BA vom 07.03.2011, ÖT 1
N I E D E R S C H R I F T
über die
46.Sitzung des Bauausschusses
der Hansestadt Lübeck
in der Wahlperiode 2008/2013 am Montag,
07.03.2011
um 16.00 Uhr im Foyer des FB 5 – Planen und Bauen - , Mühlendamm 12
- Öffentlicher Teil -
Anwesend:
als Vorsitzender Herr Howe
als Ausschussmitglieder Herr Dr. Brock
Frau Förster
Herr Iwers –Vertreter-
Herr Kämer –Vertreter-
Herr Lötsch
Frau Mewes
Herr Pluschkell
Herr Quirder
Herr Schröder-Berkenthien –Vertreter-
Herr Schubert
Herr Stetefeld
Herr Zafferi –Vertreter-
Herr Boden - Senator
Nicht anwesend :
Herr Schapke, Herr Dr. Eymer, Herr Freitag, Herr Hiller, Herr Rathcke, Herr Stüttgen
Ferner nehmen an der Sitzung teil :
Seniorenbeirat
Fachbereichscontrolling Herr Bössow – Protokollführer-
Stadtplanung Frau Lorenzen, Herr Weber, Herr Schünemann
GMHL Herr Schellenberger
Verkehr Herr Dr. Klotz, Frau Rolcke, Frau Gutzeit
Stadtgrün und Friedhöfe Herr Schott
Wirtschaft, Hafen, Liegenschaften Frau Grau, Herr Strätz
Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit Herr Langentepe
Bereich Soziale Sicherung Frau Scharrenberg, Frau Harnack
Bürgerschaftsmitglied Frau Duske
Öffentlichkeit Herr Eschke
BA vom 07.03.2011, ÖT 2
A. Tagesordnung
I. Öffentlicher Teil der Sitzung
1.0 Allgemeiner Teil
1.1 Feststellung der Beschlussfähigkeit
1.2 Anträge und Beschlussfassungen zur Tagesordnung
1.3 Niederschriften, öffentlich
1.3.1 Niederschrift vom 31.01.2011, öffentlicher Teil
1.3.2 Niederschrift vom 14.02.2011, öffentlicher Teil
2.0 Satzungen/Widmungen/Veränderungssperren
2.1 Bebauungsplan 04.40.00 – Katharinenstraße/Roddenkoppel
-Aufstellungsbeschluss- (610)
3.0 Über- und außerplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln
Keine Vorlagen
4.0 Planungen, Wettbewerbe und sonstige Beschlussvorlagen
4.1 -
4.2 -
4.3 Einführung eines Kommunalen Förderbudgets bei der Hansestadt Lübeck
(2.500)
5.0 Mitteilungen und Berichte
5.1 Mitteilungen des Vorsitzenden
5.2 Sonstige Mitteilungen
5.2.1 Mdl. Mitteilung i.S. Mammutbaum Jürgen-Wullenwever-Straße (5.000)
5.2.2 Bericht zur Anwendungspraxis der Gestaltungssatzung (610)
5.2.3 Bericht über die mögliche Umbenennung des Günther-Quandt-Platzes in Schlutup (661)
5.2.4 Bericht Über- und Außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für das
Haushaltsjahr 2010 – 1. Halbjahr (1.201)
5.2.5 Mdl. Sachstandsbericht Priwall Waterfront (610)
5.3 Berichte über Verlauf und Ergebnis von Öffentlichkeitsbeteiligungen
5.4 Eilentscheidungen des Bürgermeisters
6.0 Anfragen, Anregungen und Verschiedenes
6.1 Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen
6.2 Neue Anfragen
II. Nicht öffentlicher Teil der Sitzung
7.0 Niederschriften, Mitteilungen und Berichte
7.1 Niederschriften, nicht öffentlich
7.1.1 Niederschrift vom 31.01.2011, nichtöffentlicher Teil
7.1.2 Niederschrift vom 14.02.2011, nichtöffentlicher Teil
7.2 Mitteilungen
7.2.1 Stellungnahme der Hansestadt Lübeck zur Pl anfeststellung für ergänzende Lärmschutzmaß-
nahmen BAB A 1 Bad Schwartau/Sereetz, Betr. Km 59,759 – 64,359 (661)
7.3 Berichte
7.3.1 Sachstandsbericht i.S. Nordtangente (661)
8.0 Vergaben von 10.000,- EUR bis 175.000,- EUR (VOB/VOL)
8.1 Siehe Anlage
9.0 Ausschreibungen und Vergaben über 175.000.- EUR (VOB/VOL)
BA vom 07.03.2011, ÖT 3
9.1 Ausschreibung von Bauleistungen im Rahmen des Programms Soziale Stadt Lübeck Bunte-
kuh (670)
9.2 Bauvorhaben „Rathaus Lübeck, Sanierung Germ anistenkeller“, Breite Str., 23552 Lübeck,
Gewerk Erdarbeiten (651)
10.0 Aufträge von 5.000,- EUR bis 25.000,- EUR (VOF, HOAI)
10.1 Siehe Anlage
11.0 Aufträge über 25.000,- EUR (VOF, HOAI)
11.1 Energetische Sanierung, 2. BA, Heinrich-Mann-Schule, Grund- und Gemeinschaftsschule,
Brüder-Grimm-Ring 6-8, 23560 Lübeck (651)
12.0 Öffentlich-rechtliche Verträge
Keine Vorlagen
13.0 Herausnahmen aus Veränderungssperren
Keine Vorlagen
14.0 Zurückstellung von Baugesuchen
Keine Vorlagen
15.0 Sonstige Beschlussvorlagen
15.1 Verlagerung des Kfz-Zweiges der Emil-Possehl-Schule von der Dankwartsgrube in die
Georg-Kerschensteiner-Straße (651)
16.0 Anfragen, Anregungen und Verschiedenes
16.1 Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen
16.2 Neue Anfragen
16.3 Anregungen und Verschiedenes
III. Öffentlicher Teil der Sitzung
17.0 Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
BA vom 07.03.2011, ÖT 4
B. Protokoll:
I. Öffentlicher Teil der Sitzung
1.0 Allgemeiner Teil
1.1 Feststellung der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt die Beschlussfähigkeit fest.
Ferner weist der Vorsitzende darauf hin, dass seitens der Protokollführung Tonauf-
zeichnungen vorgenommen werden.
1.2 Anträge und Beschlussfassungen zur Tagesordnung
Die Verwaltung bittet um Aufnahme der nachfolgenden TOP:
5.2.6 Mdl. Mitteilung: Munitionsfunde in der Kerschensteiner Straße (651)
6.3.1 Wahl in den Bauausschuss, Antrag aus der Bürgerschaft vom 24.02.2011,
TOP 10.13, Drs. Nr. 12
6.3.2 Parkraumbewirtschaftung Travemünder Allee, Antrag aus der Bürgerschaft
vom 01.07.2010, TOP 4.18, Drs. Nr. 557, vertagt am 06.09.2010
9.3 Vergabe „Mitten in Lübeck“, 4. Bauabschnitt, Breite Straße, Straßen und
Tiefbauarbeiten (661) -Tischvorlage-
Herr Lötsch fragt nach, warum die Vorlage zu den Kinderspielplätzen heute nicht be-
handelt wird.
Herr Senator Boden führt aus, dass es in den Fraktionen noch zum Teil erheblichen
Beratungsbedarf hierzu gibt und sagt zu, die Vorlage wieder auf die Tagesordnung zu
bringen, wenn dieser ausgeräumt ist.
Der Bauausschuss beschließt die Tagesordnung mit den vorgenannten Ände-
rungen unter Anerkennung der gegebenen Dringlichkeit der Vorlagen und Be-
richte einstimmig.
1.3 Niederschriften, öffentlich
1.3.1 Niederschrift vom 31.01.2011, öffentlicher Teil
Der Bauausschuss beschließt die Niederschrift einstimmig.
1.3.2 Niederschrift vom 14.02.2011, öffentlicher Teil
Der Bauausschuss beschließt die Niederschrift einstimmig.
BA vom 07.03.2011, ÖT 5
2.0 Satzungen/Widmungen/Veränderungssperren
2.1 Bebauungsplan 04.40.00 – Katharinenstraße/Roddenkoppel
-Aufstellungsbeschluss- (610)
Beschlussvorschlag:
1. Für den in der Anlage in Text und Zeichnung dargestellten Geltungs-
bereich wird der Bebauungsplan 04.40.00 - Katharinenstraße / Rod-
denkoppel - aufgestellt.
Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Ziel des Bebauungspla-
nes ist es, eine geordnete städtebauliche Entwicklung für die südliche
Roddenkoppel vorzubereiten.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt
zu machen.
3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öf-
fentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hin-
blick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Um-
weltprüfung gem. § 4 Abs.1 BauGB soll erfolgen.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über
die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gem. § 3 (1) BauGB
soll durchgeführt werden.
Herr Lötsch bittet um kurze Erläuterung in Bezug auf die Zielsetzung und die Aussicht
auf Umsetzung. 2006 sei ein Entwicklungskonzept hierzu beantragt worden. Womög-
lich sei es sinnvoller erst dieses Konzept auszuarbeiten.
Herr Senator Boden teilt mit, der Aufstellungsbeschluss erfolge aus aktuellem Anlass.
Es würden sich eventuelle Teilverkäufe aus dem Arial andeuten, mit dem Aufstel-
lungsbeschluss soll die zukünftige gewerbliche Nutzung ausgeschlossen werden.
Herr Schubert fragt in Bezug auf die denkmalgeschützte Halle auf dem Gelände
nach, ob es vor dem Hintergrund des Verfalls dieser, gegenwärtige Bemühung gebe.
Herr Weber verneint dies.
Der Bauausschuss beschließt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag.
DER BESCHLUSS ERGEHT UNTER BEACHTUNG DES § 22 GO (AUS-
SCHLIESSUNGSGRÜNDE).
3.0 Über- und außerplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln
Keine Vorlagen
4.0 Planungen, Wettbewerbe und sonstige Beschlussvorlagen
4.1 -
4.2 -
BA vom 07.03.2011, ÖT 6
4.3 Einführung eines Kommunalen Förderbudgets bei der Hansestadt Lübeck
(2.500)
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft nimmt den Bericht (Anlage 1) über das Verfahren zur Ein-
führung eines Kommunalen Förderbudgets bei der Hansestadt Lübeck mit
den dargestellten Kriterien (Anlage 2) zustimmend zur Kenntnis.
Frau Scharrenberg stellt die Entwicklung des geförderten Wohnungsbaus in den letz-
ten zehn Jahren dar und gibt eine kurze Erläuterung zur Vorlage. Durch die Einfüh-
rung des Kommunalen Förderbudgets erfolgt eine sehr frühe Einbindung der Hanse-
stadt Lübeck. Dieses ermöglicht eine bessere Steuerung der Bauvorhaben unter Be-
rücksichtigung der Bedarfe im Rahmen des geförderten Wohnungsbaus. Für Lübeck
wurde vorläufig ein Kontingent von 48 Millionen Euro für vier Jahre durch das Innen-
ministerium in Aussicht gestellt. Die Wohnungswirtschaft wurde frühzeitig eingebun-
den und aufgefordert, ihre Bauvorhaben bis 15.03.2011 zu melden.
Herr Lötsch fragt nach, ob die Prüfkriterien mit dem Land abgestimmt seien. Frau
Scharrenberg erläutert, dass sich die Vorgaben des Landes aus den gesetzlichen
Bestimmungen ergeben. Diese wurden neben den Kriterien aus den von der Bürger-
schaft beschlossenen Konzepten bei der Aufstellung der Prüfkriterien berücksichtigt.
Auf Nachfrage von Herrn Lötsch teilt Frau Scharrenberg mit, dass es keinen Wider-
spruch zu den Vorgaben des Landes gebe.
Die endgültige Anmeldung der Bauvorhaben für das Kommunale Förderbudget unter
Berücksichtigung der Prüfkriterien soll bis Ende Mai 2011 gegenüber dem Innenmi-
nisterium erfolgen.
Herr Lötsch fragt weiter, ob es nicht erforderlich sei, die Anforderungen der ENEV
2009 hier konkret aufzunehmen. Frau Scharrenberg erklärt, dass die Berücksichti-
gung im Rahmen des Antragsverfahrens bei der Investitionsbank erfolgt.
Abschließend bittet Herr Lötsch darum, den Vorlagengegenstand zur Verdeutlichung
durch "für den sozialen Wohnungsbau" zu ergänzen.
Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu be-
schließen.
5.0 Mitteilungen und Berichte
5.1 Mitteilungen des Vorsitzenden
Gemeinsame Sitzung Bauausschuss / Wirtschaftsausschuss 21.03.2011
Herr Howe teilt mit, dass die nächste Bauausschusssitzung am 21.03.2011 gemein-
sam mit dem Wirtschaftsausschuss stattfinde. Anlass hierfür sei die anstehende Aus-
schreibung des ehemaligen Aqua Top Grundstückes in Travemünde.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
5.2 Sonstige Mitteilungen
BA vom 07.03.2011, ÖT 7
Umgestaltung Holstenstraße
Herr Senator Boden teilt mit, dass im Rahmen des Umbaus weiterer Rippenstraßen
in der Altstadt demnächst auch die Planungen zur Umgestaltung der Holstenstraße
beginnen werden.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
5.2.1 Mdl. Mitteilung i.S. Mammutbaum Jürgen-Wullenwever-Straße (5.000)
Herr Strätz stellt die historischen Zusammenhänge dar.
Seinerzeit sei das in Frage kommende Grundstück zur Bebauung ausgeschrieben
worden. Hierauf hätte es vier Bewerbungen gegeben. Im Jahre 2008 sei der Bürger-
schaft eine Vorlage zum Verkauf des Grundstückes entgegengebracht worden. An-
lässlich der zu diesem Zeitpunkt anhängigen Nachbarschaftsklage sei die Entschei-
dung über den Grundstücksverkauf zurückgestellt worden.
Nachdem zwischenzeitlich die Rechtmäßigkeit des Verkaufs und die Bebaubarkeit
gerichtlich beurteilt wurden, habe die Bürgerschaft den Verkauf beschlossen. Bezüg-
lich der Bebauung sei der Gestaltungsbeirat einbezogen worden, welcher die Durch-
führung eines Wettbewerbs empfahl.
Aktuell befinde man sich in den letzten Zügen der Abstimmung des Kaufvertrages.
Erst das Ergebnis des Wettbewerbes werde zeigen, ob der Baum erhalten bleiben
kann oder nicht.
Auf Bitten von Herrn Howe beantwortet Herr Strätz die von Herrn Hoffmann (Bürger-
schaftsmitglied) dem Vorsitzenden entgegengebrachten Fragen mündlich.
Die schriftliche Beantwortung wird diesem Protokoll angehängt (siehe Anlage).
Frau Duske merkt an, dass der Beschluss in der Bürgerschaft seinerzeit mehrheitlich
in dem Glauben, der Baum könne erhalten bleiben, gefasst worden sei und fragt
nach, ob der Kaufvertrag nunmehr rechtskräftig abgeschlossen sei.
Eine Frage aus dem Publikum zur Fällung des Baumbestandes, welche sich um den
Baum herum befand, beantwortet Herr Strätz. Hierzu sei ein Antrag auf Fällgenehmi-
gung fristgemäß eingegangen, der vom zuständigen Bereich Naturschutz positiv be-
schieden worden ist. Der Bereich Liegenschaften habe daraufhin als Eigentümerin
die Fällung durchführen lassen. Zur Frage von Frau Duske teilt Herr Strätz mit, dass
sich der Grundstückskaufvertrag derzeit noch in der End-Abstimmung befinde.
Die Frage von Herrn Schubert, ob der Baum durch die untere Naturschutzbehörde
geschützt sei, verneint Herr Strätz. Zudem sei man bei der damaligen Bauvoranfrage
davon ausgegangen, dass der Mammutbaum mit Freihaltung eines Durchmessers
von 5 m erhalten werden könne. Dies hat sich im Nachhinein als falsch herausge-
stellt, es ist ein Durchmesser von 10 m notwendig. Zur Frage, ob bei der Beurteilung
des Antrages ebenfalls die Auflagen, die im seinerzeitigen Vorbescheid genannt wor-
den sind, aufrechterhalten werden, teilt Herr Senator Boden mit, dass dies vom Er-
gebnis des Wettbewerbes abhänge. Es müsse festgestellt werden, ob der Baum
durch den Siegerentwurf des Wettbewerbs beeinträchtigt wird oder nicht. Im Rahmen
des Bauantrages wäre über die Fällung zu befinden.
Im Vorgartenbereich (6-Meter-Streifen) sei eine Fällung grundsätzlich zulässig, soweit
es sich nicht um ein Naturdenkmal handelt.
Herr Lötsch fragt in die Runde, ob es nicht zielführender wäre, zunächst den Wettbe-
werb durchzuführen und dann das Ergebnis daraus dem Bauausschuss vorzustellen.
Herr Senator Boden unterstützt dieses Vorgehen.
Herr Schubert hält dem entgegen, dass der Baum aus seiner Sicht geschützt werden
müsse, ohne den Wettbewerb hierzu abzuwarten.
Herr Howe lässt den Bauausschuss über die Worterteilung von Herrn Eschke ab-
stimmen.
BA vom 07.03.2011, ÖT 8
Der Bauausschuss stimmt einstimmig zu.
Herr Eschke (Öffentlichkeit) bittet die Mitglieder des Ausschusses darum, einen Be-
schluss zu fassen, welcher ein privatrechtliches Verbot der Fällung des Baumes im
Grundstückskaufvertrag verankert.
Herr Pluschkell hebt heraus, dass es sich hierbei vielmehr um eine Angelegenheit
des Wirtschaftsausschusses handle, als eine solche, die in die Zuständigkeit des
Bauausschuss falle.
Der Bauausschuss nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.
5.2.2 Bericht zur Anwendungspraxis der Gestaltungssatzung (610)
Der Bauausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.
5.2.3 Bericht über die mögliche Umbenennung des Günther-Quandt-Platzes in Schlu-
tup (661)
Herr Stetefeld beantragt den Platz entsprechend der Empfehlung der Bürgerschaft
in „Wilhelm-Krohn-Platz“ umzubenennen.
Die Bürgerschaft hat in der Sitzung am 01.07.2010 zu Punkt 4.13 mit
Drs. Nr. 502 den nachstehend interfraktionellen Antrag der Fraktionen
„Bündnis 90/Die Grünen“ und DIE LINKE mit Mehrheit in ergänzter Fas-
sung angenommen:
(Umbenennung des Günther-Quandt-Platzes)
Dem Bauausschuss wird empfohlen, den Günther-Quandt-Platz z. B. in
Wilhelm-Krohn-Platz umzubenennen.
Herr Iwers merkt an, dass in der von der Verwaltung gelieferten Aufstellung, die Per-
sonalkosten der Verwaltung fehlen, worauf Herr Dr. Klotz mitteilt, dass dies kaum ge-
schätzt und damit nicht beantwortet werden könne.
Herr Senator Boden weist ergänzend darauf hin, dass Personalkosten in erster Linie
im Bereich Meldewesen anfielen, weniger in der Bauverwaltung.
Auf Nachfrage von Herrn Lötsch, wie die Kostenerstattung geplant sei, teilte Dr. Klotz
mit, dass dies auf Nachweis der jeweiligen Rechnung erfolgen werde.
Herr Dr. Brock möchte wissen, in welcher Höhe die Kosten erstattet werden. Fraglich
sei, ob es einen Deckelbetrag gebe, ob pauschal erstattet würde bzw. ob die komplet-
ten Kosten übernommen würden.
Herr Dr. Klotz entgegnet, dass von dieser Maßnahme relativ wenige Anwohner betrof-
fen seien, hierunter fielen keine gewerblichen, sodass nicht mit hohen Kostenerstat-
tung gerechnet werden müsse.
Herr Lötsch beantragt vor dem Hintergrund, dass die neue Namensgebung vor Ort
noch nicht ausreichend diskutiert worden sei, den Antrag zu diesem Bericht um eine
Woche zurückzustellen.
Herr Stetefeld und Herr Zafferi sprechen sich ausdrücklich gegen eine Vertagung
aus. Es handelt sich hierbei um Verzögerungstaktik.
Herr Quirder ergänzt, dass es sich bei dem neuen Namen um den einzigen Schlutu-
per Bürger handle, welcher bekanntermaßen ins KZ deportiert und dort auch umge-
BA vom 07.03.2011, ÖT 9
kommen sei. Dieser Erkenntnis sei eine lange Recherche vorausgegangen. Herr
Quirder spricht sich dafür aus, diese Täter-Opfer-Beziehung herzustellen.
Herr Dr. Brock stellt heraus, dass Herr Lötsch sich in keiner Weise gegen eine Um-
benennung ausgesprochen habe. Es sei an die CDU Fraktion herangetragen worden,
dass vor Ort Gesprächsbedarf in dieser Sache bestehe. Diese Chance sollte den
Bürgern vor Ort gegeben werden.
Herr Schubert verweist auf die dem Bericht beigefügte Liste zur bisher durchgeführ-
ten Veranstaltung in dieser Sache. Demnach sei mittlerweile ein Jahr lang über die
Umbenennung und auch über mögliche neue Namen diskutiert worden.
Herr Lötsch weist den Vorwurf der Verzögerung als nicht nachvollziehbar zurück.
Immerhin trage dieser Platz seinen Namen nunmehr seit 72 Jahren. Die Diskussion
über den Namen findet mittlerweile ebenfalls seit Jahren statt, weniger allerdings über
die neue Namensgebung. Eine gute Bürgerbeteiligung sei bislang einvernehmlich
gewünscht, sodass es hier nicht schädlich sein dürfte, diese Entscheidung um zwei
Wochen zu vertagen, um so die Möglichkeit wahrnehmen zu können, vor Ort noch
einmal diesbezüglich zu diskutieren.
Herr Pluschkell bringt ein, dass aus seiner Sicht in der Vergangenheit ausführlich,
sowohl in der Bürgerbeteiligung, als auch in der Bürgerschaft diskutiert wurde. Der
Bauausschuss habe die Empfehlung bekommen den Platz umzubenennen. Nun sei
es an der Zeit nach einem langen Verfahren einen Schlusspunkt zu finden.
Herr Howe lässt über den Antrag von Herrn Lötsch, zur Vertagung des Umbenen-
nungsantrages, abstimmen.
Der Bauausschuss lehnt den Antrag mit neun Nein- und vier Ja-Stimmen ab.
Herr Howe lässt über den Antrag von Herrn Stetefeld zur Umbenennung abstimmen.
Der Bauausschuss stimmt dem Antrag mit zehn Ja- drei Nein-Stimmen zu.
Der Bauausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.
5.2.4 Bericht Über- und Außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächti-
gungen für das Haushaltsjahr 2010 – 1. Halbjahr (1.201)
Herr Lötsch fragt nach, um welche Art Mahngebühren es sich bei den in der Anlage
genannten handelt.
Herr Senator Boden sagt zu, diese Information nachzuliefern.
Nachträglich schriftlich:
Im Zusammenhang mit der Umstellung auf die Doppik und den bekannten Schwierig-
keiten mit der gleichzeitig eingeführten neuen Finanzsoftware konnten vorliegende
Rechnungen zum Teil nicht fristgemäß bezahlt werden. Hierfür entstanden Mahnge-
bühren. Da diese Kostenart nicht kalkuliert bzw. das entsprechende Konto nicht be-
reits im Rahmen der Haushaltsanmeldung berücksichtigt wurde, waren die in der An-
lage des Berichts dargestellten außerplanmäßigen Bewilligungen erforderlich.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
5.2.5 Mdl. Sachstandsbericht Priwall Waterfront (610)
Das Verfahren zur 98. Änderung des FNP ist mit dem abschließenden Beschluss der
Bürgerschaft am 25. November 2011 abgeschlossen werden. Die 98. Änderung des
BA vom 07.03.2011, ÖT 10
FNP ist dem Innenministerium Schleswig-Holsteins im Dezember 2010 zur Genehmi-
gung vorgelegt worden. Mit der Rechtskraft ist im März 2011 zu rechnen.
Das Städtebauliche Konzept ist als Grundlage für die Aufstellung des Bebauungspla-
nes am 01.07.2010 von der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck beschlossen wor-
den. Die Verhandlungen zur Verlagerung des Erbbaurechtes des SVH sind noch
nicht abgeschlossen. Es haben mehrere Gespräche unter Beteiligung der Senatoren
Schindler und Boden stattgefunden. Der jetzige Verhandlungstand lässt erkennen,
dass eine Einigung in absehbarer Zeit möglich sein wird. Um einen einvernehmlichen
Abschluss der Verhandlungen nicht zu gefährden, können die Details zu den Kosten,
noch nicht benannt werden. Das Ergebnis wird voraussichtlich zur Mai-Bürgerschaft
vorliegen. Im Zusammenhang mit dem Bürgerschaftsauftrag zur Überprüfung der
Vergabe des Grundstückes hatte die Kommunalaufsicht des Landes Schleswig-
Holstein der Hansestadt geraten, die Erschließung in eigener Zuständigkeit zu planen
und durchzuführen. Nach nochmaliger Prüfung des Rechtsamtes in Abstimmung mit
der Kommunalaufsicht liegt seit 2 Wochen das Ergebnis vor: sofern der Investor sich
verpflichtet, die Vergabebedingungen einzuhalten, bestehen keine Bedenken mehr,
die Erschließung von der Planet Holding durchführen zu lassen. Eine schriftliche Er-
klärung ist zugesagt worden.
Nachdem geklärt ist, dass die Erschließungsplanung durch die Planet Holding erfol-
gen kann, werden die Detailplanungen zur Aufstellung des B-Planes sofort gestartet.
Es ist eine erneute frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß BauGB sowie die Be-
teiligung von Kindern und Jugendlichen vorgesehen, die voraussichtlich Mitte 2011
erfolgen wird.
Das Verfahren zur Aufstellung des B-Planes wird voraussichtlich Mitte 2012 mit dem
Satzungsbeschluss enden.
Ab Ende 2012 sollen Abbrucharbeiten, Grundstücksfreimachungen, Neubau Ersatz-
gebäude (SVH, Hafenmeister, Kran etc.), Erschließung, Neubau beginnend an der
Südermole und/oder am Kohlenhofkai realisiert werden.
Die Frage von Herrn Howe, ob es hinsichtlich der Altlasten einen neuen Stand gebe,
verneint Frau Lorenzen.
Jedoch werden im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange Rückmel-
dung in dieser Sache erwartet. Alles Notwendige werde dann veranlasst.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis
5.2.6 Mdl. Mitteilung: Munitionsfunde in der Kerschensteiner Straße (651)
Herr Schellenberger teilt mit, dass schon im Herbst im Zusammenhang mit der Pfahl-
gründung über 200 Sondierungsbohrungen nach Vorgabe des Kampfmittelräum-
dienstes durchgeführt worden seien, da auf der Baustelle Kampfmittel vermutet wer-
den. Seinerzeit wurde lediglich 1 Mine gefunden. Im Zusammenhang mit den jetzigen
Erdarbeiten die zurzeit durchgeführt werden habe man bis jetzt ca. 60 Minen gefun-
den, so dass nicht mehr von einem Einzelfund auszugehen ist. Auf Grund dieser Tat-
sache muss eine großflächige Räumung mit einem Bodenabtrag bis 2 m Tiefe mit
anschließender Verfüllung durch eine Spezialräumungseinheit erfolgen. Die Zünder
der Minen seien jedoch nicht mehr vorhanden. Mit diesem Kampfmittelfund geht eine
Verzögerung einher, auch zusätzliche Kosten entstehen über die im Weiteren berich-
tet wird. An einem Ende des Baukörpers könne jedoch parallel zu diesen Minen-
räumarbeiten mit den weiteren Gründungsarbeiten der Sohlplatte begonnen werden.
Herr Schröder-Berkenthien fragt nach, ob es in Lübeck ein Kampfmittelkataster gebe.
Die Verwaltung teilt mit, dass dies nicht bekannt sei.
Der Bauausschuss nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.
BA vom 07.03.2011, ÖT 11
5.3 Berichte über Verlauf und Ergebnis von Bürgerbeteiligungen
Frau Lorenzen weißt auf anstehende Öffentlichkeitsbeteiligungen hin. (Siehe Anlage)
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
5.4 Eilentscheidungen des Bürgermeisters
Keine Vorlagen
6.0 Anfragen, Anregungen und Verschiedenes
6.1 Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen
6.1.1 – 6.1.4 siehe Anlage
6.1.5 Stand energetische Sanierung Thomas Mann Schule
Anfrage vom 14.02.2011 TOP 6.2.6, Herr Lötsch
Herr Lötsch bittet um entsprechende Mitteilung in einer der nächsten Sitzungen.
Antwort:
Herr Schellenberger stellt den aktuellen Stand und die weitere Vorgehensweise dar.
Er teilt mit, dass im 1. Teil der Baumaßnahme die Erweiterungsbauten abgeschlos-
sen sind und die Klassenräume hier in 14 Tagen in Betrieb gehen werden. In diesem
Teil sind auch die Fassaden- und Dacharbeiten fast abgeschlossen. Es wird unmittel-
bar im Anschluss der 2. Teil der Energetischen Sanierung folgen - im Bereich des 4-
geschossigen Traktes sowie des Mensaneubaus. Bislang kann der Kosten- bzw.
Terminplan eingehalten werden. Das GMHL rechnet mit einer Fertigstellung bis No-
vember dieses Jahres.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis
6.2 Neue Anfragen
6.2.1 Schlutuper Markt
Anfrage:
Herr Quirder fragt nach, ob die Verwaltung plane, das Gebäude am Schlutuper Markt
abzureißen. Falls ja, werde darum gebeten, die finanziellen Auswirkungen (z.B. Miet-
ausfall) aufzuzeigen. Herr Quirder fragt weiter, ob die Fläche hergerichtet, ein neuer
Unterstand für wartende Busfahrgäste aufgestellt bzw. die Buswartespur zwischen
Platz und Gebäude zurückgebaut werde.
Antwort:
Herr Senator Boden teilt mit, dass das Gebäude vom Grundsatz her noch in diesem
Jahr abgebrochen werden soll und kündigt eine schriftliche Antwort hierzu an.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
6.2.2 Sporthalle Schule „Roter Hahn“
Anfrage:
BA vom 07.03.2011, ÖT 12
Herr Lötsch fragt nach dem Stand. Seiner Kenntnis nach sei die Dämmung den Win-
ter über offen geblieben.
Antwort:
Herr Schellenberger teilt mit, dass einige Mängel noch zu beheben seien. Dies erfol-
ge voraussichtlich in den nächsten zwei Monaten. Die Dämmung der Fassade sei ka-
schiert und imprägniert worden, sodass keine Schäden entstehen können. Die Fas-
sade sei hinterlüftet. Eindringende Feuchte werde dadurch abgetrocknet. Die zwei-
schalige Vorhangfassade mit Alucobond-Fassadenplatten mit Abstand von 10 mm
zueinander iseist nach Herstellervorschriften ausgeschrieben und montiert worden.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
6.2.3 Probleme mit der Doppik
Anfrage:
Herr Lötsch fragt nach, ob es richtig sei, dass im GMHL im Zusammenhang mit der
Doppik Probleme mit Rechnungen bestünden, sodass diese nicht bezahlt werden
könnten und auch der Bauablauf sich dadurch verzögert habe.
Antwort:
Im Rahmen der Doppikeinführung sei es bei der Rechnungsbearbeitung im Rech-
nungslauf von der Vorkontierung im GMHL bis hin zur Rechnungsanweisung in der
Stadtkasse im Zuge des zusätzlichen Arbeitsganges der Anlagenbuchhaltung bei der
Stadtkasse in der Anfangsphase zu Verzögerungen gekommen. Hier sei ein erhebli-
cher verwaltungstechnischer Mehraufwand beim eigenen Personal zu verzeichnen.
Herr Schellenberger teilt mit, dass es jedoch keine Verzögerungen im Bauablauf
hierdurch gegeben hätte. Mehrkosten seien nicht entstanden.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
6.2.4 Innovative Verfahren zur Sanierung und zum Neubau von Straßen
Anfrage:
Herr Iwers berichtet von einer umfangreichen Anfrage hierzu und übergibt diese
schriftlich an die Protokollführung (siehe Anlage).
6.2.5 Umgang mit Straßenschäden
Anfrage:
Herr Iwers übergibt der Protokollführung ein Schriftstück als Anregung und mit der
Bitte um Prüfung an die Verwaltung.
6.3 Anträge
BA vom 07.03.2011, ÖT 13
6.3.1 Wahl in den Bauausschuss, Antrag aus der Bürgerschaft vom 24.02.2011, TOP
10.13, Drs. Nr. 12
Für das zum 15. Februar 2011 ausscheidende Mitglied der Lübecker
Bürgerschaft Susanne Katzberg, wird das Bürgerschaftsmitglied
Herr
Reinhold Hiller
Morierstr. 44 d
23556 Lübeck
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
6.3.2 Parkraumbewirtschaftung Travemünder Allee, Antrag aus der Bürgerschaft vom
01.07.2010, TOP 4.18, Drs. Nr. 557, vertagt am 06.09.2010
Der Bürgermeister wird mit
o der Schaffung von zusätzlichen Parkmöglichkeiten für Besucher
der umliegenden Gerichtsgebäude,
o der Einrichtung einer gerechten Gebührenerhebung für Parkplät-
ze, bei denen die Nutzungsdauer nicht im Voraus ermessen wer-
den kann, sowie
o der Schaffung von Fahrzeug-Stellplätzen für Bedienstete der Ge-
richtsgebäude
beauftragt.
Herr Schünemann stellt kurz den Hergang der Parkraumbewirtschaftung in der Tra-
vemünder Allee vor und zitiert den mehrfach im Bauausschuss sowie im Ausschuss
für Sicherheit und Ordnung vertagten o. g. Bürgerschaftsbeschluss. Nach Umsetzung
der Parkraumbewirtschaftung Anfang dieses Jahres habe es erhebliche Proteste in
Form von Schreiben und Anrufen aus den benachbarten Quartieren und der Straße
„Am Burgfeld“ gegeben; außerdem ist die Androhung eines formellen Widerspruchs
eingereicht worden, sofern die vorgenommene Parkraumbewirtschaftung in der jetzi-
gen Form beibehalten wird. Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltungsspitze auf
der Grundlage einer vom Bereich Recht erbetenen rechtlichen Einschätzung der Ein-
führung der Parkraumbewirtschaftung entschieden, diese Parkraumbewirtschaftung
in der Straße Travemünder Allee nach der heutigen Mitteilung im Bauausschuss wie-
der zurückzunehmen. Die Bewirtschaftung soll nunmehr nur noch in der Straße „Am
Burgfeld“ erhalten bleiben - mit einem neuen Zeitfenster von ehemals 10:00 bis
18:00 Uhr nunmehr von 8:00 bis 14:00 Uhr; außerdem wird in dieser Straße die
„Brötchentaste“ eingeführt. Die entsprechende Umsetzung und eine Pressemeldung
sind vorbereitet und für heute vorgesehen. Im Weiteren soll es eine separate Unter-
suchung durch die Verwaltung für die“ Gertrudenstraße“ bzw. den „Gertrudenkirch-
hof“ geben, da dort auch bereits vor der Einführung der Parkraumbewirtschaftung in
der Travemünder Allee ein sehr hoher Parkdruck bestand.
Herr Lötsch fasst zusammen, dass die Parkraumbewitschaftung der Straße „Am
Burgfeld“ in der jetzigen Form erhalten bleibt, lediglich der Zeitraum verschoben wer-
de und die „Brötchentaste“ eingeführt wird.
BA vom 07.03.2011, ÖT 14
Die Frage von Herr Lötsch, ob die Travemünder Allee nunmehr wieder zweispurig pro
Fahrtrichtung befahrbar sei, verneint Herr Boden. Das Parken am Fahrbahnrand ist
weiterhin möglich, lediglich die Bewirtschaftung werde wieder aufgehoben.
Herr Lötsch fragt nach, ob möglicherweise eine Zwischenlösung zur Bewirtschaftung
auf der Travemünder Allee, z. B. durch die Vereinnahmung des halben Preises, ge-
prüft worden sei. Herr Schünemann führt hierzu aus, dass gemäß der Expertise des
Bereichs Recht grundsätzlich die Ermächtigungsgrundlage zur Einrichtung der Park-
raumbewirtschaftung problematisch ist; die Gebühr hat sich aus der bestehenden
Parkgebührensatzung abgeleitet.
Herr Pluschkell beantragt, zunächst einen detaillierten Bericht der Verwaltung zu
diesem Thema zu erhalten, bevor eine Entscheidung getroffen wird und bittet, die
Expertise des Bereichs Recht dem Protokoll anzufügen; dies sagt Herr Senator Bo-
den zu. (siehe Anlage)
Herr Iwers wirft ein, dass z. B. in Kassel lediglich drei Euro pro Tag vereinnahmt wer-
den. Herr Schünemann verweist auf die geltende Parkgebührensatzung und die dor-
tige Zoneneinteilung. Herr Schünemann erläutert zu den Kosten, dass in der Straße
„Am Burgfeld“ bauliche Veränderungen durchgeführt wurden. Bisher parkten die
Fahrzeuge aufgeschultert auf dem vorhandenen Grünstreifen bzw. im Straßenraum
auf der Seite des Gerichtsstandortes, sodass für Rettungsfahrzeuge die Straße häu-
fig nicht mehr passierbar war. In dieser Straße gibt es nunmehr eine Verdoppelung
der offiziell angebotenen Parkplätze und diese werden auch trotz der Parkraumbe-
wirtschaftung angenommen aufgrund der dortigen Standortgunst und dem Bedarf an
Kurzzeitparkplätzen für die Besucher des Gerichtes. Herr Lötsch spricht sich dafür
aus, dem Vorschlag der Verwaltung zuzustimmen, um den Parkdruck aus den be-
nachbarten Quartieren zu bekommen.
Herr Schünemann ergänzt auf Nachfrage zu den Kosten, dass der erhebliche Anteil
der 100.000 Euro durch die Herstellung der Parkplätze in der Straße „Am Burgfeld“
erforderlich waren; die nunmehr nicht mehr benötigten Parkscheinautomaten können
an anderer Stelle im Stadtgebiet eingesetzt werden, bauliche Maßnahmen seien an
der Travemünder Allee nicht vorgenommen worden, sodass die dadurch entstande-
nen Kosten überschaubar sind.
Herr Pluschkell wirft ein, dass es sich keineswegs um ein langwieriges Verfahren zur
Änderung der Gebührenordnung handeln müsse. Mit geringem Aufwand wäre ein
entsprechender Beschluss der Bürgerschaft zu fassen.
Herr Quirder spricht sich ebenfalls dafür aus, zunächst einen ergänzenden Bericht
der Verwaltung zu erhalten, bevor der Bauausschuss hierzu ein Votum abgibt. Herr
Senator Boden macht deutlich, dass die Umsetzung als laufendes Geschäft der Ver-
waltung erfolge. Natürlich könne parallel ein Bericht zur Prüfung von Alternativpark-
zonen im Stadtgebiet erstellt werden, sofern dies gewünscht sei. Es besteht Einver-
nehmen darüber, dass ein solcher mündlicher Bericht zur nächsten Sitzung erstellt
werden möge.
Herr Pluschkell bringt seinen Unmut darüber zum Ausdruck, dass eine derartige De-
tailentscheidung dem Bauausschuss als fertige Lösung vorgelegt wird. Der Bürger-
schaftsantrag sei aus seiner Sicht somit nicht ordentlich abgearbeitet. Herr Schüne-
mann führt noch einmal im Detail aus, welche Probleme aus der Parkraumbewirt-
schaftung in der Travemünder Allee in den benachbarten Quartieren entstanden sind
und dass das zum Teil von wenigen Anwohnern geforderte Bewohnerparken sich erst
durch die Verlagerungsprozesse in den Quartieren ergeben haben. Ausdrücklich sei
es der Wunsch vieler Bewohner der Quartiere, die jetzige Lösung in die alte Lösung
wieder zurückzuführen und kein Bewohnerparkrecht einzurichten. Ausnahme hierfür
sind Anwohner in der Straße „Am Burgfeld“, aber für diese fehlt die Ermächtigungs-
grundlage zur Einführung von Bewohnerparkrechten in dieser Straße. Das neue Zeit-
fenster zur Bewirtschaftung der Straße "Am Burgfeld" deckt die Phase der größten
Nachfrage (Gericht) ab. Für die Anlieger dieser Straße hat sich die Situation deutlich
verbessert und es gibt im Nahbereich auch Abstellmöglichkeiten für die eigenen
BA vom 07.03.2011, ÖT 15
Fahrzeuge im öffentlichen Straßenraum, soweit sie nicht auf dem eigenen Grund-
stück abstellt werden können. Herr Howe stimmt dem von der Verwaltung vorgestell-
ten Verfahren zu. Unglücklich sei jedoch das Verfahren, parallel zur Information des
Bauausschuss auch bereits die Pressemitteilung vorzulegen. Den ergänzenden Be-
richt zu möglichen alternativen Parkzonen zur Parkraumbewirtschaftung begrüßt Herr
Howe.
Herr Dr. Brock merkt an, dass die Berichterstattung aus seiner Sicht nach der heute
erhaltenen Informationen nunmehr erschöpfend sei. Ein weiterer schriftlicher Bericht
zur Parkraumbewirtschaftung in der Travemünder Allee wie von den Herren Plusch-
kell und Quirder gefordert, sei entbehrlich.
Herr Howe lässt über den Antrag von Herrn Pluschkell abstimmen, zunächst einen
detaillierten Bericht der Verwaltung zu erhalten, bevor eine Entscheidung getroffen
wird.
Der Bauausschuss lehnt den Antrag mehrheitlich mit fünf Nein- und vier Ja-
stimmen bei vier Enthaltungen ab.
Herr Howe lässt über den Bürgerschaftsantrag abstimmen.
Der Bauausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.
Es besteht Einvernehmen im Bauausschuss, dass aufgrund der Berichterstattung und
dem für die nächste Sitzung zugesagten weiteren mündlichen Bericht der Antrag als
erledigt zu betrachten ist.
Ende des öffentlichen Teils: 18.20 Uhr
Beginn des nichtöffentlichen Teiles: 18.25 Uhr
Siehe eigenes Protokoll.
Ende des nichtöffentlichen Teiles: 19.20 Uhr
Beginn des 2. öffentlichen Teiles: 19.20 Uhr
III. Öffentlicher Teil der Sitzung
17.0 Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
Der Bauausschussvorsitzende gibt die im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
und Ergebnisse der Öffentlichkeit bekannt.
7.1.1 Niederschrift vom 31.01.2011, nichtöffentlicher Teil Einstimmig beschlossen.
7.1.2 Niederschrift vom 14.02.2011, nichtöffentlicher Teil Einstimmig beschlossen.
7.2.1 Stellungnahme der Hansestadt Lübeck zur Planfeststel-
lung für ergänzende Lärmschutzmaßnahmen BAB A 1
Bad Schwartau/Sereetz, Betr. Km 59,759 – 64,359 (661)
Kenntnisnahme.
7.3.1 Sachstandsbericht i.S. Nordtangente (661) Kenntnisnahme.
8.1 Siehe Anlage Kenntnisnahme.
BA vom 07.03.2011, ÖT 16
9.1 Ausschreibung von Bauleistungen im Rahmen des Pro-
gramms Soziale Stadt Lübeck Buntekuh (670)
Einstimmig empfohlen zu be-
schließen.
9.2 Bauvorhaben „Rathaus Lübeck, Sanierung Germanis-
tenkeller“, Breite Str., 23552 Lübeck, Gewerk Erdarbeiten
(651)
Einstimmig empfohlen zu be-
schließen.
9.3 Vergabe „Mitten in Lübeck“, 4. Bauabschnitt, Breite
Straße, Straßen und Tiefbauarbeiten (661) -
Tischvorlage
Einstimmig empfohlen zu be-
schließen.
10.1 Siehe Anlage Kenntnisnahme.
11.1 Energetische Sanierung, 2. BA, Heinrich-Mann-Schule,
Grund- und Gemeinschaftsschule, Brüder-Grimm-Ring
6-8, 23560 Lübeck (651)
Einstimmig empfohlen zu be-
schließen.
15.1 Verlagerung des Kfz-Zweiges der Emil-Possehl-Schule
von der Dankwartsgrube in die Georg-Kerschensteiner-
Straße (651)
Ohne Votum.
Der Vorsitzende beendet die Sitzung um 19.20 Uhr.
Die
nächste Sitzung des Bauausschusses
findet am
21.03.2011 um 16:00 Uhr
im Verwaltungszentrum Mühlentor, Haus „Trave“;
Großer Sitzungssaal, 7. Stock
statt.
Carl Howe Dennis Bössow
Vorsitzender des Bauausschusses Protokollführer
Anlage zu TOP 5.2.1
Anfragen von Herrn Hoffmann (BM) inkl. Antworten von Herrn Strätz (Bereich
Liegenschaften):
„Bitte weiterleiten an den Vorsitzenden des Bauausschusses!
Sehr geehrter Herr Vorsitzender.
Als BM möchte ich in der nächsten Sitzung des Bauausschusses folgende Fragen
stellen und um mündliche sowie schriftliche Beantwortung dieser Fragen bis zur
darauffolgenden Sitzung bitten.
Es geht bei allen diesen Fragen um den Mammutbaum am Eingang des Drägerparks
und dem dortigen verkauften Baugrundstück.“
1. Was ist ein städtebaulicher Vertrag, der bereits zwischen Stadtplanung und Käufer
geschlossen und unterzeichnet wurde?
Antwort: Der städtebauliche Vertrag ist ein Mittel der Zusammenarbeit der öffentlichen Hand
mit privaten Investoren. Städtebauliche Verträge sind in § 11 Baugesetzbuch geregelt. Sie
dienen der Erfüllung städtebaulicher Aufgaben. Im vorliegenden Fall wurde ein
städtebaulicher Vertrag mit der Investorin zur Durchführung eines konkurrierenden
Gutachterverfahrens mit 5 Architekturbüros geschlossen. Zu der Vereinbarung und zu dem
Gutachterverfahren kam es, weil der Gestaltungsbeirat in seiner Sitzung am 10./11.06.2010
eine ergebnisoffene Überplanung des Grundstückes - losgelöst vom Bauvorbescheid -
empfohlen hatte. Zwischen der zukünftigen Eigentümerin und der Stadtplanung war
daraufhin vereinbart worden, dass die InvestorIn auf eigene Kosten einen
Architektenwettbewerb auslobt.
2. Wer hat im März 2010 die Beseitigung aller Bäume und Sträucher (außer
Mammutbaum) veranlasst und wer hat die Kosten dafür bezahlt, obwohl kein
Kaufvertrag bestand?
Antwort: Der Bereich Wirtschaft, Hafen und Liegenschaften hatte bereits im Januar 2007
das Grundstück auf der Grundlage eines vom Bereich Stadtgrün 2005 beantragten
Bauvorbescheides ausgeschrieben. Aus dieser Ausschreibung, bei der er es 4 Gebote gab,
ist die InvestorIn als Meistbietende/r hervorgegangen. Die Beschlussfassung über den
Verkauf wurde 2008 vertagt wegen einer anhängigen Nachbarschaftsklage . Diese Klage
wurde abgewiesen, das VG und das OVG bestätigten die Rechtmäßigkeit des
Bauvorbescheides und der geplanten Bebauung. Im Januar 2010 beschloss die
Bürgerschaft den Verkauf. Somit hatte die potentielle KäuferIn bereits Verzögerungen in
erheblichem Umfang hinnehmen müssen. Durch die nahende Fällverbotsfrist, welche am
01.03. eines Jahres beginnt, drohte eine erneute Verzögerung des Bauvorhabens. Um die
KäuferIn in der nunmehr zügigen Realisierung ihres Vorhabens zu unterstützen, hat der
Bereich Wirtschaft, Hafen und Liegenschaften parallel zu den Kaufvertragsabstimmungen
gemeinsam mit der InvestorIn eine Fällgenehmigung beantragt unter Einreichen des
Bauvorbescheides, dem Bebauungsvorhaben der KäuferIn und einer Liste der Bäume, deren
Fällung zur Realisierung des Bauvorhabens notwendig sind. Die Liste der zu fällenden
Bäume hat die InvestorIn auf ihre Kosten erstellen lassen.
Der Bereich Naturschutz teilte mit Schreiben vom 17.02.2010 mit, dass die aufgelisteten
Bäume, da sie sich im Bereich des geplanten Baukörpers befinden, genehmigungsfrei und
ersatzlos gefällt werden können. Die InvestorIn hat die Bäume auf eigene Kosten fällen
lassen.
Anlage zu TOP 5.2.1
3. Die Bürgerschaft hat am 28.Januar 2010 den Verkauf des Grundstücks an XXXXXX
mit Auflagen beschlossen. Der Vorlage zum Beschlussvorschlag waren Anlagen mit
Begründung beigefügt, so u.a. "den Schutz des Mammutbaumes" und "dass mit dem
Bauantrag ein Gestaltungsplan der Außenflächen einzureichen ist, in dem die
Eingangssituation des Drägerparks berücksichtigt wird." Es wird um Bestätigung
gebeten, dass diese Auflagen Bestandteil des städtebaulichen Vertrags und des
Kaufvertrags sind.
Antwort: Die Bürgerschaft hat keine den Schutz von Bäumen betreffenden Auflagen
beschlossen. Beschlossen wurde von der Bürgerschaft am 28.1.2010, TOP 15.1 lediglich:
"Das Grundstück Jürgen-Wullenwever-Str. 2b mit einer Größe von 825 m² ist zum Kaufpreis
von xxx.xxx,xx EUR zuzüglich der Vermessungskosten in Höhe von xxx,xx EUR an
XXXXXX zu veräußern. Alle mit dem Abschluss und der Durchführung des Kaufvertrages
verbundenen Kosten, einschließlich der Grunderwerbssteuer sind von der KäuferIn zu
tragen."
Die vom Antragsteller zitierten Anlagen waren nicht Bestandteil des Beschlusses, sondern
es handelte sich um Auflagen, die im Rahmen des Bauvorbescheides erteilt wurden. Da die
Bebauung des Grundstückes nach den Beratungen des Gestaltungsbeirates nicht auf
Grundlage des Bauvorbescheides durchgeführt werden soll und im Rahmen des
Gutachterverfahrens sowohl der Baukörper als auch die Freiflächengestaltung neu beplant
werden soll, werden sich auch die Auflagen in einem späteren Baugenehmigungsverfahren
ändern müssen. Eine Festschreibung von Auflagen aus dem überholten Bauvorbescheid im
städtebaulichen Vertrag oder im Kaufvertrag ohne Vorliegen einer neuen Planung oder
Baugenehmigung war nicht sinnvoll.
4. Auch in der Ausschreibung zum Verkauf des Grundstücks sind aus dem Bereich
Naturschutz u.a. folgende Auflagen zu erfüllen :
a) "Für zu fällende Bäume muss eine Baumfällgenehmigung beantragt werden. Es
wird eine größere Anzahl von Ersatzpflanzungen vorgeschrieben werden, die
überwiegend auf dem Grundstück oder in räumlicher Nähe erfolgen sollen." Siehe
auch 2. Wer hat die Baumfällgenehmigung erteilt?
Antwort: Die Baumfällgenehmigung wurde von der Unteren Naturschutzbehörde am
17.2.2010 erteilt. Siehe unter 2.
b) "Zu dem zu erhaltenen Mammutbaum ist während der Bauzeit und später mit dem
Baukörper größtmöglicher Abstand zu wahren (mindestens Kronentraufbereich)."
Antwort: Es handelt sich um eine Auflage aus dem Bauvorbescheid, der nicht mehr aktuell
ist. Siehe unter 3. Im Rahmen eines neuen Bauantrages auf der Grundlage des Ergebnisses
des konkurrierenden Gutachterverfahrens werden neue Auflagen ergehen können. Über den
Erhalt des Mammutbaumes ist auf Grundlage eines Bauantrages nach Maßgabe der
Baumschutzsatzung zu entscheiden.
c) "Durch den neuen Baukörper darf die Sicht auf den Mammutbaum aus südlicher
Richtung der Jürgen-Wullenwever-Str. nicht eingeschränkt sein."
Da alle Bietenden von diesen Auflagen auszugehen hatten, wird vorausgesetzt, dass
diese Auflagen Bestandteil der Verträge sind. Um Bestätigung wird gebeten.
Anlage zu TOP 5.2.1
Antwort: Es handelt sich um eine Auflage aus dem Bauvorbescheid, der nicht mehr aktuell
ist. Siehe unter 3. Im Rahmen eines neuen Bauantrages auf der Grundlage des Ergebnisses
des konkurrierenden Gutachterverfahrens werden neue Auflagen ergehen können. Über den
Erhalt des Mammutbaumes ist auf Grundlage eines Bauantrages nach Maßgabe der
Baumschutzsatzung zu entscheiden.
5. Die Vitalitätsprüfung des Mammutbaumes hat ergeben, dass ein Abstand im
Durchmesser von 10 m einzuhalten ist. Wird dies im Kaufvertag zur Auflage
gemacht?
Antwort: Über den Erhalt des Mammutbaumes ist auf Grundlage eines Bauantrages nach
Maßgabe der Baumschutzsatzung zu entscheiden. Die Frage des Abstandes der Bebauung
ist im Baugenehmigungsverfahren zu regeln.
Anlage zu TOP 5.3
Bauleitplanung Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
610 Stadtplanung 30.11.2010
Bauausschuss 07. März 2011
Bauleitplanung
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 13a (3) Nr. 2 BauGB
Bebauungsplan 03.10.00-Stadtwerke Moislinger Allee-
Aushang von Mo., 21. März bis einschließlich 01. April 2011 im I-Punkt, Foyer des
Fachbereiches Planen und Bauen, Mühlendamm 12
Abendveranstaltung Mi., 23.März 2011 um 19:30 Uhr im Vortragssaal, Raum 405,
der Stadtwerke, Moislinger Allee 5
Lübeck, 07.03.2011
5.610.3 Stadtplanung / hdg
1/4
BAUAUSSCHUSS DER HANSESTADT LÜBECK
6.0 Anfragen, Anregungen und Verschiedenes
6.1 Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen
6.1.1 Linksabbieger „An der Lohmühle“ in die Fackenburger Allee, Herr Lötsch
Rechtsabbieger „Am Sandberg“ Richtung Skandinavienkai, Herr Quirder
17.01.2011, TOP 6.2.4
Anfrage:
Herr Lötsch bittet um Prüfung, inwieweit der Linksabbieger in der besagten Straße auf
zweispuriges Abbiegen erweitern werden könne. Derzeit führen 2 Spuren geradeaus
und nur eine links in die Fackenburger Allee.
Herr Quirder erinnert bei dieser Gelegenheit an eine Bitte um Prüfung des
zweispurigen Rechtsabbiegens in der Straße Am Sandberg Richtung
Skandinavienkai.
Antwort:
Linkksabbieger „An der Lohmühle“ in die Fackenburger Allee:
Zunächst ist festzustellen, dass aus der Straße Bei der Lohmühle in Zufahrt zur
Fackenburger Allee bzw. Schönböckener Straße jeweils eine Rechts-, Geradeaus-
und Linksabbiegespur eingerichtet ist. Ein zweispuriges Geradeausfahren, wie von
Herrn Lötsch ausgeführt, ist nicht möglich.
Hinsichtlich des Verkehrsablaufes ist zunächst folgendes festzustellen:
Die Fackenburger Allee stellt seit Inbetriebnahme der Nordtangente und den
Maßnahmen die für "Lübeck staufrei 2015" in 2008 vorgenommen wurden (Einbau
Rechtsabbieger stadtauswärts, durchgehende Grüne Welle der LSA) mittlerweile ein
relativ gut funktionierendes System dar. Stauerscheinungen, wie sie noch 2006
regelmäßig zu den Spitzenverkehrszeiten festzustellen waren, treten heutzutage
deutlich seltener auf. Durch Verlängerung der Grünen Welle der LSA´s haben sich
zudem die Halte reduziert, was letztendlich auch zu einem verringerten
Schadstoffausstoß beiträgt.
Grundsätzlich ist außerdem festzuhalten, dass bei Einführung des zweispurigen
Linksabbiegens aus Gründen der Leistungsfähigkeit keinesfalls der Geradeaus- und
Rechtsabbiegeverkehr ausschließlich über die rechte Spur abgewickelt werden
könnte. Die Rechtsabbiegespur hat lediglich eine Länge von ca. 33m. Daraus ergibt
sich, dass die heutige mittlere Geradeausspur als Geradeaus-/Links-Spur ausgeführt
werden müsste.
Weiterhin hat sich aufgrund aktueller Zählungen gezeigt, dass in der Zufahrt
Lohmühle zur Fackenburger Allee die Linksabbiegespur und die Geradeausspur
nahezu gleichstark belastet sind. Allein aus dieser Tatsache würde die Einrichtung
einer Geradeaus-/Links-Spur keinen Sinn machen, da aufgrund der Belastung auf
mittleren Fahrspur die Aufnahme von zusätzlichen Linksabbiegern kaum noch
möglich wäre. Der Rückstau bliebe somit der gleiche, da sich die Fahrzeugführer die
in Richtung Innenstadt wollen mit großer Wahrscheinlichkeit dann für die Spur mit
dem kürzeren Rückstau entscheiden würden. Da der Geradeausverkehr keine Wahl
hat, dürfte der Anteil der Linksabbieger auf der gemeinsamen Spur also relativ gering
sein. Eine Erhöhung der Leistungsfähigkeit wäre damit bestenfalls im nicht spürbaren
2/4
Bereich zu verzeichnen. Stattdessen würde die Leistungsfähigkeit sogar noch
herabgesetzt werden. Heute hat der getrennt signalisierte Linksabbieger gegenüber
der Geradeausspur 5 Sekunden mehr Grün. Diese getrennte Signalisierung müsste
aufgrund der dann vorhandenen Geradeaus-/Links-Spur aufgehoben werden, so dass
damit faktisch eine Grünzeitreduzierung und aufgrund der oben erwähnten
Problematik der Belastungsverteilung eine Leistungsminderung stattfindet.
Sollte sich wider Erwarten dennoch eine Erhöhung des Durchsatzes der
Linksabbieger ergeben, so entstünde das nächste Problem in der Fackenburger Allee
auf Höhe der Ziegelstraße. Heute sind die LSA´s so geschaltet, dass die
Linksabbieger aus der Lohmühle dort bei Rot kurzzeitig auflaufen (bzw. an der
Fußgänger-LSA auf Höhe der Adlerstraße). Die dort aufgestauten Fahrzeuge setzen
sich gerade dann in Bewegung, wenn der Pulk aus der Krempelsdorfer Allee dort
eintrifft. Jedes weitere Fahrzeug das dort auftaucht, würde dazu führen, dass der Pulk
auf das Stauende aufläuft und zum Stillstand kommt und damit wieder zu einer
Verschlechterung des Verkehrsablaufes führen würde, was letztendlich auch den
Querverkehr und den ÖPNV behindern würde.
Abschließend ist festzuhalten, dass durch ein zweispuriges Linksabbiegen von der
Lohmühle Richtung Fackenburger Allee nach Auffassung des Bereichs Verkehr keine
Verbesserung im Verkehrsablauf zu erwarten ist. Es wäre sogar, aufgrund der dann
notwendigen zu ändernden Signalisierung, eine Verschlechterung zu erwarten.
Nach Auffassung des Bereichs Verkehr sollte eher der Aufwand betrieben werden,
das System Fackenburger Allee weiter zu ertüchtigen (z.B. mit Verkehrsabhängigen
Programmumschaltungen der Grünen Welle durch Einrichtung einer Kleinzentrale)
und insbesondere auch die verkehrstechnische Anbindung an den Lindenplatz zu
verbessern (z.B. entsprechend der im letzten Gutachten empfohlenen Fußgänger-
LSA am Lindenplatz). Weiterhin sollte nach Fertigstellung der K13 eine Verlängerung
der Grünen Welle bis an die LSA Krempelsdorfer Allee/Friedhofsallee geprüft werden.
An dieser LSA wären dazu noch weitere Untersuchungen erforderlich. Dadurch
könnte der Verkehrsfluss weiter verbessert, die Anzahl der Halte und damit der
Schadstoffausstoß weiter reduziert werden.
Antwort:
Zweispuriger Rechtsabbieger Am Sandberg Richtung Skandinavienkai:
Eine Verkehrszählung im März 2010 hat zunächst ergeben, dass der Verkehr auf der
Travemünder Allee gegenüber 2008 weiter abgenommen hat, so dass sich die
Situation auf der Rechtsabbiegespur Richtung Sandberg deutlich verbessert hat.
Ein zweispuriges Rechtsabbiegen würde an dieser Stelle bedeuten, dass die heute
gemeinsame Signalisierung mit den gleichzeitig den Sandberg querenden
Fußgängern und Radfahrern entsprechend den Vorschriften nicht mehr möglich wäre.
Das würde bedeuten, dass eine zusätzliche Phase für diese Fußgänger/Radfahrer
geschaltet werden müsste. In der Folge würden sich damit die Rotzeiten für alle
anderen Verkehre erhöhen und die Leistungsfähigkeit des gesamten Knotens würde
sich verschlechtern.
Aufgrund der Tatsache, dass zu den Berufsverkehrszeiten eher Probleme in den
Zufahrten Heiligen-Geist-Kamp sowie Sandberg festzustellen sind, wurde daher nach
einer Möglichkeit gesucht, den Knotenpunkt insgesamt wieder leistungsfähiger zu
machen.
Mit Hilfe neuer Signalprogramme und der Einbringungen von Induktionsschleifen bzw.
Detektoren, soll eine bessere Leistungsfähigkeit sowie eine höhere Flexibilität erreicht
werden. In diesem Zusammenhang erhält der Rechtsabbieger aus der Travemünder
3/4
Allee ein zusätzliches Rechtsabbiegesignal, welches dann geschaltet wird, wenn der
Verkehr aus Richtung Sandberg Grün erhält. Anschleißend erhalten die
Rechtsabbieger wie bereits heute auch ihr „Allgemeingrün“ unter Beachtung der
Fußgänger/Radfahrer. Weiterhin wird mit Hilfe der Induktionsschleifen und der
flexiblen Programme eine effektivere Grünzeitverteilung der Signalprogramme
gegenüber den heutigen Festzeitprogrammen ermöglicht.
Zusätzliche Stauschleifen unmittelbar hinter der Kreuzung Sandberg/Eschenburg-
straße werden weiterhin dafür sorgen, dass der Verkehr, welcher nach einer Öffnung
der Eric-Warburg-Brücke innerhalb eines kurzen Zeitraums stark verdichtet an diesen
Kreuzungen auftaucht, deutlich mehr Grün erhält, so dass ein besserer Abfluss
Richtung Travemünder Allee und Heiligen-Geist-Kamp möglich ist.
Diese Maßnahme wurde einvernehmlich im AKV abgestimmt. Die Durchführung ist
für den Sommer/Herbst 2011 geplant.
6.1.2 Famila Kücknitz - Ausfahrt zu schmal, 17.01.2011 TOP 6.2.8, Herr Quirder
Anfrage:
Herr Quirder bitte um Prüfung. Nach seinem Kenntnisstand sei bereits der Gehweg
durch Rangierverkehre beschädigt.
Antwort:
Die Zuständigkeit für die ehemalige Metallhüttenfläche liegt bei der
Grundstücksgesellschaft Metallhütte (GGM). Die Verwaltung und die Abwicklung der
Geschäfte werden von der KWL geführt. Der beschriebene Sachverhalt ist dem
Bereich Verkehr bereits bekannt und die KWL wurde bereits zu einem früheren
Zeitpunkt in Kenntnis gesetzt. Um das Problem zu beseitigen, liegt es in der
Verantwortung der KWL, hier den betreffenden Anlieger aufzufordern, Abhilfe zu
schaffen, z.B. durch eine Verbreiterung der Zufahrt.
Der Bereich Verkehr wird jedoch vor einer Übernahme der Flächen in das öffentlich
gewidmete Verkehrsnetz dafür Sorge tragen, dass der o.g. Missstand beseitigt wird.
Die KWL wurde nochmals auf diesen Punkt hingewiesen.
6.1.3 Adalbert-Stifter-Straße, 17.01.2011 TOP 6.2.11, Herr Howe
Anfrage:
Herr Howe bittet um Prüfung inwieweit nach der Sanierung der Straße bereits neue
Schäden aufgetreten seien.
Antwort:
Die Adalbert-Stifter-Straße wurde im Rahmen des Sanierungsprogrammes
Winterschäden mit einer neunen Asphaltdecke überzogen.
Bei den vermeindlichen „Schäden“ handelt es sich zum einen um Mängel, welche bei
der Ausführung der Arbeiten aufgetreten sind und welche noch durch die Firma
beseitigt werden.
Zum anderen hat die Verwaltung immer zu bedenken gegeben, dass es sich bei den
Maßnahmen zur Sanierung der Winterschäden nur im oberflächliche Maßnahmen
handelt, nicht um grundhafte Sanierungen. Bei vorhandenem schlechten Unterbau
können also durchaus innerhalb kurzer Zeit wieder Schäden sichtbar werden.
Die Mängelbeseitigung durch die Firma kann jedoch nur bei den entsprechenden
Temperaturen im Frühjahr 2011 erfolgen.
4/4
6.1.4 Verkehrsinsel Gneversdorfer Weg, 17.01.2011 TOP 6.2.12, Herr Howe
Anfrage:
Herr Howe weist darauf hin, dass diese Insel sehr schmal und damit gefährlich für
Fußgänger sei.
Antwort:
Die Prüfung der Verkehrsinseln im Gneverdorfer Weg hat ergeben, dass diese den
vorgeschriebenen Mindestmaßen entsprechen. Somit kann es sich hier nur um ein
subjektives Empfinden der Fußgänger handeln, wenn hier von einer Gefährdung
gesprochen wird.
Bei einer Nicht-Einhaltung der Mindestmaße hätte einer baulichen Einrichtung der
Verkehrsinseln nicht stattgegeben werden dürfen.
Lübeck, 07.03.2011
Ausgefertigt:
Im Auftrag
Dennis Bössow
Protokollführer
- Rathaus/Rathaushof
Fraktion der Lübecker Bürgerschaft 23539 Lübeck
unabhängige Wählergemeinschaft in der Hansestadt Lübeck fon: 0451/122-2360
fax: 0451/122-2362
fraktion@buerger-fuer-luebeck.de
www.buerger-fuer-luebeck.de
1
BfL-Fraktion, Rathaus, 23539 Lübeck
An den Bauausschuss
Lübeck, 07.03.2011
Anfrage
Gemäß einem Bericht in der ADAC-Zeitschrift gibt es neuere, innovative Verfahren zur
Sanierung und zum Neubau von Straßen (siehe Anlage ).
BfL erbittet Auskunft über die Anwendbarkeit dieser Verfahren in HL:
1. sind diese Verfahren bekannt ?
2. werden diese oder ähnliche Verfahren bereits eingesetzt ?
3. wie hoch sind bei der Straßen-Sanierung, bzw. -Reparatur schätzungsweise
die Mehrausgaben bei Anwendung dieser Verfahren gegenüber den
bisherigen Methoden ?
4. welchen langfristigen Nutzen kann man bei Loch-Reparaturen, sowie bei
flächiger Sanierung, einschließlich evtl. erforderlichem Unterbau, erwarten ?
5. welche Mehrkosten entstehen beim Straßenneubau selbst und welche
Einsparungen ergeben sich relativiert auf die Haltbarkeitsdauer ?
6. ist dieses Verfahren kompatibel zu dem laut Bürgerschaftsbeschluss künftig
einzusetzenden Lärm mindernden Asphalt ?
Uwe-Jens Iwers
Anlage zu TOP 6.2.4
- Rathaus/Rathaushof
Fraktion der Lübecker Bürgerschaft 23539 Lübeck
unabhängige Wählergemeinschaft in der Hansestadt Lübeck fon: 0451/122-2360
fax: 0451/122-2362
fraktion@buerger-fuer-luebeck.de
www.buerger-fuer-luebeck.de
2
Anlage zu TOP 6.2.5
07.03.2011
Antrag eines Bürgers, ohne Kommentar durch BfL am 07.03.2011
weitergeleitet an den Bauausschuss, mit der Bitte um Stellungnahme.
Die Bürgerschaft fordert den Bürgermeister auf, schnellstmöglich dem
Tiefbauamt (?)/ der Verwaltung der Hansestadt Lübeck folgende Tätigkeiten
aufzutragen:
um jedes Schlagloch im Oberflächenbelag von Straßen, Radwegen und
Gehwegen, das mindestens 8cm tief und zugleich mehr als 3cm breit ist
im Abstand von 50cm um die Außenränder des Schlagloches
rund herum Signalfarbe in einem Streifen von mindestens
3cm Breite aufzutragen
um jeden Riß im Oberflächenbelag von Straßen, Radwegen und
Gehwegen, der mindestens 5cm tief, 3cm breit und 25cm lang ist
parallel zur Mitte des Risses links und rechts davon in einem
Abstand von 50cm um die Außenränder des Risses herum
Signalfarbe in einem Streifen von mindestens 3cm Breite
aufzutragen
Die Auswahl einer geeigneten Signalfarbe nach RAL im Einklang mit der StVO ist
ggf. nach Rücksprache und Einverständnis der Polizei durch die Verwaltung zu
treffen.
Über die Umsetzung des Antrages ist in der Bürgerschaftssitzung des Monats
März am 31.3.2011 zu berichten.
Begründung
Das Netz an Straßen, Radwegen und Gehwegen der Hansestadt Lübeck ist von
zahlreichen Schäden an der Oberfläche in Form von Schlaglöchern und Rissen
betroffen. Erfahrungsgemäß nimmt die Beseitigung dieser Schäden durch den
Aufwand an finanziellen Mitteln, Personal und Organisation viele Monate (oder
auch Jahre) in Anspruch, während durch diese Oberflächenschäden schon heute
konkrete Gefahren bestehen. Bis diese Schäden nach und nach behoben sind,
muß zumindest vor den Gefahrenstellen angemessen gewarnt werden.
Insbesondere für Radfahrer, Moped,- Krad,- und Motorradfahrer mit ihren
einspurigen Fahrzeugen besteht eine konkrete Gefahr von Unfall und Sturz, wenn
das Vorderrad in die Vertiefung gerät und das ganze Fahrzeug aus der Spur
gerät. Lebensgefährliche Kopfverletzungen und Knochenbrüche könnten trotz
geeigneter Helme und angemessener Sicherheitsausrüstung die Folge sein.
Aber auch (Seh-)Behinderte mit Rollstühlen, Gehwagen und Gehhilfen sind durch
den zerstörten Straßenbelag sturzgefährdet und ihrer Bewegung behindert.
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Anlage zu TOP 6.2.5
2
Markierte Gefahrenstellen erlauben es dieser Gruppe, einen sicheren Weg über
die Gehwege und Straßen als Füßgänger zu finden.
Die deutliche Kennzeichnung dieser Gefahrenstellen durch geeignete Signalfarbe
um die Gefahrenstellen herum ist erheblich schneller im gesamten Stadtgebiet
abgeschlossen, als die fachgerechte Sanierung der Oberflächen.
Anmerkung zum Antrag
Die deutliche Markierung der Gefahrstellen auf den Straßen der Stadt Lübeck ist
hoch zu priorisieren und umzusetzen, damit sie noch im Frühjahr abgeschlossen
werden kann.
Viele Schüler, die im Winter den Bus für den Schulweg genutzt haben, nutzen
bald wieder ihr Fahrrad oder ihr Moped, um zur Schule zu gelangen. Zu einem
sicheren Schulweg gehört auch, daß diese Schüler ohne Sturz und Unfall zur
Schule und wieder heil nach Hause kommen.
Ein Großteil der Motorradfahrer nutzt ein Saisonkennzeichen für ihr Motorrad, da
sie im Winter ohnehin nicht fahren und so Beiträge für Steuern und Versicherung
sparen. Üblicherweise erlaubt ihnen ihr Saisonkennzeichen ab März, spätestens
jedoch ab dem 1. April jeden Jahres wieder die Nutzung ihres Motorrades.
Damit ist deutlich zu erwarten, daß sich die Summe der besonders gefährdeten
Verkehrsteilnehmer in den nächsten beiden Monaten erheblich erhöhen wird. Bis
dahin sollte die Kennzeichnung aller Schlaglöcher und der Risse auf den Straßen
und Wegen der Hansestadt Lübeck abgeschlossen sein.
Anlage zu TOP 6.3.1
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1 - 300 Recht
Zeichen: 30.35.330 Ro/Ta
Lübeck, den 17.02.2011
Auskunft: Wolfgang Rojahn
Tel.: 3012; Fax: 3090
e-mail: recht@luebeck.de
Vfg.
1. Vermerk
Parkraumbewirtschaftung im Bereich Travemünder Allee/Am Burgfeld
hier: Handlungsoptionen nach Widerspruch gegen die Anordnung gebührenpflichtigen
Parkens in der Straße „Am Burgfeld“
1.Zusammenfassung der Ergebnisse
Nach den vorliegenden Erkenntnissen würde die derzeit angeordnete Parkraumbewirtschaf-
tung einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten.
Es besteht keine Möglichkeit, den durch die Parkraumbewirtschaftung verursachten Park-
druck in den Seitenstraßen durch die Anordnung von Bewohnerparkrechten zu verringern.
Eine entsprechende Anordnung könnte von Anliegern und anderen Verkehrsteilnehmern mit
Erfolg angegriffen werden.
Eine auf die Straße „Am Burgfeld“ reduzierte Bewirtschaftung, ggfs. verbunden mit einer Re-
duzierung der gebührenpflichtigen Zeiträume hielte voraussichtlich einer gerichtlichen Über-
prüfung Stand.
2. Sachverhalt
Die Straßenverkehrsbehörde hat mit Verfügung vom 26.11.2010 gemäß § 45 StVO Verkehrszei-
chen und Markierungen für die Parkaumbewirtschaftung der Straßen „Am Burgfeld“ und „Trave-
münder Allee“ angeordnet. Die Anordnung wurde mittlerweile umgesetzt.
Die Verkehrsregelung sieht eine Gebührenpflicht für das Parken in der Zeit von Montag bis Freitag
jeweils von 10.00 bis 18.00 Uhr vor. Ausnahmen für An- bzw. Bewohner sind nicht vorgesehen.
Vor der Anordnung hatte das Planungsbüro urbanus eine Untersuchung zum ruhenden Verkehr am
Burgfeld erarbeitet, die aus einer Bestandsaufnahme, der Bewertung der Parkraumsituation und
daraus abgeleiteten Empfehlungen besteht.
Das Büro hatte zu einer Neuordnung des Parkierungskonzeptes ein zweistufiges Vorgehen empfoh-
len.
In der ersten Stufe sollte die Stellplatzkapazität in dem untersuchten Bereich dadurch erhöht wer-
den, dass ausgewiesene Stellplätze in der „Travemünder Allee“ als Ersatz für je eine Fahrspur ein-
gerichtet und Stellplätze am westlichen Fahrbahnrand der Straße „Am Burgfeld“ durch eine Verbrei-
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. . .
terung der Straße hergestellt werden. Weiter hat das Büro empfohlen, die Parkraumbewirtschaf-
tung, die bis dahin lediglich in einem begrenzten Bereich im Süden der Straße „Am Burgfeld“ vor-
handen war, auf die Straßenzüge „Am Burgfeld“ in der gesamten Länge und der „Travemünder Al-
lee“ beidseitig zwischen Burgfeld und Adolfstraße auszudehnen. Außerdem sollten Möglichkeiten
einer weiteren Verkehrsverlagerung durch ein Mobilitätsmanagement geprüft werden.
In der zweiten Stufe sollte geprüft werden, ob die Parkraumbewirtschaftung ausgedehnt werden
sollte und ob durch flankierende Maßnahmen eine nachweisbare Verdrängung von Fremdparkern in
die Wohngebiete unterbunden werden muss (z.B. durch Einführung von Bewohnerparkrechten).
Nach Begehungen am 11.02. und 14.02.2011 hat der Gutachter weitere Ausführungen gemacht.
Die Einführung der Parkraumbewirtschaftung hat offenbar zu einer Verdrängung des ruhenden Ver-
kehrs in die umliegenden Wohnstraßen geführt. Das hat Beschwerden der dortigen Anwohner aus-
gelöst. Die daraufhin erfolgte Ankündigung, ggf. Anwohnerparkrechte einzuführen, hat ihrerseits
Beschwerden und die Einlegung eines „Einspruches“ hiergegen verursacht. Auch wenn dieser Ein-
spruch keine rechtlichen Wirkungen hat, da bisher Anwohnerparkrechte nicht angeordnet wurden,
ist zu erwarten, dass er als Widerspruch gegen eine entsprechende verkehrsbehördliche Anordnung
wiederholt würde.
Mit Schreiben vom 22.01.2011 hat der Mieter einer Wohnung im Haus „Am Burgfeld 11“ gegen die
erweiterte Parkraumbewirtschaftung der Straße „Am Burgfeld“ bzw. das Aufstellen der Schilder und
Freischalten der Parkautomaten durch die das Parken dort für bestimmte Tageszeiten gebühren-
pflichtig geworden ist, Widerspruch eingelegt. Der Widerspruch, der sich der Sache nach gegen die
verkehrsbehördliche Anordnung der Parkraumbewirtschaftung wendet, dient zunächst der Wahrung
der Widerspruchsfrist. Der Widerspruchsführer hat gebeten, das Widerspruchsverfahren im Hinblick
auf die angekündigte Überprüfung der Parkraumbewirtschaftung zunächst bis zum 28.02.2011 ru-
hen zu lassen.
3. Erfolgsaussichten des Widerspruches gegen die verkehrsbehördliche Anordnung
Bei der Beurteilung der zur Verfügung stehenden Handlungsoptionen ist zunächst zu prüfen, welche
Erfolgsaussichten der von dem Anwohner der Straße „Am Burgfeld“ eingelegte Widerspruch hat.
Er richtet sich gegen die verkehrsbehördliche Anordnung der Straßenverkehrsbehörde nach § 45
StVO, mit der die Entscheidung über die Parkraumbewirtschaftung im fraglichen Bereich vollzogen
wird.
Bei der verkehrsbehördlichen Anordnung handelt es sich um einen Verwaltungsakt in Form einer
Allgemeinverfügung. Seine Bekanntgabe erfolgt durch das Aufstellen der entsprechenden Beschil-
derung bzw. der Herstellung der Markierung. Von dem Zeitpunkt an, in dem ein Verkehrsteilneh-
mer zum ersten Mal auf diese Verkehrszeichen trifft, beginnt für ihn eine einjährige Widerspruchs-
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. . .
frist, da die Verkehrseinrichtungen naturgemäß nicht mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen
sind (vgl. BVerwG Urteil vom 23.09.2010, Az. 3 C 32.09 – juris).
Widerspruchs- und klagebefugt ist jeder Anwohner, Anlieger und Verkehrsteilnehmer, den eine Ver-
kehrsbeschränkung nach § 45 StVO trifft und damit aus mehreren Gründen auch der in der Straße
„Am Burgfeld“ wohnende Widerspruchsführer.
Materiell kann er allerdings nur verlangen, dass bei der behördlichen Ermessensausübung seine
eigenen Interessen ohne Rechtsfehler mit den Interessen der Allgemeinheit und anderer Betroffe-
ner, die für die Verkehrsbeschränkung sprechen, abgewogen werden (VG Aachen, Beschluss vom
19.01.2007, Az.: 2 L 432/06 m.w.N. – juris, Rdnr. 22).
Bei der Einführung gebührenpflichtigen Parkens trifft die Straßenverkehrsbehörde keine eigene Ent-
scheidung zu der Einführung von Parkgebühren bzw. einer Parkraumbewirtschaftung, sondern er-
lässt lediglich die notwendigen verkehrsrechtlichen Anordnungen zur Umsetzung der von der Ge-
meinde beschlossenen Parkgebührenerhebung (VG Aachen, a.a.O., Rdnr. 27). Die Rechtmäßigkeit
der Anordnung richtet sich allein nach § 6 a Abs. 6 StVG. Nach dieser Bestimmung können in Orts-
durchfahrten die Gemeinden, im Übrigen die Träger der Straßenbaulast Gebühren für das Parken
auf öffentlichen Wegen und Plätzen erheben. Diese Bestimmung stellt die Erhebung von Parkge-
bühren in das freie Ermessen der Kommunen (VG Aachen a.a.O. Rdnr. 26).
Auch wenn die Einräumung von Parkmöglichkeiten nach der Rechtsprechung und der Begründung
der Gesetzesänderung zu § 6 a Abs. 6 StVG (BT-Drs. 15/1496, S.6) insbesondere in den Kernbe-
reichen der Städte eine besondere Leistung darstellt, die über die üblichen Leistungen für die Be-
nutzer der Straßen hinausgeht und es daher grundsätzlich sachgerecht ist, dass diejenigen Ver-
kehrsteilnehmer die diese Leistung in Anspruch nehmen auch angemessen an den Kosten beteiligt
werden, die der Aufrechterhaltung des Fahrzeugverkehrs durch bauliche und verkehrstechnische
Maßnahmen dienen, muss ein straßenverkehrsrechtlicher Bezug vorhanden sein. Das folgt bereits
aus dem Standort der Bestimmung im Straßenverkehrsgesetz als einer straßenverkehrsrechtlichen
Regelung. Hinsichtlich der mit der mit einer Gebührenerhebung verbundenen Verkehrsbeschrän-
kung muss das Ermessen ordnungsgemäß ausgeübt werden (VG Aachen a.a.O. Rdnr. 30). Aus-
schließlich fiskalische Erwägungen, also das Interesse an einer Einnahmenerzielung reicht als Be-
gründung für die Einführung kostenpflichtigen Parkens nicht aus (vgl. VG Aachen, a.a.O., Rdnr. 33).
Die Anordnung des gebührenpflichtigen Parkens im Bereich Travemünder Allee/Am Burgfeld müss-
te demnach bei einer Gesamtschau der bei der Ermessensbetätigung zu berücksichtigenden Fakto-
ren zu rechtfertigen sein. Dass dies für die gesamte angeordnete Maßnahme möglich ist, ist nach
den derzeit vorliegenden Informationen nicht zu erkennen.
Das Gutachten des Büros urbanus vom November 2009 stellt hierfür keine ausreichende Grundlage
dar. Auf der Grundlage einer Bestandsaufnahme an zwei Wochentagen kommt das Gutachten bei
der Bewertung der Parkraumsituation zu dem Ergebnis, dass zwar eine hohe Stellplatzbelegung in
den meisten untersuchten Straßen besteht. Parkdruck werde durch Fremdparker (Nichtanwohner)
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. . .
aber nur für kurze Zeitbereiche und konzentriert auf die Straßen ohne angrenzende Wohnnutzung
erzeugt. Das Gutachten führt ausdrücklich aus, dass insgesamt keine Kapazitätsunterdeckung im
untersuchten Bereich vorliege (S.15). Das belegen im Übrigen auch Grafiken im Gutachten, die eine
mittlere Stellplatzauslastung von 60 % im Untersuchungsgebiet über den Gesamttag und hinsicht-
lich der Straße „Am Burgfeld“ lediglich für den Zeitraum von 9.00 bis 11.00 Uhr eine Auslastung von
mehr als 80 % ausweisen. Für die Straße „Am Burgfeld“ kommt das Gutachten darüber hinaus zu
einem Fremdparkeranteil von unter 50 %, für die „Travemünder Allee“ von knapp 50 %. Auf S. 15
heißt es schließlich, dass signifikanter Parkdruck nur die Gertrudenstraße betreffe, der sich aber
auch am Abend deutlich entspanne.
In Anbetracht dieser Bestandsaufnahme ist das dann auf S. 19 des Gutachtens gezogene Fazit,
dass unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen eine Neuordnung des Parkierungskonzeptes
dringend anzuraten sei um die Parksituation zu verbessern und Konflikte zu entschärfen, überra-
schend und nur schwer nachzuvollziehen. Die dort gegebene Empfehlung, die Parkraumbewirt-
schaftung auszudehnen, ließe sich im Streitfall nicht schlüssig mit der Bestandsaufnahme begrün-
den. Angesichts der laut Gutachten grundsätzlich ausreichenden Stellplatzkapazität und der Emp-
fehlung diese zu erweitern, ist nicht zu erkennen, welche verkehrlich positiven Auswirkungen eine
Parkraumbewirtschaftung im gesamten fraglichen Bereich haben soll.
Das Gutachten ist für eine straßenverkehrliche Begründung der Anordnung der Parkraumbewirt-
schaftung im Gegenteil problematisch, da es bereits mögliche negative Auswirkungen der Maß-
nahme, nämlich die Verlagerung von Park-(Such)verkehren in die umliegenden Wohnstraßen an-
spricht (S. 19). Als Handlungsoption für diesen Fall nennt es zwar die Prüfung der Einführung von
Bewohnerparkrechten. Diese Option steht aber zurzeit nicht zur Verfügung (vgl. Ziff. 4).
Angesichts der tatsächlichen Entwicklung (weitgehender Leerstand der gebührenpflichtigen Park-
plätze zumindest an der Travemünder Allee bei Verdrängung des Parkverkehrs in die umliegenden
Wohnstraßen) ist davon auszugehen, dass sich die im Gutachten angesprochenen negativen Aus-
wirkungen auch tatsächlich realisiert haben. Daher bestehen erhebliche Zweifel an der Eignung der
durchgeführten Maßnahme im Hinblick auf Straßenverkehrsbelange.
Ohne dass es darauf ankommt, dass der Widerspruchsführer nicht verlangen kann, dass ihm in
unmittelbarer Nähe seines Wohnortes kostenfreier Parkraum bereitgestellt wird, ist die Parkraum-
bewirtschaftung im bisher angeordneten Ausmaß daher ermessensfehlerhaft, was auch andere Ver-
kehrsteilnehmer geltend machen könnten.
Der Widerspruch bzw. eine Klage wird daher aller Voraussicht nach Erfolg haben.
4. Einführung von Bewohnerparkrechten
Die Einführung von Bewohnerparkrechten nach § 45 Abs.1b Ziff. 2a StVO in den anliegenden Sei-
tenstraßen setzt voraus, dass damit einem erheblichen Parkraummangel der Bewohner abgeholfen
werden soll. Ein solcher Mangel liegt vor, wenn mangels privater Stellflächen und aufgrund eines
erheblichen allgemeinen Parkdrucks die Bewohner des städtischen Quartiers regelmäßig keine aus-
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. . .
reichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung ei-
nen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden (Verwaltungsvorschrift zu § 45 StVO, Ziff. X.1). Die
tatsächlichen Voraussetzungen hierfür liegen nach Auskunft der Straßenverkehrsbehörde und der
Abteilung Verkehrsplanung/ÖPNV des Bereichs Stadtplanung derzeit nicht vor.
Auch das Büro urbanus kommt in seiner ergänzenden Stellungnahme zu dem Ergebnis, dass die
Voraussetzungen für die Einführung von Bewohnerparkrechten nicht vorliegen, da die Stellplatznut-
zung im Bereich der Justizeinrichtungen bereits ab Mittag spürbar abnimmt, in den Abend- und
Nachtstunden (in denen Bewohner verstärkt Parkplätze in Wohnortnähe nachfragen) kein externer
Parkdruck besteht und gegenüber dem ursprünglichen Gutachten kein signifikant höherer Parkdruck
auszumachen ist. In diesem Gutachten ist ausdrücklich ausgeführt, dass die verkehrlichen Voraus-
setzungen und die Rahmenbedingungen für die Einrichtung von Bewohnerparkzonen nicht gegeben
seien (S.18).
Diese Beurteilung ist zutreffend, denn die Bewertung der Parkraumsituation (Gutachten S.15) weist
für die überwiegende Zahl der Straßen im Quartier westlich der Parkstraße kaum Parkdruck bzw.
Parkdruck i.W. durch Anwohner aus.
In Anbetracht der Tatsache, dass nur verkehrsordnungsrechtliche Gesichtspunkte zur Einrichtung
von Bewohnerparkrechten berechtigen und dass allein verkehrslenkende Entscheidungen, wie die,
Berufspendler aus diesen Zonen herauszuhalten von § 45 Abs.1b Ziff.2a StVO nicht gedeckt sind
(VG Frankfurt Urteil vom 18.02.2004 Az. 12 E 2659/03 – juris, Rdnr. 26) liegen die Voraussetzungen
solcher Parkrechte derzeit nicht vor.
5. Mögliches weiteres Vorgehen
Voraussichtlich ließe sich eine Parkgebührenregelung aber bei einer Verringerung der Zahl der ge-
bührenpflichtigen Parkplätze, und ggfs. einer Veränderung der Zeiträume, in denen eine Gebühren-
erhebung erfolgt, rechtfertigen.
Offenbar besteht auch schon heute ein gewisses Bedürfnis danach, auf solchen Parkplätzen zu
parken. Der Umfang dieses Bedürfnisses ist nach den vorliegenden Unterlagen allerdings nicht ab-
schließend zu beurteilen.
Nach der ergänzenden Stellungnahme des Gutachters betrifft dies vor allem auch die Straße „Am
Burgfeld“, so dass es sachgerecht wäre, verbleibende gebührenpflichtige Parkplätze dort anzuord-
nen. Das wäre auch deshalb ermessensgerecht, weil plausibel ist, dass vor allem die dort befindli-
chen Gerichte einen erhöhten Bedarf an für einen begrenzten Zeitraum zur Verfügung stehendem
Parkraum verursachen. Hinzu kommt, dass diese Straße auf der Westseite ausgebaut wurde, um
das dort bisher nur geduldete Parken zu legalisieren. Das Interesse daran, diesen neugeschaffenen
Parkraum zu refinanzieren, ist ein abwägungserheblicher Belang.
Schließlich ist zu erwarten, dass die heute vorhandenen Verdrängungseffekte vermieden oder stark
gemildert wären.
Die Abwägung zu den Interessen des Widerspruchsführers und anderer Anlieger muss demgegen-
über nicht zwingend zu deren Gunsten ausfallen. Anlieger haben keinen Anspruch auf einen (kos-
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tenlosen) Parkplatz im öffentlichen Verkehrsraum „vor ihrer Haustür“. Ausreichend wäre es bei-
spielsweise, den Widerspruchsführer darauf zu verweisen, dass es Parkmöglichkeiten am Rande
der Travemünder Allee bzw. in den umliegenden Wohnstraßen gibt.
Eine, etwa auf die Straße „Am Burgfeld“, reduzierte Parkraumbewirtschaftung wäre daher voraus-
sichtlich nicht ermessensfehlerhaft, jedenfalls dann, wenn sie auch zeitlich auf die Zeiträume zu-
rückgenommen würde, in denen der Gutachter einen erhöhten Parkdruck festgestellt hat.
Wolfgang Rojahn