Auszug - Importierte Niederschrift  

Ausschuss für Soziales
TOP: Ö 1
Gremium: Ausschuss für Soziales Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 12.12.2006 Status: öffentlich
Zeit: Anlass: Sitzung
 
Beschluss


Niederschrift 

Nr. 32 / 2003 - 2008 

über die Sitzung des Ausschusses für Soziales 

am Dienstag, 12.12.2006

im Altenpflegeheim Schönböckener Straße, 

Schönböckener Straße 55 

Beginn der Sitzung: 16:02  Uhr

Anwesend:   Stimmberechtigte Ausschussmitglieder   

  

Herr Böhning     - Vorsitzender - 

Frau Gieseler

Frau Horn

Herr Kaminski

Frau Kaske

Frau Keusch                         - Vertreterin - 

Herr Klinkel

Frau Lübeck

Frau Menorca

Frau Römer                           - Vertreterin - 

Frau Scheel

Frau Siebdrat

Herr Stabe

Frau Wargenau

Herr Zerrath

 

 

 

  Nicht stimmberechtigtes Ausschussmitglied 

Herr Drozella 

 

     

Es fehlen:  Frau Schneider

Herr L. Koch  

 

     

Ferner sind anwesend:     

  Vom Fachbereich 2   

  

Herr Senator Halbedel

Frau Brinkmann

Herr Dr. Hamschmidt

Frau Lange

Herr Lippe

Frau Memler

Herr Mensing

Frau Roggensack

   

 

Frau Scharrenberg

Herr Schlichting

Herr Schmüser

Herr Schröder

Herr Schultz

Herr Wulf

Frau Nimz - Protokollführerin 

 

 

  Vom Personalrat FB 2 

Herr Dethlefs

 

 

 

  Von der Bürgerschaft  

 

  Frau v. Holt               

         

 

  Vom SeniorInnenbeirat 

Herr Jugert

Herr Dörnbrack

 

 

 

  Von der ARGE 

Herr Dusch

Frau Seger

 

 

Niederschrift 32 / 2003 – 2008 über die Sitzung des Ausschusses für Soziales am 12.12.2006 

 

Seite 2 

 

Der Vorsitzende eröffnet die 32. Sitzung des Ausschusses für Soziales und bedankt sich bei dem 

Bereich SeniorInneneinrichtungen, insbesondere bei Frau Roggensack, der es dem Ausschuss 

ermöglicht hat, diese Sitzung in den Räumen des Alten- und Pflegeheimes Schönböckener Straße 

abzuhalten und bei allen MitarbeiterInnen, die zum Gelingen dieser Veranstaltung beigetragen 

haben.

Er begrüßt die Mitglieder des Ausschusses, VertreterInnen der Verwaltung sowie Frau 

Brinkmann von der Trägerunabhängigen Pflegeberatungsstelle der Hansestadt Lübeck, 

die zu Fragen zum unter TOP 6.2 vorliegenden Tätigkeitsbericht zur Verfügung steht.  

Weiterhin setzt der Vorsitzende das Sitzungsende auf 17.30 Uhr fest, da im Anschluss an die 

Sitzung das Ausschussjahr mit einem gemeinsamen Essen beendet werden soll.     

 

 

I.  Öffentlicher Teil  

1.  Verpflichtung der Ausschussmitglieder, die nicht der Bürgerschaft angehören   

Der Vorsitzende teilt mit, dass alle anwesenden Ausschussmitglieder bereits verpflichtet worden 

sind und weitere Verpflichtungen daher entfallen.  

                        

                  Der Ausschuss nimmt Kenntnis. 

 

 

2.  Feststellung der Beschlussfähigkeit   

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest. 

                  Der Ausschuss nimmt Kenntnis . 

 

 

  3.  Feststellung der Tagesordnung  

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass für die Tagesordnung dieser Sitzung vorgeschlagen wurde, 

dass eine gemeinsame Beratung der TOP 6.1 a und 12.1 angedacht ist. 

 

  Der Vorsitzende bittet den Ausschuss um Zustimmung.

 

 

                 

Der Ausschuss ist einverstanden.

 

 

Niederschrift 32 / 2003 – 2008 über die Sitzung des Ausschusses für Soziales am 12.12.2006 

 

Seite 3 

 

 

Ferner ruft der Vorsitzende den Antrag von Herrn Klinkel zu TOP 11.1  

Unzureichende berufliche Förderung und Behinderung der Arbeitsaufnahme für Arbeit 

Suchende, rechts- und gesetzwidriges Verwaltungsverfahren und Verschwendung von 

Steuergeldern durch die Lübecker ARGE –  auf, der wie folgt lautet: 

1.  Die Geschäftsführung der ARGE Lübeck wird aufgefordert dafür zu sorgen, 

  dass die Kosten für die Ausstellung oder Verlängerung von Bescheinigungen, 

Zeugnissen, Nachweise oder Unterlagen, die für die  Arbeitsaufnahme oder für die 

Verbesserung der Vermittlung von Langzeitarbeitslosen notwendig sind, von der ARGE 

übernommen werden. Der Nachweis einer versicherungspflichtigen Festeinstellung ist 

für die Kostenübernahme nicht notwendig. 

  Dass MitarbeiterInnen der ARGE Widerspruchsverfahren ohne schriftliche Einwilligung 

der WiderspruchsführerInnen  nicht als erledigt ansehen dürfen und bei der Betreuung 

Arbeit suchender Menschen Recht und Gesetz einhalten müssen. 

  Dass Eingliederungsmaßnahmen so durchgeführt werden, dass damit keine    

  Steuergelder verschwendet werden.

 

2.  Über die Umsetzung ist dem Sozialausschuss zu berichten. 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass der Bereich Recht die folgenden rechtlichen Bedenken zu 

dem Antrag geltend gemacht hat:

1.  Der Ausschuss für Soziales hat hier kein Beschlussrecht, sondern kann nur eine 

Empfehlung an die Bürgerschaft abgeben. 

2.  Für die Hansestadt Lübeck gegenüber der ARGE kann nur der Bürgermeister im Rahmen 

der Trägerversammlung tätig werden. 

3.  Inhaltlich befasst sich der Antrag im weitesten Sinne mit der Aufgabe „Vermittlung von 

Arbeit“ und fällt damit in die Zuständigkeit der Bundesagentur für Arbeit. Die Aufgabe 

gehört damit nicht

 

zu den kommunalen Selbstverwaltungsangelegenheiten. 

 

Ein Beschluss wäre rechtswidrig, da er nicht umsetzbar ist. 

 

Weiterhin teilt der Vorsitzende mit, dass zum gleichen Gegenstand durch die Bürgerschaft in ihrer 

Sitzung am 30.11.2006 folgender Antrag der Fraktion BÜ 90/Die Grünen, TOP 4.19, Drs. Nr. 377, 

an den Ausschuss für Soziales zur abschließenden Entscheidung überwiesen wurde: 

Unzureichende berufliche Förderung und Behinderung der Arbeitsaufnahme für 

Arbeitssuchende durch die Lübecker ARGE

Der Bürgermeister wird aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass die Geschäftsführung der ARGE 

Lübeck umgehend folgendes umsetzt:

 

1.  Die ARGE Lübeck übernimmt die Kosten für die Ausstellung oder Verlängerung von 

Bescheinigungen, Zeugnissen, Nachweisen oder Unterlagen, die für die Arbeitsaufnahme 

oder für die Verbesserung der Vermittlung Arbeit suchender Menschen notwendig sind. Der 

Nachweis einer versicherungspflichtigen Festeinstellung ist die Kostenübernahme nicht 

zwingende Voraussetzung. 

 

 

2.  Über die Umsetzung ist dem Sozialausschuss in der nächsten Sitzung am 12.12.06 zu 

berichten, spätestens ist in der nächsten Bürgerschaftssitzung am 25. Januar 2007 ein 

Bericht vorzulegen.

 

 

Niederschrift 32 / 2003 – 2008 über die Sitzung des Ausschusses für Soziales am 12.12.2006 

 

Seite 4 

 

Der Vorsitzende führt aus, dass dieser Überweisungsauftrag den Ausschussmitgliedern vor 

Sitzungsbeginn umverteilt wurde. Da der Gegenstand bereits auf der Tagesordnung steht, ist die 

Abstimmung im Rahmen der Dringlichkeit entbehrlich. 

Weiter teilt der Vorsitzende mit, dass sich der Überweisungsauftrag inhaltlich ebenfalls mit den 

Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit befasst. Deshalb hat auch zu diesem Antrag der Bereich 

Recht rechtliche Bedenken angemeldet. 

Ein Beschluss über diesen Antrag wäre ebenfalls rechtswidrig, da nicht umsetzbar. 

 

Die Frage des Vorsitzenden, ob Herr Klinkel seinen Antrag zurückzieht, wird von diesem verneint.  

Es erfolgt eine kurze Diskussion zwischen Herrn Klinkel und dem Vorsitzenden. 

Frau Kaske bemerkt, dass Herr Dusch unter TOP 6.1 a eventuell auf das Thema eingehen könnte. 

Der Vorsitzende bittet vor dem Hintergrund der Stellungnahme des Bereiches Recht um 

Abstimmung. 

 

Beschluss über den TOP 11.1:

 

  

                Mehrheitliche Ablehnung bei 1 Ja- 

                Stimme und 14 Nein-Stimmen.

Der Vorsitzende bittet darum, über den Überweisungsauftrag abzustimmen. 

Frau Lübeck teilt hierzu mit, dass eine Auseinandersetzung mit dem Thema stattfinden müsste. 

Frau Kaske merkt an, dass das Thema unter TOP 6.1 a besprochen werden könnte. 

 

Beschluss über den

 

 

Überweisungsauftrag:   

                Mehrheitliche Ablehnung bei 1 Ja- 

                Stimme und 14 Nein-Stimmen.

 

  Frau Kaske bittet, die Vorlage unter TOP 7.2 Feststellung des Rechnungsergebnisses der 

SeniorInneneinrichtungen der Hansestadt Lübeck für das Jahr 2005  vor TOP 7.1 zu 

behandeln. 

                  

                  Der Ausschuss ist mit dem Vorschlag 

                  einverstanden .  

  Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Der Vorsitzende stellt die Tagesordnung fest.

 

                  Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

Niederschrift 32 / 2003 – 2008 über die Sitzung des Ausschusses für Soziales am 12.12.2006 

 

Seite 5 

 

  Die Tagesordnung lautet nunmehr wie folgt: 

I.  Öffentlicher Teil  Beratungsergebnis  

 

    Kenntnis  Empfehlung  Beschluss  Vertagung 

1.  Verpflichtung der Ausschussmitglieder, die nicht 

der Bürgerschaft angehören 

       

 

2.  Feststellung der Beschlussfähigkeit  x       

3.  Feststellung der Tagesordnung  x       

4.  Feststellung der Niederschrift Nr. 31 über die 

Sitzung des Ausschusses für Soziales am

07.11.2006   

 

x       

 

5.  Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden  x       

6.  Berichte          

6.1 a  

 

Umsetzung Hartz IV – ständiger

Sachstandsbericht 

x       

 

6.1 b  Mitteilungen aus den Trägerversammlungen der

Lübecker ARGE  

x       

 

6.2  Jahresbericht der Trägerunabhängigen 

Pflegeberatungsstelle in der Hansestadt Lübeck  

x       

 

6.3  Darstellung aller Beratungsangebote im 

Fachbereich 2 (nicht nur die Frauenprojekte) und

deren Aufgabenfelder sowie der Förderprojekte

des Fachbereiches 4  

 

      x 

 

6.4  Vermeidung von Obdachlosigkeit für 

Langzeitarbeitslose durch Sanktionsmaßnahmen  

x       

 

7.  Vorlagen:          

7.1  Wirtschaftspläne 2007 und 2008 der städtischen 

SeniorInneneinrichtungen  

  x     

 

7.2  Feststellung des Rechnungsergebnisses der 

SeniorInneneinrichtungen der Hansestadt Lübeck

für das Jahr 2005  

 

  x     

 

7.3  Schaffung einer Streetworkerstelle für 

suchtgefährdete Jugendliche  

  x     

 

 

8.  Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft:          

   Unzureichende berufliche Förderung und 

Behinderung der Arbeitsaufnahme für

Arbeitssuchende durch die Lübecker ARGE 

 

    x   

 

 

9.  Mitteilungen aus dem Fachbereich 2          

9.1  Aufstellung nicht erledigter Tagesordnungspunkte   x

 

 

Niederschrift 32 / 2003 – 2008 über die Sitzung des Ausschusses für Soziales am 12.12.2006 

 

Seite 6 

 

 

I.  Öffentlicher Teil  Beratungsergebnis  

 

    Kenntnis  Empfehlung  Beschluss  Vertagung 

 

10.  Anfragen          

 

10.1  - Informationen der ARGE gegenüber dem  

  Ausschuss für Soziales und den Bürgerschafts-

  fraktionen

- Missachtung des Brief- und Postgeheimnisses  

  (Artikel 10 GG) durch einen Mitarbeiter der

  ARGE  

 

x       

 

 

11.  Anträge der Fraktionen:          

11.1  Unzureichende berufliche Förderung und 

Behinderung der Arbeitsaufnahme für Arbeit

Suchende, rechts- und gesetzwidriges

Verwaltungsverfahren und Verschwendung von

Steuergeldern durch die Lübecker ARGE 

 

    x   

 

 

12.  Verschiedenes          

 

12.1  Zusammenarbeit der städtischen 

Sozialverwaltung und der Geschäftsführung der

Lübecker ARGE mit dem Ausschuss für Soziales  

 

       

 

 

 

 

4.  Feststellung der Niederschrift Nr. 31 über die Sitzung des Ausschusses   

  für Soziales am 07.11.2006:  

.    Der Vorsitzende gibt bekannt, dass Einwendungen gegen die Niederschrift weder schriftlich noch 

mündlich eingegangen sind.  

  Damit ist die Niederschrift festgestellt.

                  Der Ausschuss nimmt Kenntnis. 

 

 

  5.  Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden  

    

 

5.1  Gesunde Städte-Netzwerk

Der Vorsitzende teilt mit, dass vor Sitzungsbeginn eine Broschüre des Gesunde Städte-

Netzwerkes mit dem Titel  Gesund altern – individuelle Verantwortung und kommunale 

Aufgabe  umverteilt wurde.     

 

    Der Ausschuss nimmt Kenntnis. 

 

5.2  Hinweise zur Angemessenheit von Kosten der Unterkunft 

 

 

Weiterhin teilt der Vorsitzende mit, dass vor Sitzungsbeginn Hinweise zur Angemessenheit von 

Kosten der Unterkunft umverteilt wurden.

      Der Ausschuss nimmt Kenntnis .

 

 

Niederschrift 32 / 2003 – 2008 über die Sitzung des Ausschusses für Soziales am 12.12.2006 

 

Seite 7 

 

5.3  Hinweise zu  einmaligen Beihilfen

  

Ebenfalls vor Sitzungsbeginn wurden Hinweise zur Gewährung von einmaligen Beihilfen  

umverteilt.

Herr Senator Halbedel teilt mit, dass der Niederschrift über diese Sitzung Hinweise zu 

Verfahrensabsprachen in Sachen Stromschulden beigefügt werden. 

(Diese Verfahrensabsprachen liegen der Niederschrift als Anlage 1 bei) 

      Der Ausschuss nimmt Kenntnis. 

 

 

 

6.   Berichte  

Der Vorsitzende teilt mit, dass unter TOP 3 die gemeinsame Beratung der Tagesordnungspunkte  

 

6.1 a  Umsetzung Hartz IV

und

12.1  Zusammenarbeit der städtischen Sozialverwaltung und der Geschäftsführung der 

Lübecker ARGE mit dem Ausschuss für Soziales 

beschlossen wurde und zum TOP 6.1a vor Sitzungsbeginn Informationen umverteilt wurden. 

Weiterhin teilt der Vorsitzende mit, dass zum  TOP 12.1 eine Stellungnahme des Bereiches Recht 

vorliegt und bittet Frau Memler hierzu um eine Erläuterung. 

Frau Memler gibt eine Erläuterung zu den Ausführungen des Bereiches Recht. 

Der Vorsitzende teilt mit, dass es sich bei dem TOP 12.1 nicht um einen Antrag mit Beschlusstext 

handelt und bittet Herrn Klinkel um eine kurze Erläuterung. 

Herr Klinkel möchte wissen, welche rechtliche Stellung der Ausschuss gegenüber der ARGE hat 

und teilt aufgrund der Ausführungen des Bereiches Recht mit, dass es wenig Sinn macht, weiter 

über die Angelegenheit zu sprechen. Weiterhin teilt er mit, dass er seinen Antrag zum TOP 12.1 

deshalb zurückzieht.

Der Vorsitzende bittet darum, die Stellungnahme des Bereiches Recht der Niederschrift 

beizufügen.

 

  

(Diese Stellungnahme ist der Niederschrift als Anlage 2 beigefügt). 

Herr Senator Halbedel merkt zu den Ausführungen von Herrn Klinkel an, dass sich die Verwaltung 

an die Vorgaben des Bereiches Recht halten muss und sich nicht über juristische Vorgaben 

hinwegsetzen kann.

 

 

Niederschrift 32 / 2003 – 2008 über die Sitzung des Ausschusses für Soziales am 12.12.2006 

 

Seite 8 

 

Herr Klinkel teilt mit, dass er alle Ausführungen zur Kenntnis genommen hat, jedoch eine andere 

Auffassung vertritt.

Herr Dusch nimmt Bezug auf die Anmerkungen von Herrn Klinkel und führt aus, dass die ARGE 

gerne im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten informieren will und er selbst auch bereit ist, 

Fragen außerhalb der Sitzung zu beantworten.

Der Vorsitzende bittet Herrn Dusch zum TOP 6.1 a zu berichten und bedankt sich für die 

schriftlichen Informationen zu den Ausführungen.

(Diese Ausführungen zu TOP 6.1 a liegen der Niederschrift als Anlage 3 bei). 

Herr Dusch berichtet über den aktuellen Sachstand.  

Fragen von Frau Kaske und Frau Gieseler zum Thema Kosten der Unterkunft im Rahmen des 

Fortentwicklungsgesetzes und der damit verbundenen Rückführung von Jugendlichen und 

Jungerwachsenen werden von Frau Seger beantwortet.

Herr Dusch gibt Erläuterungen zu den Artikeln in HL-Live und der Lübecker Stadtzeitung mit dem 

Tenor  unzureichende berufliche Förderung und Behinderung der Arbeitsaufnahme für 

Arbeitsuchende durch die ARGE Lübeck  und teilt hierzu mit, der jeder Hilfeempfänger - nach 

vorheriger Rücksprache mit der ARGE – seinen potentiellen Arbeitgeber darauf hinweisen kann, 

dass fehlende oder abgelaufene Nachweise (wie z. B. Führerschein, ADR-Schein, Schweißschein, 

Staplerschein etc.) von der ARGE gefördert werden. Hierzu muss lediglich eine 

Einstellungszusage des Arbeitsgebers vorliegen.

Herr Klinkel möchte hierzu wissen, wie es sich in der Praxis verhält, wenn Arbeitsangebote 

kurzfristig angenommen werden müssen bzw. eine Arbeit innerhalb von 3 Tage angetreten werden 

soll, vorab aber erst z. B. ein ADR-Schein gemacht werden muss. 

Herr Dusch führt aus, dass ein ADR-Schein innerhalb von 2 Tagen gemacht werden kann und dies 

bei der IHK jederzeit möglich ist. Voraussetzung ist hier allerdings eine Einstellungszusage, weil 

aufgrund der Kosten eine generelle Förderung abgelaufener Nachweise ohne Aussicht auf eine 

Arbeitsaufnahme nicht erfolgt, da z. B. ein Schweißschein (Kosten 8.000,00 Euro) bereits nach 6 

Monaten verfällt, wenn der Arbeitnehmer nicht nachweisbar im Beruf arbeitet. 

Herr Drozella stellt eine Frage zu den absoluten Kosten bzgl. der Rückführung von 

Jungerwachsenen.

Der Ausschussvorsitzende bittet Herrn Drozella, die Frage zurückzustellen.  

Frau Kaske teilt mit, dass es für sie unverständlich ist, dass auf Verdacht ein Schein 

erneuert werden soll, wenn kein aktuelles Arbeitsangebot vorliegt. Sie führt weiter aus, dass ein 

Hilfeempfänger allerdings wissen muss, dass Anspruch auf Förderung besteht bzw. dieser eine 

Bestätigung für den potentiellen Arbeitgeber darüber erhält, dass die ARGE die Kosten hierfür 

übernimmt.

Herr Dusch teilt hierzu mit, dass nicht generell eine Bescheinigung für den Arbeitgeber ausgestellt, 

jedoch in einem Gespräch mit dem Hilfeempfänger ein Hinweis auf die Eingliederungsleistungen 

und einmaligen Leistungen erbracht wird.

 

 

Niederschrift 32 / 2003 – 2008 über die Sitzung des Ausschusses für Soziales am 12.12.2006 

 

Seite 9 

 

Es folgt eine kurze Diskussion zwischen Herrn Klinkel und dem Vorsitzenden bzgl. der Kosten von 

Verlängerungen bzw. Erneuerungen von Nachweisen. 

Ein Frage von Herrn Drozella bezüglich Umzügen in größere Wohnungen im Falle einer 

Rückführung von Jugendlichen in die Haushaltsgemeinschaft der Eltern im Rahmen des 

Fortentwicklungsgesetzes wird von Frau Seger dahingehend beantwortet, dass es hierzu keine 

Statistik gibt. Weiterhin führt sie aus, dass es 944 Jungerwachsene gibt, die bis zur Einführung 

des Fortentwicklungsgesetzes eine eigene Bedarfsgemeinschaft gebildet haben und jetzt mit den 

Eltern gemeinsam in einer Bedarfsgemeinschaft stehen.   

Fragen von Herrn Klinkel zur Bearbeitung von Widersprüchen werden von Frau Seger 

dahingehend beantwortet, dass Widersprüche direkt in der Widerspruchsstelle der ARGE 

bearbeitet werden. Weiterhin teilt sie mit, dass Sachverhalte von HilfeempfängerInnen oft nicht 

verstanden werden, hierzu erfolgt dann eine direkte oder schriftliche Erläuterung, so dass sich ein 

Widerspruch oft erledigt. Sollte dies nicht der Fall sein, wird der Vorgang weiter bearbeitet. 

Herr Klinkel gibt ein Beispiel zu einem konkreten Widerspruchsfall. 

Frau Seger bittet, sich bei Einzelfällen direkt mit der ARGE in Verbindung zu setzen und teilt 

weiterhin mit, dass Sie den Fall prüfen und in der nächsten Sitzung berichten wird. 

Herr Dusch führt aus, dass zu dem von Herrn Klinkel angesprochenen Fall keine Vollmacht bzw. 

Schweigepflichtsentbindung von Herrn Klinkel vorliegt und aus diesem Grund noch keine offizielle 

Stellungnahme gegeben werden konnte.

Eine Frage von Frau Lübeck bezüglich der Verständlichkeit von Bescheiden wird von Frau Seger 

dahingehend beantwortet, dass eine klare ausführliche Begründung wünschenswert wäre, es 

aufgrund des Arbeitsanfalles bei den Sachbearbeitern jedoch schon zu kurz und bündig 

formulierten Ablehnungen kommen kann. Weiter führt Frau Seger aus, dass selbst ausführliche 

Begründungen von den HilfeempfängerInnen teilweise nicht verstanden werden.   

Eine Frage von Frau Horn bezüglich Kürzungen bei Hartz IV-EmpfängerInnen durch 

Sanktionsmaßnahmen wird von Herrn  Dusch dahingehend beantwortet, dass die Zahlen für 

Lübeck bei 2 – 2,3 % liegen, genau wie in Schleswig-Holstein. Lübeck liegt damit im 

Bundesdurchschnitt.

Frau Seger teilt mit, dass es bezüglich der Lebensmittelgutscheine eine Änderung im 

Berechnungsverfahren gibt und ggf. einen neuen Vordruck hierzu. 

Ein Einwand von Herrn Klinkel im Zusammenhang mit Datenschutz in Bezug auf Vordrucke wird 

von Frau Seger dahingehend beantwortet, dass alle Vordrucke von der Bundesagentur für Arbeit 

mit dem Bundesdatenschutzbeautragten abgestimmt werden. 

Herr Drozella dankt den Vertretern der ARGE für die laufenden Informationen. 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Der Ausschuss nimmt den

mündlichen Bericht zur Kenntnis .

 

 

Niederschrift 32 / 2003 – 2008 über die Sitzung des Ausschusses für Soziales am 12.12.2006 

 

Seite 10  

 

6.2  Jahresbericht der Trägerunabhängigen 

   Pflegeberatungsstelle in der Hansestadt Lübeck 

Der Vorsitzende begrüßt Frau Brinkmann, dankt für den vorliegenden Bericht und dafür, dass 

durch die Arbeit der Pflegeberatungsstelle viel Geld gespart wird. 

Frau Brinkmann dankt für die lobenden Worte und gibt ihrer Freude darüber Ausdruck, dass die 

Trägerunabhängige Pflegeberatungsstelle vorerst noch 2 Jahre weiterarbeiten kann. 

Frau Kaske bedankt sich ebenfalls bei der Trägerunabhängigen Pflegeberatung und teilt mit, dass 

mittlerweile die Wichtigkeit dieser Einrichtung bekannt ist, auch im Zusammenhang mit der 

Erstellung des Konzeptes Leben und Wohnen im Alter. 

Fragen von Frau Kaske zu statistischen Daten aus dem Bericht werden von Frau Brinkmann und 

Herrn Schlichting beantwortet.

Eine Frage des Vorsitzenden zum Beschwerdeverhältnis gegenüber städtischen und privaten 

Pflegeeinrichtungen wird von Frau Brinkmann dahingehend beantwortet, dass es hier keine 

Schwerpunkte gibt, da alle Träger gleich betroffen sind. 

Eine Anregung von Frau Kaske, dass Mitglieder des Ausschusses die Möglichkeit erhalten, in der 

Trägerunabhängigen Pflegeberatungsstelle als Praktikanten für einen Tag zu hospitieren, wird 

vom Vorsitzenden unterstrichen.

Herr Schlichting teilt hierzu mit, dass diese Möglichkeit durchaus besteht. 

Eine Frage von Frau Kaske bezüglich des Vorgehens bei Beschwerdeangelegenheiten und in 

diesem Zusammenhang  der Empfehlung der Einschaltung der Heimaufsicht wird von Frau 

Brinkmann dahingehend beantwortet, dass die Pflegeberatungsstelle trägerunabhängig ist und 

somit nur Empfehlungen und neutrale Beratung geben kann. Wenn es jedoch zu Problemen 

kommt, schaltet sich die Pflegeberatungsstelle in Einzelfällen auch persönlich ein, wenn dies der 

ausdrückliche Wunsch des Klienten ist.

Eine Anfrage von Frau Menorca zur Pflege von jungen Menschen wird von Frau Brinkmann 

dahingehend beantwortet, dass es in Lübeck keine Möglichkeit gibt, hier altersgemäß zu betreuen. 

Es gab hierzu einen Probelauf im Alten- und Pflegeheim Behnckenhof, allerdings war die 

Nachfrage hier gering. Zum Thema Pflege von jungen Menschen gehen pro Jahr ca. 6 Anfragen 

bei der Pflegeberatungsstelle ein. Die Pflegekonferenz hat diese Thematik aufgegriffen, es wird 

hierzu eine Arbeitsgruppe entstehen.

Frau Kaske kommentiert diese Aussage.

Weiter teilt Frau Brinkmann mit, dass die Strukturen der Alten- und Pflegeheime nicht für die 

zielgerechte Pflege von jungen Menschen ausgerichtet sind. 

Frau Roggensack berichtet hierzu, dass im Alten- und Pflegeheim Behnckenhof seinerzeit 22 

Plätze für zur Verfügung standen, allerdings max. 8 Plätze genutzt wurden. 

         

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

Der Vorsitzende bedankt sich bei Frau Brinkmann für die Ausführungen. 

 

Der Ausschuss nimmt den Bericht zur

Kenntnis .

 

 

Niederschrift 32 / 2003 – 2008 über die Sitzung des Ausschusses für Soziales am 12.12.2006 

 

Seite 11  

 

6.3   Darstellung aller Beratungsangebote im Fachbereich 2 (nicht nur die Frauenprojekte) 

und deren Aufgabenfelder sowie der Förderprojekte des Fachbereiches 4 

Frau Siebdrat bittet den Ausschuss um Vertagung des Berichtes in die Januar-Sitzung, da hier 

noch Beratungsbedarf besteht.     

Frau Kaske hat eine Verständnisfrage zur Systematik in der Spalte „Aufgaben-

/Gesetzesänderungen seit dem 01.01.2001“ (Anlage 2 des Berichtes). Unter den Lauf-Nr. 19 bis 

22 wird auf die Einsparung der Zuschussmittel ab 2006 hingewiesen, an anderer Stelle nicht. 

Hierzu bittet sie um eine kurze Ausführung, es soll hier jedoch kein neuer Bericht erstellt werden. 

Herr Lippe sagt ein Ergänzungsblatt zu und teilt mit, dass es sich bei den Positionen 19 bis 22 um 

geförderte Regiekosten handelt.    

Frau von Holt schlägt vor, dass dieser Bericht ebenfalls im Jugendhilfeausschuss vorgestellt 

werden sollte.

Der Vorsitzende erwidert hierzu, dass dieser Bericht nur den Fachbereich 2 betrifft. 

Herr Senator Halbedel sagt eine Prüfung der Angelegenheit zu. 

Herr Lippe erläutert, dass der Fachbereich 4 einen eigenen Bericht für die Bürgerschaft erstellt 

hat.    

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

Der Vorsitzende lässt über die Vertagung des Berichtes abstimmen. 

       

Beschluss über den 

 

Vertagungsantrag:  

Einstimmige Annahme

 

6.4  Vermeidung von Obdachlosigkeit für Langzeitarbeitslose durch 

Sanktionsmaßnahmen 

 

   

Eine Frage von Frau Kaske zu Notunterbringungen für Frauen und Jungerwachsene in Hotels wird 

von Frau Scharrenberg dahingehend beantwortet, dass es für diesen Personenkreis in Lübeck 

keine andere Unterbringungsmöglichkeit gibt.

Frau Kaske fragt weiter, ob es sich lohnt, eine Unterbringungsmöglichkeit für diesen 

Personenkreis vorzuhalten. Hierzu antwortet Herrn Schlichting, dass die Vorhaltekosten und 

Fixkosten sowie die Unterhaltung eines Gebäudes für eine Unterbringung für diesen kleinen 

Personenkreis sehr hoch wäre, da eine Unterbringung in der Regel nur sehr kurzfristig erfolgt. 

  

Frau Kaske teilt mit, dass die Angelegenheit damit für sie erledigt ist. 

Fragen von Herrn Klinkel und Frau Horn bezüglich Mietschulden im Sanktionsfall der ARGE und 

Kosten zur Mietschuldenübernahme werden von Frau Scharrenberg beantwortet. 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

        Der Ausschuss nimmt den Bericht 

zur Kenntnis.

 

 

Niederschrift 32 / 2003 – 2008 über die Sitzung des Ausschusses für Soziales am 12.12.2006 

 

Seite 12  

 

7.  Vorlagen  

  Unter TOP 3 wurde beschlossen, den TOP 7.2 vor dem TOP 7.1 zu beraten. 

 

7.2  Feststellung des Rechnungsergebnisses der SeniorInneneinrichtungen der 

Hansestadt Lübeck für das Jahr 2005 

´ 

Der Bürgermeister beantragt, der Ausschuss für Soziales möge der Bürgerschaft empfehlen, wie 

folgt zu beschließen: 

 

1.  Der Jahresabschluss der SeniorInneneinrichtungen der Hansestadt Lübeck für das 

Geschäftsjahr 2005 wird mit einer Bilanzsumme von € 6.338.158,59 und einem 

Jahresfehlbetrag von € 181.564,51 festgestellt. 

 

2.  Der Jahresfehlbetrag wird durch Einnahmen aus Rücklagen gem. § 58 AO kompensiert. 

Es erfolgen keine Wortmeldungen.

   

  Empfehlung zu TOP 7.2 an die 

 

Bürgerschaft:  

  Einstimmig gemäß

Beschlussvorschlag  

 

 

7.1  Wirtschaftspläne 2007 und 2008 der städtischen SeniorInneneinrichtungen 

   

Der Bürgermeister beantragt, der Ausschuss für Soziales möge der Bürgerschaft empfehlen, wie 

folgt zu beschließen:

 

 

Für die Wirtschaftspläne 2007 und 2008 der städtischen SeniorInneneinrichtungen      

werden festgesetzt:                    

                  2007  2008 

1.  im Erfolgsplan           €  €  

   die Erträge auf           22.741.600  22.681.600  

   die Aufwendungen auf        22.741.600  22.681.600  

   das Jahresergebnis auf        0  0  

                        

2.  im Vermögensplan                 

   die Einnahmen auf           194.000  252.000  

   die Ausgaben auf           194.000  252.000  

                        

3.  der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen           

   und Investitionsförderungsmaßnahmen auf     0  0  

                        

4.  der Gesamtbetrag der               

   Verpflichtungsermächtigung auf         0  0  

                        

5.  der Höchstbetrag der Kassenkredite auf     2.700.000  2.700.000  

                        

6.  Die Stellenübersicht 2007/2008 (Anlage 8) wird in Form des Stellenplans 2007/2008 (Anlage 9), 

   der die betriebsnotwendigen Veränderungen enthält, festgesetzt.     

                

Der Festsetzung der Wirtschaftspläne 2007/2008 der städtischen SeniorInneneinrichtungen im 

Fachbereich 2 Wirtschaft und Soziales für die Geschäftsjahre 2007/2008 wird gemäß Anlagen 1-11   

im Rahmen der Haushaltssatzung 2007/2008 zugestimmt.

 

 

Niederschrift 32 / 2003 – 2008 über die Sitzung des Ausschusses für Soziales am 12.12.2006 

 

Seite 13  

 

Der Vorsitzende teilt mit, dass zu dieser Vorlage vor Sitzungsbeginn ein Austauschblatt umverteilt 

wurde, bei dem es sich um die Anlage 5 und 6 der Vorlage handelt. 

  Es erfolgen keine Wortmeldungen.

  Der Vorsitzende bittet darum, die Vorlage in ausgetauschter Fassung zu empfehlen. 

 

  Empfehlung zu TOP 7.1 in 

 

ausgetauschter Fassung an die 

Bürgerschaft:  

  Einstimmig gemäß

Beschlussvorschlag  

           

7.3  Schaffung einer Streetworkerstelle für suchtgefährdete Jugendliche 

         

Der Bürgermeister beantragt, der Ausschuss für Soziales möge der Bürgerschaft empfehlen, wie 

folgt zu beschließen:

1.  Die Bereitstellung einer Planstelle für eine SozialarbeiterIn/Sozialpädagogin mit dem dafür  

  eingestellten Budget ist nach Abschluss der Neuorganisation im Zuge der Umsetzung von  

  Hartz IV nicht möglich.

2.  Der Beschluss der Bürgerschaft in ihrer Sitzung am 27.1.05, TOP 4.4, Drs.Nr. 237, wird  

  aufgehoben. 

Herr Klinkel teilt hierzu mit, dass er davon ausgegangen ist, dass aufgrund der  

Umstrukturierungen im Bereich Soziale Sicherung durch den Aufgabenrückgang eine Stelle zur  

Verfügung stehen würde.

Herr Halbedel führt hierzu aus, dass diese Überlegungen durchaus richtig sind, es sich hierbei  

aber um eine Sozialarbeiterstelle handelt und diese im Fachbereich 4 und nicht im Fachbereich 2  

tätig sind. Der Fachbereich 4 verfügt über keine freie Stelle. 

Herr Dusch teilt hierzu mit, dass die ARGE 4 Stellen im Fachbereich 4 finanzieren wird, die sich  

mit dem Thema der Suchtproblematik beschäftigen werden. 

Es folgt eine kurze Diskussion zwischen dem Vorsitzenden und Herrn Stabe zum Hintergrund  

der Vorlage.

Eine formaljuristische Frage von Herrn Stabe zur Vorlage wird vom Vorsitzenden beantwortet. 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

          

  Empfehlung zu TOP 7.3 an die 

 

Bürgerschaft:  

  Mehrheitliche Annahme bei 

  9 Ja-Stimmen  und 6 Nein-Stimmen

 

 

Niederschrift 32 / 2003 – 2008 über die Sitzung des Ausschusses für Soziales am 12.12.2006 

 

Seite 14  

 

 

  8.  Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft  

Der Vorsitzende teilt mit, dass ein Überweisungsauftrag aus der Sitzung der Bürgerschaft vom 

30.11.2006 zum Gegenstand

Unzureichende berufliche Förderung und Behinderung der Arbeitsaufnahme für 

Arbeitssuchende durch die Lübecker ARGE

vorlag. Der Antrag wurde unter TOP 3 behandelt und aufgrund der Stellungnahme des Bereiches 

Recht abgelehnt. 

            

       

                  Der Ausschuss nimmt Kenntnis. 

 

 

9.  Mitteilungen aus dem Fachbereich 2  

 

9.1  Aufstellung nicht erledigter Tagesordnungspunkte  

Frau Scharrenberg schlägt vor, in der Übersicht „Aufstellung nicht erledigter 

Tagesordnungspunkte“ nur die Aufträge des Ausschusses aufzuführen, deren Erledigung zu der 

jeweiligen Sitzung hätte erfolgen sollen und die damit hätten auf der Tagesordnung stehen 

müssen.

Damit sollte darauf verzichtet werden auch Aufträge, deren Erledigung mit einem Termin zu einem 

späteren Zeitpunkt vorgesehen ist, zu jeder Ausschusssitzung auf die Übersicht zu nehmen. 

Herr Stabe teilt hierzu mit, dass der Ausschuss die Termine gerne selbst überwachen möchte und 

an dem bestehenden System nichts geändert werden soll. 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen. 

 

                  Der Ausschuss nimmt Kenntnis. 

 

9.2  Weihnachtsbeihilfen

Herr Lippe teilt mit, dass es in 2006 noch einmal 36,00 € Weihnachtsbeihilfe geben wird, in 2007 

der Regelsatz jedoch geringfügig erhöht wird und damit die Weihnachtsbeihilfe beinhaltet. 

                Der Ausschuss nimmt Kenntnis. 

9.3  Case-Management

Herr Wulf bezieht sich auf die bereits gegebenen Informationen in der Ausschusssitzung Mai 2006 

und teilt mit, dass das Case-Management im Januar 2007 startet. Eine Veranstaltung für die 

Leistungsanbieter zu diesem Thema ist für Januar 2007 geplant. 

          

                Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

Niederschrift 32 / 2003 – 2008 über die Sitzung des Ausschusses für Soziales am 12.12.2006 

 

Seite 15  

 

10.   Anfragen  

  

10.1   - Informationen der ARGE gegenüber dem Ausschuss für Soziales und den      

Bürgerschaftsfraktionen 

- Missachtung des Brief- und Postgeheimnisses  (Artikel 10 GG) durch einen 

Mitarbeiter der ARGE 

 

Der Vorsitzende teilt mit, dass dieser TOP in der letzten Sitzung auf heute vertagt wurde, mit der 

Bitte um schriftliche Beantwortung. Die Antwort hierzu wurde mit der Tagesordnung versandt. 

        

Eine Frage von Herrn Klinkel zur Antwort der ARGE unter Punkt 3. zum Thema Datenschutz wird 

von Herrn Dusch beantwortet.

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

                Der Ausschuss nimmt  

                die schriftliche Antwort zur Kenntnis.

 

  11.

 

  Anträge der Fraktionen  

 

Der Vorsitzende teilt mit, dass der Antrag zu TOP 11.1 

Unzureichende berufliche Förderung und Behinderung der Arbeitsaufnahme für  

Arbeit Suchende, rechts- und gesetzwidriges Verwaltungsverfahren und  

Verschwendung von Steuergeldern durch die Lübecker ARGE 

unter TOP 3 behandelt und aufgrund der rechtlichen Stellungnahme abgelehnt wurde. 

                Der Ausschuss nimmt Kenntnis.  

 

  

12.  Verschiedenes

 

 

Der Vorsitzende teilt mit, dass unter TOP 3 beschlossen wurde, den TOP 12.1 zusammen mit dem  

TOP 6.1 a zu beraten.

                Der Ausschuss nimmt Kenntnis.  

Der Vorsitzende bedankt sich bei allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern und wünscht ein 

schönes Weihnachtsfest.

Die nächste Sitzung des Ausschusses für Soziales findet am 16.01.2007

um 16.00 Uhr, im Verwaltungszentrum Mühlentor statt. 

 

Ende der Sitzung: 17:24 Uhr 

 

 

 

 

 

Ausschussvorsitzender

(Lienhard Böhning)  

Protokollführerin

(Christiane Nimz)