Auszug - Importierte Niederschrift
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Beschluss |
BA vom 14.05.2012, ÖT 1
N I E D E R S C H R I F T
über die
67.Sitzung des Bauausschusses
der Hansestadt Lübeck
in der Wahlperiode 2008/2013 am Montag,
um 16.00 Uhr im Foyer des FB 5 Planen und Bauen - , Mühlendamm 12
- Öffentlicher Teil -
Anwesend:
als Vorsitzender Herr Howe
als Ausschussmitglieder Herr Dr. Brock
Frau Förster
Herr Freitag
Herr Kämer Vertreter-
Herr Klüssendorf Vertreter-
Herr Klodt Vertreter-
Herr Lötsch
Herr Pluschkell
Herr Quirder
Herr Raethke Vertreter-
Herr Rosenbohm
Herr Schubert
Herr Stüttgen
Herr Wiesbrock Vertreter-
Herr Boden - Senator
Nicht anwesend :
Herr Hiller, Herr Dr. Eymer, Herr Rathcke, Herr Michaelis, Frau Mewes, Herr Freiheit
beratendes Mitglied-
Ferner nehmen an der Sitzung teil :
Seniorenbeirat Herr Driessen
Stellv. Behindertenbeauftragte Frau Bade
Fachbereichscontrolling Herr Bössow Protokollführer-
Stadtplanung Herren Schröder, Weber, Schünemann, Selk, Frau
Drochner
GMHL Herr Bunk
Verkehr Herr Dr. Klotz, Herr Burmester
Stadtgrün und Friedhöfe Herr Schott
Fachbereichsleitung FB2 Herr Senator Schindler
Wirtschaft und Liegenschaften Herr Strätz, Frau Schuppenhauer
Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit Herr Langentepe
LPA Herr Wiese
KWL Herr Gerdes
Stadtverkehr Lübeck Herr Mewes
Helmut Riemann Architekten Herr Riemann
Bürgerinitiative Brolingplatz Frau Groß
BA vom 14.05.2012, ÖT 2
A. Tagesordnung
I. Öffentlicher Teil der Sitzung
1.0 Allgemeiner Teil
1.1 Feststellung der Beschlussfähigkeit
1.2 Anträge und Beschlussfassungen zur Tagesordnung
1.3 Niederschriften, öffentlich
1.3.1 Niederschrift vom 16.04.2012
2.0 Satzungen/Widmungen/Veränderungssperren
2.1 96. FNP-Änderung Ratzeburger Landstraße/St. Hubertus
-Abschließender Beschluss- und
B-Plan 09.54.01 Ratzeburger Landstraße/St. Hubertus
-Satzungsbeschluss- (610)
2.2 B-Plan 30.02.00 Travemünder Landstraße 260/Recyclinghof und
116. FNP-Änderung Travemünder Landstraße 260
-Aufstellungsbeschlüsse- (610)
2.3 B-Plan 24.50.00 Krempelsdorf/Stockelsdorfer Straße
-Satzungsbeschluss- (610)
2.4 Beschluss über das Projekt Soziale Stadt in Lübeck-Moisling (610)
2.5 B-Plan 22.55.08 Herrenholz Einkaufszentrum
-Auslegungsbeschluss- (610)
2.6 Satzung über die Anordnung einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebau-
ungsplanes 03.02.00 Fackenburger Allee/Stadtgraben- (610)
2.7 B-Plan 03.58.00 Bahnhofsvorplatz/ZOB/TBII/Schützenstraße (610)
3.0 Über- und außerplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln
Keine Vorlagen
4.0 Planungen, Wettbewerbe und sonstige Beschlussvorlagen
4.1 Aufstellung und öffentliche Auslegung eines thematischen Landschaftsplans Biologische
Vielfalt (3.391) vertagt am 05.03. 2012, 19.03.2012 und 16.04.2012
4.2 Aufstellung und öffentliche Auslegung eines thematischen Landschaftsplans Anpassung an
den Klimawandel (3.391) vertagt am 05.03. 2012, 19.03.2012 und 16.04.2012
4.3 Umgestaltung Schlutuper Markt (670)
4.4 Aufhebung eines Sperrvermerkes der Haushaltsmittel im Finanzplan 2012 Übergangswohn-
heim für Aussiedler und Asylsuchende, Steinrader Weg 9, Lübeck (651)
5.0 Mitteilungen und Berichte
5.1 Mitteilungen des Vorsitzenden
5.2 Sonstige Mitteilungen
5.2.1 Bericht der Straßenverkehrsbehörde über den Verkehrssicherheitsbericht 2011 für die Hanse-
stadt Lübeck (661)
5.2.2 Einrichtung einer Regio-S-Bahn Linie Lübeck und Einrichtung weiterer Bahnhaltepunkte in
Lübeck (610)
5.2.3 Umsetzung der Ergebnisse der Untersuchungen zur Liniennetzoptimierung (LNO) in Lübeck
(610)
5.2.4 Mdl. Bericht: Vorstellung Einzelhandelsgutachten für das Schlachthofgelände an der Schwar-
tauer Allee + Verkehrsuntersuchungen (610)
5.2.5 Mdl. Bericht: Verkehrsuntersuchung Tempo-30-Zone Friedenstraße (Reiferstraße) (610.4)
5.2.6 -
5.2.7 Integration der Hansestadt Lübeck in den Hamburger Verkehrsverbund (HVV) (2.020)
5.2.8 Kostenloses WLAN / DSL auf Lübecker Plätzen (5.060)
5.3 Berichte über Verlauf und Ergebnis von Öffentlichkeitsbeteiligungen
5.4 Eilentscheidungen des Bürgermeisters
BA vom 14.05.2012, ÖT 3
6.0 Anfragen, Anregungen und Verschiedenes
6.1 Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen
6.2 Neue Anfragen
6.3 Anträge
6.3.1 Keine Verwendung von Tropenholz ohne nachvollziehbare, transparente Zertifizierung, Antrag
aus der Bürgerschaft 23.02.2012 TOP 4.24 Drs. Nr. 633 vertagt am 19.03.2012 TOP
6.3.3 und 16.04.2012 TOP 6.3.1
6.3.2 Straßenuhren erhalten, Antrag aus der Bürgerschaft 29.03.2012 TOP 4.9 Drs. Nr. 690
6.3.3 Neue Baumschutzsatzung, Antrag aus der Bürgerschaft 29.03.2012 TOP 4.12 Drs. Nr. 693
6.3.4 Umbau Brolingplatz, Antrag aus der Bürgerschaft 29.03.2012 TOP 4.22 Drs. Nr. 721
6.3.5 Gefährliche Poller entfernen, Antrag aus der Bürgerschaft 29.03.2012 TOP 4.11 Drs. Nr. 692
Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte werden nach Maßgabe der Beschlussfassung des Bauaus-
schusses voraussichtlich nicht öffentlich beraten.
II. Nicht öffentlicher Teil der Sitzung
7.0 Niederschriften, Mitteilungen und Berichte
7.1 Niederschriften, nicht öffentlich
7.1.1 Niederschrift vom 16.04.2012, nichtöffentlicher Teil
7.2 Mitteilungen
7.3 Berichte
7.4 Eilentscheidungen des Bürgermeisters
7.4.1 Bekanntgabe einer Eilentscheidung: Vergabe De ckensanierung in der Hansestadt Lübeck, K
28 Moorredder (661)
7.4.2 Bekanntgabe einer Eilentscheidung: Vergabe D SK (Dünne Schichten im Kalteinbau) Verfah-
ren für diverse Straßen in Lübeck-Travemünde (661)
8.0 Vergaben von 10.000,- EUR bis 175.000,- EUR (VOB/VOL)
8.1 Siehe Anlage
9.0 Ausschreibungen und Vergaben über 175.000.- EUR (VOB/VOL)
9.1 Skandinavienkai, Umbau Anleger 7, Lieferung von Hydraulikzylindern (691)
9.2 Energetische Sanierung der Holstentor-Gemeinschaftsschule, 2. BA (651)
10.0 Aufträge von 5.000,- EUR bis 25.000,- EUR (VOF, HOAI)
10.1 Siehe Anlage
11.0 Aufträge über 25.000,- EUR (VOF, HOAI)
11.1 Gutachterauftrag zur Erstellung des 3. Regionalen Nahverkehrsplans der Hansestadt Lübeck
(3. RNVP) (610)
12.0 Öffentlich-rechtliche Verträge
12.1 Übertragung der Erschließung durch Vertrag auf Dritte gem. § 124 BauGB B-Plan 19.02.00
Niendorfer Hauptstraße (661)
12.2 Übertragung der Erschließung durch Vertrag auf Dritte gem. § 124 BauGB B-Plan 09.54.01
Ratzeburger Landstraße/St. Hubertus (661)
13.0 Herausnahmen aus Veränderungssperren
Keine Vorlagen
14.0 Zurückstellung von Baugesuchen
Keine Vorlagen
15.0 Sonstige Beschlussvorlagen
Keine Vorlagen
BA vom 14.05.2012, ÖT 4
16.0 Anfragen, Anregungen und Verschiedenes
16.1 Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen
16.2 Neue Anfragen
16.3 Anregungen und Verschiedenes
III. Öffentlicher Teil der Sitzung
17.0 Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
BA vom 14.05.2012, ÖT 5
B. Protokoll:
I. Öffentlicher Teil der Sitzung
1.0 Allgemeiner Teil
1.1 Feststellung der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt die Beschlussfähigkeit fest.
Ferner weist der Vorsitzende darauf hin, dass seitens der Protokollführung Tonauf-
zeichnungen vorgenommen werden.
1.2 Anträge und Beschlussfassungen zur Tagesordnung
Die Verwaltung bittet um Aufnahme der nachfolgenden TOP:
5.2.6 Mdl. Entwurfsvorstellung zur Bebauung des ehemaligen Aqua Top
Grundstückes (KWL)
15.1 Anhandgabe des ehemaligen Aqua Top Grundstückes (4.525/2.280)
Herr Quirder beantragt die TOP 2.2 und 6.3.3 um eine Sitzung zu vertagen.
Herr Howe regt an über die nicht öffentliche Behandlung der hierfür vorgesehenen
TOP - wie von der Verwaltung vorgeschlagen - en bloc abzustimmen.
Der Bauausschuss beschließt einstimmig die Tagesordnung mit den beantrag-
ten Erweiterungen unter Bejahung der Dringlichkeit, die beantragten Vertagun-
gen sowie die nicht öffentliche Behandlung der hierfür vorgesehenen TOP -
wie von der Verwaltung vorgeschlagen.
1.3 Niederschriften, öffentlich
1.3.1 Niederschrift vom 16.04.2012, öffentlicher Teil
In diesem Zusammenhang weist Herr Schröder darauf hin, es gebe bislang nur weni-
ge Rückmeldungen bzw. Anmeldungen zum Workshop zur Entwicklungsachse A1.
Um Anmeldung wird gebeten.
Der Bauausschuss beschließt die Niederschrift einstimmig.
BA vom 14.05.2012, ÖT 6
2.0 Satzungen/Widmungen/Veränderungssperren
2.1 96. FNP-Änderung Ratzeburger Landstraße/St. Hubertus
-Abschließender Beschluss- und
B-Plan 09.54.01 Ratzeburger Landstraße/St. Hubertus
-Satzungsbeschluss- (610)
Beschlussvorschlag:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes nach § 3 (2) des
Baugesetzbuches (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonsti-
gen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB zur 96. Änderung des
Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan 09.54.01 Ratzeburger Land-
straße / St. Hubertus abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürger-
schaft der Hansestadt Lübeck mit folgendem Ergebnis geprüft:
a) teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:
Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des
Landes Schleswig Holstein (Schreiben vom 28.07.2010 und
10.08.2011 und 02.01.2012)
Entsorgungsbetriebe, Hansestadt Lübeck, (Schreiben vom
Forstbehörde Süd (Schreiben vom 11.08.2011)
NABU Schleswig Holstein (Schreiben vom 13.09.2011)
Bereich Wirtschaft, Hafen und Liegenschaften, Hansestadt Lü-
beck (Schreiben vom 24.08.2011)
Bereich Stadtgrün und Friedhöfe, Hansestadt Lübeck (Schrei-
ben vom 08.08.2011 und 07.12.2011)
Bereich Stadtwald, Hansestadt Lübeck (Schreiben vom
Bereich Umweltschutz, Hansestadt Lübeck (Schreiben vom
Bereich Naturschutz, Hansestadt Lübeck (Schreiben vom
26.08.2011 und 07.12.2011)
Bereich Verkehr, Hansestadt Lübeck (Schreiben vom
Bundespolizei Lübeck (Schreiben vom 30.07.2010)
b) berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:
Bereich Bauordnung, Hansestadt Lübeck (Schreiben vom
Kampfmittelräumdienst (Schreiben vom 10.08.2011)
LLUR, Technischer Umweltschutz (Schreiben vom 19.08.2011)
c) nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:
Bereich Umweltschutz, Hansestadt Lübeck (Schreiben vom
Anwohner A (Schreiben vom 29.12.2011)
Anwohner B (Schreiben vom 28.12.2011)
BA vom 14.05.2012, ÖT 7
Anwohner C (Schreiben vom 31.12.2011)
Anwohner D (Schreiben vom 30.12.2011)
Anwohner E (Schreiben vom 01.01.2012)
d) zur Kenntnis genommen werden die Stellungnahmen von:
Bundesnetzagentur (Schreiben vom 05.07.2010)
Stadtbeauftragter für Naturschutz (Schreiben vom 20.07.2010)
Bereich Archäologie und Denkmalpflege/ Obere und Untere
Denkmalschutzbehörde (Schreiben vom 07.07.2010)
Gemeinde Ratekau (Schreiben vom 14.07.2010)
Stadtwerke Lübeck (Schreiben vom 20.07.2011)
Deutsche Telekom (Schreiben vom 20.07.2011)
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr / Luftfahrtbehörde
(Schreiben vom 21.07.2011)
Stadtverkehr Lübeck (Schreiben vom 26.07.2011)
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (Schreiben vom
Bereich Schule und Sport, Hansestadt Lübeck (Schreiben vom
Bereich Haushalt und Steuerung, Hansestadt Lübeck (Schrei-
ben vom 03.08.2011)
AG -29 Arbeitsgemeinschaft der anerkannten Naturschutzver-
bände in Schleswig Holstein (Schreiben vom 03.01.2012)
Bundespolizei Lübeck (Schreiben vom 30.07.2010 und vom
Die als Anlage 1 beigefügte Auswertung der eingegangenen Stellung-
nahmen einschließlich der Abwägungsempfehlungen wird gebilligt.
Der Bereich Stadtplanung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stel-
lungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der
Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Die als Anlage 2 beigefügte 96. Änderung des Flächennutzungsplanes
Ratzeburger Landstraße/ St. Hubertus in der vorliegenden Fassung Ja-
nuar 2012 wird beschlossen. Die als Anlage 3 beigefügte Begründung in
der vorliegenden Fassung März 2012 wird gebilligt.
3. Aufgrund des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan 09.54.01 Ratzeburger
Landstraße / St. Hubertus als Anlage 4 in der vorliegenden Fassung als
Satzung beschlossen. Die als Anlage 5 beigefügte Begründung in der vor-
liegenden Fassung vom März 2012 wird gebilligt.
4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft ist nach § 10
BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist an-
zugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung
während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft ver-
langt werden kann.
Herr Schubert beantragt, der Bauausschuss möge beschließen:
Das Bauvorhaben an der Ratzeburger Landstraße wird mit dem Ziel einer kom-
pakteren und Flächensparenden Variante überarbeitet.
BA vom 14.05.2012, ÖT 8
Herr Schubert erläutert den Antrag ausführlich. Der Vorlage selbst sei beispielsweise
zu entnehmen, dass die Anregungen und Bedenken des Bereichs Umweltschutz
nicht berücksichtigt wurden.
Herr Dr. Brock bringt zum Ausdruck, es sei für ihn nicht nachvollziehbar, weshalb
große Grundstücke mit entsprechend größerem Garten etc. klimaschädlich sein soll-
ten. Herr Schubert führt aus, das Ziel müsse es sein, mehr zusammenhängendes
Grün zu schaffen. Herr Senator Boden führt aus, in diesem Bebauungsplan sei ein
hoher Anteil nicht bebaubarer Fläche festgelegt worden.
Auf den Hinweis von Herrn Schubert, es handle sich um verhältnismäßig große
Grundstücke entgegnet Herr Lötsch, es handle sich hierbei um Grundstück in der
Größenordnung bis max. 700 qm. Dementsprechend handle es sich nicht um große
Grundstücke.
Herr Howe lässt über den Antrag von Herrn Schubert abstimmen:
Der Bauausschuss lehnt den Antrag mehrheitlich mit 13 Nein- und 2 Jastimmen ab.
Herr Howe lässt über die Vorlage abstimmen:
Der Bauausschuss empfiehlt mehrheitlich gemäß Beschlussvorschlag zu be-
schließen.
2.2 B-Plan 30.02.00 Travemünder Landstraße 260/Recyclinghof und
116. FNP-Änderung Travemünder Landstraße 260
-Aufstellungsbeschlüsse- (610)
Beschlussvorschlag:
I. Für den in Anlage 1 (Übersichtsplan) und Anlage 2 (Begründung) in Plan
und Text dargestellten Geltungsbereich werden:
a) der Bebauungsplan 30.02.00 Travemünder Landstraße 260 / Recyc-
linghof aufgestellt und
b) der geltende Flächennutzungsplan der Hansestadt Lübeck gemäß § 8
(3) BauGB im Parallelverfahren geändert (116. Änderung).
Ziel der Bauleitplanung ist die Zusammenführung und Konzentration von
mehreren bisher über das Stadtgebiet verteilten Standorten eines in Lü-
beck ansässigen Unternehmens der Baustoffaufbereitung in einem Zent-
rum für die Aufbereitung und Lagerung von Boden und anderen Baustof-
fen (Recyclinghof) in verkehrsgünstiger Lage.
II. Die Aufstellungsbeschlüsse sind gemäß § 2 (1) BauGB ortsüblich be-
kannt zu machen.
III. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes einschließlich der Beteiligung
der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange soll ein externes Planungsbüro beauftragt
werden.
Vertagt.
BA vom 14.05.2012, ÖT 9
2.3 B-Plan 24.50.00 Krempelsdorf/Stockelsdorfer Straße
-Satzungsbeschluss- (610)
Beschlussvorschlag:
1. Aufgrund des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan 24.50.00 Krempels-
dorf / Stockelsdorfer Straße in der vorliegenden Fassung als Satzung
beschlossen.
2. Die Begründung in der vorliegenden Fassung wird gebilligt.
3. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft ist nach § 10
BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist an-
zugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden ein-
gesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
4. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Flächennutzungsplan zu berichti-
gen.
Herr Lötsch bittet die Verwaltung darum die gutachterliche Stellungnahme an die
Bauausschussmitglieder zu versenden.
Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu be-
schließen.
2.4 Beschluss über das Projekt Soziale Stadt in Lübeck-Moisling (610)
Beschlussvorschlag:
Beschlussvor-
schlag 1:
Die Hansestadt Lübeck beteiligt sich am Städtebauförde-
rungsprogramm Soziale Stadt in Moisling und stellt den
kommunalen Eigenanteil aus dem Investitionshaushalt zur
Verfügung.
Beschlussvor-
schlag 2:
Für den in der Anlage in Text und Zeichnung dargestellten
Geltungsbereich werden vorbereitende Untersuchungen nach
BauGB eingeleitet. Der Einleitungsbeschluss ist gem. § 141
(3) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Herr Lötsch bittet darum künftig wieder den ursprünglich verabredeten Verfahrensab-
lauf erst Beratung im Sozialausschuss, dann Beratung im Bauausschuss - einzuhal-
ten.
Herr Weber weist darauf hin, dass diese Reihenfolge wegen der Fristen zur Errei-
chung der Bürgerschaft im Mai in Abstimmung mit dem Sozialausschuss gewählt
wurde.
Herr Lötsch fragt zu den Quartierbüros auf S. 13 nach, ob es richtig sei, dass die Ar-
beit wie dort beschrieben intern erledigt werden soll und nicht wie bisher extern.
Herr Weber teilt mit, es sei vorgesehen zumindest Teile der Arbeit intern zu erledigen.
BA vom 14.05.2012, ÖT 10
Zu Nr. 18 Optimierung der vorhandenen Bildungsstruktur auf der Seite 15 möchte
Herr Lötsch wissen, wie die Hochstufung in der Priorität ohne hinterlegte Finanzmittel
zu deuten sei.
Herr Weber erläutert es handle sich hierbei um einen Part eines größeren Gesamt-
projektes.
Zu Nr.25 auf der Seite 16 hinterfragt Herr Lötsch, ob es sich um eine Sanierung
handle, welche hier vorgestellt wurde. Herr Weber erläutert, dass beide Teil-Zentren
Moislings im Rahmen der Sozialen Stadt hinsichtlich des öffentlichen Raumes, bear-
beitet werden sollen, vergleichbar mit der Umgestaltung der Freiflächen im EKZ Han-
sering. Es soll die Stärkung der jeweiligen Zentren (Alter Ortskern bzw. Bereich um
das Gesundheitszentrum) erfolgen.
Es handle sich lediglich um eine Vorlage zum Beschluss des Antrags, die konkreten
Maßnahmen würden mit dem Land abgestimmt und in den Ausschüssen erneut vor-
gestellt.
Zu Nr. 29 auf S. 17 beantragt Herr Lötsch zu ergänzen, dass dies lediglich in Ab-
stimmung mit der Wohnungswirtschaft erfolgen könne.
Den Pkt. 38 auf S. 19 beantragt Herr Lötsch mit Priorität zu versehen.
Herr Stüttgen beantragt zu Nr. 35 auf der S.19 die Wortfolge "in Richtung Innenstadt"
aufzunehmen.
Der Bauausschuss stimmt den Anträgen der Herren Lötsch und Stüttgen ein-
stimmig zu.
Herr Howe lässt über die Vorlage in geänderter Form abstimmen:
Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig in geänderter Form zu beschließen.
2.5 B-Plan 22.55.08 Herrenholz Einkaufszentrum
-Auslegungsbeschluss- (610)
Beschlussvorschlag:
1. Die Auswertung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
nach § 4 (1) BauGB gemäß Prüfbericht (Anlage 1) wird gebilligt.
2. Der Entwurf des Bebauungsplanes 22.55.08
- Herrenholz Einkaufszentrum (Anlage 2) und die zugehörige Begrün-
dung (Anlage 3) werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
3. Der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung sind nach § 3 (2)
BauGB öffentlich auszulegen. Gemäß § 4a (2) 2. Halbsatz BauGB sind
gleichzeitig die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öf-
fentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB einzuholen.
4. Sollte der Entwurf des Bebauungsplanes nach der Auslegung gemäß § 3
(2) BauGB geändert oder ergänzt werden, ohne dass die Grundzüge der
Planung berührt werden, ist eine eingeschränkte Beteiligung der betroffe-
nen Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öf-
fentlicher Belange gemäß § 4a (3) Satz 4 BauGB durchzuführen.
BA vom 14.05.2012, ÖT 11
Herr Pluschkell beantragt die Verwaltung möge im weiteren Verfahren einen Bericht
zum Umsetzungsstand der bisherigen Bebauungspläne in diesem Gebiet hinsichtlich
der Festlegungen zu öffentlich wirksamen Maßnahmen wie Werbung, Grünflächen,
Einfriedungen erstellen.
Herr Howe lässt über den Antrag abstimmen:
Der Bauausschuss stimmt dem Antrag einstimmig bei einer Enthaltung zu.
Herr Howe lässt über Vorlage abstimmen:
Der Bauausschuss beschließt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag.
2.6 Satzung über die Anordnung einer Veränderungssperre für den Geltungsbe-
reich des Bebauungsplanes 03.02.00 Fackenburger Allee/Stadtgraben- (610)
Beschlussvorschlag:
Die Satzung über die Anordnung einer Veränderungssperre für den Gel-
tungsbereich des Bebauungsplanes 03.02.00 Fackenburger Al-
lee/Stadtgraben in der als Anlage beigefügten Fassung wird beschlossen.
Herr Lötsch bittet um Erläuterung.
Herr Senator Boden teilt mit, es stünden Gespräche noch vor der Sommerpause mit
dem potenziellen Investor in Aussicht. Im Anschluss würde im Bauausschuss berich-
tet.
Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu be-
schließen.
2.7 B-Plan 03.58.00 Bahnhofsvorplatz/ZOB/TBII/Schützenstraße (610)
-Auslegungsbeschluss-.
Beschlussvorschlag:
I. Der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung wird in der vor-
liegenden Fassung gebilligt.
II. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 (2) BauGB
öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.
III. Sollte der Entwurf des Bebauungsplanes nach der Auslegung gemäß §
3 (2) BauGB geändert oder ergänzt werden, ohne dass die Grundzüge
der Planung berührt werden, ist eine eingeschränkte Beteiligung der be-
troffenen Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a (3) Satz 4 BauGB durchzufüh-
ren.
Herr Pluschkell weist darauf hin, dass einige Bushaltestellen (Meierstraße, ZOB) nä-
her gelegen seien, als die in der Vorlage genannten.
Herr Weber sagt eine Korrektur zu.
Verständnisfragen von Herrn Stüttgen beantwortet Herr Weber.
BA vom 14.05.2012, ÖT 12
Zur weiteren Frage von Herrn Stüttgen bezüglich der Lärmpegelbereiche sagt Herr
Weber eine Nachreichung zu.
Nachträgliche Ergänzung im Rahmen der Protokollerstellung:
Die von Herrn Stüttgen nachgefragte Lage der beiden Lärmpegelbereiche "A"
und "B" ist im Teil A - Planzeichnung des Bebauungsplanes 03.58.00 Bahn-
hofsvorplatz/ZOB/TBII/Schützenstraße eingetragen. Diese kennzeichnen unter-
schiedliche Bereiche mit jeweiligen Maßnahmeerfordernissen an den verschie-
denen Gebäudeseiten.
Der Bauausschuss beschließt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag.
3.0 Über- und außerplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln
Keine Vorlagen
4.0 Planungen, Wettbewerbe und sonstige Beschlussvorlagen
4.1 Aufstellung und öffentliche Auslegung eines thematischen Landschaftsplans
Biologische Vielfalt (3.391) vertagt am 05.03.2012, 19.03.2012 und
Der Bauausschuss spricht sich einvernehmlich dafür aus, die Vorlagen unter TOP 4.1
und 4.2 gemeinsam zu behandeln.
Beschlussvorschlag:
Der Gesamtlandschaftsplan wird zum Thema Biologische Vielfalt fortge-
schrieben.
Es ergibt sich eine Debatte zwischen den Herren Lötsch, Dr. Brock, Schubert und
Pluschkell zum Zweck der Aufstellung des Landschaftsplanes bzw. zur Frage, ob es
sinnvoll sei, diesen jetzt zu behandeln, während das Wohnbauland- und das Gewer-
beflächenkonzept noch in Arbeit seien.
Die Herren Lötsch und Dr. Brock regen an, die anderen Konzepte abzuwarten.
Herr Senator Boden weist darauf hin, dass es von der Verwaltung vorgesehen sei die
Konzepte, welche parallel erstell werden, allesamt den Gremien zur Abstimmung vor-
zulegen.
Herr Quirder merkt an, dass es sich gem. Anlage 1 lediglich um Umsetzungsvor-
schläge handle, welche im Rahmen dieser Gesamtlandschaftspläne erarbeitet wer-
den sollen.
Der Bauausschuss empfiehlt mehrheitlich mit 10 Ja- und 5 Neinstimmen gemäß
Beschlussvorschlag zu beschließen.
4.2 Aufstellung und öffentliche Auslegung eines thematischen Landschaftsplans
Anpassung an den Klimawandel (3.391) vertagt am 05.03.2012, 19.03.2012
und 16.04.2012
Beschlussvorschlag:
Der Gesamtlandschaftsplan wird zum Thema Vorsorge und Anpassung
der Landnutzungen an den Klimawandel fortgeschrieben.
BA vom 14.05.2012, ÖT 13
-Debatte siehe TOP 4.1-
Der Bauausschuss empfiehlt mehrheitlich mit 10 Ja- und 5 Neinstimmen gemäß
Beschlussvorschlag zu beschließen.
4.3 Umgestaltung Schlutuper Markt (670)
Beschlussvorschlag:
Der Schlutuper Markt wird nach dem am 5.3.2012 im Bauausschuss vorge-
stellten Entwurf des Landschaftsarchitekten Sven Andresen umgestaltet.
Der Gemeinnützige Verein Schlutup e.V. wird die erforderlichen Arbeiten
als Bauherr durchführen.
Auf die Frage von Herrn Raethke, ob eine Nutzungseinschränkung vorgesehen sei,
teilt Herr Schott mit, dass für die jeweilige Nutzung eine Sondernutzungserlaubnis er-
forderlich sei. Diese liege in der Zuständigkeit des Bereichs Verkehr. Eine Einschrän-
kung ist nicht vorgesehen.
Herr Stüttgen möchte wissen, inwieweit eine spätere Erweiterung möglich ist, bzw. ob
eine solche bereits bei dem nun vorgesehen Umbau berücksichtigt wurde.
Herr Schott teilt mit, dass eine spätere Erweiterung möglich wäre. Da dies aber nicht
absehbar sei, können auch heute noch keine Vorarbeiten oder dergleichen vorge-
nommen werden.
Der Bauausschuss beschließt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag.
4.4 Aufhebung eines Sperrvermerkes der Haushaltsmittel im Finanzplan 2012
Übergangswohnheim für Aussiedler und Asylsuchende, Steinrader Weg 9, Lü-
beck (651)
Beschlussvorschlag:
Die bei dem nachfolgend aufgeführten Produktsachkonto im Haushaltsjahr
2012 bestehenden Sperrvermerk gem. §12 Abs. 2 Gemeindehaushaltsver-
ordnung-Doppik wird für den 2. BA. In Höhe von 190.000,00 Euro aufgeho-
ben.
PSK: 111029. 266.7851000 Gebäudemanagement, Steinrader Weg/
Brandschutz, Hochbaumaßnahmen
Die Haushaltsmittel in Höhe von 190.000,- EUR werden gleichzeitig freige-
geben.
Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu be-
schließen.
BA vom 14.05.2012, ÖT 14
5.0 Mitteilungen und Berichte
5.1 Mitteilungen des Vorsitzenden
5.2 Sonstige Mitteilungen
Verkehrsversuch Lindenplatz Protokollauszug
Herr Schünemann berichtet von der vergangenen Sitzung des Arbeitskreises für Ver-
kehrsfragen. Das entsprechende Protokoll wird umverteilt.
Im Mai finde hierzu eine Verkehrserhebung statt. Anschließend erfolge ein konkreter
Bericht.
Auf Nachfrage von Herrn Stüttgen, ob es hierzu bislang auch gehäufte Rückmeldun-
gen aus der Bevölkerung gebe verneint Herr Schünemann.
Herr Pluschkell bittet darum, die Zählung auch auf der Meier- bzw. Marienbrücke vor-
zunehmen.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
5.2.1 Bericht der Straßenverkehrsbehörde über den Verkehrssicherheitsbericht 2011
für die Hansestadt Lübeck (661)
Herr Schubert fragt nach, ob es auch möglich wäre den Bericht differenziert dazustel-
len, sodass erkennbar wird, wie viele der Verletzen Folge- bzw. Dauerschäden erlit-
ten.
Herr Dr. Klotz sagt eine Ermittlung sofern erhoben beim Ersteller der Statistik für
das folgende Jahr (Verkehrssicherheitsbericht 2012) zu. Es ist aber davon auszuge-
hen, dass diese Schäden eher von der Versicherungswirtschaft als von der Polizei
erhoben werden, so dass seitens der Verwaltung hier keine Angaben eruiert werden
können.
Der Bauausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.
5.2.2 Einrichtung einer Regio-S-Bahn Linie Lübeck und Einrichtung weiterer Bahn-
haltepunkte in Lübeck (610)
Der Bauausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.
5.2.3 Umsetzung der Ergebnisse der Untersuchungen zur Liniennetzoptimierung
(LNO) in Lübeck (610)
Herr Howe fragt bei Herrn Mewes (Stadtverkehr Lübeck) nach, ob es richtig sei, dass
die Linie 31 nunmehr lediglich zwei mal pro Tag fahre.
Herr Mewes teilt mit, die Linie 39 ersetze die bisherige 31.
Nachträgliche Information zu Protokoll
Herr Mewes korrigiert:
Die Linie 40 fährt zwischen Lübeck / ZOB und Travemünde / Strandbahnhof in
einem 30 Minuten-Takt, lediglich von Travemünde / Strandbahnhof bis Schar-
beutz fährt die Linie 40 in einem Stundentakt.
Einen 60-Minuten-Takt gibt es zwischen Lübeck / ZOB und Travemünde /
Strandbahnhof nur zwischen ca. 09:00 Uhr und 12:00 Uhr.
BA vom 14.05.2012, ÖT 15
Die Linie 31 verläuft wie bisher ab Strandbahnhof (nur Früh- und Abendfahrten)-
Roter Hahn Siems - Travemünder Allee - Gustav-Radbruch- Platz Schüssel-
buden / Wahmstraße - Hbf./ZOB
Takt: tagsüber, MF 2 Frühfahrten
Sa 3 Frühfahrten
So 3 Frühfahrten
Abends 60-Min.-Takt
Neu: Die Linie 31 bildet die Ergänzung und Verstärkung im Früh- und Abendver-
kehr zur Linie 30 und zur Linie 39. Damit ergibt sich auf dem Abschnitt Trave-
münde Hbf./ZOB mit der Linie 30 im Abendverkehr ein 30-Min.-Takt. Die Linie
39 fährt nur tagsüber; daher stellt die Linie 31 die Verbindungen am Abend bei
dieser Linie sicher.
Der Bauausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.
5.2.4 Mdl. Bericht: Vorstellung Einzelhandelsgutachten für das Schlachthofgelände
an der Schwartauer Allee + Verkehrsuntersuchungen (610)
Herr Schünemann erläutert das Prüfergebnis bzgl. der Einbindung der durchgeführ-
ten Verkehrsuntersuchung Schlachthoferschließung in die - in einer der vergangenen
Sitzungen vorgestellten - Verkehrsuntersuchung Bei der Lohmühle.
Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Erschließung lösbar wäre, sofern die nötigen
Rahmenbedingungen (Straßenumgestaltung in Höhe der Grundstückszufahrt ein-
schließlich Lichtsignalanlage) seitens des Projektes geschaffen würden. Die 1.Stufe
des Maßnahmenpaketes der Lohmühlenuntersuchung (Verzicht Linksabbieger und
LSA Optimierungen) sind dieser Prüfung unterstellt worden.
Am Rande kündigt Herr Schünemann in Abstimmung mit dem Bereich Verkehr die
Umsetzung dieser ersten Stufe zum Lohmühlenstreckenzug wie in der zuvor er-
wähnten Untersuchung vorgeschlagen für das 3. Quartal 2012 an.
Herr Lötsch möchte wissen, ob die Erschließung auch möglich wäre, wenn die ge-
plante Optimierung des Lohmühlenstreckenzuges nicht erfolge.
Herr Schünemann teilt mit, dass Ansiedlungswillige das vorliegende Verkehrsgutach-
ten beachten müssen; bei jeder Neuansiedlung ist ein verkehrlicher Nachweis der
Machbarkeit zu führen.
Das Einzelhandelgutachten stellt Herr Schröder vor.
Herr Schröder erläutert die Zielsetzung unter Berücksichtigung der angrenzenden
Wohnbebauung. Die für die Verträglichkeit derartiger Ansiedlungsvorhaben vom Gut-
achter als relevant bezeichnete Umsatzverteilungsquote sei überwiegend unter der
kritischen Marke von 10% - insoweit sei die Ansiedlung vereinbar mit den Zielen des
Lübecker Einzelhandelskonzeptes. Kritisch zu beurteilen ist aus Sicht der Stadtpla-
nung die unbefriedigende städtebauliche Anbindung des Standortes an das benach-
barte Wohnquartier und die vom Gutachter als Folge einer Neuansiedlung prognosti-
zierte Aufgabe des 370 m weiter südlich gelegenen Lebensmittelmarktes. Positiv zu
bewerten ist, dass auf der heutigen Brache neben dem Einzelhandel eine neue
Wohnbebauung und kleiner Grünzug vorgesehen ist.
Die Mitglieder des Bauausschusses bitten um Übermittlung der vorgestellten Unterla-
gen zur Verkehrsuntersuchung ( lag zum Redaktionsschluss der Niederschrift noch
nicht vor wird nachgereicht) und zum Einzelhandelsgutachten (siehe Anlage).
Der Bauausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.
BA vom 14.05.2012, ÖT 16
5.2.5 Mdl. Bericht: Verkehrsuntersuchung Tempo-30-Zone Friedenstraße (Reiferstra-
ße) (610.4)
Herr Schünemann stellt die Ergebnisse einer umfangreichen Verkehrserhebung
(Kennzeichenerfassung für die Tempo 30 Zone Friedenstraße mit einer Gesamtstra-
ßenlänge von 8 Kilometern Straße) anhand von Folien dar. Der Durchgangsverkehr
bezogen auf das gesamte Quartier und alle ermittelten Fahrten in den untersuchten
Hauptverkehrszeiten morgens und abends betrage nur ca. 10%; alle anderen Fahrten
sind Ziel- und Quellverkehre. Herr Schünemann stellt die über die Kennzeichenerfas-
sung ermittelten Routen der Schleichverkehre dar und nennt die auffälligen, konkre-
ten, erfassten Fahrzeugzahlen auf diesen Routen (i.w. über Zufahrt Reiferstraße und
Zufahrt Friedenstraße vom Lohmühlenteller zur Geverdesstraße).
Aufgrund dieser Datenlage und unter Berücksichtigung des bestehenden Einbahn-
straßensystems, des erheblichen Kfz-Verkehrs auf den umliegenden Tangenten und
der eingetretenen Verkehrsverdünnung auf der Friedenstraße sind sich die beteiligten
Dienststellen einig, die Situation vorerst so zu belassen wie sie ist und das Quartier
weiter zu beobachten.
Herr Pluschkell weist darauf hin, dass bereits 2009 der Verwaltung Vorschläge von
Anliegern unterbreitet wurden, wie die Schleichverkehre behoben werden könnten
und bringt seinen Unmut darüber zum Ausdruck, dass daraufhin keine Änderungen
vorgenommen wurden.
Herr Schünemann ergänzt, es sei zu bedenken, dass bei jeder Änderung der Ver-
kehrsführung - insbesondere in einem so ausgeprägten Einbahnstraßensystem wie
diesem - auch Verlagerungen der Schleichverkehre stattfinden; Betroffenheiten wür-
den sich lediglich verschieben; die Wünsche sind seinerseits geprüft und als nicht Ziel
führend erachtet worden bzw. es wurde seitens der beteiligten Ämter keine Ermächti-
gungsgrundlage gesehen.
Herr Schünemann sagt auf Nachfrage zu, die Unterlagen dem Protokoll beizulegen
(lag zum Redaktionsschluss der Niederschrift noch nicht vor wird nachgereicht ) und
andererseits einen abschließenden Ergebnisbericht zu erstellen.
Der Bauausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.
5.2.6 -Mdl. Entwurfsvorstellung zur Bebauung des ehemaligen Aqua Top Grundstü-
ckes (KWL)
Architekt Riemann stellt die aktuellen Planungen zum Bau von Hotels an dem Stand-
ort vor.
Herr Pluschkell hinterfragt die Anzahl der vorgesehenen Stellplätze. Herr Riemann
weist darauf hin, dass die konkrete Anzahl im weiteren Verfahren festzulegen sei.
Frau Bade bitte um Beteiligung der Behindertenverbände bezüglich der Barrierefrei-
heit.
Auf die Frage von Herrn Schubert, ob es üblich sei, wie vorgestellt im Wellnessbe-
reich den Kinderbereich abzutrennen teilt Herr Riemann mit, dass dies aufgrund des
Geräuschpegels von den Gästen gewünscht werde.
Auf Nachfrage von Herrn Stüttgen, welche Höhe die Gebäude aufweisen, teilt Herr
Riemann mit, die Höhen betragen ca. 19 bzw. ca. 21 Meter.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
BA vom 14.05.2012, ÖT 17
5.2.7 Integration der Hansestadt Lübeck in den Hamburger Verkehrsverbund (HVV)
(2.020)
Herr Pluschkell merkt an, seiner Auffassung nach seien die in dem Bericht mit der
Einbindung verbundenen Kosten nicht in Gänze von der HL sondern vom LVS zu
zahlen.
Es wird um Übermittlung der Langfassung an die Fraktionen (digital) gebeten.
(Federführung FB2; Die Langfassung liegt den Fraktionen bereits vor)
Der Bauausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.
5.2.8 Kostenloses WLAN / DSL auf Lübecker Plätzen (5.060)
Der Bauausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.
5.3 Berichte über Verlauf und Ergebnis von Bürgerbeteiligungen
B-Plan Stadtgraben / Moislinger Allee
Herr Schröder teilt mit, wann die Bürgerbeteiligung hierzu vorgesehen ist. Die öffentli-
che Auslegung finde derzeit statt.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
5.4 Eilentscheidungen des Bürgermeisters
Keine Vorlagen
6.0 Anfragen, Anregungen und Verschiedenes
6.1 Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen
6.1.1 Baumaßnahme in der Krempelsdorfer Allee (Anfrage vom 05.03.2012, Herr Frei-
tag)
Herr Freitag bittet um Erläuterung, warum nach Abschluss der Baumaßnahme in der
Krempelsdorfer Allee - erst vor Kurzem nun bereits wieder Löcher mit Pflasterstei-
nen geflickt werden.
Vorläufige Antwort:
Die Verwaltung sagt eine Klärung zu.
Antwort:
Die Verwaltung ist dem geschilderten Sachverhalt eingehend nachgegangen. Es ist
danach festzustellen, dass in dem angesprochenen Bereich der Fackenburger-/
Krempelsdorfer Allee es am 19.02.2012 einen Wasserleitungsschaden am Netz der
Stadtwerke Lübeck gab. Es handelt sich konkret um den im Einmündungsbereich des
Herrendammes auf die Krempelsdorfer Allee.
Hiervon erhielt die städtischen Bauleitung der Baumaßnahme Sanierung Fackenbur-
ger Allee/ Krempelsdorfer Allee mehr zufällig durch die Aufmerksamkeit des städti-
schen Bezirksmitarbeiters Kenntnis. Der zuständige Bautechniker hat sich dann un-
verzüglich zur Schadstelle begeben, da sich diese wie von der anfragenden Politik
BA vom 14.05.2012, ÖT 18
zurecht erkannt in dem Baubereich befindet, der erst mit Fertigstellung der gesam-
ten Arbeiten im Sommer abgenommen wird.
Auf Veranlassung des Technikers wurde angeordnet, dass die in Mitleidenschaft ge-
zogenen Nebenflächen von der mit der Reparatur von den SL beauftragten Firma
Prüß hergestellt werden können, jedoch der Fahrbahnbereich aus Gewährleitungs-
gründen von der eigentlichen Vertragsfirma Grothe-Bau der Baumaßnahme Sanie-
rung Fackenburger Allee/ Krempelsdorfer Allee im Zusammenhang mit den Arbeiten
der nächsten Bauabschnitte ausgeführt wird. Hier sollte zur Herstellung der Ver-
kehrssicherheit und zum Abwarten der Konsolidierung zunächst provisorisch ge-
schlossen werden. Aufgrund der Witterung und wegen der Kleinstmenge des As-
phalts wurde zunächst mit Betonpflaster geschlossen, da die Mischwerke der Umge-
bung zu dem Zeitpunkt auch noch den Betrieb nicht wieder aufgenommen hatten.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
6.1.2 Fragen vom 16.04.2012 betreffend TOP 5.2
Sanierung von Teilen der Beleuchtungsanlagen im "Hohewarter Weg" und in
der "Rübenkoppel"
[ ] Die Antwort auf die Frage von Herrn Prieur zu den Kosten der Maßnahme bleibt
Herr Dr. Klotz schuldig, sagt jedoch eine Nachlieferung zu Protokoll zu.
Antworten:
Die gesamte Baumaßnahme setzt sich aus drei Einzelbaumaßnahmen zusammen,
die wie folgt veranschlagt wurden:
Anlage 1
entlang des Hohewarter Weges beginnend an der Kreuzung Sandkrugskoppel / Am
Ährenfeld bis ca. 30 m hinter der Einmündung zum Primelpfad
ca. 25.000,00
Anlage 2
im Bereich des Hofes Hohewarte einschließlich der Parkfläche Ecke Hohewarter Weg
/ Rübenkoppel
ca. 13.000,00
Anlage 3
in der Rübenkoppel beginnend an der Kreuzung Marlistraße / Brandenbaumer Land-
straße bis zum Verbindungsweg zur Thomas-Mann-Straße
ca. 23.000,00
6.2 Neue Anfragen
6.2.1 Anfrage: (Herr Lötsch, vorab schriftlich)
Herr Lötsch bittet darum, den aktuellen Stand des Bauvorhabens der Turmalin-
Stiftung / Christengemeinschaft auf Marli zu berichten.
Antwort:
Dem Bereich Stadtplanung ist kein neuer Sachstand zu einer möglichen Entwicklung
des Grundstücks bekannt. Das ursprünglich im Gestaltungsbeirat diskutierte Projekt
wird offensichtlich nicht mehr verfolgt.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
BA vom 14.05.2012, ÖT 19
6.2.2 Anfrage: (Herr Dr. Eymer, vorab schriftlich)
1. Ist der FB-Verwaltung bekannt, ob es in Lübeck Vorhaben der vertikalen
Landwirtschaft gibt?
2. Wie schätzt die Fb-Verwaltung die Chancen der vertikalen Landwirtschaft in
Lübeck perspektivisch ein?
3. Welche stadtplanungsrechtlichen Hindernisse könnten Vorhaben der vertika-
len Landwirtschaft im Weg stehen? Welche städtebaulichen Erfordernisse
müssen geeignete Vorhaben erfüllen?"
Antwort:
Die Verwaltung sagt eine Beantwortung zu.
6.3 Anträge
6.3.1 Keine Verwendung von Tropenholz ohne nachvollziehbare, transparente Zertifi-
zierung, Antrag aus der Bürgerschaft 23.02.2012 TOP 4.24 Drs. Nr. 633 ver-
tagt am 19.03.2012 TOP 6.3.3 und 16.04.2012 TOP 6.3.1
Entsprechend der Selbstverpflichtung der Hansestadt Lübeck mit
dem Beitritt zum Klimabündnis)
In der Hansestadt Lübeck ist bei öffentlichen oder öffentlich geförderten
Baumaßnahmen und solchen mit öffentlicher Beteiligung die Verwendung
von Tropenhölzern zu vermeiden, falls nicht unabweisbare, nachvollziehba-
re Gründe dagegen sprechen.
Stattdessen sollen heimische (europäische) Harthölzer verwendet werden
mit Naturland-Zertifikat und/oder FSC-Zertifikat, das die Herkunft bis zum
Ort des Holzeinschlags vorab transparent darlegt.
Herr Schubert beantragt folgende Änderung.
Der Text lautet demnach wie folgt:
Auf die Verwendung von Tropenholz wird von der Hansestadt Lübeck grund-
sätzlich verzichtet. Ausnahmen von dieser Regelung werden unter Nachweis
der Notwendigkeit und Nachhaltigkeit bis zum Orte des Holzeinschlags den zu-
ständigen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt.
Der Bauausschuss spricht sich einstimmig dafür aus, diesen TOP um eine Sit-
zung zu vertagen, um der Verwaltung die Möglichkeit zur Stellungnahme zu ge-
ben.
Vertagt.
6.3.2 Straßenuhren erhalten, Antrag aus der Bürgerschaft 29.03.2012 TOP 4.9 Drs. Nr.
690
Der Bürgermeister wird aufgefordert, die vorhandenen Straßenuhren zu er-
halten oder durch entsprechende Uhren des neuen Werbepartners erset-
zen zu lassen.
Herr Senator Boden teilt mit, der Verwaltung lägen noch keine Informationen des
Werbepartners hierzu vor seien jedoch zugesagt. Insofern bittet die Verwaltung um
Vertagung.
BA vom 14.05.2012, ÖT 20
Herr Pluschkell bittet zudem darum bei der Behandlung dieses TOP ebenfalls zu be-
richten, was zum Verbleib bzw. zur Zukunft der sogenannten Persil-Uhr bekannt ist.
Der Bauausschuss beschließt einstimmig die Vertagung um eine Sitzung.
6.3.3 Neue Baumschutzsatzung, Antrag aus der Bürgerschaft 29.03.2012
TOP 4.12 Drs. Nr. 693
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Baumschutzsatzung der Hansestadt
Lübeck unter Federführung des Bereichs Naturschutz zu überarbeiten. Bei
der Überarbeitung sollte hinsichtlich des Schutzzwecks die Baumschutz-
satzung der Gemeinde Timmendorfer Strand vom 4. Oktober 2011 als Vor-
bild herangezogen werden. Nach Beratung des Entwurfs der Neufassung
im Umweltausschuss und Beschluss durch die Bürgerschaft ist die Lübe-
cker Baumschutzsatzung vom 18.12.06 außer Kraft zu setzen.
Vertagt.
6.3.4 Umbau Brolingplatz , Antrag aus der Bürgerschaft 29.03.2012 TOP 4.22 Drs. Nr.
721
Der Bürgermeister wird aufgefordert, der Bürgerschaft zu berichten, wie die
aus finanzwirtschaftlichen Gründen um 3 Jahre verlagerte Maßnahme Bro-
lingplatz, erheblich früher zu realisieren wäre. Es mögen folgende Mög-
lichkeiten untersucht werden:
1. Welche genauen Pläne und Vorhaben sind für den Umbau des Bro-
lingplatzes vorgesehen?
2. Ist ein kostengünstiger Umbau, der weit unter der veranschlagten
Summe von 950.000 Euro liegt, mit z. B. Grünflächen und Bäumen
möglich?
3. Wie weit könnten die Umbaukosten von ortsansässigen Stiftungen ge-
tragen werden?
4. Die Initiative Brolingplatz ist bei allen Maßnahmen zum Umbau des
Platzes zu beteiligen.
Der Bürgermeister möchte die Bürgerschaft zur Bürgerschaftssitzung im
Juni 2012 berichten.
Herr Schott berichtet, es sei zunächst ein Wettbewerb mit gutem Ergebnis durchge-
führt worden. Die Preisträger hätten die gestellte Aufgabe gestalterisch und wirt-
schaftlich sehr gut gelöst.
Durch die haushalterische Interimszeit (Vorläufige Haushaltsführung) sei es anschlie-
ßend nicht möglich gewesen, die Umsetzung voranzutreiben. Derzeit sei die Planung
für das Haushaltsjahr 2015, die baulichen Maßnahmen für 2016 vorgesehen. Eine
kostengünstigere Lösung wäre durch Minderungen denkbar.
Dann bestehe insbesondere die Gefahr der Einrichtung eines dauerhaften Provisori-
ums. Die Einbeziehung von Stiftungen wäre grundsätzlich denkbar, um Förderanträ-
ge stellen zu können seien jedoch belastbare Planungen erforderlich, die es momen-
tan noch nicht gibt.
Herr Senator Boden kündigt an die Maßnahme nach Möglichkeit im Investitionspro-
gramm 2013 wieder mit aufzunehmen.
BA vom 14.05.2012, ÖT 21
Die Frage von Herrn Stüttgen zur Zusammensetzung der wesentlichen Kosten be-
antwortet Herr Schott abschließend.
Herr Howe lässt über die Worterteilung für Frau Broos (Bürgerinitiative Brolingplatz)
abstimmen:
Der Bauausschuss stimmt einstimmig zu.
Frau Broos stellt sich vor und bedankt sich für die Berücksichtigung der Interessen
der Bürgerinitiative.
Bauausschuss beschließt einstimmig diesen Punkt als erledigt zu betrachten.
6.3.5 Gefährliche Poller entfernen, Antrag aus der Bürgerschaft 29.03.2012 TOP 4.11
Drs. Nr. 692
Der Bürgermeister wird aufgefordert, Granitpoller von Grünstreifen zu ent-
fernen, wenn der Grünstreifen zwischen Fahrrad- und Fußweg liegt.
Ferner ist die Sinnhaftigkeit aller Poller zu prüfen und ggf. zurückzubauen.
Herr Quirder führt aus, die Poller hätten die Funktion, das Wurzelwerk der Bäume etc.
zu schützen, sie sind somit sinnvoll, sodass seitens der der SPD-Fraktion zugehöri-
gen Bauausschussmitglieder keine Zustimmung erfolgen könne.
Herr Freitag bittet darum, zunächst von der Verwaltung die Begründung zu bekom-
men, aus welchem Grund die Poller in der Berliner Straße stehen müssen.
Herr Senator Boden teilt mit, diese dienen grundsätzlichem dem Schutz des Grün-
streifens. Insbesondere bei Veranstaltung bestünde andernfalls die Gefahr des Be-
parkens.
Herr Pluschkell spricht sich dafür aus, die an dieser Stelle unnötige Diskussion zu
Ende zu bringen.
Herr Howe lässt über den Antrag abstimmen:
Der Bauausschuss lehnt den Antrag mehrheitlich mit 13 Nein- und 1 Jastimme
ab.
Ende des öffentlichen Teils: 18.55 Uhr
Beginn des nichtöffentlichen Teiles: 19.05 Uhr
Siehe eigenes Protokoll.
Ende des nichtöffentlichen Teiles: 19.45 Uhr
Beginn des 2. öffentlichen Teiles: 19.45 Uhr
III. Öffentlicher Teil der Sitzung
17.0 Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
Der Bauausschussvorsitzende teilt mit, es seien im nichtöffentlichen Teil Beschlüsse
gefasst und Berichte zur Kenntnis genommen worden.
BA vom 14.05.2012, ÖT 22
Nachrichtlich die Ergebnisse des nicht öffentlichen Teil:
7.1.1 Niederschrift vom 16.04.2012, nichtöffentlicher
Teil
Mit einer Änderung einstimmig beschlossen.
7.4.1 Bekanntgabe einer Eilentscheidung: Vergabe
Deckensanierung in der Hansestadt Lübeck,
K 28 Moorredder (661)
Kenntnisnahme.
7.4.2 Bekanntgabe einer Eilentscheidung: Vergabe
DSK (Dünne Schichten im Kalteinbau) Verfahren
für diverse Straßen in Lübeck-Travemünde (661)
Kenntnisnahme.
8.1 Siehe Anlage Kenntnisnahme.
9.1 Skandinavienkai, Umbau Anleger 7, Lieferung
von Hydraulikzylindern (691)
Einstimmig empfohlen zu beschließen.
9.2 Energetische Sanierung der Holstentor-
Gemeinschaftsschule,
2. BA (651)
Einstimmig empfohlen zu beschließen.
10.1 Siehe Anlage Kenntnisnahme.
11.1 Gutachterauftrag zur Erstellung des 3. Regiona-
len Nahverkehrsplans der Hansestadt Lübeck (3.
RNVP) (610)
Einstimmig empfohlen zu beschließen.
12.1 Übertragung der Erschließung durch Vertrag auf
Dritte gem. § 124 BauGB B-Plan 19.02.00
Niendorfer Hauptstraße (661)
Einstimmig beschlossen.
12.2 Übertragung der Erschließung durch Vertrag auf
Dritte gem. § 124 BauGB B-Plan 09.54.01 Rat-
zeburger Landstraße/St. Hubertus (661)
Einstimmig beschlossen.
15.1 Anhandgabe des ehemaligen Aqua Top Grund-
stückes (4.525/2.280)
Bei 2 Enthaltungen einstimmig empfohlen zu
beschließen.
Der Vorsitzende beendet die Sitzung um 19.45 Uhr.
Die
nächste Sitzung des Bauausschusses
findet am
04.06.2012 um 16:00 Uhr
im Foyer der Bauverwaltung
statt.
Carl Howe Dennis Bössow
Vorsitzender des Bauausschusses Protokollführer
Bereich Stadtplanung Auszug aus der
5.610.4 Verkehrsplanung N i e d e r s c h r i f t
über die 532. Sitzung des Arbeitskreises für Verkehrsfragen am Dienstag, 24. April 2012, bei der
Polizeidirektion Lübeck in der Possehlstraße 4
Beginn: 08.35 Uhr
Ende: 12.00hr
Anwesend: Frau Wenzel
Herr Wietzel 5.661-1.3 Bereich Verkehr, Straßenverkehrsbehörde
Herr Ohlow 3.327-4 Bereich Verkehrsangelegenheiten
Herr Hansen Polizeidirektion Lübeck, Sachgebiet 1.3
Herr Drever 5.661-2.2 Bereich Verkehr, Straßenbau
Herr Eckardt 5.661-2.1 Bereich Verkehr, Entwurf
Herr Mewes Stadtverkehr Lübeck
Herr Bayer 5.661-2.24 Bereich Verkehr, Verkehrssicherung
Herr Fechtel (zu Pkt. 1+2 , bis 9:40 Uhr) 5.610.4 Bereich Stadtplanung, Fahrradbeauftragter
Herr Schünemann
Herr Krause 5.610.4 Bereich Stadtplanung, Verkehrsplanung Lei-
tung und Geschäftsführung
1. Lindenplatz; Verkehrssicherungsmaßnahmen
(531. Sitzung, Pkt. 3)
Der Verkehrsversuch am Lindenplatz ist am 16. April 2012 angelaufen. In ersten Beobach-
tungen sind von den Teilnehmern keine gravierenden Punkte aufgefallen, die einer sofortigen
Änderung bedürften. Die Feststellungen im Einzelnen:
Polizei
Die Fußgängerquerungen an der Ausfahrt zur Fackenburger Allee sind durch die Signalanlage
sicherer und übersichtlicher geworden. Die Bündelung der Fußgängerquerungen lässt den Kfz-
Verkehr stadtauswärts flüssiger laufen. Die Spurenaufteilung in der Zufahrt von der Facken-
burger Allee ist zwischenzeitlich auch gleichmäßig verteilt, wobei stadteinwärts eine zeitliche
Ausdehnung des Rückstaus beobachtet worden ist.
An der Ausfahrt in die Moislinger Allee wird noch häufig auch aus der mittleren Spur abgebogen.
Dieser Punkt ist weiter zu beobachten.
Straßenverkehrsbehörde
Eine Verlangsamung des Verkehrs ist nicht festgestellt worden. Aufgefallen ist allerdings ebenso
das noch zweispurige Ausfahren in die Moislinger Allee.
Stadtverkehr
Die Situation für den Linienbusverkehr hat sich mit den durchgeführten Maßnahmen kaum geän-
dert. Die Rückstausituation sind normal und beeinträchtigen den Betriebsablauf nicht stärker als
vorher.
Verkehrssicherung
Bei mehreren Beobachtungen konnte eine Beruhigung der Verkehrsabläufe festgestellt werden.
Auch die Ausfahrt in Richtung Stadt stellt sich auch mit der geänderten Verkehrsführung unprob-
lematisch dar.
In der Zufahrt von der Fackenburger Allee ist eine höhere Stauanfälligkeit festgestellt worden.
Auch nachmittags sind hier nun Rückstauungen über die Werner-Kock-Straße hinaus festzustel-
len. ..
Der Verkehrsfluss stadtauswärts von der Puppenbrücke in Richtung Fackenburger Allee ist
deutlich besser geworden.
Fahrradbeauftragter
Insbesondere im morgendlichen Berufs- und Schulverkehr kommt es stadteinwärts auch weiter-
hin zu Rückstauungen für Kfz auf der Fackenburger Allee. Eine marginale Verlängerung ist aller-
dings kaum zu konstatieren.
Die Signalanlage sorgt für eine sichere und gebündelte Querung des Fußgängerverkehrs, hat je-
doch auch den Effekt, dass eilige Fußgänger auf die Querung über die Moislinger Allee
wechseln. Hier kann über den Fußgängerüberweg zu jeder Zeit das Vorrecht einer Querung
ausgeübt werden.
Die in die Moislinger Allee einfahrenden Kfz und die weiter im Kreis bleibenden Radfahrer
müssen sich arrangieren. Hier ist abzuwarten und zu beobachten, wie das gelingt.
Die verlegte Querung des freien Rechtsabbiegers (Bypass zur Fackenburger Allee) ist relativ
eng. Bei mehreren dort wartepflichtigen Radfahrern wird es dort an der Aufstellfläche eng.
Die Sperrelemente, die auf dem abmarkierten Innenkreis des Lindentellers noch aufgestellt wer-
den sollen, werden hinterfragt. Würden sie nicht aufgestellt werden, bliebe eine Ausweichmög-
lichkeit im Notfall, für Eilige allerdings auch ständig, bestehen.
Generell ist zu vermuten, dass es nunmehr eher zu Unfällen im Längsverkehr kommen könnte.
Vom Fahrradbeauftragten ist der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) um eine erste Ein-
schätzung gebeten worden, diese wird vom Fahrradbeauftragten vorgetragen:
ADFC
Es sollten Hinweisschilder Achtung! Geänderte Verkehrsführung aufgestellt werden.
Der Vorwegweiser für Kfz an der Fackenburger Allee sollte der neuen Regelung der Verkehrs-
führung angepasst werden. Auf die Vorankündigungen der Verkehrszeichen Vorfahrt
gewähren könne verzichtet werden.
Die Wartelinie für den zufahrenden Radverkehr in der Moislinger Allee fehlt noch.
Die Wartefläche für Fußgänger auf der eingezogenen Fahrspur an der neuen Signalanlage auf
der Bahnhofsseite sollte gekennzeichnet werden, damit die Fußgänger diese als Wartefläche
erkennen.
An der Querung des freien Rechtsabbiegers sollte die gegenüberliegende Bordabsenkung stadt-
auswärts verschoben werden, damit das Auffahren auf den Radweg verbessert wird.
Grundsätzlich wird festgestellt, dass die neue Regelung begrüßt wird.
Verkehrsplanung
Seitens der Verkehrsplanung wird die Hoffnung geäußert, dass mit dem Versuch der erwartete
Effekt einer Verbesserung der Sicherheit gerade für die unmotorisierten Verkehrsteilnehmer
(jung und alt) erzielt wird. Mit den als Versuch eingeführten Maßnahmen konnte ein jahrelanger
Planungsprozess, der immer wieder durch unterschiedliche politische Vorgaben geprägt war, zu
einem vorläufigen Abschluss gebracht werden. Für die Bemühungen aller Beteiligten wird
gedankt.
Aus den vorgebrachten Einschätzungen ist abzuleiten, dass zu dem derzeitigen Zeitpunkt
lediglich über kleinere Änderungen und Ergänzungen zu entscheiden ist:
Einigkeit wird über die Entfernung der Verkehrszeichen 205 mit Zusatzzeichen 15 m und
50 m an der Fackenburger Allee erzielt. Die Situation ist übersichtlich und durch die verblei-
bende Beschilderung und Markierung ausreichend gekennzeichnet. Die Straßenverkehrs-
behörde ordnet die Entfernung der Verkehrszeichen an
Von der Aufstellung von Hinweisschildern zur neuen Verkehrsführung wird abgesehen.
Die Markierung der Wartelinie für den Radverkehr an der Kreiszufahrt Moislinger Allee ist
entbehrlich, da die Situation durch die neue Fahrbahnrandmarkierung deutlich ist. An der
Fackenburger Allee ist hier eine Klärung notwendig, da die Zufahrt aus dem Kreis in
Richtung Bahnhof frei gehalten werden sollte.
Die Wartefläche auf der ehemaligen Fahrspur in der Zufahrt von der Fackenburger Allee wird
auch nach Beobachtungen der Teilnehmer des Arbeitskreises noch nicht als diese genutzt.
Es wird vor weiteren Maßnahmen die Wirkung der Absperrelemente abgewartet, da zu
erwarten ist, dass diese einen höheren Schutz signalisieren als die derzeitig dort stehenden
Baken. Nach Aussage des Bereiches Verkehr sollen die Absperrungen noch diese Woche
geliefert werden.
Es besteht Einvernehmen, dass die Verkehrsplanung Mitte Mai 2012 eine Verkehrszählung
durchführt, bei der alle Verkehrsarten erhoben werden (Kfz/Bus/Lkw/Rad und Fußgänger) ..
G§Jn=Gnfnüjnhpnhfn333nxpöbW4bnGVJGsO<s%äVGsnbjGs+nöGsVéOn3Gs,s,Gs;é88sénöjGsOnbjGsOnp//GJ;n8tdEKAüüCLG§Jn=Gnfnx4nhpnhfn34önxöbpW4bnGVJGsO<s%äVGsnbpGs+nöGsVéOn3Gs,s,Gs;é88sénöjGsOnbpGsOnp//GJ;nWzEG9éNG§Jn=Gnfnübnhpnhfn34önxpö3W4bnGVJGsO<s%äVGsnb.Gs+nöGsVéOn3Gs,s,Gs;é88sénöjGsOnb.GsOnp//GJ;n E@gKNG§Jn=Gnfnxxnhpnhfn34.nxöbpW4bnGVJGsO<s%äVGsnbbGs+nöGsVéOn3Gs,s,Gs;é88sénöjGsOnbbGsOnp//GJ;nF2sG§Jn=Gnfnx4nhpnhfn34.nxpböW4bnGVJGsO<s%äVGsnbpGs+nöGsVéOn3Gs,s,Gs;é88sénöjGsOnbpGsOnp//GJ;n EGAccLG§Jn=Gnfnx4nhpnhfn34ünxöbfW4bnGVJGsO<s%äVGsnbpGs+nöGsVéOn3Gs,s,Gs;é88sénöjGsOnbpGsOnp//GJ;nG§Jn=Gnfnöjnhpnhfn4bönxö4bW4bnGVJGsO<s%äVGsnjGs+nöGsVéOn3GJ;n0tu0tu0tuwzfG§Jn=Gnfnöbnhpnhfn4bönxbbbW4bnGVJGsO<s%äVGsn.Gs+nöGsVéOn3GJ;n770tu--gG§Jn=Gnfn4nhpnhfn4bönxb.4W4bnGVJGsO<s%äVGsnpGs+nöGsVéOn3GJ;n0tu0tu0tuG§Jn=Gnfnöjnhpnhfn4bönxbüpW4bnGVJGsO<s%äVGsnjGs+nöGsVéOn3GJ;né<0tu0tu0tuhWöG§Jn=Gnfnöbnhpnhfn4bönxpöbW4bnGVJGsO<s%äVGsn.Gs+nöGsVéOn3GJ;n0tu0tu0tu0tuG§Jn=Gnfnö3nhpnhfn4bönxp.3W4bnGVJGsO<s%äVGsnxGs+nöGsVéOn3GJ;negr0tu0tu0tu0tu0tuG§Jn=Gnfnjünhpnhfn4b.nxöö.W4bnGVJGsO<s%äVGsnö4Gs+nöGsVéOn3Gs,s,Gs;é88sénöjGsOnö4GsOnp//GJ;nF5PcKG§Jn=Gnfnöjnhpnhfn4b.nxö4bW4bnGVJGsO<s%äVGsnjGs+nöGsVéOn3GJ;nvv§0tu0tu0tuG§Jn=Gnfn4nhpnhfn4b.nxb.4W4bnGVJGsO<s%äVGsnpGs+nöGsVéOn3GJ;n0tu0tu0tuG§Jn=Gnfnöjnhpnhfn4b.nxbüpW4bnGVJGsO<s%äVGsnjGs+nöGsVéOn3GJ;né<0tu0tu0tu0tuG§Jn=Gnfnöjnhpnhfn4b.nxpf4W4bnGVJGsO<s%äVGsnjGs+nöGsVéOn3GJ;n<<0tu0tu0tu0tuG§Jn=Gnfnbönhpnhfn4b.nxp.3W4bnGVJGsO<s%äVGsnüGs+nöGsVéOn3Gs,s,Gs;é88sénöjGsOnüGsOnp//GJ;nF /PK:G§Jn=Gnfnjünhpnhfn4bünxöö.W4bnGVJGsO<s%äVGsnö4Gs+nöGsVéOn3Gs,s,Gs;é88sénöjGsOnö4GsOnp//GJ;nF5%%Lage im
Nahversorgungs-
zentrum NVZ St. Lorenz-Nord
Schwartauer Allee /
Schlachthof (in Prüfung)
Nächstgelegenen Zentrale
Versorgungsbereiche:
Lübecker Innenstadt (ca. 1,3
km), STZ Östliche Ziegelstraße
(rd. 1,4 km), STZ Schwartauer
Landstraße (ca. 1,3 km)
Umfeld
v. a. durch Wohnen und
Gewerbe geprägt; bis auf den
Mikrostandort
2. Mikrostandort
STZ
Schwartauer
Landstr.
Radius
ca. 500 m
Sonderstandort
Bei der Lohmühle
schematisch
Merkmale
6
CIMA 2012
Gewerbe geprägt; bis auf den
Syk Markt keine Einzelhandels-
vorprägung im Umfeld
Sehr gute
MIV-Erreichbark eit
Sehr gute
ÖPNV-Anbindung
Fuß- und Radweg
anliegend;
bisher keine
Querungsmöglichkeit der
Schwartauer Allee für
Fußgänger und Radfahrer in
Höhe des Standortes
Sehr gute
Werbesicht-
anbindung
VPQmöVm3mZ-m2äm23mwwwm4ä:vk5vmV(QVo)oÖ(VoJmv-Voßm:Vo(8)mwVo0o0Vo8ppo8m:-Vo)mv-Vo)mä77VQmptnBKUZZLRVPQmöVm3m45m2äm23mw5:m4:väk5vmV(QVo)oÖ(VoJmväVoßm:Vo(8)mwVo0o0Vo8ppo8m:-Vo)mväVo)mä77VQmk.BVF8NVPQmöVm3mZvm2äm23mw5:m4ä:wk5vmV(QVo)oÖ(VoJmvcVoßm:Vo(8)mwVo0o0Vo8ppo8m:-Vo)mvcVo)mä77VQm B=©KNVPQmöVm3m44m2äm23mw5cm4:väk5vmV(QVo)oÖ(VoJmvvVoßm:Vo(8)mwVo0o0Vo8ppo8m:-Vo)mvvVo)mä77VQm§roVPQmöVm3m45m2äm23mw5cm4äv:k5vmV(QVo)oÖ(VoJmväVoßm:Vo(8)mwVo0o0Vo8ppo8m:-Vo)mväVo)mä77VQm BVU11RVPQmöVm3m45m2äm23mw5Zm4:v3k5vmV(QVo)oÖ(VoJmväVoßm:Vo(8)mwVo0o0Vo8ppo8m:-Vo)mväVo)mä77VQmVPQmöVm3m:-m2äm23m5v:m4:5vk5vmV(QVo)oÖ(VoJm-Voßm:Vo(8)mwVQmat+at+at+/.3VPQmöVm3m:vm2äm23m5v:m4vvvk5vmV(QVo)oÖ(VoJmcVoßm:Vo(8)mwVQm;;9at+gg©VPQmöVm3m5m2äm23m5v:m4vc5k5vmV(QVo)oÖ(VoJmäVoßm:Vo(8)mwVQmat+at+at+VPQmöVm3m:-m2äm23m5v:m4vZäk5vmV(QVo)oÖ(VoJm-Voßm:Vo(8)mwVQm98at+at+at+2k:VPQmöVm3m:vm2äm23m5v:m4ä:vk5vmV(QVo)oÖ(VoJmcVoßm:Vo(8)mwVQmat+at+at+at+VPQmöVm3m:wm2äm23m5v:m4äcwk5vmV(QVo)oÖ(VoJm4Voßm:Vo(8)mwVQmb©zat+at+at+at+at+VPQmöVm3m-Zm2äm23m5vcm4::ck5vmV(QVo)oÖ(VoJm:5Voßm:Vo(8)mwVo0o0Vo8ppo8m:-Vo)m:5Vo)mä77VQm§yS1KVPQmöVm3m:-m2äm23m5vcm4:5vk5vmV(QVo)oÖ(VoJm-Voßm:Vo(8)mwVQmOOPat+at+at+VPQmöVm3m5m2äm23m5vcm4vc5k5vmV(QVo)oÖ(VoJmäVoßm:Vo(8)mwVQmat+at+at+VPQmöVm3m:-m2äm23m5vcm4vZäk5vmV(QVo)oÖ(VoJm-Voßm:Vo(8)mwVQm98at+at+at+at+VPQmöVm3m:-m2äm23m5vcm4ä35k5vmV(QVo)oÖ(VoJm-Voßm:Vo(8)mwVQm%at+at+at+at+VPQmöVm3mv:m2äm23m5vcm4äcwk5vmV(QVo)oÖ(VoJmZVoßm:Vo(8)mwVo0o0Vo8ppo8m:-Vo)mZVo)mä77VQm§G7SKüVPQmöVm3m-Zm2äm23m5vZm4::ck5vmV(QVo)oÖ(VoJm:5Voßm:Vo(8)mwVo0o0Vo8ppo8m:-Vo)m:5Vo)mä77VQm§yFazit Mikrostandort Lage im im Nahversorgungszentrum NVZ St. Lorenz-Nord Schwartauer Allee / Schlachthof
(in Prüfung). Es liegen gut geeignete Rahmenbedingungen für die Ansiedlung des projektierten
Verbrauchermarktes vor. Als positiv ist u. a. die Lage in der Lübecker Kernstadt sowie die
sehr gute verkehrliche Erreichbarkeit (MIV wie ÖPNV) zu nennen.
2. Mikrostandort
Fazit
7
CIMA 2012
Der Standort verfügt über Wohngebietsbezug. Allerdi
ngs liegt diesbezüglich städtebaulich
keine ideale Einbindung vor, da der Standort in Ran
dlage zur direkt südwestlich
anschließenden verdichteten Wohnbebauung situiert i
st, während sich östlich und nördlich
gewerblich genutzte Bereiche anschließen. Soweit de
r CIMA bekannt, liegen innerhalb des
Wohngebiets keine geeigneten Flächen zur Ansiedlung
eines modernen Nahversorgers vor.
Der geplante Nutzungsmix aus Einzelhandel, Wohnen
und Dienstleistung ist aus städtebaulicher
Perspektive positiv zu werten und entspricht dem
Charakter eines Nahversorgungszentrums.
G§Jn=Gnfnüjnhpnhfn333nxpöbW4bnGVJGsO<s%äVGsnbjGs+nöGsVéOn3Gs,s,Gs;é88sénöjGsOnbjGsOnp//GJ;n8tdEKAüüCLG§Jn=Gnfnx4nhpnhfn34önxöbpW4bnGVJGsO<s%äVGsnbpGs+nöGsVéOn3Gs,s,Gs;é88sénöjGsOnbpGsOnp//GJ;nWzEG9éNG§Jn=Gnfnübnhpnhfn34önxpö3W4bnGVJGsO<s%äVGsnb.Gs+nöGsVéOn3Gs,s,Gs;é88sénöjGsOnb.GsOnp//GJ;n E@gKNG§Jn=Gnfnxxnhpnhfn34.nxöbpW4bnGVJGsO<s%äVGsnbbGs+nöGsVéOn3Gs,s,Gs;é88sénöjGsOnbbGsOnp//GJ;nF2sG§Jn=Gnfnx4nhpnhfn34.nxpböW4bnGVJGsO<s%äVGsnbpGs+nöGsVéOn3Gs,s,Gs;é88sénöjGsOnbpGsOnp//GJ;n EGAccLG§Jn=Gnfnx4nhpnhfn34ünxöbfW4bnGVJGsO<s%äVGsnbpGs+nöGsVéOn3Gs,s,Gs;é88sénöjGsOnbpGsOnp//GJ;nG§Jn=Gnfnöjnhpnhfn4bönxö4bW4bnGVJGsO<s%äVGsnjGs+nöGsVéOn3GJ;n0tu0tu0tuwzfG§Jn=Gnfnöbnhpnhfn4bönxbbbW4bnGVJGsO<s%äVGsn.Gs+nöGsVéOn3GJ;n770tu--gG§Jn=Gnfn4nhpnhfn4bönxb.4W4bnGVJGsO<s%äVGsnpGs+nöGsVéOn3GJ;n0tu0tu0tuG§Jn=Gnfnöjnhpnhfn4bönxbüpW4bnGVJGsO<s%äVGsnjGs+nöGsVéOn3GJ;né<0tu0tu0tuhWöG§Jn=Gnfnöbnhpnhfn4bönxpöbW4bnGVJGsO<s%äVGsn.Gs+nöGsVéOn3GJ;n0tu0tu0tu0tuG§Jn=Gnfnö3nhpnhfn4bönxp.3W4bnGVJGsO<s%äVGsnxGs+nöGsVéOn3GJ;negr0tu0tu0tu0tu0tuG§Jn=Gnfnjünhpnhfn4b.nxöö.W4bnGVJGsO<s%äVGsnö4Gs+nöGsVéOn3Gs,s,Gs;é88sénöjGsOnö4GsOnp//GJ;nF5PcKG§Jn=Gnfnöjnhpnhfn4b.nxö4bW4bnGVJGsO<s%äVGsnjGs+nöGsVéOn3GJ;nvv§0tu0tu0tuG§Jn=Gnfn4nhpnhfn4b.nxb.4W4bnGVJGsO<s%äVGsnpGs+nöGsVéOn3GJ;n0tu0tu0tuG§Jn=Gnfnöjnhpnhfn4b.nxbüpW4bnGVJGsO<s%äVGsnjGs+nöGsVéOn3GJ;né<0tu0tu0tu0tuG§Jn=Gnfnöjnhpnhfn4b.nxpf4W4bnGVJGsO<s%äVGsnjGs+nöGsVéOn3GJ;n<<0tu0tu0tu0tuG§Jn=Gnfnbönhpnhfn4b.nxp.3W4bnGVJGsO<s%äVGsnüGs+nöGsVéOn3Gs,s,Gs;é88sénöjGsOnüGsOnp//GJ;nF /PK:G§Jn=Gnfnjünhpnhfn4bünxöö.W4bnGVJGsO<s%äVGsnö4Gs+nöGsVéOn3Gs,s,Gs;é88sénöjGsOnö4GsOnp//GJ;nF5%%Gesamtvorhaben, Erschließung und Stellplatzsituation
Nutzungsmix aus: Einzelhandel - Verbrauchermarkt und
Einzelhandelskonzessionäre
Wohnen - genaue Ausgestaltung ist im
Rahmen B-Planung noch zu
prüfen;
Dienstleistung - genaue Ausgestaltung ist im
Rahmen B-Planung noch zu
prüfen (bspw. Arztpraxen, med.
Dienstleistungen); 3. Vorhaben Gesamtvorhaben
8
CIMA 2012
Dienstleistungen);
Gewerbliche Nutzung
geringfügig für zukünftige
Entwicklung Fa. Nordfrost
Funktionale
Erschließung
für
Kundenverkehr über die
Schwartauer Allee und für die
Anlieferung über die
Katharinenstraße geplant
Mit rd. 185
Stellplätzen
adäquate Stellplatzsituation
Quelle: Architekturbüro Wieczorek (Hattstedt) über
Hansestadt Lübeck
Bearbeitung: CIMA Beratung + Management GmbH 2012
G§Jn=Gnfnüjnhpnhfn333nxpöbW4bnGVJGsO<s%äVGsnbjGs+nöGsVéOn3Gs,s,Gs;é88sénöjGsOnbjGsOnp//GJ;n8tdEKAüüCLG§Jn=Gnfnx4nhpnhfn34önxöbpW4bnGVJGsO<s%äVGsnbpGs+nöGsVéOn3Gs,s,Gs;é88sénöjGsOnbpGsOnp//GJ;nWzEG9éNG§Jn=Gnfnübnhpnhfn34önxpö3W4bnGVJGsO<s%äVGsnb.Gs+nöGsVéOn3Gs,s,Gs;é88sénöjGsOnb.GsOnp//GJ;n E@gKNG§Jn=Gnfnxxnhpnhfn34.nxöbpW4bnGVJGsO<s%äVGsnbbGs+nöGsVéOn3Gs,s,Gs;é88sénöjGsOnbbGsOnp//GJ;nF2sG§Jn=Gnfnx4nhpnhfn34.nxpböW4bnGVJGsO<s%äVGsnbpGs+nöGsVéOn3Gs,s,Gs;é88sénöjGsOnbpGsOnp//GJ;n EGAccLG§Jn=Gnfnx4nhpnhfn34ünxöbfW4bnGVJGsO<s%äVGsnbpGs+nöGsVéOn3Gs,s,Gs;é88sénöjGsOnbpGsOnp//GJ;nG§Jn=Gnfnöjnhpnhfn4bönxö4bW4bnGVJGsO<s%äVGsnjGs+nöGsVéOn3GJ;n0tu0tu0tuwzfG§Jn=Gnfnöbnhpnhfn4bönxbbbW4bnGVJGsO<s%äVGsn.Gs+nöGsVéOn3GJ;n770tu--gG§Jn=Gnfn4nhpnhfn4bönxb.4W4bnGVJGsO<s%äVGsnpGs+nöGsVéOn3GJ;n0tu0tu0tuG§Jn=Gnfnöjnhpnhfn4bönxbüpW4bnGVJGsO<s%äVGsnjGs+nöGsVéOn3GJ;né<0tu0tu0tuhWöG§Jn=Gnfnöbnhpnhfn4bönxpöbW4bnGVJGsO<s%äVGsn.Gs+nöGsVéOn3GJ;n0tu0tu0tu0tuG§Jn=Gnfnö3nhpnhfn4bönxp.3W4bnGVJGsO<s%äVGsnxGs+nöGsVéOn3GJ;negr0tu0tu0tu0tu0tuG§Jn=Gnfnjünhpnhfn4b.nxöö.W4bnGVJGsO<s%äVGsnö4Gs+nöGsVéOn3Gs,s,Gs;é88sénöjGsOnö4GsOnp//GJ;nF5PcKG§Jn=Gnfnöjnhpnhfn4b.nxö4bW4bnGVJGsO<s%äVGsnjGs+nöGsVéOn3GJ;nvv§0tu0tu0tuG§Jn=Gnfn4nhpnhfn4b.nxb.4W4bnGVJGsO<s%äVGsnpGs+nöGsVéOn3GJ;n0tu0tu0tuG§Jn=Gnfnöjnhpnhfn4b.nxbüpW4bnGVJGsO<s%äVGsnjGs+nöGsVéOn3GJ;né<0tu0tu0tu0tuG§Jn=Gnfnöjnhpnhfn4b.nxpf4W4bnGVJGsO<s%äVGsnjGs+nöGsVéOn3GJ;n<<0tu0tu0tu0tuG§Jn=Gnfnbönhpnhfn4b.nxp.3W4bnGVJGsO<s%äVGsnüGs+nöGsVéOn3Gs,s,Gs;é88sénöjGsOnüGsOnp//GJ;nF /PK:G§Jn=Gnfnjünhpnhfn4bünxöö.W4bnGVJGsO<s%äVGsnö4Gs+nöGsVéOn3Gs,s,Gs;é88sénöjGsOnö4GsOnp//GJ;nF5%%Flächen- und Umsatzgerüst Verbrauchermarkt inklusive
Einzelhandelskonzessionäre
Verbrauchermarkt
mit
einer eigengenutzten
Verkaufsfläche von
3.000 qm (inkl. Kassenzone,
Frischetheken)
Einzelhandelskonzes-
sionäre
(jeweils nur
Verkaufsfläche):
- Bäckerei-Café:
rd. 40 qm VKF
- Metzger/Imbiss:
rd. 35 qm VKF
3. Vorhaben
CIMA Warengruppe Verkaufs-
fläche in qm
Umsatz in
Mio. Vorhabenrelevanter periodischer Bedarf
2.989 13,6
Lebensmittel, Reformwaren
2.508
10,8
Gesundheit und Körperpflege
384
2,5
übriger periodischer Bedarf (Schnittblumen, Zeitschriften, etc.)
97 0,3
Vorhabenrelevanter aperiodischer Bedarf
211 0,5
Persönlicher Bedarf insgesamt
28
0,1
Verkaufsflächen- und Umsatzstruktur
9
CIMA 2012
rd. 35 qm VKF
- Zeitschriften-/
Tabakwaren- Shop:
rd. 40 qm VKF
- Apotheke: rd. 85 qm VKF
Umsatzschätzung
auf Basis
der örtlichen
Wettbewerbssituation
unter Einbeziehung
branchen- und
betriebstypenspezifischer
Flächenproduktivitäten
Quelle: CIMA GmbH 2012
Anmerkung: Prozentual angepasste Branchenaufteilun
g, Umsatz geschätzt brutto p. a.nach Erfahrungen de
r
CIMA Beratung + Management GmbH und unter Berücksi
chtigung der Wettbewerbssituation, Rundungsdifferen
zen möglich, Sanitätswaren
hier abweichend zur Lübecker Sortimentsliste (dort
zentrenrelevant) der Warengruppe Gesundheit und K
örperpflege zugeordnet.
Persönlicher Bedarf insgesamt
28
0,1
Bekleidung, Wäsche 28 0,1
Medien und Technik insgesamt 36 0,1
Bücher, Schreibwaren 13 0,0
Elektroartikel/Unterhaltungselektronik,
Foto, Computer und Zubehör, Neue Medien
23 0,1
Spiel, Sport, Hobby insgesamt 10 0,0
Spielwaren
3 0,0
Hobbybedarf (Fahrräder) 8 0,0
Geschenke, Glas, Porzellan, Keramik, Hausrat 41 0,1
Einrichtungsbedarf insgesamt 5 0,0
Baumarktspezifische Sortimente insgesamt 91 0,2
Vorhabenrelevanter Einzelhandel insgesamt
3.200
14,1
G§Jn=Gnfnüjnhpnhfn333nxpöbW4bnGVJGsO<s%äVGsnbjGs+nöGsVéOn3Gs,s,Gs;é88sénöjGsOnbjGsOnp//GJ;n8tdEKAüüCLG§Jn=Gnfnx4nhpnhfn34önxöbpW4bnGVJGsO<s%äVGsnbpGs+nöGsVéOn3Gs,s,Gs;é88sénöjGsOnbpGsOnp//GJ;nWzEG9éNG§Jn=Gnfnübnhpnhfn34önxpö3W4bnGVJGsO<s%äVGsnb.Gs+nöGsVéOn3Gs,s,Gs;é88sénöjGsOnb.GsOnp//GJ;n E@gKNG§Jn=Gnfnxxnhpnhfn34.nxöbpW4bnGVJGsO<s%äVGsnbbGs+nöGsVéOn3Gs,s,Gs;é88sénöjGsOnbbGsOnp//GJ;nF2sG§Jn=Gnfnx4nhpnhfn34.nxpböW4bnGVJGsO<s%äVGsnbpGs+nöGsVéOn3Gs,s,Gs;é88sénöjGsOnbpGsOnp//GJ;n EGAccLG§Jn=Gnfnx4nhpnhfn34ünxöbfW4bnGVJGsO<s%äVGsnbpGs+nöGsVéOn3Gs,s,Gs;é88sénöjGsOnbpGsOnp//GJ;nG§Jn=Gnfnöjnhpnhfn4bönxö4bW4bnGVJGsO<s%äVGsnjGs+nöGsVéOn3GJ;n0tu0tu0tuwzfG§Jn=Gnfnöbnhpnhfn4bönxbbbW4bnGVJGsO<s%äVGsn.Gs+nöGsVéOn3GJ;n770tu--gG§Jn=Gnfn4nhpnhfn4bönxb.4W4bnGVJGsO<s%äVGsnpGs+nöGsVéOn3GJ;n0tu0tu0tuG§Jn=Gnfnöjnhpnhfn4bönxbüpW4bnGVJGsO<s%äVGsnjGs+nöGsVéOn3GJ;né<0tu0tu0tuhWöG§Jn=Gnfnöbnhpnhfn4bönxpöbW4bnGVJGsO<s%äVGsn.Gs+nöGsVéOn3GJ;n0tu0tu0tu0tuG§Jn=Gnfnö3nhpnhfn4bönxp.3W4bnGVJGsO<s%äVGsnxGs+nöGsVéOn3GJ;negr0tu0tu0tu0tu0tuG§Jn=Gnfnjünhpnhfn4b.nxöö.W4bnGVJGsO<s%äVGsnö4Gs+nöGsVéOn3Gs,s,Gs;é88sénöjGsOnö4GsOnp//GJ;nF5PcKG§Jn=Gnfnöjnhpnhfn4b.nxö4bW4bnGVJGsO<s%äVGsnjGs+nöGsVéOn3GJ;nvv§0tu0tu0tuG§Jn=Gnfn4nhpnhfn4b.nxb.4W4bnGVJGsO<s%äVGsnpGs+nöGsVéOn3GJ;n0tu0tu0tuG§Jn=Gnfnöjnhpnhfn4b.nxbüpW4bnGVJGsO<s%äVGsnjGs+nöGsVéOn3GJ;né<0tu0tu0tu0tuG§Jn=Gnfnöjnhpnhfn4b.nxpf4W4bnGVJGsO<s%äVGsnjGs+nöGsVéOn3GJ;n<<0tu0tu0tu0tuG§Jn=Gnfnbönhpnhfn4b.nxp.3W4bnGVJGsO<s%äVGsnüGs+nöGsVéOn3Gs,s,Gs;é88sénöjGsOnüGsOnp//GJ;nF /PK:G§Jn=Gnfnjünhpnhfn4bünxöö.W4bnGVJGsO<s%äVGsnö4Gs+nöGsVéOn3Gs,s,Gs;é88sénöjGsOnö4GsOnp//GJ;nF5%%Einzugsgebiet, Hauptwettbewerb und
Zentrale Versorgungsbereiche (ZVB)
Abgrenzung
auf der
Grundlage verkehrlicher,
topografischer und
siedlungsstruktureller
Gegebenheiten sowie
hinsichtlich der
Wettbewerbssituation des
Einzelhandels im näheren
und weiteren Umfeld
gemäß des ökonome-
trischen HUFF-
Simulationsmodells 4. Einzugsgebiet, ZVB und Wettbewerb
Hauptwettbewerb
Vollsortimenter
(inkl. zugehörige
Getränkemärkte)
ab 1.500 qm VKF
1: Edeka
2: Famila
3: Sky
4: Sky
5: Famila
6: Edeka
7: Edeka
8: Rewe
9: Perfetto / Karstadt
10: Famila
11: Plaza
12: Edeka
13: Sky
14: Sky
15: CITTI
16: Plaza
17: Sky
S 2
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Die Veränderung der bestehenden Wettbewerbslage allein ist baurechtlich irrelevant. Erforderlich ist eine
Wirkungsintensität, die negative städtebauliche Effekte nach sich zieht.
Das OVG Koblenz und das OVG Lüneburg haben unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art angenommen, wenn ein
Planvorhaben der Standortgemeinde zu Lasten der Nachbargemeinde eine Umsatzumverteilung von wenigstens 10 %
erwarten lässt*
Unzumutbar im Sinne eines Hindernis-Schwellenwertes ist ein Kaufkraftabfluss nach der obergerichtlichen
Rechtsprechung zumeist erst dann, wenn die Umsatzumverteilung deutlich mehr als 10 % beträgt. Genannt wird ein
Mindestwert von etwa 20 bis
25 %.
Methodik
17
CIMA 2012
Mindestwert von etwa 20 bis
25 %.
Die CIMA nimmt im Allgemeinen die 10 Prozent-Schwe
lle als Bewertungsmaßstab
zur Beurteilung der Verträglichkeit auf die Zentra
len Versorgungsbereiche im
Untersuchungsgebiet. Je nach der Situation vor Ort
sind dabei jedoch branchenspezifische
Abweichungen (nach oben und unten) grundsätzlich mö
glich, um gegebenenfalls den
speziellen Gegebenheiten gerecht zu werden.
Eine detaillierte wirkungsanalytische Prüfung der A
uswirkungen
des geringen Umsatzanteils im aperiodischen
Bereich
(rd. 0,5 Mio. ) entfällt. Würde man ihn grob verz
errt allein auf den Umsatz der Lübecker Innenstadt
im
Angebotsbereich zentrenrelevanter aperiodischer Bed
arf in Höhe von rd. 324,1 Mio. p. a. beziehen, er
mittelt sich
rechnerisch eine Umsatzumverteilungsquote von mar
ginalen rd. 0,15 %.
Bis auf das baumarktspezifsiche Randsortiment (rd.
90 qm VKF), sind die im Gesamtvorhaben angebotenen
Sortimente
entweder nahversorgungs- oder zentrenrelevant gemäß
der
Lübecker Liste
.
*Urteil vom 25.04.2001, 8 A 11441/00, BauR 2002, 577
= NVwZ-RR 2001, 638; OVG Münster, Urteil vom 05.09
.1997, 7 A 2902/93, BauR 1998, 309 = BRS 59, Nr. 70
VPQmöVm3mZ-m2äm23mwwwm4ä:vk5vmV(QVo)oÖ(VoJmv-Voßm:Vo(8)mwVo0o0Vo8ppo8m:-Vo)mv-Vo)mä77VQmptnBKUZZLRVPQmöVm3m45m2äm23mw5:m4:väk5vmV(QVo)oÖ(VoJmväVoßm:Vo(8)mwVo0o0Vo8ppo8m:-Vo)mväVo)mä77VQmk.BVF8NVPQmöVm3mZvm2äm23mw5:m4ä:wk5vmV(QVo)oÖ(VoJmvcVoßm:Vo(8)mwVo0o0Vo8ppo8m:-Vo)mvcVo)mä77VQm B=©KNVPQmöVm3m44m2äm23mw5cm4:väk5vmV(QVo)oÖ(VoJmvvVoßm:Vo(8)mwVo0o0Vo8ppo8m:-Vo)mvvVo)mä77VQm§roVPQmöVm3m45m2äm23mw5cm4äv:k5vmV(QVo)oÖ(VoJmväVoßm:Vo(8)mwVo0o0Vo8ppo8m:-Vo)mväVo)mä77VQm BVU11RVPQmöVm3m45m2äm23mw5Zm4:v3k5vmV(QVo)oÖ(VoJmväVoßm:Vo(8)mwVo0o0Vo8ppo8m:-Vo)mväVo)mä77VQmVPQmöVm3m:-m2äm23m5v:m4:5vk5vmV(QVo)oÖ(VoJm-Voßm:Vo(8)mwVQmat+at+at+/.3VPQmöVm3m:vm2äm23m5v:m4vvvk5vmV(QVo)oÖ(VoJmcVoßm:Vo(8)mwVQm;;9at+gg©VPQmöVm3m5m2äm23m5v:m4vc5k5vmV(QVo)oÖ(VoJmäVoßm:Vo(8)mwVQmat+at+at+VPQmöVm3m:-m2äm23m5v:m4vZäk5vmV(QVo)oÖ(VoJm-Voßm:Vo(8)mwVQm98at+at+at+2k:VPQmöVm3m:vm2äm23m5v:m4ä:vk5vmV(QVo)oÖ(VoJmcVoßm:Vo(8)mwVQmat+at+at+at+VPQmöVm3m:wm2äm23m5v:m4äcwk5vmV(QVo)oÖ(VoJm4Voßm:Vo(8)mwVQmb©zat+at+at+at+at+VPQmöVm3m-Zm2äm23m5vcm4::ck5vmV(QVo)oÖ(VoJm:5Voßm:Vo(8)mwVo0o0Vo8ppo8m:-Vo)m:5Vo)mä77VQm§yS1KVPQmöVm3m:-m2äm23m5vcm4:5vk5vmV(QVo)oÖ(VoJm-Voßm:Vo(8)mwVQmOOPat+at+at+VPQmöVm3m5m2äm23m5vcm4vc5k5vmV(QVo)oÖ(VoJmäVoßm:Vo(8)mwVQmat+at+at+VPQmöVm3m:-m2äm23m5vcm4vZäk5vmV(QVo)oÖ(VoJm-Voßm:Vo(8)mwVQm98at+at+at+at+VPQmöVm3m:-m2äm23m5vcm4ä35k5vmV(QVo)oÖ(VoJm-Voßm:Vo(8)mwVQm%at+at+at+at+VPQmöVm3mv:m2äm23m5vcm4äcwk5vmV(QVo)oÖ(VoJmZVoßm:Vo(8)mwVo0o0Vo8ppo8m:-Vo)mZVo)mä77VQm§G7SKüVPQmöVm3m-Zm2äm23m5vZm4::ck5vmV(QVo)oÖ(VoJm:5Voßm:Vo(8)mwVo0o0Vo8ppo8m:-Vo)m:5Vo)mä77VQm§y5. Verträglichkeitsanalyse
Das Vorhaben stellt sich gemäß Analyse der CIMA wirkungsanalytisch als verträglich dar. Von einer lt.
städtebaulicher Kriterien maßgeblichen Strukturschädigung Zentraler Lagebereiche wie auch der
Nahversorgungsstruktur allgemein ist nicht auszugehen.
Dies gilt auch für den benachbarten Wettbewerbsstandort des STZ Schwartauer Landstraße , für den
sich modellhaft mit rd. 11 % (für den untersuchungsrelevanten periodischen Bedarfsbereich insgesamt)
ein Wert oberhalb des Abwägungsschwellenwertes von 10 % ermittelt . Dieser (auch)
verkehrsorientiert aufgestellte Lagebereich verfügt als Kopplungsstandort (Famila Verbrauchermarkt,
Aldi, Lidl, Rossman Drogeriemarkt) über eine starke Aufstellung und ist deshalb in der Lage, die
Ansiedlung des hier untersuchten Verbrauchermarktes zu tolerieren. Städtebauliche Bewertung § 11 (3) BauNVO
20
CIMA 2012
Ansiedlung des hier untersuchten Verbrauchermarktes
zu tolerieren.
Für alle weiteren untersuchten Zentralen Versorgung
sbereiche ermitteln sich modellhaft
Umsatzumverteilungsquoten, die unterhalb der 10-%-S
chwelle rangieren.
Mit einer Quote von rd. 8 %
(
für den untersuchungsrelevanten periodischen Bedarf
sbereich insgesamt) ist dabei das ebenfalls
benachbarte
STZ Östliche Ziegelstraße
nennenswert betroffen. Vor dem Hintergrund der star
ken
Aufstellung dieses Standortes (E-Center, Rewe, Aldi
, Penny, Budnikowsky Drogeriemarkt) in
verkehrsstrukturell günstiger Lage ist marktanalyti
sch nicht von einer gemäß städtebaulicher Kriterien
maßgeblichen Schädigung auszugehen.
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Ansonsten ergeben sich modellanalytisch für alle weiteren betrachteten Zentralen
Versorgungsbereiche sei es in Lübeck wie auch in Stockelsdorf und Bad Schwartau
Umsatzumverteilungsquoten, die keine signifikanten Strukturschädigung signalisieren. Dies betrifft
auch die Auswirkungen auf die jeweiligen Innenstädte.
Das Untersuchungsvorhaben wird gegenüber dem ca. 370 Meter südlich an der Schwartauer Straße
agierenden Sky Markt eine signifikante Umsatzumverteilung auslösen. Ein mittel- bis langfristiger
Marktaustritt dieses Anbieters kann nicht ausgeschlossen werden. Dies hätte aber hinsichtlich der
Nahversorgungssituation keine maßgeblichen Auswirkungen. Das aus Kundensicht attraktivere bzw.
umfassender aufgestellte Nahversorgungsangebot des Planvorhabens würde diese
Versorgungsaufgabe übernehmen. Städtebauliche Bewertung § 11 (3) BauNVO
21
CIMA 2012
Versorgungsaufgabe übernehmen.
Bezogen auf das gesamte Einzugsgebiet ist gemäß Ana
lyse der CIMA nicht von
maßgeblichen, schädlichen, Auswirk ungen auf die Vers
orgung der Bevölk erung
auszugehen. Mit dem bisher im Einzugsgebiet nicht a
nsässigen Anbieter
Kaufland würde sich aus Kundensicht die Angebotspal
ette im Segment
Nahversorgung erweitern.
VPQmöVm3mZ-m2äm23mwwwm4ä:vk5vmV(QVo)oÖ(VoJmv-Voßm:Vo(8)mwVo0o0Vo8ppo8m:-Vo)mv-Vo)mä77VQmptnBKUZZLRVPQmöVm3m45m2äm23mw5:m4:väk5vmV(QVo)oÖ(VoJmväVoßm:Vo(8)mwVo0o0Vo8ppo8m:-Vo)mväVo)mä77VQmk.BVF8NVPQmöVm3mZvm2äm23mw5:m4ä:wk5vmV(QVo)oÖ(VoJmvcVoßm:Vo(8)mwVo0o0Vo8ppo8m:-Vo)mvcVo)mä77VQm B=©KNVPQmöVm3m44m2äm23mw5cm4:väk5vmV(QVo)oÖ(VoJmvvVoßm:Vo(8)mwVo0o0Vo8ppo8m:-Vo)mvvVo)mä77VQm§roVPQmöVm3m45m2äm23mw5cm4äv:k5vmV(QVo)oÖ(VoJmväVoßm:Vo(8)mwVo0o0Vo8ppo8m:-Vo)mväVo)mä77VQm BVU11RVPQmöVm3m45m2äm23mw5Zm4:v3k5vmV(QVo)oÖ(VoJmväVoßm:Vo(8)mwVo0o0Vo8ppo8m:-Vo)mväVo)mä77VQmVPQmöVm3m:-m2äm23m5v:m4:5vk5vmV(QVo)oÖ(VoJm-Voßm:Vo(8)mwVQmat+at+at+/.3VPQmöVm3m:vm2äm23m5v:m4vvvk5vmV(QVo)oÖ(VoJmcVoßm:Vo(8)mwVQm;;9at+gg©VPQmöVm3m5m2äm23m5v:m4vc5k5vmV(QVo)oÖ(VoJmäVoßm:Vo(8)mwVQmat+at+at+VPQmöVm3m:-m2äm23m5v:m4vZäk5vmV(QVo)oÖ(VoJm-Voßm:Vo(8)mwVQm98at+at+at+2k:VPQmöVm3m:vm2äm23m5v:m4ä:vk5vmV(QVo)oÖ(VoJmcVoßm:Vo(8)mwVQmat+at+at+at+VPQmöVm3m:wm2äm23m5v:m4äcwk5vmV(QVo)oÖ(VoJm4Voßm:Vo(8)mwVQmb©zat+at+at+at+at+VPQmöVm3m-Zm2äm23m5vcm4::ck5vmV(QVo)oÖ(VoJm:5Voßm:Vo(8)mwVo0o0Vo8ppo8m:-Vo)m:5Vo)mä77VQm§yS1KVPQmöVm3m:-m2äm23m5vcm4:5vk5vmV(QVo)oÖ(VoJm-Voßm:Vo(8)mwVQmOOPat+at+at+VPQmöVm3m5m2äm23m5vcm4vc5k5vmV(QVo)oÖ(VoJmäVoßm:Vo(8)mwVQmat+at+at+VPQmöVm3m:-m2äm23m5vcm4vZäk5vmV(QVo)oÖ(VoJm-Voßm:Vo(8)mwVQm98at+at+at+at+VPQmöVm3m:-m2äm23m5vcm4ä35k5vmV(QVo)oÖ(VoJm-Voßm:Vo(8)mwVQm%at+at+at+at+VPQmöVm3mv:m2äm23m5vcm4äcwk5vmV(QVo)oÖ(VoJmZVoßm:Vo(8)mwVo0o0Vo8ppo8m:-Vo)mZVo)mä77VQm§G7SKüVPQmöVm3m-Zm2äm23m5vZm4::ck5vmV(QVo)oÖ(VoJm:5Voßm:Vo(8)mwVo0o0Vo8ppo8m:-Vo)m:5Vo)mä77VQm§yIm Ergebnis stellt sich das Vorhaben hinsichtlich der
untersuchten Dimensionierung als verträglich gemäß § 11 (3)
BauNVO sowie als vereinbar mit den Zielen des
Einzelhandelszentren- und Nahversorgungskonzeptes der
Hansestadt Lübeck dar.
7. Fazit, Empfehlung
24
CIMA 2012
Hansestadt Lübeck dar.
Schwartauer
Landstr.