N I E D E R S C H R I F T
über die
41.Sitzung des Bauausschusses
der Hansestadt Lübeck
in der Wahlperiode 2003 / 2008 am Montag,
18.04.2005
um 16.00 Uhr im Foyer des FB 5 – Planen und Bauen - , Mühlendamm 12
Anwesend:
als Vorsitzender Herr Schmidt
als Ausschussmitglieder Herr Dr. Brock
Herr Erdmann
Frau Förster
Herr Freitag
Herr Dr. Gulski
Herr Howe
Frau Kobbe - Vertreterin
Herr Lötsch
Herr Möller
Herr Pluschkell
Herr Quirder
Herr Schindler
Herr Schultz
Herr Traut
Herr Zander
Herr Boden – Senator
Nicht anwesend :
Herr Tartemann
Ferner nehmen an der Sitzung teil :
Fachbereichscontrolling Herr Zelazko
Stadtplanung Herr Weber – Protokollführer
Stadtplanung Herr Jeiler, Frau Lorenzen, Herr Knoller, Herr Fechtel
Gebäudemanagement HL Herr Hansen
Verkehr Herr Franke, Herr Uhlig
Stadtgrün und Friedhöfe Herr Wirz
Wasser und Hafen Herr Rogge
Wirtschaft, Hafen und Liegen-
schaften Frau Grau
Personalrat Herr Fick
Stellv. Mitglied – Ausschuss f.d.
Kurbetriebe Travemünde Herr Fouquet – öffentlicher Teil
I. Öffentlicher Teil der Sitzung
1.0 Allgemeiner Teil
1.1 Feststellung der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt die Beschlussfähigkeit fest.
1.2 Anträge und Beschlussfassungen zur Tagesordnung
Zusätzlich zur Tagesordnung sollen behandelt werden:
TOP 2.3 Bebauungsplan 26.11.00 – Wesloer Straße / Markt / Am Teich –
Aufstellungsbeschluss –
TOP 14.1 Bauvoranfrage Nutzungsänderung in Wohnen und Neubau von
Wohnhäusern Am Teich 8 / Schlutuper Markt 4
TOP 4.1 Wohnen am Wasser – Herr Senator Boden teilt mit, dass die Vorlage
vorbehaltlich einer erneuten Senatsbefassung in der Bauausschusssitzung am
02.05.2005 behandelt werden sollte, weil der Fachbereich 3 die Umweltrelevanz der
Vorlageninhalte überprüfen will.
TOP 2.3 B-Plan 26.11.00 – soll zusammen mit TOP 14.1 im nicht-öffentlichen Teil
behandelt werden.
Der Bauausschuss beschließt wegen der gegebenen Dringlichkeit die Behandlung
der Tagesordnung in der Fassung vom 07.04.2005 mit den Änderungen einstimmig.
1.3 Niederschrift vom 04.04.2005
TOP 6.7 – Herr Schindler weist darauf hin, dass seine Frage nicht darauf abzielte, ob
dauerhaftes Parken möglich sei, sondern ob eine dauerhafte Unterbindung des
Parkens möglich ist. Der letzte Satz des TOP 6.7 lautet nun:...Er bittet zu prüfen, ob
eine dauerhafte Unterbindung des Parkens möglich sei.
TOP 6.12 – Herr Howe weist darauf hin, dass die personellen Auswirkungen der
künftigen Aufgaben im FB 5 nicht dargestellt seien und fragt nach, welche
Auswirkungen die Parkraumvorlage auf das Personal beim Fachbereich 5 haben
wird. Das Protokoll wird hinter Satz zwei um die beiden Sätze:“ Er erläutert, dass
diese Auswirkungen noch nicht absehbar seien, der Mehraufwand noch nicht
bezifferbar sei. Ein Bericht wird in drei Monaten vorgelegt.“ ergänzt.
Der Bauausschuss stellt die Niederschrift vom 04.04.2005 in der geänderten Form
einstimmig fest.
TOP 5.27/5.29 – Herr Weber teilt mit, dass die Berichtsinhalte korrigiert und ergänzt
werden sollen, Neufassungen werden der Niederschrift als Anlage beigefügt.
2.0 Satzungen/Widmungen/Veränderungssperren
2.1 B-Plan 21.02.11 – Moisling West / Andersenring - Auslegungsbeschluss
Herr Schindler sieht sich als befangen und verlässt vor den Beratungen den
Sitzungssaal.
Herr Pluschkell stellt fest, dass der Entwurf aus Schallschutzgründen eine
Überdachung vorsieht. Er fragt die Verwaltung, was mit der optischen Wirkung beim
Blick aufs Dach der Anlieferungs – Einhausung aus der umliegenden
mehrgeschossigen Wohnbebauung sei. Herr Jeiler sieht kein Problem, das mit dem
Investor zu besprechen und – wie beim Hauptgebäude – eine extensive Begrünung
vorzunehmen. Herr Senator Boden erläutert auf Nachfrage ergänzend, dass eine
Einhausung eine Verkleidung mit Dach und Wänden ähnlich einem Haus sei, die bei
technischen Geräten oder Schächten zur Verbesserung des optischen Eindrucks
oder zur Schallminderung vorgenommen wird.
Der Bauausschuss beschließt einstimmig bei einer Enthaltung mit der Änderung:
Der Bebauungsplan 21.02.11 – Moisling – West/Andersenring – einschließlich Text in
der vorliegenden Fassung wird als Entwurf beschlossen und ist öffentlich auszulegen.
Die Begründung in der vorliegenden Fassung wird bebilligt.
Sollte der Entwurf des Bebauungsplanes nach der Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
geändert oder ergänzt werden, ohne dass die Grundzüge der Planung berührt
werden, ist eine eingeschränkte Beteiligung der Öffentlichkeit, der berührten
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 13 (2) BauGB
durchzuführen.
Der Beschluss ergeht unter Beachtung des § 22 GO (Ausschließungsgründe).
2.2 Einziehung: Teilfläche Hirtenbergweg und Parkplatz am Hirtenbergweg
Herr Pluschkell fragt nach dem in der Vorlage verwendeten Begriff „nicht öffentlicher
Wanderweg“. Herr Franke erläutert, dass es sich dabei um einen laut Straßen- und
Wegegesetz“ nicht öffentlichen Weg mit Hausrecht des Eigentümers handele, der ihn
auch schließen könnte. Herr Quirder fragt nach, wie die öffentliche Zugänglichkeit
gesichert wird. Herr Franke teilt mit, dass dies durch eine mündliche Verabredung
geschehen sei. Angesichts solcher Unsicherheit sieht Herr Pluschkell Klärungsbedarf.
Herr Franke erläutert, dass der Weg im Besitz der Hansestadt Lübeck bleibe.
Zuständig ist in Zukunft jedoch nicht mehr der Bereich Verkehr als
Straßenbaulastträger, sondern der Bereich Stadtwald.
Der Bauausschuss empfiehlt mehrheitlich bei drei Enthaltungen:
Auf der Grundlage des § 8 Abs. 1 Satz 2 StrWG für Schleswig-Holstein wird in der
Flur 4 der Gemarkung Dummersdorf folgende Einziehung gemäß Plan beschlossen:
Parkplatz am „Hirtenbergweg“, Flurstücke 27/3 und 18/2
Teilfläche „Hirtenbergweg“, Flurstück 71/7 tlw..
2.3 Behandlung ist in den nicht-öffentlichen Teil zusammen mit TOP 14.1 vertagt.
3.0 Über- und außerplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln
Keine Vorlagen
4.0 Planungen, Wettbewerbe und sonstige Beschlussvorlagen
4.1 Wohnen am Wasser - vertagt auf die Sitzung am 02.05.2005
4.2 Städtebaulicher Masterplan zur Neuordnung des nordwestlichen Bereiches des
Priwalls
Herr Lötsch fragt nach, welches Ergebnis ein Gespräch zur Entwicklung der
Ferienhaussiedlung beim Bürgermeister gehabt hat. Herr Senator Boden antwortet,
das Gespräch zwischen Bürgermeister, Herrn Strätz und Herrn Hollesen hätte
ergeben, dass die breite Auffächerung hinsichtlich der Errichtung der einzelnen Teile
der Ferienhaussiedlung im Vertrag konkretisiert werden solle: Zum Verkauf wird eine
neue Vorlage erarbeitet, nach der Teil I und Teil IV der Bebauung zunächst
gemeinsam mit der Erschließung dazwischen errichtet werden, um den Bau der
dazwischenliegenden Ferienhäuser zu forcieren. Zudem sollen Straßen und Wege
sowie die Entwässerung minimiert werden, um durch diese Kosteneinsparung zur
Erhöhung des Nettokaufpreises (Bruttoverkaufspreis minus Erschließungsaufwand)
beizutragen. Der Inhalt des Masterplanes selbst bleibt von diesen Änderungen
unberührt. Herr Howe teilt mit, dass nach seinem Verständnis des vorgelegten Planes
die „Sandworld“ nun in den Dünen stattfinden solle. Frau Lorenzen erläutert, dass
nicht die tatsächlichen Flächenbegrenzungen, sondern nur Lagesymbole eingetragen
seien. Herr Dr. Gulski fragt nach dem Baubeginn, darauf teilt Frau Lorenzen mit, dass
unter günstigen Voraussetzungen im Frühjahr 2006 mit der Errichtung des ersten
Bauabschnittes begonnen werden könnte.
Der Bauausschuss beschließt einstimmig:
1. Der Masterplan Priwall (Anlagen 1 und 2) wird die Grundlage für die
städtebauliche und nutzungsstrukturelle Neuordnung des nordwestlichen Bereich
des Priwall (Bürgerschaftsbeschluss 29.04.04).
2. Auf der Grundlage des Masterplanes sind die Entwicklungsflächen F 1 bis F 3
(Anlage 2). mit dem Schwerpunkt der Entwicklung auf dauerhaft gewerblich
betriebenen Ferienhausanlagen zur ganzjährigen Nutzung zu entwickeln.
3. Die Beschlüsse der Bürgerschaft vom 25.01.2001 und vom 25.04.2002 werden
aufgehoben (Bürgerschaftsbeschluss 24.06.04, Nr. 1) und durch folgende
Beschlüsse ersetzt:
4. Die laufenden Verhandlungen mit interessierten Investoren für die Realisierung
einer dauerhaft gewerblich betriebenen Ferienhausanlage sind fortzuführen und
wenn möglich zu einem positiven Abschluss zu bringen.
5. Auf der Grundlage des Masterplanes sind mit potentiellen Entwicklungsträgern die
Entwicklung und Realisierung weiterer freizeitorientierten Bauabschnitte auf dem
Priwall zu erörtern und vertragliche Voraussetzungen zu schaffen
(Bürgerschaftsbeschluss 24.06.04, Nr. 2+3).
6. Eine Entscheidungsvorlage über den Verkauf von Flächen ist der Bürgerschaft
zur Beschlussfassung vorzulegen.
7. Die für die Realisierung einer Ferienhausanlage erforderlichen
planungsrechtlichen Voraussetzungen sind durch einen vorhabenbezogenen
Bebauungsplan gem. § 12 BauGB auf Kosten des Investors zu schaffen.
5.0 Mitteilungen und Berichte
5.1 Mitteilungen des Vorsitzenden
Es liegen keine Mitteilungen vor.
5.2 Sonstige Mitteilungen
5.2.1 Strecke für Inline-Skater
Herr Uhlig teilt mit, dass die Messe „Handel und Hanse“ am 30.04.2005 eröffnet
werden soll, Eingänge seien von der Willy-Brandt-Allee und von der Lastadie-Seite
vorgesehen. Herr Lötsch teilt mit, dass die CDU eigentlich einen Eingang von der
Stadtseite erwarte und bemängelt, dass die Reederei Quandt nicht beteiligt worden
sei. Herr Uhlig antwortet, dass dies spät erfolgt sei, eine nachträgliche Abstimmung
aber stattgefunden habe. Herr Dr. Brock regt an, dem Messeveranstalter vorzugeben,
eine Zugangsmöglichkeit von der Altstadtseite aus vorzusehen. Herr Uhlig erläutert,
dass dies öffentlich-rechtlich schwierig durchsetzbar sei. Herr Boden ergänzt, dass
die Lage der Eingänge Sache des Veranstalters sei. Herr Lötsch bittet um Prüfung,
ob im Rahmen der Sondernutzungserlaubnis nicht doch Auflagen hinsichtlich der
Eingänge möglich seien. Herr Schindler fragt in diesem Zusammenhang, ob die
Befestigung für das Messebauwerk öfter zu verwenden ist. Herr Uhlig erläutert, dass
dieses einen großen technischen Aufwand bedeuten würde.
5.2.2 Präventionsmaßnahmen für Jugendliche unter 16 Jahren gegen das Benutzen
von Zigarettenautomaten in der Öffentlichkeit
Keine Wortmeldungen.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
5.2.3 Erhalt und Attraktivitätssteigerung des Museumshafens
Herr Lötsch bemängelt, dass die Prioritäten des Vereins Museumshafen für Lübeck
nicht beachtet worden seien. Es seien die gewünschten Winterliegeplätze nicht
eingerichtet worden und die Öffnungszeiten der Drehbrücke nicht erweitert. Herr
Senator Boden erläutert zum ersten Frageteil, dass die Wünsche des Vereines sehr
wohl erfüllt seien, was Herr Lötsch bezweifelt. Herr Boden erläutert weiter, dass der
Verein die Hansestadt Lübeck anlässlich einer Veranstaltung zum Wassertourismus
bei MdB Frau Hiller-Ohm gelobt habe. Zum zweiten Teil erläutert Herr Franke, dass
erweiterte Öffnungszeiten während der Hauptsaison vorgesehen sind. Zur Zeit laufe
für das Jahr 2005 eine probeweise eingeführte Regelung mit zusätzlichen
Abendöffnungszeiten werktags. Die Anmeldefrist für eine gesicherte Brückenöffnung
beträgt einen Tag. Herr Jeiler erläutert ergänzend, dass Liegeplätze an der
nördlichen Wallhalbinsel neu vorgesehen seien, an denen Segler ein bis zwei Tage
festmachen können, was Herr Boden um die Mitteilung ergänzt, dass viele Segler von
da aus ohne Brückenbenutzung wieder traveabwärts fahren.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
5.2.4 Endbericht zur Bedarfsprüfung Gewerbe Städtebauliche
Entwicklungsmaßnahmen Kronsforder Landstraße und Blankenseer Straße
sowie Entwicklung Airport Business Park; Städtebaulicher Rahmenplan
Blankenseer Straße Nord
Herr Lötsch fragt, warum zur Beratung im Wirtschaftsausschuss eine wesentlich
umfangreichere Vorlage verteilt worden sei als für den Bauausschuss. Herr Boden
erläutert, dass der Vorlagentext der Bauverwaltung der gleiche sei, lediglich die
Anlagen unterscheiden sich. Die Anlage zur Wirtschaftsausschuss-Vorlage beinhaltet
die Langfassung des Gutachtens, während die Bauausschuss-Vorlage entsprechend
einer Entscheidung im Senat lediglich die Kurzfassung enthält, die allerdings die
wesentlichen Inhalte des Gutachtens vollständig wiedergibt. Den Fraktionen wurde
jeweils eine Langfassung zur Verfügung gestellt. Selbstverständlich kann jedem
Bauausschuss-Mitglied auch die Langfassung zur Verfügung gestellt werden. Herr
Howe beanstandet den hohen Flächenverbrauch für künftige Gewerbegebiete und
fragt, warum Fachbereich 3 nicht beteiligt worden ist. Herr Knoller erläutert, dass die
vorgeschlagene Abgrenzung der Gewerbefläche Blankenseer Straße das Ergebnis
einer landschaftsökologischen Studie der UNB ist. Eine Beteiligung des Bereiches
Naturschutz sei damit erfolgt. Das Gutachten empfiehlt die Entwicklung von ca. 30 bis
50 ha zusätzlicher Gewerbefläche als Angebotsplanung. Die Empfehlung der
Stadtplanung beschränkt sich auf Erarbeitung eines städtebaulichen Rahmenplanes
für eine Gewerbefläche von ca. 20 ha nördlich der Blankenseer Straße. Da es keinen
nachweisbaren, nachhaltigen Flächenbedarf gibt, ist die Anwendung des
Instrumentariums einer Entwicklungsm aßnahme nach § 165 BauGB nicht möglich.
Das Oberzentrum Lübeck solle jedoch zur Sicherung langfristiger Entwicklungen
weitere Flächen als Angebotsplanung vorhalten. Herr Howe wendet ein, dass damit
zu viel Landschaft verbraucht werde, bezweifelt die Bedarfsentwicklung, die mit der
langfristigen Flächenvorhaltung gesichert werden soll und weist darauf hin, dass das
Angebot im Umland berücksichtigt werden muss. Herr Boden weist darauf hin, dass
Lübeck wegen des Angebotes im Umland nicht auf eine Ausweisung eigener Flächen
verzichten kann, jedoch eine Abstimmung mit den Umlandgemeinden in Ost und
West weiter betrieben wird.
Herr Dr. Brock fragt ergänzend, was aus der ursprünglich geäußerten Absicht der
Bauverwaltung geworden sei, den gesamten Lübecker Süden zu untersuchen. Herr
Senator Boden erläutert hierzu, dass die gewerbliche Untersuchung des Lübecker
Südens mit der Überprüfung der Notwendigkeit einer städtebaulichen
Entwicklungsmaßnahme abgearbeitet sei, die Entwicklung des Wohnens im Lübecker
Süden sei in der Wohnungsmarktanalyse und –prognose, Wohnbaulandkonzept
2020, die der Bauausschuss wiederholt vertagt hat, behandelt. Herr Freitag fragt
nach, was mit dem Beschluss von 2001 sei, der in der Langfassung erwähnt wird.
Herr Jeiler erläutert, dass hier der Beschluss zum Wohnbaulandkonzept 2010
gemeint sei. Herr Dr. Brock fragt weiter nach, warum bei dem Beschlussvorschlag
unter 3. kein Bezug zum Bedarf hergestellt wurde. Herr Senator Boden antwortet,
dass die Stadtplanung hier eine Angebotsplanung entsprechend der Empfehlung des
Gutachters vorschlägt, ohne dass ein konkreter Bedarfsnachweis vorliegt.
Herr Lötsch beantragt die Vertagung um eine Sitzung, um den
Bauausschussmitgliedern die Langfassung zugänglich zu machen. Diese wird mit
den ersten Unterlagen für die nächste Sitzung verschickt.
Der Bauausschuss beschließt einstimmig die Vertagung der Vorlage um eine Sitzung.
5.2.5 Jahresbericht 2003/2004 des Fahrradbeauftragten
Herr Schindler bittet um Aufnahme des Fuß- und Radweges Vorrader Straße in die
Prioritätenliste, weil die erwartete Steigerung der Fluggastzahlen auch eine
Steigerung des Verkehrsaufkommens nach sich ziehe.
Herr Zander bittet um Bau eines Radweges zur Schaffung von Fahrmöglichkeiten
entlang der B 207 neu zwischen dem Hochschulstadtteil und dem Ausbildungspark
Blankensee. Herr Fechtel führt dazu aus, dass diese Position im
Planfeststellungsverfahren zur B 207 neu seitens der Hansestadt Lübeck eingebracht
worden sei, das Straßenbauamt Lübeck diesem Begehren aus Kostengründen
(Verbreiterung des anzulegenden Straßendammes und der Brückenbauwerke) und
mit dem Hinweis auf die fehlende Radverkehrsnachfrage (Führung der B 207 neu
abseits von Ortslagen) bei der Planfeststellung nicht gefolgt sei.
Herr Dr. Gulski stellt fest, dass Radwege hinter Knicks geführt würden, obwohl solche
nicht mehr gebaut werden sollen. Herr Fechtel erläutert hierzu, dass dort, wo in
Einzelfällen wie in Ivendorf oder in Niendorf, Knicks erhalten werden sollen, diese
gelegentlich zur Schaffung von Einsehbarkeit unterbrochen werden und ergänzt, dass
die Entscheidung hierüber ins Ermessen der Verwaltung gestellt ist.
Herr Möller teilt mit, dass ihm ein Verfahren bekannt sei, mit dem Knicks
herausgenommen und versetzt werden können und bittet um wohlwollende Prüfung,
ob so ein Verfahren hier angewendet werden könnte. Herr Dr. Gulski bittet die
Möglichkeit solcher Versetzung auch für den Radweg in Ivendorf zu prüfen. Herr
Fechtel teilt mit, dass das in Anbetracht der weit fortgeschrittenen Planung zu
Verzögerungen von bis zu einem Jahr beim Radwegbau führen könnte. Herr Möller
betont, dass seine Mitteilung eine Anregung für die Zukunft sei und er keine
Verzögerung wünscht.
Herr Schindler dankt Herrn Fechtel für den erarbeiteten Bericht, dieser sei gut als
Grundlage für Antworten auf zahlreiche Bürgeranfragen geeignet.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
5.2.6 Öffnung /Freigabe der Bergenstrasse für Gegenrichtungsradverkehr
Keine Wortmeldungen.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
5.2.7 Erreichbarkeit der Herreninsel
Keine Wortmeldungen.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
5.2.8 Informations- und Hinweistafeln auf Parkraumflächen im Bereich der Altstadt
Herr Lötsch weist auf den Widerspruch hin, dass einerseits noch eine Prüfung
vorgesehen sei, andererseits aber schon eine Auftragsvergabe erfolgen soll. Herr
Uhlig erläutert hierzu, dass die DSM die Schautafeln laufend unterhalten werde, die
Kosten für eine erste Ausstattung mit Stadtplan jedoch von der Hansestadt Lübeck zu
tragen sei. Herr Lötsch fragt nach, ob dafür das Budget erhöht werden müsse oder ob
nicht vielmehr eine Kompensation über Einsparungen an anderer Stelle erfolgen
könnte und regt an, dass die Verwaltung Gegenfinanzierungsmöglichkeiten prüfen
solle.
Der Bauausschuss nimmt den Bericht mit dieser Maßgabe zur Kenntnis.
5.2.9 Gleisverlegung Skandinavienkai und Schienenersatzverkehr, 691
Herr Rogge berichtet über die Phasen der Gleisverlegung und die damit verbundenen
Änderungen der Erreichbarkeit Travemündes und des Skandinavienkais:
Phase 1: Vor dem 07.04.2005 – normaler Bahnverkehr ohne Einschränkungen.
Phase 2: Vom 07.04.2005 – 16.04.2005 – Sperrzeit: Schienenersatzverkehr vom
Haltepunkt Kücknitz bis Haltepunkt Travemünde-Strand über K 20.
Phase 3: Vom 16.04.2005 – 22.04.2005 – Sperrzeit: Schienenersatzverkehr vom
Hauptbahnhof Lübeck bis Haltepunkt Travemünde-Strand über Kücknitz – K 20.
Phase 4: Nach dem 22.04.2005 Inbetriebnahme neue Gleisstrecke. Noch kein
Haltepunkt Skandinavienkai neu, Zug fährt ohne Stop am Skandinavienkai vorbei, bis
zum 01.06.2005 Schienenersatzverkehr vom Haltepunkt Travemünde-Hafen zum
Skandinavienkai.
Phase 5: Ab dem ca. 01.06.2005 uneingeschränkter Gleisbetrieb inkl. aller
Haltepunkte.
Erläuternde Pläne werden dem Protokoll beigefügt.
5.3 Berichte über Verlauf und Ergebnis von Öffentlichkeitsbeteiligungen
5.3.1 Neuansiedlung Coop in der Brandenbaumer Landstraße
Frau Lorenzen berichtet über die Teilnahme an der Jahreshauptversammlung des
Gemeinnützigen Vereins Eichholz. Hier seien zahlreiche Meinungen von Bürgern zu
erfahren gewesen. Danach wird eine Erweiterung des Nahversorgungsangebotes
ausdrücklich begrüßt, der Bolzplatz müsse aber erhalten bleiben. Ein Angebot für
Jugendliche sei erforderlich, weil eine naheliegende Jugendeinrichtung von
Schließung bedroht ist. Eine ältere Planung mit Verlegung der Straße „An den
Schießständen“ nach Osten mit einem Kreisverkehrsanschluß an die Brandenbaumer
Landstraße und Schaffung weiterer Wohnbauflächen wird von der Verwaltung nicht
mehr verfolgt, von den Teilnehmern der Ve rsammlung jedoch als langfristiges Ziel
formuliert. Sollte ein Ersatzstandort für die Verlagerung des Bolzplatzes gefunden
werden, wird das Grundstück zur Errichtung eines Verbrauchermarktes mit bis zu
1.400 m² Verkaufsfläche ausgeschrieben werden.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
6.0 Anfragen, Anregungen und Verschiedenes
Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen
6.1 Lindenarcaden / Fußgängerbrücke Stadtgraben, 661, Herr Pluschkell,
04.04.2005, TOP 6.6,
Die angekündigte Aufstellung wird in der nächsten Sitzung vorgelegt.
6.2 Zustand des Wulfsdorfer Weges, Herr Zander, 661, 04.04.2005, TOP 6.9
Herr Zander schätzt die Antwort von Herrn Franke als nicht erschöpfend ein und bittet
um ergänzende Auskünfte in der nächsten Sitzung.
6.3 Bauhof am „Mühlenberg“?, Herr Howe, 04.04.2005, 631, TOP 6.14
Herr Howe sieht seit längerer Zeit ein Schild am Gartenzaun des Grundstücks Nr. 39
(oder 35) und fragt, ob hier der Betriebshof einer Baufirma entstehe.
Antwort: Unter den angegebenen Hausnummern hat der Baukontrolleur nichts
gefunden. Erst in einer zweiten Bereisung fiel die Nr. 19 auf, dort steht ein
Werbeschild einer Gärtnerei, völlig legal. Über einen "Bauhof" gibt es keine
Erkenntnisse. Das Werbeschild ist im Übrigen auch genehmigungsfrei.
6.4 Ausbau Mecklenburger Landstraße, Herr Howe, 661, am 04.04.2005, TOP 6.16
Ergänzend zur Antwort, dass der Ausbau im Investitionsprogramm zur Zeit für 2009
vorgesehen ist, teilt Herr Weber mit, dass die Abteilung Verkehrsplanung anlässlich
der Ferienhaussiedlungsplanung ein Gutachten in Auftrag gegeben hat, dessen Inhalt
am 03.05.2005 mit dem Straßenbauamt abgestimmt wird. 610.4 berichtet im Juni
über das Ergebnis.
6.5 Lärmschutz A 20 für den Bereich Wulfsdorf, Herr Zander, 661, TOP 6.9 am
04.04.2005
Nach dem Bau der A 20 hat sich der Lärm in Wulfsdorf deutlich erhöht. Ist es geplant,
für den Bereich Wulfsdorf (insbesondere westlich Wulfsdorfer Weg) noch
Lärmschutzmaßnahmen zu treffen oder sind schon solche Maßnahmen getroffen
worden bzw. ist es noch möglich, Lärmschutzmaßnahmen zu veranlassen? Wenn ja,
welche?
Antwort: Durch den zuständigen Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-
Holstein, schriftlich am 19.04.2005:
Mit dem Beschluss vom 19.01.2001 wurde der durch den Bau der A 20 in den
Teilstrecken 2a und 2b erforderliche Lärmschutz planfestgestellt.
Für den Bereich Wulfsdorf wurden an den der A 20 am nächsten gelegenen Gebäude
die Beurteilungspegel errechnet. Der höchste ermittelte Pegel lag mit 49 dB(A) tags
bzw. 44 dB(A) nachts deutlich unter den Immissionsgrenzwerten der
Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) von 59 dB(A) tags bzw. 49 dB(A)
nachts. Es bestand und besteht daher kein Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen.
Die im Bereich Wulfsdorf planfestgestellten Verwallungen entlang der A 20 sind
erstellt. Es sind keine weiteren Maßnahmen geplant.
6.6 Wulfsdorfer Weg, Parken, 661, TOP 6.7 am 04.04.2005
Herr Schindler weist darauf hin, dass hinter dem Bahnübergang am Wulfsdorfer Weg
zahlreiche Autos abgestellt würden, der Flughafen verliere dadurch erhebliche
Gebühreneinnahmen. Er bittet zu prüfen, ob die zu so intensivem Parken genutzten
Flächen dafür dauerhaft geeignet sind.
Antwort: Zu der Erörterung im Arbeitskreis für Verkehrsfragen am 26.04.2005 ist die
Situation vor Ort sowohl von der Polizei, dem Bereich Verkehr als
Straßenbaulastträger, der Stadtverkehr Lübeck GmbH, der Verkehrsplanung als auch
von der Straßenverkehrsbehörde zu unterschiedlichen Zeiten beobachtet worden,
auch am Wochenende. Probleme bestehen allenfalls bei der Abwicklung des
Gegenverkehrs über den Bahnübergang, wenn dahinter in Fahrtrichtung Wulfsdorf
zusammenhängend geparkt wird. Zur Vermeidung dieser Probleme wird ein
absolutes Haltverbot - auch auf dem Seitenstreifen - eingerichtet werden bis zum
Ende des gegenüber liegenden Gehwegs. Weitergehende Probleme, z.B. in der
Straße Höhlfeld, bestehen nicht.
6.7 Parksituation am Flughafen, Herr Zander, 661, TOP 6.10 am 04.04.2005
Bereits über Ostern war eine deutliche Zunahme des Parkverkehres rund um den
Flughafen zu beobachten. Welche Maßnahmen sind seitens der Bauverwaltung
geplant, um die unhaltbare Parksituation rund um den Flughafen zu entschärfen (z.B.
Halteverbot im Wulfsdorfer Weg und in der Straße Höhlfeld)?
Auf dem Parkplatz direkt vor dem Ab fertigungsgebäude gibt es immer wieder
Schwierigkeiten für Busfahrer, da die Verkehrsführung in diesem Bereich „suboptimal“
ist. So wäre ein Tausch der Ein- und Ausfahrt bereits ausreichend, um unnötige
Rangierarbeiten der Busfahrer zu vermeiden. Alternativ könnte auch die
Einbahnstraßenregelung auf diesem Parkplatz geändert („gedreht“) werden. Welche
Möglichkeiten gibt es hier, eine Verbesserung der Verkehrsführung zu erlangen?
Wann wird diese Verbesserung erfolgen?
Antwort: Die Situation auf dem Flughafenparkplatz ist funktionsfähig. In den vom
Flughafenbus zu befahrenden Kurvenbereichen wurden Markierungen aufgebracht,
um dort das Parken zu verhindern, so dass der Bus passieren kann. Nach Auskunft
des Geschäftsführers der Flughafen-GmbH ist zum Ausbau der B 207 neu bereits
eine Überplanung des Parkplatzgeländes in Auftrag gegeben worden. Diese wird
rechtzeitig mit der Hansestadt Lübeck abgestimmt werden.
Neue Anfragen
6.8 Rangenberg-Schule, Halteverbot, Herr Pluschkell, 661
Herr Pluschkell fragt nach, ob Gefährdungen in diesem Bereich bekannt sind. Herr
Senator Boden antwortet, das sei nicht der Fall. Wenn Maßnahmen zur
Schulwegsicherung gewünscht würden, muss der Schulleiter sich an den für ihn
zuständigen Fachbereich 4 wenden.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
6.9 Ostpreußenkai, provisorisches Abfertigungsgebäude, Herr Howe, 610
Herr Howe fragt nach, ob ein während der Saison vorgesehenes provisorisches
Abfertigungsgebäude in Zeltform mit Abmessungen von 10 x 50 m mit der
Stadtbildpflege abgestimmt sei. Herr Boden erläutert, dass diesbezüglich
Verhandlungen laufen. Eine Überarbeitung des ersten Entwurfs sei erfolgt, es liegt
aber bisher keine Genehmigung vor. Herr Howe fragt nach, ob durch das Bauwerk
die Sicht auf die Trave aus den umgebenden gastronomischen Betrieben behindert
sei. Herr Boden sagt eine Antwort für die nächste Sitzung zu.
Antwort: Das Provisorium des letzten Jahres sollte mit der Saison 2005 durch einen
dauerhaften, angemessen gestalteten Pavillon ersetzt werden. Die LHG hatte einen
entsprechenden Auftrag an ein Architekturbüro erteilt. Erste Entwürfe wurden bereits
mit der Stadtplanung abgestimmt. Dieser Auftrag ist jedoch im Herbst 2004 von der
LHG gestoppt worden.
Nachdem durch eine Reederei Anforderungen an ein Abfertigungsgebäude formuliert
wurden, plante die LHG ein gegenüber der Lösung des Vorjahres gestalterisch und
funktional ertüchtigtes Provisorium für 2 Jahre. Mit der Kreuzfahrtsaison 2007 soll die
Abfertigung dann im Hafenhaus am Skandinavienkai stattfinden und zum
Ostpreussenkai eine Busverbindung angeboten werden. Für das provisorische
Abfertigungszelt ist am 26.04.05 ein Bauantrag eingereicht worden. Dieser ist jedoch
unvollständig (Bauzeichnungen fehlen) und widersprüchlich (Länge des Zeltes 40 m
laut Prüfbuch, 50 m laut Baubeschreibung und 60 m laut Lageplan). Die fehlenden
Unterlagen sind angefordert. Ich halte es für sinnvoll, den Antrag nach
Vervollständigung der Unterlagen im Bauausschuss vorzustellen. Unsere
Verhandlungsspielräume tendieren allerdings gegen null: Die Maßnahme
grundsätzlich zu versagen hieße, Lübeck-Travemünde vom Kreuzfahrttourismus
abzuhängen. Auch Korrekturen oder Modifizierungen sind kaum möglich, da die
Zelthalle offensichtlich bereits bestellt ist.
Zur Frage der Sichtbehinderung: die Zeltkonstruktion ist traufständig parallel zur
Uferkante geplant. Die Traufhöhe beträgt 3,20 m, die Firsthöhe 4,80 m.
Herr Zander überreicht die Fragen 6.10 und 6.11 schriftlich:
6.10 Öffnung der Yorckstraße für Radfahrer in beide Richtungen
(Gegenrichtungsradverkehr), Herr Zander, 610
Wie kann ermöglicht werden, dass die Yorckstraße (Einbahnstraße) für Radfahrer in
beide Richtung geöffnet wird?
Antwort: Durch diese Maßnahme hätten Radfahrer die Möglichkeit, ohne Umwege
vom Mühlentor Richtung Moltkeplatz zu fahren.
Die Herstellung einer möglichst umwegfreien Radverkehrsverbindung durch das
Hüxtertorviertel zw. Mühlentor und der Moltkestraße ist bereits seit längerem
planerisches Ziel der Verkehrsplanung . So wird beispielsweise die Wakenitzstraße
im VEP-HL als potentielle Fahrradstraße benannt.
Der diebezüglich unternommene Versuch einer Öffnung der Wakenitzstr. zw. Yorkstr.
und Seydlitzstr. für Gegenrichtungs-radverkehr scheiterte im November 2003 an
Sicherheitsbedenken der Polizeiinspektion Lübeck und der Srraßenverkehrsbehörde
(zu enge Fahrgasse, "Ermunterung" der Radfahrer zum Befahren der gesamten
Wakenitzstraße in der Gegenrichtung).
Grundsätzlich ließe sich der Gegenrichtungsradverkehr in der Yorkstr. herstellen
durch Ausweisung der Straße als sogen. "unechte Einbahnstraße" ( wie z.B. in der
oberen Ägidienstr.) oder Beschilderung mittels Zusatzzeichen VZ 1000-33 zum
vorhandenen Einbahnstraßenschild (wie in der Musterbahn).
Aus Sicht des Fahrradbeauftragten ist es möglich, in der Yorkstr. trotz schmaler
Fahrgasse (b=3,00 m) und beidseitigem Längsparken eine StVO-konforme Zulassung
von Gegenrichtungsradverkehr vorzunehmen. Nach Durchführung einer aktuellen
Verkehrszählung zur Ermittlung der Kfz- und Radverkehrsmengen wird ein
entsprechender Beschilderungsplan zur Anordnung vorgelegt.
6.11 Lisa-Dräger-Wanderweg, Herr Zander, 610
Aus dem Arbeitsprogramm 2005 des Fachbereichs ergibt sich, dass bis Jahresende
der Lisa-Dräger-Weg zu 30% realisiert sein soll, obwohl ursprünglich zumindest der
Eindruck erweckt wurde, der Weg wird im Jahre 2005 fertig gestellt und der
Öffentlichkeit übergeben. Daher folgende Fragen:
Wie ist der Sachstand in Sachen Lisa-Dräger-Wanderweg? Gibt es noch Probleme
mit dem Bereich Naturschutz? Wie sieht die Finanzierung aus?
Antwort: Der Lisa-Dräger-Wanderweg ist definiert und konzipiert als Verbindung zw.
der Ratzeburger Landstr. (mit dortiger Anbindung an den Heinrich-Dräger-Weg ) und
dem Elbe-Lübeck-Kanal.
Der erste Streckenabschnitt des Lisa-Dräger-Weges zwischen dem Peter-Monnik-
Weg und dem Hochschulstadtteil/Mönkhofer Weg ist nach entsprechenden
Wegebauarbeiten der HEG bereits durchgängig begeh- und befahrbar. Im
Frühsommer d.J. wird die HEG das fehlende Teilstück bis zur La-Rochelle-Brücke
herstellen, sodass spätestens im August d.J. die Wegeverbindung bis zum Bornkamp
"steht".
Für die Streckenabschnitte zw. dem Bornkamp und der Recycling-Center Lübeck liegt
eine Vorentwurfsplanung des Amtes für ländliche Räume Lübeck (ALR) vor, die in
Abstimmung mit der Teilnehmergemeinschaft zur Flurbereinigung Lübeck-BAB A20
entwickelt wurde und auch Aussagen enthält zur Querung des Ringstedtenhöfer
Grabens und zu landschaftspflegerischen Begleitmaßnahmen.
Die Maßnahmen sind eingestellt in das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren
Lübeck-BAB A20 und befinden sich zur Zeit in der formellen Abstimmung mit den zu
beteiligenden Dienststellen der HL ( Bereich Stadtplanung, Untere
Naturschutzbehörde, Untere Wasserbehörde). Ein erster Anhörungstermin dazu fand
am 20.4.2005 statt. Dieser soll am 12.5.2005 fortgesetzt werden, da es noch
unterschiedliche Positionen zur Trassenführung des Weges im Bereich Bornkamp
gibt (die HL besteht aus Naturschutzgründen auf der im B-Plan 09.07.00
Bornkamp Teilbereich II festgesetzten Linienführung).
Für die 1,5 km lange Teilstrecke zw. dem Bahnübergang Gut Mönkhof (Rampenfuß
auf der Westseite der Bahnlinie HL-Büchen) und der Ortslage Vorrade hat der
Bereich Stadtplanung entsprechend dem Votum des BA vom 15.11.2004
Haushaltsmittel in Höhe von 100 TEUR angemeldet, die auch Eingang in den
Haushalt 2005 gefunden haben.
Nach der aktuellen Kostenschätzung des ALR ist für den genannten
Streckenabschnitt mit Baukosten in Höhe von 105 TEUR zu rechnen (Wegebau und
Querungsbauwerk des Ringstedtenhöfer Grabens). 50% dieser Kosten sind
förderfähig.
Unter der Voraussetzung einer einvernehmlichen und baldigen Zustimmung zu den
Planunterlagen des ALR soll der Bau des
Lisa-Dräger-Weges in dem genannten Streckenabschnitt bis zum Herbst 2005
abgeschlossen sein.
.
6.12 Straße „Im Winkel“ – Schönböcken, Herr Lötsch, 661
Die Straße soll dem Vernehmen nach für Zweirichtungsverkehr eingerichtet werden.
Was ist geplant, wenn Zweibahnverkehr eingerichtet wird? Warum soll der Ausbau
erfolgen?
6.13 Priwall - Fährenvorplatz, Herr Howe, 661
Herrn Howes Vernehmen nach sollen durch die Umgestaltung 35 Stellplätze weniger
vorhanden sein. Herr Boden erläutert, dass die im Bauausschuss verabschiedete
Planung unverändert bleibt, Einschränkungen entstünden natürlich während der
Bauphase. Eine minimale Veränderung der Stellplatzzahl ist möglich.
Der Bauaussschuss nimmt Kenntnis.
6.14 Bürgerinitiative „Historische Altstadt Travemünde“, Herr Howe, 610
Ist der Verwaltung bekannt, dass sich eine „Bürgerinitiative historische Altstadt
Travemünde“ gegründet hat?
Antwort: Eine „Bürgerinitiative Historische Altstadt Travemünde e.V. (in Gründung)“
hat an den Stadtpräsidenten geschrieben, von wo aus das Schreiben an die
Bauverwaltung geleitet wurde. Zzt. wird eine Beantwortung erarbeitet.
6.15 Abnehmbare Leuchten auf dem Markt, Herr Schmidt, 661
Herr Schmidt teilt mit, dass ein angekündigter Bericht über die ausgewählten
Leuchten noch ausstehe. Herr Senator Boden antwortet, dass zwei Leuchten noch
zur Auswahl stünden, Muster davon befänden sich auf dem Markt. Zur Zeit werden
die Lichtfarben überprüft. Ein Bericht folgt in einer der nächsten Sitzungen.
6.16 Ausbau „Alte Mühle“, Herr Quirder, 661
Herr Quirder fragt nach einem Gespräch mit den Anliegern nach dem Sachstand
(schriftlich): Haben sich alle Anlieger für den Ausbau ausgesprochen? Wird
ausgebaut? Wenn ja, wann wird ausgebaut? In welchem Rahmenbewegen sich die
Kosten für die Anlieger?
Herr Franke erläutert, dass von Bewohnern der Straße Alte Mühle im letzten Jahr der
Wunsch an die Stadt herangetragen worden sei, die Straße, die noch nicht endgültig
fertiggestellt ist, umzugestalten und mit einer befestigten Oberfläche zu versehen.
Gleichzeitig wurde signalisiert, dass seitens der Anwohner ohne Einschränkung
Bereitschaft besteht, sich satzungsgemäß an den Straßenbaukosten zu beteiligen.
Aufgrund dieses Sachverhaltes hatte der Bereich Verkehr zugesagt, die
Umgestaltungsmaßnahme planerisch und verfahrensmäßig so weit vorzubereiten,
dass von den städtischen Gremien im Rahmen der Investitionsplanung eine
Entscheidung über die konkrete Realisierung getroffen werden kann. Inzwischen
haben jedoch andere Anwohner der Straße Alte Mühle schriftlich erklärt, dass sie die
Umgestaltung der Straße – entgegen dem bisher vermittelten Meinungsbild – nicht
unterstützen und auch nicht bereit sind, sich an den Kosten einer Umgestaltung zu
beteiligen. Vielmehr sehen sie den derzeitigen Zustand der Straße trotz der
unbefestigten Straßenoberfläche als völlig ausreichend für die bestehenden
Verkehrsbedürfnisse in der Straße an.
Aufgrund dieser widersprüchlichen Aussagen der Anwohnerschaft sieht sich der
Bereich Verkehr derzeit nicht in der Lage, den Gremien eine eindeutige Empfehlung
für die zukünftige bauliche Umgestaltung der Alte Mühle zuzuleiten bzw. weiterhin
Ressourcen für die Erarbeitung entsprechender Entscheidungsgrundlagen
bereitzustellen.
III. Öffentlicher Teil der Sitzung
Der Bauausschuss tritt erneut in den öffentlichen Teil der Sitzung ein:
1.3 Mecklenburger Straße / Am Schlutuper Markt / Am Teil – Aufstellungsbeschluss
Der Bauausschuss beschließt einstimmig:
Für den in der Anlage in Text und Zeichnung dargestellten Geltungsbereich wird
1. Die Änderung des Flächennutzungsplanes,
2. ein städtebaulicher Rahmenplan
3. und die Aufstellung des Bebauungsplanes 26.11.00 „Mecklenburger Straße/ Am
Schlutuper Markt/ Am Teich“ sowie
4. die in der Begründung näher dargestellten Planungsziele für den
Geltungsbereich angestrebt.
5. Die Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die
Anhörung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB (uneingeschränkte
Öffentlichkeitsbeteiligung) sollen erfolgen.
6. Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Der Beschluss ergeht unter Beachtung des § 22 GO (Ausschliessungsgründe).
17.0 Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
Der Vorsitzende teilt mit, dass der Bauausschuss entsprechend den
Beschlussvorschlägen der Verwaltung beschlossen habe.
Er weist darauf hin, dass die nächste Sitzung des Bauausschusses am 02.05.2005
um 16.00 Uhr stattfinden werde.
Herr Schmidt beendet die Sitzung um 18.20 Uhr.
gez. Jürgen Schmidt gez. Wolfgang Weber
Vorsitzender Protokollführer