Auszug - Importierte Niederschrift
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Beschluss |
Niederschrift
über die Sitzung des Ausschusses für Soziales
am Dienstag, 09.05.2006
im Verwaltungszentrum Mühlentor, Haus Trave, Großes Sitzungszimmer
Kronsforder Allee 2 6
Nr. 28 / 2003 - 2008
Beginn der Sitzung: 16:01 Uhr
Anwesend: Stimmberechtigte Ausschussmitglieder
Herr Böhning - Vorsitzender
Frau Gieseler
Herr Kaminski
Frau Kaske
Herr Klinkel
Herr Lothar Koch
Frau Lübeck
Frau Menorca
Frau Scheel
Frau Schneider
Frau Siebdrat
Herr Stabe
Frau Wargenau
Frau Zander - Vertreterin -
Herr Zerrath
Nicht stimmberechtigtes Ausschussmitglied
Herr Drozella
Es fehlt: Frau Bünnig
Ferner sind anwesend:
Vom Fachbereich 2
Herr Senator Halbedel
Herr Hinselmann
Herr Lippe
Frau Lange
Frau Memler
Frau Roggensack
Frau Schwartz
Herr Schlichting
Herr Wulf
Frau Scharrenberg
Frau Nimz - Protokollführerin -
- von Beginn bis 18.10 Uhr/TOP 9 -
Vom Fachbereich 4
Frau Schlonski - von Beginn bis 17.55 Uhr/TOP 7.2 -
Vom Fachbereich 5
Frau Albrecht
Herr Graf
- von Beginn bis 17.15 Uhr/TOP 6.2 -
- von Beginn bis 17.15 Uhr/TOP 6.2 -
Vom SeniorInnenbeirat
Herr Jugert
- ab 16.11 Uhr TOP/6.1 bis Ende -
Von der ARGE
Herr Dusch
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Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden, insbesondere
die VertreterInnen der Öffentlichkeit.
Außerdem begrüßt der Vorsitzende Frau Schlonski vom Fachbereich 5, die für eventuelle Fragen
zur Vorlage zu TOP 7.1 - Beschluss über das Projektgebiet "Soziale Stadt" in Lübeck Buntekuh -
zur Verfügung steht sowie Frau Albrecht und Herrn Graf vom Fachbereich 4, die zur Beantwortung
evtl. Fragen zum Bericht zu TOP 6.2 - Darstellung der Doppelangebote im Fachbereich 4 gemäß
Monitoring-Maßnahme 2.3 - an der Sitzung teilnehmen.
Ferner begrüßt der Vorsitzende die zur Zeit im Fachbereich 2 eingesetzten Inspektorenanwärter
der Hansestadt Lübeck und die zuständige Ausbildungsleiterin Frau Jeske.
Der Vorsitzende teilt mit, dass Frau Bünnig an der heutigen Sitzung nicht teilnehmen wird.
Sie wird durch Frau Zander vertreten.
I. Öffentlicher Teil
1. Verpflichtung der Ausschussmitglieder, die nicht der Bürgerschaft angehören
Der Vorsitzende teilt mit, dass alle anwesenden Ausschussmitglieder bereits verpflichtet
worden sind und weitere Verpflichtungen daher entfallen.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
3. Feststellung der Tagesordnung
Der Vorsitzende schlägt vor, den TOP 6.1 - Umsetzung Hartz IV - ständiger
Sachstandsbericht - zusammen mit dem TOP 10.2 - Leistungskürzungen nach dem SGB II/
Verrechnung des Regelsatzes mit Leistungen, die darin nicht enthalten sind - zu beraten.
Der vorgeschlagenen gemeinsamen
Beratung wird einstimmig zugestimmt.
Weitere Änderungen der Tagesordnung liegen nicht vor.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
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Die Tagesordnung lautet nunmehr wie folgt:
I. Öffentlicher Teil Beratungsergebnis
Kenntnis Empfehlung Beschluss Vertagung
1. Verpflichtung der Ausschussmitglieder, die nicht
der Bürgerschaft angehören
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit x
3. Feststellung der Tagesordnung x
4. Feststellung der Niederschrift Nr. 27 über die
Sitzung des Ausschusses für Soziales am
x
5. Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden x
6. Berichte
6.1
Umsetzung Hartz IV - ständiger
Sachstandsbericht
x
6.2 Darstellung der Doppelangebote im
Fachbereich 4 gemäß Monitoring-Maßnahme 2.3
x
6.3 Versorgung pflegebedürftiger Menschen in
und außerhalb von Einrichtungen in der
Hansestadt Lübeck
x
7. Vorlagen:
7.1
Beschluss über das Projektgebiet "Soziale Stadt"
in Lübeck Buntekuh
x
7.2 Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und
Alter und bei Erwerbsminderung nach dem
Sozialgesetzbuch, Teil XII, Sozialhilfe
hier : Kostenbeitrag für Mittagessen für behinderte
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Werkstätten
x
8. Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft:
Es liegt nichts vor
9. Mitteilungen aus dem Fachbereich 2
9.1 Aufstellung nicht erledigter Tagesordnungspunkte
aus den Jahren 2004, 2005 - Stand 27.04.2006
x
10. Anfragen
10.1 Übernahme von Stromschulden für
alleinstehende Hilfesuchende
Anfrage
wurde zu-
rückge-
zogen
10.2 - Leistungskürzungen nach dem SGB II
- Verrechnung des Regelsatzes mit Leistungen,
die darin nicht enthalten sind
x
11. Anträge der Fraktionen:
Es liegt nichts vor
12. Verschiedenes
4. Feststellung der Niederschrift Nr. 27 über die Sitzung am 07.03.2006
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Einwendungen gegen die Niederschrift sind weder schriftlich noch mündlich eingegangen. Der
Ausschussvorsitzende stellt die Niederschrift fest.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
5. Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden
5.1 Einladung an die Bürgerbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein
Der Vorsitzende teilt mit, dass an die Bürgerbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein, Frau
Wille-Handels, eine Anfrage zur Teilnahme an der Sitzung am 12.09.2006
erfolgt ist. Frau Wille-Handels hat den Termin für sich notiert und mitgeteilt, dass sie gern
an der Sitzung teilnimmt. Weiterhin teilt der Vorsitzende mit, dass der Tätigkeitsbericht der
Bürgerbeauftragten für Soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein im
Juni/Juli 2006 erscheinen wird.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
5.2 Sitzung des Sprecherrats des Gesunde Städte Netzwerkes in Lübeck
Der Vorsitzende teilt mit, dass der Sprecherrat des Gesunde Städte Netzwerkes
der Bundesrepublik Deutschland am 04. und 05. Mai 2006 eine Sitzung in der
Hansestadt Lübeck durchgeführt hat und die Mitglieder durch ihn begrüßt wurden.
Die Sitzung diente u. a. der Vorbereitung der Mitgliederversammlung und des
Symposiums 2006, die vom 07. 09.06.2006 ebenfalls in Lübeck stattfinden.
Bei den Mitgliedern des Sprecherrates handelt es sich um PolitikerInnen,
KommunalvertreterInnen und SelbsthilfevertreterInnen aus Berlin, Chemnitz,
Hamburg, Lünen, Köln, Mainz, Münster, München, dem Rheinkreis Neuss, Trier und
der Hansestadt Lübeck.
Die Sitzung fand im Kommissarenzimmer des Rathauses statt. Sie endete mit einer
Pressekonferenz, an der die Stadträtin Frau Agnes Klein aus Münster,
Frau Bogenhardt als Koordinatorin für das Gesunde Städte Netzwerk in der
Hansestadt Lübeck sowie zwei Selbsthilfevertreterinnen teilgenommen haben.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
5.3 Vorläufige Einladung für das Symposium des Gesunde Städte Netzwerkes
Gesund altern individuelle Verantwortung und kommunale Aufgabe
am 8./9.Juni.2006 in der Hansestadt Lübeck
Das Gesunde Städte Netzwerk führt vom 7. bis 9. Juni 2006 seine Mitgliederversammlung und
das Symposium vom 8. bis 9. Juni 2006 in der MUK durch. Die Einladung mit dem
Programm wird z. Z. durch das Gesunde Städte Sekretariat in Münster gedruckt.
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Der Entwurf des entsprechenden Flyers ist zu Beginn der Sitzung des Ausschusses für
Soziales an die Mitglieder umverteilt worden. Sobald die gedruckte Ausgabe vorliegt,
erhalten die Ausschussmitglieder die Einladung.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Der Vorsitzende ruft nunmehr die
TO-Punkte 6.1 - Umsetzung Hartz IV ständiger Sachstandsbericht - und
10.2 - Leistungskürzungen nach dem SGB II /Verrechnung des Regelsatzes mit Leistungen,
die darin nicht enthalten sind
mit dem Hinweis auf, dass ist die gemeinsame Beratung unter TO-Punkt 3 beschlossen wurde.
Herr Dusch berichtet zu TOP 6.1 über den derzeitigen Sachstand.
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass der mündliche Bericht vor Sitzungsbeginn in Schriftform bei
den Mitgliedern umverteilt wurde und dem Original der Niederschrift beigefügt ist.
Eine Frage von Herrn Klinkel zu dem vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales
erwarteten Zielwert von minus 3 % wird von Herrn Dusch dahingehend beantwortet, dass durch
die im kommenden Jahr erwarteten Vermittlungen in Mini und Midi-Jobs eine Einsparung von 3 %
realistisch erscheint.
Eine Frage von Herrn Lothar Koch hinsichtlich der genannten 300 zusätzlichen
Bedarfsgemeinschaften wird von Herrn Dusch dahingehend beantwortet, dass hierfür keine
weitere Personalaufstockung geplant ist, aber neue Überlegungen angestellt würden, sobald
sich der Beratungsschlüssel verschlechtert.
Eine Frage von Frau Menorca bezüglich des Bearbeitungszeitraums von Anträgen auf
Fortzahlung wird von Herrn Dusch dahingehend beantwortet, dass diese generell schneller
bearbeitet werden können als Erstanträge.
Herr Stabe fragt nach der Prognose der Entwicklung der Leistungsbezieher zum Ende des Jahres
2006. Herr Dusch erläutert, dass aufgrund der derzeitigen Arbeitsmarktsituation mit einer Zahl von
ca. 33.000 zu betreuenden Lübeckern gerechnet wird.
Weitere Fragen zum Thema Mini-Jobs und sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung werden
von Herrn Klinkel und Frau Kaske gestellt und von Herrn Dusch beantwortet.
Der Vorsitzende stellt zu dieser Diskussion klar, dass es sich bei Mini-Jobs nicht um 1-Jobs han-
delt.
Weiterhin weist er darauf hin, dass das Ende der Sitzung für 18:30 Uhr vorgesehen ist.
Der Ausschuss nimmt den Bericht zu
TOP 6.1 zur Kenntnis.
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Der Vorsitzende schlägt vor, die Anfrage zu TOP 10.2 - Leistungskürzungen nach dem SGB II/
Verrechnung des Regelsatzes mit Leistungen, die darin nicht enthalten sind - gemeinsam mit
dem Presseartikel der Lübecker Nachrichten vom 09.05.2006 mit dem Titel Hartz IV: Kein Alko-
hol auf Lebensmittelgutschein zu behandeln.
Es folgt eine allgemeine Diskussion über den im Presseartikel genannten Lebensmittelgutschein
hinsichtlich der derzeitigen Formulierung, an der sich Herr Klinkel, der Vorsitzende, Frau Schnei-
der, Frau Kaske, Frau Siebdrat und Frau Scheel beteiligen.
Herr Dusch erläutert in diesem Zusammenhang die Tatbestände, die vorliegen müssen, damit es
zur Ausgabe eines Lebensmittelgutscheines kommt.
Herr Drozella bittet um eine schriftliche Zusammenfassung der eben gemachten Ausführungen.
Ferner bittet er, den Katalog der Sanktionen den Ausschussmitgliedern zur Verfügung zu stellen.
Herr Dusch sagt dies zu.
Frau Scheel schlägt eine Formulierung für die Ausstellung der Lebensmittelgutscheine vor, die wie
folgt lautet: Nahrungsmittel, keine Genussmittel wie z.B. Alkohol und Zigaretten
Herr Dusch wird den Änderungsvorschlag aufnehmen.
Herr Klinkel stellt eine Frage zur Übernahme von Stromkosten, die von Herrn Dusch beantwortet
wird.
Auf Nachfrage des Vorsitzenden zur Anfrage zu TOP 10.1 - Übernahme von Stromschulden für al-
leinstehende Hilfesuchende - teilt Herr Klinkel mit, dass die Beantwortung bereits in den
vorherigen Sitzungen erfolgt ist und er damit seine Anfrage, da sie sich erledigt hat, zurückzieht.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Zur Anfrage von Herrn Klinkel zu TO-Punkt 10.2 - Leistungskürzungen nach dem SGB II / Ver-
rechnung des Regelsatzes mit Leistungen, die darin nicht enthalten sind - teilt
Herr Dusch Folgendes mit:
Kürzungen nach § 31 SGB II erfolgen nur, wenn die Kundin/der Kunde ihren/seinen
Pflichten nicht nachgekommen ist; also beispielsweise ohne anzuerkennenden Grund eine
Maßnahme nicht angetreten oder eine Arbeit nicht aufgenommen hat es liegt also zunächst in
der Hand der Kundin/des Kunden selbst, den Eintritt von Sanktionen zu verhindern und die
ungekürzte Regelleistung zu erhalten. Ergänzende Sachleistungen können erbracht werden
(Ermessen des Leistungsträgers) bei einer Minderung des Regelsatzes um mehr als 30 %. Die
Sachleistungen dürfen nicht dem Kürzungsbetrag entsprechen, da sonst die Sanktion ins Leere
laufen würde und keinen erzieherischen Effekt hätte. Das heißt, die 30-prozentige Kürzung muss
auch bei der Ausgabe eines Gutscheines erhalten bleiben.
Gutscheine dürfen nur für die im Regelsatz enthaltenen Anteile für Lebensmittel und
Gesundheitspflege ausgestellt werden.
Zur Frage der Verrechnung des Regelsatzes mit Leistungen, die darin nicht enthalten sind, teilt
Herr Dusch teilt mit, dass es sich bei dem von Herrn Klinkel genannten Fall um einen
Einzelfall handelt, bei dem es sich um einen Eingabefehler seitens eines Mitarbeiters der ARGE
gehandelt hat, dieser Fehler wurde bereits bereinigt.
Herr Klinkel teilt mit, dass seine Fragen somit beantwortet sind.
Auf Nachfrage von Frau Kaske, ob sich damit auch der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN, der für die Tagesordnung der nächsten Bürgerschaftssitzung zu diesem Thema
vorgesehen ist, erledigt hat, erklärt Herr Klinkel, dass er dieses mit seiner Fraktion abklären wird.
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Eine Frage von Herrn L. Koch zum Thema Verrechnung des Regelsatzes betreffend
Mietschulden wird von Herrn Dusch beantwortet.
Der Vorsitzende bittet Herrn Dusch um Stellungnahme zu dem Artikel der Lübecker Nachrichten
vom 09.05.2006 Frauenverband kritisiert die Arge.
Herr Dusch zeigt sich enttäuscht über diesen Artikel und stellt diverse Integrationsangebote
für Frauen vor. Weiterhin teilt Herr Dusch mit, dass die ARGE in Kontakt mit diversen
Einrichtungen für Frauen steht, in Netzwerken vertreten ist und spezielle Angebote für
Frauen anbietet. Die ARGE verfügt über 3 sehr engagierte Mitarbeiterinnen, die sich speziell
um die Netzwerkarbeit für Frauen kümmern.
Frau Kaske verweist auf eine Beschwerde über die ARGE, die den Fraktionen zugegangen ist,
und fragt nach dem Sachstand. Diese Frage wird von Herrn Dusch beantwortet.
Herr L. Koch spricht zur Geschäftsordnung und teilt mit, dass er es für problematisch hält über Un-
terlagen zu sprechen, die dem Ausschuss nicht vorliegen.
Der Ausschuss stimmt diesem Einwand zu.
Frau Kaske erläutert kurz den Sachverhalt des Beschwerdeschreibens. Danach sollen
MitarbeiterInnen der ARGE Briefe aus dem Briefkasten eines ALG II-Empfängers genommen
haben. Herr Klinkel gibt hierzu noch einige Ergänzungen.
Herr Dusch teilt hierzu mit, dass die MitarbeiterInnen des Ermittlungsdienstes im Einzelfall,
wenn ersichtlich ist, dass eine Wohnung nicht bewohnt wird, dieses in ihren Ermittlungsbericht
aufnehmen.
Herr Drozella bittet hierzu um eine Aufstellung der Befugnisse der MitarbeiterInnen des
Ermittlungsdienstes. Herr Dusch sagt diese Information zu.
Herr Klinkel stellt eine Frage nach angemessenen Heizkosten und wie diese ermittelt werden
und bittet, den Berechnungsmodus dem Protokoll beizufügen.
Herr Lippe beantwortet die Frage dahingehend, dass die Kommune zuständig ist und wird den Be-
rechnungsmodus dem Protokoll beifügen lassen.
Ein Einwand von Frau Wargenau zum Thema Arbeitsweise der ARGE wird vom
Ausschussvorsitzenden kommentiert.
Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.
Der Ausschuss nimmt den Bericht zu
TOP 10.2 zur Kenntnis.
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6.2 Darstellung der Doppelangebote im Fachbereich 4 gemäß Monitoring-Maßnahme 2.3
Dem Ausschuss liegt der Bericht vor.
Frau Kaske verweist im Zuge der Sparzwänge auf den letzten Absatz im Bericht und äußert
ihre Verwunderung über die Endgültigkeit der Aussage.
Herr Drozella, Frau Menorca und Herr Graf geben hierzu kurze Erläuterungen.
Der Vorsitzende bedankt sich bei Frau Albrecht und Herrn Graf für die Anwesenheit im
Ausschuss.
Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.
Der Ausschuss nimmt den Bericht zur
Kenntnis.
6.3 Versorgung pflegebedürftiger Menschen in und außerhalb von Einrichtungen in der
Hansestadt Lübeck
Dem Ausschuss liegt der Bericht vor.
Eine Anmerkung von Herrn Drozella zum Zertifizierungsverfahren der städtischen
SeniorInneneinrichtungen und den damit verbundenen Kosten wird auf Bitten des
Vorsitzenden von Frau Roggensack beantwortet.
Es schließt sich eine kurze Diskussion zum Zertifizierungsverfahren an, bei der sich der
Vorsitzende, Frau Zerrath, Frau Roggensack und Frau Kaske zu Wort melden.
Ferner bedauert Frau Kaske, dass eine genaue Aussage, wie sich die Pflegequalitäts-
offensive für Lübecker Einrichtungen ausgewirkt hat, nicht möglich ist, da sich die
vorliegenden Berichte nur auf das Land Schleswig-Holstein beziehen. Es sollte darauf
hingewirkt werden, dass die Daten auf die Hansestadt Lübeck heruntergebrochen werden.
Zudem plädiert Frau Kaske dafür, dass die Trägerunabhängige Pflegeberatungsstelle der
Hansestadt Lübeck unbedingt erhalten bleiben muss.
Ferner stellt Frau Kaske eine Frage zu den Heimbeiräten und bittet um Erläuterung des
Begriffes Entlassungsmanagement. Weiterhin bittet sie um Mitteilung, ob sich auch
städtische MitarbeiterInnen an den aufgeführten Schulungsmaßnahmen beteiligt haben
und ob Erfahrungswerte hinsichtlich der Rückkehrer in die eigene Häuslichkeit gibt.
Herr Lippe sagt zu, sich wegen der Daten zur Pflegequalitätsoffensive mit dem Land in
Verbindung zu setzen.
Ferner erläutert er, dass die Finanzierung der Trägerunabhängigen Pflegeberatungsstelle
durch das Land bis Ende 2006 sichergestellt ist. Eine Aussage wie es nach diesem Zeitpunkt
weitergehen wird, ist Ende Mai zu erwarten. Dem Ausschuss wird entsprechend berichtet.
Herr Hinselmann beantwortet die Frage zu den Heimbeiräten und erläutert den Begriff
Entlassungsmanagement. Dieses erfolgt im Zusammenhang mit einem Krankenhaus-
aufenthalt in den Fällen, wo erkennbar ist, dass die Betroffenen nach Entlassung aus dem
Krankenhaus Hilfe benötigen.
Frau Roggensack stellt die Fortbildungen des Landes vor, an denen die städtischen
MitarbeiterInnen teilgenommen haben. Eine Liste mit den angebotenen Fortbildungen wird
dem Protokoll beigefügt.
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Herr Hinselmann beantwortet die Frage zu den Rückkehrern dahingehend, dass es sich
um weniger als 5 % handelt. Frau Roggensack ergänzt, dass es sich im Jahr 2005 um 3 Fälle
handelte.
Eine Frage des Vorsitzenden nach der Anzahl der Auszubildenden in den städtischen
Heimen wird von Frau Roggensack dahingehend beantwortet, dass es zur Zeit
24 Auszubildende gibt.
Eine weitere Frage des Vorsitzenden zur Personalausstattung der Heimaufsicht in 2005
wird von Herrn Lippe beantwortet.
Die Frage des Herrn Drozella nach der angestrebten Fachkraftquote von 50 % wird von Frau
Roggensack dahingehend beantwortet, dass diese in den städtischen Heimen 65 % beträgt.
Frau Menorca bittet, den Bericht der Heimaufsicht dem nächsten Protokoll beizufügen.
Herr Lippe sagt dies zu.
Eine Frage von Herrn Klinkel nach Sanktionen, wenn die Fachkraftquote von 50 % nicht
eingehalten wird, wird von Herrn Hinselmann beantwortet.
Zum Abschluss der Diskussion bittet der Vorsitzende Frau Roggensack den Dank des
Ausschusses an die im Bericht genannten ehrenamtlich tätigen Personen weiterzuleiten.
Frau Roggensack sagt dies zu.
Herr Jugert bittet um Klärung und Überprüfung, ob der Bürgerschaftsauftrag auch dahinge-
hend umgesetzt wird, als dass der Bericht Leben und Wohnen im Alter auch um den
Aspekt Versorgung außerhalb von städtischen Einrichtungen ergänzt wird.
Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.
Der Ausschuss nimmt den Bericht zur
Kenntnis.
7. Vorlagen
7.1 Beschluss über das Projektgebiet "Soziale Stadt" in Lübeck Buntekuh
Der Bürgermeister beantragt, der Ausschuss für Soziales möge der Bürgerschaft empfehlen,
wie folgt zu beschließen:
Die Hansestadt Lübeck beteiligt sich am Städtebauförderungsprogramm Soziale Stadt mit
dem Projektgebiet Buntekuh (Plan siehe Anlage 1 b, S. 23f) und stellt den kommunalen
Eigenanteil von 1/3 der Fördersumme aus dem Vermögenshaushalt zur Verfügung.
Der Vorsitzende spricht sich für die Vorlage aus.
Fragen von Frau Kaske zum Beratungsverfahren der Ausschüsse, zu den aufgeführten
Personalkosten, zur zukünftigen Verfahrensweise und zu den Teilnehmern der Lenkungs-
gruppe Soziale Stadt werden von Frau Schlonski beantwotet.
Anmerkungen zum Thema Soziale Stadt durch Herrn Drozella werden von Frau Schlonski da-
hingehend beantwortet, dass es sich bei seinen genannten Beispielen um das Verfahren
Stadtumbau West gehandelt hat und nicht um die Soziale Stadt.
Herr Stabe macht darauf aufmerksam, dass in der Vorlage nur ein geringer Betrag für Image-
maßnahmen genannt ist, wobei dies aus seiner Sicht für Buntekuh ein ganz zentraler Punkt
ist.
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Frau Schlonski teilt hierzu mit, dass Imagemaßnahmen nicht mit hohen Kosten verbunden
sein müssen. Auch eine positive Pressemitteilung die nichts kostet, kann das Image
verbessern.
Herr Drozella berichtet, dass die Bürger aus Buntekuh, mit denen er persönlich
gesprochen hat, dem Projekt sehr positiv gegenüber stehen.
Frau Siebdrat beantragt, den Beschlussvorschlag mit folgender Ergänzung zu empfehlen:
Die einzelnen Projekte werden während der Durchführung des Programms im Ausschuss für
Soziales behandelt.
Frau Schlonski gibt zu bedenken, dass solch ein Verfahren das Fortkommen der Projekte ver-
langsamen wird.
Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.
Der Vorsitzende ruft zur Abstimmung der Vorlage in der ergänzten Fassung auf.
Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft
einstimmig, die Beschlussvorlage mit der
Auflage zu beschließen, dass die
einzelnen Projekte während der
Durchführung des Programms im
Ausschuss für Soziales behandelt werden.
7.2 Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach
dem Sozialgesetzbuch, Teil XII, Sozialhilfe
hier: Kostenbeitrag für Mittagessen für behinderte Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter in Werkstätten
Der Bürgermeister beantragt, der Ausschuss für Soziales möge der Bürgerschaft empfehlen,
wie folgt zu beschließen:
Der Beschluss der Bürgerschaft vom 25.11.1993 (TOP 10.5, Drucksache Nr. 2850) wird
aufgehoben.
Herr Klinkel teilt mit, dass er der Vorlage ablehnend gegenübersteht.
Frau Kaske stellt die Frage, wie viele Menschen mit Behinderungen nicht an der Verpflegung
teilnehmen und ob es in dem letzten Satz der Vorlage anstatt Einsparung nicht eher
Mehrausgaben vermeiden heißen müsste.
Herr Lippe teilt mit, dass in den Werkstätten 515 Menschen mit eigenen Wohnungen tätig
sind, 310 Personen davon nehmen nicht an der Verpflegung teil, wobei es sich bei den
Zahlen nicht um konstante Zahlen handelt. Herr Lippe bestätigt, dass die Formulierung für das
weitere Verfahren korrigiert werden muss.
Es folgt eine kurze Diskussion über eine weitere Formulierung im Absatz 3 der Begründung
zur Vorlage an der sich Herr Koch, Herr Klinkel und Herr Lippe beteiligen.
Auch hier sagt Herr Lippe eine Korrektur der Vorlage zu.
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Frau Scheel merkt an, dass die Vorlage aus ihrer Sicht nicht schlüssig ist und stellt den
Antrag, die Vorlage zur Überarbeitung zurückzustellen.
Der Ausschuss beschließt mit
6 Ja-Stimmen und 9 Nein-Stimmen
mehrheitlich, die Vorlage nicht
zurückzustellen.
Herr Senator Halbedel erklärt, dass die Vorlage für das weitere Verfahren geändert wird.
Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.
Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft
bei 9 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen
mehrheitlich gemäß Beschlussvorschlag
zu beschließen.
8. Überweisungen aus der Bürgerschaft
Es liegt nichts vor.
9. Mitteilungen aus dem Fachbereich 2
9.1 Aufstellung nicht erledigter Tagesordnungspunkte aus den Jahren 2004, 2005
(Stand: 27.04.2006)
Hierzu erfolgen keine Wortmeldungen.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis .
9.2 Information zur Einführung des Casemanagements in der Eingliederungshilfe
Frau Schwartz berichtet über die Einführung des Casemanagements in der
Eingliederungshilfe und begründet die Erforderlichkeit mit gesetzlichen Vorgaben,
Kommunalisierung der Eingliederungshilfe, Fallzahlen- und Ausgabensteigerung.
Weiterhin teilt Frau Schwartz mit, dass das Casemanagement in anderen kreisfreien
Städten bereits eingeführt wurde.
Herr Wulf berichtet über den inhaltlichen Teil und stellt das Casemanagement als
Hilfsmittel zur Ressourcenverwaltung für die HilfeempfängerInnen vor. Weiterhin berichtet
er, dass das Casemanagement in Zusammenarbeit der Abteilungen 2.500.4 und 2.500.5
installiert wird.
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Frau Schwartz berichtet über die weitere Vorgehensweise zur Umsetzung des
Casemanagements.
Eine Frage von Herrn Klinkel zu dem Begriff Eingliederungsvereinbarung wird von
Frau Schwartz und Herrn Wulf beantwortet.
Herr Schlichting erläutert, dass Lübeck im Vergleich zu den anderen kreisfreien Städten
in Schleswig-Holstein gut dasteht; lediglich in Flensburg ist die Umsetzung des
Casemanagements weiter fortgeschritten.
Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
9.3 Abschluss des Kooperationsvertrages zwischen der Hansestadt Lübeck,
Lübecker gem. Bauverein und der Investitionsbank Schleswig-Holstein
Herr Schlichting berichtet über den bevorstehenden Abschluss des Kooperationsvertrages mit
Hinweis auf den ersten Kooperationsvertrag, der nur für das Quartier St. Jürgen
abgeschlossen wurde. Der neue Vertrag bezieht sich auf den gesamten Wohnungsbestand
des Lübecker Bauvereins mit einer Größenordnung von ca. 4.500 Wohneinheiten.
Die offizielle Vertragsunterzeichnung wird am 18.05.2006 im Rathaus stattfinden.
Herr Schlichting weist darauf hin, dass nach Vertragsabschluss in Zusammenarbeit mit den
Lübecker Wohnungsunternehmen ein Konzept für Menschen mit multiplen Problemlagen
erstellt werden soll.
Hierzu erfolgen keine Wortmeldungen.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
9.4 Informationen über die Unterkunftssicherung
Änderung des § 22 Abs. 5 SGB II Übernahme von Mietschulden für Erwerbstätige
Herr Lippe teilt mit, dass ab 01.04.2006 die Zuständigkeit aufgrund der Gesetzesänderung ei-
gentlich bei der ARGE liegen würde.
Aufgrund der jahrelangen Erfahrung und Fachkompetenz der Unterkunftssicherung der
Hansestadt Lübeck hat die Trägerversammlung beschlossen, dass die Unterkunftssicherung
weiterhin für die Aufgabe zuständig bleibt.
Der Vorsitzende fragt nach dem finanziellen Ausgleich. Herr Lippe teilt mit, dass eine
Personalkostenerstattung durch die ARGE erfolgt. Weiterhin weist er darauf hin, dass bei Per-
sonen mit Mietrückständen, die weder Ansprüche nach dem SGB II noch nach dem
SGB XII haben, die Betreuung ebenfalls durch die Unterkunftssicherung wahrgenommen wird.
Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
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9.5 Ausstellungseröffnung Service-Büros am 03.05.2006
Herr Senator Halbedel berichtet von der Eröffnung der Bilderausstellung einer
Kindertagesstätte am 03.05.2006 in den Räumen der Service-Büros des Bereiches
Soziale Sicherung. Insbesondere lobt Herr Senator Halbedel das Ambiente der
Räumlichkeiten und die Freundlichkeit der MitarbeiterInnen.
Er fordert die Mitglieder des Ausschusses auf, sich diese Bilder einmal anzusehen,
da die Ausstellung weiterhin geöffnet sein wird.
Hierzu erfolgen keine Wortmeldungen.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis .
9.5 Vorlage zur Entwicklung eines Integrationskonzeptes für Migrantinnen und
Migranten
Herr Senator Halbedel teilt mit, dass hierzu eine Vorlage dem Ausschuss in seiner
Juni-Sitzung entgegengebracht wird.
Hierzu erfolgen keine Wortmeldungen.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis .
10. Anfragen
10.1 Übernahme von Stromschulden für alleinstehende Hilfesuchende
Anfrage von Herrn Klinkel -
Die Anfrage wurde von Herrn Klinkel unter TO-Punkt 6.1 zurückgezogen .
10.2 Leistungskürzungen nach dem SGB II /
Verrechnung des Regelsatzes mit Leistungen, die darin nicht enthalten sind
- Anfrage von Herrn Klinkel -
Dieser TOP wurde bereits zusammen mit TOP 6.1 behandelt.
11. Anträge der Fraktionen
Es liegt nichts vor.
Niederschrift 28 / 2003 2008 über die Sitzung des Ausschusses für Soziales am 09.05.2006
Seite 14
12. Verschiedenes
Es liegt nichts vor.
Der Ausschussvorsitzende schließt die Sitzung mit dem Hinweis auf die nächste Sitzung
am 06.06.2006, im Verwaltungszentrum Mühlentor, Kronsforder Allee 2 6,
Haus TRAVE, 7. OG, Großes Sitzungszimmer.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Ende der Sitzung: 18:24 Uhr
Ausschussvorsitzender
(Lienhard Böhning)
Protokollführerin
(Christiane Nimz)