Jugendhilfeausschuss Lübeck , 18.02.03
4.513.00.14.1
N i e d e r s c h r i f t Nr. 34
über die Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 1998-2003) am 10.01.2002
in der Kantine im Verwaltungszentrum Mühlentor
Beginn: 16:15 Uhr Ende: 21:15 Uhr
TeilnehmerInnen:
von den Ausschussmitgliedern:
Frau Ohm -Vorsitzende- Frau Aksahin B
Herr Bergmann B Herr Bernet
Frau Böhme B Herr Burmeister
Herr Heinsohn-Krug Frau Klein (bis 18:30 Uhr)
Herr Kleinhofs B Herr Koch
Herr Köpsell (ab TOP 5.1 bis 19:30 Uhr) Frau Lietzke
Frau Oldenburg B Frau Puhle
Frau Redecker B Herr Rinsche
Herr Zander Frau Ziese
Herr Eichstädt B Frau Kobbe
Frau Menorca Herr Meironke
Herr Nagel
B = Beratendes Mitglied
von der Verwaltung
Herr Senator Meyenborg Frau Albrecht
Herr Bruns Herr Geller (Protokoll)
Herr Graf Frau Heidig
Frau Kramm Herr Sommer
Herr Georg Herr Rocksien
Frau Schnicke Frau Ølgaard
aus der Bürgerschaft
Frau Jansen
Frauenbüro
Frau Hoherz (zeitweise)
Personalrat Allgemeine Verwaltung
Herr Elnrieder (zeitweise)
als Gast
Frau Wulf-Wichmann Büro KOMPLAN
mehrere Bürgerinnen und Bürger als Zuhörer sowie die Presse.
Zu TOP 1: Begrüßung/Feststellung der Beschlussfähigkeit
Die Vorsitzende begrüßt die Anwesenden zur ersten Sitzung im neuen Jahr und stellt die
Beschlussfähigkeit fest.
Zu TOP 2: Feststellung der Tagesordnung
Die Vorsitzende verweist auf die sehr umfangreiche Tagesordnung und erläutert die Hinter-
gründe. Hinsichtlich des nichtöffentlichen Teils der Sitzung kündigt sie an, jeweils nach Ab-
F:\ausschuesse\Jugendhilfe\03ni0301.DOC
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handlung des öffentlichen Teils nachzufragen, ob zusätzlicher Beratungsbedarf in nichtöf-
fentlicher Sitzung besteht.
Die Tagesordnung lautet somit wie folgt:
1. Begrüßung Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Feststellung der Tagesordnung
3. Feststellung des Protokolls Nr. 32
4. Mitteilungen der Verwaltung
5. Budg etierung
5.1 Sachstand Budgetierung freier Träger von Kindertagesstätten
5.2 Sachstand Budgetierung von Einrichtungen der freien Träger der Jugendhilfe
6. Planung von sozialen Einrichtungen im Hochschulstadtteil Lübeck
7. Jugendhilfeplanung für den Bereich Jugendhilfe
- Verlagerung Kinder- und Jugendnotdienst
- Auswärtige Unterbringungen
8. Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung im Jugendhilfebereich
nichtöffentlicher Teil der Sitzung
9. Budg etierung
9.1 Sachstand Budgetierung freier Träger von Kindertagesstätten
9.2 Sachstand Budgetierung von Einrichtungen der freien Träger der Jugendhilfe
10.Planung von sozialen Einrichtungen im Hochschulstadtteil Lübeck
11.Jugendhilfeplanung für den Bereich Jugendhilfe
- Verlagerung Kinder- und Jugendnotdienst
- Auswärtige Unterbringungen
12.Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung im Jugendhilfebereich
öffentlicher Teil der Sitzung
13.Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
14.Vermögenshaushalt 2002/2003 und Investitionsprogramm
15.Verwaltungshaushalt 2002/2003
16.Haushaltspläne der Stiftungen des Fachbereich Kultur
17.Verschiedenes
zu TOP 3 Feststellung des Protokolls Nr. 32 (Wahlperiode 1998/03)
Herr Geller teilt mit, dass in der Protokollierung zu TOP 6 das Datum „Oktober 2003“ in „Ok-
tober 2002“ zu ändern ist.
Herr Heinsohn-Krug bittet darum, die Protokollierung zu TOP 11.4 auf Seite 6, letzter Ab-
satz, wie folgt zu fassen:
„Herr Heinsohn-Krug verweist auf die eintretende Absenkung des Hilfestandards durch die
geplante Umstrukturierung des Kinder- und Jugendnotdienstes.“
Gegen die Änderungen ergibt sich kein Widerspruch.
Das Protokoll ist damit mit den obigen Ände-
rungen festgestellt.
Zu TOP 4 Mitteilungen der Verwaltung
Kindertagesstätte Dorothea Schlözer Schule
Frau Oldenburg berichtet, dass die Schule um- und ausgebaut werden soll. Dies macht es
erforderlich, die Kindertagesstätte zumindest während der Bauzeit an einem anderen Stand-
ort weiter zu betreiben. Sowohl der Elternbeirat der Kindertagesstätte als auch die Mitarbei-
terInnen der Kindertagesstätte sind über diese Maßnahme informiert.
Auf Nachfrage von Frau Jansen teilt Frau Oldenburg mit, dass derzeit schwer einschätzbar
ist, ob die Kindertagesstätte dauerhaft in seiner derzeitigen Struktur erhalten bleibt.
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Herr Senator Meyenborg ergänzt, dass die Schule erheblichen Raumbedarf hat und die Ver-
lagerung einen Zeitraum von 2 bis 3 Jahren umfassen wird.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Zu TOP 5 Budgetierung
5.1 Budgetierung der freien Träger von Kindertagesstätten
Herr Rocksien stellt nochmals ausführlich die chronologische Entwicklung der Gespräche
zur Budgetierung dar.
Er teilt mit, dass die nächste Sitzung mit den freien Trägern für den 17.01.2002 in der
Schildstraße vorgesehen ist.
Er erläutert ausführlich das beabsichtigte Budgetierungsmodell. Die Einzelheiten ergeben
sich aus der Anlage zu diesem Protokoll.
Auf Nachfrage der Vorsitzenden teilt Herr Rocksien mit, dass
die Zahlen des Jahres 2001 Ende Februar vorliegen werden und
die bestehenden Ungleichbehandlungen in der Bezuschussung bis März abgeklärt wer-
den sollen
Herr Senator Meyenborg bedankt sich für die transparente Darstellung des neuen Finanzie-
rungsmodells und hebt hervor, dass das jetzt vorgelegte Modell auf der Basis des Jahres
2001 entwickelt wird. Er erinnert nachdrücklich daran, dass die Budgetierung ursprünglich
die Basis 1999 abzüglich 10% haben sollte.
Er lobt die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den freien Trägern trotz der klar bestehen-
den Interessenunterschiede und teilt mit, dass das Land ebenfalls beabsichtigt, seine Förde-
rung in ähnlicher Weise umzustellen.
Da jetzt das Modell vorliegt und die bestehenden Verträge eine sehr lange Kündigungsfrist
(1,5 Jahre) beinhalten, werde nunmehr bis zum 31.01.2002 die Kündigung der Verträge zum
31.07.2003 ausgesprochen. Dies schließt auch die Regelungen zum Sozialstaffelausgleich
ein. Im Kündigungsschreiben wird darauf hingewiesen werden, dass
diese Kündigung erfolgt, um spätestens ab 1.8.2003 die Budgetierung einführen zu kön-
nen
die besonderen Belange kleiner freier Träger berücksichtigt werden sollen
diese Kündigung nicht dafür genutzt werden soll, auf bestehende Angebote freier Träger
zu verzichten
Auf Nachfrage von Frau Jansen erläutern Herr Rocksien sowie Herr Senator Meyenborg,
dass
das Modell keine Kompensation von Tarifsteigerungen einbezieht, jedoch beabsichtigt ist,
Schwellenwerte für den Anspruch auf Nachverhandlungen einzuführen
für die Umsetzung des Abbaus der Ungleichbehandlungen individuelle Lösungen verab-
redet werden sollen, für deren Umsetzung ggf. auch ein längerer Zeitraum vereinbart wer-
den kann
es keine betriebsbedingten Kündigungen durch die veränderte Förderung geben soll
ohne das Angebot der freien Träger die Stadt ihren Verpflichtungen aus dem KJHG nicht
nachkommen könnte.
Herr Burmeister sieht in der Budgetierung, gerade angesichts der Haushaltssituation, einen
guten Weg, die Kindertagesstättenlandschaft in Lübeck dauerhaft zu erhalten. Er sieht in
den gewählten Verfahren einen offenen Diskussionsprozess. Die Budgetierung führe jedoch
faktisch zu einer Kürzung zumindest um die Inflationsrate.
Herr Rocksien hält es für erforderlich, seitens der Politik bald die angestrebte Budgethöhe
festzulegen, da sonst die Verhandlungen nicht zu Ende geführt werden können.
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Herr Georg hebt hervor, dass das jetzt vorgelegte Modell deutlich einfacher sei und damit
auch den politischen Gremien bessere Steuerungsmöglichkeiten biete. Weiterhin würden
durch die Einführung der Budgetierung Qualitätsfragen, z.B. Standards, stärker auf die Ent-
scheidungsebene der Träger verlagert.
Herr Rinsche verweist darauf, dass es sich um eine sehr komplexe Situation handele, da
mehrere unabhängige Themenkreise (Elternbeiträge, Restfinanzierung, Budgetierung) zu
diskutieren sind, die jedoch einander bedingen. Die jetzt vorgesehene Kündigung hält er für
den falschen Weg und legt deshalb folgenden Antrag an den Ausschuss vor:
Die Verwaltung wird beauftragt, spätestens bis zum 31. Juli 2003 neue Verträge mit den
freien und kirchlichen Trägern der Kindertagesstättenarbeit auszuhandeln, die eine Gleich-
behandlung aller Träger garantieren.
Die Anschlussverträge sollen die Kindertagesstättenarbeit hinsichtlich
- der arbeitsrechtlichen Bedingungen für das Personal,
- der Mindeststandards des KitaG / des Mindeststandards laut Lübecker Mindestverordnung,
- der Vereinbarungen laut Lübecker Leistungsvereinbarung,
- weiterer Bestimmungen des KitaG und des KJHG
sichern.
Dies kann auf dem Weg der Budgetierung geregelt werden.
An diesem Antrag entwickelt sich eine sehr intensive Diskussion zur Frage der Kündigung
bestehender Verträge, in der die unterschiedlichen Standpunkte deutlich vorgetragen wer-
den. An der Diskussion beteiligen sich Herr Senator Meyenborg, die Vorsitzende, Herr Koch,
Herr Rinsche, Frau Kramm und Frau Jansen.
Die Sitzung wird von 17:32 Uhr bis 17:44 Uhr unterbrochen.
Herr Koch teilt für die Mitglieder der CDU mit, dass man den Antrag ablehnen werde, man
jedoch darum bittet, dass die Verträge vor ihrer Unterzeichnung dem Jugendhilfeausschuss
vorgelegt werden.
Herr Burmeister erklärt, dass die Bedenken zwar gesehen, diese jedoch als nicht so gravie-
rend angesehen werden.
Herr Zander regt an, die Budgetierung auch für die städtischen Kindertagesstätten einzufüh-
ren. Hierzu teilt Herr Senator Meyenborg mit, dass es hierzu bereits erste Überlegungen
gegeben hat, die jedoch wegen der erheblichen Belastung durch die Maßnahmen zur Haus-
haltskonsolidierung zurückgestellt werden mussten.
Die Vorsitzende lässt über den Antrag von Herrn Rinsche abstimmen:
Der Ausschuss lehnt bei 4 Jastimmen, 10 Neinstimmen und 2 Enthaltungen den Antrag ab.
5.2 Budgetierung der freien Träger der Jugendhilfe
Frau Redecker verweist zunächst auf die ausführliche Sachverhaltsdarstellung zu diesem
Thema in der Novembersitzung und in diesem Zusammenhang auf die Protokollierung im
Protokoll Nr. 32. Die Einzelgespräche wurden mit allen Trägern geführt; in drei Fällen gibt es
weiteren Gesprächsbedarf. Die erste Vorlage befindet sich derzeit im Verfahren und wird zur
Februarsitzung des Ausschusses vorliegen. Die restlichen Vorlagen sollen im März/April
vorgelegt werden. Im Laufe der nächsten Woche werden allen Trägern die Vertrags- und
Vorlagenentwürfe zur Stellungnahme zugeleitet werden.
Die Budgetierungsverhandlungen wurden mit dem Ziel geführt, die Angebote der Jugendar-
beit zu erhalten. Deshalb wurde die Kostenstruktur sowie die Leistungsfähigkeit in jedem
Einzelfall geprüft.
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Der Bereich Jugendarbeit bietet hinsichtlich der Gewinnung von Drittmitteln erneut seine
Unterstützung an, die auch von verschiedenen Trägern in Anspruch genommen wird.
Auch die Verhandlungen zu den Leistungsvereinbarungen 2002, die im Kontext zur Budge-
tierung stehen, laufen und werden zügig zu einem Abschluss gebracht. Dies gilt auch für die
eigenen Einrichtungen.
Auf Nachfrage der Vorsitzenden sowie Frau Jansen erläutert Herr Geller, dass die Basis der
Budgetberechnung für die Personalkosten das Jahr 2001 ist, für die Sachkosten das Jahr
2000. Er weist darauf hin, dass in den Einzelvorlagen jeweils ausführlich auf die konkrete
Trägersituation eingegangen werde.
Frau Ziese berichtet, dass ihr als Vertreterin des Jugendrings überwiegend positive Rück-
meldungen zu den Vertragsverhandlungen vorliegen.
Herr Eichstädt lobt die jetzt gewählte, veränderte Vorgehensweise, weil diese bei gleicher
Struktur die unterschiedlichen Belange des jeweiligen Trägers berücksichtige.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Auf Nachfrage der Vorsitzenden wird festgestellt, dass es zu diesem TOP keinen Ge-
sprächsbedarf in nichtöffentlicher Sitzung gibt. Damit entfällt TOP 9.
Zu TOP 6 Planung von sozialen Einrichtungen im Hochschulstadtteil
Herr Senator Meyenborg beschreibt die Ratlosigkeit der Verwaltung zur Entwicklung des
Hochschulstadtteils und den Planungen der Hochschulentwicklungsgesellschaft (HEG). Die
bisher durchgeführte Planung sehe viele wünschenswerte Maßnahmen für die soziale und
kulturelle Infrastruktur des neuen Stadtteils vor. Die HEG stelle jedoch mit rund 2 Mio. EUR
nur den kleineren Betrag zur Finanzierung der Investitionen bereit. Die Finanzierung der
laufenden Betriebskosten ist überhaupt nicht geregelt. Angesichts der zu erbringenden Ein-
sparungen können diese Maßnahmen weder aus den Teilbudgets der Bereiche Kinderta-
gesbetreuung und Jugendarbeit noch durch Verlagerungen aus dem Budget des FB Kultur
insgesamt finanziert werden.
Als wenig hilfreich sieht er die jetzt -auf Veranlassung der HEG- durchgeführte Ausschrei-
bung für die Kindertagesstätten sowie die Jugendarbeit an. Bewerbungen einzelner Träger
liegen bereits vor.
Nach seiner Einschätzung sollten am tatsächlichen Bedarf orientierte soziale Angebote
modulartig mit dem Stadtteil mit wachsen. So sei z.B. vorstellbar die Beschulung in der
Schule Grönauer Baum zu realisieren und in einem noch zu schaffenden Haus mit einer
Kindertagesstättengruppe zu beginnen.
Frau Wulf-Wichmann bestätigt die vorgetragene Sachverhaltsdarstellung. Sie verweist dar-
auf, dass die Schaffung dieses Stadtteils das Ziel verfolge, LübeckerInnen von einem Weg-
zug aus Lübeck abzuhalten und neue BürgerInnen hinzuzugewinnen. In diesem Zusam-
menhang spiele die soziokulturelle Infrastruktur eine ganz wesentliche qualitative Rolle für
den neuen Stadtteil. Von daher sei es folgerichtig, wenn die HEG bereits jetzt ein verbindli-
ches inhaltliches Gesamtkonzept für die Angebote brauche. Aus ihrer Sicht ist eine Realisie-
rung der Maßnahmen in einem Trägerverbund möglich. Es ist jedoch hierfür auch ein ent-
sprechendes Budget erforderlich.
Die HEG erwartet, dass im Herbst 2002 die ersten Gebäude entstehen werden und von da-
her ab 2003 die ersten soziokulturellen Angebote gemacht werden müssen. Ab Schuljahr
2003/2004 müssen auch Schulplätze vorhanden sein. Sie unterstützt den Gedanken der
modulartigen Entwicklung der soziokulturellen Arbeit, wobei die Träger an der Entwicklung
des Konzepts beteiligt werden sollen.
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Frau Ohm zeigt sich verwundert, dass zwar ein Trägerverbund gesucht werde, die Aus-
schreibung jedoch getrennt durchgeführt wurde.
Frau Kramm bestätigt die Zielbeschreibung für den Stadtteil, sieht aber für die Frage der
Umsetzung eine unterschiedliche Bewertung. Wichtig sei die schnellstmögliche Gewinnung
von Planungssicherheit. Vordringlich hierfür sei die Klärung der Finanzierung sowohl der
erforderlichen Investitionen als auch der Folgekosten im Verwaltungshaushalt. Die HEG und
der Fachbereich Kultur sollten im Interesse der Sache möglichst eng abgestimmt und ein-
vernehmlich handeln.
Herr Koch sieht für die CDU die Notwendigkeit der Maßnahmen, äußert jedoch sein Unver-
ständnis über die Ausschreibung.
Herr Bernet hebt hervor, dass die Ausschreibung sehr detaillierte Maßnahmen erwarte und
empfindet es als peinlich für die Stadt, dass die Finanzierung nicht gesichert sei. Aus diesem
Grund stellt er den nachfolgenden Antrag, der gem. § 71 KJHG an die Bürgerschaft gerich-
tet ist.
Die Bürgerschaft wird beauftragt, für die sozialen Folgemaßnahmen (Kindertagesstät-
ten/Jugendtreffs) im Hochschulstadtteil Lübeck Klarheit über die Finanzierung sowohl der
ungedeckten investiven Aufwendungen als auch der laufenden ungedeckten Betriebskosten
dieser Einrichtungen herzustellen.
Herr Senator Meyenborg betont, dass sich seine Bereiche durch das Verhalten der HEG
unter Druck gesetzt sehen. Weiterhin werden die Maßnahmen nicht ohne direkte Beteiligung
der Stadt (z.B. für die Schule) zu realisieren sein. Die Bereitstellung zusätzlicher finanzieller
Mittel ist unabdingbar.
Dazu spricht Frau Menorca.
Frau Wulf-Wichmann verweist darauf, dass das Ausschreibungsverfahren zwischen der
Stadt und der HEG abgestimmt sei. Es komme der HEG auf größtmögliche Transparenz an.
Wichtig sei weiterhin, dass die möglichen Betreiber bereits an der Objektplanung beteiligt
sind.
Frau Jansen bewertet das Vorgehen ebenfalls als peinlich und bittet die Verwaltung darum,
Zahlen für den Haushalt zu liefern.
Herr Koch verweist auf den 10-jährigen Planungsvorlauf dieses neuen Stadtteils und hält die
vorgenommene Ausschreibung ohne gesicherte Finanzierung für fragwürdig.
Dazu sprechen Frau Wulf-Wichmann, Herr Bernet sowie Herr Koch.
Herr Senator Meyenborg hebt hervor, dass es das erste Mal sei, dass ein Investor Mittel für
soziale Infrastruktur bereitstelle, dass diese Mittel jedoch nicht ausreichen, um die Maßnah-
men zu realisieren. Mit den bereitgestellten Mittel könne man jedoch einen Anfang schaffen.
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Die Vorsitzende lässt über den Antrag von Herrn Bernet abstimmen:
Der Ausschuss beschließt einstimmig an-
tragsgemäß.
Herr Rinsche fragt an, ob durch diese Beschlussfassung die Ausschreibung ausgesetzt sei.
Dazu sprechen Herr Bruns, die Vorsitzende sowie Herr Senator Meyenborg, der sich für eine
Aussetzung des Verfahrens ausspricht.
Hierzu teilt Herr Eichstädt mit, dass für den Kindertagesstättenbereich das Verfahren bereits
weitestgehend abgeschlossen sei. Er hält es für erforderlich, dass die beteiligten Träger von
der Verwaltung auf den Finanzierungsvorbehalt hingewiesen werden. Die Beratung und der
fachliche Dialog sollten fortgesetzt werden.
Herr Senator Meyenborg stellt fest, dass die Ausschreibung für die Jugendarbeit erst später
begonnen wurde und setzt das Verfahren für diesen Bereich aus. Dies wird den Trägern
auch mitgeteilt werden.
Frau Wulf-Wichmann verweist auf die zeitlichen Vorgaben der HEG, die folgendes vorse-
hen:
bis 24.1.02 Sichtung der Konzepte
bis 3.2.02 Vorstellung des Trägerverbundes
anschließend Architektenwettbewerb zur Realisierung
Mai 2002 Gutachterverfahren
Juli 2002 Vorprüfung
September 2002 Entscheidung durch die Bürgerschaft
Diese zeitlichen Vorgaben machen aus ihrer Sicht deutlich, dass eine Aussetzung des Ver-
fahrens nicht möglich ist.
Die Vorsitzende unterstützt die Einschätzung von Herrn Senator Meyenborg. Zunächst muss
die Bürgerschaft die Finanzierung der Maßnahmen ordnen. Der Zeitplan muss sich daher
verzögern.
Auf Nachfrage der Vorsitzenden wird festgestellt, dass es zu diesem TOP keinen Ge-
sprächsbedarf in nichtöffentlicher Sitzung gibt. Damit entfällt TOP 10.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Zu TOP 7 Jugendhilfeplanung für den Bereich Jugendhilfe
- Verlagerung Kinder- und Jugendnotdienst
Herr Kleinhofs teilt mit, dass die Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen seit dem
1.1.2002 im Wakenitzhof in der Feenwiese 20 sichergestellt werde. Diese Entscheidung sei
aus seiner Verantwortung gegenüber den MitarbeiterInnen sowie unter Berücksichtigung der
Belegungssituation sowie der Kostenstruktur erfolgt. Darüber hinaus war am Standort Große
Burgstraße die Frage der Betriebserlaubnis nach wie vor nicht abschließend geklärt. Zur
Vorbereitung der Verlagerung, insbesondere der erforderlichen fachlichen und organisatori-
schen Rahmenbedingungen, wurde bereits im Sommer 2001 eine Arbeitsgruppe mit dem
Bereich Jugendhilfe gebildet. Die Inobhutnahme sei jetzt räumlich getrennt mit der stationä-
ren Unterbringung zusammengeführt worden, so dass eine wirtschaftliche Personaleinsatz-
planung möglich sei. Hierdurch seien im stationären Bereich 6 Plätze und im Bereich der
Inobhutnahme 2 Plätze weggefallen, so dass der Wakenitzhof nunmehr 34 stationäre Plätze
und 4 Plätze für Inobhutnahme anbiete.
Er ergänzt, dass es bereits seit 1995 eine intensive Diskussion über eine Anpassung an den
tatsächlichen Bedarf gegeben habe. Die seinerzeit kalkulierte Auslastung von 75% war we-
gen der rückläufigen tatsächlichen Inanspruchnahme nicht erreichbar zumal es gelungen
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sei, die Verweildauer deutlich zu reduzieren. Da ein erheblicher personeller Aufwand für das
Angebot erforderlich war, wurde die Schere zwischen Kosten und Erlösen immer größer. Die
jetzt praktizierte Form entspreche im Übrigen auch der in anderen Kreisen bzw. kreisfreien
Städten bestehenden Regelungen.
Herr Heinsohn-Krug betrachtet die Inobhutnahme faktisch als Sonderdienst aufgelöst und
fordert ein Konzept für die neue Form der Arbeit.
Herr Senator Meyenborg hebt nochmals die gravierende Nachfrageveränderung hervor. Herr
Kleinhofs verweist auf die bestehende Rahmenvereinbarung mit dem Bereich Jugendhilfe.
Selbstverständlich muss laufend an einer Fortentwicklung des Konzepts unter Berücksichti-
gung wünschenswerter Vernetzungen weiter gearbeitet werden.
Auf Nachfrage der Vorsitzenden bestätigt Herr Kleinhofs, dass die Inobhutnahmestelle in
einem gesonderten Trakt untergebracht ist; der Sanitärbereich wird gemeinsam mit der
Gruppe 2 genutzt.
Auf Nachfrage von Frau Jansen teilt Herr Kleinhofs mit, dass das gesamte Notdienst-Team
in die Feenwiese gewechselt sei.
Auswärtige Unterbringungen
Herr Bruns erläutert die Anzahl der auswärtigen Unterbringungen, das Zahlenmaterial ist der
Datenbank JULE entnommen.. Es handelt sich um zusammengefasstes Material. In der Da-
tenbank wird jeder Fall einzeln gezählt; z.B. zählt eine Unterbringung einer minderjährigen
Mutter mit ihrem Kind als zwei Fälle.
Eine Nachfrage der Vorsitzenden zu den Betreuungstagen beantwortet Herr Bruns.
Frau Böhme verweist darauf, dass eine Interpretation des Zahlenmaterials erforderlich sei.
Dies beziehe sich insbesondere auf die Zählweise aber auch auf die Zuordnung von Einrich-
tungen. So sei z.B. die Einrichtung in Giesensdorf als auswärtige Unterbringung gezählt wor-
den, obwohl diese Einrichtung Aussenstelle eines Lübecker Trägers ist. Weiterhin sei zu
beachten, dass die Kosten für auswärtige Unterbringungen häufig günstiger seien und die
auswärts vorhandenen Kleinsteinrichtungen familienähnliche Strukturen aufweisen.
Auf Nachfrage von Herrn Zander zu den Kosten der Unterbringungen erläutert Herr Bruns,
dass lediglich die Tagespflegesätze erfasst sind und Nebenleistungen wie z.B. Schulgeld
und auch sonstiger Aufwand nicht erfasst ist. Die Datenbank soll jedoch hier noch weiter
entwickelt werden, um auch diese Kosten mit darstellen zu können.
Auf Nachfrage von Herrn Zander bestätigt Frau Böhme, dass in einem Fall eine Hotelunter-
bringung erfolgt ist. Sie stellt ausführlich den Fallhintergrund dar.
Zur Verweildauer spricht Herr Heinsohn-Krug.
Herr Eichstädt hebt hervor, dass bei einer Kostenbetrachtung letztlich die Gesamtkosten
entscheidend seien. Grundsätzlich sei eine möglichst kurze Unterbringungsdauer bei qualifi-
zierter Betreuung anzustreben.
Die Vorsitzende sowie Frau Jansen werfen die Frage auf, warum so viele Fälle außerhalb
Lübecks betreut werden und ob nicht dies zum Anlass genommen werden sollte, über neue
Konzepte und eine Angebotsumstrukturierung in Lübeck nachzudenken.
Herr Eichstädt gibt zu bedenken, dass eine Einzelfallbetrachtung in jedem Fall erforderlich
ist und sicher nicht alle Fälle in Lübeck untergebracht werden können. Zu beachten sei je-
doch der Paradigmenwechsel durch die Einführung des KJHG in 1991;der eine lebenswelt-
orientierte erzieherische Hilfe gebiete. Weiterhin sei zu beachten, dass durch die auswärtige
Unterbringung auch Kaufkraft in dieser Größenordnung aus Lübeck exportiert werde.
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Frau Schnicke teilt mit, dass seit Herbst 2000 eine Dokumentation des Bedarfs in jedem
neuen Einzelfall bzw. bei Einrichtungswechsel durchgeführt wird (siehe anliegenden Vor-
druck). Hieraus lässt sich dann das Anforderungsprofil ableiten. Bisher liegen 120 Rückläufe
vor, so dass hieraus der Bedarf abgeleitet werden kann.
Anhand von Overheadfolien (siehe Anlage zum Protokoll) erläutert Frau Schnicke ausführ-
lich die Unterbringungen in Lübeck, die Auswirkungen des Wunsch- und Wahlrechts gem. §
55 KJHG, den aus den Anforderungsprofilen abgeleiteten Bedarf sowie die Regionalisierung
der stationären Unterbringungen.
Frau Böhme weist daraufhin, dass ihr Bereich sich seit langem intensiv bemüht, möglichst
viele Kinder in Lübeck unterzubringen, die Fallkonstellationen jedoch häufig eine auswärtige
Unterbringung erfordern. Hinzu kommt, dass i.d.R. die auswärtigen Einrichtungen günstiger
seien (inklusive der Nebenkosten).
Die Vorsitzende kritisiert die nicht zeitgerechte Information zu den Planungen für den Wake-
nitzhof und bittet darum sicherzustellen, dass dies künftig verbessert wird. Eine inhaltliche
Diskussion ist, unabhängig von den Konsolidierungsmaßnahmen im Haushalt im Ausschuss
zu führen.
Herr Senator Meyenborg macht deutlich, welche Bedeutung das Problem der mangelnden
Auslastung des Wakenitzhof für ihn seit seiner Zuständigkeit für die Bereiche des Jugend-
amtes habe. Er habe deshalb mehrfach den Bereich Jugendhilfe aufgefordert, eine verbes-
serte Belegung des Wakenitzhof anzustreben. Die erhebliche Zahl der auswärtigen Unter-
bringungen sei, so werde ihm immer wieder mitgeteilt, inhaltlich, einzelfallbezogen begründ-
bar. Der Wakenitzhof habe angeboten, in jedem Einzelfall zu prüfen, ob er ein von der Ju-
gendhilfe nachgefragtes Angebot machen könne. In jedem Fall handele es sich bei der Be-
urteilung der Vielzahl auswärtiger Unterbringungen um ein vielschichtiges Problem, das mit
einfachen Antworten nicht lösbar sei. So sei z.B auch die Einbindung der Einrichtung Wake-
nitzhof in die Kosten - und Organisationsstruktur der öffentlichen Verwaltung hinsichtlich
ihrer Flexibilität und ihres Kostendeckungsgrades hemmend. Hierauf hat auch der Landes-
rechnungshof in seiner überörtlichen Prüfung deutlich hingewiesen und entsprechende Kon-
sequenzen gefordert. Als Konsequenz hieraus komme ggf. nur eine Weiterführung unter
freier Trägerschaft bzw. Schließung der Einrichtung in Frage.
Die Vorsitzende hält es weiterhin für erforderlich, an der Weiterentwicklung von Konzepten
zu arbeiten.
Frau Böhme verweist darauf, dass bei der Betreuung von Kindern in familienähnlichen Struk-
turen häufig eine regionale Trennung erforderlich ist, um den Kindern eine Distanz zu ihrem
Herkunftsumfeld zu ermöglichen.
Auf Nachfrage von Herrn Zander zur hausinternen Beschulung erläutert Frau Böhme, dass
in der Regel der Besuch einer Regelschule unter Begleitung der betreuenden Einrichtung
angestrebt werde. Zu dieser Fragestellung habe es intensive Gespräche mit einem Lübecker
Jugendhilfeträger gegeben, der daraufhin eine Wohngemeinschaft umstrukturierte, um diese
für Kinder mit schulischen Problemen zu öffnen.
Auf Nachfrage von Frau Menorca erläutert Herr Kleinhofs, dass sich die Auslastung seiner
Einrichtung bei 90% stabilisiert habe. Weiterhin sei die Frage der bedarfsgerechten Alterna-
tiven zur auswärtigen Unterbringung für alle Träger in Lübeck relevant. Die AG § 78 KJHG
habe bisher den Bedarf nicht ermittelt; daher fehle es auch an einem verlässlichen Konzept.
Frau Jansen spricht zur Umstrukturierung sowie zur Maßnahmenliste.
Frau Kramm verweist darauf, dass intern eine kontinuierliche Auseinandersetzung mit der
Thematik stattgefunden hat und weiter stattfinden wird. Es sei gelungen, die Kostenstruktur
des Wakenitzhof deutlich wenn auch nicht hinreichend zu verbessern.
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Herr Eichstädt unterstützt die von Herrn Senator Meyenborg vorgetragene Position und er-
gänzt, dass der Wakenitzhof eine gute inhaltliche Arbeit mache, er jedoch in kommunaler
Trägerschaft nicht so flexibel reagieren könne. Ein direkter Zusammenhang zwischen der
Auslastung des Wakenitzhof und der Zahl der auswärtigen Unterbringungen sei nicht her-
stellbar. Gleichwohl sei festzustellen, dass die in Lübeck angebotene Platzzahl zu niedrig sei
und man über eine Ausweitung des Angebots in Lübeck diskutieren müsse.
Herr Senator Meyenborg verweist auf die Vermischung der unterschiedlichen Diskussions-
stränge. Seit über 6 Jahren arbeite der Wakenitzhof erfolgreich an einer verbesserten Aus-
lastung sowie an einer Verbesserung des inhaltlichen Angebots. Er bemühe sich auch um
Belegungen durch andere Kostenträger.
Auf Nachfrage der Vorsitzenden wird festgestellt, dass es zu diesem TOP keinen Ge-
sprächsbedarf in nichtöffentlicher Sitzung gibt. Damit entfällt TOP 11.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Zu TOP 8 Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung im Jugendhilfebereich
Die Vorsitzende ruft diesen TOP gemeinsam mit TOP 15 Verwaltungshaushalt 2002/2003
auf.
Herr Senator Meyenborg schildert erneut die schwierige Situation des Fachbereichs in der
Umsetzung des Bürgerschaftsbeschlusses zur Haushaltskonsolidierung. Er stellt weiter klar,
dass die Zahlenangaben zu möglichen Einsparungen in das Zahlenwerk des Haushaltspla-
nes eingearbeitet seien. Dennoch seien diese Zahlen mit großen Unsicherheitsfaktoren be-
lastet und von daher sei ein vorsichtiger Umgang mit den daraus resultierenden Erwartun-
gen geboten.
Maßnahme 12.1 Verkauf von Teilflächen Freizeitstätte Priwall
Herr Senator Meyenborg berichtet von Vorgesprächen, die mit dem Träger der Jugendfrei-
zeitstätte geführt wurden. Hieraus ergibt sich, dass die Bereitschaft des Trägers zur Aufgabe
von Teilflächen vorhanden sei. Wie groß der verzichtbare Flächenteil sei, sei noch offen;
ebenso steht nicht fest, ob der angenommene Verkaufserlös evtl. zu niedrig eingeschätzt
sei; weiterhin ist auch ein völliger Verzicht auf diesen Standort nicht ausgeschlossen.
Maßnahme 12.2 Veränderungen im Bereich der Jugendarbeit
Herr Senator Meyenborg berichtet von den sehr konstruktiven Gesprächen mit den LeiterIn-
nen der Einrichtungen der Jugendarbeit. Diese hätten sich aufgeschlossen gezeigt, im Zuge
der Haushaltskonsolidierung einen Solidaritätsbeitrag zu leisten, ohne dabei auf die wesent-
lichen Teile ihrer Angebote zu verzichten. Der eingesparte Betrag von 150.000 EUR sei der
Gegenwert von 3 Planstellen.
Maßnahme 13 Wakenitzhof
Herr Senator Meyenborg verweist auf die bereits gemachten Ausführungen
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Maßnahme 14 Jugendhilfe
Diese Maßnahme sei bewusst ohne die Nennung einer konkreten Einsparsumme dargestellt
worden. Ziel sei es, durch die Einführung einer Budgetierung eine verbesserte Steuerung
des Bereichs zu realisieren.
Herr Bernet verweist in seiner Stellungnahme zur Maßnahme 12.2 auf die Beschlüsse, wo-
nach es im Kinder- und Jugendbereich nicht zu Leistungseinschränkungen kommen soll.
Der Wegfall von 3 Planstellen sei sehr erheblich, so dass er diese Maßnahme ablehne. Er
halte auch eine Darstellung der Auswirkungen für erforderlich.
Herr Senator Meyenborg verweist darauf, dass es derzeit noch keine konkreten Umset-
zungspläne gebe.
Frau Redecker hebt hervor, dass der Bereich eine weiter verbesserte Zusammenarbeit ins-
besondere mit dem Bereich Schule anstrebe. Hierzu finden derzeit auch intensive Gesprä-
che auch unter Berücksichtigung der beabsichtigen Landesförderung für den Bereich Ganz-
tagsschulen statt. Der Bereich Jugendarbeit sieht sich in der Lage, geldwerte Leistungen im
Wert von drei Planstellen einzubringen.
Herr Burmeister begrüßt die verbesserte inhaltliche Zusammenarbeit der Bereiche; auf die
Angabe einer Einsparung in dieser Größenordnung müsse jedoch verzichtet werden.
Frau Jansen unterstützt die vorgetragene Position und hält die Vorlage eines Konzepts für
erforderlich.
Herr Senator Meyenborg hebt nochmals das solidarische Verhalten des Bereichs heraus
und betont, dass sich die Maßnahmenliste insgesamt an den rein fiskalischen Vorgaben der
Bürgerschaft zur Haushaltskonsolidierung orientiere. Eine detaillierte konzeptionelle Planung
zur Umsetzung der einzelnen Maßnahmen sei bisher nicht leistbar gewesen.
Auf Nachfrage von Frau Ziese teilt Frau Redecker mit, dass es bisher noch keine Entschei-
dung zur Wiederbesetzung der Praktikantinnenstelle im Mädchen- und Frauenzentrum gibt.
Eine Nachfrage von Frau Ohm zum Unterabschnitt Kindertagesstätten beantwortet Herr
Rocksien.
Auf Nachfrage von Herrn Bernet erläutert Herr Geller, dass zur Verbesserung der Darstel-
lung die eigenen Einrichtungen ab Haushalt 2002 jeweils in einem eigenen Unterabschnitt
geführt werden.
Herr Burmeister stellt folgenden Antrag:
Die bei der Maßnahme 12.2 darstellte Einsparung von 150.000 EUR ist zu streichen und der
Haushaltsplanentwurf ist entsprechend zu korrigieren.
Dazu spricht Herr Heinsohn-Krug.
Auf Nachfrage von Frau Jansen erläutert Herr Graf, dass die Leistungen des Kinder- und
Jugendnotdienstes (bisher UA 4661) jetzt in der Anmeldung für den Wakenitzhof (UA 4660)
enthalten sind.
Frau Kramm verweist auf den erheblichen Termindruck, unter dem das Produktbuch erstellt
werden musste.Sie bittet daher um Verständnis für die erheblichen Defizite.
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Die Vorsitzende regt an, künftig bei dem Produkt Kindertagesbetreuung zwischen den Auf-
wendungen für die eigenen Einrichtungen und dem Aufwand für die Förderung der freien
Träger zu differenzieren.
Auf Nachfrage von Herrn Heinsohn-Krug erläutert Herr Rocksien, dass bei den Elternbeiträ-
gen eine geringfügige Erlössteigerung eingeplant wurde.
Die Vorsitzende bittet um Überprüfung der Planzahlen 2001 auf Seite 30 des Produktbuchs.
Die Sitzung wird für fraktionsinterne Beratungen unterbrochen.
Nach Wiedereintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende den Antrag von Herrn Bur-
meister zur Abstimmung:
Die bei der Maßnahme 12.2 darstellte Einsparung von 150.000 EUR ist zu streichen und der
Haushaltsplanentwurf ist entsprechend zu korrigieren.
Der Ausschuss beschließt bei 4 Jastimmen, 1
Neinstimme sowie 8 Enthaltungen mit Mehr-
heit antragsgemäß.
Sodann lässt die Vorsitzende über den Verwaltungshaushalt insgesamt abstimmen:
Beschlussvorschlag:
In den Haushaltsplan 2002/2003 der Hansestadt Lübeck werden die Beträge aus dem als
Anlage beigefügten Entwurf des Verwaltungshaushaltes 2002/2003 nebst Nachmeldeliste
des Fachbereichs Kultur auf der Grundlage des Entwurfes des Produktbuches 2002/2003
des Fachbereiches Kultur sowie der Maßnahmenliste 2002/2003 des Fachbereiches Kultur,
jedoch ohne Position 12.2, aufgenommen.
Der Ausschuss empfiehlt mit 7 Jastimmen
und 6 Enthaltungen einstimmig dem Haupt-
ausschuss und der Bürgerschaft entspre-
chend dem Beschlussvorschlag zu beschlie-
ßen.
Auf Nachfrage der Vorsitzenden wird festgestellt, dass es zu diesem TOP keinen Ge-
sprächsbedarf in nichtöffentlicher Sitzung gibt. Damit entfällt TOP 12 sowie TOP 13.
Zu TOP 14 Vermögenshaushalt 2002/2003 - Investitionsprogramm 2001-2006
Eine Nachfrage von Herrn Zander zur Beschaffung einer neuen Küche für die Kindertages-
stätte Solmitzstraße (S. 884) im Jahr 2003 beantwortet Herr Senator Meyenborg.
Die Vorsitzende lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen:
In den Vermögenshaushalt 2002/2003/Investitionsprogramm 2001-2006 werden die vom
Bereich Finanzwirtschaft empfohlenen Maßnahmen und Beträge des Rohentwurfs gemäß
Anlage 3 und die im Senat am 07.11.2001 vereinbarten Änderungen und Nachmeldungen
gemäß Anlage 4 aufgenommen.
Der Ausschuss beschließt bei 2 Enthaltungen
einstimmig dem Hauptausschuss und der
Bürgerschaft entsprechend dem Beschluss-
vorschlag zu beschließen.
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Zu TOP 16 Haushaltspläne der Stiftungen des Fachbereichs Kultur
Keine Wortmeldung.
Die Vorsitzende lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen und weist darauf hin, dass
der Jugendhilfeausschuss lediglich zum Haushalt der Stiftung Haus der Jugend eine Be-
schlussempfehlung abzugeben hat:
Beschlussvorschlag:
Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein werden die Haushaltspläne
für die Haushaltsjahre 2002 und 2003 wie folgt festgesetzt:
1. für die Kulturstiftung Hansestadt Lübeck - Anlage 1 -
.....
2. für die Stiftung Haus der Jugend - Anlage 2 -
für 2002
im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf 8.600 EUR
in der Ausgabe auf 8.600 EUR
im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf 2.600 EUR
in der Ausgabe auf 2.600 EUR
für 2003
im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf 8.600 EUR
in der Ausgabe auf 8.600 EUR
im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf 2.600 EUR
in der Ausgabe auf 2.600 EUR
3. für die Stiftung Lübecker Altstadt - Anlage 3 -
...
Der Ausschuss empfiehlt bei einer Enthaltung
einstimmig dem Hauptausschuss und der
Bürgerschaft, entsprechend dem Beschluss-
vorschlag zu beschließen.
Die Vorsitzende schließt um 21:15 Uhr die Sitzung.
Andrea Ohm Jörg Geller
Vorsitzende Pr otokollführer