Niederschrift
Öffentlicher Teil
17/2008 - 2013
über die Sitzung des Ausschusses für Soziales
am Dienstag, 01.06.2010,
im Verwaltungszentrum Mühlentor, Haus Trave, Großes Sitzungszimmer,
Kronsforder Allee 2 – 6
Beginn der Sitzung: 16.34 Uhr
Anwesend: Stimmberechtigte Ausschussmitglieder
Herr Schulz - Vorsitzender –
Herr Böhning
Herr Drozella
Herr Kaminski
Frau Kanuschin - Vertreterin - ab 18.27 Uhr/Top 9.3
Frau Kaske
Herr Kleyer
Herr Klinkel
Herr Köpsell
Frau Menorca bis 18.27 Uhr/Top 9.3
Frau Michels - Vertreterin –
Frau Römer
Frau Siebdrat
Herr Stabe
Frau Timmermann-Grell - Vertreterin -
Herr Voht
Abwesend: Frau Jansen, Herr Hoffmann
Weiterhin anwesend: Fachbereich 2
Herr Senator Schindler
Frau Borso
Herr Dr. Hamschmidt
Herr Lippe
Frau Memler
Frau Roggensack
Frau Scharrenberg
Herr Schlichting
Herr Schröder
Herr Wulf
Frau Nimz
- Protokollführung -
Fachbereich 3
Herr Rocksien
Herr Hentschel
Frauenbüro
Frau Schmittner
Niederschrift Nr. 17/ 2008 – 2013 über die Sitzung des Ausschusses für Soziales am 01.06.2010
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Der Vorsitzende eröffnet die 17. Sitzung des Ausschusses für Soziales in der Wahlperiode
2008 – 2013, begrüßt die Mitglieder des Ausschusses, Vertreterinnen und Vertreter der
Verwaltung, Mitglieder der Bürgerschaft, die Presse sowie die Öffentlichkeit.
Weiterhin begrüßt er Frau Bade und Frau Ossiege vom Behindertenrat.
Der Vorsitzende begrüßt die Herren Hentschel und Rocksien aus dem Fachbereich 3, die zum
TOP 6.2 „Heimaufsicht“ berichten werden.
Weiterhin begrüßt der Vorsitzende im Namen des Ausschusses Herrn Senator Schindler und
schlägt aufgrund des späteren Sitzungsbeginns vor, das Sitzungsende auf spätestens 18.30 Uhr
festzulegen.
Der Vorsitzende berichtet, dass Frau Katzberg von ihrem Mandat im Ausschuss für Soziales
zurückgetreten ist und bedankt sich im Namen des Ausschusses für ihre konstruktive Mitarbeit im
Ausschuss. Weiter erläutert er, dass für die Fraktion BÜ90/Di Grünen Herr Kleyer als ordentliches
Mietglied in den Ausschuss gewählt wurde und begrüßt diesen als neues Mitglied des
Ausschusses.
Frau Michels ist als Vertreterin für Frau Jansen anwesend. Für Herrn Hoffmann ist Frau
Timmermann-Grell anwesend. Der Seniorenbeirat ist nicht anwesend.
I. Öffentlicher Teil
TOP 1 - Verpflichtung der Ausschussmitglieder, die nicht der Bürgerschaft
angehören
Der Vorsitzende verpflichtet Herrn Kleyer als ordentliches Ausschussmitglied per Handschlag
gem. § 46 (6) der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und führt ihn in sein Amt ein.
TOP 2 - Feststellung der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis
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TOP 3 - Feststellung der Tagesordnung
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass den Mitgliedern des Ausschusse vor Sitzungsbeginn ein
Antrag von Herrn Klinkel zum TOP 6.3 „Bürgerarbeit“ umverteilt wurde.
Weiter informiert er darüber, dass sich die heutige Sitzung in einen öffentlichen, einen
nichtöffentlichen und danach nochmals in einen öffentlichen Teil gliedert
und der Tagesordnungspunkt 13.1 im nichtöffentlichen Teil der Sitzung behandelt wird.
Die Öffentlichkeit ist wegen der Beratung der Vorlage unter TOP 13.1 „Vergabe eines
Gutachterauftrags von mehr als 25.000 Euro zur Erstellung des Mietspiegels der Hansestadt
Lübeck 2010“ gem. § 10 Abs. 5 der Geschäftsordnung der Bürgerschaft allgemein
ausgeschlossen, ohne dass es hierzu eines besonderen Beschlusses bedarf.
Die Tagesordnung ist damit
festgestellt
Die Tagesordnung lautet nunmehr wie folgt:
I. Öffentlicher Teil Beratungsergebnis
Kenntnis Empfehlung Beschluss Vertagung
1. Verpflichtung der Ausschussmitglieder, die nicht
der Bürgerschaft angehören
x
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit x
3. Feststellung der Tagesordnung x
4. Feststellung der Niederschrift Nr. 16 über
die Sitzung des Ausschusses für Soziales am
04.05.2010
x
5. Mitteilungen des Vorsitzenden
6. Berichte
6.1 Korrektur des Deckblattes der Beschlussvorlage
Wirtschaftsplan 2010 der städtischen
SeniorInneneinrichtungen
x
6.2
Heimaufsicht
- Mündlicher Bericht -
x
6.3 Bericht zum Modell „Bürgerarbeit“ x
7. Vorlagen
Es liegt nichts vor.
8. Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft
Es liegt nichts vor.
9. Mitteilungen aus dem Fachbereich 2
9.1 Aufstellung nicht erledigter Tagesordnungspunkte x
10. Anfragen
Es liegt nichts vor.
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I. Öffentlicher Teil Beratungsergebnis
Kenntnis Empfehlung Beschluss Vertagung
11. Anträge der Ausschussmitglieder
11.1 Konsequenzen aus OECD-Studie zu
Migrantenbeschäftigung ziehen: Potenziale
besser nutzen
x
11.2 Übernahme der Aufgaben der ARGEn durch die
Kommunen – Optionsmodell –
Kommunalisierung der Arbeitslosenhilfe
Der Antrag wurde
zurückgezogen
11.3 Satzung für den Behindertenbeauftragten
- Dringlichkeitsantrag aller Ausschussmitglieder -
x
12. Verschiedenes
II. Nichtöffentlicher Teil Beratungsergebnis
Kenntnis Empfehlung Beschluss Vertagung
13. Vorlagen
13.1 Vergabe eines Gutachterauftrags von mehr als
25.000 Euro zur Erstellung des Mietspiegels der
Hansestadt Lübeck 2010
x
III. Öffentlicher Teil Beratungsergebnis
Kenntnis Empfehlung Beschluss Vertagung
14. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil der
Sitzung gefassten Beschlüsse
x
TOP 4 - Feststellung der Niederschrift
Der Vorsitzende teilt mit, dass zur Niederschrift Nr. 16 über die Sitzung des Ausschusses für
Soziales am 04.05.2010 Einwendungen weder mündlich noch schriftlich eingegangen sind.
Es erfolgen keine weiteren Einwände.
Die Niederschrift ist damit
festgestellt
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TOP 5 - Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden
5.1 Juli-Sitzung des Ausschusses
Der Vorsitzende teilt mit, dass für die Sitzung im Juli keine Berichte der Verwaltung vorliegen und
es lediglich einen Überweisungsauftrag aus der letzten Sitzung der Bürgerschaft gibt, der nach
Beratung im Ausschuss erneut zurück in die Bürgerschaft muss, so dass eine Abstimmung
hierüber auch in der September-Sitzung des Ausschuss möglich wäre.
Der Vorsitzende fragt, ob der Ausschuss damit einverstanden wäre, wenn die Sitzung im Juli
ausfällt.
Der Ausschuss erklärt sich
einverstanden, die Sitzung ausfallen
zu lassen, unter dem Vorbehalt, dass
eine Sitzung dann einberufen wird,
wenn noch Themen durch die
Mitglieder des Ausschusses
eingebracht werden.
5.2 Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes S.-H.
Der Vorsitzende teilt mit, dass den Ausschussmitgliedern vor Sitzungsbeginn der Tätigkeitsbericht
der Bürgerbeauftragten aus dem Jahr 2009 umverteilt wurde. Weiterhin führt er aus, dass Frau
Wille-Handels in eine der nächsten Sitzungen des Ausschusses eingeladen wurde, eine
Terminabstimmung allerdings noch stattfinden muss.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis
5.3 Sommerfeste in den städtischen SeniorInneneinrichtungen
Weiterhin teilt der Vorsitzende mit, dass den Ausschussmitgliedern erneut eine Liste mit den Daten
der diesjährigen Sommerfeste in den städtischen SeniorInneneinrichungen umverteilt wurde.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis
5.4 Einladung zur Eröffnung des Kulturladens in Buntekuh
Der Vorsitzende teilt mit, dass den Mitgliedern des Ausschusses vor Sitzungsbeginn eine
Einladung für die Eröffnung des Kulturladens in Buntekuh am 04.06.2010 umverteilt wurde und
weiter, dass der Kulturladen in Buntekuh so etwas wie eine Zweigstelle des Haus´ der Kulturen
sein wird.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis
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TOP 6 - Berichte
6.1 Korrektur des Deckblattes der Beschlussvorlage Wirtschaftsplan 2010
der städtischen SeniorInneneinrichtungen
(Der Bericht wurde versandt und liegt den Ausschussmitgliedern vor.)
Hierzu erfolgen keine Wortmeldungen.
Der Ausschuss nimmt den
Bericht zur Kenntnis
6.2 Heimaufsicht
(Mündlicher Bericht)
Der Vorsitzende erläutert, dass den Mitgliedern des Ausschusses vor Sitzungsbeginn eine
schriftliche Information der Heimaufsicht umverteilt wurde. Er begrüßt die Herren Hentschel und
Rocksien aus dem Fachbereich 3, die zu diesem Thema mündlich berichten werden.
Herr Hentschel gibt Informationen zur Aufsicht nach dem SbStG (Selbstbestimmungs-
stärkungsgesetz), zur Stellenbesetzung der Aufsichtsbehörde und zur Veröffentlichung von
Prüfergebnissen. (Die Erläuterungen sind der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt).
Fragen zum vorliegenden Text von Herrn Drozella, Frau Römer und dem Vorsitzenden beantwortet
Herr Hentschel.
Herr Böhning stellt fest, dass 2,1 Stellen für die Organisation der Heimaufsicht suboptimal sind und
aufgestockt werden müssen. Herr Böhning bittet darum, diese Bitte an den neuen Senator des
Fachbereiches 3 weiterzuleiten.
Eine Frage von Herrn Böhning zur Zusammenarbeit mit dem MdK wird von Herrn Hentschel
dahingehend beantwortet, dass längst eine Durchführungsverordnung vorliegen und die
Zusammenarbeit standardisiert werden sollte. Momentan findet nur eine endlose Diskussion statt.
Herr Böhning erklärt, dass sich hierfür eingesetzt wird.
Herr Hentschel erläutert, dass die Zusammenarbeit mit den Pflegekassen und dem MdK auf
kommunaler Ebene kein Problem darstellt und auch regelmäßig ein gemeinsamer Arbeitskreis
stattfindet. Er hält eine gemeinsame Prüfung, wie es das Gesetz vorsieht, für kontraproduktiv, in
Lübeck wird getrennt geprüft. Eine eindeutige Aufgabenabgrenzung zwischen MDK und
Aufsichtsbehörde nach dem SbStG aufgrund gesetzlicher Regelung wäre hier wünschenswert.
Fragen von Frau Menorca bzgl. der Veröffentlichungen des MdK beantwortet Herr Hentschel.
Frau Kaske bittet darum, dass Herr Hentschel seine Ausführungen dem Protokoll beifügt und führt
aus, dass der Ausschuss sich viel zu wenig mit dem Thema beschäftigt. Sie hat den Eindruck,
dass das SbStG etwas „lieblos“ durchgeführt wird und soziale Gesichtspunkte zu kurz kommen.
Der Mensch steht für die Mitglieder des Ausschusses im Mittelpunkt und eine Prüfung der
Einrichtungen muss regelmäßig erfolgen. Für die Heimaufsicht ist nie ausreichend Personal
vorhanden. Sie erklärt, dass die Thematik in den Fachbereich 2 und somit in den Ausschuss für
Soziales gehört und bittet Herrn Hentschel ebenfalls um schriftliche Ausführungen, damit ggf. eine
Eingabe in der Bürgerschaft erfolgen kann.
Die Frage des Vorsitzenden, ob die Möglichkeit besteht, schriftliche Ausführungen zu erhalten,
wird von Herrn Hentschel bejaht.
Fragen zu entstehenden Kosten von Herrn Drozella und Frau Kaske werden von Herrn Hentschel
dahingehend beantwortet, dass zur Ausführung des SbStG Gebühren nach der Landesverordnung
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über Verwaltungsgebühren erhoben werden. Die Gebühreneinnahmen reichen zur Deckung der
Personalkosten bei weitem nicht aus.
Herr Klinkel erklärt, dass auf mehr Personal gedrängt werden muss und das Thema in diesen
Ausschuss gehört.
Es sprechen Herr Böhning und Herr Drozella.
Der Ausschuss nimmt den
mündlichen Bericht zur Kenntnis.
6.3 Bericht zum Modellprojekt „Bürgerarbeit“
(Der Bericht wurde versandt und liegt den Ausschussmitgliedern vor.)
Der Vorsitzende teilt mit, dass vor Sitzungsbeginn ein Antrag des Herrn Klinkel zu diesem
Tagesordnungspunkt umverteilt wurde.
Das Ausschussmitglied Herr Klinkel beantragt:
Der Sozialausschuss möge beschließen, der Bürgermeister wird gebeten:
1. den Mitgliedern des Sozialausschusses umgehend das Konzept für die „Bürgerarbeit“
vorzulegen
2. den Sozialausschuss an der Umsetzung des Konzepts zu beteiligen
3. sich bei der Schleswig-Holsteinischen Landesregierung für eine Mitfinanzierung
einzusetzen
4. dem Sozialausschuss zu berichten:
a) regelmäßig über die Umsetzung des Projekts „ Bürgerarbeit“ und
b) über eine finanzielle Förderung durch andere, insbesondere durch die EU
Herr Senator Schindler erläutert, dass die ARGE erst im Mai über das Projekt informiert wurde und
der Ausschuss aus diesem Grund vorab nicht erreicht werden konnte. Um Fristen für die
Projektbewerbung einzuhalten, musste die Bürgerschaft am 27.5.2010 erreicht werden.
Der Vorsitzende wünscht sich ausführliche Informationen zur Aktivierungsphase im Projekt.
Frau Borso erläutert den vorliegenden Projektbericht ausführlich.
Hierzu erklärt Herr Klinkel, dass die Arbeitsaufnahme nur freiwillig sein darf, für Alleinerziehende
wäre Kinderzuschlag anzusetzen. Weiterhin möchte Herr Klinkel wissen, wie es sich mit den
genannten EU-Mitteln verhält.
Hierzu spricht der Vorsitzende und erklärt, dass er gerne Einsicht in das Konzept hätte und den
Bericht als positiv erachtet.
Herr Böhning erklärt, dass er den Antrag von Herrn Klinkel unterstützt, da die Kommune wieder
einmal bezahlen soll. Weiter möchte er wissen, inwieweit der Ausschuss an dem Konzept beteiligt
wird.
Frau Borso erklärt, dass das Konzept bereits durch die Trägerversammlung beschlossen wurde
und bereits an das BMAS geschickt wurde, dort wird es gesichtet und darüber entschieden, ob die
Arge den Zuschlag erhält. Weiterhin erläutert Frau Borso, dass es sich um Aufgaben der BA
handelt und somit der Beirat zuständig wäre.
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Hierzu sprechen Herr Drozella, Frau Michels und Herr Böhning.
Der Vorsitzende teilt mit, dass der Ausschuss das Konzept trotzdem zur Kenntnis bekommen
könnte. Die Stadt will hier vielleicht Geld ausgeben und die Arge vergibt sich nichts, wenn sie
Einsicht in das Konzept geben würde. Der Ausschuss könnte hierzu Empfehlungen geben, der
Arge-Beirat nur Ratschläge.
Es sprechen Frau Timmermann-Grell, Herr Klinkel und Frau Borso.
Frau Borso teilt noch einmal mit, dass das Konzept bereits erstellt ist und sich erst entscheiden
muss, ob die Arge Lübeck den Zuschlag hierfür erhält. Weiter erläutert sie, dass es sich um
Integration in den Arbeitsmarkt handelt und dies Aufgabe der BA ist. Sie bittet darum, den Beirat
anzusprechen.
Frau Kaske erklärt, dass die Mitglieder des Ausschusses darum bitten, das Konzept einsehen zu
können. Sie erläutert weiter, dass das Thema nicht zerredet werden sollte, da noch nicht klar ist,
ob Lübeck den Zuschlag bekommt. Sie plädiert dafür, das Konzept positiv zu begleiten und bittet
um eine zeitnahe Berichterstattung.
Herr Voht erläutert, dass die Beteiligung der Politik durch die Mitarbeit des Beirates am Konzept
gewährleistet ist und schlägt vor, den Vorsitzenden des Arge-Beirates in die nächste Sitzung
einzuladen, um mündlich über das Konzept zu berichten.
Herr Senator Schindler erklärt, dass es sich bei dem Konzept nicht um ein Geheimnis handelt und
er sich dafür einsetzen wird, dass nach der Sommerpause berichtet wird. Er erläutert die Erfolge,
die das Konzept nach sich ziehen könnte und bittet die Entscheidung abzuwarten.
Es sprechen Herr Böhning, Frau Timmermann-Grell, der Vorsitzende und Frau Borso.
Der Ausschuss nimmt den
Bericht zustimmend zur Kenntnis
Der Vorsitzende bittet nunmehr über den Antrag von Herrn Klinkel zu beraten.
Herr Senator Schindler weist darauf hin, dass sich die Punkte eins und vier eigentlich bereits
erledigt haben und der Antrag somit punktweise abgestimmt werden könnte, wenn Herr Klinkel den
Antrag aufrecht erhalten möchte.
Herr Klinkel zieht den Antrag zurück.
TOP 7 – Vorlagen
Es liegt nicht vor.
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TOP 8 - Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft
Es liegt nicht vor.
TOP 9 - Mitteilungen aus dem Fachbereich 2:
9.1 Aufstellung nicht erledigter Tagesordnungspunkte
Die Liste ist beigefügt.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis
9.2 Erhebung von Standgebühren – Antrag des Ausschusses für Soziales
vom 02.03.2010
Der Vorsitzende teilt mit, dass der Ausschuss für Soziales in seiner Sitzung am 02.03.2010
folgenden Antrag beschlossen hat:
Die Lübeck und Travemünde Marketing GmbH (LTM) wird aufgefordert, gemeinnützigen
Verbänden und Organisationen die Standmiete beim Lübecker Weihnachtsmarkt zu erlassen,
wenn der durch ehrenamtliche Arbeit erwirtschaftete Reinerlös eindeutig und zu 100 % für soziale
Projekte in der Hansestadt Lübeck zur Verfügung gestellt wird.
Der Aufsichtsrat der LTM wird gebeten, dieses Anliegen zu unterstützen.
Herr Senator Schindler berichtet hierzu und erläutert eine Stellungnahme der LTM, in der u. a.
aufgeführt ist, dass gemeinnützige Vereine generell Vorteile gegenüber gewerblichen Betreibern
auf dem Markt haben, jedoch trotzdem reduzierte Standgebühren zahlen müssen.
Der Vorsitzende erklärt, dass die Aussage der LTM unzureichend und nicht hinnehmbar ist. Es
geht hier darum, soziale Projekte zu unterstützen und er erwartet einen Gebührenerlass von
100 %.
Herr Böhning erklärt, dass es in diesem besonderen Fall auch darum geht, dass das
eingenommene Geld der Organisation Menschen in den Altenpflegeheimen der Hansestadt
Lübeck zu Gute kommt. Er protestiert auf das Schärfste gegen die Stellungnahme der LTM.
Herr Voht erklärt, dass ihn schockiert, wie mit der Anregung des Ausschusses verfahren wird und
nur der Ist-Zustand in der Stellungnahme dargestellt wird. Er bittet darum, Frau Gastager in den
Ausschuss einzuladen.
Herr Senator Schindler sagt zu, Frau Gastager in den nächsten Ausschuss einzuladen.
Hierzu sprechen Frau Kaske und Herr Drozella. Herr Böhning erklärt, dass auch die
Aufsichtsratsvorsitzende eingeladen werden könnte.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis
Niederschrift Nr. 17/ 2008 – 2013 über die Sitzung des Ausschusses für Soziales am 01.06.2010
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Frau Menorca verlässt die Sitzung um 18.27 Uhr
Frau Kanuschin vertritt Frau Menorca ab 18.27 Uhr
9.3 Schuldnerberatung – Inso
Hierzu berichtet Herr Wulf aus dem Bereich Soziale Sicherung wie folgt:
- Hintergrund für den mündlichen Bericht ist die in diesem Jahr zunächst angekündigte, dann
doch zurückgenommene Kürzung der Landesmittel für die Durchführung von
Insolvenzberatung.
- Für die Folgejahre können Kürzungen nicht ausgeschlossen werden.
- Die vier Schuldnerberatungsstellen in der HL bieten Schuldnerberatung gem. SGB XII zur
Existenzsicherung bzw. Krisenintervention an. In 50 % der Fälle erfolgt zur Entschuldung
eine Insolvenzberatung über Landesmittel. Beides ist im Sinne einer nachhaltigen Hilfe
auch nicht zu trennen.
- Die Anzahl der überschuldeten Haushalte steigt. Hauptursache ist die Arbeitslosigkeit
- In der Folge ist auch die Zahl der Erstberatungen gem. SGB XII im I. Quartal 2010 um
30 % im Vergleich zum Vorjahr gestiegen.
- Die Beratungskapazitäten der vier Beratungsstellen sind bereits jetzt voll ausgelastet. Dies
führt mit Blick auf die Regulierung der Schulden zu erheblichen Warte- bzw.
Bearbeitungszeiten. Der Zeitraum zwischen Erstberatung und Entschuldung betrug 2008
durchschnittlich 9 Monate; in 2010 waren es bereits 10 Monate.
- Weitere Standardreduzierungen sind hinsichtlich der Komplexität der Beratung und eines
nachhaltigen Beratungserfolges nicht mehr möglich.
- Eine mögliche Kürzung der Insolvenzmittel würde dazu führen, dass sich die Warte-
/Bearbeitungszeiten weiter verlängern und insgesamt weniger HilfeempfängerInnen
entschuldet werden können.
- Dies wird in der Folge zu weiteren finanziellen aber auch sozialen Problemen der
HilfeempfängerInnen führen, die hohe Folgekosten für die Kommune nach sich ziehen, da
andere finanzielle bzw. beratende Angebote in Anspruch genommen werden müssen.
- Wenn durch mögliche Kürzungen immer weniger Ratsuchende entschuldet werden
können, wird durch die erforderliche anderweitige Unterstützung das Budget, das für
Erstberatungen gem. SGB XII zur Verfügung steht, stärker belastet. In der Folge wird die
Kapazität für Erstberatungen reduziert, immer weniger Ratsuchende könnten beraten
werden.
Herr Böhning möchte wissen, ob es richtig ist, dass KlientInnen künftig ihre Inso-Beratung selbst
zahlen sollen. Herr Wulf erklärt, dass es hierzu einer Gesetzesänderung auf Bundesebene bedarf.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis
Niederschrift Nr. 17/ 2008 – 2013 über die Sitzung des Ausschusses für Soziales am 01.06.2010
Seite 11
9.4 Betreuungsrecht
Hierzu berichtet Herr Wulf aus dem Bereich Soziale Sicherung wie folgt:
- In Lübeck bestehen für ca. 3700 kranke und/oder behinderte Menschen rechtliche
Betreuungen.
- Die Tendenz ist aufgrund des demographischen Wandels steigend. So ist beispielsweise
die Zahl der Erstverfahren von 855 in 2007 auf 1025 im Jahre 2009 gestiegen.
- Die Umsetzung des Betreuungsrechts erfolgt durch die Betreuungsstelle der HL und den
Verein für Betreuung und Selbstbestimmung mit klar definierten Aufgaben.
- Gesetzliche Vorgaben haben in den zurückliegenden Jahren zu einer
Aufgabenerweiterung ohne entsprechende personelle Ressourcen geführt.
- Einige Beispiele:
Beratung und Unterstützung von Bevollmächtigten
Beglaubigung von Vorsorgevollmachten
Beratung zum Thema Patientenverfügung/Vorsorgevollmachten
Verstärkte Einbeziehung der Betreuungsbehörde in das Verfahren
- Zudem gibt es Reformansätze, die für die Kommune eine veränderte Rolle im
Betreuungsverfahren vorsieht. Dies würde bei einer Umsetzung zu einer erheblichen
Aufgabenerweiterung der Betreuungsstelle der HL bei gleichzeitiger Entlastung des
Betreuungsgerichtes führen.
- Die vom Land angekündigten Kürzungen bei den Zuwendungen für den Verein für Betreuung
und Selbstbestimmung stellen die Existenz des Vereins in Frage. Bei einem Wegbrechen
des Betreuungsvereins müssten die Pflichtaufgaben von der kommunalen Betreuungsstelle
wahrgenommen werden. Dies müsste eine erhebliche personelle Aufstockung nach sich
ziehen.
- Dies ist u.a. besonders mit Blick auf den hohen Anteil ehrenamtlicher BetreuerInnen in der
HL (472 Betreuungen/ 12,9 % aller Betreuungen) von Bedeutung, da diese vom
Betreuungsverein konkret beraten und unterstützt werden.
Hierzu erfolgen keine Wortmeldungen.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis
9.5 Entwicklung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus
Hierzu berichtet Frau Scharrenberg aus dem Bereich Soziale Sicherung.
Aus der Sitzung des Ausschusses für Soziales vom 04.05.2010 liegt eine Anfrage von AM Kaske
mit der Fragestellung vor, welche Auswirkungen die Streichung des Zweckvermögens für den
Sozialen Wohnungsbau hätte.
Hierzu berichtet Frau Scharrenberg aus dem Bereich Soziale Sicherung. Sie stellt zunächst
anhand einer Grafik die Entwicklung des Sozialwohnungsbestandes unter Berücksichtigung der
Gesetzesänderung durch das Inkrafttreten des neuen Schleswig-Holsteinischen
Wohnraumförderungsgesetzes (SH WoFG) dar.
(Die Grafik ist der Niederschrift als Anlage 2 beigefügt).
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Die Zielvorgabe der Lübecker Bürgerschaft aus dem Jahr 2005, 10% des Lübecker
Wohnungsbestandes (~ 11.260 Wohneinheiten) im geförderten Wohnungsbau vorzuhalten, wird
bereits heute nicht mehr erreicht. Aufgrund der aktuellen sowie der mittelfristig geplanten Neubau-
und Modernisierungsmaßnahmen könnte die Anzahl der Wohneinheiten zunächst wieder auf ca.
11.017 ansteigen, wird dann aber durch den Wegfall der Belegungsbindungen aufgrund des neuen
SH WoFG ab Juli 2014 wieder auf ca. 8.748 Wohneinheiten sinken. Durch die Aktivitäten der
Lübecker Wohnungswirtschaft kann der Wegfall der Belegungsbindung teilweise abgefedert
werden.
Eine Umwidmung des Zweckvermögens mit der Folge, dass die Mittel nicht mehr für den
geförderten Wohnungsbau zur Verfügung stehen, hätte folgende Auswirkungen auf die Hansestadt
Lübeck:
o Das aktuelle Gesamtförderprogramm 2009/2010 des Landes Schleswig-Holstein hat ein
Gesamtvolumen von 250 Mio. Euro. Es ist bereits jetzt schon überzeichnet. Ohne eine
Aufstockung dieser 250 Mio. Euro ist es fraglich, ob alle derzeit aktuell geplanten
Investitionsmaßnahmen, also auch die der Lübecker Wohnungswirtschaft, überhaupt
durchgeführt werden können.
o Von Seiten der Lübecker Wohnungswirtschaft ist bereits signalisiert worden, dass die
mittelfristig (bis 2015) geplanten ca. 1.000 WE im Rahmen von Neubau- bzw.
Modernisierungsmaßnahmen ohne Wohnungsbaufördermittel nicht gebaut würden.
Dabei handelt es sich überwiegend um Baumaßnahmen, die den heutigen Bestand aus
den 50er bis 70er Jahren betreffen. Diese Wohnungen entsprechen weder im
Wohnungszuschnitt und der Größe noch energetisch dem heutigen Standard.
o Das Investitionsvolumen der geplanten mittelfristigen Maßnahmen umfasst ca. 130 Mio. Euro.
Der Wirtschaft in Lübeck, und hier insbesondere der Bauwirtschaft, würde dieses
Investitionsvolumen verloren gehen.
o Preisgünstiger und angemessener Wohnraum würde auf Dauer nicht mehr zur Verfügung
stehen. Der Personenkreis, der sich nicht selbst mit Wohnraum versorgen kann, würde
verstärkt diese Wohnungsengpässe zu spüren bekommen und zu Lasten der Hansestadt
Lübeck in den veralteten, energetisch minderwertigen Wohnungen leben müssen.
Und dieses vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung.
Immer mehr Menschen werden immer älter.
Immer mehr Menschen werden immer weniger Einkommen zur Verfügung haben, weil sie
vermehrt Unterbrechungen in ihrer Erwerbsbiografie zu verzeichnen haben.
o Es besteht die Gefahr der „Ghettobildung“.
o Die Hansestadt Lübeck würde eine wesentliche Steuerungsmöglichkeit verlieren, dafür Sorge
zu tragen, dass bedarfsgerechter, zielgruppenspezifischer Wohnungsbau in Lübeck erfolgt.
Dieses bezieht sich nicht nur auf die Quantität sondern auch auf die Qualität (Wohnraum
für Senioren, Jungerwachsene, Alleinerziehende, große Familien, Behinderte, Menschen
mit Migrationshintergrund).
o Maßnahmen zur Aufwertung von Quartieren würden entfallen.
Dieses betrifft insbesondere die Stadtteile Moisling, Kücknitz und Buntekuh, in denen die
o.g. Neubau- und Umbaumaßnahmen geplant sind.
Niederschrift Nr. 17/ 2008 – 2013 über die Sitzung des Ausschusses für Soziales am 01.06.2010
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Derzeit ist folgender aktueller Vorschlag der Haushaltsstrukturkommission bekannt:
Die Wohnraumförderung aus dem Zweckvermögen wird bis 2014 mit jährlich
rund 90 Mio. Euro auf dem durchschnittlichen Niveau der vergangenen Jahre weitergeführt. Das
Zweckvermögen wird langfristig gesichert. Es wird eine Zweckerweiterung in Höhe von max. 40
Mio. Euro zugunsten der Neuinvestitionen im Rahmen der Errichtung von Krankenhäusern gem.
Krankenhausfinanzierungsgesetz geben. Die Auswirkungen auf die Wohnraumförderung bleiben
abzuwarten.
Herr Klinkel erklärt, dass die Probleme Kiel und den Parteien klar gemacht werden muss.
Frau Kaske erläutert, dass die CDU-Fraktion in der letzten Bürgerschaftssitzung eine Resolution
zur Erhaltung des Zweckvermögens eingebracht hat und das Problem bereits erkannt wurde und
sich die Bürgerschaft einig ist.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis
9.6 Zusammenarbeit UNI Lübeck – Gesundheitsamt
Zum Erhalt der Uni am Standort Lübeck gibt Herr Dr. Hamschmidt Erläuterungen zur
Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt:
Es erfolgt seit vielen Jahren eine enge Zusammenarbeit im Aids-Bereich auf wissenschaftlicher
Ebene und über viele Jahre mit Prof. Dr. Dr. Raspe vom Institut für Sozialmedizin. Weiterhin eine
enge Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Katalinic im Rahmen von Datenanalysen z. B. auch betreffend
die Deponie Schönberg. Es gab Hilfe beim Aufbau der Gesundheitsberichterstattung des
Gesundheitsamtes im Rahmen des Aufbaus von Straßenschlüsseln, die es ermöglichen,
stadtteilbezogen zu berichten. Seitens der Universität werden codierte Rohdaten zur Verfügung
gestellt für eine spezielle Aufstellung der Krankenhausentlassdiagnosen (personenzahlbezogen).
Es gibt eine sehr enge Zusammenarbeit mit der Kinderklinik und insbesondere auch der Hygiene u.
a. z. B. beim Aufbau eines MRSA-Netzwerkes. Gegenseitige Befruchtung der Arbeit z. B. bei der
Erstellung eines Gesundheitsberichtes, auf dem ein EU-Projekt des Gesundheitsamtes basiert,
das seitens der Universität wiederum evaluiert wurde. Darauf aufbauend wird jetzt seitens der
Universität ein Projekt "fit und stark plus" durchgeführt, das in vielen Lübecker Schulen angewandt
wird. Ärztliche MitarbeiterInnen des Gesundheitsamtes hospitieren kostenlos in der Klinik für
Psychiatrie der Uni, alle MitarbeiterInnen haben hervorragende Fortbildungsmöglichkeiten in der
Uni und nutzen diese auch, umgekehrt können die MitarbeiterInnen in Seminaren auch ihre Arbeit
darstellen. Vertreter der Uni sind an diversen Arbeitskreisen des Gesundheitsamtes beteiligt (z. B.
der Arbeitskreis Sucht, der Arbeitskreis "Gemeindenahe Psychiatrie", Runder Tisch der
Leistungsträger im Gesundheitswesen, LKS).
Ohne die enge Zusammenarbeit mit der Universität hätte das Gesundheitsamt mit deutlich höheren
Kosten in mehreren Bereichen des Gesundheitsamtes zu rechnen.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis
Niederschrift Nr. 17/ 2008 – 2013 über die Sitzung des Ausschusses für Soziales am 01.06.2010
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9.7 Behindertenbeauftragter
Herr Senator Schindler berichtet über ein gemeinsames Gespräch mit dem Behindertenrat und
Frau Schopenhauer. In diesem Gespräch wurde über das weitere Verfahren gesprochen, wie ein
Behindertenbeauftragter bei der Hansestadt Lübeck angesiedelt werden kann.
Es hat sich ergeben, dass der Bereich Recht ermittelt hat, dass sich aus dem Beschluss der Politik
nicht ergibt, dass für den Behindertenbeauftragten eine Satzung erstellt werden darf, es hier also
noch eines Auftrages durch die Politik bedarf.
Herr Böhning erklärt, dass es doch möglich sein muss, eine Satzung für den
Behindertenbeauftragten zu erstellen und bittet Herrn Senator Schindler darum, die Problematik im
Senat deutlich zu machen.
Der Vorsitzende bittet den Ausschuss darum, Frau Bade vom Behindertenrat das Wort zu
erteilen.
Der Ausschuss ist einverstanden
Frau Bade erläutert, dass eine mit einem Rechtsanwalt gemeinsam erarbeitete Satzung vorgelegt
wurde. Frau Kaske erklärt, dass ein politischer Auftrag an die Verwaltung ergehen muss, wenn der
Bereich Recht seine Auffassung weiterhin vertritt.
Herr Senator Schindler erklärt, dass er selbst überrascht war, dass die Verwaltung die Satzung
nicht akzeptiert, weil kein Auftrag durch die Politik vorliegt. Er erläutert, dass eine Klärung erfolgen
muss, ob der Ausschuss für Soziales oder die Bürgerschaft die Entscheidung treffen muss und
geplant ist, einen Bericht zum Thema Behindertenbeauftragter in die Bürgerschaft einzubringen,
hierzu könnte dann durch die Politik ein Antrag gestellt werden.
Frau Bade erklärt, dass die Genehmigung der Satzung wohl auch davon abhängt, wo der
Behindertenbeauftragte angesiedelt wird. Weiterhin teilt sie mit, dass auch von einer
Kostenentschädigung gesprochen worden sein soll, der Behindertenrat diese aber nie gefordert
hätte.
Es erfolgt eine Diskussion darüber, ob ein gemeinsamer Antrag des Ausschusses für die
Bürgerschaft formuliert werden sollte, an der sich der Vorsitzende, Herr Senator Schindler, Herr
Voht und Herr Drozella beteiligen.
Der Ausschuss entschließt sich unter TOP 11 einen Dringlichkeitsantrag zum Thema zu
formulieren.
TOP 10 - Anfragen
Der Vorsitzende teilt mit, dass Herr Hoffmann, der heute nicht an der Sitzung teilnehmen kann,
eine Anfrage für die nächste Sitzung eingereicht hat und bittet darum, diese Anfrage für die
nächste Sitzung aufzunehmen.
Niederschrift Nr. 17/ 2008 – 2013 über die Sitzung des Ausschusses für Soziales am 01.06.2010
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TOP 11 – Anträge der Ausschussmitglieder
11.1 Konsequenzen aus OECD-Studie zu Migrantenbeschäftigung ziehen:
Potenziale besser nutzen
(Antrag des Herrn Hoffmann vom 10.05.2010)
Herr Böhning beantragt in Absprache mit Herrn Hoffmann, der an der heutigen Sitzung nicht
teilnehmen kann, die Vertagung des Antrages.
Herr Senator Schindler erklärt, dass das Antragsthema den Arge-Beirat betrifft.
Herr Böhning bittet darum, Herrn Hoffmann hierzu Stellung nehmen zu lassen.
Beschluss über den
Vertagungsantrag
Einstimmige Annahme
11.2 Übernahme der Aufgaben der ARGEn durch die Kommunen -
Optionsmodell – Kommunalisierung der Arbeitslosenhilfe
(Antrag des Herrn Klinkel vom17.05.2010)
Das Ausschussmitglied Herr Klinkel beantragt:
Der Sozialausschuss möge beschließen:
Der Bürgermeister wird gebeten dem Sozialausschuss in der nächsten Sitzung einen Bericht über
die Voraussetzungen für die Umgestaltung der ARGEn in kommunale Betreuungsstellen für
Langzeitarbeitslosen nach dem Sozialgesetzbuch II (Hartz IV) vorzulegen. Es sollte u. a berichtet
werden,
1. Wie mit einer Kommunalisierung der Arbeitslosenhilfe die Lage der Langzeitarbeitslose
verbessert werden kann und dabei folgende Leitlinien umgesetzt werden können:
o BürgerInnenfreundlichkeit und Abbau unnötiger Bürokratie stehen an erster Stelle.
o Die Arbeit und Hilfe suchenden Menschen werden als mündige BürgerInnen eines sozialen
Gemeinwesens durch die ARGE- Nachfolgeorganisation behandelt.
o Aussetzung der Sanktionen
o Ausgabe einfacher und verständlicher Leistungsbescheide.
o Das städtische Arbeitsamt richtet sich bei sozialstaatlichen Hilfestellungen, Angebote und
Maßnahmen nach den Wünschen und Möglichkeiten der Arbeit und Hilfe suchenden
Menschen.
o Die Betreuung der Hilfesuchenden zielt auf deren Emanzipation und der Befreiung aus den
Notlagen.
o Keine zwangsweise Vermittlung in ungesicherte und in niedrig entlohnte Arbeitsverhältnisse
(unter 9 Euro Stundenlohn)
o Frauen müssen entsprechend ihrem Anteil an der Erwerbslosigkeit an Arbeits- und
Qualifizierungsmaßnahmen beteiligt werden, auch wenn sie keine Leistungen beziehen.
o Die so genannten „Ein-Euro-Jobs“ werden in öffentlich geförderte, tariflich bezahlte
Arbeitsverhältnisse umgewandelt.
o Öffentlich geförderte Arbeitskräfte werden vorrangig in sozialen, ökologischen und kulturellen
Projekten und Vereinen eingesetzt, um diese zu erhalten und neue zu unterstützen.
Niederschrift Nr. 17/ 2008 – 2013 über die Sitzung des Ausschusses für Soziales am 01.06.2010
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o Die Beratung über Leistung, Umfang, Zugang, Sinn und Zweck der Arbeitslosenhilfe der
Arbeit- und Hilfesuchenden durch die kommunale Arbeitsvermittlung muss umfangreich und
vollständig sein.
2. Über die Vor- und Nachteile einer Kommunalisierung der Arbeitslosenhilfe für die betreuten
Personen , für die einzelnen Kommunen und für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der
ARGE sowie über das finanzielle Risiko für die Gemeinden.
3. Über die Erfahrung der beiden Schleswig-Holsteinischer Landkreise Nordfriesland und
Schleswig-Flensburg mir der Kommunalisierung der Arbeitslosenhilfe.
4. Über Richtlinienkompetenzen der Bundsagentur für Arbeit in kommunale Betreuungsstellen für
Langzeitarbeitslose.
Der Vorsitzende teilt mit, dass den Ausschussmitgliedern vor Sitzungsbeginn eine Information des
Städteverbandes Schleswig-Holstein umverteilt wurde.
Herr Klinkel begründet seinen Antrag und bittet die Ausschussmitglieder, die Informationen des
Städteverbandes zu lesen.
Herr Klinkel zieht seinen Antrag zurück.
Hierzu spricht der Vorsitzende.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis
Herr Senator Schindler schlägt eine kurze Unterbrechung der Sitzung vor.
Der Ausschuss ist einverstanden
Sitzungsunterbrechung: 19:05 Uhr
Wiederaufnahme der Sitzung: 19:08 Uhr
Der Vorsitzende schlägt vor, den nichtöffentlichen Teil der Sitzung aufgrund der fortgeschrittenen
Zeit vorzuziehen und den geplanten Dringlichkeitsantrag zum Thema Behindertenbeauftragter
sowie den TOP 12 – Verschiedenes im Anschluss an den nichtöffentlichen Teil zu beraten.
Der Ausschuss ist einverstanden
Der Vorsitzende bittet die Öffentlichkeit und die Personen, die zur Teilnahme am nichtöffentlichen
Teil nicht berechtigt sind, den Saal zu verlassen.
Ende des öffentlichen Teils der Sitzung: 19:10 Uhr
Niederschrift Nr. 17/ 2008 – 2013 über die Sitzung des Ausschusses für Soziales am 01.06.2010
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Die Öffentlichkeit und die Personen, die zur Teilnahme am nichtöffentlichen Teil nicht berechtigt
sind, verlassen den Saal.
Beginn des nichtöffentlichen Teils der Sitzung: 19.11 Uhr
Anmerkung:
Die Niederschrift des nichtöffentlichen Teils der Sitzung ist aus datenschutzrechtlichen Gründen
nicht zur Veröffentlichung vorgesehen.
Ende des nichtöffentlichen Teils der Sitzung: 19.14 Uhr
Der Vorsitzende stellt die Öffentlichkeit wieder her.
Fortsetzung des öffentlichen Teils der Sitzung: 19.15 Uhr
III. Öffentlicher Teil
14. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil der Sitzung gefassten Beschlüsse
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass im nichtöffentlichen Teil der Sitzung einstimmig der
Bürgerschaft der Beschlussvorschlag zu TOP 13.1 empfohlen wurde.
Der Vorsitzende teilt mit, dass vor Eintritt in den nichtöffentlichen Teil der Sitzung beschlossen,
wurde, nach Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil der Sitzung gefassten Beschlusse mit dem
TOP 11 fortzufahren und dann im Anschluss TOP 12 zu beraten.
TOP 11 – Anträge der Ausschussmitglieder
Die Ausschussmitglieder bitten, die Tagesordnung im Rahmen der Dringlichkeit um folgenden
Tagesordnungspunkt zu erweitern:
„Satzung für den Behindertenrat“
(Gemeinsamer Antrag der Ausschussmitglieder)
Der Erweiterung der Tagesordnung
wird aufgrund der Dringlichkeit
einstimmig zugestimmt
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Die Vorsitzende teilt mit, dass dieser Gegenstand dem Tagesordnungspunkt 11.3 zugeordnet wird.
11.3 Satzung für den Behindertenrat
Der Ausschuss greift den unter TOP 9.7 besprochenen Antragsvorschlag auf und der Vorsitzende
lässt über folgenden Antrag abstimmen:
Der Ausschuss für Soziales bittet die Bürgerschaft, den Bürgermeister aufzufordern, in Anlehnung
an den Entwurf der Interessenvertretung für Menschen mit Behinderungen in der Hansestadt
Lübeck (Behindertenrat), eine Satzung zur Einsetzung eines Behindertenbeauftragten sowie eines
Behindertenrates zu erarbeiten und diese der Bürgerschaft zur September-Sitzung zur
Beschlussfassung vorzulegen.
Beschluss zu TOP 11.3
Einstimmige Annahme
TOP 12 - Verschiedenes:
Es liegt nichts vor.
Der Vorsitzende schließt die Sitzung und teilt mit, dass die nächste Sitzung des Ausschusses
voraussichtlich am 7.9.2010 im Verwaltungszentrum Mühlentor – stattfinden wird.
Ende der Sitzung: 19.20 Uhr
Jens Uwe Schulz
(Vorsitzender)
Christiane Nimz
(Protokollführerin)