Niederschrift
13/2008 - 2013
über die Sitzung des Ausschusses für Soziales
am Dienstag, 01.12.2009,
im Altenpflegeheim Prassekstraße, Prassekstraße 6
Beginn der Sitzung: 16.00 Uhr
Anwesend: Stimmberechtigte Ausschussmitglieder
Herr Schulz - Vorsitzender –
Herr Drozella
Herr Hoffmann
Herr Kaminski
Frau Kaske
Frau Katzberg
Herr Klinkel
Herr Köpsell
Frau Menorca
Frau Michels - Vertreterin –
Frau Römer
Frau Schweitzer - Vertreterin -
Frau Siebdrat
Herr Stabe
Herr Voht
Es fehlen: Frau Jansen, Herr Böhning
Ferner sind anwesend:
Fachbereich 2
Herr Senator Halbedel
Frau Borso
Herr Hinselmann
Frau Lange
Frau Memler
Frau Nötzel
Frau Roggensack
Frau Scharrenberg
Herr Schlichting
Herr Schröder
Herr Vellage
Frau Nimz
- Protokollführerin –
Fachbereich 1
Herr Dr. Bender
Fachbereich 4
Frau Albrecht
Frau Kramm
Frauenbüro
Frau Sasse
Niederschrift 13/ 2008 – 2013 über die Sitzung des Ausschusses für Soziales am 01.12.2009
Seite 2
Der Vorsitzende eröffnet die 13. Sitzung des Ausschusses für Soziales in der Wahlperiode
2008 – 2013, begrüßt die Mitglieder dieses Ausschusses, Vertreterinnen und Vertreter der
Verwaltung sowie die Öffentlichkeit. Weiterhin begrüßt er Frau Albrecht und Frau Kramm, die zum
Thema Maßnahmenplanung Aufwachsen in Lübeck anwesend sind.
Weiterhin begrüßt er Frau Ossiege vom Behindertenrat.
Der Vorsitzende bedankt sich im Namen der Ausschussmitglieder bei dem Bereich
SeniorInneneinrichten, insbesondere bei Frau Roggensack dafür, dass dem Ausschuss die
Räumlichkeiten des Altenpflegeheimes zur Verfügung gestellt wurden. Er bedankt sich bei Frau
Topel, als Heimleitung und allen MitarbeiterInnen der Einrichtung, die zum Gelingen dieser
Veranstaltung beigetragen haben.
Der Vorsitzende teilt mit, dass im Anschluss an die Sitzung das traditionelle Weihnachtsessen des
Ausschusses stattfinden wird.
Herr Dörnbrack vom SeniorInnenbeirat fehlt entschuldigt,
Frau Schweitzer nimmt für Herrn Böhning als Vertretung teil und für Frau Jansen ist
Frau Michels als Vertreterin anwesend.
I. Öffentlicher Teil
TOP 1 - Verpflichtung der Ausschussmitglieder, die nicht der Bürgerschaft
angehören
Der Vorsitzende verpflichtet Frau Michels als bürgerliches Ausschussmitglied per Handschlag
gem. § 46 (6) der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und führt sie in ihr Amt ein.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis
TOP 2 - Feststellung der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis
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TOP 3 - Feststellung der Tagesordnung
Der Vorsitzende teilt mit, dass vor Sitzungsbeginn ein schriftlicher Vorschlag von Frau Sasse als
Leiterin des Frauenbüros zum TOP 8.1 umverteilt wurde.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Der Vorsitzende stellt die Tagesordnung fest.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis
Die Tagesordnung lautet wie folgt:
I. Öffentlicher Teil Beratungsergebnis
Kenntnis Empfehlung Beschluss Vertagung
1. Verpflichtung der Ausschussmitglieder, die nicht
der Bürgerschaft angehören
x
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit x
3. Feststellung der Tagesordnung x
4. Feststellung der Niederschrift Nr. 12 über
die Sitzung des Ausschusses für Soziales am
03.11 .2009 -
x
5. Mitteilungen des Vorsitzenden x
6. Berichte
6.1 Lübecker Kindergesundheitsbericht
- Der Bericht ist beigefügt
x
6.2 Maßnahmenplanung Aufwachsen in Lübeck
- Mündlicher Bericht aus dem Fachbereich 4
x
7. Vorlagen
7.1 Entwurf des Produkthaushaltsplan 2010 mit
Stellenplanänderungen 2010 für den Fachbereich
Wirtschaft und Soziales – Sozialausschuss
- Die Vorlage liegt bereits vor
x
8. Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft
8.1 Modellprojekt Finanzierung „Anti-Baby-Pille“ für
Bedürftige
Überweisungsauftrag aus der Bürgerschaft vom 29.10.2009
(TOP 4.4 - Drs. Nr. 2 - Antrag Fraktion DIE LINKE)
x
9. Mitteilungen aus dem Fachbereich 2
9.1 Aufstellung nicht erledigter Tagesordnungspunkte x
10. Anfragen
10.1 Anfrage bezüglich der Verfahrensweise bei
Ansiedlung neuer Alten- und Pflegeeinrichtungen
- Die Anfrage von Frau Katzberg vom 21.10.2009 wurde
in der letzten Sitzung umverteilt und erweitert
(siehe Niederschrift der Sitzung vom 03.11.2009, S. 20)
x
Niederschrift 13/ 2008 – 2013 über die Sitzung des Ausschusses für Soziales am 01.12.2009
Seite 4
I. Öffentlicher Teil Beratungsergebnis
Kenntnis Empfehlung Beschluss Vertagung
11. Anträge der Ausschussmitglieder
11.1 Aufhebung einer Beschlussfassung vom
02.06.2009
(Tilgung der Darlehen für Mietkautionen)
x
11.2 Antrag zur Aushandlung von Budgetverträgen
zwischen den Freien Trägern und dem
Fachbereich 2 der Verwaltung der Hansestadt
Lübeck für den Zeitraum ab 2011
x
11.3 Übernahme von Heizkosten Der Antrag wurde
zurückgestellt
11.4 Zukunft der ARGE - Resolution Der Antrag wurde
zurückgezogen
12 . Verschiedenes x
TOP 4 - Feststellung der Niederschrift
Der Vorsitzende teilt mit, dass zur Niederschrift Nr. 12 über die Sitzung des Ausschusses für
Soziales am 03.11.2009 weder mündliche noch schriftliche Einwendungen eingegangen sind und
fragt, ob es Einwände gibt.
Frau Menorca bittet darum, ihre Aussage auf Seite 9 zum TOP 7.1 „Frau Menorca erklärt, dass der
Eindruck der Zögerlichkeit erweckt wird, was die Antragssumme betrifft und mehr beantragt hätte
werden können, da sich auf jeden Fall neue Projekte finden lassen“ wie folgt umzuformulieren, da
sie mit ihrem Wortbeitrag eine andere Aussage treffen wollte, als in der Niederschrift dargestellt:
Frau Menorca erklärt, dass durch die Zögerlichkeit bei der Antragssumme der Anschein entsteht,
dass weitere Projekte in Buntekuh nicht notwendig sind.
Die Protokollführung wird den Einwand prüfen und hierzu eine Austauschseite erstellen.
(Die Austauschseite ist dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügt).
Es erfolgen keine weiteren Einwände.
Die Niederschrift ist damit
in geänderter Fassung festgestellt
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TOP 5 - Mitteilungen der Ausschussvorsitzenden
5.1 Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein
Der Vorsitzende teilt mit, dass vor Sitzungsbeginn der Jahresbericht 2008 der Bürgerbeauftragten
für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein umverteilt wurde und dass, wie im
letzten Ausschuss mitgeteilt, die Bürgerbeauftragte mit dem Erscheinen des Jahresberichtes für
2009 in einen der nächsten Ausschüsse eingeladen wird.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis
5.2 Haus der Kulturen
Der Vorsitzende erläutert, dass wie im letzten Ausschuss angekündigt, Mitarbeiter des Haus` der
Kulturen in die Februar-Sitzung eingeladen werden sollen, um über die Arbeit des Hauses zu
berichten. Das Haus der Kulturen hat nunmehr den Ausschuss eingeladen, seine Februar-Sitzung
in den Räumlichkeiten der DIELE in der Mengstraße abzuhalten. Das Haus der Kulturen hat in den
dortigen Räumlichkeiten einige Projekte aufgenommen und möchte diese gleichzeitig mit der
Vorstellung der Arbeit des Hauses vor Ort präsentieren.
Hierzu sprechen Herr Drozella und Herr Klinkel. Herr Senator Halbedel teilt mit, dass die DIELE
nicht barrierefrei zugänglich ist und es einen Beschluss gibt, dass alle Gremien barrierefrei tagen.
Der Vorsitzende teilt mit, dass hierzu eine Lösungsmöglichkeit gesucht und man sich mit dem
Haus der Kulturen in Verbindung setzen wird.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis
5.3 Informationen zur nächsten Sitzung
Der Vorsitzende führt aus, dass den Ausschussmitgliedern vor Sitzungsbeginn eine Information zu
den Abgabefristen für die kommende Sitzung umverteilt wurde.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis
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TOP 6 – Berichte
6.1 Lübecker Kindergesundheitsbericht
(Der Bericht wurde versandt und liegt den Ausschussmitgliedern vor.)
Der Vorsitzende begrüßt hierzu Frau Nötzel und teilt mit, dass sie in den Bericht einführen wird,
Weiterhin begrüßt er Herrn Dr. Bender aus dem Bereich Statistik und Wahlen, der für Fragen zur
Statistik zur Verfügung steht.
Frau Nötzel führt in den Bericht ein.
Eine Frage von Frau Katzberg bezüglich der genannten Untergewichtigkeit von Kindern wird von
Frau Nötzel dahingehend beantwortet, dass die Mangelernährung auch Kinder aus besser
gestellten Familien betrifft, hierzu aber noch genauere Untersuchungen erfolgen müssten.
Eine Frage von Frau Siebdrat bzgl. der Vorsorgeuntersuchungen wird von Frau Nötzel
dahingehend beantwortet, dass die vorliegenden Daten den Zeitraum bis 2006 erfassen und
neuere Daten noch nicht vorliegen, so dass zu den Auswirkungen bzgl. des Meldeverfahrens die
Vorsorgeuntersuchungen betreffend noch keine Aussagen getroffen werden können.
Die Anfrage von Frau Siebdrat, ob der Bericht auch im Jugendhilfeausschuss vorgestellt wird,
wird von Frau Nötzel bejaht.
Eine Anfrage von Frau Kaske zum Anstieg der Erkrankungen der Atmungssysteme und den
Gründen hierfür, die auffällig in den Stadtteilen Eichholtz und Travemünde erscheinen, kann lt.
Frau Nötzel nicht konkret beantwortet werden. Frau Nötzel erklärt, dass die hierzu gelieferten
Daten nicht ausreichen.
Herr Hinselmann erläutert hierzu, dass in den letzten Jahren die asthmatischen Erkrankungen bei
Kindern allgemein zugenommen haben und in Travemünde eine Luftbelastung durch Schwefel
durch den dortigen Schiffsverkehr besteht, die nicht unerheblich ist. Er erklärt weiter, dass hier
Einzelstudien durchgeführt werden müssten.
Frau Kaske führt hierzu aus, dass es wichtig wäre, die Gründe zu kennen, wenn Ursachen
bekämpft werden sollen.
Eine Anfrage von Herrn Stabe zum Thema Sprachstörungen wird von Frau Nötzel dahingehend
beantwortet, dass staatliche Förderung alleine nicht ausreicht und es auch private Initiativen geben
muss. Weiter erläutert sie, dass Sprachstörungen, die bei Kindern zu spät erkannt werden, vor der
Einschulung dann nicht mehr korrigiert werden können und somit ein Handicap darstellen.
Herr Hoffmann nimmt Stellung hierzu und möchte zum Thema Sprachstörungen wissen, ob die
Anzahl der Sprachstörungen im Zeitraum 1996 – 2006 analog den Einschulungen gestiegen ist.
Frau Nötzel erklärt hierzu, dass die Zahl der Einschulungen zurückgegangen, die Anzahl der
Kinder mit Sprachstörungen aber gestiegen ist.
Zum Thema Sprachstörungen sprechen Frau Kramm und Frau Menorca.
Frau Menorca möchte wissen, ob es in der Hansestadt Lübeck Probleme mit Alkohol bei
Jugendlichen gibt, da im Gesundheitsbericht hierzu keine Erläuterungen zu finden sind.
Frau Nötzel führt aus, dass keine auffälligen Zahlen hierzu vorgelegen haben und diese sonst im
Gesundheitsbericht im Rahmen der psychischen Erkrankungen erschienen wäre. Es konnten nur
die Daten der Kliniken verwertet werden. Da Kinder meist ambulant behandelt werden und hierzu
keine Daten vorliegen, kann keine klare Aussage hierzu getroffen werden.
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Eine Frage von Herrn Köpsell zum Thema Sprachstörungen wird von Frau Nötzel und Herrn
Hinselmann beantwortet.
Herr Hinselmann erläutert weiter, dass Alkohol durchaus ein Problem ist, aber Kinder bis
14 Jahren in der Regel nicht stationär behandelt und so auch nicht erfasst werden. Der Bericht
würde anders aussehen, wenn auch Daten von Kindern bis 18 Jahren in den Bericht mit einfließen
würden.
Herr Hoffmann verweist auf Seite 45 des Berichtes und erklärt, dass er sich eine Differenzierung
hinsichtlich der Vergiftungen wünscht.
(Hierzu sind der Niederschrift zwei Listen als Anlage 2 beigefügt).
Frau Nötzel erklärt hierzu, dass diese Daten nachgeliefert werden können.
Frau Nötzel erläutert, dass viele Abstimmungen mit dem FB 4 und der Maßnahmenplanung
Aufwachsen in Lübeck erfolgt sind und schlägt vor, dass Frau Albrecht zur Maßnahmenplanung
weiterberichtet.
Es sprechen Frau Michels, Frau Nötzel und Frau Kramm zum Thema Untersuchungen von
Sprachstörungen im Kita-Bereich.
Der Ausschuss nimmt den
Bericht zur Kenntnis
6.2 Maßnahmenplanung Aufwachsen in Lübeck
(Mündlicher Bericht)
Der Vorsitzende begrüßt hierzu noch einmal Frau Albrecht, die hierzu mündlich anhand einer
Präsentation berichten wird.
Frau Albrecht berichtet über die Maßnahmenplanung und die Entwicklung der Maßnahmen.
Zusammenfassend erläutert sie, dass klare Leistungsvereinbarungen mit den Trägern getroffen
werden sollen und die Leistungen für den Bürger transparenter gemacht werden müssen.
Regeleinrichtungen sollten gestärkt werden und es soll eine Orientierung an sozialräumlichen
Bedürfnissen erfolgen. Kommunale Stadtteilteams sollen sich bilden, um so die Möglichkeit zu
haben, direkt vor Ort Entscheidungen zu treffen.
Eine Frage des Vorsitzenden, wie sich die Projekte Frühe Hilfen und Eltern-Kind-Zentren
zueinander verhalten, wird von Frau Albrecht dahingehend erläutert, dass mit den Frühen Hilfen
bereits Gespräche geführt werden. Die Moislinger Einrichtung ist bereits Eltern – Kind – Zentrum,
in Kücknitz wird das dortige Familienzentrum in ein Eltern-Kind-Zentrum umgewandelt. Ziel ist es,
Angebote in Stadtteilen vorzuhalten.
Frau Kaske erklärt, dass es sich sowohl bei dem Lübecker Kindergesundheitsbericht als auch bei
der Maßnahmenplanung Aufwachsen in Lübeck um tolle Berichte handelt aber jetzt ein Extrakt
nötig ist um zu sehen, was bereits abgearbeitet wird bzw. ob es schon Konzepte wie
z. B. Soziale Stadt hierzu gibt, die an den aufgezeigten Problematiken arbeiten. Es ist wichtig zu
sehen, wo Kräfte gebündelt werden müssen.
Niederschrift 13/ 2008 – 2013 über die Sitzung des Ausschusses für Soziales am 01.12.2009
Seite 8
Frau Kaske beantragt zu Protokoll:
Der Ausschuss für Soziales möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten,
dem Ausschuss für Soziales einen Bericht darüber zu geben, welche Punkte aus den
Schlussfolgerungen des Kindergesundheitsberichtes bereits durch eingeleitete Maßnahmen
(Konzept Aufwachsen in Lübeck, Soziale Stadt, Wohnen mit Kindern in der Stadt) abgearbeitet
werden konnten und welche Maßnahmen darüber hinaus noch zur Erledigung ausstehen.
Beschluss über den Protokollantrag
von AM Kaske
Einstimmige Annahme
Zu einer Frage von Frau Michels bzgl. Vernetzung von Tagesmüttern teilt Frau Albrecht mit, dass
es hierzu eine Entwicklung gibt.
Hierzu spricht Frau Kramm.
Der Ausschuss nimmt den
mündlichen Bericht zur Kenntnis
TOP 7 – Vorlagen
7.1 Entwurf des Produkthaushaltsplan 2010 mit Stellenplanänderungen 2010
für den Fachbereich Wirtschaft und Soziales – Sozialausschuss
Der Bürgermeister beantragt, der Ausschuss für Soziales möge der Bürgerschaft empfehlen, wie
folgt zu beschließen:
Der Produkthaushaltsplan 2010 bestehend je Produkt aus dem Produktkontrakt, dem Ergebnisplan
und dem Finanzplan incl. der investiven Auszahlungen wird empfohlen .
Der Vorsitzende teilt mit, dass diese Vorlage in der letzten Sitzung ohne Votum an die
Bürgerschaft weitergegeben wurde, mit der Maßgabe, dass sie erneut auf die Tagesordnung der
Dezember-Sitzung des Ausschusses genommen wird, wenn die Bürgerschaft die Vorlage in der
November-Sitzung nicht beschlossen hat. Die Bürgerschaft am 26.11.2009 hat den Haushalt nicht
beschlossen.
Niederschrift 13/ 2008 – 2013 über die Sitzung des Ausschusses für Soziales am 01.12.2009
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Frau Memler erläutert hierzu, dass es Gespräche darüber gibt, ergänzende Informationen zum
Haushalt in die Ausschüsse zu geben und schlägt dem Ausschuss vor, die Vorlage in die Februar-
Sitzung zu vertagen.
Eine Frage von Frau Kaske zu den der letzten Niederschrift beigefügten Listen wird von Frau
Memler dahingehend beantwortet, dass diese Listen der kameralen Planung entsprechen und es
jetzt geplant ist, Listen mit den einzelnen Konten zu erstellen, hierzu aber noch Gespräche mit
dem Bürgermeister geführt werden müssen.
Der Vorsitzende greift den Vorschlag von Frau Memler auf und beantragt, die Vorlage bis zur
Februar-Sitzung zu vertagen.
Beschluss über den
Vertagungsantrag des Vorsitzenden
zu TOP 7.1
Einstimmige Annahme
Eine Frage des Vorsitzenden zur Untergruppe 70 auf der Liste der bezuschussten Einrichtungen
wird von Herrn Lippe beantwortet.
TOP 8 - Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft
8.1 Modellprojekt Finanzierung „Anti-Baby-Pille“ für Bedürftige
(Überweisungsauftrag aus der Bürgerschaft vom 29.10.2009 –
TOP 4.4, Drs.-Nr. 2 – Antrag Fraktion DIE LINKE)
Der Bürgermeister wird aufgefordert, ein Modellprojekt zu erarbeiten, dass sich mit der Co-
Finanzierung von Verhütungsmitteln befasst. Dazu soll der Bürgermeister der Bürgerschaft bis zur
Haushaltssitzung einen Bericht vorlegen.
Das Modellprojekt soll sich in seiner Testphase auf bedürftige Frauen (SGB II und SGB XII)
beziehen.
Das Modellprojekt soll in seiner ersten Phase eine Laufzeit von drei Jahren haben und mit einer
Evaluation verbunden sein. Dabei sind die Grundsätze des Datenschutzes zu beachten. Nach drei
Jahren soll eine statistische Auswertung erfolgen, in der ersichtlich wird, inwiefern die Anzahl von
Schwangerschaftsabbrüchen so verändert werden konnte. Sollten dabei positive Effekte in Form
eines Rückgangs von Schwangerschaftsabbrüchen in dieser Altersgruppe nachgewiesen werden
können, ist über die Weiterführung bzw. Ausweitung des Projekts neu zu beschließen.
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Der Vorsitzende teilt mit, dass der Auftrag mit der Maßgabe überwiesen wurde, abschließend im
Ausschuss für Soziales beraten zu werden.
Weiter erläutert er, dass hierzu ein Vorschlag von Frau Sasse als Leiterin des Frauenbüros
vorliegt, mit der Bitte um Vertagung des Auftrags. Schriftliche Ausführungen hierzu haben die
Mitglieder des Ausschusses vor Sitzungsbeginn erhalten. Der Vorsitzende führt aus, dass Frau
Sasse weiterhin darum bittet, zu diesem Tagesordnungspunkt Vertreterinnen der AG der Lübecker
Schwangerenkonfliktberatungsstellen als Sachverständige in die nächste Sitzung einzuladen und
bis dahin verschiedene Modelle anderer Kommunen recherchieren zu lassen, die dann dem
Ausschuss vorgestellt werden sollten.
Der Vorsitzende schlägt vor, den Vorschlag von Frau Sasse aufzugreifen und den Antrag zu
vertagen.
Fragen von Frau Kaske bzgl. der Entwicklung und der Kosten von Schwangerschaftsabbrüchen
wird von Frau Sasse erläutert.
Herr Drozella führt aus, dass ihm zu diesem Thema Hintergrundinformationen fehlen.
Der Vorsitzende erläutert, dass die gestellten Fragen Thema der nächsten Diskussion sein sollten.
Frau Sasse erklärt, dass es bereits Modelle in anderen Kommunen gibt.
Die Frage von Herrn Hoffmann, ob diese Thematik nicht bereits Thema im Ausschuss war, wird
von Frau Sasse dahingehend beantwortet, dass vor einem Jahr schon einmal über das Thema
diskutiert wurde und hierzu auch eine Information von Pro Familia vorlag*. Sie erläutert weiter,
dass es in den Kreisen Ostholstein und Stormarn bereits Modelle gibt.
Herr Voht fragt hierzu, wie der Datenschutz diesbezüglich in den anderen Kommunen gehandhabt
wird.
Der Vorsitzende fragt die Verwaltung, ob eine Recherche, wie von Frau Sasse vorgeschlagen, bis
zur Februar-Sitzung möglich ist. Herr Senator Halbedel sagt dies zu.
Der Vorsitzende beantragt, den vorliegenden Überweisungsauftrag zu vertagen mit der Maßgabe,
die von Frau Sasse vorgeschlagenen Punkte zu übernehmen und zur nächsten Sitzung des
Ausschusses für Soziales im Jahr 2010 Vertreterinnen der Arbeitsgemeinschaft der Lübecker
Schwangerenkonfliktberatungsstellen (pro familia, Humanistische Union, Gemeindediakonie,
Caritas) als Sachverständige hierzu zu hören sowie bis zu diesem Zeitpunkt verschiedene Modelle
anderer Kommunen durch die Verwaltung recherchieren zu lassen und diese dem Ausschuss
vorzustellen.
Beschluss über den
Vertagungsantrag des Vorsitzenden
zu TOP 8.1
Einstimmige Annahme
* Anmerkung außerhalb der Niederschrift zu TOP 8.1
Mit der Tagesordnung für die Sitzung Nr. 6 am 03.02.2009 wurde eine schriftliche Antwort
von Pro Familia an die Ausschussmitglieder verschickt, der die schriftliche Anfrage von Frau
Jansen vom 21.09.2008 zu Grunde lag.
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TOP 9 - Mitteilungen aus dem Fachbereich 2:
9.1 Aufstellung nicht erledigter Tagesordnungspunkte
Der Ausschuss nimmt Kenntnis
9.2 MDK-Prüfung
Hierzu berichtet Frau Roggensack, dass die erste Prüfung der städtischen Alten- und Pflegeheime
vor ca. 8 Wochen in der Elswigstraße durchgeführt wurde und der Bericht demnächst veröffentlicht
wird. Das APH hat mit einem Gesamtergebnis von 2,3 abgeschnitten. Frau Roggensack erläutert,
wie sich das Ergebnis zusammensetzt. Die zweite Prüfung im APH Dreifelderweg läuft bereits.
Herr Drozella erkundigt sich, ob die Stadt überhaupt Mittel zur Verfügung hat, um die
Altenpflegeheime zu verbessern.
Herr Senator Halbedel teilt mit, dass seit Jahren Verbesserungen durchgeführt werden und es bis
dato kein Problem war, weil die Kosten durch Rücklagen der APH gezahlt wurden.
Es erfolgt eine Diskussion darüber, ob der Ausschuss formell den MitarbeiterInnen aller Lübecker
Alten- und Pflegeheime Dank für ihre Arbeit aussprechen sollte. An dieser Diskussion beteiligen
sich Herr Drozella, Herr Hoffmann, Frau Menorca, Herr Voht, Frau Kaske, Herr Senator Halbedel,
Herr Klinkel und der Vorsitzende. Es wird besprochen, keinen formellen Dank zu formulieren. Herr
Hoffmann und Herr Klinkel sprechen sich dafür aus, dass sich für eine vernünftige Bezahlung des
Pflegepersonals eingesetzt werden sollte.
Zur Anfrage von Frau Kaske, ob schon Berichte von privaten Einrichtungen veröffentlicht wurden,
um einen direkten Vergleich zu bekommen, hat Frau Roggensack keine Erkenntnisse. Herr
Senator Halbedel führt hierzu aus, dass ein direkter Vergleich in einem Jahr möglich sein wird.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis
TOP 10 - Anfragen
10.1 Anfrage bezüglich der Verfahrensweise bei Ansiedlung neuer Alten- und
Pflegeheime
Der Vorsitzende führt aus, dass diese Anfrage in der letzten Sitzung umverteilt und während der
Sitzung erweitert wurde und diese heute durch Herrn Lippe aus dem Bereich Soziale Sicherung
und Frau Roggensack aus dem Bereich SeniorInneneinrichtungen beantwortet wird.
Zur ersten Frage teilt Herr Lippe mit, dass eine Entscheidung über die Ansiedlung solcher
Einrichtungen der Altenpflege hier nicht erfolgt und deshalb derartige Kenntnisse, also
Informationen zu konkreten Planungen, in aller Regel zunächst den Bereichen bzw. Institutionen
zugehen, die auch die ersten Entscheidungen bzw. Aussagen zu neuen Vorhaben treffen.
Niederschrift 13/ 2008 – 2013 über die Sitzung des Ausschusses für Soziales am 01.12.2009
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So erhält z.B. der Bereich „Stadtplanung“ im FB 5 dann Kenntnis, wenn eine Nachfrage
zum Bebauungsplan oder zum Baurecht erfolgt. Die „Aufsichtsbehörde“ nach dem
Selbstbestimmungsstärkungsgesetz (früher: Heimaufsicht) im FB 3 erhält z. B. Kenntnis, wenn
wegen einzuhaltender Raumgrößen nachgefragt wird. Die Pflegekasse erhält z.B. dann Kenntnis,
wenn es um Nachfragen zu Einzelheiten im Zusammenhang mit abzuschließenden Versorgungs-
und Vergütungsverträgen zum späteren Betrieb der Einrichtungen geht.
Der FB 2, Bereich „Soziale Sicherung“, gelangt regelmäßig erst dann zu konkreten Informationen,
wenn es um die Anerkennung von Investitionskosten, das sogenannte „Einvernehmen“ zu
Versorgungsverträgen zwischen dem Einrichtungsträger und den Pflegekassen und um die
Verhandlung der Vergütungssätze geht.
Zur zweiten Frage erläutert Herr Lippe, dass sich im Gesamtkonzept „Leben und Wohnen im Alter“
zum Thema „teilstationäre und stationäre Pflege“ (Punkt 4.8.4 / VIII) folgende Handlungs-
empfehlung befindet: „Entwicklung kommunaler Steuerungsmechanismen in Kooperation mit den
Randgemeinden bei Bau und Erweiterung von stationären Pflegeeinrichtungen.“ Die bisher von der
Bürgerschaft gefassten Beschlüsse zur Umsetzung des Gesamtkonzeptes „Leben und Wohnen im
Alter“ umfassen diese Handlungsempfehlung nicht. Nach Abarbeitung der bisher zum Konzept
vorliegenden Beschlüsse werden weitere Handlungsempfehlungen in die Aufgabenplanung
übernommen.
Ebenfalls zur zweiten Frage führt Frau Roggensack aus, dass die städtischen Altenpflegeheime
derzeitig bereits zwei beträchtliche Beiträge zum Konzept „Leben und Wohnen im Alter“ leisten:
Das heimverbundene Betreute Wohnen in 6 Häusern mit über 357 Wohnungen ist ein sehr
erfolgreiches Betreuungskonzept, das vom Markt sehr nachgefragt wird. Es bestehen Wartelisten
und es ist nicht beabsichtigt, dieses erfolgreiche Konzept zu verändern.
Weiterhin leisten die städtischen Altenpflegeheime einen beträchtlichen Beitrag zur Schließung der
Versorgungslücke hinsichtlich der Pflegestufe „Null“ (vgl. 4.8.3 des Handlungskataloges im
Gesamtkonzept Leben und Wohnen im Alter). 3,1 % der jährlichen Bettentage entfallen auf diese
Pflegestufe. Eine Forcierung dieses Anteils ist ökonomisch nicht verkraftbar.
Frau Roggensack führt weiter aus, dass die im Gesamtkonzept „Leben und Wohnen im Alter“ (Pkt.
4.8.3) geforderte adäquate Wohnform für jüngere Pflegebedürftige nicht verfolgt wird, da die
Erfahrungen mit dieser Zielgruppe im Pflegeheim „Am Behnckenhof“ gezeigt haben, dass das
Zusammenleben von jüngeren Pflegebedürftigen, die an einem spezifischen Sucht- und
Krankheitsbild leiden und älteren Pflegebedürftigen mehr als problematisch ist. Hierdurch ist ein
Imageschaden des Altenpflegeheimes „Am Behnckenhof“ entstanden.
Frau Katzberg möchte wissen, ob es sich um Wettbewerbsrecht oder Struktur der Hansestadt
Lübeck handelt, dass keine Kenntnisse erlangt werden.
Herr Lippe führt aus, dass es politischer Wille des Gesetzgebers ist und ein Wettbewerb entstehen
soll.
Herr Senator Halbedel gibt hierzu Erläuterungen hinsichtlich des Bebauungsplanes und teilt mit,
dass der Fachbereich 2 nicht informiert werden muss.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis
Niederschrift 13/ 2008 – 2013 über die Sitzung des Ausschusses für Soziales am 01.12.2009
Seite 13
TOP 11 – Anträge der Ausschussmitglieder:
11.1 Aufhebung einer Beschlussfassung vom 02.06.2009
(Tilgung der Darlehen für Mietkautionen)
Das Ausschussmitglied Herr Voht beantragt
der Ausschuss möge seine Beschlussfassung vom 02.06.2009 zum damaligen
Tagesordnungspunkt 11.2 „Tilgung der Darlehen für Mietkaution“ aufheben.
Der Vorsitzende teilt mit, dass hierzu zwei Auszüge aus den entsprechenden Niederschriften
mit der Tagesordnung verschickt wurden.
______________________________________________________________________________
Anmerkung außerhalb der Niederschrift zu TOP 11.1
Der Antrag von Herrn Klinkel in der Sitzung am 02.06.2009 zu Top 11.2 lautete wie
folgt und wurde in den Punkten 1. und 3. durch den Ausschuss mehrheitlich angenommen.
Punkt 2. wurde abgelehnt.
Der Bürgermeister wird gebeten, dafür zu sorgen,
1. dass während des Leistungsbezuges nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeit
Suchende) und nach dem SGB XII (Sozialhilfe) auf die Tilgung der Darlehen für
Mietkaution verzichtet wird,
2. dass die bisher einbehaltenden Tilgungsraten für Mietkautionen an Hilfeempfänger und -
empfängerinnen die Leistungen nach dem SGB II oder dem SGB XII erhalten,
zurückgezahlt werden und
3. dass dem Sozialausschuss in der nächsten Sitzung über die Umsetzung berichtet wird.
______________________________________________________________________________
Herr Voht begründet seinen Antrag.
Es sprechen hierzu Herr Klinkel und Herr Hoffmann.
Der Vorsitzende beantragt zu Protokoll, nur die Beschlussfassung vom 02.06.2009
zum Punkt 3. des Top 11.2 aufzuheben und gibt hierzu eine Erläuterung.
Frau Siebdrat führt aus, dass in letzter Zeit diverse Anträge zeitgleich mit demselben Thema in der
Bürgerschaft und im Ausschuss behandelt wurden und dies für Verwirrung sorgt und zukünftig
darauf geachtet werden sollte, dass Anträge im Ausschuss oder der Bürgerschaft diskutiert
werden.
Herr Voht übernimmt den Änderungsantrag des Vorsitzenden.
Beschluss über den Änderungsantrag
des Vorsitzenden zu TOP 11.1
Einstimmige Annahme
Niederschrift 13/ 2008 – 2013 über die Sitzung des Ausschusses für Soziales am 01.12.2009
Seite 14
11.2 Antrag zur Aushandlung von Budgetverträgen zwischen den Freien Trägern
und dem Fachbereich 2 der Verwaltung der Hansestadt Lübeck für den
Zeitraum ab 2011
Der Ausschussvorsitzende beantragt:
Der Ausschuss für Soziales möge beschließen:
Der Bürgermeister wird gebeten,
dafür Sorge zu tragen, dass in den Vertragsverhandlungen über budgetierte Zuwendungen bzw.
Zuschüsse der Hansestadt Lübeck an die Freien Träger für den Zeitraum ab 2011 mindestens die
folgenden Grundsätze in für die Aufgabenerfüllung jeweils sinnvoller Ausgestaltung Anwendung
finden:
4. Abschluss von Verträgen über einen Zeitraum von fünf Jahren;
5. Erhalt der bisherigen Trägervielfalt;
6. Anwendung mindestens öffentlicher Tarifstandards (TVÖD, BAT alt, KAT, AVR und
vergleichbare Tarifverträge);
7. Erhöhung des Budgetvolumens unter Berücksichtigung in der Vergangenheit erfolgter
Kürzungen und der im gleichen Zeitraum gestiegenen Personal- und Sachkosten;
8. Aufnahme einer Anpassungsklausel sowohl für Kostensteigerungen bei den Tarifgehältern als
auch für Kostensteigerungen bei den Sachkosten;
9. Anpassung des Budgetvertrages bei wesentlichen inhaltlichen und/oder strukturellen und/oder
baulichen Veränderungen, die mit dem Fachbereich einvernehmlich vereinbart wurden bzw.
deren sachliche Notwendigkeit nicht bestritten werden kann;
10. Ausschluss einer Kürzungsregelung.
Ziel der Verhandlungen ist es aus Sicht der Hansestadt, durch auskömmliche Budgets die Qualität
und den Umfang der vereinbarten Leistungen sowie das dafür notwendige qualifizierte Personal
über den gesamten Vertragszeitraum zu sichern.
Der Vorsitzende erläutert, dass der Bereich Recht darüber informiert hat, dass der vorliegende
Antrag haushaltsrelevante Auswirkungen hätte und somit bei positivem Beschluss durch den
Ausschuss der Bürgerschaft durch den Ausschussvorsitzenden empfohlen werden müsste, um
dort beraten zu werden.
Herr Senator Halbedel schlägt vor, den Antrag auf die Februar Sitzung zu vertagen, da die
offiziellen Gesprächsverhandlungen bzgl. der Budgetierungen erst am 22.01.2009 aufgenommen
werden und er den Stand der Verhandlungen in der Februar-Sitzung vortragen wird. Er führt weiter
aus, dass der Antrag sich bis dann ggf. erledigt haben könnte und sowieso erst den Haushalt 2011
betrifft.
Der Vorsitzende ist mit dem Vorschlag einverstanden und beantragt die Vertagung seines
Antrages.
Beschluss über den
Vertagungsantrag des Vorsitzenden
zu TOP 11.2
Einstimmige Annahme
Niederschrift 13/ 2008 – 2013 über die Sitzung des Ausschusses für Soziales am 01.12.2009
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11.3 Übernahme von Heizkosten
Das Ausschussmitglied Herr Klinkel beantragt:
Der Sozialausschuss möge beschließen:
Der Bürgermeister wird gebeten, dem Sozialausschuss einen Bericht über die Übernahme
der Heizkosten im Rahmen der Unterkunftskostenübernahme für Langzeitarbeitslose und
Sozialhilfeempfänger und –empfängerinnen vorzulegen. Insbesondere soll berichtet werden:
1. Über die Ermittlung und Festsetzung „angemessener“ Heizkosten
2. Über das Vorgehen der Sozialbehörde bei der Übernahme von Heizkosten, wenn diese
die „angemessene“ Höhe übersteigen und den darauf folgenden Kürzungen
3. Über die Anzahl der Kürzungen bei der Übernahme der Heizkosten jeweils für die Jahre
2006, 2007, 2008 und 2009 durch die ARGE Lübeck und durch den Bereich „Soziale
Sicherung“ der Lübecker Stadtverwaltung.
4. Über die konkreten Einzelfallprüfungen bei „unangemessen“ hohen Heizkosten:
a) unter Berücksichtigung des baulichen Zustands und der Lage der Wohnung wie z. B.:
? Art und Güte der Isolierung der Fenster
? Qualität der Wärmedämmung
? Zustand und Alter der Heizungsanlage
? der Lage der Wohnung im Haus (bspw. wenige bis keine angrenzenden genutzten
Nachbarwohnungen, Wohnung grenzt an unbeheizte Gebäudeteile wie bspw. Keller,
Garage, Dachboden) und/oder der Raumhöhe und
? der klimatischen Bedingungen
b) unter Berücksichtigung subjektiver Kriterien wie z. B.:
der gesundheitliche Zustand der Bewohner, der einen erhöhten Heizbedarf erforderlich
macht (bspw. sehr niedriger Blutdruck, hohes Alter)
? spezielle Bedürfnisse der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft (Kleinkindalter, Behinderung
usw.),
? ein längerer Aufenthalt nicht erwerbstätiger Leistungsberechtigter in der Wohnung
im Vergleich zu Erwerbstätigen und
c) unter Berücksichtigung der Preisentwicklung des Energiemarktes
5. Über die weitere Übernahme „unangemessen“ hoher Heizkosten
6. Über die Berücksichtigung eines „unangemessen“ hohen Energieverbrauchs bei einem
Wohnungswechsel während des Leistungsbezugs
Niederschrift 13/ 2008 – 2013 über die Sitzung des Ausschusses für Soziales am 01.12.2009
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Der Vorsitzende erläutert, dass Herr Klinkel darum gebeten hatte, zusätzlich zu seinem Antrag,
VertreterInnen des Mieterbundes bzw. einer Vermietervereinigung einzuladen, sich allerdings im
Vorwege dieser Sitzung damit einverstanden erklärt hat, dass diese VertreterInnen ggf. nach
Beschluss über den Antrag eingeladen werden, wenn es zu einem Berichtsauftrag kommt.
Herr Klinkel begründet seinen Antrag.
Herr Voht unterstützt den Antrag von Herrn Klinkel.
Frau Katzberg erläutert, dass sie den Antrag nachvollziehen kann, stellt aber die Frage nach dem
Verwaltungsaufwand für diese Berichterstellung und möchte Auskunft darüber, ob es hierzu
abrufbare Daten gibt. Weiterhin fragt Sie nach der gesetzlichen Grundlage.
Herr Klinkel erläutert hierzu, dass es keine gesetzliche Grundlage gibt. Weiter führt er aus, dass in
Ausnahmefällen geklärt werden muss, ob wirklich Energieverschwendung vorliegt.
Herr Schlichting erklärt hierzu, dass der Auftrag einen immensen Arbeitsaufwand bedeuten würde,
da Daten über Zustand und Lage von Wohnungen weder dem Bereich Soziale Sicherung noch der
ARGE vorliegen. Herr Schlichting beziffert den Zeitaufwand für die Berichterstellung mit ca. einem
Jahr mit nicht unerheblichen Ressourcen. Weiter erläutert er, dass in den Hinweisen des
Bereiches detaillierte Informationen enthalten sind und schlägt vor, noch einmal allen
Ausschussmitgliedern diese Hinweise zur Verfügung zu stellen, wenn diese nicht vorliegen sollten.
Der Vorsitzende erklärt, dass ihn die geforderten Informationen ebenfalls interessieren würden und
schlägt vor, den Antrag unter Ausschluss des Punktes 4. zu beschließen.
Hierzu spricht Herr Klinkel.
Frau Borso schließt sich den Erläuterungen von Herrn Schlichting an und erklärt, dass in der
ARGE 16.000 Akten durchgesehen werden müssten, da maschinelle Angaben nicht vorliegen. Sie
erklärt, dass diese Arbeit nicht leistbar wäre.
Zu den Einzelfallprüfungen erläutert Frau Borso u. a., dass vor Kürzungen immer geprüft wird und
dieselben Richtlinien bestehen wie zu Zeiten der Sozialhilfe.
Frau Katzberg erklärt, dass Hinweise zum Aufwand von privaten Vermietern nicht möglich sein
werden und schlägt vor, über den Antrag zu sprechen, wenn die Hinweise der Verwaltung
vorliegen. Es sollte keine Doppelarbeit erfolgen.
Herr Klinkel erklärt sich mit dem Vorschlag einverstanden und stellt seinen Antrag zurück, bis die
Hinweise des Bereiches Soziale Sicherung vorliegen.
Der Antrag ist zurückgestellt
Niederschrift 13/ 2008 – 2013 über die Sitzung des Ausschusses für Soziales am 01.12.2009
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11.4 Zukunft der ARGE – Resolution
Das Ausschussmitglied Herr Klinkel beantragt:
Der Sozialausschuss möge beschließen: Resolution
Der Sozialausschuss der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck fordert die Bundesregierung
auf, bei der anstehenden Strukturreform des SGB II die Betreuung und Vermittlung
der Langzeitarbeitslosen in einer gemeinsamen Trägerschaft der Kommunen und den örtlichen
Arbeitsagenturen zu erhalten.
Eine getrennte Trägerschaft würde zur Auflösung der Jobcenter (ARGEn) und zu einer
geteilten Betreuung der Arbeit suchenden Hilfeempfänger führen.
Damit würde eines der wichtigsten Teile der so genannten Hartz-IV-Reform, die Zusammenlegung
der Arbeitslosen- und Sozialhilfe und die Leistungsgewährung aus einer Hand
beseitigt, und eine unzumutbare Situation für die betroffen Menschen geschaffen:
die Hürden für hilfebedürftige Bürger würden damit höher. Im Gegensatz zum jetzigen Zustand
müssten sich Arbeit Suchende dann wieder an zwei unabhängige Stellen wenden
und in der Arbeitsagentur Arbeitslosengeld und im städtischen Sozialamt die Übernahme
ihrer Miet- und Heizkosten beantragen. Die Leistungen würden mit zwei Bescheiden gewährt.
Diese würden mit einer größeren Wahrscheinlichkeit abweichende oder widersprüchliche
Angaben enthalten. Die entsprechenden Verwaltungsverfahren würden deutlich
komplizierter und zeitaufwändiger und eine deutlich größere Fehleranfälligkeit als bisher
aufweisen. Die Klageflut bei den Sozialgerichten würde voraussichtlich weiter steigen,
zumal die Betroffenen dann gegebenenfalls gegen zwei Behörden vorgehen müssten.
Die Rückkehr zur getrennten Aufgabenwahrnehmung wäre ein gewaltiger arbeitsmarktpolitischer
Rückschritt in die Zeit vor 2005. Damals wurde mit gutem Grund beschlossen, die
Betreuung von Langzeitarbeitslosen und besonders schwer in den Arbeitsmarkt zu vermittelnden
Menschen zukünftig „aus einer Hand“ zu organisieren. Damit wurde der Erkenntnis
Rechnung getragen, dass nur durch die enge Verknüpfung und Abstimmung von arbeitsmarkt-
und sozialpolitischen Maßnahmen eine erfolgreiche und andauernde Integration der
Betroffenen zu erreichen ist. Dafür sind die Bündelung von Kompetenzen und eine einheitliche
Hilfeplanung wichtige Grundvoraussetzungen. Dieser Ansatz würde wieder über Bord
geworfen, eindeutig zu Lasten der Arbeitssuchenden.
Eine getrennte Aufgabenwahrnehmung wäre zudem mit höheren Kosten behaftet. Diese
entstehen zunächst durch die notwendige Trennung der Institutionen und den Bedarf für
neue IT-Lösungen bei den kommunalen Trägern.
So rechnet das Jobcenter Spandau mit einem viermonatigen Aufwand, allein um die vorhandenen
Akten der 23.000 Arbeitslosengeld-II-BezieherInnen zu verdoppeln. Die LAG
der ARGEn Nordrhein-Westfalen schätzt, dass die Trennung der Jobcenter Einmalkosten
in Höhe von 600 Millionen Euro verursachen wird. Darüber hinaus rechnet sie auf Grundlage
der bestehenden getrennten Trägerschaften dauerhaft mit jährlichen Mehrkosten von
800 Millionen Euro für den erhöhten Verwaltungsaufwand. Dieses Geld steht dann nicht
mehr für die Hilfe für die Arbeitsuchenden, zum Beispiel für Qualifizierungen zur Verfügung.
Die bisherigen Erfahrungen mit den Jobcentern haben gezeigt, dass zur Verwirklichung einer
passgenauen und individuellen Betreuung ein größerer Einfluss der Kommunen auf
die Hilfe- und Betreuungsarbeit in der Grundsicherung vonnöten ist. Denn sie sind es, die
über das örtliche sozialpolitische Know-how verfügen, das für eine erfolgreiche
Arbeitsmarktintegration gerade bei Hilfebedürftigen mit komplexen Problemlagen notwendig ist.
Dafür ist die flexible Kooperation mit anderen Hilfesystemen wie z.B. der Jugendhilfe
oder der Schuldnerberatung und eine dezentrale Organisation der Jobcenter zwingend
erforderlich.
Eine getrennte Aufgabenwahrnehmung würde die Rolle der Bundesagentur für Arbeit bei
der Trägerschaft der Grundsicherung massiv stärken und den Einfluss der Kommunen
zurück drängen.
Die Bundesregierung sollte jedoch für eine weitgehende Verknüpfung der sozial-, arbeitsmarkt-
und bildungspolitischen Angebote vor Ort und für eine Stärkung der kommunalen
Kompetenzen sorgen.
Niederschrift 13/ 2008 – 2013 über die Sitzung des Ausschusses für Soziales am 01.12.2009
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Bei den Betreuungsstellen sollte sie dezentrale Strukturen
einführen, die Selbstbestimmung der Arbeitsuchenden stärken und den Kommunen ein
Wahlrecht zwischen Optionsmodell und ARGE einräumen.
Der Sozialausschuss der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck bittet die Mitglieder des
Bundestags, die Lübecker Mitglieder des Sozialausschusses des Deutschen Städtetags
und des Schleswig-Holsteinischen Städteverbandes und die Schleswig-Holsteinische
Landesregierung, sich für die in der Resolution genannten Forderungen einzusetzen und
die „Hilfe aus einer Hand“ bei der Betreuung und Vermittlung von Langzeitarbeitslosen zu
erhalten.
Herr Klinkel erläutert den Antrag und teilt mit, dass er davon ausgeht, dass Herr Senator Halbedel
die Bedenken des Ausschusses im Städtetag einbringen wird.
Hierzu spricht Herr Drozella.
Herr Voht erklärt, dass die Resolution hier im Ausschuss nicht verabschiedet werden sollte und es
reichen würde, wenn Herr Senator Halbedel die Bedenken des Ausschusses mit auf den Weg
nehmen würde.
Herr Klinkel zieht seinen Antrag zurück.
Der Antrag ist zurückgezogen
TOP 12 - Verschiedenes:
Herr Hoffmann fragt an dieser Stelle, was die neuen Regelungen bzgl. der Baby-Klappe für
Lübeck bedeuten würden.
Frau Memler erklärt hierzu, dass für diese Frage der Jugendhilfeausschuss zuständig ist.
Der Vorsitzende schließt die Sitzung und teilt mit, dass die nächste Sitzung am Dienstag,
02.02.2010, stattfinden soll.
Ende der Sitzung: 18:00 Uhr
Jens Uwe Schulz
(Vorsitzender)
Christiane Nimz
(Protokollführerin)