Niederschrift
12/2008 - 2013
über die Sitzung des Ausschusses für Soziales
am Dienstag, 03.11.2009,
im Verwaltungszentrum Mühlentor, Haus Trave, Großes Sitzungszimmer,
Kronsforder Allee 2 – 6
Beginn der Sitzung: 16.00 Uhr
Anwesend: Stimmberechtigte Ausschussmitglieder
Herr Schulz - Vorsitzender –
Herr Böhning
Herr Drozella bis 17.15 Uhr/TOP 7.3
Herr Hoffmann
Herr Kaminski
Frau Kaske
Frau Katzberg
Herr Klinkel
Herr Köpsell
Frau Menorca
Frau Mundt - Vertreterin –
Frau Schaefer - Vertreterin -
Frau Siebdrat
Herr Stier - Vertreter – ab 17.15 Uhr/TOP 7.3
Herr Voht
Es fehlen: Frau Jansen, Frau Römer
Ferner sind anwesend:
Fachbereich 2
Herr Senator Halbedel
Frau Borso
Herr Dr. Hamschmidt
Frau Lange
Herr Luig
Frau Memler
Frau Roggensack
Frau Scharrenberg
Herr Schlichting
Herr Schröder
Herr Stachowske
Herr Vellage
Frau Nimz
- Protokollführerin –
Fachbereich 5
Frau Schlonski
Projekt Doppik
Herr Rocksien
Frau Hoffmann
Personalrat FB 2
Frau Beuck
Aus der Bürgerschaft
Frau Bockholdt
Frauenbüro
Frau Sasse
Sachverständiger
Herr Sonntag (Novi Life)
Bis 18.31 /TOP 10.2
Niederschrift 12/ 2008 – 2013 über die Sitzung des Ausschusses für Soziales am 03.11.2009
Seite 2
Der Vorsitzende eröffnet die 12. Sitzung des Ausschusses für Soziales in der Wahlperiode
2008 – 2013, begrüßt die Mitglieder dieses Ausschusses, Vertreterinnen und Vertreter der
Verwaltung sowie die Öffentlichkeit. Weiterhin begrüßt er Herrn Sonntag von Novi Life, der heute
über die Arbeit seiner Einrichtung berichten wird sowie Frau Schlonski aus dem Fachbereich 5, die
für Fragen zu den Tagesordnungspunkten 7.1 und 7.2 zur Verfügung steht. Der Vorsitzende
begrüßt Herrn Rocksien und Frau Hoffmann aus dem Projekt Doppik, die für Fragen zum TOP 7.3,
die die Umstellung des Haushaltes 2010 von einem kameralen auf einen doppischen Haushalt
betreffen, zur Verfügung stehen. Außerdem begrüßt der Vorsitzende die anwesenden Mitglieder
der Bürgerschaft sowie Herrn Dordowski von der Presse.
Der Vorsitzende erklärt, dass Frau Jansen als Vorsitzende dieses Ausschusses zurückgetreten ist,
um sich auf ihre Aufgaben im Kieler Landtag konzentrieren zu können, jedoch weiterhin Mitglied
des Ausschusses bleiben wird. Weiter führt er aus, dass er in der letzten Sitzung der Bürgerschaft
zum Vorsitzenden des Ausschusses für Soziales gewählt wurde.
Herr Stabe, der entschuldigt abwesend ist, wird von Frau Schaefer vertreten.
Frau Römer fehlt entschuldigt, für sie ist keine Vertretung anwesend.
I. Öffentlicher Teil
TOP 1 - Verpflichtung der Ausschussmitglieder, die nicht der Bürgerschaft
angehören
Der Vorsitzende verpflichtet Frau Schaefer als bürgerliches Ausschussmitglied per Handschlag
gem. § 46 (6) der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und führt sie in ihr Amt ein.
(Herr Stier nimmt ab 17.15 Uhr als Vertretung für Herrn Drozella an der Sitzung teil und wird vor
der Abstimmung zum TOP 7.3 verpflichtet).
Der Ausschuss nimmt Kenntnis
TOP 2 - Feststellung der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis
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Seite 3
TOP 3 - Feststellung der Tagesordnung
Der Vorsitzende teilt mit, dass eine schriftliche Anfrage von Frau Katzberg bezüglich
„der Verfahrensweise bei Ansiedlung neuer Alten- und Pflegeeinrichtungen vorliegt und vor
Sitzungsbeginn umverteilt wurde.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Der Vorsitzende stellt die Tagesordnung fest.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis
Die Tagesordnung lautet wie folgt:
I. Öffentlicher Teil Beratungsergebnis
Kenntnis Empfehlung Beschluss Vertagung
1. Verpflichtung der Ausschussmitglieder, die nicht
der Bürgerschaft angehören
x
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit x
3. Feststellung der Tagesordnung x
4. Feststellung der Niederschrift Nr. 11 über
die S itzung des Ausschusses für Soziales am
06.10 .2009
- Die Niederschrift ist beigefügt
x
5. Mitteilungen der Vorsitzenden
6. Berichte
6.1 Novi Life
Mündlicher Bericht durch die Geschäftsführung von Novi Life
x
6.2 Zwischenbericht 2/2009 über Veränderungen
gegenüber dem Produkthaushalt 2009
x
6.3 Über- und außerplanmäßige Ausgaben und
Verpflichtungsermächtigungen für das
Haushaltsjahr 2009 – 1. Halbjahr
x
6.4 Unterstützung der Antragstellung auf GEZ-
Befreiung – Vollstreckung von GEZ-Forderungen
- Mündlicher Bericht des Bereiches Soziale Sicherung
x
7. Vorlagen
7.1 Beschluss über die Fortsetzung des Programms
„Soziale Stadt“ in Lübeck Buntekuh
x
7.2 Ausschreibung von Bauleistungen von mehr als
175.000 EUR im Rahmen des Programms Soziale
Stadt Lübeck Buntekuh
x
7.3 Entwurf des Produkthaushaltsplan 2010 mit
Stellenplanänderungen 2010 für den Fachbereich
Wirtschaft und Soziales – Sozialausschuss
Weitergabe an die Bürgerschaft ohne Votum
mit der Maßgabe, dass die Vorlage erneut
auf die Tagesordnung der Dezember-
Sitzung des Ausschusses für Soziales
genommen wird, wenn die Bürgerschaft die
Vorlage in ihrer November-Sitzung 2009
nicht beschlossen hat
Niederschrift 12/ 2008 – 2013 über die Sitzung des Ausschusses für Soziales am 03.11.2009
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I. Öffentlicher Teil Beratungsergebnis
Kenntnis Empfehlung Beschluss Vertagung
7.4 Feststellung des Rechnungsergebnisses der
SeniorInneneinrichtungen
der Hansestadt Lübeck für das Jahr 2008
x
7.5 Wirtschaftsplan 2010 der städtischen
SeniorInneneinrichtungen
x
8. Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft
8.1 Aufruf für ein Sanktionsmoratorium
Überweisungsauftrag aus der Bürgerschaft vom 24.09.2009
(TOP 4.19 - Drs. Nr. 987 - Antrag Fraktion BÜNDNIS 90/
Die Grünen)
x
9. Mitteilungen aus dem Fachbereich 2
9.1 Aufstellung nicht erledigter Tagesordnungspunkte x
10. Anfragen
10.1 Wohngeldzahlungen
Beantwortung einer Anfrage von Herrn Klinkel
x
10.2 (Weiter)-Bewiligungsverfahren in der
Grundsicherung
Beantwortung einer Anfrage von Herrn Schulz
x
10.3 Stand der Aushandlung von Budgetverträgen
zwischen den Freien Trägern und dem
Fachbereich 2 der Verwaltung der Hansestadt
Lübeck für den Zeitraum ab 2011
Beantwortung einer Anfrage von Herrn Schulz
x
11. Anträge der Ausschussmitglieder
Es liegt nichts vor.
12 . Verschiedenes x
TOP 4 - Feststellung der Niederschrift
Der Vorsitzende teilt mit, dass zur Niederschrift Nr. 11 über die Sitzung des Ausschusses für
Soziales am 06.10.2009 weder mündliche noch schriftliche Einwendungen eingegangen sind und
fragt, ob es Einwände gibt.
Es erfolgen keine Einwände.
Die Niederschrift ist damit festgestellt
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Seite 5
TOP 5 - Mitteilungen der Ausschussvorsitzenden
5.1 Dezember-Sitzung des Ausschusses
Der Vorsitzende teilt mit, dass gemäß Tradition des Ausschusses in diesem Jahr vorgesehen ist,
das Arbeitsjahr des Ausschusses für Soziales mit einem gemütlichen Beisammensein nach
Beendigung der Sitzung am 01.12.2009 abzuschließen. Die diesjährige Dezember-Sitzung wird im
Altenpflegeheim „Prassekstraße“ stattfinden. Der Obolus für das Weihnachtsessen beträgt
10,00 Euro. Der Vorsitzende bittet darum, den Betrag passend am Sitzungstag vorzuhalten.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis
5.2 Haus der Kulturen/IKB
Der Vorsitzende erklärt, dass in der letzten Sitzung von Herr Hoffmann darum gebeten wurde, das
Haus der Kulturen/IKB in den November-Ausschuss einzuladen. Der Ausschuss war hiermit
einverstanden. Aufgrund der langen Tagesordnung der heutigen Sitzung, nach Rücksprache mit
Herrn Hoffmann und das Einverständnis des Ausschusses vorausgesetzt, wird das Haus der
Kulturen/IKB zu einer der Sitzungen des Ausschusses im Frühjahr eingeladen.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis
5.3 Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein
Der Vorsitzende teilt mit, dass Herr Klinkel in der letzten Sitzung des Ausschusses vorgeschlagen
hat, die Bürgerbeauftragte wieder in die Sitzung des Ausschusses einzuladen. Wie durch die
Geschäftsführung des Ausschusses recherchiert, ist der Tätigkeitsbericht 2008 Mitte 2009
erschienen. Der nächste Tätigkeitsbericht der Bürgerbeauftragten soll voraussichtlich im Frühjahr
2010 veröffentlicht werden. Der Vorsitzende schlägt vor, die Bürgerbeauftragte im Frühjahr 2010
einzuladen, wenn der aktuelle Bericht erschienen ist.
Der Ausschuss ist einverstanden
Eine Anfrage von Herrn Drozella zu einem in Lübeck angekündigten Besuch des
Landesbeauftragten für Behinderte wird von Herrn Schlichting beantwortet.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis
5.4 Weihnachtsfeste in den städtischen Altenpflegeheimen
Der Vorsitzente erklärt, dass vor Sitzungsbeginn die Termine für die diesjährigen Weihnachtsfeste
in den städtischen Altenpflegeheimen an die Mitglieder des Ausschusses umverteilt wurden.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis
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5.5 Informationen zur nächsten Sitzung
Der Vorsitzende teilt mit, dass vor Sitzungsbeginn eine Information zu den Abgabefristen für die
kommende Sitzung umverteilt wurde.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis
TOP 6 – Berichte
6.1 Novi Life
(Mündlicher Bericht)
Der Vorsitzende begrüßt hierzu noch einmal Herrn Sonntag von Novi Life.
Herr Sonntag berichtet anhand einer Beamer-Präsentation ausführlich über die Arbeit seiner
Einrichtung.
Der Vorsitzende dankt Herrn Sonntag im Namen des Ausschusses für seinen Bericht.
Der Ausschuss nimmt den
mündlichen Bericht zur Kenntnis
6.2 Zwischenbericht 2/2009 über Veränderungen gegenüber dem
Produkthaushalt 2009
(Der Bericht wurde versandt und liegt den Ausschussmitgliedern vor.)
Eine Frage des Vorsitzenden zum Produkt Grundversorgung nach dem SGB XII wird von Herrn
Schlichting beantwortet.
Eine weitere Frage des Vorsitzenden zu den Produkten Gesundheitsförderung, Gesundheitsschutz
und Gutachten und hier, warum unter dem Punkt Vorschläge für Anpassungen und Korrekturen im
Bericht nichts vermerkt ist, wird von Frau Memler und Herrn Senator Halbedel dahingehend
beantwortet, dass hierzu mit dem Bereich Gesundheitsamt Gespräche geführt werden, das
Problem der Personalbelastung bekannt ist, aber noch nicht gelöst werden konnte.
Der Ausschuss nimmt den
Bericht zur Kenntnis
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6.3 Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen
für das Haushaltsjahr 2009 – 1. Halbjahr.
(Der Bericht wurde versandt und liegt den Ausschussmitgliedern vor.)
Herr Voht macht darauf aufmerksam, dass in der Anlage 1 des Berichtes die Begründung der lfd.-
Nr. 1 nicht vollständig abgedruckt ist.
Frau Memler erläutert hierzu, dass Sie nachlesen wird, um welche Berufsgenossenschaft es sich
in diesem Fall handelt.
Der Ausschuss nimmt den
Bericht zur Kenntnis
6.4 Unterstützung der Antragstellung auf GEZ-Befreiung -
Vollstreckung von GEZ-Forderungen
Der Vorsitzende teilt mit, dass Herr Schultz aus dem Bereich Soziale Sicherung hierzu mündlich
berichten wird.
Herr Schultz erklärt, dass Grundlage dieser Fragen ein Antrag des Vorsitzenden vom 19.01.2009
ist und verliest den Antragstext wie folgt:
Der Bürgermeister wird gebeten,
1. dafür zu sorgen, dass Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII
(Sozialhilfe, Grundsicherung, Asylbewerberleistungsgesetz) gleichzeitig mit der Beantragung
von Leistungen bei der Beantragung der Befreiung von den Rundfunk- und
Fernsehgebühren unterstützt werden. Insbesondere wird der Bürgermeister gebeten, zu
überprüfen,
ob der Antrag auf die GEZ-Befreiung bei der Verschickung von Anträgen auf die
Weiterbewilligung von Leistungen nach dem SGB XII mitverschickt werden kann;
ob die Möglichkeit besteht, die vom Amt vorzunehmende Beglaubigung der
Leistungsbewilligung auf dem GEZ-Antrag gleichzeitig mit der Bewilligung von Leistungen
zu erteilen und zu versenden;
2. sich in der Arge Lübeck für ein analoges Verfahren bei der Antragstellung auf ALG-II-
Leistungen einzusetzen;
3. sich mit der GEZ in Verbindung zu setzen, um zunächst festzustellen, ob und in welchem
Umfang ein vereinfachtes Antrags- und Bewilligungsverfahren durch eine etwaige pauschale
oder listenmäßige Meldung der Befreiungsberechtigten an die GEZ möglich ist – und sich
gegebenenfalls für die Einrichtung eines solchen Verfahrens bei der GEZ einzusetzen;
4. zu prüfen ob die Möglichkeit besteht und gegebenenfalls dann dafür Sorge zu tragen, dass
die Vollstreckung von GEZ-Forderungen durch die Stadtkasse gegen Empfängerinnen und
Empfänger von Leistungen nach dem SGB II sowie SGB XII (insgesamt der obengenannte
Personenkreis) nach einem dafür durchzuführenden Datenabgleich als fruchtlos eingestellt
oder verweigert werden kann und insbesondere völlig sinnlose Belastungen des genannten
Personenkreises durch Kontopfändungen unterbleiben.
Niederschrift 12/ 2008 – 2013 über die Sitzung des Ausschusses für Soziales am 03.11.2009
Seite 8
Zu den Fragen 1. und 2. des Antrages erläutert Herr Schultz wie folgt:
Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt werden nicht zeitlich befristet gewährt, dies gilt ebenso
für die Leistungen nach dem Aslybewerberleistungsgesetz, demzufolge sind keine regelmäßigen
Weiterleistungsanträge erforderlich. Dagegen werden Leistungen der Grundsicherung im Alter und
bei Erwerbsminderung in der Regel für 12 Monate bewilligt. Weiterleistungsanträge werden aber
nicht verschickt. Bisher mussten EmpfängerInnen von Transferleistungen ihrem Antrag auf
Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht den aktuellen Bewilligungsbescheid der jeweiligen
Leistung im Original oder in beglaubigter Kopie beifügen oder sie ließen sich auf dem Formular
Befreiungsantrag bestätigen, dass das Original vorgelegen hat. Dann reichte dazu die Anlage
einer einfachen Kopie des Leistungsbescheides.
Seit Juli 2009 erhalten EmpfängerInnen von Arbeitslosengeld II mit jedem Bewilligungsbescheid
automatisch eine Bescheinigung zur Vorlage bei der GEZ übersandt. Diese kann direkt mit dem
Antrag auf Gebührenbefreiung an die GEZ geschickt werden. Mit diesem neuen Verfahren
verringert sich der Aufwand für die AntragstellerInnen.
Der Bereich Soziale Sicherung wird jetzt den Bewilligungsbescheiden der Grundsicherung im Alter
und bei Erwerbsminderung, der Hilfe zum Lebensunterhalt, des Asylbewerberleistungsgesetzes
und der Hilfe zur Pflege in gleicher Weise eine Bestätigung zur Vorlage bei der GEZ beifügen.
Zur Frage 3. antwortet Herr Schultz wie folgt:
Eine Weitergabe von Daten über den Bezug von Sozialleistungen an die GEZ, ob einzeln
angefragt oder gar listenmäßig, ist aus Gründen des Datenschutzes nicht zulässig.
Die 4. Frage wird von Herrn Schultz folgendermaßen beantwortet:
Ebenso verbietet sich ein Datenabgleich mit der Stadtkasse, wenn diese tätig wird bei der
Vollstreckung von Forderungen der GEZ. Der/die Schuldner/in kann dort bei Bedarf selber den
Bezug von Sozialleistungen belegen.
Der Vorsitzende bedankt sich die für Ausführungen und regt an, den Berechnungsbogen zukünftig
so auszufertigen, dass dieser nicht mit an die GEZ zurückgeschickt werden muss.
Frau Borso erläutert hierzu, dass die Bögen zentral verschickt werden und hierauf kein Einfluss
genommen werden kann.
Der Ausschuss nimmt den
Bericht zur Kenntnis
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Seite 9
TOP 7 – Vorlagen
7.1 Beschluss über die Fortsetzung des Programms „Soziale Stadt“ in
Lübeck Buntekuh
Der Bürgermeister beantragt, der Ausschuss für Soziales möge der Bürgerschaft empfehlen, wie
folgt zu beschließen:
Die Hansestadt Lübeck beteiligt sich weiterhin mit dem Projektgebiet Buntekuh (Plan siehe
Anlage 1) am Städtebauförderungsprogramm "Soziale Stadt" und stellt den kommunalen
Eigenanteil von 1/3 der beantragten Projektmittel zur Verfügung. Die 2. Fortschreibung des
Integrierten Entwicklungskonzepts (IEK) Buntekuh (Anlage 2) ist Grundlage für alle Projekte
und Maßnahmen im Gebiet
Der Vorsitzende teilt mit, dass Frau Schlonski aus dem FB 5 für Fragen zu dieser Vorlage zur
Verfügung steht.
Eine Frage von Herrn Drozella, wann im Gebiet endlich etwas baulich umgesetzt würde, wird von
Frau Schlonski dahingehend beantwortet, dass sich die Vorlage unter TOP 7.2 dieser
Tagesordnung mit der Ausschreibung von Bauleistungen im Rahmen des Programms „Soziale
Stadt“ Buntekuh befasst.
Die Frage von Frau Kaske, ob nur die im Antrag genannten 594.900,00 € beantragt werden
können oder ob eine größere Mittelanforderung möglich wäre, wird von Frau Schlonski
dahingehend beantwortet, dass es möglich gewesen wäre höhere Beträge zu beantragen, aber
eine zeitnahe Ausgabe des Geldes belegt werden muss. Vorerst wurde die genannte Summe
beantragt, um das Projekt aufrecht zu erhalten. Im nächsten Jahr sind Projekte aus den
Konzepten Aufwachsen in Lübeck und Leben und Wohnen im Alter heraus geplant, die aber noch
nicht konkretisiert sind. Weitere Mittel werden beantragt, wenn konkrete Projekte vorliegen.
Eine weitere Frage von Frau Kaske zu den Antragslaufzeiten wird von Frau Schlonski beantwortet.
Frau Kaske fragt nach, ob im laufenden Verfahren die Fördergebiete z. B. auf Moisling erweitert
werden könnten.
Hierzu teilt Frau Schlonski mit, dass hierzu ein neuer Antrag für ein neues Programmgebiet
gestellt werden müsste. Eine Erweiterung des laufenden Programmgebiets ist nicht möglich.
Frau Menorca erklärt, dass der Eindruck der Zögerlichkeit erweckt wird, was die Antragssumme
betrifft und mehr beantragt hätte werden können, da sich auf jeden Fall neue Projekte finden
lassen.
Frau Schlonski teilt mit, dass dieser Eindruck nicht richtig ist und verweist auf ein neues Projekt
„Wiesental“. Sie erläutert weiter, dass wenn nicht klar ist, welche Projekte es gibt bzw. wofür das
Geld ausgegeben werden kann, Zinsen für die Stadt entstehen können.
Herr Böhning erkundigt sich, wann andere Stadtteile in das Projekt aufgenommen werden.
Frau Schlonski teilt hierzu mit, dass die Politik die Verwaltung mit der Prüfung beauftragen müsste.
Herr Böhning bittet zu prüfen, wann die Möglichkeit besteht, dass andere Stadtteile gefördert
werden.
Herr Senator Halbedel spricht hierzu und führt im Weiteren aus, dass sich die Politik überlegen
kann, ein weiteres Projektgebiet zu nehmen, bittet aber zu bedenken, dass hierzu Geld nötig ist
und 1/3 der Summe von der Hansestadt Lübeck aufgebracht werden muss. Weiter erklärt er, dass
ein entsprechender Antrag in der Bürgerschaft gestellt werden kann.
Niederschrift 12/ 2008 – 2013 über die Sitzung des Ausschusses für Soziales am 03.11.2009
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Herr Drozella verweist auf S. 34 der Vorlage und fragt, ob der Maßnahmenkatalog regelmäßig
überarbeitet wird. Hierzu erklärt Frau Schlonski, dass dies einmal jährlich geschieht.
Es sprechen Herr Drozella, Frau Schlonski, Frau Katzberg und Frau Menorca.
Frau Kaske erklärt, dass der Bürgerschaft vorbehalten sein soll, wofür das Geld eingesetzt wird.
Sie erwartet einen Bericht von der Verwaltung darüber, was in Buntekuh positiv gelaufen ist und ob
es Handlungsbedarf für neue Projektgebiete gibt.
Eine Frage von Herrn Voht bzgl. eines neuen Fördergebietes beantwortet Frau Schlonski
dahingehend, dass das Land erfreut wäre, wenn Gelder für einen zweiten Stadtteil beantragt
würden. Sie erläutert, dass in Buntekuh bisher noch kein investives Projekt umgesetzt wurde und
hier immer noch großer Bedarf besteht.
Hierzu spricht Frau Katzberg.
Eine Frage von Herrn Drozella bzgl. Stärken vor Ort wird von Herrn Stachowske beantwortet.
Empfehlung zu TOP 7.1 an die
Bürgerschaft:
Einstimmige Annahme
7.2 Ausschreibung von Bauleistungen von mehr als 175.000 EUR im
Rahmen des Programms Soziale Stadt Lübeck Buntekuh
Der Bürgermeister beantragt, der Ausschuss für Soziales möge der Bürgerschaft empfehlen, wie
folgt zu beschließen:
Das Ausschreibungsverfahren für die Baumaßnahme Umgestaltung des nördlichen Grünzugs im
Wohngebiet Buntekuh im Rahmen des Programms „Soziale Stadt“, bestehend aus den
Bauabschnitten A) Umgestaltung nördlicher Grünzug und B) Eingangssituation Kamelbrücke mit
einem Auftragswert von insgesamt 951.440 EURO, davon verteilt auf Abschnitt
A) 398.977 EUR,
B) 552.463 EUR,
inkl. 19 % MWSt. wird durchgeführt.
Der Vorsitzende teilt mit, dass Frau Schlonski aus dem FB 5 für Fragen zu dieser Vorlage
ebenfalls zur Verfügung steht.
Auf Anfrage von Herrn Böhning teilt Frau Schlonski mit, dass der Bauausschuss über
diese Vorlage noch nicht entschieden hat. Die Vorlage zu TOP 7.1 dieser Tagesordnung hat der
Bauausschuss zustimmend empfohlen.
Herr Voht teilt mit, dass er das Programm für eine gute Sache hält und diese Vorlage auf den Weg
gebracht werden sollte.
Empfehlung zu TOP 7.2 an die
Bürgerschaft:
Einstimmige Annahme
Niederschrift 12/ 2008 – 2013 über die Sitzung des Ausschusses für Soziales am 03.11.2009
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7.3 Entwurf des Produkthaushaltsplan 2010 mit Stellenplanänderungen 2010
für den Fachbereich Wirtschaft und Soziales – Sozialausschuss
Der Bürgermeister beantragt, der Ausschuss für Soziales möge der Bürgerschaft empfehlen, wie
folgt zu beschließen:
Der Produkthaushaltsplan 2010 bestehend je Produkt aus dem Produktkontrakt, dem Ergebnisplan
und dem Finanzplan incl. der investiven Auszahlungen wird empfohlen .
Der Vorsitzende begrüßt zu dieser Vorlage noch einmal Herrn Rocksien und Frau Hoffmann aus
dem Projekt Doppik.
Herr Senator Halbedel weist auf die Problematik hin, dass der vorliegende Entwurf vielleicht nicht
von jedem verstanden werden konnte, aber hier die Vorgaben des Gesetzgebers befolgt wurden.
Weiter führt er aus, dass die Problematik bereits im FiPa angesprochen wurde. Er sichert zu, dass
in diesem Haushalt alles aus dem letzten Haushaltsjahr enthalten ist und keine Kürzungen bei
Einrichtungen vorgenommen wurden. Weiterhin erklärt er, dass erst ab dem nächsten Jahr ein
Vergleich möglich sein wird.
Der Vorsitzende erklärt, dass er versucht hat, sich in den Haushalt einzulesen, auch ohne
vorherige Schulung und nie gedacht hätte, dass der alte kameralistische Haushalt so transparent
war. Er erläutert weiter, dass es trotzdem schwierig bleiben wird, den Haushalt zu lesen, auch
wenn im nächsten Jahr Vergleichszahlen vorliegen.
Herr Rocksien gibt hierzu Erläuterungen.
Frau Kaske erklärt, dass keine Gesamtsummen beschlossen werden können und beantragt, die
Vorlage ohne Votum an die Bürgerschaft zu geben.
Herr Drozella verlässt die Sitzung um 17.15 Uhr
Herr Stier vertritt Herrn Drozella ab 17.15 Uhr
Eine Frage von Frau Kaske bzgl. Kosten für ARGE-Mobiliar wird von Frau Borso beantwortet.
Herr Voht erkundigt sich nach den Listen für die Bezuschussungen der Wohlfahrtseinrichtungen.
Herr Senator Halbedel erklärt, dass diese Listen mehrfach eingesehen werden konnten.
Frau Memler erläutert, dass der Haushalt kameralistisch geplant und dann in Doppik überführt
wurde und somit eine dezidierte Darstellung nicht erfolgen konnte. Frau Memler schlägt vor, die
Zuschussliste dem Protokoll beizufügen.
Herr Böhning teilt dazu mit, dass das auch nichts nützen würde, wenn jetzt z. B. ein Antrag für eine
Einrichtung gestellt wird und der doppelte Zuschussbetrag beantragt würde.
Herr Senator Halbedel erläutert, dass hier und heute ein Antrag gestellt werden könnte und dass
der Ältestenrat noch nicht beschlossen hat, den Haushalt im November zu beschließen. Er sagt
weiterhin zu, die Liste der Niederschrift beizufügen.
(Die Zuschussliste ist der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt).
Der Vorsitzende plädiert dafür, die Vorlage zu vertagen.
Niederschrift 12/ 2008 – 2013 über die Sitzung des Ausschusses für Soziales am 03.11.2009
Seite 12
Die Vorsitzende verpflichtet Herrn Stier als bürgerliches Mitglied des Ausschusses
gem. § 46 (6) Gemeindeordnung Schleswig-Holstein per Handschlag und führt ihn in sein Amt ein.
Es erfolgt ein Meinungsaustausch darüber, wie mit der Vorlage verfahren werden soll, an der sich
der Vorsitzende, Herr Böhning, Herr Voht, Herr Senator Halbedel und Frau Kaske beteiligen.
Antrag zu TOP 7.3:
Weitergabe an die
Bürgerschaft ohne Votum mit der
Maßgabe, dass die Vorlage
erneut auf die Tagesordnung der
Dezember-Sitzung des
Ausschusses für Soziales genommen
wird, wenn die Bürgerschaft die
Vorlage in ihrer November-Sitzung
2009 nicht beschlossen hat
Einstimmige Annahme bei einer
Stimmenthaltung
Niederschrift 12/ 2008 – 2013 über die Sitzung des Ausschusses für Soziales am 03.11.2009
Seite 13
7.4 Feststellung des Rechnungsergebnisses der SeniorInneneinrichtungen
der Hansestadt Lübeck für das Jahr 2008
Der Bürgermeister beantragt, der Ausschuss für Soziales möge der Bürgerschaft empfehlen, wie
folgt zu beschließen:
1. Der Jahresabschluss der SeniorInneneinrichtungen der Hansestadt Lübeck
für das Geschäftsjahr 2008 wird mit einer Bilanzsumme von
€ 6.535.505,53 und einem Jahresfehlbetrag von € 365.531,58
festgestellt.
2. Der Jahresfehlbetrag wird durch Entnahmen aus Rücklagen gem. § 58 AO
kompensiert.
Herr Schröder begründet den Fehlbetrag mit einem Überangebot an Pflegplätzen und der
Tarifsteigerung.
Frau Katzberg bittet um nähere Erläuterungen zum Jahresfehlbetrag.
Frau Roggensack erklärt, dass in Lübeck ein Überangebot von über 400 Pflegeplätzen besteht.
Die Personalkosten der städtischen Altenpflegeheime können bei der gegebenen Auslastung nicht
aufgefangen werden. Sie erläutert weiter, dass 70 % der Kosten Personalkosten sind, bei privaten
Heimen sind es ca. 50 %.
Eine Frage von Herrn Köpsell zur Auslastung in der Elswigstraße wird von Herrn Schröder
beantwortet.
Frau Kaske teilt mit, dass die gute Pflegequalität in den städtischen Heimen anscheinend nicht
ausreicht, um diese genügend auszulasten. Sie schlägt vor, dass der Ausschuss eine Sitzung im
Behnckenhof durchführt, um sich die Einrichtung anzusehen und vielleicht festzustellen, was
besser gemacht werden könnte. Weiterhin möchte sie wissen, ob es ein Alleinstellungsmerkmal
geben könnte.
Herr Senator Halbedel erläutert hierzu, dass sich schon lange Gedanken über die Problematik
gemacht wird und sogar Arbeitsgruppen eingesetzt wurden. Eine wichtige Maßnahme war die
Umstellung von Doppel- auf Einzelzimmer. Auch in das betreute Wohnen wurde investiert.
Herr Senator Halbedel erklärt, dass sich die Zertifizierung der städtischen Heime zukünftig in den
zu veröffentlichenden Berichten finden und positiv auswirken wird.
Frau Roggensack erläutert, dass zurzeit Tarifgespräche zwischen dem KAV und Verdi geführt
werden bzgl. einer Anwendungsvereinbarung, die der Tarifvertrag soziale Dienste vorsieht. Sie
erläutert ebenfalls, dass viele Sanierungen vorgenommen wurden und die Nachfrage nach
Einzelzimmern hoch ist.
Frau Menorca fragt, ob sich bezüglich des Alleinstellungsmerkmals Gedanken über
Spezialisierung gemacht wurden.
Frau Roggensack erklärt, dass sich der Behnckenhof bereits im gerontopsychiatrischen Bereich
spezialisiert hat. Bei weiteren strukturellen Veränderungen haben die Pflegekassen mit der
Kündigung des Versorgungsvertrages des Einheitsbetriebes gedroht.
Die Frage von Frau Katzberg, warum der gerontopsychiatrische Bereich so schlecht ausgelastet
ist, wird von Frau Roggensack beantwortet. Sie teilt u. a. mit, dass der geschlossene Bereich so
viele Auflagen zu erfüllen hatte, dass dieser zugemacht werden musste. Jetzt gibt es nur noch
einen offenen Bereich mit 44 Plätzen. Frau Roggensack erläutert weiter, dass sich parallel 4
weitere Einrichtungen in diesem Bereich spezialisiert haben und ein weiteres Manko die
Niederschrift 12/ 2008 – 2013 über die Sitzung des Ausschusses für Soziales am 03.11.2009
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Busanbindung an den Behnckenhof ist. Sie erklärt weiter, dass die Auslastung mittlerweile auf
über 75 % gestiegen ist.
Herr Hoffmann führt aus, dass es wichtig ist, gute Pflege zu stärken, nach außen zu transportieren
und so auch Kunden geworben werden können. Den Menschen muss es in den Heimen gut
gehen. Er erklärt, dass darüber Einigkeit bestehen muss, dass Gesundheit keine Ware ist und zu
einer guten Pflege auch gute MitarbeiterInnen gehören und er mit Sorge verfolgt, dass der Tarif
ggf. gesenkt werden soll. Er hofft, dass dann die MitarbeiterInnen noch motiviert sind, gute Pflege
zu leisten.
Empfehlung zu TOP 7.4 an die
Bürgerschaft:
Einstimmige Annahme
7.5 Wirtschaftsplan 2010 der städtischen SeniorInneneinrichtungen
Der Bürgermeister beantragt, der Ausschuss für Soziales möge der Bürgerschaft empfehlen, wie
folgt zu beschließen:
Für den Wirtschaftsplan 2010 der städtischen SeniorInneneinrichtungen
werden festgesetzt: 2010
1. im Erfolgsplan €
die Erträge 22.233.100
die Aufwendungen 22.653.300
der Jahresgewinn 0
der Jahresverlust 420.200
2. im Vermögensplan
die Einzahlungen 125.000
die Auszahlungen 125.000
3. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0
4. der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigung auf 0
5. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 2.700.000
6. die Stellenübersicht 2010 (Anlage 8), mit den Änderungen in Anlage 9,
aus der die betriebsnotwendigen Veränderungen hervorgehen.
Der Festsetzung des Wirtschaftsplans 2010 der städtischen SeniorInneneinrichtungen im
Fachbereich 2 Wirtschaft und Soziales für das Geschäftsjahr 2010 wird gemäß Anlagen 1-11
im Rahmen der Haushaltssatzung 2010 zugestimmt.
Der Vorsitzende erklärt, dass die Vorlage sehr lesbar ist.
Frau Katzberg teilt mit, dass sie es schade findet, dass für 2010 schon Verluste eingestellt sind
Hierzu sprechen der Vorsitzende, Herr Senator Halbedel und Herr Voht.
Niederschrift 12/ 2008 – 2013 über die Sitzung des Ausschusses für Soziales am 03.11.2009
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Herr Senator Halbedel erläutert hierzu, dass sogar schon über Schließung nachgedacht wurde.
Da die Mietverträge der Einrichtungen jedoch lange Laufzeiten haben, würde diese Maßnahme
neue Finanzlöcher reißen.
Frau Kaske erläutert, dass die Schließung eines Heimes eine schlechte Lösung ist und es
möglich sein müsste, dass sich auch städtische Einrichtungen rechnen, wenn dies bei privaten
neuen Einrichtungen der Fall ist. Sie erklärt hierzu noch einmal, dass man sich Gedanken über
den Behnckenhof machen muss und hier eine Sitzung des Ausschusses stattfinden sollte.
Herr Senator Halbedel weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass kein anderes Heim in
Lübeck seinen MitarbeiterInnen den Tarif der städtischen Heime zahlt.
Herr Böhning weist darauf hin, dass auch die Heime der Diakonie nach Tarif bezahlen.
Herr Senator Halbedel teilt hierzu mit, dass man die Tarife nicht miteinander vergleichen kann.
Empfehlung zu TOP 7.5 an die
Bürgerschaft:
Einstimmige Annahme
TOP 8 - Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft
8.1 Aufruf für ein Sanktionsmoratorium
(Überweisungsauftrag aus der Bürgerschaft vom 24.09.2009 –
TOP 4.19, Drs.-Nr. 987 – Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unterstützt den nachfolgenden „Aufruf für ein
Sanktionsmoratorium“.
Der Bürgermeister wird aufgefordert, das Moratorium für die Hansestadt Lübeck zu unterzeichnen.
Aufruf für ein Sanktionsmoratorium!
Jeden Monat wird in diesem Land zigtausenden Erwerbslosen mit Sanktionen das
Existenzminimum gekürzt oder sogar gestrichen, weil sie Forderungen der JobCenter nicht erfüllt
haben oder weil ihnen dies unterstellt wird. Im Jahr 2008 wurden über 780.000 derartige
Sanktionen verhängt. Ist schon der rigide Hartz-IV-Sanktionsparagraf mehr als problematisch, so
führt die katastrophale Personalsituation in den JobCentern zu einer Praxis, die für die Betroffenen
unzumutbar ist. Von den 2008 eingelegten Widersprüchen gegen Sanktionen waren 41 % ganz
oder teilweise erfolgreich, von den eingereichten Klagen 65 %. Die Auswirkungen von Sanktionen
werden dadurch verschärft, dass Widersprüche keine aufschiebende Wirkung haben, d.h. die
Menschen müssen, auch wenn sie letztlich nach gerichtlicher Kontrolle Recht bekommen, unter
den Sanktionen leiden. Das Existenzminimum darf nicht angetastet werden!
Um es klarzustellen: Es geht hier nicht um Leistungsmissbrauch, sondern um Menschen, die auf
die niedrigen Hartz-IV-Leistungen angewiesen sind und denen man irgendein Fehlverhalten
vorwirft. In den wenigsten Fällen ist dies die Ablehnung einer als zumutbar geltenden Arbeit. Die
meisten Sanktionen werden verhängt wegen Konflikten um Meldetermine, um die Anzahl von
Bewerbungen, um Ein-Euro-‚Jobs’ und andere Maßnahmen wie z.B. Bewerbungstrainings und
Praktika. Sanktioniert werden auch nachvollziehbare Handlungen, die bei korrekter
Rechtsanwendung nicht sanktioniert werden dürften, z.B. der Abbruch einer unsinnigen
Maßnahme oder die Ablehnung einer sittenwidrigen Arbeit. Unter 25jährige werden besonders hart
und unverhältnismäßig bestraft. Ihnen muss schon beim ersten Pflichtverstoß – von
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Meldeversäumnissen abgesehen – der gesamte Regelsatz für drei Monate gestrichen werden.
Arbeitslose sind nicht an der Arbeitslosigkeit schuld!
Es fehlen Existenz sichernde Arbeitsplätze. Dieses Grundproblem, das durch die Wirtschaftskrise
verschärft wird, kann mit Sanktionen nicht gelöst werden. Mit dem Sanktionsregime wird jedoch so
getan, als hätten die Erwerbslosen ihre Lage verursacht und müssten zur Arbeit getrieben werden.
Dabei zwingt das Sanktionsregime nicht nur Alg-II-Beziehende, Arbeit um jeden Preis und zu
jedem Preis anzunehmen, es wirkt auch als Drohkulisse für die Noch-Erwerbstätigen und ihre
Interessenvertretungen. Sanktionen als Mittel, um Sparvorgaben zu erfüllen?
Die Sanktionen werden auch vor dem Hintergrund von Sparvorgaben verhängt, welche das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales über die Bundesagentur für Arbeit den JobCentern
auferlegt. Für das Abschwungjahr 2009 wurde das „ehrgeizige“ Ziel gesetzt, die Existenz
sichernden Leistungen um 3 % zu senken und die Vermittlungsquote in den erwartbar enger
werdenden Arbeitsmarkt zu erhöhen. Vielfach sehen Mitarbeiter nur durch verstärkte Sanktionen
die Möglichkeit, diese Zielvorgaben zu erreichen. Die Vermittlungsquote kann ohnehin nur durch
den Zwang, ausbeuterische Beschäftigungsverhältnisse anzunehmen, erreicht werden. Der Druck,
bei der Bundestagswahl gute Zahlen zu präsentieren, kann diese Entwicklung kurzfristig noch
verschärfen.
Ein Moratorium ist nötig!
In der Frage, ob die Hartz-IV-Sanktionen grundsätzlich gegen Grundrechte verstoßen, haben wir,
die Erstunterzeichner, unterschiedliche Auffassungen.
Wir sind uns aber darin einig, dass angesichts der gegenwärtigen Zustände in den JobCentern der
Vollzug von Sanktionen sofort gestoppt werden muss. Es ist dringend notwendig, die Missstände
in den JobCentern, die bislang in ihrem Ausmaß zu wenig bekannt sind, offen zu legen, für deren
Beseitigung zu sorgen und den gegenwärtigen Sanktionsparagrafen grundlegend zu überdenken.
Während dessen dürfen Erwerbslose nicht den derzeit verbreiteten Sanktionspraktiken ausgesetzt
werden. Ein sofortiges Moratorium, ein Aussetzen des Sanktionsparagrafen, ist deshalb
notwendig.
Der Vorsitzende teilt mit, dass der Auftrag mit der Maßgabe überwiesen wurde, abschließend im
Ausschuss für Soziales und im ARGE-Beirat beraten zu werden.
Herr Klinkel begründet seinen Antrag. Herr Voht spricht sich gegen den Antrag aus.
Der Vorsitzende erläutert, dass er das Sanktionsmoratorium unterstützt und eine Überprüfung des
Gesetzes erfolgen sollte. Die jetzt geltenden Sanktionen entsprechen nicht der
Verhältnismäßigkeit.
Herr Böhning erklärt, dass es sich um einen bundesweiten Aufruf handelt und dieser durch die
Menschen Unterstützung findet, die in ihrer Arbeit mit den Betroffenen der Sanktionsmaßnahmen
konfrontiert sind.
Herr Klinkel erläutert, dass es in der „alten“ Sozialhilfe auch Sanktionsmaßnahmen gab, diese aber
durch Verhaltensmaßnahmen der Betroffenen geändert werden konnten, was jetzt nicht möglich
ist, da die Sanktionen generell über 3 Monate laufen. Er plädiert dafür, dass das Gesetz im
nächsten Jahr auf den Prüfstand gehört.
Herr Hoffmann unterstützt die Aussagen von Herrn Klinkel.
Herr Senator Halbedel erläutert, dass dieses Sanktionsmoratorium als Appell durchaus zu
unterstützen ist. Er erklärt weiter, dass er davon ausgeht, dass das Gesetz durch den neuen
Koalitionsvertrag zukünftig noch verschärft werden könnte, vielleicht nicht hinsichtlich der
Sanktionen.
Beschluss über den Aufruf zu einem
Sanktionsmoratorium
Mehrheitliche Annahme bei
12 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und
1 Stimmenthaltung
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TOP 9 - Mitteilungen aus dem Fachbereich 2
9.1 Aufstellung nicht erledigter Tagesordnungspunkte
Der Vorsitzende erläutert, dass sich unter der laufenden Nr. 5 auf der Liste der Auftrag zur
Berichterstellung „Tilgung der Darlehen für Mietkautionen“ aus dem Ausschuss vom 02.06.2009
befindet. In der Septembersitzung des Ausschusses wurde ein Überweisungsauftrag aus der
Bürgerschaft zum selben Thema unter TOP 8.1 in der letzten Sitzung beraten und abgelehnt. In
der letzten Sitzung wurde durch den Ausschuss gebeten zu prüfen, wie in diesem Fall mit den
Anträgen zu verfahren ist. Er verliest hierzu folgende Stellungnahme des Bereiches Recht:
In der Sitzung des Ausschusses für Soziales vom 02.06.2009 sind unter TOP 11.2 im Zuge der
punktweisen Abstimmung Ziff. 1. und 3. des Antrages des Ausschussmitglieds Herrn Klinkel
mehrheitlich bzw. einstimmig beschlossen worden. Diese Beschlusslage gilt unverändert.
Aus der Tatsache, dass in der Sitzung vom 01.09.2009 unter TOP 8.1 der Überweisungsauftrag
aus der Bürgerschaft in der Drs. 879 abgelehnt wurde, ergibt sich keine neue positive
Beschlusslage. Insbesondere kann aus dem Umstand, dass ein Antrag abgelehnt wird nicht
geschlussfolgert werden, dass bestehende gleichgerichtete Beschlüsse damit aufgehoben worden
sein sollten. Hierzu bedürfte es vielmehr eines ausdrücklichen Aufhebungsbeschlusses.
Herr Voht beantragt, für den Antrag „Tilgung der Darlehen für Mietkautionen“, den der Ausschuss
in der Sitzung vom 02.06.2009 beschlossen hat, einen Aufhebungsbeschluss herbeizuführen.
Frau Kaske erklärt, dass sie nicht abstimmen kann, ohne sich vorher noch einmal mit der
Thematik zu befassen. Sie erklärt, dass der Gegenstand erneut auf die Tagesordnung genommen
werden müsste.
Herr Klinkel unterstützt die Aussage von Frau Kaske.
Der Vorsitzende schlägt vor, die Thematik in der nächsten Sitzung erneut auf die Tagesordnung
zu nehmen.
Der Ausschuss ist einverstanden
9.2 Neue Grippe/Schweinegrippe
Herr Dr. Hamschmidt erläutert hierzu, dass er eine Impfung für notwendig hält und dass die Gefahr
der Nebenwirkungen der Impfung nicht größer ist als bei einer anderen Grippeimpfung.
Er teilt mit, dass auf der Homepage des Gesundheitsamtes eine Liste mit Ärzten geführt wird, die
sich an der Impfaktion beteiligen.
Herr Böhning möchte wissen, ob es auch eine Liste darüber gibt, welche Ärzte die Impfung
ablehnen. Dies wird von Herrn Dr. Hamschmidt verneint.
Herr Böhning erklärt, dass es normalerweise Jahre dauert, bis ein Arzneimittel freigegeben wird
und möchte wissen, ob bei den Impfstoffen gegen die Schweinegrippe die gleichen Maßstäbe
angelegt wurden.
Herr Dr. Hamschmidt führt aus, dass der Basisimpfstoff lange geprüft wurde und es Adjuvanzen
auch vorher schon gegeben hat. Er teilt mit, dass vor Zulassung 5.000 Personen mit dem Impfstoff
getestet wurden, allerdings keine schwangeren Frauen.
.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis
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9.3 Stand ARGE
Herr Senator Halbedel informiert darüber, dass Klarheit besteht, dass es am 01. Januar 2011 das
Prinzip „Alles aus einer Hand“ nicht mehr geben wird. Die Kommunen werden zuständig sein für
die Kosten der Unterkunft und der Bund für die Arbeitsvermittlung etc. Es wird voraussichtlich
wieder zwei Akten pro Kunde geben und es müssten zwei Anträge gestellt werden, was eine
deutliche Verschlechterung für die Hartz IV-EmpfängerInnen bedeuten würde.
Weiterhin arbeiten zurzeit über hundert MitarbeiterInnen der Hansestadt Lübeck in der Arge, die
im Falle einer Neustrukturierung zur Hansestadt Lübeck zurückkommen würden. Hiervon würden
allerdings lediglich rd. 50 für den Bereich „Kosten der Unterkunft“ benötigt werden. Herr Senator
Halbedel sieht eine Möglichkeit darin, dass der Bund das übrige Personal leasen könnte, allerdings
müssten die MitarbeiterInnen diesem Modell zustimmen.
Herr Senator Halbedel teilt mit, dass die Optionskommunen unbegrenzt erhalten bleiben. Er führt
weiter aus, dass er große Probleme, auch hinsichtlich der Finanzierung, auf die Hansestadt
Lübeck zukommen sieht und teilt mit, dass er im Januar über den dann aktuellen Sachstand
berichten wird.
Herr Böhning dankt für die klaren Worte und bittet Herrn Senator Halbedel sich beim Städtetag
dafür einzusetzen, dass es bei der Zusammenlegung bleibt.
Herr Klinkel schließt sich den Aussagen von Herrn Böhning an.
Herr Senator Halbedel weist auf die Entscheidung des Verfassungsgerichtes hin und sieht wenig
Spielraum. Er geht davon aus, dass der Koalitionsvertrag umgesetzt wird.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis
9.4 Behindertenbeauftragter
Herr Senator Halbedel teilt mit, dass die Bürgerschaft einen Behindertenrat beschlossen hat.
Dieser Rat soll Institution sein für alle Behindertenverbände. Herr Senator Halbedel geht davon
aus, dass der Rat im Fachbereich 2 angesiedelt wird und teilt mit, dass er über das weitere
Verfahren berichten wird.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis
9.5 Stabsstelle Integration
Herr Senator Halbedel erläutert, dass die Stabsstelle Integration mit Frau Seeberger und Frau
Nimz stellenmäßig besetzt wird und dass die Stabsstelle am 05.11.2009 ihre Arbeit aufnehmen
kann, nachdem die MitarbeiterInnen ihre neuen Räumlichkeiten bezogen haben.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis
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9.6 Koordinierungsstelle Ehrenamt
Herr Luig teilt mit, dass hierzu bereits Gespräche stattgefunden haben und der Bericht jetzt
zusammengestellt werden kann und dem Ausschuss im Januar bzw. in der Februar-Sitzung
vorliegen wird.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis
TOP 10 – Anfragen
10.1 Wohngeldzahlungen
Der Vorsitzende teilt mit, dass die schriftliche Anfrage von Herrn Klinkel vom 01.09.2009 von Herrn
Schultz aus dem Bereich Soziale Sicherung beantwortet wird.
Zur Frage, warum Wohngeldzahlungen nicht gleich nach dem Zeitpunkt der
Wohngeldbewilligungen ausgezahlt werden erläutert Herr Schultz, dass es sich beim Wohngeld
nicht um städtische, sondern Bundesmittel handelt, die einmal monatlich bei der Investitionsbank
zu vorgegebenen Terminen abgefordert werden. Die Wohngeldabteilung verfügt über kein eigenes
Budget.
Zur Frage, wie Wohngeldbescheide von der Wohngeldbehörde auf ihre Richtigkeit überprüft
werden, erklärt Herr Schultz, dass das Wohngeldgesetz grundsätzlich Stichprobenprüfungen
vorgibt, die aufgrund der Wohngeldnovelle 2009 und den damit verbundenen personellen
Problemen nicht mehr durchgeführt werden können. Lediglich die Eingaben der neuen KollegInnen
werden durch die Teamleitung bis zur Freigabe geprüft. Dann erst werden die Fälle EDV-technisch
freigegeben. Geprüft werden durch die Teamleitung auch alle Fälle, die inhaltsbedingt vorgelegt
werden, wie z. B. Widersprüche und Beschwerden.
Herr Klinkel dankt für die Antwort.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis
10.2 (Weiter-)bewilligungsverfahren in der Grundsicherung
Der Vorsitzende teilt mit, dass seine schriftliche Anfrage vom 19.10.2009 durch Herrn Schultz aus
dem Bereich Soziale Sicherung beantwortet wird.
Herr Schultz teilt mit, dass die Leistung in der Regel für zwölf Kalendermonate bewilligt und nach
Ablauf des Bewilligungszeitraumes vom Bereich Soziale Sicherung geprüft wird, ob die
Voraussetzungen weiterhin gegeben sind. Bereits mit der Bescheiderteilung wird der
Leistungsberechtigte über dieses Verfahren informiert, ein Folgeantrag ist daher entbehrlich. Diese
bürgerfreundliche Praxis wird seit dem Inkrafttreten des SGB XII (2005) angewandt.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
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10.3 Stand der Aushandlung von Budgetverträgen zwischen den Freien
Trägern und dem Fachbereich 2 der Verwaltung der Hansestadt Lübeck
für den Zeitraum ab 2011
Der Vorsitzende teilt mit, dass seine schriftliche Anfrage vom 19.10.2009 heute von Herrn Senator
Halbedel beantwortet wird.
Herr Senator Halbedel führt aus, dass noch nicht klar ist, wann der Haushalt beschlossen wird.
Am 02.11.2009 wurden bereits Gespräche mit Trägern geführt. Für den Fachbereich 2 ist
folgendes Verfahren geplant:
Im Januar sollen die Verhandlungsgespräche aufgenommen werden. Bis dahin muss sich die
Verwaltung eine Meinung gebildet und der Bürgermeister eine Aussage getroffen haben, wie
verhandelt werden soll. Zielsetzung ist ein Beschluss im März 2010. Herr Senator Halbedel
erläutert, dass die Träger einen Vorlauf brauchen und spätestens im Frühjahr/Sommer
Informationen benötigen, um ggf. bei Kürzungen entsprechend reagieren zu können.
Herr Senator Halbedel will darum kämpfen, dass es keine Kürzungen gibt und sieht in Einzelfällen
vielleicht die Möglichkeit einer Erhöhung. Er erklärt weiter, dass auch der Unterausschuss Soziales
keine Einsparmöglichkeit in diesem Bereich gesehen hat und sich hieran gehalten werden sollte.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis
Anfrage bezüglich der Verfahrensweise bei Ansiedlung neuer Alten- und
Pflegeeinrichtungen
Der Vorsitzende teilt mit, dass eine schriftliche Anfrage von Frau Katzberg vor Sitzungsbeginn
umverteilt wurde und heute von Herrn Luig aus dem Bereich Soziale Sicherung beantwortet
werden kann.
Die Anfrage lautet wie folgt:
Im „Gesamtkonzept Leben und Wohnen im Alter“ wurden Schwerpunkte formuliert, in welcher
Weise Seniorinnen und Senioren in der Hansestadt Lübeck begleitet und welche Angebote ihnen
gemacht werden sollen.
Ich bitte in diesem Zusammenhang um die Beantwortung der nachstehenden Fragen:
1. Inwieweit erhält der Sozialausschuss Kenntnis über die (geplante) Neuansiedelung von
Einrichtungen der Altenpflege in der Hansestadt Lübeck sowie von deren Art und Umfang?
2. In welcher Form wird sichergestellt, dass die im „Gesamtkonzept Leben und Wohnen im
Alter“ formulierten Zielsetzungen und Schwerpunkte, zum Beispiel die Art der
Betreuungsangebote, bei der Neuansiedelung von APH berücksichtigt werden?
Zum 1. Punkt der Anfrage erläutert Herr Luig, dass es hierzu kein regelmäßiges Verfahren gibt.
Herr Senator Halbedel erklärt dazu, dass dies auch nur für öffentlich geförderte Einrichtungen
möglich wäre. Es würde keine Kenntnis darüber erlangt, wenn private Heime eröffnet bzw. geplant
werden.
Die Frage von Frau Kaske, ob die Verwaltung erfährt, wenn es neue private Betreiber gibt, wird
von Herrn Senator Halbedel verneint.
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Herr Böhning vermutet, dass die Heimaufsicht informiert sein müsste.
Herr Senator Halbedel äußert, dass der Fachbereich 3 bzw. ggf. auch der Fachbereich 5 informiert
sein müsste. Er sagt zu, dies bis zur nächsten Sitzung zu klären
Frau Katzberg erklärt, dass es für sie unverständlich ist, dass Heime einfach öffnen können, bei
Eröffnungen von Läden z. B. der Bauausschuss entscheiden muss.
Herr Senator Halbedel sagt noch einmal Klärung zu, welche Bereiche der Stadt über eine
Eröffnung informiert sind.
Herr Schlichting erläutert, dass der zweite Teil der Anfrage in diesem Zusammenhang dann in der
nächsten Sitzung beantwortet werden sollte.
Der Vorsitzende schlägt vor, die Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu nehmen.
Der Ausschuss ist einverstanden
Frau Kaske schlägt Frau Katzberg vor, Punkt 2. der Anfrage so zu erweitern, dass auch die
Fragestellung erfolgt, inwieweit die städtischen Altenpflegeheime die im „Gesamtkonzept Leben
und Wohnen im Alter“ formulierten Zielsetzungen berücksichtigen.
Frau Katzberg ist mit der Erweiterung der Anfrage einverstanden.
Der zweite Teil der Anfrage lautet nunmehr:
In welcher Form wird sichergestellt, dass die im „Gesamtkonzept Leben und Wohnen im Alter“
formulierten Zielsetzungen und Schwerpunkte, zum Beispiel die Art der Betreuungsangebote, bei
der Neuansiedlung von APH und bei den städtischen APH berücksichtigt werden?
Eine Nachfrage von Herrn Voht bezüglich eines Pflegeentwicklungskonzeptes wird von Herrn
Böhning beantwortet.
TOP 11 – Anträge der Ausschussmitglieder
Es liegt nichts vor.
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TOP 12 – Verschiedenes
12.1 Sitzungstermine des Ausschusses für Soziales 2010
Der Vorsitzende teilt mit, dass die Mitglieder des Ausschusses mit den Sitzungsunterlagen für die
heutige Sitzung die Terminvorschläge für 2010 erhalten haben und bittet um Zustimmung, wenn es
keine Einwendungen gibt.
Es erfolgt ein kurzer Meinungsaustausch zwischen Frau Kaske, dem Vorsitzenden, Herrn Böhning
und Herrn Voht, in dem man sich darauf verständigt, dass kurzfristig ein Januar-Termin im
Dezember beschlossen werden könnte, falls die Haushaltsplanungen eine Sitzung im Januar nötig
werden lassen. Weiterhin wird sich darauf verständigt, dass Ausschusstermine im laufenden Jahr
kurzfristig abgesagt werden können, falls keine Themen für die Tagesordnung angemeldet
werden.
(Die Liste mit den Terminen des Ausschusses für Soziales für 2010 sind der Niederschrift als
Anlage 2 beigefügt).
Der Ausschuss ist mit der
vorgelegten Terminplanung
einverstanden
Ende der Sitzung: 18:45 Uhr
Jens Uwe Schulz
(Vorsitzender)
Christiane Nimz
(Protokollführerin)