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Auszug - Importierte Niederschrift  

Ausschuss für Soziales
TOP: Ö 1
Gremium: Ausschuss für Soziales Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 05.11.2002 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: Anlass: Sitzung
 
Beschluss


Fachbereich 2 - Wirtschaft und Soziales  Lübeck, den 06.11.2002 

 

 

N I E D E R S C H R I F T 

über die Sitzung des Ausschusses für Sozial- und 

Wohnungswesen und Kriegsopferfürsorge 

 

am Dienstag, dem 05.11.2002 

 

Nr. 44 

(Wahlperiode 1998/2003) 

Öffentlicher Teil 

 

 

Beginn der Sitzung:  15.10 Uhr 

 

Tagungsort:  Verwaltungszentrum Mühlentor 

  Kronsforder Allee 2-6, 23560 Lübeck 

  Haus Trave, 7. OG, Großer Sitzungssaal, 

Tel.:  122-4599 

  

Anwesend:  Vom Ausschuss:  Vom Fachbereich 2: 

  Herr Böhning 

(als Vorsitzender) 

Herr Bunners 

Frau Gieseler 

Frau Kaske 

Herr Klinkel 

Herr Koch 

Herr Köpsell 

Frau Lietzke 

Frau Lübeck 

Herr Müller 

Frau Oldenburg 

Frau Reinberg 

Frau Römer 

Frau Schneider 

Frau Siebdrat 

 

entschuldigt fehlt: 

Herr Baasch 

Frau Büttner 

Frau Harnack 

Herr Kainka 

Herr Schrupkowski 

 

Herr Senator Halbedel 

Herr Bender 

Frau Fick 

Herr Kämer 

Frau Lange 

Herr Liebmann 

Herr Lippe 

Herr Luig 

Frau Roggensack 

Frau Seger 

 

Herr Bannert 

(zugl. als Protokollführer) 

 

Vom Fachbereich 4 

Herr Bruns 

Frau Kramm 

Herr Georg 

 

Vom Seniorenbeirat: 

Frau Horn 

Herr Martens 

Herr Reinberg

 

 

2

 

 

 

Tagesordnung 

I.  Öffentlicher Teil  Beratungsergebnis 

 

    Kenntnis  Empfehlung  Beschluß 

1.  Feststellung der Beschlussfähigkeit  x     

 

2.  Feststellung der Tagesordnung  x     

 

3.  Feststellung der Niederschrift Nr. 43 

- Öffentlicher Teil - über die Sitzung des

Ausschusses für Sozial- und Wohnungswesen

und Kriegsopferfürsorge am 01.10.2002 

 

x     

 

 

3a.  Feststellung der Niederschrift Nr. 43 

– Nichtöffentlicher Teil - über die Sitzung des

Ausschusses für Sozial- und Wohnungswesen

und Kriegsopferfürsorge am 01.10.2002 

 

x     

 

 

4.  Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden  x     

 

5.  Aufstellung über Tagesordnungspunkte (Aufträge) 

des Ausschusses für Sozial- und Wohnungswesen

und Kriegsopferfürsorge aus den Jahren

2001/2002 (bis einschl. Oktober), die durch die

Verwaltung noch abzuarbeiten sind 

 

  x   

 

 

6.  Mitgliedschaft der Hansestadt Lübeck im 

Kommunalen Pflegeverband Schleswig-Holstein

(KoPf-SH) 

 

x     

 

 

7.  Stellungnahme der Hansestadt Lübeck zur Prüf-

mitteilung des Landesrechnungshofes über die

überörtliche Prüfung im Jahre 2000 

 

x     

 

 

8.  Präventive kommunale Maßnahmen gegen die 

globale Erwärmung und ihre Folgen 

x     

 

 

9.  Übernahme der Heizkosten im Rahmen der 

Sozialhilfegewährung 

x

 

 

3

 

 

 

I.  Öffentlicher Teil  Beratungsergebnis 

 

    Kenntnis  Empfehlung  Beschluß 

10.  Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundes-

sozialhilfegesetz (BSHG); Übernahme von Heiz-

kosten/Kosten für die Warmwasserversorgung 

 

 

zurückgestellt 

 

 

11.  Verfahren bei der Beantragung von Wohngeld und 

Hilfe zum Lebensunterhalt 

 

zurückgestellt 

 

12.  Die Situation auf dem Lübecker Wohnungsmarkt  zurückgestellt 

 

13.  PC-Kurse für SeniorInnen im Rahmen einer AB-

Maßnahme 

zurückgestellt 

 

 

14.  Armuts-Sozialbericht  zurückgestellt 

 

15.  Quotales System in der Sozialhilfe  x     

 

16.  Ergebnisse der Hartz-Kommission und Hilfe zur 

Arbeit 

x     

 

 

17.  Grundsicherungsgesetz – Landes-/Bundesbe-

teiligung an der Finanzierung 

x     

 

 

18.  Mitteilungen und Berichte aus dem Fachbereich 2 

Wirtschaft und Soziales 

 

 

x     

 

 

19.  Verschiedenes  x     

 

 

II.  Nichtöffentlicher Teil  Beratungsergebnis 

 

    Kenntnis  Empfehlung  Beschluß 

20.  Bericht aufgrund einer vorliegenden Beschwerde  x     

 

 

I.  Öffentlicher Teil  Beratungsergebnis 

 

 

21.  Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil 

gefassten Beschlüsse 

x

 

 

4

 

 

 

 

Vor Eintritt in die Tagesordnung teilt  der Ausschussvorsitzende  mit, dass sich die 

Ausschussmitglieder Frau Büttner, Herr Kainka und Herr Schrupkowski zur

Teilnahme an der heutigen Sitzung entschuldigt haben. Sie werden vertreten durch

Frau Oldenburg, Frau Reinberg und Frau Schneider. Ebenfalls entschuldigt fehlen

Frau Harnack und Herr Baasch. Letzterer wird durch Herrn Müller vertreten. 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt nunmehr die Beschlussfähigkeit fest und eröffnet

die Sitzung. 

 

  Der Ausschuss nimmt 

Kenntnis. 

 

2.  Feststellung der Tagesordnung 

 

Der Ausschussvorsitzende weist darauf hin, dass der in der Einladung zu der

heutigen Sitzung aufgeführte Bericht zu dem Tagesordnungspunkt 10 – Hilfe

zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG); Übernahme

von Heizkosten/Kosten für die Warmwasserversorgung - vor Beginn der heutigen

Sitzung umgeteilt worden ist; ebenfalls umgeteilt sind der Bericht zu dem

Tagesordnungspunkt 13 - PC-Kurse für SeniorInnen im Rahmen einer AB-

Maßnahme – sowie ein schriftlicher Zwischenbericht zu dem Tages-

ordnungspunkt 14 – Armuts-Sozialbericht -. 

 

Darüber hinaus weist der  Ausschussvorsitzende darauf hin, dass ein schriftlicher 

Bericht betreffend die Verbesserung der Situation der Mitarbeiterinnen und

Mitarbeiter des Sozialamtes (der Berichtsauftrag basiert auf einen Antrag von

Herrn Klinkel vom 09.10.2001 – Niederschrift Nr. 33, TOP 8 vom 09.10.2001) vor

Beginn der heutigen Sitzung umgeteilt worden ist. 

Darüber hinaus – so  der Ausschussvorsitzende – ist ein schriftlicher Sach-

standsbericht betreffend Heimbegehungen durch die Heimaufsicht (der Berichts-

auftrag beasiert auf einen Ausschussauf trag vom 03.07.2001 –  Niederschrift Nr. 

31, TOP 4) des zuständigen Bereiches Gewerbeangelegenheiten umgeteilt

worden. 

 

Der Ausschussvorsitzende bittet den Aussc huss damit einverstanden zu sein, 

dass die vorstehend genannten vor der heutigen Sitzung umgeteilten Berichte

zurückgestellt werden und somit nicht in der heutigen Sitzung, sondern in der

nächsten turnusmäßigen Sitzung am 03.12.2002 besprochen bzw. beraten

werden.  

 

Der Ausschuss beschließt

einstimmig gem. dem Vorschlag

des Ausschussvorsitzenden die

vorstehend genannten Berichte

zurückzustellen und anlässlich

der Ausschusssitzung am

03.12.2002 zu beraten.

 

 

5

 

 

 

 

 

I.  Öffentlicher Teil der Sitzung: 

 

Zu Punkt 3 der Tagesordnung 

Feststellung der Niederschrift Nr. 43 – ö ffentlicher Teil -   über die Sitzung des 

Ausschusses für Sozial- und Wohnungswesen  und Kriegsopferfürsorge am 

01.10.2002 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt fest, dass Einwendungen gegen die Niederschrift

Nr. 43 weder schriftlich noch mündlich ei ngegangen sind. Der Ausschussvorsitzende 

stellt die Niederschrift fest. 

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis. 

 

Zu Punkt 3a der Tagesordnung 

Feststellung der Niederschrift Nr. 43 –n ichtöffentlicher Teil - über die Sitzung 

des Ausschusses für Sozial- und Wohnungs wesen und Kriegsopferfürsorge 

am 01.10.2002 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt fest, dass Einwendungen gegen die Niederschrift

Nr. 43 weder schriftlich noch mündlich ei ngegangen sind. Der Ausschussvorsitzende 

stellt die Niederschrift fest. 

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis. 

 

 

Zu Punkt 4 der Tagesordnung 

Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden: 

 

4.1  Termine für die Ausschusssitzungen in  den Monaten Januar, Februar und 

März 2003  

 

Der Ausschussvorsitzende schlägt die nachfolgend genannten drei Sitzungs-

termine für die Zeit von Januar bis März 2003 vor. 

 

Dienstag, den 07.01.2003 

Dienstag, den 04.02.2003 

Dienstag, den 04.03.2003 

 

Die nachfolgenden Termine werden vom Büro der Bürgerschaft erst nach der

konstituierenden Sitzung der neuen Bürgerschaft (03.04.2003) festgelegt.

Dieses geschieht – so das Büro der Bürgerschaft - in Abhängigkeit der in die

Ausschüsse gewählten Mitglieder, damit keine Überschneidungen eintreten. 

 

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis 

und ist einverstanden.

 

 

6

 

 

 

4.2  Ergebnisse der Hartz-Kommission und Hilfe zur Arbeit 

 

Der Ausschussvorsitzende bittet den Aussc huss damit einverstanden zu sein, 

dass dieser unter TOP 16 vorgesehene Tagesordnungspunkt vorgezogen und

im Anschluss an die Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden behandelt wird. 

 

Der Ausschuss ist einverstanden. 

 

Zu Punkt 5 der Tagesordnung 

Aufstellung über Tageso rdnungspunkte (Aufträge) des Ausschusses für 

Sozial- und Wohnungswesen und Kriegs opferfürsorge aus den Jahren 

2001/2002 (bis einschl. Oktober 2002), die durch die Verwaltung noch 

abzuarbeiten sind. 

 

Der Ausschussvorsitzende bittet die Verwaltung dringend, die aus der vorliegenden

Aufstellung zu Punkt 4 ersichtlichen noc h nicht abgearbeiteten Ausschussaufträge 

spätestens für die Dezember-Sitzung abzuarbeiten und dem Ausschuss zur Be-

ratung vorzulegen. Selbstverständlich wird sich der Ausschuss nachvollziehbaren

Argumenten zur Nichtabarbeitung bis Dezember 2002 nicht verschließen. 

 

Der Ausschuss bittet die Verwaltung, zu dem Ausschussauftrag „Neuregelung von

Beschäftigungspflicht und Ausgleichsabgabe nach dem Gesetz zur Bekämpfung der

Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter. Erstellung eines Verwaltungsberichts“ beim

Personal- und Organisationsservice nachzufragen, wann mit dem entsprechenden

Bereicht zu rechnen ist. Frau Kaske verweist hierzu auf einen aus dem Jahre 2001

datierten Bürgerschaftsauftrag. Die Bitte der Nachfrage beim POS resultiert aus der

Mitteilung von Herrn Senator Halbedel, dass der POS mitgeteilt hat, dass er sich

wegen Arbeitsüberlastung z. Z. außerstande sieht, den geforderten Bericht zu

erstellen. 

 

Der Ausschuss ist einverstanden. 

 

Zu Punkt 6 der Tagesordnung 

Mitgliedschaft der Hansestadt Lüb eck im Kommunalen Pflegeverband 

Schleswig-Holstein (KoPf-SH) 

 

Die Verwaltung legt einen Bericht über die Arbeit des Kommunalen Pflegeverbandes

Schleswig-Holstein (in diesem Pflegeverband ist die Hansestadt Lübeck Mitglied)

vor. Eine Frage von Frau Kaske zu der Person des stellvertretenden Vorsitzenden

des Kommunalen Pflegeverbandes wird von Frau Roggensack beantwortet. Der

Ausschussvorsitzende und Frau Kaske bitten die Verwaltung darum, den Vor-

sitzenden des Kommunalen Pflege verbandes Schleswig-Holste in, Herrn Bouteiller, 

zur Ausschusssitzung im Mai 2003 einzuladen. 

 

Der Ausschuss nimmt den vor-

liegenden Bereicht zur Kenntnis

und ist einverstanden.

 

 

7

 

 

 

 

Zu Punkt 7 der Tagesordnung 

Stellungnahme der Hansestadt Lübeck zur Prüfmitteilung des Landes-

rechnungshofes über die überörtliche Prüfung im Jahre 2000 

 

Der Ausschussvorsitzende schlägt vor, die mit der Einladung zur Oktober-Sitzung

2002 übersandte Vorlage und die vorliegenden Auszüge aus dem Originalbericht

des Landesrechnungshofes zusammen abzuarbeiten. 

 

Der Vorsitzende ruft nunmehr die Seiten und Punkte der vorliegenden Auszüge aus

dem Originalbericht auf und bittet um Wortmeldungen. Eine Frage von Frau Lietzke

zur Seite 135, Punkt 6.2.3 zur Neuschnei dung des Fachbereiches Wirtschaft und 

Soziales wird von Herrn Senator Halbedel mit dem Hinweis auf die politische

Willensbildung beantwortet. Hierzu sprechen ebenfalls Frau Kramm vom

Fachbereichs-Controlling des Fachbereiches 4 – Kultur und Herr Klinkel der bemerkt, 

dass die Erwachsenenberatung aus seiner Sicht in den sozialen Bereich gehört. Der

Ausschussvorsitzende stimmt der Bemerkung von Herrn Klinkel zu. Hierzu bemerkt

Frau Kaske, dass die Erwachsenenberatung nicht auf immer und ewig im

Fachbereich 4 „festgezurrt“ sein sollte. Herr Senator Halbedel weist darauf hin, dass

er versuchen wird, dem Aussc huss bereits zur Dezember-S itzung eine  praktikable 

Lösung vorzustellen. Er wird sich bemühen, diese im Konsens mit Frau Kramm zu

finden. 

 

Zu der vom Landesrechnungshof ausgesprochenen Empfehlung, die Aufnahme von

Sozialhilfeanträgen und die Beratung  Hilfesuchender dem Bereich Sozialhilfe-

gewährung zuzuordnen sprechen Herr Klinkel, Frau Kramm, Frau Kaske und Frau

Seger. 

 

Herr Klinkel und Frau Kramm sprechen sich dafür aus, die Erstberatung von

Hilfesuchenden im Bereich Erwachsenenhilfe zu  belassen und lediglich die Beratung 

hinsichtlich etwaiger Sozialhilfeansprüche an den Bereich Sozialhilfegewährung zu

übertragen. 

Frau Kaske und Frau Seger sprechen sich dagegen aus, da bei einer derartigen

Zuordnung die bestehenden, auch vom LRH  gesehenen Probleme nicht beseitigt 

würden und diese Lösung nicht bürgerfreundlich wäre. 

 

Zur Antragstellung im Sozialhilfebereich spricht Herr Koch. Frau Fick weist darauf

hin, dass die in der Diskussion aufgeworfenen Fragen und Antworten sich nicht auf

ihren Bereich Behindertenhilfe/Hilfe in Einrichtungen beziehen,  sondern nur auf den 

Bereich 2.503 – Sozialhilfegewährung. 

 

Eine Frage von Frau Kaske zur Seite 139, Punkt 6.2.4 betreffend die Zentralisierung

der Sachbearbeitung der Kostenerstattung wird von Frau Seger und Herrn Lippe

beantwortet.

 

 

8

 

 

 

 

Die Verwaltung kündigt an, zur Perspektivmaßnahme „Zentralisierung der Kosten-

erstattung“ einen Bericht zu  erarbeiten und di esem dem Ausschuss möglichst zu 

seiner turnusmäßigen Januar-Sitzung 2003 vorzulegen. Nach derzeitigem Stand ist

davon auszugehen, dass finanzwirtschaftlich betrachtet sich die Perspektivmaß-

nahmen nicht gerechnet haben. Gegenstand dieser ist aber auch gewesen, zu einer

Entlastung der Sachgebietsleitungen im Bereich Sozialhilfegewährung beizutragen.

Diese ist zwingend notwendig, um die Sachgebietsleitungen in die Lage zu ver-

setzen, ihre Dienstaufsicht und andere Kontrollaufgaben sachgerecht wahrnehmen

zu können. Ob deshalb die vorhandenen Ressourcen bei Aufgabe der Maßnahme

„Zentralisierung der Kostenerstattung“ für die Maßnahme „Zentralisierung der

Krankenhilfe“ genutzt werden kann, muss nach Vorlage des angekündigten

Berichtes entschieden werden. Hierzu spricht Herr Koch. 

 

Frau Römer stellt die auf den Seiten 136, 137, Punkt 6.2.3 gemachten Ausführungen

betreffend das Projekt „Organisationsentwicklung Soziales/Jugend“ und die damit

verbundene Kosten/Nutzenanalyse in Frage und gleichzeitig zur Diskussion. Herr

Müller weist darauf hin, dass die in diesem Projekt erarbeiteten Ergebnisse immer

noch brauchbar und durchaus auch noch – jedenfalls teilweise – anwendbar sind. 

 

Zu der auf Seite 144, Punkt 6.2.6 ang esprochenen Öffentlichen Rechtsauskunft- und 

Vergleichsstelle (ÖRA) berichtet Herr Lippe, dass das Defizit aufgrund mehrerer

Maßnahmen, die die Verwaltung zwischenzeitlich eingeleitet hat, voraussichtlich auf

ca. EUR 3.000,00 pro Jahr gesenkt werden kann. Es liegt damit in dem seinerzeit

von der Bürgerschaft vorgegebenen „Rahmen“ von ca. EUR 12.500,00. Herr Lippe

weist abschließend auf das der Niederschrift beigefügte Info-Blatt der Öffentlichen

Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle hin. 

 

Zu der auf Seite 142, Punkt 6.2.4 ausgeführten u. a. quantitativen Überlastung des

vorhandenen Personals bemerkt Herr Müller, dass für den Fachbereich 2 ein Per-

sonalentwicklungskonzept fehlt, das dieser Überlastung gezielt entgegenwirken

könne. Auch Frau Kaske bemängelt das Fehlen eines solchen Konzeptes. Herr

Senator Halbedel verweist darauf, dass ein Personalentwicklungskonzept für den

Gesamtbereich der Hansestadt Lübeck erarbeitet werden muss und nicht nur für die

einzelnen Fachbereiche, da es sich hier zweifelsfrei um gesamtstädtische Interessen

handelt. Herr Koch verweist darauf, dass eventuell durch das Vorhandensein eines

solchen Konzeptes der soziale Bereich im Fachbereich 2 wahrscheinlich nicht mehr

so häufig im Brennpunkt des Interesses der Öffentlichkeit stehen könnte. 

 

Der Ausschuss nimmt die Vorlage zur

Kenntnis.

 

 

9

 

 

 

Zu Punkt 8 der Tagesordung 

Präventive kommunale Maßnahmen gegen die globale Erwärmung und ihre 

Folgen 

 

Zu dem vorliegenden Antrag sprechen Herr Klinkel, Herr Lippe und Herr Senator

Halbedel. 

 

Eine Frage von Herrn Klinkel zur Beschaffung von Elektro-Großgeräten wie z. B.

Kühl- oder Gefrierschränken und den damit verbundenen Energiekriterien kann - so

Herr Lippe - nur von der g/a/b beantwortet werden. 

 

Der Ausschuss nimmt den vorlie-

genden Antrag zur Kenntnis. 

 

Zu Punkt 9 der Tagesordung 

Übernahme der Heizkosten im Rahmen der Sozialhilfegewährung 

 

Herr Klinkel begründet seinen beigefügten Antrag. 

 

Der Ausschussvorsitzende bittet den Ausschu ss damit einverstanden zu sein, dass 

der anwesende Geschäftsführer  der Grundstücks-Gesellsc haft „TRAVE“ mbH, Herr 

Sörensen, als Sachkundiger zu den „überhöhten“ Nachzahlungen von Heizkosten

einen mündlichen Bericht abgibt. 

 

Der Ausschuss beschließt einstimmig,

Herrn Sörensen anzuhören. 

 

Herr Sörensen berichtet, dass in der vergangenen Woche ein Gespräch zwischen

der EWL, der Grundstücks-Ge sellschaft „TRAVE“ mbH und einem Vertreter des 

Fachbereiches 2 aufgrund der Beschwerden von Mietern über hohe Fernwärmeab-

rechnungen stattgefunden hat. Man hat sich darauf verständigt – so Herr Sörensen–

„unverhältnismäßig“ hohe Abrechnungen zu überprüfen und Spitzenabrechnungen

zu kappen. 

Frau Seger weist darauf hin, dass angemessene Heizkosten im Rahmen der

Gewährung von laufenden Leistungen zum Lebens unterhalt zu berücksichtigen sind. 

Wie auch bei anderen Sozialhilfeleistungen sind bei der Beurteilung der

Angemessenheit die Bes onderheiten des Einz elfalles zu berücksichtigen. Stellt sich, 

insbesondere im Zusammenhang mit der jährlichen Abrechnung heraus, dass die

geltend gemachten Heizkosten nicht mehr angemessen sind, wird die Nach-

forderung letztmalig aus Sozialhilfem itteln übernommen und der/die Hilfesuchende 

gleichzeitig aufgefordert, die Heizkosten zu reduzieren und darüber informiert, dass

zukünftig nur noch angemessene Heizkosten im Rahmen der Sozialhilfegewährung

berücksichtigt werden können.

 

 

10

 

 

 

 

Die Mehrkosten, die durch den Anstieg der Energiepreise zu erwarten sind, können

aus buchungstechnischen Gründen nicht ermittelt werden. 

Die Information hinsichtlich der Übernahme von Heizkosten aus Sozialhilfemitteln

erfolgt in der für alle Sozialhilfeleistungen geltenden Form. 

 

Zu den vorstehenden Ausführungen sprechen Herr Klinkel und Herr Martens. 

 

Der Ausschuss nimmt den Antrag zur

Kenntnis. 

 

Zu Punkt 10 der Tagesordnung 

Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG); Über-

nahme von Heizkosten/Kosten für die Warmwasserversorgung 

 

Gemäß Vorschlag des Ausschussvorsitzenden wird die Beratung über den vor der

heutigen Sitzung umgeteilten Bericht zurückgestellt bis zur nächsten turnusmäßigen

Sitzung am 03.12.2002

 

Der Ausschuss beschließt einstimmig

die Zurückstellung dieses Tagesord-

nungspunktes bis zur Dezember-

Sitzung 2002. 

 

 

Zu Punkt 11 der Tagesordnung 

Verfahren bei der Beantragung von Wohngeld und Hilfe zum Lebensunterhalt 

 

Herr Senator Halbedel bittet, diesen Tagesordnungspunkt zurückzustellen bis zur

nächsten turnusmäßigen Sitzung am 03.12.2002

 

Der Ausschuss beschließt einstimmig

die Zurückstellung dieses Tagesord-

nungspunktes bis zur Dezember-

Sitzung 2002. 

 

Zu Punkt 12 der Tagesordnung 

Die Situation auf dem Lübecker Wohnungsmarkt 

 

Die Verwaltung teilt mit, dass sie zu diesem Tagesordnungspunkt dem Auschuss ein

schriftlicher Bericht zu seiner turnusmäßigen Sitzung am 03.12.2002 vorgelegt wird. 

 

Der Ausschuss beschließt einstimmig

die Zurückstellung dieses Tagesord-

nungspunktes bis zur Dezember-

Sitzung 2002.

 

 

11

 

Zu Punkt 13 der Tagesordnung 

PC-Kurse für SeniorInnen im Rahmen einer AB-Maßnahme 

 

Gemäß Vorschlag des Ausschussvorsitzenden wird die Beratung über den vor der

heutigen Sitzung umgeteilten Bericht zurückgestellt bis zur nächsten turnusmäßigen

Sitzung am 03.12.2002

 

Der Ausschuss beschließt einstimmig

die Zurückstellung dieses Tagesord-

nungspunktes bis zur Dezember-

Sitzung 2002. 

 

Zu Punkt 14 der Tagesordnung 

Armuts-Sozialbericht 

 

Gemäß Vorschlag des Ausschussvorsitzenden wird die Beratung über den vor der

heutigen Sitzung umgeteilten Zwischenbericht zurückgestellt bis zur nächsten

turnusmäßigen Sitzung am 03.12.2002

 

Der Ausschuss beschließt einstimmig

die Zurückstellung dieses Tagesord-

nungspunktes bis zur Dezember-

Sitzung 2002. 

 

Zu Punkt 15 der Tagesordnung 

Quotales System in der Sozialhilfe 

 

Herr Lippe berichtet zu den auf überörtlicher Ebene stattgefundenen Verhandlungen.

Aufgrund bestehender gesetzlicher Regelungen sind die Aufgaben und die Kosten

im Rahmen der Sozialhilfegewährung zwischen dem Land einerseits und den

Kreisen und kreisfreien Städten andererseits aufgeteilt worden. Aufgrund einer

Neuregelung ist man dann einvernehmlich dahingekommen, dass „vor Ort“, also von

den Kreisen und kreisfreien Städten entschieden werden sollte, dass auch fast

ausnahmslos alle Aufgaben von diesen verantwortet und die Ausgaben dazu

getragen werden sollten, also auch diejenigen, für die bis dahin das Land zuständig

war. 

 

Dafür wurde seitens des Landes zunächst ein Ausgleichsbetrag vorgesehen, dieser

sollte ggf. angepasst werden, eine erste Anpassung ist auch über das Quotale

System in der Sozialhilfe erfolgt. Es hat sich aber im Laufe der Jahre herausgestellt,

dass der Ausgleichsbetrag tatsächlich, zumindestens seit 1997 nicht in

ausreichender Höhe über den quotalen Anteil des Landes (39% der Netto-

Ausgaben) erreicht worden ist. Zwischenzeitlich hat sich die „Schieflage“ so

verdeutlicht, dass das Land anstatt einen Ausgleich von ca. 34,2 Mio. Euro zu leisten

einen „Überschuss“ von ca. 23,2 Mio. Euro jährlich erzielt.

 

 

12

 

 

 

Hintergrund ist insbesondere eine gravierend abweichende Entwicklung in den

einzelnen Kostenpositionen der Sozialhilfe im Vergleich zu der seinerzeit

prognostizierten. So sind vor allem di e Ausgaben in der Hilfe zum Lebensunterhalt 

relativ konstant, während die Ausgaben vor allem für Leistungen der

Eingliederungshilfe enorm gestiegen sind. Diese hätte aber grundsätzlich das Land

in Gänze zu tragen – gäbe es das Quotale System nicht. Es sind nun zwei Punkte

von entscheidender Bedeutung: 

 

Die ermittelten Daten – die auch der Anlage zu dieser Niederschrift entnommen

werden können – sind unstrittig. Bislang ist das Land dennoch nicht bereit, sich zu

äußern, in welchem Umfange es sich an den Sozialhilfeaufwendungen (39% + X)

beteiligen will. Hier sind nun die Politik und  die Verwaltungsspitzen in den Kreisen 

und kreisfreien Städten aufgerufen, die notwendigen Schritte zu ergreifen.  

Parallel wird die Verwaltung weiterhin gemeinsam mit dem Land die Ursachen für die

Kostensteigerungen analysieren und Möglichkeiten der Gegensteuerung aufzeigen. 

 

Fragen des Ausschussvorsitzenden und Frau Kaske werden von Herrn Lippe

beantwortet. 

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis. 

 

Zu Punkt 16 der Tagesordnung 

Ergebnisse der Hartz-Kommission und Hilfe zur Arbeit 

 

Es berichten Herr Meyer-Schaale und Herr Lippe, der ergänzend auf die von ihm

erstellte Übersicht zu den Inhalten und möglichen Auswirkungen aus der Umsetzung

der Ergebnisse der „Hartz-Kommission“ hinweist. Das Übersichts-Blatt ist dieser

Niederschrift beigefügt. 

 

Wenn die Ergebnisse der „Hartz-Kommission“ wie offensichtlich beabsichtigt 1 : 1

umgesetzt werden, so wird dies weitreichende Konsequenzen für die Tätigkeit der

Beschäftigungs-Gesellschaften und di e Hilfe zur Arbeit nach dem Bundes-

sozialhilfegesetz haben. Diese ergeben sich insbesondere aus dem Umstand, dass

die Arbeitsämter bzw. JobCenter entscheiden sollen, wer seitens der Betroffenen

vermittlungsfähig ist – oder nicht. Mit Blick auf die seit Beginn des Jahres 2002 in

Bezug auf das Job-Activ-Gesetz gesammelten Erfahrungen muss befürchtet werden,

dass nur sehr wenige Hilf eempfängerInnen als vermittl ungsfähig beurteilt werden. 

Seitens der Arbeitsämter/JobCenter wird also entschieden, wer im anderen

Sozialleistungssystem, nämlich in der Sozialhilfe, zu betreuen ist. 

Die von der „Hartz-Kommission“ vorgesehene Einbindung begleitender Dienste der

Kommunen, wie z.B. Suchtberatung, Schuldnerberatung, ist überhaupt noch nicht

abgeklärt.

 

 

13

 

 

 

Allein vor diesem Hintergrund, aber auch mit Blick darauf, dass die

Arbeitsverwaltung nach wie vor durch eine Vielzahl von Regelungen in effektiver

Arbeit eingegrenzt is t, die „Vorläufer“-Modelle (z.B.  „Mainzer Modell“) gescheitert 

sind, demgegenüber aber die kommunalen Beschäftigungs-Gesellschaften

durchgängig auf eine erfolgreiche Arbeit zurückblicken können, bestehen erhebliche

Bedenken zu dem sich abzeichnenden Verfahren. 

 

Aus Sicht der Verwaltung ist daher, wenn auch nur – noch – geringe Chancen zur

Verwirklichung bestehen, die offensichtlich bestehende Absicht der Landesregierung

zu unterstützen, eine Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe in 

kommunaler Regie zu erreichen – eine ausreichende Finanzausstattung 

vorausgesetzt. 

Am 19.11. wird zu diesem Punkt eine Beiratssitzung der  g  a b  stattfinden, bereits

am 22.11. wird der Bitte des Arbeitsamtes entsprochen werden, zu einem

gemeinsamen Gespräch (auch unter Beteiligung des Fachbereiches 4) zusammen

zu kommen. 

Die Verwaltung beabsichtigt und hat den Sozialausschuss um Zustimmung gebeten,

im Rahmen der zu führenden Gespräche das Ziel zu verfolgen, die  g a b  (und damit

die Stadt) im weistestgehend denkbaren Sinne mit in das Verfahren zur Umsetzung

der Vorschläge der „Hartz-Kommission“ einzubinden. Die Einbindung soll für die

Stadt mindestens kostenneutral sein. 

Gestützt wird dieses Anliegen auch durch die Aussage von Herrn Meyer-Schaale,

dass bundesweit, zumindest in der Startphase, nur ca. 80.000 Menschen von den

Personal-Service-Agenturen betreut werden, davon im Bereich des Arbeitsamtes

Lübeck ca. 250 Personen. 

 

Herr Meyer-Schaale berichtet ergänzend, dass nach derzeitigen Erkenntnissen es

unsicher ist, in welchem Umfange Mittel zu den einzelnen Programmpunkten des

Programms ASH 2000 künftig zur Verfügung gestellt werden. Hintergrund hierfür ist,

dass der Programmpunkt 21 (es handelt sich um die Projektförderung) vom Land

weit „überzeichnet“ worden ist. Herr Lippe gibt dazu den Hinweis, dass damit einmal

mehr deutlich wird, wie schwierig die Abgabe von Haushaltsdaten bzw.

Prognosedaten in Bezug auf die seitens der  g a b  benötigten Mittel ist. Die

vorstehenden Ausführungen werden von Herrn Senator Halbedel ergänzt. Fragen zu

den gemachten Ausführungen von Frau Lietzke und Frau Kaske werden von Herrn

Meyer-Schaale und Herrn Lippe beantwortet. Als Ergebnis dieser Diskussion hält der

Ausschuss fest, dass der g a b auch künftig unstrittig eine wichtige Aufgabenstellung

zukommt. 

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

14

 

 

 

 

Zu Punkt 17 der Tagesordnung 

Grundsicherungsgesetz – Landes-/Bundesbeteiligung an der Finanzierung 

 

Zur derzeitigen Situation um die Ausführung des Grundsicherungsgesetzes berichtet

zunächst Herr Kämer. Er verdeutlicht noch einmal die Notwendigkeit der

organisatorischen Anbindung der Dienststelle „Grundsicherung“ an den Bereich

Wohnen. Im übrigen werden die betroffenen Hilf eempfängerInnen in nächster Zeit in 

Bezug auf eine Antragstellung unterrichtet werden. Der Fachbereich 2 hat

entschieden, im Interesse der Betroffenen eine vereinfachte Antragstellung

zuzulassen. Die Betroffenen werden in nächster Zeit entsprechende Informationen

dazu erhalten. Auf die Nachfrage von Herrn Klinkel zur Gewährung von

Mehrbedarfen wird ausgeführt, dass der im Grundsicherungsgesetz vorgesehene

Zuschlagsbetrag von 15 v.H. des Regelsatzes eines Haushaltsvorstandes für

einmalige Bedarfe verwendet werden muss. Wenn der Zuschlagsbetrag nicht

ausreichend ist, werden ergänzend Leistungen in der Sozialhilfe gewährt. Herr Lippe

ergänzt mit dem Hinweis, dass in Lübeck vorbehaltlich einer anderen Äußerung

seitens des Landes weitergehende Mehrbedarfe als solche aufgrund Erwerbs-

minderung ohne Anrechnung auf diesen Zuschlagsbetrag über Sozialhilfeleistungen

gewährt wird. 

 

Zum Finanzausgleich seitens des Bundes und der Länder erläutert Herr Lippe den

derzeitigen Stand. Danach hat das Land zwar ausgesagt, dass das

Grundsicherungsgesetz für die Kommunen kostenneutral umgesetzt werden soll,

diese Aussage aber letztlich nicht eingehalten. Die Verwaltungskosten werden

seitens des Landes nicht erstattet. Weiterhin werden auch die Leistungen, die

denjenigen zu gewähren sind, die bisher keine Sozialhilfe bezogen haben, nicht –

wie von den Kommunen gefordert – zu 100 v.H. erstattet sondern nur mit 39 v.H..

Insgesamt ergibt sich daraus eine Mehrbelastung für die Hansestadt Lübeck in der

Größenordnung von etwa 1,0 Mio. Euro jährlich. 

 

Herr Lippe verweist ergänzend auf die von ihm zur Finanzierung des

Grundsicherungsgesetzes gefertigte Übersicht, die der Niederschrift als Anlage

beigefügt wird. 

 

Ergänzende Fragen von Herrn Koch und Herrn Klinkel werden von Herrn Lippe

beantwortet. 

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

15

 

 

 

 

Zu Punkt 18 der Tagesordnung 

Mitteilungen und Berichte aus dem Fachbereich 2 – Wirtschaft und Soziales 

 

18.1  Heimbegehungen durch die Heimaufsicht 

Gemäß Vorschlag des Ausschussvorsitzenden wird die Beratung über den vor

der heutigen Sitzung umgeteilten Bericht zurückgestellt bis zur nächsten

turnusmäßigen Sitzung am 03.12.2002

 

Der Ausschuss beschließt einstimmig

die Zurückstellung dieses Tagesord-

nungspunktes bis zur Dezember-

Sitzung 2002. 

 

18.2  Weihnachtsbeihilfen 2002  

Herr Lippe teilt mit, dass das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und

Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein mit Runderlass vom

10.10.2002 mitgeteilt hat, dass die bisherigen Sockelbeträge für 

Weihnachtsbeihilfen im Jahr 2002 unverändert fortgelten. Es wird lediglich 

eine Glättung nach der Euro-Umstellung vorgenommen, die Beträge belaufen

sich jetzt auf 68,-- Euro (bislang: 67,49 Euro) für Haushaltsvorstände bzw. auf

34,-- Euro (bislang: 33,75 Euro) für Angehörige. 

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis. 

 

Zu TOP 19 der Tagesordnung 

Verschiedenes 

 

19.1  Hobby-Ausstellung 2002 im Heiligen-Geist-Hospital 

  Frau Lietzke bedankt sich ausdrücklich bei allen an der Organisation und

Durchführung dieser Ausstellung Beteiligten für den außerordentlich positiven

Einsatz. Sie gibt der Hoffnung Ausdruck, dass diese aus Lübeck nicht mehr

wegzudenkende Veranstaltung auch in den kommenden Jahren zum Wohle

aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer durchgeführt werden kann. 

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis. 

 

19.2  Schriftliche Anfragen des Aussc hussmitgliedes Rolf Klinkel vom 

09.09.2002 

hier: Einzuholende Stellungnahme des Bereiches Recht 

  Herr Lippe teilt mit, dass der Bereich Recht entsprechend dem Ergebnis der 

Sitzung des Ausschusses vom 10.09.2002 (TOP 11.1) beteiligt worden ist.

Eine Antwort liegt noch nicht vor. Der Ausschuss wird nach Eingang der

Stellugnahme unterrichtet. 

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis

und ist einverstanden.

 

 

16

 

 

 

19.3  Haushaltssperre für das Haushaltsjahr 2002 

  Zu der vom Leiter des Fachbereiches  2 verfügten Haushaltssperre von Ende 

Oktober 2002 spricht Frau Kaske unter Hinweis auf ein aus ihrer Sicht auch in

Erwägung zu ziehendes Verursacherprinzip. 

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis. 

 

Ende des öffentlichen Teiles: 17.40 Uhr 

 

Beginn des nichtöffentlichen Teiles: 17.45 Uhr 

 

 

II. Nichtöffentlicher Teil der Sitzung  

(siehe Protokoll Nr. 44 über den nichtöffentlichen Teil) 

 

Ende des nichtöffentlichen Teils: 17.50 Uhr 

Der Vorsitzende stellt um 17.50 Uhr wieder die Öffentlichkeit der Sitzung her. 

 

 

III. Öffentlicher Teil der Sitzung 

 

Der Vorsitzende stellt fest, dass Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil der

Sitzung nicht bekannt zu geben sind. 

 

 

 

 

 

Ende: 17.50 Uhr 

 

 

 

 

  gez. Böhning  gez. Bannert 

 

Ausschussvorsitzender Protokollführer