Auszug - Importierte Niederschrift
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Beschluss |
Niederschrift
Nr. 32 / 2003 - 2008
über die Sitzung des Ausschusses für Soziales
am Dienstag, 12.12.2006,
im Altenpflegeheim Schönböckener Straße,
Schönböckener Straße 55
Beginn der Sitzung: 16:02 Uhr
Anwesend: Stimmberechtigte Ausschussmitglieder
Herr Böhning - Vorsitzender -
Frau Gieseler
Frau Horn
Herr Kaminski
Frau Kaske
Frau Keusch - Vertreterin -
Herr Klinkel
Frau Lübeck
Frau Menorca
Frau Römer - Vertreterin -
Frau Scheel
Frau Siebdrat
Herr Stabe
Frau Wargenau
Herr Zerrath
Nicht stimmberechtigtes Ausschussmitglied
Herr Drozella
Es fehlen: Frau Schneider
Herr L. Koch
Ferner sind anwesend:
Vom Fachbereich 2
Herr Senator Halbedel
Frau Brinkmann
Herr Dr. Hamschmidt
Frau Lange
Herr Lippe
Frau Memler
Herr Mensing
Frau Roggensack
Frau Scharrenberg
Herr Schlichting
Herr Schmüser
Herr Schröder
Herr Schultz
Herr Wulf
Frau Nimz - Protokollführerin
Vom Personalrat FB 2
Herr Dethlefs
Von der Bürgerschaft
Frau v. Holt
Vom SeniorInnenbeirat
Herr Jugert
Herr Dörnbrack
Von der ARGE
Herr Dusch
Frau Seger
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Der Vorsitzende eröffnet die 32. Sitzung des Ausschusses für Soziales und bedankt sich bei dem
Bereich SeniorInneneinrichtungen, insbesondere bei Frau Roggensack, der es dem Ausschuss
ermöglicht hat, diese Sitzung in den Räumen des Alten- und Pflegeheimes Schönböckener Straße
abzuhalten und bei allen MitarbeiterInnen, die zum Gelingen dieser Veranstaltung beigetragen
haben.
Er begrüßt die Mitglieder des Ausschusses, VertreterInnen der Verwaltung sowie Frau
Brinkmann von der Trägerunabhängigen Pflegeberatungsstelle der Hansestadt Lübeck,
die zu Fragen zum unter TOP 6.2 vorliegenden Tätigkeitsbericht zur Verfügung steht.
Weiterhin setzt der Vorsitzende das Sitzungsende auf 17.30 Uhr fest, da im Anschluss an die
Sitzung das Ausschussjahr mit einem gemeinsamen Essen beendet werden soll.
I. Öffentlicher Teil
1. Verpflichtung der Ausschussmitglieder, die nicht der Bürgerschaft angehören
Der Vorsitzende teilt mit, dass alle anwesenden Ausschussmitglieder bereits verpflichtet worden
sind und weitere Verpflichtungen daher entfallen.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende stellt die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis .
3. Feststellung der Tagesordnung
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass für die Tagesordnung dieser Sitzung vorgeschlagen wurde,
dass eine gemeinsame Beratung der TOP 6.1 a und 12.1 angedacht ist.
Der Vorsitzende bittet den Ausschuss um Zustimmung.
Der Ausschuss ist einverstanden.
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Ferner ruft der Vorsitzende den Antrag von Herrn Klinkel zu TOP 11.1
Unzureichende berufliche Förderung und Behinderung der Arbeitsaufnahme für Arbeit
Suchende, rechts- und gesetzwidriges Verwaltungsverfahren und Verschwendung von
Steuergeldern durch die Lübecker ARGE auf, der wie folgt lautet:
1. Die Geschäftsführung der ARGE Lübeck wird aufgefordert dafür zu sorgen,
dass die Kosten für die Ausstellung oder Verlängerung von Bescheinigungen,
Zeugnissen, Nachweise oder Unterlagen, die für die Arbeitsaufnahme oder für die
Verbesserung der Vermittlung von Langzeitarbeitslosen notwendig sind, von der ARGE
übernommen werden. Der Nachweis einer versicherungspflichtigen Festeinstellung ist
für die Kostenübernahme nicht notwendig.
Dass MitarbeiterInnen der ARGE Widerspruchsverfahren ohne schriftliche Einwilligung
der WiderspruchsführerInnen nicht als erledigt ansehen dürfen und bei der Betreuung
Arbeit suchender Menschen Recht und Gesetz einhalten müssen.
Dass Eingliederungsmaßnahmen so durchgeführt werden, dass damit keine
Steuergelder verschwendet werden.
2. Über die Umsetzung ist dem Sozialausschuss zu berichten.
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass der Bereich Recht die folgenden rechtlichen Bedenken zu
dem Antrag geltend gemacht hat:
1. Der Ausschuss für Soziales hat hier kein Beschlussrecht, sondern kann nur eine
Empfehlung an die Bürgerschaft abgeben.
2. Für die Hansestadt Lübeck gegenüber der ARGE kann nur der Bürgermeister im Rahmen
der Trägerversammlung tätig werden.
3. Inhaltlich befasst sich der Antrag im weitesten Sinne mit der Aufgabe Vermittlung von
Arbeit und fällt damit in die Zuständigkeit der Bundesagentur für Arbeit. Die Aufgabe
gehört damit nicht
zu den kommunalen Selbstverwaltungsangelegenheiten.
Ein Beschluss wäre rechtswidrig, da er nicht umsetzbar ist.
Weiterhin teilt der Vorsitzende mit, dass zum gleichen Gegenstand durch die Bürgerschaft in ihrer
Sitzung am 30.11.2006 folgender Antrag der Fraktion BÜ 90/Die Grünen, TOP 4.19, Drs. Nr. 377,
an den Ausschuss für Soziales zur abschließenden Entscheidung überwiesen wurde:
Unzureichende berufliche Förderung und Behinderung der Arbeitsaufnahme für
Arbeitssuchende durch die Lübecker ARGE
Der Bürgermeister wird aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass die Geschäftsführung der ARGE
Lübeck umgehend folgendes umsetzt:
1. Die ARGE Lübeck übernimmt die Kosten für die Ausstellung oder Verlängerung von
Bescheinigungen, Zeugnissen, Nachweisen oder Unterlagen, die für die Arbeitsaufnahme
oder für die Verbesserung der Vermittlung Arbeit suchender Menschen notwendig sind. Der
Nachweis einer versicherungspflichtigen Festeinstellung ist die Kostenübernahme nicht
zwingende Voraussetzung.
2. Über die Umsetzung ist dem Sozialausschuss in der nächsten Sitzung am 12.12.06 zu
berichten, spätestens ist in der nächsten Bürgerschaftssitzung am 25. Januar 2007 ein
Bericht vorzulegen.
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Der Vorsitzende führt aus, dass dieser Überweisungsauftrag den Ausschussmitgliedern vor
Sitzungsbeginn umverteilt wurde. Da der Gegenstand bereits auf der Tagesordnung steht, ist die
Abstimmung im Rahmen der Dringlichkeit entbehrlich.
Weiter teilt der Vorsitzende mit, dass sich der Überweisungsauftrag inhaltlich ebenfalls mit den
Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit befasst. Deshalb hat auch zu diesem Antrag der Bereich
Recht rechtliche Bedenken angemeldet.
Ein Beschluss über diesen Antrag wäre ebenfalls rechtswidrig, da nicht umsetzbar.
Die Frage des Vorsitzenden, ob Herr Klinkel seinen Antrag zurückzieht, wird von diesem verneint.
Es erfolgt eine kurze Diskussion zwischen Herrn Klinkel und dem Vorsitzenden.
Frau Kaske bemerkt, dass Herr Dusch unter TOP 6.1 a eventuell auf das Thema eingehen könnte.
Der Vorsitzende bittet vor dem Hintergrund der Stellungnahme des Bereiches Recht um
Abstimmung.
Beschluss über den TOP 11.1:
Mehrheitliche Ablehnung bei 1 Ja-
Stimme und 14 Nein-Stimmen.
Der Vorsitzende bittet darum, über den Überweisungsauftrag abzustimmen.
Frau Lübeck teilt hierzu mit, dass eine Auseinandersetzung mit dem Thema stattfinden müsste.
Frau Kaske merkt an, dass das Thema unter TOP 6.1 a besprochen werden könnte.
Beschluss über den
Überweisungsauftrag:
Mehrheitliche Ablehnung bei 1 Ja-
Stimme und 14 Nein-Stimmen.
Frau Kaske bittet, die Vorlage unter TOP 7.2 Feststellung des Rechnungsergebnisses der
SeniorInneneinrichtungen der Hansestadt Lübeck für das Jahr 2005 vor TOP 7.1 zu
behandeln.
Der Ausschuss ist mit dem Vorschlag
einverstanden .
Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.
Der Vorsitzende stellt die Tagesordnung fest.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
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Die Tagesordnung lautet nunmehr wie folgt:
I. Öffentlicher Teil Beratungsergebnis
Kenntnis Empfehlung Beschluss Vertagung
1. Verpflichtung der Ausschussmitglieder, die nicht
der Bürgerschaft angehören
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit x
3. Feststellung der Tagesordnung x
4. Feststellung der Niederschrift Nr. 31 über die
Sitzung des Ausschusses für Soziales am
x
5. Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden x
6. Berichte
6.1 a
Umsetzung Hartz IV ständiger
Sachstandsbericht
x
6.1 b Mitteilungen aus den Trägerversammlungen der
Lübecker ARGE
x
6.2 Jahresbericht der Trägerunabhängigen
Pflegeberatungsstelle in der Hansestadt Lübeck
x
6.3 Darstellung aller Beratungsangebote im
Fachbereich 2 (nicht nur die Frauenprojekte) und
deren Aufgabenfelder sowie der Förderprojekte
des Fachbereiches 4
x
6.4 Vermeidung von Obdachlosigkeit für
Langzeitarbeitslose durch Sanktionsmaßnahmen
x
7. Vorlagen:
7.1 Wirtschaftspläne 2007 und 2008 der städtischen
SeniorInneneinrichtungen
x
7.2 Feststellung des Rechnungsergebnisses der
SeniorInneneinrichtungen der Hansestadt Lübeck
für das Jahr 2005
x
7.3 Schaffung einer Streetworkerstelle für
suchtgefährdete Jugendliche
x
8. Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft:
Unzureichende berufliche Förderung und
Behinderung der Arbeitsaufnahme für
Arbeitssuchende durch die Lübecker ARGE
x
9. Mitteilungen aus dem Fachbereich 2
9.1 Aufstellung nicht erledigter Tagesordnungspunkte x
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I. Öffentlicher Teil Beratungsergebnis
Kenntnis Empfehlung Beschluss Vertagung
10. Anfragen
10.1 - Informationen der ARGE gegenüber dem
Ausschuss für Soziales und den Bürgerschafts-
fraktionen
- Missachtung des Brief- und Postgeheimnisses
(Artikel 10 GG) durch einen Mitarbeiter der
ARGE
x
11. Anträge der Fraktionen:
11.1 Unzureichende berufliche Förderung und
Behinderung der Arbeitsaufnahme für Arbeit
Suchende, rechts- und gesetzwidriges
Verwaltungsverfahren und Verschwendung von
Steuergeldern durch die Lübecker ARGE
x
12. Verschiedenes
12.1 Zusammenarbeit der städtischen
Sozialverwaltung und der Geschäftsführung der
Lübecker ARGE mit dem Ausschuss für Soziales
4. Feststellung der Niederschrift Nr. 31 über die Sitzung des Ausschusses
für Soziales am 07.11.2006:
. Der Vorsitzende gibt bekannt, dass Einwendungen gegen die Niederschrift weder schriftlich noch
mündlich eingegangen sind.
Damit ist die Niederschrift festgestellt.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
5. Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden
5.1 Gesunde Städte-Netzwerk
Der Vorsitzende teilt mit, dass vor Sitzungsbeginn eine Broschüre des Gesunde Städte-
Netzwerkes mit dem Titel Gesund altern individuelle Verantwortung und kommunale
Aufgabe umverteilt wurde.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
5.2 Hinweise zur Angemessenheit von Kosten der Unterkunft
Weiterhin teilt der Vorsitzende mit, dass vor Sitzungsbeginn Hinweise zur Angemessenheit von
Kosten der Unterkunft umverteilt wurden.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis .
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5.3 Hinweise zu einmaligen Beihilfen
Ebenfalls vor Sitzungsbeginn wurden Hinweise zur Gewährung von einmaligen Beihilfen
umverteilt.
Herr Senator Halbedel teilt mit, dass der Niederschrift über diese Sitzung Hinweise zu
Verfahrensabsprachen in Sachen Stromschulden beigefügt werden.
(Diese Verfahrensabsprachen liegen der Niederschrift als Anlage 1 bei)
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
6. Berichte
Der Vorsitzende teilt mit, dass unter TOP 3 die gemeinsame Beratung der Tagesordnungspunkte
6.1 a Umsetzung Hartz IV
und
12.1 Zusammenarbeit der städtischen Sozialverwaltung und der Geschäftsführung der
Lübecker ARGE mit dem Ausschuss für Soziales
beschlossen wurde und zum TOP 6.1a vor Sitzungsbeginn Informationen umverteilt wurden.
Weiterhin teilt der Vorsitzende mit, dass zum TOP 12.1 eine Stellungnahme des Bereiches Recht
vorliegt und bittet Frau Memler hierzu um eine Erläuterung.
Frau Memler gibt eine Erläuterung zu den Ausführungen des Bereiches Recht.
Der Vorsitzende teilt mit, dass es sich bei dem TOP 12.1 nicht um einen Antrag mit Beschlusstext
handelt und bittet Herrn Klinkel um eine kurze Erläuterung.
Herr Klinkel möchte wissen, welche rechtliche Stellung der Ausschuss gegenüber der ARGE hat
und teilt aufgrund der Ausführungen des Bereiches Recht mit, dass es wenig Sinn macht, weiter
über die Angelegenheit zu sprechen. Weiterhin teilt er mit, dass er seinen Antrag zum TOP 12.1
deshalb zurückzieht.
Der Vorsitzende bittet darum, die Stellungnahme des Bereiches Recht der Niederschrift
beizufügen.
(Diese Stellungnahme ist der Niederschrift als Anlage 2 beigefügt).
Herr Senator Halbedel merkt zu den Ausführungen von Herrn Klinkel an, dass sich die Verwaltung
an die Vorgaben des Bereiches Recht halten muss und sich nicht über juristische Vorgaben
hinwegsetzen kann.
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Herr Klinkel teilt mit, dass er alle Ausführungen zur Kenntnis genommen hat, jedoch eine andere
Auffassung vertritt.
Herr Dusch nimmt Bezug auf die Anmerkungen von Herrn Klinkel und führt aus, dass die ARGE
gerne im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten informieren will und er selbst auch bereit ist,
Fragen außerhalb der Sitzung zu beantworten.
Der Vorsitzende bittet Herrn Dusch zum TOP 6.1 a zu berichten und bedankt sich für die
schriftlichen Informationen zu den Ausführungen.
(Diese Ausführungen zu TOP 6.1 a liegen der Niederschrift als Anlage 3 bei).
Herr Dusch berichtet über den aktuellen Sachstand.
Fragen von Frau Kaske und Frau Gieseler zum Thema Kosten der Unterkunft im Rahmen des
Fortentwicklungsgesetzes und der damit verbundenen Rückführung von Jugendlichen und
Jungerwachsenen werden von Frau Seger beantwortet.
Herr Dusch gibt Erläuterungen zu den Artikeln in HL-Live und der Lübecker Stadtzeitung mit dem
Tenor unzureichende berufliche Förderung und Behinderung der Arbeitsaufnahme für
Arbeitsuchende durch die ARGE Lübeck und teilt hierzu mit, der jeder Hilfeempfänger - nach
vorheriger Rücksprache mit der ARGE seinen potentiellen Arbeitgeber darauf hinweisen kann,
dass fehlende oder abgelaufene Nachweise (wie z. B. Führerschein, ADR-Schein, Schweißschein,
Staplerschein etc.) von der ARGE gefördert werden. Hierzu muss lediglich eine
Einstellungszusage des Arbeitsgebers vorliegen.
Herr Klinkel möchte hierzu wissen, wie es sich in der Praxis verhält, wenn Arbeitsangebote
kurzfristig angenommen werden müssen bzw. eine Arbeit innerhalb von 3 Tage angetreten werden
soll, vorab aber erst z. B. ein ADR-Schein gemacht werden muss.
Herr Dusch führt aus, dass ein ADR-Schein innerhalb von 2 Tagen gemacht werden kann und dies
bei der IHK jederzeit möglich ist. Voraussetzung ist hier allerdings eine Einstellungszusage, weil
aufgrund der Kosten eine generelle Förderung abgelaufener Nachweise ohne Aussicht auf eine
Arbeitsaufnahme nicht erfolgt, da z. B. ein Schweißschein (Kosten 8.000,00 Euro) bereits nach 6
Monaten verfällt, wenn der Arbeitnehmer nicht nachweisbar im Beruf arbeitet.
Herr Drozella stellt eine Frage zu den absoluten Kosten bzgl. der Rückführung von
Jungerwachsenen.
Der Ausschussvorsitzende bittet Herrn Drozella, die Frage zurückzustellen.
Frau Kaske teilt mit, dass es für sie unverständlich ist, dass auf Verdacht ein Schein
erneuert werden soll, wenn kein aktuelles Arbeitsangebot vorliegt. Sie führt weiter aus, dass ein
Hilfeempfänger allerdings wissen muss, dass Anspruch auf Förderung besteht bzw. dieser eine
Bestätigung für den potentiellen Arbeitgeber darüber erhält, dass die ARGE die Kosten hierfür
übernimmt.
Herr Dusch teilt hierzu mit, dass nicht generell eine Bescheinigung für den Arbeitgeber ausgestellt,
jedoch in einem Gespräch mit dem Hilfeempfänger ein Hinweis auf die Eingliederungsleistungen
und einmaligen Leistungen erbracht wird.
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Es folgt eine kurze Diskussion zwischen Herrn Klinkel und dem Vorsitzenden bzgl. der Kosten von
Verlängerungen bzw. Erneuerungen von Nachweisen.
Ein Frage von Herrn Drozella bezüglich Umzügen in größere Wohnungen im Falle einer
Rückführung von Jugendlichen in die Haushaltsgemeinschaft der Eltern im Rahmen des
Fortentwicklungsgesetzes wird von Frau Seger dahingehend beantwortet, dass es hierzu keine
Statistik gibt. Weiterhin führt sie aus, dass es 944 Jungerwachsene gibt, die bis zur Einführung
des Fortentwicklungsgesetzes eine eigene Bedarfsgemeinschaft gebildet haben und jetzt mit den
Eltern gemeinsam in einer Bedarfsgemeinschaft stehen.
Fragen von Herrn Klinkel zur Bearbeitung von Widersprüchen werden von Frau Seger
dahingehend beantwortet, dass Widersprüche direkt in der Widerspruchsstelle der ARGE
bearbeitet werden. Weiterhin teilt sie mit, dass Sachverhalte von HilfeempfängerInnen oft nicht
verstanden werden, hierzu erfolgt dann eine direkte oder schriftliche Erläuterung, so dass sich ein
Widerspruch oft erledigt. Sollte dies nicht der Fall sein, wird der Vorgang weiter bearbeitet.
Herr Klinkel gibt ein Beispiel zu einem konkreten Widerspruchsfall.
Frau Seger bittet, sich bei Einzelfällen direkt mit der ARGE in Verbindung zu setzen und teilt
weiterhin mit, dass Sie den Fall prüfen und in der nächsten Sitzung berichten wird.
Herr Dusch führt aus, dass zu dem von Herrn Klinkel angesprochenen Fall keine Vollmacht bzw.
Schweigepflichtsentbindung von Herrn Klinkel vorliegt und aus diesem Grund noch keine offizielle
Stellungnahme gegeben werden konnte.
Eine Frage von Frau Lübeck bezüglich der Verständlichkeit von Bescheiden wird von Frau Seger
dahingehend beantwortet, dass eine klare ausführliche Begründung wünschenswert wäre, es
aufgrund des Arbeitsanfalles bei den Sachbearbeitern jedoch schon zu kurz und bündig
formulierten Ablehnungen kommen kann. Weiter führt Frau Seger aus, dass selbst ausführliche
Begründungen von den HilfeempfängerInnen teilweise nicht verstanden werden.
Eine Frage von Frau Horn bezüglich Kürzungen bei Hartz IV-EmpfängerInnen durch
Sanktionsmaßnahmen wird von Herrn Dusch dahingehend beantwortet, dass die Zahlen für
Lübeck bei 2 2,3 % liegen, genau wie in Schleswig-Holstein. Lübeck liegt damit im
Bundesdurchschnitt.
Frau Seger teilt mit, dass es bezüglich der Lebensmittelgutscheine eine Änderung im
Berechnungsverfahren gibt und ggf. einen neuen Vordruck hierzu.
Ein Einwand von Herrn Klinkel im Zusammenhang mit Datenschutz in Bezug auf Vordrucke wird
von Frau Seger dahingehend beantwortet, dass alle Vordrucke von der Bundesagentur für Arbeit
mit dem Bundesdatenschutzbeautragten abgestimmt werden.
Herr Drozella dankt den Vertretern der ARGE für die laufenden Informationen.
Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.
Der Ausschuss nimmt den
mündlichen Bericht zur Kenntnis .
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6.2 Jahresbericht der Trägerunabhängigen
Pflegeberatungsstelle in der Hansestadt Lübeck
Der Vorsitzende begrüßt Frau Brinkmann, dankt für den vorliegenden Bericht und dafür, dass
durch die Arbeit der Pflegeberatungsstelle viel Geld gespart wird.
Frau Brinkmann dankt für die lobenden Worte und gibt ihrer Freude darüber Ausdruck, dass die
Trägerunabhängige Pflegeberatungsstelle vorerst noch 2 Jahre weiterarbeiten kann.
Frau Kaske bedankt sich ebenfalls bei der Trägerunabhängigen Pflegeberatung und teilt mit, dass
mittlerweile die Wichtigkeit dieser Einrichtung bekannt ist, auch im Zusammenhang mit der
Erstellung des Konzeptes Leben und Wohnen im Alter.
Fragen von Frau Kaske zu statistischen Daten aus dem Bericht werden von Frau Brinkmann und
Herrn Schlichting beantwortet.
Eine Frage des Vorsitzenden zum Beschwerdeverhältnis gegenüber städtischen und privaten
Pflegeeinrichtungen wird von Frau Brinkmann dahingehend beantwortet, dass es hier keine
Schwerpunkte gibt, da alle Träger gleich betroffen sind.
Eine Anregung von Frau Kaske, dass Mitglieder des Ausschusses die Möglichkeit erhalten, in der
Trägerunabhängigen Pflegeberatungsstelle als Praktikanten für einen Tag zu hospitieren, wird
vom Vorsitzenden unterstrichen.
Herr Schlichting teilt hierzu mit, dass diese Möglichkeit durchaus besteht.
Eine Frage von Frau Kaske bezüglich des Vorgehens bei Beschwerdeangelegenheiten und in
diesem Zusammenhang der Empfehlung der Einschaltung der Heimaufsicht wird von Frau
Brinkmann dahingehend beantwortet, dass die Pflegeberatungsstelle trägerunabhängig ist und
somit nur Empfehlungen und neutrale Beratung geben kann. Wenn es jedoch zu Problemen
kommt, schaltet sich die Pflegeberatungsstelle in Einzelfällen auch persönlich ein, wenn dies der
ausdrückliche Wunsch des Klienten ist.
Eine Anfrage von Frau Menorca zur Pflege von jungen Menschen wird von Frau Brinkmann
dahingehend beantwortet, dass es in Lübeck keine Möglichkeit gibt, hier altersgemäß zu betreuen.
Es gab hierzu einen Probelauf im Alten- und Pflegeheim Behnckenhof, allerdings war die
Nachfrage hier gering. Zum Thema Pflege von jungen Menschen gehen pro Jahr ca. 6 Anfragen
bei der Pflegeberatungsstelle ein. Die Pflegekonferenz hat diese Thematik aufgegriffen, es wird
hierzu eine Arbeitsgruppe entstehen.
Frau Kaske kommentiert diese Aussage.
Weiter teilt Frau Brinkmann mit, dass die Strukturen der Alten- und Pflegeheime nicht für die
zielgerechte Pflege von jungen Menschen ausgerichtet sind.
Frau Roggensack berichtet hierzu, dass im Alten- und Pflegeheim Behnckenhof seinerzeit 22
Plätze für zur Verfügung standen, allerdings max. 8 Plätze genutzt wurden.
Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.
Der Vorsitzende bedankt sich bei Frau Brinkmann für die Ausführungen.
Der Ausschuss nimmt den Bericht zur
Kenntnis .
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6.3 Darstellung aller Beratungsangebote im Fachbereich 2 (nicht nur die Frauenprojekte)
und deren Aufgabenfelder sowie der Förderprojekte des Fachbereiches 4
Frau Siebdrat bittet den Ausschuss um Vertagung des Berichtes in die Januar-Sitzung, da hier
noch Beratungsbedarf besteht.
Frau Kaske hat eine Verständnisfrage zur Systematik in der Spalte Aufgaben-
/Gesetzesänderungen seit dem 01.01.2001 (Anlage 2 des Berichtes). Unter den Lauf-Nr. 19 bis
22 wird auf die Einsparung der Zuschussmittel ab 2006 hingewiesen, an anderer Stelle nicht.
Hierzu bittet sie um eine kurze Ausführung, es soll hier jedoch kein neuer Bericht erstellt werden.
Herr Lippe sagt ein Ergänzungsblatt zu und teilt mit, dass es sich bei den Positionen 19 bis 22 um
geförderte Regiekosten handelt.
Frau von Holt schlägt vor, dass dieser Bericht ebenfalls im Jugendhilfeausschuss vorgestellt
werden sollte.
Der Vorsitzende erwidert hierzu, dass dieser Bericht nur den Fachbereich 2 betrifft.
Herr Senator Halbedel sagt eine Prüfung der Angelegenheit zu.
Herr Lippe erläutert, dass der Fachbereich 4 einen eigenen Bericht für die Bürgerschaft erstellt
hat.
Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.
Der Vorsitzende lässt über die Vertagung des Berichtes abstimmen.
Beschluss über den
Vertagungsantrag:
Einstimmige Annahme
6.4 Vermeidung von Obdachlosigkeit für Langzeitarbeitslose durch
Sanktionsmaßnahmen
Eine Frage von Frau Kaske zu Notunterbringungen für Frauen und Jungerwachsene in Hotels wird
von Frau Scharrenberg dahingehend beantwortet, dass es für diesen Personenkreis in Lübeck
keine andere Unterbringungsmöglichkeit gibt.
Frau Kaske fragt weiter, ob es sich lohnt, eine Unterbringungsmöglichkeit für diesen
Personenkreis vorzuhalten. Hierzu antwortet Herrn Schlichting, dass die Vorhaltekosten und
Fixkosten sowie die Unterhaltung eines Gebäudes für eine Unterbringung für diesen kleinen
Personenkreis sehr hoch wäre, da eine Unterbringung in der Regel nur sehr kurzfristig erfolgt.
Frau Kaske teilt mit, dass die Angelegenheit damit für sie erledigt ist.
Fragen von Herrn Klinkel und Frau Horn bezüglich Mietschulden im Sanktionsfall der ARGE und
Kosten zur Mietschuldenübernahme werden von Frau Scharrenberg beantwortet.
Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.
Der Ausschuss nimmt den Bericht
zur Kenntnis.
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7. Vorlagen
Unter TOP 3 wurde beschlossen, den TOP 7.2 vor dem TOP 7.1 zu beraten.
7.2 Feststellung des Rechnungsergebnisses der SeniorInneneinrichtungen der
Hansestadt Lübeck für das Jahr 2005
Ž
Der Bürgermeister beantragt, der Ausschuss für Soziales möge der Bürgerschaft empfehlen, wie
folgt zu beschließen:
1. Der Jahresabschluss der SeniorInneneinrichtungen der Hansestadt Lübeck für das
Geschäftsjahr 2005 wird mit einer Bilanzsumme von 6.338.158,59 und einem
Jahresfehlbetrag von 181.564,51 festgestellt.
2. Der Jahresfehlbetrag wird durch Einnahmen aus Rücklagen gem. § 58 AO kompensiert.
Es erfolgen keine Wortmeldungen.
Empfehlung zu TOP 7.2 an die
Bürgerschaft:
Einstimmig gemäß
Beschlussvorschlag
7.1 Wirtschaftspläne 2007 und 2008 der städtischen SeniorInneneinrichtungen
Der Bürgermeister beantragt, der Ausschuss für Soziales möge der Bürgerschaft empfehlen, wie
folgt zu beschließen:
Für die Wirtschaftspläne 2007 und 2008 der städtischen SeniorInneneinrichtungen
werden festgesetzt:
2007 2008
1. im Erfolgsplan
die Erträge auf 22.741.600 22.681.600
die Aufwendungen auf 22.741.600 22.681.600
das Jahresergebnis auf 0 0
2. im Vermögensplan
die Einnahmen auf 194.000 252.000
die Ausgaben auf 194.000 252.000
3. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0 0
4. der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigung auf 0 0
5. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 2.700.000 2.700.000
6. Die Stellenübersicht 2007/2008 (Anlage 8) wird in Form des Stellenplans 2007/2008 (Anlage 9),
der die betriebsnotwendigen Veränderungen enthält, festgesetzt.
Der Festsetzung der Wirtschaftspläne 2007/2008 der städtischen SeniorInneneinrichtungen im
Fachbereich 2 Wirtschaft und Soziales für die Geschäftsjahre 2007/2008 wird gemäß Anlagen 1-11
im Rahmen der Haushaltssatzung 2007/2008 zugestimmt.
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Der Vorsitzende teilt mit, dass zu dieser Vorlage vor Sitzungsbeginn ein Austauschblatt umverteilt
wurde, bei dem es sich um die Anlage 5 und 6 der Vorlage handelt.
Es erfolgen keine Wortmeldungen.
Der Vorsitzende bittet darum, die Vorlage in ausgetauschter Fassung zu empfehlen.
Empfehlung zu TOP 7.1 in
ausgetauschter Fassung an die
Bürgerschaft:
Einstimmig gemäß
Beschlussvorschlag
7.3 Schaffung einer Streetworkerstelle für suchtgefährdete Jugendliche
Der Bürgermeister beantragt, der Ausschuss für Soziales möge der Bürgerschaft empfehlen, wie
folgt zu beschließen:
1. Die Bereitstellung einer Planstelle für eine SozialarbeiterIn/Sozialpädagogin mit dem dafür
eingestellten Budget ist nach Abschluss der Neuorganisation im Zuge der Umsetzung von
Hartz IV nicht möglich.
2. Der Beschluss der Bürgerschaft in ihrer Sitzung am 27.1.05, TOP 4.4, Drs.Nr. 237, wird
aufgehoben.
Herr Klinkel teilt hierzu mit, dass er davon ausgegangen ist, dass aufgrund der
Umstrukturierungen im Bereich Soziale Sicherung durch den Aufgabenrückgang eine Stelle zur
Verfügung stehen würde.
Herr Halbedel führt hierzu aus, dass diese Überlegungen durchaus richtig sind, es sich hierbei
aber um eine Sozialarbeiterstelle handelt und diese im Fachbereich 4 und nicht im Fachbereich 2
tätig sind. Der Fachbereich 4 verfügt über keine freie Stelle.
Herr Dusch teilt hierzu mit, dass die ARGE 4 Stellen im Fachbereich 4 finanzieren wird, die sich
mit dem Thema der Suchtproblematik beschäftigen werden.
Es folgt eine kurze Diskussion zwischen dem Vorsitzenden und Herrn Stabe zum Hintergrund
der Vorlage.
Eine formaljuristische Frage von Herrn Stabe zur Vorlage wird vom Vorsitzenden beantwortet.
Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.
Empfehlung zu TOP 7.3 an die
Bürgerschaft:
Mehrheitliche Annahme bei
9 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen
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8. Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft
Der Vorsitzende teilt mit, dass ein Überweisungsauftrag aus der Sitzung der Bürgerschaft vom
30.11.2006 zum Gegenstand
Unzureichende berufliche Förderung und Behinderung der Arbeitsaufnahme für
Arbeitssuchende durch die Lübecker ARGE
vorlag. Der Antrag wurde unter TOP 3 behandelt und aufgrund der Stellungnahme des Bereiches
Recht abgelehnt.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
9. Mitteilungen aus dem Fachbereich 2
9.1 Aufstellung nicht erledigter Tagesordnungspunkte
Frau Scharrenberg schlägt vor, in der Übersicht Aufstellung nicht erledigter
Tagesordnungspunkte nur die Aufträge des Ausschusses aufzuführen, deren Erledigung zu der
jeweiligen Sitzung hätte erfolgen sollen und die damit hätten auf der Tagesordnung stehen
müssen.
Damit sollte darauf verzichtet werden auch Aufträge, deren Erledigung mit einem Termin zu einem
späteren Zeitpunkt vorgesehen ist, zu jeder Ausschusssitzung auf die Übersicht zu nehmen.
Herr Stabe teilt hierzu mit, dass der Ausschuss die Termine gerne selbst überwachen möchte und
an dem bestehenden System nichts geändert werden soll.
Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
9.2 Weihnachtsbeihilfen
Herr Lippe teilt mit, dass es in 2006 noch einmal 36,00 Weihnachtsbeihilfe geben wird, in 2007
der Regelsatz jedoch geringfügig erhöht wird und damit die Weihnachtsbeihilfe beinhaltet.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
9.3 Case-Management
Herr Wulf bezieht sich auf die bereits gegebenen Informationen in der Ausschusssitzung Mai 2006
und teilt mit, dass das Case-Management im Januar 2007 startet. Eine Veranstaltung für die
Leistungsanbieter zu diesem Thema ist für Januar 2007 geplant.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
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10. Anfragen
10.1 - Informationen der ARGE gegenüber dem Ausschuss für Soziales und den
Bürgerschaftsfraktionen
- Missachtung des Brief- und Postgeheimnisses (Artikel 10 GG) durch einen
Mitarbeiter der ARGE
Der Vorsitzende teilt mit, dass dieser TOP in der letzten Sitzung auf heute vertagt wurde, mit der
Bitte um schriftliche Beantwortung. Die Antwort hierzu wurde mit der Tagesordnung versandt.
Eine Frage von Herrn Klinkel zur Antwort der ARGE unter Punkt 3. zum Thema Datenschutz wird
von Herrn Dusch beantwortet.
Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.
Der Ausschuss nimmt
die schriftliche Antwort zur Kenntnis.
11.
Anträge der Fraktionen
Der Vorsitzende teilt mit, dass der Antrag zu TOP 11.1
Unzureichende berufliche Förderung und Behinderung der Arbeitsaufnahme für
Arbeit Suchende, rechts- und gesetzwidriges Verwaltungsverfahren und
Verschwendung von Steuergeldern durch die Lübecker ARGE
unter TOP 3 behandelt und aufgrund der rechtlichen Stellungnahme abgelehnt wurde.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
12. Verschiedenes
Der Vorsitzende teilt mit, dass unter TOP 3 beschlossen wurde, den TOP 12.1 zusammen mit dem
TOP 6.1 a zu beraten.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Der Vorsitzende bedankt sich bei allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern und wünscht ein
schönes Weihnachtsfest.
Die nächste Sitzung des Ausschusses für Soziales findet am 16.01.2007,
um 16.00 Uhr, im Verwaltungszentrum Mühlentor statt.
Ende der Sitzung: 17:24 Uhr
Ausschussvorsitzender
(Lienhard Böhning)
Protokollführerin
(Christiane Nimz)