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Auszug - Importierte Niederschrift  

Bauausschuss
TOP: Ö 1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 14.05.2012 Status: öffentlich
Zeit: Anlass: Sitzung
 
Beschluss


BA vom 14.05.2012, ÖT  1

 

N I E D E R S C H R I F T 

über die 

67.Sitzung des Bauausschusses  

der Hansestadt Lübeck 

in der Wahlperiode 2008/2013 am Montag, 

14.05.2012 

um 16.00 Uhr im Foyer des FB 5 – Planen und Bauen - , Mühlendamm 12 

 

- Öffentlicher Teil - 

Anwesend: 

als Vorsitzender    Herr Howe

als Ausschussmitglieder    Herr Dr. Brock

  Frau Förster

  Herr Freitag

    Herr Kämer –Vertreter-

     Herr Klüssendorf –Vertreter-

     Herr Klodt –Vertreter- 

Herr Lötsch  

          Herr Pluschkell

          Herr Quirder

     Herr Raethke –Vertreter-

     Herr Rosenbohm

     Herr Schubert

     Herr Stüttgen

     Herr Wiesbrock –Vertreter-

      

Herr Boden - Senator

 

Nicht anwesend :  

Herr Hiller, Herr Dr. Eymer, Herr Rathcke, Herr Michaelis, Frau Mewes, Herr Freiheit –

beratendes Mitglied-

 

Ferner nehmen an der Sitzung teil : 

Seniorenbeirat   Herr Driessen

Stellv. Behindertenbeauftragte  Frau Bade

Fachbereichscontrolling    Herr Bössow – Protokollführer-

Stadtplanung  Herren Schröder, Weber, Schünemann, Selk, Frau 

Drochner 

GMHL         Herr Bunk

Verkehr        Herr Dr. Klotz, Herr Burmester

Stadtgrün und Friedhöfe    Herr Schott

Fachbereichsleitung FB2    Herr Senator Schindler

Wirtschaft und Liegenschaften  Herr Strätz, Frau Schuppenhauer

Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit  Herr Langentepe

LPA     Herr Wiese

KWL     Herr Gerdes

Stadtverkehr Lübeck   Herr Mewes

Helmut Riemann Architekten   Herr Riemann

Bürgerinitiative Brolingplatz    Frau Groß

 

 

BA vom 14.05.2012, ÖT  2

 

 

A. Tagesordnung 

 

I.  Öffentlicher  Teil  der  Sitzung 

 

1.0   Allgemeiner Teil 

1.1   Feststellung der Beschlussfähigkeit 

1.2   Anträge und Beschlussfassungen zur Tagesordnung 

1.3   Niederschriften, öffentlich 

1.3.1   Niederschrift vom 16.04.2012 

 

2.0   Satzungen/Widmungen/Veränderungssperren 

2.1   96. FNP-Änderung „Ratzeburger Landstraße/St. Hubertus“  

-Abschließender Beschluss- und 

B-Plan 09.54.01 – Ratzeburger Landstraße/St. Hubertus 

-Satzungsbeschluss- (610)  

2.2   B-Plan 30.02.00 – Travemünder Landstraße 260/Recyclinghof und  

116. FNP-Änderung „Travemünder Landstraße 260“ 

-Aufstellungsbeschlüsse- (610)   

2.3   B-Plan 24.50.00 – Krempelsdorf/Stockelsdorfer Straße  

-Satzungsbeschluss- (610)  

2.4   Beschluss über das Projekt „Soziale Stadt“ in Lübeck-Moisling (610)  

2.5   B-Plan 22.55.08 – Herrenholz Einkaufszentrum 

-Auslegungsbeschluss- (610)  

2.6   Satzung über die Anordnung einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebau-

ungsplanes 03.02.00 – Fackenburger Allee/Stadtgraben- (610)  

2.7   B-Plan 03.58.00 – Bahnhofsvorplatz/ZOB/TBII/Schützenstraße – (610)   

 

3.0   Über- und außerplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln 

       Keine Vorlagen 

 

4.0   Planungen, Wettbewerbe und sonstige Beschlussvorlagen 

4.1   Aufstellung und öffentliche Auslegung eines thematischen Landschaftsplans „Biologische 

Vielfalt“ (3.391)  vertagt am 05.03. 2012, 19.03.2012 und 16.04.2012 

4.2   Aufstellung und öffentliche Auslegung eines thematischen Landschaftsplans „Anpassung an 

den Klimawandel“ (3.391)  vertagt am 05.03. 2012, 19.03.2012 und 16.04.2012 

4.3   Umgestaltung Schlutuper Markt (670)  

4.4  Aufhebung eines Sperrvermerkes der Haushaltsmittel im Finanzplan 2012 – Übergangswohn-

heim für Aussiedler und Asylsuchende, Steinrader Weg 9, Lübeck (651)  

 

5.0   Mitteilungen und Berichte 

5.1   Mitteilungen des Vorsitzenden 

5.2   Sonstige Mitteilungen 

5.2.1  Bericht der Straßenverkehrsbehörde über den Verkehrssicherheitsbericht 2011 für die Hanse-

stadt Lübeck (661)   

5.2.2   Einrichtung einer Regio-S-Bahn Linie Lübeck und Einrichtung weiterer Bahnhaltepunkte in 

Lübeck (610)   

5.2.3   Umsetzung der Ergebnisse der Untersuchungen zur Liniennetzoptimierung (LNO) in Lübeck 

(610)   

5.2.4   Mdl. Bericht: Vorstellung Einzelhandelsgutachten für das Schlachthofgelände an der Schwar-

tauer Allee + Verkehrsuntersuchungen (610)   

5.2.5   Mdl. Bericht: Verkehrsuntersuchung Tempo-30-Zone Friedenstraße (Reiferstraße) (610.4)   

5.2.6 - 

5.2.7  Integration der Hansestadt Lübeck in den Hamburger Verkehrsverbund (HVV) (2.020)   

5.2.8  Kostenloses WLAN / DSL auf Lübecker Plätzen (5.060)   

5.3   Berichte über Verlauf und Ergebnis von Öffentlichkeitsbeteiligungen 

5.4   Eilentscheidungen des Bürgermeisters

 

 

BA vom 14.05.2012, ÖT  3

 

6.0   Anfragen, Anregungen und Verschiedenes 

6.1   Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen 

6.2   Neue Anfragen 

6.3 Anträge 

6.3.1  Keine Verwendung von Tropenholz ohne nachvollziehbare, transparente Zertifizierung, Antrag 

aus der Bürgerschaft 23.02.2012 TOP 4.24 Drs. Nr. 633  vertagt am 19.03.2012 TOP 

6.3.3 und 16.04.2012 TOP 6.3.1 

6.3.2  Straßenuhren erhalten, Antrag aus der Bürgerschaft 29.03.2012 TOP 4.9 Drs. Nr. 690  

6.3.3   Neue Baumschutzsatzung, Antrag aus der Bürgerschaft 29.03.2012 TOP 4.12 Drs. Nr. 693 

 

6.3.4  Umbau Brolingplatz, Antrag aus der Bürgerschaft 29.03.2012 TOP 4.22 Drs. Nr. 721 

              

6.3.5  Gefährliche Poller entfernen, Antrag aus der Bürgerschaft 29.03.2012 TOP 4.11 Drs. Nr. 692 

 

Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte werden nach Maßgabe der Beschlussfassung des Bauaus-

schusses voraussichtlich nicht öffentlich beraten. 

 

II.  Nicht öffentlicher  Teil  der  Sitzung 

7.0   Niederschriften, Mitteilungen und Berichte 

7.1   Niederschriften, nicht öffentlich 

7.1.1   Niederschrift vom 16.04.2012, nichtöffentlicher Teil   

7.2   Mitteilungen 

7.3   Berichte 

7.4  Eilentscheidungen des Bürgermeisters 

7.4.1  Bekanntgabe einer Eilentscheidung: Vergabe De ckensanierung in der Hansestadt Lübeck, K 

28 Moorredder (661)   

7.4.2  Bekanntgabe einer Eilentscheidung: Vergabe D SK (Dünne Schichten im Kalteinbau) Verfah-

ren für diverse Straßen in Lübeck-Travemünde (661)   

 

8.0   Vergaben von 10.000,- EUR bis 175.000,- EUR (VOB/VOL) 

8.1   Siehe Anlage   

 

9.0   Ausschreibungen und Vergaben über 175.000.- EUR (VOB/VOL) 

9.1   Skandinavienkai, Umbau Anleger 7, Lieferung von Hydraulikzylindern (691)  

9.2   Energetische Sanierung der Holstentor-Gemeinschaftsschule, 2. BA (651)  

 

10.0   Aufträge von 5.000,- EUR bis 25.000,- EUR (VOF, HOAI) 

10.1   Siehe Anlage   

 

11.0   Aufträge über 25.000,- EUR (VOF, HOAI) 

11.1   Gutachterauftrag zur Erstellung des 3. Regionalen Nahverkehrsplans der Hansestadt Lübeck 

(3. RNVP) (610)  

 

12.0   Öffentlich-rechtliche Verträge 

12.1  Übertragung der Erschließung durch Vertrag auf Dritte gem. § 124 BauGB – B-Plan 19.02.00 

– Niendorfer Hauptstraße (661)  

12.2  Übertragung der Erschließung durch Vertrag auf Dritte gem. § 124 BauGB – B-Plan 09.54.01 

– Ratzeburger Landstraße/St. Hubertus (661)  

 

13.0   Herausnahmen aus Veränderungssperren 

Keine Vorlagen 

 

14.0   Zurückstellung von Baugesuchen 

Keine Vorlagen 

 

15.0   Sonstige Beschlussvorlagen 

Keine Vorlagen

 

 

BA vom 14.05.2012, ÖT  4

 

16.0   Anfragen, Anregungen und Verschiedenes 

16.1   Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen 

16.2   Neue Anfragen 

16.3   Anregungen und Verschiedenes 

 

 

 

III.  Öffentlicher  Teil  der  Sitzung 

17.0   Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

 

 

BA vom 14.05.2012, ÖT  5

 

B. Protokoll: 

 

I.  Öffentlicher Teil der Sitzung 

 

1.0 Allgemeiner Teil  

 

 

1.1  Feststellung der Beschlussfähigkeit  

Der Vorsitzende stellt die Beschlussfähigkeit fest. 

Ferner weist der Vorsitzende darauf hin, dass seitens der Protokollführung Tonauf-

zeichnungen vorgenommen werden. 

1.2  Anträge und Beschlussfassungen zur Tagesordnung 

Die Verwaltung bittet um Aufnahme der nachfolgenden TOP: 

 

 

5.2.6  Mdl. Entwurfsvorstellung zur Bebauung des ehemaligen Aqua Top  

            Grundstückes (KWL) 

15.1  Anhandgabe des ehemaligen Aqua Top Grundstückes (4.525/2.280) 

Herr Quirder beantragt die TOP 2.2 und 6.3.3 um eine Sitzung zu vertagen. 

Herr Howe regt an über die nicht öffentliche Behandlung der hierfür vorgesehenen 

TOP - wie von der Verwaltung vorgeschlagen - en bloc abzustimmen.   

 

  Der Bauausschuss beschließt einstimmig die Tagesordnung mit den beantrag-

ten Erweiterungen unter Bejahung der Dringlichkeit, die beantragten Vertagun-

gen  sowie die nicht öffentliche Behandlung der hierfür vorgesehenen TOP -

wie von der Verwaltung vorgeschlagen. 

1.3 Niederschriften, öffentlich

1.3.1  Niederschrift vom 16.04.2012, öffentlicher Teil  

 

In diesem Zusammenhang weist Herr Schröder darauf hin, es gebe bislang nur weni-

ge Rückmeldungen bzw. Anmeldungen zum Workshop zur Entwicklungsachse A1.

Um Anmeldung wird gebeten.

Der Bauausschuss beschließt die Niederschrift einstimmig.

 

 

BA vom 14.05.2012, ÖT  6

 

2.0 Satzungen/Widmungen/Veränderungssperren  

2.1  96. FNP-Änderung „Ratzeburger Landstraße/St. Hubertus“  

-Abschließender Beschluss- und 

B-Plan 09.54.01 – Ratzeburger Landstraße/St. Hubertus 

-Satzungsbeschluss- (610)  

Beschlussvorschlag:  

   

1.  Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes nach § 3 (2) des 

Baugesetzbuches (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonsti-

gen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB zur 96. Änderung des

Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan 09.54.01 Ratzeburger Land-

straße / St. Hubertus abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und

der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürger-

schaft der Hansestadt Lübeck mit folgendem Ergebnis geprüft: 

  a)  teilweise  berücksichtigt werden die Stellungnahmen von: 

  Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr  des 

Landes Schleswig – Holstein (Schreiben vom  28.07.2010 und 

10.08.2011 und 02.01.2012

Entsorgungsbetriebe, Hansestadt Lübeck, (Schreiben vom 

08.08.2011

  Forstbehörde Süd (Schreiben vom 11.08.2011

  NABU Schleswig – Holstein (Schreiben vom 13.09.2011

  Bereich Wirtschaft, Hafen und Liegenschaften, Hansestadt Lü-

beck (Schreiben vom 24.08.2011

  Bereich Stadtgrün und Friedhöfe, Hansestadt Lübeck (Schrei-

ben vom 08.08.2011 und 07.12.2011

Bereich Stadtwald, Hansestadt Lübeck (Schreiben vom 

14.07.2011

  Bereich Umweltschutz, Hansestadt Lübeck (Schreiben vom 

19.08.2011

Bereich Naturschutz, Hansestadt Lübeck (Schreiben vom 

26.08.2011 und 07.12.2011

Bereich Verkehr, Hansestadt Lübeck (Schreiben vom 

12.08.2011

  Bundespolizei Lübeck (Schreiben vom 30.07.2010

  b)  berücksichtigt  werden die Stellungnahmen von: 

 

Bereich Bauordnung, Hansestadt Lübeck (Schreiben vom 

23.08.2011

  Kampfmittelräumdienst (Schreiben vom 10.08.2011

  LLUR, Technischer Umweltschutz (Schreiben vom 19.08.2011

  c)  nicht berücksichtigt  werden die Stellungnahmen von: 

 

  Bereich Umweltschutz, Hansestadt Lübeck (Schreiben vom 

09.12.2011

  Anwohner A (Schreiben vom 29.12.2011

  Anwohner B (Schreiben vom 28.12.2011)

 

 

BA vom 14.05.2012, ÖT  7

 

  Anwohner C (Schreiben vom 31.12.2011

  Anwohner D (Schreiben vom 30.12.2011

  Anwohner E (Schreiben vom 01.01.2012

    d)  zur Kenntnis genommen werden die Stellungnahmen von: 

Bundesnetzagentur (Schreiben vom 05.07.2010

 

  Stadtbeauftragter für Naturschutz (Schreiben vom 20.07.2010

  Bereich Archäologie und Denkmalpflege/ Obere und Untere 

Denkmalschutzbehörde (Schreiben vom 07.07.2010

  Gemeinde Ratekau (Schreiben vom 14.07.2010

  Stadtwerke Lübeck (Schreiben vom 20.07.2011

  Deutsche Telekom (Schreiben vom 20.07.2011

Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr / Luftfahrtbehörde 

(Schreiben vom 21.07.2011

  Stadtverkehr Lübeck (Schreiben vom 26.07.2011

  Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (Schreiben vom 

23.08.2011

  Bereich Schule und Sport, Hansestadt Lübeck (Schreiben vom 

09.08.2011

  Bereich Haushalt und Steuerung, Hansestadt Lübeck (Schrei-

ben vom 03.08.2011

  AG -29 Arbeitsgemeinschaft der anerkannten Naturschutzver-

bände in Schleswig Holstein (Schreiben vom 03.01.2012

  Bundespolizei Lübeck (Schreiben vom 30.07.2010 und vom 

09.12.2011

  Die als Anlage 1 beigefügte Auswertung der eingegangenen Stellung-

nahmen einschließlich der Abwägungsempfehlungen wird gebilligt. 

  Der Bereich Stadtplanung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stel-

lungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der

Gründe in Kenntnis zu setzen. 

2.  Die als Anlage 2 beigefügte 96. Änderung des Flächennutzungsplanes 

Ratzeburger Landstraße/ St. Hubertus – in der vorliegenden Fassung Ja-

nuar 2012 wird beschlossen. Die als Anlage 3 beigefügte Begründung in

der vorliegenden Fassung März 2012 wird gebilligt. 

3.  Aufgrund des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan 09.54.01 Ratzeburger 

Landstraße / St. Hubertus als Anlage 4 in der vorliegenden Fassung als

Satzung beschlossen. Die als Anlage 5 beigefügte Begründung in der vor-

liegenden Fassung vom März 2012 wird gebilligt.  

4.  Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft ist nach § 10 

BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist an-

zugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung

während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft ver-

langt werden kann. 

Herr Schubert beantragt, der Bauausschuss möge beschließen: 

Das Bauvorhaben an der Ratzeburger Landstraße wird mit dem Ziel einer kom-

pakteren und Flächensparenden Variante überarbeitet.

 

 

BA vom 14.05.2012, ÖT  8

 

Herr Schubert erläutert den Antrag ausführlich. Der Vorlage selbst sei beispielsweise

zu entnehmen, dass die Anregungen und Bedenken des Bereichs Umweltschutz

nicht berücksichtigt wurden.

Herr Dr. Brock bringt zum Ausdruck, es sei für ihn nicht nachvollziehbar, weshalb

große Grundstücke mit entsprechend größerem Garten etc. klimaschädlich sein soll-

ten. Herr Schubert führt aus, das Ziel müsse es sein, mehr zusammenhängendes

Grün zu schaffen. Herr Senator Boden führt aus, in diesem Bebauungsplan sei ein

hoher Anteil nicht bebaubarer Fläche festgelegt worden.

Auf den Hinweis von Herrn Schubert, es handle sich um verhältnismäßig große

Grundstücke entgegnet Herr Lötsch, es handle sich hierbei um Grundstück in der

Größenordnung bis max. 700 qm. Dementsprechend handle es sich nicht um große

Grundstücke.

Herr Howe lässt über den Antrag von Herrn Schubert abstimmen:

Der Bauausschuss lehnt den Antrag mehrheitlich mit 13 Nein- und 2 Jastimmen ab.

Herr Howe lässt über die Vorlage abstimmen:

 

Der Bauausschuss empfiehlt mehrheitlich gemäß Beschlussvorschlag zu be-

schließen. 

 

2.2  B-Plan 30.02.00 – Travemünder Landstraße 260/Recyclinghof und  

116. FNP-Änderung „Travemünder Landstraße 260“ 

-Aufstellungsbeschlüsse- (610)  

   

  Beschlussvorschlag:  

 

I.  Für den in Anlage 1 (Übersichtsplan) und Anlage 2 (Begründung) in Plan 

und Text dargestellten Geltungsbereich werden: 

a)  der Bebauungsplan 30.02.00 – Travemünder Landstraße 260 / Recyc-

linghof – aufgestellt und 

b)  der geltende Flächennutzungsplan der Hansestadt Lübeck gemäß § 8 

(3) BauGB im Parallelverfahren geändert  (116. Änderung).

Ziel der Bauleitplanung ist die Zusammenführung und Konzentration von

mehreren bisher über das Stadtgebiet verteilten Standorten eines in Lü-

beck ansässigen Unternehmens der Baustoffaufbereitung in einem Zent-

rum für die Aufbereitung und Lagerung von Boden und anderen Baustof-

fen (Recyclinghof) in verkehrsgünstiger Lage.  

II.  Die Aufstellungsbeschlüsse sind gemäß § 2 (1) BauGB ortsüblich be-

kannt zu machen. 

III.  Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes einschließlich der Beteiligung 

der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen

Träger öffentlicher Belange soll ein externes Planungsbüro beauftragt

werden. 

 

Vertagt.

 

 

BA vom 14.05.2012, ÖT  9

 

2.3  B-Plan 24.50.00 – Krempelsdorf/Stockelsdorfer Straße  

-Satzungsbeschluss- (610)  

   

  Beschlussvorschlag:  

 

1. Aufgrund des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan 24.50.00 – Krempels-

dorf / Stockelsdorfer Straße – in der vorliegenden Fassung als Satzung

beschlossen. 

2. Die Begründung in der vorliegenden Fassung wird gebilligt. 

3. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft ist nach § 10 

BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist an-

zugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden ein-

gesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. 

4. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Flächennutzungsplan zu berichti-

gen. 

 

 

 

Herr Lötsch bittet die Verwaltung darum die gutachterliche Stellungnahme an die

Bauausschussmitglieder zu versenden. 

  Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu be-

schließen. 

 

2.4  Beschluss über das Projekt „Soziale Stadt“ in Lübeck-Moisling (610)  

Beschlussvorschlag: 

  

Beschlussvor-

schlag 1: 

Die Hansestadt Lübeck beteiligt sich am Städtebauförde-

rungsprogramm „Soziale Stadt“ in Moisling und stellt den

kommunalen Eigenanteil aus dem Investitionshaushalt zur

Verfügung.  

Beschlussvor-

schlag 2: 

Für den in der Anlage in Text und Zeichnung dargestellten

Geltungsbereich werden vorbereitende Untersuchungen nach

BauGB eingeleitet. Der Einleitungsbeschluss ist gem. § 141

(3) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.  

  Herr Lötsch bittet darum künftig wieder den ursprünglich verabredeten Verfahrensab-

lauf – erst Beratung im Sozialausschuss, dann Beratung im Bauausschuss - einzuhal-

ten.

Herr Weber weist darauf hin, dass diese Reihenfolge wegen der Fristen zur Errei-

chung der Bürgerschaft im Mai in Abstimmung mit dem Sozialausschuss gewählt

wurde.

Herr Lötsch fragt zu den Quartierbüros auf S. 13 nach, ob es richtig sei, dass die Ar-

beit wie dort beschrieben intern erledigt werden soll und nicht wie bisher extern.

Herr Weber teilt mit, es sei vorgesehen zumindest Teile der Arbeit intern zu erledigen.

 

 

BA vom 14.05.2012, ÖT  10

 

Zu Nr. 18 „Optimierung der vorhandenen Bildungsstruktur“ auf der Seite 15 möchte

Herr Lötsch wissen, wie die Hochstufung in der Priorität ohne hinterlegte Finanzmittel

zu deuten sei. 

Herr Weber erläutert es handle sich hierbei um einen Part eines größeren Gesamt-

projektes.

Zu Nr.25 auf der Seite 16 hinterfragt Herr Lötsch, ob es sich um eine Sanierung

handle, welche hier vorgestellt wurde. Herr Weber erläutert, dass beide Teil-Zentren

Moislings im Rahmen der Sozialen Stadt hinsichtlich des öffentlichen Raumes, bear-

beitet werden sollen, vergleichbar mit der Umgestaltung der Freiflächen im EKZ Han-

sering. Es soll die Stärkung der jeweiligen Zentren (Alter Ortskern bzw. Bereich um

das Gesundheitszentrum) erfolgen.

Es handle sich lediglich um eine Vorlage zum Beschluss des Antrags,– die konkreten

Maßnahmen würden mit dem Land abgestimmt und in den Ausschüssen erneut vor-

gestellt.

Zu Nr. 29 auf S. 17  beantragt Herr Lötsch zu ergänzen, dass dies lediglich in Ab-

stimmung mit der Wohnungswirtschaft erfolgen könne.

Den Pkt. 38 auf S. 19 beantragt Herr Lötsch mit Priorität zu versehen.  

Herr Stüttgen beantragt zu Nr. 35 auf der S.19 die Wortfolge "in Richtung Innenstadt"

aufzunehmen.

Der Bauausschuss stimmt den Anträgen der Herren Lötsch und Stüttgen ein-

stimmig zu.

Herr Howe lässt über die Vorlage in geänderter Form abstimmen: 

 

Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig in geänderter Form zu beschließen. 

 

2.5  B-Plan 22.55.08 – Herrenholz Einkaufszentrum 

-Auslegungsbeschluss- (610)  

  Beschlussvorschlag: 

 

1.   Die Auswertung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

nach § 4 (1) BauGB gemäß Prüfbericht (Anlage 1) wird gebilligt. 

2. Der Entwurf des Bebauungsplanes 22.55.08 

- Herrenholz Einkaufszentrum – (Anlage 2) und die zugehörige Begrün-

dung (Anlage 3) werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt. 

3.  Der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung sind nach § 3 (2) 

BauGB öffentlich auszulegen. Gemäß § 4a (2) 2. Halbsatz BauGB sind

gleichzeitig die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öf-

fentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB einzuholen. 

4.  Sollte der Entwurf des Bebauungsplanes nach der Auslegung gemäß § 3 

(2) BauGB geändert oder ergänzt werden, ohne dass die Grundzüge der

Planung berührt werden, ist eine eingeschränkte Beteiligung der betroffe-

nen Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öf-

fentlicher Belange gemäß § 4a (3) Satz 4 BauGB durchzuführen.

 

 

BA vom 14.05.2012, ÖT  11

 

Herr Pluschkell beantragt die Verwaltung möge im weiteren Verfahren einen Bericht

zum Umsetzungsstand der bisherigen Bebauungspläne in diesem Gebiet hinsichtlich

der Festlegungen zu öffentlich wirksamen Maßnahmen wie Werbung, Grünflächen,

Einfriedungen erstellen.

Herr Howe lässt über den Antrag abstimmen:

Der Bauausschuss stimmt dem Antrag einstimmig bei einer Enthaltung zu.

Herr Howe lässt über Vorlage abstimmen:

 

  Der Bauausschuss beschließt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag.

2.6  Satzung über die Anordnung einer Veränderungssperre für den Geltungsbe-

reich des Bebauungsplanes 03.02.00 – Fackenburger Allee/Stadtgraben-  (610)  

 

 

Beschlussvorschlag: 

 

Die Satzung über die Anordnung einer Veränderungssperre für den Gel-

tungsbereich des Bebauungsplanes 03.02.00 – Fackenburger Al-

lee/Stadtgraben–  in der als Anlage beigefügten Fassung wird beschlossen. 

 

Herr Lötsch bittet um Erläuterung.

Herr Senator Boden teilt mit, es stünden Gespräche noch vor der Sommerpause mit

dem potenziellen Investor in Aussicht. Im Anschluss würde im Bauausschuss berich-

tet. 

 

  Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu be-

schließen. 

2.7  B-Plan 03.58.00 – Bahnhofsvorplatz/ZOB/TBII/Schützenstraße –(610)  

-Auslegungsbeschluss-. 

  Beschlussvorschlag: 

 

I.  Der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung wird in der vor-

liegenden Fassung gebilligt. 

II.  Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 (2) BauGB 

öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger

öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. 

III.  Sollte der Entwurf des Bebauungsplanes nach der Auslegung gemäß § 

3 (2) BauGB geändert oder ergänzt werden, ohne dass die Grundzüge

der Planung berührt werden, ist eine eingeschränkte Beteiligung der be-

troffenen Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen

Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a (3) Satz 4 BauGB durchzufüh-

ren. 

 

Herr Pluschkell weist darauf hin, dass einige Bushaltestellen (Meierstraße, ZOB) nä-

her gelegen seien, als die in der Vorlage genannten.

Herr Weber sagt eine Korrektur zu.

Verständnisfragen von Herrn Stüttgen beantwortet Herr Weber.

 

 

BA vom 14.05.2012, ÖT  12

 

Zur weiteren Frage von Herrn Stüttgen bezüglich der Lärmpegelbereiche sagt Herr

Weber eine Nachreichung zu. 

Nachträgliche Ergänzung im Rahmen der Protokollerstellung:

Die von Herrn Stüttgen nachgefragte Lage der beiden Lärmpegelbereiche "A"

und "B" ist im Teil A - Planzeichnung des Bebauungsplanes 03.58.00 – Bahn-

hofsvorplatz/ZOB/TBII/Schützenstraße eingetragen. Diese kennzeichnen unter-

schiedliche Bereiche mit jeweiligen Maßnahmeerfordernissen an den verschie-

denen Gebäudeseiten. 

 

  Der Bauausschuss beschließt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag. 

 

 

3.0  Über- und außerplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln 

Keine Vorlagen

 

4.0  Planungen, Wettbewerbe und sonstige Beschlussvorlagen 

4.1  Aufstellung und öffentliche Auslegung eines thematischen Landschaftsplans 

„Biologische Vielfalt“  (3.391)   vertagt am 05.03.2012, 19.03.2012 und 

16.04.2012 

 

Der Bauausschuss spricht sich einvernehmlich dafür aus, die Vorlagen unter TOP 4.1

und 4.2 gemeinsam zu behandeln. 

Beschlussvorschlag: 

   

Der Gesamtlandschaftsplan wird zum Thema „Biologische Vielfalt“ fortge-

schrieben.  

Es ergibt sich eine Debatte zwischen den Herren Lötsch, Dr. Brock, Schubert und

Pluschkell zum Zweck der Aufstellung des Landschaftsplanes bzw. zur Frage, ob es

sinnvoll sei, diesen jetzt zu behandeln, während das Wohnbauland- und das Gewer-

beflächenkonzept noch in Arbeit seien.

Die Herren Lötsch und Dr. Brock regen an, die anderen Konzepte abzuwarten.

Herr Senator Boden weist darauf hin, dass es von der Verwaltung vorgesehen sei die

Konzepte, welche parallel erstell werden, allesamt den Gremien zur Abstimmung vor-

zulegen. 

Herr Quirder merkt an, dass es sich gem. Anlage 1 lediglich um Umsetzungsvor-

schläge handle, welche im Rahmen dieser Gesamtlandschaftspläne erarbeitet wer-

den sollen. 

  Der Bauausschuss empfiehlt mehrheitlich mit 10 Ja- und 5 Neinstimmen gemäß

Beschlussvorschlag zu beschließen. 

4.2  Aufstellung und öffentliche Auslegung eines thematischen Landschaftsplans 

„Anpassung an den Klimawandel“  (3.391)  vertagt am 05.03.2012, 19.03.2012 

und 16.04.2012 

 

Beschlussvorschlag:  

 

Der Gesamtlandschaftsplan wird zum Thema „Vorsorge und Anpassung

der Landnutzungen an den Klimawandel“ fortgeschrieben.

 

 

BA vom 14.05.2012, ÖT  13

 

-Debatte siehe TOP 4.1-

 

  Der Bauausschuss empfiehlt mehrheitlich mit 10 Ja- und 5 Neinstimmen gemäß

Beschlussvorschlag zu beschließen. 

 

4.3  Umgestaltung Schlutuper Markt (670)  

 

Beschlussvorschlag: 

 

Der Schlutuper Markt wird nach dem am 5.3.2012 im Bauausschuss vorge-

stellten Entwurf des Landschaftsarchitekten Sven Andresen umgestaltet.

Der Gemeinnützige Verein Schlutup e.V. wird die erforderlichen Arbeiten

als Bauherr durchführen. 

Auf die Frage von Herrn Raethke, ob eine Nutzungseinschränkung vorgesehen sei,

teilt Herr Schott mit, dass für die jeweilige Nutzung eine Sondernutzungserlaubnis er-

forderlich sei. Diese liege in der Zuständigkeit des Bereichs Verkehr. Eine Einschrän-

kung ist nicht vorgesehen.

Herr Stüttgen möchte wissen, inwieweit eine spätere Erweiterung möglich ist, bzw. ob

eine solche bereits bei dem nun vorgesehen Umbau berücksichtigt wurde.

Herr Schott teilt mit, dass eine spätere Erweiterung möglich wäre. Da dies aber nicht

absehbar sei, können auch heute noch keine Vorarbeiten oder dergleichen vorge-

nommen werden.

Der Bauausschuss beschließt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag. 

4.4  Aufhebung eines Sperrvermerkes der Haushaltsmittel im Finanzplan 2012 – 

Übergangswohnheim für Aussiedler und Asylsuchende, Steinrader Weg 9, Lü-

beck (651)  

  Beschlussvorschlag:  

 

Die bei dem nachfolgend aufgeführten Produktsachkonto im Haushaltsjahr

2012 bestehenden Sperrvermerk gem. §12 Abs. 2 Gemeindehaushaltsver-

ordnung-Doppik wird für den 2. BA. In Höhe von 190.000,00 Euro aufgeho-

ben.

PSK: 111029. 266.7851000 Gebäudemanagement, Steinrader Weg/

Brandschutz, Hochbaumaßnahmen

Die Haushaltsmittel in Höhe von 190.000,- EUR werden gleichzeitig freige-

geben. 

  

Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu be-

schließen.

 

 

BA vom 14.05.2012, ÖT  14

 

5.0  Mitteilungen und Berichte 

5.1  Mitteilungen des Vorsitzenden 

5.2 Sonstige Mitteilungen

 

Verkehrsversuch Lindenplatz – Protokollauszug

Herr Schünemann berichtet von der vergangenen Sitzung des Arbeitskreises für Ver-

kehrsfragen. Das entsprechende Protokoll wird umverteilt. 

Im Mai finde hierzu eine Verkehrserhebung statt. Anschließend erfolge ein konkreter 

Bericht. 

Auf Nachfrage von Herrn Stüttgen, ob es hierzu bislang auch gehäufte Rückmeldun-

gen aus der Bevölkerung gebe verneint Herr Schünemann. 

Herr Pluschkell bittet darum, die Zählung auch auf der Meier- bzw. Marienbrücke vor-

zunehmen. 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis. 

 

5.2.1  Bericht der Straßenverkehrsbehörde  über den Verkehrssicherheitsbericht 2011 

für die Hansestadt Lübeck (661)  

  Herr Schubert fragt nach, ob es auch möglich wäre den Bericht differenziert dazustel-

len, sodass erkennbar wird, wie viele der Verletzen Folge- bzw. Dauerschäden erlit-

ten.

Herr Dr. Klotz sagt eine Ermittlung – sofern erhoben – beim Ersteller der Statistik für

das folgende Jahr (Verkehrssicherheitsbericht 2012) zu. Es ist aber davon auszuge-

hen, dass diese Schäden eher von der Versicherungswirtschaft als von der Polizei

erhoben werden, so dass seitens der Verwaltung hier keine Angaben eruiert werden

können. 

  Der Bauausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis. 

5.2.2  Einrichtung einer Regio-S-Bahn Linie Lübeck und Einrichtung weiterer Bahn-

haltepunkte in Lübeck (610)  

 

Der Bauausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

 

 

5.2.3  Umsetzung der Ergebnisse der Untersuchungen zur Liniennetzoptimierung 

(LNO) in Lübeck (610)  

 

Herr Howe fragt bei Herrn Mewes (Stadtverkehr Lübeck) nach, ob es richtig sei, dass

die Linie 31 nunmehr lediglich zwei mal pro Tag fahre.

Herr Mewes teilt mit, die Linie 39 ersetze die bisherige 31. 

Nachträgliche Information zu Protokoll

Herr Mewes korrigiert:

Die Linie 40 fährt zwischen Lübeck / ZOB und Travemünde / Strandbahnhof in

einem 30 Minuten-Takt, lediglich von Travemünde / Strandbahnhof bis  Schar-

beutz fährt die Linie 40 in einem Stundentakt. 

Einen 60-Minuten-Takt gibt es zwischen Lübeck / ZOB und Travemünde /

Strandbahnhof nur zwischen ca. 09:00 Uhr und 12:00 Uhr.

 

 

BA vom 14.05.2012, ÖT  15

 

Die Linie 31 verläuft wie bisher ab Strandbahnhof (nur Früh- und Abendfahrten)-

Roter Hahn – Siems - Travemünder Allee - Gustav-Radbruch- Platz – Schüssel-

buden / Wahmstraße - Hbf./ZOB

Takt:  tagsüber,   MF  2 Frühfahrten  

Sa   3 Frühfahrten

So   3 Frühfahrten 

Abends   60-Min.-Takt 

Neu: Die Linie 31 bildet die Ergänzung und Verstärkung im Früh- und Abendver-

kehr zur Linie 30 und zur Linie 39. Damit ergibt sich auf dem Abschnitt Trave-

münde – Hbf./ZOB mit der Linie 30 im Abendverkehr ein 30-Min.-Takt. Die Linie

39 fährt nur tagsüber; daher stellt die Linie 31 die Verbindungen am Abend bei

dieser Linie sicher. 

 

Der Bauausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

 

 

5.2.4  Mdl. Bericht: Vorstellung Einzelhandelsgutachten für das Schlachthofgelände 

an der Schwartauer Allee + Verkehrsuntersuchungen (610)  

 

Herr Schünemann erläutert das Prüfergebnis bzgl. der Einbindung der durchgeführ-

ten Verkehrsuntersuchung Schlachthoferschließung in die - in einer der vergangenen

Sitzungen vorgestellten - Verkehrsuntersuchung Bei der Lohmühle.

Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Erschließung lösbar wäre, sofern die nötigen

Rahmenbedingungen (Straßenumgestaltung in Höhe der Grundstückszufahrt ein-

schließlich Lichtsignalanlage) seitens des Projektes geschaffen würden.  Die 1.Stufe

des Maßnahmenpaketes der Lohmühlenuntersuchung (Verzicht Linksabbieger und

LSA –Optimierungen) sind dieser Prüfung unterstellt worden.

Am Rande kündigt Herr Schünemann in Abstimmung mit dem Bereich Verkehr die

Umsetzung dieser ersten Stufe zum Lohmühlenstreckenzug – wie in der zuvor er-

wähnten Untersuchung vorgeschlagen – für das 3. Quartal 2012 an.

Herr Lötsch möchte wissen, ob die Erschließung auch möglich wäre, wenn die ge-

plante Optimierung des Lohmühlenstreckenzuges nicht erfolge.

Herr Schünemann teilt mit, dass Ansiedlungswillige das vorliegende Verkehrsgutach-

ten beachten müssen; bei jeder Neuansiedlung ist ein verkehrlicher Nachweis der

Machbarkeit zu führen.

Das Einzelhandelgutachten stellt Herr Schröder vor.

Herr Schröder erläutert die Zielsetzung unter Berücksichtigung der angrenzenden

Wohnbebauung. Die für die Verträglichkeit derartiger Ansiedlungsvorhaben vom Gut-

achter als relevant bezeichnete Umsatzverteilungsquote sei überwiegend unter der

kritischen Marke von 10% - insoweit sei die Ansiedlung vereinbar mit den Zielen des

Lübecker Einzelhandelskonzeptes. Kritisch zu beurteilen ist aus Sicht der Stadtpla-

nung die unbefriedigende städtebauliche Anbindung des Standortes an das benach-

barte Wohnquartier und die vom Gutachter als Folge einer Neuansiedlung prognosti-

zierte Aufgabe des 370 m weiter südlich gelegenen Lebensmittelmarktes. Positiv zu

bewerten ist, dass auf der heutigen Brache neben dem Einzelhandel eine neue

Wohnbebauung und kleiner Grünzug vorgesehen ist.   

Die Mitglieder des Bauausschusses bitten um Übermittlung der vorgestellten Unterla-

gen zur Verkehrsuntersuchung ( lag zum Redaktionsschluss der Niederschrift noch 

nicht vor – wird nachgereicht) und zum Einzelhandelsgutachten (siehe Anlage). 

Der Bauausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

 

 

BA vom 14.05.2012, ÖT  16

 

5.2.5  Mdl. Bericht: Verkehrsuntersuchung Tempo-30-Zone Friedenstraße (Reiferstra-

ße) (610.4)  

 

Herr Schünemann stellt die Ergebnisse einer umfangreichen Verkehrserhebung

(Kennzeichenerfassung für die Tempo 30 Zone Friedenstraße mit einer Gesamtstra-

ßenlänge von 8 Kilometern Straße) anhand von Folien dar. Der Durchgangsverkehr

bezogen auf das gesamte Quartier und alle ermittelten Fahrten in den untersuchten

Hauptverkehrszeiten morgens und abends betrage nur ca. 10%; alle anderen Fahrten

sind Ziel- und Quellverkehre. Herr Schünemann stellt die über die Kennzeichenerfas-

sung ermittelten Routen der Schleichverkehre dar und nennt die auffälligen, konkre-

ten, erfassten Fahrzeugzahlen auf diesen Routen (i.w. über Zufahrt Reiferstraße und

Zufahrt Friedenstraße vom Lohmühlenteller zur Geverdesstraße).

Aufgrund dieser Datenlage und unter Berücksichtigung des bestehenden Einbahn-

straßensystems, des erheblichen Kfz-Verkehrs auf den umliegenden Tangenten und

der eingetretenen Verkehrsverdünnung auf der Friedenstraße sind sich die beteiligten

Dienststellen einig, die Situation vorerst so zu belassen wie sie ist und das Quartier

weiter zu beobachten.

Herr Pluschkell weist darauf hin, dass bereits 2009 der Verwaltung Vorschläge von

Anliegern unterbreitet wurden, wie die Schleichverkehre behoben werden könnten

und bringt seinen Unmut darüber zum Ausdruck, dass daraufhin keine Änderungen

vorgenommen wurden.

Herr Schünemann ergänzt, es sei zu bedenken, dass bei jeder Änderung der Ver-

kehrsführung - insbesondere in einem so ausgeprägten Einbahnstraßensystem wie

diesem - auch Verlagerungen der Schleichverkehre stattfinden; Betroffenheiten wür-

den sich lediglich verschieben; die Wünsche sind seinerseits geprüft und als nicht Ziel

führend erachtet worden bzw. es wurde seitens der beteiligten Ämter keine Ermächti-

gungsgrundlage gesehen.

Herr Schünemann sagt auf Nachfrage zu, die Unterlagen dem Protokoll beizulegen

(lag zum Redaktionsschluss der Niederschrift noch nicht vor – wird nachgereicht ) und 

andererseits einen abschließenden Ergebnisbericht zu erstellen.

Der Bauausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

 

5.2.6  -Mdl. Entwurfsvorstellung zur Bebauung des ehemaligen Aqua Top Grundstü-

ckes (KWL) 

Architekt Riemann stellt die aktuellen Planungen zum Bau von Hotels an dem Stand-

ort vor.

Herr Pluschkell hinterfragt die Anzahl der vorgesehenen Stellplätze. Herr Riemann

weist darauf hin, dass die konkrete Anzahl im weiteren Verfahren festzulegen sei.

Frau Bade bitte um Beteiligung der Behindertenverbände bezüglich der Barrierefrei-

heit.

Auf die Frage von Herrn Schubert, ob es üblich sei, wie vorgestellt im Wellnessbe-

reich den Kinderbereich abzutrennen teilt Herr Riemann mit, dass dies aufgrund des

Geräuschpegels von den Gästen gewünscht werde.

Auf Nachfrage von Herrn Stüttgen, welche Höhe die Gebäude aufweisen, teilt Herr

Riemann mit, die Höhen betragen ca. 19 bzw. ca. 21 Meter.

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

BA vom 14.05.2012, ÖT  17

 

5.2.7  Integration der Hansestadt Lübeck in den Hamburger Verkehrsverbund (HVV) 

(2.020)  

 

Herr Pluschkell merkt an, seiner Auffassung nach seien die in dem Bericht mit der

Einbindung verbundenen Kosten nicht in Gänze von der HL sondern vom LVS zu

zahlen.

Es wird um Übermittlung der Langfassung an die Fraktionen (digital) gebeten.

(Federführung FB2; Die Langfassung liegt den Fraktionen bereits vor)

Der Bauausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

 

5.2.8  Kostenloses WLAN / DSL auf Lübecker Plätzen (5.060)  

  Der Bauausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis. 

 

 

5.3  Berichte über Verlauf und Ergebnis von Bürgerbeteiligungen

 

B-Plan Stadtgraben / Moislinger Allee

Herr Schröder teilt mit, wann die Bürgerbeteiligung hierzu vorgesehen ist. Die öffentli-

che Auslegung finde derzeit statt.

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

5.4  Eilentscheidungen des Bürgermeisters 

Keine Vorlagen

 

 

6.0  Anfragen, Anregungen und Verschiedenes 

 

6.1  Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen 

 

6.1.1  Baumaßnahme in der Krempelsdorfer Allee  (Anfrage vom 05.03.2012, Herr Frei-

tag) 

Herr Freitag bittet um Erläuterung, warum nach Abschluss der Baumaßnahme in der

Krempelsdorfer Allee - erst vor Kurzem – nun bereits wieder Löcher mit Pflasterstei-

nen geflickt werden. 

 

Vorläufige Antwort:

Die Verwaltung sagt eine Klärung zu. 

 

  Antwort: 

Die Verwaltung ist dem geschilderten Sachverhalt eingehend nachgegangen. Es ist

danach festzustellen, dass in dem angesprochenen Bereich der Fackenburger-/

Krempelsdorfer Allee es am 19.02.2012 einen Wasserleitungsschaden am Netz der

Stadtwerke Lübeck gab. Es handelt sich konkret um den im Einmündungsbereich des

Herrendammes auf die Krempelsdorfer Allee. 

Hiervon erhielt die städtischen Bauleitung der Baumaßnahme „Sanierung Fackenbur-

ger Allee/ Krempelsdorfer Allee“ mehr zufällig durch die Aufmerksamkeit des städti-

schen Bezirksmitarbeiters Kenntnis. Der zuständige Bautechniker hat sich dann un-

verzüglich zur Schadstelle begeben, da sich diese – wie von der anfragenden Politik

 

 

BA vom 14.05.2012, ÖT  18

 

zurecht erkannt – in dem Baubereich befindet, der erst mit Fertigstellung der gesam-

ten Arbeiten im Sommer abgenommen wird. 

Auf Veranlassung des Technikers wurde angeordnet, dass die in Mitleidenschaft ge-

zogenen Nebenflächen von der mit der Reparatur von den SL beauftragten Firma

Prüß hergestellt werden können, jedoch der Fahrbahnbereich aus Gewährleitungs-

gründen von der eigentlichen Vertragsfirma Grothe-Bau der Baumaßnahme „Sanie-

rung Fackenburger Allee/ Krempelsdorfer Allee“ im Zusammenhang mit den Arbeiten

der nächsten Bauabschnitte ausgeführt wird. Hier sollte zur Herstellung der Ver-

kehrssicherheit und zum Abwarten der Konsolidierung zunächst provisorisch ge-

schlossen werden. Aufgrund der Witterung und wegen der Kleinstmenge des As-

phalts wurde zunächst mit Betonpflaster geschlossen, da die Mischwerke der Umge-

bung zu dem Zeitpunkt auch noch den Betrieb nicht wieder aufgenommen hatten.

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis. 

 

6.1.2  Fragen vom 16.04.2012 betreffend TOP 5.2 

Sanierung von Teilen der Beleuchtungsanlagen im "Hohewarter Weg" und in 

der "Rübenkoppel" 

[…] Die Antwort auf die Frage von Herrn Prieur zu den Kosten der Maßnahme bleibt

Herr Dr. Klotz schuldig, sagt jedoch eine Nachlieferung zu Protokoll zu. 

Antworten:

Die gesamte Baumaßnahme setzt sich aus drei Einzelbaumaßnahmen zusammen, 

die wie folgt veranschlagt wurden:

Anlage 1 

entlang des Hohewarter Weges beginnend an der Kreuzung Sandkrugskoppel / Am

Ährenfeld bis ca. 30 m hinter der Einmündung zum Primelpfad

ca. 25.000,00 €

Anlage 2 

im Bereich des Hofes Hohewarte einschließlich der Parkfläche Ecke Hohewarter Weg

/ Rübenkoppel

ca. 13.000,00 €

Anlage 3 

in der Rübenkoppel beginnend an der Kreuzung Marlistraße / Brandenbaumer Land-

straße bis zum Verbindungsweg zur Thomas-Mann-Straße

ca. 23.000,00 € 

 

6.2    Neue Anfragen 

6.2.1 Anfrage:  (Herr Lötsch, vorab schriftlich) 

Herr Lötsch bittet darum, den aktuellen Stand des Bauvorhabens der Turmalin-

Stiftung / Christengemeinschaft auf Marli zu berichten.  

Antwort:

Dem Bereich Stadtplanung ist kein neuer Sachstand zu einer möglichen Entwicklung

des Grundstücks bekannt. Das ursprünglich im Gestaltungsbeirat diskutierte Projekt

wird offensichtlich nicht mehr verfolgt. 

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

BA vom 14.05.2012, ÖT  19

 

6.2.2 Anfrage:  (Herr Dr. Eymer, vorab schriftlich) 

1.  Ist der FB-Verwaltung bekannt, ob es in Lübeck Vorhaben der vertikalen 

Landwirtschaft gibt? 

2.  Wie schätzt die Fb-Verwaltung die Chancen der vertikalen Landwirtschaft in 

Lübeck perspektivisch ein? 

3.  Welche stadtplanungsrechtlichen Hindernisse könnten Vorhaben der vertika-

len Landwirtschaft im Weg stehen? Welche städtebaulichen Erfordernisse

müssen geeignete Vorhaben erfüllen?" 

Antwort:

  Die Verwaltung sagt eine Beantwortung zu.

 

6.3 Anträge 

6.3.1  Keine Verwendung von Tropenholz ohne nachvollziehbare, transparente Zertifi-

zierung, Antrag aus der Bürgerschaft 23.02.2012 TOP 4.24 Drs. Nr. 633  ver-

tagt am 19.03.2012 TOP 6.3.3 und 16.04.2012 TOP 6.3.1 

  

Entsprechend der Selbstverpflichtung der Hansestadt Lübeck mit

dem Beitritt zum Klimabündnis)

In der Hansestadt Lübeck ist bei öffentlichen oder öffentlich geförderten

Baumaßnahmen und solchen mit öffentlicher Beteiligung die Verwendung

von Tropenhölzern zu vermeiden, falls nicht unabweisbare, nachvollziehba-

re Gründe dagegen sprechen.

Stattdessen sollen  heimische  (europäische) Harthölzer verwendet werden

mit „Naturland“-Zertifikat  und/oder FSC-Zertifikat, das die Herkunft bis zum

Ort des Holzeinschlags vorab transparent darlegt. 

Herr Schubert beantragt folgende Änderung. 

Der Text lautet demnach wie folgt: 

Auf die Verwendung von Tropenholz wird von der Hansestadt Lübeck grund-

sätzlich verzichtet. Ausnahmen von dieser Regelung werden unter Nachweis

der Notwendigkeit und Nachhaltigkeit bis zum Orte des Holzeinschlags den zu-

ständigen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt. 

Der Bauausschuss spricht sich einstimmig dafür aus, diesen TOP um eine Sit-

zung zu vertagen, um der Verwaltung die Möglichkeit zur Stellungnahme zu ge-

ben.

Vertagt. 

6.3.2 Straßenuhren erhalten,  Antrag aus der Bürgerschaft 29.03.2012 TOP 4.9 Drs. Nr. 

690  

  

Der Bürgermeister wird aufgefordert, die vorhandenen Straßenuhren zu er-

halten oder durch entsprechende Uhren des neuen Werbepartners erset-

zen zu lassen. 

 

Herr Senator Boden teilt mit, der Verwaltung lägen noch keine Informationen des

Werbepartners hierzu vor – seien jedoch zugesagt. Insofern bittet die Verwaltung um

Vertagung.

 

 

BA vom 14.05.2012, ÖT  20

 

Herr Pluschkell bittet zudem darum bei der Behandlung dieses TOP ebenfalls zu be-

richten, was zum Verbleib bzw. zur Zukunft der sogenannten Persil-Uhr bekannt ist.

Der Bauausschuss beschließt einstimmig die Vertagung um eine Sitzung. 

6.3.3 Neue Baumschutzsatzung,  Antrag aus der Bürgerschaft 29.03.2012 

TOP 4.12 Drs. Nr. 693  

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Baumschutzsatzung der Hansestadt

Lübeck unter Federführung des Bereichs Naturschutz zu überarbeiten. Bei

der Überarbeitung sollte hinsichtlich des Schutzzwecks die Baumschutz-

satzung der Gemeinde Timmendorfer Strand vom 4. Oktober 2011 als Vor-

bild herangezogen werden. Nach Beratung des Entwurfs der Neufassung

im Umweltausschuss und Beschluss durch die Bürgerschaft ist die Lübe-

cker Baumschutzsatzung vom 18.12.06 außer Kraft zu setzen. 

Vertagt.

 

6.3.4 Umbau Brolingplatz , Antrag aus der Bürgerschaft 29.03.2012 TOP 4.22 Drs. Nr. 

721 

 

Der Bürgermeister wird aufgefordert, der Bürgerschaft zu berichten, wie die

aus finanzwirtschaftlichen Gründen um 3 Jahre verlagerte Maßnahme „Bro-

lingplatz“, erheblich früher zu realisieren wäre. Es mögen folgende Mög-

lichkeiten untersucht werden:

1.  Welche genauen Pläne und Vorhaben sind für den Umbau des Bro-

lingplatzes vorgesehen? 

2.  Ist ein kostengünstiger Umbau, der weit unter der veranschlagten 

Summe von 950.000 Euro liegt, mit  z. B. Grünflächen und Bäumen

möglich? 

3.  Wie weit könnten die Umbaukosten von ortsansässigen Stiftungen ge-

tragen werden?  

4.  Die „Initiative Brolingplatz“ ist bei allen Maßnahmen zum Umbau des 

Platzes zu beteiligen. 

Der Bürgermeister möchte die Bürgerschaft zur Bürgerschaftssitzung im

Juni 2012 berichten. 

Herr Schott berichtet, es sei zunächst ein Wettbewerb mit gutem Ergebnis durchge-

führt worden. Die Preisträger hätten die gestellte Aufgabe gestalterisch und wirt-

schaftlich sehr gut gelöst.

Durch die haushalterische Interimszeit (Vorläufige Haushaltsführung) sei es anschlie-

ßend nicht möglich gewesen, die Umsetzung voranzutreiben. Derzeit sei die Planung

für das Haushaltsjahr 2015, die baulichen Maßnahmen für 2016 vorgesehen. Eine

kostengünstigere Lösung wäre durch Minderungen denkbar.

Dann bestehe insbesondere die Gefahr der Einrichtung eines dauerhaften Provisori-

ums. Die Einbeziehung von Stiftungen wäre grundsätzlich denkbar, um Förderanträ-

ge stellen zu können seien jedoch belastbare Planungen erforderlich, die es momen-

tan noch nicht gibt.

Herr Senator Boden kündigt an die Maßnahme nach Möglichkeit im Investitionspro-

gramm 2013 wieder mit aufzunehmen.

 

 

BA vom 14.05.2012, ÖT  21

 

Die Frage von Herrn Stüttgen zur Zusammensetzung der wesentlichen Kosten be-

antwortet Herr Schott abschließend.

Herr Howe lässt über die Worterteilung für Frau Broos (Bürgerinitiative Brolingplatz)

abstimmen:

Der Bauausschuss stimmt einstimmig zu.

Frau Broos stellt sich vor und bedankt sich für die Berücksichtigung der Interessen

der Bürgerinitiative.

Bauausschuss beschließt einstimmig diesen Punkt als erledigt zu betrachten. 

6.3.5  Gefährliche Poller entfernen, Antrag aus der Bürgerschaft 29.03.2012 TOP 4.11 

Drs. Nr. 692  

 

Der Bürgermeister wird aufgefordert, Granitpoller von Grünstreifen zu ent-

fernen, wenn der Grünstreifen zwischen Fahrrad- und Fußweg liegt.

Ferner ist die Sinnhaftigkeit aller Poller zu prüfen und ggf. zurückzubauen. 

Herr Quirder führt aus, die Poller hätten die Funktion, das Wurzelwerk der Bäume etc.

zu schützen, sie sind somit sinnvoll, sodass seitens der der SPD-Fraktion zugehöri-

gen Bauausschussmitglieder keine Zustimmung erfolgen könne.

Herr Freitag bittet darum, zunächst von der Verwaltung die Begründung zu bekom-

men, aus welchem Grund die Poller in der Berliner Straße stehen müssen.

Herr Senator Boden teilt mit, diese dienen grundsätzlichem dem Schutz des Grün-

streifens. Insbesondere bei Veranstaltung bestünde andernfalls die Gefahr des Be-

parkens.

Herr Pluschkell spricht sich dafür aus, die an dieser Stelle unnötige Diskussion zu

Ende zu bringen.

Herr Howe lässt über den Antrag abstimmen:

Der Bauausschuss lehnt den Antrag mehrheitlich mit 13 Nein- und 1 Jastimme

ab. 

 

Ende des öffentlichen Teils: 18.55 Uhr 

 

Beginn des nichtöffentlichen Teiles: 19.05 Uhr 

Siehe eigenes Protokoll. 

Ende des nichtöffentlichen Teiles: 19.45 Uhr 

Beginn des 2. öffentlichen Teiles: 19.45 Uhr 

 

III.  Öffentlicher Teil der Sitzung 

 

17.0  Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse 

 

Der Bauausschussvorsitzende teilt mit, es seien im nichtöffentlichen Teil Beschlüsse

gefasst und Berichte zur Kenntnis genommen worden.

 

 

BA vom 14.05.2012, ÖT  22

 

Nachrichtlich die Ergebnisse des nicht öffentlichen Teil:

 

7.1.1  Niederschrift vom 16.04.2012, nichtöffentlicher

Teil  

Mit einer Änderung einstimmig beschlossen. 

 

     

7.4.1  Bekanntgabe einer Eilentscheidung: Vergabe

Deckensanierung in der Hansestadt Lübeck, 

K 28 Moorredder (661)   

 

Kenntnisnahme. 

 

     

7.4.2  Bekanntgabe einer Eilentscheidung: Vergabe

DSK (Dünne Schichten im Kalteinbau) Verfahren

für diverse Straßen in Lübeck-Travemünde (661) 

 

 

Kenntnisnahme. 

 

     

8.1  Siehe Anlage    Kenntnisnahme. 

     

9.1  Skandinavienkai, Umbau Anleger 7, Lieferung

von Hydraulikzylindern (691)  

Einstimmig empfohlen zu beschließen. 

 

     

9.2  Energetische Sanierung der Holstentor-

Gemeinschaftsschule, 

2. BA (651)  

 

Einstimmig empfohlen zu beschließen. 

 

     

10.1  Siehe Anlage   Kenntnisnahme. 

     

11.1  Gutachterauftrag zur Erstellung des 3. Regiona-

len Nahverkehrsplans der Hansestadt Lübeck (3.

RNVP) (610)  

 

Einstimmig empfohlen zu beschließen. 

 

     

12.1  Übertragung der Erschließung durch Vertrag auf

Dritte gem. § 124 BauGB – B-Plan 19.02.00 –

Niendorfer Hauptstraße (661)  

 

Einstimmig beschlossen. 

 

    

12.2  Übertragung der Erschließung durch Vertrag auf

Dritte gem. § 124 BauGB – B-Plan 09.54.01 – Rat-

zeburger Landstraße/St. Hubertus (661)  

 

Einstimmig beschlossen. 

 

    

15.1  Anhandgabe des ehemaligen Aqua Top Grund-

stückes (4.525/2.280) 

Bei 2 Enthaltungen einstimmig empfohlen zu

beschließen. 

  Der Vorsitzende beendet die Sitzung um 19.45 Uhr.

 

Die 

nächste Sitzung des Bauausschusses 

findet am 

04.06.2012 um 16:00 Uhr  

im Foyer der Bauverwaltung 

statt. 

 

 

 

     

Carl Howe         Dennis Bössow 

  Vorsitzender des Bauausschusses    Protokollführer

 

 

Bereich Stadtplanung  Auszug aus der

5.610.4 Verkehrsplanung    N i e d e r s c h r i f t  

über die 532. Sitzung des Arbeitskreises für Verkehrsfragen am Dienstag, 24. April 2012, bei der

Polizeidirektion Lübeck in der Possehlstraße 4 

 

Beginn: 08.35 Uhr 

Ende: 12.00hr 

Anwesend: Frau Wenzel

  Herr Wietzel  5.661-1.3  Bereich Verkehr, Straßenverkehrsbehörde 

  Herr Ohlow  3.327-4 Bereich Verkehrsangelegenheiten

  Herr Hansen  Polizeidirektion Lübeck, Sachgebiet 1.3 

  Herr Drever  5.661-2.2  Bereich Verkehr, Straßenbau

  Herr Eckardt   5.661-2.1 Bereich Verkehr, Entwurf 

  Herr Mewes  Stadtverkehr Lübeck

  Herr Bayer  5.661-2.24 Bereich Verkehr, Verkehrssicherung 

Herr Fechtel  (zu Pkt. 1+2 , bis 9:40 Uhr)  5.610.4 Bereich Stadtplanung, Fahrradbeauftragter

Herr Schünemann

  Herr Krause  5.610.4 Bereich Stadtplanung, Verkehrsplanung Lei-

    tung und Geschäftsführung

1. Lindenplatz; Verkehrssicherungsmaßnahmen

(531. Sitzung, Pkt. 3) 

Der Verkehrsversuch am Lindenplatz ist am 16. April 2012 angelaufen. In ersten Beobach-

tungen sind von den Teilnehmern keine gravierenden Punkte aufgefallen, die einer sofortigen

Änderung bedürften. Die Feststellungen im Einzelnen:

Polizei

Die Fußgängerquerungen an der Ausfahrt zur Fackenburger Allee sind durch die Signalanlage

sicherer und übersichtlicher geworden. Die Bündelung der Fußgängerquerungen lässt den Kfz-

Verkehr stadtauswärts flüssiger laufen. Die Spurenaufteilung in der Zufahrt von der Facken-

burger Allee ist zwischenzeitlich auch gleichmäßig verteilt, wobei stadteinwärts eine zeitliche

Ausdehnung des Rückstaus beobachtet worden ist.

An der Ausfahrt in die Moislinger Allee wird noch häufig auch aus der mittleren Spur abgebogen.

Dieser Punkt ist weiter zu beobachten.

Straßenverkehrsbehörde

Eine Verlangsamung des Verkehrs ist nicht festgestellt worden. Aufgefallen ist allerdings ebenso

das noch zweispurige Ausfahren in die Moislinger Allee. 

Stadtverkehr

Die Situation für den Linienbusverkehr hat sich mit den durchgeführten Maßnahmen kaum geän-

dert. Die Rückstausituation sind normal und beeinträchtigen den Betriebsablauf nicht stärker als

vorher.

 

 

Verkehrssicherung

Bei mehreren Beobachtungen konnte eine Beruhigung der Verkehrsabläufe festgestellt werden.

Auch die Ausfahrt in Richtung Stadt stellt sich auch mit der geänderten Verkehrsführung unprob-

lematisch dar. 

In der Zufahrt von der Fackenburger Allee ist eine höhere Stauanfälligkeit festgestellt worden.

Auch nachmittags sind hier nun Rückstauungen über die Werner-Kock-Straße hinaus festzustel-

len.  ..…

Der Verkehrsfluss stadtauswärts von der Puppenbrücke in Richtung Fackenburger Allee ist

deutlich besser geworden.

Fahrradbeauftragter

Insbesondere im morgendlichen Berufs- und Schulverkehr kommt es stadteinwärts auch weiter-

hin zu Rückstauungen für Kfz auf der Fackenburger Allee. Eine marginale Verlängerung ist aller-

dings kaum zu konstatieren. 

Die Signalanlage sorgt für eine sichere und gebündelte Querung des Fußgängerverkehrs, hat je-

doch auch den Effekt, dass eilige Fußgänger auf die Querung über die Moislinger Allee

wechseln. Hier kann über den Fußgängerüberweg zu jeder Zeit das Vorrecht einer Querung

ausgeübt werden.

Die in die Moislinger Allee einfahrenden Kfz und die weiter im Kreis bleibenden Radfahrer

müssen sich arrangieren. Hier ist abzuwarten und zu beobachten, wie das gelingt.

Die verlegte Querung des freien Rechtsabbiegers (Bypass zur Fackenburger Allee) ist relativ

eng. Bei mehreren dort wartepflichtigen Radfahrern wird es dort an der Aufstellfläche eng.

Die Sperrelemente, die auf dem abmarkierten Innenkreis des Lindentellers noch aufgestellt wer-

den sollen, werden hinterfragt. Würden sie nicht aufgestellt werden, bliebe eine Ausweichmög-

lichkeit im Notfall, für „Eilige“ allerdings auch ständig, bestehen.

Generell ist zu vermuten, dass es nunmehr eher zu Unfällen im Längsverkehr kommen könnte.

Vom Fahrradbeauftragten ist der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) um eine erste Ein-

schätzung gebeten worden, diese wird vom Fahrradbeauftragten vorgetragen:

ADFC

Es sollten Hinweisschilder „Achtung! Geänderte Verkehrsführung“ aufgestellt werden.

Der Vorwegweiser für Kfz an der Fackenburger Allee sollte der neuen Regelung der Verkehrs-

führung angepasst werden. Auf die Vorankündigungen der Verkehrszeichen „Vorfahrt

gewähren“ könne verzichtet werden. 

Die Wartelinie für den zufahrenden Radverkehr in der Moislinger Allee fehlt noch. 

Die Wartefläche für Fußgänger auf der eingezogenen Fahrspur an der neuen Signalanlage auf

der Bahnhofsseite sollte gekennzeichnet werden, damit die Fußgänger diese als Wartefläche

erkennen. 

An der Querung des freien Rechtsabbiegers sollte die gegenüberliegende Bordabsenkung stadt-

 

 

auswärts verschoben werden, damit das Auffahren auf den Radweg verbessert wird.

Grundsätzlich wird festgestellt, dass die neue Regelung begrüßt wird.

Verkehrsplanung

Seitens der Verkehrsplanung wird die Hoffnung geäußert, dass mit dem Versuch der erwartete

Effekt einer Verbesserung der Sicherheit gerade für die unmotorisierten Verkehrsteilnehmer

(jung und alt) erzielt wird. Mit den als Versuch eingeführten Maßnahmen konnte ein jahrelanger

Planungsprozess, der immer wieder durch unterschiedliche politische Vorgaben geprägt war, zu

einem vorläufigen Abschluss gebracht werden. Für die Bemühungen aller Beteiligten wird

gedankt.

Aus den vorgebrachten Einschätzungen ist abzuleiten, dass zu dem derzeitigen Zeitpunkt

lediglich über kleinere Änderungen und Ergänzungen zu entscheiden ist:

  Einigkeit wird über die Entfernung der Verkehrszeichen 205 mit Zusatzzeichen „15 m“ und

„50 m“ an der Fackenburger Allee erzielt. Die Situation ist übersichtlich und durch die verblei-

bende Beschilderung und Markierung ausreichend gekennzeichnet. Die Straßenverkehrs-

behörde ordnet die Entfernung der Verkehrszeichen an……

  Von der Aufstellung von Hinweisschildern zur neuen Verkehrsführung wird abgesehen.

  Die Markierung der Wartelinie für den Radverkehr an der Kreiszufahrt Moislinger Allee ist

entbehrlich, da die Situation durch die neue Fahrbahnrandmarkierung deutlich ist. An der

Fackenburger Allee ist hier eine Klärung notwendig, da die Zufahrt aus dem Kreis in

Richtung Bahnhof frei gehalten werden sollte.

  Die Wartefläche auf der ehemaligen Fahrspur in der Zufahrt von der Fackenburger Allee wird

auch nach Beobachtungen der Teilnehmer des Arbeitskreises noch nicht als diese genutzt.

Es wird vor weiteren Maßnahmen die Wirkung der Absperrelemente abgewartet, da zu

erwarten ist, dass diese einen höheren Schutz signalisieren als die derzeitig dort stehenden

Baken. Nach Aussage des Bereiches Verkehr sollen die Absperrungen noch diese Woche

geliefert werden.

Es besteht Einvernehmen, dass die Verkehrsplanung Mitte Mai 2012 eine Verkehrszählung

durchführt, bei der alle Verkehrsarten erhoben werden (Kfz/Bus/Lkw/Rad und Fußgänger)…..

 

 

 

 

 

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Nahversorgungs-

zentrum NVZ St. Lorenz-Nord –

Schwartauer Allee /

Schlachthof (in Prüfung)

Nächstgelegenen Zentrale

Versorgungsbereiche:

Lübecker Innenstadt (ca. 1,3

km), STZ Östliche Ziegelstraße

(rd. 1,4 km), STZ Schwartauer

Landstraße (ca. 1,3 km)

 

Umfeld 

 

v. a. durch Wohnen und 

 

Gewerbe geprägt; bis auf den 

 

Mikrostandort

 

2. Mikrostandort

 

 

 

STZ

Schwartauer

Landstr.

 

Radius

ca. 500 m

 

Sonderstandort

Bei der Lohmühle

schematisch

 

Merkmale

 

6

 

CIMA 2012

 

Gewerbe geprägt; bis auf den 

 

Syk Markt keine Einzelhandels-

vorprägung im Umfeld

 

Sehr gute 

 

MIV-Erreichbark eit

 

Sehr gute 

 

ÖPNV-Anbindung

 

Fuß- und Radweg

 

anliegend; 

 

bisher keine

Querungsmöglichkeit der

Schwartauer Allee für

Fußgänger und Radfahrer in

Höhe des Standortes

 

Sehr gute 

 

Werbesicht-

 

anbindung

 

 

VPQmöVm3mZ-m2äm23mwwwm4ä:vk5vmV(QVo)“o„Ö(VoJmv-Voßm:Vo(8)mwVo0o0Vo–8ppo8m:-Vo)mv-Vo)mä77VQ–mptnBKUZZLRVPQmöVm3m45m2äm23mw5:m4:väk5vmV(QVo)“o„Ö(VoJmväVoßm:Vo(8)mwVo0o0Vo–8ppo8m:-Vo)mväVo)mä77VQ–mk.BVF8NVPQmöVm3mZvm2äm23mw5:m4ä:wk5vmV(QVo)“o„Ö(VoJmvcVoßm:Vo(8)mwVo0o0Vo–8ppo8m:-Vo)mvcVo)mä77VQ–m B=©KNVPQmöVm3m44m2äm23mw5cm4:väk5vmV(QVo)“o„Ö(VoJmvvVoßm:Vo(8)mwVo0o0Vo–8ppo8m:-Vo)mvvVo)mä77VQ–m§roVPQmöVm3m45m2äm23mw5cm4äv:k5vmV(QVo)“o„Ö(VoJmväVoßm:Vo(8)mwVo0o0Vo–8ppo8m:-Vo)mväVo)mä77VQ–m BVU11RVPQmöVm3m45m2äm23mw5Zm4:v3k5vmV(QVo)“o„Ö(VoJmväVoßm:Vo(8)mwVo0o0Vo–8ppo8m:-Vo)mväVo)mä77VQ–mVPQmöVm3m:-m2äm23m5v:m4:5vk5vmV(QVo)“o„Ö(VoJm-Voßm:Vo(8)mwVQ–mat+at+at+/.3VPQmöVm3m:vm2äm23m5v:m4vvvk5vmV(QVo)“o„Ö(VoJmcVoßm:Vo(8)mwVQ–m;;9at+gg©VPQmöVm3m5m2äm23m5v:m4vc5k5vmV(QVo)“o„Ö(VoJmäVoßm:Vo(8)mwVQ–mat+at+at+VPQmöVm3m:-m2äm23m5v:m4vZäk5vmV(QVo)“o„Ö(VoJm-Voßm:Vo(8)mwVQ–m98“at+at+at+2k:VPQmöVm3m:vm2äm23m5v:m4ä:vk5vmV(QVo)“o„Ö(VoJmcVoßm:Vo(8)mwVQ–mat+at+at+at+VPQmöVm3m:wm2äm23m5v:m4äcwk5vmV(QVo)“o„Ö(VoJm4Voßm:Vo(8)mwVQ–mb©zat+at+at+at+at+VPQmöVm3m-Zm2äm23m5vcm4::ck5vmV(QVo)“o„Ö(VoJm:5Voßm:Vo(8)mwVo0o0Vo–8ppo8m:-Vo)m:5Vo)mä77VQ–m§yS1KVPQmöVm3m:-m2äm23m5vcm4:5vk5vmV(QVo)“o„Ö(VoJm-Voßm:Vo(8)mwVQ–mOOPat+at+at+VPQmöVm3m5m2äm23m5vcm4vc5k5vmV(QVo)“o„Ö(VoJmäVoßm:Vo(8)mwVQ–mat+at+at+VPQmöVm3m:-m2äm23m5vcm4vZäk5vmV(QVo)“o„Ö(VoJm-Voßm:Vo(8)mwVQ–m98“at+at+at+at+VPQmöVm3m:-m2äm23m5vcm4ä35k5vmV(QVo)“o„Ö(VoJm-Voßm:Vo(8)mwVQ–m““%at+at+at+at+VPQmöVm3mv:m2äm23m5vcm4äcwk5vmV(QVo)“o„Ö(VoJmZVoßm:Vo(8)mwVo0o0Vo–8ppo8m:-Vo)mZVo)mä77VQ–m§G7SKüVPQmöVm3m-Zm2äm23m5vZm4::ck5vmV(QVo)“o„Ö(VoJm:5Voßm:Vo(8)mwVo0o0Vo–8ppo8m:-Vo)m:5Vo)mä77VQ–m§y„„Fazit Mikrostandort  Lage im im Nahversorgungszentrum NVZ St. Lorenz-Nord – Schwartauer Allee / Schlachthof 

(in Prüfung).   Es liegen gut  geeignete Rahmenbedingungen für die Ansiedlung des projektierten 

Verbrauchermarktes vor. Als positiv ist u. a. die Lage in der Lübecker Kernstadt sowie die 

sehr gute verkehrliche Erreichbarkeit (MIV wie ÖPNV) zu nennen. 

2. Mikrostandort

Fazit

 

7

 

CIMA 2012

 

Der Standort verfügt über Wohngebietsbezug. Allerdi

 

ngs liegt diesbezüglich städtebaulich 

 

keine ideale Einbindung vor, da der Standort in Ran

 

dlage zur direkt südwestlich 

 

anschließenden verdichteten Wohnbebauung situiert i

 

st, während sich östlich und nördlich 

 

gewerblich genutzte Bereiche anschließen. Soweit de

 

r CIMA bekannt, liegen innerhalb des 

 

Wohngebiets keine geeigneten Flächen zur Ansiedlung

 

eines modernen Nahversorgers vor.

 

Der geplante Nutzungsmix aus Einzelhandel, Wohnen

und Dienstleistung ist aus städtebaulicher

Perspektive positiv zu werten und entspricht dem

Charakter eines Nahversorgungszentrums.

 

 

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Nutzungsmix  aus: Einzelhandel - Verbrauchermarkt und

Einzelhandelskonzessionäre

Wohnen - genaue Ausgestaltung ist im

Rahmen B-Planung noch zu

prüfen;

 

Dienstleistung - genaue Ausgestaltung ist im

Rahmen B-Planung noch zu

prüfen (bspw. Arztpraxen, med. 

 

Dienstleistungen); 3. Vorhaben Gesamtvorhaben

 

8

 

CIMA 2012

 

Dienstleistungen);

 

Gewerbliche Nutzung –

 

geringfügig für zukünftige

Entwicklung Fa. Nordfrost 

 

Funktionale 

 

Erschließung

 

für 

 

Kundenverkehr über die

Schwartauer Allee und für die

Anlieferung über die

Katharinenstraße geplant

 

Mit rd. 185 

 

Stellplätzen 

 

adäquate Stellplatzsituation

 

Quelle: Architekturbüro Wieczorek (Hattstedt) – über 

 

Hansestadt Lübeck

 

Bearbeitung: CIMA Beratung + Management GmbH 2012

 

 

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Einzelhandelskonzessionäre

 

Verbrauchermarkt

 

mit 

einer eigengenutzten

Verkaufsfläche von

3.000 qm (inkl. Kassenzone,

Frischetheken)

 

Einzelhandelskonzes-

sionäre 

 

(jeweils nur 

Verkaufsfläche):

- Bäckerei-Café: 

rd. 40 qm VKF

- Metzger/Imbiss: 

rd. 35 qm VKF

3. Vorhaben

 

CIMA Warengruppe Verkaufs-

fläche in qm

Umsatz in

Mio. € Vorhabenrelevanter periodischer Bedarf 

 

2.989 13,6

 

Lebensmittel, Reformwaren

 

2.508

 

10,8

 

Gesundheit und Körperpflege

 

384

 

2,5

 

übriger periodischer Bedarf (Schnittblumen,  Zeitschriften, etc.)

 

97 0,3

 

Vorhabenrelevanter aperiodischer Bedarf 

 

211 0,5

 

Persönlicher Bedarf insgesamt

 

28

 

0,1

 

Verkaufsflächen- und Umsatzstruktur

 

9

 

CIMA 2012

 

rd. 35 qm VKF

 

- Zeitschriften-/ 

 

Tabakwaren- Shop:

rd. 40 qm VKF

 

- Apotheke: rd. 85 qm VKF

 

Umsatzschätzung

 

auf Basis 

 

der örtlichen

Wettbewerbssituation

unter Einbeziehung

branchen- und

betriebstypenspezifischer

Flächenproduktivitäten

 

Quelle: CIMA GmbH 2012

Anmerkung:  Prozentual angepasste Branchenaufteilun

 

g, Umsatz geschätzt brutto p. a.nach Erfahrungen de

 

 

CIMA Beratung + Management GmbH  und unter Berücksi

 

chtigung der Wettbewerbssituation, Rundungsdifferen

 

zen möglich, Sanitätswaren

 

hier abweichend zur Lübecker  Sortimentsliste (dort

 

zentrenrelevant) der Warengruppe „Gesundheit und K

 

örperpflege“ zugeordnet.

 

Persönlicher Bedarf insgesamt

 

28

 

0,1

 

Bekleidung, Wäsche 28 0,1

Medien und Technik insgesamt 36 0,1

Bücher, Schreibwaren 13 0,0

Elektroartikel/Unterhaltungselektronik,

Foto, Computer und Zubehör, Neue Medien

 

23 0,1

 

Spiel, Sport, Hobby insgesamt 10 0,0

Spielwaren

 

3 0,0

 

Hobbybedarf (Fahrräder) 8 0,0

Geschenke, Glas, Porzellan, Keramik, Hausrat 41 0,1

Einrichtungsbedarf insgesamt 5 0,0

Baumarktspezifische Sortimente insgesamt 91 0,2

 

Vorhabenrelevanter Einzelhandel insgesamt

 

3.200

 

14,1

 

 

G§Jn=Gnfnüjnhpnhfn333nxpöbW4bnGVJGsO<s%äVGs„nbjGs+nöGsVéOn3Gs,s,Gs;é88sénöjGsOnbjGsOnp//GJ;n8tdEKAüüCLG§Jn=Gnfnx4nhpnhfn34önxöbpW4bnGVJGsO<s%äVGs„nbpGs+nöGsVéOn3Gs,s,Gs;é88sénöjGsOnbpGsOnp//GJ;nWzEG9éNG§Jn=Gnfnübnhpnhfn34önxpö3W4bnGVJGsO<s%äVGs„nb.Gs+nöGsVéOn3Gs,s,Gs;é88sénöjGsOnb.GsOnp//GJ;n E@gKNG§Jn=Gnfnxxnhpnhfn34.nxöbpW4bnGVJGsO<s%äVGs„nbbGs+nöGsVéOn3Gs,s,Gs;é88sénöjGsOnbbGsOnp//GJ;nF2sG§Jn=Gnfnx4nhpnhfn34.nxpböW4bnGVJGsO<s%äVGs„nbpGs+nöGsVéOn3Gs,s,Gs;é88sénöjGsOnbpGsOnp//GJ;n EGAccLG§Jn=Gnfnx4nhpnhfn34ünxöbfW4bnGVJGsO<s%äVGs„nbpGs+nöGsVéOn3Gs,s,Gs;é88sénöjGsOnbpGsOnp//GJ;nG§Jn=Gnfnöjnhpnhfn4bönxö4bW4bnGVJGsO<s%äVGs„njGs+nöGsVéOn3GJ;n0tu0tu0tuwzfG§Jn=Gnfnöbnhpnhfn4bönxbbbW4bnGVJGsO<s%äVGs„n.Gs+nöGsVéOn3GJ;n77–0tu--gG§Jn=Gnfn4nhpnhfn4bönxb.4W4bnGVJGsO<s%äVGs„npGs+nöGsVéOn3GJ;n0tu0tu0tuG§Jn=Gnfnöjnhpnhfn4bönxbüpW4bnGVJGsO<s%äVGs„njGs+nöGsVéOn3GJ;n–é<0tu0tu0tuhWöG§Jn=Gnfnöbnhpnhfn4bönxpöbW4bnGVJGsO<s%äVGs„n.Gs+nöGsVéOn3GJ;n0tu0tu0tu0tuG§Jn=Gnfnö3nhpnhfn4bönxp.3W4bnGVJGsO<s%äVGs„nxGs+nöGsVéOn3GJ;negr0tu0tu0tu0tu0tuG§Jn=Gnfnjünhpnhfn4b.nxöö.W4bnGVJGsO<s%äVGs„nö4Gs+nöGsVéOn3Gs,s,Gs;é88sénöjGsOnö4GsOnp//GJ;nF5PcKG§Jn=Gnfnöjnhpnhfn4b.nxö4bW4bnGVJGsO<s%äVGs„njGs+nöGsVéOn3GJ;nvv§0tu0tu0tuG§Jn=Gnfn4nhpnhfn4b.nxb.4W4bnGVJGsO<s%äVGs„npGs+nöGsVéOn3GJ;n0tu0tu0tuG§Jn=Gnfnöjnhpnhfn4b.nxbüpW4bnGVJGsO<s%äVGs„njGs+nöGsVéOn3GJ;n–é<0tu0tu0tu0tuG§Jn=Gnfnöjnhpnhfn4b.nxpf4W4bnGVJGsO<s%äVGs„njGs+nöGsVéOn3GJ;n<<€0tu0tu0tu0tuG§Jn=Gnfnbönhpnhfn4b.nxp.3W4bnGVJGsO<s%äVGs„nüGs+nöGsVéOn3Gs,s,Gs;é88sénöjGsOnüGsOnp//GJ;nF /PK:G§Jn=Gnfnjünhpnhfn4bünxöö.W4bnGVJGsO<s%äVGs„nö4Gs+nöGsVéOn3Gs,s,Gs;é88sénöjGsOnö4GsOnp//GJ;nF5%%Einzugsgebiet, Hauptwettbewerb und

Zentrale Versorgungsbereiche (ZVB)

 

Abgrenzung

 

auf der 

Grundlage verkehrlicher,

topografischer und

siedlungsstruktureller

Gegebenheiten sowie

hinsichtlich der

Wettbewerbssituation des

Einzelhandels im näheren

und weiteren Umfeld

gemäß des ökonome-

trischen HUFF-

 

Simulationsmodells 4. Einzugsgebiet, ZVB und Wettbewerb

 

Hauptwettbewerb

Vollsortimenter

(inkl. zugehörige

Getränkemärkte)

ab 1.500 qm VKF

1:    Edeka

2:    Famila

3:    Sky

4:    Sky

5:    Famila

6:    Edeka

7:    Edeka

8:    Rewe

9:    Perfetto / Karstadt

10:  Famila

11:  Plaza

12:   Edeka

13:   Sky

14:   Sky

15:  CITTI

16:  Plaza

 

17:  Sky

 

S 2

 

 

VPQmöVm3mZ-m2äm23mwwwm4ä:vk5vmV(QVo)“o„Ö(VoJmv-Voßm:Vo(8)mwVo0o0Vo–8ppo8m:-Vo)mv-Vo)mä77VQ–mptnBKUZZLRVPQmöVm3m45m2äm23mw5:m4:väk5vmV(QVo)“o„Ö(VoJmväVoßm:Vo(8)mwVo0o0Vo–8ppo8m:-Vo)mväVo)mä77VQ–mk.BVF8NVPQmöVm3mZvm2äm23mw5:m4ä:wk5vmV(QVo)“o„Ö(VoJmvcVoßm:Vo(8)mwVo0o0Vo–8ppo8m:-Vo)mvcVo)mä77VQ–m B=©KNVPQmöVm3m44m2äm23mw5cm4:väk5vmV(QVo)“o„Ö(VoJmvvVoßm:Vo(8)mwVo0o0Vo–8ppo8m:-Vo)mvvVo)mä77VQ–m§roVPQmöVm3m45m2äm23mw5cm4äv:k5vmV(QVo)“o„Ö(VoJmväVoßm:Vo(8)mwVo0o0Vo–8ppo8m:-Vo)mväVo)mä77VQ–m BVU11RVPQmöVm3m45m2äm23mw5Zm4:v3k5vmV(QVo)“o„Ö(VoJmväVoßm:Vo(8)mwVo0o0Vo–8ppo8m:-Vo)mväVo)mä77VQ–mVPQmöVm3m:-m2äm23m5v:m4:5vk5vmV(QVo)“o„Ö(VoJm-Voßm:Vo(8)mwVQ–mat+at+at+/.3VPQmöVm3m:vm2äm23m5v:m4vvvk5vmV(QVo)“o„Ö(VoJmcVoßm:Vo(8)mwVQ–m;;9at+gg©VPQmöVm3m5m2äm23m5v:m4vc5k5vmV(QVo)“o„Ö(VoJmäVoßm:Vo(8)mwVQ–mat+at+at+VPQmöVm3m:-m2äm23m5v:m4vZäk5vmV(QVo)“o„Ö(VoJm-Voßm:Vo(8)mwVQ–m98“at+at+at+2k:VPQmöVm3m:vm2äm23m5v:m4ä:vk5vmV(QVo)“o„Ö(VoJmcVoßm:Vo(8)mwVQ–mat+at+at+at+VPQmöVm3m:wm2äm23m5v:m4äcwk5vmV(QVo)“o„Ö(VoJm4Voßm:Vo(8)mwVQ–mb©zat+at+at+at+at+VPQmöVm3m-Zm2äm23m5vcm4::ck5vmV(QVo)“o„Ö(VoJm:5Voßm:Vo(8)mwVo0o0Vo–8ppo8m:-Vo)m:5Vo)mä77VQ–m§yS1KVPQmöVm3m:-m2äm23m5vcm4:5vk5vmV(QVo)“o„Ö(VoJm-Voßm:Vo(8)mwVQ–mOOPat+at+at+VPQmöVm3m5m2äm23m5vcm4vc5k5vmV(QVo)“o„Ö(VoJmäVoßm:Vo(8)mwVQ–mat+at+at+VPQmöVm3m:-m2äm23m5vcm4vZäk5vmV(QVo)“o„Ö(VoJm-Voßm:Vo(8)mwVQ–m98“at+at+at+at+VPQmöVm3m:-m2äm23m5vcm4ä35k5vmV(QVo)“o„Ö(VoJm-Voßm:Vo(8)mwVQ–m““%at+at+at+at+VPQmöVm3mv:m2äm23m5vcm4äcwk5vmV(QVo)“o„Ö(VoJmZVoßm:Vo(8)mwVo0o0Vo–8ppo8m:-Vo)mZVo)mä77VQ–m§G7SKüVPQmöVm3m-Zm2äm23m5vZm4::ck5vmV(QVo)“o„Ö(VoJm:5Voßm:Vo(8)mwVo0o0Vo–8ppo8m:-Vo)m:5Vo)mä77VQ–m§y„„5. Verträglichkeitsanalyse Vorbemerkungen zur Umsatzumverteilungsquote 

Die Veränderung der bestehenden Wettbewerbslage allein ist baurechtlich irrelevant. Erforderlich ist eine 

Wirkungsintensität, die  negative „städtebauliche Effekte“  nach sich zieht. 

Das OVG Koblenz und das OVG Lüneburg haben unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art angenommen, wenn ein 

Planvorhaben der Standortgemeinde zu Lasten der Nachbargemeinde eine  Umsatzumverteilung von wenigstens 10 %

erwarten lässt*

Unzumutbar im Sinne eines  „Hindernis-Schwellenwertes“  ist ein Kaufkraftabfluss nach der obergerichtlichen 

Rechtsprechung zumeist erst dann, wenn die Umsatzumverteilung deutlich mehr als 10 % beträgt. Genannt wird ein 

Mindestwert von etwa 20 bis 

 

25 %.

 

Methodik

 

17

 

CIMA 2012

 

Mindestwert von etwa 20 bis 

 

25 %.

 

Die CIMA nimmt im Allgemeinen die „10 Prozent-Schwe

 

lle“ als Bewertungsmaßstab 

 

zur  Beurteilung der Verträglichkeit auf die Zentra

 

len Versorgungsbereiche im 

 

Untersuchungsgebiet. Je nach der Situation vor Ort 

 

sind dabei jedoch branchenspezifische

 

Abweichungen (nach oben und unten) grundsätzlich mö

 

glich, um gegebenenfalls den 

 

speziellen Gegebenheiten gerecht zu werden.  

 

Eine detaillierte wirkungsanalytische Prüfung der A

 

uswirkungen 

 

des  geringen Umsatzanteils im aperiodischen 

 

Bereich

 

(rd. 0,5 Mio. €) entfällt. Würde man ihn – grob verz

 

errt – allein auf den Umsatz der Lübecker Innenstadt

 

im 

 

Angebotsbereich zentrenrelevanter aperiodischer Bed

 

arf in Höhe von rd. 324,1 Mio. € p. a.  beziehen, er

 

mittelt sich 

 

rechnerisch eine „Umsatzumverteilungsquote“ von mar

 

ginalen rd. 0,15 %.

 

Bis auf das baumarktspezifsiche Randsortiment (rd. 

 

90 qm VKF), sind die im Gesamtvorhaben angebotenen 

 

Sortimente

 

entweder nahversorgungs- oder zentrenrelevant gemäß 

 

der 

 

„Lübecker Liste“

 

.

 

*Urteil vom 25.04.2001, 8 A 11441/00, BauR 2002, 577

 

= NVwZ-RR 2001, 638; OVG Münster, Urteil vom 05.09

 

.1997, 7 A 2902/93, BauR 1998, 309 = BRS 59, Nr. 70

 

 

VPQmöVm3mZ-m2äm23mwwwm4ä:vk5vmV(QVo)“o„Ö(VoJmv-Voßm:Vo(8)mwVo0o0Vo–8ppo8m:-Vo)mv-Vo)mä77VQ–mptnBKUZZLRVPQmöVm3m45m2äm23mw5:m4:väk5vmV(QVo)“o„Ö(VoJmväVoßm:Vo(8)mwVo0o0Vo–8ppo8m:-Vo)mväVo)mä77VQ–mk.BVF8NVPQmöVm3mZvm2äm23mw5:m4ä:wk5vmV(QVo)“o„Ö(VoJmvcVoßm:Vo(8)mwVo0o0Vo–8ppo8m:-Vo)mvcVo)mä77VQ–m B=©KNVPQmöVm3m44m2äm23mw5cm4:väk5vmV(QVo)“o„Ö(VoJmvvVoßm:Vo(8)mwVo0o0Vo–8ppo8m:-Vo)mvvVo)mä77VQ–m§roVPQmöVm3m45m2äm23mw5cm4äv:k5vmV(QVo)“o„Ö(VoJmväVoßm:Vo(8)mwVo0o0Vo–8ppo8m:-Vo)mväVo)mä77VQ–m BVU11RVPQmöVm3m45m2äm23mw5Zm4:v3k5vmV(QVo)“o„Ö(VoJmväVoßm:Vo(8)mwVo0o0Vo–8ppo8m:-Vo)mväVo)mä77VQ–mVPQmöVm3m:-m2äm23m5v:m4:5vk5vmV(QVo)“o„Ö(VoJm-Voßm:Vo(8)mwVQ–mat+at+at+/.3VPQmöVm3m:vm2äm23m5v:m4vvvk5vmV(QVo)“o„Ö(VoJmcVoßm:Vo(8)mwVQ–m;;9at+gg©VPQmöVm3m5m2äm23m5v:m4vc5k5vmV(QVo)“o„Ö(VoJmäVoßm:Vo(8)mwVQ–mat+at+at+VPQmöVm3m:-m2äm23m5v:m4vZäk5vmV(QVo)“o„Ö(VoJm-Voßm:Vo(8)mwVQ–m98“at+at+at+2k:VPQmöVm3m:vm2äm23m5v:m4ä:vk5vmV(QVo)“o„Ö(VoJmcVoßm:Vo(8)mwVQ–mat+at+at+at+VPQmöVm3m:wm2äm23m5v:m4äcwk5vmV(QVo)“o„Ö(VoJm4Voßm:Vo(8)mwVQ–mb©zat+at+at+at+at+VPQmöVm3m-Zm2äm23m5vcm4::ck5vmV(QVo)“o„Ö(VoJm:5Voßm:Vo(8)mwVo0o0Vo–8ppo8m:-Vo)m:5Vo)mä77VQ–m§yS1KVPQmöVm3m:-m2äm23m5vcm4:5vk5vmV(QVo)“o„Ö(VoJm-Voßm:Vo(8)mwVQ–mOOPat+at+at+VPQmöVm3m5m2äm23m5vcm4vc5k5vmV(QVo)“o„Ö(VoJmäVoßm:Vo(8)mwVQ–mat+at+at+VPQmöVm3m:-m2äm23m5vcm4vZäk5vmV(QVo)“o„Ö(VoJm-Voßm:Vo(8)mwVQ–m98“at+at+at+at+VPQmöVm3m:-m2äm23m5vcm4ä35k5vmV(QVo)“o„Ö(VoJm-Voßm:Vo(8)mwVQ–m““%at+at+at+at+VPQmöVm3mv:m2äm23m5vcm4äcwk5vmV(QVo)“o„Ö(VoJmZVoßm:Vo(8)mwVo0o0Vo–8ppo8m:-Vo)mZVo)mä77VQ–m§G7SKüVPQmöVm3m-Zm2äm23m5vZm4::ck5vmV(QVo)“o„Ö(VoJm:5Voßm:Vo(8)mwVo0o0Vo–8ppo8m:-Vo)m:5Vo)mä77VQ–m§y„„5. Verträglichkeitsanalyse 

Das Vorhaben stellt sich gemäß Analyse der CIMA wirkungsanalytisch als verträglich dar.  Von einer lt. 

städtebaulicher Kriterien maßgeblichen Strukturschädigung  Zentraler Lagebereiche wie auch der 

Nahversorgungsstruktur allgemein ist nicht auszugehen. 

 

Dies gilt auch für den benachbarten Wettbewerbsstandort des STZ Schwartauer Landstraße ,  für den 

sich  modellhaft mit rd. 11 % (für den untersuchungsrelevanten periodischen Bedarfsbereich insgesamt) 

ein Wert oberhalb des Abwägungsschwellenwertes von 10 % ermittelt . Dieser (auch) 

verkehrsorientiert aufgestellte Lagebereich verfügt als Kopplungsstandort (Famila Verbrauchermarkt, 

Aldi, Lidl, Rossman Drogeriemarkt) über eine starke Aufstellung und ist deshalb in der Lage, die 

 

Ansiedlung des hier untersuchten Verbrauchermarktes zu tolerieren. Städtebauliche Bewertung – § 11 (3) BauNVO

 

20

 

CIMA 2012

 

Ansiedlung des hier untersuchten Verbrauchermarktes

 

zu tolerieren.

 

Für alle weiteren untersuchten Zentralen Versorgung

 

sbereiche ermitteln sich modellhaft 

 

Umsatzumverteilungsquoten, die unterhalb der 10-%-S

 

chwelle rangieren. 

 

Mit einer Quote von rd. 8 % 

 

(

 

für den untersuchungsrelevanten periodischen Bedarf

 

sbereich insgesamt) ist dabei das ebenfalls 

 

benachbarte 

 

STZ Östliche Ziegelstraße 

 

nennenswert betroffen. Vor dem Hintergrund der star

 

ken 

 

Aufstellung dieses Standortes (E-Center, Rewe, Aldi

 

, Penny, Budnikowsky Drogeriemarkt) in 

 

verkehrsstrukturell günstiger Lage ist marktanalyti

 

sch nicht von einer gemäß städtebaulicher Kriterien

 

 

 

maßgeblichen Schädigung auszugehen.

 

 

VPQmöVm3mZ-m2äm23mwwwm4ä:vk5vmV(QVo)“o„Ö(VoJmv-Voßm:Vo(8)mwVo0o0Vo–8ppo8m:-Vo)mv-Vo)mä77VQ–mptnBKUZZLRVPQmöVm3m45m2äm23mw5:m4:väk5vmV(QVo)“o„Ö(VoJmväVoßm:Vo(8)mwVo0o0Vo–8ppo8m:-Vo)mväVo)mä77VQ–mk.BVF8NVPQmöVm3mZvm2äm23mw5:m4ä:wk5vmV(QVo)“o„Ö(VoJmvcVoßm:Vo(8)mwVo0o0Vo–8ppo8m:-Vo)mvcVo)mä77VQ–m B=©KNVPQmöVm3m44m2äm23mw5cm4:väk5vmV(QVo)“o„Ö(VoJmvvVoßm:Vo(8)mwVo0o0Vo–8ppo8m:-Vo)mvvVo)mä77VQ–m§roVPQmöVm3m45m2äm23mw5cm4äv:k5vmV(QVo)“o„Ö(VoJmväVoßm:Vo(8)mwVo0o0Vo–8ppo8m:-Vo)mväVo)mä77VQ–m BVU11RVPQmöVm3m45m2äm23mw5Zm4:v3k5vmV(QVo)“o„Ö(VoJmväVoßm:Vo(8)mwVo0o0Vo–8ppo8m:-Vo)mväVo)mä77VQ–mVPQmöVm3m:-m2äm23m5v:m4:5vk5vmV(QVo)“o„Ö(VoJm-Voßm:Vo(8)mwVQ–mat+at+at+/.3VPQmöVm3m:vm2äm23m5v:m4vvvk5vmV(QVo)“o„Ö(VoJmcVoßm:Vo(8)mwVQ–m;;9at+gg©VPQmöVm3m5m2äm23m5v:m4vc5k5vmV(QVo)“o„Ö(VoJmäVoßm:Vo(8)mwVQ–mat+at+at+VPQmöVm3m:-m2äm23m5v:m4vZäk5vmV(QVo)“o„Ö(VoJm-Voßm:Vo(8)mwVQ–m98“at+at+at+2k:VPQmöVm3m:vm2äm23m5v:m4ä:vk5vmV(QVo)“o„Ö(VoJmcVoßm:Vo(8)mwVQ–mat+at+at+at+VPQmöVm3m:wm2äm23m5v:m4äcwk5vmV(QVo)“o„Ö(VoJm4Voßm:Vo(8)mwVQ–mb©zat+at+at+at+at+VPQmöVm3m-Zm2äm23m5vcm4::ck5vmV(QVo)“o„Ö(VoJm:5Voßm:Vo(8)mwVo0o0Vo–8ppo8m:-Vo)m:5Vo)mä77VQ–m§yS1KVPQmöVm3m:-m2äm23m5vcm4:5vk5vmV(QVo)“o„Ö(VoJm-Voßm:Vo(8)mwVQ–mOOPat+at+at+VPQmöVm3m5m2äm23m5vcm4vc5k5vmV(QVo)“o„Ö(VoJmäVoßm:Vo(8)mwVQ–mat+at+at+VPQmöVm3m:-m2äm23m5vcm4vZäk5vmV(QVo)“o„Ö(VoJm-Voßm:Vo(8)mwVQ–m98“at+at+at+at+VPQmöVm3m:-m2äm23m5vcm4ä35k5vmV(QVo)“o„Ö(VoJm-Voßm:Vo(8)mwVQ–m““%at+at+at+at+VPQmöVm3mv:m2äm23m5vcm4äcwk5vmV(QVo)“o„Ö(VoJmZVoßm:Vo(8)mwVo0o0Vo–8ppo8m:-Vo)mZVo)mä77VQ–m§G7SKüVPQmöVm3m-Zm2äm23m5vZm4::ck5vmV(QVo)“o„Ö(VoJm:5Voßm:Vo(8)mwVo0o0Vo–8ppo8m:-Vo)m:5Vo)mä77VQ–m§y„„5. Verträglichkeitsanalyse 

Ansonsten ergeben sich modellanalytisch für alle weiteren betrachteten Zentralen 

Versorgungsbereiche  – sei es in Lübeck wie auch in Stockelsdorf und Bad Schwartau –

Umsatzumverteilungsquoten, die keine signifikanten Strukturschädigung signalisieren. Dies betrifft 

auch die Auswirkungen auf die jeweiligen Innenstädte.

 

Das Untersuchungsvorhaben wird gegenüber dem  ca. 370 Meter südlich an der Schwartauer Straße 

agierenden Sky Markt eine signifikante Umsatzumverteilung auslösen. Ein mittel- bis langfristiger 

Marktaustritt dieses Anbieters kann nicht ausgeschlossen werden.  Dies hätte aber  hinsichtlich der 

Nahversorgungssituation keine maßgeblichen Auswirkungen.  Das aus Kundensicht attraktivere bzw. 

umfassender aufgestellte Nahversorgungsangebot des Planvorhabens würde diese 

 

Versorgungsaufgabe übernehmen. Städtebauliche Bewertung – § 11 (3) BauNVO

 

21

 

CIMA 2012

 

Versorgungsaufgabe übernehmen.

 

Bezogen auf das gesamte Einzugsgebiet ist gemäß Ana

 

lyse der CIMA nicht von 

 

maßgeblichen, schädlichen, Auswirk ungen auf die Vers

 

orgung der Bevölk erung 

 

auszugehen. Mit dem bisher im Einzugsgebiet nicht a

 

nsässigen Anbieter 

 

Kaufland würde sich aus Kundensicht die Angebotspal

 

ette im Segment 

 

Nahversorgung erweitern.

 

 

VPQmöVm3mZ-m2äm23mwwwm4ä:vk5vmV(QVo)“o„Ö(VoJmv-Voßm:Vo(8)mwVo0o0Vo–8ppo8m:-Vo)mv-Vo)mä77VQ–mptnBKUZZLRVPQmöVm3m45m2äm23mw5:m4:väk5vmV(QVo)“o„Ö(VoJmväVoßm:Vo(8)mwVo0o0Vo–8ppo8m:-Vo)mväVo)mä77VQ–mk.BVF8NVPQmöVm3mZvm2äm23mw5:m4ä:wk5vmV(QVo)“o„Ö(VoJmvcVoßm:Vo(8)mwVo0o0Vo–8ppo8m:-Vo)mvcVo)mä77VQ–m B=©KNVPQmöVm3m44m2äm23mw5cm4:väk5vmV(QVo)“o„Ö(VoJmvvVoßm:Vo(8)mwVo0o0Vo–8ppo8m:-Vo)mvvVo)mä77VQ–m§roVPQmöVm3m45m2äm23mw5cm4äv:k5vmV(QVo)“o„Ö(VoJmväVoßm:Vo(8)mwVo0o0Vo–8ppo8m:-Vo)mväVo)mä77VQ–m BVU11RVPQmöVm3m45m2äm23mw5Zm4:v3k5vmV(QVo)“o„Ö(VoJmväVoßm:Vo(8)mwVo0o0Vo–8ppo8m:-Vo)mväVo)mä77VQ–mVPQmöVm3m:-m2äm23m5v:m4:5vk5vmV(QVo)“o„Ö(VoJm-Voßm:Vo(8)mwVQ–mat+at+at+/.3VPQmöVm3m:vm2äm23m5v:m4vvvk5vmV(QVo)“o„Ö(VoJmcVoßm:Vo(8)mwVQ–m;;9at+gg©VPQmöVm3m5m2äm23m5v:m4vc5k5vmV(QVo)“o„Ö(VoJmäVoßm:Vo(8)mwVQ–mat+at+at+VPQmöVm3m:-m2äm23m5v:m4vZäk5vmV(QVo)“o„Ö(VoJm-Voßm:Vo(8)mwVQ–m98“at+at+at+2k:VPQmöVm3m:vm2äm23m5v:m4ä:vk5vmV(QVo)“o„Ö(VoJmcVoßm:Vo(8)mwVQ–mat+at+at+at+VPQmöVm3m:wm2äm23m5v:m4äcwk5vmV(QVo)“o„Ö(VoJm4Voßm:Vo(8)mwVQ–mb©zat+at+at+at+at+VPQmöVm3m-Zm2äm23m5vcm4::ck5vmV(QVo)“o„Ö(VoJm:5Voßm:Vo(8)mwVo0o0Vo–8ppo8m:-Vo)m:5Vo)mä77VQ–m§yS1KVPQmöVm3m:-m2äm23m5vcm4:5vk5vmV(QVo)“o„Ö(VoJm-Voßm:Vo(8)mwVQ–mOOPat+at+at+VPQmöVm3m5m2äm23m5vcm4vc5k5vmV(QVo)“o„Ö(VoJmäVoßm:Vo(8)mwVQ–mat+at+at+VPQmöVm3m:-m2äm23m5vcm4vZäk5vmV(QVo)“o„Ö(VoJm-Voßm:Vo(8)mwVQ–m98“at+at+at+at+VPQmöVm3m:-m2äm23m5vcm4ä35k5vmV(QVo)“o„Ö(VoJm-Voßm:Vo(8)mwVQ–m““%at+at+at+at+VPQmöVm3mv:m2äm23m5vcm4äcwk5vmV(QVo)“o„Ö(VoJmZVoßm:Vo(8)mwVo0o0Vo–8ppo8m:-Vo)mZVo)mä77VQ–m§G7SKüVPQmöVm3m-Zm2äm23m5vZm4::ck5vmV(QVo)“o„Ö(VoJm:5Voßm:Vo(8)mwVo0o0Vo–8ppo8m:-Vo)m:5Vo)mä77VQ–m§y„„Im Ergebnis stellt sich das Vorhaben hinsichtlich der 

untersuchten Dimensionierung als verträglich gemäß § 11 (3) 

BauNVO sowie als vereinbar mit den Zielen des

Einzelhandelszentren- und Nahversorgungskonzeptes der 

 

Hansestadt Lübeck dar.

 

7. Fazit, Empfehlung

 

24

 

CIMA 2012

 

Hansestadt Lübeck dar.

 

Schwartauer 

 

Landstr.