Auszug - Importierte Niederschrift  

Ausschuss für Soziales
TOP: Ö 1
Gremium: Ausschuss für Soziales Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 03.11.2009 Status: öffentlich
Zeit: Anlass: Sitzung
 
Beschluss


Niederschrift  

12/2008 - 2013 

über die Sitzung des Ausschusses für Soziales 

am Dienstag, 03.11.2009

im Verwaltungszentrum Mühlentor, Haus Trave, Großes Sitzungszimmer, 

Kronsforder Allee 2 – 6 

Beginn der Sitzung:       16.00 Uhr

Anwesend:   Stimmberechtigte Ausschussmitglieder   

  Herr Schulz                         - Vorsitzender – 

Herr Böhning

Herr Drozella                       bis 17.15 Uhr/TOP 7.3 

Herr Hoffmann

Herr Kaminski

Frau Kaske

Frau Katzberg

Herr Klinkel  

Herr Köpsell                        

Frau Menorca  

Frau Mundt                           - Vertreterin – 

Frau Schaefer                       - Vertreterin - 

Frau Siebdrat     

Herr Stier                              - Vertreter – ab 17.15 Uhr/TOP 7.3 

Herr Voht                               

 

 

  

 

Es fehlen:  Frau Jansen,  Frau Römer   

     

Ferner sind anwesend:     

  Fachbereich 2 

Herr Senator Halbedel   

Frau Borso           

 

 

  Herr Dr. Hamschmidt

Frau Lange   

Herr Luig                       

 

                

Frau Memler

Frau Roggensack

Frau Scharrenberg

Herr Schlichting

Herr Schröder

Herr Stachowske

Herr Vellage

Frau Nimz  

 

- Protokollführerin –

 

  Fachbereich 5 

Frau Schlonski

Projekt Doppik

Herr Rocksien

Frau Hoffmann 

 

 

  Personalrat FB 2 

Frau Beuck     

Aus der Bürgerschaft

Frau Bockholdt

Frauenbüro

Frau Sasse

Sachverständiger

Herr Sonntag (Novi Life) 

 

Bis 18.31 /TOP 10.2

 

 

Niederschrift 12/ 2008 – 2013 über die Sitzung des Ausschusses für Soziales am 03.11.2009 

 

Seite 2 

 

 

Der Vorsitzende eröffnet die 12. Sitzung des Ausschusses für Soziales in der Wahlperiode 

2008 – 2013, begrüßt die Mitglieder dieses Ausschusses, Vertreterinnen und Vertreter der 

Verwaltung sowie die Öffentlichkeit. Weiterhin begrüßt er Herrn Sonntag von Novi Life, der heute 

über die Arbeit seiner Einrichtung berichten wird sowie Frau Schlonski aus dem Fachbereich 5, die 

für Fragen zu den Tagesordnungspunkten  7.1 und 7.2 zur Verfügung steht. Der Vorsitzende 

begrüßt Herrn Rocksien und Frau Hoffmann aus dem Projekt Doppik, die für Fragen zum TOP 7.3, 

die die Umstellung des Haushaltes 2010 von einem kameralen auf einen doppischen Haushalt 

betreffen, zur Verfügung stehen. Außerdem begrüßt der Vorsitzende die anwesenden Mitglieder 

der Bürgerschaft sowie Herrn Dordowski von der Presse. 

Der Vorsitzende erklärt, dass Frau Jansen als Vorsitzende dieses Ausschusses zurückgetreten ist, 

um sich auf ihre Aufgaben im Kieler Landtag konzentrieren zu können, jedoch weiterhin Mitglied 

des Ausschusses bleiben wird. Weiter führt er aus, dass er in der letzten Sitzung der Bürgerschaft 

zum Vorsitzenden des Ausschusses für Soziales gewählt wurde. 

Herr Stabe, der entschuldigt abwesend ist, wird von Frau Schaefer vertreten. 

Frau Römer fehlt entschuldigt, für sie ist keine Vertretung anwesend.  

 

 

I.  Öffentlicher Teil  

TOP 1 - Verpflichtung der Ausschussmitglieder, die nicht der Bürgerschaft 

 

              angehören  

   

  Der Vorsitzende verpflichtet Frau Schaefer als bürgerliches  Ausschussmitglied per Handschlag 

gem. § 46 (6) der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und führt sie in ihr Amt ein. 

  (Herr Stier nimmt ab 17.15 Uhr als Vertretung für Herrn Drozella an der Sitzung teil und wird vor  

   der Abstimmung zum TOP 7.3 verpflichtet). 

 

      

                  Der Ausschuss nimmt Kenntnis  

 

          

                   

 

 

  TOP 2 - Feststellung der Beschlussfähigkeit  

 

Der Vorsitzende stellt die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest. 

  

                  Der Ausschuss nimmt Kenntnis

 

 

Niederschrift 12/ 2008 – 2013 über die Sitzung des Ausschusses für Soziales am 03.11.2009 

 

Seite 3 

 

 

  TOP 3 - Feststellung der Tagesordnung  

 

Der Vorsitzende teilt mit, dass eine schriftliche Anfrage von Frau Katzberg bezüglich   

„der Verfahrensweise bei Ansiedlung neuer Alten- und Pflegeeinrichtungen  vorliegt und vor 

Sitzungsbeginn umverteilt wurde.

                Der Ausschuss nimmt Kenntnis. 

 

 

 

  Der Vorsitzende stellt die Tagesordnung fest.  

               

                        

                Der Ausschuss nimmt Kenntnis 

 

 

Die Tagesordnung lautet wie folgt:

       

 

I.  Öffentlicher Teil  Beratungsergebnis  

 

    Kenntnis   Empfehlung  Beschluss  Vertagung 

1.  Verpflichtung der Ausschussmitglieder, die nicht 

der Bürgerschaft angehören 

x       

 

2.  Feststellung der Beschlussfähigkeit  x       

3.  Feststellung der Tagesordnung  x       

4.   Feststellung der Niederschrift Nr.  11 über  

die S itzung des Ausschusses für Soziales am  

06.10 .2009 

- Die Niederschrift ist beigefügt 

 

x       

 

5.  Mitteilungen der Vorsitzenden         

6.  Berichte          

6.1  Novi Life 

Mündlicher Bericht durch die Geschäftsführung von Novi Life 

x       

 

6.2            Zwischenbericht 2/2009 über Veränderungen  

gegenüber dem Produkthaushalt 2009  

x       

 

6.3  Über- und außerplanmäßige Ausgaben und 

Verpflichtungsermächtigungen für das

Haushaltsjahr 2009 – 1. Halbjahr  

 

x       

 

6.4  Unterstützung der Antragstellung auf GEZ-

Befreiung – Vollstreckung von GEZ-Forderungen 

- Mündlicher Bericht des Bereiches Soziale Sicherung 

 

x       

 

7.  Vorlagen          

7.1  Beschluss über die Fortsetzung des Programms 

„Soziale Stadt“ in Lübeck Buntekuh  

  x     

 

7.2  Ausschreibung von Bauleistungen von mehr als 

175.000 EUR im Rahmen des Programms Soziale

Stadt Lübeck Buntekuh 

 

  x     

 

7.3  Entwurf des Produkthaushaltsplan 2010 mit 

Stellenplanänderungen 2010 für den Fachbereich

Wirtschaft und Soziales – Sozialausschuss   

 

Weitergabe an die Bürgerschaft ohne Votum

mit der Maßgabe, dass die Vorlage erneut

auf die Tagesordnung der Dezember-

Sitzung des Ausschusses für Soziales

genommen wird, wenn die Bürgerschaft die

Vorlage in ihrer November-Sitzung 2009

nicht beschlossen hat

 

 

Niederschrift 12/ 2008 – 2013 über die Sitzung des Ausschusses für Soziales am 03.11.2009 

 

Seite 4 

 

 

I.  Öffentlicher Teil  Beratungsergebnis  

 

    Kenntnis   Empfehlung  Beschluss  Vertagung 

7.4  Feststellung des Rechnungsergebnisses der  

SeniorInneneinrichtungen

der Hansestadt Lübeck für das Jahr 2008       

 

  x     

 

7.5  Wirtschaftsplan 2010 der städtischen 

SeniorInneneinrichtungen 

  x     

 

8.  Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft          

8.1  Aufruf für ein Sanktionsmoratorium 

Überweisungsauftrag aus der Bürgerschaft vom 24.09.2009 

(TOP 4.19 -  Drs. Nr. 987 - Antrag Fraktion BÜNDNIS 90/ 

Die Grünen) 

 

    x   

 

9.  Mitteilungen aus dem Fachbereich 2          

9.1  Aufstellung nicht erledigter Tagesordnungspunkte   x       

10.  Anfragen          

 

10.1  Wohngeldzahlungen 

Beantwortung einer Anfrage von Herrn Klinkel  

x       

 

10.2  (Weiter)-Bewiligungsverfahren in der 

Grundsicherung 

Beantwortung einer Anfrage von Herrn Schulz 

 

x       

 

10.3  Stand der Aushandlung von Budgetverträgen 

zwischen den Freien Trägern und dem

Fachbereich 2 der Verwaltung der Hansestadt

Lübeck für den Zeitraum ab 2011 

Beantwortung einer Anfrage von Herrn Schulz 

 

x       

 

11.  Anträge der Ausschussmitglieder          

  Es liegt nichts vor.         

           

12 .  Verschiedenes   x       

 

TOP 4 - Feststellung der Niederschrift

 

 

  

  Der Vorsitzende teilt mit, dass zur Niederschrift Nr. 11 über die Sitzung des Ausschusses für 

Soziales am 06.10.2009 weder mündliche noch schriftliche Einwendungen eingegangen sind und 

fragt, ob es Einwände gibt. 

  Es erfolgen keine Einwände.

 

    Die Niederschrift ist damit festgestellt

 

 

Niederschrift 12/ 2008 – 2013 über die Sitzung des Ausschusses für Soziales am 03.11.2009 

 

Seite 5 

 

 

  TOP 5 - Mitteilungen der Ausschussvorsitzenden  

  

  5.1  Dezember-Sitzung des Ausschusses

   

Der Vorsitzende teilt mit, dass gemäß Tradition des Ausschusses in diesem Jahr vorgesehen ist, 

das Arbeitsjahr des Ausschusses für Soziales mit einem gemütlichen Beisammensein nach 

Beendigung der Sitzung am 01.12.2009 abzuschließen. Die diesjährige Dezember-Sitzung wird im 

Altenpflegeheim „Prassekstraße“ stattfinden. Der Obolus für das Weihnachtsessen beträgt  

10,00  Euro. Der Vorsitzende bittet darum, den Betrag passend am Sitzungstag vorzuhalten. 

  

                  Der Ausschuss nimmt Kenntnis 

 

  5.2  Haus der Kulturen/IKB 

  Der Vorsitzende erklärt, dass in der letzten Sitzung von Herr Hoffmann darum gebeten wurde, das 

Haus der Kulturen/IKB in den November-Ausschuss einzuladen. Der Ausschuss war hiermit 

einverstanden. Aufgrund der langen Tagesordnung der heutigen Sitzung, nach Rücksprache mit 

Herrn Hoffmann und das Einverständnis des Ausschusses vorausgesetzt, wird das Haus der 

Kulturen/IKB zu einer der Sitzungen des Ausschusses im Frühjahr eingeladen.  

    

                  Der Ausschuss nimmt Kenntnis 

 

 

5.3  Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein 

Der Vorsitzende teilt mit, dass Herr Klinkel in der letzten Sitzung des Ausschusses vorgeschlagen 

hat, die Bürgerbeauftragte wieder in die Sitzung des Ausschusses einzuladen. Wie durch die 

Geschäftsführung des Ausschusses recherchiert, ist der Tätigkeitsbericht 2008 Mitte 2009 

erschienen. Der nächste Tätigkeitsbericht der Bürgerbeauftragten soll voraussichtlich im Frühjahr 

2010 veröffentlicht werden. Der Vorsitzende schlägt vor, die Bürgerbeauftragte im Frühjahr 2010 

einzuladen, wenn der aktuelle Bericht erschienen ist. 

      Der Ausschuss ist einverstanden

Eine Anfrage von Herrn Drozella zu einem in Lübeck angekündigten Besuch des  

Landesbeauftragten für Behinderte wird von Herrn Schlichting beantwortet. 

              Der Ausschuss nimmt Kenntnis  

      

5.4   Weihnachtsfeste in den städtischen Altenpflegeheimen 

Der Vorsitzente erklärt, dass vor Sitzungsbeginn die Termine für die diesjährigen Weihnachtsfeste 

in den städtischen Altenpflegeheimen an die Mitglieder des Ausschusses umverteilt wurden.  

 

                  Der Ausschuss nimmt Kenntnis

 

 

Niederschrift 12/ 2008 – 2013 über die Sitzung des Ausschusses für Soziales am 03.11.2009 

 

Seite 6 

 

5.5   Informationen zur nächsten Sitzung

Der Vorsitzende teilt mit, dass vor Sitzungsbeginn eine Information zu den Abgabefristen für die 

kommende Sitzung umverteilt wurde. 

     

                  Der Ausschuss nimmt Kenntnis 

 

        

  TOP 6 – Berichte

 

 

 

6.1   Novi Life

  (Mündlicher Bericht)

Der Vorsitzende begrüßt hierzu noch einmal Herrn Sonntag von Novi Life. 

Herr Sonntag berichtet anhand einer Beamer-Präsentation ausführlich über die Arbeit seiner 

Einrichtung.

Der Vorsitzende dankt Herrn Sonntag im Namen des Ausschusses für seinen Bericht. 

                Der Ausschuss nimmt den 

                mündlichen Bericht zur Kenntnis

6.2   Zwischenbericht 2/2009 über Veränderungen gegenüber dem 

  Produkthaushalt 2009 

 

(Der Bericht wurde versandt und liegt den Ausschussmitgliedern vor.) 

Eine Frage des Vorsitzenden zum Produkt Grundversorgung nach dem SGB XII wird von Herrn 

Schlichting beantwortet.

Eine weitere Frage des Vorsitzenden zu den Produkten Gesundheitsförderung, Gesundheitsschutz 

und Gutachten und hier, warum unter dem Punkt Vorschläge für Anpassungen und Korrekturen im 

Bericht nichts vermerkt ist, wird von Frau Memler und Herrn Senator Halbedel dahingehend 

beantwortet, dass hierzu mit dem Bereich Gesundheitsamt Gespräche geführt werden, das 

Problem der Personalbelastung bekannt ist, aber noch nicht gelöst werden konnte. 

                Der Ausschuss nimmt den  

                Bericht zur Kenntnis

 

 

Niederschrift 12/ 2008 – 2013 über die Sitzung des Ausschusses für Soziales am 03.11.2009 

 

Seite 7 

 

6.3   Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen 

  für das Haushaltsjahr 2009 – 1. Halbjahr. 

(Der Bericht wurde versandt und liegt den Ausschussmitgliedern vor.) 

 

Herr Voht macht darauf aufmerksam, dass in der Anlage 1 des Berichtes die Begründung der lfd.-

Nr. 1 nicht vollständig abgedruckt ist.

Frau Memler erläutert hierzu, dass Sie nachlesen wird, um welche Berufsgenossenschaft es sich 

in diesem Fall handelt.

  

                Der Ausschuss nimmt den 

                Bericht zur Kenntnis

6.4  Unterstützung der Antragstellung auf GEZ-Befreiung -  

  Vollstreckung von GEZ-Forderungen

Der Vorsitzende teilt mit, dass Herr Schultz aus dem Bereich Soziale Sicherung hierzu mündlich 

berichten wird.

Herr Schultz erklärt, dass Grundlage dieser Fragen ein Antrag des Vorsitzenden vom 19.01.2009 

ist und verliest den Antragstext wie folgt:

Der Bürgermeister wird gebeten,

1.  dafür zu sorgen, dass Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII 

(Sozialhilfe, Grundsicherung, Asylbewerberleistungsgesetz) gleichzeitig mit der Beantragung 

von Leistungen bei der Beantragung der Befreiung von den Rundfunk- und 

Fernsehgebühren unterstützt werden. Insbesondere wird der Bürgermeister gebeten, zu 

überprüfen,

   ob der Antrag auf die GEZ-Befreiung bei der Verschickung von Anträgen auf die 

Weiterbewilligung von Leistungen nach dem SGB XII mitverschickt werden kann; 

  ob die Möglichkeit besteht, die vom Amt vorzunehmende Beglaubigung der 

Leistungsbewilligung auf dem GEZ-Antrag gleichzeitig mit der Bewilligung von Leistungen 

zu erteilen und zu versenden; 

2.  sich in der Arge Lübeck für ein analoges Verfahren bei der Antragstellung auf ALG-II-

Leistungen einzusetzen; 

3.  sich mit der GEZ in Verbindung zu setzen, um  zunächst festzustellen, ob und in welchem 

Umfang ein vereinfachtes Antrags- und Bewilligungsverfahren durch eine etwaige pauschale 

oder listenmäßige Meldung der Befreiungsberechtigten an die GEZ möglich ist – und sich 

gegebenenfalls für die Einrichtung eines solchen Verfahrens bei der GEZ einzusetzen; 

4.  zu prüfen ob die Möglichkeit besteht und gegebenenfalls dann dafür Sorge zu tragen, dass 

die Vollstreckung von GEZ-Forderungen durch die Stadtkasse gegen Empfängerinnen und 

Empfänger von Leistungen nach dem SGB II sowie SGB XII (insgesamt der obengenannte 

Personenkreis) nach einem dafür durchzuführenden Datenabgleich als fruchtlos eingestellt 

oder verweigert werden kann und insbesondere völlig sinnlose Belastungen des genannten 

Personenkreises durch Kontopfändungen unterbleiben.

 

 

Niederschrift 12/ 2008 – 2013 über die Sitzung des Ausschusses für Soziales am 03.11.2009 

 

Seite 8 

 

Zu den Fragen 1. und 2. des Antrages erläutert Herr Schultz wie folgt: 

Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt werden nicht zeitlich befristet gewährt, dies gilt ebenso 

für die Leistungen nach dem Aslybewerberleistungsgesetz, demzufolge sind keine regelmäßigen 

Weiterleistungsanträge erforderlich. Dagegen werden Leistungen der Grundsicherung im Alter und 

bei Erwerbsminderung in der  Regel für 12 Monate bewilligt. Weiterleistungsanträge werden aber 

nicht verschickt. Bisher mussten EmpfängerInnen von Transferleistungen ihrem Antrag auf 

Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht den aktuellen Bewilligungsbescheid der jeweiligen 

Leistung im Original oder in beglaubigter Kopie beifügen oder sie ließen sich auf dem Formular 

Befreiungsantrag bestätigen, dass das Original vorgelegen hat. Dann reichte dazu die Anlage 

einer einfachen Kopie des Leistungsbescheides.

Seit Juli 2009 erhalten EmpfängerInnen von Arbeitslosengeld II mit jedem Bewilligungsbescheid 

automatisch eine Bescheinigung zur Vorlage bei der GEZ übersandt. Diese kann direkt mit dem 

Antrag auf Gebührenbefreiung an die GEZ geschickt werden. Mit diesem neuen Verfahren 

verringert sich der Aufwand für die AntragstellerInnen. 

Der Bereich Soziale Sicherung wird jetzt den Bewilligungsbescheiden der Grundsicherung im Alter 

und bei Erwerbsminderung, der Hilfe zum Lebensunterhalt, des Asylbewerberleistungsgesetzes 

und der Hilfe zur Pflege in gleicher Weise eine Bestätigung zur Vorlage bei der GEZ beifügen. 

Zur Frage 3. antwortet Herr Schultz wie folgt:

Eine Weitergabe von Daten über den Bezug von Sozialleistungen an die GEZ, ob einzeln 

angefragt oder gar listenmäßig, ist aus Gründen des Datenschutzes nicht zulässig. 

Die 4. Frage wird von Herrn Schultz folgendermaßen beantwortet: 

Ebenso verbietet sich ein Datenabgleich mit der Stadtkasse, wenn diese tätig wird bei der 

Vollstreckung von Forderungen der GEZ. Der/die Schuldner/in kann dort bei Bedarf selber den 

Bezug von Sozialleistungen belegen.

Der Vorsitzende bedankt sich die für Ausführungen und regt an, den Berechnungsbogen zukünftig 

so auszufertigen, dass dieser nicht mit an die GEZ zurückgeschickt werden muss. 

Frau Borso erläutert hierzu, dass die Bögen zentral verschickt werden und hierauf kein Einfluss 

genommen werden kann.

                Der Ausschuss nimmt den 

                Bericht zur Kenntnis

 

 

Niederschrift 12/ 2008 – 2013 über die Sitzung des Ausschusses für Soziales am 03.11.2009 

 

Seite 9 

 

 

TOP 7 – Vorlagen  

7.1  Beschluss über die Fortsetzung des Programms „Soziale Stadt“ in  

  Lübeck Buntekuh

Der Bürgermeister beantragt, der Ausschuss für Soziales möge der Bürgerschaft empfehlen, wie 

folgt zu beschließen: 

Die Hansestadt Lübeck beteiligt sich weiterhin mit dem Projektgebiet Buntekuh (Plan siehe 

Anlage 1) am Städtebauförderungsprogramm "Soziale Stadt" und stellt den kommunalen 

Eigenanteil von 1/3 der beantragten Projektmittel zur Verfügung. Die 2. Fortschreibung des 

Integrierten Entwicklungskonzepts (IEK) Buntekuh (Anlage 2) ist Grundlage für alle Projekte 

und Maßnahmen im Gebiet

Der Vorsitzende teilt mit, dass Frau Schlonski aus dem FB 5 für Fragen zu dieser Vorlage zur 

Verfügung steht.

Eine Frage von Herrn Drozella, wann im Gebiet endlich etwas baulich umgesetzt würde, wird von 

Frau Schlonski dahingehend beantwortet, dass sich die Vorlage unter TOP 7.2 dieser 

Tagesordnung mit der Ausschreibung von Bauleistungen im Rahmen des Programms „Soziale 

Stadt“ Buntekuh befasst.

Die Frage von Frau Kaske, ob nur die im Antrag genannten 594.900,00 € beantragt werden 

können oder ob eine größere Mittelanforderung möglich wäre, wird von Frau Schlonski 

dahingehend beantwortet, dass es möglich gewesen wäre höhere Beträge zu beantragen, aber 

eine zeitnahe Ausgabe des Geldes belegt werden muss. Vorerst wurde die genannte Summe 

beantragt, um das Projekt aufrecht zu erhalten. Im nächsten Jahr sind Projekte aus den 

Konzepten Aufwachsen in Lübeck und Leben und Wohnen im Alter heraus geplant, die aber noch 

nicht konkretisiert sind. Weitere Mittel werden beantragt, wenn konkrete Projekte vorliegen. 

Eine weitere Frage von Frau Kaske zu den Antragslaufzeiten wird von Frau Schlonski beantwortet. 

Frau Kaske fragt nach, ob im laufenden Verfahren die Fördergebiete z. B. auf Moisling erweitert 

werden könnten.

Hierzu teilt Frau Schlonski mit, dass hierzu ein neuer Antrag für ein neues Programmgebiet 

gestellt werden müsste. Eine Erweiterung des laufenden Programmgebiets ist nicht möglich. 

Frau Menorca erklärt, dass der Eindruck der Zögerlichkeit erweckt wird, was die Antragssumme 

betrifft und mehr beantragt hätte werden können, da sich auf jeden Fall neue Projekte finden 

lassen.

Frau Schlonski teilt mit, dass dieser Eindruck nicht richtig ist und verweist auf ein neues Projekt 

„Wiesental“. Sie erläutert weiter, dass wenn nicht klar ist, welche Projekte es gibt bzw. wofür das 

Geld ausgegeben werden kann, Zinsen für die Stadt entstehen können. 

Herr Böhning erkundigt sich, wann andere Stadtteile in das Projekt aufgenommen werden. 

Frau Schlonski teilt hierzu mit, dass die Politik die Verwaltung mit der Prüfung beauftragen müsste. 

Herr Böhning bittet zu prüfen, wann die Möglichkeit besteht, dass andere Stadtteile gefördert 

werden.

Herr Senator Halbedel spricht hierzu und führt im Weiteren aus, dass sich die Politik überlegen 

kann, ein weiteres Projektgebiet zu nehmen, bittet aber zu bedenken, dass hierzu Geld nötig ist 

und 1/3 der Summe von der Hansestadt Lübeck aufgebracht werden muss. Weiter erklärt er, dass 

ein entsprechender Antrag in der Bürgerschaft gestellt werden kann.

 

 

Niederschrift 12/ 2008 – 2013 über die Sitzung des Ausschusses für Soziales am 03.11.2009 

 

Seite 10  

 

Herr Drozella verweist auf S. 34 der Vorlage und fragt, ob der Maßnahmenkatalog regelmäßig 

überarbeitet wird. Hierzu erklärt Frau Schlonski, dass dies einmal jährlich geschieht. 

Es sprechen Herr Drozella, Frau Schlonski, Frau Katzberg und Frau Menorca. 

Frau Kaske erklärt, dass der Bürgerschaft vorbehalten sein soll, wofür das Geld eingesetzt wird. 

Sie erwartet einen Bericht von der Verwaltung darüber, was in Buntekuh positiv gelaufen ist und ob 

es Handlungsbedarf für neue Projektgebiete gibt.

Eine Frage von Herrn Voht bzgl. eines neuen Fördergebietes beantwortet Frau Schlonski 

dahingehend, dass das Land erfreut wäre, wenn Gelder für einen zweiten Stadtteil beantragt 

würden. Sie erläutert, dass in Buntekuh bisher noch kein investives Projekt umgesetzt wurde und 

hier immer noch großer Bedarf besteht.

Hierzu spricht Frau Katzberg.

Eine Frage von Herrn Drozella bzgl. Stärken vor Ort wird von Herrn Stachowske beantwortet. 

 

  Empfehlung zu TOP 7.1 an die 

 

Bürgerschaft:  

                Einstimmige Annahme   

7.2  Ausschreibung von Bauleistungen von mehr als 175.000 EUR im 

  Rahmen des Programms Soziale Stadt Lübeck Buntekuh 

Der Bürgermeister beantragt, der Ausschuss für Soziales möge der Bürgerschaft empfehlen, wie 

folgt zu beschließen: 

Das Ausschreibungsverfahren für die Baumaßnahme Umgestaltung des nördlichen Grünzugs im 

Wohngebiet Buntekuh im Rahmen des Programms „Soziale Stadt“, bestehend aus den 

Bauabschnitten A) Umgestaltung nördlicher Grünzug und B) Eingangssituation Kamelbrücke mit 

einem Auftragswert von insgesamt 951.440 EURO, davon verteilt auf Abschnitt 

A) 398.977 EUR,

B) 552.463 EUR,

inkl. 19 % MWSt. wird durchgeführt.

Der Vorsitzende teilt mit, dass Frau Schlonski aus dem FB 5 für Fragen zu dieser Vorlage 

ebenfalls zur Verfügung steht.

Auf Anfrage von Herrn Böhning teilt Frau Schlonski mit, dass der Bauausschuss über 

diese Vorlage noch nicht entschieden hat. Die Vorlage zu TOP 7.1 dieser Tagesordnung hat der 

Bauausschuss zustimmend empfohlen.

Herr Voht teilt mit, dass er das Programm für eine gute Sache hält und diese Vorlage auf den Weg 

gebracht werden sollte.

 

  Empfehlung zu TOP 7.2 an die 

 

Bürgerschaft:  

                Einstimmige Annahme

 

 

Niederschrift 12/ 2008 – 2013 über die Sitzung des Ausschusses für Soziales am 03.11.2009 

 

Seite 11  

 

7.3  Entwurf des Produkthaushaltsplan 2010 mit Stellenplanänderungen 2010 

  für den Fachbereich Wirtschaft und Soziales – Sozialausschuss 

 

Der Bürgermeister beantragt, der Ausschuss für Soziales möge der Bürgerschaft empfehlen, wie 

folgt zu beschließen:  

 

Der Produkthaushaltsplan 2010 bestehend je Produkt aus dem Produktkontrakt, dem Ergebnisplan 

und dem Finanzplan incl. der investiven Auszahlungen wird empfohlen . 

 

Der Vorsitzende begrüßt zu dieser Vorlage noch einmal Herrn Rocksien und Frau Hoffmann aus 

dem Projekt Doppik.

Herr Senator Halbedel weist auf die Problematik hin, dass der vorliegende Entwurf vielleicht nicht 

von jedem verstanden werden konnte, aber hier die Vorgaben des Gesetzgebers befolgt wurden. 

Weiter führt er aus, dass die Problematik bereits im FiPa angesprochen wurde. Er sichert zu, dass 

in diesem Haushalt alles aus dem letzten Haushaltsjahr enthalten ist und keine Kürzungen bei 

Einrichtungen vorgenommen wurden. Weiterhin erklärt er, dass erst ab dem nächsten Jahr ein 

Vergleich möglich sein wird.

Der Vorsitzende erklärt, dass er versucht hat, sich in den Haushalt einzulesen, auch ohne 

vorherige Schulung und nie gedacht hätte, dass der alte kameralistische Haushalt so transparent 

war. Er erläutert weiter, dass es trotzdem schwierig bleiben wird, den Haushalt zu lesen, auch 

wenn im nächsten Jahr Vergleichszahlen vorliegen.

Herr Rocksien gibt hierzu Erläuterungen.

Frau Kaske erklärt, dass keine Gesamtsummen beschlossen werden können und beantragt, die 

Vorlage ohne Votum an die Bürgerschaft zu geben.

Herr Drozella verlässt die Sitzung um 17.15 Uhr

 

 

Herr Stier vertritt Herrn Drozella ab 17.15 Uhr  

Eine Frage von Frau Kaske bzgl. Kosten für ARGE-Mobiliar wird von Frau Borso beantwortet. 

Herr Voht erkundigt sich nach den Listen für die Bezuschussungen der Wohlfahrtseinrichtungen. 

Herr Senator Halbedel erklärt, dass diese Listen mehrfach eingesehen werden konnten. 

Frau Memler erläutert, dass der Haushalt kameralistisch geplant und dann in Doppik überführt 

wurde und somit eine dezidierte Darstellung nicht erfolgen konnte. Frau Memler schlägt vor, die 

Zuschussliste dem Protokoll beizufügen. 

 

 

Herr Böhning teilt dazu mit, dass das auch nichts nützen würde, wenn jetzt z. B. ein Antrag für eine 

Einrichtung gestellt wird und der doppelte Zuschussbetrag beantragt würde. 

Herr Senator Halbedel erläutert, dass hier und heute ein Antrag gestellt werden könnte und dass 

der Ältestenrat noch nicht beschlossen hat, den Haushalt im November zu beschließen. Er sagt 

weiterhin zu, die Liste der Niederschrift beizufügen. 

(Die Zuschussliste ist der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt). 

Der Vorsitzende plädiert dafür, die Vorlage zu vertagen.

 

 

Niederschrift 12/ 2008 – 2013 über die Sitzung des Ausschusses für Soziales am 03.11.2009 

 

Seite 12  

 

Die Vorsitzende verpflichtet Herrn Stier als bürgerliches Mitglied des Ausschusses   

gem. § 46 (6) Gemeindeordnung Schleswig-Holstein per Handschlag und führt ihn in sein Amt ein.  

Es erfolgt ein Meinungsaustausch darüber, wie mit der Vorlage verfahren werden soll, an der sich 

der Vorsitzende, Herr Böhning, Herr Voht, Herr Senator Halbedel und Frau Kaske beteiligen.  

                Antrag  zu TOP 7.3:

 

  

                Weitergabe an die  

                Bürgerschaft ohne Votum mit der 

                Maßgabe, dass die Vorlage  

                erneut auf die Tagesordnung der  

                Dezember-Sitzung des  

                Ausschusses für Soziales genommen 

                wird, wenn die Bürgerschaft die  

                Vorlage in ihrer November-Sitzung 

                2009 nicht beschlossen hat  

                Einstimmige Annahme bei einer  

                Stimmenthaltung

 

 

Niederschrift 12/ 2008 – 2013 über die Sitzung des Ausschusses für Soziales am 03.11.2009 

 

Seite 13  

 

 

7.4  Feststellung des Rechnungsergebnisses der SeniorInneneinrichtungen 

  der Hansestadt Lübeck für das Jahr 2008

 

 

Der Bürgermeister beantragt, der Ausschuss für Soziales möge der Bürgerschaft empfehlen, wie 

folgt zu beschließen:  

           

             

1.   Der Jahresabschluss der SeniorInneneinrichtungen der Hansestadt Lübeck 

  für das Geschäftsjahr 2008 wird mit einer Bilanzsumme von   

  € 6.535.505,53 und einem Jahresfehlbetrag von € 365.531,58   

  festgestellt.           

2.   Der Jahresfehlbetrag wird durch Entnahmen aus Rücklagen gem. § 58 AO 

  kompensiert.           

             

Herr Schröder begründet den Fehlbetrag mit einem Überangebot an Pflegplätzen und der 

Tarifsteigerung.

Frau Katzberg bittet um nähere Erläuterungen zum Jahresfehlbetrag.   

Frau Roggensack erklärt, dass in Lübeck ein Überangebot von über 400 Pflegeplätzen besteht. 

Die Personalkosten der städtischen Altenpflegeheime können bei der gegebenen Auslastung nicht 

aufgefangen werden. Sie erläutert weiter, dass 70 % der Kosten Personalkosten sind, bei privaten 

Heimen sind es ca. 50 %.

Eine Frage von Herrn Köpsell zur Auslastung in der Elswigstraße wird von Herrn Schröder 

beantwortet.

Frau Kaske teilt mit, dass die gute Pflegequalität in den städtischen Heimen anscheinend nicht 

ausreicht, um diese genügend auszulasten. Sie schlägt vor, dass der Ausschuss eine Sitzung im 

Behnckenhof durchführt, um sich die Einrichtung anzusehen und vielleicht festzustellen, was 

besser gemacht werden könnte. Weiterhin möchte sie wissen, ob es ein Alleinstellungsmerkmal 

geben könnte.

Herr Senator Halbedel erläutert hierzu, dass sich schon lange Gedanken über die Problematik 

gemacht wird und sogar Arbeitsgruppen eingesetzt wurden. Eine wichtige Maßnahme war die 

Umstellung von Doppel- auf Einzelzimmer. Auch in das betreute Wohnen wurde investiert. 

Herr Senator Halbedel erklärt, dass sich die Zertifizierung der städtischen Heime zukünftig in den 

zu veröffentlichenden Berichten finden und positiv auswirken wird. 

Frau Roggensack erläutert, dass zurzeit Tarifgespräche zwischen dem KAV und Verdi geführt 

werden bzgl. einer Anwendungsvereinbarung, die der Tarifvertrag soziale Dienste vorsieht.  Sie 

erläutert ebenfalls, dass viele Sanierungen vorgenommen wurden und die Nachfrage nach 

Einzelzimmern hoch ist.

Frau Menorca fragt, ob sich bezüglich des Alleinstellungsmerkmals Gedanken über 

Spezialisierung gemacht wurden.

Frau Roggensack erklärt, dass sich der Behnckenhof bereits im gerontopsychiatrischen Bereich 

spezialisiert hat. Bei weiteren strukturellen Veränderungen haben die Pflegekassen mit der 

Kündigung des Versorgungsvertrages des Einheitsbetriebes gedroht. 

Die Frage von Frau Katzberg, warum der gerontopsychiatrische Bereich so schlecht ausgelastet 

ist, wird von Frau Roggensack beantwortet. Sie teilt u. a.  mit, dass der geschlossene Bereich so 

viele Auflagen zu erfüllen hatte, dass dieser zugemacht werden musste. Jetzt gibt es nur noch 

einen offenen Bereich mit 44 Plätzen. Frau Roggensack erläutert weiter, dass sich parallel 4 

weitere Einrichtungen in diesem Bereich spezialisiert haben und ein weiteres Manko die

 

 

Niederschrift 12/ 2008 – 2013 über die Sitzung des Ausschusses für Soziales am 03.11.2009 

 

Seite 14  

 

Busanbindung an den Behnckenhof ist. Sie erklärt weiter, dass die Auslastung mittlerweile auf 

über 75 % gestiegen ist. 

Herr Hoffmann führt aus, dass es wichtig ist, gute Pflege zu stärken, nach außen zu transportieren 

und so auch Kunden geworben werden können. Den Menschen muss es in den Heimen gut 

gehen. Er erklärt, dass darüber Einigkeit bestehen muss, dass Gesundheit keine Ware ist und zu 

einer guten Pflege auch gute MitarbeiterInnen gehören und er mit Sorge verfolgt, dass der Tarif 

ggf.  gesenkt werden soll. Er hofft, dass dann die MitarbeiterInnen noch motiviert sind, gute Pflege 

zu leisten.

 

  Empfehlung zu TOP 7.4 an die 

 

Bürgerschaft:  

                Einstimmige Annahme   

 

 

         

 

 

7.5  Wirtschaftsplan 2010 der städtischen SeniorInneneinrichtungen 

 

Der Bürgermeister beantragt, der Ausschuss für Soziales möge der Bürgerschaft empfehlen, wie 

folgt zu beschließen:  

 

Für den Wirtschaftsplan 2010 der städtischen SeniorInneneinrichtungen 

werden festgesetzt:                    2010   

1.   im Erfolgsplan                     €

  die Erträge                     22.233.100

  die Aufwendungen                   22.653.300

  der Jahresgewinn                         0

  der Jahresverlust                                 420.200

2.   im Vermögensplan

  die Einzahlungen                           125.000

  die Auszahlungen                       125.000

3.   der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

       und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                0 

4.    der Gesamtbetrag der

   Verpflichtungsermächtigung auf                    0

5.   der Höchstbetrag der Kassenkredite auf             2.700.000 

6.    die Stellenübersicht 2010 (Anlage 8), mit den Änderungen in Anlage 9, 

   aus der die betriebsnotwendigen Veränderungen hervorgehen. 

Der Festsetzung des Wirtschaftsplans 2010 der städtischen SeniorInneneinrichtungen im 

Fachbereich 2 Wirtschaft und Soziales für das Geschäftsjahr 2010 wird gemäß Anlagen 1-11 

im Rahmen der Haushaltssatzung 2010 zugestimmt.

 

 

 

Der Vorsitzende erklärt, dass die Vorlage sehr lesbar ist. 

Frau Katzberg teilt mit, dass sie es schade findet, dass für 2010 schon Verluste eingestellt sind 

Hierzu sprechen der Vorsitzende, Herr Senator Halbedel und Herr Voht.

 

 

Niederschrift 12/ 2008 – 2013 über die Sitzung des Ausschusses für Soziales am 03.11.2009 

 

Seite 15  

 

Herr Senator Halbedel erläutert hierzu, dass sogar schon über Schließung nachgedacht wurde.  

Da die Mietverträge der Einrichtungen jedoch lange Laufzeiten haben, würde diese Maßnahme 

neue Finanzlöcher reißen.

Frau Kaske erläutert, dass die Schließung eines Heimes eine schlechte Lösung ist und es 

möglich sein müsste, dass sich auch städtische Einrichtungen rechnen, wenn dies bei privaten 

neuen Einrichtungen der Fall ist. Sie erklärt hierzu noch einmal, dass man sich Gedanken über 

den Behnckenhof machen muss und hier eine Sitzung des Ausschusses stattfinden sollte. 

Herr Senator Halbedel weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass kein anderes Heim in 

Lübeck seinen MitarbeiterInnen den Tarif der städtischen Heime zahlt. 

Herr Böhning weist darauf hin, dass auch die Heime der Diakonie nach Tarif bezahlen. 

Herr Senator Halbedel teilt hierzu mit, dass man die Tarife nicht miteinander vergleichen kann. 

 

 

  Empfehlung zu TOP 7.5 an die 

Bürgerschaft:  

                Einstimmige Annahme   

 

 

  TOP 8 - Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft  

 

 

8.1  Aufruf für ein Sanktionsmoratorium

 

(Überweisungsauftrag aus der Bürgerschaft vom 24.09.2009 –  

            TOP 4.19, Drs.-Nr. 987 – Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) 

 

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unterstützt den nachfolgenden „Aufruf für ein 

Sanktionsmoratorium“. 

 

Der Bürgermeister wird aufgefordert, das Moratorium für die Hansestadt Lübeck zu unterzeichnen. 

 

Aufruf für ein Sanktionsmoratorium! 

Jeden Monat wird in diesem Land zigtausenden Erwerbslosen mit Sanktionen das 

 

Existenzminimum gekürzt oder sogar gestrichen, weil sie Forderungen der JobCenter nicht erfüllt 

haben oder weil ihnen dies unterstellt wird. Im Jahr 2008 wurden über 780.000 derartige 

Sanktionen verhängt. Ist schon der rigide Hartz-IV-Sanktionsparagraf mehr als problematisch, so 

führt die katastrophale Personalsituation in den JobCentern zu einer Praxis, die für die Betroffenen 

unzumutbar ist. Von den 2008 eingelegten Widersprüchen gegen Sanktionen waren 41 % ganz 

oder teilweise erfolgreich, von den eingereichten Klagen 65 %. Die Auswirkungen von Sanktionen 

werden dadurch verschärft, dass Widersprüche keine aufschiebende Wirkung haben, d.h. die 

Menschen müssen, auch wenn sie letztlich nach gerichtlicher Kontrolle Recht bekommen, unter 

den Sanktionen leiden. Das Existenzminimum darf nicht angetastet werden! 

Um es klarzustellen: Es geht hier nicht um Leistungsmissbrauch, sondern um Menschen, die auf 

die niedrigen Hartz-IV-Leistungen angewiesen sind und denen man irgendein Fehlverhalten 

vorwirft. In den wenigsten Fällen ist dies die Ablehnung einer als zumutbar geltenden Arbeit. Die 

meisten Sanktionen werden verhängt wegen Konflikten um Meldetermine, um die Anzahl von 

Bewerbungen, um Ein-Euro-‚Jobs’ und andere Maßnahmen wie z.B. Bewerbungstrainings und 

Praktika. Sanktioniert werden auch nachvollziehbare Handlungen, die bei korrekter 

Rechtsanwendung nicht sanktioniert werden dürften, z.B. der Abbruch einer unsinnigen 

Maßnahme oder die Ablehnung einer sittenwidrigen Arbeit. Unter 25jährige werden besonders hart 

und unverhältnismäßig bestraft. Ihnen muss schon beim ersten Pflichtverstoß – von

 

 

Niederschrift 12/ 2008 – 2013 über die Sitzung des Ausschusses für Soziales am 03.11.2009 

 

Seite 16  

 

Meldeversäumnissen abgesehen – der gesamte Regelsatz für drei Monate gestrichen werden. 

Arbeitslose sind nicht an der Arbeitslosigkeit schuld!  

Es fehlen Existenz sichernde Arbeitsplätze. Dieses Grundproblem, das durch die Wirtschaftskrise 

verschärft wird, kann mit Sanktionen nicht gelöst werden. Mit dem Sanktionsregime wird jedoch so 

getan, als hätten die Erwerbslosen ihre Lage verursacht und müssten zur Arbeit getrieben werden.  

Dabei zwingt das Sanktionsregime nicht nur Alg-II-Beziehende, Arbeit um jeden Preis und zu 

jedem Preis anzunehmen, es wirkt auch als Drohkulisse für die Noch-Erwerbstätigen und ihre 

Interessenvertretungen. Sanktionen als Mittel, um Sparvorgaben zu erfüllen? 

Die Sanktionen werden auch vor dem Hintergrund von Sparvorgaben verhängt, welche das 

Bundesministerium für Arbeit und Soziales über die Bundesagentur für Arbeit den JobCentern 

auferlegt. Für das Abschwungjahr 2009 wurde das „ehrgeizige“ Ziel gesetzt, die Existenz 

sichernden Leistungen um 3 % zu senken und die Vermittlungsquote in den erwartbar enger 

werdenden Arbeitsmarkt zu erhöhen. Vielfach sehen Mitarbeiter nur durch verstärkte Sanktionen 

die Möglichkeit, diese Zielvorgaben zu erreichen. Die Vermittlungsquote kann ohnehin nur durch 

den Zwang, ausbeuterische Beschäftigungsverhältnisse anzunehmen, erreicht werden. Der Druck, 

bei der Bundestagswahl gute Zahlen zu präsentieren, kann diese Entwicklung kurzfristig noch 

verschärfen.

Ein Moratorium ist nötig!

In der Frage, ob die Hartz-IV-Sanktionen grundsätzlich gegen Grundrechte verstoßen, haben wir, 

die Erstunterzeichner, unterschiedliche Auffassungen.  

Wir sind uns aber darin einig, dass angesichts der gegenwärtigen Zustände in den JobCentern der 

Vollzug von Sanktionen sofort gestoppt werden muss. Es ist dringend notwendig, die Missstände 

in den JobCentern, die bislang in ihrem Ausmaß zu wenig bekannt sind, offen zu legen, für deren 

Beseitigung zu sorgen und den gegenwärtigen Sanktionsparagrafen grundlegend zu überdenken. 

Während dessen dürfen Erwerbslose nicht den derzeit verbreiteten Sanktionspraktiken ausgesetzt 

werden. Ein sofortiges Moratorium, ein Aussetzen des Sanktionsparagrafen, ist deshalb 

notwendig.

 

 

  Der Vorsitzende teilt mit, dass der Auftrag mit der Maßgabe überwiesen wurde, abschließend im 

Ausschuss für Soziales und im ARGE-Beirat beraten zu werden. 

Herr Klinkel begründet seinen Antrag. Herr Voht spricht sich gegen den Antrag aus. 

Der Vorsitzende erläutert, dass er das Sanktionsmoratorium unterstützt und eine Überprüfung des 

Gesetzes erfolgen sollte. Die jetzt geltenden Sanktionen entsprechen nicht der 

Verhältnismäßigkeit.

Herr Böhning erklärt, dass es sich um einen bundesweiten Aufruf handelt und dieser durch die 

Menschen Unterstützung findet, die in ihrer Arbeit mit den Betroffenen der Sanktionsmaßnahmen 

konfrontiert sind.

Herr Klinkel erläutert, dass es in der „alten“ Sozialhilfe auch Sanktionsmaßnahmen gab, diese aber 

durch Verhaltensmaßnahmen der Betroffenen geändert werden konnten, was jetzt nicht möglich 

ist, da die Sanktionen generell über 3 Monate laufen. Er plädiert dafür, dass das Gesetz im 

nächsten Jahr auf den Prüfstand gehört.

Herr Hoffmann unterstützt die Aussagen von Herrn Klinkel. 

Herr Senator Halbedel erläutert, dass dieses Sanktionsmoratorium als Appell durchaus zu 

unterstützen ist. Er erklärt weiter, dass er davon ausgeht, dass das Gesetz durch den neuen 

Koalitionsvertrag zukünftig noch verschärft werden könnte, vielleicht nicht hinsichtlich der 

Sanktionen. 

 

                  Beschluss über den Aufruf zu einem 

                Sanktionsmoratorium    

                Mehrheitliche Annahme bei  

                  12 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 

                1 Stimmenthaltung

 

 

Niederschrift 12/ 2008 – 2013 über die Sitzung des Ausschusses für Soziales am 03.11.2009 

 

Seite 17  

 

 

  TOP 9 - Mitteilungen aus dem Fachbereich 2  

 

9.1  Aufstellung nicht erledigter Tagesordnungspunkte  

Der Vorsitzende erläutert, dass sich unter der laufenden Nr. 5 auf der Liste der Auftrag zur 

Berichterstellung „Tilgung der Darlehen für Mietkautionen“ aus dem Ausschuss vom 02.06.2009 

befindet. In der Septembersitzung des Ausschusses wurde ein Überweisungsauftrag aus der 

Bürgerschaft zum selben Thema unter TOP 8.1 in der letzten Sitzung beraten und abgelehnt. In 

der letzten Sitzung wurde durch den Ausschuss gebeten zu prüfen, wie in diesem Fall mit den 

Anträgen zu verfahren ist. Er verliest hierzu folgende Stellungnahme des Bereiches Recht: 

 

In der Sitzung des Ausschusses für Soziales vom 02.06.2009 sind unter TOP 11.2 im Zuge der 

punktweisen Abstimmung Ziff. 1. und 3. des Antrages des Ausschussmitglieds Herrn Klinkel 

mehrheitlich bzw. einstimmig beschlossen worden. Diese Beschlusslage gilt unverändert.  

Aus der Tatsache, dass in der Sitzung vom 01.09.2009 unter TOP 8.1 der Überweisungsauftrag 

aus der Bürgerschaft in der Drs. 879 abgelehnt wurde, ergibt sich keine neue positive 

Beschlusslage. Insbesondere kann aus dem Umstand, dass ein Antrag abgelehnt wird nicht 

geschlussfolgert werden, dass bestehende gleichgerichtete Beschlüsse damit aufgehoben worden 

sein sollten. Hierzu bedürfte es vielmehr eines ausdrücklichen Aufhebungsbeschlusses. 

Herr Voht beantragt, für den Antrag „Tilgung der Darlehen für Mietkautionen“, den der Ausschuss 

in der Sitzung vom 02.06.2009 beschlossen hat, einen Aufhebungsbeschluss herbeizuführen. 

Frau Kaske erklärt, dass sie nicht abstimmen kann, ohne sich vorher noch einmal mit der 

Thematik zu befassen. Sie erklärt, dass der Gegenstand erneut auf die Tagesordnung genommen 

werden müsste.

Herr Klinkel unterstützt die Aussage von Frau Kaske. 

Der Vorsitzende schlägt vor, die Thematik in der nächsten Sitzung erneut auf die Tagesordnung 

zu nehmen.

                                                                 

                  Der Ausschuss ist einverstanden 

 

  

9.2  Neue Grippe/Schweinegrippe

Herr Dr. Hamschmidt erläutert hierzu, dass er eine Impfung für notwendig hält und dass die Gefahr 

der Nebenwirkungen der Impfung nicht größer ist als bei einer anderen Grippeimpfung. 

Er teilt mit, dass auf der Homepage des Gesundheitsamtes eine Liste mit Ärzten geführt wird, die 

sich an der Impfaktion beteiligen.

Herr Böhning möchte wissen, ob es auch eine Liste darüber gibt, welche Ärzte die Impfung 

ablehnen. Dies wird von Herrn Dr. Hamschmidt verneint. 

Herr Böhning erklärt, dass es normalerweise Jahre dauert, bis ein Arzneimittel freigegeben wird 

und möchte wissen, ob bei den Impfstoffen gegen die Schweinegrippe die gleichen Maßstäbe 

angelegt wurden.

Herr Dr. Hamschmidt führt aus, dass der Basisimpfstoff lange geprüft wurde und es Adjuvanzen 

auch vorher schon gegeben hat. Er teilt mit, dass vor Zulassung 5.000 Personen mit dem Impfstoff 

getestet wurden, allerdings keine schwangeren Frauen. 

.

 

                  Der Ausschuss nimmt Kenntnis

 

 

Niederschrift 12/ 2008 – 2013 über die Sitzung des Ausschusses für Soziales am 03.11.2009 

 

Seite 18  

 

 

9.3   Stand ARGE

Herr Senator Halbedel informiert darüber, dass Klarheit besteht, dass es am 01. Januar 2011 das 

Prinzip „Alles aus einer Hand“ nicht mehr geben wird. Die Kommunen werden zuständig sein für 

die Kosten der Unterkunft und der Bund für die Arbeitsvermittlung etc. Es wird voraussichtlich 

wieder zwei Akten pro Kunde geben und es müssten zwei Anträge gestellt werden, was eine 

deutliche Verschlechterung für die Hartz IV-EmpfängerInnen bedeuten würde. 

  

Weiterhin arbeiten zurzeit über hundert MitarbeiterInnen der Hansestadt Lübeck in der Arge, die 

im Falle einer Neustrukturierung zur Hansestadt Lübeck zurückkommen würden. Hiervon würden  

allerdings lediglich rd. 50 für den Bereich „Kosten der Unterkunft“ benötigt werden. Herr Senator 

Halbedel sieht eine Möglichkeit darin, dass der Bund das übrige Personal leasen könnte, allerdings 

müssten die MitarbeiterInnen diesem Modell zustimmen.  

Herr Senator Halbedel teilt mit, dass die Optionskommunen unbegrenzt erhalten bleiben. Er führt 

weiter aus, dass er große Probleme, auch hinsichtlich der Finanzierung, auf die Hansestadt 

Lübeck zukommen sieht und teilt mit, dass er im Januar über den dann aktuellen Sachstand  

berichten wird.

Herr Böhning dankt für die klaren Worte und bittet Herrn Senator Halbedel sich beim Städtetag 

dafür einzusetzen, dass es bei der Zusammenlegung bleibt. 

Herr Klinkel schließt sich den Aussagen von Herrn Böhning an. 

Herr Senator Halbedel weist auf die Entscheidung des Verfassungsgerichtes hin und sieht wenig 

Spielraum. Er geht davon aus, dass der Koalitionsvertrag umgesetzt wird. 

                  Der Ausschuss nimmt Kenntnis 

 

 

 

9.4  Behindertenbeauftragter

Herr Senator Halbedel teilt mit, dass die Bürgerschaft einen Behindertenrat beschlossen hat. 

Dieser Rat soll Institution sein für alle Behindertenverbände. Herr Senator Halbedel geht davon 

aus, dass der Rat im Fachbereich 2 angesiedelt wird und teilt mit, dass er über das weitere 

Verfahren berichten wird.

                Der Ausschuss nimmt Kenntnis  

9.5  Stabsstelle Integration

Herr Senator Halbedel erläutert, dass die Stabsstelle Integration mit Frau Seeberger und Frau 

Nimz stellenmäßig besetzt wird und dass die Stabsstelle am 05.11.2009 ihre Arbeit aufnehmen 

kann, nachdem die MitarbeiterInnen ihre neuen Räumlichkeiten bezogen haben. 

                Der Ausschuss nimmt Kenntnis

 

 

Niederschrift 12/ 2008 – 2013 über die Sitzung des Ausschusses für Soziales am 03.11.2009 

 

Seite 19  

 

9.6  Koordinierungsstelle Ehrenamt  

  

Herr Luig teilt mit, dass hierzu bereits Gespräche stattgefunden haben und der Bericht jetzt 

zusammengestellt werden kann und dem Ausschuss im Januar bzw. in der Februar-Sitzung 

vorliegen wird.

          

                Der Ausschuss nimmt Kenntnis 

 

 

TOP 10 – Anfragen  

 

10.1  Wohngeldzahlungen

  

Der Vorsitzende teilt mit, dass die schriftliche Anfrage von Herrn Klinkel vom 01.09.2009 von Herrn 

Schultz aus dem Bereich Soziale Sicherung beantwortet wird. 

Zur Frage, warum Wohngeldzahlungen nicht gleich nach dem Zeitpunkt der 

Wohngeldbewilligungen ausgezahlt werden erläutert Herr Schultz, dass es sich beim Wohngeld 

nicht um städtische, sondern Bundesmittel handelt, die einmal monatlich bei der Investitionsbank 

zu vorgegebenen Terminen abgefordert werden. Die Wohngeldabteilung verfügt über kein eigenes 

Budget.

Zur Frage, wie Wohngeldbescheide von der Wohngeldbehörde auf ihre Richtigkeit überprüft 

werden, erklärt Herr Schultz, dass das Wohngeldgesetz grundsätzlich Stichprobenprüfungen 

vorgibt, die aufgrund der Wohngeldnovelle 2009 und den damit verbundenen personellen 

Problemen nicht mehr durchgeführt werden können. Lediglich die Eingaben der neuen KollegInnen 

werden durch die Teamleitung bis zur Freigabe geprüft. Dann erst werden die Fälle EDV-technisch 

freigegeben. Geprüft werden durch die Teamleitung auch alle Fälle, die inhaltsbedingt vorgelegt 

werden, wie z. B. Widersprüche und Beschwerden.

Herr Klinkel dankt für die Antwort.

 

 

              Der Ausschuss nimmt Kenntnis 

 

 

10.2  (Weiter-)bewilligungsverfahren in der Grundsicherung 

Der Vorsitzende teilt mit, dass seine schriftliche Anfrage vom 19.10.2009 durch Herrn Schultz aus 

dem Bereich Soziale Sicherung beantwortet wird.

Herr Schultz teilt mit, dass die Leistung in der Regel für zwölf Kalendermonate bewilligt und nach 

Ablauf des Bewilligungszeitraumes vom Bereich Soziale Sicherung geprüft wird, ob die 

Voraussetzungen weiterhin gegeben sind. Bereits mit der Bescheiderteilung wird der 

Leistungsberechtigte über dieses Verfahren informiert, ein Folgeantrag ist daher entbehrlich. Diese 

bürgerfreundliche Praxis wird seit dem Inkrafttreten des SGB XII (2005) angewandt. 

              Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

Niederschrift 12/ 2008 – 2013 über die Sitzung des Ausschusses für Soziales am 03.11.2009 

 

Seite 20  

 

 

10.3  Stand der Aushandlung von Budgetverträgen zwischen den Freien        

  Trägern  und dem Fachbereich 2 der Verwaltung der Hansestadt Lübeck    

  für den Zeitraum ab 2011  

Der Vorsitzende teilt mit, dass seine schriftliche Anfrage vom 19.10.2009 heute von Herrn Senator 

Halbedel beantwortet wird.

Herr Senator Halbedel führt aus, dass noch nicht klar ist, wann der Haushalt beschlossen wird. 

Am 02.11.2009 wurden bereits Gespräche mit Trägern geführt. Für den Fachbereich 2 ist 

folgendes Verfahren geplant:

Im Januar sollen die Verhandlungsgespräche aufgenommen werden. Bis dahin muss sich die 

Verwaltung eine Meinung gebildet und der Bürgermeister eine Aussage getroffen haben, wie 

verhandelt werden soll. Zielsetzung ist ein Beschluss im März 2010. Herr Senator Halbedel 

erläutert, dass die Träger einen Vorlauf brauchen und spätestens im Frühjahr/Sommer 

Informationen benötigen, um ggf. bei Kürzungen entsprechend reagieren zu können.  

Herr Senator Halbedel will darum kämpfen, dass es keine Kürzungen gibt und sieht in Einzelfällen 

vielleicht die Möglichkeit einer Erhöhung. Er erklärt weiter, dass auch der Unterausschuss Soziales 

keine Einsparmöglichkeit in diesem Bereich gesehen hat und sich hieran gehalten werden sollte. 

                Der Ausschuss nimmt Kenntnis  

 

 

  Anfrage bezüglich der Verfahrensweise bei Ansiedlung neuer Alten- und 

  Pflegeeinrichtungen

  

Der Vorsitzende teilt mit, dass eine schriftliche Anfrage von Frau Katzberg vor Sitzungsbeginn 

umverteilt wurde und heute von Herrn Luig aus dem Bereich Soziale Sicherung beantwortet 

werden kann.

Die Anfrage lautet wie folgt:

Im „Gesamtkonzept Leben und Wohnen im Alter“ wurden Schwerpunkte formuliert, in welcher 

Weise Seniorinnen und Senioren in der Hansestadt Lübeck begleitet und welche Angebote ihnen 

gemacht werden sollen.

Ich bitte in diesem Zusammenhang um die Beantwortung der nachstehenden Fragen: 

1.   Inwieweit erhält der Sozialausschuss Kenntnis über die (geplante) Neuansiedelung von 

  Einrichtungen der Altenpflege in der Hansestadt Lübeck sowie von deren Art und Umfang? 

2.   In welcher Form wird sichergestellt, dass die im „Gesamtkonzept Leben und Wohnen im 

  Alter“ formulierten Zielsetzungen und Schwerpunkte, zum Beispiel die Art der 

  Betreuungsangebote, bei der Neuansiedelung von APH berücksichtigt werden? 

Zum 1. Punkt der Anfrage erläutert Herr Luig, dass es hierzu kein regelmäßiges Verfahren gibt. 

Herr Senator Halbedel erklärt dazu, dass dies auch nur für öffentlich geförderte Einrichtungen 

möglich wäre. Es würde keine Kenntnis darüber erlangt, wenn private Heime eröffnet bzw. geplant 

werden.

Die Frage von Frau Kaske, ob die Verwaltung erfährt, wenn es neue private Betreiber gibt, wird 

von Herrn Senator Halbedel verneint.

 

 

Niederschrift 12/ 2008 – 2013 über die Sitzung des Ausschusses für Soziales am 03.11.2009 

 

Seite 21  

 

Herr Böhning vermutet, dass die Heimaufsicht informiert sein müsste. 

Herr Senator Halbedel äußert, dass der Fachbereich 3 bzw. ggf. auch der Fachbereich 5 informiert 

sein müsste. Er sagt zu, dies bis zur nächsten Sitzung zu klären 

Frau Katzberg erklärt, dass es für sie unverständlich ist, dass Heime einfach öffnen können, bei 

Eröffnungen von Läden z. B. der Bauausschuss entscheiden muss. 

Herr Senator Halbedel sagt noch einmal Klärung zu, welche Bereiche der Stadt über eine 

Eröffnung informiert sind.

Herr Schlichting erläutert, dass der zweite Teil der Anfrage in diesem Zusammenhang dann in der 

nächsten Sitzung beantwortet werden sollte.

Der Vorsitzende schlägt vor, die Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu nehmen. 

                Der Ausschuss ist einverstanden 

Frau Kaske schlägt Frau Katzberg vor, Punkt 2. der Anfrage so zu erweitern, dass auch die 

Fragestellung erfolgt, inwieweit die städtischen Altenpflegeheime die im „Gesamtkonzept Leben 

und Wohnen im Alter“ formulierten Zielsetzungen berücksichtigen. 

Frau Katzberg ist mit der Erweiterung der Anfrage einverstanden. 

Der zweite Teil der Anfrage lautet nunmehr:

In welcher Form wird sichergestellt, dass die im „Gesamtkonzept Leben und Wohnen im Alter“ 

formulierten Zielsetzungen und Schwerpunkte, zum Beispiel die Art der Betreuungsangebote, bei 

der Neuansiedlung von APH und bei den städtischen APH berücksichtigt werden? 

Eine Nachfrage von Herrn Voht bezüglich eines Pflegeentwicklungskonzeptes wird von Herrn 

Böhning beantwortet.

 

 

TOP 11 – Anträge der Ausschussmitglieder  

Es liegt nichts vor.

 

 

Niederschrift 12/ 2008 – 2013 über die Sitzung des Ausschusses für Soziales am 03.11.2009 

 

Seite 22  

 

TOP 12 – Verschiedenes  

          

12.1      Sitzungstermine des Ausschusses für Soziales 2010 

 

Der Vorsitzende teilt mit, dass die Mitglieder des Ausschusses mit den Sitzungsunterlagen für die 

heutige Sitzung die Terminvorschläge für 2010 erhalten haben und bittet um Zustimmung, wenn es 

keine Einwendungen gibt.

Es erfolgt ein kurzer Meinungsaustausch zwischen Frau Kaske, dem Vorsitzenden, Herrn Böhning 

und Herrn Voht, in dem man sich darauf verständigt, dass kurzfristig ein Januar-Termin im 

Dezember beschlossen werden könnte, falls die Haushaltsplanungen eine Sitzung im Januar nötig 

werden lassen. Weiterhin wird sich darauf verständigt, dass Ausschusstermine im laufenden Jahr 

kurzfristig abgesagt werden können, falls keine Themen für die Tagesordnung angemeldet 

werden. 

(Die Liste mit den Terminen des Ausschusses für Soziales für 2010 sind der Niederschrift als 

Anlage 2 beigefügt).

                Der Ausschuss ist mit der   

                vorgelegten Terminplanung  

                einverstanden

 

 

           

Ende der Sitzung: 18:45 Uhr        

 

 

          

      

Jens Uwe Schulz

   (Vorsitzender) 

  Christiane Nimz

(Protokollführerin)