Niederschrift (öffentlicher Teil)
Fachbereich 3 – Umwelt, Sicherheit und Ordnung Lübeck, 13.09.2011
N i e d e r s c h r i f t
über die Sondersitzung des Umweltausschusses / Bauausschusses
24. Sitzung des Umweltausschusses der Hansestadt Lübeck
am Montag, den 05.09.2011
in der Wahlperiode 2008/2013
Beginn der Sitzung: 16:00 Uhr
Ende der Sitzung: 18:00 Uhr
Umweltausschuss
Vorsitzender des
Umweltausschusses: Herr Schubert Bündnis 90/Die Grünen
anwesende
Ausschussmitglieder: Frau Siebdrat SPD
Herr Stolz SPD
Frau Salenz SPD
Frau Lange SPD
Herr Hamdorf SPD
Herr Dr. Eymer CDU
Herr Henseling CDU
Frau Lietzke CDU
Herr Reinhardt Die Linke
Frau Duske Bündnis 90/Die Grünen
Herr Voht BfL
Herr Müller FDP
beratendes
Ausschussmitglied: Herr Voigt FUL
abwesende
Ausschussmitglieder: Frau Scheel SPD vertr. durch Frau Lange
Herr Bruns SPD vertr. durch Herrn Hamdorf
Herr Klein SPD
Herr Hinrichs CDU vertr. durch Herrn Henseling
Herr Röttger CDU
Frau Mentz Bündnis 90/Die Grünen vertr. durch Frau Duske
Herr Wegner BfL vertr. durch Herrn Voht
Bauausschuss
Vorsitzender des
Bauausschusses: Herr Howe Bündnis 90/Die Grünen
anwesende
Ausschussmitglieder: Herr Dr. Brock
Frau Förster
Herr Freitag
Herr Hiller
Herr Kämer -Vertreter-
Herr Lötsch
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Frau Mewes
Herr Pluschkell
Herr Quirder
Herr Rathcke
Herr Rosenbohm -Vertreter-
Herr Palm
Herr Stüttgen
abwesende
Ausschussmitglieder:
Herr Schapke Vertreten durch Herrn Rosenbohm
Herr Dr. Eymer Vertreten durch Herrn Kämer
Herr Schubert Kein Vertreter
als Seniorenbeirat: Herr Macziey
Herr Zander
als Gäste: Herr Kaiser PTV AG
Herr Nibbe LVG
Vertreterinnen und Vertreter
der Verwaltung:
Herr Boden Bausenator
Frau Dr. Koop Fachbereichscontrolling
Herr Bössow Fachbereichscontrolling
Herr Zeckel Naturschutz
Herr Hellberg Umweltschutz
Herr Mahnkopf Stadtwald
Herr Schröder Stadtplanung
Herr Schünemann Stadtplanung
Herr Weber Stadtplanung
Frau Grau Wirtschaft, Hafen, Liegenschaften
Herr Langentepe Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Herr Klemm Personalrat FB 5
als Protokollführer: Herr Schneider Fachbereichsdienste
Öffentlichkeit: mehrere Personen der Öffentlichkeit
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Tagesordnung
Teil A - Gemeinsame Sitzung mit dem Umweltausschuss
Beginn: 16.00 Uhr
I. Öffentlicher Teil der Sitzung Beratungsergebnis
1.0 Allgemeiner Teil
1.1 Feststellung der Beschlussfähigkeit
1.2 Anträge und Beschlussfassungen zur Tagesordnung
2.0 Satzungen/Widmungen/Veränderungssperren
2.2 1. 94. Änderung des F-Planes der HL für den Teilbereich „Niendor-
fer Hauptstraße“ im Stadtteil Niendorf Moorgarten
2. B-Plan 19.02.00 – Niendorfer Hauptstraße
-Auslegungsbeschlüsse- (610) – wird nachversandt-
4.0 Planungen, Wettbewerbe und sonstige Beschlussvorlagen
4.3 Umsetzung der Ergebnisse der Untersuchungen zur Liniennetzop-
timierung (LNO) in Lübeck (610.4) – wird nachversandt-
Gemeinsam mit TOP 6.3.1 zu behandeln
6.0 Anfragen, Anregungen, Anträge und Verschiedenes
6.3 Anträge
6.3.1 Routenänderung der Buslinie 12 - Antrag des Seniorenbeirates zur
Liniennetzoptimierung (610.4)
Gemeinsam mit TOP 4.3 zu behandeln
II. Nichtöffentlicher Teil der Sitzung
Es liegt nichts vor.
III. Öffentlicher Teil der Sitzung
Es liegt nichts vor.
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I. Öffentlicher Teil der Sitzung
Herr Howe (Vorsitzender Bauausschuss) und Herr Schubert (Vorsitzender Umweltausschuss)
eröffnen die gemeinsame Sitzung des Umwelt- und des Bauausschusses, begrüßen die Aus-
schussmitglieder, die anwesenden Gäste sowie die VertreterInnen der Bereiche.
Herr Howe gibt bekannt, dass der Vorsitz der gemeinsamen Sitzung Herrn Schubert obliegt.
TOP 1 – Allgemeiner Teil
TOP 1.1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit
Herr Schubert stellt die Beschlussfähigkeit des Umweltausschusses fest.
TOP 1.2 – Anträge und Beschlussfassungen zur Tagesordnung
Herr Lötsch (BauA) fragt nach, weshalb eine gemeinsame Sitzung stattfinde. Normalerweise
werde in den einzelnen Ausschüssen über eine gemeinsame Sitzung beraten und diese be-
schlossen. Herr Schubert antwortet, dass auf Wunsch der Verwaltung zum TOP 2.2 eine ge-
meinsame Sitzung beider Ausschüsse vorgeschlagen worden sei. Bei den Vorgesprächen zu
den TOP 4.3 und 6.3.1 habe man ebenfalls eine gemeinsame Beratung als zweckmäßig emp-
funden. Aus diesen Gründen sei eine Sitzung beider Ausschüsse einberufen worden.
Der Umweltausschuss stellt die Tagesordnung bei 13 -Jastimmen, 0-Neinstimmen und 0-
Stimmenthaltungen einstimmig fest.
TOP 2.0 – Satzungen / Widmungen / Veränderungssperren
TOP 2.2 Vorlage
1. 94. Änderung des F-Planes der HL für den Teilbereich
„Niendorfer Hauptstraße“ im Stadtteil Niendorf Moorgarten
2. B-Plan 19.02.00 – Niendorfer Hauptstraße
-Auslegungsbeschlüsse-
Beschlussvorschlag:
1. Der Entwurf der 94. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lübeck
für den Teilbereich „Niendorfer Hauptstraße“ im Stadtteil Niendorf-Moorgarten und
die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Der Entwurf des Bebauungsplanes 19.02.00 – Niendorfer Hauptstraße in der
vorliegenden Fassung und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen
gebilligt.
3. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 (2) BauGB öffentlich
auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
über die Auslegung zu benachrichtigen.
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4. Sollte der Entwurf des Bebauungsplanes nach der Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB
geändert oder ergänzt werden, ohne dass die Grundzüge der Planung berührt
werden, ist eine eingeschränkte Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit sowie der
berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a (3)
Satz 4 BauGB durchzuführen.
Herr Müller fragt nach, ob es notwendig gewesen sei, die Artenlisten für Obstbäume / Hecken
festzusetzen. Weiterhin seien in der Liste alte bzw. ortsübliche Obstsorten nicht aufgeführt.
Herr Zeckel merkt an, dass sich eine Konkretisierung von Aussagen über Bepflanzungen be-
währt habe. Zur Vermeidung künftiger Streitigkeiten sei eine klare Auswahl getroffen worden.
Frau Duske möchte wissen, ob die Liste ergänzt werden könne. Weiterhin weist sie darauf hin,
dass Obstbepflanzung nicht dem Baumschutz unterliege und als Ausgleichsmaßnahme nicht
geeignet sei. Herr Zeckel antwortet, dass eine Erweiterung der Liste im weiteren Verfahren
grundsätzlich kein Problem darstelle. Aus Sicht des Bereiches sei die Liste ausreichend. Herr
Zeckel und Herr Weber (FB 5) führen aus, dass die Obstbepflanzung durch die Festsetzung
einen Rechtsstatus erhielte und dauerhaft geschützt sei.
Herr Stüttgen fragt zu 1.2 und 1.3 der Begründung nach, ob die zu erwartende Einwohnerzahl
von 80 Personen realistisch sei. Herr Weber antwortet, dass die Zahl gem. Statistischem Jahr-
buch mit dem Durchschnitt 1,84 Personen je Haushalt ermittelt worden sei.
Herr Müller fragt nach, ob bei einer Ausweitung auf eine zweite Familie pro Wohneinheiten die
Infrastruktur in Hinblick auf Schulen, Ärzte etc. ausreichend sei. Herr Weber antwortet, dass die
Infrastruktur ausreiche. Eine Teilung der Gebäude in zwei statt der festgesetzten einen Wohn-
einheit je Grundstück sei nicht vorgesehen.
Herr Schubert und Herr Howe fragen nach, ob die Bebauung ins Landschaftsschutzgebiet hin-
einreiche bzw. dieses durch Knicks ausreichend geschützt sei. Herr Zeckel antwortet, dass
planerisch ein größerer Abstand zwischen Baufläche-Knick-Landschaftsschutzgebiet vorgese-
hen sei. Die Bebauung rage nicht ins Landschaftsschutzgebiet hinein. Es sei darauf geachtet
worden, die Knicks zu erhalten.
Frau Duske merkt an, dass mehr auf eine ausgewogene Eingriffs-Ausgleichbilanz im Rahmen
des Grünordnerischen Fachbeitrags geachtet werden müsse. Die Versiegelung von Flächen
stehe in keinem Verhältnis zur Entsiegelung. Abschließend fragt sie nach, ob der Einbau von
Leerrohren zur späteren Nutzung der Geothermie als erneuerbare Energie aufgrund des
Grundwasserspiegels sinnvoll sei. Herr Zeckel führt aus, dass die Versiegelung ein generelles
Problem wachsender Städte sei. Ein ausgeglichenes Verhältnis von Ver- und Entsiegelung sei
nicht möglich gewesen. Aus diesem Grund seien andere Ausgleichsmaßnahmen (Anlegen
Wiese, Obstbepflanzung) gewählt worden. Herr Schröder teilt mit, der Einbau von Leerrohren
sei nur eine Option. Im späteren Verlauf müsse dies noch geprüft werden.
Frau Duske beantragt, dem Bauausschuss die folgende Empfehlung auszusprechen:
„Der Punkt 5.6. Energetische Optimierung / Klimaschutz der Vorlage
(Anlage) ist zu beachten
und umzusetzen.“
Der Umweltausschuss stimmt dem Antrag von Frau Duske bei 13 -Jastimmen, 0-Neinstimmen und 0-
Stimmenthaltungen einstimmig zu.
Herr Howe beantragt die Pflicht zur Errichtung eines KfW-55-Hauses in Bezug auf den Primär-
energiebedarf in die Begründung der Vorlage mit aufzunehmen.
Der Bauausschuss stimmt dem Antrag von Herrn Howe einstimmig zu.
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Herr Schubert lässt den Umweltausschuss über die Vorlage in der geänderten Fassung ab-
stimmen:
Der Umweltausschuss beschließt in geänderter Fassung bei 13 -Jastimmen, 0-Neinstimmen und 0-
Stimmenthaltungen einstimmig.
Herr Howe lässt den Bauausschuss über die Vorlage in der Fassung des Umweltausschusses
unter Berücksichtigung der von Herrn Howe beantragten Ergänzung abstimmen:
Der Bauausschuss beschließt in geänderter Fassung einstimmig.
TOP 4.0 – Planungen, Wettbewerbe und sonstige Beschlussvorlagen
TOP 4.3 Vorlage
Gegenstand: Umsetzung der Ergebnisse der Untersuchungen
zur Liniennetzoptimierung (LNO) in Lübeck
Beschlußvorschlag: 1. Der Bericht zur Überprüfung und Optimierung des Bus-
liniennetzes in der Hansestadt Lübeck von Juli 2011
wird zur Kenntnis genommen (Anlage 1).
2. Die, in der Anlage 3 benannten Änderungen der Stan-
dards des derzeit gültigen 2. Regionalen Nahverkehrs-
plans der Hansestadt Lübeck (RNVP) werden be-
schlossen.
3. Das Vorgehen zur Umsetzung der betrieblichen und
infrastrukturellen Maßnahmen wird beschlossen (Anla-
ge 1, Punkt VI und Anlage 4).
4. Der 6. Bericht zur Umsetzung der Maßnahmen des 2.
regionalen Nahverkehrsplanes (2. RNVP) wird zur
Kenntnis genommen (Anlage 1, Punkt VII).
und
TOP 6.0 – Anfragen, Anregungen, Anträge und Verschiedenes
TOP 6.3 Anträge
TOP 6.3.1 Routenänderung der Buslinie 12
- Antrag des Seniorenbeirates zur Liniennetzoptimierung
Den Ausschüssen liegt der folgende Antrag des Seniorenbeirates vor:
„Der Seniorenbeirat beantragt, der Bauausschuss möge beschließen, dass die Bus-
linie 12 ab Ehrenfriedhof-Kreuzung zum Gustav-Radbruch Platz und umgekehrt nicht
durch die
Travemünder Allee, sondern durch den Heiligen-Geist-Kamp I Roeckstraße geht. Ein
Umweg von etwa 2 Minuten, also fahrplantechnisch problemlos einzuarbeiten. Die
Änderung ist kostenneutral.
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Begründung:
Durch die Travemünder Allee laufen mehrere andere Buslinien. Durch den Heiligen-
Geist-Kamp fährt morgens bisher von 8 bis 13 Uhr kein einziger Bus!
In der großen Wohngegend östlich des Heiligen-Geist-Kamps wohnen überproporti-
onal viele ältere Leute, von denen viele auch nicht mehr selbst Auto fahren können
und für die der Fußweg zu den Haltestellen Roeckstraße oder Ehrenfriedhof viel zu
weit ist. Das Gleiche gilt für die Bewohner des großen DRK-Seniorenpflegeheimes
an der Gertrud-Kirche (Gustav-Adolf-Straße).
Am Heiligen-Geist-Kamp liegt neuerdings ein großes, viel besuchtes Ärzte-Zentrum.
Dieses ist auch wichtig für die Siedlung Karlshof, von der die Buslinie
12 herkommt.
Auch
dort wohnen sehr viele ältere Leute. Eine Arztpraxis gibt es dort nicht.
Haltestellen brauchen nicht neu gebaut zu werden.
Wir schlagen vor, dass aus Einsparungsgründen die Linie 10 deshalb nicht mehr
durch den Heiligen-Geist-Kamp fährt.
Diese einfache kostenneutrale Verlegung eines kleinen Teils der Buslinienfüh-
rung 12 hat viele Vorteile!“
Herr Kaiser stellt den Ausschüssen die Präsentation „Liniennetzoptimierung - Lübeck“
1 vor.
Frau Lietzke gibt zu bedenken, dass eine Reduzierung des Busverkehrs in den Früh- und
Abendstunden hauptsächlich zu Lasten der berufstätigen Bevölkerung ginge. Unter diesen
Voraussetzungen könne der Vorlage nicht zugestimmt werden.
Herr Stolz fragt nach, ob eine Direktverbindung Moisling – Herrenholz geschaffen werde und
bestehende Verbindungen in Zukunft nicht mehr nutzen würde. Herr Kaiser antwortet, dass
man künftig Ziele direkt und nicht über zentrale Punkte anfahre. Weiterhin solle ein Umsteigen
entfallen.
Zur Frage von Herrn Stüttgen, ob zukünftig weiter damit zu rechnen sei, dass die Fahrgastzah-
len der dann neuen Tagesrandzeiten sinken, teilt Herr Kaiser mit, hiervon sei nicht auszugehen,
da sich die Nachfrage zu bestimmten Zeiten (z.B. Schülerbeförderung) konstant verhält.
Herr Rathcke möchte wissen, worin die Einsparmaßnahmen bestehen und wann diese einset-
zen würden. Herr Kaiser antwortet, dass mit der Einsparung spätestens im zweiten Betriebsjahr
zu rechnen sei. Eingespart werde u.a. durch die Reduzierung der Personalkosten (bedingt
durch weniger Fahrten). Es werde aber keine Entlassungen geben. Das größte Einsparpotential
ergebe sich durch die Änderung der Fahrzeiten. Die Fahrerlöse würden sich durch den Wegfall
von Kunden um ca. 90.000 € verringern, dem Gegenüber stehe eine Reduzierung des Auf-
wands um ca. 1,5 Mio €. Ergänzend führt Herr Nibbe aus, dass von der Bürgerschaft beschlos-
sen worden sei, Einsparpotentiale zu suchen und das Netz zu optimieren. Daraufhin seien Gut-
achter beauftragt worden. Diese seien zu der Erkenntnis gekommen, dass das Liniennetz kaum
Einsparpotentiale biete, sondern fast schon optimal sei.
Auf Nachfrage von Herrn Lötsch erläutert Herr Kaiser, dass die in der Liniennetzoptimierung
dargestellte Variante 1 ebenso viele Streckenkilometer einspare, allerdings ohne Anpas-
sung/Optimierung des Taktes oder der Linienführung.
1 http://liniennetzoptimierung-luebeck.de/downloads/Praesentation_Buergerinformation_final.pdf
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Im Laufe der Diskussion werden von den Ausschussmitgliedern die folgenden Fragen aufge-
worfen:
1. Wann fährt der erste / letzte Bus unter Berücksichtigung der Strecken Kücknitz,
Groß Grönau u.s.w. bei einem Betriebsbeginn um 05:00 Uhr und Betriebsschluss
von 24:00 Uhr?
2. Wohin sollen die Fahrgäste bei einer Fahrgastreduzierung ausweichen?
3. Kommt es durch die Verringerung der Arbeitszeiten zu Arbeitsplatzverlust seitens
des Nahverkehrs?
4. Wo liegt die Gewinnschwelle bzw. könnten bei einer Gewinnung von Neukunden die
Betriebszeiten beibehalten werden?
5. Welche Alternativen haben die Kunden, die durch die Änderung der Anfangs- und
Endzeiten wegfallen?
6. Wie hoch wäre die Einsparung bei Durchführung der Liniennetzoptimierung unter
Beibehalt der aktuellen Anfangs- und Endzeiten?
7. Sind die veränderten Anfangs- und Endzeiten auf die gesamte Hansestadt Lübeck
oder auf einzelne Linien differenziert zu sehen?
Herr Schubert, Frau Duske und Herr Voht beantragen die Vertagung der Vorlage und die Be-
antwortung der Fragen bis zur nächsten Sitzung des Umweltausschusses / Bauausschusses.
Der Umweltausschuss stimmt der Vertagung der Vorlage und Beantwortung der Fragen bis zur nächsten
Sitzung des Umweltausschusses bei 13 -Jastimmen, 0-Neinstimmen und 0-Stimmenthaltungen einstimmig
zu.
Der Bauausschuss stimmt der Vertagung der Vorlage und Beantwortung der Fragen bis zur nächsten
Sitzung des Bauausschusses einstimmig zu.
Herr Schubert beantragt die Vertagung des TOP 6.3.1 mit der Bitte, die Umsetzung des Antra-
ges bis zur nächsten Sitzung des Umweltausschusses / Bauausschusses zu prüfen.
Der Umweltausschuss stimmt der Vertagung des TOP 6.3.1 bei 10-Jastimmen, 3-Neinstimmen und 0-
Stimmenthaltungen mehrheitlich zu.
Der Bauausschuss stimmt der Vertagung des TOP 6.3.1 einstimmig zu.
II. Nichtöffentlicher Teil der Sitzung
Es liegt nichts vor.
III. Öffentlicher Teil der Sitzung
Herr Schubert schließt die gemeinsame Sitzung um ca. 18:00 Uhr.
Hans-Jürgen Schubert Maik Schneider
Ausschussvorsitzender Protokollführer
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Anlage
Punkt 5.6. Energetische Optimierung / Klimaschutz
„Im November 2008 hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck den Grundsatz beschlossen,
dass Bebauungspläne, die die Entwicklung zusammenhängender Neubaugebiete zum Inhalt
haben, energetisch zu optimieren sind, u. a. um den CO2-Ausstoß zu minimieren und einen
Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Dachausrichtung / Orientierung
Die Firstrichtung der Satteldächer ist in Ost-West-Richtung auszurichten, um Solar- und Photo-
voltaikanlagen optimal zur Südseite anbringen zu können.
Kompaktheit
Aufgrund der geringen Tiefe der überbaubaren Flächen in Verbindung mit der festgesetzte
Firstrichtung und einer geringen GFZ sind vorwiegend kompakte Grundformen anstelle von
pavillonartigen Grundflächen umsetzbar.
Um den Straßenraum und die Bewohnergärten nicht durch eine Vielzahl von Nebengebäuden
und Garagen zu zergliedern, zur Minimierung der Bodenversiegelung und auch um einen mög-
lichst großen baulichen Abstand zur Bestandsbebauung, der gegenüberliegenden Bebauung
bzw. zur offenen Landschaft oder zum Knick zu wahren, sind Nebenanlagen, Garagen und Car-
ports nur in baulicher Einheit zulässig und in den Vorgärten und rückwärtigen Gärten ausge-
schlossen.
Erneuerbare Energien
Im Hinblick auf die Ausstattung der Gebäude wird geregelt, dass bei der Errichtung von allen
Hauptgebäuden geeignete Leerrohre für den Einsatz erneuerbarer Energien für Geothermie
und solare Strahlungsenergie einzubauen sind. Dies gilt auch für die Bauherren, die z. B. aus
Kostengründen zu Beginn diese Energie noch nicht nutzen, jedoch zu einem späteren Zeitpunkt
diese Nutzungen ergänzen (Solarthermie) oder austauschen können (Geothermie). Der Vorhal-
tung von Leerrohren hat nur einen geringen und zumutbaren Mehraufwand für die Bauherren
und ist daher vertretbar und ermöglicht eine jederzeitige Nachrüstig mit umweltfreundlichen
Techniken.“