Auszug - Importierte Niederschrift  

Bauausschuss
TOP: Ö 1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 01.11.2010 Status: öffentlich
Zeit: Anlass: Sitzung
 
Beschluss


N I E D E R S C H R I F T 

über die 

39.Sitzung des Bauausschusses  

der Hansestadt Lübeck 

in der Wahlperiode 2008/2013 am Montag, 

01.11.2010 

um 16.00 Uhr im Foyer des FB 5 – Planen und Bauen - , Mühlendamm 12 

 

- Öffentlicher Teil - 

Anwesend: 

als Vorsitzender    Herr Howe 

als Ausschussmitglieder    Frau Förster

   Herr Freitag 

     Frau Katzberg

     Herr Kämer (Vertreter) (bis TOP 5.3) 

Herr Lötsch 

          Frau Mewes 

          Herr Pluschkell

          Herr Quirder

          Herr Rathcke

     Herr Schapke

     Herr Schubert

     Herr Stetefeld

     Herr Stüttgen

     Herr Traut (Vertreter)

 

Herr Boden - Senator

 

 

Nicht anwesend :  

Herr Dr. Brock, Herr Dr. Eymer

 

Ferner nehmen an der Sitzung teil : 

Seniorenbeirat      Herren Behrens und Maertens

Behindertenrat   Frau Bade

Forum für Migranten      Herr Ciulla

Fachbereichscontrolling    Herr Bössow – Protokollführer-

Stadtplanung  Frau Lorenzen, Herr Schünemann, Herr Schnabel, Herr 

Fechtel 

GMHL     Herr Schellenberger

Verkehr    Herr Dr. Klotz

Stadtgrün und Friedhöfe    Herr Schott

Personalrat    Herr Kölsch

St. Jürgen Runde      Herr Dr. Koß

 

 

BA vom 01.11.2010, ÖT  1

 

 

A. Tagesordnung 

 

I.  Öffentlicher  Teil  der  Sitzung 

 

1.0   Allgemeiner Teil 

 

1.1   Feststellung der Beschlussfähigkeit 

1.2   Anträge und Beschlussfassungen zur Tagesordnung 

1.3   Niederschriften, öffentlich 

1.3.1   Niederschrift vom 20.09.2010, öffentlicher Teil  

1.3.2   Niederschrift vom 04.10.2010, öffentlicher Teil  

 

2.0   Satzungen/Widmungen/Veränderungssperren 

2.1   Vorhabenbezogener Bebauungsplan 32.56.02 Gneversdorfer Weg/Pflegeheim -

Aufstellungsbeschluss- (610)  

2.2   Widmung der Straße „An der Rothebek“ (661)  

 

3.0   Über- und außerplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln 

Keine Vorlagen 

 

4.0   Planungen, Wettbewerbe und sonstige Beschlussvorlagen 

4.1   - 

4.2   Finanzplan/Investitionstätigkeiten 2011-2014  (060) 

 

5.0   Mitteilungen und Berichte 

5.1   Mitteilungen des Vorsitzenden 

5.2   Sonstige Mitteilungen 

5.2.1  Strategiekonzept zum Erhalt der biologischen Vielfalt in Lübeck (3.391)   

5.2.2   Mdl. Bericht: „Verkehrskonzept Wohnquartier Falkenstraße“    (610)   

5.2.3   Regionales Entwicklungskonzept (REK) in Folge einer festen Fehmarnbelt-Querung – Endbe-

richt – (610)   

5.3   Berichte über Verlauf und Ergebnis von Öffentlichkeitsbeteiligungen 

5.4   Eilentscheidungen des Bürgermeisters  

 

6.0   Anfragen, Anregungen und Verschiedenes 

6.1   Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen 

6.2   Neue Anfragen 

6.3 Anträge 

6.3.1  Einbahnstraßen-Sonderrechte aufheben, Antrag aus der Bürgerschaft vom 30.09.2010, TOP 

4.16, Drs. Nr. 723  

6.3.2  Fahrverbote durchsetzen und Verstöße verstärkt ahnden, Antrag aus der Bürgerschaft vom 

30.09.2010, TOP 4.17, Drs. Nr. 724  

 

II.  Nicht öffentlicher  Teil  der  Sitzung 

7.0   Niederschriften, Mitteilungen und Berichte 

7.1   Niederschriften, nicht öffentlich 

7.1.1   Niederschrift vom 20.09.2010, nichtöffentlicher Teil  

7.1.2  Niederschrift vom 04.10.2010, nichtöffentlicher Teil  

7.2   Mitteilungen 

7.2.1  Bekanntgabe einer Eilentscheidung des Bürger meisters: Auftragsvergabe „Beseitigung von 

Winterschäden in St. Gertrud IV“ (661)   

7.3   Berichte 

7.3.1  Mdl. Bericht: Sachstand Entwicklung Schlachthofgelände (610)   

 

 

8.0   Vergaben von 10.000,- EUR bis 175.000,- EUR (VOB/VOL) 

 

BA vom 01.11.2010, ÖT  2

 

 

BA vom 01.11.2010, ÖT  3

 

8.1   Siehe Anlage 

 

9.0   Ausschreibungen und Vergaben über 175.000.- EUR (VOB/VOL) 

9.1   EEM-Maßnahme „Wärmetechnische und energetische Sanierung mit Umbau der Mensa des 

Gymnasiums Thomas-Mann-Schule“ im KP II, Gewerk Metallbau Pfosten-Riegel-Konstruktion 

und Außentüren (651)  

9.2   Vergabe Umgestaltung Meesenplatz 2. Bauabschnitt Spielplatz und Grünfläche (670)   

 

10.0   Aufträge von 5.000,- EUR bis 25.000,- EUR (VOF, HOAI) 

10.1   Siehe Anlage 

 

11.0   Aufträge über 25.000,- EUR (VOF, HOAI) 

11.1   August-Hermann-Francke-Schule, Schildstraße 6-8, 23552 Lübeck  

Einbau einer Lehrküche, 2. u. 3. Bauabschnitt (651)  

11.2   Planung Bahnhofsvorplatz (661)  

 

12.0   Öffentlich-rechtliche Verträge 

Keine Vorlagen 

 

13.0   Herausnahmen aus Veränderungssperren 

Keine Vorlagen 

 

14.0   Zurückstellung von Baugesuchen 

Keine Vorlagen 

 

15.0   Sonstige Beschlussvorlagen 

Keine Vorlagen 

 

16.0   Anfragen, Anregungen und Verschiedenes 

16.1   Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen 

16.2   Neue Anfragen 

16.3   Anregungen und Verschiedenes 

 

 

 

III.  Öffentlicher  Teil  der  Sitzung 

17.0   Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

 

 

B. Protokoll: 

 

I.  Öffentlicher Teil der Sitzung 

 

1.0 Allgemeiner Teil  

 

 

1.1  Feststellung der Beschlussfähigkeit  

Der Vorsitzende stellt die Beschlussfähigkeit fest, nimmt die Verpflichtung zur gewis-

senhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten gem. § 46 Abs. 6 GO vor und führt folgen-

den Mitgliedsvertreter per Handschlag in sein Amt ein:

Herrn Günther Kämer. 

 

Ferner weist der Vorsitzende darauf hin, dass seitens der Protokollführung Tonauf-

zeichnungen vorgenommen werden. 

1.2  Anträge und Beschlussfassungen zur Tagesordnung 

Die Verwaltung bittet um Absetzung des nachfolgend genannten TOP:

7.3.1  Mdl. Bericht: Sachstand Entwicklung Schlachthofgelände (610)  

Herr Howe bittet darum den TOP 5.1 vorzuziehen, da eine Auszeichnung eines Mit-

arbeiters der Verwaltung durch die St.-Jürgen-Runde vorgesehen sei. 

Herr Lötsch bittet darum, den TOP 11.2 erst am 15.11.2010 zu behandeln, da auch 

dann erst der 2.RNVP behandelt wird. Im Übrigen sollten auch erst die offenen Fra-

gen zum Fahrradparkdeck aus der Sitzung im September beantwortet werden, da

dieses Fahrradparkdeck ja Voraussetzung für einen umgestalteten Bahnhofsvorplatz

sei. 

Herr Rathcke beantragt die Vertagung des TOP 4.2. Der Punkt möge dennoch aufge-

rufen werden, damit Fragen gestellt werden können.  

 

  Der Bauausschuss beschließt die Tagesordnung mit den Änderungen einstim-

mig. 

1.3 Niederschriften, öffentlich

1.3.1  Niederschrift vom 20.09.2010, öffentlicher Teil  

 

Herr Pluschkell bittet darum unter TOP 5.2.5 auf der Seite 13 die Ausführungen in

Bezug auf die dort lebenden Mäuse treffender zu formulieren.

Das Protokoll wird wie folgt geändert: (S.13, 1. Abs. 3. Satz)

[…] „Zudem gebe es auf der geplanten Trasse der Kreisstraße Probleme mit einer

Mäuseart, welche umzusiedeln sei.“

Herr Pluschkell weist in Bezug auf die Ausführungen des Protokolls auf der S. 13 un-

ter TOP 5.2.5, 3. Abs. noch einmal darauf hin, dass dies nicht bedeuten dürfe, dass 

 

BA vom 01.11.2010, ÖT  4

 

 

der Bereich Stadtplanung bis zum Baubeginn lediglich von dieser Thematik unterrich-

tet wird. Vielmehr soll auf eine konkrete Vereinbarung mit der Gemeinde Stockelsdorf

hingearbeitet werden.

Der Bauausschuss beschließt die Niederschrift.

 

1.3.2  Niederschrift vom 04.10.2010, öffentlicher Teil  

Herr Freitag bittet darum, unter TOP 5.2.3 auf der Seite 9 im 2. Absatz die Formulie-

rung in Bezug auf den Fahrradstreifen zu konkretisieren.

Das Protokoll wird wie folgt geändert: (S.9 TOP 5.2.3, 3. Abs., 1. Satz)

„[…]2,5m breiten Fahrradstreifen (Asphalt) zu versehen, um die Akzeptanz und den

Komfort der Fahrradfahrer sowie die Sicherheit für die Fußgänger zu erhöhen.[…]“

Herr Stüttgen bittet darum, die von ihm genannten Argumente zum TOP 4.1 zu er-

gänzen.

Das Protokoll wird wie folgt ergänzt: (S. 6, Mitte)

„Herr Stüttgen weist zudem darauf hin, dass seiner Auffassung nach ein Mangel an

Unterkünften im Niedrigpreis-Segment besteht, wobei im Mittelpreis-Segment eine

nur geringe Auslastung vorherrscht.“

Der Bauausschuss beschließt die Niederschrift.

 

 

2.0 Satzungen/Widmungen/Veränderungssperren  

2.1  Vorhabenbezogener Bebauungsplan 32.56.02 Gneversdorfer Weg/Pflegeheim  

-Aufstellungsbeschluss- (610)  

Beschlussvorschlag: 

 

Für den in der Anlage in Text und Zeichnung dargestellten Geltungsbe-

reich wird: 

1  Gemäß des Antrages der EDG Immobilien GmbH, 24019 Kiel, vom 

12.08.2010 der vorhabenbezogene Bebauungsplan 32.56.02 Gewer-

begebiet Gneversdorfer Weg / Pflegeheim aufgestellt. 

Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Es sollen die planungs-

rechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung eines Pflegezentrums

(Senioren- und Pflegeheim mit Tagespflege, Sozialstation und Pfle-

gehotel) Am Dreilingsberg geschaffen werden. Planungsziel ist die

Berücksichtigung der regionalen Nachfrage nach Angeboten für pfle-

gebedürftige Menschen. 

 

2  Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt 

zu machen. 

 

BA vom 01.11.2010, ÖT  5

 

 

3  Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes einschließlich der Beteiligung 

der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und der sonstigen

Träger öffentlicher Belange soll ein externes Planungsbüro beauftragt

werden. 

4  Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öf-

fentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hin-

blick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Um-

weltprüfung gem. § 4 Abs.1 BauGB soll erfolgen. 

5  Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über 

die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gem. § 3 (1) BauGB

soll durchgeführt werden. 

Herr Pluschkell beantragt die Vertagung des TOP da das Gesamtkonzept für Trave-

münde noch nicht vorliege.  

Nach Debatte wird der Antrag dahingehend konkretisiert, dass die Vorlage zunächst 

um eine Sitzung zu vertagen ist. 

Herr Howe lässt über den Vertagungsantrag von Herrn Pluschkell abstimmen.

Der Bauausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu. 

2.2  Widmung der Straße „An der Rothebek“ (661)  

Beschlussvorschlag: 

 

  Die Widmung der nachfolgend genannten Verkehrsfläche in der   Hansestadt

Lübeck - Gemarkung Genin, Flur 3 - gemäß anl. Plan wird beschlossen: 

* An der Rothebek

Flurstücke 121, 122, 123, 124, 125, 132 und 133.

Die erstmalige Einstufung erfolgt jeweils gemäß §3 Abs. (1), Ziffer

3a StrWG als Gemeindestraße – Ortsstraße.

* Wohnwege nördlich und westlich der Straße An der Rothebek 

Flurstücke 62, 70 tlw., 79 und 89.

Die erstmalige Einstufung erfolgt jeweils gemäß §3 Abs. (1), Ziffer

4b StrWG als Sonstige öffentliche Straße – beschränkt öffentliche

Straße. 

  Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag. 

 

 

3.0  Über- und außerplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln 

Keine Vorlagen

 

 

BA vom 01.11.2010, ÖT  6

 

 

4.0  Planungen, Wettbewerbe und sonstige Beschlussvorlagen 

4.1 -

  

 

 

4.2  Finanzplan/Investitionstätigkeiten 2011-2014  (060) 

 

Beschlussvorschlag: 

 

In den Finanzplan 2011 werden die vom Bereich Haushalt und Steuerung

empfohlenen Maßnahmen und Beträge des Rohentwurfs gem. Anlage 3 für

das Jahr 2011 und für den mittelfristigen Zeitraum bis 2014 aufgenommen. 

 

Herr Freitag erbittet die Begründung zur Maßnahme Kantstraße (S. 154) nachzulie-

fern.

Zur Sanierung des Gustav-Radbruch-Platzes (S. 182) fragt Herr Freitag nach, ob hier

tatsächlich eine grundhafte Sanierung erforderlich sei, worauf Herr Senator Boden

antwortet, dass diese Position lediglich für jenen Fall in der mittelfristigen Finanzpla-

nung zu berücksichtigen ist, dass in 2011/2012 keine Baumaßnahme nach einer

Überplanung stattfindet. 

Weiter fragt Herr Freitag zur Brandenbaumer Landstraße (S. 195) nach, ob trotz der

gem. Begründung geplanten Fahrbahnrandhaltestellen ein Vorbeifahren des nachfol-

genden Verkehrs möglich ist.

Herr Dr. Klotz stellt heraus, dass die Fahrbahn dreistreifig ausgebildet werde, sodass

das Vorbeifahren möglich sei.  

Zum Lindenplatz (S. 128) erbittet Herr Freitag eine Lösung zu finden, welche - trotz

der Mittelverschiebung durch die Finanzwirtschaft – eine möglichst zeitgleiche Sanie-

rung des Lindenplatzes und der Bahnhofsbrücke ermöglicht , sodass dieser Bereich 

nicht über einen so langen Zeitraum Baustelle ist.

Herr Senator Boden teilt mit, dass die Verschiebung der Mittel in erster Linie fiskali-

sche Gründe hätte. Die Maßnahmenzerlegung sei notwendig, um ein bestimmtes In-

vestitionsvolumen nicht zu überschreiten. 

Herr Stetefeld fragt zu den Schulhofflächen (S. 221) nach, was mit den Schulhöfen

vorgesehen sei. Seiner Kenntnis nach werden die Baumaßnahmen trotz Unfallgefahr

fortgesetzt. Herr Schellenberger teilt mit, dass vorgesehen sei, nach Abschluss der

Baumaßnahmen an den Schulen ebenfalls die Schulhöfe zu sanieren.

Herr Howe verweist auf die geänderte Tagessordnung und unterbricht die Debatte an

dieser Stelle. 

 

 

5.0  Mitteilungen und Berichte 

5.1  Mitteilungen des Vorsitzenden 

 

Dorfstraße wird Fahrradstraße;  Auszeichnung von Herrn Fechtel und Frau Hille

ckes 

 

BA vom 01.11.2010, ÖT  7

 

 

Herr Howe lässt über die Worterteilung von Herrn Dr. Koß, Vertreter/ Sprecher der St.

Jürgen Runde, abstimmen.

Der Bauausschuss beschließt die Worterteilung einstimmig.

Herr Howe gibt das Wort an Herrn Dr. Koß.

Herr Dr. Koß bedankt sich, dass die Dorfstraße mit Zustimmung des Bauausschusses

zur Fahrradstraße wurde und speziell bei Herrn Fechtel und Frau Hilleckes von der

Verkehrsplanung für deren Ehrgeiz und Engagement auch an Wochenenden und in

vielen Veranstaltungen vor Ort  sowie für die bürgernahe, konstruktive Zusammenar-

beit und überreicht Herrn Fechtel als Anerkennung den silbernen Drachen der St.

Jürgen Runde.

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

Schreiben der Bürgerinitiative Rettet Lübeck e.V. (BIRL) i.S. Kranenkonvent 

Herr Howe bittet die Verwaltung darum, zur nächsten Sitzung in Sachen Kronenkon-

vent den Sachstand in Bezug auf die Vorwürfe der BIRL in dem an die Verwaltung

gerichteten Schreiben zu berichten.

Herr Senator Boden sagt dies zu.

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis. 

5.2 Sonstige Mitteilungen

  Shuttle-Service in der Adventszeit  

Herr Schünemann teilt mit, dass es der Verwaltung gelungen sei, den Shuttleservice

nunmehr komplett kostenfrei - bisher sei lediglich diskutiert worden, die erhöhte Takt-

frequenz vom Lübecker Einzelhandel erstattet zu bekommen – in der Adventszeit an-

bieten zu können. Das Lübeck Management hat somit auch die Übernahme der Ti-

ckets übernommen.

Bauausschuss nimmt Kenntnis.

Beleuchtung Skateanlage Falkenstraße

Herr Schott berichtet von Vandalismus am Elektro-Schaltkasten der Anlage. Unbe-

kannte haben den Schaltkasten aufgebrochen und gewaltsam die Beleuchtung nach

der auf 22.00 Uhr festgesetzten Zeit wieder eingeschaltet. Dies geschah mehrfach,

sodass der Kasten mit der Beschädigung (aufgrund der hohen Spannung) eine Ge-

fahr für Leib und Leben darstellte. Der Strom wurde in Folge dessen abgeschaltet.

Derzeit werde an einer neuen, aufbruchsicheren Lösung gearbeitet.

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

Termin zur möglichen Umbenennung des Günther-Quandt-Platzes

Herr Dr. Klotz teilt mit, dass am 02.11.2010 der Termin in o.g. Sache stattfindet und

lädt recht herzlich dazu ein.

Herr Lötsch fragt nach, ob an diesem Termin auch die Kosten, welche eine Umbe-

nennung nach sich ziehen würde, genannt werden.

Herr Senator Boden sagt zu, dass auch die Kosten im Detail aufgeführt werden.

 

 

BA vom 01.11.2010, ÖT  8

 

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

LSA Holstenstraße

Herr Dr. Klotz teilt mit, dass die LSA aus personellen sowie aus Gründen mangelnder

Zuarbeit der Lichtsignalbaufirma in diesem Jahr die vierte Fuhrt, in der Holstenstraße

Richtung Holstentor, nicht mehr eingerichtet werden könne. Dies könne erst im

nächsten Frühjahr geschehen. Kurzfristig gebe es jedoch eine Verbesserung an LSA

Holstenstraße/ An der Untertrave. Hierdurch werde der Verkehrsfluss aus der Hol-

stenstraße Richtung Holstentor beschleunigt. Unter Einsatz von Wärmesensoren

können hier voraussichtlich 5 bis 8 Sekunden Grünzeit pro Umlauf gewonnen wer-

den.

Herr Freitag fragt nach, ob die nächste Ampelkreuzung Richtung Lindenplatz eben-

falls in der Lage sei, diesen optimierten Verkehrsfluss abzuwickeln.

Herr Dr. Klotz teilt mit, dass dies abzuwarten sei, nötigenfalls müsse hier nachjustiert

werden. Die Verbesserung diene in erster Linie dem Abfluss von der Holstenstraße in

die Untertrave.

Herr Pluschkell fragt zum Verständnis nach, ob die Fußgängerquerung in der

Schmiedestraße nunmehr vorerst nicht eingerichtet werde.

Herr Dr. Klotz bestätigt dies, die Steuerung dieser LSA und die Koordinierung mit

LSA am Kohlmarkt/ Sandstraße sei noch nicht möglich.

Herr Quirder bedankt sich am Rande dieser Mitteilungen ausdrücklich bei der Verwal-

tung für die Umsetzung der Markierungsarbeiten „Tempo 30“ auf der Fahrbahn in

Schlutup.

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

5.2.1  Strategiekonzept zum Erhalt der biologischen Vielfalt in Lübeck (3.391)  

  Frau Dr. Kühn bringt zum Ausdruck, dass dieses Konzept auf das globale Engage-

ment zum Erhalt der biologischen Vielfalt basiert. Hierbei handle es sich allerdings le-

diglich um ein Konzept, welches die Möglichkeiten zur regionalen Umsetzung dieses

Engagements aufzeigt, nicht aber zur Handlungsgrundlage erklärt wird.

Herr Schubert bringt, mit Blick auf die Aussagen des Bundesumweltministers, seine

Verwunderung über die Einwände der Wirtschaftsförderung und KWL zum Ausdruck.

Frau Dr. Kühn teilt mit, dass auch derart kritische Stellungsnahmen zum Prozess ge-

hören und abzuwägen seien.

Herr Pluschkell fragt nach, ob es nicht grundsätzlich sinnvoller sei, erst eine Abstim-

mung zwischen den betroffenen städtischen Bereichen durchzuführen und erst im

Anschluss den Landschaftsplan – wie hier vorgeschlagen - entsprechend zu än-

dern/ergänzen. Das Ergebnis dürfe nicht sein, dass neben der biologischen Vielfalt

keine gewerbliche Vielfalt mehr möglich ist. 

Frau Dr. Kühn führt aus, dass ein solcher Landschaftsplan einem demokratischen

Prozess unterliegt, an dem die Betroffenen beteiligt werden, bis schließlich eine Ver-

sion vorliegt, die der Bürgerschaft zum Beschluss vorgelegt werden kann.

Auf die Nachfrage von Herrn Lötsch, ob dies bedeute, dass der erst kürzlich be-

schlossene Gesamtlandschaftsplan geändert werden müsse, teilt Frau Dr. Kühn mit,

dass dies i.d.R. nicht erforderlich sei, da der beschlossene Gesamtlandschaftsplan

Übersichtscharakter habe, während die thematischen Fortschreibungen – eine solche

ist für das Konzept zum Erhalt der biologischen Vielfalt geplant – den Gesamtland-

schaftsplan weiter konkretisieren.

  

  Der Bauausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis. 

 

 

BA vom 01.11.2010, ÖT  9

 

 

5.2.2  Mdl. Bericht: „Verkehrskonzept Wohnquartier Falkenstraße“    (610)  

 

Herr Schünemann berichtet von Überlegungen zur Neuordnung des Straßenraumes

im Wohnquartier und welche verkehrlichen Probleme im Quartier bestehen. Hier wer-

den insbesondere der Parkdruck und die Probleme der Rettungsfahrzeuge bei der

Durchfahrt durch das nicht Freihalten von Fahrgassen genannt.

Die Entsorgungsbetriebe Lübeck (EBL) müssten Leitungsarbeiten ausführen, sodass

die Straßen ohnehin aufgenommen werden müssen,  und  es dem FB 5 sinnvoll er-

scheint, in diesem Zusammenhang auch die verkehrliche Situation des Quartiers zu

verbessern.

Derzeit seien in mehreren Quartiersstraßen die Gehwege je Seite 2m und die Fahr-

bahn 6m breit, wobei einseitiges Parken an  einer  Bordsteinkante zulässig sei. Die

andere Seite – jeweils mit bis zu 16 cm hohen Borden - ließe lediglich das Liefern zu,

wobei tatsächlich vor Ort aufgeschultertes Parken stattfinde. 

Die Verwaltung schlägt vor, die Gehwege (in Klinker)beidseitig auf 1,5m zu reduzie-

ren und somit das beidseitige Parken an der Bordsteinkante (in der Fahrbahn und

nicht auf den Gehwegen) zuzulassen; die neue Fahrbahn (wie heute in Granit Groß-

kopfflaster) hätte demnach eine Breite von 7m – die Fahrgasse wäre auf demnach

größer als 3m! Liefern könnte nach Auffassung aller beteiligten Dienststellen zukünf-

tig auch in der Fahrgasse stattfinden. Dadurch ergäben sich 727 echte Parkplätze,

ohne das hierfür eine Beschilderung („freies Parken“ – keine Bewohnerparkrechte!)

notwendig würde, gegenüber den derzeit vorhandenen (inkl. denen, die lediglich Lie-

fern -297 Plätze-  zulassen) 705 Parkplätzen. 

Herr Schünemann stellt die z.zt aktuelle Zeitplanung der BEL vor. 

Die Umgestaltungskosten beliefen sich auf ca. 400.000 EUR pro Straße, im Jahre

2011 würden Planungsmittel i.H.v. ca. 100.000 EUR benötigt, um die noch erforderli-

chen Entwurfplanungen für die Straßenumgestaltung erstellen zu lassen. Folgende

Straßen sind in die Neugestaltungsüberlegungen unmittelbar einbezogen, da sie sehr

ähnliche Straßenquerschnitte haben: Attendornstraße, Travelmannstraße, Perce-

valstraße, Morkerkestraße, Reiherstieg sowie An der Falkenwiese und nördliche Ab-

schnitt des Wakenitzufers.

Herr Maertens fragt nach, ob auch sichergestellt sei, dass die Gehwegbreite die er-

forderliche Breits aufweise, sodass diese auch von Rollstühlen und Kinderwagen un-

gehindert genutzt werden können.

Herr Schünemann teilt mit, dass dies gewährleistet werde, derzeit sind durch das

aufgeschulterte Parken mitunter geringere Gehwegbreiten vorhanden.

Herr Traut regt an, die parkenden Autos in einer Art Tiefgarage unterhalb der Straße

unterzubringen, sodass diese vollständig aus dem Straßenbild verschwinden.

Herr Pluschkell fragt nach, ob dann künftig die Gefahr bestehe, dass die parkenden

KFZ den Bordstein befahren. Herr Schünemann führt aus, dass es sich hierbei um

einen Kompromiss handle. Zum Einen möchte man den Bordstein etwas höher ein-

setzen, um die Gefahr, das KFZ den Gehweg befahren zu minimieren, zum Anderen

möchte man den Passanten die Querung erleichtern und die Borde niedriger einset-

zen. Die vorgeschlagenen 8cm könnten auch geändert werden.

Herr Stüttgen fragt auch mit Blick auf die engen Gassen in der Altstadt nach, ob es

nicht auch möglich wäre schmalere Rettungsfahrzeuge einzusetzen. 

Herr Schünemann teilt mit, dass dies bereits auch in früheren Anfragen zu dem The-

ma Altstadtstraßenbefahrungen geprüft worden sei. Aufgrund der Tatsache, dass die

gesamte Flotte in der Einsatzlogistik gesehen werden muss,  besteht diese Möglich-

keit seines Erachtens nicht. Der vorliegende Entwurf sei  auch frühzeitig mit der Feu-

erwehr abgestimmt, die nach dortigen Vorstellungen  noch breitere Fahrgassen sich

wünschen würden. Dies ist jedoch ohne Inanspruchnahme von privaten Flächen –

und dies ist eine Vorgabe der Konzeption - ebenso wenig umsetzbar wie eine Geh-

wegverbreiterung. 

 

BA vom 01.11.2010, ÖT  10

 

 

Frau Bade fragt nach, ob für RollstuhlfahrerInnen auch gegenüberliegenden Absen-

kungen vorgesehen seien, worauf Herr Schünemann mitteilt, dass diese bei Einmün-

dungen (am Ende der jeweiligen Straße) und an Grundstückeinfahrten vorgesehen

seien. Herr Quirder fragt nach, ob bereits bei den Anwohnern erfragt worden sei, was

jene von dem vorgesehenen Großsteinpflaster für die Straßen halten.

Herr Schünemann weist darauf hin, die Verwaltung wollte dieses Vorhaben – nach er-

folgter Vorabstimmung Mitte des Jahres zwischen den Fachbereichen 5 und 3 - zu-

nächst dem Bauausschuss vorstellen, im Anschluss sollen nach weiterer Konkretisie-

rung der Arbeiten in der eingerichteten Arbeitsgruppe  die Anwohner informiert und

beteiligt werden. 

Herr Stüttgen weist darauf hin, dass Großsteinpflaster für Radfahrer nicht optimal sei

und bittet darum dieses zu berücksichtigen.

Herr Pluschkell fragt noch einmal konkret nach, warum diese Maßnahme nicht von

vorn herein als gemeinsame Maßnahme zwischen den EBL und der HL angesehen

wurde, worauf Herr Dr. Klotz mitteilt, dass der Bereich Verkehr sehr wohl im Rahmen

der gesamtstädtischen Optimierung des Straßen- und Leitungsbaues bzw. im Rah-

men der sog. „Großen Koordinierungsbesprechung“ schon seit langem Kenntnis da-

von habe, aber zum ursprünglich geplanten Starttermin der EBL keine Haushaltsmit-

tel zur Beteiligung habe bereitstellen können. Nun habe man sich darauf verständigt,

dass die EBL diese Maßnahme noch etwas verzögern, sodass eine gemeinsame Lö-

sung auch aus finanztechnischer Sicht der Bauverwaltung möglich erscheine. 

Der Bauausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

 

5.2.3  Regionales Entwicklungskonzept (REK) in Folge einer festen Fehmarnbelt-

Querung – Endbericht – (610)  

 

Herr Lötsch fragt nach, wann mit dem Bericht zu den negativen Konsequenzen zu

rechnen sei bzw. wann hierzu Informationen folgen.

Herr Senator Boden erläutert, es handle sich hierbei um einen Bericht über einen

Prozess. Die Durchfahrt durch den Lübecker Hauptbahnhof sei nicht Bestandteil des

Raumordnungsverfahrens. Es sei lediglich zu entscheiden, welches der vorhandenen

Gleise verwendet werden soll, damit es keine Kollision mit dem Skandinavienkai gibt.

Die HL sei in allen entscheidenden Gruppen in dieser Sache vertreten.

Herr Lötsch konkretisiert, dass es ihm insbesondere darum ginge zu erfahren, wo die

Lärmprobleme zukünftig entstehen bzw. wo  es Auswirkungen auf andere Verkehre,

insbesondere dem Straßenverkehr, gibt.

Herr Quirder erinnert an eine Veranstaltung der IHK, in welcher die Aussage getroffen

worden sei, es ergeben sich keine Effekte auf die Straße. Insofern sei an diesem Be-

richt zu kritisieren, dass dies hier nicht aufgenommen wurde.

Herr Schnabel teilt mit, dass die Bahnknotenpunkte der HL nicht berücksichtigt seien. 

Man wird mit den bestehenden/ vorhandenen Trassen zu Recht kommen müssen.

Der Bauausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis. 

 

 

5.3  Berichte über Verlauf und Ergebnis von Öffentlichkeitsbeteiligungen

  B-Plan Travemünder Landstraße Feuerwehr 

Frau Lorenzen berichtet, dass die Öffentlichkeitsbeteiligung vom 01.11. - 12.11.2010

stattfindet.

B-Plan Gewerbegebiet Gneversdorfer Weg 

Frau Lorenzen teilt mit, dass die Öffentlichkeitsbeteiligung zu diesem B-Plan für die

Zeit vom 15.11. - 26.11.2010 vorgesehen war. 

 

BA vom 01.11.2010, ÖT  11

 

 

Aufgrund der Vertagung des TOP, wird seitens des Bauausschusses darum gebeten

die Öffentlichkeitsbeteiligung zu schieben.

Die Verwaltung sagt dies zu.

Beteiligung Brolingplatz

Herr Schott berichtet, dass die Planungen in der vergangenen Woche im Stadtteil und

Arbeitskreis St. Lorenz Nord vorgestellt wurden.

Der Arbeitskreis zeigte sich grundsätzlich einverstanden.

 

5.4  Eilentscheidungen des Bürgermeisters 

Keine Vorlagen 

 

 

 

6.0  Anfragen, Anregungen und Verschiedenes 

 

6.1  Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen 

 

Lauerweg Beschilderung Seniorenheim

Herr Quirder erinnert an seine Nachfrage zur am 04.10.2010 beantworteten Anfrage

bezüglich der Beschilderung an der Stelle.

Zudem weist Herr Quirder darauf hin, dass die Brandenbaumer Landstraße stark ver-

schmutzt sei, wohingegen eine Reinigung durch das Bauunternehmen stattfinden

müsste.

Dachausbau Schule in Groß Steinrade

Herr Lötsch fragt nach, wann mit einem Bericht zu diesem Thema zu rechnen sei.

Herr Schellenberger sagt dies zur nächsten Sitzung zu.

 

  Der Bauausschuss nimmt Kenntnis. 

6.1.1   Beleuchtung Langer Bogen/ Neuer Schlag, 21.06.2010, TOP 6.2.2, Herr Iwers 

Herr Iwers fragt nach, ob es möglich wäre in der Straße Langer Bogen / Neuer

Schlag Straßenlaternen aufzustellen.

Antwort:

Durch das zuständige Sachgebiet 5.661-2.25 Verkehrswegebeleuchtung wurde die

Situation eingehend geprüft. Es zeigte sich, dass die Straßen Neuer Schlag und Lan-

ger Bogen vollständig beleuchtet sind, mit Ausnahme eines öffentlich gewidmeten

Stichfußweges ausgehend vom Neuen Schlag zu einer Reihenhausanlage. Dieser

Weg wird aber nicht als öffentlicher Weg wahrgenommen, sondern eher als private

Zuwegung zur Reihenhausanlage. Eine zu beleuchtende Wegeverbindung zwischen

den beiden Straßen über öffentliche Flächen gibt es demnach nicht. 

  Auf Nachfrage beim anfragenden Herrn Iwers, welcher Bereich noch zu beleuchten 

sei, wurde von diesem mitgeteilt, dass er dieses selbst auch nicht wisse, sondern ihm

dieses lediglich von Anwohnern dieser Straßen mitgeteilt wurde. Herr Iwers wollte ei-

nen Kontakt zu diesen Anwohnern herstellen und ggf. eine genauere Information ge-

ben. Alternativ wurde die Mobil-Telefonnummer des zuständigen Sachgebietsleiters

übermittelt, um von den Anwohnern eigenständige Hinweise zu erhalten. Da beide

Wege bis jetzt – und damit nach rd. vier Monaten – zu keinen weiteren Hinweisen ge-

 

BA vom 01.11.2010, ÖT  12

 

 

führt haben, wird die Anfrage vom Bereich 5.661 Verkehr nunmehr als erledigt be-

trachtet. 

 

  Der Bauausschuss nimmt Kenntnis. 

 

6.1.2  Material der entsiegelten Fläche im ehemaligen Radweg Dorfstraße, 20.09.2010 

TOP 6.2.3, Herr Howe

Herr Howe fragt nach, was mit dem ursprünglichen Radweg in der Dorfstraße passie-

re. Es sei mitgeteilt worden, dass dieser bestehen bleibe. Herr Howe bittet um Aufklä-

rung, wie dieser Streifen nun angelegt werde, insbesondere welches Material die ent-

siegelte Fläche dann anschließend aufweise. 

Antwort:

Gemeinsam mit der Abteilung 610.4/ Verkehrsplanung im Bereich Stadtplanung und

damit in enger in Abstimmung mit dem Fahrradbeauftragten, der sog. „St.-Jürgen-

Runde“ und dem Anwohnerbeirat der Dorfstraße wurden die entsiegelten Flächen

des ehemaligen Radweges mit Mutterboden aufgefüllt. In diesen Mutterboden wurde

anschließend Rasensamen eingebracht. Sollte dieser bei derzeitiger Witterung nicht

zum Leben erweckt werden, wird im Frühjahr nachgesät.

Die nicht entsiegelten, ehemaligen Radwegflächen können entsprechend der neuen

Verkehrsbeschilderung zum halbseitigen Parken genutzt werden.

 

  Der Bauausschuss nimmt Kenntnis. 

 

6.1.3  Bordhöhen in der Friedhofsallee, 06.09.2010 TOP 6.2.5, Herr Basson  

Herr Basson teilt mit, in der Friedhofsallee 128 seien die Bordsteine ebenerdig der

Straße und bittet um Prüfung der Zulässigkeit. 

Antwort: 

Die angefragte Situation ist vom zuständigen Sachgebiet 5.661-2.23.2 Straßenunter-

haltung West geprüft worden. Bei dem in Rede stehenden Abschnitt auf Höhe der

Friedhofsallee 128 handelt es sich um eine sogenannte Grundstücksüberfahrt. In der

Regel haben Grundstücksüberfahrten eine Bordsteinabsenkung mit einem Vorstand

von 3 cm. Vor Ort zeigt sich, dass sich die Borde vermutlich durch ständiges Überfah-

ren im Laufe der Jahre abgesenkt haben. Der Grund dafür könnte ein nicht vorhan-

denes Borsteinfundament sein. Durch diese Absenkung ist kein Wasserlauf vorhan-

den, so dass Oberflächenwasser bei Starkregen in diesem Bereich tatsächlich regel-

mäßig aufstaut. 

Bei einem Ortstermin am 19.08.2010 – und damit vor der Anfrage des Bauausschus-

ses – hat der verantwortliche Sachgebietsleiter der Hansestadt Lübeck dem Grund-

stückseigentümer bereits mitgeteilt, dass er für die Instandhaltung der Fläche der

Grundstücksüberfahrt einschließlich der Borde eigenverantwortlich zuständig ist. Eine

akute Gefahrenstelle konnte beim Ortstermin gleichwohl nicht erkannt werden.

Was die Frage der Zulässigkeit betrifft, so wird in der Hansestadt Lübeck bei Rad-

wegfurten bzw. Querungen immer eine Bordabsenkung auf Null vorgesehen. Für

Grundstücksüberfahrten gelten demgegenüber aus Gründen der Wasserführung die

o.a. Bordsteinansicht von 3 cm. 

  Der Bauausschuss nimmt Kenntnis. 

 

 

BA vom 01.11.2010, ÖT  13

 

 

6.2 Neue Anfragen 

 

6.2.1  Staus im Bereich der Eric-Warburg-Brücke 

Anfrage: (Herr Pluschkell) 

Immer häufiger und intensiver kommt es im Bereich der Eric-Warburg-Brücke zu

Staus, die sich sowohl auf den (dann nicht) fließenden Verkehr zwischen Lohmüh-

le/Schwartauer Allee und Hafenstraße/Nordlandkai auswirken. Dadurch wird unter

anderem die Erreichbarkeit des Hafens und der Gewerbegebiete beeinträchtigt. Die-

ses vorausgeschickt fragt Herr Pluschkell:

Welche Möglichkeiten zur Verbesserung des Verkehrsflusses gibt es aus Sicht der

Verwaltung, z. B. durch Optimierung der Ampelschaltung, Einsatz eines Verkehrs-

rechners, Ausweisung von Ausweich- und Umgehungsstrecken, andere verkehrslen-

kende oder bauliche Maßnahmen? 

   

6.2.2  Verkehrsbeeinträchtigungen Posener Straße 

Anfrage: (Herr Pluschkell) 

Durch den teilweisen Neubau der Posener Straße kommt es zu erheblichen Ver-

kehrsbeeinträchtigungen. Dieses vorausgeschickt fragt Herr Pluschkell:

Welche Möglichkeiten gibt es, durch eine veränderte Ampelschaltung in den Einmün-

dungsbereichen der Verbindungsstraßen (Hochstraße, Oderstraße usw.) von der Po-

sener Straße zur Schwartauer Landstraße den Verkehrsfluss zu verbessern? 

  

 

6.2.3  Straßenschäden Verbindungsstraße A226 zur Seelandstraße 

Anfrage: (Herr Pluschkell) 

Auf der Verbindungsstrecke  von der A 226 zur Seelandstraße gibt es zwischen der

Straße zum Herrentunnel und der Einmündung in die Seelandstraße Straßenschä-

den, die nach Beobachtung von Anwohnern offenbar durch das Aufsetzen von Lkw-

Aufliegern infolge der engen Kurvenradien entstanden sind. Problematisch ist in die-

sem Zusammenhang offenbar der Umstand, dass die Lkw oftmals situationsbedingt

mit relativ hoher Geschwindigkeit (60 statt 40 km/h) in die Kurven einfahren. Hierzu

fragt Herr Pluschkell:

Sind der Verwaltung die genannten Schäden und deren Ursache bekannt? Wer ist für

die Beseitigung der Schäden verantwortlich? Wie können die Schäden und Gefähr-

dungen künftige vermieden werden (z. B. Schild 40 km/h vorverlegen)?

 

 

6.2.4 Warnbaken 

Anfrage: (Herr Pluschkell) 

Im Verlauf zahlreicher Lübecker Straßen sind seit Monaten bei Sieldeckeln und Gulli-

rosten Warnbaken aufgestellt, ohne dass jedoch zeitnah irgendwelche Bauarbeiten

zu erkennen sind. Dadurch kommt es bei etlichen Autofahrern zu Irritationen. Hierzu

fragt Herr Pluschkell:

Was hat es mit diesen Warnbaken auf sich? Warum stehen sie z. T. wochenlang an

einzelnen Punkten ohne dass es zu Bauarbeiten kommt bzw. ohne dass diese abge-

schlossen werden? Wer ist hierfür verantwortlich? Was wurde bzw. wird dafür getan,

dass diese Warnbaken baldmöglichst abgeräumt werden? 

 

6.2.5  Staus bei den Straßeneinmündungen östlich und westlich des Herrentunnels 

Anfrage: (Herr Pluschkell)  

 

BA vom 01.11.2010, ÖT  14

 

 

Bei den Straßeneinmündungen östlich und westlich des Herrentunnels in die See-

landstraße kommt es immer wieder zu Stausituation, die zum Teil offenbar auf unzu-

reichend dimensionierte Aufstellflächen und Abbiegespuren und ungünstige Ampel-

schaltungen zurückzuführen sind. Dieses vorausgeschickt fragt Herr Pluschkell:

Sind der Verwaltung Verkehrsbehinderungen im vorgenannten Straßenbereich be-

kannt? Wenn ja, worauf führt sie die Behinderungen zurück und was kann aus ihrer

Sicht dagegen unternommen werden? 

 

 

6.2.6 Baustelle Kantstraße 

Anfrage:

Frau Förster weist darauf hin, dass sich in der Kantstraße auf der Seite des Pizzaser-

vices schon seit längerer Zeit eine Baugrube befindet, an der kein Baufortschritt er-

kennbar sei. Dies führe dazu, dass die Lieferverkehre auf der gegenüberliegenden

Seite halten, sodass der Fußweg nicht mehr benutzt werden könne.  

6.2.7 Ortsschilder Lübecks 

Anfrage: 

Herr Pluschkell fragt nach, inwieweit die abgebildeten Ortsschilder (siehe Anlage) der

StVO und VwV-StVO entsprechen bzw. welche Gesetze und VO Abweichungen von

der StVO VwV-StVO ermöglichen. Zudem möchte Herr Pluschkell wissen, wie viele

Ortsschilder in Lübeck im Jahr 2010 erneuert wurden bzw. werden und warum. Auch

die damit verbundenen Kosten sind aufzuführen.

Antwort:

Die Verwaltung sagt eine Beantwortung zu. 

6.2.8  Zugang zur Trave

Anfrage: 

Herr Pluschkell fragt nach, wie weit die Planungen der Verwaltung zur Schaffung pla-

nungs- und besitzrechtlich sowie baulich gesicherter öffentlicher Zugänge zum Trave-

Ufer im Raum Siems / Herrenwyk sind. 

Antwort:

Die Verwaltung sagt eine Beantwortung zu.

 

6.2.9 Radwegmarkierung Beethovenstraße

Anfrage:

  Frau Katzberg fragt nach, wann mit der Fertigstellung zu rechnen sei bzw. wann mit 

einer Entscheidung in Bezug auf die Markierungen auf dem 2. Teil der Beethoven-

straße zu rechnen sei. 

Antwort:

  Die Verwaltung sagt eine Beantwortung zu.

6.2.10  Linksabbieger An der Lohmühle Richtung Max Bahr

Anfrage:

  Frau Katzberg weist darauf hin, dass diese Abbiegespur im Verhältnis zur Abbiege-

spur zum Möbelgeschäft auf der gegenüberliegenden Seite sehr kurz ist und fragt

nach, ob es hier nicht möglich sei, durch Veränderungen in der Markierung eine ver-

längerte Abbiegespur einzurichten. 

 

BA vom 01.11.2010, ÖT  15

 

 

Antwort:

  Die Verwaltung sagt eine Beantwortung zu.

6.2.11 Uferbefestigung Obertrave

Anfrage:

  Herr Stetefeld fragt nach, wie es vorgesehen sei, die neue Uferbefestigung an der

Obertrave zu verfüllen. 

Antwort:

  Die Verwaltung sagt eine Beantwortung zu.

 

6.2.12  Hochspannungsmasten an der Bahnhofsbrücke 

Anfrage:

Herr Stetefeld fragt nach, ob die Errichtung der Oberleitungsmasten neben der Bahn-

hofsbrücke seitens der Bahn mit der HL hinsichtlich der geplanten Verbreiterung der

Bahnhofsbrücke abgestimmt worden seien bzw. ob dadurch womöglich Kosten auf

die HL zukommen.

Antwort:

Die Verwaltung sagt eine Beantwortung zu. 

 

6.2.13  Gelände Güterbahnhof am Retteich 

Anfrage:

Herr Stetefeld, fragt nach ob es zu dem Gelände in Richtung der Gleise derzeit Pla-

nungen gibt, den vorhandenen Parkplatz aufzulösen und das Gelände umzugestal-

ten.

Antwort:

Die Verwaltung sagt eine Beantwortung zu.  

6.2.14 Lübeck Staufrei 

Anfrage:

Herr Pluschkell fragt nach, welchen Stand die die unter Priorität A1 genannten Maß-

nahmen, Dreispuriger Ausbau der Moislinger Allee bzw. Brücke über den Stadtgra-

ben, bzw. die Maßnahme unter der Priorität B2 ÖPNV-Beschleunigung haben.

Antwort:

Die Verwaltung sagt eine Beantwortung zu. 

 

6.3 Anträge 

6.3.1 Einbahnstraßen-Sonderrechte aufheben , Antrag aus der Bürgerschaft vom 

30.09.2010, TOP 4.16, Drs. Nr. 723 

 

Beschlussvorschlag:

 

1. Die Einbahnstraßen-Sonderrechte (Nutzung entgegen der allgemeinen 

Fahrtrichtung) für Taxen werden in folgenden Teilstücken in der Lübe-

cker Innenstadt aufgehoben:

 

 

BA vom 01.11.2010, ÖT  16

 

 

Teilstück Aegidienstraße, zwischen Ecke Königstraße und Ecke

Mühlenstraße.

 

2. Die Einbahnstraßen-Sonderrechte (Nutzung entgegen der allgemeinen 

Fahrtrichtung) für Taxen, Linienverkehr und Lieferverkehr werden in fol-

gendenTeilstücken in der Lübecker Innenstadt aufgehoben:

Teilstück Mühlenstraße, zwischen Ecke Königstraße und

Sandstrasse. 

Herr Schünemann teilt mit, dass der Antrag Verwunderung seinerseits ausgelöst ha-

be, da die geforderten Maßnahmen entweder bereits umgesetzt oder im Rahmen des

Projektes „Mitten in Lübeck“ zur Umsetzung vorgesehen sind.

Der Bauausschuss betrachtet den Bürgerschaftsauftrag einvernehmlich als er-

ledigt.

 

6.3.2  Fahrverbote durchsetzen und Verstöße verstärkt ahnden, Antrag aus der Bürger-

schaft vom 30.09.2010, TOP 4.17, Drs. Nr. 724  

Beschlussvorschlag:

 

1. Das Fahrverbot Kohlmarkt ab Ecke Schmiedestraße wird durchgesetzt 

und verstärkt geahndet. 

2. Das Fahrverbot Königstraße ab Ecke Aegidienstraße bis zur Ecke 

Wahmstraße wird durchgesetzt und verstärkt geahndet.

 

3. Das Fahrverbot Wahmstraße ab Ecke Königstraße bis Ecke Sandstraße 

wird durchgesetzt und verstärkt geahndet. 

 

Der Bauausschuss erklärt sich einvernehmlich für nicht zuständig und verweist

an den federführenden Fachbereich. 

 

Ende des öffentlichen Teils: 17.55 Uhr 

 

Beginn des nichtöffentlichen Teiles: 18.05 Uhr

 

Siehe eigenes Protokoll.

 

Ende des nichtöffentlichen Teiles: 18.30 Uhr 

Beginn des 2. öffentlichen Teiles: 18.30 Uhr 

 

III.  Öffentlicher Teil der Sitzung 

 

 

BA vom 01.11.2010, ÖT  17

 

 

17.0  Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse 

 

Der Bauausschussvorsitzende gibt die im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

und Ergebnisse der Öffentlichkeit bekannt. 

  Er beendet die Sitzung um 18.30 Uhr.

 

Die 

nächste Sitzung des Bauausschusses 

findet am 

15.11.2010 um 16:00 Uhr  

im Foyer der Bauverwaltung 

statt. 

 

 

 

           

            

Carl Howe         Dennis Bössow 

  Vorsitzender des Bauausschusses    Protokollführer 

 

 

 

BA vom 01.11.2010, ÖT  18

 

 

Lübecks Ortseingangsschilder 

Zeichen 310 gemäß § 42 (2) StVO

 

Ausdruck von Systematik und Standardisierung 

 

 

 

 

 

 

 

 

§ 42 Richtzeichen 

 

(1) Richtzeichen geben

besondere Hinweise zur

Erleichterung des Verkehrs. Sie

können auch Ge- oder Verbote

enthalten.

(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat

die durch Richtzeichen nach

Anlage 3 angeordneten Ge- oder

Verbote zu befolgen.

(3) Richtzeichen stehen

vorbehaltlich des Satzes 2 dort,

wo oder von wo an die Anordnung

zu befolgen ist. Soweit die

Zeichen aus Gründen der

Leichtigkeit oder der Sicherheit

des Verkehrs in einer bestimmten

Entfernung zum Beginn der

Befolgungspflicht stehen, ist die

Entfernung zu dem maßgeblichen

Ort auf einem Zusatzzeichen

angegeben.

 

Zeichen 310  

 

Anl. 3 (Richtzeichen) zur StVO:

Die Ortstafel bestimmt:

Hier beginnt eine geschlossene

Ortschaft.

 

 

Fragen mit der Bitte um Beantwortung im Bauausschuss: 

1. Inwieweit entsprechen  die abgebildeten Ortsschilder der StVO und VwV-StVO?

2.  Welche Gesetze und VO ermöglichen Abweichungen von der StVO VwV-StVO?

3.  Wie viele Ortsschilder wurden bzw. werden in Lübeck im Jahr 2010 erneuert?

4.  Warum wurden / werden sie erneuert? Welche Kosten sind damit verbunden?

 

 

VwV-StVO zu den Zeichen 310 und 311 Ortstafel  

 

1  I.   Sie sind ohne Rücksicht auf Gemeindegrenze und Straßenbaulast in der Regel dort

anzubringen, wo ungeachtet einzelner unbebauter Grundstücke die geschlossene

Bebauung auf einer der beiden Seiten der Straße beginnt endet. Ist aus zwingenden

Gründen ein anderer Standort wählen (vgl. z. B. Nummer V zu den Zeichen 274. 276

277: Rn. 5), so kann es sich, freilich in der Regel nur Einfallstraßen größerer Städte,

empfehlen, den ortseinwärts Fahrenden durch das Zeichen 385 zu orientieren. 

2  II.   Die Zeichen sind auf der für den ortseinwärts Fahrer rechten Straßenseite so

aufzustellen, dass sie auch ortsauswärts Fahrende deutlich erkennen kann. Ist das

möglich, so ist die Ortstafel auch links anzubringen. 

3  III.   Das Zeichen 310 soll voll rückstrahlen. 

4  IV.   Die Ortstafel darf auch auf unbedeutenden Straßen nicht fehlen. Nur an nicht

befestigten Feldwegen braucht sie nicht aufgestellt zu werden. 

5  V.   Das Zeichen 310 nennt den amtlichen Namen der Ortschaft und den 

Verwaltungsbezirk. Die Zusätze "Stadt", "Kreisstadt", "Landeshauptstadt" sind 

zulässig. Die Angabe des Verwaltungsbezirks hat zu unterbleiben, wenn dieser den

gleichen Namen wie die Ortschaft hat (z. B. Stadtkreis). Ergänzend auch den höheren

Verwaltungsbezirk zu nennen, ist nur dann zulässig, wenn dies zur Vermeidung einer

Verwechslung nötig ist. 

6     Das Zeichen 311 nennt auf der unteren Hälfte den Namen der Ortschaft oder des

Ortsteils. Dieser Teil des Zeichens 311 ist mit einem roten Schrägbalken, der von

links unten nach rechts oben verläuft, durchstrichen. Angaben über den

Verwaltungsbezirk sowie die in Absatz 1 genannten zusätzlichen Bezeichnungen

braucht das Zeichen 311 nicht zu enthalten. 

7     Die obere Hälfte des Zeichens 311 nennt den Namen der nächsten Ortschaft bzw.

des nächsten Ortsteiles. An Bundesstraßen kann stattdessen das nächste Nahziel

nach dem Fern- und Nahzielverzeichnis gewählt werden. Die Ziele werden auf

gelbem Grund angegeben. Gehört das nächste Ziel zur selben Gemeinde wie die

durchfahrene Ortschaft, so nennt das Zeichen den Namen des Ortsteils auf weißem

Grund. Unter dem Ortsnamen ist die Entfernung in ganzen Kilometern anzugeben. 

8  VI.   Durch die Tafel können auch Anfang und Ende eines geschlossenen Ortsteils 

gekennzeichnet werden. Sie nennt dann am Anfang entweder unter dem Namen der 

Gemeinde den des Ortsteils in verkleinerter Schrift, z. B. "Stadtteil Pasing", "Ortsteil 

Parksiedlung" oder den Namen des Ortsteils und darunter in verkleinerter Schrift den 

der Gemeinde mit dem vorgeschalteten Wort: "Stadt" oder "Gemeinde". Die zweite

Fassung ist dann vorzuziehen, wenn zwischen den Ortsteilen einer Gemeinde eine

größere Entfernung liegt. Die erste Fassung sollte auch dann, wenn die Straße nicht

unmittelbar dorthin führt, nicht gewählt werden. 

9  VII.  Gehen zwei geschlossene Ortschaften oder Ortsteile ineinander über und müssen die

Verkehrsteilnehmer über deren Namen unterrichtet werden, so sind die Ortstafeln für

beide etwa auf gleicher Höhe aufzustellen. Deren Rückseiten sind dann aber nicht

nach dem Zeichen 311 zu beschriften, sondern falls sie nicht freigelassen werden -

gleich den Vorderseiten der rechts stehenden Tafeln (Zeichen 310). 

10 VIII. Bundesstraßen-Nummernschilder (Zeichen 401) und Europastraßen-

Nummernschilder (Zeichen 410) dürfen am Pfosten der Ortstafel nur dann angebracht

werden, wenn an der nächsten Kreuzung oder Einmündung das Zeichen 306

"Vorfahrtstraße" steht. 

11 IX.   Andere Angaben als die hier erwähnten, wie werbende Zusätze und Stadtwappen, 

sind auf Ortstafeln unzulässig.