Auszug - Importierte Niederschrift  

Jugendhilfeausschuss
TOP: Ö 1
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 10.01.2002 Status: öffentlich
Zeit: Anlass: Sitzung
 
Beschluss


Jugendhilfeausschuss Lübeck , 18.02.03 

4.513.00.14.1   

 

N i e d e r s c h r i f t  Nr. 34 

über die Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 1998-2003) am 10.01.2002 

in der Kantine im Verwaltungszentrum Mühlentor 

 

Beginn: 16:15 Uhr  Ende: 21:15 Uhr 

 

TeilnehmerInnen: 

von den Ausschussmitgliedern: 

Frau Ohm -Vorsitzende-  Frau Aksahin B 

Herr Bergmann B  Herr Bernet 

Frau Böhme B  Herr Burmeister 

Herr Heinsohn-Krug  Frau Klein (bis 18:30 Uhr) 

Herr Kleinhofs B  Herr Koch 

Herr Köpsell (ab TOP 5.1 bis 19:30 Uhr)  Frau Lietzke 

Frau Oldenburg B  Frau Puhle  

Frau Redecker B  Herr Rinsche 

Herr Zander  Frau Ziese 

Herr Eichstädt B  Frau Kobbe 

Frau Menorca  Herr Meironke 

Herr Nagel 

B = Beratendes Mitglied 

 

von der Verwaltung 

Herr Senator Meyenborg  Frau Albrecht 

Herr Bruns  Herr Geller (Protokoll) 

Herr Graf  Frau Heidig 

Frau Kramm  Herr Sommer 

Herr Georg  Herr Rocksien 

Frau Schnicke  Frau Ølgaard 

 

aus der Bürgerschaft 

Frau Jansen 

 

Frauenbüro 

Frau Hoherz (zeitweise) 

 

Personalrat Allgemeine Verwaltung 

Herr Elnrieder (zeitweise) 

 

als Gast 

Frau Wulf-Wichmann Büro KOMPLAN 

 

mehrere Bürgerinnen und Bürger als Zuhörer sowie die Presse. 

 

 

Zu TOP 1: Begrüßung/Feststellung der Beschlussfähigkeit 

Die Vorsitzende begrüßt die Anwesenden zur ersten Sitzung im neuen Jahr und stellt die 

Beschlussfähigkeit fest. 

 

Zu TOP 2: Feststellung der Tagesordnung 

Die Vorsitzende verweist auf die sehr umfangreiche Tagesordnung und erläutert die Hinter-

gründe. Hinsichtlich des nichtöffentlichen Teils der Sitzung kündigt sie an, jeweils nach Ab-

 

F:\ausschuesse\Jugendhilfe\03ni0301.DOC

 

 

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handlung des öffentlichen Teils nachzufragen, ob zusätzlicher Beratungsbedarf in nichtöf-

fentlicher Sitzung besteht. 

Die Tagesordnung lautet somit wie folgt: 

1.  Begrüßung Feststellung der Beschlussfähigkeit 

2.  Feststellung der Tagesordnung 

3.  Feststellung des Protokolls Nr. 32 

4.  Mitteilungen der Verwaltung 

5. Budg etierung 

5.1 Sachstand Budgetierung freier Träger von Kindertagesstätten 

5.2 Sachstand Budgetierung von Einrichtungen der freien Träger der Jugendhilfe 

6.  Planung von sozialen Einrichtungen im Hochschulstadtteil Lübeck 

7.  Jugendhilfeplanung für den Bereich Jugendhilfe 

- Verlagerung Kinder- und Jugendnotdienst 

- Auswärtige Unterbringungen 

8.  Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung im Jugendhilfebereich 

 

nichtöffentlicher Teil der Sitzung 

9. Budg etierung 

9.1 Sachstand Budgetierung freier Träger von Kindertagesstätten 

9.2 Sachstand Budgetierung von Einrichtungen der freien Träger der Jugendhilfe 

10.Planung von sozialen Einrichtungen im Hochschulstadtteil Lübeck 

11.Jugendhilfeplanung für den Bereich Jugendhilfe 

- Verlagerung Kinder- und Jugendnotdienst 

- Auswärtige Unterbringungen 

12.Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung im Jugendhilfebereich 

 

öffentlicher Teil der Sitzung 

13.Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse 

14.Vermögenshaushalt 2002/2003 und Investitionsprogramm 

15.Verwaltungshaushalt 2002/2003 

16.Haushaltspläne der Stiftungen des Fachbereich Kultur 

17.Verschiedenes 

 

 

 

zu TOP 3 Feststellung des Protokolls Nr. 32 (Wahlperiode 1998/03) 

Herr Geller teilt mit, dass in der Protokollierung zu TOP 6 das Datum „Oktober 2003“ in „Ok-

tober 2002“ zu ändern ist. 

Herr Heinsohn-Krug bittet darum, die Protokollierung zu TOP 11.4 auf Seite 6, letzter Ab-

satz, wie folgt zu fassen: 

„Herr Heinsohn-Krug verweist auf die eintretende Absenkung des Hilfestandards durch die 

geplante Umstrukturierung des Kinder- und Jugendnotdienstes.“ 

Gegen die Änderungen ergibt sich kein Widerspruch. 

 

Das Protokoll ist damit mit den obigen Ände-

rungen festgestellt. 

 

Zu TOP 4 Mitteilungen der Verwaltung 

Kindertagesstätte Dorothea Schlözer Schule 

Frau Oldenburg berichtet, dass die Schule um- und ausgebaut werden soll. Dies macht es 

erforderlich, die Kindertagesstätte zumindest während der Bauzeit an einem anderen Stand-

ort weiter zu betreiben. Sowohl der Elternbeirat der Kindertagesstätte als auch die Mitarbei-

terInnen der Kindertagesstätte sind über diese Maßnahme informiert. 

Auf Nachfrage von Frau Jansen teilt Frau Oldenburg mit, dass derzeit schwer einschätzbar 

ist, ob die Kindertagesstätte dauerhaft in seiner derzeitigen Struktur erhalten bleibt.

 

 

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Herr Senator Meyenborg ergänzt, dass die Schule erheblichen Raumbedarf hat und die Ver-

lagerung einen Zeitraum von 2 bis 3 Jahren umfassen wird. 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis. 

 

 

Zu TOP 5 Budgetierung 

5.1 Budgetierung der freien Träger von Kindertagesstätten 

Herr Rocksien stellt nochmals ausführlich die chronologische Entwicklung der Gespräche 

zur Budgetierung dar. 

Er teilt mit, dass die nächste Sitzung mit den freien Trägern für den 17.01.2002 in der 

Schildstraße vorgesehen ist. 

Er erläutert ausführlich das beabsichtigte Budgetierungsmodell. Die Einzelheiten ergeben 

sich aus der Anlage zu diesem Protokoll. 

 

Auf Nachfrage der Vorsitzenden teilt Herr Rocksien mit, dass 

die Zahlen des Jahres 2001 Ende Februar vorliegen werden und 

die bestehenden Ungleichbehandlungen in der Bezuschussung bis März abgeklärt wer-

den sollen 

 

Herr Senator Meyenborg bedankt sich für die transparente Darstellung des neuen Finanzie-

rungsmodells und hebt hervor, dass das jetzt vorgelegte Modell auf der Basis des Jahres 

2001 entwickelt wird. Er erinnert nachdrücklich daran, dass die Budgetierung ursprünglich 

die Basis 1999 abzüglich 10% haben sollte. 

Er lobt die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den freien Trägern trotz der klar bestehen-

den Interessenunterschiede und teilt mit, dass das Land ebenfalls beabsichtigt, seine Förde-

rung in ähnlicher Weise umzustellen. 

Da jetzt das Modell vorliegt und die bestehenden Verträge eine sehr lange Kündigungsfrist 

(1,5 Jahre) beinhalten, werde nunmehr bis zum 31.01.2002 die Kündigung der Verträge zum 

31.07.2003 ausgesprochen. Dies schließt auch die Regelungen zum Sozialstaffelausgleich 

ein. Im Kündigungsschreiben wird darauf hingewiesen werden, dass 

diese Kündigung erfolgt, um spätestens ab 1.8.2003 die Budgetierung einführen zu kön-

nen 

die besonderen Belange kleiner freier Träger berücksichtigt werden sollen 

diese Kündigung nicht dafür genutzt werden soll, auf bestehende Angebote freier Träger 

zu verzichten 

 

Auf Nachfrage von Frau Jansen erläutern Herr Rocksien sowie Herr Senator Meyenborg, 

dass 

das Modell keine Kompensation von Tarifsteigerungen einbezieht, jedoch beabsichtigt ist, 

Schwellenwerte für den Anspruch auf Nachverhandlungen einzuführen 

für die Umsetzung des Abbaus der Ungleichbehandlungen individuelle Lösungen verab-

redet werden sollen, für deren Umsetzung ggf. auch ein längerer Zeitraum vereinbart wer-

den kann 

es keine betriebsbedingten Kündigungen durch die veränderte Förderung geben soll 

ohne das Angebot der freien Träger die Stadt ihren Verpflichtungen aus dem KJHG nicht 

nachkommen könnte. 

 

Herr Burmeister sieht in der Budgetierung, gerade angesichts der Haushaltssituation, einen 

guten Weg, die Kindertagesstättenlandschaft in Lübeck dauerhaft zu erhalten. Er sieht in 

den gewählten Verfahren einen offenen Diskussionsprozess. Die Budgetierung führe jedoch 

faktisch zu einer Kürzung zumindest um die Inflationsrate. 

 

Herr Rocksien hält es für erforderlich, seitens der Politik bald die angestrebte Budgethöhe 

festzulegen, da sonst die Verhandlungen nicht zu Ende geführt werden können.

 

 

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Herr Georg hebt hervor, dass das jetzt vorgelegte Modell deutlich einfacher sei und damit 

auch den politischen Gremien bessere Steuerungsmöglichkeiten biete. Weiterhin würden 

durch die Einführung der Budgetierung Qualitätsfragen, z.B. Standards, stärker auf die Ent-

scheidungsebene der Träger verlagert. 

 

Herr Rinsche verweist darauf, dass es sich um eine sehr komplexe Situation handele, da 

mehrere unabhängige Themenkreise (Elternbeiträge, Restfinanzierung, Budgetierung) zu 

diskutieren sind, die jedoch einander bedingen. Die jetzt vorgesehene Kündigung hält er für 

den falschen Weg und legt deshalb folgenden Antrag an den Ausschuss vor: 

 

Die Verwaltung wird beauftragt, spätestens bis zum 31. Juli 2003 neue Verträge mit den 

freien und kirchlichen Trägern der Kindertagesstättenarbeit auszuhandeln, die eine Gleich-

behandlung aller Träger garantieren. 

Die Anschlussverträge sollen die Kindertagesstättenarbeit hinsichtlich 

- der arbeitsrechtlichen Bedingungen für das Personal, 

- der Mindeststandards des KitaG / des Mindeststandards laut Lübecker Mindestverordnung, 

- der Vereinbarungen laut Lübecker Leistungsvereinbarung, 

- weiterer Bestimmungen des KitaG und des KJHG 

sichern. 

Dies kann auf dem Weg der Budgetierung geregelt werden. 

 

An diesem Antrag entwickelt sich eine sehr intensive Diskussion zur Frage der Kündigung 

bestehender Verträge, in der die unterschiedlichen Standpunkte deutlich vorgetragen wer-

den. An der Diskussion beteiligen sich Herr Senator Meyenborg, die Vorsitzende, Herr Koch, 

Herr Rinsche, Frau Kramm und Frau Jansen. 

 

Die Sitzung wird von 17:32 Uhr bis 17:44 Uhr unterbrochen. 

 

Herr Koch teilt für die Mitglieder der CDU mit, dass man den Antrag ablehnen werde, man 

jedoch darum bittet, dass die Verträge vor ihrer Unterzeichnung dem Jugendhilfeausschuss 

vorgelegt werden. 

 

Herr Burmeister erklärt, dass die Bedenken zwar gesehen, diese jedoch als nicht so gravie-

rend angesehen werden. 

 

Herr Zander regt an, die Budgetierung auch für die städtischen Kindertagesstätten einzufüh-

ren. Hierzu teilt Herr Senator Meyenborg mit, dass es hierzu bereits erste Überlegungen 

gegeben hat, die jedoch wegen der erheblichen Belastung durch die Maßnahmen zur Haus-

haltskonsolidierung zurückgestellt werden mussten. 

 

Die Vorsitzende lässt über den Antrag von Herrn Rinsche abstimmen: 

 

Der Ausschuss lehnt bei 4 Jastimmen, 10 Neinstimmen und 2 Enthaltungen den Antrag ab. 

 

5.2 Budgetierung der freien Träger der Jugendhilfe 

Frau Redecker verweist zunächst auf die ausführliche Sachverhaltsdarstellung zu diesem 

Thema in der Novembersitzung und in diesem Zusammenhang auf die Protokollierung im 

Protokoll Nr. 32. Die Einzelgespräche wurden mit allen Trägern geführt; in drei Fällen gibt es 

weiteren Gesprächsbedarf. Die erste Vorlage befindet sich derzeit im Verfahren und wird zur 

Februarsitzung des Ausschusses vorliegen. Die restlichen Vorlagen sollen im März/April 

vorgelegt werden. Im Laufe der nächsten Woche werden allen Trägern die Vertrags- und 

Vorlagenentwürfe zur Stellungnahme zugeleitet werden. 

Die Budgetierungsverhandlungen wurden mit dem Ziel geführt, die Angebote der Jugendar-

beit zu erhalten. Deshalb wurde die Kostenstruktur sowie die Leistungsfähigkeit in jedem 

Einzelfall geprüft.

 

 

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Der Bereich Jugendarbeit bietet hinsichtlich der Gewinnung von Drittmitteln erneut seine 

Unterstützung an, die auch von verschiedenen Trägern in Anspruch genommen wird. 

 

Auch die Verhandlungen zu den Leistungsvereinbarungen 2002, die im Kontext zur Budge-

tierung stehen, laufen und werden zügig zu einem Abschluss gebracht. Dies gilt auch für die 

eigenen Einrichtungen. 

 

Auf Nachfrage der Vorsitzenden sowie Frau Jansen erläutert Herr Geller, dass die Basis der 

Budgetberechnung für die Personalkosten das Jahr 2001 ist, für die Sachkosten das Jahr 

2000. Er weist darauf hin, dass in den Einzelvorlagen jeweils ausführlich auf die konkrete 

Trägersituation eingegangen werde. 

 

Frau Ziese berichtet, dass ihr als Vertreterin des Jugendrings überwiegend positive Rück-

meldungen zu den Vertragsverhandlungen vorliegen. 

 

Herr Eichstädt lobt die jetzt gewählte, veränderte Vorgehensweise, weil diese bei gleicher 

Struktur die unterschiedlichen Belange des jeweiligen Trägers berücksichtige. 

 

  Der Ausschuss nimmt Kenntnis. 

 

Auf Nachfrage der Vorsitzenden wird festgestellt, dass es zu diesem TOP keinen Ge-

sprächsbedarf in nichtöffentlicher Sitzung gibt. Damit entfällt TOP 9. 

 

Zu TOP 6 Planung von sozialen Einrichtungen im Hochschulstadtteil 

 

Herr Senator Meyenborg beschreibt die Ratlosigkeit der Verwaltung zur Entwicklung des 

Hochschulstadtteils und den Planungen der Hochschulentwicklungsgesellschaft (HEG). Die 

bisher durchgeführte Planung sehe viele wünschenswerte Maßnahmen für die soziale und 

kulturelle Infrastruktur des neuen Stadtteils vor. Die HEG stelle jedoch mit rund 2 Mio. EUR 

nur den kleineren Betrag zur Finanzierung der Investitionen bereit. Die Finanzierung der 

laufenden Betriebskosten ist überhaupt nicht geregelt. Angesichts der zu erbringenden Ein-

sparungen können diese Maßnahmen weder aus den Teilbudgets der Bereiche Kinderta-

gesbetreuung und Jugendarbeit noch durch Verlagerungen aus dem Budget des FB Kultur 

insgesamt finanziert werden. 

Als wenig hilfreich sieht er die jetzt -auf Veranlassung der HEG- durchgeführte Ausschrei-

bung für die Kindertagesstätten sowie die Jugendarbeit an. Bewerbungen einzelner Träger 

liegen bereits vor. 

Nach seiner Einschätzung sollten am tatsächlichen Bedarf orientierte soziale Angebote   

modulartig mit dem Stadtteil mit wachsen. So sei z.B. vorstellbar die Beschulung in der 

Schule Grönauer Baum zu realisieren und in einem noch zu schaffenden Haus mit einer 

Kindertagesstättengruppe zu beginnen. 

 

Frau Wulf-Wichmann bestätigt die vorgetragene Sachverhaltsdarstellung. Sie verweist dar-

auf, dass die Schaffung dieses Stadtteils das Ziel verfolge, LübeckerInnen von einem Weg-

zug aus Lübeck abzuhalten und neue BürgerInnen hinzuzugewinnen. In diesem Zusam-

menhang spiele die soziokulturelle Infrastruktur eine ganz wesentliche qualitative Rolle für 

den neuen Stadtteil. Von daher sei es folgerichtig, wenn die HEG bereits jetzt ein verbindli-

ches inhaltliches Gesamtkonzept für die Angebote brauche. Aus ihrer Sicht ist eine Realisie-

rung der Maßnahmen in einem Trägerverbund möglich. Es ist jedoch hierfür auch ein ent-

sprechendes Budget erforderlich. 

Die HEG erwartet, dass im Herbst 2002 die ersten Gebäude entstehen werden und von da-

her ab 2003 die ersten soziokulturellen Angebote gemacht werden müssen. Ab Schuljahr 

2003/2004 müssen auch Schulplätze vorhanden sein. Sie unterstützt den Gedanken der 

modulartigen Entwicklung der soziokulturellen Arbeit, wobei die Träger an der Entwicklung 

des Konzepts beteiligt werden sollen.

 

 

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Frau Ohm zeigt sich verwundert, dass zwar ein Trägerverbund gesucht werde, die Aus-

schreibung jedoch getrennt durchgeführt wurde. 

 

Frau Kramm bestätigt die Zielbeschreibung für den Stadtteil, sieht aber für die Frage der 

Umsetzung eine unterschiedliche Bewertung. Wichtig sei die schnellstmögliche Gewinnung 

von Planungssicherheit. Vordringlich hierfür sei die Klärung der Finanzierung sowohl der 

erforderlichen Investitionen als auch der Folgekosten im Verwaltungshaushalt. Die HEG und 

der Fachbereich Kultur sollten im Interesse der Sache möglichst eng abgestimmt und ein-

vernehmlich handeln. 

 

Herr Koch sieht für die CDU die Notwendigkeit der Maßnahmen, äußert jedoch sein Unver-

ständnis über die Ausschreibung. 

 

Herr Bernet hebt hervor, dass die Ausschreibung sehr detaillierte Maßnahmen erwarte und 

empfindet es als peinlich für die Stadt, dass die Finanzierung nicht gesichert sei. Aus diesem 

Grund stellt er den nachfolgenden Antrag, der gem. § 71 KJHG an die Bürgerschaft gerich-

tet ist. 

 

Die Bürgerschaft wird beauftragt, für die sozialen Folgemaßnahmen (Kindertagesstät-

ten/Jugendtreffs) im Hochschulstadtteil Lübeck Klarheit über die Finanzierung sowohl der 

ungedeckten investiven Aufwendungen als auch der laufenden ungedeckten Betriebskosten 

dieser Einrichtungen herzustellen. 

 

Herr Senator Meyenborg betont, dass sich seine Bereiche durch das Verhalten der HEG 

unter Druck gesetzt sehen. Weiterhin werden die Maßnahmen nicht ohne direkte Beteiligung 

der Stadt (z.B. für die Schule) zu realisieren sein. Die Bereitstellung zusätzlicher finanzieller 

Mittel ist unabdingbar. 

Dazu spricht Frau Menorca. 

Frau Wulf-Wichmann verweist darauf, dass das Ausschreibungsverfahren zwischen der 

Stadt und der HEG abgestimmt sei. Es komme der HEG auf größtmögliche Transparenz an. 

Wichtig sei weiterhin, dass die möglichen Betreiber bereits an der Objektplanung beteiligt 

sind. 

 

Frau Jansen bewertet das Vorgehen ebenfalls als peinlich und bittet die Verwaltung darum, 

Zahlen für den Haushalt zu liefern. 

 

Herr Koch verweist auf den 10-jährigen Planungsvorlauf dieses neuen Stadtteils und hält die 

vorgenommene Ausschreibung ohne gesicherte Finanzierung für fragwürdig. 

 

Dazu sprechen Frau Wulf-Wichmann, Herr Bernet sowie Herr Koch. 

 

Herr Senator Meyenborg hebt hervor, dass es das erste Mal sei, dass ein Investor Mittel für 

soziale Infrastruktur bereitstelle, dass diese Mittel jedoch nicht ausreichen, um die Maßnah-

men zu realisieren. Mit den bereitgestellten Mittel könne man jedoch einen Anfang schaffen.

 

 

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Die Vorsitzende lässt über den Antrag von Herrn Bernet abstimmen: 

 

Der Ausschuss beschließt einstimmig an-

tragsgemäß. 

 

Herr Rinsche fragt an, ob durch diese Beschlussfassung die Ausschreibung ausgesetzt sei. 

Dazu sprechen Herr Bruns, die Vorsitzende sowie Herr Senator Meyenborg, der sich für eine 

Aussetzung des Verfahrens ausspricht. 

 

Hierzu teilt Herr Eichstädt mit, dass für den Kindertagesstättenbereich das Verfahren bereits 

weitestgehend abgeschlossen sei. Er hält es für erforderlich, dass die beteiligten Träger von 

der Verwaltung auf den Finanzierungsvorbehalt hingewiesen werden. Die Beratung und der 

fachliche Dialog sollten fortgesetzt werden. 

 

Herr Senator Meyenborg stellt fest, dass die Ausschreibung für die Jugendarbeit erst später 

begonnen wurde und setzt das Verfahren für diesen Bereich aus. Dies wird den Trägern 

auch mitgeteilt werden. 

 

Frau Wulf-Wichmann verweist auf die zeitlichen Vorgaben der HEG, die folgendes vorse-

hen: 

bis 24.1.02  Sichtung der Konzepte 

bis 3.2.02  Vorstellung des Trägerverbundes 

anschließend Architektenwettbewerb zur Realisierung 

Mai 2002  Gutachterverfahren 

Juli 2002  Vorprüfung 

September 2002  Entscheidung durch die Bürgerschaft 

 

Diese zeitlichen Vorgaben machen aus ihrer Sicht deutlich, dass eine Aussetzung des Ver-

fahrens nicht möglich ist. 

 

Die Vorsitzende unterstützt die Einschätzung von Herrn Senator Meyenborg. Zunächst muss 

die Bürgerschaft die Finanzierung der Maßnahmen ordnen. Der Zeitplan muss sich daher 

verzögern. 

 

Auf Nachfrage der Vorsitzenden wird festgestellt, dass es zu diesem TOP keinen Ge-

sprächsbedarf in nichtöffentlicher Sitzung gibt. Damit entfällt TOP 10. 

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis. 

 

Zu TOP 7 Jugendhilfeplanung für den Bereich Jugendhilfe 

- Verlagerung Kinder- und Jugendnotdienst 

Herr Kleinhofs teilt mit, dass die Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen seit dem 

1.1.2002 im Wakenitzhof in der Feenwiese 20 sichergestellt werde. Diese Entscheidung sei 

aus seiner Verantwortung gegenüber den MitarbeiterInnen sowie unter Berücksichtigung der 

Belegungssituation sowie der Kostenstruktur erfolgt. Darüber hinaus war am Standort Große 

Burgstraße die Frage der Betriebserlaubnis nach wie vor nicht abschließend geklärt. Zur 

Vorbereitung der Verlagerung, insbesondere der erforderlichen fachlichen und organisatori-

schen Rahmenbedingungen, wurde bereits im Sommer 2001 eine Arbeitsgruppe mit dem 

Bereich Jugendhilfe gebildet. Die Inobhutnahme sei jetzt räumlich getrennt mit der stationä-

ren Unterbringung zusammengeführt worden, so dass eine wirtschaftliche Personaleinsatz-

planung möglich sei. Hierdurch seien im stationären Bereich 6 Plätze und im Bereich der 

Inobhutnahme 2 Plätze weggefallen, so dass der Wakenitzhof nunmehr 34 stationäre Plätze 

und 4 Plätze für Inobhutnahme anbiete. 

Er ergänzt, dass es bereits seit 1995 eine intensive Diskussion über eine Anpassung an den 

tatsächlichen Bedarf gegeben habe. Die seinerzeit kalkulierte Auslastung von 75% war we-

gen der rückläufigen tatsächlichen Inanspruchnahme nicht erreichbar zumal es gelungen

 

 

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sei, die Verweildauer deutlich zu reduzieren. Da ein erheblicher personeller Aufwand für das 

Angebot erforderlich war, wurde die Schere zwischen Kosten und Erlösen immer größer. Die 

jetzt praktizierte Form entspreche im Übrigen auch der in anderen Kreisen bzw. kreisfreien 

Städten bestehenden Regelungen. 

Herr Heinsohn-Krug betrachtet die Inobhutnahme faktisch als Sonderdienst aufgelöst und 

fordert ein Konzept für die neue Form der Arbeit. 

Herr Senator Meyenborg hebt nochmals die gravierende Nachfrageveränderung hervor. Herr 

Kleinhofs verweist auf die bestehende Rahmenvereinbarung mit dem Bereich Jugendhilfe. 

Selbstverständlich muss laufend an einer Fortentwicklung des Konzepts unter Berücksichti-

gung wünschenswerter Vernetzungen weiter gearbeitet werden. 

 

Auf Nachfrage der Vorsitzenden bestätigt Herr Kleinhofs, dass die Inobhutnahmestelle in 

einem gesonderten Trakt untergebracht ist; der Sanitärbereich wird gemeinsam mit der 

Gruppe 2 genutzt. 

 

Auf Nachfrage von Frau Jansen teilt Herr Kleinhofs mit, dass das gesamte Notdienst-Team 

in die Feenwiese gewechselt sei. 

 

Auswärtige Unterbringungen 

Herr Bruns erläutert die Anzahl der auswärtigen Unterbringungen, das Zahlenmaterial ist der 

Datenbank JULE entnommen.. Es handelt sich um zusammengefasstes Material. In der Da-

tenbank wird jeder Fall einzeln gezählt; z.B. zählt eine Unterbringung einer minderjährigen 

Mutter mit ihrem Kind als zwei Fälle.  

Eine Nachfrage der Vorsitzenden zu den Betreuungstagen beantwortet Herr Bruns. 

Frau Böhme verweist darauf, dass eine Interpretation des Zahlenmaterials erforderlich sei. 

Dies beziehe sich insbesondere auf die Zählweise aber auch auf die Zuordnung von Einrich-

tungen. So sei z.B. die Einrichtung in Giesensdorf als auswärtige Unterbringung gezählt wor-

den, obwohl diese Einrichtung Aussenstelle eines Lübecker Trägers ist. Weiterhin sei zu 

beachten, dass die Kosten für auswärtige Unterbringungen häufig günstiger seien und die 

auswärts vorhandenen Kleinsteinrichtungen familienähnliche Strukturen aufweisen. 

 

 

Auf Nachfrage von Herrn Zander zu den Kosten der Unterbringungen erläutert Herr Bruns, 

dass lediglich die Tagespflegesätze erfasst sind und Nebenleistungen wie z.B. Schulgeld 

und auch sonstiger Aufwand nicht erfasst ist. Die Datenbank soll jedoch hier noch weiter 

entwickelt werden, um auch diese Kosten mit darstellen zu können. 

 

Auf Nachfrage von Herrn Zander bestätigt Frau Böhme, dass in einem Fall eine Hotelunter-

bringung erfolgt ist. Sie stellt ausführlich den Fallhintergrund dar. 

 

Zur Verweildauer spricht Herr Heinsohn-Krug. 

 

Herr Eichstädt hebt hervor, dass bei einer Kostenbetrachtung letztlich die Gesamtkosten 

entscheidend seien. Grundsätzlich sei eine möglichst kurze Unterbringungsdauer bei qualifi-

zierter Betreuung anzustreben. 

 

Die Vorsitzende sowie Frau Jansen werfen die Frage auf, warum so viele Fälle außerhalb 

Lübecks betreut werden und ob nicht dies zum Anlass genommen werden sollte, über neue 

Konzepte und eine Angebotsumstrukturierung in Lübeck nachzudenken. 

 

Herr Eichstädt gibt zu bedenken, dass eine Einzelfallbetrachtung in jedem Fall erforderlich 

ist und sicher nicht alle Fälle in Lübeck untergebracht werden können. Zu beachten sei je-

doch der Paradigmenwechsel durch die Einführung des KJHG in 1991;der eine lebenswelt-

orientierte erzieherische Hilfe gebiete. Weiterhin sei zu beachten, dass durch die auswärtige 

Unterbringung auch Kaufkraft in dieser Größenordnung aus Lübeck exportiert werde.

 

 

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Frau Schnicke teilt mit, dass seit Herbst 2000 eine Dokumentation des Bedarfs in jedem 

neuen Einzelfall bzw. bei Einrichtungswechsel durchgeführt wird (siehe anliegenden Vor-

druck). Hieraus lässt sich dann das Anforderungsprofil ableiten. Bisher liegen 120 Rückläufe 

vor, so dass hieraus der Bedarf abgeleitet werden kann. 

Anhand von Overheadfolien (siehe Anlage zum Protokoll) erläutert Frau Schnicke ausführ-

lich die Unterbringungen in Lübeck, die Auswirkungen des Wunsch- und Wahlrechts gem. § 

55 KJHG, den aus den Anforderungsprofilen abgeleiteten Bedarf sowie die Regionalisierung 

der stationären Unterbringungen. 

Frau Böhme weist daraufhin, dass ihr Bereich sich seit langem intensiv bemüht, möglichst 

viele Kinder in Lübeck unterzubringen, die Fallkonstellationen jedoch häufig eine auswärtige 

Unterbringung erfordern. Hinzu kommt, dass i.d.R. die auswärtigen Einrichtungen günstiger 

seien (inklusive der Nebenkosten). 

 

Die Vorsitzende kritisiert die nicht zeitgerechte Information zu den Planungen für den Wake-

nitzhof und bittet darum sicherzustellen, dass dies künftig verbessert wird. Eine inhaltliche 

Diskussion ist, unabhängig von den Konsolidierungsmaßnahmen im Haushalt im Ausschuss 

zu führen. 

 

Herr Senator Meyenborg macht deutlich, welche Bedeutung das Problem der mangelnden 

Auslastung des Wakenitzhof für ihn seit seiner Zuständigkeit für die Bereiche des Jugend- 

amtes habe. Er habe deshalb mehrfach den Bereich Jugendhilfe aufgefordert, eine verbes-

serte Belegung des Wakenitzhof anzustreben. Die erhebliche Zahl der auswärtigen Unter-

bringungen sei, so werde ihm immer wieder mitgeteilt, inhaltlich, einzelfallbezogen begründ-

bar. Der Wakenitzhof habe angeboten, in jedem Einzelfall zu prüfen, ob er ein von der Ju-

gendhilfe nachgefragtes Angebot machen könne. In jedem Fall handele es sich bei der Be-

urteilung der Vielzahl auswärtiger Unterbringungen um ein vielschichtiges Problem, das mit 

einfachen Antworten nicht lösbar sei. So sei z.B auch die Einbindung der Einrichtung Wake-

nitzhof in die Kosten - und Organisationsstruktur der öffentlichen Verwaltung hinsichtlich 

ihrer Flexibilität und ihres Kostendeckungsgrades hemmend. Hierauf hat auch der Landes-

rechnungshof in seiner überörtlichen Prüfung deutlich hingewiesen und entsprechende Kon-

sequenzen gefordert. Als Konsequenz hieraus komme ggf. nur eine Weiterführung unter 

freier Trägerschaft bzw. Schließung der Einrichtung in Frage. 

 

Die Vorsitzende hält es weiterhin für erforderlich, an der Weiterentwicklung von Konzepten 

zu arbeiten. 

 

Frau Böhme verweist darauf, dass bei der Betreuung von Kindern in familienähnlichen Struk-

turen häufig eine regionale Trennung erforderlich ist, um den Kindern eine Distanz zu ihrem 

Herkunftsumfeld zu ermöglichen. 

 

Auf Nachfrage von Herrn Zander zur hausinternen Beschulung erläutert Frau Böhme, dass 

in der Regel der Besuch einer Regelschule unter Begleitung der betreuenden Einrichtung 

angestrebt werde. Zu dieser Fragestellung habe es intensive Gespräche mit einem Lübecker 

Jugendhilfeträger gegeben, der daraufhin eine Wohngemeinschaft umstrukturierte, um diese 

für Kinder mit schulischen Problemen zu öffnen. 

 

Auf Nachfrage von Frau Menorca erläutert Herr Kleinhofs, dass sich die Auslastung seiner 

Einrichtung bei 90% stabilisiert habe. Weiterhin sei die Frage der bedarfsgerechten Alterna-

tiven zur auswärtigen Unterbringung für alle Träger in Lübeck relevant. Die AG § 78 KJHG 

habe bisher den Bedarf nicht ermittelt; daher fehle es auch an einem verlässlichen Konzept. 

 

Frau Jansen spricht zur Umstrukturierung sowie zur Maßnahmenliste. 

 

Frau Kramm verweist darauf, dass intern eine kontinuierliche Auseinandersetzung mit der 

Thematik stattgefunden hat und weiter stattfinden wird. Es sei gelungen, die Kostenstruktur 

des Wakenitzhof deutlich wenn auch nicht hinreichend zu verbessern.

 

 

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Herr Eichstädt unterstützt die von Herrn Senator Meyenborg vorgetragene Position und er-

gänzt, dass der Wakenitzhof eine gute inhaltliche Arbeit mache, er jedoch in kommunaler 

Trägerschaft nicht so flexibel reagieren könne. Ein direkter Zusammenhang zwischen der 

Auslastung des Wakenitzhof und der Zahl der auswärtigen Unterbringungen sei nicht her-

stellbar. Gleichwohl sei festzustellen, dass die in Lübeck angebotene Platzzahl zu niedrig sei 

und man über eine Ausweitung des Angebots in Lübeck diskutieren müsse. 

 

Herr Senator Meyenborg verweist auf die Vermischung der unterschiedlichen Diskussions-

stränge. Seit über 6 Jahren arbeite der Wakenitzhof erfolgreich an einer verbesserten Aus-

lastung sowie an einer Verbesserung des inhaltlichen Angebots. Er bemühe sich auch um 

Belegungen durch andere Kostenträger. 

 

 

Auf Nachfrage der Vorsitzenden wird festgestellt, dass es zu diesem TOP keinen Ge-

sprächsbedarf in nichtöffentlicher Sitzung gibt. Damit entfällt TOP 11. 

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis. 

 

 

Zu TOP 8 Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung im Jugendhilfebereich 

Die Vorsitzende ruft diesen TOP gemeinsam mit TOP 15 Verwaltungshaushalt 2002/2003 

auf. 

 

Herr Senator Meyenborg schildert erneut die schwierige Situation des Fachbereichs in der 

Umsetzung des Bürgerschaftsbeschlusses zur Haushaltskonsolidierung. Er stellt weiter klar, 

dass die Zahlenangaben zu möglichen Einsparungen in das Zahlenwerk des Haushaltspla-

nes eingearbeitet seien. Dennoch seien diese Zahlen mit großen Unsicherheitsfaktoren be-

lastet und von daher sei ein vorsichtiger Umgang mit den daraus resultierenden Erwartun-

gen geboten. 

 

Maßnahme 12.1 Verkauf von Teilflächen Freizeitstätte Priwall 

Herr Senator Meyenborg berichtet von Vorgesprächen, die mit dem Träger der Jugendfrei-

zeitstätte geführt wurden. Hieraus ergibt sich, dass die Bereitschaft des Trägers zur Aufgabe 

von Teilflächen vorhanden sei. Wie groß der verzichtbare Flächenteil sei, sei noch offen; 

ebenso steht nicht fest, ob der angenommene Verkaufserlös evtl. zu niedrig eingeschätzt 

sei; weiterhin ist auch ein völliger Verzicht auf diesen Standort nicht ausgeschlossen. 

 

Maßnahme 12.2 Veränderungen im Bereich der Jugendarbeit 

Herr Senator Meyenborg berichtet von den sehr konstruktiven Gesprächen mit den LeiterIn-

nen der Einrichtungen der Jugendarbeit. Diese hätten sich aufgeschlossen gezeigt, im Zuge 

der Haushaltskonsolidierung einen Solidaritätsbeitrag zu leisten, ohne dabei auf die wesent-

lichen Teile ihrer Angebote zu verzichten. Der eingesparte Betrag von 150.000 EUR sei der 

Gegenwert von 3 Planstellen. 

 

Maßnahme 13 Wakenitzhof 

Herr Senator Meyenborg verweist auf die bereits gemachten Ausführungen

 

 

11

 

Maßnahme 14 Jugendhilfe 

Diese Maßnahme sei bewusst ohne die Nennung einer konkreten Einsparsumme dargestellt 

worden. Ziel sei es, durch die Einführung einer Budgetierung eine verbesserte Steuerung 

des Bereichs zu realisieren. 

 

Herr Bernet verweist in seiner Stellungnahme zur Maßnahme 12.2 auf die Beschlüsse, wo-

nach es im Kinder- und Jugendbereich nicht zu Leistungseinschränkungen kommen soll. 

Der Wegfall von 3 Planstellen sei sehr erheblich, so dass er diese Maßnahme ablehne. Er 

halte auch eine Darstellung der Auswirkungen für erforderlich. 

 

Herr Senator Meyenborg verweist darauf, dass es derzeit noch keine konkreten Umset-

zungspläne gebe. 

 

Frau Redecker hebt hervor, dass der Bereich eine weiter verbesserte Zusammenarbeit ins-

besondere mit dem Bereich Schule anstrebe. Hierzu finden derzeit auch intensive Gesprä-

che auch unter Berücksichtigung der beabsichtigen Landesförderung für den Bereich Ganz-

tagsschulen statt. Der Bereich Jugendarbeit sieht sich in der Lage, geldwerte Leistungen im 

Wert von drei Planstellen einzubringen. 

 

Herr Burmeister begrüßt die verbesserte inhaltliche Zusammenarbeit der Bereiche; auf die 

Angabe einer Einsparung in dieser Größenordnung müsse jedoch verzichtet werden. 

 

Frau Jansen unterstützt die vorgetragene Position und hält die Vorlage eines Konzepts für 

erforderlich. 

 

Herr Senator Meyenborg hebt nochmals das solidarische Verhalten des Bereichs heraus 

und betont, dass sich die Maßnahmenliste insgesamt an den rein fiskalischen Vorgaben der 

Bürgerschaft zur Haushaltskonsolidierung orientiere. Eine detaillierte konzeptionelle Planung 

zur Umsetzung der einzelnen Maßnahmen sei bisher nicht leistbar gewesen. 

 

Auf Nachfrage von Frau Ziese teilt Frau Redecker mit, dass es bisher noch keine Entschei-

dung zur Wiederbesetzung der Praktikantinnenstelle im Mädchen- und Frauenzentrum gibt. 

 

Eine Nachfrage von Frau Ohm zum Unterabschnitt Kindertagesstätten beantwortet Herr 

Rocksien. 

 

Auf Nachfrage von Herrn Bernet erläutert Herr Geller, dass zur Verbesserung der Darstel-

lung die eigenen Einrichtungen ab Haushalt 2002 jeweils in einem eigenen Unterabschnitt 

geführt werden. 

 

Herr Burmeister stellt folgenden Antrag: 

 

Die bei der Maßnahme 12.2 darstellte Einsparung von 150.000 EUR ist zu streichen und der 

Haushaltsplanentwurf ist entsprechend zu korrigieren. 

 

Dazu spricht Herr Heinsohn-Krug. 

 

Auf Nachfrage von Frau Jansen erläutert Herr Graf, dass die Leistungen des Kinder- und 

Jugendnotdienstes (bisher UA 4661) jetzt in der Anmeldung für den Wakenitzhof (UA 4660) 

enthalten sind. 

 

Frau Kramm verweist auf den erheblichen Termindruck, unter dem das Produktbuch erstellt 

werden musste.Sie bittet daher um Verständnis für die erheblichen Defizite.

 

 

12

 

Die Vorsitzende regt an, künftig bei dem Produkt Kindertagesbetreuung zwischen den Auf-

wendungen für die eigenen Einrichtungen und dem Aufwand für die Förderung der freien 

Träger zu differenzieren. 

 

Auf Nachfrage von Herrn Heinsohn-Krug erläutert Herr Rocksien, dass bei den Elternbeiträ-

gen eine geringfügige Erlössteigerung eingeplant wurde. 

 

Die Vorsitzende bittet um Überprüfung der Planzahlen 2001 auf Seite 30 des Produktbuchs. 

 

Die Sitzung wird für fraktionsinterne Beratungen unterbrochen. 

 

Nach Wiedereintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende den Antrag von Herrn Bur-

meister zur Abstimmung: 

Die bei der Maßnahme 12.2 darstellte Einsparung von 150.000 EUR ist zu streichen und der 

Haushaltsplanentwurf ist entsprechend zu korrigieren. 

Der Ausschuss beschließt bei 4 Jastimmen, 1 

Neinstimme sowie 8 Enthaltungen mit Mehr-

heit antragsgemäß. 

 

Sodann lässt die Vorsitzende über den Verwaltungshaushalt insgesamt abstimmen: 

 

Beschlussvorschlag: 

In den Haushaltsplan 2002/2003 der Hansestadt Lübeck werden die Beträge aus dem als 

Anlage beigefügten Entwurf des Verwaltungshaushaltes 2002/2003 nebst Nachmeldeliste 

des Fachbereichs Kultur auf der Grundlage des Entwurfes des Produktbuches 2002/2003 

des Fachbereiches Kultur sowie der Maßnahmenliste 2002/2003 des Fachbereiches Kultur, 

jedoch ohne Position 12.2, aufgenommen. 

 

Der Ausschuss empfiehlt mit 7 Jastimmen 

und 6 Enthaltungen einstimmig dem Haupt-

ausschuss und der Bürgerschaft entspre-

chend dem Beschlussvorschlag zu beschlie-

ßen. 

 

Auf Nachfrage der Vorsitzenden wird festgestellt, dass es zu diesem TOP keinen Ge-

sprächsbedarf in nichtöffentlicher Sitzung gibt. Damit entfällt TOP 12 sowie TOP 13. 

 

 

Zu TOP 14 Vermögenshaushalt 2002/2003 - Investitionsprogramm 2001-2006 

 

Eine Nachfrage von Herrn Zander zur Beschaffung einer neuen Küche für die Kindertages-

stätte Solmitzstraße (S. 884) im Jahr 2003 beantwortet Herr Senator Meyenborg. 

 

Die Vorsitzende lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen: 

In den Vermögenshaushalt 2002/2003/Investitionsprogramm 2001-2006 werden die vom 

 

Bereich Finanzwirtschaft empfohlenen Maßnahmen und Beträge des Rohentwurfs gemäß 

Anlage 3 und die im Senat am 07.11.2001 vereinbarten Änderungen und Nachmeldungen 

gemäß Anlage 4 aufgenommen. 

Der Ausschuss beschließt bei 2 Enthaltungen 

einstimmig dem Hauptausschuss und der 

Bürgerschaft entsprechend dem Beschluss-

vorschlag zu beschließen.

 

 

13

 

Zu TOP 16 Haushaltspläne der Stiftungen des Fachbereichs Kultur 

Keine Wortmeldung. 

 

Die Vorsitzende lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen und weist darauf hin, dass 

der Jugendhilfeausschuss lediglich zum Haushalt der Stiftung Haus der Jugend eine Be-

schlussempfehlung abzugeben hat: 

 

Beschlussvorschlag: 

Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein werden die Haushaltspläne 

für die Haushaltsjahre 2002 und 2003 wie folgt festgesetzt: 

 

1.  für die Kulturstiftung Hansestadt Lübeck - Anlage 1 - 

..... 

2.  für die Stiftung Haus der Jugend - Anlage 2 - 

für 2002 

im Verwaltungshaushalt  in der Einnahme auf  8.600 EUR 

  in der Ausgabe auf  8.600 EUR 

im Vermögenshaushalt  in der Einnahme auf  2.600 EUR 

  in der Ausgabe auf  2.600 EUR 

für 2003 

im Verwaltungshaushalt  in der Einnahme auf  8.600 EUR 

  in der Ausgabe auf  8.600 EUR 

im Vermögenshaushalt  in der Einnahme auf  2.600 EUR 

  in der Ausgabe auf  2.600 EUR 

 

3.  für die Stiftung Lübecker Altstadt - Anlage 3 - 

... 

 

Der Ausschuss empfiehlt bei einer Enthaltung 

einstimmig dem Hauptausschuss und der 

Bürgerschaft, entsprechend dem Beschluss-

vorschlag zu beschließen. 

 

 

Die Vorsitzende schließt um 21:15 Uhr die Sitzung. 

 

 

 

 

 

 

 

Andrea Ohm  Jörg Geller 

Vorsitzende Pr otokollführer