Auszug - Importierte Niederschrift  

Umweltausschuss
TOP: Ö 1
Gremium: Umwelt und Kleingartenausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 05.09.2011 Status: öffentlich
Zeit: Anlass: Sitzung
 
Beschluss


Niederschrift (öffentlicher Teil) 

 

Fachbereich 3 – Umwelt, Sicherheit und Ordnung      Lübeck, 13.09.2011 

 

N i e d e r s c h r i f t 

über die Sondersitzung des Umweltausschusses / Bauausschusses  

24. Sitzung des Umweltausschusses der Hansestadt Lübeck 

am Montag, den 05.09.2011 

in der Wahlperiode 2008/2013 

 

Beginn der Sitzung:  16:00  Uhr   

      

Ende der Sitzung:  18:00   Uhr   

      

Umweltausschuss        

      

Vorsitzender des

Umweltausschusses:  Herr  Schubert  Bündnis 90/Die Grünen 

       

anwesende

Ausschussmitglieder:  Frau  Siebdrat  SPD            

  Herr  Stolz  SPD            

  Frau  Salenz  SPD            

  Frau  Lange  SPD            

  Herr  Hamdorf  SPD            

  Herr  Dr. Eymer  CDU            

  Herr  Henseling  CDU            

  Frau  Lietzke  CDU            

  Herr  Reinhardt  Die Linke            

  Frau  Duske  Bündnis 90/Die Grünen            

  Herr  Voht  BfL            

  Herr  Müller  FDP            

       

beratendes 

Ausschussmitglied:  Herr  Voigt  FUL            

       

abwesende 

Ausschussmitglieder:  Frau  Scheel  SPD vertr. durch Frau Lange 

  Herr  Bruns  SPD vertr. durch Herrn Hamdorf 

  Herr  Klein  SPD  

  Herr  Hinrichs  CDU vertr. durch Herrn Henseling 

  Herr  Röttger  CDU  

  Frau  Mentz  Bündnis 90/Die Grünen vertr. durch Frau Duske 

  Herr  Wegner  BfL vertr. durch Herrn Voht 

       

Bauausschuss         

       

Vorsitzender des

Bauausschusses:  Herr  Howe  Bündnis 90/Die Grünen 

       

anwesende

Ausschussmitglieder:  Herr  Dr. Brock   

  Frau   Förster   

  Herr   Freitag   

  Herr  Hiller   

  Herr  Kämer  -Vertreter- 

  Herr  Lötsch

 

 

 

   

 

       

       

  Frau   Mewes   

  Herr   Pluschkell   

  Herr  Quirder   

  Herr  Rathcke   

  Herr  Rosenbohm  -Vertreter- 

  Herr  Palm   

  Herr  Stüttgen   

       

       

abwesende 

Ausschussmitglieder:       

  Herr  Schapke  Vertreten durch Herrn Rosenbohm 

  Herr  Dr. Eymer  Vertreten durch Herrn Kämer 

  Herr  Schubert  Kein Vertreter 

       

       

als Seniorenbeirat:  Herr  Macziey   

  Herr  Zander   

       

als Gäste:  Herr  Kaiser  PTV AG 

  Herr  Nibbe  LVG 

       

Vertreterinnen und Vertreter

der Verwaltung:       

  Herr  Boden  Bausenator 

  Frau  Dr. Koop  Fachbereichscontrolling 

  Herr  Bössow  Fachbereichscontrolling 

  Herr  Zeckel  Naturschutz 

  Herr  Hellberg  Umweltschutz 

  Herr  Mahnkopf  Stadtwald 

  Herr  Schröder  Stadtplanung 

  Herr  Schünemann  Stadtplanung 

  Herr  Weber  Stadtplanung 

  Frau  Grau  Wirtschaft, Hafen, Liegenschaften 

  Herr  Langentepe  Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 

  Herr  Klemm  Personalrat FB 5 

       

       

als Protokollführer:  Herr  Schneider  Fachbereichsdienste 

       

Öffentlichkeit:  mehrere Personen der Öffentlichkeit

 

 

 

   

 

 

Tagesordnung 

 

 

Teil A - Gemeinsame Sitzung mit dem Umweltausschuss  

Beginn: 16.00 Uhr 

 

 

I.  Öffentlicher  Teil  der  Sitzung   Beratungsergebnis 

1.0   Allgemeiner Teil         

           

1.1  Feststellung der Beschlussfähigkeit         

           

1.2  Anträge und Beschlussfassungen zur Tagesordnung         

           

2.0   Satzungen/Widmungen/Veränderungssperren         

           

2.2  1. 94. Änderung des F-Planes der HL für den Teilbereich „Niendor- 

    fer Hauptstraße“ im Stadtteil Niendorf Moorgarten 

2. B-Plan 19.02.00 – Niendorfer Hauptstraße

-Auslegungsbeschlüsse- (610)  – wird nachversandt- 

 

       

 

           

4.0   Planungen, Wettbewerbe und sonstige Beschlussvorlagen          

           

4.3  Umsetzung der Ergebnisse der Untersuchungen zur Liniennetzop-

timierung (LNO) in Lübeck (610.4)   – wird nachversandt- 

Gemeinsam mit TOP 6.3.1 zu behandeln 

 

       

 

           

6.0  Anfragen, Anregungen, Anträge und Verschiedenes         

           

6.3  Anträge         

           

6.3.1  Routenänderung der Buslinie 12 - Antrag des Seniorenbeirates zur 

Liniennetzoptimierung  (610.4)    

Gemeinsam mit TOP 4.3 zu behandeln 

 

       

 

           

II.  Nichtöffentlicher  Teil  der  Sitzung          

           

  Es liegt nichts vor.         

           

III.  Öffentlicher  Teil  der  Sitzung          

           

  Es liegt nichts vor.

 

 

 

   

 

 

I. Öffentlicher Teil der Sitzung 

 

Herr Howe (Vorsitzender Bauausschuss) und Herr Schubert (Vorsitzender Umweltausschuss) 

eröffnen die gemeinsame Sitzung des Umwelt- und des Bauausschusses, begrüßen die Aus-

schussmitglieder,  die anwesenden Gäste sowie die VertreterInnen der Bereiche.  

Herr Howe gibt bekannt, dass der Vorsitz der gemeinsamen Sitzung Herrn Schubert obliegt. 

 

TOP 1 – Allgemeiner Teil 

 

TOP 1.1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit 

Herr Schubert stellt die Beschlussfähigkeit des Umweltausschusses fest. 

 

TOP 1.2 – Anträge und Beschlussfassungen zur Tagesordnung 

 

Herr  Lötsch  (BauA)  fragt  nach,  weshalb  eine  gemeinsame  Sitzung  stattfinde.  Normalerweise 

werde  in  den  einzelnen  Ausschüssen  über  eine  gemeinsame  Sitzung  beraten  und  diese  be-

schlossen. Herr Schubert antwortet, dass auf Wunsch der Verwaltung zum TOP 2.2 eine ge-

meinsame Sitzung beider Ausschüsse vorgeschlagen worden sei. Bei den Vorgesprächen zu 

den TOP 4.3 und 6.3.1 habe man ebenfalls eine gemeinsame Beratung als zweckmäßig emp-

funden. Aus diesen Gründen sei eine Sitzung beider Ausschüsse einberufen worden. 

 

Der Umweltausschuss stellt die Tagesordnung bei  13 -Jastimmen,  0-Neinstimmen und  0-

Stimmenthaltungen einstimmig fest.  

 

TOP 2.0 – Satzungen / Widmungen / Veränderungssperren 

 

TOP 2.2        Vorlage    

    1.   94.   Änderung des F-Planes der HL für den Teilbereich  

        „Niendorfer Hauptstraße“ im Stadtteil Niendorf Moorgarten 

    2.   B-Plan 19.02.00 – Niendorfer Hauptstraße

      -Auslegungsbeschlüsse-

Beschlussvorschlag:

1.   Der Entwurf der 94. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lübeck 

  für den Teilbereich „Niendorfer Hauptstraße“ im Stadtteil Niendorf-Moorgarten und 

  die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt. 

2.   Der Entwurf des Bebauungsplanes 19.02.00 – Niendorfer Hauptstraße in der 

  vorliegenden Fassung und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen 

  gebilligt.

3.   Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 (2) BauGB öffentlich 

  auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 

  über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

 

 

   

 

4.   Sollte der Entwurf des Bebauungsplanes nach der Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB 

  geändert oder ergänzt werden, ohne dass die Grundzüge der Planung berührt 

  werden, ist eine eingeschränkte Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit sowie der 

  berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a (3) 

  Satz 4 BauGB durchzuführen. 

 

Herr Müller fragt nach, ob es notwendig gewesen sei, die Artenlisten für Obstbäume / Hecken 

festzusetzen.  Weiterhin  seien  in  der  Liste  alte  bzw.  ortsübliche  Obstsorten  nicht  aufgeführt. 

Herr Zeckel merkt an, dass sich eine Konkretisierung von Aussagen über Bepflanzungen be-

währt habe. Zur Vermeidung künftiger Streitigkeiten sei eine klare Auswahl getroffen worden. 

Frau Duske möchte wissen, ob die Liste ergänzt werden könne. Weiterhin weist sie darauf hin, 

dass  Obstbepflanzung  nicht  dem  Baumschutz  unterliege  und  als  Ausgleichsmaßnahme  nicht 

geeignet  sei.    Herr  Zeckel  antwortet,  dass  eine  Erweiterung  der  Liste  im  weiteren  Verfahren 

grundsätzlich kein Problem darstelle. Aus Sicht des Bereiches sei die Liste ausreichend. Herr 

Zeckel und Herr Weber (FB 5) führen aus, dass die Obstbepflanzung durch die Festsetzung 

einen Rechtsstatus erhielte und dauerhaft geschützt sei.  

Herr Stüttgen fragt zu 1.2 und 1.3 der Begründung nach, ob die zu erwartende Einwohnerzahl 

von 80 Personen realistisch sei. Herr Weber antwortet, dass die Zahl gem. Statistischem Jahr-

buch mit dem Durchschnitt 1,84 Personen je Haushalt ermittelt worden sei.  

 

Herr Müller fragt nach, ob bei einer Ausweitung auf eine zweite Familie pro Wohneinheiten die 

Infrastruktur in Hinblick auf Schulen, Ärzte etc. ausreichend sei. Herr Weber antwortet, dass die 

Infrastruktur ausreiche. Eine Teilung der Gebäude in zwei statt der festgesetzten einen Wohn-

einheit je Grundstück sei nicht vorgesehen.

Herr Schubert und Herr Howe fragen nach, ob die Bebauung ins Landschaftsschutzgebiet hin-

einreiche  bzw.  dieses  durch  Knicks  ausreichend  geschützt  sei.  Herr  Zeckel  antwortet,  dass 

planerisch ein größerer Abstand zwischen Baufläche-Knick-Landschaftsschutzgebiet vorgese-

hen sei. Die Bebauung rage nicht ins Landschaftsschutzgebiet hinein. Es sei darauf geachtet 

worden, die Knicks zu erhalten.

Frau Duske merkt an, dass mehr auf eine ausgewogene Eingriffs-Ausgleichbilanz im Rahmen 

des  Grünordnerischen  Fachbeitrags  geachtet  werden  müsse.  Die  Versiegelung  von  Flächen 

stehe in keinem Verhältnis zur Entsiegelung. Abschließend fragt sie nach, ob der Einbau von 

Leerrohren  zur  späteren  Nutzung  der  Geothermie  als  erneuerbare  Energie  aufgrund  des 

Grundwasserspiegels sinnvoll sei. Herr Zeckel führt aus, dass die Versiegelung ein generelles 

Problem wachsender Städte sei.  Ein ausgeglichenes Verhältnis von Ver- und Entsiegelung sei 

nicht  möglich  gewesen.  Aus  diesem  Grund  seien  andere  Ausgleichsmaßnahmen  (Anlegen 

Wiese, Obstbepflanzung) gewählt worden. Herr Schröder teilt mit, der Einbau von Leerrohren 

sei nur eine Option. Im späteren Verlauf müsse dies noch geprüft werden. 

Frau Duske beantragt, dem Bauausschuss die folgende Empfehlung auszusprechen:  

„Der Punkt  5.6. Energetische Optimierung / Klimaschutz der  Vorlage

 

(Anlage)  ist zu beachten 

und umzusetzen.“

 

Der Umweltausschuss stimmt dem Antrag von Frau Duske bei  13 -Jastimmen,  0-Neinstimmen und  0-

 

Stimmenthaltungen einstimmig zu.   

Herr Howe beantragt die Pflicht zur Errichtung eines KfW-55-Hauses in Bezug auf den Primär-

energiebedarf in die Begründung der Vorlage mit aufzunehmen. 

 

Der Bauausschuss stimmt dem Antrag von Herrn Howe einstimmig zu.

 

 

 

   

 

Herr Schubert lässt den Umweltausschuss über die Vorlage in der geänderten Fassung ab-

stimmen:

 

Der Umweltausschuss beschließt in geänderter Fassung bei  13 -Jastimmen,  0-Neinstimmen und  0-

 

Stimmenthaltungen einstimmig.   

Herr Howe lässt den Bauausschuss über die Vorlage in der Fassung des Umweltausschusses 

unter Berücksichtigung der von Herrn Howe beantragten Ergänzung abstimmen: 

 

Der Bauausschuss beschließt in geänderter Fassung einstimmig.   

 

TOP 4.0 – Planungen, Wettbewerbe und sonstige Beschlussvorlagen 

 

TOP 4.3          Vorlage  

Gegenstand:   Umsetzung der Ergebnisse der Untersuchungen

zur Liniennetzoptimierung (LNO) in Lübeck 

  

Beschlußvorschlag:   1. Der Bericht zur Überprüfung und Optimierung des Bus-

liniennetzes  in  der  Hansestadt  Lübeck  von  Juli  2011 

wird zur Kenntnis genommen (Anlage 1). 

2. Die, in der Anlage 3  benannten Änderungen der Stan-

dards des derzeit gültigen 2. Regionalen Nahverkehrs-

plans  der  Hansestadt  Lübeck  (RNVP)  werden  be-

schlossen. 

3. Das  Vorgehen  zur  Umsetzung  der  betrieblichen  und 

infrastrukturellen  Maßnahmen  wird  beschlossen  (Anla-

ge 1, Punkt VI und Anlage 4). 

4. Der 6. Bericht zur Umsetzung der Maßnahmen des 2. 

regionalen  Nahverkehrsplanes  (2.  RNVP)  wird  zur

Kenntnis genommen (Anlage 1, Punkt VII). 

 

und  

 

TOP 6.0 – Anfragen, Anregungen, Anträge und Verschiedenes  

TOP 6.3        Anträge 

 

 

 

TOP 6.3.1  Routenänderung der Buslinie 12 

    - Antrag des Seniorenbeirates zur Liniennetzoptimierung   

 

Den Ausschüssen liegt der folgende Antrag des Seniorenbeirates vor: 

„Der Seniorenbeirat beantragt, der Bauausschuss möge beschließen, dass die Bus-

linie  12  ab Ehrenfriedhof-Kreuzung zum Gustav-Radbruch Platz und umgekehrt nicht 

durch die

Travemünder Allee, sondern durch den Heiligen-Geist-Kamp I Roeckstraße geht. Ein 

Umweg von etwa  2 Minuten, also fahrplantechnisch problemlos einzuarbeiten. Die 

Änderung ist kostenneutral.

 

 

 

   

 

Begründung:

Durch die Travemünder Allee laufen mehrere andere Buslinien. Durch den Heiligen-

Geist-Kamp fährt morgens bisher von 8 bis 13 Uhr kein einziger Bus! 

In der großen Wohngegend östlich des Heiligen-Geist-Kamps wohnen überproporti-

onal viele ältere Leute, von denen viele auch nicht mehr selbst Auto fahren können 

und für die der Fußweg zu den Haltestellen Roeckstraße oder Ehrenfriedhof viel zu 

weit ist. Das Gleiche gilt für die Bewohner des großen DRK-Seniorenpflegeheimes 

an der Gertrud-Kirche (Gustav-Adolf-Straße).

Am Heiligen-Geist-Kamp liegt neuerdings ein großes, viel besuchtes Ärzte-Zentrum. 

Dieses ist auch wichtig für die Siedlung Karlshof, von der die Buslinie 

 

12  herkommt. 

Auch

dort wohnen sehr viele ältere Leute. Eine Arztpraxis gibt es dort nicht. 

Haltestellen brauchen nicht neu gebaut zu werden.

Wir schlagen vor, dass aus Einsparungsgründen die Linie 10 deshalb nicht mehr 

durch den Heiligen-Geist-Kamp fährt.

 

 

Diese einfache kostenneutrale Verlegung eines kleinen Teils der Buslinienfüh-

rung 12 hat viele Vorteile!“ 

Herr Kaiser stellt den Ausschüssen die Präsentation „Liniennetzoptimierung - Lübeck“

1 vor. 

Frau  Lietzke  gibt  zu  bedenken,  dass  eine  Reduzierung  des  Busverkehrs  in  den  Früh-  und 

Abendstunden  hauptsächlich  zu  Lasten  der  berufstätigen  Bevölkerung  ginge.  Unter  diesen 

Voraussetzungen könne der Vorlage nicht zugestimmt werden.  

Herr Stolz fragt nach, ob eine Direktverbindung Moisling – Herrenholz geschaffen werde und 

bestehende  Verbindungen  in  Zukunft  nicht  mehr  nutzen  würde.  Herr  Kaiser  antwortet,  dass 

man künftig Ziele direkt und nicht über zentrale Punkte anfahre. Weiterhin solle ein Umsteigen 

entfallen. 

Zur Frage von Herrn Stüttgen, ob zukünftig weiter damit zu rechnen sei, dass die Fahrgastzah-

len der dann neuen Tagesrandzeiten sinken, teilt Herr Kaiser mit, hiervon sei nicht auszugehen, 

da sich die Nachfrage zu bestimmten Zeiten (z.B. Schülerbeförderung) konstant verhält. 

Herr Rathcke möchte wissen, worin die Einsparmaßnahmen bestehen und wann diese einset-

zen würden. Herr Kaiser antwortet, dass mit der Einsparung spätestens im zweiten Betriebsjahr 

zu  rechnen  sei.  Eingespart  werde  u.a.  durch  die  Reduzierung  der  Personalkosten  (bedingt 

durch weniger Fahrten). Es werde aber keine Entlassungen geben. Das größte Einsparpotential 

ergebe sich durch die Änderung der Fahrzeiten. Die Fahrerlöse würden sich durch den Wegfall 

von  Kunden  um  ca.  90.000  €  verringern,  dem  Gegenüber  stehe  eine  Reduzierung  des  Auf-

wands um ca. 1,5 Mio €. Ergänzend führt Herr Nibbe aus, dass von der Bürgerschaft beschlos-

sen worden sei, Einsparpotentiale zu suchen und das Netz zu optimieren. Daraufhin seien Gut-

achter beauftragt worden. Diese seien zu der Erkenntnis gekommen, dass das Liniennetz kaum 

Einsparpotentiale biete, sondern fast schon optimal sei.  

Auf Nachfrage von Herrn Lötsch erläutert Herr Kaiser, dass die in der Liniennetzoptimierung 

dargestellte Variante 1 ebenso viele Streckenkilometer einspare, allerdings ohne Anpas-

sung/Optimierung des Taktes oder der Linienführung. 

 

                                             

1 http://liniennetzoptimierung-luebeck.de/downloads/Praesentation_Buergerinformation_final.pdf

 

 

 

   

 

Im Laufe der Diskussion werden von den Ausschussmitgliedern die folgenden Fragen aufge-

worfen:

 

1.  Wann fährt der erste / letzte Bus unter Berücksichtigung der Strecken Kücknitz, 

Groß Grönau u.s.w. bei einem Betriebsbeginn um 05:00 Uhr und Betriebsschluss 

von 24:00 Uhr? 

2.  Wohin sollen die Fahrgäste bei einer Fahrgastreduzierung ausweichen? 

3.  Kommt es durch die Verringerung der Arbeitszeiten zu Arbeitsplatzverlust seitens 

des Nahverkehrs? 

4.  Wo liegt die Gewinnschwelle bzw. könnten bei einer Gewinnung von Neukunden die 

Betriebszeiten beibehalten werden?  

5.  Welche Alternativen haben die Kunden, die durch die Änderung der Anfangs- und 

Endzeiten wegfallen? 

6.  Wie hoch wäre die Einsparung bei Durchführung der Liniennetzoptimierung unter 

Beibehalt der aktuellen Anfangs- und Endzeiten? 

7.  Sind die veränderten Anfangs- und Endzeiten auf die gesamte Hansestadt Lübeck 

oder auf einzelne Linien differenziert zu sehen? 

Herr Schubert, Frau Duske und Herr Voht beantragen die Vertagung der Vorlage und die Be-

antwortung der Fragen bis zur nächsten Sitzung des Umweltausschusses / Bauausschusses. 

Der Umweltausschuss stimmt der Vertagung der Vorlage und Beantwortung der Fragen bis zur nächsten 

 

Sitzung des Umweltausschusses bei  13 -Jastimmen,  0-Neinstimmen und  0-Stimmenthaltungen einstimmig 

zu.   

 

Der Bauausschuss stimmt der Vertagung der Vorlage und Beantwortung der Fragen bis zur nächsten 

Sitzung des Bauausschusses einstimmig zu.   

 

Herr Schubert beantragt die Vertagung des TOP 6.3.1 mit der Bitte, die Umsetzung des Antra-

ges bis zur nächsten Sitzung des Umweltausschusses / Bauausschusses zu prüfen. 

 

Der Umweltausschuss stimmt der Vertagung des TOP 6.3.1 bei  10-Jastimmen,  3-Neinstimmen und  0-

Stimmenthaltungen mehrheitlich zu.   

 

Der Bauausschuss stimmt der Vertagung des TOP 6.3.1 einstimmig zu.   

 

 

II. Nichtöffentlicher  Teil  der  Sitzung 

 

Es liegt nichts vor.

 

III. Öffentlicher Teil der Sitzung 

 

Herr Schubert schließt die gemeinsame Sitzung um ca. 18:00 Uhr.   

   

   

Hans-Jürgen Schubert            Maik Schneider

Ausschussvorsitzender            Protokollführer

 

 

 

   

 

 

 

Anlage  

Punkt 5.6. Energetische Optimierung / Klimaschutz  

„Im November 2008 hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck den Grundsatz beschlossen, 

dass  Bebauungspläne,  die  die  Entwicklung  zusammenhängender  Neubaugebiete  zum  Inhalt 

haben,  energetisch  zu  optimieren  sind,  u.  a.  um  den  CO2-Ausstoß  zu  minimieren  und  einen 

Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Dachausrichtung / Orientierung

Die Firstrichtung der Satteldächer ist in Ost-West-Richtung auszurichten, um Solar- und Photo-

voltaikanlagen optimal zur Südseite anbringen zu können. 

Kompaktheit

Aufgrund  der  geringen  Tiefe  der  überbaubaren  Flächen  in  Verbindung  mit  der  festgesetzte 

Firstrichtung  und  einer  geringen  GFZ  sind  vorwiegend  kompakte  Grundformen  anstelle  von 

pavillonartigen Grundflächen umsetzbar.

Um den Straßenraum und die Bewohnergärten nicht durch eine Vielzahl von Nebengebäuden 

und Garagen zu zergliedern, zur Minimierung der Bodenversiegelung und auch um einen mög-

lichst  großen  baulichen  Abstand  zur  Bestandsbebauung,  der  gegenüberliegenden  Bebauung 

bzw. zur offenen Landschaft oder zum Knick zu wahren, sind Nebenanlagen, Garagen und Car-

ports nur in baulicher Einheit zulässig und in den Vorgärten und rückwärtigen Gärten ausge-

schlossen.

Erneuerbare Energien

Im Hinblick auf die Ausstattung der Gebäude wird geregelt, dass bei der Errichtung von allen 

Hauptgebäuden  geeignete  Leerrohre  für  den  Einsatz  erneuerbarer  Energien  für  Geothermie 

und solare Strahlungsenergie einzubauen sind. Dies gilt auch für die Bauherren, die z. B. aus 

Kostengründen zu Beginn diese Energie noch nicht nutzen, jedoch zu einem späteren Zeitpunkt 

diese Nutzungen ergänzen (Solarthermie) oder austauschen können (Geothermie). Der Vorhal-

tung von Leerrohren hat nur einen geringen und zumutbaren Mehraufwand für die Bauherren 

und  ist  daher  vertretbar  und  ermöglicht  eine  jederzeitige  Nachrüstig  mit  umweltfreundlichen 

Techniken.“