Auszug - Importierte Niederschrift  

Bauausschuss
TOP: Ö 1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 20.03.2006 Status: öffentlich
Zeit: Anlass: Sitzung
 
Beschluss


BA vom 20.03.2006  1

 

N I E D E R S C H R I F T 

über die 

57.Sitzung des Bauausschusses   

der Hansestadt Lübeck 

in der Wahlperiode 2003 / 2008 am Montag, 

20.03.2006 

um  16.00  Uhr im Foyer des FB 5 – Planen und Bauen - , Mühlendamm 12  

 

- Öffentlicher Teil - 

Anwesend : 

als Vorsitzender    Herr Lötsch

als Ausschussmitglieder    Herr Fock - Vertreter

    Frau Förster

    Herr D. Freitag

    Herr Dr. Gulski 

Herr Hidir 

          Herr Howe 

Frau Kobbe - Vertreterin 

          Herr Oldenburg - Vertreter 

Herr Pluschkell

Herr Quirder 

          Herr Schindler

          Herr Schultz

          Herr Semrau – Vertreter 

Herr Traut 

          Herr Zander 

Herr Boden - Senator

 

 

 

Nicht anwesend  :  

Herren C. Freitag, Dr. Brock, Möller, Tartemann 

 

 

Ferner nehmen an der Sitzung teil : 

Seniorenbeirat      Herren Driessen, Magdanz

Fachbereichscontrolling    Frau Krabbenhöft

Stadtplanung        Herr Weber – Protokollführer

Stadtplanung        Herren Jeiler, Schünemann, Frau Lorenzen 

GMHL         Frau Weise

Verkehr        Herr Dr. Klotz

Stadtgrün und Friedhöfe    Herr Wirz

Wasser und Hafen      Herr Wiese              Per-

sonalrat        Herr Kölsch 

Wirtschaftskoordination    Frau Grau

Mitglied der Bürgerschaft    Frau Panther-Pätow

Ausschuss f.d. Kurbetriebe    Herr Fouquet

Travemünde

 

 

BA vom 20.03.2006  2

 

A. Tagesordnung 

 

I.  Öffentlicher  Teil  der  Sitzung 

 

1.0  Allgemeiner Teil 

 

1.1  Feststellung der Beschlussfähigkeit 

1.2  Anträge und Beschlussfassungen zur Tagesordnung 

1.3  Niederschriften 

1.3. 1 Niederschrift vom 06.03.2006, öffentlicher Teil 

2.0 Satzungen/Widmungen/Veränderungssperren

2.1  B-Plan 22.54.02 – Große Heidekoppel – Satzungsbeschluss (610) 

2.2  B-Plan 02.76.00 – Berliner Straße – Auslegungsbeschluss (610) 

2.3  66. F-Planänderung der Hansestadt Lübeck für den Teilbereich „Groß Steinrade / Mo-

rierstraße und B-Plan 23.22.00 – Groß Steinrade / Morierstraße – Aufstellungs- und Ausle-

gungsbeschlüsse (610)

2.4   59.  F-Planänderung  der  Hansestadt  Lübeck  für  den  Teilbereich  „Gewerbliche  Ferien-

hausanlage Priwall“ – Abschließender Beschluss (610) 

2.5   

2.6  B-Plan 04.38.01 – Lohmühle – Sportanlagen – P+R Satzungsbeschluss 

 

3.0 Über- und außerplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln 

3.1  Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für das 

Haushaltsjahr 2005 – 2. Halbjahr (FC) 

 

4.0  Planungen, Wettbewerbe und sonstige Beschlussvorlagen 

4.1  Umnutzung öffentlicher Grünflächen / Kinderspielplätze (670) 

4.2  Hafenflächenerweiterung Vorwerker Hafen – Teerhofsinsel (691) 

4.3  Solarenergie in der Hansestadt Lübeck (Bauausschuss) 

5.0 Mitteilungen und Berichte  

5.1  Mitteilungen des Vorsitzenden 

5.2  Sonstige Mitteilungen 

5.3  Öffentlichkeitsbeteiligungen, Ankündigung einer Beteiligung 

5.4  Eilentscheidungen des Bürgermeisters  

5.6  Umgestaltung Königstraße zwischen Aegidienstraße und Wahmstraße (Haerder-Center) 

(610)

6.0 Anfragen, Anregungen und Verschiedenes  

6.1

Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen 

6.2  Neue Anfragen 

 

II.  Nichtöffentlicher  Teil  der  Sitzung  

7.0  Mitteilungen und Berichte 

7.1  Niederschriften 

7.1.1  Niederschrift vom 06.03.2006, nichtöffentlicher Teil 

7.2  Aktuelle Informationen 

7.2.1 ÖPNV / Busshuttle Herrentunnel (661) 

 

 

8.0 Vergaben von 10.000,- EUR bis 175.000,- EUR (VOB/VOL) 

8.1  Siehe Anlage

 

 

BA vom 20.03.2006  3

 

9.0  Vergaben über 175.000.- EUR (VOB/VOL) 

9.1 Trockenbauarbeiten Dorothea-Schlözer-Schule (GMHL) 

 

10.0 Aufträge von 5.000,- EUR bis 25.000,- EUR (HOAI...) 

10.1 Siehe Anlage

 

 

11.0 Aufträge über 25.000,- EUR (HOAI...)

11.1  Topografische Vermessungen zum Aufbau der Digitalen Stadtgrundkarte (DSGK) (661) 

12.0 Öffentlich-rechtliche Verträge

Keine Vorlagen

13.0 Herausnahmen aus Veränderungssperren

13.1

Travemünde-Priwall, Seeweg 21 – „Errichtung eines Daches“ (610) 

14.0 Zurückstellung von Baugesuchen

Keine Vorlagen

15.0 Sonstige Beschlussvorlagen

15. 2 Nutzungskonzept Holstentorhalle

16.0 Anfragen, Anregungen und Verschiedenes

16.1

 

Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen 

16.2  Neue Anfragen 

 

III.  Öffentlicher  Teil  der  Sitzung  

17.0 Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse 

 

 

B. Protokoll: 

 

I.  Öffentlicher Teil der Sitzung 

 

1.0  Allgemeiner Teil  

1.1  Feststellung der Beschlussfähigkeit  

Der Vorsitzende stellt die Beschlussfähigkeit fest. 

1.2  Anträge und Beschlussfassungen zur Tagesordnung 

Die Verwaltung beantragt folgende Änderungen der Tagesordnung: 

TOP 2.5 – B-Plan 09.04.01 – Hochschulstadtteil, Teilbereich II 

wird zurückgezogen

TOP 2.6 – B-Plan 04.38.01 – Lohmühle – Sportanlagen P+R (private Sporthalle ) 

wird neu in die Tagesordnung aufgenommen 

TOP  4.3  –  Solarenergie  in  der  Hansestadt  Lübeck  –  Empfehlung  des  Bauaus-

schusses an die Bürgerschaft   

wird neu in die Tagesordnung aufgenommen

TOP  5.3  –  Öffentlichkeitsbeteiligungen,  B-Plan  22.55.07  –  Herrenholz-Süd     

(CITTI) Ankündigung der Öffentlichkeitsbeteiligung 

wird neu in die Tagesordnung aufgenommen

 

 

BA vom 20.03.2006  4

 

TOP 5.7 – Verlängerung des Travewanderweges zwischen Lachwehr und Wie-

landstraße  

wird zurückgezogen

TOP 4.2 – Hafenflächenerweiterung Vorwerker Hafen – Teerhofsinsel  

Herr  Schindler  beantragt  für  die  SPD-Fraktion  die  Vertagung  der  Vorlage  bis  zur 

Sommerpause wegen erheblichen Beratungsbedarfes. Die CDU beantragt eine Ver-

tagung, bis ein strategischer Partner für die LHG gefunden ist. Herr Senator Boden 

wendet ein, dass die Fortsetzung der Planung aus Gründen der Sicherheit für einen 

Partner  auch vorher sinnvoll sei. Herr Wiese erläutert, dass die Suche nach einem 

strategischen Partner 1½ bis 2 Jahre dauern werde. Für das in 2008 zu beginnende 

Planfeststellungsverfahren sind zuvor Untersuchungen erforderlich. Zudem fehle die 

Zeit  für  eine  Umweltverträglichkeitsuntersuchung,  z.B.  hinsichtlich  von  Alternativen. 

Er erläutert, dass es sinnvoll sei,  vor  der Findung des strategischen Partners die Vor-

lage zu verabschieden, weil die erforderliche Hafenerweiterung dann vorbereitet sei. 

Herr Schindler beantragt, dass alle 6 Wochen Bericht erstattet werden soll, ob eine 

erneute Beratung notwendig werde. 

Herr  Senator  Boden  bekräftigt  die  Auffassung,  dass  das  Interessenbekundungsver-

fahren  zur  Partnersuche  2  Jahre  dauere  und  die  UVP  vorher  stattfinden  sollte. Für 

das Ladegut Papier müsse die LHG jedoch vorher Aussagen treffen können. 

Frau Grau verweist darauf, dass die vorhandenen Unternehmen auf der Teerhofsinsel 

bei  Vertagung  auf  unbestimmte  Zeit  einem  unüberschaubaren  Zeitraum  der  Unge-

wissheit  ausgesetzt  würden.  Herr  Zander  erläutert,  dass  zunächst  eine  Grundsatz-

entscheidung fällig sei, bevor Geld für z.B. die UVP ausgegeben werden sollte. Herr 

Pluschkell unterstützt die Auffassung, die Vertagung auf unbestimmte Zeit vorzuneh-

men, um jederzeit bei Vorliegen neuer Tatsachen die Beratung wieder aufnehmen zu 

können.  Herr  Schindler  verweist  auf  die  Erfahrung  beim  Flughafenverkauf,  wo  der 

neue  Investor  die  Erweiterungsstandorte  wählen  konnte. Herr Wiese erwähnt, dass 

die Teerhofsinsel der letzte Standort der Hafenerweiterung nach Hafenentwicklungs-

plan sei. Die CDU zieht schließlich ihren Antrag auf Vertagung zurück und schließt 

sich dem der SPD an. 

Der Bauausschuss beschließt die Absetzung der Vorlage. Es soll in etwa 6 wö-

chigen Abständen Bericht erstattet werden und jeweils geklärt werden, ob eine 

erneute Beratung notwendig werde. 

TOP 5.5 – Verkehrskonzept für den Stadtteil Karlshof : 

die CDU beantragt die Vertagung um eine Sitzung.

TOP 15.1 ÖPNV / Busshuttle Herrentunnel (661)

Die Vorlage wird als Bericht unter 7.2.1 im nicht öffentlichen Teil behandelt. 

 

  Der  Bauausschuss  beschließt  die  Tagesordnung  in  der  Fassung  vom 

09.03.2006  mit  den  Änderungen  unter  Anerkennung  der  gegebenen  Dringlich-

keit der neu aufgenommenen Vorlagen und Berichte einstimmig. 

1.3  Niederschriften

1.3.1  Niederschrift vom 06.03.2006, öffentlicher Teil 

Herr Hidir verweist darauf, dass er trotz Anwesenheit in der Anwesenheitsliste nicht 

erwähnt ist und Herr Lötsch bittet, die Protokollierung des TOP 4.2 um den von ihm in

 

 

BA vom 20.03.2006  5

 

der Sitzung geäußerten Hinweis, dass die geplanten Bänke demontierbar sein sollen, 

zu ergänzen.

Der Bauausschuss beschließt die Niederschrift mit den Ergänzungen. 

 

 

2.0  Satzungen/Widmungen/Veränderungssperren 

2.1  B-Plan 22.54.02 – Große Heidekoppel – Satzungsbeschluss, 610 

Keine Wortmeldungen.

Der  Bauausschuss  empfiehlt  der  Bürgerschaft  einstimmig,  wie  folgt  zu  be-

schließen:

I.  Die während der Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) BauGB bzw. der Betei-

ligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB zu dem Entwurf des Bebauungs-

planes 22.54.02 – Große Heidekoppel – vorgebrachten Anregungen von/vom: 

 

1.  Stadt Bad Schwartau, vorgebracht mit Schreiben vom 30.01.2006, werden 

nicht berücksichtigt. 

2.  Industrie- und Handelskammer zu Lübeck, vorgebracht mit Schreiben vom 

20.02.2006, werden zur Kenntnis genommen; 

3.  Gemeinde  Stockelsdorf,  vorgebracht  mit  Schreiben  vom  23.02.3006,  wer-

den nicht berücksichtigt. 

 

II  Der Bebauungsplan 22.54.02 – Große Heidekoppel – in der vorliegenden Fas-

sung einschließlich Text wird beschlossen. Die Begründung in der vorliegenden 

Fassung wird gebilligt. 

Der Beschluss ergeht unter Beachtung des § 22 GO (Ausschließungsgründe). 

Die Satzung liegt der Urschrift der Niederschrift bei. 

 

2.2  B-Plan 02.76.00 – Berliner Straße – Auslegungsbeschluss, 610 

Herr Freitag fragt nach der Bedeutung von „Überplanung“. Herr Senator Boden erläu-

tert,  dass  das Gelände des vorhandenen Supermarktes in die Planung einbezogen 

sei. Der Vertrag laufe aus und die Flächen des Marktes genügen den heutigen An-

sprüchen nicht mehr. Die Realisierung des Vorhabens „Automeile“ auf den Flächen 

an der Kreuzung Berliner Straße / Kronsforder Allee ist als 3. Bauabschnitt geplant. 

Auf  dem  Nachbargrundstück  an  der  Kronsforder  Allee  (ehemaliges  Bahnausbesse-

rungswerk)  soll  ein  anderer  Markt  errichtet  werden,  die  Versorgung  des  Stadtteils 

wird daher zu keinem Zeitpunkt gefährdet.

Herr Howe beantragt, im Bebauungsplan festzusetzen, dass Flachdächer als Grün-

dächer ausgebildet werden sollen, weil diese u.a. der Verbesserung des Kleinklimas 

dienten. Herr Lötsch teilt mit, dass die CDU Dachbegrünungen grundsätzlich befür-

worte, will Bauherren die Dachbegrünungen aber nicht vorschreiben. 

Der  Bauausschuss  lehnt  den  Antrag  mehrheitlich  ab  und  beschließt  einstim-

mig:

I.  Der  Bebauungsplan  02.76.00  –  Berliner  Straße  –  in  der  Fassung  vom 

27.02.2006 einschließlich Text wird als Entwurf beschlossen und ist öffentlich 

auszulegen. Die Begründung in der Fassung vom 27.02.2006 wird gebilligt. 

II.  Sollte  der  Entwurf  des  vg.  Bauleitplanes  nach  der  öffentlichen  Auslegung 

gem. § 3 (2) BauGB geändert oder ergänzt werden müssen, ohne dass die

 

 

BA vom 20.03.2006  6

 

Grundzüge der Planung berührt werden, ist eine eingeschränkte Bürgerbetei-

ligung nach § 13 (2) BauGB durchzuführen. 

 

Die Beschlüsse ergehen unter Beachtung des § 22 GO (Ausschließungsgründe). 

Die Satzung liegt der Urschrift der Niederschrift bei. 

 

2.3  66. F-Planänderung der Hansestadt Lübeck für den Teilbereich Groß Steinrade / 

Morierstraße und B-Plan 23.22.00 – Groß Steinrade / Morierstraße – 

Aufstellungs- und Auslegungsbeschlüsse, 610 

  Herr Freitag fragt, ob Solardächer möglich sind, weil die gestalterischen Festsetzun-

gen keine spiegelnden Oberflächen zulassen. Herr Howe erklärt, dass eine Bürger-

schaftsentscheidung  für  eine  energietechnische  Optimierung  von  Bebauungsplänen 

vorliege. Herr Jeiler erläutert, dass das nicht zwingend für jeden B-Plan vorgeschrie-

ben sei und solarenergietechnischen Nutzungen im vorliegenden Bebauungskonzept 

möglich seien. Herr Howe beantragt eine energietechnische Optimierung für den Be-

bauungsplan. 

  

  Der Bauausschuss lehnt den Antrag mehrheitlich ab. 

  Frau Förster bittet um Erläuterung zu Pkt 5.6 – Immissionswerten. Herr Senator Bo-

den erläutert, dass die Bedingungen zum Verbleib des Betonwerkes inzwischen ge-

klärt seien und Regelungen getroffen seien, die einen mit der vorgesehen Wohnnut-

zung  verträglichen  Betrieb  ermöglichen.  Der  Inhalt  dieser    Regelungen  wird  dem 

Vorhabenträger  mitgeteilt  und  die  Begründung  entsprechend  modifiziert.  Herr  Traut 

fragt nach der Festlegung von Materialien für die Dachdeckung. Herr Jeiler erläutert 

dazu, dass – abgestimmt mit dem Bauträger - gerade am Siedlungsrand keine bunte 

Mischung  von  unterschiedlichen  Dachfarben  in  der  Ansicht  aus  der  Landschaft  er-

scheinen solle. Herr Traut verweist darauf, dass er die Festlegungen als zu umfang-

reich erachte. 

  Der Bauausschuss beschließt mehrheitlich bei einer Gegenstimme: 

 

I.   Für den in der Anlage verbal und zeichnerisch dargestellten Geltungsbereich 

werden  

 

1.  die 66. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lübeck für 

den Teilbereich „Groß Steinrade/ Morier Straße“ und 

2.  der Bebauungsplan23.22.00 – Groß Steinrade/ Morier Straße – aufgestellt 

sowie 

3.  die  in  der  Begründung  zur  Änderung  des  Flächennutzungsplanes  und 

zum Bebauungsplan näher dargestellten Planungsziele angestrebt. 

4.  Der Aufstellungsbeschluss (vgl. Nr.1 und 2) ist gem. § 2 (1) Satz 1 BauGB 

ist ortsüblich bekannt zu machen. 

 

II.  Die 66. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lübeck für den 

Teilbereich „Groß Steinrade/ Morier Straße“ in der vorliegenden Fassung wird 

als Entwurf beschlossen und ist öffentlich auszulegen. Die Begründung in der 

vorliegenden Fassung wird gebilligt.  

III.  Der Bebauungsplan 23.22.00 – Groß Steinrade/ Morier Straße –  in der vorlie-

genden Fassung einschließlich Text wird als Entwurf beschlossen und ist öf-

fentlich auszulegen. Die Begründung in der vorliegenden Fassung wird gebil-

ligt.

 

 

BA vom 20.03.2006  7

 

Sollten die Entwürfe des Bauleitpläne nach der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) 

BauGB  geändert  oder  ergänzt  werden  müssen,  ohne  dass  die  Grundzüge  der Pla-

nung  berührt  werden,  ist  eine  eingeschränkte  Öffentlichkeits-  bzw.  Behördenbeteili-

gung nach § 13 (2) BauGB durchzuführen.  

Die Beschlüsse ergehen unter Beachtung des § 22 GO (Ausschließungsgrün-

de). 

 

Die Satzung liegt der Urschrift der Niederschrift bei. 

2.4  59.  F-Planänderung  der  Hansestadt  Lübeck  für  den  Teilbereich  Gewerbliche 

Ferienhausanlage Priwall – Abschließender Beschluss, 610 

Herr Howe stellt anlässlich der in dieser Vorlage ausgewiesenen Ausgleichsflächen 

fest, dass der Bauausschuss nicht überschauen könne, wo sich welche Ausgleichs-

flächen  befinden  und  fragt  nach  einer  entsprechenden  Liste  bei  610  und  ob  diese 

einsehbar  sei,  da  der  Vorlage  keine  Pläne  beigefügt  sind.  Frau  Lorenzen  erläutert 

hierzu,  dass  für  die  Flächennutzungsplanänderung  der  Vorlage  noch  keine  Pläne 

beigefügt würden. Die Festsetzung von erforderlichen Ausgleichsflächen erfolge auf 

der Ebene der Bebauungspläne. Eine Übersicht der Ausgleichsflächen in Lübeck sei 

beim Bereich Naturschutz für jedermann einsehbar.

Der  Bauausschuss  empfiehlt  der  Bürgerschaft  einstimmig,  wie  folgt  zu  be-

schließen:

 

I.   Die  während  der  Beteiligung  der  Behörden  nach  §  4  (2)  bzw.  der  öffentlichen 

Auslegung nach § 3 (2) BauGB gegen den Entwurf der o. a. 59. Änderung des 

Flächennutzungsplanes  Gewerbliche  Ferienhausanlage  Priwall,  in  der  Fassung 

vom 2. Februar 2006, vorgebrachten Anregungen von/ vom: 

 

1.  Amt  für  ländliche  Räume  Kiel,  Postfach  2980,  24028  Kiel,  vorgebracht  mit 

Schreiben  vom  19.12.2005,  werden  zu  2.  berücksichtigt  sowie  zu  1.  zur 

Kenntnis genommen; 

2.  Forstamt Trittau – Untere Forstbehörde, Postfach 1207, 22943 Trittau, vorge-

bracht mit Schreiben vom 18.11.2005, werden zu 2. berücksichtigt sowie zu 1. 

zur Kenntnis genommen; 

3.  Polizeistation  Travemünde,  Der  Leiter,  Sachgebiet  1.3,  Possehlstraße  4, 

23560  Lübeck,  vorgebracht  mit  Schreiben  vom  25.11.2005,  wird  zu  1.  zur 

Kenntnis genommen; 

4.  Stadtverkehr Lübeck GmbH, Ratekauer Weg 1-7, 23554 Lübeck, vorgebracht 

mit Schreiben vom 09.12.2005, wird zu 1. zur Kenntnis genommen; 

5.  Amt  Schönberger  Land  –  Der  Amtsvorsteher,  Postfach  1152,  23921  Schön-

berg, vorgebracht mit Schreiben vom 21.12.2005, wird zu 1. zur Kenntnis ge-

nommen; 

6.  NABU  Schleswig-Holstein,  Carlstraße  169,  24537  Neumünster,  vorgebracht 

mit  Schreiben  vom 21.12.2005, werden zu 3. berücksichtigt, zu 1., 2., 4., 6. 

und 9. nicht berücksichtigt sowie zu 5., 7. und 8. zur Kenntnis genommen; 

7.  Bereich  3.391  –  Naturschutz,  Untere  Naturschutzbehörde,  vorgebracht  mit 

Schreiben vom 14.12.2005, werden zu 1., 3., 10., 12. und 17. berücksichtigt, 

zu 2. und 11. nicht berücksichtigt sowie zu 4., 5., 6., 7., 8., 9., 13., 14., 15., 16. 

und 18. zur Kenntnis genommen;

 

 

BA vom 20.03.2006  8

 

8.  Bereich  3.392  –  Umweltschutz,  Untere  Wasser-  und  Bodenschutzbehörde, 

vorgebracht mit Schreiben vom 18.11.2005, wird zu 1. berücksichtigt; 

9.  Landschaftspflegeverein  Dummersdorfer  Ufer  e.V.,  Resebergweg  11,  23569 

Lübeck,  vorgebracht  mit  Schreiben  vom  17.01.2006,  werden  zu  1.  nicht  be-

rücksichtigt sowie zu 2., 3., 4., 5. und 6. zur Kenntnis genommen; 

10.  AG-29,  Arbeitsgemeinschaft  der  anerkannten  Naturschutzverbände  in 

Schleswig-Holstein,  Burgstraße  4,  24103  Kiel,  vorgebracht  mit  Schreiben 

vom 18.01.2006 werden zu 1. nicht berücksichtigt sowie zu 2., 3., 4., 5. und 

6. zur Kenntnis genommen; 

11.  Bereich 3.820 – Stadtwald, vorgebracht mit Schreiben vom 05.01.2006, wer-

den zu 1. berücksichtigt sowie zu 2. zur Kenntnis genommen; 

12.  Verein  der  Priwall  Wochenendhausbesitzer  e.V.,  vorgebracht  mit  Schreiben 

vom 23.01.2006, werden zu 1. und 2. zur Kenntnis genommen; 

13.  Wohnungsunternehmen  DENKER  GmbH,  Roeckstraße  49a,  23568  Lübeck, 

vorgebracht mit Schreiben vom 17.01.2006, werden zu 1. und 2. zur Kenntnis 

genommen; 

Die als Anlagen beigefügten Stellungnahmen werden gebilligt. 

 

II.  Die  59.  Änderung  des  Flächennutzungsplanes  –  Gewerbliche  Ferienhausanlage 

Priwall  -  in  der  vorliegenden  Fassung  einschließlich  Text  wird  beschlossen.  Die 

Begründung in der vorliegenden Fassung wird gebilligt. 

 

Der Beschluss ergeht unter Beachtung des § 22 GO (Ausschließungsgründe). 

Die Satzung liegt der Urschrift der Niederschrift bei. 

 

2.5  B-Plan  09.04.01  –  Hochschulstadtteil,  Teilbereich  II  –  erneuter  Auslegungsbe-

schluss, 610

zurückgezogen

 

2.6  B-Plan 04.38.01 – Lohmühle – Sportanlagen – P+R, 610 

Herr Jeiler erläutert, dass in der vom Bauausschuss in der letzten Sitzung beschlos-

senen Vorlage versehentlich die private Sporthalle (nur im Plan) als öffentlich ausge-

wiesen sei und bittet den Bauausschuss um erneuten Beschluss des korrigierten Pla-

nes bei ansonsten unveränderter Vorlage.

 

Der Bauausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig zu beschließen:  

 

Der Bebauungsplan 04.38.01 – Lohmühle – Sportanlagen – Park + Ride – in der Fas-

sung vom 13.02.2006 einschließlich Text wird als Satzung beschlossen. Die Begrün-

dung in der Fassung vom 13.02.2006 wird gebilligt.

DER  BESCHLUSS  ERGEHT  UNTER  BEACHTUNG DES § 22 GO (AUSSCHLIES-

SUNGSGRÜNDE)

Die Satzung liegt der Urschrift der Niederschrift bei. 

 

 

3.0  Über- und außerplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln

 

 

BA vom 20.03.2006  9

 

3.1  Über-  und  außerplanmäßige  Ausgaben  und  Verpflichtungsermächtigungen  für 

das Haushaltsjahr 2005 – 2. Halbjahr 

  Herr  Freitag  fragt  zur  lfd.  Nr.  1  Vermögenshaushalt,  warum  hier  Termine  nicht  ein-

gehalten wurden und Rückforderungen entstanden sind. Das Fachbereichscontrolling 

wird die Frage bis zur Bürgerschaftssitzung beantworten. 

  Herr Zander fragt zu den lfd. Nrn. 6 und 8 Vermögenshaushalt, welche Umstände zur 

Rückzahlung von Fördermitteln geführt hätten. Herr Senator Boden erläutert hierzu, 

dass  die  in  der  Vorentwurfsphase  erstellte  Kostenschätzung  wegen  der  in  dieser 

Phase noch nicht detaillierten Planung von der späteren Abrechnung abweichen kön-

ne und so evtl. Rückzahlungen von Fördermitteln entstehen. Die genaue Beantwor-

tung erfolge schriftlich. 

 

  Der Bauausschuss nimmt den Bericht des Fachbereichscontrollings FB 5 vom 

zur Kenntnis. 

 

Die Bereiche erläutern nachträglich schriftlich:

Zu Nr. 1. : 

HhSt 6150 024 9813. lfd. Nr. 1  (Soziale Stadt), 610: 

Die betreffenden Räumlichkeiten in der Dornestraße, die mit Städtebauförderungsmit-

teln  umgebaut  wurden  und  somit  einer  Zweckbindungsfrist  von  25  Jahren  zur  Nut-

zung  als  Gemeinbedarfs-  und  Folgeeinrichtung  unterlagen,  wurden  als  "Qualifizie-

rungsbüro"  (ein  Projekt  der  Jugendarbeit)  des  Internationalen  Bundes  genutzt.  Die 

Arbeit wurde am 01.Oktober 2004 eingestellt, da das Projekt nicht mehr durch den In-

ternationalen Bund finanziert werden konnte. Da trotz intensiver Suche/ Bemühungen 

keine andere Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtung als Nachnutzung gefunden wur-

de, mussten die Räumlickeiten quasi "abgelöst" werden, d.h. für die nicht eingehalte-

ne Zweckbindungsfrist Geld zurück erstattet werden. 

 

 

Zu Nr. 2.:  

HhSt 6500 029.9813, lfd. Nr. 6  (Lohmühlenplatz), 661: 

Im Bereich des Lohmühlenplatzes (Kreisverkehr) waren in 1991 aus akutem Anlass 

Altlasten zu beseitigen. Das Land hatte hierfür - im Vorgriff auf die seinerzeit geplante 

Umgestaltung des Kreisverkehrsplatzes zu einer signalgeregelten Kreuzung - För-

dermittel nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz zur Verfügung gestellt. Im 

Rahmen der Überarbeitung des Bebauungsplanes Bei der Lomühle/ Stockelsdorfer 

wurde die ehemalige Planung geändert und der Kreisverkehrsplatz (in geringfügig 

modifizierter Form) beibehalten. Für die aktuelle Umgestaltung des Lohmühlenplat-

zes, einschließlich der Straße Bei der Lohmühle, wurde ein neuer Förderantrag ge-

stellt und bewilligt. Das Land hat die Planungsänderung und die damit verbundene 

neue Förderung zum Anlass genommen, 

den seinerzeitigen Förderbescheid für die Altlastenbeseitigung aufzuheben und die 

an die Stadt gezahlten Fördermittel zurückzufordern. Gegen die Aufhebung des För-

derbescheides ist vom Bereich Verkehr Widerspruch eingelegt worden. Dieser Wi-

derspruch wurde vom Land aus formalen Gründen und mit Hinweis darauf, dass die 

Altlastenfläche nunmehr weitgehend außerhalb der Verkehrsfläche des Kreisver-

kehrslatzes - und damit außerhalb der Fördermaßnahme - liegt, abgelehnt.  

 

zu HhSt 6500 019 9813, lfd. Nr. 8   (Wesenberger Straße/Radweg), 661: 

Bei Straßenbaumaßnahmen, die vom Land nach dem Gemeindeverkehrs-

finanzierungsgesetz und dem Finanzausgleichsgesetz gefördert werden, wird in der 

Regel nach Beendigung der jeweiligen Maßnahme ein Schlussverwendungsnachweis

 

 

BA vom 20.03.2006  10

 

erstellt, in dem sämtliche Kosten (und Einnahmen z.B. gemäß Kommunalabgabenge-

setz Straßenausbaubeiträge von Anliegern ) erfaßt werden, um eine endgültige Ab-

rechnung der Fördermittel durch den Zuschussgeber zu ermöglichen. Im Falle der 

Radwegemaßnahme Wesenberger Straße wurde anhand dieser endgültigen Kosten-

ermittlung festgestellt, dass die an die Stadt ausgezahlten Fördermittel den im För-

derbescheid festgelegten Höchstbetrag überschritten hatte. Der Differenzbetrag muß-

te daher an das Land als Zuschussgeber zurückgezahlt werden.   

 

 

4.0  Planungen, Wettbewerbe und sonstige Beschlussvorlagen  

4.1  Umnutzung öffentlicher Grünflächen / Kinderspielplätze, 670 

Herr Zander fragt, welche Anregungen und Bedenken von den Bereichen vorgebracht 

wurden. Herr Wirz erläutert, dass für die in dieser Vorlage behandelten 15 Spielplätze 

vom Bereich Jugend eine Beteiligung nach § 47 f Gemeindeordnung eine Beteiligung 

von  Kindern  und  Jugendlichen  als  erforderlich  angesehen  werde.  Der  Bereich  Fi-

nanzwirtschaft  habe  den  Hinweis  gegeben,  dass  nur  die  für  die  hier  aufgelisteten 

Plätze  erwarteten  Einnahmen  und  nicht  generell  alle  Einnahmen  aus  Spielplatzver-

käufen  für  die  Instandsetzung  anderer  Spielplatzflächen  verwendet  werden  sollen. 

Die Grundstücke sollen als Bauland verkauft werden. Herr Howe fragt zur Spielplatz-

fläche  Ruhleben  /  Yorckstraße,  ob  der  Wakenitzzugang  bleibe,  was  Herr  Wirz  mit 

dem Hinweis auf den Verbleib des vorhandenen Weges bejaht. Herr Howe bittet, zur 

Bürgerschaftsbefassung den Weg auf dem Plan, der öffentlich bleibe, vom zu verkau-

fenden Grundstück abgetrennt darzustellen Auf eine weitere Frage von Herrn Howe, 

ob der Weg weiter südlich geführt würde, antwortet Herr Wirz, dass die Grundstücke 

hier nicht bis ans Wasser reichen sollen.

Herr Schindler regt an, die Erlöse der Verkäufe der einzelnen Spielplätze im jeweili-

gen Stadtteil zur Modernisierung und Instandsetzung von verbleibenden Spielplätzen 

zu verwenden, soweit hier Bedarf bestehe und bittet, in allen Fällen zu prüfen, ob das 

der Fall ist. Zum Spielplatz an der Straße „Trentsaal“ sieht er den verbleibenden Weg 

zur  Straße  „Auf  dem  Vorbeck“  als  überflüssig  an  und  regt  an,  diesen  den  Eigentü-

mern der angrenzenden Grundstücke anzubieten. Er fragt weiter, wie ausgeprägt das 

bisherige Interesse am Erwerb der Spielplatzflächen sei. Herr Wirz erläutert hierzu, 

dass nach den Grundstücken an der Yorckstraße zahlreiche Anfragen vorlägen, zum 

Spielplatz Wulfseck eine Anfrage, für den Rest noch keine. 

Herr Lötsch erklärt für die CDU das sie der Vorlage zustimmen wird, wenn die Erlöse 

primär in den Stadtteilen bleiben. Herr Senator Boden sagt dies zu. 

Herr  Senator  Boden  teilt  mit,  dass  eine  Vermarktung  z.B.  auf  der  Immomeile  jetzt 

durch den Fachbereich 2, Bereich Liegenschaften beginne. 

Herr Pluschkell regt an, für die Fläche, die an der Straße „Geleitweg“ verkauft werden 

soll, auf dem angrenzenden Schulgelände Ersatz zu schaffen, was Herr Wirz zusagt. 

Der  Bauausschuss  empfiehlt  der  Bürgerschaft  einstimmig,  wie  folgt  zu  be-

schließen:

1.  Die zur Zeit nicht mehr oder geringfügig genutzten bzw. teilweise zurückgebau-

ten Spielplätze 

  - Ruhleben /yorckstraße

  - Kiebitzgasse / Bei den Pappeln

  - Im Trentsaal / Wulfeck

  - Geleitweg / Rangenberg

  werden in ihrer Funktion als öffentliche Grünfläche / Kinderspielplatz aufgege-

ben und für eine bauliche Nutzung veräußert. 

2.  Die Erlöse, die durch den Verkauf der o.g. Flächen anstehen, werden nicht zur 

Haushaltskonsolidierung  verwendet,  sondern  zweckgebunden  dem  Bereich

 

 

BA vom 20.03.2006  11

 

Stadtgrün  und  Friedhöfe  zusätzlich zu den Haushaltsansätzen zur Sanierung, 

Grundüberholung  und  Entwicklung  von  Spiel-  und  Bolzplätzen  zur  Verfügung 

gestellt. 

 

4.2  Hafenflächenerweiterung Vorwerker Hafen – Teerhofsinsel, 691 

  vertagt 

 

 

4.3  Solarenergie in der Hansestadt Lübeck, Bauausschuss 

Herr Weber erläutert, dass neben dem inzwischen erstatteten Berichtes zur Solar-

energie in Lübeck noch eine Empfehlung des Bauausschusses an die Bürgerschaft 

ausstehe, die mit dieser Vorlage ausgesprochen werden soll. 

  Der  Bauausschuss  empfiehlt  der  Bürgerschaft  einstimmig,  wie  folgt  zu  be-

schließen: 

  Der Bauausschuss empfiehlt der Bürgerschaft, dass sich die Hansestadt Lübeck an 

der Initiative „Solar Energie in der Hansestadt Lübeck“ beteiligen möge. 

 

 

5.0  Mitteilungen und Berichte  

5.1  Mitteilungen des Vorsitzenden  

Es liegen keine Mitteilungen vor. 

5.2  Sonstige Mitteilungen

  Es liegen keine Mitteilungen vor. 

 

5.3  B-Plan 22.55.07 – Herrenholz Süd (Citti) 

Herr Jeiler teilt mit, dass die Öffentlichkeit vom 27.03. bis 14.04.2006 per Aushang im 

Foyer der Bauverwaltung entsprechend § 3 Abs. 1 BauGB beteiligt werden soll. 

Herr Pluschkell bemängelt, dass durch den gezeigten Planentwurf für die Parkhaus-

erweiterung der Charakter des Padelügger Weges als grüner, anbaufreier Stadtein-

gang in seinem Charakter erheblich verändert würde. Zudem sei zu erwarten, dass 

weitere  Baumöglichkeiten  entlang  des  Padelügger  Weges  künftig  wahrgenommen 

würden.  Herr  Jeiler  erläutert  hierzu,  dass  bereits  im  geltenden  Bebauungsplan  die 

Baumöglichkeiten weiter zum Padelügger Weg reichten als die jetzige Bebauung in 

Anspruch  nehme.  Die  Erweiterung  der  Bautiefe  für  das  Parkhaus  durch  die  B-

Planänderung gegenüber dem vorhandenen B-Plan beträgt durchschnittlich 16 Meter. 

Als  problematisch  sieht  er  die  widerrechtliche  Ausdünnung  der  bereits  jetzt  vorge-

schriebenen  intensiven  Begrünung  entlang  der  Straße  an.  Auch  der  neue  Bebau-

ungsplanentwurf enthalte ein Pflanzgebot und führe zu einer Aufwertung des Grün-

streifens durch die beabsichtigte Festsetzung von weiteren Bepflanzungen als Aus-

gleichsmaßnahmen in diesem Grünstreifen. Herr Pluschkell bemängelt die Massivität 

einer  so  dicht  an  die  Straße  heranreichenden  Bebauung.  Herr  Senator  Boden  ver-

weist darauf, dass das neue Gebäude nicht höher sein werde als das alte und eine 

Festsetzung der Werbeanlagen im Baugenehmigungsverfahren erfolgen werde. 

Herr Schindler verweist auf den durch das neue Parkhaus entstehenden zusätzlichen 

Verkehr und fragt, ob dessen Fluss nicht über zusätzliche Ein- und Ausfahrten vom 

Padelügger Weg verbessert werden könnte. Herr Senator Boden erläutert, dass am 

Padelügger  Weg  als  Haupterschließungsstraße  keine  Grundstücksein-  und  –-

ausfahrten angelegt werden. Wenn diese erlaubt würden, müsste sie allen Grundei-

gentümern  und  Nutzern  zugestanden  werden,  was  in  der  Summe  verkehrlich  nicht

 

 

BA vom 20.03.2006  12

 

verträglich wäre. Er verweist darauf, dass  der Plaza-Markt ursprünglich über eine Zu-

fahrt verfügte, die inzwischen beseitigt sei. Hier sei lediglich ein freier Rechtsabbieger 

vor der Ampel Ziegelstraße vorgesehen.

Herr  Schultz  verweist angesichts der umfangreichen Beratung darauf, dass es sich 

nicht um eine Bebauungsplanvorlage handele, sondern lediglich um eine Terminan-

kündigung. Herr Senator Boden bestätigt Herrn Trauts Vermutung, dass eine Tiefga-

rage möglich sei. 

Die CDU beantragt eine Unterbrechung der Sitzung, diese erfolgt um 17.19 Uhr. Der 

Wiedereintritt in die Tagesordnung erfolgt um 17.27 Uhr mit Weiterberatung des TOP 

5.3.

Herr Senator Boden weist Herrn Pluschkell darauf hin, dass Anregungen im gerade 

erst beginnenden Planverfahren eingebracht werden können. 

Herr Lötsch bittet, den von Herrn Jeiler vorgestellten Zeitplan des B-Planverfahrens 

sowie den B-Planentwurf dem Protokoll beizufügen.

 

  Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

5.4  Eilentscheidungen des Bürgermeisters 

Keine Vorlagen 

5.5  Verkehrskonzept für den Stadtteil Karlshof 

vertagt

 

5.6  Umgestaltung  Königstraße  zwischen  Aegidienstraße  und  Wahmstraße  (Haer-

der-Center)  

Herr  Schünemann  gibt  einen  Werkstattbericht  zum  Thema  Umgestaltung eines Ab-

schnitts der Königstraße. Diese Umgestaltung wird erforderlich vor dem Hintergrund 

des Projektes Haerder-Center, das nunmehr in die Konkretphase übergeht, nachdem 

die Verträge gezeichnet worden sind. Bezogen auf die zukünftige Verkehrsführung im 

direkten  Umfeld  ergeben  sich  einige  Veränderungen  bzgl.  der  Führung  der  Linien-

busse, der Fahrradfahrer, der Taxen und des Lieferverkehrs, die dem Bauaussschuß 

vorgestellt  werden  sollen,  dies  gilt  auch  für  den  anspruchsvollen  Zeitplan  und  die 

notwendigen,  vorbereitenden  (Bau-)Maßnahmen  bzgl.  Leitungen,  Straßenbau  und 

Verkehrslenkung. 

Herr Schünemann berichtet, dass derzeit in der Sandstraße - neben Taxen- und Rad-

verkehr sowie mit Zeitfenster versehen Lieferverkehr - max. ca. 30 Linienbusse pro 

Stunde und  Richtung fahren und dort die gleichnamigen Haltestellen bedienen. Künf-

tig sei vorgesehen, dass nur noch ein Nord-Süd-Verkehr stattfindet. Die Fahrtrichtung 

Süd-Nord soll in die Königstraße verlegt werden, dafür bedarf es einer Umgestaltung 

zumal die hauseigenen Lieferverkehre zum Haerder-Center über die Königstraße aus 

Richtung  Mühlenstraße  kommend  anfahren  und  über  eine  eigene  Zufahrt    ins  Ge-

bäude fahren – nicht über den bestehenden Blockbinnenhof/ Aegidienstraße, der u.a. 

für die Zu - und Abfahrt der Kundentiefgarage (200Plätze) vorgesehen ist und auch 

an  das elektronische Parkleitsystem Altstadt angeschlossen wird. Der Lieferverkehr 

verlässt das Gebäude zur Sandstraße.

Auf der Westseite der Königstraße wird der Fußweg schmaler, auf der Ostseite wird 

eine Bushaltestelle mit einer Nutzlänge von ca.70Metern (4Busse gleichzeitig) einge-

richtet;  die  neue  Fahrbreite  wächst  bis  zur  Lieferverkehrszufahrt  auf  6  Meter;  an-

schließend wie bisher 4,00Meter.

Die vorhandene Einbahnstraßenregelung muss zu Gunsten der Verkehrsverdünnung 

in der Sandstraße aufgehoben werden; der bisherige Zweirichtungsradverkehr muss 

aus Sicherheitsgründen entfallen. Im Eckbereich Königstraße / Aegidienstraße ist ei-

ne Pflasterung vorgesehen, um die neue Funktion diese Königstraßenabschnitts zu 

verdeutlichen. Der Rest der Straße soll - wie bisher - asphaltiert werden.

 

 

BA vom 20.03.2006  13

 

Auf  Herrn  Zanders  Frage,  warum  hier  der  Straßenquerschnitt  anders  gestaltet  sein 

müsse als in Höhe Haltestelle Schrangen, erläutert Herr Schünemann, dass in die-

sem Bereich der Königstraße wesentlich mehr Verkehrsströme auftreten als im ange-

sprochenen Bereich, der in den Nachmittagsstunden auch nur von Zufahrtsberechtig-

ten Kraftfahrzeugen angefahren werden kann; zu beachten ist insbesondere auch die 

Parkhauserschließungsroute des Leitsystems Altstadt über Mühlenstraße/ Königstra-

ße/  Aegidienstraße/  Klingenberg,  auf  der  der  Parksuchverkehr  -  zukünftig  auch  zur 

Parkgarage Haerder-Center - geführt wird. 

Zur Einrichtung einer angedachten „Fußgängerzone“ in diesem Abschnitt der König-

straße sei eine neue Teileinziehung erforderlich. 

Herr Senator Boden ergänzt, dass die geschilderte Verlegung dazu führe, dass in der 

Sandstraße für den Einrichtungsbusverkehr nur noch ein deutlich schmalerer  Fahr-

streifen benötigt würde, der Rest kann als Fußgängerbereich zur Verfügung stehen. 

Herr  Schünemann  erläutert  zudem,  dass  bereits  für  den  Abbruch  des  Haerder  - 

Gebäudes eine Verlegung der Busse erforderlich sei, weil der für die Baumaßnahmen 

erforderliche  Verkehrsraum  für  Baufahrzeuge  in  der  Sandstraße  bei  Zweirichtungs-

busverkehr auch aus Sicherheitsaspekten nicht aufrecht erhalten werden kann. Ins-

gesamt würden durch diese Verkehrsumlegung erhebliche Bauzeiteinsparungen ein-

treten. 

Die vorgestellte Lösung ist mit allen Beteiligten einvernehmlich abgestimmt. Um den 

angestrebten Abbruchbeginn ab Oktober 2006 zu erreichen, muss die Straße bis zum 

15.September 2006 umgebaut sein, und dafür seien noch zahlreiche Planungen und 

Vorarbeiten, z.B. Leitungsverlegungen, erforderlich. 

Auf  Herrn  Lötschs  Hinweis,  dass  es  sich  hier  um  einen  Bericht  und  keine  Vorlage 

handele, erläutert Herr Schünemann, dass eine Zustimmung eigentlich nicht erforder-

lich sei und der Bericht nur der Information des Bauausschusses diene. Die erforder-

liche Teileinziehung der Königstraße als rechtlicher Rahmen der Planung gehe aber 

selbstverständlich als Vorlage zu gegebener Zeit durch die Gremien. 

Herr Schultz fragt, ob es künftig mehr Verstöße gegen das Durchfahrtverbot der Kö-

nigstraße gäbe, wozu Herr Schünemann erläutert, dass die Akzeptanz der angedach-

ten “blauen“ Fußgängerzonenschilder erfahrungsgemäß deutlich größer ist als die in 

der  Altstadt  als  “Einfahrtverbot“  aufgestellten  “roten“  Verbotsschilder.  Da  in  diesem 

Abschnitt der Königstraße vor Jahren bereits das von Herrn Schultz angesprochene 

Problem bestand, habe sich die Beteiligten für die vorgestellte Lösung betr. Beschil-

derung mit Teilumbau ausgesprochen.

Herr Pluschkell dankt zunächst der Verwaltung für die qualifizierte Berichterstattung. 

Er bezweifelt jedoch die Befahrbarkeit der Kurvenradien mit großen Lkw. Herr Schü-

nemann erläutert, dass dies sehr wohl der Fall sei, weil nicht große Sattelschlepper, 

sondern entsprechend kleinere LKW anliefern werden; dies sei dem Investor bekannt. 

Herr  Pluschkell  bemängelt  zudem  die  künftig  dann  umfangreichen  Verkehrsbewe-

gungen  im  sehr schmalen Straßenabschnitt der Königstraße zwischen Mühlenstra-

ße und Aegidienstraße.

Herr Howe fragt, bis wann die Sandstraße endgültig verkehrsberuhigt sei, wofür Herr 

Senator  Boden  folgende  Zeiträume  angibt:  In  2006  erfolge  die Vorplanung, und für 

die Haushaltsjahre 2007/2008 und 2009 sei die haushaltsmäßige Ordnung vorgese-

hen.  Die  Planung  zur  Umgestaltung  der  Fußgängerzone  Sandstraße  müsse  fertig 

sein, sobald der Bauzaun des Haerder – Centers entfernt werde, weil erst danach die 

Fußgängerzone gebaut werden könnte.

Herr Zander teilt mit, dass er eine Vorlage angesichts der umfangreichen geplanten 

Umgestaltung für angemessener hielte und bittet außerdem Herrn Schünemann um 

Erläuterung,  wo  künftig  Fahrradstellplätze  vorgesehen  sind.  Dieser  erklärt,  dass  an 

den Ecken Wahmstraße / Königstraße, Wahmstraße / Nordseite zusammen mit Ta-

xenstand  und  der  Ecke  Aegidienstraße  /  Königstraße  Fahrradständer  bzw.  Ersatz-

standorte vorgesehen sind.

 

 

BA vom 20.03.2006  14

 

Herr Dr. Gulski fragt nach Transportmöglichkeiten des Abbruchmaterials, wozu Herr 

Schünemann erläutert, dass der rechte Fahrstreifen und der daneben liegende Geh-

weg  an  der  Sandstraße  nach  Beseitigung  der  jetzt  dort  befindlichen  Haltestelle  als 

Aufstellraum für den Abtransport sowie andere große Baufahrzeuge (Betonmischer) 

vorgesehen ist.

Herr D. Freitag fragt, ob der Ausbau der Sandstraße zur Fußgängerzone mit Bus und 

Lieferverkehr und Taxen/ Rad genauso vorgesehen sei wie in der Königstraße, was 

Herr Schünemann bestätigt. Herrn Freitags Frage, ob die Finanzierung der Maßnah-

me gesichert sei, beantwortet Herr Senator Boden damit, dass die haushaltsmäßige 

Ordnung durch Vorziehen von Mitteln aus dem allgemeinen Haushalt vorgesehen sei, 

nicht aus dem des Baudezernats zu Lasten anderer Maßnahmen. 

Herr Schünemann verweist auf den vorhandenen Zeitdruck der angesprochenen ak-

tuellen  Umbaumaßnahme,  der  einen  sehr  baldigen  Baubeginn  der  Maßnahmen  –

insbesondere der Leitungsträger - erfordere. 

Herr Lötsch bittet, alle gezeigten Folien dem Protokoll beizufügen. Herr Senator Bo-

den  bittet  den  Bauausschuss  um  die  generelle  Zustimmung  zur  vorgestellten  Pla-

nung, wozu Herr Lötsch erläutert, dass er ein Problem hauptsächlich in der Auswei-

sung  der  Königstraße  als  Fußgängerzone,  in  der  gleichzeitig  30  Busse  pro  Stunde 

und andere Verkehrsteilnehmer unterwegs seien, sehe. Herr Senator Boden teilt mit, 

dass im Rahmen der Vorlage des Teileinziehungsverfahrens dazu umfangreiche Er-

läuterungen erfolgen sollen.

Herr Lötsch bittet zu prüfen, ob die Einrichtung der Busfahrmöglichkeiten ohne Aus-

weisung  einer  Fußgängerzone  möglich  ist.  Herr  Schünemann  erläutert,  dass  er  im 

Rahmen  der  Bauausschusssitzung  am  24.04.2006    Alternativen  dargestellt  werden 

ggfs. in Zusammenhang mit der Vorlage zur angesprochenen Teileinziehung. 

Herr Zander verweist abschließend darauf, dass keine Zustimmung zum Bericht ge-

fordert  sei  und  auch  nicht  gegeben  werden  könne,  während  Herr  Schindler  für  die 

SPD die Lösung insgesamt als sehr sinnvoll ansieht. 

 

Der Bauausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

 

5.7  Verlängerung des Travewanderweges zwischen Lachswehr und Wielandstraße 

  wird abgesetzt 

 

 

 

6.0  Anfragen, Anregungen und Verschiedenes  

 

6.1  Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen 

 

Anfragen in der Sitzung am 06.02.2006, Frage 6.2.12 

Herr  Pluschkell  verweist  darauf,  dass  er  in  o.a.  Sitzung  nach  Erhöhung  des  Ver-

kehrsaufkommens  im  Gneversdorfer  Weg  und  entsprechenden  Maßnahmen  ange-

sichts der K 20 - Sperrung gefragt habe. Herr Schünemann erklärt, dass diese Frage 

schriftlich beantwortet werde.

 

 

6.2.12 Parkplatz Baggersand, Frau Panther-Pätow, 661 

Frau Panther-Pätow bittet zu klären, ob es richtig sei, dass die ihr im Bauausschuss 

gegebene  Antwort,  dass  durch  den  umgestalteten  Baggersand-Parkplatz  (neue  Zu-

und  Abfahrt  zur  Travemünder  Landstraße)  eine  Befahrbarkeit  für  (gem.  Bauaus-

schussprotokoll )  Linienbusse  gegeben bzw. erfolgt sei, zutreffend ist. 

Antwort:

Herr Dr. Klotz erläutert kurz die einzelnen Baumaßnahmen an den Zufahrten und auf 

dem Platz, die durchgeführt wurden, um eine Entlastung der Altstadtstraßen vom all-

 

 

BA vom 20.03.2006  15

 

gemeinen  Kfz-Verkehr  zu  erreichen  und  die  Anfahrbarkeit  von  der  Travemünder 

Landstraße direkt zu ermöglichen. Herr Schünemann ergänzt, dass im Protokoll ver-

sehentlich  Linien busverkehr  protokolliert  wurde,  richtigerweise  muss  es    Reise bus-

verkehr  (Busparkplätze  sind  auch  bei  der  vorgesehenen  Parkraumbewirtschaftung 

vorgesehen) heißen. Für den Linienbusverkehr wird auf der Grundlage der vorhande-

nen Beschlüsse zur Linienführung in punkto Priwallvorplatz sowie Vogteistraße und in 

Zusammenhang  mit  den  vorgenannten  Baumaßnahmen  Baggersandparkplatz  eine 

neue Verknüpfungshaltestelle für alle Linienbusse an der Travemünder Landstraße in 

Höhe  der  Einmündung  des  Teutendorfer  Weges  erstellt.  Für  die  Überfahrung  des 

Parkplatzes gibt es keine Konzession für Linienbusse, zumal die Straßen Baggersand 

und Travemünder Landstraße in diesem Abschnitt Kreisstraßen bleiben. 

 

  Der Bauausschuss nimmt Kenntnis 

6.3  Priwallfährvorplatz, Fußgängerüberweg, Herr Howe, zuletzt 06.03.2006, 661 

Herr  Howe  bemängelt  die  auf  seine o.a. Anfrage gegebene Antwort und bitte, eine 

ebene Querung einzurichten. Herr Magdanz vom Seniorenbeirat befindet die vorhan-

dene Überquerung für Ältere ebenfalls ungeeignet.

Antwort:

Herr Senator Boden berichtet von einem eigenen Ortstermin und teilt die geäußerten 

Bedenken nicht. Er vergleicht die Situation mit Verkehrsanlagen in der Altstadt und 

kommt zu dem Schluss, dass hier keine Änderungen erforderlich seien. 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis. 

 

 

 

6.2  Neue Anfragen 

 

6.2.1  Verlagerung TTHC, Herr Howe, 610.2

  Herr Howe bittet um Darstellung, wo der neue Tennisplatz des TTHC angeordnet sei, 

wie viele Parkplätze entstehen, ob eine Halle errichtet werden soll und wie das dafür 

erforderliche B-Planverfahren ablaufen soll. 

  Herr Senator Boden antwortet, die Verlagerung des TTHC sei Teil eines ganzen Pa-

ketes für Travemünde und eine Lösung für die TTHC-Verlagerung sei vom Projekt-

entwickler gefordert. Die Hansestadt Lübeck sieht keine Notwendigkeit, die Verlage-

rung zu planen. Herr Senator Boden weist darauf hin, dass sich noch eine Vorlage 

zur  Vergabe  der  Flächen  Baggersand  /  Fischereihafen,  TTHC  und  Parkhaus  Paul-

Brümmer-Straße durch den Fachbereich 5 und zum Aqua-Top vom Fachbereich 2 in 

Bearbeitung befände. 

  Der Bauausschuss nimmt Kenntnis. 

  Herr Pluschkell erhält einen Ordnungsruf des Vorsitzenden. 

6.2.2  Neuer Radweg an der Arnimstraße, Frau Förster, 661 

  Der Radweg an der Haltestelle Lauerhofstraße wurde hinter das Wartehäuschen ver-

schwenkt, so dass bei Fahrt stadtauswärts keine freie Sicht mehr vorhanden ist. Am 

Wartehäuschen  angebrachte  Werbetafeln  verhindern  zudem  jeden  Durchblick.  Die 

kleinen Deckel der Absperrventile im neuen Belag des Radweges sind nicht ebener-

dig  verlegt,  wodurch  starke  Unebenheiten  entstanden  sind.  Da  der  Weg  an  dieser

 

 

BA vom 20.03.2006  16

 

Stelle stark abschüssig ist und entsprechend schnell gefahren wird, führt das zu ge-

fährlichen Situationen. 

  

6.2.3  Am Kolk, Kleine Petersgrube, Herr Pluschkell, 610 

Herr Pluschkell bemängelt, dass es in den beiden Straßen keinen Fußweg gebe. Herr 

Schünemann kündigt einen gemeinsamen Bericht mit 661unter TOP 5 an. 

  

6.2.4  Fischereihafen Travemünde, Frau Panther-Pätow, 661 

  Im Bereich des Fischereihafens gibt es keine öffentlichen Papierkörbe. Ebenso gibt 

es  keine  Möglichkeit,  die  bekannten  Plastikbeutel  für  Hundekot  zu  erlangen.  Ist  es 

möglich, dass die Bauverwaltung

1.  dort  Papierkörbe  –  erforderlich  sind  mindestens  4,  besser  5  Stück  anbringen 

lässt oder 

2.  kann die Bauverwaltung diesen Missstand aufgreifen und die zuständigen Ämter 

bitten, dort eine touristisch bessere Lösung zu installieren. 

 

6.2.5   Verlängerung P.-Brümmer-Straße, Fr. Panther-Pätow, 610 

Frau Panther-Pätow bittet, über das ihres Erachtens weitgehend fertig gestellte Pro-

jekt  Verlängerung  Paul-Brümmer-Straße  /  ZOB  /  Strandbahnhof  vor  dem  Bauaus-

schuss einmal zu berichten oder berichten zu lassen. 

 

Ende des öffentlichen Teils: 18:35 Uhr 

 

Beginn des nichtöffentlichen Teiles: 18:35 Uhr

 

 

Siehe eigenes Protokoll.

Ende des nichtöffentlichen Teiles: 19.05 Uhr

 

 

Beginn des 2. öffentlichen Teiles: 19.10 Uhr  

III.  Öffentlicher Teil der Sitzung 

 

 

17.0  Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse  

 

Der Bauausschussvorsitzende gibt die im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse 

und Ergebnisse der Öffentlichkeit bekannt. 

  Er beendet die Sitzung um 19:10 Uhr.

 

Die nächste Sitzung des Bauausschusses findet am

 

 

24.04.2006 

                                                      um 16:00 Uhr  

im  Foyer der Bauverwaltung  statt. 

gez. Christopher Lötsch        gez. Wolfgang Weber 

  Vorsitzender des Bauausschusses    Protokollführer

 

 

Anlage: Beantwortung von Anfragen

 

 

BA vom 20.03.2006  17

 

Anlage zum Protokoll der Bauausschusssitzung vom 

20.03.2006 

Öffentlicher Teil  

 

6.0  Anfragen, Anregungen und Verschiedenes  

 

6.1  Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen, unbeantwortet 

 

Anfragen in der Sitzung am 06.02.2006, Frage 6.2.12 

Herr  Pluschkell  verweist  darauf,  dass  er  in  o.a.  Sitzung  nach  Erhöhung  des  Ver-

kehrsaufkommens  im  Gneversdorfer  Weg  und  entsprechenden  Maßnahmen  ange-

sichts der K 20 - Sperrung gefragt habe. Herr Schünemann erklärt, dass diese Frage 

schriftlich beantwortet werde.  

Antwort:  

Durch die Sperrung der K20 (Travemünder Landstraße) als Zu- und Abfahrt von und 

nach Travemünde hat sich das Verkehrsaufkommen im Gneversdorfer Weg von ca. 

9000 Kfz/d auf ca. 13000 Kfz/d erhöht.  

Der Arbeitskreis für Verkehrsfragen hat sich in seinen letzten Sitzungen mit Maß-

nahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse im Gneversdorfer Weg ab-

schließend befasst. Hierzu bildeten auch die vom Ortsverband Travemünde entge-

gengebrachten Wünsche (öffentliche Veranstaltung des Ortsrates am 11.01.2006 Re-

ferent Herr Schünemann) die Grundlage.

Im Einzelnen wurden die folgenden Dinge vereinbart, bzw. angekündigt: 

1.  Deckensanierung 

Für  den  Abschnitt  Moorredder  -  Torstraße  ist  eine  Deckensanierung  durch  den 

Bereich Verkehr im Herbst 2006 vorgesehen. 

2.  Fußgängerquerungshilfe 

Im  Bereich  Hausnr.  33  ist  der  Einbau  einer  Mittelinsel  als Querungshilfe für die 

Fußgänger vorgesehen.

Der Bereich Verkehr wird prüfen, ob ein provisorischer Einbau kurzzeitig erfolgen 

kann, damit bis zur anstehenden Deckensanierung (s. Pkt. 1) im Herbst und dem 

dann vorzunehmenden endgültigen Einbau eine Querungssicherung bereits vor-

handen ist.  

3.  Einmündungen Ringstraße 

Die  Prüfung  hat  ergeben,  dass  für  aus  der  Ringstraße  abbiegende  Fahrzeuge 

nach  Auffassung  der  Arbeitskreisteilnehmer  sich  die  Situation  nach  Schließung 

der  K20  als  Zufahrtsstraße  nach  Travemünde  wohl  verschlechtert  haben  mag, 

die  Phasen  der  angrenzenden  Signalanlagen  ausreichend  Lücken  im  Verkehr 

bilden, die das Abbiegen ermöglichen. Auch der Einbau der Mittelinsel (s. Pkt. 2) 

kann eine Verbesserung mit sich bringen, so dass vorerst keine weiterer Hand-

lungsbedarf gesehen wird. 

4.  Kreuzung Moorredder/Am Dreilingsberg 

Zur Verbesserung der Abfahrt aus Travemünde insbesondere nach Großveran-

staltungen wird zweispuriges Fahren im Gneversdorfer Weg befürwortet. Da zu 

dieser  Zeit  mit  weniger  Abbiegeverkehr  sowohl  in  den  Moorredder  als  auch  in 

Richtung  Praxisklinik  zu  rechnen  ist,  werden  die  Beeinträchtigungen des Gera-

deausverkehrs als gering eingeschätzt.

Der Arbeitskreis kommt wegen der Knotengeometrie darin überein, die Linksab-

biegespur  auch  für  den  Geradeausverkehr  freizugeben.  Diese  Maßnahme  soll 

vorerst  als  Test  eingeführt  werden.  Eine  dauerhafte  Markierung  kann  dann  im 

Zuge der Deckensanierung, die sich an den Knotenpunkt anschließt, erfolgen. 

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet die vereinbarte Markierung an. 

5.  Moorredder; Gneversdorfer Weg

 

 

BA vom 20.03.2006  18

 

Für die Kreuzungszufahrt vom Moorredder zum Gneversdorfer Weg wurde eben-

so das zweispurige Ausfahren stadtauswärts gewünscht. 

Hier  ist  festzustellen,  dass  durch  die  alleinig  auf  der  rechten  Spur  vorhandene 

Markierung  eines  Rechtspfeiles  auch  das  Abbiegen  von  der  linken  Spur  nach 

rechts möglich ist, diese allerdings kaum genutzt wird.  

Der  Arbeitskreis  ist  darin  übereingekommen,  durch  eine  Einordnungstafel  auf 

diese Möglichkeit hinzuweisen. Eine Markierung eines Pfeiles ist nicht möglich, 

da von der linken Spur auch geradeaus und links ab gefahren werden kann. 

Zusätzlich zu der Einordnungstafel mit Standort im Bereich der Tankstelle ordnet 

die  Straßenverkehrsbehörde  eine  Leitlinie  für  die  Rechtsabbieger  im  Einmün-

dungsbereich an. 

 

 

6.1 Fördermittel (Herr Zander), FBC (06.02.2006)

Welche Fördermittel gibt es? Wie werden sie abgerufen? Gibt es einen „Koordinator“, 

der  sich  intensiv  mit  auszuschöpfenden  Fördertöpfen  befasst?  Wenn  nein,  warum 

nicht?

Antwort:

Die Beantwortung befindet sich noch in Bearbeitung. 

   

   

6.2  Neue unbeantwortete Anfragen 

   

6.2.2  Neuer Radweg an der Arnimstraße, Frau Förster, 661 

  Der Radweg an der Haltestelle Lauerhofstraße wurde hinter das Wartehäuschen ver-

schwenkt, so dass bei Fahrt stadtauswärts keine freie Sicht mehr vorhanden ist. Am 

Wartehäuschen  angebrachte  Werbetafeln  verhindern  zudem  jeden  Durchblick.  Die 

kleinen Deckel der Absperrventile im neuen Belag des Radweges sind nicht ebener-

dig  verlegt,  wodurch  starke  Unebenheiten  entstanden  sind.  Da  der  Weg  an  dieser 

Stelle stark abschüssig ist und entsprechend schnell gefahren wird, führt das zu ge-

fährlichen Situationen. 

  Antwort: 

Der Bereich Verkehr hat den Sachverhalt überprüft. Es ist zutreffend, dass die Sicht 

auf entgegenkommende Radfahrer im Bereich der Haltestelle eingeschränkt ist.  

Radverkehrsunfälle sind der Polizei im letzten Jahr nicht bekannt geworden. Gleich-

wohl wird der Bereich Verkehr aufgrund der festgestellten Sichtprobleme die optische 

Führung durch zusätzliche Leiteinrichtungen (Fahrradbügel) sowie durch Ergänzung 

der  vorhandenen  Markierung  (Fahrrad-Piktogramme  mit  Richtungspfeilen)  verbes-

sern.  

  

6.2.3  Am Kolk, Kleine Petersgrube, Herr Pluschkell, 610 / 661 

Herr Pluschkell bemängelt, dass es in den beiden Straßen keinen Fußweg gebe.  

  Antwort: 

Herr Schünemann kündigt einen gemeinsamen Bericht mit 661unter TOP 5 an. 

  

6.2.4  Fischereihafen Travemünde, Frau Panther-Pätow, 661 

  Im Bereich des Fischereihafens gibt es keine öffentlichen Papierkörbe. Ebenso gibt 

es  keine  Möglichkeit,  die  bekannten  Plastikbeutel  für  Hundekot  zu  erlangen.  Ist  es 

möglich, dass die Bauverwaltung

1.  dort  Papierkörbe  –  erforderlich  sind  mindestens  4,  besser  5  Stück  anbringen 

lässt oder 

2.  kann die Bauverwaltung diesen Missstand aufgreifen und die zuständigen Ämter 

bitten, dort eine touristisch bessere Lösung zu installieren. 

Antwort:

 

 

BA vom 20.03.2006  19

 

Die Travemünder Hafenflächen werden von der LHG verwaltet. Die LHG hat auf ent-

sprechende Nachfrage mitgeteilt, dass im Bereich des Fischereihafens die dortigen 

Kiosk- und Verkaufsstandbetreiber vertraglich verpflichtet sind, Abfallbehälter aufzu-

stellen. Die LHG wird aufgrund des Hinweises überprüfen, ob dieser Verpflichtung in 

angemessenem Umfang gefolgt wird und ob ggfls. zusätzlicher Bedarf an 

Abfallbehältern besteht. Falls erforderlich, beabsichtigt die LHG weitere Abfallbehälter 

aufzustellen.  

 

6.2.5   Verlängerung P.-Brümmer-Straße, Fr. Panther-Pätow, 610 

Frau Panther-Pätow bittet, über das ihres Erachtens weitgehend fertig gestellte Pro-

jekt  Verlängerung  Paul-Brümmer-Straße  /  ZOB  /  Strandbahnhof  vor  dem  Bauaus-

schuss einmal zu berichten oder berichten zu lassen. 

Antwort:

Eine mündliche Vorstellung des Projektes erfolgt im BA im April 2006.