Auszug - Importierte Niederschrift
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Beschluss |
Fachbereich 2 - Wirtschaft und Soziales Lübeck, den 06.11.2002
N I E D E R S C H R I F T
über die Sitzung des Ausschusses für Sozial- und
Wohnungswesen und Kriegsopferfürsorge
am Dienstag, dem 05.11.2002
Nr. 44
(Wahlperiode 1998/2003)
Öffentlicher Teil
Beginn der Sitzung: 15.10 Uhr
Tagungsort: Verwaltungszentrum Mühlentor
Kronsforder Allee 2-6, 23560 Lübeck
Haus Trave, 7. OG, Großer Sitzungssaal,
Tel.: 122-4599
Anwesend: Vom Ausschuss: Vom Fachbereich 2:
Herr Böhning
(als Vorsitzender)
Herr Bunners
Frau Gieseler
Frau Kaske
Herr Klinkel
Herr Koch
Herr Köpsell
Frau Lietzke
Frau Lübeck
Herr Müller
Frau Oldenburg
Frau Reinberg
Frau Römer
Frau Schneider
Frau Siebdrat
entschuldigt fehlt:
Herr Baasch
Frau Büttner
Frau Harnack
Herr Kainka
Herr Schrupkowski
Herr Senator Halbedel
Herr Bender
Frau Fick
Herr Kämer
Frau Lange
Herr Liebmann
Herr Lippe
Herr Luig
Frau Roggensack
Frau Seger
Herr Bannert
(zugl. als Protokollführer)
Vom Fachbereich 4
Herr Bruns
Frau Kramm
Herr Georg
Vom Seniorenbeirat:
Frau Horn
Herr Martens
Herr Reinberg
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Tagesordnung
I. Öffentlicher Teil Beratungsergebnis
Kenntnis Empfehlung Beschluß
1. Feststellung der Beschlussfähigkeit x
2. Feststellung der Tagesordnung x
3. Feststellung der Niederschrift Nr. 43
- Öffentlicher Teil - über die Sitzung des
Ausschusses für Sozial- und Wohnungswesen
und Kriegsopferfürsorge am 01.10.2002
x
3a. Feststellung der Niederschrift Nr. 43
Nichtöffentlicher Teil - über die Sitzung des
Ausschusses für Sozial- und Wohnungswesen
und Kriegsopferfürsorge am 01.10.2002
x
4. Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden x
5. Aufstellung über Tagesordnungspunkte (Aufträge)
des Ausschusses für Sozial- und Wohnungswesen
und Kriegsopferfürsorge aus den Jahren
2001/2002 (bis einschl. Oktober), die durch die
Verwaltung noch abzuarbeiten sind
x
6. Mitgliedschaft der Hansestadt Lübeck im
Kommunalen Pflegeverband Schleswig-Holstein
(KoPf-SH)
x
7. Stellungnahme der Hansestadt Lübeck zur Prüf-
mitteilung des Landesrechnungshofes über die
überörtliche Prüfung im Jahre 2000
x
8. Präventive kommunale Maßnahmen gegen die
globale Erwärmung und ihre Folgen
x
9. Übernahme der Heizkosten im Rahmen der
Sozialhilfegewährung
x
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I. Öffentlicher Teil Beratungsergebnis
Kenntnis Empfehlung Beschluß
10. Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundes-
sozialhilfegesetz (BSHG); Übernahme von Heiz-
kosten/Kosten für die Warmwasserversorgung
zurückgestellt
11. Verfahren bei der Beantragung von Wohngeld und
Hilfe zum Lebensunterhalt
zurückgestellt
12. Die Situation auf dem Lübecker Wohnungsmarkt zurückgestellt
13. PC-Kurse für SeniorInnen im Rahmen einer AB-
Maßnahme
zurückgestellt
14. Armuts-Sozialbericht zurückgestellt
15. Quotales System in der Sozialhilfe x
16. Ergebnisse der Hartz-Kommission und Hilfe zur
Arbeit
x
17. Grundsicherungsgesetz Landes-/Bundesbe-
teiligung an der Finanzierung
x
18. Mitteilungen und Berichte aus dem Fachbereich 2
Wirtschaft und Soziales
x
19. Verschiedenes x
II. Nichtöffentlicher Teil Beratungsergebnis
Kenntnis Empfehlung Beschluß
20. Bericht aufgrund einer vorliegenden Beschwerde x
I. Öffentlicher Teil Beratungsergebnis
21. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil
gefassten Beschlüsse
x
4
Vor Eintritt in die Tagesordnung teilt der Ausschussvorsitzende mit, dass sich die
Ausschussmitglieder Frau Büttner, Herr Kainka und Herr Schrupkowski zur
Teilnahme an der heutigen Sitzung entschuldigt haben. Sie werden vertreten durch
Frau Oldenburg, Frau Reinberg und Frau Schneider. Ebenfalls entschuldigt fehlen
Frau Harnack und Herr Baasch. Letzterer wird durch Herrn Müller vertreten.
Der Ausschussvorsitzende stellt nunmehr die Beschlussfähigkeit fest und eröffnet
die Sitzung.
Der Ausschuss nimmt
Kenntnis.
2. Feststellung der Tagesordnung
Der Ausschussvorsitzende weist darauf hin, dass der in der Einladung zu der
heutigen Sitzung aufgeführte Bericht zu dem Tagesordnungspunkt 10 Hilfe
zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG); Übernahme
von Heizkosten/Kosten für die Warmwasserversorgung - vor Beginn der heutigen
Sitzung umgeteilt worden ist; ebenfalls umgeteilt sind der Bericht zu dem
Tagesordnungspunkt 13 - PC-Kurse für SeniorInnen im Rahmen einer AB-
Maßnahme sowie ein schriftlicher Zwischenbericht zu dem Tages-
ordnungspunkt 14 Armuts-Sozialbericht -.
Darüber hinaus weist der Ausschussvorsitzende darauf hin, dass ein schriftlicher
Bericht betreffend die Verbesserung der Situation der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter des Sozialamtes (der Berichtsauftrag basiert auf einen Antrag von
Herrn Klinkel vom 09.10.2001 Niederschrift Nr. 33, TOP 8 vom 09.10.2001) vor
Beginn der heutigen Sitzung umgeteilt worden ist.
Darüber hinaus so der Ausschussvorsitzende ist ein schriftlicher Sach-
standsbericht betreffend Heimbegehungen durch die Heimaufsicht (der Berichts-
auftrag beasiert auf einen Ausschussauf trag vom 03.07.2001 Niederschrift Nr.
31, TOP 4) des zuständigen Bereiches Gewerbeangelegenheiten umgeteilt
worden.
Der Ausschussvorsitzende bittet den Aussc huss damit einverstanden zu sein,
dass die vorstehend genannten vor der heutigen Sitzung umgeteilten Berichte
zurückgestellt werden und somit nicht in der heutigen Sitzung, sondern in der
nächsten turnusmäßigen Sitzung am 03.12.2002 besprochen bzw. beraten
werden.
Der Ausschuss beschließt
einstimmig gem. dem Vorschlag
des Ausschussvorsitzenden die
vorstehend genannten Berichte
zurückzustellen und anlässlich
der Ausschusssitzung am
03.12.2002 zu beraten.
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I. Öffentlicher Teil der Sitzung:
Zu Punkt 3 der Tagesordnung
Feststellung der Niederschrift Nr. 43 ö ffentlicher Teil - über die Sitzung des
Ausschusses für Sozial- und Wohnungswesen und Kriegsopferfürsorge am
Der Ausschussvorsitzende stellt fest, dass Einwendungen gegen die Niederschrift
Nr. 43 weder schriftlich noch mündlich ei ngegangen sind. Der Ausschussvorsitzende
stellt die Niederschrift fest.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Zu Punkt 3a der Tagesordnung
Feststellung der Niederschrift Nr. 43 n ichtöffentlicher Teil - über die Sitzung
des Ausschusses für Sozial- und Wohnungs wesen und Kriegsopferfürsorge
am 01.10.2002
Der Ausschussvorsitzende stellt fest, dass Einwendungen gegen die Niederschrift
Nr. 43 weder schriftlich noch mündlich ei ngegangen sind. Der Ausschussvorsitzende
stellt die Niederschrift fest.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Zu Punkt 4 der Tagesordnung
Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden:
4.1 Termine für die Ausschusssitzungen in den Monaten Januar, Februar und
März 2003
Der Ausschussvorsitzende schlägt die nachfolgend genannten drei Sitzungs-
termine für die Zeit von Januar bis März 2003 vor.
Dienstag, den 07.01.2003
Dienstag, den 04.02.2003
Dienstag, den 04.03.2003
Die nachfolgenden Termine werden vom Büro der Bürgerschaft erst nach der
konstituierenden Sitzung der neuen Bürgerschaft (03.04.2003) festgelegt.
Dieses geschieht so das Büro der Bürgerschaft - in Abhängigkeit der in die
Ausschüsse gewählten Mitglieder, damit keine Überschneidungen eintreten.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis
und ist einverstanden.
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4.2 Ergebnisse der Hartz-Kommission und Hilfe zur Arbeit
Der Ausschussvorsitzende bittet den Aussc huss damit einverstanden zu sein,
dass dieser unter TOP 16 vorgesehene Tagesordnungspunkt vorgezogen und
im Anschluss an die Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden behandelt wird.
Der Ausschuss ist einverstanden.
Zu Punkt 5 der Tagesordnung
Aufstellung über Tageso rdnungspunkte (Aufträge) des Ausschusses für
Sozial- und Wohnungswesen und Kriegs opferfürsorge aus den Jahren
2001/2002 (bis einschl. Oktober 2002), die durch die Verwaltung noch
abzuarbeiten sind.
Der Ausschussvorsitzende bittet die Verwaltung dringend, die aus der vorliegenden
Aufstellung zu Punkt 4 ersichtlichen noc h nicht abgearbeiteten Ausschussaufträge
spätestens für die Dezember-Sitzung abzuarbeiten und dem Ausschuss zur Be-
ratung vorzulegen. Selbstverständlich wird sich der Ausschuss nachvollziehbaren
Argumenten zur Nichtabarbeitung bis Dezember 2002 nicht verschließen.
Der Ausschuss bittet die Verwaltung, zu dem Ausschussauftrag Neuregelung von
Beschäftigungspflicht und Ausgleichsabgabe nach dem Gesetz zur Bekämpfung der
Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter. Erstellung eines Verwaltungsberichts beim
Personal- und Organisationsservice nachzufragen, wann mit dem entsprechenden
Bereicht zu rechnen ist. Frau Kaske verweist hierzu auf einen aus dem Jahre 2001
datierten Bürgerschaftsauftrag. Die Bitte der Nachfrage beim POS resultiert aus der
Mitteilung von Herrn Senator Halbedel, dass der POS mitgeteilt hat, dass er sich
wegen Arbeitsüberlastung z. Z. außerstande sieht, den geforderten Bericht zu
erstellen.
Der Ausschuss ist einverstanden.
Zu Punkt 6 der Tagesordnung
Mitgliedschaft der Hansestadt Lüb eck im Kommunalen Pflegeverband
Schleswig-Holstein (KoPf-SH)
Die Verwaltung legt einen Bericht über die Arbeit des Kommunalen Pflegeverbandes
Schleswig-Holstein (in diesem Pflegeverband ist die Hansestadt Lübeck Mitglied)
vor. Eine Frage von Frau Kaske zu der Person des stellvertretenden Vorsitzenden
des Kommunalen Pflegeverbandes wird von Frau Roggensack beantwortet. Der
Ausschussvorsitzende und Frau Kaske bitten die Verwaltung darum, den Vor-
sitzenden des Kommunalen Pflege verbandes Schleswig-Holste in, Herrn Bouteiller,
zur Ausschusssitzung im Mai 2003 einzuladen.
Der Ausschuss nimmt den vor-
liegenden Bereicht zur Kenntnis
und ist einverstanden.
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Zu Punkt 7 der Tagesordnung
Stellungnahme der Hansestadt Lübeck zur Prüfmitteilung des Landes-
rechnungshofes über die überörtliche Prüfung im Jahre 2000
Der Ausschussvorsitzende schlägt vor, die mit der Einladung zur Oktober-Sitzung
2002 übersandte Vorlage und die vorliegenden Auszüge aus dem Originalbericht
des Landesrechnungshofes zusammen abzuarbeiten.
Der Vorsitzende ruft nunmehr die Seiten und Punkte der vorliegenden Auszüge aus
dem Originalbericht auf und bittet um Wortmeldungen. Eine Frage von Frau Lietzke
zur Seite 135, Punkt 6.2.3 zur Neuschnei dung des Fachbereiches Wirtschaft und
Soziales wird von Herrn Senator Halbedel mit dem Hinweis auf die politische
Willensbildung beantwortet. Hierzu sprechen ebenfalls Frau Kramm vom
Fachbereichs-Controlling des Fachbereiches 4 Kultur und Herr Klinkel der bemerkt,
dass die Erwachsenenberatung aus seiner Sicht in den sozialen Bereich gehört. Der
Ausschussvorsitzende stimmt der Bemerkung von Herrn Klinkel zu. Hierzu bemerkt
Frau Kaske, dass die Erwachsenenberatung nicht auf immer und ewig im
Fachbereich 4 festgezurrt sein sollte. Herr Senator Halbedel weist darauf hin, dass
er versuchen wird, dem Aussc huss bereits zur Dezember-S itzung eine praktikable
Lösung vorzustellen. Er wird sich bemühen, diese im Konsens mit Frau Kramm zu
finden.
Zu der vom Landesrechnungshof ausgesprochenen Empfehlung, die Aufnahme von
Sozialhilfeanträgen und die Beratung Hilfesuchender dem Bereich Sozialhilfe-
gewährung zuzuordnen sprechen Herr Klinkel, Frau Kramm, Frau Kaske und Frau
Seger.
Herr Klinkel und Frau Kramm sprechen sich dafür aus, die Erstberatung von
Hilfesuchenden im Bereich Erwachsenenhilfe zu belassen und lediglich die Beratung
hinsichtlich etwaiger Sozialhilfeansprüche an den Bereich Sozialhilfegewährung zu
übertragen.
Frau Kaske und Frau Seger sprechen sich dagegen aus, da bei einer derartigen
Zuordnung die bestehenden, auch vom LRH gesehenen Probleme nicht beseitigt
würden und diese Lösung nicht bürgerfreundlich wäre.
Zur Antragstellung im Sozialhilfebereich spricht Herr Koch. Frau Fick weist darauf
hin, dass die in der Diskussion aufgeworfenen Fragen und Antworten sich nicht auf
ihren Bereich Behindertenhilfe/Hilfe in Einrichtungen beziehen, sondern nur auf den
Bereich 2.503 Sozialhilfegewährung.
Eine Frage von Frau Kaske zur Seite 139, Punkt 6.2.4 betreffend die Zentralisierung
der Sachbearbeitung der Kostenerstattung wird von Frau Seger und Herrn Lippe
beantwortet.
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Die Verwaltung kündigt an, zur Perspektivmaßnahme Zentralisierung der Kosten-
erstattung einen Bericht zu erarbeiten und di esem dem Ausschuss möglichst zu
seiner turnusmäßigen Januar-Sitzung 2003 vorzulegen. Nach derzeitigem Stand ist
davon auszugehen, dass finanzwirtschaftlich betrachtet sich die Perspektivmaß-
nahmen nicht gerechnet haben. Gegenstand dieser ist aber auch gewesen, zu einer
Entlastung der Sachgebietsleitungen im Bereich Sozialhilfegewährung beizutragen.
Diese ist zwingend notwendig, um die Sachgebietsleitungen in die Lage zu ver-
setzen, ihre Dienstaufsicht und andere Kontrollaufgaben sachgerecht wahrnehmen
zu können. Ob deshalb die vorhandenen Ressourcen bei Aufgabe der Maßnahme
Zentralisierung der Kostenerstattung für die Maßnahme Zentralisierung der
Krankenhilfe genutzt werden kann, muss nach Vorlage des angekündigten
Berichtes entschieden werden. Hierzu spricht Herr Koch.
Frau Römer stellt die auf den Seiten 136, 137, Punkt 6.2.3 gemachten Ausführungen
betreffend das Projekt Organisationsentwicklung Soziales/Jugend und die damit
verbundene Kosten/Nutzenanalyse in Frage und gleichzeitig zur Diskussion. Herr
Müller weist darauf hin, dass die in diesem Projekt erarbeiteten Ergebnisse immer
noch brauchbar und durchaus auch noch jedenfalls teilweise anwendbar sind.
Zu der auf Seite 144, Punkt 6.2.6 ang esprochenen Öffentlichen Rechtsauskunft- und
Vergleichsstelle (ÖRA) berichtet Herr Lippe, dass das Defizit aufgrund mehrerer
Maßnahmen, die die Verwaltung zwischenzeitlich eingeleitet hat, voraussichtlich auf
ca. EUR 3.000,00 pro Jahr gesenkt werden kann. Es liegt damit in dem seinerzeit
von der Bürgerschaft vorgegebenen Rahmen von ca. EUR 12.500,00. Herr Lippe
weist abschließend auf das der Niederschrift beigefügte Info-Blatt der Öffentlichen
Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle hin.
Zu der auf Seite 142, Punkt 6.2.4 ausgeführten u. a. quantitativen Überlastung des
vorhandenen Personals bemerkt Herr Müller, dass für den Fachbereich 2 ein Per-
sonalentwicklungskonzept fehlt, das dieser Überlastung gezielt entgegenwirken
könne. Auch Frau Kaske bemängelt das Fehlen eines solchen Konzeptes. Herr
Senator Halbedel verweist darauf, dass ein Personalentwicklungskonzept für den
Gesamtbereich der Hansestadt Lübeck erarbeitet werden muss und nicht nur für die
einzelnen Fachbereiche, da es sich hier zweifelsfrei um gesamtstädtische Interessen
handelt. Herr Koch verweist darauf, dass eventuell durch das Vorhandensein eines
solchen Konzeptes der soziale Bereich im Fachbereich 2 wahrscheinlich nicht mehr
so häufig im Brennpunkt des Interesses der Öffentlichkeit stehen könnte.
Der Ausschuss nimmt die Vorlage zur
Kenntnis.
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Zu Punkt 8 der Tagesordung
Präventive kommunale Maßnahmen gegen die globale Erwärmung und ihre
Folgen
Zu dem vorliegenden Antrag sprechen Herr Klinkel, Herr Lippe und Herr Senator
Halbedel.
Eine Frage von Herrn Klinkel zur Beschaffung von Elektro-Großgeräten wie z. B.
Kühl- oder Gefrierschränken und den damit verbundenen Energiekriterien kann - so
Herr Lippe - nur von der g/a/b beantwortet werden.
Der Ausschuss nimmt den vorlie-
genden Antrag zur Kenntnis.
Zu Punkt 9 der Tagesordung
Übernahme der Heizkosten im Rahmen der Sozialhilfegewährung
Herr Klinkel begründet seinen beigefügten Antrag.
Der Ausschussvorsitzende bittet den Ausschu ss damit einverstanden zu sein, dass
der anwesende Geschäftsführer der Grundstücks-Gesellsc haft TRAVE mbH, Herr
Sörensen, als Sachkundiger zu den überhöhten Nachzahlungen von Heizkosten
einen mündlichen Bericht abgibt.
Der Ausschuss beschließt einstimmig,
Herrn Sörensen anzuhören.
Herr Sörensen berichtet, dass in der vergangenen Woche ein Gespräch zwischen
der EWL, der Grundstücks-Ge sellschaft TRAVE mbH und einem Vertreter des
Fachbereiches 2 aufgrund der Beschwerden von Mietern über hohe Fernwärmeab-
rechnungen stattgefunden hat. Man hat sich darauf verständigt so Herr Sörensen
unverhältnismäßig hohe Abrechnungen zu überprüfen und Spitzenabrechnungen
zu kappen.
Frau Seger weist darauf hin, dass angemessene Heizkosten im Rahmen der
Gewährung von laufenden Leistungen zum Lebens unterhalt zu berücksichtigen sind.
Wie auch bei anderen Sozialhilfeleistungen sind bei der Beurteilung der
Angemessenheit die Bes onderheiten des Einz elfalles zu berücksichtigen. Stellt sich,
insbesondere im Zusammenhang mit der jährlichen Abrechnung heraus, dass die
geltend gemachten Heizkosten nicht mehr angemessen sind, wird die Nach-
forderung letztmalig aus Sozialhilfem itteln übernommen und der/die Hilfesuchende
gleichzeitig aufgefordert, die Heizkosten zu reduzieren und darüber informiert, dass
zukünftig nur noch angemessene Heizkosten im Rahmen der Sozialhilfegewährung
berücksichtigt werden können.
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Die Mehrkosten, die durch den Anstieg der Energiepreise zu erwarten sind, können
aus buchungstechnischen Gründen nicht ermittelt werden.
Die Information hinsichtlich der Übernahme von Heizkosten aus Sozialhilfemitteln
erfolgt in der für alle Sozialhilfeleistungen geltenden Form.
Zu den vorstehenden Ausführungen sprechen Herr Klinkel und Herr Martens.
Der Ausschuss nimmt den Antrag zur
Kenntnis.
Zu Punkt 10 der Tagesordnung
Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG); Über-
nahme von Heizkosten/Kosten für die Warmwasserversorgung
Gemäß Vorschlag des Ausschussvorsitzenden wird die Beratung über den vor der
heutigen Sitzung umgeteilten Bericht zurückgestellt bis zur nächsten turnusmäßigen
Sitzung am 03.12.2002.
Der Ausschuss beschließt einstimmig
die Zurückstellung dieses Tagesord-
nungspunktes bis zur Dezember-
Sitzung 2002.
Zu Punkt 11 der Tagesordnung
Verfahren bei der Beantragung von Wohngeld und Hilfe zum Lebensunterhalt
Herr Senator Halbedel bittet, diesen Tagesordnungspunkt zurückzustellen bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung am 03.12.2002.
Der Ausschuss beschließt einstimmig
die Zurückstellung dieses Tagesord-
nungspunktes bis zur Dezember-
Sitzung 2002.
Zu Punkt 12 der Tagesordnung
Die Situation auf dem Lübecker Wohnungsmarkt
Die Verwaltung teilt mit, dass sie zu diesem Tagesordnungspunkt dem Auschuss ein
schriftlicher Bericht zu seiner turnusmäßigen Sitzung am 03.12.2002 vorgelegt wird.
Der Ausschuss beschließt einstimmig
die Zurückstellung dieses Tagesord-
nungspunktes bis zur Dezember-
Sitzung 2002.
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Zu Punkt 13 der Tagesordnung
PC-Kurse für SeniorInnen im Rahmen einer AB-Maßnahme
Gemäß Vorschlag des Ausschussvorsitzenden wird die Beratung über den vor der
heutigen Sitzung umgeteilten Bericht zurückgestellt bis zur nächsten turnusmäßigen
Sitzung am 03.12.2002.
Der Ausschuss beschließt einstimmig
die Zurückstellung dieses Tagesord-
nungspunktes bis zur Dezember-
Sitzung 2002.
Zu Punkt 14 der Tagesordnung
Armuts-Sozialbericht
Gemäß Vorschlag des Ausschussvorsitzenden wird die Beratung über den vor der
heutigen Sitzung umgeteilten Zwischenbericht zurückgestellt bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung am 03.12.2002.
Der Ausschuss beschließt einstimmig
die Zurückstellung dieses Tagesord-
nungspunktes bis zur Dezember-
Sitzung 2002.
Zu Punkt 15 der Tagesordnung
Quotales System in der Sozialhilfe
Herr Lippe berichtet zu den auf überörtlicher Ebene stattgefundenen Verhandlungen.
Aufgrund bestehender gesetzlicher Regelungen sind die Aufgaben und die Kosten
im Rahmen der Sozialhilfegewährung zwischen dem Land einerseits und den
Kreisen und kreisfreien Städten andererseits aufgeteilt worden. Aufgrund einer
Neuregelung ist man dann einvernehmlich dahingekommen, dass vor Ort, also von
den Kreisen und kreisfreien Städten entschieden werden sollte, dass auch fast
ausnahmslos alle Aufgaben von diesen verantwortet und die Ausgaben dazu
getragen werden sollten, also auch diejenigen, für die bis dahin das Land zuständig
war.
Dafür wurde seitens des Landes zunächst ein Ausgleichsbetrag vorgesehen, dieser
sollte ggf. angepasst werden, eine erste Anpassung ist auch über das Quotale
System in der Sozialhilfe erfolgt. Es hat sich aber im Laufe der Jahre herausgestellt,
dass der Ausgleichsbetrag tatsächlich, zumindestens seit 1997 nicht in
ausreichender Höhe über den quotalen Anteil des Landes (39% der Netto-
Ausgaben) erreicht worden ist. Zwischenzeitlich hat sich die Schieflage so
verdeutlicht, dass das Land anstatt einen Ausgleich von ca. 34,2 Mio. Euro zu leisten
einen Überschuss von ca. 23,2 Mio. Euro jährlich erzielt.
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Hintergrund ist insbesondere eine gravierend abweichende Entwicklung in den
einzelnen Kostenpositionen der Sozialhilfe im Vergleich zu der seinerzeit
prognostizierten. So sind vor allem di e Ausgaben in der Hilfe zum Lebensunterhalt
relativ konstant, während die Ausgaben vor allem für Leistungen der
Eingliederungshilfe enorm gestiegen sind. Diese hätte aber grundsätzlich das Land
in Gänze zu tragen gäbe es das Quotale System nicht. Es sind nun zwei Punkte
von entscheidender Bedeutung:
Die ermittelten Daten die auch der Anlage zu dieser Niederschrift entnommen
werden können sind unstrittig. Bislang ist das Land dennoch nicht bereit, sich zu
äußern, in welchem Umfange es sich an den Sozialhilfeaufwendungen (39% + X)
beteiligen will. Hier sind nun die Politik und die Verwaltungsspitzen in den Kreisen
und kreisfreien Städten aufgerufen, die notwendigen Schritte zu ergreifen.
Parallel wird die Verwaltung weiterhin gemeinsam mit dem Land die Ursachen für die
Kostensteigerungen analysieren und Möglichkeiten der Gegensteuerung aufzeigen.
Fragen des Ausschussvorsitzenden und Frau Kaske werden von Herrn Lippe
beantwortet.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Zu Punkt 16 der Tagesordnung
Ergebnisse der Hartz-Kommission und Hilfe zur Arbeit
Es berichten Herr Meyer-Schaale und Herr Lippe, der ergänzend auf die von ihm
erstellte Übersicht zu den Inhalten und möglichen Auswirkungen aus der Umsetzung
der Ergebnisse der Hartz-Kommission hinweist. Das Übersichts-Blatt ist dieser
Niederschrift beigefügt.
Wenn die Ergebnisse der Hartz-Kommission wie offensichtlich beabsichtigt 1 : 1
umgesetzt werden, so wird dies weitreichende Konsequenzen für die Tätigkeit der
Beschäftigungs-Gesellschaften und di e Hilfe zur Arbeit nach dem Bundes-
sozialhilfegesetz haben. Diese ergeben sich insbesondere aus dem Umstand, dass
die Arbeitsämter bzw. JobCenter entscheiden sollen, wer seitens der Betroffenen
vermittlungsfähig ist oder nicht. Mit Blick auf die seit Beginn des Jahres 2002 in
Bezug auf das Job-Activ-Gesetz gesammelten Erfahrungen muss befürchtet werden,
dass nur sehr wenige Hilf eempfängerInnen als vermittl ungsfähig beurteilt werden.
Seitens der Arbeitsämter/JobCenter wird also entschieden, wer im anderen
Sozialleistungssystem, nämlich in der Sozialhilfe, zu betreuen ist.
Die von der Hartz-Kommission vorgesehene Einbindung begleitender Dienste der
Kommunen, wie z.B. Suchtberatung, Schuldnerberatung, ist überhaupt noch nicht
abgeklärt.
13
Allein vor diesem Hintergrund, aber auch mit Blick darauf, dass die
Arbeitsverwaltung nach wie vor durch eine Vielzahl von Regelungen in effektiver
Arbeit eingegrenzt is t, die Vorläufer-Modelle (z.B. Mainzer Modell) gescheitert
sind, demgegenüber aber die kommunalen Beschäftigungs-Gesellschaften
durchgängig auf eine erfolgreiche Arbeit zurückblicken können, bestehen erhebliche
Bedenken zu dem sich abzeichnenden Verfahren.
Aus Sicht der Verwaltung ist daher, wenn auch nur noch geringe Chancen zur
Verwirklichung bestehen, die offensichtlich bestehende Absicht der Landesregierung
zu unterstützen, eine Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe in
kommunaler Regie zu erreichen eine ausreichende Finanzausstattung
vorausgesetzt.
Am 19.11. wird zu diesem Punkt eine Beiratssitzung der g a b stattfinden, bereits
am 22.11. wird der Bitte des Arbeitsamtes entsprochen werden, zu einem
gemeinsamen Gespräch (auch unter Beteiligung des Fachbereiches 4) zusammen
zu kommen.
Die Verwaltung beabsichtigt und hat den Sozialausschuss um Zustimmung gebeten,
im Rahmen der zu führenden Gespräche das Ziel zu verfolgen, die g a b (und damit
die Stadt) im weistestgehend denkbaren Sinne mit in das Verfahren zur Umsetzung
der Vorschläge der Hartz-Kommission einzubinden. Die Einbindung soll für die
Stadt mindestens kostenneutral sein.
Gestützt wird dieses Anliegen auch durch die Aussage von Herrn Meyer-Schaale,
dass bundesweit, zumindest in der Startphase, nur ca. 80.000 Menschen von den
Personal-Service-Agenturen betreut werden, davon im Bereich des Arbeitsamtes
Lübeck ca. 250 Personen.
Herr Meyer-Schaale berichtet ergänzend, dass nach derzeitigen Erkenntnissen es
unsicher ist, in welchem Umfange Mittel zu den einzelnen Programmpunkten des
Programms ASH 2000 künftig zur Verfügung gestellt werden. Hintergrund hierfür ist,
dass der Programmpunkt 21 (es handelt sich um die Projektförderung) vom Land
weit überzeichnet worden ist. Herr Lippe gibt dazu den Hinweis, dass damit einmal
mehr deutlich wird, wie schwierig die Abgabe von Haushaltsdaten bzw.
Prognosedaten in Bezug auf die seitens der g a b benötigten Mittel ist. Die
vorstehenden Ausführungen werden von Herrn Senator Halbedel ergänzt. Fragen zu
den gemachten Ausführungen von Frau Lietzke und Frau Kaske werden von Herrn
Meyer-Schaale und Herrn Lippe beantwortet. Als Ergebnis dieser Diskussion hält der
Ausschuss fest, dass der g a b auch künftig unstrittig eine wichtige Aufgabenstellung
zukommt.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
14
Zu Punkt 17 der Tagesordnung
Grundsicherungsgesetz Landes-/Bundesbeteiligung an der Finanzierung
Zur derzeitigen Situation um die Ausführung des Grundsicherungsgesetzes berichtet
zunächst Herr Kämer. Er verdeutlicht noch einmal die Notwendigkeit der
organisatorischen Anbindung der Dienststelle Grundsicherung an den Bereich
Wohnen. Im übrigen werden die betroffenen Hilf eempfängerInnen in nächster Zeit in
Bezug auf eine Antragstellung unterrichtet werden. Der Fachbereich 2 hat
entschieden, im Interesse der Betroffenen eine vereinfachte Antragstellung
zuzulassen. Die Betroffenen werden in nächster Zeit entsprechende Informationen
dazu erhalten. Auf die Nachfrage von Herrn Klinkel zur Gewährung von
Mehrbedarfen wird ausgeführt, dass der im Grundsicherungsgesetz vorgesehene
Zuschlagsbetrag von 15 v.H. des Regelsatzes eines Haushaltsvorstandes für
einmalige Bedarfe verwendet werden muss. Wenn der Zuschlagsbetrag nicht
ausreichend ist, werden ergänzend Leistungen in der Sozialhilfe gewährt. Herr Lippe
ergänzt mit dem Hinweis, dass in Lübeck vorbehaltlich einer anderen Äußerung
seitens des Landes weitergehende Mehrbedarfe als solche aufgrund Erwerbs-
minderung ohne Anrechnung auf diesen Zuschlagsbetrag über Sozialhilfeleistungen
gewährt wird.
Zum Finanzausgleich seitens des Bundes und der Länder erläutert Herr Lippe den
derzeitigen Stand. Danach hat das Land zwar ausgesagt, dass das
Grundsicherungsgesetz für die Kommunen kostenneutral umgesetzt werden soll,
diese Aussage aber letztlich nicht eingehalten. Die Verwaltungskosten werden
seitens des Landes nicht erstattet. Weiterhin werden auch die Leistungen, die
denjenigen zu gewähren sind, die bisher keine Sozialhilfe bezogen haben, nicht
wie von den Kommunen gefordert zu 100 v.H. erstattet sondern nur mit 39 v.H..
Insgesamt ergibt sich daraus eine Mehrbelastung für die Hansestadt Lübeck in der
Größenordnung von etwa 1,0 Mio. Euro jährlich.
Herr Lippe verweist ergänzend auf die von ihm zur Finanzierung des
Grundsicherungsgesetzes gefertigte Übersicht, die der Niederschrift als Anlage
beigefügt wird.
Ergänzende Fragen von Herrn Koch und Herrn Klinkel werden von Herrn Lippe
beantwortet.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
15
Zu Punkt 18 der Tagesordnung
Mitteilungen und Berichte aus dem Fachbereich 2 Wirtschaft und Soziales
18.1 Heimbegehungen durch die Heimaufsicht
Gemäß Vorschlag des Ausschussvorsitzenden wird die Beratung über den vor
der heutigen Sitzung umgeteilten Bericht zurückgestellt bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung am 03.12.2002.
Der Ausschuss beschließt einstimmig
die Zurückstellung dieses Tagesord-
nungspunktes bis zur Dezember-
Sitzung 2002.
18.2 Weihnachtsbeihilfen 2002
Herr Lippe teilt mit, dass das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und
Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein mit Runderlass vom
10.10.2002 mitgeteilt hat, dass die bisherigen Sockelbeträge für
Weihnachtsbeihilfen im Jahr 2002 unverändert fortgelten. Es wird lediglich
eine Glättung nach der Euro-Umstellung vorgenommen, die Beträge belaufen
sich jetzt auf 68,-- Euro (bislang: 67,49 Euro) für Haushaltsvorstände bzw. auf
34,-- Euro (bislang: 33,75 Euro) für Angehörige.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Zu TOP 19 der Tagesordnung
Verschiedenes
19.1 Hobby-Ausstellung 2002 im Heiligen-Geist-Hospital
Frau Lietzke bedankt sich ausdrücklich bei allen an der Organisation und
Durchführung dieser Ausstellung Beteiligten für den außerordentlich positiven
Einsatz. Sie gibt der Hoffnung Ausdruck, dass diese aus Lübeck nicht mehr
wegzudenkende Veranstaltung auch in den kommenden Jahren zum Wohle
aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer durchgeführt werden kann.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
19.2 Schriftliche Anfragen des Aussc hussmitgliedes Rolf Klinkel vom
hier: Einzuholende Stellungnahme des Bereiches Recht
Herr Lippe teilt mit, dass der Bereich Recht entsprechend dem Ergebnis der
Sitzung des Ausschusses vom 10.09.2002 (TOP 11.1) beteiligt worden ist.
Eine Antwort liegt noch nicht vor. Der Ausschuss wird nach Eingang der
Stellugnahme unterrichtet.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis
und ist einverstanden.
16
19.3 Haushaltssperre für das Haushaltsjahr 2002
Zu der vom Leiter des Fachbereiches 2 verfügten Haushaltssperre von Ende
Oktober 2002 spricht Frau Kaske unter Hinweis auf ein aus ihrer Sicht auch in
Erwägung zu ziehendes Verursacherprinzip.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Ende des öffentlichen Teiles: 17.40 Uhr
Beginn des nichtöffentlichen Teiles: 17.45 Uhr
II. Nichtöffentlicher Teil der Sitzung
(siehe Protokoll Nr. 44 über den nichtöffentlichen Teil)
Ende des nichtöffentlichen Teils: 17.50 Uhr
Der Vorsitzende stellt um 17.50 Uhr wieder die Öffentlichkeit der Sitzung her.
III. Öffentlicher Teil der Sitzung
Der Vorsitzende stellt fest, dass Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil der
Sitzung nicht bekannt zu geben sind.
Ende: 17.50 Uhr
gez. Böhning gez. Bannert
Ausschussvorsitzender Protokollführer