Auszug - Importierte Niederschrift  

Jugendhilfeausschuss
TOP: Ö 1
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 05.04.2001 Status: öffentlich
Zeit: Anlass: Sitzung
 
Beschluss


Jugendhilfeausschuss Lübeck , 18.02.03 

4.513.00.14.1   

 

N i e d e r s c h r i f t  Nr. 27 

über die Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 1998-2003) am 05.04.2001 

im Sitzungszimmer, Schildstraße 12 

 

Beginn: 16:40 Uhr  Ende: 19:15 Uhr 

 

TeilnehmerInnen: 

von den Ausschussmitgliedern: 

Frau Ohm -Vorsitzende-  Herr Bernet 

Frau Böhme B  Frau Brinker B 

Herr Burmeister  Herr Fraederich (bis 18:40 Uhr) 

Frau Klein  Herr Kleinhofs B 

Herr Köpsell  Frau Lietzke 

Herr Markmann B  Frau Oldenburg B 

Frau Puhle (bis 18:35 Uhr)  Frau Redecker B 

Herr Rinsche  Frau Schopenhauer 

Herr Wübben  Herr Zander (bis 18:40 Uhr) 

Herr Ahmetoglu B  Herr Mauritz 

Herr Stender 

B = Beratendes Mitglied 

 

von der Verwaltung 

Herr Senator Meyenborg  Frau Boyer 

Herr Bruns  Herr Geller (Protokoll) 

Herr Georg  Frau Kramm 

Frau Ruland 

 

als Gäste 

Frau Jansen MdBü  Frau Erdmann 

Frau Hartmann (Büro STEG)  Herr Dr. Hamschmidt 

Herr Dr. Stöven  Herr Karschny (AK Integration) 

Frau Fick 

 

mehrere Bürgerinnen und Bürger als Zuhörer. 

 

 

Zu TOP 1: Begrüßung/Feststellung der Beschlussfähigkeit 

Die Vorsitzende begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest. 

 

Zu TOP 2: Feststellung der Tagesordnung 

Die Vorsitzende teilt mit, dass die Verwaltung darum gebeten hat, die Tagesordnung im 

Wege der Dringlichkeit um den Punkt Ausschreibungsverfahren „Lokale Aktionspläne für 

Toleranz und Demokratie“ als neuen TOP 6 zu erweitern. 

 

Der Ausschuss ist einstimmig mit der Erweite-

rung der Tagesordnung im Wege der Dring-

lichkeit einverstanden. 

Die Tagesordnung lautet somit wie folgt: 

 

1.  Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit 

2.  Feststellung der Tagesordnung 

3.  Feststellung des Protokolls Nr. 26 (Wahlperiode 1998/03) 

4.  Mitteilungen der Verwaltung 

 

F:\ausschuesse\Jugendhilfe\03ni27-050401.DOC

 

 

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5.  Handlungskonzept zum Projekt Soziale Stadt 

6.  Ausschreibungsverfahren „Lokale Aktionspläne für Toleranz und Demokratie 

7. Sicher heitsanalyse 2000 

8. Kinder gesundheitsbericht 

9.  Integration behinderter (schulpflichtiger) Kinder Zusammenarbeit Schule, Jugendhilfe, 

Sozialhilfe 

10.Anerkennung von freien Trägern der Jugendhilfe gem. § 75 KJHG 

11.Anti-Aggressivitätstraining 

12.Förderung einer Krippengruppe im Kinderhaus Grauer Esel 

13.Verschiedenes 

 

zu TOP 3 Feststellung des Protokolls Nr. 26 (Wahlperiode 1998/03) 

Keine Wortmeldung. 

Das Protokoll ist damit festgestellt. 

 

Zu TOP 4 Mitteilungen der Verwaltung 

4.1 Sit zungsort Schildstraße 

Herr Senator Meyenborg gibt einen kurzen Überblick über den historischen Hintergrund des 

jetzigen Dienstgebäudes in der Schildstraße. 

 

4.2 Haushalt  2001 

Herr Senator Meyenborg berichtet, dass die Bürgerschaft den Verwaltungshaushalt 2001 mit 

einem Defizit von rd. 55 Mio. DM beschlossen hat. In dem dazu gefassten Begleitbeschluss 

ist die Verwaltung aufgefordert worden, das Defizit in der Bewirtschaftung auf 39 Mio. DM zu 

begrenzen. 

Der Bürgermeister hat die zu erwirtschaftenden Einsparungen prozentual entsprechend dem 

Anteil am Zuschussbudget auf die Fachbereiche heruntergebrochen. Hierdurch entfällt auf 

den Fachbereich Kultur insgesamt ein Einsparbetrag von rd. 5,5 Mio. DM. 

Auch dieser Betrag wurde prozentual auf die einzelnen Bereiche aufgeteilt. Der Bereich des 

Jugendhilfeausschusses ist hiervon mit folgenden Beträgen betroffen: 

4.511 Kindertagesbetreuung 1.200.000,00 DM  

4.512 Beistandschaften 73.000,00 DM       

4.513 Jugendarbeit 274.200,00 DM     

4.514 Wakenitzhof 14.000,00 DM       

4.563 Jugendhilfe 1.100.000,00 DM  

4.564 Erwachsenenhilfe 100.000,00 DM     

Kriminalpräventiver Rat 10.000,00 DM       

Summe 2.771.200,00 DM    

 

Diese Einsparungen werden sich, wenn überhaupt, nur mit qualitativen und quantitativen 

Einschränkungen realisieren lassen. 

Die Bereiche sind derzeit aufgefordert, Vorschläge zu machen. Dem Bürgermeister sind die 

Vorschläge bis zum 2.5.2001 vorzulegen. Eine fachbereichsinterne Prüfung und Abwägung 

wird vorab erfolgen. Der Jugendhilfeausschuss wird über die Vorschläge in seiner Sitzung 

am 3.5.2001 informiert werden. 

 

Es ist vorgesehen, die Vorschläge mit dem Bürgermeister in einem Perspektivgespräch zu 

erörtern. 

 

Auf Nachfrage von Frau Lietzke teilt Herr Senator Meyenborg mit, dass derzeit noch keine 

konkreten Vorschläge für den Bereich Kindertagesbetreuung vorliegen. 

 

Auf Nachfrage von Herrn Stender erläutert Herr Senator Meyenborg, dass es zur Erfüllung 

der Einsparvorgabe keine Alternative gibt.

 

 

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Frau Lietzke macht für die der Bürgerschaft angehörenden Ausschussmitglieder deutlich, 

dass diese in ihren jeweiligen Fraktionen sich dafür eingesetzt haben, im Jugendbereich auf 

Einschränkungen zu verzichten. 

 

4.3  Broschüre „Fit fürs Leben“ 

Herr Geller verweist auf die Broschüre des Bundesfamilienministeriums, dass an die Aus-

schussmitglieder verteilt wurde. 

 

Zu TOP 5 Handlungskonzept zum Projekt Soziale Stadt 

Die Vorsitzende begrüßt zu diesem TOP Frau Hartmann vom Büro STEG. 

 

Frau Hartmann erläutert die nächsten geplanten Maßnahmen. Dabei hebt sie als größeres 

Projekt die Umgestaltung des Hanseplatzes hervor. Der dort vorhandene Spielplatz soll un-

ter Beteiligung der Kinder und Jugendlichen umgestaltet werden. 

 

Die Vorsitzende lobt die übersichtliche Darstellung in der Broschüre. 

 

Auf Nachfrage der Vorsitzenden zum Handlungsfeld 1 teilt Frau Hartmann mit, dass die Be-

teiligung der im Stadtteil aktiven Gruppen projektbezogen erfolgt. 

 

Auf Nachfrage der Vorsitzenden zum “Laden“ der AWO in der Ritterstraße teilt Frau Hart-

mann mit, dass derzeit eine Verlagerung an den Standort „Am Neuhof“ geprüft wird. Sie teilt 

weiter mit, dass es für Aussagen zu einem möglichen Gemeinschaftsraum im Stadtteil noch 

zu früh sei. Man will frühestens in der Mitte der baulichen Sanierung damit beginnen, um die 

möglicherweise verändert BewohnerInnenstruktur zu berücksichtigen. 

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis. 

 

Zu TOP 6 

Ausschreibungsverfahren „Lokale Aktionspläne für Toleranz und Demokratie 

Frau Redecker erläutert ausführlich die Vorlage und hebt hervor, dass bei einer Berücksich-

tigung des Lübecker Antrags eine Entlastung der Verwaltung in der Abarbeitung spezieller, 

das Projektgebiet betreffender Fragestellungen, erfolgen wird. Weiterhin wird die Förderung 

ohne Eigenbeteiligung der Kommune angeboten. 

 

Bedingung für die Förderung ist, dass die Ergebnisse auf einer Tagung in Leipzig im Febru-

ar 2002 zu präsentieren sein werden. 

 

Die Vorsitzende begrüßt die Vorlage und hebt das Engagement von Frau Redecker bei der 

Akquisition von Drittmitteln besonders hervor. 

 

Sie stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung: 

 

Beschlussvorschlag: 

Die Hansestadt Lübeck beteiligt sich am Ausschreibungsverfahren „Lokale Aktions-

pläne für Toleranz und Demokratie“ im Rahmen der Programmplattform „Entwick-

lung und Chancen junger Menschen in sozialen Brennpunkten“ (E&C) auf Bundes-

ebene. 

 

Der Ausschuss beschießt einstimmig 

gemäß Beschlussvorschlag. 

Zu TOP 7 Sicherheitsanalyse 2000 

Die Vorsitzende begrüßt zu diesem TOP Herrn Georg als Geschäftsführer des Kriminalprä-

ventiven Rates. 

Herr Georg entschuldigt Herrn Trabs von der Polizeiinspektion Lübeck, der kurzfristig ver-

hindert ist.

 

 

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Er stellt einleitend die Rolle des Kriminalpräventiven Rates in der Hansestadt Lübeck dar. 

Den Vorsitz führt Herr Senator Meyenborg.  

Er erläutert anhand von Overheadfolien ausführlich das Ergebnis der Analyse. Die Folien 

werden als Papierkopien an die Ausschussmitglieder verteilt. 

 

Eine Nachfrage von Frau Böhme zum Sicherheitsempfinden der BürgerInnen beantwortet 

Herr Georg. 

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis. 

 

Die Vorsitzende stellt fest, dass viele ZuhörerInnen wegen des Antrags von Frau Klein an-

wesend sind und bittet den Ausschuss damit einverstanden zu sein, dass dieser Punkt vor-

gezogen wird. 

 

Der Ausschuss ist mit der kurzfristigen Um-

stellung der Tagesordnung einverstanden. 

 

Zu TOP 8 Förderung einer Krippengruppe im Kinderhaus Grauer Esel 

Die Vorsitzende stellt fest, dass aus ihrer Sicht der vorliegende Antrag problematisch ist. 

 

Unstreitig sei die Notwendigkeit, den Bereich der Krippenbetreuung weiter auszubauen; dies 

sei auch in der letzten Ausschusssitzung im Zusammenhang mit dem vorliegenden Bericht 

zur Betreuung unter 3-jähriger Kinder deutlich geworden. 

 

Die Vorsitzende gibt Frau Klein, die an der Mitwirkung bei der Beschlussfassung und Bera-

tung wegen § 22 GO gehindert ist, Gelegenheit ihren Antrag zu erläutern. 

 

Frau Klein stellt ausführlich die historische Entwicklung dar und hebt besonders die finanziel-

le Situation des Trägers heraus, die, bedingt durch die angekündigten Budgetregelungen 

der Stadt, besonders kritisch ist. Sie stellt klar, dass sie aufgrund der gegebenen Rahmen-

bedingungen nicht wieder so handeln würde, weil falsche Hoffnungen bei den Eltern ge-

weckt wurden. 

 

Herr Senator Meyenborg hebt erneut den steigenden Bedarf in der Krippenbetreuung als 

Maßnahme der Daseinsvorsorge heraus. Die Jugendhilfeplanung ist hierauf auch eingegan-

gen und sieht im Rahmen der vorhandenen Ressourcen eine vorsichtige Steigerung vor. 

 

Hilfreich wäre es gewesen, wenn der jetzt, erst nach Maßnahmebeginn vorliegende Antrag 

im Zusammenhang mit der Jugendhilfeplanung, die seit der Novellierung des Kindertages-

stättengesetzes eine verbindliche Qualität hat, gestellt worden wäre, da insbesondere lan-

desseitig nur Maßnahmen gefördert werden, die auch im Rahmen der Jugendhilfeplanung 

beschlossen wurden. 

Die Verwaltung ist nicht in der Lage, dem Antrag zu entsprechen. Dennoch hält Senator 

Meyenborg es für erforderlich, das Angebot bis zum Ende des Kindergartenjahres zu si-

chern. Weitere Entscheidungen sind dann im Zusammenhang mit der Jugendhilfeplanung zu 

treffen. 

 

Die Vorsitzende verweist darauf, dass in der letzten Bürgerschaftssitzung die Behandlung 

des Berichts zur Betreuung unter 3-jähriger Kinder sowie der ergänzende Antrag von Frau 

Jansen vertagt wurde. Sie verweist weiterhin auf den Haushaltsbegleitbeschluss und stellt 

heraus, dass eine mögliche finanzielle Beteiligung nicht zu Lasten des Budgets des Fachbe-

reichs Kultur erfolgen darf, da dieser ohnehin schon Einsparungen in Höhe von 5,5 Mio. DM 

zu erbringen habe. 

 

Herr Bernet hebt das aus seiner Sicht unverantwortliche Handeln des Trägers heraus, da 

bereits zum Start (09/2000) der Krippengruppe die finanziell schwierige Situation der Stadt

 

 

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Lübeck bekannt war. Der Ausschuss wird durch das Verhalten des Trägers in eine „Buh-

mannrolle“ gedrängt. 

 

Frau Jansen hebt hervor, dass Politik andere Entscheidungen hätte treffen können. Aus so-

zialer Verantwortung habe der Träger richtig gehandelt, aus verwaltungsmäßiger Sicht nicht. 

Nach ihrer Auffassung, insbesondere in Folge des Schwangerenberatungsgesetzes, gehöre 

die Betreuung unter 3-jähriger Kinder zur Daseinsvorsorge. Die Stadt sei aus diesem Gesetz 

heraus zum Handeln verpflichtet. Insoweit seien die Mittel zur Förderung dieser Gruppe be-

reitzustellen. 

 

Herr Senator Meyenborg stellt heraus, dass die finanzielle Situation der Stadt sowohl im 

Krippen- als auch im Hortbereich die fachlich notwendigen, jedoch nicht durch Rechtsan-

sprüche begründeten Verbesserungen verhindert. Im Bereich des Rechtsanspruchs, d.h. der 

Betreuung 3-6 jähriger Kinder, bestehe eine relativ gute Situation. Aber auch dort waren z.B. 

die Maßnahmen Waldersee, Cambrai und Robert-Koch-Straße nur durch Umschichtungen 

zu erreichen. Festzustellen ist, dass die Kommunen am Ende des Handlungsstranges ste-

hen und mit der Erfüllung der auch gesellschaftspolitisch erforderlichen Kinderbetreuungs-

ansprüche durch Bund und Land allein gelassen werden. 

 

Frau Kramm erinnert an die ausführliche Abstimmung mit den freien Trägern in der AG nach 

§ 78 KJHG im Verfahrensvorlauf der beschlossenen Jugendhilfeplanung. 

 

Frau Jansen hält eine ständige Aktualisierung der beschlossenen Jugendhilfeplanung für 

erforderlich. 

 

Frau Oldenburg hebt hervor, dass eine Verbesserung des Angebots bei unverändertem 

Budget unmöglich ist, auch wenn fachlich der Bedarf anzuerkennen ist. 

 

Frau Lietzke verweist auf die Verschuldung der Stadt; gleichwohl wird auch von ihr der Be-

darf nach Krippenbetreuung gesehen. Die jugendpolitischen Funktionsträger haben die Dis-

kussion in ihren jeweiligen Fraktionen geführt, sind dort aber mit ihren Argumenten nicht 

durchgedrungen. 

 

Die Vorsitzende sagt zu, das Thema in ihrer Fraktion erneut anzusprechen. Für sie ist klar, 

dass eine mögliche Förderung nicht zu Lasten des Fachbereichs Kultur erfolgen darf. 

 

Die Vorsitzende schlägt vor, heute keine Entscheidung über den Antrag zu treffen sondern 

ihn in der Bürgerschaft im Zusammenhang mit der Jugendhilfeplanung zur Betreuung unter 

3-jähriger Kinder zu treffen. 

 

Der Ausschuss stimmt dem Verfahrensvor-

schlag der Vorsitzenden zu. 

 

Anmerkung des Protokollführers: 

Nach Rücksprache mit dem Bereich Recht ist dieser Verfahrensvorschlag als Antrag nach 

§ 71 KJHG auf zusätzliche Bereitstellung von Haushaltsmitteln zu sehen, da der Jugendhil-

feausschuss keine Möglichkeit gesehen hat, im Rahmen der zugewiesenen Mittel eine Ent-

scheidung zu treffen. 

 

Zu TOP 9 Kindergesundheitsbericht 

Die Vorsitzende begrüßt als Gast zu diesem TOP Herrn Dr. Hamschmidt. 

 

Herr Dr. Hamschmidt erläutert ausführlich den vorliegenden Bericht und hebt insbesondere 

die stadtteilbezogenen Angaben hervor. Die einzelnen Ergebnisse bestätigen vielfach Ein-

schätzungen bereits vorliegender Fachplanungen. Der Bericht hat bereits bundesweite Be-

achtung gefunden; er ist der Erste dieser Art.

 

 

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Er teilt weiter mit, das im Kooperation mit der Uni Lübeck eine Studie zum Schmerzempfin-

den von Kindern durchgeführt werden soll und bittet um Unterstützung durch die Kinderta-

gesstätten und Schulen. In Kürze soll eine entsprechende Elterninformation herausgegeben 

werden. 

 

Auf Nachfrage der Vorsitzenden zur Inanspruchnahme der Vorsorgeuntersuchungen stellt 

Herr Dr. Hamschmidt fest, dass tatsächlich der Anspruch zur Untersuchung von Jugendli-

chen zu wenig bekannt sei, man aber eine Verbesserung plane. 

 

Frau Böhme teilt mit, dass in die von ihrem Bereich durchgeführte Elternbriefaktion Flyer zu 

diesem Thema eingelegt werden. 

 

Auf Nachfrage von Frau Jansen zu S. 107 des Berichts teilt Herr Dr. Hamschmidt mit, dass 

der dort aufgeworfenen Frage noch nicht nachgegangen wurde. 

 

Frau Oldenburg stellt fest, dass die Angebote freiwillig sind und nicht alle Eltern sie in An-

spruch nehmen wollen. 

 

Herr Bernet stellt fest, dass der Bericht keine Aussagen zu Fragen der Ernährung enthält. 

Herr Dr. Hamschmidt verweist auf die in diesem Bereich unzureichende Datenlage. 

 

Herr Senator Meyenborg stellt fest, dass stadtteilbezogene Angaben nicht immer sinnvoll 

sind und macht dies an Beispielen deutlich. 

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis. 

 

Zu TOP 10 Integration behinderter (schulpflichtiger) Kinder Zusammenarbeit Schule, 

Jugendhilfe, Sozialhilfe 

 

Die Vorsitzende erläutert den Hintergrund dieses Tagesordnungspunktes und beklagt die 

Kompliziertheit des Verfahrens. Sie verweist in diesem Zusammenhang auf die unterschied-

lichen Zuständigkeiten. 

 

Herr Senator Meyenborg pflichtet der Vorsitzenden bei und schlägt vor, dass zunächst die 

Verwaltung aus ihrer Sicht auf die Problematik eingehen sollte. 

 

Frau Böhme erläutert, auch historisch, den gesetzlichen Hintergrund, der durch die Differen-

zierung zwischen den Vorschriften des BSHG (§ 39/40) und des KJHG (§ 35a) in der prakti-

schen Handhabung erhebliche Probleme aufwies. 

Zwischenzeitlich sind jedoch Verfahrensabsprachen zwischen den verschiedenen beteiligten 

Bereichen getroffen worden, um , auch für die Eltern, ein transparentes und sachgerechtes 

Verfahren zu gewährleisten. 

Durch die beabsichtigten Neuregelungen im SGB IX seien weitere Umsetzungsprobleme zu 

erwarten. Der Umfang lasse sich allerdings noch nicht abschätzen. 

Sie schlägt vor, dass sich eine Arbeitsgruppe aus Vertretern des AK Integration und den 

beteiligten Bereichen der Verwaltung bildet, die die Problematik aufarbeitet und Entschei-

dungsvorschläge erarbeitet. 

Der Bereich Jugendhilfe ist zuständig für Maßnahmen nach § 35a KJHG. Zur Abklärung der 

jeweils im Einzelfall zugrunde liegenden Problematik gibt es Verträge mit der Uni Lübeck 

sowie eine Kooperation mit dem Bereich Behindertenhilfe. Die notwendige Begutachtung der 

Kinder und Jugendlichen wird gegenseitig anerkannt, so dass Doppelgutachten den Kindern 

und Jugendlichen erspart bleiben. 

 

Beabsichtigt ist die Entwicklung eines Merkblatts für die Eltern, dass sowohl inhaltliche wie 

auch verfahrensmäßige Informationen enthalten wird.

 

 

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Frau Oldenburg erläutert die schwierige Situation der inhaltlichen Abgrenzung zwischen dem 

BSHG und dem KJHG. Festzustellen sei, dass bereits im Kindertagesstättenbereich eine 

Vielzahl verhaltensauffälliger Kinder vorhanden sei. Aus ihrer Sicht könnte eine bessere In-

anspruchnahme der Vorsorgeuntersuchungen hilfreich sein. Dies setzt allerdings auch eine 

höhere Kompetenz der Kinderärzte in diesem Bereich voraus, die aus ihrer Sicht nicht immer 

vorhanden sei. 

Probleme treten bei Wechsel in den Hortbereich auf, weil hier der Förderbedarf nicht immer 

gesehen und anerkannt wird. 

Die Zusammenarbeit der Träger im AK Integration wird von ihr positiv beurteilt. 

 

Frau Fick vom Bereich Behindertenhilfe stellt auch aus ihrer Sicht die historische gesetzliche 

Entwicklung dar. Sie hebt die gute Zusammenarbeit mit dem Bereich Jugendhilfe hervor. 

Sie stellt heraus, dass die Frühförderung (bis einschl. 3 Jahre) in ihrem Bereich liegt. Die 

Differenzierung der unterschiedlichen Anspruchsgrundlagen beginnt ab dem 3. Lebensjahr. 

Bei Mehrfachbehinderungen erfolgt die Förderung durch den Bereich Behindertenhilfe; die 

gilt auch für Schulkinder, die Förderschulen oder Internatsbetriebe besuchen. 

Ziel sei es, eine umfassende soziale Beratung zu gewährleisten. Ein Konzept dazu liegt vor; 

die Umsetzung gestaltet sich jedoch angesichts der personellen Situation schwierig. 

Seit dem Jahr 2000 wird auch verbesserte Zusammenarbeit mit den Schulen entwickelt. 

 

Herrn Karschny als Vertreter des AK Integration wird einvernehmlich Rederecht als sach-

kundigem Bürger eingeräumt. 

 

Herr Karschny verweist auf seinen Vorschlag, die verbesserte Zusammenarbeit und die da-

mit aus seiner Sicht einher gehende Ressourcenbündelung im Rahmen eines Pilotprojekts 

(Schule Grönauer Baum, Zusammenarbeit von Schule, Jugendhilfe und Sozialhilfe) zu ver-

suchen. Ziel müsse eine schnellstmöglich einsetzende Hilfe für Kinder und Eltern sein. 

 

Herr Lück betont als Vertreter des Schulamtes, dass Schule Ansprechpartner für viele Be-

reiche ist. Schule strebt eine Vernetzung der unterschiedlich zuständigen Institutionen an. 

Auch aus seiner Sicht ist eine Bündelung der Ressourcen notwendig. Ein Weg könnte sein, 

von einer einzelfallbezogenen Entscheidung zu einer Pauschalförderung zu kommen, weil 

dann Gruppen aufgefangen werden können. 

 

Herr Dr. Stöven erläutert, dass das Gesundheitsamt für die Begutachtung aller Behinderun-

gen bis zum 18. Lebensjahr zuständig ist. Die gesetzliche vorgenommene Differenzierung 

zwischen BSHG und KJHG ist aus seiner Sicht nicht sachdienlich. Die im eigenen Bereich 

fehlende kinderpsychatrische Fachkompetenz wird durch Honorartätigkeiten ergänzt/ersetzt. 

Die Vorsitzende begrüßt den gemachten Verfahrensvorschlag, bittet aber darum, dass die 

Ergebnisse der Arbeitsgruppe dem Ausschuss als Bericht vorgelegt werden. Frau Böhme 

sagt einen mündlichen Bericht zu. 

 

Herr Karschny sieht einen deutlichen bedarf zur Steigerung der bisher schon beschriebenen 

Kooperation. Aus seiner Sicht könnte eine Fachtagung hierzu Ansätze liefern. Die Organisa-

tion muss nicht bei der Stadt liegen. 

 

Frau Kramm schlägt vor, zunächst die Ergebnisse der Arbeitsgruppe abzuwarten. 

 

Frau Fick sieht ebenfalls Probleme in der Umsetzung der Regelungen aus dem neuen 

SGB IX. 

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis. 

 

Zu TOP 11 Anerkennung von freien Trägern der Jugendhilfe gem. § 75 KJHG

 

 

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Auf Nachfrage von Frau Lietzke sowie Herrn Senator Meyenborg erläutert Herr Sommer 

ausführlich die Arbeit des Vereins de TAIN. Er leistet mit christlicher Grundausrichtung sozi-

alpädagogische Arbeit. 

 

Die Vorsitzende lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen: 

Beschlussvorschlag: 

1.  Der Telekom-Sportverein Lübeck e.V., Kanalstraße 32-36, 23552 Lübeck, wird als Träger 

der freien Jugendhilfe gem. § 75 KJHG anerkannt. 

2.  Der Verein „Jugendtreff St. Jürgen e.V.“, Ratzeburger Allee 23, 23564 Lübeck wird als 

Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 KJHG anerkannt. 

3.  Der Verein de TAIN Lübeck e.V. (die Zehn), Geleitweg 89, 23569 Lübeck wird als Träger 

der freien Jugendhilfe gem. § 75 KJHG anerkannt. 

 

Der Ausschuss beschließt einstimmig gemäß 

Beschlussvorschlag. 

 

Zu TOP 12 Anti-Aggressivitätstraining 

Frau Böhme regt an, diesen TOP wegen der fortgeschrittenen Zeit nicht mehr zu behandeln 

sondern am Anfang der nächsten Sitzung. 

 

Der Ausschuss schließt sich dem Verfahrens-

vorschlag an. 

Zu TOP 13 Verschiedenes 

Es liegt nichts vor. 

 

Die Vorsitzende schließt um 19:15 Uhr die Sitzung. 

 

 

 

 

 

 

Andrea Ohm  Jörg Geller 

Vorsitzende Pr otokollführer