BA vom 06.12.2010, ÖT 1
N I E D E R S C H R I F T
über die
41.Sitzung des Bauausschusses
der Hansestadt Lübeck
in der Wahlperiode 2008/2013 am Montag,
06.12.2010
um 16.00 Uhr im Foyer des FB 5 – Planen und Bauen - , Mühlendamm 12
- Öffentlicher Teil -
Anwesend:
als Vorsitzender Herr Howe
als Ausschussmitglieder Herr Dr. Brock
Herr Dr. Eymer
Frau Förster
Herr Freitag
Herr Iwers – Vertreter-
Herr Lötsch
Frau Mewes
Herr Pluschkell
Herr Quirder
Herr Rathcke
Herr Schröder-Berkenthien –Vertreter-
Herr Schubert
Herr Stetefeld
Herr Stüttgen
Herr Boden - Senator
Nicht anwesend :
Frau Katzberg, Herr Schapke
Ferner nehmen an der Sitzung teil :
Behindertenrat Frau Bade
Forum für Migranten Herr Ciulla
Fachbereichscontrolling Herr Bössow – Protokollführer-
Stadtplanung Frau Lorenzen, Frau Bartels-Fliess, Frau Drochner, Herr
Weber, Herr Schünemann, Herr Fechtel
GMHL Herr Schellenberger
Verkehr Herr Dr. Klotz
Stadtgrün und Friedhöfe Herr Schott
Personalrat Herr Kölsch
Wirtschaft, Hafen, Liegenschaften Frau Grau
Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit Herr Langentepe
Landschaftsarchitekt Herr ter Balk
BA vom 06.12.2010, ÖT 2
A. Tagesordnung
I. Öffentlicher Teil der Sitzung
1.0 Allgemeiner Teil
1.1 Feststellung der Beschlussfähigkeit
1.2 Anträge und Beschlussfassungen zur Tagesordnung
1.3 Niederschriften, öffentlich
1.3.1 Niederschrift vom 15.11.2010, öffentlicher Teil
2.0 Satzungen/Widmungen/Veränderungssperren
2.1 B-Plan 09.08.00 - Kronsforder Allee 124 -132 (gerade) (610)
- Auslegungsbeschluss -
2.2 B-Bebauungsplan 04.10.01 – Ziegelstraße/Weidekamp (610)
- Auslegungsbeschluss -
2.3 Widmung: Morier Kamp, Wallheckenweg (661)
2.4 B-Plan 03.62.00 – Töpferweg/Dornestraße
- Auslegungsbeschluss für einen B-Plan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren
gemäß § 13 a BauGB – (610)
3.0 Über- und außerplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln
Keine Vorlagen
4.0 Planungen, Wettbewerbe und sonstige Beschlussvorlagen
4.1 Touristisches Entwicklungskonzept für Lübeck und Travemünde (2.020) vertagt am
04.10.2010
4.2 2. Regionaler Nahverkehrsplan (RNVP) der Hansestadt Lübeck von 2004 (5. Bericht zur Um-
setzung/6. Fortschreibung) (610) vertagt am 20.09.2010 TOP 4.1 , Ergänzungsblatt vertagt
am 15.11.2010 TOP 4.1
5.0 Mitteilungen und Berichte
5.1 Mitteilungen des Vorsitzenden
5.2 Sonstige Mitteilungen
5.2.1 Bericht: 3. Fortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzeptes Soziale Stadt
Lübeck-Buntekuh (610)
5.2.2 Mdl. Bericht: Sachstand Fahrradparkdeck/Radparken am Hauptbahnhof (610)
5.2.3 Mdl. Bericht: Sachstand Planungen Bahnhofsvorplatz (610)
5.2.4 Mdl. Bericht: Sachstand Bahnhaltepunkt Hochschulstadtteil 610)
5.3 Berichte über Verlauf und Ergebnis von Öffentlichkeitsbeteiligungen
5.4 Eilentscheidungen des Bürgermeisters
6.0 Anfragen, Anregungen und Verschiedenes
6.1 Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen
6.2 Neue Anfragen
II. Nicht öffentlicher Teil der Sitzung
7.0 Niederschriften, Mitteilungen und Berichte
7.1 Niederschriften, nicht öffentlich
7.1.1 Niederschrift vom 15.11.2010, nichtöffentlicher Teil
7.2 Mitteilungen
7.3 Berichte
8.0 Vergaben von 10.000,- EUR bis 175.000,- EUR (VOB/VOL)
8.1 Siehe Anlage
9.0 Ausschreibungen und Vergaben über 175.000.- EUR (VOB/VOL)
BA vom 06.12.2010, ÖT 3
Keine Vorlagen
10.0 Aufträge von 5.000,- EUR bis 25.000,- EUR (VOF, HOAI)
Keine Vorlagen
11.0 Aufträge über 25.000,- EUR (VOF, HOAI)
11.1 Planung Bahnhofsvorplatz (661) vertagt 15.11.2010 TOP 11.2
12.0 Öffentlich-rechtliche Verträge
Keine Vorlagen
13.0 Herausnahmen aus Veränderungssperren
Keine Vorlagen
14.0 Zurückstellung von Baugesuchen
Keine Vorlagen
15.0 Sonstige Beschlussvorlagen
Keine Vorlagen
16.0 Anfragen, Anregungen und Verschiedenes
16.1 Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen
16.2 Neue Anfragen
16.3 Anregungen und Verschiedenes
III. Öffentlicher Teil der Sitzung
17.0 Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
BA vom 06.12.2010, ÖT 4
B. Protokoll:
I. Öffentlicher Teil der Sitzung
1.0 Allgemeiner Teil
1.1 Feststellung der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt die Beschlussfähigkeit fest und nimmt die Verpflichtung von
Herrn Schröder-Berkenthien zur gewissenhaften Erfüllung seiner Obliegenheiten
gem. § 46 Abs. 6 GO vor und führt ihn in sein Amt ein.
Ferner weist der Vorsitzende darauf hin, dass seitens der Protokollführung Tonauf-
zeichnungen vorgenommen werden.
1.2 Anträge und Beschlussfassungen zur Tagesordnung
Die Verwaltung bittet um Absetzung des TOP:
4.1 Touristisches Entwicklungskonzept für Lübeck und Travemünde (2.020)
Herr Bössow weist darauf hin, dass beim Versand der Einladung und der Tagesord-
nung bzw. der Unterlagen für diese Sitzung die Ladungsfrist durch die verspätete
postalische Übermittlung nicht eingehalten wurde und fragt nach, ob die anwesenden
Mitglieder des Bauausschuss bzw. Vertreter sich ausreichend rechtzeitig informiert
fühlen, um die Sitzung durchzuführen.
Der Bauausschuss stimmt einstimmig zu.
Weiter führt Herr Bössow aus, dass dieser Formverstoß grundsätzlich zur Rechtswid-
rigkeit der evtl. heute zu fassenden Beschlüsse führt, soweit einzelne Tagesord-
nungspunkte nicht im Wege der Dringlichkeit behandelt werden.
Herr Howe lässt über die Dringlichkeit der Vorlage zu TOP 2.1 abstimmen.
Der Bauausschuss spricht sich einstimmig für die Dringlichkeit der Vorlage
aus.
Herr Howe lässt über die Dringlichkeit der Vorlage zu TOP 2.2 abstimmen.
Der Bauausschuss spricht sich einstimmig für die Dringlichkeit der Vorlage
aus.
Herr Howe lässt über die Dringlichkeit der Vorlage zu TOP 2.3 abstimmen.
Der Bauausschuss spricht sich einstimmig für die Dringlichkeit der Vorlage
aus.
Herr Howe lässt über die Dringlichkeit der Vorlage zu TOP 2.4 abstimmen.
BA vom 06.12.2010, ÖT 5
Der Bauausschuss spricht sich einstimmig für die Dringlichkeit der Vorlage
aus.
Herr Lötsch beantragt die TOP 5.2.2, 5.2.3, 5.2.4 vor dem TOP 4.2 zu behandeln.
Herr Lötsch beantragt außerdem, den Bericht unter TOP 5.2.1 um eine Sitzung zu
vertagen, um die Behandlung im Sozialausschuss abzuwarten.
Der Bauausschuss beschließt die Tagesordnung mit den Änderungen unter
Anerkennung der gegebenen Dringlichkeit der Vorlagen einstimmig.
1.3 Niederschriften, öffentlich
1.3.1 Niederschrift vom 15.11.2010, öffentlicher Teil
Der Bauausschuss beschließt die Niederschrift einstimmig.
2.0 Satzungen/Widmungen/Veränderungssperren
2.1 B-Plan 09.08.00 - Kronsforder Allee 124 -132 (gerade) (610)
- Auslegungsbeschluss -
Beschlussvorschlag:
I. Der Entwurf des Bebauungsplanes 09.08.00 – Kronsforder Allee 124–
132 (gerade) - und die zugehörige Begründung werden in den vorlie-
genden Fassungen gebilligt.
II. Der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung sind nach § 3
(2) BauGB öffentlich auszulegen. Gemäß § 4a (2) 2. Halbsatz BauGB
soll gleichzeitig mit der Auslegung nach § 3 (2) BauGB die Einholung
der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange nach § 4 (2) BauGB erfolgen.
III. Sollte der Entwurf des Bebauungsplanes nach der Auslegung gemäß
§ 3 (2) BauGB geändert oder ergänzt werden, ohne dass die Grund-
züge der Planung berührt werden, ist eine eingeschränkte Beteiligung
der betroffenen Öffentlichkeit so wie der berührten Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a(3) Satz 4 BauGB
durchzuführen.
Der Bauausschuss beschließt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag.
2.2 B-Bebauungsplan 04.10.01 – Ziegelstraße/Weidekamp (610)
- Auslegungsbeschluss -
BA vom 06.12.2010, ÖT 6
Beschlussvorschlag:
I. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes 04.10.01 wird im Süden
um die Fläche der ehemaligen Eisenbahntrasse nach Bad Segeberg
zwischen Ziegelstraße und der Straße Güterschlag erweitert.
II. Der Bebauungsplan 04.10.01 – Ziegelstraße/Weidekamp – einschl.
Text in der vorliegenden Fassung wird als Entwurf beschlossen und ist
öffentlich auszulegen. Die Begründung in der vorliegenden Fassung
wird gebilligt.
III. Es wird ein beschleunigtes Verfahren gemäß § 13 a angewandt. Es
wurde von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 4 Abs.
1 BauGB abgesehen. Der Entwurf des Bebauungsplans wird nach § 3
Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Den berührten Behörden und sons-
tigen Trägern öffentlicher Belange wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3
BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist
gegeben.
Sollte der Entwurf des Bauleitplanes nach der öffentlichen Auslegung
gem. § 3 (2) BauGB geändert oder ergänzt werden müssen, ohne dass
die Grundzüge der Planung berührt werden, ist eine eingeschränkte
Öffentlichkeits- bzw. Behördenbeteiligung nach § 13 (2) BauGB durch-
zuführen.
Herr Weber beantwortet eine Verständnisfrage von Herrn Stüttgen zum geplanten
Umgang mit dem Regenwasser.
Der Bauausschuss beschließt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag.
DIE BESCHLÜSSE ERGEHEN UNTER BEACHTUNG DES § 22 GO (AUS-
SCHLIESSUNGSGRÜNDE)
2.3 Widmung: Morier Kamp, Wallheckenweg (661)
Beschlussvorschlag:
Die Widmung der nachfolgend genannten Verkehrsflächen in der Hanse-
stadt Lübeck - Gemarkung Groß Steinrade, Flur 0 - gemäß anl. Plan wird
beschlossen:
* Morier Kamp
Flurstücke 683 und 810.
Die erstmalige Einstufung erfolgt jeweils gemäß §3 Abs. (1), Ziffer 3a
StrWG als Gemeindestraße – Ortsstraße.
* Wallheckenweg
Flurstück 695.
BA vom 06.12.2010, ÖT 7
Die erstmalige Einstufung erfolgt jeweils gemäß §3 Abs. (1), Ziffer 4b
StrWG als Sonstige öffentliche Straße – beschränkt öffentliche Stra-
ße.
Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu be-
schließen.
2.4 B-Plan 03.62.00 – Töpferweg/Dornestraße
- Auslegungsbeschluss für einen B-Plan der Innenentwicklung im beschleunig-
ten Verfahren gemäß § 13 a BauGB – (610)
Beschlussvorschlag:
I. Der Entwurf des Bebauungsplanes 03.62.00 – Töpferweg/ Dornest-
raße und die zu gehörige Begründung werden in den vorliegenden
Fassungen gebilligt.
II. Der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung sind nach §
3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Gemäß § 4a (2) 2. Halbsatz
BauGB soll gleichzeitig mit der Auslegung nach § 3 (2) BauGB die
Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange nach § 4 (2) erfolgen.
III. Sollte der Entwurf des Bebauungsplanes nach der Auslegung gemäß
§ 3 (2) BauGB geändert oder ergänzt werden, ohne dass die Grund-
züge der Planung berührt werden, ist eine eingeschränkte Beteiligung
der betroffenen Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a (3) Satz 4 BauGB
durchzuführen.
Herr Stüttgen weist auf einen redaktionellen Fehler hinsichtlich der Angabe zur Be-
wertungsdauer auf Seite 7 der Begründung hin. Eine entsprechende Korrektur wird
von der Verwaltung für das weitere Verfahren zugesagt.
Der Bauausschuss beschließt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag.
3.0 Über- und außerplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln
Keine Vorlagen
4.0 Planungen, Wettbewerbe und sonstige Beschlussvorlagen
4.1 Touristisches Entwicklungskonzept für Lübeck und Travemünde (2.020) vertagt am
04.10.2010
Abgesetzt.
4.2 2. Regionaler Nahverkehrsplan (RNVP) der Hansestadt Lübeck von 2004 (5. Be-
richt zur Umsetzung/6. Fortschreibung) (610) vertagt am 20.09.2010 TOP 4.1,
Ergänzungsblatt vertagt am 15.11.2010 TOP 4.1
BA vom 06.12.2010, ÖT 8
1. Der 5. Bericht zur Umsetzung der Maßnahmen des 2. RNVP (siehe
Anlage 1) wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Fortschreibung des Realisierungs- und Finanzierungskonzeptes
(Investitionsplan) wird beschlossen (Anlagen 2 und 3).
3. In Abweichung von den Festlegungen des 2. RNVP werden folgende
Änderungen beschlossen:
a) Für die Wohngebiete Priwall und Teutendorf wird ein nachfrageori-
entierter Takt als Standard gemäß der Ziff. 7.5 des 2. RNVP festge-
legt.
b) Die Wohngebiete Dornbreite, Karlshof, Israelsdorf, Dummersdorf
und An den Schießständen werden den Wohngebieten mit geringer
Verdichtung gemäß den Ziff. 7.4 und 7.5 des 2. RNVP zugeordnet.
(Ausführungen siehe Anlage 4)
4. Der Bericht über den Probebetrieb zur Anbindung des Hochschul-
stadtteils und des Baugebietes Bornkamp mit den Buslinien 19/32
wird zur Kenntnis genommen (Anlage 5).
Herr Freitag beantragt den Beschlusspunkt 2 aus dem Beschlussvorschlag heraus-
zunehmen.
Der Bauausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.
Herr Howe lässt über die geänderte Vorlage – Beschlussvorschlag ohne Beschluss-
punkt 2 – abstimmen:
Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig in geänderter Fassung zu beschließen.
5.0 Mitteilungen und Berichte
5.1 Mitteilungen des Vorsitzenden
Keine.
5.2 Sonstige Mitteilungen
Baumaßnahmen Projekt „MiL“
Herr Dr. Klotz teilt mit, dass die Pflasterarbeiten am Klingenberg und in der Schmie-
destraße aufgrund der Wetterbedingungen nicht fertig gestellt werden konnten. Ins-
gesamt seien 27 Regentage mit Niederschlägen teilweise mehr als 20l/ m 2 zu verkraf-
ten gewesen, die auch zu krankheitsbedingten Ausfällen bei den Bauarbeitern geführt
hätten. Dadurch seien für die Zielerreichung am 30.11. auch Samstags- und Wo-
chenendarbeiten nicht mehr ausreichend gewesen. Die Baustellen seien nun „einge-
froren“ und damit längerfristig stillgelegt worden.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
B-Plan 32.56.02 Gewerbegebiet Gneversdorfer Weg /Alten- und Pflegeheim
BA vom 06.12.2010, ÖT 9
Frau Lorenzen teilt mit, in der Zeit vom 29.11. – 10.12. finde die frühzeitige Öffent-
lichkeitsbeteiligung durch Aushang der Unterlagen im Foyer der Bauverwaltung hier-
zu statt.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
Info-Veranstaltung zum Schutz von Bäumen
Herr Schott berichtet von einer vollzogenen Informationsveranstaltung zum Schutz
von Bäumen. Die entsprechenden Zahlen seien auch auf der Internetseite des Berei-
ches Stadtgrün und Friedhöfe einzusehen.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
5.2.1 Bericht: 3. Fortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzeptes Soziale
Stadt Lübeck-Buntekuh (610)
Vertagt.
5.2.2 Mdl. Bericht: Sachstand Fahrradparkdeck/Radparken am Hauptbahnhof (610)
Herr Fechtel berichtet, dass derzeit im direkten Umfeld des Bahnhofes werktags ca.
700 Fahrräder abgestellt werden (Zählung vom Juli 2010). Für die Planungen werde
eine Parkraumnachfrage von 750 Fahrradabstellplätzen zugrunde gelegt. Es werden
3 Varianten zur Abdeckung dieser Nachfrage unter Einbeziehung unterschiedlich gro-
ßer Fahrradparkdecks an der nördl. K. Adenauer-Str. und im Lindenpark vorgestellt.
Bei der 0- Variante hat das Fahrradparkdeck (FPD) an der K.- Adenauer-Str. ein
Fassungsvermögen von 560 überdachten Stellplätzen; dazu wäre der Unterbau des
FPD auf einer Länge von ca. 76 m neu zu errichten (10-Spänner“). Bei der Variante 1
(„8-Spänner“, ca 500 Stellplätze im FPD) und Variante 2 („6-Spänner“, ca 360 Stell-
plätze im FPD) werde das FPD baulich eingekürzt und der Nachfrageüberhang durch
zusätzliche, nicht überdachte Fahrradbügel auf den Vorflächen des FPD , im Linden-
park sowie auf der HL-eigenen Fläche neben der Apotheke in der südl. K.-Adenauer-
Str. abgedeckt. Im Lindenpark ist dabei eine Überdachung der Stellplätze vorgese-
hen.
Herr Freitag fragt nach, warum das Fahrradparkdeck nicht näher an das Bahnhofs-
gebäude heran geplant werde. Herr Fechtel führt aus, dass es an der gewählten Stel-
le aufgrund des schlechten baulichen Zustandes der darunter liegenden Kasematten
bzw. deren vorhandener Verfüllung kostengünstiger sei, die Trägerkonstruktion für
das Gebäude mehr in Richtung der Bahnhofsbrücke zu erstellen.
Auf Nachfrage von Herrn Lötsch stellt Herr Fechtel heraus, dass dort aller Voraus-
sicht nach Fässer verstaut seien, welche geprüft werden müssen.
Herr Iwers und Herr Brock fragen nach, ob eine vollständige Verlagerung des Fahr-
radparkdecks in den Lindenpark denkbar sei, worauf Herr Fechtel mitteilt, dass dies
zwar theoretisch möglich sei, jedoch einen Abwägungsprozess mit den Belangen der
Parkentwicklung und der Gestaltung der Stadteingänge voraussetze. Denkbar wäre
eine kleinere überdachte Fahrradabstellanlage mit max. 250-300 Stellflächen auf der
Nordseite des Lindenparks gegenüber der Zufahrt zur Tiefgarage der Linden-
Arkaden.
.
BA vom 06.12.2010, ÖT 10
Auf die Frage von Herrn Freitag zur Förderhöhe antwortete Herr Fechtel, dass die
LVS nach erfolgter Rücksprache einen Fahrradstellplatz mit ca. 750 EUR fördern will
.
Herr Dr. Eymer äußert sich kritisch zur zugrundegelegten Nachfrage von 700 Fahrrä-
dern. Wenn diese bereits heute benötigt werden, müsse man überlegen, wo zusätz-
lich hinzukommende Fahrräder untergebracht werden können. Weiter fragt Herr Dr.
Eymer nach, wie vorgesehen sei zu verhindern, dass die Fahrräder ordnungswidrig
auf dem Bahnhofsvorplatz abgestellt werden. Herr Fechtel teilt dazu mit, dass dies
zunächst durch Beschilderung geplant sei.
Herr Rathcke gibt zu bedenken, dass die Straße „Am Bahnhof“ auf Höhe des geplan-
ten Fahrradparkdecks erheblich durch die ein- und ausfahrenden NutzerInnen in An-
spruch genommen wird, sodass der PKW-Verkehr hier kaum noch möglich ist. Herr
Rathcke regt an, auch Fahrradstellplätze auf dem Bahnhofsvorplatz vorzusehen.
Herr Fechtel führt aus, dass seitens der Verwaltung geprüft werde, direkt am/im
Bahnhofsgebäude, durch eine Überbauung des Ausziehgleises der DB AG ein Fahr-
radparkdeck zu errichten. Hier könnte man ca. 350-400 überdachte Fahrradstellplätze
unterbringen. Jedoch sei eine Abstimmung mit der Bahn erforderlich. Aktuell habe es
ein technisches Gespräch mit der Bahn bezüglich der Lösung auf den Kasematten
gegeben; ein Schreiben zum weiteren Vorgehen und zu den Kostenfragen sei seit rd.
10 Tagen bei der DB angekommen, aber von dort bisher unbeantwortet geblieben.
Herr Freitag regt an, sämtliche benötigten Fahrradstellplätze auf den genannten
ebenerdigen Standorten und auf dem Bahnhofsvorplatz – z.B. durch Verzicht auf den
Brunnen - zu errichten.
Herr Pluschkell fasst zusammen, dass offensichtlich Übereinstimmung bestehe, dass
das Fahrradparkhaus nicht auf die Kasematten gebaut werden soll. Aus Sicht von
Herrn Pluschkell sei zu prüfen, ob ein solches Parkdeck auch komplett im Lindenpark
untergebracht werden könnte. Dennoch sei das Gespräch mit der DB AG zu führen
bzw. fortzusetzen.
Herr Stüttgen regt an, die Stellplätze derart zu gestalten, dass Sommer- bzw. Winter-
lösungen möglich sind, um sich den Bedarfen in den unterschiedlichen Jahreszeiten
anzupassen.
Auf Nachfrage stellt Herr Fechtel dar, dass ebenerdige, überdachte Stellplätze je ca.
1.000 – 1.250 EUR/Stellplatz, Doppelstockstellplätze je etwa 1.500 – 1.700
EUR/Stellplatz kosten.
Herr Senator Boden hebt abschließend heraus, dass die Diskussion hierzu viel-
schichtig sei. Zum Beispiel seien auch die Betriebskosten zu berücksichtigen. Mögli-
cherweise gibt es die Möglichkeit, die Fahrräder im Bahnhofsgebäude selbst unterzu-
bringen. Solche Überlegungen sollten nicht lediglich aufgrund der zähen Debatten mit
der Bahn verworfen werden. Er selbst werde einen Gesprächstermin gegenüber der
DB nochmals initiieren und einfordern.
Herr Senator Boden appelliert, dass Ergebnis nicht bereits jetzt vorweg zu nehmen,
sondern zunächst die Diskussionen sachlich zu Ende zu führen. Auch Herr Rathcke
spricht sich dafür aus, die Entscheidung nicht lediglich von der DB AG abhängig zu
machen und regt an zu prüfen, inwieweit die Flächen nördl. des ZOB hinter dem Ver-
waltungsgebäude der DB AG geeignet sei, um dort ein Fahrradparkdeck vorzusehen.
Die Verwaltung sagt dies zu.
Herr Lötsch beantragt, die Sitzung im Anschluss an die Behandlung dieses TOP für
einen Moment zu unterbrechen.
Der Bauausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.
BA vom 06.12.2010, ÖT 11
Die Sitzung wird für 5 Minuten unterbrochen.
Der Bauausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.
5.2.3 Mdl. Bericht: Sachstand Planungen Bahnhofsvorplatz (610)
Frau Bartels-Fliess stellt die zur Auswahl stehenden Materialien mit den entspre-
chenden Vor- und Nachteilen vor. (siehe Anlage)
Auf Nachfrage von Herr Pluschkell teilt Herr Schünemann mit, dass gem. Aussage
des Fördergebers die Förderung für Asphalt nicht genehmigungsfähig sei. Das ver-
wendete Material müsse dem Gebäudeensemble des Bahnhofsvorplatzes angegli-
chen sein.
Herr Senator Boden erinnert an die gemeinsam im Bauausschuss erarbeitete Lösung
zur Gestaltung des Bahnhofsvorplatzes. Es sei weniger zweckmäßig nun über die
Ausführung in Asphalt zu diskutieren.
Herr Lötsch bedankt sich für die Aufarbeitung der Verwaltung und spricht sich in Be-
zug auf die Gestaltung dafür aus, die Fahrspuren deutlicher darzustellen, z.B. durch
die Ausführung in Asphalt oder mit Pflaster. Herr Freitag unterstützt diese Anregung.
Herr Freitag fragt weiter, ob sich diese Änderung auf die Förderfähigkeit auswirke.
Herr Senator Boden erläutert, dass derartige Fragen im Rahmen der Entwurfspla-
nung berücksichtigt werden könnten. Die Festlegung auf das zu verwendende mate-
rial müsse heute nicht erfolgen. Die Frage zur Förderfähigkeit wäre dann entspre-
chend zu klären.
Auf die Frage von Herrn Dr. Brock, wie die Preise für das Schneiden des Pflasters
ermittelt worden seien, teilt Herr Schünemann mit, dass hier Vergleichspreis der glei-
chen Maßnahme Fleischhauerstraße herangezogen wurden. Die hohen Kosten ergä-
ben sich insbesondere durch den hohen Lohnanteil beim Schneiden der Steine von
Hand. Ausreichend Pflaster wäre hierfür jedoch bei der HL vorhanden.
Herr Quirder ruft noch einmal in Erinnerung, dass seinerzeit vom Bauausschuss ent-
schieden worden sei, den Platz möglichst einheitlich zu gestalten, dies würde durch
abgegrenzte Fahrspuren aufgeweicht.
Herr Howe spricht sich ebenfalls für eine Abgrenzung der Fahrspuren aus, jedoch
könne dies aus seiner Sicht gern auch durch Bepflanzung erfolgen. Die Varianten 0-
0,3 kämen aus seiner Sicht nicht in Frage.
Herr Howe lässt über die Erteilung des Rederechts für Frau Bade (Behindertenrat)
abstimmen.
Der Bauausschuss stimmt einstimmig zu.
Frau Bade regt an, bereits frühzeitig auch Behindertenparkplätze sowie Behinderten-
briefkästen zu berücksichtigen.
Herr Senator Boden sichert zu, dass derartige Fragestellungen ebenso wie bei dem
Projekt „Mitten in Lübeck“ gelöst werden.
Herr Lötsch sieht sich außerstande bereits jetzt ein Votum für oder gegen ein Material
abzugeben, zudem die Fahrstreifenproblematik noch zu klären sei.
Herr Freitag fügt hinzu, dass zunächst die Fahrradproblematik zu klären sei, bevor
die Entscheidung über die Gestaltung getroffen werden könne.
Auf Nachfrage von Herr Senator Boden bestätigt Herr Lötsch, dass auch aus dortiger
Sicht die Varianten 0-0,3, insbesondere wegen der mangelnden Förderfähigkeit, nicht
in Frage kämen. Herr Senator Boden weist darauf hin, dass bei Punkte, also die Pla-
nung zum Bahnhofsvorplatz und die Klärung der Fahrradproblematik parallel abgear-
beitet werden könne.
Herr Stüttgen möchte wissen, ob die Förderfähigkeit gegeben wäre, wenn geschnit-
tenes und ungeschnittenes Pflaster in Kombination verwendet würde.
Herr Senator Boden führt zunächst aus, dass diese Variante sehr wahrscheinlich bei
über 1,7 Mio EUR liegen würde.
BA vom 06.12.2010, ÖT 12
Herr Schünemann gibt zu bedenken, dass durch diese Kombination – wenn über-
haupt - lediglich wenige Euro deutlich zu Lasten der Fußgängerfreundlichkeit einge-
spart würden.
Herr ter Balk ergänzt, dass hier insbesondere die vielen breiten Fugen sich negativ
auf dem Komfort auswirken würden.
Herr Iwers bittet darum, auch die Kombination der Varianten 1 oder 3 mit 0,1 darzu-
stellen. Herr Senator Boden sagt eine Prüfung zu.
Herr Pluschkell spricht sich dafür aus, auch auf Beton als Alternative zu verzichten,
wenn Asphalt für nicht geeignet angesehen werde. Es mögen zudem bitte Alternati-
ven zur Brunnengestaltung vorgestellt werden.
Herr Stüttgen spricht sich dafür aus, die Entscheidung zwischen den Varianten 1-3 zu
treffen.
Herr Dr. Brock wirft ein, dass seiner Meinung nach, am ehesten geschnittenes Alt-
stadtpflaster als „Visitenkarte“ der HL, nachdem die Verwaltung zuvor mitgeteilt hatte,
dass die Gestaltung diesem Anspruch für die Förderfähigkeit gerecht werden müsse,
gelten könnte. Es wird um eine Visualisierung gebeten.
Herr ter Balk sagt dies zu.
Der Bauausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.
5.2.4 Mdl. Bericht: Sachstand Bahnhaltepunkt Hochschulstadtteil
(610)
Frau Drochner erläutert, dass der Bahnhaltepunkt Hochschulstadtteil gem. einem
Auftrag aus der Bürgerschaft aus dem Jahre 2009 einzurichten sei. Es entstünden in
etwa Kosten i. H. v. 200.000 EUR netto für den Bahnhaltepunkt (Bahnsteig inkl. Aus-
stattung). Der Baubeginn werde derzeit auf das Jahr 2013 geschätzt. Die DB AG wird
voraussichtlich zu Beginn des Jahres 2011 die Planung hierfür ausschreiben. Derzeit
werde geprüft, ob ein Planfeststellungsverfahren erforderlich sei.
Für die Anbindung des Haltepunktes an das öffentliche Straßen- und Wegenetz so-
wie Parkplätze werden die Kosten derzeit mit ca. 590.000 Euro geschätzt. Eine För-
derung des Landes in Höhe von voraussichtlich 75% der förderfähigen Kosten wurde
seitens des Landes zugesagt. Eine erste grobe Planung der Stadt hierzu liegt vor, die
allerdings mit den Planungen der DB zu gegebener Zeit noch abgestimmt werden
muss.
Herr Lötsch kritisiert die in unterschiedlicher Höhe angegebenen Kosten. Die Investi-
tionsliste der vorliegenden Vorlage (TOP 4.2, Anlage 3 – Realisierungs- und Finan-
zierungskonzept) nennt 1,2 Mio. In der Vorlage aus dem Jahr 2009 sind die finanziel-
len Auswirkungen mit lediglich 240.000 EUR angegeben.
Frau Drochner erläutert, dass es sich bei den in der „Investitionsliste“ genannten Wer-
ten um Schätzwerte zum Zeitpunkt der Erstellung handelt. Die seinerzeit in der Vorla-
ge von 2009 genannten Angaben mussten angepasst werden, da es leider nicht ge-
lungen ist, die DB an den Kosten für den Haltepunkt zu beteiligen. Auf diese Unsi-
cherheit wurde in der Vorlage hingewiesen.
Die Änderungen bei den genannten Zahlen sind nicht bei den Kosten eingetreten,
sondern bei dem von der Stadt zu tragenden Eigenanteil. Dieser beläuft sich nach
derzeitigem Kenntnisstand auf ca. 200 TEUR für den Haltepunkt und ca. 130TEUR
für die Zuwegungen. Diese Mittel sind im Haushalt für 2010-2013 angemeldet.
Auf Nachfrage von Herrn Pluschkell teilt Frau Drochner mit, dass die Anbindung des
Haltepunktes an den ÖPNV bislang nicht vorgesehen ist. Im Rahmen der aktuell in
Arbeit befindlichen Liniennetzoptimierung wird es hierzu Aussagen geben.
BA vom 06.12.2010, ÖT 13
Herr Schünemann ergänzt, dass die nächste Bushaltestelle befände sich in einer Ent-
fernung von lediglich 200 m. Auch das Wohngebiet „Bornkamp“ befinde sich inner-
halb eines 1.000 m Radius, welcher für die Nutzung sicher interessant sei.
Herr Pluschkell hält es für erforderlich im Rahmen der Liniennetzoptimierung darüber
nachzudenken, welche Verknüpfungspunkte vorhanden sind und diese entsprechend
zu berücksichtigen.
Herr Senator Boden weist darauf hin, dass bereits aus Richtung Hochschulstadtteil in
Richtung Bornkamp bezogen auf den diskutierten Bahnhaltepunkt eine Ampelüber-
wegslösung neben dem Einkaufszentrum geplant sei. Diese wäre dann mit den Bus-
haltestellen in Beziehung zu setzen.
Herr Freitag beantragt den Beschlusspunkt 2 (TOP 4.2) aus dem Beschlussvorschlag
herauszunehmen.
Der Bauausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.
Der Bauausschuss nimmt den Bericht (TOP 5.2.4) zur Kenntnis.
5.3 Berichte über Verlauf und Ergebnis von Bürgerbeteiligungen
5.3.1 B-Plan 30.01.00 Travemünder Landstraße/ Feuerwache
Frau Lorenzen kündigt an, das Ergebnisprotokoll Öffentlichkeitsbeteiligung als Anlage
zur Niederschrift dem Bauausschuss zur Kenntnis zu geben. (siehe Anlage)
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
5.4 Eilentscheidungen des Bürgermeisters
Keine Vorlagen
6.0 Anfragen, Anregungen und Verschiedenes
6.1 Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen
6.1.1 Verkehrsbeeinträchtigungen Posener Straße, 01.11.2010, TOP 6.2.2, Herr
Pluschkell
Durch den teilweisen Neubau der Posener Straße kommt es zu erheblichen Ver-
kehrsbeeinträchtigungen. Dieses vorausgeschickt fragt Herr Pluschkell:
Welche Möglichkeiten gibt es, durch eine veränderte Ampelschaltung in den Einmün-
dungsbereichen der Verbindungsstraßen (Hochstraße, Oderstraße usw.) von der Po-
sener Straße zur Schwartauer Landstraße den Verkehrsfluss zu verbessern?
Antwort:
Derzeit werden an der Lichtsignalanlage (LSA) Schwartauer Landstraße/ Hochstraße
für die Zufahrt aus der Hochstraße 12 Sekunden Grünzeit geschaltet. Eine Erhöhung
auf 15 Sekunden müsste ohne Eingriffe in die Schwartauer Allee und ohne großen
Aufwand möglich sein. Problem ist jedoch, dass der Stauraum zwischen Hochstraße
und der Signalisierung vor der Anliegerstraße zum Einkaufsmarkt „Famila“ für maxi-
mal vier Fahrzeuge pro Spur ausreichend ist (die kurze Abbiegespur in die Anlieger-
straße nicht mitgerechnet). Die Signale vor der Zufahrt in die Anliegerstraße sind zu
dieser Zeit Rot, daher die Einschränkung. Diese Grünzeiterhöhung bedeutet theore-
tisch einen Abfluss von 60 Kfz/h mehr.
BA vom 06.12.2010, ÖT 14
Eine deutliche Verbesserung des Abflusses für die Rechtsabbieger aus der Hoch-
straße ist nach Einschätzung der Fachverwaltung nur bei einer getrennten Signalisie-
rung der Links- und Rechtsabbieger möglich. Dazu wäre jedoch eine zusätzliche Sig-
nalgruppe erforderlich, was einen relativ hohen Aufwand bedeutet und voraussetzt,
dass der Anteil der Rechtsabbieger aus der Hochstraße deutlich höher ist als der der
Linksabbieger, da die Zweispurigkeit in der Hochstraße für nur ca. vier Fahrzeuge
ausreicht. Nach Einschätzung des zuständigen Sachgebietsleiters dürfte dies aber
auch der Realität entsprechen, ggf. müsste hier eine Zählung erfolgen.
Aber auch diese Maßnahme würde eine Reduzierung der Leistungsfähigkeit für den
auf der Schwartauer Landstraße stadtauswärts fahrenden Verkehr mit sich bringen.
Da derzeit keine aktuellen Verkehrsbelastungszahlen vorliegen, ist eine genaue Be-
stimmung der Grünzeiten zwar schwierig, aber aufgrund der vorhandenen Schleifen
ließe sich dies durch entsprechende Grünzeitverlängerungen vermutlich ausgleichen.
Das Sachgebiet 5.661-2.24/ Verkehrseinrichtungen wird diese Aufgabe mit in das Ar-
beitsprogramm des Jahres 2011 – allerdings mit nachgeordneter Priorität – aufneh-
men.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
6.1.2 Hochspannungsmasten an der Bahnhofsbrücke, 01.11.2010 TOP 6.2.12, Herr
Stetefeld
Herr Stetefeld fragt nach, ob die Errichtung der Oberleitungsmasten neben der Bahn-
hofsbrücke seitens der Bahn mit der HL hinsichtlich der geplanten Verbreiterung der
Bahnhofsbrücke abgestimmt worden seien bzw. ob dadurch womöglich Kosten auf
die HL zukommen.
Antwort:
Der Standort der Oberleitungsmaste ist in den vergangenen Jahre nicht abgespro-
chen worden, aber aus verschiedenen Gründen auch für den Bereich 5.661 Verkehr
nachvollziehbar und an den gewählten Stellen sinnvoll:
Die Maste „auf gut Glück“ und damit auf Anordnung der Hansestadt Lübeck ver-
setzt zu bauen hätte keinen Sinn gehabt, da von hier vor rd. zwei Jahren nicht be-
kannt war, wie genau das künftige Brückenbauwerk einmal aussehen wird; diese
Situation ist derzeit noch unverändert.
Die Gleise sind wegen der Brücke beim Bau der Oberleitung (OL) abgesenkt wor-
den, um die OL unterhalb der Brücke durchführen zu können. Gleichzeitig ist das
Maß der OL über den Schienen auf ein Minimum gedrückt worden, um die Bau-
höhe zu reduzieren. Deswegen müssen sehr dicht neben der Brücke Maste ste-
hen, um von dort die OL wieder auf das Normalmaß ansteigen zu lassen.
Aufgrund der minimalen OL-Höhe über den Schienen mussten mittig unter der
Brücke zusätzliche Stützpunkte an die Brücke gebaut werden, um den Durchhang
der OL weiter zu reduzieren. Es ist vorauszusehen, dass bei einer neuen Brücke
ebenfalls solche Stützpunkte, ggf. dann in zwei Linien, erforderlich werden. Die-
ses wird Teil der Verhandlung in einer Kreuzungsvereinbarung mit der DB AG
über die künftigen Kosten werden.
Die Mehrkosten, eine neue Brücke über die elektrifizierte Strecke zu bauen, an-
statt sie vor ca. fünf Jahren gemeinsam mit der Bahn über die damals unelektrifi-
zierte Strecke zu bauen, werden insgesamt so viel höher sein, dass die Verset-
zung von einigen OL-Masten nicht wesentlich ins Gewicht fallen dürfte. Dafür
standen dem Bereich 5.661 Verkehr damals aber weder die personellen Möglich-
keiten noch die nötigen Haushaltsmittel zur Verfügung, so dass sich die Frage per
se bzw. faktisch nicht mehr stellt.
BA vom 06.12.2010, ÖT 15
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
6.1.3 Staus im Bereich der Eric-Warburg-Brücke, 01.11.2010 TOP 6.2.1, Herr Plusch-
kell
Immer häufiger und intensiver kommt es im Bereich der Eric-Warburg-Brücke zu
Staus, die sich sowohl auf den (dann nicht) fließenden Verkehr zwischen Lohmühle/
Schwartauer Allee und Hafenstraße/ Nordlandkai auswirken. Dadurch wird unter an-
derem die Erreichbarkeit des Hafens und der Gewerbegebiete beeinträchtigt.
Dieses vorausgeschickt fragt Herr Pluschkell: Welche Möglichkeiten zur Verbesse-
rung des Verkehrsflusses gibt es aus Sicht der Verwaltung, z. B. durch Optimierung
der Ampelschaltung, Einsatz eines Verkehrsrechners, Ausweisung von Ausweich-
und Umgehungsstrecken, andere verkehrslenkende oder bauliche Maßnahmen?
Antwort:
Die vom anfragenden Herrn Pluschkell genannten intensiven Staus waren dem zu-
ständigen Sachgebiet 5.661-2.24/ Verkehrseinrichtungen bislang nicht bekannt und
konnten sowohl in den letzten Tagen als auch in der Vergangenheit zu unterschiedli-
chen Zeiten während des Berufsverkehrs regelmäßig nicht festgestellt werden.
Aufgrund der Charakteristik einer Koordinierung (sog. „Grüne Welle“) mit flexiblen
Steuerungen der einzelnen Knotenpunkte, kommt es immer wieder vor, dass der an-
fahrende Pulk an der folgenden Lichtsignalanlage (LSA) kurzfristig bei Rot aufläuft.
Dies ist insbesondere im Bereich der Einsiedelstraße der Fall, und zwar für den von
der Brücke kommenden Verkehr. Je nachdem, welche Anforderungen an der LSA zur
Frankfurter Straße bzw. zur Josephinenstraße stattfinden, läuft der Pulk einmal mehr
oder auch einmal weniger auf. Aber dies er Umstand wurde von der Fachverwaltung
im Frühjahr 2010 ausführlich mit einer Simulation im Bauausschuss dargestellt (34.
Sitzung des BA, 21.06.2010, TOP 5.2.2). Die daraus entstehenden Anfahrvorgänge
mögen nicht ideal sein, aber daraus entstehen keine Staus, da der Fahrzeugpulk in-
nerhalb eines Programmumlaufs in den meisten Fällen komplett abfließen kann.
Probleme die gar die Erreichbarkeit des Nordland- oder Konstinkais einschränken,
sind dem Sachgebiet 5.661-2.24/ Verkehrseinrichtungen ebenfalls nicht bekannt und
konnten bislang zu keiner Zeit festgestellt werden.
Staus, die durch eine Brückenöffnung entstehen, sind für diese Betrachtung gleich-
wohl nicht relevant, da diese Situation eher selten über den Tag verteilt auftritt und
jeweils zeitlich begrenzt ist. Nach den regelmäßigen Beobachtungen der Fachverwal-
tung dauert eine Brückenöffnung i.d.R. 10 bis maximal 15 Minuten. Der daraus resul-
tierende Stau baut sich meist innerhalb der nachfolgenden 10 Minuten vollständig ab.
Dies gilt im übrigen auch während der Berufsverkehrszeiten! Hinzuweisen ist in die-
sem Zusammenhang, dass die Leistungsfähigkeit dieses Streckenabschnittes und
der hierzu gehörenden Lichtsignalanlagen dadurch mehr als deutlich gegeben ist.
Leider war es dem Sachgebiet 5.661-2.24/ Verkehrseinrichtungen bisher aus Kapazi-
tätsgründen (sowohl innerhalb der Verwaltung als auch bei der beauftragten Signal-
baufirma) noch nicht möglich, die Aufgabe zur Verbesserung des Abflusses nach
Brückenschließung umzusetzen. In dem Falle sollen dann die Nebenrichtungen für
einen Signalumlauf unterdrückt werden, um die oben beschriebene Situation des Auf-
laufens am Beginn der „Grünen Welle“ zu reduzieren. Außerdem ist zu beobachten,
dass nach Umschaltung der Signalanlagen vom Betrieb bei Brückenöffnung in den
Normalbetrieb, die Anlagen nicht sofort synchron laufen, was den Abfluss zusätzlich
erschwert. Auch dies würde durch die Maßnahme zur Unterdrückung der Nebenrich-
tung verbessert. Dieses alles, wie oben schon darauf hingewiesen, ist jedoch nicht
der Regelfall, sondern die besondere Situation nach einer Brückenöffnung.
BA vom 06.12.2010, ÖT 16
Die vernetzten Lichtsignalanlagen im Bereich der Eric-Warburg-Brücke stellen sicher
einen guten Kompromiss zwischen einer Koordinierung und einer möglichst hohen
Flexibilität dar. Wenn das kurzfristige Auflaufen von Fahrzeugpulks bereits als Stau
bezeichnet wird, dann ist dies eine Darstellung, die fachlich so nicht korrekt ist, da al-
le Fahrzeuge innerhalb einer Grünzeit die Signalanlage passieren können. Würde
man eine „Grüne Welle“ so schalten, dass die Versatzzeiten zwischen den Signalan-
lagen nicht mehr auftreten, würde dies bedeuten, dass die Grünzeit für die Hauptrich-
tung reduziert werden müsste, da das gesamte System von der Kreuzung bestimmt
würde, in der der Einfluss der Nebenrichtungen am größten ist. Eine derartige Schal-
tung von Signalanlagen wäre jedoch fachlich unsinnig und hätte nicht die größte Leis-
tungsfähigkeit eines Streckenzuges zur Folge !
Aus all` diesen Gründen sieht sich der Bereich Verkehr hier nach jetzigem Kenntnis-
stand keine Erforderlichkeit für eine Optimierung der Lichtsignalanlagen der Anfrage.
Abschließend sei der Hinweis erlaubt, dass sich das vom anfragenden Herrn Plusch-
kell beschriebene „Problem“ auch nicht durch einen Verkehrsrechner optimiert wer-
den könnte, was die Schaltung einer Grünen Welle oder der Signalprogramme an
sich betrifft. Eine verkehrstechnische Optimierung mit Hilfe eines Verkehrsrechners
bietet jedoch die Möglichkeit, anhand des Verkehrsaufkommens das jeweils günstigs-
te Signalprogramm bzw. die günstigste „Grüne Welle“ (z.B. Bevorzugung der jeweili-
gen Hauptlastrichtung) zu schalten. Einen „Verkehrsrechner“ in Form einer sog.
Kleinzentrale gibt es im Bereich der Eric-Warburg-Brücke bereits. Jedoch war es bis-
her aus den genannten Kapazitätsgründen nicht möglich, diese Kleinzentrale voll-
ständig mit intelligentem Leben zu füllen, d.h. bisher erfolgt lediglich eine Steuerung
nach Uhren-/ Tagesplan und die Übertragung von Zählwerten für die Statistik. Glei-
ches gilt im übrigen auch für die Kleinzentrale auf der Achse Lohmühle - Karlstraße.
Beides (also die Existenz dieser Kleinzentralen) wurde aber in der Vergangenheit
mehrfach auch im Bauausschuss kommuniziert, so dass die Existenz dieser Anlagen
mittlerweile eigentlich bekannt sein müsste.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
6.1.4 Warnbaken, 01.11.2010 TOP 6.2.4, Herr Pluschkell
Im Verlauf zahlreicher Lübecker Straßen sind seit Monaten bei Sieldeckeln und Gulli-
rosten Warnbaken aufgestellt, ohne dass jedoch zeitnah irgendwelche Bauarbeiten
zu erkennen sind. Dadurch kommt es bei etlichen Autofahrern zu Irritationen. Hierzu
fragt Herr Pluschkell:
Was hat es mit diesen Warnbaken auf sich? Warum stehen sie z.T. wochenlang an
einzelnen Punkten ohne dass es zu Bauarbeiten kommt bzw. ohne dass diese abge-
schlossen werden? Wer ist hierfür verantwortlich? Was wurde bzw. wird dafür getan,
dass diese Warnbaken baldmöglichst abgeräumt werden?
Antwort:
Im Zuge der Sanierung der Winterschäden werden innerhalb von rd. drei Monaten
mehr als 40 km des Lübecker Straßennetzes deckensaniert. Vor den Asphaltierungs-
arbeiten wird eine große Anzahl der Straßenablaufe auf den heutigen Stand der
Technik umgebaut. Hierzu ist es erforderlich, die Abläufe freizustemmen, um einzelne
Teile des Ablaufes austauschen zu können. Die Aufbruchsflächen werden anschlie-
ßend mit einer Asphalttragschicht bis zur Unterkante der Asphaltdeckschicht verfüllt
und mittels Warnbaken solange abgesperrt, bis die vollflächige Straßensanierung
(vollflächige Fahrbahnfräsung und Asphalteinbau) ausgeführt wird.
BA vom 06.12.2010, ÖT 17
Nach der Fahrbahnsanierung ist es anschließend erforderlich, die Einbauten (Ablau-
fe, Schächte, Schieber) auf die neue Fahrbahnhöhe zu ziehen. Allein in der Branden-
baumer Landstraße sind ca. 300 Einbauten nachträglich zu regulieren. Im gesamten
Stadtgebiet sind es nach Schätzung der beiden zuständigen Sachgebiete 661-2.23.1/
Straßenunterhaltungsbezirk Ost und 661-2.23.2/ Straßenunterhaltungsbezirk West
über 1.000 Stück Einbauten zu regulieren. Dort, wo der Höhenunterschied mehrere
Zentimeter beträgt, werden wiederum Warnbaken aufgestellt, um auf die Gefahren-
stelle aufmerksam zu machen. Die Regulierungsarbeiten im Lübecker Stadtgebiet
sind durch das Winterschädenprogramm derart umfangreich und zeitintensiv, dass es
mehrere Wochen dauert, bis diese Arbeiten abgeschlossen sind.
Ob es – wie vom anfragenden Herrn Pluschkell formuliert – bei „etlichen Ver-
kehrsteilnehmern zu Irritationen kommt“, kann von der Fachverwaltung nicht beurteilt
werden. Die Warnbake ist jedenfalls ein offizielles Verkehrszeichen (StVO Z. 605)
und kann u.a. genau für diesen Fall eingesetzt werden. Behinderungen oder gar Ge-
fährdungen von Verkehrsteilnehmern entstehen im Regelfall nicht.
Im übrigen sei der Hinweis gegeben, dass während der Bauzeit ist die jeweilige aus-
führende Baufirma verkehrssicherungspflichtig ist, da es sich bis zur Abnahme durch
den Bereich Verkehr um Baustellenbereiche handelt.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
6.1.5 Staus bei den Straßeneinmündungen östlich und westlich des Herrentunnels,
01.11.2010 TOP 6.2.5, Herr Pluschkell
Bei den Straßeneinmündungen östlich und westlich des Herrentunnels in die See-
landstraße kommt es immer wieder zu Stausituation, die zum Teil offenbar auf unzu-
reichend dimensionierte Aufstellflächen und Abbiegespuren und ungünstige Ampel-
schaltungen zurückzuführen sind. Dieses vorausgeschickt fragt Herr Pluschkell:
Sind der Verwaltung Verkehrsbehinderungen im vorgenannten Straßenbereich be-
kannt? Wenn ja, worauf führt sie die Behinderungen zurück und was kann aus ihrer
Sicht dagegen unternommen werden?
Antwort:
Die vom anfragenden Herrn Pluschkell aufgeführten Verkehrsbehinderungen im ge-
nannten Bereich sind dem zuständigen Sachgebiet 5.661-2.24/ Verkehrseinrichtun-
gen bislang nicht bekannt. Die dortige Lichtsignalanlage (LSA) ist seit 03.11.2008 un-
verändert in Betrieb. Die Anlage wird vollverkehrsabhängig gesteuert, d.h. es beste-
hen schnelle Reaktionszeiten bei Anforderung und ein sehr großer variabler Bereich
für die Grünzeiten, sowohl in der Hauptrichtung (ca. 20 bis 40 Sekunden) als auch in
der Nebenrichtung (5 bis 30 Sekunden).
In den letzten Tagen wurde die Situation zu den Berufsverkehrszeiten mehrfach per-
sönlich in Augenschein genommen. Behinderungen oder gar Staus konnten nicht
festgestellt werden. Hier möge der anfragende Herr Pluschkell doch bitte genauere
Angaben machen, zu welchen Tages-/ Wochenzeiten und an welchen Stellen die
Probleme auftreten sollen.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
6.1.6 Baustelle Kantstraße, 01.11.2010 TOP 6.2.6, Frau Förster
Frau Förster weist darauf hin, dass sich in der Kantstraße auf der Seite des Pizzaser-
vices schon seit längerer Zeit eine Baugrube befindet, an der kein Baufortschritt er-
kennbar sei. Dies führe dazu, dass die Lieferverkehre auf der gegenüberliegenden
Seite halten, sodass der Fußweg nicht mehr benutzt werden könne.
BA vom 06.12.2010, ÖT 18
Antwort:
Bei der in Rede stehenden Baugrube handelt es sich um eine Aufgrabung eines städ-
tischen Versorgungsunternehmens. Diese Aufgrabung wurde vom zuständigen
Sachgebietsleiter innerhalb des Bereichs 5.661 Verkehr am 15.11.2010 kontrolliert.
Es war festzustellen, dass die Arbeiten abgeschlossen waren und eine Behinderung
bzw. Einschränkung der Gehwegbreite nicht (mehr) festgestellt werden könnte. Den-
noch befand sich als Hinterlassenschaft im Seitenbereich das Beschilderungsmaterial
der bauausführenden Firma KFM, Kavelstorf. Die Firma wurde umgehend hierüber in-
formiert und aufgefordert, dies kurzfristig zu entfernen.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
6.1.7 Ortsschilder, 01.11.2010 TOP 6.2.7, Herr Pluschkell
Herr Pluschkell fragt nach, inwieweit die abgebildeten Ortsschilder (siehe bekannte
Anlage) der StVO und VwV-StVO entsprechen bzw. welche Gesetze und VO Abwei-
chungen von der StVO VwV-StVO ermöglichen. Zudem möchte Herr Pluschkell wis-
sen, wie viele Ortsschilder in Lübeck im Jahr 2010 erneuert wurden bzw. werden und
warum. Auch die damit verbundenen Kosten sind aufzuführen.
Antwort:
Zu Frage 1:
Die abgebildeten Ortstafeln mit der Nr. 1 und 2 mit dem Zusatz "Kurort und Seebad"
entsprechen nicht mehr der StVO. Das wurde in der Dienstbesprechung
der Leiter der Verkehrsaufsichten in 2003 herausgestellt (s. Anlage). Daraufhin wurde
in der AKV-Sitzung am 19.08.2003 vereinbart, erst bei der Erneuerung der Ortstafeln
diesen Zusatz wegzulassen (s. Anlage).
Hinsichtlich der Gestaltung der Ortstafeln Nr. 1 "HANSESTADT LÜBECK- Kurort und
Seebad Travemünde" und Nr. 3 "HANSESTADT LÜBECK - Ortsteil Gneversdorf" ist
deren Gestaltung bei der laut der derzeit vom Verkehrsministerium vorgeschriebenen
Anwendung der Verwaltungsvorschriften der neuen StVO nicht mehr korrekt. Statt
dessen müsste sie wie die Ortstafel Nr. 2 (aber ohne Kurort und Seebad) aussehen:
"TRAVEMÜNDE - Hansestadt Lübeck" bzw. "GNEVERSDORF -Hansestadt Lübeck".
Auszug aus der Nr. V der Verwaltungsvorschrift zu den Zeichen 310
und 311 "Ortstafeln" der StVO NEU
Durch die Tafel können auch Anfang und Ende eines
geschlossenen Ortsteils gekennzeichnet werden. Sie nennt dann
am Anfang entweder unter dem Namen der Gemeinde den des
Ortsteils in verkleinerter Schrift, z. B. "Stadtteil Pasing",
"Ortsteil Parksiedlung" oder den Namen des Ortsteils und
darunter in verkleinerter Schrift den der Gemeinde mit dem
vorgeschalteten Wort: "Stadt" oder "Gemeinde". Die zweite
Fassung ist dann vorzuziehen, wenn zwischen den Ortsteilen
einer Gemeinde eine größere Entfernung liegt. Die erste
Fassung sollte auch dann, wenn die Straße nicht unmittelbar
dorthin führt, nicht gewählt werden.
zu Frage 2
Nur die StVO selber lässt im § 46 Abweichungen von den Regelungen der StVO in
Form von Ausnahmegenehmigungen zu.
BA vom 06.12.2010, ÖT 19
§ 46 Abs. 1 StVO kann die Straßenverkehrsbehörde in den dort aufgeführten Fällen
Ausnahmegenehmigungen erteilen, wenn es sich um einen besonders dringenden
Fall handelt (s. Auszug aus den Verwaltungsvorschriften).
Verwaltungsvorschrift zu § 46 Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis
Allgemeines über Ausnahmegenehmigungen
1 I. Die Straßen sind nur für den normalen Verkehr gebaut. Eine
Ausnahmegenehmigung zu erteilen, ist daher nur in
besonders dringenden Fällen gerechtfertigt. An den
Nachweis solcher Dringlichkeit sind strenge
Anforderungen zu stellen.
Erteilungsvoraussetzungen dürfen nur dann als amtsbekannt
behandelt werden, wenn in den Akten dargetan wird, worauf
sich diese Kenntnis gründet.
2 II. Die Sicherheit des Verkehrs darf durch eine
Ausnahmegenehmigung nicht beeinträchtigt werden; sie
ist erforderlichenfalls durch Auflagen und Bedingungen zu
gewährleisten. Auch Einbußen der Flüssigkeit des Verkehrs
sind auf solche Weise möglichst zu mindern.
3 III. Die straßenrechtlichen Vorschriften über Sondernutzungen
sind zu beachten.
4 IV. Hat der Inhaber einer Ausnahmegenehmigung die
Nichtbeachtung von Bedingungen und Auflagen zu vertreten,
so soll ihm grundsätzlich keine neue Ausnahmegenehmigung
erteilt werden.
5 V. Vor der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung sollen die
beteiligten Behörden gehört werden, wenn dies bei dem
Zweck oder dem Geltungsbereich der
Ausnahmegenehmigung geboten ist.
6 VI. Dauerausnahmegenehmigungen sind auf höchstens drei
Jahre zu befristen. Sie dürfen nur widerruflich erteilt werden.
Ansonsten kann von allen Vorschriften der StVO nach § 46 Abs. 2 nur die zuständige
oberste Landesbehörde oder die nach Landesrecht bestimmten Stellen Ausnahmen
für bestimmte Einzelfälle (z. B. Ortstafelzusatz "Hanse- und Universitätsstadt") oder
allgemein (z. B. Sonntagsfahrverbot sog. "Seefährenerlass") erteilen.
Zu Frage 3:
Wie viele Ortsschilder wurden bzw. werden im Jahr 2010 erneuert und warum und
welche Kosten sind hierfür angefallen?
Im Jahr 2010 werden, wie auch in anderen Jahren, seitens der Abteilung Verkehrs-
wegebau ohne aktuellen Anlass keine Ortsschilder erneuert. Eine Erneuerung findet
in der Regel nur statt, wenn Ortschilder unfallbedingt beschädigt oder aber gestohlen
wurden bzw. werden.
Im Jahr 2010 wurden bisher 5 Ortsschilder verschiedener Größe erneuert.
Grund der Erneuerung: Diebstahl
Die Kosten lagen pro Schild hier im Durchschnitt bei ca. 200 Euro (Einzelschilder
zwischen ca. 160,- und ca. 330,- Euro), wobei in den Größen und in der jeweiligen
BA vom 06.12.2010, ÖT 20
Aufstellvorrichtung pro Schild zum Teil erhebliche monetäre Unterschiede zu ver-
zeichnen sind. Arbeitslohn ist bei dieser Aufstellung der Kosten nicht berücksichtigt,
da die Aufstellung mit eigenem Personal erfolgte.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
6.2 Neue Anfragen
6.2.1 Fahrradparken
Anfrage: (Herr Pluschkell)
1. Welche Art von Fahrradstellplätzen (ebenerdig oder doppelstöckig; mit oder ohne
(transparente) Überdachung, jedoch mit ausreichenden Lichtverhältnissen; gut
einsehbar, ggf. an einer Längsseite mit Witterungsschutz) lassen sich in der Kon-
rad-Adenauer-Straße entlang den Gleisanlagen zwischen Hauptbahnhof und Fa-
ckenburger Allee mit welchem Kostenaufwand errichten, ohne dass die ehemali-
gen Post-Kasematten baulich verändert werden müssen? Wie viele Stellplätze
sind bei den verschiedenen Bauvarianten herstellbar? Bei den Planungen sollte
davon ausgegangen werden, dass die Konrad-Adenauer-Straße künftig nur noch
als Einbahnstraße genutzt wird und die heute noch über den Bahngleisen befind-
lichen öffentlichen Verkehrsflächen nicht mehr zur Verfügung stehen.
2. Wie viele Fahrradabstellplätze (doppelstöckig, einreihig, Gras- oder Glasdach,
eine Längsseite ggf. geschlossen) können entlang der Straße Am Lindenplatz
zwischen Fackenburger Allee und Konrad-Adenauer-Straße sowie zwischen
Hansestraße und Konrad-Adenauer-Straße mit welchen Kosten errichtet wer-
den?
3. Wem gehört das Abrissgrundstück in der Konrad-Adenauer-Straße zwischen
China-Restaurant und Apotheke? Wie viele Abstellplätze welcher Art könnten
ggf. auf diesem Grundstück mit welchen Kosten errichtet werden?
4. Für den Fall, dass auf den vorgenannten Standorten nicht genügend Fahrradab-
stellplätze geschaffen werden können: Welche Standorte können aus Sicht der
Bauverwaltung noch kurzfristig als ergänzende Abstellflächen (z. B. geplantes
Wasserbecken auf dem Bahnhofsvorplatz, Lindenpark?) entwickelt werden, um
dem heutigen und voraussichtlichen Bedarf (5 - 10 Jahre, entsprechend Zielsze-
nario VEP) an Abstellplätzen zu genügen?
5. Wie viel Zeit wird für Planung und Realisierung der einzelnen Maßnahmen benö-
tigt, wie könnte die haushaltsmäßige Ordnung genehmigungssicher hergestellt
werden? Mit welchen Fördermitteln kann gerechnet werden?
Antwort:
Die Verwaltung sagt eine Beantwortung zu.
6.2.2 Anfrage:
Frau Mewes teilt mit, dass im Marliring, nachdem die Straßendecke inkl. der jeweili-
gen Einmündungen abgefräst wurde, die Einmündungen bislang nicht wieder asphal-
tiert wurden und bittet um Prüfung.
Antwort:
Die Verwaltung sagt eine entsprechende Prüfung und ggf. Nachbesserung zu.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
BA vom 06.12.2010, ÖT 21
6.2.3 Anfrage:
Herr Stetefeld weist darauf hin, dass am Klingenberg, aus der Aegidienstraße kom-
mend, die Beschilderung unvollständig sei und bittet um Nachbesserung.
Antwort:
Die Verwaltung sagt eine entsprechende Prüfung und ggf. Nachbesserung zu.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
6.2.4 Anfrage:
Herr Pluschkell fragt nach, wann mit dem zugesagten Bericht zur derzeitigen Nutzung
von Wohngebäuden in Gang- und Hoflagen der Altstadt zu rechnen sei.
Antwort:
Herr Senator Boden sagt eine zeitnahe Information zu.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
6.2.5 Anfrage:
Herr Howe fragt nach, ob es zulässig sei, auf der Fläche gegenüber dem Bauhof des
Bereichs Stadtgrün und Friedhöfe Kompostmüll zu deponieren.
Antwort:
Herr Schott teilt mit, dass dies nicht zulässig sei und bittet darum, die Kennzeichen zu
notieren, wenn derartige Fälle beobachtet werden, und diese der Verwaltung mitzutei-
len. Die Fälle werden dann entsprechend zur Anzeige gebracht.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
6.2.5 Anfrage:
Herr Howe fragt nach, ob der Bereich Stadtgrün und Friedhöfe auch Aufträge von Pri-
vatpersonen entgegen nehme.
Antwort:
Herr Schott führt aus, dass dies für private Flächen ausgeschlossen sei. Ausnahmen
gibt es für den Fall, dass Bspw. ein Baum auf einer öffentlichen Fläche über eine
Grundstücksgrenze hinweg eine private Fläche beeinträchtigt.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
6.2.7 Anfrage:
Herr Iwers fragt nach, warum in der Wesloerstraße in Schlutup nach erfolgter Asphal-
tierung noch immer die Beschilderung „30 km/h“ aufgestellt bleibe.
Antwort:
Herr Dr. Klotz sagt eine Prüfung und ggf. Veranlassung zu.
BA vom 06.12.2010, ÖT 22
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
6.3 Anträge
Ende des öffentlichen Teils: 18.50 Uhr
Beginn des nichtöffentlichen Teiles: 18.55 Uhr
Siehe eigenes Protokoll.
Ende des nichtöffentlichen Teiles: 19.30 Uhr
Beginn des 2. öffentlichen Teiles: 19.30 Uhr
III. Öffentlicher Teil der Sitzung
17.0 Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
Der Bauausschussvorsitzende gibt die im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
und Ergebnisse der Öffentlichkeit bekannt.
Er beendet die Sitzung um 19.31 Uhr.
Die
nächste Sitzung des Bauausschusses
findet am
20.12.2010 um 16:00 Uhr
im Foyer der Bauverwaltung
statt.
Carl Howe Dennis Bössow
Vorsitzender des Bauausschusses Protokollführer
Bahnhofsvorplatz Hansestadt Lübeck - Kostenzusammenstellung 06.12.2010 Varianten
0 0.1 0.2 0.3 1 2 3
Altpflaster
un
geschnitten
Altpflaster geschnitten
Asphalt/ Granitstreifen
Asphalt/ Granit
Granit
platten
Beton
platten
Klinker+
Granit
Unterbau, Entwässerung,
Ausstattung, Beleuchtung,
Leitungen, Fahrbahn
1,1 1,1 1,1 1,1 1,1 1,1 1,1
Material behandelt/ verlegt 0,4 1,3 0,4 0,9
1,2 – 1,3
1,0 – 1,1 1,1
Baukosten
1,5
2,4
1,5
2,0
2,3 – 2,4
2,0 – 2,1
2,2
Planungs-/ Verwaltungskosten
(ca. 20%) 0,3 0,5 0,3 0,4
0,5
0,4 0,4 Projektkosten Bau-, Planungs-, Verw.kosten
1,8
2,9
1,8
2,4
2,8 – 2,9
2,4- 2,5
2,6
Förderung GVFG, KAG
(geschätzt, 50% d. Baukosten) entfällt (1,2) entfällt entfällt
1,2
1,0 1,1 Anteil Kosten HL (ohne
Brunnen)
1,8
1,7
1,8
2,4
1,6 – 1,7
1,4 – 1,5
1,5
Brunnen
0,4
0,4
0,4
0,4
0,4
0,4
0,4
Förderung Brunnen Stiftung (geschätzt)
0,3
0,3
0,3
0,3
0,3
0,3
0,3
Anteil Kosten HL (incl.
Brunnen)
1,9
1,8
1,9
2,5
1,7 – 1,8
1,5 – 1,6
1,6
Kostenschätzung
in Mio. Euro
103. FNP-Änderung/ Bebauungsplan 30.01.00 Travemünder Landstraße / Feuerwache frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
5.610 Stadtplanung Ly 30.11.2010
1
TOP 5.3.1 der Tagesordnung vom 06.12.2010
Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Bebauungsplan 30.01.00 Travemünder Landstraße / Feuerwache
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB wurde vom 01.11. bis
12.11.2010 mittels Aushang im Foyer des Fachbereiches Planen und Bauen durchgeführt.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurde vom Bewohner des „Alten Bahnhofes Pöp-
pendorf“, der sich ca. 50 m südlich des Plangebietes befindet, eine schriftliche Stellung-
nahme mit folgendem Inhalt eingereicht.
Naturschutz
Der Einwender hat Bedenken gegen die Zerstörung der Waldfläche zwischen den Straßen
Travemünder Landstraße und K 20, da sie aufgrund der Insellage ein besonderes Refugium
für Tiere darstellt und nicht durch Ausgleichsmaßnahmen an anderer Stelle ersetzt werden
kann. Der Einwender weist auf das Vorkommen verschiedener unter Schutz stehender Vo-
gelarten, wie Gimpel, Kleiber, Sumpfmeise und Sperber hin.
Berücksichtigung im weiteren Verfahren:
Die Wertigkeit des zu überplanenden Grundstückes in naturschutzfachlicher Hinsicht wird
anhand eines grünordnerischen Fachbeitrages einschließlich einer faunistischen Potential-
analyse untersucht.
Lichtimmissionen
Der Einwender befürchtet, dass sich nach dem Wegfall der abschirmenden Waldfläche ne-
gative Auswirkungen durch die Lichtemissionen aus dem Gewerbegebiet Skandinavienkai
verstärkt durch die Lichtemissionen der geplanten Feuerwache auf sein Grundstück erge-
ben.
Berücksichtigung im weiteren Verfahren:
Es soll parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes eine Untersuchung zu Lichtimmissio-
nen auf die Siedlung an der Ivendorfer Landstraße durchgeführt werden.
Standort der geplanten Feuerwache
Der Einwender bittet den Bau der Feuerwache an einem anderen Standort vorzunehmen
und hat einen alternativen Standort im Gewerbegebiet Skandinavienkai vorgeschlagen.
Berücksichtigung im weiteren Verfahren:
Die Fläche des vorgeschlagenen Ersatzstandortes für die geplante Feuerwache liegt im Ge-
werbegebiet Skandinavienkai, es besteht ein Bebauungsplan, der hier nur hafenbezogenes
Gewerbe zulässt. Die Flächen des Gewerbegebietes werden von der KWL vermarktet. In-
wieweit die Fläche noch verfügbar ist wird im weiteren Verfahren geprüft.