Auszug - Importierte Niederschrift  

Bauausschuss
TOP: Ö 1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 19.12.2011 Status: öffentlich
Zeit: Anlass: Sitzung
 
Beschluss


BA vom 19.12.2011, ÖT  1

 

N I E D E R S C H R I F T 

über die 

60.Sitzung des Bauausschusses  

der Hansestadt Lübeck 

in der Wahlperiode 2008/2013 am Montag, 

19.12.2011 

um 16.00 Uhr im Foyer des FB 5 – Planen und Bauen - , Mühlendamm 12 

 

- Öffentlicher Teil - 

Anwesend: 

als Vorsitzender    Herr Howe

als Ausschussmitglieder    Herr Dr. Brock

    Herr Dr. Eymer (ab TOP 2.3)

  Frau Förster

  Herr Freitag

     Herr Hiller 

Herr Lötsch (bis TOP 6) 

          Frau Mewes 

          Herr Pluschkell

     Herr Quirder (bis TOP 6)

          Herr Rathcke

     Herr Rosenbohm 

     Herr Schubert

     Herr Stüttgen

     Herr Wiesbrock –Vertreter-

 

Herr Boden - Senator

 

 

Nicht anwesend :  

Herr Palm

 

Ferner nehmen an der Sitzung teil : 

Seniorenbeirat   Herr Driessen  

Stellv. Behindertenbeauftragte  Frau Bade

Fachbereichscontrolling    Herr Bössow – Protokollführer-

Stadtplanung        Herr Schröder, Herr Schünemann, Frau Drochner

GMHL         Herr Bunk

Verkehr    Herr Dr. Klotz

Stadtgrün und Friedhöfe    Herr Schott

LPA     Herr Wiese

KWL     Herr Hahn

 

 

BA vom 19.12.2011, ÖT  2

 

A. Tagesordnung 

 

I.  Öffentlicher  Teil  der  Sitzung 

 

1.0   Allgemeiner Teil 

 

1.1   Feststellung der Beschlussfähigkeit 

1.2   Anträge und Beschlussfassungen zur Tagesordnung 

1.3   Niederschriften, öffentlich 

1.3.1   Niederschrift vom 05.12.2011, öffentlicher Teil  

 

2.0   Satzungen/Widmungen/Veränderungssperren 

2.1   114. FNP-Änderung für den Teilbereich „Godewind/Am Fahrenberg“ und B-Plan 32.13.00 – 

Godewind/Am Fahrenberg

-Aufstellungsbeschlüsse- und 

B-Plan 32.30.00 – Am Fahrenberg/Steenkamp/Fehlingstraße – 

-Aufhebung Aufstellungsbeschluss- (610)  

2.2   B-Plan 24.50.00 – Krempelsdorf/Stockelsdorfer Straße- 

-Auslegungsbeschluss- (610)  

2.3   Vorhabenbezogener B-Plan 22.56.01 – Herrenholz Nord- 

-Satzungsbeschluss- (610)  

 

3.0   Über- und außerplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln 

Keine Vorlagen 

 

4.0   Planungen, Wettbewerbe und sonstige Beschlussvorlagen 

4.1   Gestaltung von Bushaltestellen   

Hier: Umbau der Haltestellen Sedanstraße (stadteinwärts) und Eichholz (stadtauswärts) (661) 

 

4.2   Lübecker Hafenbahn – Freistellung der Bahnanlagen der Innenstadtverbindung von Bahnbe-

triebszwecken (691)  vertagt am 14.11.2011 TOP 4.3 und am 05.12.2011 TOP 4.2 

 

5.0   Mitteilungen und Berichte 

5.1   Mitteilungen des Vorsitzenden 

5.2   Sonstige Mitteilungen 

5.2.1  Bericht: Umbenennung eines Teilstückes der B 207 zur B 75 (661)    

5.2.2   Bericht zum Feldversuch der Lang-LKW (661)    

5.2.3   Bericht: Erhaltung von Straßen (661)   

5.2.4   Mdl. Bericht Verkehrsführung Lindenplatz  

-Vorstellung der Beratungsergebnisse (AKV und Runder Tisch Radverkehr)   (610.4) vertagt 

am 05.12.2011 TOP 5.2.1 

5.2.5   Bericht zur Unterhaltung und zum Betrieb der Brunnenanlagen der Bereiche Verkehr / Stadt-

grün und Friedhöfe (661)   

5.3   Berichte über Verlauf und Ergebnis von Öffentlichkeitsbeteiligungen 

5.4   Eilentscheidungen des Bürgermeisters  

 

6.0   Anfragen, Anregungen und Verschiedenes 

6.1   Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen 

6.2   Neue Anfrage 

6.3 Anträge 

6.3.1  Unfallschwerpunkt Lindenplatz entschärfen, Antrag aus der Bürgerschaft 24.11.2011 TOP 

4.17 Drs. Nr. 392  vertagt am 05.12.2011 

6.3.2  Durchgangsverkehr in Tempo-30-Zonen, Antrag aus der Bürgerschaft 24.11.2011, TOP 4.12 

mit Drs. Nr. 387  

6.3.3  Einrichtung von „Shared Space“, Antrag aus der Bürgerschaft 24.11.2011, TOP 4.10 mit Drs. 

Nr. 385  

6.3.4  Verkehrsprobleme in Travemünde beheben, Antrag aus der Bürgerschaft 24.11.2011, TOP 

4.16 mit Drs. Nr. 391

 

 

BA vom 19.12.2011, ÖT  3

 

II.  Nicht öffentlicher  Teil  der  Sitzung 

7.0   Niederschriften, Mitteilungen und Berichte 

7.1   Niederschriften, nicht öffentlich 

7.1.1   Niederschrift vom 05.12.2011, nichtöffentlicher Teil  

7.2   Mitteilungen 

7.3   Berichte 

 

8.0   Vergaben von 10.000,- EUR bis 175.000,- EUR (VOB/VOL) 

8.1   Siehe Anlage   

 

9.0   Ausschreibungen und Vergaben über 175.000.- EUR (VOB/VOL) 

  Keine Vorlagen 

 

10.0   Aufträge von 5.000,- EUR bis 25.000,- EUR (VOF, HOAI) 

10.1   Siehe Anlage   

 

11.0   Aufträge über 25.000,- EUR (VOF, HOAI) 

11.1   Qualifizierte Preisabfrage als Vorbereitung zur Vergabe eines Ingenieurauftrages zur Erarbei-

tung des 3. regionalen Nahverkehrsplanes der Hansestadt Lübeck (3. RNVP) (610)  

 

12.0   Öffentlich-rechtliche Verträge 

Keine Vorlagen 

 

13.0   Herausnahmen aus Veränderungssperren 

Keine Vorlagen 

 

14.0   Zurückstellung von Baugesuchen 

Keine Vorlagen 

 

15.0   Sonstige Beschlussvorlagen 

Keine Vorlagen 

 

16.0   Anfragen, Anregungen und Verschiedenes 

16.1   Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen 

16.2   Neue Anfragen 

16.3   Anregungen und Verschiedenes 

 

 

 

III.  Öffentlicher  Teil  der  Sitzung 

17.0   Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

 

 

BA vom 19.12.2011, ÖT  4

 

B. Protokoll: 

 

I.  Öffentlicher Teil der Sitzung 

 

1.0 Allgemeiner Teil  

 

 

1.1  Feststellung der Beschlussfähigkeit  

Der Vorsitzende stellt die Beschlussfähigkeit fest. 

Ferner weist der Vorsitzende darauf hin, dass seitens der Protokollführung Tonauf-

zeichnungen vorgenommen werden. 

1.2  Anträge und Beschlussfassungen zur Tagesordnung 

Herr Quirder beantragt den TOP 1.3.1 um eine Sitzung und den TOP 5.2.3 nach De-

batte um eine Sitzung zu vertagen. 

Herr Schubert beantragt den TOP 6.3.3 um eine Sitzung zu vertagen. 

 

  Der Bauausschuss beschließt die beantragten Änderungen einstimmig. 

1.3 Niederschriften, öffentlich

1.3.1  Niederschrift vom 05.12.2011, öffentlicher Teil  

 

Vertagt.

 

 

2.0 Satzungen/Widmungen/Veränderungssperren  

2.1  114. FNP-Änderung für den Teilbereich „Godewind/Am Fahrenberg“ und B-Plan 

32.13.00 – Godewind/Am Fahrenberg

-Aufstellungsbeschlüsse- und 

B-Plan 32.30.00 – Am Fahrenberg/Steenkamp/Fehlingstraße – 

-Aufhebung Aufstellungsbeschluss- (610)  

   

  Beschlussvorschlag:  

 

1. Für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich wird die 114. FNP-

Änderung für den Teilbereich Godewind / Am Fahrenberg durchgeführt und

der Bebauungsplan 32.13.00 Godewind / Am Fahrenberg aufgestellt. 

  Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Städtebauliches Ziel ist die ge-

stalterisch hochwertige Nutzung des Grundstückes Godewind 5 (Autohaus

Kittner) für touristische Zwecke unter Berücksichtigung des vorhandenen

Gebäudes als eingetragenes Kulturdenkmal und die Errichtung eines Park-

hauses auf dem Parkplatz Godewind.

 

 

BA vom 19.12.2011, ÖT  5

 

2. Für den in der Anlage 2 dargestellten Geltungsbereich wird der Aufstel-

lungsbeschluss zum Bebauungsplan 32.30.00 Am Fahrenberg / Steenkamp /

Fehlingstraße vom 28.11.1985 aufgehoben. 

3. Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu 

machen. 

4.  Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher 

Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erfor-

derlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gem. § 4 Abs.1

BauGB soll erfolgen. 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die 

allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gem. § 3 (1) BauGB soll durch-

geführt werden. 

  Herr Lötsch fragt vor dem Hintergrund, dass es sich hier um Privatbesitz handelt

nach, ob seitens der Firma mit der Verwaltung Gespräche bezüglich einer geplanten

Veränderung geführt wurden bzw. ob es ggf. andere Investoren gebe.

Herr Schröder teilt mit, es sind der Verwaltung derzeit keine potenziellen Investoren

bekannt. Die Planungsabsicht ergebe sich in erster Linie aus dem vorhandenen Be-

darf zur Umstrukturierung der Parkplatzflächen.

Es handle sich hier jedoch zunächst um den Aufstellungsbeschluss, welcher die all-

gemeine Zielsetzung darstellen soll.

Herr Lötsch fragt weiter ob die Altlastenuntersuchungen sich nur auf das städtische

oder auch auf das Privatgrundstück beziehen. Herr Senator Boden teilt mit, dies gilt

lediglich für das städtische.

Herr Pluschkell möchte wissen, ob es im Laufe des Jahres einen Antrag zur Umnut-

zung bzw. eine Bauvoranfrage zum Kittnergrundstück gegeben habe.

Herr Senator Boden verneint dies und weist darauf hin, dass der Aufstellungsbe-

schluss in der vorliegenden Form gefasst werden kann ohne dass dies Auswirkungen

auf den Betrieb an diesem Standort hat. Sollten sich dann Änderungen ergeben, kön-

ne man darauf reagieren.

Herr Howe weist darauf hin, dass die Nutzungen schon konkret definiert seien – von

einer allgemeinen Zielsetzung könne man somit nicht sprechen. Vor dem Hintergrund

der Überalterung Travemündes sollte man sich überlegen, welche Nutzungen hier

gewollt sind.

Herr Schröder führt aus, dass die Frage der Nutzung im weiteren Verfahren noch

konkretisiert bzw. angepasst werde.

Herr Rathcke hinterfragt die Veranlassung zur Erstellung dieses Aufstellungsbe-

schlusses.

Herr Senator Boden führt aus, dass zur Erstellung des Parkhauses die Aufstellung

eines Bebauungsplanes erforderlich sei.

Herr Lötsch teilt mit, der Politik sei nicht bekannt, dass an diesem Standort jemand

plant zu bauen. Es werde eine Schubladenplanung produziert. Es sei zu befürchten,

dass eine spätere B Planänderungen notwendig wird, wenn die später gewünschte

Nutzung mit der im B Plan festgeschriebenen kollidiert.

Herr Pluschkell befürwortet das Einbringen dieser Vorlage. Dieser Schritt sei im Sinne

des Masterplans Travemünde nur konsequent.

Herr Senator Boden führt aus, es sollten nicht lediglich Bebauungspläne auf Veran-

lassung eines Investors aufgestellt werden. Es handle sich hierbei lediglich um den

Aufstellungsbeschluss und somit um ein Signal, dass diese Fläche sich in der Über-

planung befindet.

Herr Senator Boden weist darauf hin, die in der Vorlage aufgezählten Nutzungsmög-

lichkeiten seien als beispielhaft zu verstehen.

Herr Howe spricht sich ebenfalls für das von der Verwaltung gewählte Verfahren aus,

eine Planung aufzustellen, bevor Investoren Ansiedlungen planen.

 

 

BA vom 19.12.2011, ÖT  6

 

Herr Quirder ergänzt, es sei der eigentliche Sinn der Planung, vorausschauend zu

planen. Zudem sei darauf hinzuweisen, dass die Verwaltung sich innerhalb der Gren-

zen des Masterplans Travemünde bewegt.

Herr Lötsch beantragt den TOP im 2. öffentlichen Teil erneut aufzurufen, nachdem im

nicht öffentlichen Teil nähere Information hierzu geliefert wurden.

Herr Howe lässt über den Antrag abstimmen:

Der Bauausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

 

2.2  B-Plan 24.50.00 – Krempelsdorf/Stockelsdorfer Straße- 

-Auslegungsbeschluss- (610)  

   

  Beschlussvorschlag: 

 

  I. Der Entwurf des Bebauungsplanes 24.50.00 -Krempelsdorf/Stockelsdorfer

Straße- in der vorliegenden Fassung wird als Entwurf beschlossen. Die Be-

gründung in der vorliegenden Fassung wird gebilligt. 

  II. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 (2) BauGB öf-

fentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffent-

licher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. 

  III. Sollte der Entwurf des Bebauungsplanes nach der Auslegung gemäß § 3 

(2) BauGB geändert oder ergänzt werden, ohne dass die Grundzüge der Pla-

nung berührt werden, ist eine eingeschränkte Beteiligung der betroffenen Öf-

fentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher

Belange gemäß § 13 (2) BauGB durchzuführen. 

Herr Freitag möchte wissen, ob insgesamt dennoch ausreichend Park&Ride-

Parkplätze zur Verfügung stehen und wie die Zufahrt vorgesehen ist.

Herr Senator Boden teilt mit, die Parkplätze auf der Lohmühle seien ausreichend.

Herr Schröder führt aus, es sei vorgesehen lediglich als Rechtsabbieger auf das Ge-

lände dieses Lokals zu gelangen bzw. ebenfalls lediglich als Rechtsabbieger dieses

Gelände zu verlassen.

Herr Dr. Brock möchte wissen, wie viele Stellplätze für dieses Lokal vorgesehen sei-

en. Zudem bittet er um Mitteilung, welche Fläche für Gastronomie vorgesehen ist.

Herr Schröder teilt mit, dass ein Viertel der Fläche mit Gastronomie gebaut werden

könne. Die Gebäudehöhe dürfe 10 m nicht überschreiten. Die Anzahl der Stellplätze

wird als Ergänzung zum Protokoll zugesagt.  (Nachträglich: In Summe handelt es sich 

um 95 Stellplätze – 93 Stellplätze und 2 Behindertenstellplätze) 

Herr Lötsch fragt nach, ob es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan

handle, da der zukünftige Nutzer in der Vorlage erwähnt sei. Herr Lötsch bittet um

Prüfung, ob dies unschädlich sei.

Herr Schröder sagt eine Prüfung zu

Herr Freitag beantragt die Vertagung um eine Sitzung.

Herr Howe lässt über den Vertagungsantrag von Herrn Freitag abstimmen:

Der Bauausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu. 

2.3  Vorhabenbezogener B-Plan 22.56.01 – Herrenholz Nord-

 

 

BA vom 19.12.2011, ÖT  7

 

-Satzungsbeschluss- (610)  

   

  Beschlussvorschlag:  

 

1. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan 22.56.01 –Herrenholz Nord- in der 

vorliegenden  Fassung einschließlich Text wird beschlossen. 

Die Begründung in der Fassung vom 29. November 2011 wird gebilligt.  

2. Der als Anlage zur Begründung beigefügte Durchführungsvertrag (Textteil) 

wird gebilligt. 

Keine Wortmeldung. Herr Howe lässt über die Vorlage abstimmen. 

  Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu be-

schließen. 

 

3.0  Über- und außerplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln 

Keine Vorlagen

 

4.0  Planungen, Wettbewerbe und sonstige Beschlussvorlagen 

4.1  Gestaltung von Bushaltestellen   

Hier: Umbau der Haltestellen Sedanstraße (stadteinwärts) und Eichholz (stadtaus-

wärts) (661)  

   

  Beschlussvorschlag: 

 

1.  Die Bushaltestelle Eichholz (stadtauswärts) wird im Zuge des für 2012 ge-

planten Ausbaus der Brandenbaumer Landstraße in diesem Abschnitt von

der Nebenfahrbahn in den durchgehenden Straßenverlauf verlegt und als

Fahrbahnrandhaltestelle ausgebildet. 

2.  Die Bushaltestelle Sedanstraße (stadteinwärts) wird im Zuge der grundhaf-

ten Sanierung der Fackenburger Allee und Krempelsdorfer Allee (November

2011 - 2012) um ca. 30 m in Stadteinwärtsrichtung verschoben und neu als

Fahrbahnrandhaltestelle ausgebildet. 

 

Herr Lötsch bittet um Erläuterung zum Punkt 1 Bushaltestelle Eichholz.

Herr Dr. Klotz teilt mit, der Querschnitt bliebe in dem Abschnitt der Bushaltestelle er-

halten. Ein veränderter Querschnitt würde in dem Abschnitt vom Kaufhof bis zum

Bahnübergang hergestellt.

Herr Lötsch bittet darum kommende Haushaltsberatungen dem Bauausschuss noch

einmal die Planung der Brandenbaumer Landstraße in dem letzten Abschnitt bis zur

Landesgrenze MV vorzustellen.

Die Verwaltung sagt dies zu.

Herr Freitag merkt an, dass der Auftrag zur Bushaltestelle Sedanstraße offensichtlich

bereits erteilt sei. Herr Dr. Klotz bestätigt dies.

Herr Lötsch fragt erneut zu Punkt 1 nach, weshalb es hier vorgesehen sei den Bus

auf der Straße halten zu lassen. Dies führe zu erheblichen Staus.

 

 

BA vom 19.12.2011, ÖT  8

 

Herr Dr. Klotz führt aus, es handle sich hier bei um die Haltestelle stadtauswärts.

Aufgrund des Verkehrsflusses sei eine solche Fahrbahnrandhaltestelle unbedenklich.

Herr Quirder gibt zu bedenken, dass der Bus sich im Falle einer Haltebucht wieder in

den Verkehr einfädeln müsse, wofür mehr Zeit benötigt werde.

Herr Lötsch bittet um punktweise Abstimmung.

Herr Howe lässt über die Vorlage punktweise abstimmen:

Der Bauausschuss beschließt Punkt 1 des Beschlussvorschlags mehrheitlich

mit 11 Ja- und 4 Neinstimmen.

Der Bauausschuss beschließt Punkt 2 des Beschlussvorschlags einstimmig.

 

4.2   Lübecker Hafenbahn – Freistellung der Bahnanlagen der Innenstadtverbindung 

von Bahnbetriebszwecken (691)   vertagt am 14.11.2011 TOP 4.3 und am 

05.12.2011 TOP 4.2 

 

Beschlussvorschlag: 

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte zur Stillle-

gung der Bahnanlagen und zur Freistellung der Flächen von Bahnbetriebs-

zwecken der Innenstadtverbindung einzuleiten. 

Herr Schünemann erläutert, aus welchen Gründen die Aufhebung der Innenstadtver-

bindung planerischer Sicht für erforderlich gehalten wird.

Vor dem Hintergrund der in der letzten Sitzung angesprochenen Problematik der Sa-

nierung der Hubbrücke erläutert Herr Schünemann die möglichen zukünftigen Nut-

zungen. Zur Frage, ob die zur Brücke als Querung für Radfahrer genutzt werden

kann teilte Schünemann mit, eine Nutzung sei nicht sinnvoll. Zum einen sei es für

Radfahrer wesentlich attraktiver das Gewässer auf der anderen Straßenseite zu que-

ren, da hier bessere Anschlussmöglichkeiten bestehen. Zum anderen müsste diese

Brücke hochgefahren bleiben, so dass ein Höhenunterschied zu überwinden wäre.

Die dafür erforderliche Rampe zur Überwindung der 4 m Höhenunterschied wäre je-

doch derart lang, dass diese Variante nicht in Betracht kommt.

Herr Wiese teilt ergänzend zur vergangenen Sitzung mit, nach nochmaliger Rück-

sprache mit der LHG habe diese mitgeteilt, das Innenstadtgleis werde nicht benötigt

da die Hafenumgehungsbahn genutzt werden kann.

Herr Wiese erläutert die verschiedenen Varianten zum Umgang mit der Hubbrücke.

Herr Dr. Brock bittet um Erläuterung, weshalb die Hansestadt Lübeck sich an der Sa-

nierung der Brücke beteiligen muss.

Herr Senator Boden sagt eine Klärung mit dem Wasser und Schifffahrtsamt zur Fra-

ge, welche Funktionen die Brücke aufweisen muss, damit die Sanierung durch das

WSA erfolgt, zu.

Herr Hahn teilt mit, für den Bereich des stadtauswärts hinter der Brücke liegenden

Schuppens und dessen Nutzung sei es wichtig, dass kein Bahnbetrieb stattfindet, da

die erforderlichen Stellplätze Schuppens auf den Gleisflächen nachgewiesen werden

sollen.

Auf Nachfrage von Herrn Schubert teilt Herr Schünemann mit, dass Innenstadtgleis

sei kein potentielles Gleis für die eventuelle Inbetriebnahme einer Stadtbahn.

Herr Wiese teilt zur Frage, weshalb bei der Erweiterungen der Firma Brüggen seitens

der Verwaltung die Erhaltung der Gleistrasse gesichert wurde, wohingegen diese nun

aufgehoben werden soll, mit, seiner Zeit befänden sich sowohl das Innenstadtgleis

 

 

BA vom 19.12.2011, ÖT  9

 

als auch das Hafenumgehungsgleis in einem maroden Zustand. Mittlerweile sei das

Hafenumgehungsgleis saniert worden.

Die Herren Freitag und Pluschkell fragen nach, ob eine Vertagung mit Blick auf das

weitere Verfahren möglich ist bzw. welche Konsequenzen daraus resultieren.

Die Verwaltung teilt mit, aus jetziger Sicht seien keine direkten Konsequenzen ab-

sehbar, grundsätzlich bestünde jedoch das Interesse eine Entscheidung mit Blick auf

die Planungssicherheit zu erhalten.

Auf Antrag von Herrn Lötsch für die Sitzung für 5 min unterbrochen.

Herr Lötsch hält es für notwendig, zunächst Gespräche mit dem Wasser und Schiff-

fahrtsamt aufzunehmen. Es sei taktisch sinnvoll vorher keine Entscheidung über die

Aufhebung zu treffen. 

In diesem Zusammenhang beantragt Herr Lötsch die Vorlage bis dahin zurückzustel-

len.

Herr Quirder wendet ein, es sei irrelevant, ob der Vorlage jetzt oder später zuge-

stimmt werde. Das WSA wird in jedem Falle unabhängig davon entscheiden.

Herr Senator Boden weist darauf hin, es sei mindestens die Autobrücke durch das

WSA zu sanieren, da diese nicht mehr den Anforderungen genügt. Herr Senator Bo-

den sagt ein entsprechendes Gespräch mit dem WSA und eine anschließende Mittei-

lung zu.

Herr Schubert beantragt den Beschlusstext um folgenden Punkt zu ergänzen: 

Für die freiwerdenden Flächen werden der Bürgerschaft und dem Bauausschuss

Gestaltungskonzepte im Rahmen der weiteren Stadtplanung vorgelegt.

Herr Howe lässt über den Vertagungsantrag von Herrn Lötsch abstimmen:

Der Bauausschuss lehnt den Antrag mehrheitlich mit 4 Ja- und 11 Neinstimmen

ab.

Herr Howe lässt über den Ergänzungsantrag von Herrn Schubert abstimmen:

Der Bauausschuss stimmt dem Antrag einstimmig mit 11 Jastimmen bei 4 Ent-

haltungen zu. 

Herr Howe lässt über die Vorlage in geänderter Fassung abstimmen:

Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig bei 4 Enthaltung in geänderter Fas-

sung zu beschließen.

 

 

5.0  Mitteilungen und Berichte 

5.1  Mitteilungen des Vorsitzenden 

5.2 Sonstige Mitteilungen 

Geschwindigkeitsreduzierung auf der Eric-Warburg-Brücke bei Nässe (661)

 

 

BA vom 19.12.2011, ÖT  10

 

Herr Dr. Klotz berichtet über das Erfordernis, die Geschwindigkeit auf der Klappe der 

Brücke bei Nässe auf 30 km/h zu reduzieren, da die Fahrspuren nicht mehr die nötige

Griffigkeit aufweisen. 

Die entsprechende Pressemitteilung hierzu wird umverteilt. (Siehe Anlage)

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

Parken in der Falkenstraße (661) 

Herr Schünemann berichtet, die Verwaltung plane das Parken am Fahrbahnrand in 

der Falkstraße zu ermöglichen, um die Gefährdung der Radfahrer durch das prakti-

zierte, widerrechtliche Parken der PKW auf dem Grünstreifen und dem damit verbun-

denen queren des Radweges zu reduzieren. 

Herr Schünemann liefert Fallzahlen hierzu (siehe Anlage).

Herr Pluschkell äußert sich kritisch zu dieser Maßnahme, da in dem Bereich bis zur 

Falkenwiese zukünftig eine Behinderung für den nachfolgenden Verkehr durch

Rechtsabbieger eintritt. 

Herr Schünemann erläutert welche Gefahren dass momentane Parken mit sich 

bringt. 

Eine Verständnisfrage von Herrn Stüttgen wird abschließend von Herrn Schünemann 

beantwortet. 

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

5.2.1  Bericht: Umbenennung eines Teilstückes der B 207 zur B 75  

(661)  

 

  Der Bauausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis. 

5.2.2  Bericht zum Feldversuch der Lang-LKW (661)   

 

Der Bauausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis. 

 

5.2.3  Bericht: Erhaltung von Straßen (661)  

 

Herr Lötsch bittet darum nähere Infos zu den im Bericht erwähnten "PPP"- und "Ö

PP"-Modelle beim Kreis Lippe zu liefern.

Zudem bittet Herr Lötsch um Erläuterung, welche Absicherung im Falle einer Insol-

venz vorgesehen ist, wie der Qualitätsstandard gesichert werde bzw. welchen Ein-

fluss dieser auf Grundsanierungen habe und wie sich dies auf die Leitungsträger

auswirkt. Gern hätte Herr Lötsch auch nähere Infos bzw. Erfahrungen aus dem Pilot-

projekt hierzu.

Herr Dr. Klotz kündigt eine Broschüre hierzu an. Aus dieser ergeben sich weitestge-

hend die Antworten auf die ersten beiden gestellten Fragen.

Zu den Auswirkungen auf die Leitungsträger teilt Herr Dr. Klotz mit, dass dies sicher-

lich ein Knackpunkt eines derartigen Projektes sei und die Thematik „Leitungsnetze“

sehr sorgfältig vorbereitet sein müsse, da bisher keine Gemeindestraßen in so einem

Modell berücksichtigt wurden. Die Qualitätsstandards würden vorab konkret festge-

legt und müssten in langjährigen Programmreihen gemeinsam vorab erarbeitet wer-

den.

 

 

BA vom 19.12.2011, ÖT  11

 

Herr Dr. Klotz weist darauf hin, dass der Bericht keine Empfehlung aussprechen will,

sondern lediglich die Bandbreite der künftigen Erhaltung der städtischen Straßen ein-

mal darstellen soll.

Herr Hiller bringt seine grundsätzlichen Bedenken gegen derartige Modelle zum Aus-

druck, da diese letztendlich häufig für die Kommune teurer wurden, als zuvor kalku-

liert.

Herr Senator Boden ergänzt, man müsse sich die Frage stellen, ob es gewollt sei ei-

ne feste Position zur Unterhaltung in den Haushalt einzustellen oder nicht. Der Be-

richt diene insofern als Diskussionsgrundlage.

Zur Frage von Herrn Pluschkell, ob auch die Entwicklung und der Rückbau der Stra-

ßen im Sinne einer Standardabsenkung berücksichtigt wurden, teilte Dr. Klotz mit,

dass man sich im Grunde damit beschäftige. Es sei die Frage zu beantworten, ob

maximale Qualität und dafür weniger Fläche oder maximale Fläche nur teilweise sa-

niert werden soll.

Auf die Frage von Herrn Freitag, ob auch an eine Konzessionsabgabe für sonstige

Leitungsträger wie z.B. die Telekom angedacht sei, antwortet Herr Dr. Klotz, dass

dies bundesweit eigentlich nicht praktiziert werde, da hier das Telekommunikations-

gesetz maßgeblich sei und eine Konzessionsabgabe kaum möglich mache. Es sei mit

Köln lediglich eine Stadt bekannt in der dies wohl auf eher freiwilliger Basis gesche-

he.

 

Die weitere Behandlung des Berichts wurde unter TOP 1.2 vertagt.

 

5.2.4  Mdl. Bericht Verkehrsführung Lindenplatz  

-Vorstellung der Beratungsergebnisse (AKV und Runder Tisch Radverkehr)  (610.4) 

vertagt am 05.12.2011 TOP 5.2.1 

Herr Schünemann stellt die - wie in der letzten Sitzung zugesagt – Planung bzw. Ver-

suchsanordnung für den Lindenplatz vor (siehe Anlage).

Vor dem Hintergrund der zunächst vorgesehenen Versuchsphase mit Lichtsignalan-

lage fragt Herr Freitag nach, ob ein späterer Rückbau bzw. Eine Rückführung in die

vorherige Situation auch in Bezug auf den Zebrastreifen in der Fackenburger Allee

möglich ist.

Herr Schünemann teilt mit, laut Aussage der Straßenverkehrsbehörde sei eine solche

Rückführung nicht möglich.

Herr Senator Boden merkt an, es handele sich hierbei lediglich um einen Versuch, es

müsse möglich sein bei einem gegebenenfalls gescheiterten Versuch, die Situation

wieder in den Ursprung zurückzuführen. Dafür werde er notfalls auch eine Anordnung

persönlich unterzeichnen.

Herr Rathcke wendet ein, dass dieser Versuch seiner Auffassung nach mit Blick auf

die Folgekosten zu teuer wäre, wenn es wie von der Straßenverkehrsbehörde darge-

stellt keine Rückführungsmöglichkeit gebe.

Eine Verständnisfrage von Herrn Stüttgen beantwortet Herr Schünemann abschlie-

ßend.

Herr Pluschkell erinnert daran, dass bereits vor drei Jahren ein Bürgerschaftsbe-

schluss zur Erstellung eines entsprechenden Konzeptes gefasst wurde. Ein derartiger

Versuch muss möglich sein. Herr Pluschkell fragt nach, ob es denkbar wäre den Ver-

such zunächst ohne Ampel und später gegebenenfalls mit Ampel durchzuführen. Herr

Schünemann berichtet hierzu, dass in der letzten AKV-Sitzung die Verkehrsbehörde

ein klares Nein ausgesprochen habe; die Polizeidirektion hat sich dieser Auffassung

angeschlossen.

Herr Dr. Klotz teilt mit, hierzu gebe es seiner Kenntnis nach keine richtungsvorgeben-

de Aussage der Straßenverkehrsbehörde. Die Polizei sei jedoch gegen die Lösung

ohne Ampel. In der Vergangenheit habe es keine Entscheidung des Bürgermeisters

 

 

BA vom 19.12.2011, ÖT  12

 

gegen das Votum der Polizei gegeben, mithin auch keine derartige Entscheidung ge-

gen das Votum der Polizei durch die Straßenverkehrsbehörde. Zum Zebrastreifen

habe die obere Aufsichtsbehörde bereits signalisiert, dass dieser nicht wieder einge-

richtet werden könne.

Herr Dr. Brock dankt der Verwaltung für die geleistete Arbeit und spricht sich für die

Umsetzung der von der Verwaltung vorgelegten Lösung/ Versuchsanordnung aus. Es

handle sich beim Platz um einen Unfallschwerpunkt, wenn dieser nach Meinung der

Fachdisziplinen (Gutachter und Verwaltung) lediglich durch die Installation einer

Lichtsignalanlage entschärft werden kann bzw. dies zusätzlich technisch notwendig

ist, sollte man diese Tatsache akzeptieren. Zudem habe Herr Senator Boden zuge-

sagt, die Situation wieder zurückzuführen, sofern diese wider Erwarten erforderlich

sein sollte.

Herr Hiller spricht sich ebenfalls für diese Lösung aus, bittet jedoch darum die ange-

sprochenen Dinge zunächst zu klären.

Die dargestellte Lösung findet ebenfalls die Zustimmung von Herrn Howe und Herrn

Freitag.

Herr Quirder beantragt den Versuch die von der Verwaltung vorgeschlagen zu star-

ten, jedoch zunächst ohne die Einrichtung einer Lichtsignalanlage in der Fackenbur-

ger Allee.

Herr Howe lässt über den Antrag von Herrn Quirder abstimmen:

Der Bauausschuss lehnt den Antrag mehrheitlich mit 5 Ja- und 9 Neinstimmen

bei einer Enthaltung ab.

Herr Lötsch beantragt den Versuch wie von der Verwaltung vorgeschlagen durchzu-

führen, jedoch ohne die Möglichkeit der Ausfahrt von der Innenspur in die Moislinger

Allee zu untersagen.  

Herr Schünemann teilt mit, der voraussichtliche Versuchsbeginn wäre bei Bereitstel-

lung der erforderlichen Haushaltsmittel Anfang April 2012 –Versuchsdauer: ein Jahr.

Herr Howe lässt über den Antrag von Herrn Lötsch abstimmen:

Der Bauausschuss stimmt dem Antrag mehrheitlich mit 11 Ja- und 2 Neinstim-

men bei 2 Enthaltungen zu.

Der Bauausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis. 

 

5.2.5  Bericht zur Unterhaltung und zum Betrieb der Brunnenanlagen der Bereiche 

Verkehr / Stadtgrün und Friedhöfe (661)  

 

Herr Freitag fragt nach, ob es nicht möglich wäre diese Aufgabe lediglich mit einer

Person bzw. ohne externe durchzuführen.

Herr Dr. Klotz teilt mit, es sei eine Umorganisation im Zuge der Zusammenlegung der

beiden Bereiche Stadtgrün und Verkehr vorgesehen. Aber dennoch sei bereits heute

absehbar, dass eine Person allein vermutlich nicht ausreichen werde. 

 

Der Bauausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis. 

 

5.3  Berichte über Verlauf und Ergebnis von Bürgerbeteiligungen

 

 

BA vom 19.12.2011, ÖT  13

 

Keine Berichte  

5.4  Eilentscheidungen des Bürgermeisters 

Keine Vorlagen 

 

 

 

6.0  Anfragen, Anregungen und Verschiedenes 

 

6.1  Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen 

 

6.1.1  Beleuchtung Beckergrube, Anfrage von Herrn Pluschkell   am 05.12.2011, TOP 

6.2.1  

(siehe Anlage) 

 

6.2 Neue Anfragen 

 

keine

 

6.3 Anträge 

6.3.1  Unfallschwerpunkt Lindenplatz entschärfen, Antrag aus der Bürgerschaft 

24.11.2011 TOP 4.17 Drs. Nr. 392  vertagt am 05.12.2011 

 

Der Bürgermeister wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass der Unfall-

schwerpunkt Lindenplatz unverzüglich entschärft wird und insbesondere für

den Radverkehr sicherer wird. Unabhängig von den Plänen der zukünftigen

Umge-staltung des Lindenplatzes, ist zügig eine provisorische und sichere

Verkehrs-führung einzurichten.

Die Einrichtung einer sicheren Radspur ist auch dann durchzuführen, wenn

die Mehrspurigkeit für den Kraftfahrzeugverkehr eingeschränkt werden

müsste. 

 

Der Bauausschuss betrachtet diesen Auftrag unter Berücksichtigung der Be-

richterstattung zu TOP 5.2.4 einstimmig als erledigt.

 

6.3.2  Durchgangsverkehr in Tempo-30-Zonen, Antrag aus der Bürgerschaft 24.11.2011 

TOP 4.12 mit Drs. Nr. 387

 

 

BA vom 19.12.2011, ÖT  14

 

   

  

  

Herr Schünemann erläutert den in diesen Auftrag verborgenen Arbeitsaufwand und

bietet abweichend zum Auftragsinhalt an, nach der Sommerpause 2012 einen münd-

lichen Erfahrungsbericht im Bauausschuss vorzustellen.

Bauausschuss empfiehlt den Antrag dahingehend abzuändern, dass, wie von

der Verwaltung angeboten, ein mdl. Erfahrungsbericht hierzu nach der Som-

merpause im Bauausschuss erfolgt.

 

6.3.3  Einrichtung von „Shared Space“, Antrag aus der Bürgerschaft 24.11.2011, TOP 

4.10 mit Drs. Nr. 385  

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, Vorbereitungen zur Ausgestaltung eines

geeigneten zusammenhängenden Straßenzugs als 'Shared Space' zu tref-

fen, d.h. als Gemeinschaftsstraßen bzw. als gemeinsam und gleichberechtigt

genutzten Straßenraum aller VerkehrsteilnehmerInnen.

In einem ersten Schritt sollen der Bürgerschaft in Frage kommende Straßen

(z.B.  am Altstadtrand) zur Auswahl genannt werden, danach wird ein

Gestaltungs- und Verkehrskonzept vorgelegt.

Die Bürgerinnen und Bürger sind zur Ideenentwicklung in offenen

Workshops einzuladen. Erfahrungen mit der Einrichtung von Shared Space

in Städten der Europäischen Union sollen aufgegriffen werden.

Um die Vorlage eines ersten Berichts wird vor Ablauf dieses Jahres gebeten.

 

Vertagt. 

 

6.3.4  Verkehrsprobleme in Travemünde beheben, Antrag aus der Bürgerschaft 

24.11.2011, TOP 4.16 mit Drs. Nr. 391

 

 

BA vom 19.12.2011, ÖT  15

 

Der Bürgermeister wird aufgefordert, ein Konzept zu erstellen, dass die ak-

tuellen Verkehrsbehinderungen in der Straße „Rose“ in Travemünde umge-

hend beseitigt.

Das Konzept soll u. a. darstellen, mit welchen finanziellen Einbußen gerech-

net werden müsste, wenn die 6-8 Parkplätze in der Straße „Rose“ wieder in

eine absolute Halteverbotszone zurückgewandelt werden würden. 

 

Herr Schünemann erläutert, die Verwaltung und auch die Mitglieder des AKV sehen

keinen Handlungsbedarf.  Die theoretischen finanziellen Einbußen (nach erhaltener

Auskunft der KWL) beliefen sich auf ca. 6.000 EUR pro Jahr. 

Der Bauausschuss betrachtet diesen Auftrag als erledigt. 

 

Ende des öffentlichen Teils: 19.30 Uhr 

 

Beginn des nichtöffentlichen Teiles: 19.30 Uhr 

Siehe eigenes Protokoll. 

Ende des nichtöffentlichen Teiles: 20.00 Uhr 

Beginn des 2. öffentlichen Teiles: 20.00 Uhr 

 

III.  Öffentlicher Teil der Sitzung 

 

2.0 Satzungen/Widmungen/Veränderungssperren  

2.1  114. FNP-Änderung für den Teilbereich „Godewind/Am Fahrenberg“ und B-Plan 

32.13.00 – Godewind/Am Fahrenberg

-Aufstellungsbeschlüsse- und 

B-Plan 32.30.00 – Am Fahrenberg/Steenkamp/Fehlingstraße – 

-Aufhebung Aufstellungsbeschluss- (610)  

   

  Beschlussvorschlag:  

 

2. Für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich wird die 114. FNP-

Änderung für den Teilbereich Godewind / Am Fahrenberg durchgeführt und

der Bebauungsplan 32.13.00 Godewind / Am Fahrenberg aufgestellt. 

  Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Städtebauliches Ziel ist die ge-

stalterisch hochwertige Nutzung des Grundstückes Godewind 5 (Autohaus

Kittner) für touristische Zwecke unter Berücksichtigung des vorhandenen

Gebäudes als eingetragenes Kulturdenkmal und die Errichtung eines Park-

hauses auf dem Parkplatz Godewind. 

2. Für den in der Anlage 2 dargestellten Geltungsbereich wird der Aufstel-

lungsbeschluss zum Bebauungsplan 32.30.00 Am Fahrenberg / Steenkamp /

Fehlingstraße vom 28.11.1985 aufgehoben. 

3. Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu 

machen.

 

 

BA vom 19.12.2011, ÖT  16

 

4.  Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher 

Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erfor-

derlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gem. § 4 Abs.1

BauGB soll erfolgen. 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die 

allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gem. § 3 (1) BauGB soll durch-

geführt werden. 

 

Wie im ersten öffentlichen Teil beschlossen, wird dieser TOP nach Behandlung im

nicht-öffentlichen Teil erneut aufgerufen und zur Abstimmung gestellt.

 

  Der Bauausschuss beschließt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag.

 

 

17.0  Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse 

 

Der Bauausschussvorsitzende teilt mit, es seien im nichtöffentlichen Teil Beschlüsse

gefasst und Berichte zur Kenntnis genommen worden.  

 

Nachrichtlich die Ergebnisse des nicht öffentlichen Teil:

 

7.1.1  Niederschrift vom 05.12.2011, nichtöffentlicher

Teil   

Um eine Sitzung vertagt. 

 

     

8.1  Siehe Anlage    Kenntnisnahme. 

     

10.1  Siehe Anlage    Kenntnisnahme. 

     

11.1  Qualifizierte Preisabfrage als Vorbereitung zur

Vergabe eines Ingenieurauftrages zur Erarbei-

tung des 3. regionalen Nahverkehrsplanes der

Hansestadt Lübeck (3. RNVP) (610)  

 

Einstimmig empfohlen zu beschließen. 

 

  Er beendet die Sitzung um 20.00 Uhr.

 

Die 

nächste Sitzung des Bauausschusses 

findet am 

16.01.2012 um 16:00 Uhr  

im Foyer der Bauverwaltung 

statt. 

 

      

    

Carl Howe         Dennis Bössow 

  Vorsitzender des Bauausschusses    Protokollführer

 

 

 

 

 

Parkplatzangebot Falkenstraße Wakenitzseite 

 

  

 

           

 

  

         Bestand          Planung      

 

        Summe   Summe                 P zwischen   P am Fahr-              P zwischen   P am Fahr-    den Bäumen  bahnrand              den Bäumen  bahnrand                      werktags                      19-15 Uhr                                                               Dorotheenstraße-Pelzerstraße  2 Haltverbot   4 Haltverbot                         Pelzerstraße-Reiherstieg  6 6  0 6                         Reiherstieg-Percevalstraße  5 2  0 2                         Percevalstraße-Travelmannstraße 8 6  0 6                         Travelmannstraße-Attendornstraße 8 10   0 10                         Attendornstraße-An der

Falkenwiese  3 5  0 5    

                   Summe    32 29  61  4 29  33                                                                         An der Falkenwiese-Brückenweg  62  Haltverbot    0  110                                             gesamt        94  29  123   4  139  143                                       

              5.610.4  

             04.01.2012

 

 

 

 

 

BAUAUSSCHUSS DER HANSESTADT LÜBECK

 

 

6.0  Anfragen, Anregungen und Verschiedenes 

6.1  Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen 

 

 

6.1.1  Beleuchtung Beckergrube, Anfrage von Herrn Pluschkell am 05.12.2011, TOP 6.2.1  

  Herr Pluschkell stellt die im Vorwege schriftlich übermittelten, unten aufgeführten Einzelfra-

gen hinsichtlich der Beleuchtung in der Beckergrube und bittet um Antworten.

1.  Welche Gesetze, Verordnungen und sonstigen Regelwerke bilden die Grundlage für 

die Errichtung der öffentlichen Straßenbeleuchtung? Welche Anforderungen werden

darin – kurz beschrieben – für die Beleuchtung genannt?  

2.  Inwieweit erfüllt die neue Straßenbeleuchtung in der unteren Beckergrube diese An-

forderungen? Gilt dieses für die Straßenabschnitte zwischen den Straßen Fünfhausen

– Ellerbrook sowie Ellerbrook – Untertrave gleichermaßen? 

3.  Welche Kriterien waren für die Auswahl der neuen Straßenlaternen maßgeblich 

(technisch-funktional, kostengünstig-wirtschaftlich, ästhetisch-stadtbildpflegerisch)? 

4.  Sind diese Straßenlaternen Bestandteil eines Beleuchtungskonzepts, wie es für die 

Lübecker Altstadt seit längerer Zeit angedacht ist? 

 

 

  Antwort: 

Hintergrund der seit etwa Mitte September 2011 veränderten Situation der Beleuchtung in

der Beckergrube ist der Umstand, dass in der Beckergrube – beginnend mit der Einmün-

dung An der Untertrave stadteinwärts auf der rechten Seite bis zur Blocksquerstraße – auf

einer Länge von ca. 350 m ein vor 1950 verlegtes Erdkabel für die Straßenbeleuchtung ir-

reparabel beschädigt war und umgehend erneuert werden musste. Dieser Schaden kam für

die Hansestadt Lübeck überraschend, da mit einer Beschädigung des Kabels im Vorwege

nicht zu rechnen war.

Für die umgehende Wiederinbetriebnahme der Beleuchtungsanlage wurde das über die

gesamte Länge beschädigte Kabel kurzfristig  durch eine Tiefbaufirma innerhalb des Geh-

weges neu verlegt. Erfreulicherweise konnten die Stadtwerke Lübeck eine seit längerem

geplante Maßnahme hinsichtlich Versorgungsleitungen vorziehen und gemeinsam mit der

Hansestadt Lübeck das neue Erdkabel verlegen. Durch die gemeinsame Durchführung der

Baumaßnahme wurden die Kosten und die Qualitätsminderung der asphaltierten Oberflä-

che durch den einmaligen Aufbruch minimiert.

In Zuge dieser unumgänglichen Maßnahmen wurden neue Beleuchtungsmasten gestellt

und die vorhandenen Überspannungen demontiert. Die gesamte Situation wurde mittels

Pressemeldung am 22.09.2011 veröffentlicht und darin um Verständnis für das damalig ge-

ringe Leuchtniveau gebeten.

Dies vorausgeschickt beantwortet der Bereich 5.661 Verkehr die im einzelnen von Herrn

Pluschkell gestellten Fragen wie folgt:

zu 1.

Welche Gesetze, Verordnungen und sonstigen Regelwerke bilden die Grundlage für

die Errichtung der öffentlichen Straßenbeleuchtung? Welche Anforderungen werden

darin – kurz beschrieben – für die Beleuchtung genannt?

 

 

Für das Sachgebiet 5.661-2.25 Verkehrswegebeleuchtung der Verwaltung der Hansestadt

Lübeck gilt die DIN EN 13201 „Ortsfeste Verkehrsbeleuchtung“ in der Straßenbeleuchtung

seit Veröffentlichung des Teil 1 im November 2005 als Regel der Technik und ist somit

Richtschnur für das technische Handeln. Diese Norm löst in weiten Teilen die alte Norm

DIN 5044 ab. Punkte aus der DIN   5044, die in der DIN EN 13201 nicht behandelt sind, 

(z.B. optische Führung, Schalten der Straßenbeleuchtung, Adaptation usw.) dienen als

Restnorm 5044 und gelten nach wie vor weiter.

In der DIN EN 13201 sind die Anforderungen für eine optimale Straßenbeleuchtung be-

schrieben. Die angegebenen Richtwerte sind das Ergebnis langjähriger Forschung. Die

Abstufung der Werte erfolgte nach den Sicherheitsrisiken unter dem Aspekt, dass aus Kos-

tengründen nicht alle Verkehrswege mit dem gleichen Niveau beleuchtet werden können.

In den DIN wird keine Aussage darüber gemacht , ob eine Straße zu beleuchten ist. Dies

ist die Aufgabe der zuständigen Behörde. Juristisch hat die DIN EN 13201 nur in den Teilen

2-4 Gesetzeskraft, der Teil 1 gilt als Empfehlung. Da die DIN jedoch als aktueller Stand der

Technik gilt, wird sie bei Entscheidungen vor Gericht als Grundlage herangezogen und so-

mit wird der Teil 1 quasi zum Gesetz.

Zur Bemessung der Verkehrswegebeleuchtung nutzt das Sachgebiet 5.661-2.25 Ver-

kehrswegebeleuchtung neben eigenem (und damit persönlich bestehendem) Fach- und

Sachverstand sogenannte Bemessungshilfen zur Beleuchtungsplanung. Diese sind ausge-

sprochen transparent niedergelegt worden von der Fa. TRILUX und basieren vollumfäng-

lich auf der DIN 13201. Nach der jeweiligen Entscheidung mithilfe der genannten Pla-

nungshilfe wird eine Einzel-Berechnung der genauen Situation „vor Ort“ mit einem eigenen

Berechnungsprogramm durchgeführt. Abschließend wird eine Bewertung des Ergebnisses

durch den zuständigen Sachgebietsleiter vorgenommen und die danach festgelegte Maß-

nahme jeweils baulich umgesetzt.

Folgender Weg hat sich für die Planung der Beleuchtung in der Beckergrube ergeben:

>>> Festlegung Beleuchtungsklasse

 

 

>>> Feststellung der Beleuchtungssituation „vor Ort“

 

 

>>> Festlegung Basis- und Zusatzfunktionen

 

 

>>> Festlegung Lichttechnische Anlagenwerte und Festlegung Beleuchtungsstärke

 

 

>>> Berechung der Beleuchtungsstärke „vor Ort“

 

 

zu 2.

Inwieweit erfüllt die neue Straßenbeleuchtung in der unteren Beckergrube diese An-

forderungen? Gilt dieses für die Straßenabschnitte zwischen den Straßen Fünfhau-

sen – Ellerbrook sowie Ellerbrook – Untertrave gleichermaßen?

Zur Beantwortung der Frage muss auf den Verfahrensweg und außerdem auf die beiden

dargestellten, eigenen Berechnungen der Beleuchtungsstärke „vor Ort“ des Sachgebietes

5.661-2.24 „Verkehrswegebeleuchtung“ (zuletzt unter zu 1.) verwiesen werden.

Hier zeigt sich, dass nach DIN EN 13201 die Beckergrube in die Beleuchtungsklasse S3 zu

klassifizieren ist. Für die beiden Abschnitte gilt folgendes:

Kreuzung An der Untertrave bis Einmündung Ellerbrook:  

- die aktuellen Gütemerkmale entsprechen der Klasse S3

- dieses entspricht der Vorgabe der DIN EN 13201 

Einmündung Ellerbrook bis Kreuzung Fünfhausen/ Kupferschmiedstraße 

- die aktuellen Gütemerkmale entsprechen der Klasse S4

- dieses entspricht nicht der Vorgabe der DIN EN 13201 

zu 3.

Welche Kriterien waren für die Auswahl der neuen Straßenlaternen maßgeblich

(technisch-funktional, kostengünstig-wirtschaftlich, ästhetisch-

stadtbildpflegerisch)?

zu 4.

Sind diese Straßenlaternen Bestandteil eines Beleuchtungskonzepts, wie es für die

Lübecker Altstadt seit längerer Zeit angedacht ist?

Die beiden Fragen werden zusammen beantwortet, da die kurzfristige Erneuerung des

Erdkabels im Zusammenhang mit der Veränderung der Beleuchtungssituation bislang nur

einen Zwischenzustand und damit ein kurz- bis  mittelfristig anhaltendes Provisorium dar-

stellen.

In der abschließenden Bemusterungsveranstaltung zur Beleuchtungstechnik für die histori-

sche Altstadt am 20.07.2010 wurde die zukünftig zu verwendende Technik abschließend

definiert (siehe auf der Folgeseite beigefügter Ausschnitt des Protokolls zur Veranstaltung

am 20.07.2010). Teilnehmer dieser Veranstaltung waren u.a. die Entwickler des Lichtleit-

planes für Lübeck. Der Einsatz dieser Technik wird Bestandteil des Lichtleitplanes werden

und wird ab dem 20.07.2010 für sämtliche Neuanlagen in der Lübecker Innenstadt einge-

setzt (Projekt „Mitten in Lübeck“, Beleuchtung Ellerbrook, Beleuchtung Pfaffenstraße).

Diese neue Beleuchtungstechnik wird auch im Zuge einer mittelfristigen Sanierung der Be-

ckergrube (als erlebbar aufgewerteter Straßenraum) eingesetzt werden. Die Abstände der

Masten wurden bereits für die „neue“ Beleuchtungstechnik berechnet und die Masten dem-

entsprechend gesetzt. Es ist aber festgelegt worden, dass die neuen Leuchten erst im Zu-

ge der Neugestaltung der Beckergrube eingesetzt werden und erst zu diesem Zeitpunkt ih-

re ästhetische Wirkung im neugestalteten Bereich erzielen sollen. Aufgrund der Dringlich-

keit der Maßnahme, der langen Lieferzeiten der „neuen“ Masten und Leuchten von mindes-

tens 12 Wochen sowie der Einheitlichkeit zum weiteren Straßenbild wurden identische

(provisorische) Masten und (eigene, generalüberholte) Leuchten ausgewählt.

 

 

Auszug aus dem Protokoll zur Bemusterung der Altstadtleuchten am 20.07.2011