Niederschrift (Öffentlicher Teil)
Fachbereichsdienst Umwelt Lübeck, 20.05.09
N i e d e r s c h r i f t
über die Sitzung des Umweltausschusses
der Hansestadt Lübeck
am Dienstag, den 19.05.2009
im Sitzungssaal Verwaltungszentrum Mühlentor
Kronsforder Allee 2-6
Nr. 6 Wahlperiode 2008/2013
Beginn der Sitzung: 16.00 Uhr
Ende der Sitzung: 19.35 Uhr
Anwesende Ausschussmitglieder:
als Vorsitzender Herr Schubert B90/ Die Grünen
Frau Scheel, SPD
Herr Stolz, SPD
Herr Fey, SPD
Herr Hoffmann, SPD
Herr Dr. Eymer, CDU
Herr Hinrichs, CDU
Herr Röttger, CDU
Herr Henseling, CDU
Herr Voigt, Die Linke
Herr Basson, Die Linke
Herr Wegner, Bürger für Lübeck
Herr Wosnitza, B90/ Die Grünen
Herr Müller, FDP
Abwesende Ausschussmitglieder:
Herr Mildenberger, SPD (vertreten durch Herrn Hoffmann)
Frau Duske, B90/Die Grünen (vertreten durch Herrn Wosnitza)
Frau Freytag, SPD
Frau Lietzke, CDU (vertreten durch Herrn Henseling)
Senator: Herr Geißler
Vertreterinnen
und Vertreter der Bereiche:
Frau Neitzke Fachbereichscontrolling
Herr Hellberg Umweltschutz
Herr Schäfer Umweltschutz
Herr Blunck Umweltschutz
Herr Zeckel Naturschutz
Herr Mahnkopf Stadtwald
Herr Baeskow PR Stadtwald
Herr Fechtel Stadtplanung
Herr Giercke Stadtwerke
als Protokollführer Herr Hopp Fachbereichsdienste
Seniorenbeirat: Herr Driessen
Öffentlichkeit: Mehrere Personen der Öffentlichkeit
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I. Öffentlicher Teil der Sitzung Beratungsergebnis
Kenntnis
Empfehlung
vertagt
1. Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Feststellung der Tagesordnung
3. Feststellung der Niederschrift (Öffentlicher Teil) über die Sitzung des
Ausschusses vom 19.03.2009
4. Mitteilungen
4.1 Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden
4.1.1 Abschlussbericht zum Unterausschuss des Umweltausschusses
4.2 Mitteilungen der Fachbereichsleitung
4.2.1 Sanierung des Blankensees mit Bentophos®
4.2.2 Satzungen/Erfahrungen anderer Kommunen bezügl. der Einführung
des Landesimmissionsschutzgesetzes
4.2.3 Stand der Sanierungs- bzw. Sicherstellungsplanungen am Kastorpplatz
4.2.4 Beprobung von Altlastentanks in Blankensee
4.2.5 Änderung des Landeswaldgesetzes
4.2.6 Harley-Davidson-Veranstaltung in Lübeck
4.3 Beantwortung von Anfragen
4.3.1 Entsorgung von Abfällen in Lübeck (Anfrage: Herr Basson)
4.3.2 Regulierungen in überschwemmungsgefährdeten Gebieten (Anfrage: Herr Fey)
4.3.3 Brunnen bei der Wasserkunst (Anfrage: Herr Basson)
4.4 Anträge aus der Bürgerschaft
4.4.1 Wärmeatlas und Wärmeplan
5 Anträge der Fraktionen
6 Vorlagen
7 Berichte/Antworten
7.1 Umweltfreundlicher Schiffsantrieb
7.2 Zustand des Lübecker Grundwassers (erneut vertagt am 19.03.2009)
7.3 Neubau eines Fuß- und Radweges auf dem ehemaligen St.-Lorenz-Gleis
8 Neue Anfragen und Verschiedenes
II. Nicht öffentlicher Teil
9 Feststellung der Niederschrift (Nichtöffentlicher Teil) über die Sitzung des
Ausschusses vom 19.03.2009
10 Mitteilungen
10.1 Tierpark
11 Berichte/Antworten
12 Neue Anfragen und Verschiedenes
III. Öffentlicher Teil der Sitzung
13 Bekanntgabe der im Nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
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I. Öffentlicher Teil der Sitzung
Herr Schubert begrüßt die Ausschussmitglieder.
TOP 1 - Feststellung der Beschlussfähigkeit
Herr Schubert stellt die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.
TOP 2 - Anträge zur Tagesordnung
Herr Schubert schlägt vor, die Tagesordnung im Rahmen der Dringlichkeit um den Bericht
„Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für das
Haushaltsjahr 2008 – 2. Halbjahr“ zu erweitern.
Der Erweiterung der Tagesordnung wird aufgrund der Dringlichkeit
einstimmig zugestimmt.
Weiterhin regt Herr Schubert an, die Tagesordnungspunkte 4.26, 4.4.1, 7.2 und 7.3
vorzuziehen.
Der Ausschuss beschließt die geänderte Tagesordnung einstimmig.
Herr Wosnitza merkt an, dass ihm der „Grundwasserbericht“ noch immer nicht vorliege. Herr
Hellberg erwidert, dass es mehrmals Gespräche mit Herrn Wosnitza gegeben habe und dass
diesem Berichte zu diesem Thema vorgelegt worden seien, welche aber nicht dem Bericht
entsprochen hätten, welchen Herr Wosnitza haben wolle.
TOP 3 – Feststellung der Niederschrift über die Sitzungen des Umweltausschusses
vom 19.03.2009
Herr Fey weist darauf hin, dass er an der Sitzung des Umweltausschusses am 19.03.2009
teilgenommen habe.
Der Ausschuss stellt die Niederschrift durch einstimmigen Beschluss fest.
TOP 4 - Mitteilungen
4.2 – Mitteilungen der Fachbereichsleitung
4.2.6 Harley-Davidson-Veranstaltung in Lübeck
Herr Hellberg berichtet, dass es im Vorfeld der Veranstaltung mehrere Gespräche zwischen
Vertretern der Stadt, der Polizei und des Veranstalters gegeben habe. Dabei seien unter
anderem problematische Fahrtrouten, Parkplatzwünsche der Motorradfahrer und mögliche
Standorte für Bühnen besprochen worden. Dabei sei man unter anderem zu dem Ergebnis
gelangt, dass die Veranstaltungen zwischen 18:00 Uhr (Travemünde) und 22:00 (Lübeck)
beendet sein müssten.
Weiterhin führt Herr Hellberg aus, dass der Veranstalter auf die Auflagen eingehe und sich
bemühe, Lösungen zu finden. Ferner sei vereinbart worden, dass die Teilnehmer vor der
Veranstaltung darauf hingewiesen würden, dass keine lautstarken frisierten Fahrzeuge
erlaubt seien. Ansonsten wolle die Polizei eingreifen. Zudem gelte auch während der
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Veranstaltung die Straßenverkehrsordnung. So liege der Grenzwert für die Lärmbelastung
bei 80 Dezibel.
Herr Schubert fragt nach, worauf der Grenzwert bezogen sei. Herr Hellberg antwortet, dass
sich der Grenzwert auf ein Fahrzeug im vorbeifahren beziehe.
Herr Wegener fragt nach den möglichen Fahrtrouten für die Veranstaltung. Herr Hellberg
erläutert, dass es mehrere Routen geben werde, welche aber noch geprüft würden.
4.4 Aktuelles aus der Bürgerschaft
4.4.1 Wärmeatlas und Wärmeplan
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Frau Duske und Herr Fey fragen nach, ob es Möglichkeiten zur Förderung gebe
bzw. was gefördert werden könne.
Herr Gierke erläutert, dass er noch keine konkreten Aussagen treffen könne, da ihm
noch kein Votum des Aufsichtsrates der Stadtwerke Lübeck vorliege. In der Folge
beschreibt Herr Gierke den möglichen Verfahrensablauf, sollte ein Wärmeatlas
erstellt werden. So könne als Grundlage der Wärmeatlas von 1996 verwenden
werden. Da sich in den Jahren jedoch einiges geändert habe (z.B. Bau neuer
Gebäude, Sanierung alter Gebäude etc.), müsse man aktualisierte Informationen
einholen. Dazu bedürfe es auch der Mitarbeit anderer Stellen. So bräuchten die
Stadtwerke Informationen von der Hansestadt Lübeck (u. a. Auswertung von
Baugenehmigungen durch die Bauordnung) und vom Land Schleswig-Holstein
(GMSH), welches in Lübeck eigene Gebäude und sogar eigene Wärmeleitungen
unterhalte. Bisher habe sich das Land jedoch geweigert, entsprechende
Informationen an die Stadtwerke zu geben. Bezüglich möglicher Förderungen bzw.
Fördermittel bestätigt Herr Gierke, dass die Erstellung eines Wärmeatlasses
förderungsfähig wäre.
Frau Duske kritisiert die fehlende Zusammenarbeit und die Verschwendung von
Synergieeffekten.
Herr Müller schlägt vor, zunächst ein Handlungskonzept zur Abschätzung der
möglicherweise anfallenden Kosten zu erstellen.
Herr Gierke betont noch einmal, dass die Erstellung eines aktualisierten
Wärmeatlasses ausschließlich auf Grundlage der Daten von 1996 aufgrund der
vielfältigen Veränderungen der letzten Jahre nicht möglich sei. Ein aktueller
Wärmeatlas wäre für die Planung zukünftiger Projekte aber wichtig, da mit dessen
Hilfe genauere Kalkulationen möglich wären.
Frau Duske fragt nach, ob die Klimaschutzleitstelle weiterhin nur mit einer ½ Stelle
vorgesehen sei und ob nicht eine solche Aufgabe auch dort angesiedelt werden
könne.
Herr Geißler erläutert, dass bisher nur eine ½ Stelle vorgesehen sei und dass es
bereits jetzt gängige Praxis sei, mit den Stadtwerken u. a. in Fragen des
Klimaschutzes eng zusammen zu arbeiten. Er könne aber nicht für die Stadtwerke
entscheiden, dass diese einen Wärmeatlas erstellen sollten. Dies sei Aufgabe des
Aufsichtsrates der Stadtwerke, welcher sich in seiner nächsten Sitzung mit diesem
Thema befassen werde.
Herr Basson und Herr Wosnitza schlagen vor, den Antrag zu konkretisieren, um die
benötigte Unterstützung sicherstellen zu können.
Antrag des Umweltausschusses
:
Der Bürgermeister und der Gesellschaftervetreter werden gebeten zu veranlassen,
dass die Stadtwerke Lübeck einen aktualisierten Wärmeatlas des Stadtgebietes
erstellen und darauf basierend einen Wärmeplan erarbeiten.
Zur Schaffung einer aktualisierten Datengrundlage werden der Bürgermeister und
das Gebäudemanagement Schleswig-Holstein gebeten, alle dazu notwendigen
Informationen zur Verfügung zu stellen.
Wärmeatlas und Wärmeplan sind der Bürgerschaft und den Fachbereichen 1,2,3
und 5 sowie der GMHL bis September 2009 als eine Daten- und
Kooperationsgrundlage für integrierten Klimaschutz in Lübeck vorzulegen.
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Der Ausschuss nimmt den erweiterten Antrag einstimmig an.
TOP 7 – Berichte/Antworten
7.2 Zustand des Lübecker Grundwassers (erneut vertagt am 19.03.2009)
Herr Wosnitza führt aus, dass es für ihn nicht verständlich sei, dass in dem Bericht davon
ausgegangen werde, dass die Erstellung eines regelmäßigen Berichts aufgrund der
ungleichen Verteilung der Lübecker Brunnen nicht oder nur unter erheblichem Aufwand
möglich sei. Ferner zitiert Herr Wosnitza den Nitratschutzbericht, um zu zeigen, dass ein
solcher Bericht möglich sei. Zudem kritisiert er, dass im Verfahren das Gesundhitsamt nicht
beteiligt worden sei.
Herr Hellberg erläutert, dass man die Berichte nicht miteinander vergleichen könne. Ferner
sei die Zahl der Brunnen in Lübeck rückläufig. So gebe es derzeit in Lübeck weit unter 200
Einzelbrunnen, welche hauptsächlich in Stadtrandgebieten lägen, an Orten, welche die
Stadtwerke nicht beziehungsweise noch nicht versorgen würden.
Herr Wosnitza fragt noch, ob es für Lübeck ein Sondermessnetz gebe oder gegeben habe.
Herr Blunck führt aus, dass es 2 Messpunkte des Landes im Rahmen der
Wasserrahmenrichtlinie gebe. Die entsprechenden Daten seien über das Internet abrufbar.
Zudem habe es bis vor einigen Jahren an der Landesgrenze fünf Messstellen gegeben.
Frau Duske fragt nach, warum es diese Messstellen nicht mehr gebe.
Herr Blunck erläutert, dass diese von 1996 bis 2006 Bestandteil eines
Untersuchungsprogramms hinsichtlich der Auswirkungen der Deponie Ihlenberg auf das
Grundwasser gewesen seien. Ob die Messstellen noch nutzbar seien, müsste getestet
werden.
Herr Gierke legt dar, dass die Stadtwerke bei diesem Thema eng mit dem Land Schleswig-
Holstein zusammen arbeiten würden. Weiterhin führe man umfangreiche
Grundwasserbeobachtungen (Schwerpunkte: Schlutup und Metallhüttengelände) durch.
Dabei würde der Grundwasserleiter (unter 100 Meter) beobachtet und Daten dezidiert
erhoben werden. Diese Daten würden dann in einem umfangreichen Monitoringbericht
zusammengefasst werden. Als Ergebnis dieser Untersuchungen könne man feststellen, dass
die Deponie Ihlenberg keinen erkennbaren Einfluss auf dass Grundwasser in der
untersuchten Tiefe habe und auch keine erhöhte Belastung durch Nitrate festzustellen sei.
Herr Wosnitza merkt an, dass Lübeck kein Trinkwasserschutzgebiet sei bzw. habe. Daher
sollte es jährlich einen Umweltbericht geben.
Herr Geißler erläutert, dass das Land Schleswig-Holstein das Grundwasser landesweit
untersuche. Somit werde die Aufgabe wahrgenommen. Eine parallele Untersuchung halte er
nicht für sinnvoll.
Als sachkundigem Bürger wird Herrn Tetzlaff-Gahrmann Rederecht gewährt. Er erläutert,
dass es entscheidend sei, alle Wasserleiter nach Art, Herkunft und Konzentration der Salze
und Nitrate zu untersuchen.
Herr Gierke führt aus, dass die Untersuchung der stadtweiten Grundwasserentnahmestellen
eine Pflichtaufgabe sei. Die Erstellung eines Monitoringberichtes sei freiwillig. Die Daten
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würden dabei vom Land ausgewertet werden. Dabei sei festgestellt worden, dass alle
geltenden Grenzwerte erheblich unterschritten würden.
Herr Wegener merkt an, dass über diesen Bericht nunmehr schon in der dritten Sitzung
beraten werde. Zudem sei die momentane Diskussion nicht zielführend.
Herr Wosnitza führt aus, dass er den von ihm geforderten Umweltbericht bekommen möchte
und dann die Frage geklärt werde solle, aus welchem Grund Lübeck keine
Trinkwasserschutzgebiete habe.
Herr Geißler erläutert, dass die Zuständigkeit in diesem Fall beim Land liege. Man könne
aber zu einer der nächsten Sitzungen einen Vertreter des Landes einladen, damit dieser
dem Ausschuss berichten könne.
Herr Hellberg legt dar, dass von Seiten der Hansestadt Lübeck 1971 der erste Antrag auf
Einrichtung eines Wasserschutzgebietes gestellt worden sei. Bisher sei jedoch kein
Schutzgebiet anerkannt worden, da man bei Land die Auffassung vertrete, dass genügend
Deckschichten vorhanden seien. Aus diesem Grund hätten andere Gebiete in Schleswig-
Holstein höhere Priorität.
Herr Fey weist darauf hin, dass sich der Ausschuss vor Einladung eines Landesvertreters
darüber klar werden sollte, was man erfahren möchte. Dies habe auch den Vorteil, dass sich
dieser gezielt vorbereiten könne.
Herr Geißler schlägt vor, konkrete Fragen zu formulieren.
Frau Scheel merkt an, dass es in diesem Bericht um den Zustand des Lübecks
Grundwassers gehe und man sich auch ausschließlich diesem Thema widmen sollte. Daher
sollte man an dieser Stelle die Diskussion abbrechen. Frau Stadthaus-Panissié und Herr
Hinrichs unterstützen diesen Vorschlag.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
7.3 Neubau eines Fuß- und Radweges auf dem ehemaligen St. Lorenz-Gleis
Herr Fechtel führt aus, dass aufgrund des Beschlusses der Bürgerschaft vom 25.06.1998
geprüft worden sei, ob das stillgelegte St. Lorenz-Gleis zu einem Radweg umgebaut werden
könnte. Zu Beginn des Jahres 2000 sei dies dann zunächst provisorisch begehbar gemacht
worden. Aufgrund der Tatsache, dass der Boden unter Gleisanlagen oft belastet sei, habe
man im selben Jahr ein Gutachten zur Beweissicherung in Auftrag gegeben und einige
Proben entnommen. Dabei sei festgestellt worden, dass kein Sanierungsbedarf und keine
Nutzungseinschränkung bestehe.
Als mögliches Problem sei nur das Gebiet im Bereich der Hansehalle gesehen worden, da
sich dort eine ehemalige Deponie befunden hätte. Da man aber nicht beabsichtige, im
Bereich der Hangkanten Boden abzutragen, sei dies unproblematisch. Dennoch habe man
empfohlen, die Arbeiten durch einen Gutachter begleiten zu lassen.
Nachdem die Maßnahme dann einige Jahre in der mittelfristigen Finanzplanung aufgeführt
war und sich die Tatbestände für eine mögliche Förderung geändert hätten, sei ein
entsprechender Antrag auf Förderung genehmigt worden.
Herr Wosnitza fragt nach, ob sich das Abwasser aus der ehemaligen Deponie als Problem
erweisen könne.
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Herr Schäfer erläutert, dass dieser Bereich überwacht werde. Bei der letzten Untersuchung
des Sickerwasser 2006 sei keine Belastung festgestellt worden. Es werde davon
ausgegangen, dass mögliche Schadstoffe im Boden gebunden bzw. umgewandelt würden.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
4.1 – Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden
4.1.1 Abschlussbericht zum Unterausschuss des Umweltausschusses
Herr Schubert stellt den Abschlussbericht zum Unterausschuss des Umweltausschusses vor.
Frau Duske fragt nach, ob sich die finanzielle Situation des Stadtwaldes durch eine
Änderung der Betriebsform verbessern lasse.
Herr Geißler erläutert, dass man zwischen Organisationsform und Wirtschaftlichkeit
unterscheiden müsse. Derzeit befinde man sich in Gesprächen mit dem Kreis Herzogtum
Lauenburg, um die bestehende Kooperation möglicherweise noch auszuweiten. Die ersten
Gespräche hätten bereits gezeigt, dass beide Seiten großes Interesse an einer engen
Zusammenarbeit hätten. Zur Prüfung möglicher Kooperationsmodelle und deren
Vorraussetzungen sei beabsichtigt, eine Arbeitsgruppe mit Vertretern aus beiden Kommunen
einzusetzen.
Herr Beskow merkt an, dass der Personalrat des Bereiches Stadtwald frühzeitig in die
Arbeitsgruppe aufgenommen werden möchte.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
4.2 – Mitteilungen der Fachbereichsleitung
4.2.1 Sanierung des Blankensees mit Bentophos®
Herr Geißler führt aus, dass es besser wäre, den Tagesordnungspunkt zu verschieben, da
noch nicht abschließend berichtet werden könne. Nach derzeitigem Kenntnisstand könnten
sich die entstehenden Kosten der Maßnahme noch verringern.
Zudem könne die zuständige Sachbearbeiterin an der Sitzung nicht teilnehmen, da sie an
der Sitzung des Arbeitskreises Wasserwirtschaft teilnehmen müsse. Noch bestehende
Fragen müssten somit erst in der darauffolgenden Sitzung beantwortet werden.
Herr Wosnitza fragt nach, wie diese Maßnahme aus Mitteln der Wasserrahmenrichtlinie
bezahlt werden könne, obwohl das Verfahren noch nicht abgeschlossen sei.
Herr Blunck führt aus, dass bereits seit Jahren vorgezogene Maßnahmen mit Mitteln aus der
Wasserrahmenrichtlinie bezahlt werden würden.
Herr Müller fragt nach, ob durch eine Verschiebung höhere Kosten entstehen würden. Herr
Hellberg antwortet, dass die Durchführung der Maßnahem erst für den Herbst geplant sei
und dass die entsprechenden Mittel bereits genehmigt seien.
Der Ausschuss ist einverstanden.
4.2.2 Satzungen/Erfahrungen anderer Kommunen bezüglich der Einführung
des Landesimmissionsschutzgesetzes
Herr Geißler erläutert, dass es bezüglich des in diesem Jahr in Kraft getretenen
Landesimmissionsschutzgesetzes in den Kommunen noch keine Erfahrungen gäbe. Um den
Kommunen eine Hilfestellung für mögliche örtliche Regelungen zu bieten, sei nun von der
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der Landesregierung eine Musterverordnung zum „Schutz vor schädlichen Einwirkungen
durch Luftverunreinigungen, Geräusche oder sonstige Emissionen“ entwickelt worden. Darin
seien folgende Punkte aufgegriffen worden:
- Eingrenzung des räumlichen Geltungsbereiches, da die Musterverordnung nur in als
schutzwürdig eingestuften Gebieten (z.B. Wohngebieten) gelten solle.
- Der Betrieb von bestimmten Geräten und Maschinen (Bezug auf 32. BimSchV) könne
zu definierten Zeiten (z.B. Tageszeiten, Wochentage, längere Intervalle) untersagt
werden.
- Das Entfachen von offenem Feuer, insbesondere Brauchtumsfeuer, könne zu
definierten Zeiten untersagt werden, bzw. ab einer gewissen Größe der
Anzeigepflicht unterliegen.
- Der Betrieb von akustischen Geräten zur Tiervergrämung könne eingeschränkt
werden.
- Die Durchführung lärmintensiver Tätigkeiten (z.B. hämmern, sägen) und das
Abbrennen von Feuerwerkskörpern könne zeitlich und räumlich begrenzt untersagt
werden.
Den Kommunen werde dabei freigestellt, diese Musterverordnung beziehungsweise Teile
davon zu verwenden.
Die Musterverordnung liegt der Niederschrift als Anlage 1 bei.
4.2.3 Stand der Sanierungs- bzw. Sicherstellungsplanungen am Kastorpplatz
Herr Schäfer informiert den Ausschuss, dass im Gesamtbereich des B-Plangebietes über
dem Urgelände (Torfe und Mudden der alten Traveniederung über Geschiebemergel) ca. 3
bis 6 Meter dicke feinsandig-schluffige Bodenaufschüttungen lägen, die großenteils bereits
aus dem Kanalbau 1905 (Elbe-Lübeck-Kanal) stammten. Aufgrund ständiger Setzungen
seien in späteren Jahrzehnten dann tragfähigere Materialien (Sande, Bauschutt) in mittleren
Mächtigkeiten von 1 bis 1,5 Meter aufgebracht worden. Aufgrund der sich konkretisierenden
Planungen zur Erstellung von Wohnbebauung auf Teilflächen des B-Plangebietes seien
Untersuchungen zur Gefährdungsabschätzung veranlasst worden.
Die fachgutachterliche Bewertung (Gutachten vom 03.09.2008 zur Gefährdungsabschätzung
/ Gutachten zu ergänzenden Grundwasseruntersuchungen vom 23.04.2009) habe dabei
ergeben, dass insgesamt keine schädliche Bodenveränderung (bzw. Altlast) gemäß § 2
Abs.3 Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) vorliege, sodass keine Gefahrenabwehr-
bzw. Altlastensanierungsmassnahmen erforderlich seien.
Dennoch stelle die oberflächennahe Aufschüttung auf dem Gelände, aufgrund hoher Anteile
an Fremdbestandteilen (Ziegel-/Betonbruch), eine Beeinträchtigung für qualitativ
hochwertiges Wohnen dar.
Zur Gewährleistung zweifelsfrei unbelasteter Grundstücke auf den Flächen der
vorgesehenen Wohnbebauung (vor allem auch im Bereich späterer Privatgärten) werde
entsprechend den fachgutachterlichen Empfehlungen dort, wo kein Bodenaushub beim Bau
der Gebäude erfolge, ein Bodenaustausch (bis mindestens 1m unter Flur) gegen völlig
unbelastete Böden vorgenommen.
Weiterhin werde die Ausführung aller erdbaulichen Arbeiten von einem (in der
Altlastenbearbeitung erfahrenen) Gutachter begleitet und dokumentiert werden.
Herr Schubert merkt an, dass der betreffende B-Plan im Bauausschuss vertagt worden sei.
Ferner sei ihm aus dem Bauausschuss bekannt, dass in diesem Gebiet als
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Schutzmaßnahme Planen in den Boden eingelassen werden sollen. Herr Schäfer erläutert,
dass dies nicht aus Gründen des Bodenschutzes geschehe.
Herr Basson erklärt, dass dem Bauausschuss mitgeteilt worden sei, dass am Kastorpplatz
erheblicher Sanierungsbedarf bestehe. So sei der Boden stark belastet und könne nur unter
erheblichem Aufwand zu Baugrund gemacht werden. Weiterhin sei es Ihm unerklärlich, dass
in den Ausschüssen unterschiedliche Aussagen getätigt werden, obwohl der Umweltschutz
am Aufstellungsverfahren des B-Plans beteiligt gewesen sei.
Herr Geißler führt aus, dass man diesen Widerspruch im Moment nicht aufklären könne. Die
fachgutachterliche Bewertung und die entsprechenden Gutachten kämen jedoch zu einem
anderen Schluss. Ferner habe kein Vertreter des Fachbereiches 3 an der Sitzung des
Bauausschusses teilgenommen. Herr Geißler sichert zu, den Sachverhalt so schnell wie
möglich zu klären und den Vorsitzenden über die Ergebnisse zu unterrichten.
Herr Röttger merkt an, dass es sich auch um Bodenaustausch zur Verbesserung der
Tragfähigkeit handeln könne. Herr Basson entgegnet, dass in der Sitzung des
Bauausschusses eindeutig von einer Belastung des Bodens gesprochen worden sei.
4.2.4 Beprobung von Altlastentanks in Blankensee
Herrn Schäfer führt aus, dass die Bodenschutzbehörde im Bereich des Flughafens
Blankensee ergänzend zu der Altlasten-Gefährdungsabschätzung aus dem Jahr 2007
weitere Untersuchungen durchführen lasse. So befänden sich im Bereich des Flughafens
noch 4 unterirdische Tankanlagen aus dem 2. Weltkrieg, deren ordnungsgemäße Stilllegung
nicht nachweisbar sei. Aus diesem Grund werde eine Überprüfung aller Tanks
vorgenommen.
Dazu würden zunächst die Tanks auf dem Flughafen selbst untersucht. Im Herbst würden
dann die Tanks der ehemaligen Hanseaten-Kaserne und des Bundespolizeigeländes
untersucht werden.
Außerdem sei beabsichtigt, südlich der Abflughalle und im westlichen Bereich des
Flughafens Bodenproben zu entnehmen, sowie die Pegel aller Grundwassermessstellen
einzumessen.
Der Auftrag werde zu 75 % durch das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche
Räume im Rahmen der Altlastenförderrichtlinie gefördert. Die übrigen 25 % würden sich auf
den Flughafen, die KWL und den Bereich Umweltschutz verteilen.
Als sachkundigen Bürgerin wird Frau Dowideit Rederecht gewährt. Frau Dowideit erläutert,
dass die Beprobung aus Gründen des Artenschutzes kurzfristig in den Oktober verschoben
worden sei. Da es in diesem Fall um eine Gefährdung des Grundwassers gehe, müsse die
Beprobung aber so schnell wie möglich durchgeführt werden und dürfe nicht unter
Heranziehung zweifelhafter Gründe verschoben werden.
Herr Schäfer erklärt, dass die Beprobung der Tanks auf dem Flughafengelände sofort
beginnen könne, Lediglich die Tanks auf dem Gelände der KWL und der Bundespolizei
dürften aufgrund des Artenschutzes erst im Oktober untersucht werden.
Herr Zeckel führt unterstützend aus, dass dem Bereich Naturschutz das Artenvorkommen
und die damit verbundenen Probleme in diesem Gebiet gut bekannt seien. Von den
Untersuchungen würden vor allem Vögel, Amphibien und Reptilien beeinträchtigt. Im Monat
Oktober werde mit den geringsten Beeinträchtigungen für die vorgenannten Arten gerechnet.
Zudem sei bisher nicht zu erkennen, dass von den Tanks eine akute Gefahr ausgehe.
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Herr Basson kritisiert, dass auch in diesem Fall bei der Behandlung des Themas im
Bauausschuss niemand vom Bereich Umweltschutz anwesend gewesen sei. Herr Geißler
erklärt, dass man sich im Vorfeld stadtintern zwischen den fachlich betroffenen Bereichen
über solche Themen abstimme und zu den Sitzungen komme, sofern man eingeladen
werde.
An der folgenden Diskussion über die Beprobung und deren Zeitpunkt beteiligen sich Herr
Wosnitza, Herr Wegener, Frau Scheel, Herr Geißler, Herr Zeckel und Herr Schäfer.
Herr Müller fragt nach, wer in diesem Fall die Genehmigung erteilen müsste und ob eine
solche überhaupt notwendig sei.
Herr Zeckel antwortet, dass in solchen Fällen der Bereich Naturschutz eine Genehmigung
erteile, wenn diese notwendig sei. Im vorliegenden Fall habe der Bereich den Sachverhalt
geprüft und zusammen mit dem Bereich Umweltschutz entschieden, dass für eine
Beprobung solche Zeiten am besten geeignet seien, zu denen die Untersuchungen nicht
genehmigungspflichtig seien.
Um die gewünschte zeitnahe Beprobung zu ermöglichen schlägt Herr Zeckel vor, sich erneut
mit dem Bereich Umweltschutz zusammenzusetzen um zu prüfen, inwieweit ein mögliches
Vorziehen der Untersuchungen in Betracht kommt.
Herr Geißler sichert zu, den Ausschuss über die Ergebnisse der Unterredung der Bereiche
Natur- und Umweltschutz zu unterrichten.
4.2.5 Änderung des Landeswaldgesetzes
Herr Geißler erläutert, dass die Landesregierung den vorläufigen Entwurf vorgelegt habe und
derzeit eine Anhörung durchgeführt werde. Über den Inhalt der Stellungnahme des
Stadtwaldes Lübeck und den weiteren Ablauf des Verfahrens werde Herr Dr. Fähser in der
nächsten Sitzung des Ausschusses berichten.
Weitere Mitteilungen:
Weiterhin berichtet Herr Geißler, dass das Wasser- und Schifffahrtsamt (WSA) an der
Seevogelbrutinsel ein Warnschild aufstellen werde. In diesem Zusammenhang habe der
Bereich Naturschutz das WSA um eine Prüfung gebeten, ob auch an anderen Standorten,
z.B. am Dummersdorfer Ufer, Warnschilder (wegen Wellengang bei Schiffspassagen etc.)
aufgestellt werden könnten.
Das WSA habe nunmehr mitgeteilt, dass diese Schilder entlang der Trave nicht aufgestellt
werden könnten, da das Baden in der Trave aus rein schifffahrtspolizeilichen Gründen (Sog
und Schwall der Schiffe) nicht untersagt werden könnte.
Herr Wosnitza fragt nach, ob die Hansestadt Lübeck nicht auch selbst Warnschilder
aufstellen könne. Herr Geißler sichert zu, die Möglichkeiten zur Aufstellung von
Warnschildern durch die Hansestadt Lübeck bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses
prüfen zu lassen.
Ferner berichtet Herr Geißler, dass der Antrag des Bereiches Naturschutz auf Beschilderung
(mit Fischotterwarnschildern) von Straßenabschnitten, bei denen Otter die Straße
überqueren, an allen beantragten Stellen genehmigt worden sei.
Herr Geißler informiert den Ausschuss über die Veranstaltung „Nachhaltiger Konsum“ zum
Tag der Umwelt am 05.06.2009 von 10:00-19:00 Uhr auf dem Schrangen.
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4.3 Beantwortung von Anfragen
Die Anfragensteller Herr Basson und Herr Fey verzichten auf Grund der Länge der Sitzung
auf eine mündliche Berichterstattung und bitten stattdessen, die Antworten der Niederschrift
beizufügen.
4.3.1 Entsorgung von Abfällen in Lübeck (Anfrage: Herr Basson)
Die Antwort liegt der Niederschrift als Anlage 2 bei.
4.3.2 Regulierungen in überschwemmungsgefährdeten Gebieten (Anfrage: Herr Fey)
Die Antwort liegt der Niederschrift als Anlage 3 bei.
4.3.3 Brunnen bei der Wasserkunst (Anfrage: Herr Basson)
Die Antwort liegt der Niederschrift als Anlage 4 bei.
TOP 5 - Anträge der Fraktionen
Es liegt nichts vor.
TOP 6 - Vorlagen
Es liegt nichts vor.
TOP 7 – Berichte/Antworten
7.1 Umweltfreundlicher Schiffsantrieb
Herr Geißler erläutert, dass man bei der Erstellung des Berichtes festgestellt habe, dass es
eine Vielzahl an Förderprogrammen gebe. Eine korrekte Antragstellung setze aber ein hohes
Maß an Fachkompetenz voraus.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für das
Haushaltsjahr 2008 - 2. Halbjahr
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
TOP 8 – Neue Anfragen und Verschiedenes
Herr Basson stellt folgende Anfragen:
In der Vergangenheit hat es von verschiedenen Gruppen Vorschläge für weitere
Hundeauslaufflächen in Lübeck gegeben. Von Seiten der Politik hieß es, das einige davon
realisierbar seien, nicht aber alle. Man müsse die Vorschläge ausgiebig prüfen. Von einer
solchen Prüfung haben Mitglieder verschiedener Organisationen und loser Verbände jedoch
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nichts mitbekommen. Stattdessen haben diese jetzt über Dritte die Informationen erhalten,
dass es keine zusätzlichen Hundeauslaufflächen in Lübeck geben wird.
1. Ist das richtig?
2. Sollte Punkt 1 bejaht werden, welche Gründe werden für die Absage
vorgelegt?
Nach Informationen der EBL sollen Einleitstellen für Mischwasser in Lübecker Gewässer
vorhanden sein.
Frage: In welche Gewässer sind welche Einleitungsmengen genehmigt?
II. Nichtöffentlicher Teil
Herr Schubert stellt die Nichtöffentlichkeit her. Darüber gibt es eine gesonderte Niederschrift.
III. Öffentlicher Teil der Sitzung
13. Bekanntgabe der im Nichtöffentlichem Teil gefassten Beschlüsse
Herr Schubert stellt die Öffentlichkeit wieder her und gibt bekannt, dass im nichtöffentlichen
Teil ein Beschluss gefasst worden sei.
Herr Schubert schließt um ca. 19:35 Uhr die Sitzung.
Hans-Jürgen Schubert Ronny Hopp
Ausschussvorsitzender Protokollführer