BA vom 20.03.2006 1
N I E D E R S C H R I F T
über die
57.Sitzung des Bauausschusses
der Hansestadt Lübeck
in der Wahlperiode 2003 / 2008 am Montag,
20.03.2006
um 16.00 Uhr im Foyer des FB 5 – Planen und Bauen - , Mühlendamm 12
- Öffentlicher Teil -
Anwesend :
als Vorsitzender Herr Lötsch
als Ausschussmitglieder Herr Fock - Vertreter
Frau Förster
Herr D. Freitag
Herr Dr. Gulski
Herr Hidir
Herr Howe
Frau Kobbe - Vertreterin
Herr Oldenburg - Vertreter
Herr Pluschkell
Herr Quirder
Herr Schindler
Herr Schultz
Herr Semrau – Vertreter
Herr Traut
Herr Zander
Herr Boden - Senator
Nicht anwesend :
Herren C. Freitag, Dr. Brock, Möller, Tartemann
Ferner nehmen an der Sitzung teil :
Seniorenbeirat Herren Driessen, Magdanz
Fachbereichscontrolling Frau Krabbenhöft
Stadtplanung Herr Weber – Protokollführer
Stadtplanung Herren Jeiler, Schünemann, Frau Lorenzen
GMHL Frau Weise
Verkehr Herr Dr. Klotz
Stadtgrün und Friedhöfe Herr Wirz
Wasser und Hafen Herr Wiese Per-
sonalrat Herr Kölsch
Wirtschaftskoordination Frau Grau
Mitglied der Bürgerschaft Frau Panther-Pätow
Ausschuss f.d. Kurbetriebe Herr Fouquet
Travemünde
BA vom 20.03.2006 2
A. Tagesordnung
I. Öffentlicher Teil der Sitzung
1.0 Allgemeiner Teil
1.1 Feststellung der Beschlussfähigkeit
1.2 Anträge und Beschlussfassungen zur Tagesordnung
1.3 Niederschriften
1.3. 1 Niederschrift vom 06.03.2006, öffentlicher Teil
2.0 Satzungen/Widmungen/Veränderungssperren
2.1 B-Plan 22.54.02 – Große Heidekoppel – Satzungsbeschluss (610)
2.2 B-Plan 02.76.00 – Berliner Straße – Auslegungsbeschluss (610)
2.3 66. F-Planänderung der Hansestadt Lübeck für den Teilbereich „Groß Steinrade / Mo-
rierstraße und B-Plan 23.22.00 – Groß Steinrade / Morierstraße – Aufstellungs- und Ausle-
gungsbeschlüsse (610)
2.4 59. F-Planänderung der Hansestadt Lübeck für den Teilbereich „Gewerbliche Ferien-
hausanlage Priwall“ – Abschließender Beschluss (610)
2.5
2.6 B-Plan 04.38.01 – Lohmühle – Sportanlagen – P+R Satzungsbeschluss
3.0 Über- und außerplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln
3.1 Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für das
Haushaltsjahr 2005 – 2. Halbjahr (FC)
4.0 Planungen, Wettbewerbe und sonstige Beschlussvorlagen
4.1 Umnutzung öffentlicher Grünflächen / Kinderspielplätze (670)
4.2 Hafenflächenerweiterung Vorwerker Hafen – Teerhofsinsel (691)
4.3 Solarenergie in der Hansestadt Lübeck (Bauausschuss)
5.0 Mitteilungen und Berichte
5.1 Mitteilungen des Vorsitzenden
5.2 Sonstige Mitteilungen
5.3 Öffentlichkeitsbeteiligungen, Ankündigung einer Beteiligung
5.4 Eilentscheidungen des Bürgermeisters
5.6 Umgestaltung Königstraße zwischen Aegidienstraße und Wahmstraße (Haerder-Center)
(610)
6.0 Anfragen, Anregungen und Verschiedenes
6.1
Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen
6.2 Neue Anfragen
II. Nichtöffentlicher Teil der Sitzung
7.0 Mitteilungen und Berichte
7.1 Niederschriften
7.1.1 Niederschrift vom 06.03.2006, nichtöffentlicher Teil
7.2 Aktuelle Informationen
7.2.1 ÖPNV / Busshuttle Herrentunnel (661)
8.0 Vergaben von 10.000,- EUR bis 175.000,- EUR (VOB/VOL)
8.1 Siehe Anlage
BA vom 20.03.2006 3
9.0 Vergaben über 175.000.- EUR (VOB/VOL)
9.1 Trockenbauarbeiten Dorothea-Schlözer-Schule (GMHL)
10.0 Aufträge von 5.000,- EUR bis 25.000,- EUR (HOAI...)
10.1 Siehe Anlage
11.0 Aufträge über 25.000,- EUR (HOAI...)
11.1 Topografische Vermessungen zum Aufbau der Digitalen Stadtgrundkarte (DSGK) (661)
12.0 Öffentlich-rechtliche Verträge
Keine Vorlagen
13.0 Herausnahmen aus Veränderungssperren
13.1
Travemünde-Priwall, Seeweg 21 – „Errichtung eines Daches“ (610)
14.0 Zurückstellung von Baugesuchen
Keine Vorlagen
15.0 Sonstige Beschlussvorlagen
15. 2 Nutzungskonzept Holstentorhalle
16.0 Anfragen, Anregungen und Verschiedenes
16.1
Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen
16.2 Neue Anfragen
III. Öffentlicher Teil der Sitzung
17.0 Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
B. Protokoll:
I. Öffentlicher Teil der Sitzung
1.0 Allgemeiner Teil
1.1 Feststellung der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt die Beschlussfähigkeit fest.
1.2 Anträge und Beschlussfassungen zur Tagesordnung
Die Verwaltung beantragt folgende Änderungen der Tagesordnung:
TOP 2.5 – B-Plan 09.04.01 – Hochschulstadtteil, Teilbereich II
wird zurückgezogen
TOP 2.6 – B-Plan 04.38.01 – Lohmühle – Sportanlagen P+R (private Sporthalle )
wird neu in die Tagesordnung aufgenommen
TOP 4.3 – Solarenergie in der Hansestadt Lübeck – Empfehlung des Bauaus-
schusses an die Bürgerschaft
wird neu in die Tagesordnung aufgenommen
TOP 5.3 – Öffentlichkeitsbeteiligungen, B-Plan 22.55.07 – Herrenholz-Süd
(CITTI) Ankündigung der Öffentlichkeitsbeteiligung
wird neu in die Tagesordnung aufgenommen
BA vom 20.03.2006 4
TOP 5.7 – Verlängerung des Travewanderweges zwischen Lachwehr und Wie-
landstraße
wird zurückgezogen
TOP 4.2 – Hafenflächenerweiterung Vorwerker Hafen – Teerhofsinsel
Herr Schindler beantragt für die SPD-Fraktion die Vertagung der Vorlage bis zur
Sommerpause wegen erheblichen Beratungsbedarfes. Die CDU beantragt eine Ver-
tagung, bis ein strategischer Partner für die LHG gefunden ist. Herr Senator Boden
wendet ein, dass die Fortsetzung der Planung aus Gründen der Sicherheit für einen
Partner auch vorher sinnvoll sei. Herr Wiese erläutert, dass die Suche nach einem
strategischen Partner 1½ bis 2 Jahre dauern werde. Für das in 2008 zu beginnende
Planfeststellungsverfahren sind zuvor Untersuchungen erforderlich. Zudem fehle die
Zeit für eine Umweltverträglichkeitsuntersuchung, z.B. hinsichtlich von Alternativen.
Er erläutert, dass es sinnvoll sei, vor der Findung des strategischen Partners die Vor-
lage zu verabschieden, weil die erforderliche Hafenerweiterung dann vorbereitet sei.
Herr Schindler beantragt, dass alle 6 Wochen Bericht erstattet werden soll, ob eine
erneute Beratung notwendig werde.
Herr Senator Boden bekräftigt die Auffassung, dass das Interessenbekundungsver-
fahren zur Partnersuche 2 Jahre dauere und die UVP vorher stattfinden sollte. Für
das Ladegut Papier müsse die LHG jedoch vorher Aussagen treffen können.
Frau Grau verweist darauf, dass die vorhandenen Unternehmen auf der Teerhofsinsel
bei Vertagung auf unbestimmte Zeit einem unüberschaubaren Zeitraum der Unge-
wissheit ausgesetzt würden. Herr Zander erläutert, dass zunächst eine Grundsatz-
entscheidung fällig sei, bevor Geld für z.B. die UVP ausgegeben werden sollte. Herr
Pluschkell unterstützt die Auffassung, die Vertagung auf unbestimmte Zeit vorzuneh-
men, um jederzeit bei Vorliegen neuer Tatsachen die Beratung wieder aufnehmen zu
können. Herr Schindler verweist auf die Erfahrung beim Flughafenverkauf, wo der
neue Investor die Erweiterungsstandorte wählen konnte. Herr Wiese erwähnt, dass
die Teerhofsinsel der letzte Standort der Hafenerweiterung nach Hafenentwicklungs-
plan sei. Die CDU zieht schließlich ihren Antrag auf Vertagung zurück und schließt
sich dem der SPD an.
Der Bauausschuss beschließt die Absetzung der Vorlage. Es soll in etwa 6 wö-
chigen Abständen Bericht erstattet werden und jeweils geklärt werden, ob eine
erneute Beratung notwendig werde.
TOP 5.5 – Verkehrskonzept für den Stadtteil Karlshof :
die CDU beantragt die Vertagung um eine Sitzung.
TOP 15.1 ÖPNV / Busshuttle Herrentunnel (661)
Die Vorlage wird als Bericht unter 7.2.1 im nicht öffentlichen Teil behandelt.
Der Bauausschuss beschließt die Tagesordnung in der Fassung vom
09.03.2006 mit den Änderungen unter Anerkennung der gegebenen Dringlich-
keit der neu aufgenommenen Vorlagen und Berichte einstimmig.
1.3 Niederschriften
1.3.1 Niederschrift vom 06.03.2006, öffentlicher Teil
Herr Hidir verweist darauf, dass er trotz Anwesenheit in der Anwesenheitsliste nicht
erwähnt ist und Herr Lötsch bittet, die Protokollierung des TOP 4.2 um den von ihm in
BA vom 20.03.2006 5
der Sitzung geäußerten Hinweis, dass die geplanten Bänke demontierbar sein sollen,
zu ergänzen.
Der Bauausschuss beschließt die Niederschrift mit den Ergänzungen.
2.0 Satzungen/Widmungen/Veränderungssperren
2.1 B-Plan 22.54.02 – Große Heidekoppel – Satzungsbeschluss, 610
Keine Wortmeldungen.
Der Bauausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, wie folgt zu be-
schließen:
I. Die während der Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) BauGB bzw. der Betei-
ligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB zu dem Entwurf des Bebauungs-
planes 22.54.02 – Große Heidekoppel – vorgebrachten Anregungen von/vom:
1. Stadt Bad Schwartau, vorgebracht mit Schreiben vom 30.01.2006, werden
nicht berücksichtigt.
2. Industrie- und Handelskammer zu Lübeck, vorgebracht mit Schreiben vom
20.02.2006, werden zur Kenntnis genommen;
3. Gemeinde Stockelsdorf, vorgebracht mit Schreiben vom 23.02.3006, wer-
den nicht berücksichtigt.
II Der Bebauungsplan 22.54.02 – Große Heidekoppel – in der vorliegenden Fas-
sung einschließlich Text wird beschlossen. Die Begründung in der vorliegenden
Fassung wird gebilligt.
Der Beschluss ergeht unter Beachtung des § 22 GO (Ausschließungsgründe).
Die Satzung liegt der Urschrift der Niederschrift bei.
2.2 B-Plan 02.76.00 – Berliner Straße – Auslegungsbeschluss, 610
Herr Freitag fragt nach der Bedeutung von „Überplanung“. Herr Senator Boden erläu-
tert, dass das Gelände des vorhandenen Supermarktes in die Planung einbezogen
sei. Der Vertrag laufe aus und die Flächen des Marktes genügen den heutigen An-
sprüchen nicht mehr. Die Realisierung des Vorhabens „Automeile“ auf den Flächen
an der Kreuzung Berliner Straße / Kronsforder Allee ist als 3. Bauabschnitt geplant.
Auf dem Nachbargrundstück an der Kronsforder Allee (ehemaliges Bahnausbesse-
rungswerk) soll ein anderer Markt errichtet werden, die Versorgung des Stadtteils
wird daher zu keinem Zeitpunkt gefährdet.
Herr Howe beantragt, im Bebauungsplan festzusetzen, dass Flachdächer als Grün-
dächer ausgebildet werden sollen, weil diese u.a. der Verbesserung des Kleinklimas
dienten. Herr Lötsch teilt mit, dass die CDU Dachbegrünungen grundsätzlich befür-
worte, will Bauherren die Dachbegrünungen aber nicht vorschreiben.
Der Bauausschuss lehnt den Antrag mehrheitlich ab und beschließt einstim-
mig:
I. Der Bebauungsplan 02.76.00 – Berliner Straße – in der Fassung vom
27.02.2006 einschließlich Text wird als Entwurf beschlossen und ist öffentlich
auszulegen. Die Begründung in der Fassung vom 27.02.2006 wird gebilligt.
II. Sollte der Entwurf des vg. Bauleitplanes nach der öffentlichen Auslegung
gem. § 3 (2) BauGB geändert oder ergänzt werden müssen, ohne dass die
BA vom 20.03.2006 6
Grundzüge der Planung berührt werden, ist eine eingeschränkte Bürgerbetei-
ligung nach § 13 (2) BauGB durchzuführen.
Die Beschlüsse ergehen unter Beachtung des § 22 GO (Ausschließungsgründe).
Die Satzung liegt der Urschrift der Niederschrift bei.
2.3 66. F-Planänderung der Hansestadt Lübeck für den Teilbereich Groß Steinrade /
Morierstraße und B-Plan 23.22.00 – Groß Steinrade / Morierstraße –
Aufstellungs- und Auslegungsbeschlüsse, 610
Herr Freitag fragt, ob Solardächer möglich sind, weil die gestalterischen Festsetzun-
gen keine spiegelnden Oberflächen zulassen. Herr Howe erklärt, dass eine Bürger-
schaftsentscheidung für eine energietechnische Optimierung von Bebauungsplänen
vorliege. Herr Jeiler erläutert, dass das nicht zwingend für jeden B-Plan vorgeschrie-
ben sei und solarenergietechnischen Nutzungen im vorliegenden Bebauungskonzept
möglich seien. Herr Howe beantragt eine energietechnische Optimierung für den Be-
bauungsplan.
Der Bauausschuss lehnt den Antrag mehrheitlich ab.
Frau Förster bittet um Erläuterung zu Pkt 5.6 – Immissionswerten. Herr Senator Bo-
den erläutert, dass die Bedingungen zum Verbleib des Betonwerkes inzwischen ge-
klärt seien und Regelungen getroffen seien, die einen mit der vorgesehen Wohnnut-
zung verträglichen Betrieb ermöglichen. Der Inhalt dieser Regelungen wird dem
Vorhabenträger mitgeteilt und die Begründung entsprechend modifiziert. Herr Traut
fragt nach der Festlegung von Materialien für die Dachdeckung. Herr Jeiler erläutert
dazu, dass – abgestimmt mit dem Bauträger - gerade am Siedlungsrand keine bunte
Mischung von unterschiedlichen Dachfarben in der Ansicht aus der Landschaft er-
scheinen solle. Herr Traut verweist darauf, dass er die Festlegungen als zu umfang-
reich erachte.
Der Bauausschuss beschließt mehrheitlich bei einer Gegenstimme:
I. Für den in der Anlage verbal und zeichnerisch dargestellten Geltungsbereich
werden
1. die 66. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lübeck für
den Teilbereich „Groß Steinrade/ Morier Straße“ und
2. der Bebauungsplan23.22.00 – Groß Steinrade/ Morier Straße – aufgestellt
sowie
3. die in der Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes und
zum Bebauungsplan näher dargestellten Planungsziele angestrebt.
4. Der Aufstellungsbeschluss (vgl. Nr.1 und 2) ist gem. § 2 (1) Satz 1 BauGB
ist ortsüblich bekannt zu machen.
II. Die 66. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lübeck für den
Teilbereich „Groß Steinrade/ Morier Straße“ in der vorliegenden Fassung wird
als Entwurf beschlossen und ist öffentlich auszulegen. Die Begründung in der
vorliegenden Fassung wird gebilligt.
III. Der Bebauungsplan 23.22.00 – Groß Steinrade/ Morier Straße – in der vorlie-
genden Fassung einschließlich Text wird als Entwurf beschlossen und ist öf-
fentlich auszulegen. Die Begründung in der vorliegenden Fassung wird gebil-
ligt.
BA vom 20.03.2006 7
Sollten die Entwürfe des Bauleitpläne nach der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2)
BauGB geändert oder ergänzt werden müssen, ohne dass die Grundzüge der Pla-
nung berührt werden, ist eine eingeschränkte Öffentlichkeits- bzw. Behördenbeteili-
gung nach § 13 (2) BauGB durchzuführen.
Die Beschlüsse ergehen unter Beachtung des § 22 GO (Ausschließungsgrün-
de).
Die Satzung liegt der Urschrift der Niederschrift bei.
2.4 59. F-Planänderung der Hansestadt Lübeck für den Teilbereich Gewerbliche
Ferienhausanlage Priwall – Abschließender Beschluss, 610
Herr Howe stellt anlässlich der in dieser Vorlage ausgewiesenen Ausgleichsflächen
fest, dass der Bauausschuss nicht überschauen könne, wo sich welche Ausgleichs-
flächen befinden und fragt nach einer entsprechenden Liste bei 610 und ob diese
einsehbar sei, da der Vorlage keine Pläne beigefügt sind. Frau Lorenzen erläutert
hierzu, dass für die Flächennutzungsplanänderung der Vorlage noch keine Pläne
beigefügt würden. Die Festsetzung von erforderlichen Ausgleichsflächen erfolge auf
der Ebene der Bebauungspläne. Eine Übersicht der Ausgleichsflächen in Lübeck sei
beim Bereich Naturschutz für jedermann einsehbar.
Der Bauausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, wie folgt zu be-
schließen:
I. Die während der Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) bzw. der öffentlichen
Auslegung nach § 3 (2) BauGB gegen den Entwurf der o. a. 59. Änderung des
Flächennutzungsplanes Gewerbliche Ferienhausanlage Priwall, in der Fassung
vom 2. Februar 2006, vorgebrachten Anregungen von/ vom:
1. Amt für ländliche Räume Kiel, Postfach 2980, 24028 Kiel, vorgebracht mit
Schreiben vom 19.12.2005, werden zu 2. berücksichtigt sowie zu 1. zur
Kenntnis genommen;
2. Forstamt Trittau – Untere Forstbehörde, Postfach 1207, 22943 Trittau, vorge-
bracht mit Schreiben vom 18.11.2005, werden zu 2. berücksichtigt sowie zu 1.
zur Kenntnis genommen;
3. Polizeistation Travemünde, Der Leiter, Sachgebiet 1.3, Possehlstraße 4,
23560 Lübeck, vorgebracht mit Schreiben vom 25.11.2005, wird zu 1. zur
Kenntnis genommen;
4. Stadtverkehr Lübeck GmbH, Ratekauer Weg 1-7, 23554 Lübeck, vorgebracht
mit Schreiben vom 09.12.2005, wird zu 1. zur Kenntnis genommen;
5. Amt Schönberger Land – Der Amtsvorsteher, Postfach 1152, 23921 Schön-
berg, vorgebracht mit Schreiben vom 21.12.2005, wird zu 1. zur Kenntnis ge-
nommen;
6. NABU Schleswig-Holstein, Carlstraße 169, 24537 Neumünster, vorgebracht
mit Schreiben vom 21.12.2005, werden zu 3. berücksichtigt, zu 1., 2., 4., 6.
und 9. nicht berücksichtigt sowie zu 5., 7. und 8. zur Kenntnis genommen;
7. Bereich 3.391 – Naturschutz, Untere Naturschutzbehörde, vorgebracht mit
Schreiben vom 14.12.2005, werden zu 1., 3., 10., 12. und 17. berücksichtigt,
zu 2. und 11. nicht berücksichtigt sowie zu 4., 5., 6., 7., 8., 9., 13., 14., 15., 16.
und 18. zur Kenntnis genommen;
BA vom 20.03.2006 8
8. Bereich 3.392 – Umweltschutz, Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde,
vorgebracht mit Schreiben vom 18.11.2005, wird zu 1. berücksichtigt;
9. Landschaftspflegeverein Dummersdorfer Ufer e.V., Resebergweg 11, 23569
Lübeck, vorgebracht mit Schreiben vom 17.01.2006, werden zu 1. nicht be-
rücksichtigt sowie zu 2., 3., 4., 5. und 6. zur Kenntnis genommen;
10. AG-29, Arbeitsgemeinschaft der anerkannten Naturschutzverbände in
Schleswig-Holstein, Burgstraße 4, 24103 Kiel, vorgebracht mit Schreiben
vom 18.01.2006 werden zu 1. nicht berücksichtigt sowie zu 2., 3., 4., 5. und
6. zur Kenntnis genommen;
11. Bereich 3.820 – Stadtwald, vorgebracht mit Schreiben vom 05.01.2006, wer-
den zu 1. berücksichtigt sowie zu 2. zur Kenntnis genommen;
12. Verein der Priwall Wochenendhausbesitzer e.V., vorgebracht mit Schreiben
vom 23.01.2006, werden zu 1. und 2. zur Kenntnis genommen;
13. Wohnungsunternehmen DENKER GmbH, Roeckstraße 49a, 23568 Lübeck,
vorgebracht mit Schreiben vom 17.01.2006, werden zu 1. und 2. zur Kenntnis
genommen;
Die als Anlagen beigefügten Stellungnahmen werden gebilligt.
II. Die 59. Änderung des Flächennutzungsplanes – Gewerbliche Ferienhausanlage
Priwall - in der vorliegenden Fassung einschließlich Text wird beschlossen. Die
Begründung in der vorliegenden Fassung wird gebilligt.
Der Beschluss ergeht unter Beachtung des § 22 GO (Ausschließungsgründe).
Die Satzung liegt der Urschrift der Niederschrift bei.
2.5 B-Plan 09.04.01 – Hochschulstadtteil, Teilbereich II – erneuter Auslegungsbe-
schluss, 610
zurückgezogen
2.6 B-Plan 04.38.01 – Lohmühle – Sportanlagen – P+R, 610
Herr Jeiler erläutert, dass in der vom Bauausschuss in der letzten Sitzung beschlos-
senen Vorlage versehentlich die private Sporthalle (nur im Plan) als öffentlich ausge-
wiesen sei und bittet den Bauausschuss um erneuten Beschluss des korrigierten Pla-
nes bei ansonsten unveränderter Vorlage.
Der Bauausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig zu beschließen:
Der Bebauungsplan 04.38.01 – Lohmühle – Sportanlagen – Park + Ride – in der Fas-
sung vom 13.02.2006 einschließlich Text wird als Satzung beschlossen. Die Begrün-
dung in der Fassung vom 13.02.2006 wird gebilligt.
DER BESCHLUSS ERGEHT UNTER BEACHTUNG DES § 22 GO (AUSSCHLIES-
SUNGSGRÜNDE)
Die Satzung liegt der Urschrift der Niederschrift bei.
3.0 Über- und außerplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln
BA vom 20.03.2006 9
3.1 Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für
das Haushaltsjahr 2005 – 2. Halbjahr
Herr Freitag fragt zur lfd. Nr. 1 Vermögenshaushalt, warum hier Termine nicht ein-
gehalten wurden und Rückforderungen entstanden sind. Das Fachbereichscontrolling
wird die Frage bis zur Bürgerschaftssitzung beantworten.
Herr Zander fragt zu den lfd. Nrn. 6 und 8 Vermögenshaushalt, welche Umstände zur
Rückzahlung von Fördermitteln geführt hätten. Herr Senator Boden erläutert hierzu,
dass die in der Vorentwurfsphase erstellte Kostenschätzung wegen der in dieser
Phase noch nicht detaillierten Planung von der späteren Abrechnung abweichen kön-
ne und so evtl. Rückzahlungen von Fördermitteln entstehen. Die genaue Beantwor-
tung erfolge schriftlich.
Der Bauausschuss nimmt den Bericht des Fachbereichscontrollings FB 5 vom
zur Kenntnis.
Die Bereiche erläutern nachträglich schriftlich:
Zu Nr. 1. :
HhSt 6150 024 9813. lfd. Nr. 1 (Soziale Stadt), 610:
Die betreffenden Räumlichkeiten in der Dornestraße, die mit Städtebauförderungsmit-
teln umgebaut wurden und somit einer Zweckbindungsfrist von 25 Jahren zur Nut-
zung als Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtung unterlagen, wurden als "Qualifizie-
rungsbüro" (ein Projekt der Jugendarbeit) des Internationalen Bundes genutzt. Die
Arbeit wurde am 01.Oktober 2004 eingestellt, da das Projekt nicht mehr durch den In-
ternationalen Bund finanziert werden konnte. Da trotz intensiver Suche/ Bemühungen
keine andere Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtung als Nachnutzung gefunden wur-
de, mussten die Räumlickeiten quasi "abgelöst" werden, d.h. für die nicht eingehalte-
ne Zweckbindungsfrist Geld zurück erstattet werden.
Zu Nr. 2.:
HhSt 6500 029.9813, lfd. Nr. 6 (Lohmühlenplatz), 661:
Im Bereich des Lohmühlenplatzes (Kreisverkehr) waren in 1991 aus akutem Anlass
Altlasten zu beseitigen. Das Land hatte hierfür - im Vorgriff auf die seinerzeit geplante
Umgestaltung des Kreisverkehrsplatzes zu einer signalgeregelten Kreuzung - För-
dermittel nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz zur Verfügung gestellt. Im
Rahmen der Überarbeitung des Bebauungsplanes Bei der Lomühle/ Stockelsdorfer
wurde die ehemalige Planung geändert und der Kreisverkehrsplatz (in geringfügig
modifizierter Form) beibehalten. Für die aktuelle Umgestaltung des Lohmühlenplat-
zes, einschließlich der Straße Bei der Lohmühle, wurde ein neuer Förderantrag ge-
stellt und bewilligt. Das Land hat die Planungsänderung und die damit verbundene
neue Förderung zum Anlass genommen,
den seinerzeitigen Förderbescheid für die Altlastenbeseitigung aufzuheben und die
an die Stadt gezahlten Fördermittel zurückzufordern. Gegen die Aufhebung des För-
derbescheides ist vom Bereich Verkehr Widerspruch eingelegt worden. Dieser Wi-
derspruch wurde vom Land aus formalen Gründen und mit Hinweis darauf, dass die
Altlastenfläche nunmehr weitgehend außerhalb der Verkehrsfläche des Kreisver-
kehrslatzes - und damit außerhalb der Fördermaßnahme - liegt, abgelehnt.
zu HhSt 6500 019 9813, lfd. Nr. 8 (Wesenberger Straße/Radweg), 661:
Bei Straßenbaumaßnahmen, die vom Land nach dem Gemeindeverkehrs-
finanzierungsgesetz und dem Finanzausgleichsgesetz gefördert werden, wird in der
Regel nach Beendigung der jeweiligen Maßnahme ein Schlussverwendungsnachweis
BA vom 20.03.2006 10
erstellt, in dem sämtliche Kosten (und Einnahmen z.B. gemäß Kommunalabgabenge-
setz Straßenausbaubeiträge von Anliegern ) erfaßt werden, um eine endgültige Ab-
rechnung der Fördermittel durch den Zuschussgeber zu ermöglichen. Im Falle der
Radwegemaßnahme Wesenberger Straße wurde anhand dieser endgültigen Kosten-
ermittlung festgestellt, dass die an die Stadt ausgezahlten Fördermittel den im För-
derbescheid festgelegten Höchstbetrag überschritten hatte. Der Differenzbetrag muß-
te daher an das Land als Zuschussgeber zurückgezahlt werden.
4.0 Planungen, Wettbewerbe und sonstige Beschlussvorlagen
4.1 Umnutzung öffentlicher Grünflächen / Kinderspielplätze, 670
Herr Zander fragt, welche Anregungen und Bedenken von den Bereichen vorgebracht
wurden. Herr Wirz erläutert, dass für die in dieser Vorlage behandelten 15 Spielplätze
vom Bereich Jugend eine Beteiligung nach § 47 f Gemeindeordnung eine Beteiligung
von Kindern und Jugendlichen als erforderlich angesehen werde. Der Bereich Fi-
nanzwirtschaft habe den Hinweis gegeben, dass nur die für die hier aufgelisteten
Plätze erwarteten Einnahmen und nicht generell alle Einnahmen aus Spielplatzver-
käufen für die Instandsetzung anderer Spielplatzflächen verwendet werden sollen.
Die Grundstücke sollen als Bauland verkauft werden. Herr Howe fragt zur Spielplatz-
fläche Ruhleben / Yorckstraße, ob der Wakenitzzugang bleibe, was Herr Wirz mit
dem Hinweis auf den Verbleib des vorhandenen Weges bejaht. Herr Howe bittet, zur
Bürgerschaftsbefassung den Weg auf dem Plan, der öffentlich bleibe, vom zu verkau-
fenden Grundstück abgetrennt darzustellen Auf eine weitere Frage von Herrn Howe,
ob der Weg weiter südlich geführt würde, antwortet Herr Wirz, dass die Grundstücke
hier nicht bis ans Wasser reichen sollen.
Herr Schindler regt an, die Erlöse der Verkäufe der einzelnen Spielplätze im jeweili-
gen Stadtteil zur Modernisierung und Instandsetzung von verbleibenden Spielplätzen
zu verwenden, soweit hier Bedarf bestehe und bittet, in allen Fällen zu prüfen, ob das
der Fall ist. Zum Spielplatz an der Straße „Trentsaal“ sieht er den verbleibenden Weg
zur Straße „Auf dem Vorbeck“ als überflüssig an und regt an, diesen den Eigentü-
mern der angrenzenden Grundstücke anzubieten. Er fragt weiter, wie ausgeprägt das
bisherige Interesse am Erwerb der Spielplatzflächen sei. Herr Wirz erläutert hierzu,
dass nach den Grundstücken an der Yorckstraße zahlreiche Anfragen vorlägen, zum
Spielplatz Wulfseck eine Anfrage, für den Rest noch keine.
Herr Lötsch erklärt für die CDU das sie der Vorlage zustimmen wird, wenn die Erlöse
primär in den Stadtteilen bleiben. Herr Senator Boden sagt dies zu.
Herr Senator Boden teilt mit, dass eine Vermarktung z.B. auf der Immomeile jetzt
durch den Fachbereich 2, Bereich Liegenschaften beginne.
Herr Pluschkell regt an, für die Fläche, die an der Straße „Geleitweg“ verkauft werden
soll, auf dem angrenzenden Schulgelände Ersatz zu schaffen, was Herr Wirz zusagt.
Der Bauausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, wie folgt zu be-
schließen:
1. Die zur Zeit nicht mehr oder geringfügig genutzten bzw. teilweise zurückgebau-
ten Spielplätze
- Ruhleben /yorckstraße
- Kiebitzgasse / Bei den Pappeln
- Im Trentsaal / Wulfeck
- Geleitweg / Rangenberg
werden in ihrer Funktion als öffentliche Grünfläche / Kinderspielplatz aufgege-
ben und für eine bauliche Nutzung veräußert.
2. Die Erlöse, die durch den Verkauf der o.g. Flächen anstehen, werden nicht zur
Haushaltskonsolidierung verwendet, sondern zweckgebunden dem Bereich
BA vom 20.03.2006 11
Stadtgrün und Friedhöfe zusätzlich zu den Haushaltsansätzen zur Sanierung,
Grundüberholung und Entwicklung von Spiel- und Bolzplätzen zur Verfügung
gestellt.
4.2 Hafenflächenerweiterung Vorwerker Hafen – Teerhofsinsel, 691
vertagt
4.3 Solarenergie in der Hansestadt Lübeck, Bauausschuss
Herr Weber erläutert, dass neben dem inzwischen erstatteten Berichtes zur Solar-
energie in Lübeck noch eine Empfehlung des Bauausschusses an die Bürgerschaft
ausstehe, die mit dieser Vorlage ausgesprochen werden soll.
Der Bauausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, wie folgt zu be-
schließen:
Der Bauausschuss empfiehlt der Bürgerschaft, dass sich die Hansestadt Lübeck an
der Initiative „Solar Energie in der Hansestadt Lübeck“ beteiligen möge.
5.0 Mitteilungen und Berichte
5.1 Mitteilungen des Vorsitzenden
Es liegen keine Mitteilungen vor.
5.2 Sonstige Mitteilungen
Es liegen keine Mitteilungen vor.
5.3 B-Plan 22.55.07 – Herrenholz Süd (Citti)
Herr Jeiler teilt mit, dass die Öffentlichkeit vom 27.03. bis 14.04.2006 per Aushang im
Foyer der Bauverwaltung entsprechend § 3 Abs. 1 BauGB beteiligt werden soll.
Herr Pluschkell bemängelt, dass durch den gezeigten Planentwurf für die Parkhaus-
erweiterung der Charakter des Padelügger Weges als grüner, anbaufreier Stadtein-
gang in seinem Charakter erheblich verändert würde. Zudem sei zu erwarten, dass
weitere Baumöglichkeiten entlang des Padelügger Weges künftig wahrgenommen
würden. Herr Jeiler erläutert hierzu, dass bereits im geltenden Bebauungsplan die
Baumöglichkeiten weiter zum Padelügger Weg reichten als die jetzige Bebauung in
Anspruch nehme. Die Erweiterung der Bautiefe für das Parkhaus durch die B-
Planänderung gegenüber dem vorhandenen B-Plan beträgt durchschnittlich 16 Meter.
Als problematisch sieht er die widerrechtliche Ausdünnung der bereits jetzt vorge-
schriebenen intensiven Begrünung entlang der Straße an. Auch der neue Bebau-
ungsplanentwurf enthalte ein Pflanzgebot und führe zu einer Aufwertung des Grün-
streifens durch die beabsichtigte Festsetzung von weiteren Bepflanzungen als Aus-
gleichsmaßnahmen in diesem Grünstreifen. Herr Pluschkell bemängelt die Massivität
einer so dicht an die Straße heranreichenden Bebauung. Herr Senator Boden ver-
weist darauf, dass das neue Gebäude nicht höher sein werde als das alte und eine
Festsetzung der Werbeanlagen im Baugenehmigungsverfahren erfolgen werde.
Herr Schindler verweist auf den durch das neue Parkhaus entstehenden zusätzlichen
Verkehr und fragt, ob dessen Fluss nicht über zusätzliche Ein- und Ausfahrten vom
Padelügger Weg verbessert werden könnte. Herr Senator Boden erläutert, dass am
Padelügger Weg als Haupterschließungsstraße keine Grundstücksein- und –-
ausfahrten angelegt werden. Wenn diese erlaubt würden, müsste sie allen Grundei-
gentümern und Nutzern zugestanden werden, was in der Summe verkehrlich nicht
BA vom 20.03.2006 12
verträglich wäre. Er verweist darauf, dass der Plaza-Markt ursprünglich über eine Zu-
fahrt verfügte, die inzwischen beseitigt sei. Hier sei lediglich ein freier Rechtsabbieger
vor der Ampel Ziegelstraße vorgesehen.
Herr Schultz verweist angesichts der umfangreichen Beratung darauf, dass es sich
nicht um eine Bebauungsplanvorlage handele, sondern lediglich um eine Terminan-
kündigung. Herr Senator Boden bestätigt Herrn Trauts Vermutung, dass eine Tiefga-
rage möglich sei.
Die CDU beantragt eine Unterbrechung der Sitzung, diese erfolgt um 17.19 Uhr. Der
Wiedereintritt in die Tagesordnung erfolgt um 17.27 Uhr mit Weiterberatung des TOP
5.3.
Herr Senator Boden weist Herrn Pluschkell darauf hin, dass Anregungen im gerade
erst beginnenden Planverfahren eingebracht werden können.
Herr Lötsch bittet, den von Herrn Jeiler vorgestellten Zeitplan des B-Planverfahrens
sowie den B-Planentwurf dem Protokoll beizufügen.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
5.4 Eilentscheidungen des Bürgermeisters
Keine Vorlagen
5.5 Verkehrskonzept für den Stadtteil Karlshof
vertagt
5.6 Umgestaltung Königstraße zwischen Aegidienstraße und Wahmstraße (Haer-
der-Center)
Herr Schünemann gibt einen Werkstattbericht zum Thema Umgestaltung eines Ab-
schnitts der Königstraße. Diese Umgestaltung wird erforderlich vor dem Hintergrund
des Projektes Haerder-Center, das nunmehr in die Konkretphase übergeht, nachdem
die Verträge gezeichnet worden sind. Bezogen auf die zukünftige Verkehrsführung im
direkten Umfeld ergeben sich einige Veränderungen bzgl. der Führung der Linien-
busse, der Fahrradfahrer, der Taxen und des Lieferverkehrs, die dem Bauaussschuß
vorgestellt werden sollen, dies gilt auch für den anspruchsvollen Zeitplan und die
notwendigen, vorbereitenden (Bau-)Maßnahmen bzgl. Leitungen, Straßenbau und
Verkehrslenkung.
Herr Schünemann berichtet, dass derzeit in der Sandstraße - neben Taxen- und Rad-
verkehr sowie mit Zeitfenster versehen Lieferverkehr - max. ca. 30 Linienbusse pro
Stunde und Richtung fahren und dort die gleichnamigen Haltestellen bedienen. Künf-
tig sei vorgesehen, dass nur noch ein Nord-Süd-Verkehr stattfindet. Die Fahrtrichtung
Süd-Nord soll in die Königstraße verlegt werden, dafür bedarf es einer Umgestaltung
zumal die hauseigenen Lieferverkehre zum Haerder-Center über die Königstraße aus
Richtung Mühlenstraße kommend anfahren und über eine eigene Zufahrt ins Ge-
bäude fahren – nicht über den bestehenden Blockbinnenhof/ Aegidienstraße, der u.a.
für die Zu - und Abfahrt der Kundentiefgarage (200Plätze) vorgesehen ist und auch
an das elektronische Parkleitsystem Altstadt angeschlossen wird. Der Lieferverkehr
verlässt das Gebäude zur Sandstraße.
Auf der Westseite der Königstraße wird der Fußweg schmaler, auf der Ostseite wird
eine Bushaltestelle mit einer Nutzlänge von ca.70Metern (4Busse gleichzeitig) einge-
richtet; die neue Fahrbreite wächst bis zur Lieferverkehrszufahrt auf 6 Meter; an-
schließend wie bisher 4,00Meter.
Die vorhandene Einbahnstraßenregelung muss zu Gunsten der Verkehrsverdünnung
in der Sandstraße aufgehoben werden; der bisherige Zweirichtungsradverkehr muss
aus Sicherheitsgründen entfallen. Im Eckbereich Königstraße / Aegidienstraße ist ei-
ne Pflasterung vorgesehen, um die neue Funktion diese Königstraßenabschnitts zu
verdeutlichen. Der Rest der Straße soll - wie bisher - asphaltiert werden.
BA vom 20.03.2006 13
Auf Herrn Zanders Frage, warum hier der Straßenquerschnitt anders gestaltet sein
müsse als in Höhe Haltestelle Schrangen, erläutert Herr Schünemann, dass in die-
sem Bereich der Königstraße wesentlich mehr Verkehrsströme auftreten als im ange-
sprochenen Bereich, der in den Nachmittagsstunden auch nur von Zufahrtsberechtig-
ten Kraftfahrzeugen angefahren werden kann; zu beachten ist insbesondere auch die
Parkhauserschließungsroute des Leitsystems Altstadt über Mühlenstraße/ Königstra-
ße/ Aegidienstraße/ Klingenberg, auf der der Parksuchverkehr - zukünftig auch zur
Parkgarage Haerder-Center - geführt wird.
Zur Einrichtung einer angedachten „Fußgängerzone“ in diesem Abschnitt der König-
straße sei eine neue Teileinziehung erforderlich.
Herr Senator Boden ergänzt, dass die geschilderte Verlegung dazu führe, dass in der
Sandstraße für den Einrichtungsbusverkehr nur noch ein deutlich schmalerer Fahr-
streifen benötigt würde, der Rest kann als Fußgängerbereich zur Verfügung stehen.
Herr Schünemann erläutert zudem, dass bereits für den Abbruch des Haerder -
Gebäudes eine Verlegung der Busse erforderlich sei, weil der für die Baumaßnahmen
erforderliche Verkehrsraum für Baufahrzeuge in der Sandstraße bei Zweirichtungs-
busverkehr auch aus Sicherheitsaspekten nicht aufrecht erhalten werden kann. Ins-
gesamt würden durch diese Verkehrsumlegung erhebliche Bauzeiteinsparungen ein-
treten.
Die vorgestellte Lösung ist mit allen Beteiligten einvernehmlich abgestimmt. Um den
angestrebten Abbruchbeginn ab Oktober 2006 zu erreichen, muss die Straße bis zum
15.September 2006 umgebaut sein, und dafür seien noch zahlreiche Planungen und
Vorarbeiten, z.B. Leitungsverlegungen, erforderlich.
Auf Herrn Lötschs Hinweis, dass es sich hier um einen Bericht und keine Vorlage
handele, erläutert Herr Schünemann, dass eine Zustimmung eigentlich nicht erforder-
lich sei und der Bericht nur der Information des Bauausschusses diene. Die erforder-
liche Teileinziehung der Königstraße als rechtlicher Rahmen der Planung gehe aber
selbstverständlich als Vorlage zu gegebener Zeit durch die Gremien.
Herr Schultz fragt, ob es künftig mehr Verstöße gegen das Durchfahrtverbot der Kö-
nigstraße gäbe, wozu Herr Schünemann erläutert, dass die Akzeptanz der angedach-
ten “blauen“ Fußgängerzonenschilder erfahrungsgemäß deutlich größer ist als die in
der Altstadt als “Einfahrtverbot“ aufgestellten “roten“ Verbotsschilder. Da in diesem
Abschnitt der Königstraße vor Jahren bereits das von Herrn Schultz angesprochene
Problem bestand, habe sich die Beteiligten für die vorgestellte Lösung betr. Beschil-
derung mit Teilumbau ausgesprochen.
Herr Pluschkell dankt zunächst der Verwaltung für die qualifizierte Berichterstattung.
Er bezweifelt jedoch die Befahrbarkeit der Kurvenradien mit großen Lkw. Herr Schü-
nemann erläutert, dass dies sehr wohl der Fall sei, weil nicht große Sattelschlepper,
sondern entsprechend kleinere LKW anliefern werden; dies sei dem Investor bekannt.
Herr Pluschkell bemängelt zudem die künftig dann umfangreichen Verkehrsbewe-
gungen im sehr schmalen Straßenabschnitt der Königstraße zwischen Mühlenstra-
ße und Aegidienstraße.
Herr Howe fragt, bis wann die Sandstraße endgültig verkehrsberuhigt sei, wofür Herr
Senator Boden folgende Zeiträume angibt: In 2006 erfolge die Vorplanung, und für
die Haushaltsjahre 2007/2008 und 2009 sei die haushaltsmäßige Ordnung vorgese-
hen. Die Planung zur Umgestaltung der Fußgängerzone Sandstraße müsse fertig
sein, sobald der Bauzaun des Haerder – Centers entfernt werde, weil erst danach die
Fußgängerzone gebaut werden könnte.
Herr Zander teilt mit, dass er eine Vorlage angesichts der umfangreichen geplanten
Umgestaltung für angemessener hielte und bittet außerdem Herrn Schünemann um
Erläuterung, wo künftig Fahrradstellplätze vorgesehen sind. Dieser erklärt, dass an
den Ecken Wahmstraße / Königstraße, Wahmstraße / Nordseite zusammen mit Ta-
xenstand und der Ecke Aegidienstraße / Königstraße Fahrradständer bzw. Ersatz-
standorte vorgesehen sind.
BA vom 20.03.2006 14
Herr Dr. Gulski fragt nach Transportmöglichkeiten des Abbruchmaterials, wozu Herr
Schünemann erläutert, dass der rechte Fahrstreifen und der daneben liegende Geh-
weg an der Sandstraße nach Beseitigung der jetzt dort befindlichen Haltestelle als
Aufstellraum für den Abtransport sowie andere große Baufahrzeuge (Betonmischer)
vorgesehen ist.
Herr D. Freitag fragt, ob der Ausbau der Sandstraße zur Fußgängerzone mit Bus und
Lieferverkehr und Taxen/ Rad genauso vorgesehen sei wie in der Königstraße, was
Herr Schünemann bestätigt. Herrn Freitags Frage, ob die Finanzierung der Maßnah-
me gesichert sei, beantwortet Herr Senator Boden damit, dass die haushaltsmäßige
Ordnung durch Vorziehen von Mitteln aus dem allgemeinen Haushalt vorgesehen sei,
nicht aus dem des Baudezernats zu Lasten anderer Maßnahmen.
Herr Schünemann verweist auf den vorhandenen Zeitdruck der angesprochenen ak-
tuellen Umbaumaßnahme, der einen sehr baldigen Baubeginn der Maßnahmen –
insbesondere der Leitungsträger - erfordere.
Herr Lötsch bittet, alle gezeigten Folien dem Protokoll beizufügen. Herr Senator Bo-
den bittet den Bauausschuss um die generelle Zustimmung zur vorgestellten Pla-
nung, wozu Herr Lötsch erläutert, dass er ein Problem hauptsächlich in der Auswei-
sung der Königstraße als Fußgängerzone, in der gleichzeitig 30 Busse pro Stunde
und andere Verkehrsteilnehmer unterwegs seien, sehe. Herr Senator Boden teilt mit,
dass im Rahmen der Vorlage des Teileinziehungsverfahrens dazu umfangreiche Er-
läuterungen erfolgen sollen.
Herr Lötsch bittet zu prüfen, ob die Einrichtung der Busfahrmöglichkeiten ohne Aus-
weisung einer Fußgängerzone möglich ist. Herr Schünemann erläutert, dass er im
Rahmen der Bauausschusssitzung am 24.04.2006 Alternativen dargestellt werden
ggfs. in Zusammenhang mit der Vorlage zur angesprochenen Teileinziehung.
Herr Zander verweist abschließend darauf, dass keine Zustimmung zum Bericht ge-
fordert sei und auch nicht gegeben werden könne, während Herr Schindler für die
SPD die Lösung insgesamt als sehr sinnvoll ansieht.
Der Bauausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.
5.7 Verlängerung des Travewanderweges zwischen Lachswehr und Wielandstraße
wird abgesetzt
6.0 Anfragen, Anregungen und Verschiedenes
6.1 Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen
Anfragen in der Sitzung am 06.02.2006, Frage 6.2.12
Herr Pluschkell verweist darauf, dass er in o.a. Sitzung nach Erhöhung des Ver-
kehrsaufkommens im Gneversdorfer Weg und entsprechenden Maßnahmen ange-
sichts der K 20 - Sperrung gefragt habe. Herr Schünemann erklärt, dass diese Frage
schriftlich beantwortet werde.
6.2.12 Parkplatz Baggersand, Frau Panther-Pätow, 661
Frau Panther-Pätow bittet zu klären, ob es richtig sei, dass die ihr im Bauausschuss
gegebene Antwort, dass durch den umgestalteten Baggersand-Parkplatz (neue Zu-
und Abfahrt zur Travemünder Landstraße) eine Befahrbarkeit für (gem. Bauaus-
schussprotokoll ) Linienbusse gegeben bzw. erfolgt sei, zutreffend ist.
Antwort:
Herr Dr. Klotz erläutert kurz die einzelnen Baumaßnahmen an den Zufahrten und auf
dem Platz, die durchgeführt wurden, um eine Entlastung der Altstadtstraßen vom all-
BA vom 20.03.2006 15
gemeinen Kfz-Verkehr zu erreichen und die Anfahrbarkeit von der Travemünder
Landstraße direkt zu ermöglichen. Herr Schünemann ergänzt, dass im Protokoll ver-
sehentlich Linien busverkehr protokolliert wurde, richtigerweise muss es Reise bus-
verkehr (Busparkplätze sind auch bei der vorgesehenen Parkraumbewirtschaftung
vorgesehen) heißen. Für den Linienbusverkehr wird auf der Grundlage der vorhande-
nen Beschlüsse zur Linienführung in punkto Priwallvorplatz sowie Vogteistraße und in
Zusammenhang mit den vorgenannten Baumaßnahmen Baggersandparkplatz eine
neue Verknüpfungshaltestelle für alle Linienbusse an der Travemünder Landstraße in
Höhe der Einmündung des Teutendorfer Weges erstellt. Für die Überfahrung des
Parkplatzes gibt es keine Konzession für Linienbusse, zumal die Straßen Baggersand
und Travemünder Landstraße in diesem Abschnitt Kreisstraßen bleiben.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis
6.3 Priwallfährvorplatz, Fußgängerüberweg, Herr Howe, zuletzt 06.03.2006, 661
Herr Howe bemängelt die auf seine o.a. Anfrage gegebene Antwort und bitte, eine
ebene Querung einzurichten. Herr Magdanz vom Seniorenbeirat befindet die vorhan-
dene Überquerung für Ältere ebenfalls ungeeignet.
Antwort:
Herr Senator Boden berichtet von einem eigenen Ortstermin und teilt die geäußerten
Bedenken nicht. Er vergleicht die Situation mit Verkehrsanlagen in der Altstadt und
kommt zu dem Schluss, dass hier keine Änderungen erforderlich seien.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
6.2 Neue Anfragen
6.2.1 Verlagerung TTHC, Herr Howe, 610.2
Herr Howe bittet um Darstellung, wo der neue Tennisplatz des TTHC angeordnet sei,
wie viele Parkplätze entstehen, ob eine Halle errichtet werden soll und wie das dafür
erforderliche B-Planverfahren ablaufen soll.
Herr Senator Boden antwortet, die Verlagerung des TTHC sei Teil eines ganzen Pa-
ketes für Travemünde und eine Lösung für die TTHC-Verlagerung sei vom Projekt-
entwickler gefordert. Die Hansestadt Lübeck sieht keine Notwendigkeit, die Verlage-
rung zu planen. Herr Senator Boden weist darauf hin, dass sich noch eine Vorlage
zur Vergabe der Flächen Baggersand / Fischereihafen, TTHC und Parkhaus Paul-
Brümmer-Straße durch den Fachbereich 5 und zum Aqua-Top vom Fachbereich 2 in
Bearbeitung befände.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
Herr Pluschkell erhält einen Ordnungsruf des Vorsitzenden.
6.2.2 Neuer Radweg an der Arnimstraße, Frau Förster, 661
Der Radweg an der Haltestelle Lauerhofstraße wurde hinter das Wartehäuschen ver-
schwenkt, so dass bei Fahrt stadtauswärts keine freie Sicht mehr vorhanden ist. Am
Wartehäuschen angebrachte Werbetafeln verhindern zudem jeden Durchblick. Die
kleinen Deckel der Absperrventile im neuen Belag des Radweges sind nicht ebener-
dig verlegt, wodurch starke Unebenheiten entstanden sind. Da der Weg an dieser
BA vom 20.03.2006 16
Stelle stark abschüssig ist und entsprechend schnell gefahren wird, führt das zu ge-
fährlichen Situationen.
6.2.3 Am Kolk, Kleine Petersgrube, Herr Pluschkell, 610
Herr Pluschkell bemängelt, dass es in den beiden Straßen keinen Fußweg gebe. Herr
Schünemann kündigt einen gemeinsamen Bericht mit 661unter TOP 5 an.
6.2.4 Fischereihafen Travemünde, Frau Panther-Pätow, 661
Im Bereich des Fischereihafens gibt es keine öffentlichen Papierkörbe. Ebenso gibt
es keine Möglichkeit, die bekannten Plastikbeutel für Hundekot zu erlangen. Ist es
möglich, dass die Bauverwaltung
1. dort Papierkörbe – erforderlich sind mindestens 4, besser 5 Stück anbringen
lässt oder
2. kann die Bauverwaltung diesen Missstand aufgreifen und die zuständigen Ämter
bitten, dort eine touristisch bessere Lösung zu installieren.
6.2.5 Verlängerung P.-Brümmer-Straße, Fr. Panther-Pätow, 610
Frau Panther-Pätow bittet, über das ihres Erachtens weitgehend fertig gestellte Pro-
jekt Verlängerung Paul-Brümmer-Straße / ZOB / Strandbahnhof vor dem Bauaus-
schuss einmal zu berichten oder berichten zu lassen.
Ende des öffentlichen Teils: 18:35 Uhr
Beginn des nichtöffentlichen Teiles: 18:35 Uhr
Siehe eigenes Protokoll.
Ende des nichtöffentlichen Teiles: 19.05 Uhr
Beginn des 2. öffentlichen Teiles: 19.10 Uhr
III. Öffentlicher Teil der Sitzung
17.0 Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
Der Bauausschussvorsitzende gibt die im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
und Ergebnisse der Öffentlichkeit bekannt.
Er beendet die Sitzung um 19:10 Uhr.
Die nächste Sitzung des Bauausschusses findet am
24.04.2006
um 16:00 Uhr
im Foyer der Bauverwaltung statt.
gez. Christopher Lötsch gez. Wolfgang Weber
Vorsitzender des Bauausschusses Protokollführer
Anlage: Beantwortung von Anfragen
BA vom 20.03.2006 17
Anlage zum Protokoll der Bauausschusssitzung vom
20.03.2006
Öffentlicher Teil
6.0 Anfragen, Anregungen und Verschiedenes
6.1 Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen, unbeantwortet
Anfragen in der Sitzung am 06.02.2006, Frage 6.2.12
Herr Pluschkell verweist darauf, dass er in o.a. Sitzung nach Erhöhung des Ver-
kehrsaufkommens im Gneversdorfer Weg und entsprechenden Maßnahmen ange-
sichts der K 20 - Sperrung gefragt habe. Herr Schünemann erklärt, dass diese Frage
schriftlich beantwortet werde.
Antwort:
Durch die Sperrung der K20 (Travemünder Landstraße) als Zu- und Abfahrt von und
nach Travemünde hat sich das Verkehrsaufkommen im Gneversdorfer Weg von ca.
9000 Kfz/d auf ca. 13000 Kfz/d erhöht.
Der Arbeitskreis für Verkehrsfragen hat sich in seinen letzten Sitzungen mit Maß-
nahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse im Gneversdorfer Weg ab-
schließend befasst. Hierzu bildeten auch die vom Ortsverband Travemünde entge-
gengebrachten Wünsche (öffentliche Veranstaltung des Ortsrates am 11.01.2006 Re-
ferent Herr Schünemann) die Grundlage.
Im Einzelnen wurden die folgenden Dinge vereinbart, bzw. angekündigt:
1. Deckensanierung
Für den Abschnitt Moorredder - Torstraße ist eine Deckensanierung durch den
Bereich Verkehr im Herbst 2006 vorgesehen.
2. Fußgängerquerungshilfe
Im Bereich Hausnr. 33 ist der Einbau einer Mittelinsel als Querungshilfe für die
Fußgänger vorgesehen.
Der Bereich Verkehr wird prüfen, ob ein provisorischer Einbau kurzzeitig erfolgen
kann, damit bis zur anstehenden Deckensanierung (s. Pkt. 1) im Herbst und dem
dann vorzunehmenden endgültigen Einbau eine Querungssicherung bereits vor-
handen ist.
3. Einmündungen Ringstraße
Die Prüfung hat ergeben, dass für aus der Ringstraße abbiegende Fahrzeuge
nach Auffassung der Arbeitskreisteilnehmer sich die Situation nach Schließung
der K20 als Zufahrtsstraße nach Travemünde wohl verschlechtert haben mag,
die Phasen der angrenzenden Signalanlagen ausreichend Lücken im Verkehr
bilden, die das Abbiegen ermöglichen. Auch der Einbau der Mittelinsel (s. Pkt. 2)
kann eine Verbesserung mit sich bringen, so dass vorerst keine weiterer Hand-
lungsbedarf gesehen wird.
4. Kreuzung Moorredder/Am Dreilingsberg
Zur Verbesserung der Abfahrt aus Travemünde insbesondere nach Großveran-
staltungen wird zweispuriges Fahren im Gneversdorfer Weg befürwortet. Da zu
dieser Zeit mit weniger Abbiegeverkehr sowohl in den Moorredder als auch in
Richtung Praxisklinik zu rechnen ist, werden die Beeinträchtigungen des Gera-
deausverkehrs als gering eingeschätzt.
Der Arbeitskreis kommt wegen der Knotengeometrie darin überein, die Linksab-
biegespur auch für den Geradeausverkehr freizugeben. Diese Maßnahme soll
vorerst als Test eingeführt werden. Eine dauerhafte Markierung kann dann im
Zuge der Deckensanierung, die sich an den Knotenpunkt anschließt, erfolgen.
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet die vereinbarte Markierung an.
5. Moorredder; Gneversdorfer Weg
BA vom 20.03.2006 18
Für die Kreuzungszufahrt vom Moorredder zum Gneversdorfer Weg wurde eben-
so das zweispurige Ausfahren stadtauswärts gewünscht.
Hier ist festzustellen, dass durch die alleinig auf der rechten Spur vorhandene
Markierung eines Rechtspfeiles auch das Abbiegen von der linken Spur nach
rechts möglich ist, diese allerdings kaum genutzt wird.
Der Arbeitskreis ist darin übereingekommen, durch eine Einordnungstafel auf
diese Möglichkeit hinzuweisen. Eine Markierung eines Pfeiles ist nicht möglich,
da von der linken Spur auch geradeaus und links ab gefahren werden kann.
Zusätzlich zu der Einordnungstafel mit Standort im Bereich der Tankstelle ordnet
die Straßenverkehrsbehörde eine Leitlinie für die Rechtsabbieger im Einmün-
dungsbereich an.
6.1 Fördermittel (Herr Zander), FBC (06.02.2006)
Welche Fördermittel gibt es? Wie werden sie abgerufen? Gibt es einen „Koordinator“,
der sich intensiv mit auszuschöpfenden Fördertöpfen befasst? Wenn nein, warum
nicht?
Antwort:
Die Beantwortung befindet sich noch in Bearbeitung.
6.2 Neue unbeantwortete Anfragen
6.2.2 Neuer Radweg an der Arnimstraße, Frau Förster, 661
Der Radweg an der Haltestelle Lauerhofstraße wurde hinter das Wartehäuschen ver-
schwenkt, so dass bei Fahrt stadtauswärts keine freie Sicht mehr vorhanden ist. Am
Wartehäuschen angebrachte Werbetafeln verhindern zudem jeden Durchblick. Die
kleinen Deckel der Absperrventile im neuen Belag des Radweges sind nicht ebener-
dig verlegt, wodurch starke Unebenheiten entstanden sind. Da der Weg an dieser
Stelle stark abschüssig ist und entsprechend schnell gefahren wird, führt das zu ge-
fährlichen Situationen.
Antwort:
Der Bereich Verkehr hat den Sachverhalt überprüft. Es ist zutreffend, dass die Sicht
auf entgegenkommende Radfahrer im Bereich der Haltestelle eingeschränkt ist.
Radverkehrsunfälle sind der Polizei im letzten Jahr nicht bekannt geworden. Gleich-
wohl wird der Bereich Verkehr aufgrund der festgestellten Sichtprobleme die optische
Führung durch zusätzliche Leiteinrichtungen (Fahrradbügel) sowie durch Ergänzung
der vorhandenen Markierung (Fahrrad-Piktogramme mit Richtungspfeilen) verbes-
sern.
6.2.3 Am Kolk, Kleine Petersgrube, Herr Pluschkell, 610 / 661
Herr Pluschkell bemängelt, dass es in den beiden Straßen keinen Fußweg gebe.
Antwort:
Herr Schünemann kündigt einen gemeinsamen Bericht mit 661unter TOP 5 an.
6.2.4 Fischereihafen Travemünde, Frau Panther-Pätow, 661
Im Bereich des Fischereihafens gibt es keine öffentlichen Papierkörbe. Ebenso gibt
es keine Möglichkeit, die bekannten Plastikbeutel für Hundekot zu erlangen. Ist es
möglich, dass die Bauverwaltung
1. dort Papierkörbe – erforderlich sind mindestens 4, besser 5 Stück anbringen
lässt oder
2. kann die Bauverwaltung diesen Missstand aufgreifen und die zuständigen Ämter
bitten, dort eine touristisch bessere Lösung zu installieren.
Antwort:
BA vom 20.03.2006 19
Die Travemünder Hafenflächen werden von der LHG verwaltet. Die LHG hat auf ent-
sprechende Nachfrage mitgeteilt, dass im Bereich des Fischereihafens die dortigen
Kiosk- und Verkaufsstandbetreiber vertraglich verpflichtet sind, Abfallbehälter aufzu-
stellen. Die LHG wird aufgrund des Hinweises überprüfen, ob dieser Verpflichtung in
angemessenem Umfang gefolgt wird und ob ggfls. zusätzlicher Bedarf an
Abfallbehältern besteht. Falls erforderlich, beabsichtigt die LHG weitere Abfallbehälter
aufzustellen.
6.2.5 Verlängerung P.-Brümmer-Straße, Fr. Panther-Pätow, 610
Frau Panther-Pätow bittet, über das ihres Erachtens weitgehend fertig gestellte Pro-
jekt Verlängerung Paul-Brümmer-Straße / ZOB / Strandbahnhof vor dem Bauaus-
schuss einmal zu berichten oder berichten zu lassen.
Antwort:
Eine mündliche Vorstellung des Projektes erfolgt im BA im April 2006.