritt des Umweltbundesamtes zum 

Thema „Tempolimit – Außerorts und Innerorts“ zu entnehmen, dass sich durch die Einhal-

tung von Tempo 50 an Hauptverkehrsstraßen der Vorbeifahrtpegel um bis zu 5 dB(A) verrin-

gern  lasse.  Weiterhin  gebe  es  einen  Bericht  zur  Einrichtung  von  ortsfesten  Geschwindig-

keitsüberwachungsanlagen, der vom Umweltausschuss und von der Bürgerschaft bereits zur 

Kenntnis genommen worden sei. 

Frau Meybohm und Herr Hellberg stellen die Präsentation „Stand der Umsetzung der EU-

Umgebungslärmrichtlinie“

1 zum Punkt 3 vor. Herr Hellberg ergänzt, dass der letzte Lärmbei-

rat 2010 getagt habe. Es werde versucht, Mitte dieses Jahres zu einer neuen Tagung des 

Lärmbeirats einzuberufen. Zum Flughafen Lübeck-Blankensee könne gesagt werden, dass 

eine  Lärmkartierung  gesetzlich  nicht  vorgeschrieben  sei,  da  es  sich  nicht  um  einen  Groß-

flughafen  handle.  Gemäß  Bürgerschaftsbeschluss  aus  dem  Jahr  2008  solle  dennoch  eine 

Kartierung erfolgen. 

Frau Duske merkt an, dass die Deutsche Bahn  mit zur nächsten Sitzung des Lärmbeirats 

eingeladen werden solle. Herr Hellberg entgegnet, dass sich die Deutsche Bahn zu diesem 

Thema bis jetzt noch nicht kooperativ gezeigt habe.  Sie werde vermutlich in eigener Sache, 

im Zuge der Fehmarnbeltquerung, Initiative zeigen.

Herr Hellberg führt weiter aus, dass Frau Grau vom Bürgermeister in die "Kommission zum 

Schutz gegen Fluglärm und gegen Luftverunreinigungen durch Luftfahrzeuge" für den Ver-

kehrsflughafen Lübeck berufen worden sei. Als Stellvertreter für Frau Grau sei er benannt 

worden.  Auf  Grundlage  des  neuen  Bundesgesetzes  zum  Schutz  gegen  Fluglärm 

(FluglärmG) von 2007 sei von der Landesregierung Ende Januar 2012 eine Rechtsverord-

nung ("Landesverordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereiches für den Verkehrs-

flughafen  Lübeck-Blankensee")  verabschiedet,  aber  noch  nicht  vom  Kabinett  beschlossen 

worden. Vorab erfolge eine Beteiligung der betroffenen Kommunen und Kreise. Ein offizielles 

Beteiligungsverfahren  der  Bevölkerung  sei  gesetzlich  nicht  vorgesehen.  Der  Entwurf  der 

Landesverordnung  mit  den  dazugehörigen  Lärmschutzzonen  sei  auf  der  Internetseite  des 

Ministeriums  für  Landwirtschaft,  Umwelt  und  ländliche  Räume  SH  veröffentlicht  worden. 

Wenn die Landesverordnung voraussichtlich im März 2012 beschlossen werden sollte, wer-

de das Ministerium erneut eine Mitteilung herausgeben und die Karten mit den Lärmschutz-

zonen, auch entsprechend in der Hansestadt Lübeck, zur Einsicht für die Öffentlichkeit und 

die Archivierung hinterlegen lassen.

Herr Schubert beantragt das Anhörungsrecht für Frau Dowideit als sachkundige Bürgerin. 

 

Der Ausschuss beschließt das Anhörungsrecht bei  14 -Jastimmen,  0-Neinstimmen und  0-

 

Stimmenthaltungen einstimmig.  

Frau Dowideit merkt an, dass zügiges Handeln geboten sei, da wahrscheinlich im nächsten 

Monat die Lärmzonen veröffentlicht würden und man die Bürger vorher dabei beteiligen sol-

le.

Frau  Duske  regt  an,  die  Mitglieder  des  Umweltausschusses  über  die  "Landesverordnung 

über  die  Festsetzung  des  Lärmschutzbereiches  für  den  Verkehrsflughafen  Lübeck-

Blankensee" durch die o.g. Kommission und über die Arbeit derselbigen zu unterrichten. Ins-

besondere solle darauf eingegangen werden, wer sie erstellt und wem sie vorgelegt worden 

sei sowie wer darüber entschieden habe.  

 

 

Herr  Droßard  fragt  zum  Thema  SGMA  am  St.-Jürgen-Ring  nach,  ob  eine  Zwischenbilanz 

über eine Veränderung der Lärmbelastung gezogen werden könne.  

 

                                                  

1  Anlage 1 „Stand der Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie“

 

 

Des Weiteren macht er auf eine Studie des ADAC aufmerksam, nach der bei einer übermä-

ßigen Anschaffung von SGMA der Haushalt nicht ent- sondern belastet würde. Herr Möller 

antwortet,  dass  eine  Reduzierung  der  Lärmbelastung  am  St.-Jürgen-Ring  zu  verzeichnen 

sei. Die Studie des ADAC sei ihm unbekannt und man habe in erster Linie Ordnungsaufga-

ben und die EU-Umgebungslärm-Richtlinie umzusetzen.  

Im  weiteren  Verlauf  wird  im  Umweltausschuss  über  den  Nutzen  und  die  Kosten  von  Ge-

schwindigkeitsmessanlagen und über andere Möglichkeiten zur Lärmreduzierung diskutiert. 

Herr Hinrichs plädiert dafür, SGMA nicht immer unter dem Deckmantel des Lärmschutzes zu 

rechtfertigen. Aufgrund der SGMA habe die Stadt in der Vergangenheit häufig negativ in den 

Schlagzeilen gestanden.

 

Herr Wegner fragt nach, ob Lärmschutzmaßnahmen durch lärmmindernde Fahrbahndecken 

umgesetzt werden könnten. Herr Hellberg antwortet, dass dieses Thema weiter verfolgt wer-

de. Die Problematik bestehe beim Zustand der Fahrbahndecken. Bei grundlegenden Maß-

nahmen  sei  diese  Variante, genügend finanzielle  Mittel  vorausgesetzt, denkbar.  In  Lübeck 

sei dies noch nicht durchgeführt worden.

Herr Dr. Eymer beantragt, die Präsentation als Anlage der Niederschrift beizufügen und die 

Sitzung nach dem TOP 4.2.6 für eine 5-minütige Pause zu unterbrechen. 

Herr Schubert lässt über den Antrag abstimmen.

 

Der Ausschuss stimmt dem Antrag bei 14-Jastimmen, 0-Neinstimmen und 0-Stimmenthaltung 

 

 

einstimmig zu und nimmt die Mitteilung zu Kenntnis. 

4.2.6  Altlastenkataster

Herr  Schäfer  gibt  bekannt,  dass  Lübeck  im  S.-H.-  Altlastenkataster-Ranking  den  Weg  ins 

Mittelfeld geschafft habe. In den „Bemerkungen 2011“ des Landesrechnungshofs S.-H. habe 

der LRH noch diesbezüglich angemerkt: „Schlusslicht ist die Hansestadt Lübeck mit fast 90% 

noch durchzuführender Erstbewertungen“. Ab 2011 sei das Altlastenkataster intensiver be-

arbeitet  worden.  Das  Landesamt  für  Landwirtschaft,  Umwelt  und  ländliche  Räume  (LLUR) 

habe  auf  Landeskosten  in  den  Stadtteilen  Buntekuh,  Moisling  und  St.Lorenz-Nord  Karten-

auswertungen  der  dortigen  Verdachtsflächen  vorgenommen  und  durch  Überarbeitung  des 

Branchenkatalogs für die gesamte Prüfliste zahlreiche Standorte vom Altlastenverdacht be-

freien können. Bei 40% der 10.000 Standorte, bei denen anhand alter Adressbücher vieler 

Jahrgänge eine altlastenträchtige Nutzung angenommen worden sei, könne diese nicht bes-

tätigt werden. Etwa 6.000 Verdachtsflächen seien nur noch zu bearbeiten. Auch beim Katas-

ter-Arbeitsprogramm der Unteren Bodenschutzbehörde (uBB), auch mit 75%igem Landeszu-

schuss,  sei  der  Verdacht  bei  den  meisten  Standorten  in  der Innenstadt entkräftet  worden. 

Hier werde erwartet, dass man nur ca. 10-15% der bislang gelisteten 1.400 Standorte letzt-

lich in das Altlastenkataster übernehme. 

Ohne Unterstützung des Landes wäre diese Pflichtaufgabe nicht leistbar gewesen. Zum ei-

nen finanziell, da das Budget der uBB im Vergleich zu den 90er Jahren um 80% geschrumpft 

sei, zum anderen personell. In seinen „Bemerkungen 2011“ habe der Landesrechnungshof 

bei der Überprüfung der uBB´s des Landes S.-H. folgendes festgestellt:  

„Die Personalausstattung der Hansestadt Lübeck ist zu gering bemessen, um den Aufgaben 

der unteren Bodenschutzbehörde sachgerecht und zügig nachkommen zu können. Bei den 

kreisfreien Städten Flensburg, Kiel und Neumünster ist eine sachrechte Aufgabenerledigung 

hingegen gewährleistet.“  

Ende  März  gehe  ein  Geologe  der  uBB  in  Rente.  Falls  die  Stelle  nicht  ausbildungsmäßig 

gleichwertig und zeitnah extern besetzt werde, sei die Aufgabenerfüllung nicht mehr möglich.

 

 

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Herr Müller fragt nach, ob das Land die Kosten in Rechnung stelle. Herr Schäfer antwortet, 

dass die Kosten  nicht in Rechnung gestellt worden seien. 

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.  

 

Der Ausschussvorsitzende unterbricht die Sitzung um 17:35 Uhr für eine 5-minütige Pause. 

 

Der Ausschussvorsitzende setzt die Sitzung um 17:40 Uhr fort. 

4.3 – Beantwortung von Anfragen

4.3.1  Lärm- bzw. Schalltests für Windkraftanlagen /  

  Munitionsvernichtungssprengungen

Lärmtests   

Herr Hellberg teilt mit, dass die Lärmtests (für Windkraftanlagen) an insgesamt 4 Tagen zwi-

schen dem 13. und dem 23. August des vergangenen Jahres am Brodtener Ufer durchge-

führt worden seien. Der Ort sei geeignet für die Lärmtests, da als Testpfahl der bereits exis-

tierende Rammpfahl genutzt werden konnte. Nachteilig an dem Standort sei, dass das Um-

feld als „unrein“ im Hinblick auf Munition gelte. Deshalb habe das LKA (Abteilung Kampfmit-

telräumdienst) im Vorfeld der Lärmtests Minen im Umfeld des Testpfahls geräumt, aber nicht 

gesprengt. Insgesamt seien eine Vielzahl kleinerer Munition und eine Wasserbombe entfernt 

worden. Zuständig für die Genehmigung der Lärmtests sei das Wasser- und Schifffahrtsamt.  

Munitionssprengung

Herr Hellberg führt weiter aus, dass im Rahmen der Suche nach vermuteten Giftgasbehäl-

tern  in  der  Lübecker  Bucht  (Versenkung  im/nach  dem  2.  Weltkrieg)  2008  u.a.  mehrere 

Sprengköpfe vor der Küste aufgefunden worden seien. Vom LKA seien Ende Oktober 2011 

mehrere Vernichtungssprengungen durchgeführt worden, da eine Bergung der Munition aus 

Sicherheitsgründen nicht in Betracht gekommen wäre. Während der Sprengmaßnahmen sei 

das Seegebiet / die Seeschifffahrtsstrasse entsprechend gesperrt worden. Die Abstimmung 

hierzu sei durch das LKA mit der Wasserschutzpolizei und dem Wasser- u. Schifffahrtsamt 

erfolgt. Eine vorbereitende, ausführliche Information der Medien / Verbände / Öffentlichkeit 

habe stattgefunden.

Im Ergebnis sei festzuhalten, dass die beiden Ereignisse gemäß der Aussage des LKA in 

keinem  ursächlichen  Zusammenhang  stünden.  Dass  die  Durchführungsorte  räumlich  nicht 

weit voneinander entfernt liegen, sei ein Zufall.

Frau Duske fragt nach, ob es nicht risikoreich sei, in so einem Gebiet Messungen bzw. Tests 

durchzuführen. Herr Hellberg antwortet, dass aus diesem Grunde das Gebiet vorher über-

prüft und geräumt worden sei. 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

4.3.2  Erhöhte Anforderungen Remondis / Zufahrtswege 

Herr Möller gibt bekannt, dass sich aufgrund des Brandes bei Remondis für die Einsatzkräfte 

keine erhöhten Anforderungen ergeben hätten. Die einsatztaktischen Maßnahmen der Feu-

erwehr und Vorgehensweisen nach den bewährten Standardregeln seien nach Auffassung 

der Feuerwehr ausreichend. Zur Erschließung des Geländes der Firma Remondis gebe es 

inzwischen eine zweite Feuerwehrzufahrt, die je nach Lage und Windrichtung von der Feu-

erwehr genutzt werden könne. Diese Zufahrt sei bereits ein Ergebnis einer Planübung aus 

dem Jahre 2010 und habe mit den Ereignissen in 2011 nichts zu tun, könnte allerdings als 

Verbesserung herangezogen werden.

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

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4.3.3  Baumfällungen Wallanlagen

Herr Möller gibt die Stellungsnahme des Bereichs „Stadtgrün“ bekannt: 

„Die baumpflegerischen Maßnahmen - darunter auch einige Fällungen - wurden ausschließ-

lich aus Verkehrssicherheitsgründen vorgenommen, die Denkmalpflege ist daran nicht betei-

ligt gewesen. Es gab zu den durchgeführten Maßnahmen keine Alternativen, da die Wallan-

lagen nicht wirksam und dauerhaft gegen ein Betreten gesichert werden können und zudem 

zur ehem. Seefahrtschule ein Wegerecht zugunsten der GMSH besteht. 

Die Maßnahmen mussten aus Kapazitätsgründen ausgeschrieben und extern an Fachfirmen 

vergeben  werden,  wurden  aber  fachlich  durch  Mitarbeiter  der  Bereiches  Stadtgrün  und 

Friedhöfe begleitet. Eine Information der Öffentlichkeit erfolgte ebenfalls aus Kapazitätsgrün-

den in diesem Jahr nicht. Zu Baumpflegemaßnahmen sind aber in den letzten Jahren vom 

Bereich Stadtgrün einige Öffentlichkeitstermine durchgeführt worden, bei denen sowohl die 

Kontrollen als auch die notwendigen Sicherungsmaßnahmen ausführlich dargestellt worden 

sind.

Die betroffenen Bäume in den Wallanlagen sind aufgrund ihres hohen Alters und dem hohen 

Grad an Vorschädigungen teilweise nur noch durch starke Kronenreduzierungen für einige 

Jahre verkehrssicher zu machen gewesen. Die angesprochenen Kastanien schließen zwar 

große Wunden nur schlecht ab, zur Schnittführung gab es aber keine Alternativen. Verblei-

bende Stummel ohne seitliche Zugäste (im Gärtnerjargon „Kleiderhaken“ genannt) faulen bis 

in den Stamm hinein zurück, die Ausbreitung der Faulherde ist kaum noch zu kontrollieren. 

Um die Bäume noch ein paar Jahre halten zu können, mussten die Schnitte an eben diesen 

Stellen geführt werden.“

Frau  Duske  merkt  an,  dass  in  der  Vergangenheit  bei  anderen  Maßnahmen  die  komplette 

Krone bei einigen Bäumen entfernt worden sei und nur noch der Stamm stehe. Herr Röttger 

entgegnet, dass bei der Verschneidung Fachleute am Werk seien und diese gute Arbeit leis-

ten. In  solchen  Stämmen  gebe  es  Baumhöhlen,  die  als  Lebensraum für  verschiedene  Le-

bensarten dienen. Deshalb blieben die Stämme stehen. 

Abschließend bemängelt Frau Duske die nur teilweise Beantwortung der Anfrage, da sie 

ebenfalls nach den Fälllisten gefragt habe.

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

Nachrichtlich gibt der Bereich Stadtgrün folgende Antwort zu den Fälllisten zu Proto-

koll:

„Wegen erheblicher Personalprobleme musste der Schwerpunkt auf eine Abarbeitung der 

verkehrssicherheitsrelevanten Arbeiten gelegt werden. Wenn das Personalproblem behoben 

ist, werden selbstverständlich die Fälllisten wieder im Internet veröffentlicht. Alle Fällungen 

des Bereiches Stadtgrün und Friedhöfe erfolgen im Übrigen aus Verkehrssicherheitsgrün-

den. Die Listen werden, außer bei akuter Gefahr, dem Bereich Naturschutz vorher übermit-

telt. Durch den Einsatz der elektronischen Baum-Tags sind die Baumnummern nicht mehr für 

jedermann erkennbar sondern nur mit elektronischen Lesegeräten auslesbar. Die zusätzliche 

Markierung mit Farbspray würde einen zeitaufwändigen weiteren Arbeitsgang erforderlich 

machen, der zurzeit wie oben beschrieben nicht leistbar ist.“ 

4.4 – Überweisungen aus der Bürgerschaft

Es liegt nichts vor.

 

TOP 5 – Anträge 

 

Es liegt nichts vor.

 

 

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TOP 6 – Vorlagen 

 

TOP   6.1        V O R L A G E  

 

Gegenstand:       Finanzplan/Investitionstätigkeiten 2012 – 2015 

Beschlussvorschlag:     In den Finanzplan 2012 werden die vom Bereich Haushalt und  

        Steuerung empfohlenen Maßnahmen und Beiträge des  

        Rohentwurfs gemäß  Anlage 3  für das Jahr 2012 und für  

        den mittelfristigen Zeitraum bis 2015 aufgenommen. 

Herr Schubert fragt nach, weshalb die Zahlen zum Konto 7853000 vom angemeldeten Wert 

im Entwurf auf Null gesetzt worden seien. Herr Hopp antwortet, dass die  Mittel konsumtiv 

und demzufolge im konsumtiven Haushalt zu ordnen seien. 

Herr Dr. Eymer beantragt, die Vorlage ohne Votum zur Kenntnis zu nehmen. 

Herr Schubert lässt über den Antrag abstimmen. 

 

Der Umweltausschuss nimmt die Vorlage bei  14-Jastimmen,  0-Neinstimmen und  0-Stimmenthaltung  

einstimmig  ohne Votum  zur Kenntnis. 

TOP   6.2       

V O R L A G E 

 

Gegenstand:       Produkthaushaltsplan mit Stellenplanänderungen 2012 

Teilbereich:       Naturschutz, Umweltschutz, Stadtwald 

Beschlussvorschlag:                Der Bürgerschaft wird empfohlen, den Entwurf des  

Produkthaushaltsplanes 2012 zu beschließen. 

Herr Droßard fragt nach, wie es zu der fehlerhaften Kalkulation gekommen sei. Herr Hellberg 

und Herr Hopp antworten, dass 2011 mit dem realen Personalbestand (Zu- und Abgänge) 

gerechnet worden sei. Für 2012 seien Durchschnittwerte zugrunde gelegt worden. Des Wei-

teren seien zusätzlich die Kosten für eine/n Klimaschutzmanager/in und eine Stelle zur Um-

setzung der EU-Umgebungslärmschutz-Richtlinie veranschlagt worden. 

Frau  Duske  spricht  den  offenen  Brief  des  Fachbereichspersonalrats  zur  Aussetzung  der 

Dienstpostenbewertung  (Dipo)  bei  der  Hansestadt  Lübeck  (Liste  der  Sparvorschläge  vom 

Bürgermeister) an und bittet darum, diesen zur Kenntnis zu nehmen. Es könne nicht sein, 

dass  Mitarbeiter  der  Verwaltung  höherwertige  Aufgaben  /  Stellen  wahrnehmen  und  diese 

dafür nicht angemessen entlohnt würden.

Herr  Müller  fragt  nach,  weshalb  die  Personalaufwendungen  ab  2013  im  Bereich  Umwelt-

schutz  gleich  blieben.  Herr  Möller  antwortet,  dass  durch  das  Projekt  390  die  Verwaltung 

zentralisiert und die daraus resultierenden Synergieeffekte die jährliche Steigerung kompen-

sieren würden. 

Herr Wegner  bittet  um Informationen,  inwieweit  Verträge mit  dem  Landschaftspflegeverein 

Dummersdorfer Ufer e.V. und Landwege e.V. im Hinblick auf Zielvereinbarungen geschlos-

sen worden seien und ob es Möglichkeiten von Sanktionen bei Nichteinhaltung gebe. 

Herr Möller und Frau Dr. Kühn sagen eine Unterrichtung in der nächsten Sitzung zu.

 

 

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Herr  Dr.  Eymer  bittet  um  eine  realistische  Einschätzung  der  Sparvorgabe  für  den  Bereich 

Stadtwald.  Herr  Möller  und  Herr  Mahnkopf  berichten,  dass  gegen  diese  Sparmaßnahme 

starke Vorbehalte bestünden. Ziel sei es, einen Zuschussbedarf von 150.000 EUR zu errei-

chen. Generell sei man bemüht, den Zuschussbedarf auf Null zu bringen. Dies sei aber von 

vielen - nicht beeinflussbaren - Faktoren abhängig. Beispielhaft seien hier die Holzpreise zu 

nennen. So habe man für die Eiche relativ hohe Preise erzielen können, für die Buche ver-

gleichsweise geringe. Inwieweit sich die Preise verändern, könne nicht vorhergesagt werden. 

Nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Haushaltsführung (Vorsicht, Wahrheit, Klar-

heit u.s.w.) sei es sinnvoll, in Jahren guter Holzpreise Rücklagen zu bilden, um diese in Jah-

ren schlechter Holzpreise als Ausgleich haushaltstechnisch nutzen zu können. 

Herr Schubert beantragt, analog der Abstimmung zum TOP 6.1 zu verfahren und lässt dar-

über abstimmen.

 

 

Der Umweltausschuss nimmt die Vorlage bei  14-Jastimmen,  0-Neinstimmen und  0-Stimmenthaltung 

 

einstimmig  ohne Votum  zur Kenntnis.  

 

TOP 7 – Berichte und Antworten 

 

Es liegt nichts vor.

 

TOP 8 – Neue Anfragen und Verschiedenes 

 

8.1  Herr Röttger

  - Jakobskreuzkraut 

Herr Röttger bittet um Auskunft zum Thema „Jakobskreuzkraut“, insbesondere der Gefähr-

lichkeit, Ausbreitung und Möglichkeiten der Eindämmung, zu einer der nächsten Sitzungen 

des Umweltausschusses.

Herr Möller sagt eine Unterrichtung der Ausschussmitglieder in einer der nächsten Sitzungen 

des Umweltausschusses zu. 

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

II. Nichtöffentlicher Teil 

Herr Schubert stellt die Nichtöffentlichkeit her. Darüber gibt es eine gesonderte Niederschrift. 

 

III. Öffentlicher Teil der Sitzung 

14. Bekanntgabe der im Nichtöffentlichem Teil gefassten Beschlüsse 

Herr Schubert stellt die Öffentlichkeit wieder her und gibt bekannt, dass im nichtöffentlichen 

Teil keine Beschlüsse gefasst worden sind. Herr Schubert schließt die Sitzung um ca. 18:40 

Uhr.   

   

Hans-Jürgen Schubert            Maik Schneider

Ausschussvorsitzender            Protokollführer