BA vom 05.12.2011, ÖT 1
N I E D E R S C H R I F T
über die
59.Sitzung des Bauausschusses
der Hansestadt Lübeck
in der Wahlperiode 2008/2013 am Montag,
05.12.2011
um 16.00 Uhr im Foyer des FB 5 – Planen und Bauen - , Mühlendamm 12
- Öffentlicher Teil -
Anwesend:
als Vorsitzender Herr Schubert
als Ausschussmitglieder Herr Dr. Eymer
Frau Förster
Herr Freitag
Frau Geweke -Vertreterin-
Herr Hiller
Herr Lötsch
Frau Mewes
Herr Pluschkell
Herr Quirder
Herr Rathcke
Herr Rosenbohm –Vertreter-
Herr Palm
Herr Stüttgen
Herr Traut –Vertreter-
Herr Boden - Senator
Nicht anwesend :
Herr Schapke, Herr Dr. Brock, Herr Howe, Herr Freiheit
Ferner nehmen an der Sitzung teil :
Seniorenbeirat Herr Driessen
Stellv. Behindertenbeauftragte Frau Bade
Fachbereichscontrolling FB5 Herr Bössow – Protokollführer-
Stadtplanung Herr Schröder, Herr Bresch, Herr Schünemann, Herr
Krause, Frau Hilleckes
GMHL Herr Bunk
Verkehr Herr Dr. Klotz, Herr Johannsen, Frau Schölkopf
Fachbereichscontrolling FB2 Herr Kuschmierz
Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit Herr Langentepe
LPA Herr Wiese
Stadtwerke Lübeck GmbH Herr Fritz
ADFC Herr Krämer
Polizei Herr Dürkop
BA vom 05.12.2011, ÖT 2
A. Tagesordnung
I. Öffentlicher Teil der Sitzung
1.0 Allgemeiner Teil
1.1 Feststellung der Beschlussfähigkeit
1.2 Anträge und Beschlussfassungen zur Tagesordnung
1.3 Niederschriften, öffentlich
1.3.1 Niederschrift vom 14.11.2011, öffentlicher Teil
2.0 Satzungen/Widmungen/Veränderungssperren
2.1 Vorhabenbezogener B-Plan 27.52.01 – Fachmarkt- und Einkaufszentrum Dänischburger
Landstraße (IKEA) (610)
- Billigung des Durchführungsvertrages -
- Satzungsbeschluss -
3.0 Über- und außerplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln
Keine Vorlagen
4.0 Planungen, Wettbewerbe und sonstige Beschlussvorlagen
4.1 Fernwärmeausbau in Lübeck (2.020)
4.2 Lübecker Hafenbahn – Freistellung der Bahnanlagen der Innenstadtverbindung von
Bahnbetriebszwecken (691) vertagt am 14.11.2011 TOP 4.3
5.0 Mitteilungen und Berichte
5.1 Mitteilungen des Vorsitzenden
5.2 Sonstige Mitteilungen
5.2.1 Mdl. Bericht Verkehrsführung Lindenplatz
-Vorstellung der Beratungsergebnisse (AKV und Runder Tisch Radververkehr) (610.4)
5.3 Berichte über Verlauf und Ergebnis von Öffentlichkeitsbeteiligungen
5.4 Eilentscheidungen des Bürgermeisters
6.0 Anfragen, Anregungen und Verschiedenes
6.1 Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen
6.2 Neue Anfragen
II. Nicht öffentlicher Teil der Sitzung
7.0 Niederschriften, Mitteilungen und Berichte
7.1 Niederschriften, nicht öffentlich
7.1.1 Niederschrift vom 14.11.2011, nichtöffentlicher Teil
7.2 Mitteilungen
7.3 Berichte
8.0 Vergaben von 10.000,- EUR bis 175.000,- EUR (VOB/VOL)
8.1 Siehe Anlage
9.0 Ausschreibungen und Vergaben über 175.000.- EUR (VOB/VOL)
9.1 Skandinavienkai Umbau Anleger 7 (691)
9.2 Genehmigung zur Ausschreibung der Bauleistungen Ersatzneubau Straßenbrücke
Wesloe (661)
9.3 Bauvorhaben Energetische Sanierung, Anbau Krippentrakt, Anbau Malatelier an der
Kindertagesstätte Rudolf-Groth-Park, Am Waldsaum 1, 23566 Lübeck
Gewerk: Zimmerarbeiten (651)
10.0 Aufträge von 5.000,- EUR bis 25.000,- EUR (VOF, HOAI)
Keine Vorlagen
BA vom 05.12.2011, ÖT 3
11.0 Aufträge über 25.000,- EUR (VOF, HOAI)
11.1 Schule Lauerholz/Sanierung Sporthalle (651)
11.2 Sanierung der Salzspeicher/UNESCO, Wallstraße 1-3, 23552 Lübeck (651)
11.3 Sanierung der Katharinenkirche/UNESCO, Königstraße 25, 23552 Lübeck (651)
11.4 Umbau der Alten Stadtschule für die VHS Lübeck, Falkenplatz 10, 23564 Lübeck (651)
12.0 Öffentlich-rechtliche Verträge
Keine Vorlagen
13.0 Herausnahmen aus Veränderungssperren
Keine Vorlagen
14.0 Zurückstellung von Baugesuchen
Keine Vorlagen
15.0 Sonstige Beschlussvorlagen
Keine Vorlagen
16.0 Anfragen, Anregungen und Verschiedenes
16.1 Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen
16.2 Neue Anfragen
16.3 Anregungen und Verschiedenes
III. Öffentlicher Teil der Sitzung
17.0 Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
BA vom 05.12.2011, ÖT 4
B. Protokoll:
I. Öffentlicher Teil der Sitzung
1.0 Allgemeiner Teil
1.1 Feststellung der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt die Beschlussfähigkeit fest.
Ferner weist der Vorsitzende darauf hin, dass seitens der Protokollführung Tonauf-
zeichnungen vorgenommen werden.
1.2 Anträge und Beschlussfassungen zur Tagesordnung
Die Verwaltung bittet um Aufnahme der nachfolgenden TOP:
6.3.1 Unfallschwerpunkt Lindenplatz entschärfen, Bürgerschaftsauftrag vom
24.11.2011 TOP 4.17 Drs. Nr. 392
11.5 Auftragsvergabe zur Aufstellung eines Lichtleitplanes für die „Lübecker
Altstadt“ (610)
Zudem bittet die Verwaltung darum, die Niederschrift der gemeinsamen Sitzung mit
dem Wirtschaftsausschuss vom 14.11.2011 im nicht öffentlichen Teil dem TOP 7.1.2
zuzuordnen.
Herr Schubert schlägt vor die TOP 5.2.1 und 6.3.1 gemeinsam zu behandeln.
Herr Quirder regt an, die TOP 9.1 – 9.3 sowie 11.1 - 11.5 en bloc abstimmen zu las-
sen.
Der Bauausschuss beschließt die Tagesordnung mit den vorgenannten Ände-
rungen unter Anerkennung der gegebenen Dringlichkeit der Vorlagen einstim-
mig.
1.3 Niederschriften, öffentlich
1.3.1 Niederschrift vom 14.11.2011, öffentlicher Teil
Frau Mewes weist darauf hin, Sie habe in Ihrem Wortbeitrag zum TOP 2.2 auf der
Seite 8 lediglich mitgeteilt, dass ihres Wissens nach keine Sprengungen mehr statt-
finden würden. Die Protokollierung sei dahingehend zu ändern.
Die Niederschrift wird wie folgt geändert:
Auf der S. 8, erster Absatz, wird nach „Frau Mewes teilt mit, es würden […]“ folgende
Ergänzung eingefügt: „ihres Wissens nach“.
Der Satz lautet nunmehr wie folgt:
Frau Mewes teilt mit, es würden ihres Wissens nach auf dem gegenüberliegenden
Gelände keine Sprengungen mehr stattfinden.
Der Bauausschuss beschließt die Niederschrift einstimmig.
BA vom 05.12.2011, ÖT 5
2.0 Satzungen/Widmungen/Veränderungssperren
2.1 Vorhabenbezogener B-Plan 27.52.01 – Fachmarkt- und Einkaufszentrum Dä-
nischburger Landstraße (IKEA) (610)
- Billigung des Durchführungsvertrages -
- Satzungsbeschluss -
Beschlussvorschlag:
1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) des Baugesetzbuches
(BauGB) und der parallel hierzu durchgeführten erneuten Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4a (3) Satz 1
BauGB zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 27.52.01
- Fachmarkt- und Einkaufszentrum Dänischburger Landstraße (IKEA) - ab-
gegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonsti-
gen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
mit folgendem Ergebnis geprüft:
a) berücksichtigt werden (bzw. bereits berücksichtigt sind) die Stellung-
nahmen vom / von der:
- Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes
Schleswig-Holstein (Schreiben vom 22.09.2011 und vom 29.04.2011)
- DB Services und Immobilien GmbH (Schreiben vom 05.10.2011)
- DB Netz AG (Schreiben vom 30.09.2011 und 18.08.2010)
- Wasser- und Schifffahrtsamt Lübeck (Schreiben vom 29.09.2011)
- Untere Bodenschutzbehörde / Hansestadt Lübeck, Bereich Umwelt
(Schreiben vom 30.09.2011, 06.04.2011 und 31.05.2011)
- Untere Abfallentsorgungsbehörde / Hansestadt Lübeck, Bereich Um-
welt (Schreiben vom 30.09.2011)
- Untere Wasserbehörde / Hansestadt Lübeck, Bereich Umwelt
(Schreiben vom 30.09.2011)
- Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Techni-
scher Umweltschutz / Regionaldezernat Südost (76) (Schreiben vom
22.09.2011)
- Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Flintbek
(Schreiben vom 02.09.2011)
- Bürger A (Schreiben vom 03.01.2011)
b) teilweise berücksichtigt werden (bzw. teilweise berücksichtigt sind) die
Stellungnahmen vom / von der:
- Stadt Bad Schwartau (Schreiben vom 15.09.2011, 29.09.2011,
11.06.2010, 22.07.2010, 24.09.2010 und 29.04.2011)
- Lübeck Management 28.09.2011 / (Schreiben vom 29.04.2011)
- Einzelhandelsverband Nord e.V. (Schreiben vom 08.10.2011 und
29.04.2011)
- Verband der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels Nord e.V.
(Schreiben vom 28.09.2011, 07.06.2010 und 20.04.2011)
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- Gewerbeverein Neustadt i.H. (Schreiben vom 28.09.2011 und
09.06.2010)
- Hansestadt Lübeck, Bereich Umweltschutz, gesundheitlicher Umwelt-
schutz (Schreiben vom 04.10.2011 und 06.10.2011)
- Gemeinde Ratekau, Bauverwaltung (Schreiben vom 04.10.2011)
- Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Hamburg / Schwerin (Schreiben
vom 07.09.2011)
- Untere Naturschutzbehörde / Hansestadt Lübeck, Bereich Natur-
schutz (Schreiben vom 05.10.2011)
- AG-29 Arbeitsgemeinschaft der anerkannten Naturschutzverbände in
Schleswig-Holstein (Schreiben vom 29.09.2011)
- NABU Schleswig-Holstein (Schreiben vom 28.09.2011)
- BUND Schleswig-Holstein (Schreiben vom 01.05.2011)
- Bürger C (Schreiben vom 24.09.2011)
c) nicht berücksichtigt werden (bzw. ohne Auswirkungen auf die Planin-
halte bleiben) die Stellungnahmen vom / von der:
- Amt Trave-Land (Schreiben vom 04.10.2011)
- Gemeinde Stockelsdorf (Schreiben vom 19.09.2011 und 26.04.2011)
- Hansestadt Wismar (Schreiben vom 28.09.2011)
- Landeshauptstadt Schwerin (Schreiben vom 12.09.2011 und
14.04.2011)
- Stadt Bad Segeberg (Schreiben vom 28.09.2011)
- Stadt Eutin (Schreiben vom 07.10.2011 und 29.04.2011)
- Stadt Mölln (Schreiben vom 23.09.2011 und 29.04.2011)
- Stadt Neustadt i.H. (Schreiben vom 27.09.2011, 11.06.2010 und
29.04.2011)
- Stadt Oldenburg i.H. (Schreiben vom 26.09.2011, 10.06.2010 und
15.04.2011)
- Zweckverband Mittelzentrum Bad Segeberg- Wahlstedt (Schreiben
vom 28.09.2011)
- IHK zu Lübeck (Schreiben vom 21.09.2011 und 28.04.2011)
- Lübeck Management (Schreiben vom 28.09.2011)
- E.ON Kraftwerke GmbH (Schreiben vom 28.04.2011 und 07.06.2010)
- Wasser- und Bodenverband Ostholstein (Schreiben vom 28.09.2011
und 28.04.2011)
- Bürger B (Schreiben vom 27.09.2011)
- Landschaftspflegeverein Schellbruch e.V. (Schreiben vom
25.09.2011)
- Dodenhof Grundvermögensverwaltung GmbH & Co. KG (Schreiben
vom 29.09.2011)
Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Aus-
legung nach § 3 (2) BauGB und der Behördenbeteiligung nach § 4a (3) Satz
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1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird in der als Anlage 1 beigefüg-
ten Fassung gebilligt.
Der Bereich Stadtplanung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnah-
me abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in
Kenntnis zu setzen.
2. Der Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan
27.52.01 – Fachmarkt- und Einkaufszentrum Dänischburger Landstraße
(IKEA) - wird in der als Anl age 2 beigefügten Fassung gebilligt.
3. Aufgrund des § 10 (1) BauGB wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan
27.52.01 - Fachmarkt- und Einkaufszentrum Dänischburger Landstraße
(IKEA) - in der als Anlage 3 beigefügten Fass ung als Satzung beschlossen .
4. Die Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 27.52.01
- Fachmarkt- und Einkaufszentrum Dänischburger Landstraße (IKEA) - wird
in der als Anlage 4 beigefügten Fassung gebilligt.
5. Der Bereich Stadtplanung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungs-
planes als Satzung nach § 10 (3) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In
der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Bebauungsplan mit der Be-
gründung und zusammenfassender Erklärung nach § 10 (4) BauGB während
der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt wer-
den kann.
Es liegt folgender Antrag von Herrn Schubert schriftlich vor:
Das Vorhaben der Errichtung eines Cafés bzw. Bistros mit Anlegesteg in-
nerhalb des Flora-Fauna-Habitat-Gebietes 'Traveförde und angrenzende
Flächen' (EU-Nr. 2030-392) wird aus der Planung genommen und innerhalb
des Schutzgebietes nicht weiter verfolgt.
Das 'Café/Bistro ist kein zwingender Bestandteil des Vorhabenskonzeptes von
IKEA mit dem geplanten Fachmarkt- und Einkaufszentrum' (Prüf- und Abwä-
gungsbericht vom 04.11.2011, Nr. 26).
Das Vorhaben 'Errichtung eines Cafés/Bistros' im FFH-Gebiet 'Traveförde und
angrenzende Flächen'
läuft dem Auftrag der 'Richtlinie 92/43/EWG des Rates' zur Erhaltung oder
Wiederherstellung der natürlichen Lebensräume zuwider,
steht im Widerspruch zu den Erhaltungszielen und dem Schutzzweck der
Natura-2000-Gebiete, die laut Baugesetzbuch §1, Abs. 6, Ziff. 7 zu
berücksichtigen sind,
ist eine nach Baugesetzbuch § 35, Abs 3, Ziff. 5 Beeinträchtigung öffentlicher
Belange, da Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege
beeinträchtigt werden,
entspricht nicht der Vereinbarkeit mit den Zielen der Raumordnung, die von §
1, Abs. 4 BauGB gefordert wird.
Herr Lötsch bittet die Verwaltung um Stellungnahme zu dem Antrag.
Herr Bresch erläutert, dass die betreffende Fläche südlich der Bahntrasse im Bereich
eines ehemaligen Spülfeldes nahe der Trave liege. Vorgesehen sei hier im Zusam-
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menhang mit der Anlage eines Bahnhaltepunktes Dänischburg und eines Fahrgast-
schiffanlegers die Errichtung eines kleinen Cafés/Bistros zwischen dem gerade sa-
nierten Traveweg und der Trave. Das geplante Bistro müsse nahezu wie der zur Tra-
ve hin führende Weg auf Pfeilern errichtet werden. Da der Weg und das Bistro am
Rande des FFH-Gebietes Traveförde liegen, sei eine FFH-Vorprüfung durch ein un-
abhängiges Gutachterbüro erstellt und mit der zuständigen Stelle der unteren Natur-
schützbehörde abgestimmt worden. Bei der Frage, inwieweit die Erhaltungsziele für
das FFH-Gebiet durch das geplante Bistro beeinträchtigt werden, gehe es schwer-
punktmäßig um Auswirkungen auf Wanderungswege des Fischotters. Die vorliegen-
de FFH-Vorprüfung komme zu dem Ergebnis, dass Beeinträchtigungen für den
Fischotter unter Berücksichtigung von Maßgaben ( nachträgliche Ergänzung: die in
den Festsetzungen 6.5, 6.6 und 6.9 des B-Planes berücksichtigt wurden ) keine Be-
einträchtigungen zu erwarten sind. Insofern könne die Planung aus Sicht der Verwal-
tung aufrechterhalten bleiben.
Von Seiten des Landschaftspflegevereins Schellbruch e.V. seien jedoch Einwände
gegen die FFH-Vorprüfung vorgebracht und der für Umweltschutz zuständigen EU-
Kommission gemeldet worden. Die Bauverwaltung hat die FFH-Vorprüfung über den
Landschaftspflegeverein an die EU-Kommission weitergeleitet. Herr Bresch wird in
den nächsten Tagen den zuständigen Vertreter bei der EU-Kommission ermitteln und
Kontakt mit ihm aufnehmen, um das weitere Verfahren und den voraussichtlichen
zeitlichen Abschluss einer Prüfung zu erfragen.
Von Seiten der Bauverwaltung wird vorgeschlagen, den Bebauungsplan unter Be-
rücksichtigung der vorliegenden FFH-Prüfung zu beschließen. Für den Fall, dass die
EU-Kommission im Nachgang Einwände gegen die Errichtung und den Betrieb eines
Bistros vorbringt, sagt die Bauverwaltung zu, unverzüglich ein entsprechendes Ände-
rungsverfahren einzuleiten und dem Bauausschuss eine entsprechende Änderungs-
vorlage vorzulegen. Mit IKEA sei abgesprochen, dass bis zur abschließenden Ent-
scheidung der EU-Kommission kein Bauantrag für ein Bistro gestellt werde.
Eine Verständnisfrage von Frau Geweke beantwortet Herr Bresch abschließend.
Herr Bresch kündigt an, Detailfragen zum Fachgutachten im Umweltausschuss be-
antworten zu können. Hierzu sei der Gutachter eingeladen.
Herr Freitag teilt mit, seiner Meinung nach könne man sich dem Vorschlag der Ver-
waltung anschließen.
Herr Schubert führt zu seinem Antrag aus, dem 'Bericht zur Prüfung und Abwägung'
zufolge sei das Bistro kein zwingender Teil des Vorhabens, so dass man ebenso dar-
auf verzichten könne. Herr Bresch führt aus, dass eine dahingehende Änderung des
Bebauungsplans eine erneute Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung zur Folge
hätte, womit eine Verzögerung von ca. einem halben Jahr verbunden wäre.
Es ergibt sich zwischen Herrn Lötsch, Herrn Senator Boden und Herrn Quirder eine
Debatte zum Umgang mit dem von Herrn Schubert gestellten Antrag.
Herr Quirder regt an, zunächst die Untersuchung abzuwarten und den Antrag zurück-
zunehmen. Weiterhin gibt er zu bedenken, dass seitens der Politik die Erreichbarkeit
per Wasser ursprünglich gefordert worden ist.
Herr Senator Boden sagt zu, auch ohne den Beschluss über den gestellten Antrag,
bei einem anders lautenden Ergebnis der EU-Kommission unaufgefordert auf den
Bauausschuss wie von Herr Bresch beschrieben zukommen und gegebenenfalls ein
entsprechendes Planänderungsverfahren einzuleiten. Der vorliegende Antrag könne
somit als Arbeitspapiere angesehen werden.
Herr Schubert ändert seinen Antrag dahingehend ab, dass es sich hierbei lediglich
um ein Arbeitspapier für die Verwaltung handelt.
Um die Behandlung, wie von Herrn Boden zugesagt, wird gebeten.
Herr Schubert lässt den Bauausschuss darüber abstimmen, die vorliegende Unterla-
ge der Verwaltung als Arbeitspapier entgegenzubringen:
BA vom 05.12.2011, ÖT 9
Der Bauausschuss stimmt einstimmig bei einer Enthaltung zu.
Herr Schubert lässt über die Vorlage abstimmen:
Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig bei zwei Enthaltungen gemäß Be-
schlussvorschlag zu beschließen.
3.0 Über- und außerplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln
Keine Vorlagen
4.0 Planungen, Wettbewerbe und sonstige Beschlussvorlagen
4.1 Fernwärmeausbau in Lübeck (2.020)
Beschlussvorschlag:
1. Die Bürgerschaft nimmt den Bericht (Anlage 1) der Stadtwerke Lübeck
GmbH (SWL) zum Fernwärmeausbau zur Kenntnis.
2. Die Hansestadt Lübeck spricht sich für einen Fernwärmeausbau in Lübeck
ohne satzungsmäßigen Anschluss- und Benutzungszwang aus.
3. Die Hansestadt Lübeck unterstützt die SWL in ihren Bestrebungen, durch
Ausweisung eigener Fernwärme-Vorranggebiete einen wesentlichen Bei-
trag zur CO2-Einsparung in Lübeck zu leisten.
4. Der Bürgermeister wird beauftragt, durch geeignete Maßnahmen dafür
Sorge zu tragen, dass in bestimmten Stadtgebieten und/oder Gebäuden
die Verpflichtung zum Anschluss an die öffentliche Fernwärmeversorgung
begründet oder die Bereitschaft dazu gefördert wird.
5. Der Bürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass die Hanse-
stadt Lübeck in Abstimmung mit den Stadtwerken Lübeck Maßnahmen er-
greift, die zu einer verstärkten Nutzung der Fernwärme in Lübeck führen
werden. (z.B. vorrangiger Einsatz der Fernwärme in öffentlichen Gebäu-
den, gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit, gemeinsame Wachstumskonzepte)
6. Der Bürgermeister wird beauftragt, über die jeweils zuständigen Organe auf
die städtischen Eigen- und Beteiligungsgesellschaften dahingehend Ein-
fluss zu nehmen, dass zur Wärmeversorgung bei gleicher wirtschaftlicher
Eignung auf Vollkostenbasis die Fernwärme zu wählen ist.
Herr Lötsch bittet um Erläuterung zum Beschlussvorschlag 5 und fragt konkret nach,
ob die Formulierung so zu verstehen sei, dass zukünftig bei Bebauungsplänen zu
diskutieren ist, ob bestimmte Brennstoffe (zum Beispiel fossile) ausgeschlossen wer-
den. Herr Lötsch stellt die rechtliche Zulässigkeit infrage.
Herr Bresch erläutert, dass das Baugesetzbuch im § 9 (nachträgliche Ergänzung: hier
Abs. 1 Nr. 23 a) die Ermächtigung enthalte, die Verwendung bestimmter luftverunrei-
nigender Brennstoffe durch entsprechende Festsetzung in einem Bebauungsplan
auszuschließen.
BA vom 05.12.2011, ÖT 10
Herr Stüttgen möchte wissen, ab wann es sich lohnt Fernwärmegebiete zu erschlie-
ßen.
Herr Schubert lässt über die Worterteilung von Herrn Fritz (Sachkundiger) abstim-
men:
Der Bauausschuss stimmt einstimmig zu.
Herr Fritz bringt zum Ausdruck, es sei schwierig pauschal hierzu eine Aussage zu
treffen. Potenziell geeignet sein jedoch Mehrfamilienhäuser, Einfamilienhäuser eher
nicht.
Wunsch der Stadtwerke sei es, seitens der Stadt Unterstützung zu bekommen, dass
bei geeigneten Gebieten (wie zum Beispiel der Wallhalbinsel) die benötigten Kapazi-
täten geschaffen werden können. Über eine privatrechtliche Verpflichtung könnte
man die späteren Eigentümer der Flächen an die Fernwärmenutzung binden.
Herr Dr. Eymer stellt eine Verständnisfrage zum geplanten Absatz, die von Herrn
Fritz beantwortet wird.
Ergänzend teilt Herr Fritz mit, der Aufsichtsrat wünsche sich ein Anschluss und Be-
nutzungszwang. Man habe sich jedoch dazu entschlossen, potentielle Nutzer über
die Wirtschaftlichkeit zu gewinnen.
Herr Lötsch bemängelt, es handle sich hierbei um einen Zwang "durch die Hintertür".
Herr Kuschmierz führt aus, Ziel der Vorlage seines den Stadtwerken die wirtschaftli-
che Präsentation zu ermöglichen. Ein Zwang, Fernwärme abzunehmen ist in der Vor-
lage nicht enthalten.
Eine Verständnis Frage von Herrn Stüttgen beantwortet Herr Fritz.
Herr Fritz führt weiter aus, die Abnahme von Fernwärme sei auch bei energetischer
Sanierung attraktiv. Die Vorgaben der Energieeinsparungsverordnung beispielsweise
würden durch die Nutzung von Fernwärme erreicht, so dass keine sonstigen erneu-
erbaren Energien eingesetzt werden müssen.
Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu be-
schließen.
4.2 Lübecker Hafenbahn – Freistellung der Bahnanlagen der Innenstadtverbindung
von Bahnbetriebszwecken (691) vertagt am 14.11.2011 TOP 4.3
Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte zur Stillle-
gung der Bahnanlagen und zur Freistellung der Flächen von Bahnbe-
triebszwecken der Innenstadtverbindung einzuleiten.
Herr Schünemann stellt dar, an welchen Stellen der Innenstadtverbindung städtebau-
liche Veränderungen absehbar bzw. erforderlich sind.
Herr Rathcke fragt nach, wie die LHG zu diesem Vorhaben steht.
Herr Wiese teilt mit, die LHG sei im Rahmen dieser Vorlage formell nicht beteiligt
worden, jedoch im Zusammenhang mit dem Erweiterungsbau Brüggen vor geraumer
Zeit. Zudem habe ein informeller Austausch stattgefunden, wonach auch aus dortiger
Sicht die Innenstadtverbindung nicht notwendig sei.
Herr Lötsch bittet um Erläuterung, wie dieser Vorschlag zu begründen sei, wohinge-
gen bei der Erweiterung Brüggen argumentiert worden sei, die Trasse müsse erhal-
ten bleiben. Wenn jetzt aufgehoben würde, müsste bei eine späteren evtl. Nutzungs-
wunsch ein umfangreiches Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden. Herr
BA vom 05.12.2011, ÖT 11
Lötsch regt an, vor diesem Hintergrund lediglich den Verkehr von der Schiene zu-
nehmen, die Widmung jedoch zu belassen.
Herr Pluschkell macht deutlich, aus seiner Sicht sei eine solche Bevorratung unnötig,
da nicht absehbar sei, ob, wann und wer diese Trasse benötigt. Zudem sei die Um-
gehungstrasse instandgesetzt. Die Innenstadtverbindung sollte aufgehoben werden,
so dass die stadtplanerischen Gestaltungsmöglichkeiten in dem Bereich gegeben
sind.
Herr Wiese weist ergänzend hierzu darauf hin, dass im Falle der ausbleibenden Ent-
widmung die Bahntrasse planerisch als solche berücksichtigt werden muss. Dies
würde zum Beispiel bedeuten, dass entsprechende Lärmwerte angenommen werden
müssten etc. Herr Wiese erläutert die Zusammenhänge mit den anstehenden Brü-
ckensanierungen.
Herr Rathcke regt an, die Betroffenen zunächst zu fragen ob die Gleise zukünftig be-
nötigt werden.
Herr Wiese teilt mit, dass dies nicht nötig sei, da diese ohnehin im Rahmen des sich
anschließenden Verfahrens vom Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr um eine
Stellungnahme gebeten würden.
Herr Senator Boden teilt mit, es sei absehbar, dass keine Gütertransporte dort statt-
finden. Dies könne man bereits an der jetzigen Flächennutzung erkennen.
Diese Trasse als eine mögliche Stadtbahntrasse anzusehen bzw. vorzuhalten scheint
aufgrund der Streckenführung nicht sinnvoll. Zudem sei äußerst fraglich, ob in Anbet-
racht der finanziellen Situation zukünftig überhaupt eine solche Stadtbahn realisiert
werden kann.
Auch Quirder weist darauf hin, es finde kein Umschlag statt, die Gleise würden somit
nicht benötigt.
Herr Freitag bittet darum zu klären, in welcher Art das Wasser- und Schifffahrtsamt
die Brücke sanieren würde bzw. ob die Einrichtung eines Wegs auf der Brücke denk-
bar ist.
Die Herren Lötsch und Hiller sprechen sich dafür aus, zunächst zu klären, ob bzw. in
welcher Höhe bei einer Entscheidung für oder gegen die Entwidmung Kosten für die
HL entstehen.
Herr Hiller bittet ergänzend darum, die Antworten schriftlich und gegebenenfalls mit
der entsprechenden Vorschrift vorzulegen.
Herr Hiller beantragt die Vorlage zu vertagen, bis das Ergebnis vorliegt.
Herr Schubert lässt über den Antrag abstimmen:
Der Bauausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.
5.0 Mitteilungen und Berichte
5.1 Mitteilungen des Vorsitzenden
BA vom 05.12.2011, ÖT 12
Herr Schubert verweist auf die umverteilten Bauausschusstermine 2012 (siehe Anla-
ge).
Zur Frage nach eventuellem Änderungsbedarf gibt es keine Wortmeldungen.
5.2 Sonstige Mitteilungen
Verschiebung Baumaßnahme Drehbrücke
Herr Dr. Klotz verweist auf die im Vorwege umverteilte Pressemitteilung, den darin
aufgestellten Inhalt zu den weiteren, notwendigen Brückenbaumaßnahmen und stellt
außerdem den Zeitplan der beschriebenen Maßnahmen vor. (siehe Anlage)
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
5.2.1 Mdl. Bericht Verkehrsführung Lindenplatz
-Vorstellung der Beratungsergebnisse (AKV und Runder Tisch Radverkehr) (610.4)
Herr Schünemann erläutert kurz die Beschlusslage der Bürgerschaft seit 2008 (neue
inhaltliche Vorgaben für Konzeptfindung und Behandlung des Themas im einzurich-
tenden Runden Tisch Fahrradverkehr) und stellt anschließend anhand von Folien ei-
nerseits die im Arbeitskreis für Verkehrsfragen abgestimmte Variante (A) für eine
neue Verkehrsführung für den Lindenplatz und eine Variante (B) vor, die sich auf der
Basis der ADFC-Stellungnahme zu Variante A ergeben hat.
Gemäß A würden entgegen der heutigen Situation die Radfahrer vom Holstentor
kommend auf einem neu zu bauenden Bordsteinradweg getrennt von den Fahrspu-
ren des Kraftverkehrs über die Puppenbrücke zwangsgeführt.; das hohe Ver-
kehrsaufkommen im Kfz-Verkehr macht hier die Anlage der Radwege erforderlich
(KfZ deutlich höher als > 10.000Kfz/24h – daraus folgt gem. Richtlinien und Empfeh-
lungen die Trennung der Verkehrsarten: Kfz/ Rf; die Radwege können durch die Re-
duzierung der Fahrstreifen auf 2 Streifen pro Richtung geschaffen werden).
Die Querung der Fackenburger Allee (heutiger Fußgängerüberweg am Lindenplatz)
erfolgt – abgeleitet u.a. aus den Unfallhäufungspunktbetrachtungen und aus der
technischen Notwendigkeit, Zeitlücken im Kreisverkehr Lindenplatz zu schaffen (Er-
gebnis der durchgeführten Simulation) - über eine Lichtsignalanlage (LSA).
Von der Fackenburger Allee als auch vom ZOB kommend, könne der Radfahrer wäh-
len in den Kreisverkehr mit den Kfz zu fahren oder den neu angelegten Radweg
unter Einbindung der Konrad Adenauer Allee zu nutzen; es entfällt die direkte Ein-
bzw. Ausfahrt der Radler dieser Verbindung vom/ zum HBF.
Zudem werden Fahrspuren (3.Spur im Lindenplatz und in der Fackenburger Alle
zurückgenommen). (siehe Anlagen)
Die Frage von Herrn Freitag, ob die Ausfahrt aus dem Lindenplatz in die Moislinger
Allee gemäß dieser Lösung zweispurig möglich wäre, bejaht Herr Schünemann.
Zur LSA führt Herr Schünemann aus, die maximale Rotzeit betrage 70 Sekunden für
Fußgänger und Radfahrer(so wie heute auch im weiteren Verlauf der Fackenburger
Allee). Die Grünzeit betrage 30 Sekunden. Zudem sei es vorgesehen, die LSA mit der
Ampelschaltung Willy-Brandt-Allee und in der Fackenburger Allee Einmündung Lin-
den Arkaden und Schwartauer Allee zu koordinieren. In verkehrsschwachen Zeiten
könnte die LSA aus der Koordinierung herausgenommen werden und eine Umlauf-
zeit von 60 Sekunden wäre möglich.
Die Kosten für diesen Umbau liegen etwa bei 1 Million €.
Schünemann stellt den Vorschlag des ADFC dar. (Variante B)
Dieser sei auf den ersten Blick sehr übersichtlich und durch den kreisförmigen
Schutzstreifen - in Anlehnung an die seit den späten 80er Jahren bestehende Lösung
des Mühlentortellers – wünschenswert aus Sicht der Radler, aber aufgrund der nun-
mehr bestehenden Empfehlungen und Richtlinien leider nicht mehr umsetzbar;
BA vom 05.12.2011, ÖT 13
straßenverkehrsrecht fehlt somit die Ermächtigungsgrundlage und somit ist B
nicht anordnungsfähig und könne nicht weiter verfolgt werden.
Die Verwaltung habe sich, insbesondere vor dem Hintergrund der finanziellen Situati-
on und des kürzlich gefassten Bürgerschaftsbeschlusses (Antrag der Linken zum
Unfallhäufungspunkt Lindenplatz)zudem eine kurzfristige Lösung überlegt.
Herr Schünemann stellt diese Lösung anhand einer Folie vor.
Vorgesehen sei es, diese zunächst für einen Versuchszeitraum, zum Beispiel ein
Jahr, zu testen; ein Versuch sollte sowohl im Sommer- als auch im Winterhalbjahr
durchgeführt und fachlich betreut werden.
Die Kosten für diese kurzfristig umsetzbare Maßnahme liegen bei ca. 100.000 €.
Herr Palm bittet darum, die gezeigte Folie zur Unfallstatistik dem Protokoll beizule-
gen.
Herr Freitag spricht sich für einen solchen Versuch aus. Ein solcher sei auch deshalb
zu begrüßen, weil ein Rückbau möglich ist.
Frau Geweke fragt nach, ob sichergestellt sei, dass durch die LSA kein erheblicher
Rückstau in den Kreis erfolge. Herr Schünemann bestätigt dies mit Bezug auf die
durchgeführte Simulation.
Herr Schubert und Herr Pluschkell sprechen sich für die Errichtung der Stadtgraben-
brücke aus. Herr Schünemann ergänzt, dass die Bürgerschaft den Bau grundsätzlich
im Juli 2008 beschlossen hat.Herr Pluschkell ergänzt, diese Überlegungen sollten in
die Haushaltsberatungen seitens der Fraktion eingebracht werden.
Zum Versuch spricht Herr Pluschkell sich positiv aus. Es sei zu überlegen den Ver-
such für einen gewissen Zeitraum mit bzw. ohne LSA durchzuführen.
Herr Hiller merkt an, einer subjektiven Empfindung nach gebe es mehr Unfälle als in
der Statistik dargestellt. Aufgrund des - seiner Ansicht nach - zunehmenden Radver-
kehrs sollte auch die Planung zum Lindenplatz in diese Richtung ausgerichtet wer-
den. Nach eigener Erfahrung gebe es einen für Radfahrer kritischen Punkt vom ZOB
kommend. Derzeit laufe man Gefahr zum Beispiel vom Bus abgedrängt zu werden.
Man sollte den Radverkehr möglichst aus dem Kreisel herausnehmen.
Insgesamt eine kostengünstige Lösung anzustreben.
Herr Dürkop von der Polizeidirektion gibt Erläuterungen zu der dort geführten Unfall-
statistik.
Die Frage von Herrn Lötsch, wann mit einem Versuchsstart zu rechnen sei, teilte
Schünemann mit, anordnungstechnisch und wegen der Maßnahmenumsetzung
(wetterbedingt) wäre der 1.April 2012 realistisch, jedoch müsse die Haushaltslage -
insbesondere die Haushaltsgenehmigung - berücksichtigt werden.
Herr Dr. Eymer bringt seine Bedenken bezüglich der Einrichtung eines Provisoriums
zum Ausdruck. Es seien nähere Auskünfte nötig, unter anderem der Nachweis der
Leistungsfähigkeit, um eine Entscheidung treffen zu können.
Herr Schünemann erinnert an die Beschlusslagen der vorhandenen und aktuellen
Beschlusslagen der Bürgerschaft und an die durchgeführten Simulationen; die
Schwerpunktsetzung ist eindeutig die Erhöhung der Verkehrssicherheit – ohne dass
die Verkehrsqualität vernachlässigt wurde.
Die Verwaltung sagt zu, in der kommenden Bauausschusssitzung die Versuchsan-
ordnung nochmals in ausgearbeiteter Form und mit den entsprechenden Antworten
darzustellen.
Herr Schubert stellt fest, es bestünde Einvernehmen unter den Mitgliedern den Be-
richt bzw. den Bürgerschaftsauftrag um eine Sitzung zu vertagen und beantragt dies.
Herr Schubert lässt über den Vertagungsantrag abstimmen:
Der Bauausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu
BA vom 05.12.2011, ÖT 14
5.3 Berichte über Verlauf und Ergebnis von Bürgerbeteiligungen
Keine Berichte
5.4 Eilentscheidungen des Bürgermeisters
Keine Vorlagen
6.0 Anfragen, Anregungen und Verschiedenes
6.1 Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen
6.2 Neue Anfragen
6.2.1 Anfrage:
Herr Pluschkell bittet um Beantwortung nachfolgender Fragen (die Anfrage ist
der Verwaltung im Vorwege dieser Sitzung zugeleitet worden):
1. Welche Gesetze, Verordnungen und sonstigen Regelwerke bilden die
Grundlage für die Errichtung der öffentlichen Straßenbeleuchtung? Welche
Anforderungen werden darin - kurz beschrieben - für die Beleuchtung ge-
nannt?
2. Inwieweit erfüllt die neue Straßenbeleuchtung in der unteren Beckergrube
diese Anforderungen? Gilt dieses für die Straßenabschnitte zwischen den
Straßen Fünfhausen - Ellerbrook sowie Ellerbrook - Untertrave gleicherma-
ßen?
3. Welche Kriterien waren für die Auswahl der neuen Straßenlaternen maßgeb-
lich (technisch-funktional, kostengünstig-wirtschaftlich, ästhetisch-
stadtbildpflegerisch)?
4. Sind diese Straßenlaternen Bestandteil eines Beleuchtungskonzepts, wie es
für die Lübecker Altstadt seit längerer Zeit angedacht ist?
Antwort:
Die Verwaltung sagt die Beantwortung zu.
6.2.2 Anfrage:
Frau Näpflein (Bürgerschaftsmitglied) bitte um Beantwortung/Behandlung nach-
folgender Fragen / Aufträge:
1. Die Verwaltung wird aufgefordert über den aktuellen Stand der Lübecker
Gang-Häuser bis zur Bürgerschaft Februar 2012 zu berichten.
BA vom 05.12.2011, ÖT 15
2. Hierbei soll festgestellt werden, welche Ganghäuser in Privatbesitz sind und
eigenbewohnt werden und welche Ganghäuser tatsächlich (offensichtlich,
anscheinend,..) zu einer Nutzung als Ferienhäuser/Ferienwohnungen -
genehmigt oder gar ungenehmigt -
umgewidmet wurden?
3. Darüber hinaus ist die Bauordnung zu zitieren, welchen Charakter die Gänge
in Lübeck
4. innerhalb der Ortsteile haben und ob eine Nutzungsänderung zulässig ist?
5 Des Weiteren soll berichtet werden, welches Konzept der Nutzung von
Ganghäusern in Lübeck zu Grunde liegt.
6. Ist geplant, einige Gänge mittel- oder langfristig zu Ganghaus-Ferienanlagen
umzuwandeln um Mehreinnahmen durch eine Bettensteuer zu erwirken?
Antwort:
Die Verwaltung sagt die Beantwortung zu.
6.2.3 Anfrage:
Herr Lötsch bittet darum, den Sachstand in Sachen Jüdischer Friedhof darzustellen.
Antwort:
Herr Senator Boden sagt eine Darstellung zu.
6.2.4 Anfrage:
Herr Pluschkell bittet um Erläuterung der weiteren Schritte in Sachen Baumaßnahme
Niendorfer Straße Anfang Januar 2012.
Antwort:
Herr Dr. Klotz sagt eine Darstellung der zusammengetragenen Aufgaben und deren
Erledigungsstand für den Bauausschuss am 16. Januar 2012 zu.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
6.2.5 Anfrage:
Herr Rathke bittet darum, den Sachstand in Sachen Ortsschilder mit dem Zusatz"
Wissenschaftsstadt" darzustellen.
Antwort:
Herr Dr. Klotz teilt mit, der Vorgang sei bezüglich Sponsorensuche von Herrn Senator
Boden über den Bereich Verkehr an das Büro der "Stadt der Wissenschaft" gegeben
worden. Diese Nachfrage werde zum Anlass genommen, dort den aktuellen Stand zu
erfragen. Eine entsprechende Rückmeldung folgt.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
6.3 Anträge
BA vom 05.12.2011, ÖT 16
6.3.1 Unfallschwerpunkt Lindenplatz entschärfen, Bürgerschaftsauftrag vom
24.11.2011 TOP 4.17 Drs. Nr. 392
(Debatte siehe TOP 5.2.1)
Vertagt.
Ende des öffentlichen Teils: 18.40 Uhr
Beginn des nichtöffentlichen Teiles: 18.50 Uhr
Siehe eigenes Protokoll.
Ende des nichtöffentlichen Teiles: 19.30 Uhr
Beginn des 2. öffentlichen Teiles: 19.30 Uhr
III. Öffentlicher Teil der Sitzung
17.0 Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
Der Bauausschussvorsitzende teilt mit, es seien im nichtöffentlichen Teil Beschlüsse
gefasst und Berichte zur Kenntnis genommen worden.
Nachrichtlich die Ergebnisse des nicht öffentlichen Teil:
7.1.1 Niederschrift vom 14.11.2011, nichtöffentlicher
Teil
Einstimmig beschlossen.
8.1 Siehe Anlage Kenntnisnahme.
9.1 Skandinavienkai Umbau Anleger 7 (691) Einstimmig empfohlen zu beschließen
9.2 Genehmigung zur Ausschreibung der Bauleis-
tungen Ersatzneubau Straßenbrücke Wesloe
(661)
Einstimmig empfohlen zu beschließen
9.3 Bauvorhaben Energetische Sanierung, Anbau
Krippentrakt, Anbau Malatelier an der Kinderta-
gesstätte Rudolf-Groth-Park, Am Waldsaum 1,
23566 Lübeck
Gewerk: Zimmerarbeiten (651)
Einstimmig empfohlen zu beschließen
11.1 Schule Lauerholz/Sanierung Sporthalle (651) Einstimmig bei einer Enthaltung empfohlen
zu beschließen
11.2 Sanierung der Salzspeicher/UNESCO, Wallstraße
1-3, 23552 Lübeck (651)
Einstimmig bei einer Enthaltung empfohlen
zu beschließen
BA vom 05.12.2011, ÖT 17
11.3 Sanierung der Katharinenkirche/UNESCO,
Königstraße 25, 23552 Lübeck (651)
Einstimmig bei einer Enthaltung empfohlen
zu beschließen
11.4 Umbau der Alten Stadtschule für die VHS
Lübeck, Falkenplatz 10, 23564 Lübeck (651)
Einstimmig bei einer Enthaltung empfohlen
zu beschließen
11.5 Auftragsvergabe zur Aufstellung eines Lichtleit-
planes für die „Lübecker Altstadt“ (610)
Einstimmig bei einer Enthaltung empfohlen
zu beschließen
Er beendet die Sitzung um 19.30 Uhr.
Die
nächste Sitzung des Bauausschusses
findet am
19.12.2011 um 16:00 Uhr
im Foyer der Bauverwaltung
statt.
Hans-Jürgen Schubert Dennis Bössow
Vorsitzender des Bauausschusses Protokollführer
BAUAUSSCHUSS DER HANSESTADT LÜBECK
- Der Vorsitzende -
Mitteilung des Bauausschussvorsitzenden
Termine der Bauausschusssitzungen 2012
Weihnachtsferien 2011/12
23.12.2011 - 06.01.2012
16.01.2012
30.01.2012
13.02.2012
05.03.2012
19.03.2012
Osterferien 30.03.2012 – 13.04.2012
16.04.2012
30.04.2012
14.05.2012
Pfingstferien 18.05.2012
04.06.2012
18.06.2012
Sommerferien 25.06.2012 – 04.08.2012
06.08.2012
20.08.2012
03.09.2012
17.09.2012
Herbstferien 04.10.2012 – 19.10.2012
22.10.2012
05.11.2012
19.11.2012
03.12.2012
17.12.2012
Weihnachtsferien 24.12.2012 – 05.01.2013
Carl Howe i.A. Dennis Bössow
- Bauausschussvorsitzender - -Protokollführer-
Fachbereich 5, Planen und Bauen
5.661 Bereich Verkehr
5.661-2.4 Abt. Brückenbau
Lübeck, 05.12.2011
Ulrike Schölkopf
Tel: 122 - 6678, Fax: 408 87 - 66
1.
2.
3.
4.
5.
5. BW 005
Sanierung Mühlentorbrücke
BW 021
Ersatzneubau Straßenbrücke Wesloe1.
4. BW 047
Ersatzneubau Bahnhofsbrücke
2.
3.
BW 003
Sanierung Hafendrehbrücke
BW 030
Ersatzneubau Possehlbrücke
Übersichtsterminplan - geplante Bauvorhaben
II. Qu. III. Qu. IV. Qu.II. Qu. II. Qu.III. Qu. IV. Qu. I. Qu. II. Qu. III. Qu. IV. Qu.
2013 2014
III. Qu. IV. Qu. I. Qu.I. Qu.
2012
Bauvorhaben
2016
I. Qu. II. Qu. III. Qu. IV. Qu.
2015
I. Qu.
Lindenpark
Grünanlage
den
Grünanlage
STADTGRABEN
rk-Hotel
Hotel
Gast-
stätte
Apotheke
(leer)
SushiBar
es
chäftli.Nutzung, Gastronomie
SEB
Möwenpick
Hotel
Dräger+Hase
BKK
Frisör
Willy-Brandt-Allee
Possehlstr
Holstentorplatz
Puppenbrücke
Lindenstraße
Mo
islingerAllee B207
Lindenplatz
Hansestraße
Fackenburger Allee
2,50 2,50
2,50 2,50
2,50 2,50
1,60 1,60
2,00 2,00
6,50 6,50
3,00 3,00
3,00 3,00
9,50 9,50
1,50 1,50
3,00 3,00
3,00 3,00
3,00 3,00
2,00 2,00
3,00 3,00
3,00 3,00
3,00 3,00
3,00 3,00
3,50 3,50
1,30 1,30
3,50 3,50
3,50 3,50
3,60 3,60
1,60 1,60
2,80 2,80
3,50 3,50
Fackenburger Allee:
gestalterische Aufwertung
als Entrée
B-Plan 03.01.00:
Grenze Grünfläche
Neuer Links-
abbiegestreifen
Neuer Radfahr-
streifen
R=30 m
Lindenpark
Grünanlage
Lindenplatz
Fackenburger Allee:
gestalterische Aufwertung
als Entrée
B-Plan 03.01.00:
Grenze Grünfläche
Wanderweg am
Stadtgraben
Zweistreifige Knoten-
punktzufahrt
R =30 m a
B-Plan 03.01.00:
Fackenburger Allee/
Werftstraße
Stand: 20.9.2001
R=14-17,5 m i
Kriterien Variante 0
"Bestand"
Variante A
"Kompromiss mit LSA"
Anlage 1
Variante B
"Schutzstreifenring mit LSA"
Anlage 2
- Verschiebung Mittelpunkt
(gem. B-Plan) - - -
- Integration Umfeld (Neugestaltung
Lindenpark + Flächen zum Stadtgraben)
- Innenkreis - hier: Aufschüttung
- Verkehrssicherheit
Statistik (seit 2000) ca. 43 Unfälle pro Jahr (siehe
Anlage 3)
davon ca. 37% Radunfälle
und 5% Fußgängerunfälle
Unfallhäufungspunkt seit 1974 jährlich
subjektive Sicherheit (Rf) je nach "Können" der
Radfahrer;
ungeübte Fahrer benutzen
Fußgängerüberwege
gesicherte Führung über LSA
bzw. neben FGÜ möglich;
Radfahrer größtenteils
außerhalb der Fahrbahn
Radführung komplett im
Kreis, Situation in HL
bekannt; für Unsichere
weiterhin Möglichkeit auf LSA
und FGÜ (schiebend)
auszuweichen
subjektive Sicherheit (Fg) teilweise lange Querungen;
fehlendes Blindenleitsystem
geringere Querungslängen
für Fußgänger, gesicherte
Querung durch LSA an
Fackenburger Allee
geringere Querungslängen
für Fußgänger, gesicherte
Querung durch LSA an
Fackenburger Allee
- Verkehrsqualität
Verkehrsfluss Kfz akzeptabel durch Simulation
nachgewiesen Nachweis offen
Verkehrsfluss Rf für geübte Radfahrer
akzeptabel
teilweise indirekte Führung
über Seitenräume
direkte Führung ohne
Umwege
- Orientierung
Kfz akzeptabel für Ortskundige besser durch Wegfall eines
Fahrstreifens
besser durch Wegfall eines
Fahrstreifens
Rf unübersichtlich/
uneinheitlich uneinheitliche Führung einheitliche Führung
Fg akzeptabel akzeptabel akzeptabel
- Zustimmung
Polizei ja nein
Straßenverkehrsbehörde ja nein
Stadtverkehr (Linienbus) ja kritisch
- Regelwerke/StVO etc. nein "jein" (Rf im Kreis) nein (Kreis mit
Schutzstreifen)
- Realisierung
Haushalt Mittel für 2012 eingeworben k.A.
Zeitschiene 2012/2013 k.A.
- Baukosten ca. 1 Mio € 750 T €
- Förderung
- TOP 4.37
keine LSA! - - -
Fg/Rf Mobilitätsbedürfnisse! - - - gut sehr gut
Simulation! - - - ja offen (siehe Zustimmung)
keine weiteren Gutachten! - - - ja ja
Empfehlung Runder
Tisch Radverkehr! - - - keine Einigung bei finaler
Besprechung am 04.10.2011
Variante entwickelt aus
Stellungnahme des ADFC
vom 16.10.2011
- TOP 4.4
extra ausgewiesene
Fahrradspur im Kreis! - - - nein ja
Stadtgrabenbrücke wird
gebaut! - - -
wegen Sichtachsen nicht zu empfehlen
zurückgestellt aus Kostengründen
nein: Achsen wie Bestand
(Bunkeranlage/Fledermäuse/Kosten)
keine Querung über die Puppenbrücke am Kreisverkehrsplatz
Erhöhung der Sicherheit!
Wartezeit durch LSA
Bürgerschaftsbeschlüsse 17.07.2008
machbar, aber fehlende Finanzierung
koordinierte LSA gewährleistet ausreichenden Verkehrsflus
und erhöhte Verkehrssicherheit!
Handlungsbedarf
- - -
nein (nur benutzungspflichtige Radwege)
Variantenvergleich "Lindenplatz"
- - -
städtebauliche Aspekte
verkehrliche Aspekte
Machbarkeit
Verkehrsfluss Fg
Hansestadt Luebeck 5.610.4 Verkehrsplanung 28.11.2011
Anlage 3
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010
Gesamt 46 50 37 39 39 56 34 39 48 51 31
Radfahrer 9 (1) 14 (-) 13 (-) 13 (-) 15 (1) 17 (1) 15 (1) 16 (-) 24 (2) 21 (?) 18 (-)
Fußgänger 3 (-) 1 (-) - 3 (1) 3 (1) 6 (-) 1 (-) 2 (1) ? 1 (1) 1 (-)
Unfälle am Lindenplatz (Verteilerkreis)
Jahr
Angaben in Klammern ( ) geben Schwerverletzte an.
Beteiligte
Hansestadt Luebeck 5.610.4 Verkehrsplanung 25.11.2011
Unfälle am Lindenplatz
46
50
37 39 39
56
34
39
48
51
31
9
14 13 13 15 17 15 16
24
21
18
3 1 0
33
6
1 2 11
0
10
20
30
40
50
60
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010
Jahr
A n zah l
Gesamt
Radfahrer
Fußgänger