N I E D E R S C H R I F T
über die
39.Sitzung des Bauausschusses
der Hansestadt Lübeck
in der Wahlperiode 2008/2013 am Montag,
01.11.2010
um 16.00 Uhr im Foyer des FB 5 – Planen und Bauen - , Mühlendamm 12
- Öffentlicher Teil -
Anwesend:
als Vorsitzender Herr Howe
als Ausschussmitglieder Frau Förster
Herr Freitag
Frau Katzberg
Herr Kämer (Vertreter) (bis TOP 5.3)
Herr Lötsch
Frau Mewes
Herr Pluschkell
Herr Quirder
Herr Rathcke
Herr Schapke
Herr Schubert
Herr Stetefeld
Herr Stüttgen
Herr Traut (Vertreter)
Herr Boden - Senator
Nicht anwesend :
Herr Dr. Brock, Herr Dr. Eymer
Ferner nehmen an der Sitzung teil :
Seniorenbeirat Herren Behrens und Maertens
Behindertenrat Frau Bade
Forum für Migranten Herr Ciulla
Fachbereichscontrolling Herr Bössow – Protokollführer-
Stadtplanung Frau Lorenzen, Herr Schünemann, Herr Schnabel, Herr
Fechtel
GMHL Herr Schellenberger
Verkehr Herr Dr. Klotz
Stadtgrün und Friedhöfe Herr Schott
Personalrat Herr Kölsch
St. Jürgen Runde Herr Dr. Koß
BA vom 01.11.2010, ÖT 1
A. Tagesordnung
I. Öffentlicher Teil der Sitzung
1.0 Allgemeiner Teil
1.1 Feststellung der Beschlussfähigkeit
1.2 Anträge und Beschlussfassungen zur Tagesordnung
1.3 Niederschriften, öffentlich
1.3.1 Niederschrift vom 20.09.2010, öffentlicher Teil
1.3.2 Niederschrift vom 04.10.2010, öffentlicher Teil
2.0 Satzungen/Widmungen/Veränderungssperren
2.1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan 32.56.02 Gneversdorfer Weg/Pflegeheim -
Aufstellungsbeschluss- (610)
2.2 Widmung der Straße „An der Rothebek“ (661)
3.0 Über- und außerplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln
Keine Vorlagen
4.0 Planungen, Wettbewerbe und sonstige Beschlussvorlagen
4.1 -
4.2 Finanzplan/Investitionstätigkeiten 2011-2014 (060)
5.0 Mitteilungen und Berichte
5.1 Mitteilungen des Vorsitzenden
5.2 Sonstige Mitteilungen
5.2.1 Strategiekonzept zum Erhalt der biologischen Vielfalt in Lübeck (3.391)
5.2.2 Mdl. Bericht: „Verkehrskonzept Wohnquartier Falkenstraße“ (610)
5.2.3 Regionales Entwicklungskonzept (REK) in Folge einer festen Fehmarnbelt-Querung – Endbe-
richt – (610)
5.3 Berichte über Verlauf und Ergebnis von Öffentlichkeitsbeteiligungen
5.4 Eilentscheidungen des Bürgermeisters
6.0 Anfragen, Anregungen und Verschiedenes
6.1 Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen
6.2 Neue Anfragen
6.3 Anträge
6.3.1 Einbahnstraßen-Sonderrechte aufheben, Antrag aus der Bürgerschaft vom 30.09.2010, TOP
4.16, Drs. Nr. 723
6.3.2 Fahrverbote durchsetzen und Verstöße verstärkt ahnden, Antrag aus der Bürgerschaft vom
30.09.2010, TOP 4.17, Drs. Nr. 724
II. Nicht öffentlicher Teil der Sitzung
7.0 Niederschriften, Mitteilungen und Berichte
7.1 Niederschriften, nicht öffentlich
7.1.1 Niederschrift vom 20.09.2010, nichtöffentlicher Teil
7.1.2 Niederschrift vom 04.10.2010, nichtöffentlicher Teil
7.2 Mitteilungen
7.2.1 Bekanntgabe einer Eilentscheidung des Bürger meisters: Auftragsvergabe „Beseitigung von
Winterschäden in St. Gertrud IV“ (661)
7.3 Berichte
7.3.1 Mdl. Bericht: Sachstand Entwicklung Schlachthofgelände (610)
8.0 Vergaben von 10.000,- EUR bis 175.000,- EUR (VOB/VOL)
BA vom 01.11.2010, ÖT 2
BA vom 01.11.2010, ÖT 3
8.1 Siehe Anlage
9.0 Ausschreibungen und Vergaben über 175.000.- EUR (VOB/VOL)
9.1 EEM-Maßnahme „Wärmetechnische und energetische Sanierung mit Umbau der Mensa des
Gymnasiums Thomas-Mann-Schule“ im KP II, Gewerk Metallbau Pfosten-Riegel-Konstruktion
und Außentüren (651)
9.2 Vergabe Umgestaltung Meesenplatz 2. Bauabschnitt Spielplatz und Grünfläche (670)
10.0 Aufträge von 5.000,- EUR bis 25.000,- EUR (VOF, HOAI)
10.1 Siehe Anlage
11.0 Aufträge über 25.000,- EUR (VOF, HOAI)
11.1 August-Hermann-Francke-Schule, Schildstraße 6-8, 23552 Lübeck
Einbau einer Lehrküche, 2. u. 3. Bauabschnitt (651)
11.2 Planung Bahnhofsvorplatz (661)
12.0 Öffentlich-rechtliche Verträge
Keine Vorlagen
13.0 Herausnahmen aus Veränderungssperren
Keine Vorlagen
14.0 Zurückstellung von Baugesuchen
Keine Vorlagen
15.0 Sonstige Beschlussvorlagen
Keine Vorlagen
16.0 Anfragen, Anregungen und Verschiedenes
16.1 Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen
16.2 Neue Anfragen
16.3 Anregungen und Verschiedenes
III. Öffentlicher Teil der Sitzung
17.0 Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
B. Protokoll:
I. Öffentlicher Teil der Sitzung
1.0 Allgemeiner Teil
1.1 Feststellung der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt die Beschlussfähigkeit fest, nimmt die Verpflichtung zur gewis-
senhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten gem. § 46 Abs. 6 GO vor und führt folgen-
den Mitgliedsvertreter per Handschlag in sein Amt ein:
Herrn Günther Kämer.
Ferner weist der Vorsitzende darauf hin, dass seitens der Protokollführung Tonauf-
zeichnungen vorgenommen werden.
1.2 Anträge und Beschlussfassungen zur Tagesordnung
Die Verwaltung bittet um Absetzung des nachfolgend genannten TOP:
7.3.1 Mdl. Bericht: Sachstand Entwicklung Schlachthofgelände (610)
Herr Howe bittet darum den TOP 5.1 vorzuziehen, da eine Auszeichnung eines Mit-
arbeiters der Verwaltung durch die St.-Jürgen-Runde vorgesehen sei.
Herr Lötsch bittet darum, den TOP 11.2 erst am 15.11.2010 zu behandeln, da auch
dann erst der 2.RNVP behandelt wird. Im Übrigen sollten auch erst die offenen Fra-
gen zum Fahrradparkdeck aus der Sitzung im September beantwortet werden, da
dieses Fahrradparkdeck ja Voraussetzung für einen umgestalteten Bahnhofsvorplatz
sei.
Herr Rathcke beantragt die Vertagung des TOP 4.2. Der Punkt möge dennoch aufge-
rufen werden, damit Fragen gestellt werden können.
Der Bauausschuss beschließt die Tagesordnung mit den Änderungen einstim-
mig.
1.3 Niederschriften, öffentlich
1.3.1 Niederschrift vom 20.09.2010, öffentlicher Teil
Herr Pluschkell bittet darum unter TOP 5.2.5 auf der Seite 13 die Ausführungen in
Bezug auf die dort lebenden Mäuse treffender zu formulieren.
Das Protokoll wird wie folgt geändert: (S.13, 1. Abs. 3. Satz)
[…] „Zudem gebe es auf der geplanten Trasse der Kreisstraße Probleme mit einer
Mäuseart, welche umzusiedeln sei.“
Herr Pluschkell weist in Bezug auf die Ausführungen des Protokolls auf der S. 13 un-
ter TOP 5.2.5, 3. Abs. noch einmal darauf hin, dass dies nicht bedeuten dürfe, dass
BA vom 01.11.2010, ÖT 4
der Bereich Stadtplanung bis zum Baubeginn lediglich von dieser Thematik unterrich-
tet wird. Vielmehr soll auf eine konkrete Vereinbarung mit der Gemeinde Stockelsdorf
hingearbeitet werden.
Der Bauausschuss beschließt die Niederschrift.
1.3.2 Niederschrift vom 04.10.2010, öffentlicher Teil
Herr Freitag bittet darum, unter TOP 5.2.3 auf der Seite 9 im 2. Absatz die Formulie-
rung in Bezug auf den Fahrradstreifen zu konkretisieren.
Das Protokoll wird wie folgt geändert: (S.9 TOP 5.2.3, 3. Abs., 1. Satz)
„[…]2,5m breiten Fahrradstreifen (Asphalt) zu versehen, um die Akzeptanz und den
Komfort der Fahrradfahrer sowie die Sicherheit für die Fußgänger zu erhöhen.[…]“
Herr Stüttgen bittet darum, die von ihm genannten Argumente zum TOP 4.1 zu er-
gänzen.
Das Protokoll wird wie folgt ergänzt: (S. 6, Mitte)
„Herr Stüttgen weist zudem darauf hin, dass seiner Auffassung nach ein Mangel an
Unterkünften im Niedrigpreis-Segment besteht, wobei im Mittelpreis-Segment eine
nur geringe Auslastung vorherrscht.“
Der Bauausschuss beschließt die Niederschrift.
2.0 Satzungen/Widmungen/Veränderungssperren
2.1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan 32.56.02 Gneversdorfer Weg/Pflegeheim
-Aufstellungsbeschluss- (610)
Beschlussvorschlag:
Für den in der Anlage in Text und Zeichnung dargestellten Geltungsbe-
reich wird:
1 Gemäß des Antrages der EDG Immobilien GmbH, 24019 Kiel, vom
12.08.2010 der vorhabenbezogene Bebauungsplan 32.56.02 Gewer-
begebiet Gneversdorfer Weg / Pflegeheim aufgestellt.
Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Es sollen die planungs-
rechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung eines Pflegezentrums
(Senioren- und Pflegeheim mit Tagespflege, Sozialstation und Pfle-
gehotel) Am Dreilingsberg geschaffen werden. Planungsziel ist die
Berücksichtigung der regionalen Nachfrage nach Angeboten für pfle-
gebedürftige Menschen.
2 Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt
zu machen.
BA vom 01.11.2010, ÖT 5
3 Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes einschließlich der Beteiligung
der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und der sonstigen
Träger öffentlicher Belange soll ein externes Planungsbüro beauftragt
werden.
4 Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öf-
fentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hin-
blick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Um-
weltprüfung gem. § 4 Abs.1 BauGB soll erfolgen.
5 Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über
die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gem. § 3 (1) BauGB
soll durchgeführt werden.
Herr Pluschkell beantragt die Vertagung des TOP da das Gesamtkonzept für Trave-
münde noch nicht vorliege.
Nach Debatte wird der Antrag dahingehend konkretisiert, dass die Vorlage zunächst
um eine Sitzung zu vertagen ist.
Herr Howe lässt über den Vertagungsantrag von Herrn Pluschkell abstimmen.
Der Bauausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.
2.2 Widmung der Straße „An der Rothebek“ (661)
Beschlussvorschlag:
Die Widmung der nachfolgend genannten Verkehrsfläche in der Hansestadt
Lübeck - Gemarkung Genin, Flur 3 - gemäß anl. Plan wird beschlossen:
* An der Rothebek
Flurstücke 121, 122, 123, 124, 125, 132 und 133.
Die erstmalige Einstufung erfolgt jeweils gemäß §3 Abs. (1), Ziffer
3a StrWG als Gemeindestraße – Ortsstraße.
* Wohnwege nördlich und westlich der Straße An der Rothebek
Flurstücke 62, 70 tlw., 79 und 89.
Die erstmalige Einstufung erfolgt jeweils gemäß §3 Abs. (1), Ziffer
4b StrWG als Sonstige öffentliche Straße – beschränkt öffentliche
Straße.
Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag.
3.0 Über- und außerplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln
Keine Vorlagen
BA vom 01.11.2010, ÖT 6
4.0 Planungen, Wettbewerbe und sonstige Beschlussvorlagen
4.1 -
4.2 Finanzplan/Investitionstätigkeiten 2011-2014 (060)
Beschlussvorschlag:
In den Finanzplan 2011 werden die vom Bereich Haushalt und Steuerung
empfohlenen Maßnahmen und Beträge des Rohentwurfs gem. Anlage 3 für
das Jahr 2011 und für den mittelfristigen Zeitraum bis 2014 aufgenommen.
Herr Freitag erbittet die Begründung zur Maßnahme Kantstraße (S. 154) nachzulie-
fern.
Zur Sanierung des Gustav-Radbruch-Platzes (S. 182) fragt Herr Freitag nach, ob hier
tatsächlich eine grundhafte Sanierung erforderlich sei, worauf Herr Senator Boden
antwortet, dass diese Position lediglich für jenen Fall in der mittelfristigen Finanzpla-
nung zu berücksichtigen ist, dass in 2011/2012 keine Baumaßnahme nach einer
Überplanung stattfindet.
Weiter fragt Herr Freitag zur Brandenbaumer Landstraße (S. 195) nach, ob trotz der
gem. Begründung geplanten Fahrbahnrandhaltestellen ein Vorbeifahren des nachfol-
genden Verkehrs möglich ist.
Herr Dr. Klotz stellt heraus, dass die Fahrbahn dreistreifig ausgebildet werde, sodass
das Vorbeifahren möglich sei.
Zum Lindenplatz (S. 128) erbittet Herr Freitag eine Lösung zu finden, welche - trotz
der Mittelverschiebung durch die Finanzwirtschaft – eine möglichst zeitgleiche Sanie-
rung des Lindenplatzes und der Bahnhofsbrücke ermöglicht , sodass dieser Bereich
nicht über einen so langen Zeitraum Baustelle ist.
Herr Senator Boden teilt mit, dass die Verschiebung der Mittel in erster Linie fiskali-
sche Gründe hätte. Die Maßnahmenzerlegung sei notwendig, um ein bestimmtes In-
vestitionsvolumen nicht zu überschreiten.
Herr Stetefeld fragt zu den Schulhofflächen (S. 221) nach, was mit den Schulhöfen
vorgesehen sei. Seiner Kenntnis nach werden die Baumaßnahmen trotz Unfallgefahr
fortgesetzt. Herr Schellenberger teilt mit, dass vorgesehen sei, nach Abschluss der
Baumaßnahmen an den Schulen ebenfalls die Schulhöfe zu sanieren.
Herr Howe verweist auf die geänderte Tagessordnung und unterbricht die Debatte an
dieser Stelle.
5.0 Mitteilungen und Berichte
5.1 Mitteilungen des Vorsitzenden
Dorfstraße wird Fahrradstraße; Auszeichnung von Herrn Fechtel und Frau Hille
ckes
BA vom 01.11.2010, ÖT 7
Herr Howe lässt über die Worterteilung von Herrn Dr. Koß, Vertreter/ Sprecher der St.
Jürgen Runde, abstimmen.
Der Bauausschuss beschließt die Worterteilung einstimmig.
Herr Howe gibt das Wort an Herrn Dr. Koß.
Herr Dr. Koß bedankt sich, dass die Dorfstraße mit Zustimmung des Bauausschusses
zur Fahrradstraße wurde und speziell bei Herrn Fechtel und Frau Hilleckes von der
Verkehrsplanung für deren Ehrgeiz und Engagement auch an Wochenenden und in
vielen Veranstaltungen vor Ort sowie für die bürgernahe, konstruktive Zusammenar-
beit und überreicht Herrn Fechtel als Anerkennung den silbernen Drachen der St.
Jürgen Runde.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
Schreiben der Bürgerinitiative Rettet Lübeck e.V. (BIRL) i.S. Kranenkonvent
Herr Howe bittet die Verwaltung darum, zur nächsten Sitzung in Sachen Kronenkon-
vent den Sachstand in Bezug auf die Vorwürfe der BIRL in dem an die Verwaltung
gerichteten Schreiben zu berichten.
Herr Senator Boden sagt dies zu.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
5.2 Sonstige Mitteilungen
Shuttle-Service in der Adventszeit
Herr Schünemann teilt mit, dass es der Verwaltung gelungen sei, den Shuttleservice
nunmehr komplett kostenfrei - bisher sei lediglich diskutiert worden, die erhöhte Takt-
frequenz vom Lübecker Einzelhandel erstattet zu bekommen – in der Adventszeit an-
bieten zu können. Das Lübeck Management hat somit auch die Übernahme der Ti-
ckets übernommen.
Bauausschuss nimmt Kenntnis.
Beleuchtung Skateanlage Falkenstraße
Herr Schott berichtet von Vandalismus am Elektro-Schaltkasten der Anlage. Unbe-
kannte haben den Schaltkasten aufgebrochen und gewaltsam die Beleuchtung nach
der auf 22.00 Uhr festgesetzten Zeit wieder eingeschaltet. Dies geschah mehrfach,
sodass der Kasten mit der Beschädigung (aufgrund der hohen Spannung) eine Ge-
fahr für Leib und Leben darstellte. Der Strom wurde in Folge dessen abgeschaltet.
Derzeit werde an einer neuen, aufbruchsicheren Lösung gearbeitet.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
Termin zur möglichen Umbenennung des Günther-Quandt-Platzes
Herr Dr. Klotz teilt mit, dass am 02.11.2010 der Termin in o.g. Sache stattfindet und
lädt recht herzlich dazu ein.
Herr Lötsch fragt nach, ob an diesem Termin auch die Kosten, welche eine Umbe-
nennung nach sich ziehen würde, genannt werden.
Herr Senator Boden sagt zu, dass auch die Kosten im Detail aufgeführt werden.
BA vom 01.11.2010, ÖT 8
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
LSA Holstenstraße
Herr Dr. Klotz teilt mit, dass die LSA aus personellen sowie aus Gründen mangelnder
Zuarbeit der Lichtsignalbaufirma in diesem Jahr die vierte Fuhrt, in der Holstenstraße
Richtung Holstentor, nicht mehr eingerichtet werden könne. Dies könne erst im
nächsten Frühjahr geschehen. Kurzfristig gebe es jedoch eine Verbesserung an LSA
Holstenstraße/ An der Untertrave. Hierdurch werde der Verkehrsfluss aus der Hol-
stenstraße Richtung Holstentor beschleunigt. Unter Einsatz von Wärmesensoren
können hier voraussichtlich 5 bis 8 Sekunden Grünzeit pro Umlauf gewonnen wer-
den.
Herr Freitag fragt nach, ob die nächste Ampelkreuzung Richtung Lindenplatz eben-
falls in der Lage sei, diesen optimierten Verkehrsfluss abzuwickeln.
Herr Dr. Klotz teilt mit, dass dies abzuwarten sei, nötigenfalls müsse hier nachjustiert
werden. Die Verbesserung diene in erster Linie dem Abfluss von der Holstenstraße in
die Untertrave.
Herr Pluschkell fragt zum Verständnis nach, ob die Fußgängerquerung in der
Schmiedestraße nunmehr vorerst nicht eingerichtet werde.
Herr Dr. Klotz bestätigt dies, die Steuerung dieser LSA und die Koordinierung mit
LSA am Kohlmarkt/ Sandstraße sei noch nicht möglich.
Herr Quirder bedankt sich am Rande dieser Mitteilungen ausdrücklich bei der Verwal-
tung für die Umsetzung der Markierungsarbeiten „Tempo 30“ auf der Fahrbahn in
Schlutup.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
5.2.1 Strategiekonzept zum Erhalt der biologischen Vielfalt in Lübeck (3.391)
Frau Dr. Kühn bringt zum Ausdruck, dass dieses Konzept auf das globale Engage-
ment zum Erhalt der biologischen Vielfalt basiert. Hierbei handle es sich allerdings le-
diglich um ein Konzept, welches die Möglichkeiten zur regionalen Umsetzung dieses
Engagements aufzeigt, nicht aber zur Handlungsgrundlage erklärt wird.
Herr Schubert bringt, mit Blick auf die Aussagen des Bundesumweltministers, seine
Verwunderung über die Einwände der Wirtschaftsförderung und KWL zum Ausdruck.
Frau Dr. Kühn teilt mit, dass auch derart kritische Stellungsnahmen zum Prozess ge-
hören und abzuwägen seien.
Herr Pluschkell fragt nach, ob es nicht grundsätzlich sinnvoller sei, erst eine Abstim-
mung zwischen den betroffenen städtischen Bereichen durchzuführen und erst im
Anschluss den Landschaftsplan – wie hier vorgeschlagen - entsprechend zu än-
dern/ergänzen. Das Ergebnis dürfe nicht sein, dass neben der biologischen Vielfalt
keine gewerbliche Vielfalt mehr möglich ist.
Frau Dr. Kühn führt aus, dass ein solcher Landschaftsplan einem demokratischen
Prozess unterliegt, an dem die Betroffenen beteiligt werden, bis schließlich eine Ver-
sion vorliegt, die der Bürgerschaft zum Beschluss vorgelegt werden kann.
Auf die Nachfrage von Herrn Lötsch, ob dies bedeute, dass der erst kürzlich be-
schlossene Gesamtlandschaftsplan geändert werden müsse, teilt Frau Dr. Kühn mit,
dass dies i.d.R. nicht erforderlich sei, da der beschlossene Gesamtlandschaftsplan
Übersichtscharakter habe, während die thematischen Fortschreibungen – eine solche
ist für das Konzept zum Erhalt der biologischen Vielfalt geplant – den Gesamtland-
schaftsplan weiter konkretisieren.
Der Bauausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.
BA vom 01.11.2010, ÖT 9
5.2.2 Mdl. Bericht: „Verkehrskonzept Wohnquartier Falkenstraße“ (610)
Herr Schünemann berichtet von Überlegungen zur Neuordnung des Straßenraumes
im Wohnquartier und welche verkehrlichen Probleme im Quartier bestehen. Hier wer-
den insbesondere der Parkdruck und die Probleme der Rettungsfahrzeuge bei der
Durchfahrt durch das nicht Freihalten von Fahrgassen genannt.
Die Entsorgungsbetriebe Lübeck (EBL) müssten Leitungsarbeiten ausführen, sodass
die Straßen ohnehin aufgenommen werden müssen, und es dem FB 5 sinnvoll er-
scheint, in diesem Zusammenhang auch die verkehrliche Situation des Quartiers zu
verbessern.
Derzeit seien in mehreren Quartiersstraßen die Gehwege je Seite 2m und die Fahr-
bahn 6m breit, wobei einseitiges Parken an einer Bordsteinkante zulässig sei. Die
andere Seite – jeweils mit bis zu 16 cm hohen Borden - ließe lediglich das Liefern zu,
wobei tatsächlich vor Ort aufgeschultertes Parken stattfinde.
Die Verwaltung schlägt vor, die Gehwege (in Klinker)beidseitig auf 1,5m zu reduzie-
ren und somit das beidseitige Parken an der Bordsteinkante (in der Fahrbahn und
nicht auf den Gehwegen) zuzulassen; die neue Fahrbahn (wie heute in Granit Groß-
kopfflaster) hätte demnach eine Breite von 7m – die Fahrgasse wäre auf demnach
größer als 3m! Liefern könnte nach Auffassung aller beteiligten Dienststellen zukünf-
tig auch in der Fahrgasse stattfinden. Dadurch ergäben sich 727 echte Parkplätze,
ohne das hierfür eine Beschilderung („freies Parken“ – keine Bewohnerparkrechte!)
notwendig würde, gegenüber den derzeit vorhandenen (inkl. denen, die lediglich Lie-
fern -297 Plätze- zulassen) 705 Parkplätzen.
Herr Schünemann stellt die z.zt aktuelle Zeitplanung der BEL vor.
Die Umgestaltungskosten beliefen sich auf ca. 400.000 EUR pro Straße, im Jahre
2011 würden Planungsmittel i.H.v. ca. 100.000 EUR benötigt, um die noch erforderli-
chen Entwurfplanungen für die Straßenumgestaltung erstellen zu lassen. Folgende
Straßen sind in die Neugestaltungsüberlegungen unmittelbar einbezogen, da sie sehr
ähnliche Straßenquerschnitte haben: Attendornstraße, Travelmannstraße, Perce-
valstraße, Morkerkestraße, Reiherstieg sowie An der Falkenwiese und nördliche Ab-
schnitt des Wakenitzufers.
Herr Maertens fragt nach, ob auch sichergestellt sei, dass die Gehwegbreite die er-
forderliche Breits aufweise, sodass diese auch von Rollstühlen und Kinderwagen un-
gehindert genutzt werden können.
Herr Schünemann teilt mit, dass dies gewährleistet werde, derzeit sind durch das
aufgeschulterte Parken mitunter geringere Gehwegbreiten vorhanden.
Herr Traut regt an, die parkenden Autos in einer Art Tiefgarage unterhalb der Straße
unterzubringen, sodass diese vollständig aus dem Straßenbild verschwinden.
Herr Pluschkell fragt nach, ob dann künftig die Gefahr bestehe, dass die parkenden
KFZ den Bordstein befahren. Herr Schünemann führt aus, dass es sich hierbei um
einen Kompromiss handle. Zum Einen möchte man den Bordstein etwas höher ein-
setzen, um die Gefahr, das KFZ den Gehweg befahren zu minimieren, zum Anderen
möchte man den Passanten die Querung erleichtern und die Borde niedriger einset-
zen. Die vorgeschlagenen 8cm könnten auch geändert werden.
Herr Stüttgen fragt auch mit Blick auf die engen Gassen in der Altstadt nach, ob es
nicht auch möglich wäre schmalere Rettungsfahrzeuge einzusetzen.
Herr Schünemann teilt mit, dass dies bereits auch in früheren Anfragen zu dem The-
ma Altstadtstraßenbefahrungen geprüft worden sei. Aufgrund der Tatsache, dass die
gesamte Flotte in der Einsatzlogistik gesehen werden muss, besteht diese Möglich-
keit seines Erachtens nicht. Der vorliegende Entwurf sei auch frühzeitig mit der Feu-
erwehr abgestimmt, die nach dortigen Vorstellungen noch breitere Fahrgassen sich
wünschen würden. Dies ist jedoch ohne Inanspruchnahme von privaten Flächen –
und dies ist eine Vorgabe der Konzeption - ebenso wenig umsetzbar wie eine Geh-
wegverbreiterung.
BA vom 01.11.2010, ÖT 10
Frau Bade fragt nach, ob für RollstuhlfahrerInnen auch gegenüberliegenden Absen-
kungen vorgesehen seien, worauf Herr Schünemann mitteilt, dass diese bei Einmün-
dungen (am Ende der jeweiligen Straße) und an Grundstückeinfahrten vorgesehen
seien. Herr Quirder fragt nach, ob bereits bei den Anwohnern erfragt worden sei, was
jene von dem vorgesehenen Großsteinpflaster für die Straßen halten.
Herr Schünemann weist darauf hin, die Verwaltung wollte dieses Vorhaben – nach er-
folgter Vorabstimmung Mitte des Jahres zwischen den Fachbereichen 5 und 3 - zu-
nächst dem Bauausschuss vorstellen, im Anschluss sollen nach weiterer Konkretisie-
rung der Arbeiten in der eingerichteten Arbeitsgruppe die Anwohner informiert und
beteiligt werden.
Herr Stüttgen weist darauf hin, dass Großsteinpflaster für Radfahrer nicht optimal sei
und bittet darum dieses zu berücksichtigen.
Herr Pluschkell fragt noch einmal konkret nach, warum diese Maßnahme nicht von
vorn herein als gemeinsame Maßnahme zwischen den EBL und der HL angesehen
wurde, worauf Herr Dr. Klotz mitteilt, dass der Bereich Verkehr sehr wohl im Rahmen
der gesamtstädtischen Optimierung des Straßen- und Leitungsbaues bzw. im Rah-
men der sog. „Großen Koordinierungsbesprechung“ schon seit langem Kenntnis da-
von habe, aber zum ursprünglich geplanten Starttermin der EBL keine Haushaltsmit-
tel zur Beteiligung habe bereitstellen können. Nun habe man sich darauf verständigt,
dass die EBL diese Maßnahme noch etwas verzögern, sodass eine gemeinsame Lö-
sung auch aus finanztechnischer Sicht der Bauverwaltung möglich erscheine.
Der Bauausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.
5.2.3 Regionales Entwicklungskonzept (REK) in Folge einer festen Fehmarnbelt-
Querung – Endbericht – (610)
Herr Lötsch fragt nach, wann mit dem Bericht zu den negativen Konsequenzen zu
rechnen sei bzw. wann hierzu Informationen folgen.
Herr Senator Boden erläutert, es handle sich hierbei um einen Bericht über einen
Prozess. Die Durchfahrt durch den Lübecker Hauptbahnhof sei nicht Bestandteil des
Raumordnungsverfahrens. Es sei lediglich zu entscheiden, welches der vorhandenen
Gleise verwendet werden soll, damit es keine Kollision mit dem Skandinavienkai gibt.
Die HL sei in allen entscheidenden Gruppen in dieser Sache vertreten.
Herr Lötsch konkretisiert, dass es ihm insbesondere darum ginge zu erfahren, wo die
Lärmprobleme zukünftig entstehen bzw. wo es Auswirkungen auf andere Verkehre,
insbesondere dem Straßenverkehr, gibt.
Herr Quirder erinnert an eine Veranstaltung der IHK, in welcher die Aussage getroffen
worden sei, es ergeben sich keine Effekte auf die Straße. Insofern sei an diesem Be-
richt zu kritisieren, dass dies hier nicht aufgenommen wurde.
Herr Schnabel teilt mit, dass die Bahnknotenpunkte der HL nicht berücksichtigt seien.
Man wird mit den bestehenden/ vorhandenen Trassen zu Recht kommen müssen.
Der Bauausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.
5.3 Berichte über Verlauf und Ergebnis von Öffentlichkeitsbeteiligungen
B-Plan Travemünder Landstraße Feuerwehr
Frau Lorenzen berichtet, dass die Öffentlichkeitsbeteiligung vom 01.11. - 12.11.2010
stattfindet.
B-Plan Gewerbegebiet Gneversdorfer Weg
Frau Lorenzen teilt mit, dass die Öffentlichkeitsbeteiligung zu diesem B-Plan für die
Zeit vom 15.11. - 26.11.2010 vorgesehen war.
BA vom 01.11.2010, ÖT 11
Aufgrund der Vertagung des TOP, wird seitens des Bauausschusses darum gebeten
die Öffentlichkeitsbeteiligung zu schieben.
Die Verwaltung sagt dies zu.
Beteiligung Brolingplatz
Herr Schott berichtet, dass die Planungen in der vergangenen Woche im Stadtteil und
Arbeitskreis St. Lorenz Nord vorgestellt wurden.
Der Arbeitskreis zeigte sich grundsätzlich einverstanden.
5.4 Eilentscheidungen des Bürgermeisters
Keine Vorlagen
6.0 Anfragen, Anregungen und Verschiedenes
6.1 Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen
Lauerweg Beschilderung Seniorenheim
Herr Quirder erinnert an seine Nachfrage zur am 04.10.2010 beantworteten Anfrage
bezüglich der Beschilderung an der Stelle.
Zudem weist Herr Quirder darauf hin, dass die Brandenbaumer Landstraße stark ver-
schmutzt sei, wohingegen eine Reinigung durch das Bauunternehmen stattfinden
müsste.
Dachausbau Schule in Groß Steinrade
Herr Lötsch fragt nach, wann mit einem Bericht zu diesem Thema zu rechnen sei.
Herr Schellenberger sagt dies zur nächsten Sitzung zu.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
6.1.1 Beleuchtung Langer Bogen/ Neuer Schlag, 21.06.2010, TOP 6.2.2, Herr Iwers
Herr Iwers fragt nach, ob es möglich wäre in der Straße Langer Bogen / Neuer
Schlag Straßenlaternen aufzustellen.
Antwort:
Durch das zuständige Sachgebiet 5.661-2.25 Verkehrswegebeleuchtung wurde die
Situation eingehend geprüft. Es zeigte sich, dass die Straßen Neuer Schlag und Lan-
ger Bogen vollständig beleuchtet sind, mit Ausnahme eines öffentlich gewidmeten
Stichfußweges ausgehend vom Neuen Schlag zu einer Reihenhausanlage. Dieser
Weg wird aber nicht als öffentlicher Weg wahrgenommen, sondern eher als private
Zuwegung zur Reihenhausanlage. Eine zu beleuchtende Wegeverbindung zwischen
den beiden Straßen über öffentliche Flächen gibt es demnach nicht.
Auf Nachfrage beim anfragenden Herrn Iwers, welcher Bereich noch zu beleuchten
sei, wurde von diesem mitgeteilt, dass er dieses selbst auch nicht wisse, sondern ihm
dieses lediglich von Anwohnern dieser Straßen mitgeteilt wurde. Herr Iwers wollte ei-
nen Kontakt zu diesen Anwohnern herstellen und ggf. eine genauere Information ge-
ben. Alternativ wurde die Mobil-Telefonnummer des zuständigen Sachgebietsleiters
übermittelt, um von den Anwohnern eigenständige Hinweise zu erhalten. Da beide
Wege bis jetzt – und damit nach rd. vier Monaten – zu keinen weiteren Hinweisen ge-
BA vom 01.11.2010, ÖT 12
führt haben, wird die Anfrage vom Bereich 5.661 Verkehr nunmehr als erledigt be-
trachtet.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
6.1.2 Material der entsiegelten Fläche im ehemaligen Radweg Dorfstraße, 20.09.2010
TOP 6.2.3, Herr Howe
Herr Howe fragt nach, was mit dem ursprünglichen Radweg in der Dorfstraße passie-
re. Es sei mitgeteilt worden, dass dieser bestehen bleibe. Herr Howe bittet um Aufklä-
rung, wie dieser Streifen nun angelegt werde, insbesondere welches Material die ent-
siegelte Fläche dann anschließend aufweise.
Antwort:
Gemeinsam mit der Abteilung 610.4/ Verkehrsplanung im Bereich Stadtplanung und
damit in enger in Abstimmung mit dem Fahrradbeauftragten, der sog. „St.-Jürgen-
Runde“ und dem Anwohnerbeirat der Dorfstraße wurden die entsiegelten Flächen
des ehemaligen Radweges mit Mutterboden aufgefüllt. In diesen Mutterboden wurde
anschließend Rasensamen eingebracht. Sollte dieser bei derzeitiger Witterung nicht
zum Leben erweckt werden, wird im Frühjahr nachgesät.
Die nicht entsiegelten, ehemaligen Radwegflächen können entsprechend der neuen
Verkehrsbeschilderung zum halbseitigen Parken genutzt werden.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
6.1.3 Bordhöhen in der Friedhofsallee, 06.09.2010 TOP 6.2.5, Herr Basson
Herr Basson teilt mit, in der Friedhofsallee 128 seien die Bordsteine ebenerdig der
Straße und bittet um Prüfung der Zulässigkeit.
Antwort:
Die angefragte Situation ist vom zuständigen Sachgebiet 5.661-2.23.2 Straßenunter-
haltung West geprüft worden. Bei dem in Rede stehenden Abschnitt auf Höhe der
Friedhofsallee 128 handelt es sich um eine sogenannte Grundstücksüberfahrt. In der
Regel haben Grundstücksüberfahrten eine Bordsteinabsenkung mit einem Vorstand
von 3 cm. Vor Ort zeigt sich, dass sich die Borde vermutlich durch ständiges Überfah-
ren im Laufe der Jahre abgesenkt haben. Der Grund dafür könnte ein nicht vorhan-
denes Borsteinfundament sein. Durch diese Absenkung ist kein Wasserlauf vorhan-
den, so dass Oberflächenwasser bei Starkregen in diesem Bereich tatsächlich regel-
mäßig aufstaut.
Bei einem Ortstermin am 19.08.2010 – und damit vor der Anfrage des Bauausschus-
ses – hat der verantwortliche Sachgebietsleiter der Hansestadt Lübeck dem Grund-
stückseigentümer bereits mitgeteilt, dass er für die Instandhaltung der Fläche der
Grundstücksüberfahrt einschließlich der Borde eigenverantwortlich zuständig ist. Eine
akute Gefahrenstelle konnte beim Ortstermin gleichwohl nicht erkannt werden.
Was die Frage der Zulässigkeit betrifft, so wird in der Hansestadt Lübeck bei Rad-
wegfurten bzw. Querungen immer eine Bordabsenkung auf Null vorgesehen. Für
Grundstücksüberfahrten gelten demgegenüber aus Gründen der Wasserführung die
o.a. Bordsteinansicht von 3 cm.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
BA vom 01.11.2010, ÖT 13
6.2 Neue Anfragen
6.2.1 Staus im Bereich der Eric-Warburg-Brücke
Anfrage: (Herr Pluschkell)
Immer häufiger und intensiver kommt es im Bereich der Eric-Warburg-Brücke zu
Staus, die sich sowohl auf den (dann nicht) fließenden Verkehr zwischen Lohmüh-
le/Schwartauer Allee und Hafenstraße/Nordlandkai auswirken. Dadurch wird unter
anderem die Erreichbarkeit des Hafens und der Gewerbegebiete beeinträchtigt. Die-
ses vorausgeschickt fragt Herr Pluschkell:
Welche Möglichkeiten zur Verbesserung des Verkehrsflusses gibt es aus Sicht der
Verwaltung, z. B. durch Optimierung der Ampelschaltung, Einsatz eines Verkehrs-
rechners, Ausweisung von Ausweich- und Umgehungsstrecken, andere verkehrslen-
kende oder bauliche Maßnahmen?
6.2.2 Verkehrsbeeinträchtigungen Posener Straße
Anfrage: (Herr Pluschkell)
Durch den teilweisen Neubau der Posener Straße kommt es zu erheblichen Ver-
kehrsbeeinträchtigungen. Dieses vorausgeschickt fragt Herr Pluschkell:
Welche Möglichkeiten gibt es, durch eine veränderte Ampelschaltung in den Einmün-
dungsbereichen der Verbindungsstraßen (Hochstraße, Oderstraße usw.) von der Po-
sener Straße zur Schwartauer Landstraße den Verkehrsfluss zu verbessern?
6.2.3 Straßenschäden Verbindungsstraße A226 zur Seelandstraße
Anfrage: (Herr Pluschkell)
Auf der Verbindungsstrecke von der A 226 zur Seelandstraße gibt es zwischen der
Straße zum Herrentunnel und der Einmündung in die Seelandstraße Straßenschä-
den, die nach Beobachtung von Anwohnern offenbar durch das Aufsetzen von Lkw-
Aufliegern infolge der engen Kurvenradien entstanden sind. Problematisch ist in die-
sem Zusammenhang offenbar der Umstand, dass die Lkw oftmals situationsbedingt
mit relativ hoher Geschwindigkeit (60 statt 40 km/h) in die Kurven einfahren. Hierzu
fragt Herr Pluschkell:
Sind der Verwaltung die genannten Schäden und deren Ursache bekannt? Wer ist für
die Beseitigung der Schäden verantwortlich? Wie können die Schäden und Gefähr-
dungen künftige vermieden werden (z. B. Schild 40 km/h vorverlegen)?
6.2.4 Warnbaken
Anfrage: (Herr Pluschkell)
Im Verlauf zahlreicher Lübecker Straßen sind seit Monaten bei Sieldeckeln und Gulli-
rosten Warnbaken aufgestellt, ohne dass jedoch zeitnah irgendwelche Bauarbeiten
zu erkennen sind. Dadurch kommt es bei etlichen Autofahrern zu Irritationen. Hierzu
fragt Herr Pluschkell:
Was hat es mit diesen Warnbaken auf sich? Warum stehen sie z. T. wochenlang an
einzelnen Punkten ohne dass es zu Bauarbeiten kommt bzw. ohne dass diese abge-
schlossen werden? Wer ist hierfür verantwortlich? Was wurde bzw. wird dafür getan,
dass diese Warnbaken baldmöglichst abgeräumt werden?
6.2.5 Staus bei den Straßeneinmündungen östlich und westlich des Herrentunnels
Anfrage: (Herr Pluschkell)
BA vom 01.11.2010, ÖT 14
Bei den Straßeneinmündungen östlich und westlich des Herrentunnels in die See-
landstraße kommt es immer wieder zu Stausituation, die zum Teil offenbar auf unzu-
reichend dimensionierte Aufstellflächen und Abbiegespuren und ungünstige Ampel-
schaltungen zurückzuführen sind. Dieses vorausgeschickt fragt Herr Pluschkell:
Sind der Verwaltung Verkehrsbehinderungen im vorgenannten Straßenbereich be-
kannt? Wenn ja, worauf führt sie die Behinderungen zurück und was kann aus ihrer
Sicht dagegen unternommen werden?
6.2.6 Baustelle Kantstraße
Anfrage:
Frau Förster weist darauf hin, dass sich in der Kantstraße auf der Seite des Pizzaser-
vices schon seit längerer Zeit eine Baugrube befindet, an der kein Baufortschritt er-
kennbar sei. Dies führe dazu, dass die Lieferverkehre auf der gegenüberliegenden
Seite halten, sodass der Fußweg nicht mehr benutzt werden könne.
6.2.7 Ortsschilder Lübecks
Anfrage:
Herr Pluschkell fragt nach, inwieweit die abgebildeten Ortsschilder (siehe Anlage) der
StVO und VwV-StVO entsprechen bzw. welche Gesetze und VO Abweichungen von
der StVO VwV-StVO ermöglichen. Zudem möchte Herr Pluschkell wissen, wie viele
Ortsschilder in Lübeck im Jahr 2010 erneuert wurden bzw. werden und warum. Auch
die damit verbundenen Kosten sind aufzuführen.
Antwort:
Die Verwaltung sagt eine Beantwortung zu.
6.2.8 Zugang zur Trave
Anfrage:
Herr Pluschkell fragt nach, wie weit die Planungen der Verwaltung zur Schaffung pla-
nungs- und besitzrechtlich sowie baulich gesicherter öffentlicher Zugänge zum Trave-
Ufer im Raum Siems / Herrenwyk sind.
Antwort:
Die Verwaltung sagt eine Beantwortung zu.
6.2.9 Radwegmarkierung Beethovenstraße
Anfrage:
Frau Katzberg fragt nach, wann mit der Fertigstellung zu rechnen sei bzw. wann mit
einer Entscheidung in Bezug auf die Markierungen auf dem 2. Teil der Beethoven-
straße zu rechnen sei.
Antwort:
Die Verwaltung sagt eine Beantwortung zu.
6.2.10 Linksabbieger An der Lohmühle Richtung Max Bahr
Anfrage:
Frau Katzberg weist darauf hin, dass diese Abbiegespur im Verhältnis zur Abbiege-
spur zum Möbelgeschäft auf der gegenüberliegenden Seite sehr kurz ist und fragt
nach, ob es hier nicht möglich sei, durch Veränderungen in der Markierung eine ver-
längerte Abbiegespur einzurichten.
BA vom 01.11.2010, ÖT 15
Antwort:
Die Verwaltung sagt eine Beantwortung zu.
6.2.11 Uferbefestigung Obertrave
Anfrage:
Herr Stetefeld fragt nach, wie es vorgesehen sei, die neue Uferbefestigung an der
Obertrave zu verfüllen.
Antwort:
Die Verwaltung sagt eine Beantwortung zu.
6.2.12 Hochspannungsmasten an der Bahnhofsbrücke
Anfrage:
Herr Stetefeld fragt nach, ob die Errichtung der Oberleitungsmasten neben der Bahn-
hofsbrücke seitens der Bahn mit der HL hinsichtlich der geplanten Verbreiterung der
Bahnhofsbrücke abgestimmt worden seien bzw. ob dadurch womöglich Kosten auf
die HL zukommen.
Antwort:
Die Verwaltung sagt eine Beantwortung zu.
6.2.13 Gelände Güterbahnhof am Retteich
Anfrage:
Herr Stetefeld, fragt nach ob es zu dem Gelände in Richtung der Gleise derzeit Pla-
nungen gibt, den vorhandenen Parkplatz aufzulösen und das Gelände umzugestal-
ten.
Antwort:
Die Verwaltung sagt eine Beantwortung zu.
6.2.14 Lübeck Staufrei
Anfrage:
Herr Pluschkell fragt nach, welchen Stand die die unter Priorität A1 genannten Maß-
nahmen, Dreispuriger Ausbau der Moislinger Allee bzw. Brücke über den Stadtgra-
ben, bzw. die Maßnahme unter der Priorität B2 ÖPNV-Beschleunigung haben.
Antwort:
Die Verwaltung sagt eine Beantwortung zu.
6.3 Anträge
6.3.1 Einbahnstraßen-Sonderrechte aufheben , Antrag aus der Bürgerschaft vom
30.09.2010, TOP 4.16, Drs. Nr. 723
Beschlussvorschlag:
1. Die Einbahnstraßen-Sonderrechte (Nutzung entgegen der allgemeinen
Fahrtrichtung) für Taxen werden in folgenden Teilstücken in der Lübe-
cker Innenstadt aufgehoben:
BA vom 01.11.2010, ÖT 16
Teilstück Aegidienstraße, zwischen Ecke Königstraße und Ecke
Mühlenstraße.
2. Die Einbahnstraßen-Sonderrechte (Nutzung entgegen der allgemeinen
Fahrtrichtung) für Taxen, Linienverkehr und Lieferverkehr werden in fol-
gendenTeilstücken in der Lübecker Innenstadt aufgehoben:
Teilstück Mühlenstraße, zwischen Ecke Königstraße und
Sandstrasse.
Herr Schünemann teilt mit, dass der Antrag Verwunderung seinerseits ausgelöst ha-
be, da die geforderten Maßnahmen entweder bereits umgesetzt oder im Rahmen des
Projektes „Mitten in Lübeck“ zur Umsetzung vorgesehen sind.
Der Bauausschuss betrachtet den Bürgerschaftsauftrag einvernehmlich als er-
ledigt.
6.3.2 Fahrverbote durchsetzen und Verstöße verstärkt ahnden, Antrag aus der Bürger-
schaft vom 30.09.2010, TOP 4.17, Drs. Nr. 724
Beschlussvorschlag:
1. Das Fahrverbot Kohlmarkt ab Ecke Schmiedestraße wird durchgesetzt
und verstärkt geahndet.
2. Das Fahrverbot Königstraße ab Ecke Aegidienstraße bis zur Ecke
Wahmstraße wird durchgesetzt und verstärkt geahndet.
3. Das Fahrverbot Wahmstraße ab Ecke Königstraße bis Ecke Sandstraße
wird durchgesetzt und verstärkt geahndet.
Der Bauausschuss erklärt sich einvernehmlich für nicht zuständig und verweist
an den federführenden Fachbereich.
Ende des öffentlichen Teils: 17.55 Uhr
Beginn des nichtöffentlichen Teiles: 18.05 Uhr
Siehe eigenes Protokoll.
Ende des nichtöffentlichen Teiles: 18.30 Uhr
Beginn des 2. öffentlichen Teiles: 18.30 Uhr
III. Öffentlicher Teil der Sitzung
BA vom 01.11.2010, ÖT 17
17.0 Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
Der Bauausschussvorsitzende gibt die im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
und Ergebnisse der Öffentlichkeit bekannt.
Er beendet die Sitzung um 18.30 Uhr.
Die
nächste Sitzung des Bauausschusses
findet am
15.11.2010 um 16:00 Uhr
im Foyer der Bauverwaltung
statt.
Carl Howe Dennis Bössow
Vorsitzender des Bauausschusses Protokollführer
BA vom 01.11.2010, ÖT 18
Lübecks Ortseingangsschilder
Zeichen 310 gemäß § 42 (2) StVO
Ausdruck von Systematik und Standardisierung
§ 42 Richtzeichen
(1) Richtzeichen geben
besondere Hinweise zur
Erleichterung des Verkehrs. Sie
können auch Ge- oder Verbote
enthalten.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat
die durch Richtzeichen nach
Anlage 3 angeordneten Ge- oder
Verbote zu befolgen.
(3) Richtzeichen stehen
vorbehaltlich des Satzes 2 dort,
wo oder von wo an die Anordnung
zu befolgen ist. Soweit die
Zeichen aus Gründen der
Leichtigkeit oder der Sicherheit
des Verkehrs in einer bestimmten
Entfernung zum Beginn der
Befolgungspflicht stehen, ist die
Entfernung zu dem maßgeblichen
Ort auf einem Zusatzzeichen
angegeben.
Zeichen 310
Anl. 3 (Richtzeichen) zur StVO:
Die Ortstafel bestimmt:
Hier beginnt eine geschlossene
Ortschaft.
Fragen mit der Bitte um Beantwortung im Bauausschuss:
1. Inwieweit entsprechen die abgebildeten Ortsschilder der StVO und VwV-StVO?
2. Welche Gesetze und VO ermöglichen Abweichungen von der StVO VwV-StVO?
3. Wie viele Ortsschilder wurden bzw. werden in Lübeck im Jahr 2010 erneuert?
4. Warum wurden / werden sie erneuert? Welche Kosten sind damit verbunden?
VwV-StVO zu den Zeichen 310 und 311 Ortstafel
1 I. Sie sind ohne Rücksicht auf Gemeindegrenze und Straßenbaulast in der Regel dort
anzubringen, wo ungeachtet einzelner unbebauter Grundstücke die geschlossene
Bebauung auf einer der beiden Seiten der Straße beginnt endet. Ist aus zwingenden
Gründen ein anderer Standort wählen (vgl. z. B. Nummer V zu den Zeichen 274. 276
277: Rn. 5), so kann es sich, freilich in der Regel nur Einfallstraßen größerer Städte,
empfehlen, den ortseinwärts Fahrenden durch das Zeichen 385 zu orientieren.
2 II. Die Zeichen sind auf der für den ortseinwärts Fahrer rechten Straßenseite so
aufzustellen, dass sie auch ortsauswärts Fahrende deutlich erkennen kann. Ist das
möglich, so ist die Ortstafel auch links anzubringen.
3 III. Das Zeichen 310 soll voll rückstrahlen.
4 IV. Die Ortstafel darf auch auf unbedeutenden Straßen nicht fehlen. Nur an nicht
befestigten Feldwegen braucht sie nicht aufgestellt zu werden.
5 V. Das Zeichen 310 nennt den amtlichen Namen der Ortschaft und den
Verwaltungsbezirk. Die Zusätze "Stadt", "Kreisstadt", "Landeshauptstadt" sind
zulässig. Die Angabe des Verwaltungsbezirks hat zu unterbleiben, wenn dieser den
gleichen Namen wie die Ortschaft hat (z. B. Stadtkreis). Ergänzend auch den höheren
Verwaltungsbezirk zu nennen, ist nur dann zulässig, wenn dies zur Vermeidung einer
Verwechslung nötig ist.
6 Das Zeichen 311 nennt auf der unteren Hälfte den Namen der Ortschaft oder des
Ortsteils. Dieser Teil des Zeichens 311 ist mit einem roten Schrägbalken, der von
links unten nach rechts oben verläuft, durchstrichen. Angaben über den
Verwaltungsbezirk sowie die in Absatz 1 genannten zusätzlichen Bezeichnungen
braucht das Zeichen 311 nicht zu enthalten.
7 Die obere Hälfte des Zeichens 311 nennt den Namen der nächsten Ortschaft bzw.
des nächsten Ortsteiles. An Bundesstraßen kann stattdessen das nächste Nahziel
nach dem Fern- und Nahzielverzeichnis gewählt werden. Die Ziele werden auf
gelbem Grund angegeben. Gehört das nächste Ziel zur selben Gemeinde wie die
durchfahrene Ortschaft, so nennt das Zeichen den Namen des Ortsteils auf weißem
Grund. Unter dem Ortsnamen ist die Entfernung in ganzen Kilometern anzugeben.
8 VI. Durch die Tafel können auch Anfang und Ende eines geschlossenen Ortsteils
gekennzeichnet werden. Sie nennt dann am Anfang entweder unter dem Namen der
Gemeinde den des Ortsteils in verkleinerter Schrift, z. B. "Stadtteil Pasing", "Ortsteil
Parksiedlung" oder den Namen des Ortsteils und darunter in verkleinerter Schrift den
der Gemeinde mit dem vorgeschalteten Wort: "Stadt" oder "Gemeinde". Die zweite
Fassung ist dann vorzuziehen, wenn zwischen den Ortsteilen einer Gemeinde eine
größere Entfernung liegt. Die erste Fassung sollte auch dann, wenn die Straße nicht
unmittelbar dorthin führt, nicht gewählt werden.
9 VII. Gehen zwei geschlossene Ortschaften oder Ortsteile ineinander über und müssen die
Verkehrsteilnehmer über deren Namen unterrichtet werden, so sind die Ortstafeln für
beide etwa auf gleicher Höhe aufzustellen. Deren Rückseiten sind dann aber nicht
nach dem Zeichen 311 zu beschriften, sondern falls sie nicht freigelassen werden -
gleich den Vorderseiten der rechts stehenden Tafeln (Zeichen 310).
10 VIII. Bundesstraßen-Nummernschilder (Zeichen 401) und Europastraßen-
Nummernschilder (Zeichen 410) dürfen am Pfosten der Ortstafel nur dann angebracht
werden, wenn an der nächsten Kreuzung oder Einmündung das Zeichen 306
"Vorfahrtstraße" steht.
11 IX. Andere Angaben als die hier erwähnten, wie werbende Zusätze und Stadtwappen,
sind auf Ortstafeln unzulässig.