Auszug - Importierte Niederschrift  

Umweltausschuss
TOP: Ö 1
Gremium: Umwelt und Kleingartenausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 19.05.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: Anlass: Sitzung
 
Beschluss


Niederschrift (Öffentlicher Teil)     

 

Fachbereichsdienst Umwelt            Lübeck, 20.05.09

 

N i e d e r s c h r i f t  

 

über die Sitzung des Umweltausschusses 

der Hansestadt Lübeck 

am Dienstag, den 19.05.2009 

im Sitzungssaal Verwaltungszentrum Mühlentor 

Kronsforder Allee 2-6 

 

Nr. 6 Wahlperiode 2008/2013 

Beginn der Sitzung:    16.00 Uhr 

Ende der Sitzung:     19.35 Uhr 

Anwesende Ausschussmitglieder:

als Vorsitzender   Herr Schubert B90/ Die Grünen

Frau Scheel, SPD 

Herr Stolz, SPD

Herr Fey, SPD

Herr Hoffmann, SPD

Herr Dr. Eymer, CDU

Herr Hinrichs, CDU

Herr Röttger, CDU

Herr Henseling, CDU 

Herr Voigt, Die Linke

Herr Basson, Die Linke

Herr Wegner, Bürger für Lübeck 

Herr Wosnitza, B90/ Die Grünen 

Herr Müller, FDP 

Abwesende Ausschussmitglieder: 

Herr Mildenberger, SPD (vertreten durch Herrn Hoffmann) 

Frau Duske, B90/Die Grünen (vertreten durch Herrn Wosnitza) 

Frau Freytag, SPD

Frau Lietzke, CDU (vertreten durch Herrn Henseling)  

      

Senator:    Herr Geißler   

        

Vertreterinnen

und Vertreter der Bereiche:    

Frau Neitzke      Fachbereichscontrolling

Herr Hellberg      Umweltschutz

Herr Schäfer      Umweltschutz

Herr Blunck      Umweltschutz 

      Herr Zeckel      Naturschutz

      Herr Mahnkopf    Stadtwald 

Herr Baeskow     PR Stadtwald 

      Herr Fechtel      Stadtplanung 

Herr Giercke      Stadtwerke 

 

als Protokollführer  Herr Hopp                Fachbereichsdienste 

Seniorenbeirat:    Herr Driessen 

Öffentlichkeit:  Mehrere Personen der Öffentlichkeit

 

 

2                                                               

 

I.  Öffentlicher Teil der Sitzung   Beratungsergebnis 

  

Kenntnis 

Empfehlung 

vertagt 

1.  Feststellung der Beschlussfähigkeit

2.  Feststellung der Tagesordnung

3.  Feststellung der Niederschrift (Öffentlicher Teil) über die Sitzung des 

Ausschusses vom 19.03.2009                                                                  

4.  Mitteilungen

4.1 Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden

4.1.1 Abschlussbericht zum Unterausschuss des Umweltausschusses            

4.2 Mitteilungen der Fachbereichsleitung

4.2.1 Sanierung des Blankensees mit Bentophos®

4.2.2 Satzungen/Erfahrungen anderer Kommunen bezügl. der Einführung 

         des Landesimmissionsschutzgesetzes

4.2.3 Stand der Sanierungs- bzw. Sicherstellungsplanungen am Kastorpplatz  

4.2.4 Beprobung von Altlastentanks in Blankensee

4.2.5 Änderung des Landeswaldgesetzes 

4.2.6 Harley-Davidson-Veranstaltung in Lübeck

4.3 Beantwortung von Anfragen

4.3.1 Entsorgung von Abfällen in Lübeck (Anfrage: Herr Basson) 

4.3.2 Regulierungen in überschwemmungsgefährdeten Gebieten  (Anfrage: Herr Fey)  

4.3.3 Brunnen bei der Wasserkunst  (Anfrage: Herr Basson)  

4.4 Anträge aus der Bürgerschaft  

4.4.1 Wärmeatlas und Wärmeplan                                                                    

5    Anträge der Fraktionen

6    Vorlagen

7    Berichte/Antworten

7.1 Umweltfreundlicher Schiffsantrieb                                                                 

 

7.2 Zustand des Lübecker Grundwassers (erneut vertagt am 19.03.2009)        

 

7.3 Neubau eines Fuß- und Radweges auf dem ehemaligen St.-Lorenz-Gleis   

 

8    Neue Anfragen und Verschiedenes 

 

II. Nicht öffentlicher Teil  

 

9     Feststellung der Niederschrift (Nichtöffentlicher Teil) über die Sitzung des 

Ausschusses vom 19.03.2009                                                                    

10  Mitteilungen

10.1 Tierpark   

11  Berichte/Antworten

12  Neue Anfragen und Verschiedenes 

 

III.  Öffentlicher Teil der Sitzung  

 

13  Bekanntgabe der im Nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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I. Öffentlicher Teil der Sitzung 

Herr Schubert begrüßt die Ausschussmitglieder. 

 

   

TOP 1 - Feststellung der Beschlussfähigkeit 

Herr Schubert stellt die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest. 

TOP 2 - Anträge zur Tagesordnung  

Herr Schubert schlägt vor, die Tagesordnung im Rahmen der Dringlichkeit um den Bericht 

„Über-  und  außerplanmäßige  Ausgaben  und  Verpflichtungsermächtigungen  für  das 

Haushaltsjahr 2008 – 2. Halbjahr“ zu erweitern.

 

 

Der Erweiterung der Tagesordnung wird aufgrund der Dringlichkeit 

einstimmig zugestimmt.  

 

Weiterhin  regt  Herr  Schubert  an,  die  Tagesordnungspunkte  4.26,  4.4.1,  7.2  und  7.3 

vorzuziehen.                                                                     

Der Ausschuss beschließt die geänderte Tagesordnung einstimmig.  

 

Herr Wosnitza merkt an, dass ihm der „Grundwasserbericht“ noch immer nicht vorliege. Herr 

Hellberg erwidert, dass es mehrmals Gespräche mit Herrn Wosnitza gegeben habe und dass 

diesem Berichte zu diesem Thema vorgelegt worden seien, welche aber nicht dem Bericht 

entsprochen hätten, welchen Herr Wosnitza haben wolle.   

 

 

TOP  3  –  Feststellung  der  Niederschrift  über  die  Sitzungen  des  Umweltausschusses 

 

vom 19.03.2009 

 

 

 

Herr Fey weist darauf hin, dass er an der Sitzung des Umweltausschusses am 19.03.2009 

teilgenommen habe. 

 

Der Ausschuss stellt die Niederschrift durch einstimmigen Beschluss fest.  

 

TOP 4 - Mitteilungen 

4.2 – Mitteilungen der Fachbereichsleitung

4.2.6 Harley-Davidson-Veranstaltung in Lübeck

 

Herr Hellberg berichtet, dass es im Vorfeld der Veranstaltung mehrere Gespräche zwischen 

Vertretern  der  Stadt,  der  Polizei  und  des  Veranstalters  gegeben  habe.  Dabei  seien  unter 

anderem  problematische  Fahrtrouten,  Parkplatzwünsche  der  Motorradfahrer  und  mögliche 

Standorte für Bühnen besprochen worden. Dabei sei man unter anderem zu dem Ergebnis 

gelangt,  dass  die  Veranstaltungen  zwischen  18:00  Uhr  (Travemünde)  und  22:00  (Lübeck) 

beendet sein müssten.

Weiterhin führt Herr Hellberg aus, dass der Veranstalter auf die Auflagen eingehe und sich 

bemühe,  Lösungen  zu  finden.  Ferner  sei  vereinbart  worden,  dass  die  Teilnehmer  vor  der 

Veranstaltung  darauf  hingewiesen  würden,  dass  keine  lautstarken  frisierten  Fahrzeuge 

erlaubt  seien.  Ansonsten  wolle die  Polizei  eingreifen.  Zudem  gelte  auch  während  der

 

 

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Veranstaltung  die  Straßenverkehrsordnung.  So  liege  der  Grenzwert  für  die  Lärmbelastung 

bei 80 Dezibel.

Herr Schubert fragt nach, worauf der Grenzwert bezogen sei. Herr Hellberg antwortet, dass 

sich der Grenzwert auf ein Fahrzeug im vorbeifahren beziehe. 

Herr  Wegener  fragt  nach  den  möglichen  Fahrtrouten  für  die  Veranstaltung.  Herr  Hellberg 

erläutert, dass es mehrere Routen geben werde, welche aber noch geprüft würden. 

 

 

4.4 Aktuelles aus der Bürgerschaft 

 

4.4.1 Wärmeatlas und Wärmeplan

 

 

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Frau  Duske  und  Herr  Fey  fragen  nach,  ob  es  Möglichkeiten  zur  Förderung  gebe 

bzw. was gefördert werden könne.

Herr Gierke erläutert, dass er noch keine konkreten Aussagen treffen könne, da ihm 

noch kein Votum des Aufsichtsrates der Stadtwerke Lübeck vorliege. In der Folge 

beschreibt  Herr  Gierke  den  möglichen  Verfahrensablauf,  sollte  ein  Wärmeatlas 

erstellt  werden.  So  könne  als  Grundlage  der  Wärmeatlas  von  1996  verwenden 

werden.  Da  sich  in  den  Jahren  jedoch  einiges  geändert  habe  (z.B.  Bau  neuer 

Gebäude,  Sanierung  alter  Gebäude  etc.),  müsse  man  aktualisierte  Informationen 

einholen.  Dazu  bedürfe  es  auch  der  Mitarbeit  anderer  Stellen.  So  bräuchten  die 

Stadtwerke  Informationen  von  der  Hansestadt  Lübeck  (u.  a.  Auswertung  von 

Baugenehmigungen  durch  die  Bauordnung)  und  vom  Land  Schleswig-Holstein 

(GMSH),  welches  in  Lübeck  eigene  Gebäude  und  sogar  eigene  Wärmeleitungen 

unterhalte.  Bisher  habe  sich  das  Land  jedoch  geweigert,  entsprechende 

Informationen an die Stadtwerke zu geben. Bezüglich möglicher Förderungen bzw. 

Fördermittel  bestätigt  Herr  Gierke,  dass  die  Erstellung  eines  Wärmeatlasses 

förderungsfähig wäre.

Frau  Duske  kritisiert  die  fehlende  Zusammenarbeit  und  die  Verschwendung  von 

Synergieeffekten.

Herr  Müller  schlägt  vor,  zunächst  ein  Handlungskonzept  zur  Abschätzung  der 

möglicherweise anfallenden Kosten zu erstellen.

Herr  Gierke  betont  noch  einmal,  dass  die  Erstellung  eines  aktualisierten 

Wärmeatlasses  ausschließlich  auf  Grundlage  der  Daten  von  1996  aufgrund  der 

vielfältigen  Veränderungen  der  letzten  Jahre  nicht  möglich  sei.  Ein  aktueller 

Wärmeatlas wäre für die Planung zukünftiger Projekte aber wichtig, da mit dessen 

Hilfe genauere Kalkulationen möglich wären.

Frau Duske fragt nach, ob die Klimaschutzleitstelle weiterhin nur mit einer ½ Stelle 

vorgesehen  sei  und  ob  nicht  eine  solche  Aufgabe  auch  dort  angesiedelt  werden 

könne.

Herr Geißler erläutert, dass bisher nur eine ½ Stelle vorgesehen sei und dass es 

bereits  jetzt  gängige  Praxis  sei,  mit  den  Stadtwerken  u.  a.  in  Fragen  des 

Klimaschutzes eng zusammen zu arbeiten. Er könne aber nicht für die Stadtwerke 

entscheiden, dass diese einen Wärmeatlas erstellen sollten. Dies sei Aufgabe des 

Aufsichtsrates der Stadtwerke, welcher sich in seiner nächsten Sitzung mit diesem 

Thema befassen werde.

Herr Basson und Herr Wosnitza schlagen vor, den Antrag zu konkretisieren, um die 

benötigte Unterstützung sicherstellen zu können.

Antrag des Umweltausschusses

 

Der Bürgermeister und der Gesellschaftervetreter werden gebeten zu veranlassen, 

dass  die  Stadtwerke  Lübeck  einen  aktualisierten  Wärmeatlas  des  Stadtgebietes 

erstellen und darauf basierend einen Wärmeplan erarbeiten. 

Zur  Schaffung  einer  aktualisierten  Datengrundlage  werden  der  Bürgermeister  und 

das  Gebäudemanagement  Schleswig-Holstein  gebeten,  alle  dazu  notwendigen 

Informationen zur Verfügung zu stellen.

Wärmeatlas  und  Wärmeplan  sind  der  Bürgerschaft  und  den  Fachbereichen  1,2,3 

und  5  sowie  der  GMHL  bis  September  2009  als  eine  Daten-  und 

Kooperationsgrundlage für integrierten Klimaschutz in Lübeck vorzulegen.

 

 

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Der Ausschuss nimmt den erweiterten Antrag einstimmig an.  

 

TOP 7 – Berichte/Antworten 

7.2 Zustand des Lübecker Grundwassers (erneut vertagt am 19.03.2009

Herr Wosnitza führt aus, dass es für ihn nicht verständlich sei, dass in dem Bericht davon 

ausgegangen  werde,  dass  die  Erstellung  eines  regelmäßigen  Berichts  aufgrund  der 

ungleichen  Verteilung  der  Lübecker  Brunnen  nicht  oder  nur  unter  erheblichem  Aufwand 

möglich  sei.  Ferner  zitiert  Herr  Wosnitza  den  Nitratschutzbericht,  um  zu  zeigen,  dass  ein 

solcher Bericht möglich sei. Zudem kritisiert er, dass im Verfahren das Gesundhitsamt nicht 

beteiligt worden sei.

Herr Hellberg erläutert, dass man die Berichte nicht miteinander vergleichen könne. Ferner 

sei die Zahl der Brunnen in Lübeck rückläufig. So gebe es derzeit in Lübeck weit unter 200 

Einzelbrunnen,  welche  hauptsächlich  in  Stadtrandgebieten  lägen,  an  Orten,  welche  die 

Stadtwerke nicht beziehungsweise noch nicht versorgen würden. 

Herr Wosnitza fragt noch, ob es für Lübeck ein Sondermessnetz gebe oder gegeben habe.  

Herr  Blunck  führt  aus,  dass  es  2  Messpunkte  des  Landes  im  Rahmen  der 

Wasserrahmenrichtlinie gebe. Die entsprechenden Daten seien über das Internet abrufbar. 

Zudem habe es bis vor einigen Jahren an der Landesgrenze fünf Messstellen gegeben.  

Frau Duske fragt nach, warum es diese Messstellen nicht mehr gebe. 

Herr  Blunck  erläutert,  dass  diese  von  1996  bis  2006  Bestandteil  eines 

Untersuchungsprogramms  hinsichtlich  der  Auswirkungen  der  Deponie  Ihlenberg  auf  das 

Grundwasser  gewesen  seien.  Ob  die  Messstellen  noch  nutzbar  seien,  müsste  getestet 

werden.

Herr Gierke legt dar, dass die Stadtwerke bei diesem Thema eng mit dem Land Schleswig-

Holstein  zusammen  arbeiten  würden.  Weiterhin  führe  man  umfangreiche 

Grundwasserbeobachtungen  (Schwerpunkte:  Schlutup  und  Metallhüttengelände)  durch. 

Dabei  würde  der  Grundwasserleiter  (unter  100  Meter)  beobachtet  und  Daten  dezidiert 

erhoben  werden.  Diese  Daten  würden  dann  in  einem  umfangreichen  Monitoringbericht 

zusammengefasst werden. Als Ergebnis dieser Untersuchungen könne man feststellen, dass 

die  Deponie  Ihlenberg  keinen  erkennbaren  Einfluss  auf  dass  Grundwasser  in  der 

untersuchten Tiefe habe und auch keine erhöhte Belastung durch Nitrate festzustellen sei. 

Herr Wosnitza merkt an, dass Lübeck kein Trinkwasserschutzgebiet sei bzw. habe. Daher 

sollte es jährlich einen Umweltbericht geben. 

Herr  Geißler  erläutert,  dass  das  Land  Schleswig-Holstein  das  Grundwasser  landesweit 

untersuche. Somit werde die Aufgabe wahrgenommen. Eine parallele Untersuchung halte er 

nicht für sinnvoll.

Als  sachkundigem  Bürger  wird  Herrn  Tetzlaff-Gahrmann  Rederecht  gewährt.  Er  erläutert, 

dass es entscheidend sei, alle Wasserleiter nach Art, Herkunft und Konzentration der Salze 

und Nitrate zu untersuchen.

Herr Gierke führt aus, dass die Untersuchung der stadtweiten Grundwasserentnahmestellen 

eine  Pflichtaufgabe  sei.  Die  Erstellung  eines  Monitoringberichtes  sei  freiwillig.  Die  Daten

 

 

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würden  dabei  vom  Land  ausgewertet  werden.  Dabei  sei  festgestellt  worden,  dass  alle 

geltenden Grenzwerte erheblich unterschritten würden.  

Herr  Wegener  merkt  an,  dass  über  diesen  Bericht  nunmehr  schon  in  der  dritten  Sitzung 

beraten werde. Zudem sei die momentane Diskussion nicht zielführend.  

Herr Wosnitza führt aus, dass er den von ihm geforderten Umweltbericht bekommen möchte 

und  dann  die  Frage  geklärt  werde  solle,  aus  welchem  Grund  Lübeck  keine 

Trinkwasserschutzgebiete habe. 

Herr  Geißler  erläutert,  dass  die  Zuständigkeit  in  diesem  Fall  beim  Land  liege.  Man  könne 

aber  zu  einer  der  nächsten  Sitzungen  einen  Vertreter  des  Landes  einladen,  damit  dieser 

dem Ausschuss berichten könne.

Herr Hellberg legt dar, dass von Seiten der Hansestadt Lübeck 1971 der erste Antrag auf 

Einrichtung  eines  Wasserschutzgebietes  gestellt  worden  sei.  Bisher  sei  jedoch  kein 

Schutzgebiet anerkannt worden, da man bei Land die Auffassung vertrete, dass genügend 

Deckschichten  vorhanden  seien.  Aus  diesem  Grund  hätten  andere  Gebiete  in  Schleswig-

Holstein höhere Priorität.  

Herr Fey weist darauf hin, dass sich der Ausschuss vor Einladung eines Landesvertreters 

darüber klar werden sollte, was man erfahren möchte. Dies habe auch den Vorteil, dass sich 

dieser gezielt vorbereiten könne.

Herr Geißler schlägt vor, konkrete Fragen zu formulieren.  

Frau  Scheel  merkt  an,  dass  es  in  diesem  Bericht  um  den  Zustand  des  Lübecks 

Grundwassers gehe und man sich auch ausschließlich diesem Thema widmen sollte. Daher 

sollte  man  an  dieser  Stelle  die  Diskussion  abbrechen.  Frau  Stadthaus-Panissié  und  Herr 

Hinrichs unterstützen diesen Vorschlag.  

 

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.  

 

7.3 Neubau eines Fuß- und Radweges auf dem ehemaligen St. Lorenz-Gleis 

 

Herr  Fechtel  führt  aus,  dass  aufgrund  des  Beschlusses  der  Bürgerschaft  vom  25.06.1998 

geprüft worden sei, ob das stillgelegte St. Lorenz-Gleis zu einem Radweg umgebaut werden 

könnte. Zu Beginn des Jahres 2000 sei dies dann zunächst provisorisch begehbar gemacht 

worden. Aufgrund der Tatsache, dass der Boden unter Gleisanlagen oft belastet sei, habe 

man  im  selben  Jahr  ein  Gutachten  zur  Beweissicherung  in  Auftrag  gegeben  und  einige 

Proben  entnommen.  Dabei  sei  festgestellt  worden,  dass  kein  Sanierungsbedarf  und  keine 

Nutzungseinschränkung bestehe. 

Als mögliches Problem sei nur das Gebiet im Bereich der Hansehalle gesehen worden, da 

sich  dort  eine  ehemalige  Deponie  befunden  hätte.  Da  man  aber  nicht  beabsichtige,  im 

Bereich der Hangkanten Boden abzutragen, sei dies unproblematisch. Dennoch habe man 

empfohlen, die Arbeiten durch einen Gutachter begleiten zu lassen.  

Nachdem die Maßnahme dann einige Jahre in der mittelfristigen Finanzplanung aufgeführt 

war  und  sich  die  Tatbestände  für  eine  mögliche  Förderung  geändert  hätten,  sei  ein 

entsprechender Antrag auf Förderung genehmigt worden.  

Herr Wosnitza fragt nach, ob sich das Abwasser aus der ehemaligen Deponie als Problem 

erweisen könne.

 

 

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Herr Schäfer erläutert, dass dieser Bereich überwacht werde. Bei der letzten Untersuchung 

des  Sickerwasser  2006  sei  keine  Belastung  festgestellt  worden.  Es  werde  davon 

ausgegangen, dass mögliche Schadstoffe im Boden gebunden bzw. umgewandelt würden.           

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.  

4.1 – Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden 

 

 

4.1.1 Abschlussbericht zum Unterausschuss des Umweltausschusses  

Herr Schubert stellt den Abschlussbericht zum Unterausschuss des Umweltausschusses vor.  

Frau  Duske  fragt  nach,  ob  sich  die  finanzielle  Situation  des  Stadtwaldes  durch  eine 

Änderung der Betriebsform verbessern lasse. 

Herr  Geißler  erläutert,  dass  man  zwischen  Organisationsform  und  Wirtschaftlichkeit 

unterscheiden  müsse.  Derzeit  befinde  man  sich  in  Gesprächen  mit  dem  Kreis  Herzogtum 

Lauenburg, um die bestehende Kooperation möglicherweise noch auszuweiten. Die ersten 

Gespräche  hätten  bereits  gezeigt,  dass  beide  Seiten  großes  Interesse  an  einer  engen 

Zusammenarbeit  hätten.  Zur  Prüfung  möglicher  Kooperationsmodelle  und  deren 

Vorraussetzungen sei beabsichtigt, eine Arbeitsgruppe mit Vertretern aus beiden Kommunen 

einzusetzen. 

Herr  Beskow  merkt  an,  dass  der  Personalrat  des  Bereiches  Stadtwald  frühzeitig  in  die 

Arbeitsgruppe aufgenommen werden möchte.  

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.  

 

 

4.2 – Mitteilungen der Fachbereichsleitung 

 

4.2.1 Sanierung des Blankensees mit Bentophos®  

 

Herr Geißler führt aus, dass es besser wäre, den Tagesordnungspunkt zu verschieben, da 

noch nicht abschließend berichtet werden könne. Nach derzeitigem Kenntnisstand könnten 

sich die entstehenden Kosten der Maßnahme noch verringern.  

Zudem könne die zuständige Sachbearbeiterin an der Sitzung nicht teilnehmen, da sie an 

der  Sitzung  des  Arbeitskreises  Wasserwirtschaft  teilnehmen  müsse.  Noch  bestehende 

Fragen müssten somit erst in der darauffolgenden Sitzung beantwortet werden. 

Herr  Wosnitza  fragt  nach,  wie  diese  Maßnahme  aus  Mitteln  der  Wasserrahmenrichtlinie 

bezahlt werden könne, obwohl das Verfahren noch nicht abgeschlossen sei. 

Herr Blunck führt aus, dass bereits seit Jahren vorgezogene Maßnahmen mit Mitteln aus der 

Wasserrahmenrichtlinie bezahlt werden würden. 

Herr Müller fragt nach, ob durch eine Verschiebung höhere Kosten entstehen würden. Herr 

Hellberg  antwortet,  dass  die  Durchführung  der Maßnahem  erst für  den  Herbst geplant sei 

und dass die entsprechenden Mittel bereits genehmigt seien. 

Der Ausschuss ist einverstanden.

 

 

 

4.2.2 Satzungen/Erfahrungen anderer Kommunen bezüglich der Einführung  

des Landesimmissionsschutzgesetzes  

Herr  Geißler  erläutert,  dass  es  bezüglich  des  in  diesem  Jahr  in  Kraft  getretenen 

Landesimmissionsschutzgesetzes in den Kommunen noch keine Erfahrungen gäbe. Um den 

Kommunen eine Hilfestellung für mögliche örtliche Regelungen zu bieten, sei nun von der

 

 

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der  Landesregierung  eine  Musterverordnung  zum  „Schutz  vor  schädlichen  Einwirkungen 

durch Luftverunreinigungen, Geräusche oder sonstige Emissionen“ entwickelt worden. Darin 

seien folgende Punkte aufgegriffen worden:

 

-  Eingrenzung des räumlichen Geltungsbereiches, da die Musterverordnung nur in als 

schutzwürdig eingestuften Gebieten (z.B. Wohngebieten) gelten solle.  

-  Der Betrieb von bestimmten Geräten und Maschinen (Bezug auf 32. BimSchV) könne 

zu  definierten  Zeiten  (z.B.  Tageszeiten,  Wochentage,  längere  Intervalle)  untersagt 

werden. 

-  Das  Entfachen  von  offenem  Feuer,  insbesondere  Brauchtumsfeuer,  könne  zu 

definierten  Zeiten  untersagt  werden,  bzw.  ab  einer  gewissen  Größe  der 

Anzeigepflicht unterliegen. 

-  Der  Betrieb  von  akustischen  Geräten  zur  Tiervergrämung  könne  eingeschränkt 

werden. 

-  Die  Durchführung  lärmintensiver  Tätigkeiten  (z.B.  hämmern,  sägen)  und  das 

Abbrennen  von  Feuerwerkskörpern  könne  zeitlich  und  räumlich  begrenzt  untersagt 

werden. 

Den  Kommunen  werde  dabei  freigestellt,  diese  Musterverordnung  beziehungsweise  Teile 

davon zu verwenden. 

Die Musterverordnung liegt der Niederschrift als  Anlage 1  bei. 

 

 

4.2.3 Stand der Sanierungs- bzw. Sicherstellungsplanungen am Kastorpplatz  

Herr  Schäfer  informiert  den  Ausschuss,  dass  im  Gesamtbereich  des  B-Plangebietes  über 

dem Urgelände (Torfe und Mudden der alten Traveniederung über Geschiebemergel)  ca. 3 

bis 6 Meter dicke feinsandig-schluffige Bodenaufschüttungen lägen, die großenteils bereits 

aus  dem  Kanalbau  1905  (Elbe-Lübeck-Kanal)  stammten.  Aufgrund  ständiger  Setzungen 

seien in späteren Jahrzehnten dann tragfähigere Materialien (Sande, Bauschutt) in mittleren 

Mächtigkeiten  von 1 bis 1,5 Meter aufgebracht worden. Aufgrund der sich konkretisierenden 

Planungen  zur  Erstellung  von  Wohnbebauung  auf  Teilflächen  des  B-Plangebietes  seien 

Untersuchungen zur Gefährdungsabschätzung veranlasst worden. 

Die fachgutachterliche Bewertung (Gutachten vom 03.09.2008 zur Gefährdungsabschätzung 

/  Gutachten  zu  ergänzenden  Grundwasseruntersuchungen  vom  23.04.2009)  habe  dabei 

ergeben,  dass  insgesamt  keine  schädliche  Bodenveränderung  (bzw.  Altlast)  gemäß  §  2 

Abs.3  Bundesbodenschutzgesetz  (BBodSchG)  vorliege,  sodass  keine  Gefahrenabwehr- 

bzw. Altlastensanierungsmassnahmen erforderlich seien. 

Dennoch stelle die oberflächennahe Aufschüttung auf dem Gelände, aufgrund hoher Anteile 

an  Fremdbestandteilen  (Ziegel-/Betonbruch),  eine  Beeinträchtigung  für  qualitativ 

hochwertiges Wohnen dar.

Zur  Gewährleistung  zweifelsfrei  unbelasteter  Grundstücke  auf  den  Flächen  der 

vorgesehenen  Wohnbebauung  (vor  allem  auch  im  Bereich  späterer  Privatgärten)  werde 

entsprechend den fachgutachterlichen Empfehlungen dort, wo kein Bodenaushub  beim Bau 

der  Gebäude  erfolge,  ein  Bodenaustausch  (bis  mindestens  1m  unter  Flur)  gegen  völlig 

unbelastete Böden vorgenommen.

Weiterhin  werde  die  Ausführung  aller  erdbaulichen  Arbeiten  von  einem  (in  der 

Altlastenbearbeitung erfahrenen) Gutachter begleitet und dokumentiert werden. 

Herr Schubert merkt an, dass der betreffende B-Plan im Bauausschuss vertagt worden sei. 

Ferner  sei  ihm  aus  dem  Bauausschuss  bekannt,  dass  in  diesem  Gebiet  als

 

 

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Schutzmaßnahme Planen in den Boden eingelassen werden sollen. Herr Schäfer erläutert, 

dass dies nicht aus Gründen des Bodenschutzes geschehe. 

Herr Basson erklärt, dass dem Bauausschuss mitgeteilt worden sei, dass am Kastorpplatz 

erheblicher Sanierungsbedarf bestehe. So sei der Boden stark belastet und könne nur unter 

erheblichem Aufwand zu Baugrund gemacht werden. Weiterhin sei es Ihm unerklärlich, dass 

in den Ausschüssen unterschiedliche Aussagen getätigt werden, obwohl der Umweltschutz 

am Aufstellungsverfahren des B-Plans beteiligt gewesen sei.  

Herr Geißler führt aus, dass man diesen Widerspruch im Moment nicht aufklären könne. Die 

fachgutachterliche  Bewertung  und  die  entsprechenden  Gutachten kämen  jedoch  zu  einem 

anderen  Schluss.  Ferner  habe  kein  Vertreter  des  Fachbereiches  3  an  der  Sitzung  des 

Bauausschusses  teilgenommen.  Herr  Geißler  sichert  zu,  den  Sachverhalt  so  schnell  wie 

möglich zu klären und den Vorsitzenden über die Ergebnisse zu unterrichten.  

Herr  Röttger  merkt  an,  dass  es  sich  auch  um  Bodenaustausch  zur  Verbesserung  der 

Tragfähigkeit  handeln  könne.  Herr  Basson  entgegnet,  dass  in  der  Sitzung  des 

Bauausschusses eindeutig von einer Belastung des Bodens gesprochen worden sei.  

4.2.4 Beprobung von Altlastentanks in Blankensee

 

Herrn  Schäfer  führt  aus,  dass  die  Bodenschutzbehörde  im  Bereich  des  Flughafens 

Blankensee  ergänzend  zu  der  Altlasten-Gefährdungsabschätzung  aus  dem  Jahr  2007 

weitere  Untersuchungen  durchführen  lasse.  So  befänden  sich  im  Bereich  des  Flughafens 

noch 4 unterirdische Tankanlagen aus dem 2. Weltkrieg, deren ordnungsgemäße Stilllegung 

nicht  nachweisbar  sei.  Aus  diesem  Grund  werde  eine  Überprüfung  aller  Tanks 

vorgenommen. 

Dazu würden zunächst die Tanks auf dem Flughafen selbst untersucht. Im Herbst würden 

dann  die  Tanks  der  ehemaligen  Hanseaten-Kaserne  und  des  Bundespolizeigeländes 

untersucht werden.

Außerdem  sei  beabsichtigt,  südlich  der  Abflughalle  und  im  westlichen  Bereich  des 

Flughafens  Bodenproben  zu  entnehmen,  sowie  die  Pegel  aller  Grundwassermessstellen 

einzumessen.

Der Auftrag werde zu 75 % durch das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche 

Räume im Rahmen der Altlastenförderrichtlinie gefördert. Die übrigen 25 % würden sich auf 

den Flughafen, die KWL und den Bereich Umweltschutz verteilen. 

Als sachkundigen Bürgerin wird Frau Dowideit Rederecht gewährt. Frau Dowideit erläutert, 

dass die Beprobung aus Gründen des Artenschutzes kurzfristig in den Oktober verschoben 

worden sei. Da es in diesem Fall um eine Gefährdung des Grundwassers gehe, müsse die 

Beprobung  aber  so  schnell  wie  möglich  durchgeführt  werden  und  dürfe  nicht  unter 

Heranziehung zweifelhafter Gründe verschoben werden. 

Herr  Schäfer  erklärt,  dass  die  Beprobung  der  Tanks  auf  dem  Flughafengelände  sofort 

beginnen  könne,  Lediglich  die  Tanks  auf  dem  Gelände  der  KWL  und  der  Bundespolizei 

dürften aufgrund des Artenschutzes erst im Oktober untersucht werden.   

Herr  Zeckel  führt  unterstützend  aus,  dass  dem  Bereich  Naturschutz  das  Artenvorkommen 

und  die  damit  verbundenen  Probleme  in  diesem  Gebiet  gut  bekannt  seien.  Von  den 

Untersuchungen würden vor allem Vögel, Amphibien und Reptilien beeinträchtigt. Im Monat 

Oktober werde mit den geringsten Beeinträchtigungen für die vorgenannten Arten gerechnet. 

Zudem sei bisher nicht zu erkennen, dass von den Tanks eine akute Gefahr ausgehe.

 

 

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Herr  Basson  kritisiert,  dass  auch  in  diesem  Fall  bei  der  Behandlung  des  Themas  im 

Bauausschuss  niemand  vom  Bereich  Umweltschutz  anwesend  gewesen  sei.  Herr  Geißler 

erklärt,  dass  man  sich  im  Vorfeld  stadtintern  zwischen  den  fachlich  betroffenen  Bereichen  

über  solche  Themen  abstimme  und  zu  den  Sitzungen  komme,  sofern  man  eingeladen 

werde.

An der folgenden Diskussion über die Beprobung und deren Zeitpunkt beteiligen sich Herr 

Wosnitza, Herr Wegener, Frau Scheel, Herr Geißler, Herr Zeckel und Herr Schäfer.  

Herr  Müller  fragt  nach,  wer  in  diesem  Fall  die  Genehmigung  erteilen  müsste  und  ob  eine 

solche überhaupt notwendig sei. 

Herr Zeckel antwortet, dass in solchen Fällen der Bereich Naturschutz eine Genehmigung 

erteile, wenn diese notwendig sei. Im vorliegenden Fall habe der Bereich den Sachverhalt 

geprüft  und  zusammen  mit  dem  Bereich  Umweltschutz  entschieden,  dass  für  eine 

Beprobung  solche  Zeiten  am  besten  geeignet  seien,  zu  denen  die  Untersuchungen  nicht 

genehmigungspflichtig seien. 

Um die gewünschte zeitnahe Beprobung zu ermöglichen schlägt Herr Zeckel vor, sich erneut 

mit dem Bereich Umweltschutz zusammenzusetzen um zu prüfen, inwieweit ein mögliches 

Vorziehen der Untersuchungen in Betracht kommt.

Herr Geißler sichert zu, den Ausschuss über die Ergebnisse der Unterredung der Bereiche 

Natur- und Umweltschutz zu unterrichten. 

 

 

 

4.2.5 Änderung des Landeswaldgesetzes  

Herr Geißler erläutert, dass die Landesregierung den vorläufigen Entwurf vorgelegt habe und 

derzeit  eine  Anhörung  durchgeführt  werde.  Über  den  Inhalt  der  Stellungnahme  des 

Stadtwaldes Lübeck und den weiteren Ablauf des Verfahrens werde Herr Dr. Fähser in der 

nächsten Sitzung des Ausschusses berichten. 

 

Weitere Mitteilungen:  

Weiterhin  berichtet  Herr  Geißler,  dass  das  Wasser-  und  Schifffahrtsamt  (WSA)  an  der 

Seevogelbrutinsel  ein  Warnschild  aufstellen  werde.  In  diesem  Zusammenhang  habe  der 

Bereich Naturschutz das WSA um eine Prüfung gebeten, ob auch an anderen Standorten, 

z.B.  am  Dummersdorfer  Ufer, Warnschilder  (wegen Wellengang  bei  Schiffspassagen  etc.) 

aufgestellt werden könnten.

Das WSA habe nunmehr mitgeteilt, dass diese Schilder entlang der Trave nicht aufgestellt 

werden könnten, da das Baden in der Trave aus rein schifffahrtspolizeilichen Gründen (Sog 

und Schwall der Schiffe) nicht untersagt werden könnte. 

 

 

Herr  Wosnitza  fragt  nach,  ob  die  Hansestadt  Lübeck  nicht  auch  selbst  Warnschilder 

aufstellen  könne.  Herr  Geißler  sichert  zu,  die  Möglichkeiten  zur  Aufstellung  von 

Warnschildern  durch  die  Hansestadt  Lübeck  bis  zur  nächsten  Sitzung  des  Ausschusses 

prüfen zu lassen. 

 

 

Ferner berichtet Herr Geißler, dass der Antrag des Bereiches Naturschutz auf Beschilderung 

(mit  Fischotterwarnschildern)  von  Straßenabschnitten,  bei  denen  Otter  die  Straße 

überqueren, an allen beantragten Stellen genehmigt worden sei. 

Herr Geißler informiert den Ausschuss über die Veranstaltung „Nachhaltiger Konsum“ zum 

Tag der Umwelt am 05.06.2009 von 10:00-19:00 Uhr auf dem Schrangen.

 

 

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4.3 Beantwortung von Anfragen 

 

Die Anfragensteller Herr Basson und Herr Fey verzichten auf Grund der Länge der Sitzung 

auf eine mündliche Berichterstattung und bitten stattdessen, die Antworten der Niederschrift 

beizufügen.

 

4.3.1 Entsorgung von Abfällen in Lübeck (Anfrage: Herr Basson)  

Die Antwort liegt der Niederschrift als  Anlage 2 bei. 

 

 

4.3.2 Regulierungen in überschwemmungsgefährdeten Gebieten (Anfrage: Herr Fey)  

Die Antwort liegt der Niederschrift als  Anlage 3 bei.  

 

4.3.3 Brunnen bei der Wasserkunst (Anfrage: Herr Basson)  

Die Antwort liegt der Niederschrift als  Anlage 4 bei.  

 

 

 

TOP 5 - Anträge der Fraktionen 

 

Es liegt nichts vor.

 

 

 

TOP 6 - Vorlagen 

 

 

Es liegt nichts vor.

 

 

 

TOP 7 – Berichte/Antworten 

 

7.1  Umweltfreundlicher Schiffsantrieb                                                                  

 

Herr Geißler erläutert, dass man bei der Erstellung des Berichtes festgestellt habe, dass es 

eine Vielzahl an Förderprogrammen gebe. Eine korrekte Antragstellung setze aber ein hohes 

Maß an Fachkompetenz voraus.  

Der Ausschuss nimmt Kenntnis. 

 

 

Über-  und  außerplanmäßige  Ausgaben  und  Verpflichtungsermächtigungen  für  das 

Haushaltsjahr 2008 - 2. Halbjahr 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.  

 

 

 

TOP 8 – Neue Anfragen und Verschiedenes 

 

Herr Basson stellt folgende Anfragen: 

In der Vergangenheit hat es von verschiedenen Gruppen Vorschläge für weitere 

Hundeauslaufflächen in Lübeck gegeben. Von Seiten der Politik hieß es, das einige davon 

realisierbar seien, nicht aber alle. Man müsse die Vorschläge ausgiebig prüfen. Von einer 

solchen Prüfung haben Mitglieder verschiedener Organisationen und loser Verbände jedoch

 

 

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nichts mitbekommen. Stattdessen haben diese jetzt über Dritte die Informationen erhalten, 

dass es keine zusätzlichen Hundeauslaufflächen in Lübeck geben wird. 

 

1.  Ist das richtig?  

 

2.  Sollte Punkt 1 bejaht werden, welche Gründe werden für die Absage  

vorgelegt?  

 

Nach Informationen der EBL sollen Einleitstellen für Mischwasser in Lübecker Gewässer 

vorhanden sein.

Frage: In welche Gewässer sind welche Einleitungsmengen genehmigt? 

 

 

 

II. Nichtöffentlicher Teil 

Herr Schubert stellt die Nichtöffentlichkeit her. Darüber gibt es eine gesonderte Niederschrift. 

 

 

III. Öffentlicher Teil der Sitzung 

13. Bekanntgabe der im Nichtöffentlichem Teil gefassten Beschlüsse 

Herr Schubert stellt die Öffentlichkeit wieder her und gibt bekannt, dass im nichtöffentlichen 

Teil ein Beschluss gefasst worden sei. 

 

 

Herr Schubert schließt um ca. 19:35 Uhr die Sitzung. 

 

 

Hans-Jürgen Schubert            Ronny Hopp 

Ausschussvorsitzender              Protokollführer