Auszug - Importierte Niederschrift  

Bauausschuss
TOP: Ö 1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 18.04.2005 Status: öffentlich
Zeit: Anlass: Sitzung
 
Beschluss


N I E D E R S C H R I F T 

über die 

41.Sitzung des Bauausschusses  

der Hansestadt Lübeck 

in der Wahlperiode 2003 / 2008 am Montag, 

18.04.2005 

um 16.00 Uhr im Foyer des FB 5 – Planen und Bauen - , Mühlendamm 12 

 

 

Anwesend: 

 

 

als Vorsitzender    Herr Schmidt 

als Ausschussmitglieder    Herr Dr. Brock 

   Herr Erdmann 

   Frau Förster 

Herr Freitag 

Herr Dr. Gulski 

Herr Howe 

Frau Kobbe - Vertreterin 

Herr Lötsch 

Herr Möller 

Herr Pluschkell 

Herr Quirder 

Herr Schindler 

Herr Schultz 

Herr Traut 

Herr Zander 

 

Herr Boden – Senator  

 

Nicht anwesend :  

Herr Tartemann 

 

 

Ferner nehmen an der Sitzung teil : 

 

 

Fachbereichscontrolling   Herr Zelazko 

Stadtplanung    Herr Weber – Protokollführer  

Stadtplanung        Herr Jeiler, Frau Lorenzen, Herr Knoller, Herr Fechtel 

Gebäudemanagement HL    Herr Hansen

Verkehr    Herr Franke, Herr Uhlig 

Stadtgrün und Friedhöfe    Herr Wirz 

Wasser und Hafen      Herr Rogge 

Wirtschaft, Hafen und Liegen- 

schaften    Frau Grau 

Personalrat    Herr Fick 

Stellv. Mitglied – Ausschuss f.d. 

Kurbetriebe Travemünde    Herr Fouquet – öffentlicher Teil

 

 

I.  Öffentlicher Teil der Sitzung 

 

 

 

1.0 Allgemeiner Teil  

 

1.1  Feststellung der Beschlussfähigkeit 

Der Vorsitzende stellt die Beschlussfähigkeit fest. 

 

 

 

1.2  Anträge und Beschlussfassungen zur Tagesordnung 

 

Zusätzlich zur Tagesordnung sollen behandelt werden: 

TOP 2.3  Bebauungsplan 26.11.00 – Wesloer Straße / Markt / Am Teich – 

Aufstellungsbeschluss – 

TOP 14.1  Bauvoranfrage Nutzungsänderung in Wohnen und Neubau von 

Wohnhäusern Am Teich 8 / Schlutuper Markt 4 

TOP 4.1  Wohnen am Wasser – Herr Senator Boden teilt mit, dass die Vorlage 

vorbehaltlich einer erneuten Senatsbefassung in der Bauausschusssitzung am

02.05.2005 behandelt werden sollte, weil der Fachbereich 3 die Umweltrelevanz der

Vorlageninhalte überprüfen will. 

TOP 2.3  B-Plan 26.11.00 – soll zusammen mit TOP 14.1  im nicht-öffentlichen Teil 

behandelt werden.  

 

 

  Der Bauausschuss beschließt wegen der gegebenen Dringlichkeit die Behandlung

der Tagesordnung in der Fassung vom 07.04.2005 mit den Änderungen einstimmig. 

 

 

 

1.3  Niederschrift vom 04.04.2005 

TOP 6.7 – Herr Schindler weist darauf hin, dass seine Frage nicht darauf abzielte, ob 

dauerhaftes Parken möglich sei, sondern ob eine dauerhafte Unterbindung des

Parkens möglich ist. Der letzte Satz des TOP 6.7 lautet nun:...Er bittet zu prüfen, ob

eine dauerhafte Unterbindung des Parkens möglich sei. 

TOP 6.12 – Herr Howe weist darauf hin, dass die personellen Auswirkungen der

künftigen Aufgaben im FB 5 nicht dargestellt seien und fragt nach, welche

Auswirkungen die Parkraumvorlage auf das Personal beim Fachbereich 5 haben

wird. Das Protokoll wird hinter Satz zwei um die beiden Sätze:“ Er erläutert, dass

diese Auswirkungen noch nicht absehbar seien, der Mehraufwand noch nicht

bezifferbar sei. Ein Bericht wird in drei Monaten vorgelegt.“ ergänzt. 

 

 

Der Bauausschuss stellt die Niederschrift vom 04.04.2005 in der geänderten Form

einstimmig fest. 

 

 

  TOP 5.27/5.29 – Herr Weber teilt mit, dass die Berichtsinhalte korrigiert und ergänzt

werden sollen, Neufassungen werden der Niederschrift als Anlage beigefügt.  

 

 

2.0 Satzungen/Widmungen/Veränderungssperren 

 

2.1  B-Plan 21.02.11 – Moisling West / Andersenring - Auslegungsbeschluss

 

 

Herr Schindler sieht sich als befangen und verlässt vor den Beratungen den

Sitzungssaal.  

Herr Pluschkell stellt fest, dass der Entwurf aus Schallschutzgründen eine

Überdachung vorsieht. Er fragt die Verwaltung, was mit der optischen Wirkung beim

Blick aufs Dach der Anlieferungs – Einhausung aus der umliegenden

mehrgeschossigen Wohnbebauung sei. Herr Jeiler sieht kein Problem, das mit dem

Investor zu besprechen und – wie beim Hauptgebäude – eine extensive Begrünung

vorzunehmen. Herr Senator Boden erläutert auf Nachfrage ergänzend, dass eine

Einhausung eine Verkleidung mit Dach und Wänden ähnlich einem Haus sei, die bei

technischen Geräten oder Schächten zur Verbesserung des optischen Eindrucks

oder zur Schallminderung vorgenommen wird.  

 

Der Bauausschuss beschließt einstimmig bei einer Enthaltung mit der Änderung: 

 

Der Bebauungsplan 21.02.11 – Moisling – West/Andersenring – einschließlich Text in

der vorliegenden Fassung wird als Entwurf beschlossen und ist öffentlich auszulegen.

Die Begründung in der vorliegenden Fassung wird bebilligt. 

Sollte der Entwurf des Bebauungsplanes nach der Auslegung gem. § 3 (2) BauGB

geändert oder ergänzt werden, ohne dass die Grundzüge der Planung berührt

werden, ist eine eingeschränkte Beteiligung der Öffentlichkeit, der berührten

Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 13 (2) BauGB

durchzuführen. 

 

Der Beschluss ergeht unter Beachtung des § 22 GO (Ausschließungsgründe). 

 

 

2.2  Einziehung: Teilfläche Hirtenbergweg und Parkplatz am Hirtenbergweg 

Herr Pluschkell fragt nach dem in der Vorlage verwendeten Begriff „nicht öffentlicher

Wanderweg“. Herr Franke erläutert, dass es sich dabei um einen laut Straßen- und

Wegegesetz“ nicht öffentlichen Weg mit Hausrecht des Eigentümers handele, der ihn

auch schließen könnte. Herr Quirder fragt nach, wie die öffentliche Zugänglichkeit

gesichert wird. Herr Franke teilt mit, dass dies durch eine mündliche Verabredung

geschehen sei. Angesichts solcher Unsicherheit sieht Herr Pluschkell Klärungsbedarf.

Herr Franke erläutert, dass der Weg im Besitz der Hansestadt Lübeck bleibe.

Zuständig ist in Zukunft jedoch nicht mehr der Bereich Verkehr als

Straßenbaulastträger, sondern der Bereich Stadtwald.  

 

Der Bauausschuss empfiehlt mehrheitlich bei drei Enthaltungen: 

 

Auf der Grundlage des § 8 Abs. 1 Satz 2 StrWG für Schleswig-Holstein wird in der

Flur 4 der Gemarkung Dummersdorf folgende Einziehung gemäß Plan beschlossen: 

 

Parkplatz am „Hirtenbergweg“, Flurstücke 27/3 und 18/2 

Teilfläche „Hirtenbergweg“, Flurstück 71/7 tlw..

 

 

2.3  Behandlung ist in den nicht-öffentlichen Teil zusammen mit TOP 14.1 vertagt. 

 

 

3.0  Über- und außerplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln 

 

Keine Vorlagen 

 

 

4.0 Planungen, Wettbewerbe  und sonstige Beschlussvorlagen 

 

4.1  Wohnen am Wasser  -  vertagt auf die Sitzung am 02.05.2005 

 

4.2  Städtebaulicher Masterplan zur Neuordnung des nordwestlichen Bereiches des 

Priwalls 

Herr Lötsch fragt nach, welches Ergebnis ein Gespräch zur Entwicklung der 

Ferienhaussiedlung beim Bürgermeister gehabt hat. Herr Senator Boden antwortet,

das Gespräch zwischen Bürgermeister, Herrn Strätz und Herrn Hollesen hätte

ergeben, dass die breite Auffächerung hinsichtlich der Errichtung der einzelnen Teile

der Ferienhaussiedlung im Vertrag konkretisiert werden solle: Zum Verkauf wird eine

neue Vorlage erarbeitet, nach der Teil I und Teil IV der Bebauung zunächst

gemeinsam mit der Erschließung dazwischen errichtet werden, um den Bau der

dazwischenliegenden Ferienhäuser zu forcieren. Zudem sollen Straßen und Wege

sowie die Entwässerung minimiert werden, um durch diese Kosteneinsparung zur

Erhöhung des Nettokaufpreises (Bruttoverkaufspreis minus Erschließungsaufwand)

beizutragen. Der Inhalt des Masterplanes selbst bleibt von diesen Änderungen

unberührt. Herr Howe teilt mit, dass nach seinem Verständnis des vorgelegten Planes

die „Sandworld“ nun in den Dünen stattfinden solle. Frau Lorenzen erläutert, dass

nicht die tatsächlichen Flächenbegrenzungen, sondern nur Lagesymbole eingetragen

seien. Herr Dr. Gulski fragt nach dem Baubeginn, darauf teilt Frau Lorenzen mit, dass

unter günstigen Voraussetzungen im Frühjahr 2006 mit der Errichtung des ersten

Bauabschnittes begonnen werden könnte.  

 

Der Bauausschuss beschließt einstimmig: 

 

1. Der Masterplan Priwall (Anlagen 1 und 2) wird die Grundlage für die 

städtebauliche und nutzungsstrukturelle Neuordnung des nordwestlichen Bereich

des Priwall (Bürgerschaftsbeschluss 29.04.04).  

 

2.  Auf der Grundlage des Masterplanes sind die Entwicklungsflächen F 1 bis F 3 

(Anlage 2). mit dem Schwerpunkt der Entwicklung auf dauerhaft gewerblich

betriebenen Ferienhausanlagen zur ganzjährigen Nutzung zu entwickeln. 

 

3.  Die Beschlüsse der Bürgerschaft vom 25.01.2001 und vom 25.04.2002 werden 

aufgehoben (Bürgerschaftsbeschluss 24.06.04, Nr. 1) und durch folgende

Beschlüsse ersetzt: 

 

4.  Die laufenden Verhandlungen mit interessierten Investoren für die Realisierung 

einer dauerhaft gewerblich betriebenen Ferienhausanlage sind fortzuführen und

wenn möglich zu einem positiven Abschluss zu bringen. 

 

5.  Auf der Grundlage des Masterplanes sind mit potentiellen Entwicklungsträgern die 

Entwicklung und Realisierung weiterer freizeitorientierten Bauabschnitte auf dem

Priwall zu erörtern und vertragliche Voraussetzungen zu schaffen

(Bürgerschaftsbeschluss 24.06.04, Nr. 2+3).

 

 

6.  Eine Entscheidungsvorlage über den Verkauf von Flächen ist der Bürgerschaft 

zur Beschlussfassung vorzulegen. 

 

7. Die für die Realisierung einer Ferienhausanlage erforderlichen 

planungsrechtlichen Voraussetzungen sind durch einen vorhabenbezogenen

Bebauungsplan gem. § 12 BauGB auf Kosten des Investors zu schaffen. 

 

 

5.0 Mitteilungen und Berichte  

 

5.1  Mitteilungen des Vorsitzenden 

Es liegen keine Mitteilungen vor. 

 

 

5.2 Sonstige Mitteilungen 

 

5.2.1 Strecke für Inline-Skater  

Herr Uhlig teilt mit, dass die Messe „Handel und Hanse“ am 30.04.2005 eröffnet

werden soll, Eingänge seien von der Willy-Brandt-Allee und von der Lastadie-Seite

vorgesehen. Herr Lötsch teilt mit, dass die CDU eigentlich einen Eingang von der

Stadtseite erwarte und bemängelt, dass die Reederei Quandt nicht beteiligt worden

sei. Herr Uhlig antwortet, dass dies spät erfolgt sei, eine nachträgliche Abstimmung

aber stattgefunden habe. Herr Dr. Brock regt an, dem Messeveranstalter vorzugeben,

eine Zugangsmöglichkeit von der Altstadtseite aus vorzusehen. Herr Uhlig erläutert,

dass dies öffentlich-rechtlich schwierig durchsetzbar sei. Herr Boden ergänzt, dass

die Lage der Eingänge Sache des Veranstalters sei. Herr Lötsch bittet um Prüfung,

ob im Rahmen der Sondernutzungserlaubnis nicht doch Auflagen hinsichtlich der

Eingänge möglich seien. Herr Schindler fragt in diesem Zusammenhang, ob die

Befestigung für das Messebauwerk öfter zu verwenden ist. Herr Uhlig erläutert, dass

dieses einen großen technischen Aufwand bedeuten würde. 

 

 

5.2.2  Präventionsmaßnahmen für Jugendliche unter 16 Jahren gegen das Benutzen 

von Zigarettenautomaten in der Öffentlichkeit 

Keine Wortmeldungen. 

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis. 

 

 

5.2.3  Erhalt und Attraktivitätssteigerung des Museumshafens 

Herr Lötsch bemängelt, dass die Prioritäten des Vereins Museumshafen für Lübeck

nicht beachtet worden seien. Es seien die gewünschten Winterliegeplätze nicht

eingerichtet worden und die Öffnungszeiten der Drehbrücke nicht erweitert. Herr

Senator Boden erläutert zum ersten Frageteil, dass die Wünsche des Vereines sehr

wohl erfüllt seien, was Herr Lötsch bezweifelt. Herr Boden erläutert weiter, dass der

Verein die Hansestadt Lübeck anlässlich einer Veranstaltung zum Wassertourismus

bei MdB Frau Hiller-Ohm gelobt habe. Zum zweiten Teil erläutert Herr Franke, dass

erweiterte Öffnungszeiten während der Hauptsaison vorgesehen sind. Zur Zeit laufe

für das Jahr 2005 eine probeweise eingeführte Regelung mit zusätzlichen

Abendöffnungszeiten werktags. Die Anmeldefrist für eine gesicherte Brückenöffnung

beträgt einen Tag. Herr Jeiler erläutert ergänzend, dass Liegeplätze an der

nördlichen Wallhalbinsel neu vorgesehen seien, an denen Segler ein bis zwei Tage

festmachen können, was Herr Boden um die Mitteilung ergänzt, dass viele Segler von

da aus ohne Brückenbenutzung wieder traveabwärts fahren.

 

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis. 

 

 

5.2.4 Endbericht zur Bedarfsprüfung Gewerbe Städtebauliche 

Entwicklungsmaßnahmen Kronsforder Landstraße und Blankenseer Straße

sowie Entwicklung Airport Business Park; Städtebaulicher Rahmenplan

Blankenseer Straße Nord 

Herr Lötsch fragt, warum zur Beratung im Wirtschaftsausschuss eine wesentlich

umfangreichere Vorlage verteilt worden sei als für den Bauausschuss. Herr Boden

erläutert, dass der Vorlagentext der Bauverwaltung der gleiche sei, lediglich die

Anlagen unterscheiden sich. Die Anlage zur Wirtschaftsausschuss-Vorlage beinhaltet

die Langfassung des Gutachtens, während die Bauausschuss-Vorlage entsprechend

einer Entscheidung im Senat lediglich die Kurzfassung enthält, die allerdings die

wesentlichen Inhalte des Gutachtens vollständig wiedergibt. Den Fraktionen wurde

jeweils eine Langfassung zur Verfügung gestellt. Selbstverständlich kann jedem

Bauausschuss-Mitglied auch die Langfassung zur Verfügung gestellt werden. Herr

Howe beanstandet den hohen Flächenverbrauch für künftige Gewerbegebiete und

fragt, warum Fachbereich 3 nicht beteiligt worden ist. Herr Knoller erläutert, dass die

vorgeschlagene Abgrenzung der Gewerbefläche Blankenseer Straße das Ergebnis

einer landschaftsökologischen Studie der UNB ist. Eine Beteiligung des Bereiches

Naturschutz sei damit erfolgt. Das Gutachten empfiehlt die Entwicklung von ca. 30 bis

50 ha zusätzlicher Gewerbefläche als Angebotsplanung. Die Empfehlung der

Stadtplanung beschränkt sich auf Erarbeitung eines städtebaulichen Rahmenplanes

für eine Gewerbefläche von ca. 20 ha nördlich der Blankenseer Straße. Da es keinen

nachweisbaren, nachhaltigen Flächenbedarf gibt, ist die Anwendung des

Instrumentariums einer Entwicklungsm aßnahme nach § 165 BauGB nicht möglich. 

Das Oberzentrum Lübeck solle jedoch zur Sicherung langfristiger Entwicklungen

weitere Flächen als Angebotsplanung vorhalten. Herr Howe wendet ein, dass damit

zu viel Landschaft verbraucht werde, bezweifelt die Bedarfsentwicklung, die mit der

langfristigen Flächenvorhaltung gesichert werden soll und weist darauf hin, dass das

Angebot im Umland berücksichtigt werden muss. Herr Boden weist darauf hin, dass

Lübeck wegen des Angebotes im Umland nicht auf eine Ausweisung eigener Flächen

verzichten kann, jedoch eine Abstimmung mit den Umlandgemeinden in Ost und

West weiter betrieben wird. 

Herr Dr. Brock fragt ergänzend, was aus der ursprünglich geäußerten Absicht der

Bauverwaltung geworden sei, den gesamten Lübecker Süden zu untersuchen. Herr

Senator Boden erläutert hierzu, dass die gewerbliche Untersuchung des Lübecker

Südens mit der Überprüfung der Notwendigkeit einer städtebaulichen

Entwicklungsmaßnahme abgearbeitet sei, die Entwicklung des Wohnens im Lübecker

Süden sei in der Wohnungsmarktanalyse und –prognose, Wohnbaulandkonzept

2020, die der Bauausschuss wiederholt vertagt hat, behandelt. Herr Freitag fragt

nach, was mit dem Beschluss von 2001 sei, der in der Langfassung erwähnt wird.

Herr Jeiler erläutert, dass hier der Beschluss zum Wohnbaulandkonzept 2010

gemeint sei. Herr Dr. Brock fragt weiter nach, warum bei dem Beschlussvorschlag

unter 3. kein Bezug zum Bedarf hergestellt wurde. Herr Senator Boden antwortet,

dass die Stadtplanung hier eine Angebotsplanung entsprechend der Empfehlung des

Gutachters vorschlägt, ohne dass ein konkreter Bedarfsnachweis vorliegt. 

Herr Lötsch beantragt die Vertagung um eine Sitzung, um den

Bauausschussmitgliedern die Langfassung zugänglich zu machen. Diese wird mit

den ersten Unterlagen für die nächste Sitzung verschickt. 

 

Der Bauausschuss beschließt einstimmig die Vertagung der Vorlage um eine Sitzung. 

 

 

5.2.5  Jahresbericht 2003/2004 des Fahrradbeauftragten

 

 

Herr Schindler bittet um Aufnahme des Fuß- und Radweges Vorrader Straße in die

Prioritätenliste, weil die erwartete Steigerung der Fluggastzahlen auch eine

Steigerung des Verkehrsaufkommens nach sich ziehe.  

 

Herr Zander bittet um Bau eines Radweges zur Schaffung von Fahrmöglichkeiten

entlang der B 207 neu zwischen dem Hochschulstadtteil und dem Ausbildungspark

Blankensee. Herr Fechtel führt dazu aus, dass diese Position im

Planfeststellungsverfahren zur B 207 neu seitens der Hansestadt Lübeck eingebracht

worden sei, das Straßenbauamt Lübeck diesem Begehren aus Kostengründen

(Verbreiterung des anzulegenden Straßendammes und der Brückenbauwerke) und

mit dem Hinweis auf die fehlende Radverkehrsnachfrage (Führung der B 207 neu

abseits von Ortslagen) bei der Planfeststellung nicht gefolgt sei. 

Herr Dr. Gulski stellt fest, dass Radwege hinter Knicks geführt würden, obwohl solche

nicht mehr gebaut werden sollen. Herr Fechtel erläutert hierzu, dass dort, wo in

Einzelfällen wie in Ivendorf oder in Niendorf, Knicks erhalten werden sollen, diese

gelegentlich zur Schaffung von Einsehbarkeit unterbrochen werden und ergänzt, dass

die Entscheidung hierüber ins Ermessen der Verwaltung gestellt ist.  

Herr Möller teilt mit, dass ihm ein Verfahren bekannt sei, mit dem Knicks

herausgenommen und versetzt werden können und bittet um wohlwollende Prüfung,

ob so ein Verfahren hier angewendet werden könnte. Herr Dr. Gulski bittet die

Möglichkeit solcher Versetzung auch für den Radweg in Ivendorf zu prüfen. Herr

Fechtel teilt mit, dass das in Anbetracht der weit fortgeschrittenen Planung zu

Verzögerungen von bis zu einem Jahr beim Radwegbau führen könnte. Herr Möller

betont, dass seine Mitteilung eine Anregung für die Zukunft sei und er keine

Verzögerung wünscht.  

 

Herr Schindler dankt Herrn Fechtel für den erarbeiteten Bericht, dieser sei gut als

Grundlage für Antworten auf zahlreiche Bürgeranfragen geeignet.  

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis. 

 

 

5.2.6  Öffnung /Freigabe der Bergenstrasse für Gegenrichtungsradverkehr 

Keine Wortmeldungen. 

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis. 

 

 

5.2.7  Erreichbarkeit der Herreninsel  

Keine Wortmeldungen. 

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis. 

 

 

5.2.8  Informations- und Hinweistafeln auf Parkraumflächen im Bereich der Altstadt 

Herr Lötsch weist auf den Widerspruch hin, dass einerseits noch eine Prüfung

vorgesehen sei, andererseits aber schon eine Auftragsvergabe erfolgen soll. Herr

Uhlig erläutert hierzu, dass die DSM die Schautafeln laufend unterhalten werde, die

Kosten für eine erste Ausstattung mit Stadtplan jedoch von der Hansestadt Lübeck zu

tragen sei. Herr Lötsch fragt nach, ob dafür das Budget erhöht werden müsse oder ob

nicht vielmehr eine Kompensation über Einsparungen an anderer Stelle erfolgen

könnte und regt an, dass die Verwaltung Gegenfinanzierungsmöglichkeiten prüfen

solle. 

 

Der Bauausschuss nimmt den Bericht mit dieser Maßgabe zur Kenntnis.

 

 

5.2.9  Gleisverlegung Skandinavienkai und Schienenersatzverkehr, 691 

 

Herr Rogge berichtet über die Phasen der Gleisverlegung und die damit verbundenen

Änderungen der Erreichbarkeit Travemündes und des Skandinavienkais: 

Phase 1: Vor dem 07.04.2005 – normaler Bahnverkehr ohne Einschränkungen. 

Phase 2: Vom 07.04.200516.04.2005 – Sperrzeit: Schienenersatzverkehr vom

Haltepunkt Kücknitz bis Haltepunkt Travemünde-Strand über K 20. 

Phase 3: Vom 16.04.200522.04.2005 – Sperrzeit: Schienenersatzverkehr vom

Hauptbahnhof Lübeck bis Haltepunkt Travemünde-Strand über Kücknitz – K 20. 

Phase 4: Nach dem 22.04.2005 Inbetriebnahme neue Gleisstrecke. Noch kein

Haltepunkt Skandinavienkai neu, Zug fährt ohne Stop am Skandinavienkai vorbei, bis

zum 01.06.2005 Schienenersatzverkehr vom Haltepunkt Travemünde-Hafen zum

Skandinavienkai. 

Phase 5: Ab dem ca. 01.06.2005 uneingeschränkter Gleisbetrieb inkl. aller

Haltepunkte. 

Erläuternde Pläne werden dem Protokoll beigefügt. 

 

 

5.3  Berichte über Verlauf und Ergebnis von Öffentlichkeitsbeteiligungen 

 

 

5.3.1  Neuansiedlung Coop in der Brandenbaumer Landstraße 

 

Frau Lorenzen berichtet über die Teilnahme an der Jahreshauptversammlung des

Gemeinnützigen Vereins Eichholz. Hier seien zahlreiche Meinungen von Bürgern zu

erfahren gewesen. Danach wird eine Erweiterung des Nahversorgungsangebotes

ausdrücklich begrüßt, der Bolzplatz müsse aber erhalten bleiben. Ein Angebot für

Jugendliche sei erforderlich, weil eine naheliegende Jugendeinrichtung von

Schließung bedroht ist. Eine ältere Planung mit Verlegung der Straße „An den

Schießständen“ nach Osten mit einem Kreisverkehrsanschluß an die Brandenbaumer

Landstraße und Schaffung weiterer Wohnbauflächen wird von der Verwaltung nicht

mehr verfolgt, von den Teilnehmern der Ve rsammlung jedoch als langfristiges Ziel 

formuliert. Sollte ein Ersatzstandort für die Verlagerung des Bolzplatzes gefunden

werden, wird das Grundstück zur Errichtung eines Verbrauchermarktes mit bis zu

1.400 m² Verkaufsfläche ausgeschrieben werden. 

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis. 

 

 

6.0  Anfragen, Anregungen und Verschiedenes 

 

Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen 

 

6.1  Lindenarcaden / Fußgängerbrücke Stadtgraben, 661, Herr Pluschkell, 

04.04.2005, TOP 6.6,  

Die angekündigte Aufstellung wird in der nächsten Sitzung vorgelegt. 

 

 

6.2  Zustand des Wulfsdorfer Weges, Herr Zander, 661, 04.04.2005, TOP 6.9 

Herr Zander schätzt die Antwort von Herrn Franke als nicht erschöpfend ein und bittet

um ergänzende Auskünfte in der nächsten Sitzung. 

 

 

6.3  Bauhof am „Mühlenberg“?, Herr Howe, 04.04.2005, 631, TOP 6.14

 

 

Herr Howe sieht seit längerer Zeit ein Schild am Gartenzaun des Grundstücks Nr. 39 

(oder 35) und fragt, ob hier der Betriebshof einer Baufirma entstehe. 

Antwort: Unter den angegebenen Hausnummern hat der Baukontrolleur nichts

gefunden. Erst in einer zweiten Bereisung fiel die Nr. 19 auf, dort steht ein

Werbeschild einer Gärtnerei, völlig legal. Über einen "Bauhof" gibt es keine

Erkenntnisse. Das Werbeschild ist im Übrigen auch genehmigungsfrei. 

 

 

6.4  Ausbau Mecklenburger Landstraße, Herr Howe, 661, am 04.04.2005, TOP 6.16 

  Ergänzend zur Antwort, dass der Ausbau im Investitionsprogramm zur Zeit für 2009 

vorgesehen ist, teilt Herr Weber mit, dass die Abteilung Verkehrsplanung anlässlich

der Ferienhaussiedlungsplanung ein Gutachten in Auftrag gegeben hat, dessen Inhalt

am 03.05.2005 mit dem Straßenbauamt abgestimmt wird. 610.4 berichtet im Juni

über das Ergebnis. 

 

 

6.5  Lärmschutz A 20 für den Bereich Wulfsdorf, Herr Zander, 661, TOP 6.9 am 

04.04.2005 

Nach dem Bau der A 20 hat sich der Lärm in Wulfsdorf deutlich erhöht. Ist es geplant,

für den Bereich Wulfsdorf (insbesondere westlich Wulfsdorfer Weg) noch

Lärmschutzmaßnahmen zu treffen oder sind schon solche Maßnahmen getroffen

worden bzw. ist es noch möglich, Lärmschutzmaßnahmen zu veranlassen? Wenn ja,

welche? 

Antwort: Durch den zuständigen Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-

Holstein, schriftlich am 19.04.2005

Mit dem Beschluss vom 19.01.2001 wurde der durch den Bau der A 20 in den

Teilstrecken 2a und 2b erforderliche Lärmschutz planfestgestellt. 

Für den Bereich Wulfsdorf wurden an den der A 20 am nächsten gelegenen Gebäude

die Beurteilungspegel errechnet. Der höchste ermittelte Pegel lag mit 49 dB(A) tags

bzw. 44 dB(A) nachts deutlich unter den Immissionsgrenzwerten der

Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) von 59 dB(A) tags bzw. 49 dB(A)

nachts. Es bestand und besteht daher kein Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen. 

Die im Bereich Wulfsdorf planfestgestellten Verwallungen entlang der A 20 sind

erstellt. Es sind keine weiteren Maßnahmen geplant. 

 

6.6  Wulfsdorfer Weg, Parken, 661, TOP 6.7 am 04.04.2005 

Herr Schindler weist darauf hin, dass hinter dem Bahnübergang am Wulfsdorfer Weg

zahlreiche Autos abgestellt würden, der Flughafen verliere dadurch erhebliche

Gebühreneinnahmen. Er bittet zu prüfen, ob die zu so intensivem Parken genutzten

Flächen dafür dauerhaft geeignet sind. 

Antwort: Zu der Erörterung im Arbeitskreis für Verkehrsfragen am 26.04.2005 ist die

Situation vor Ort sowohl von der Polizei, dem Bereich Verkehr als

Straßenbaulastträger, der Stadtverkehr Lübeck GmbH, der Verkehrsplanung als auch

von der Straßenverkehrsbehörde zu unterschiedlichen Zeiten beobachtet worden,

auch am Wochenende. Probleme bestehen allenfalls bei der Abwicklung des

Gegenverkehrs über den Bahnübergang, wenn dahinter in Fahrtrichtung Wulfsdorf

zusammenhängend geparkt wird. Zur Vermeidung dieser Probleme wird ein

absolutes Haltverbot - auch auf dem Seitenstreifen - eingerichtet werden bis zum

Ende des gegenüber liegenden Gehwegs. Weitergehende Probleme, z.B. in der

Straße Höhlfeld, bestehen nicht. 

 

 

6.7       Parksituation am Flughafen, Herr Zander, 661, TOP 6.10 am 04.04.2005 

Bereits über Ostern war eine deutliche Zunahme des Parkverkehres rund um den

Flughafen zu beobachten. Welche Maßnahmen sind seitens der Bauverwaltung

 

 

geplant, um die unhaltbare Parksituation rund um den Flughafen zu entschärfen (z.B.

Halteverbot im Wulfsdorfer Weg und in der Straße Höhlfeld)? 

Auf dem Parkplatz direkt vor dem Ab fertigungsgebäude gibt es immer wieder 

Schwierigkeiten für Busfahrer, da die Verkehrsführung in diesem Bereich „suboptimal“

ist. So wäre ein Tausch der Ein- und Ausfahrt bereits ausreichend, um unnötige

Rangierarbeiten der Busfahrer zu vermeiden. Alternativ könnte auch die

Einbahnstraßenregelung auf diesem Parkplatz geändert („gedreht“) werden. Welche

Möglichkeiten gibt es hier, eine Verbesserung der Verkehrsführung zu erlangen?

Wann wird diese Verbesserung erfolgen? 

Antwort: Die Situation auf dem Flughafenparkplatz ist funktionsfähig. In den vom

Flughafenbus zu befahrenden Kurvenbereichen wurden Markierungen aufgebracht,

um dort das Parken zu verhindern, so dass der Bus passieren kann. Nach Auskunft

des Geschäftsführers der Flughafen-GmbH ist zum Ausbau der B 207 neu bereits

eine Überplanung des Parkplatzgeländes in Auftrag gegeben worden. Diese wird

rechtzeitig mit der Hansestadt Lübeck abgestimmt werden. 

 

 

Neue Anfragen 

 

 

6.8  Rangenberg-Schule, Halteverbot, Herr Pluschkell, 661 

Herr Pluschkell fragt nach, ob Gefährdungen in diesem Bereich bekannt sind. Herr

Senator Boden antwortet, das sei nicht der Fall. Wenn Maßnahmen zur

Schulwegsicherung gewünscht würden, muss der Schulleiter sich an den für ihn

zuständigen Fachbereich 4 wenden. 

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis. 

 

 

6.9  Ostpreußenkai, provisorisches Abfertigungsgebäude, Herr Howe, 610 

Herr Howe fragt nach, ob ein während der Saison vorgesehenes provisorisches

Abfertigungsgebäude in Zeltform mit Abmessungen von 10 x 50 m mit der

Stadtbildpflege abgestimmt sei. Herr Boden erläutert, dass diesbezüglich

Verhandlungen laufen. Eine Überarbeitung des ersten Entwurfs sei erfolgt, es liegt

aber bisher keine Genehmigung vor. Herr Howe fragt nach, ob durch das Bauwerk

die Sicht auf die Trave aus den umgebenden gastronomischen Betrieben behindert

sei. Herr Boden sagt eine Antwort für die nächste Sitzung zu. 

 

  Antwort: Das Provisorium des letzten Jahres sollte mit der Saison 2005 durch einen

dauerhaften, angemessen gestalteten Pavillon ersetzt werden. Die LHG hatte einen

entsprechenden Auftrag an ein Architekturbüro erteilt. Erste Entwürfe wurden bereits

mit der Stadtplanung abgestimmt. Dieser Auftrag ist jedoch im Herbst 2004 von der

LHG gestoppt worden. 

  Nachdem durch eine Reederei Anforderungen an ein Abfertigungsgebäude formuliert 

wurden, plante die LHG ein gegenüber der Lösung des Vorjahres gestalterisch und

funktional ertüchtigtes Provisorium für 2 Jahre. Mit der Kreuzfahrtsaison 2007 soll die

Abfertigung dann im Hafenhaus am Skandinavienkai stattfinden und zum

Ostpreussenkai eine Busverbindung angeboten werden. Für das provisorische

Abfertigungszelt ist am 26.04.05 ein Bauantrag eingereicht worden. Dieser ist jedoch

unvollständig (Bauzeichnungen fehlen) und widersprüchlich (Länge des Zeltes 40 m 

laut Prüfbuch, 50 m laut Baubeschreibung und 60 m laut Lageplan). Die fehlenden

Unterlagen sind angefordert. Ich halte es für sinnvoll, den Antrag nach

Vervollständigung der Unterlagen im Bauausschuss vorzustellen. Unsere

Verhandlungsspielräume tendieren allerdings gegen null: Die Maßnahme

grundsätzlich zu versagen hieße, Lübeck-Travemünde vom Kreuzfahrttourismus

abzuhängen. Auch Korrekturen oder Modifizierungen sind kaum möglich, da die

 

 

Zelthalle offensichtlich bereits bestellt ist. 

  Zur Frage der Sichtbehinderung: die Zeltkonstruktion ist traufständig parallel zur 

Uferkante geplant. Die Traufhöhe beträgt 3,20 m, die Firsthöhe 4,80 m.  

 

 

Herr Zander überreicht die Fragen 6.10 und 6.11 schriftlich: 

 

6.10  Öffnung der Yorckstraße für Radfahrer in beide Richtungen 

(Gegenrichtungsradverkehr), Herr Zander, 610 

Wie kann ermöglicht werden, dass die Yorckstraße (Einbahnstraße) für Radfahrer in

beide Richtung geöffnet wird? 

Antwort: Durch diese Maßnahme hätten Radfahrer die Möglichkeit, ohne Umwege

vom Mühlentor Richtung Moltkeplatz zu fahren. 

Die Herstellung einer möglichst umwegfreien Radverkehrsverbindung durch das

Hüxtertorviertel zw. Mühlentor und der Moltkestraße ist bereits seit längerem

planerisches Ziel der Verkehrsplanung . So wird beispielsweise die Wakenitzstraße

im VEP-HL als potentielle Fahrradstraße benannt. 

Der diebezüglich unternommene Versuch einer Öffnung der Wakenitzstr. zw. Yorkstr.

und Seydlitzstr. für Gegenrichtungs-radverkehr scheiterte im November 2003 an

Sicherheitsbedenken der Polizeiinspektion Lübeck und der Srraßenverkehrsbehörde

(zu enge Fahrgasse, "Ermunterung" der Radfahrer zum Befahren der gesamten

Wakenitzstraße in der Gegenrichtung). 

Grundsätzlich ließe sich der Gegenrichtungsradverkehr in der Yorkstr. herstellen 

durch Ausweisung der Straße als sogen. "unechte Einbahnstraße" ( wie z.B. in der

oberen Ägidienstr.) oder Beschilderung mittels Zusatzzeichen VZ 1000-33 zum

vorhandenen Einbahnstraßenschild (wie in der Musterbahn). 

Aus Sicht des Fahrradbeauftragten ist es möglich, in der Yorkstr. trotz schmaler

Fahrgasse (b=3,00 m) und beidseitigem Längsparken eine StVO-konforme Zulassung

von Gegenrichtungsradverkehr vorzunehmen. Nach Durchführung einer aktuellen

Verkehrszählung zur Ermittlung der Kfz- und Radverkehrsmengen wird ein

entsprechender Beschilderungsplan zur Anordnung vorgelegt. 

 

 

6.11  Lisa-Dräger-Wanderweg, Herr Zander, 610 

Aus dem Arbeitsprogramm 2005 des Fachbereichs ergibt sich, dass bis Jahresende

der Lisa-Dräger-Weg zu 30% realisiert sein soll, obwohl ursprünglich zumindest der

Eindruck erweckt wurde, der Weg wird im Jahre 2005 fertig gestellt und der

Öffentlichkeit übergeben. Daher folgende Fragen: 

Wie ist der Sachstand in Sachen Lisa-Dräger-Wanderweg? Gibt es noch Probleme

mit dem Bereich Naturschutz? Wie sieht die Finanzierung aus? 

Antwort: Der Lisa-Dräger-Wanderweg ist definiert und konzipiert als Verbindung zw.

der Ratzeburger Landstr. (mit dortiger Anbindung an den Heinrich-Dräger-Weg ) und

dem Elbe-Lübeck-Kanal. 

Der erste Streckenabschnitt des Lisa-Dräger-Weges zwischen dem Peter-Monnik-

Weg und dem Hochschulstadtteil/Mönkhofer Weg ist nach entsprechenden

Wegebauarbeiten der HEG bereits durchgängig begeh- und befahrbar. Im

Frühsommer d.J. wird die HEG das fehlende Teilstück bis zur La-Rochelle-Brücke

herstellen, sodass spätestens im August d.J. die Wegeverbindung bis zum Bornkamp

"steht". 

Für die Streckenabschnitte zw. dem Bornkamp und der Recycling-Center Lübeck liegt

eine Vorentwurfsplanung  des Amtes für ländliche Räume Lübeck (ALR)  vor, die in

Abstimmung mit der Teilnehmergemeinschaft zur Flurbereinigung Lübeck-BAB A20 

entwickelt wurde und auch Aussagen enthält zur Querung des Ringstedtenhöfer

Grabens und zu landschaftspflegerischen Begleitmaßnahmen.  

Die Maßnahmen sind eingestellt in das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren

Lübeck-BAB A20 und befinden sich zur Zeit in der formellen Abstimmung mit den zu

 

 

beteiligenden Dienststellen der HL ( Bereich Stadtplanung, Untere

Naturschutzbehörde, Untere Wasserbehörde). Ein erster Anhörungstermin dazu fand

am 20.4.2005 statt. Dieser soll am 12.5.2005 fortgesetzt werden, da es noch

unterschiedliche Positionen zur Trassenführung des Weges im Bereich Bornkamp

gibt      (die HL besteht aus Naturschutzgründen auf der im B-Plan 09.07.00

Bornkamp Teilbereich II festgesetzten Linienführung). 

Für die 1,5 km lange Teilstrecke zw. dem Bahnübergang Gut Mönkhof (Rampenfuß

auf der Westseite der Bahnlinie HL-Büchen) und der Ortslage Vorrade hat der

Bereich Stadtplanung entsprechend dem Votum des BA vom 15.11.2004

Haushaltsmittel in Höhe von 100 TEUR angemeldet, die auch Eingang in den

Haushalt 2005 gefunden haben. 

Nach der aktuellen Kostenschätzung des ALR ist für den genannten

Streckenabschnitt mit Baukosten in Höhe von 105 TEUR zu rechnen (Wegebau und

Querungsbauwerk des Ringstedtenhöfer Grabens). 50% dieser Kosten sind

förderfähig. 

Unter der Voraussetzung einer einvernehmlichen und baldigen Zustimmung zu den

Planunterlagen des ALR soll der Bau des 

Lisa-Dräger-Weges in dem genannten Streckenabschnitt bis zum Herbst 2005 

abgeschlossen sein. 

 

6.12  Straße „Im Winkel“ – Schönböcken, Herr Lötsch, 661 

Die Straße soll dem Vernehmen nach für Zweirichtungsverkehr eingerichtet werden. 

Was ist geplant, wenn Zweibahnverkehr eingerichtet wird? Warum soll der Ausbau

erfolgen? 

 

 

6.13  Priwall - Fährenvorplatz, Herr Howe, 661 

  Herrn Howes Vernehmen nach sollen durch die Umgestaltung 35 Stellplätze weniger

vorhanden sein. Herr Boden erläutert, dass die im Bauausschuss verabschiedete

Planung unverändert bleibt, Einschränkungen entstünden natürlich während der

Bauphase. Eine minimale Veränderung der Stellplatzzahl ist möglich. 

 

  Der Bauaussschuss nimmt Kenntnis. 

 

 

6.14  Bürgerinitiative „Historische Altstadt Travemünde“, Herr Howe, 610 

 

Ist der Verwaltung bekannt, dass sich eine „Bürgerinitiative historische Altstadt

Travemünde“ gegründet hat? 

Antwort: Eine „Bürgerinitiative Historische Altstadt Travemünde e.V. (in Gründung)“ 

hat an den Stadtpräsidenten geschrieben, von wo aus das Schreiben an die

Bauverwaltung geleitet wurde. Zzt. wird eine Beantwortung erarbeitet. 

 

 

6.15  Abnehmbare Leuchten auf dem Markt, Herr Schmidt, 661 

Herr Schmidt teilt mit, dass ein angekündigter Bericht über die ausgewählten

Leuchten noch ausstehe. Herr Senator Boden antwortet, dass zwei Leuchten noch

zur Auswahl stünden, Muster davon befänden sich auf dem Markt. Zur Zeit werden

die Lichtfarben überprüft. Ein Bericht folgt in einer der nächsten Sitzungen. 

 

 

6.16  Ausbau „Alte Mühle“, Herr Quirder, 661 

Herr Quirder fragt nach einem Gespräch mit den Anliegern nach dem Sachstand

(schriftlich): Haben sich alle Anlieger für den Ausbau ausgesprochen? Wird

 

 

ausgebaut? Wenn ja, wann wird ausgebaut? In welchem Rahmenbewegen sich die

Kosten für die Anlieger? 

Herr Franke erläutert, dass von Bewohnern der Straße Alte Mühle im letzten Jahr der

Wunsch an die Stadt herangetragen worden sei, die Straße, die noch nicht endgültig

fertiggestellt ist, umzugestalten und mit einer befestigten Oberfläche zu versehen.

Gleichzeitig wurde signalisiert, dass seitens der Anwohner ohne Einschränkung

Bereitschaft besteht, sich satzungsgemäß an den Straßenbaukosten zu beteiligen.

Aufgrund dieses Sachverhaltes hatte der Bereich Verkehr zugesagt, die

Umgestaltungsmaßnahme planerisch und verfahrensmäßig so weit vorzubereiten,

dass von den städtischen Gremien im Rahmen der Investitionsplanung eine

Entscheidung über die konkrete Realisierung getroffen werden kann. Inzwischen

haben jedoch andere Anwohner der Straße Alte Mühle schriftlich erklärt, dass sie die

Umgestaltung der Straße – entgegen dem bisher vermittelten Meinungsbild – nicht

unterstützen und auch nicht bereit sind, sich an den Kosten einer Umgestaltung zu

beteiligen. Vielmehr sehen sie den derzeitigen Zustand der Straße trotz der

unbefestigten Straßenoberfläche als völlig ausreichend für die bestehenden

Verkehrsbedürfnisse in der Straße an. 

Aufgrund dieser widersprüchlichen Aussagen der Anwohnerschaft sieht sich der

Bereich Verkehr derzeit nicht in der Lage, den Gremien eine eindeutige Empfehlung

für die zukünftige bauliche Umgestaltung der Alte Mühle zuzuleiten bzw. weiterhin

Ressourcen für die Erarbeitung entsprechender Entscheidungsgrundlagen

bereitzustellen. 

 

 

 

 

III.  Öffentlicher Teil der Sitzung 

 

Der Bauausschuss tritt erneut in den öffentlichen Teil der Sitzung ein: 

 

1.3  Mecklenburger Straße / Am Schlutuper Markt / Am Teil – Aufstellungsbeschluss 

 

Der Bauausschuss beschließt einstimmig: 

 

Für den in der Anlage in Text und Zeichnung dargestellten Geltungsbereich wird 

1.  Die Änderung des Flächennutzungsplanes, 

2.  ein städtebaulicher Rahmenplan 

3.  und die Aufstellung des Bebauungsplanes 26.11.00 „Mecklenburger Straße/ Am 

Schlutuper Markt/ Am Teich“ sowie 

4.  die in der Begründung näher dargestellten Planungsziele für den 

Geltungsbereich angestrebt. 

5.  Die Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die 

Anhörung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB (uneingeschränkte

Öffentlichkeitsbeteiligung) sollen erfolgen. 

6.  Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. 

Der Beschluss ergeht unter Beachtung des § 22 GO (Ausschliessungsgründe). 

 

 

17.0  Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

 

 

Der Vorsitzende teilt mit, dass der Bauausschuss entsprechend den

Beschlussvorschlägen der Verwaltung beschlossen habe. 

 

  Er weist darauf hin, dass die nächste Sitzung des Bauausschusses am 02.05.2005 

um 16.00 Uhr stattfinden werde. 

 

  Herr Schmidt beendet die Sitzung um 18.20 Uhr. 

 

 

 

 

 

 

 

gez. Jürgen Schmidt  gez. Wolfgang Weber 

  Vorsitzender  Protokollführer