Auszug - Importierte Niederschrift  

Ausschuss für Soziales
TOP: Ö 1
Gremium: Ausschuss für Soziales Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 01.12.2009 Status: öffentlich
Zeit: Anlass: Sitzung
 
Beschluss


Niederschrift  

13/2008 - 2013 

über die Sitzung des Ausschusses für Soziales 

am Dienstag, 01.12.2009

im Altenpflegeheim Prassekstraße, Prassekstraße 6 

Beginn der Sitzung:       16.00 Uhr

Anwesend:   Stimmberechtigte Ausschussmitglieder   

  Herr Schulz                         - Vorsitzender – 

Herr Drozella                       

Herr Hoffmann

Herr Kaminski

Frau Kaske

Frau Katzberg

Herr Klinkel  

Herr Köpsell                        

Frau Menorca  

Frau Michels                         - Vertreterin – 

Frau Römer

Frau Schweitzer                    - Vertreterin -

Frau Siebdrat     

Herr Stabe

Herr Voht                               

 

 

  

 

Es fehlen:  Frau Jansen,  Herr Böhning   

     

Ferner sind anwesend:     

  Fachbereich 2 

Herr Senator Halbedel   

Frau Borso           

 

 

  Herr Hinselmann

Frau Lange   

Frau Memler

Frau Nötzel

Frau Roggensack

Frau Scharrenberg

Herr Schlichting

Herr Schröder

Herr Vellage

Frau Nimz  

 

- Protokollführerin – 

   

Fachbereich 1

Herr Dr. Bender

Fachbereich 4

Frau Albrecht

Frau Kramm

 

 

 

  Frauenbüro 

Frau Sasse

 

 

Niederschrift 13/ 2008 – 2013 über die Sitzung des Ausschusses für Soziales am 01.12.2009 

 

Seite 2 

 

 

Der Vorsitzende eröffnet die 13. Sitzung des Ausschusses für Soziales in der Wahlperiode 

2008 – 2013, begrüßt die Mitglieder dieses Ausschusses, Vertreterinnen und Vertreter der 

Verwaltung sowie die Öffentlichkeit. Weiterhin begrüßt er Frau Albrecht und Frau Kramm, die zum 

Thema Maßnahmenplanung Aufwachsen in Lübeck anwesend sind. 

Weiterhin begrüßt er Frau Ossiege vom Behindertenrat. 

Der Vorsitzende bedankt sich im Namen der Ausschussmitglieder bei dem Bereich 

SeniorInneneinrichten, insbesondere bei Frau Roggensack dafür, dass dem Ausschuss die 

Räumlichkeiten des Altenpflegeheimes zur Verfügung gestellt wurden. Er bedankt sich  bei Frau 

Topel, als Heimleitung und allen MitarbeiterInnen der Einrichtung, die zum Gelingen dieser 

Veranstaltung beigetragen haben.

Der Vorsitzende teilt mit, dass im Anschluss an die Sitzung das traditionelle Weihnachtsessen des 

Ausschusses stattfinden wird.

Herr Dörnbrack vom SeniorInnenbeirat fehlt entschuldigt, 

Frau Schweitzer nimmt für Herrn Böhning als Vertretung teil und für Frau Jansen ist 

Frau Michels als Vertreterin anwesend.

 

 

I.  Öffentlicher Teil  

TOP 1 - Verpflichtung der Ausschussmitglieder, die nicht der Bürgerschaft 

 

              angehören  

   

  Der Vorsitzende verpflichtet Frau Michels als bürgerliches  Ausschussmitglied per Handschlag 

gem. § 46 (6) der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und führt sie in ihr Amt ein. 

 

 

      

                  Der Ausschuss nimmt Kenntnis  

 

          

                   

 

 

  TOP 2 - Feststellung der Beschlussfähigkeit  

 

Der Vorsitzende stellt die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest. 

  

                  Der Ausschuss nimmt Kenntnis

 

 

Niederschrift 13/ 2008 – 2013 über die Sitzung des Ausschusses für Soziales am 01.12.2009 

 

Seite 3 

 

 

  TOP 3 - Feststellung der Tagesordnung  

 

Der Vorsitzende teilt mit, dass vor Sitzungsbeginn ein schriftlicher Vorschlag von Frau Sasse als 

Leiterin des Frauenbüros zum TOP 8.1 umverteilt wurde. 

                Der Ausschuss nimmt Kenntnis. 

 

 

 

  Der Vorsitzende stellt die Tagesordnung fest.  

               

                        

                Der Ausschuss nimmt Kenntnis 

 

 

Die Tagesordnung lautet wie folgt:

       

 

 

I.  Öffentlicher Teil  Beratungsergebnis  

 

    Kenntnis   Empfehlung  Beschluss  Vertagung 

1.  Verpflichtung der Ausschussmitglieder, die nicht 

der Bürgerschaft angehören 

x       

 

2.  Feststellung der Beschlussfähigkeit  x       

3.  Feststellung der Tagesordnung  x       

4.   Feststellung der Niederschrift Nr.  12 über  

die Sitzung des Ausschusses für Soziales am   

03.11 .2009 - 

 

x       

 

5.  Mitteilungen des Vorsitzenden  x       

6.  Berichte          

6.1  Lübecker Kindergesundheitsbericht 

- Der Bericht ist beigefügt 

x       

 

6.2  Maßnahmenplanung Aufwachsen in Lübeck 

- Mündlicher Bericht aus dem Fachbereich 4 

x       

 

7.  Vorlagen          

7.1  Entwurf des Produkthaushaltsplan 2010 mit 

Stellenplanänderungen 2010 für den Fachbereich

Wirtschaft und Soziales – Sozialausschuss  

- Die Vorlage liegt bereits vor  

 

      x 

 

8.  Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft          

8.1  Modellprojekt Finanzierung „Anti-Baby-Pille“ für 

Bedürftige 

Überweisungsauftrag aus der Bürgerschaft vom 29.10.2009 

(TOP 4.4 -  Drs. Nr. 2 - Antrag Fraktion DIE LINKE)  

 

      x 

 

9.  Mitteilungen aus dem Fachbereich 2          

9.1  Aufstellung nicht erledigter Tagesordnungspunkte   x       

10.  Anfragen          

 

10.1  Anfrage bezüglich der Verfahrensweise bei 

Ansiedlung neuer Alten- und Pflegeeinrichtungen 

- Die Anfrage von Frau Katzberg vom 21.10.2009 wurde

   in der letzten Sitzung umverteilt und erweitert 

  (siehe Niederschrift der Sitzung vom 03.11.2009, S. 20) 

 

x

 

 

Niederschrift 13/ 2008 – 2013 über die Sitzung des Ausschusses für Soziales am 01.12.2009 

 

Seite 4 

 

 

 

I.  Öffentlicher Teil  Beratungsergebnis  

 

    Kenntnis   Empfehlung  Beschluss  Vertagung 

           

11.  Anträge der Ausschussmitglieder          

11.1  Aufhebung einer Beschlussfassung vom 

02.06.2009 

(Tilgung der Darlehen für Mietkautionen)  

 

    x   

 

11.2  Antrag zur Aushandlung von Budgetverträgen 

zwischen den Freien Trägern und dem

Fachbereich 2 der Verwaltung der Hansestadt

Lübeck für den Zeitraum ab 2011 

 

      x 

 

11.3  Übernahme von Heizkosten      Der Antrag wurde 

zurückgestellt  

11.4  Zukunft der ARGE - Resolution      Der Antrag wurde 

zurückgezogen  

12 .  Verschiedenes   x       

 

           

 

               

TOP 4 - Feststellung der Niederschrift

 

 

  

  Der Vorsitzende teilt mit, dass zur Niederschrift Nr. 12 über die Sitzung des Ausschusses für 

Soziales am 03.11.2009 weder mündliche noch schriftliche Einwendungen eingegangen sind und 

fragt, ob es Einwände gibt.  

 

  Frau Menorca bittet darum, ihre Aussage auf Seite 9 zum TOP 7.1 „Frau Menorca erklärt, dass der 

Eindruck der Zögerlichkeit erweckt wird, was die Antragssumme betrifft und mehr beantragt hätte 

werden können, da sich auf jeden Fall neue Projekte finden lassen“ wie folgt  umzuformulieren, da 

sie mit ihrem Wortbeitrag eine andere Aussage treffen wollte, als in der Niederschrift dargestellt: 

  Frau Menorca erklärt, dass durch die Zögerlichkeit bei der Antragssumme der Anschein entsteht, 

dass weitere Projekte in Buntekuh nicht notwendig sind. 

 

  Die Protokollführung wird den Einwand prüfen und hierzu eine Austauschseite erstellen. 

  (Die Austauschseite ist dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügt). 

  Es erfolgen keine weiteren Einwände.

 

    Die Niederschrift ist damit  

  in geänderter Fassung festgestellt

 

 

Niederschrift 13/ 2008 – 2013 über die Sitzung des Ausschusses für Soziales am 01.12.2009 

 

Seite 5 

 

 

  TOP 5 - Mitteilungen der Ausschussvorsitzenden  

   

5.1  Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein 

Der Vorsitzende teilt mit, dass vor Sitzungsbeginn der Jahresbericht 2008 der Bürgerbeauftragten 

für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein umverteilt wurde und dass, wie im 

letzten Ausschuss mitgeteilt, die Bürgerbeauftragte mit dem Erscheinen des Jahresberichtes für 

2009 in einen der nächsten Ausschüsse eingeladen wird. 

 

                  Der Ausschuss nimmt Kenntnis 

 

   

5.2  Haus der Kulturen

Der Vorsitzende erläutert, dass wie im letzten Ausschuss angekündigt, Mitarbeiter des Haus` der 

Kulturen in die Februar-Sitzung eingeladen werden sollen, um über die Arbeit des Hauses zu 

berichten. Das Haus der Kulturen hat nunmehr den Ausschuss eingeladen, seine Februar-Sitzung 

in den Räumlichkeiten der DIELE in der Mengstraße abzuhalten. Das Haus der Kulturen hat in den 

dortigen Räumlichkeiten einige Projekte aufgenommen und möchte diese gleichzeitig mit der 

Vorstellung der Arbeit des Hauses vor Ort präsentieren. 

Hierzu sprechen Herr Drozella und Herr Klinkel. Herr Senator Halbedel teilt mit, dass die DIELE 

nicht barrierefrei zugänglich ist und es einen Beschluss gibt, dass alle Gremien barrierefrei tagen. 

Der Vorsitzende teilt mit, dass hierzu eine Lösungsmöglichkeit gesucht und man sich mit dem 

Haus der Kulturen in Verbindung setzen wird. 

       Der Ausschuss nimmt Kenntnis 

  

5.3  Informationen zur nächsten Sitzung

Der Vorsitzende führt aus, dass den Ausschussmitgliedern vor Sitzungsbeginn eine Information zu 

den Abgabefristen für die kommende Sitzung umverteilt wurde.  

     

                  Der Ausschuss nimmt Kenntnis

 

 

Niederschrift 13/ 2008 – 2013 über die Sitzung des Ausschusses für Soziales am 01.12.2009 

 

Seite 6 

 

        

  TOP 6 – Berichte

 

 

6.1   Lübecker Kindergesundheitsbericht 

(Der Bericht wurde versandt und liegt den Ausschussmitgliedern vor.) 

Der Vorsitzende begrüßt hierzu Frau Nötzel und teilt mit, dass sie in den Bericht einführen wird, 

Weiterhin begrüßt er Herrn Dr. Bender aus dem Bereich Statistik und Wahlen, der für Fragen zur 

Statistik zur Verfügung steht.

Frau Nötzel führt in den Bericht ein.

Eine Frage von Frau Katzberg bezüglich der genannten Untergewichtigkeit von Kindern wird von 

Frau Nötzel dahingehend beantwortet, dass die Mangelernährung auch Kinder aus besser 

gestellten Familien betrifft, hierzu aber noch genauere Untersuchungen erfolgen müssten. 

Eine Frage von Frau Siebdrat bzgl. der Vorsorgeuntersuchungen wird von Frau Nötzel 

dahingehend beantwortet, dass die vorliegenden Daten den Zeitraum bis 2006 erfassen und 

neuere Daten noch nicht vorliegen, so dass zu den Auswirkungen bzgl. des Meldeverfahrens die 

Vorsorgeuntersuchungen betreffend noch keine Aussagen getroffen werden können. 

Die Anfrage von Frau Siebdrat, ob der Bericht auch im Jugendhilfeausschuss vorgestellt wird,  

wird von Frau Nötzel bejaht.

Eine Anfrage von Frau Kaske zum Anstieg der Erkrankungen der Atmungssysteme und den 

Gründen hierfür, die auffällig in den Stadtteilen Eichholtz und Travemünde erscheinen, kann lt. 

Frau Nötzel nicht konkret beantwortet werden. Frau Nötzel erklärt, dass die hierzu gelieferten 

Daten nicht ausreichen.

Herr Hinselmann erläutert hierzu, dass in den letzten Jahren die asthmatischen Erkrankungen bei 

Kindern allgemein zugenommen haben und in Travemünde eine Luftbelastung durch Schwefel 

durch den dortigen Schiffsverkehr besteht, die nicht unerheblich ist. Er erklärt weiter, dass hier 

Einzelstudien durchgeführt werden müssten.

Frau Kaske führt hierzu aus, dass es wichtig wäre, die Gründe zu kennen, wenn Ursachen 

bekämpft werden sollen.

Eine Anfrage von Herrn Stabe zum Thema Sprachstörungen wird von Frau Nötzel dahingehend 

beantwortet, dass staatliche Förderung alleine nicht ausreicht und es auch private Initiativen geben 

muss. Weiter erläutert sie, dass Sprachstörungen, die bei Kindern zu spät erkannt werden, vor der 

Einschulung dann nicht mehr korrigiert werden können und somit ein Handicap darstellen. 

Herr Hoffmann nimmt Stellung hierzu und möchte zum Thema Sprachstörungen wissen, ob die 

Anzahl der Sprachstörungen im Zeitraum 1996 – 2006 analog den Einschulungen gestiegen ist. 

Frau Nötzel erklärt hierzu, dass die Zahl der Einschulungen zurückgegangen, die Anzahl der 

Kinder mit Sprachstörungen aber gestiegen ist.

Zum Thema Sprachstörungen sprechen Frau Kramm und Frau Menorca. 

Frau Menorca möchte wissen, ob es in der Hansestadt Lübeck Probleme mit Alkohol bei 

Jugendlichen gibt, da im Gesundheitsbericht hierzu keine Erläuterungen zu finden sind. 

Frau Nötzel führt aus, dass keine auffälligen Zahlen hierzu vorgelegen haben und diese sonst im 

Gesundheitsbericht im Rahmen der psychischen Erkrankungen erschienen wäre. Es konnten nur 

die Daten der Kliniken verwertet werden. Da Kinder meist ambulant behandelt werden und hierzu 

keine Daten vorliegen, kann keine klare Aussage hierzu getroffen werden.

 

 

Niederschrift 13/ 2008 – 2013 über die Sitzung des Ausschusses für Soziales am 01.12.2009 

 

Seite 7 

 

Eine Frage von Herrn Köpsell zum Thema Sprachstörungen wird von Frau Nötzel und Herrn 

Hinselmann beantwortet.

Herr Hinselmann erläutert weiter, dass Alkohol durchaus ein Problem ist, aber Kinder bis  

14 Jahren in der Regel nicht stationär behandelt und so auch nicht erfasst werden. Der Bericht 

würde anders aussehen, wenn auch Daten von Kindern bis 18 Jahren in den Bericht mit einfließen 

würden.

Herr Hoffmann verweist auf Seite 45 des Berichtes und erklärt, dass er sich eine Differenzierung 

hinsichtlich der Vergiftungen wünscht.

(Hierzu sind der Niederschrift zwei Listen als Anlage 2 beigefügt). 

Frau Nötzel erklärt hierzu, dass diese Daten nachgeliefert werden können. 

Frau Nötzel erläutert, dass viele Abstimmungen mit dem FB 4 und der Maßnahmenplanung 

Aufwachsen in Lübeck erfolgt sind und schlägt vor, dass Frau Albrecht zur Maßnahmenplanung 

weiterberichtet.

Es sprechen Frau Michels, Frau Nötzel und Frau Kramm zum Thema Untersuchungen von 

Sprachstörungen im Kita-Bereich.

                  Der Ausschuss nimmt den 

                  Bericht zur Kenntnis

6.2   Maßnahmenplanung Aufwachsen in Lübeck

 

 

(Mündlicher Bericht) 

Der Vorsitzende begrüßt hierzu noch einmal Frau Albrecht, die hierzu mündlich anhand einer 

Präsentation berichten wird.

Frau Albrecht berichtet über die Maßnahmenplanung und die Entwicklung der Maßnahmen. 

Zusammenfassend erläutert sie, dass klare Leistungsvereinbarungen mit den Trägern getroffen 

werden sollen und die Leistungen für den Bürger transparenter gemacht werden müssen. 

Regeleinrichtungen sollten gestärkt werden und es soll eine Orientierung an sozialräumlichen 

Bedürfnissen erfolgen. Kommunale Stadtteilteams sollen sich bilden, um so die Möglichkeit zu 

haben, direkt vor Ort Entscheidungen zu treffen.

Eine Frage des Vorsitzenden, wie sich die Projekte Frühe Hilfen und Eltern-Kind-Zentren 

zueinander verhalten, wird von Frau Albrecht dahingehend erläutert, dass mit den Frühen Hilfen 

bereits Gespräche geführt werden. Die Moislinger Einrichtung ist bereits Eltern – Kind – Zentrum, 

in Kücknitz wird das dortige Familienzentrum in ein Eltern-Kind-Zentrum umgewandelt. Ziel ist es, 

Angebote in Stadtteilen vorzuhalten.

Frau Kaske erklärt, dass es sich sowohl bei dem Lübecker Kindergesundheitsbericht als auch bei 

der Maßnahmenplanung Aufwachsen in Lübeck um tolle Berichte handelt aber jetzt ein Extrakt 

nötig ist um zu sehen, was bereits abgearbeitet wird bzw. ob es schon Konzepte wie  

z. B. Soziale Stadt hierzu gibt, die an den aufgezeigten Problematiken arbeiten. Es ist wichtig zu 

sehen, wo Kräfte gebündelt werden müssen.

 

 

Niederschrift 13/ 2008 – 2013 über die Sitzung des Ausschusses für Soziales am 01.12.2009 

 

Seite 8 

 

Frau Kaske beantragt zu Protokoll:

Der Ausschuss für Soziales möge beschließen: 

 

 

Die Verwaltung wird gebeten,

dem Ausschuss für Soziales einen Bericht darüber zu geben, welche Punkte aus den 

Schlussfolgerungen des Kindergesundheitsberichtes bereits durch eingeleitete Maßnahmen 

(Konzept Aufwachsen in Lübeck, Soziale Stadt, Wohnen mit Kindern in der Stadt) abgearbeitet 

werden konnten und welche Maßnahmen darüber hinaus noch zur Erledigung ausstehen.  

 

 

 

                Beschluss über den Protokollantrag  

                von AM Kaske  

                Einstimmige Annahme 

Zu einer Frage von Frau Michels bzgl. Vernetzung von Tagesmüttern teilt Frau Albrecht mit, dass 

es hierzu eine Entwicklung gibt.

Hierzu spricht Frau Kramm.

                Der Ausschuss nimmt den  

                mündlichen Bericht zur Kenntnis

 

 

TOP 7 – Vorlagen  

7.1  Entwurf des Produkthaushaltsplan 2010 mit Stellenplanänderungen 2010 

  für den Fachbereich Wirtschaft und Soziales – Sozialausschuss 

 

 

Der Bürgermeister beantragt, der Ausschuss für Soziales möge der Bürgerschaft empfehlen, wie 

folgt zu beschließen:  

 

Der Produkthaushaltsplan 2010 bestehend je Produkt aus dem Produktkontrakt, dem Ergebnisplan 

und dem Finanzplan incl. der investiven Auszahlungen wird empfohlen . 

 

Der Vorsitzende teilt mit, dass diese Vorlage in der letzten Sitzung ohne Votum an die 

Bürgerschaft weitergegeben wurde, mit der Maßgabe, dass sie erneut auf die Tagesordnung der 

Dezember-Sitzung des Ausschusses genommen wird, wenn die Bürgerschaft die Vorlage in der 

November-Sitzung nicht beschlossen hat. Die Bürgerschaft am 26.11.2009 hat den Haushalt nicht 

beschlossen.

 

 

Niederschrift 13/ 2008 – 2013 über die Sitzung des Ausschusses für Soziales am 01.12.2009 

 

Seite 9 

 

Frau Memler erläutert hierzu, dass es Gespräche darüber gibt, ergänzende Informationen zum 

Haushalt in die Ausschüsse zu geben und schlägt dem Ausschuss vor, die Vorlage in die Februar-

Sitzung zu vertagen.

Eine Frage von Frau Kaske zu den der letzten Niederschrift beigefügten Listen wird von Frau 

Memler dahingehend beantwortet, dass diese Listen der kameralen Planung entsprechen und es 

jetzt geplant ist, Listen mit den einzelnen Konten zu erstellen, hierzu aber noch Gespräche mit 

dem Bürgermeister geführt werden müssen.

Der Vorsitzende greift den Vorschlag von Frau Memler auf und beantragt, die Vorlage bis zur 

Februar-Sitzung zu vertagen.

                Beschluss über den 

 

   

                Vertagungsantrag des Vorsitzenden  

                zu TOP 7.1         

                Einstimmige Annahme 

Eine Frage des Vorsitzenden zur Untergruppe 70 auf der Liste der bezuschussten Einrichtungen 

wird von Herrn Lippe beantwortet.

 

 

  TOP 8 - Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft  

 

8.1  Modellprojekt Finanzierung „Anti-Baby-Pille“ für Bedürftige 

  (Überweisungsauftrag aus der Bürgerschaft vom 29.10.2009 –  

            TOP 4.4, Drs.-Nr. 2 – Antrag Fraktion DIE LINKE) 

Der Bürgermeister wird aufgefordert, ein Modellprojekt zu erarbeiten, dass sich mit der Co-

Finanzierung von Verhütungsmitteln befasst. Dazu soll der Bürgermeister der Bürgerschaft bis zur 

Haushaltssitzung einen Bericht vorlegen.

Das Modellprojekt soll sich in seiner Testphase auf bedürftige Frauen (SGB II und SGB XII) 

beziehen.

Das Modellprojekt soll in seiner ersten Phase eine Laufzeit von drei Jahren haben und mit einer 

Evaluation verbunden sein. Dabei sind die Grundsätze des Datenschutzes zu beachten. Nach drei 

Jahren soll eine statistische Auswertung erfolgen, in der ersichtlich wird, inwiefern die Anzahl von 

Schwangerschaftsabbrüchen so verändert werden konnte. Sollten dabei positive Effekte in Form 

eines Rückgangs von Schwangerschaftsabbrüchen in dieser Altersgruppe nachgewiesen werden 

können, ist über die Weiterführung bzw. Ausweitung des Projekts neu zu beschließen.

 

 

Niederschrift 13/ 2008 – 2013 über die Sitzung des Ausschusses für Soziales am 01.12.2009 

 

Seite 10  

 

 

  Der Vorsitzende teilt mit, dass der Auftrag mit der Maßgabe überwiesen wurde, abschließend im 

Ausschuss für Soziales beraten zu werden.

Weiter erläutert er, dass hierzu ein Vorschlag von Frau Sasse als Leiterin des Frauenbüros 

vorliegt, mit der Bitte um Vertagung des Auftrags. Schriftliche Ausführungen hierzu haben die 

Mitglieder des Ausschusses vor Sitzungsbeginn erhalten. Der Vorsitzende führt aus, dass Frau 

Sasse weiterhin darum bittet, zu diesem Tagesordnungspunkt Vertreterinnen der AG der Lübecker 

Schwangerenkonfliktberatungsstellen als Sachverständige in die nächste Sitzung einzuladen und 

bis dahin verschiedene Modelle anderer Kommunen recherchieren zu lassen, die dann dem 

Ausschuss vorgestellt werden sollten.

Der Vorsitzende schlägt vor, den Vorschlag von Frau Sasse aufzugreifen und den Antrag zu 

vertagen.

Fragen von Frau Kaske bzgl. der Entwicklung und der Kosten von Schwangerschaftsabbrüchen 

wird von Frau Sasse erläutert.

Herr Drozella führt aus, dass ihm zu diesem Thema Hintergrundinformationen fehlen. 

Der Vorsitzende erläutert, dass die gestellten Fragen Thema der nächsten Diskussion sein sollten. 

Frau Sasse erklärt, dass es bereits Modelle in anderen Kommunen gibt. 

Die Frage von Herrn Hoffmann, ob diese Thematik nicht bereits Thema im Ausschuss war, wird 

von Frau Sasse dahingehend beantwortet, dass vor einem Jahr schon einmal über das Thema 

diskutiert wurde und hierzu auch eine Information von Pro Familia vorlag*. Sie erläutert weiter, 

dass es in den Kreisen Ostholstein und Stormarn bereits Modelle gibt. 

Herr Voht fragt hierzu, wie der Datenschutz diesbezüglich in den anderen Kommunen gehandhabt 

wird.

Der Vorsitzende fragt die Verwaltung, ob eine Recherche, wie von Frau Sasse vorgeschlagen, bis 

zur Februar-Sitzung möglich ist. Herr Senator Halbedel sagt dies zu. 

Der Vorsitzende beantragt, den vorliegenden Überweisungsauftrag zu vertagen mit der Maßgabe, 

die von Frau Sasse vorgeschlagenen Punkte zu übernehmen und zur nächsten Sitzung des 

Ausschusses für Soziales im Jahr 2010 Vertreterinnen der Arbeitsgemeinschaft der Lübecker 

Schwangerenkonfliktberatungsstellen (pro familia, Humanistische Union, Gemeindediakonie, 

Caritas) als Sachverständige hierzu zu hören sowie bis zu diesem Zeitpunkt verschiedene Modelle 

anderer Kommunen durch die Verwaltung recherchieren zu lassen und diese dem Ausschuss 

vorzustellen.

                Beschluss über den 

 

   

                Vertagungsantrag des Vorsitzenden  

                zu TOP 8.1         

                Einstimmige Annahme  

* Anmerkung außerhalb der Niederschrift zu TOP 8.1

 

 

Mit der Tagesordnung für die Sitzung Nr. 6 am 03.02.2009 wurde eine schriftliche Antwort 

von Pro Familia an die Ausschussmitglieder verschickt, der die schriftliche Anfrage von Frau 

Jansen vom 21.09.2008 zu Grunde lag.

 

 

Niederschrift 13/ 2008 – 2013 über die Sitzung des Ausschusses für Soziales am 01.12.2009 

 

Seite 11  

 

 

  TOP 9 - Mitteilungen aus dem Fachbereich 2:  

 

 

9.1  Aufstellung nicht erledigter Tagesordnungspunkte  

                Der Ausschuss nimmt Kenntnis  

                   

   

  9.2  MDK-Prüfung

 

Hierzu berichtet Frau Roggensack, dass die erste Prüfung der städtischen Alten- und Pflegeheime 

vor ca. 8 Wochen in der Elswigstraße durchgeführt wurde und der Bericht demnächst veröffentlicht 

wird. Das APH hat mit einem Gesamtergebnis von 2,3 abgeschnitten. Frau Roggensack erläutert, 

wie sich das Ergebnis zusammensetzt. Die zweite Prüfung im APH Dreifelderweg läuft bereits. 

Herr Drozella erkundigt sich, ob die Stadt überhaupt Mittel zur Verfügung hat, um die 

Altenpflegeheime zu verbessern.

Herr Senator Halbedel teilt mit, dass seit Jahren Verbesserungen durchgeführt werden und es bis 

dato kein Problem war, weil die Kosten durch Rücklagen der APH gezahlt wurden. 

Es erfolgt eine Diskussion darüber, ob der Ausschuss formell den MitarbeiterInnen aller Lübecker 

Alten- und Pflegeheime Dank für ihre Arbeit aussprechen sollte. An dieser Diskussion beteiligen 

sich Herr Drozella, Herr Hoffmann, Frau Menorca, Herr Voht, Frau Kaske, Herr Senator Halbedel, 

Herr Klinkel und der Vorsitzende. Es wird besprochen, keinen formellen Dank zu formulieren. Herr 

Hoffmann und Herr Klinkel sprechen sich dafür aus, dass sich für eine vernünftige Bezahlung des 

Pflegepersonals eingesetzt werden sollte.

Zur Anfrage von Frau Kaske, ob schon Berichte von privaten Einrichtungen veröffentlicht wurden, 

um einen direkten Vergleich zu bekommen, hat Frau Roggensack keine Erkenntnisse. Herr 

Senator Halbedel führt hierzu aus, dass ein direkter Vergleich in einem Jahr möglich sein wird. 

 

                  Der Ausschuss nimmt Kenntnis 

 

 

TOP 10 - Anfragen  

 

10.1  Anfrage bezüglich der Verfahrensweise bei Ansiedlung neuer Alten- und  

  Pflegeheime

Der Vorsitzende führt aus, dass diese Anfrage in der letzten Sitzung umverteilt und während der 

Sitzung erweitert wurde und diese heute durch Herrn Lippe aus dem Bereich Soziale Sicherung 

und Frau Roggensack aus dem Bereich SeniorInneneinrichtungen beantwortet wird. 

Zur ersten Frage teilt Herr Lippe mit, dass eine Entscheidung über die Ansiedlung solcher 

Einrichtungen der Altenpflege hier nicht erfolgt und deshalb derartige Kenntnisse, also 

Informationen zu konkreten Planungen, in aller Regel zunächst den Bereichen bzw. Institutionen 

zugehen, die auch die ersten Entscheidungen bzw. Aussagen zu neuen Vorhaben treffen.

 

 

Niederschrift 13/ 2008 – 2013 über die Sitzung des Ausschusses für Soziales am 01.12.2009 

 

Seite 12  

 

So erhält z.B. der Bereich „Stadtplanung“ im FB 5 dann Kenntnis, wenn eine Nachfrage  

zum Bebauungsplan oder zum Baurecht erfolgt. Die „Aufsichtsbehörde“ nach dem 

Selbstbestimmungsstärkungsgesetz (früher: Heimaufsicht) im FB 3 erhält z. B. Kenntnis, wenn 

wegen einzuhaltender Raumgrößen nachgefragt wird. Die Pflegekasse erhält z.B. dann Kenntnis, 

wenn es um Nachfragen zu Einzelheiten im Zusammenhang mit abzuschließenden Versorgungs- 

und Vergütungsverträgen zum späteren Betrieb der Einrichtungen geht. 

Der FB 2, Bereich „Soziale Sicherung“, gelangt regelmäßig erst dann zu konkreten Informationen, 

wenn es um die Anerkennung von Investitionskosten, das sogenannte „Einvernehmen“ zu 

Versorgungsverträgen zwischen dem Einrichtungsträger und den Pflegekassen und um die 

Verhandlung der Vergütungssätze geht. 

Zur zweiten Frage erläutert Herr Lippe, dass sich im Gesamtkonzept „Leben und Wohnen im Alter“ 

zum Thema „teilstationäre und stationäre Pflege“ (Punkt 4.8.4 / VIII) folgende Handlungs-

empfehlung befindet: „Entwicklung kommunaler Steuerungsmechanismen in Kooperation mit den 

Randgemeinden bei Bau und Erweiterung von stationären Pflegeeinrichtungen.“ Die bisher von der 

Bürgerschaft gefassten Beschlüsse zur Umsetzung des Gesamtkonzeptes „Leben und Wohnen im 

Alter“ umfassen diese Handlungsempfehlung nicht. Nach Abarbeitung der bisher zum Konzept 

vorliegenden Beschlüsse werden weitere Handlungsempfehlungen in die Aufgabenplanung 

übernommen. 

 

 

Ebenfalls zur zweiten Frage führt Frau Roggensack aus, dass die städtischen Altenpflegeheime 

derzeitig bereits zwei beträchtliche Beiträge zum Konzept „Leben und Wohnen im Alter“ leisten: 

Das heimverbundene Betreute Wohnen in 6 Häusern mit über 357 Wohnungen ist ein sehr 

erfolgreiches Betreuungskonzept, das vom Markt sehr nachgefragt wird. Es bestehen Wartelisten 

und es ist nicht beabsichtigt, dieses erfolgreiche Konzept zu verändern. 

Weiterhin leisten die städtischen Altenpflegeheime einen beträchtlichen Beitrag zur Schließung der 

Versorgungslücke hinsichtlich der Pflegestufe „Null“ (vgl. 4.8.3 des Handlungskataloges im 

Gesamtkonzept Leben und Wohnen im Alter). 3,1 % der jährlichen Bettentage entfallen auf diese 

Pflegestufe. Eine Forcierung dieses Anteils ist ökonomisch nicht verkraftbar. 

Frau Roggensack führt weiter aus, dass die im Gesamtkonzept „Leben und Wohnen im Alter“ (Pkt. 

4.8.3) geforderte adäquate Wohnform für jüngere Pflegebedürftige nicht verfolgt wird, da die 

Erfahrungen mit dieser Zielgruppe im Pflegeheim „Am Behnckenhof“ gezeigt haben, dass das 

Zusammenleben von jüngeren Pflegebedürftigen, die an einem spezifischen Sucht- und 

Krankheitsbild leiden und älteren Pflegebedürftigen mehr als problematisch ist. Hierdurch ist ein 

Imageschaden des Altenpflegeheimes „Am Behnckenhof“ entstanden. 

 

Frau Katzberg möchte wissen, ob es sich um Wettbewerbsrecht oder Struktur der Hansestadt 

Lübeck handelt, dass keine Kenntnisse erlangt werden. 

Herr Lippe führt aus, dass es politischer Wille des Gesetzgebers ist und ein Wettbewerb entstehen 

soll.

Herr Senator Halbedel gibt hierzu Erläuterungen hinsichtlich des Bebauungsplanes und teilt mit, 

dass der Fachbereich 2 nicht informiert werden muss. 

                Der Ausschuss nimmt Kenntnis

 

 

Niederschrift 13/ 2008 – 2013 über die Sitzung des Ausschusses für Soziales am 01.12.2009 

 

Seite 13  

 

TOP 11 – Anträge der Ausschussmitglieder:  

11.1   Aufhebung einer Beschlussfassung vom 02.06.2009 

  (Tilgung der Darlehen für Mietkautionen)     

Das Ausschussmitglied Herr Voht beantragt

der Ausschuss möge seine Beschlussfassung vom 02.06.2009 zum damaligen 

Tagesordnungspunkt 11.2 „Tilgung der Darlehen für Mietkaution“ aufheben. 

Der Vorsitzende teilt mit, dass hierzu zwei Auszüge aus den entsprechenden Niederschriften  

mit der Tagesordnung verschickt wurden.

______________________________________________________________________________

 

 

Anmerkung außerhalb der Niederschrift zu TOP 11.1  

Der Antrag von Herrn Klinkel in der Sitzung am 02.06.2009 zu Top 11.2 lautete wie  

folgt und wurde in den Punkten 1. und 3. durch den Ausschuss mehrheitlich angenommen.  

Punkt 2. wurde abgelehnt.

Der Bürgermeister wird gebeten, dafür zu sorgen,

 

1.  dass während des Leistungsbezuges nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeit 

Suchende) und  nach dem SGB XII (Sozialhilfe)  auf die Tilgung der Darlehen für 

Mietkaution verzichtet wird,   

2.  dass die bisher einbehaltenden Tilgungsraten für Mietkautionen an Hilfeempfänger und -

empfängerinnen die Leistungen nach dem SGB II oder dem SGB XII erhalten, 

zurückgezahlt werden und 

3.  dass dem Sozialausschuss in der nächsten Sitzung über die Umsetzung berichtet wird. 

______________________________________________________________________________ 

Herr Voht begründet seinen Antrag.

Es sprechen hierzu Herr Klinkel und Herr Hoffmann.

Der Vorsitzende beantragt zu Protokoll, nur die Beschlussfassung vom 02.06.2009  

zum Punkt 3. des Top 11.2 aufzuheben und gibt hierzu eine Erläuterung. 

 

 

Frau Siebdrat führt aus, dass in letzter Zeit diverse Anträge zeitgleich mit demselben Thema in der 

Bürgerschaft und im Ausschuss behandelt wurden und dies für Verwirrung sorgt und zukünftig 

darauf geachtet werden sollte, dass Anträge im Ausschuss oder der Bürgerschaft diskutiert 

werden. 

 

Herr Voht übernimmt den Änderungsantrag des Vorsitzenden.  

       

     

      Beschluss über den Änderungsantrag  

                  des Vorsitzenden zu TOP 11.1   

                                                                             Einstimmige Annahme

 

 

Niederschrift 13/ 2008 – 2013 über die Sitzung des Ausschusses für Soziales am 01.12.2009 

 

Seite 14  

 

       

11.2  Antrag zur Aushandlung von Budgetverträgen zwischen den Freien Trägern  

  und dem Fachbereich 2 der Verwaltung der Hansestadt Lübeck für den  

  Zeitraum ab 2011  

 

Der Ausschussvorsitzende beantragt:

Der Ausschuss für Soziales möge beschließen:

Der Bürgermeister wird gebeten,

dafür Sorge zu tragen, dass in den Vertragsverhandlungen über budgetierte Zuwendungen bzw. 

Zuschüsse der Hansestadt Lübeck an die Freien Träger für den Zeitraum ab 2011 mindestens die 

folgenden Grundsätze in für die Aufgabenerfüllung jeweils sinnvoller Ausgestaltung Anwendung 

finden:

4.  Abschluss von Verträgen über einen Zeitraum von fünf Jahren; 

5.  Erhalt der bisherigen Trägervielfalt;

6.  Anwendung mindestens öffentlicher Tarifstandards (TVÖD, BAT alt, KAT, AVR und 

vergleichbare Tarifverträge); 

7.  Erhöhung des Budgetvolumens unter Berücksichtigung in der Vergangenheit erfolgter 

Kürzungen und der im gleichen Zeitraum gestiegenen Personal- und Sachkosten; 

8.  Aufnahme einer Anpassungsklausel sowohl für Kostensteigerungen bei den Tarifgehältern als 

auch für Kostensteigerungen bei den Sachkosten; 

9.  Anpassung des Budgetvertrages bei wesentlichen inhaltlichen und/oder strukturellen und/oder 

baulichen Veränderungen, die mit dem Fachbereich einvernehmlich vereinbart wurden bzw. 

deren sachliche Notwendigkeit nicht bestritten werden kann; 

10. Ausschluss einer Kürzungsregelung.

Ziel der Verhandlungen ist es aus Sicht der Hansestadt, durch auskömmliche Budgets die Qualität 

und den Umfang der vereinbarten Leistungen sowie das dafür notwendige qualifizierte Personal 

über den gesamten Vertragszeitraum zu sichern.

Der Vorsitzende erläutert, dass der Bereich Recht darüber informiert hat, dass der vorliegende 

Antrag haushaltsrelevante Auswirkungen hätte und somit bei positivem Beschluss durch den 

Ausschuss der Bürgerschaft durch den Ausschussvorsitzenden empfohlen werden müsste, um 

dort beraten zu werden.

Herr Senator Halbedel schlägt vor, den Antrag auf die Februar Sitzung zu vertagen, da die 

offiziellen Gesprächsverhandlungen bzgl. der Budgetierungen erst am 22.01.2009 aufgenommen 

werden und er den Stand der Verhandlungen in der Februar-Sitzung vortragen wird. Er führt weiter 

aus, dass der Antrag sich bis dann ggf. erledigt haben könnte und sowieso erst den Haushalt 2011 

betrifft.

Der Vorsitzende ist mit dem Vorschlag einverstanden und beantragt die Vertagung seines 

Antrages.

                Beschluss über den 

 

   

                Vertagungsantrag des Vorsitzenden  

                zu TOP 11.2       

                Einstimmige Annahme

 

 

Niederschrift 13/ 2008 – 2013 über die Sitzung des Ausschusses für Soziales am 01.12.2009 

 

Seite 15  

 

11.3  Übernahme von Heizkosten

Das Ausschussmitglied Herr Klinkel beantragt:

Der Sozialausschuss möge beschließen:

Der Bürgermeister wird gebeten, dem Sozialausschuss einen Bericht über die Übernahme 

der Heizkosten im Rahmen der Unterkunftskostenübernahme für Langzeitarbeitslose und 

Sozialhilfeempfänger und –empfängerinnen vorzulegen. Insbesondere soll berichtet werden: 

1. Über die Ermittlung und Festsetzung „angemessener“ Heizkosten 

2. Über das Vorgehen der Sozialbehörde bei der Übernahme von Heizkosten, wenn diese 

    die „angemessene“ Höhe übersteigen und den darauf folgenden Kürzungen 

3. Über die Anzahl der Kürzungen bei der Übernahme der Heizkosten jeweils für die Jahre 

    2006, 2007, 2008 und 2009 durch die ARGE Lübeck und durch den Bereich „Soziale 

    Sicherung“ der Lübecker Stadtverwaltung.

4. Über die konkreten Einzelfallprüfungen bei „unangemessen“ hohen Heizkosten: 

a) unter Berücksichtigung des baulichen Zustands und der Lage der Wohnung wie z. B.:   

?   Art und  Güte der Isolierung der Fenster 

?   Qualität der Wärmedämmung 

?    Zustand und Alter der Heizungsanlage 

?   der Lage der Wohnung im Haus (bspw. wenige bis keine angrenzenden genutzten 

    Nachbarwohnungen, Wohnung grenzt an unbeheizte Gebäudeteile wie bspw. Keller, 

    Garage, Dachboden) und/oder der Raumhöhe und

?    der klimatischen Bedingungen   

b) unter Berücksichtigung subjektiver Kriterien wie z. B.: 

    der gesundheitliche Zustand der Bewohner, der einen erhöhten Heizbedarf erforderlich 

    macht (bspw. sehr niedriger Blutdruck, hohes Alter) 

?   spezielle Bedürfnisse der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft (Kleinkindalter, Behinderung 

    usw.),

?    ein längerer Aufenthalt nicht erwerbstätiger Leistungsberechtigter in der Wohnung 

    im Vergleich zu Erwerbstätigen und

c) unter Berücksichtigung der Preisentwicklung des Energiemarktes 

5. Über die weitere Übernahme „unangemessen“ hoher Heizkosten 

6. Über die Berücksichtigung eines „unangemessen“ hohen Energieverbrauchs bei einem 

    Wohnungswechsel während des Leistungsbezugs

 

 

Niederschrift 13/ 2008 – 2013 über die Sitzung des Ausschusses für Soziales am 01.12.2009 

 

Seite 16  

 

Der Vorsitzende erläutert, dass Herr Klinkel darum gebeten hatte, zusätzlich zu seinem Antrag, 

VertreterInnen des Mieterbundes bzw. einer Vermietervereinigung einzuladen, sich allerdings im 

Vorwege dieser Sitzung damit einverstanden erklärt hat, dass diese VertreterInnen ggf. nach 

Beschluss über den Antrag eingeladen werden, wenn es zu einem Berichtsauftrag kommt. 

Herr Klinkel begründet seinen Antrag.

Herr Voht unterstützt den Antrag von Herrn Klinkel. 

Frau Katzberg erläutert, dass sie den Antrag nachvollziehen kann, stellt aber die Frage nach dem 

Verwaltungsaufwand für diese Berichterstellung und möchte Auskunft darüber, ob es hierzu 

abrufbare Daten gibt. Weiterhin fragt Sie nach der gesetzlichen Grundlage. 

Herr Klinkel erläutert hierzu, dass es keine gesetzliche Grundlage gibt. Weiter führt er aus, dass in 

Ausnahmefällen geklärt werden muss, ob wirklich Energieverschwendung vorliegt. 

Herr Schlichting erklärt hierzu, dass der Auftrag einen immensen Arbeitsaufwand bedeuten würde, 

da Daten über Zustand und Lage von Wohnungen weder dem Bereich Soziale Sicherung noch der 

ARGE vorliegen. Herr Schlichting beziffert den Zeitaufwand für die Berichterstellung mit ca. einem 

Jahr mit nicht unerheblichen Ressourcen. Weiter erläutert er, dass in den Hinweisen des 

Bereiches detaillierte Informationen enthalten sind und schlägt vor, noch einmal allen 

Ausschussmitgliedern diese Hinweise zur Verfügung zu stellen, wenn diese nicht vorliegen sollten. 

Der Vorsitzende erklärt, dass ihn die geforderten Informationen ebenfalls interessieren würden und 

schlägt vor, den Antrag unter Ausschluss des Punktes 4. zu beschließen. 

Hierzu spricht Herr Klinkel.

Frau Borso schließt sich den Erläuterungen von Herrn Schlichting an und erklärt, dass in der 

ARGE 16.000 Akten durchgesehen werden müssten, da maschinelle Angaben nicht vorliegen. Sie 

erklärt, dass diese Arbeit nicht leistbar wäre.

Zu den Einzelfallprüfungen erläutert Frau Borso u. a., dass vor Kürzungen immer geprüft wird und 

dieselben Richtlinien bestehen wie zu Zeiten der Sozialhilfe.  

Frau Katzberg erklärt, dass Hinweise zum Aufwand von privaten Vermietern nicht möglich sein 

werden und schlägt vor, über den Antrag zu sprechen, wenn die Hinweise der Verwaltung 

vorliegen. Es sollte keine Doppelarbeit erfolgen.

Herr Klinkel erklärt sich mit dem Vorschlag einverstanden und stellt seinen Antrag zurück, bis die 

Hinweise des Bereiches Soziale Sicherung vorliegen. 

      Der Antrag ist zurückgestellt

 

 

Niederschrift 13/ 2008 – 2013 über die Sitzung des Ausschusses für Soziales am 01.12.2009 

 

Seite 17  

 

11.4  Zukunft der ARGE – Resolution

Das Ausschussmitglied Herr Klinkel beantragt:

Der Sozialausschuss möge beschließen:  Resolution 

Der Sozialausschuss der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck fordert die Bundesregierung 

auf, bei der anstehenden Strukturreform des SGB II die Betreuung und Vermittlung 

der Langzeitarbeitslosen in einer gemeinsamen Trägerschaft der Kommunen und den örtlichen 

Arbeitsagenturen zu erhalten.

Eine getrennte Trägerschaft würde zur Auflösung der Jobcenter (ARGEn) und zu einer 

geteilten Betreuung der Arbeit suchenden Hilfeempfänger führen. 

Damit würde eines der wichtigsten Teile der so genannten Hartz-IV-Reform, die Zusammenlegung 

der Arbeitslosen- und Sozialhilfe und die Leistungsgewährung aus einer Hand 

beseitigt, und eine unzumutbare Situation für die betroffen Menschen geschaffen: 

die Hürden für hilfebedürftige Bürger würden damit höher. Im Gegensatz zum jetzigen Zustand 

müssten sich Arbeit Suchende dann wieder an zwei unabhängige Stellen wenden 

und in der Arbeitsagentur Arbeitslosengeld und im städtischen Sozialamt die Übernahme 

ihrer Miet- und Heizkosten beantragen. Die Leistungen würden mit zwei Bescheiden gewährt. 

Diese würden mit einer größeren Wahrscheinlichkeit abweichende oder widersprüchliche 

Angaben enthalten. Die entsprechenden Verwaltungsverfahren würden deutlich 

komplizierter und zeitaufwändiger und eine deutlich größere Fehleranfälligkeit als bisher 

aufweisen. Die Klageflut bei den Sozialgerichten würde voraussichtlich weiter steigen, 

zumal die Betroffenen dann gegebenenfalls gegen zwei Behörden vorgehen müssten. 

Die Rückkehr zur getrennten Aufgabenwahrnehmung wäre ein gewaltiger arbeitsmarktpolitischer 

Rückschritt in die Zeit vor 2005. Damals wurde mit gutem Grund beschlossen, die 

Betreuung von Langzeitarbeitslosen und besonders schwer in den Arbeitsmarkt zu vermittelnden 

Menschen zukünftig „aus einer Hand“ zu organisieren. Damit wurde der Erkenntnis 

Rechnung getragen, dass nur durch die enge Verknüpfung und Abstimmung von arbeitsmarkt- 

und sozialpolitischen Maßnahmen eine erfolgreiche und andauernde Integration der 

Betroffenen zu erreichen ist. Dafür sind die Bündelung von Kompetenzen und eine einheitliche 

Hilfeplanung wichtige Grundvoraussetzungen. Dieser Ansatz würde wieder über Bord 

geworfen, eindeutig zu Lasten der Arbeitssuchenden. 

Eine getrennte Aufgabenwahrnehmung wäre zudem mit höheren Kosten behaftet. Diese 

entstehen zunächst durch die notwendige Trennung der Institutionen und den Bedarf für 

neue IT-Lösungen bei den kommunalen Trägern.

So rechnet das Jobcenter Spandau mit einem viermonatigen Aufwand, allein um die vorhandenen 

Akten der 23.000 Arbeitslosengeld-II-BezieherInnen zu verdoppeln. Die LAG 

der ARGEn Nordrhein-Westfalen schätzt, dass die Trennung der Jobcenter Einmalkosten 

in Höhe von 600 Millionen Euro verursachen wird. Darüber hinaus rechnet sie auf Grundlage 

der bestehenden getrennten Trägerschaften dauerhaft mit jährlichen Mehrkosten von 

800 Millionen Euro für den erhöhten Verwaltungsaufwand. Dieses Geld steht dann nicht 

mehr für die Hilfe für die Arbeitsuchenden, zum Beispiel für Qualifizierungen zur Verfügung. 

Die bisherigen Erfahrungen mit den Jobcentern haben gezeigt, dass zur Verwirklichung einer 

passgenauen und individuellen Betreuung ein größerer Einfluss der Kommunen auf 

die Hilfe- und Betreuungsarbeit in der Grundsicherung vonnöten ist. Denn sie sind es, die 

über das örtliche sozialpolitische Know-how verfügen, das für eine erfolgreiche 

Arbeitsmarktintegration gerade bei Hilfebedürftigen mit komplexen Problemlagen notwendig ist. 

Dafür ist die flexible Kooperation mit anderen Hilfesystemen wie z.B. der Jugendhilfe 

oder der Schuldnerberatung und eine dezentrale Organisation der Jobcenter zwingend 

erforderlich.

Eine getrennte Aufgabenwahrnehmung würde die Rolle der Bundesagentur für Arbeit bei 

der Trägerschaft der Grundsicherung massiv stärken und den Einfluss der Kommunen 

zurück drängen.

Die Bundesregierung sollte jedoch für eine weitgehende Verknüpfung der sozial-, arbeitsmarkt- 

und bildungspolitischen Angebote vor Ort und für eine Stärkung der kommunalen 

Kompetenzen sorgen.

 

 

Niederschrift 13/ 2008 – 2013 über die Sitzung des Ausschusses für Soziales am 01.12.2009 

 

Seite 18  

 

Bei den Betreuungsstellen sollte sie dezentrale Strukturen 

einführen, die Selbstbestimmung der Arbeitsuchenden stärken und den Kommunen ein 

Wahlrecht zwischen Optionsmodell und ARGE einräumen. 

Der Sozialausschuss der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck bittet die Mitglieder des 

Bundestags, die Lübecker Mitglieder des Sozialausschusses des Deutschen Städtetags 

und des Schleswig-Holsteinischen Städteverbandes und die Schleswig-Holsteinische 

Landesregierung, sich für die in der Resolution genannten Forderungen einzusetzen und 

die „Hilfe aus einer Hand“ bei der Betreuung und Vermittlung von Langzeitarbeitslosen zu 

erhalten.

Herr Klinkel erläutert den Antrag und teilt mit, dass er davon ausgeht, dass Herr Senator Halbedel 

die Bedenken des Ausschusses im Städtetag einbringen wird. 

Hierzu spricht Herr Drozella.

Herr Voht erklärt, dass die Resolution hier im Ausschuss nicht verabschiedet werden sollte und es 

reichen würde, wenn Herr Senator Halbedel die Bedenken des Ausschusses mit auf den Weg 

nehmen würde.

Herr Klinkel zieht seinen Antrag zurück.

       

      Der Antrag ist zurückgezogen 

 

  TOP 12 - Verschiedenes:

 

 

Herr Hoffmann fragt an dieser Stelle, was die neuen Regelungen bzgl. der Baby-Klappe für 

Lübeck  bedeuten würden.

Frau Memler erklärt hierzu, dass für diese Frage der Jugendhilfeausschuss zuständig ist. 

Der Vorsitzende schließt die Sitzung und teilt mit, dass die nächste Sitzung am Dienstag, 

02.02.2010, stattfinden soll.

Ende der Sitzung: 18:00 Uhr        

 

 

          

      

Jens Uwe Schulz

   (Vorsitzender) 

  Christiane Nimz

(Protokollführerin)