Auszug - Importierte Niederschrift
|
Beschluss |
Fachbereich 2 - Wirtschaft und Soziales Lübeck, den 05.06.2002
N I E D E R S C H R I F T
über die Sitzung des Ausschusses für Sozial- und
Wohnungswesen und Kriegsopferfürsorge
am Dienstag, dem 04.06.2002
Nr. 40
(Wahlperiode 1998/2003)
- Öffentlicher Teil -
Beginn der Sitzung: 16.00 Uhr
Tagungsort: Dienstag, dem 04.06.2002 im Verwaltungszentrum
Mühlentor Kronsforder Allee 2-6, 23560 Lübeck,
Haus Trave 7. OG Großer Sitzungssaal,
Tel. 122 4599
Anwesend: Vom Ausschuss: Vom Fachbereich 2:
Herr Böhning
(als Vorsitzender)
Herr Bunners
Frau Büttner
Frau Gieseler
Frau Harnack
Herr Kainka
Frau Kaske
Herr Klinkel
Herr Koch
Frau Lietzke
Frau Lübeck
Herr Markmann
Frau Römer
Frau Siebdrat
Herr Traut
entschuldigt fehlen:
Herr Baasch
Herr Senator Halbedel
Frau Grau
Frau Jeske
Herr Lippe
Herr Scharnberg
Herr Schultz
Frau Seger
Herr Bannert
(zugl. als Protokollführer)
Vom Seniorenbeirat:
Frau Horn
Herr Martens
Herr Reinberg
Frau Antje Jansen
(Mitglied der Bürgerschaft)
Vom Frauenbüro:
Frau Heinrich
2
T a g e s o r d n u n g
1. Feststellung der Tagesordnung
2. Feststellung der Niederschrift Nr. 39 über die Sitzung des Ausschusses für
Sozial- und Wohnungswesen und Kriegsopferfürsorge am 14.05.2002.
3. Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden
4. Verbesserung der Situation der Mi tarbeiterinnen und Mitarbeiter im
Sozialamt
5. Öffentlich-rechtliche Verträge zur Budgetierung der Zuwendungen an
soziale u. ä. Einrichtungen der Fachbereiche 2 und 4 mit Ausnahme der
Bereiche 4.042 Kriminalprävention, 4.401 Schule und Sport, 4.411 Kunst
und Kultur, 4.563 Jugendhilfe und 4.564 Erwachsenenhilfe, 4.511
Kindertagesbetreuung und 4.512 Beistandschaften
6. Mitteilungen und Berichte aus de m Fachbereich 2 Wirtschaft und
Soziales
7. Verschiedenes
Der Ausschussvorsitzende stellt die Beschlussfähigkeit fest und eröffnet die Sitzung.
Vor Eintritt in die Tagesordnung teilt der Ausschussvorsitzende mit, dass sich das
Ausschussmitglied Herr Baasch zur Teilnahme an der heutigen Sitzung entschuldigt
hat. Er wird durch Herrn Markmann vertreten.
Der Ausschussvorsitzende stellt nunmehr die Beschlussfähigkeit des Ausschusses
fest.
Er gibt bekannt, dass bei den Dam en und Herren des Ausschusses ein
Ergänzungsblatt zur Begründung (Anlage 1) der Vorlage zu Punkt 5 der Tages-
ordnung umgeteilt worden ist. Es handelt sich um die Seite 6 und eine neue Seite 7.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis
und ist einverstanden.
3
1. Feststellung der Tagesordnung
Der Ausschussvorsitzende bittet die Damen und Herren, damit einverstanden zu
sein, dass die vorliegende Tagesordnung geändert wird, da der Bericht zur
Verbesserung der Situation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sozialamt
noch nicht beratungsreif ist.
Der Ausschuss ist einstimmig
einverstanden.
Die Tagesordnung lautet nunmehr wie folgt:
1. Feststellung der Tagesordnung
2. Feststellung der Niederschrift Nr. 39 über die Sitzung des Ausschusses für
Sozial- und Wohnungswesen und Kriegsopferfürsorge am 14.05.2002.
3. Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden.
4. Öffentlich-rechtliche Verträge zur Budgetierung der Zuwendungen an
soziale u. ä. Einrichtungen der Fachbereiche 2 und 4 mit Ausnahme der
Bereiche 4.042 Kriminalprävention, 4.401 Schule und Sport, 4.411 Kunst
und Kultur, 4.563 Jugendhilfe und 4.564 Erwachsenenhilfe, 4.511
Kindertagesbetreuung und 4.512 Beistandschaften
5. Mitteilungen und Berichte aus de m Fachbereich 2 Wirtschaft und
Soziales
6. Verschiedenes
.
Zu Punkt 2 der Tagesordnung
Feststellung der Niederschrift Nr. 39 über die Sitzung des Ausschusses für
Sozial- und Wohnungswesen und Kriegsopferfürsorge am 14.05.2002
Der Ausschussvorsitzende gibt bekannt, dass Einwendungen gegen die Niederschrift
Nr. 39 über die Sitzung des Ausschusses für Sozial- und Wohnungswesen und
Kriegsopferfürsorge am 14.05.2002 weder schriftlich eingegangen sind, noch in der
heutigen Sitzung erhoben werden. Der Ausschussvorsitzende stellt die Niederschrift
fest.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
4
Zu Punkt 3 der Tagesordnung
Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden
3.1 Der Ausschussvorsitzende teilt mit, dass bei der Verwaltung für die
bürgerlichen Ausschussmitg lieder eine aktualisierte Hauptsatzung mit der
Zuständigkeitsordnung der Hansestadt Lübeck vorliegt. Diese Unterlagen
werden den bürgerlichen Ausschussmitgli edern mit der Niederschrift der
heutigen Sitzung zugesandt.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
3.2 Bei den Damen und Herren des Ausschu sses ist die Zeitung Büro Soziale
Stadt St. Lorenz Quartiersnachrichten Februar 2002 umgeteilt.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
3.3 Mietspiegel:
Der Ausschussvorsitzende teilt mit, dass der neue Mietspiegel, der der
Bürgerschaft zu ihrer Sitzung am 05.09.2002 vorgelegt werden soll, vor
diesem Termin noch im Ausschuss für Sozial- und Wohnungswesen und
Kriegsopferfürsorge beraten werden muss. Hierzu ist es erforderlich, einen
Sondersitzungstermin anzuberaumen. Er schlägt vor, als Termin für diese
Sondersitzung, Dienstag, dem 27.08.2002, 16.00 Uhr, im Verwaltungszentrum
Mühlentor, festzulegen.
Auf Nachfrage von Frau Kaske bestätigt er Dienstag, den 10.09.2002 als
turnusmäßigen Sitzungstermin. In diesem Zusammenhang weist er darauf hin,
dass die zu der heutigen Sitzung von der Verwaltung übersandte Aufstellung
über noch abzuarbeitende Aussc hussaufträge durch die Verwaltung dieses
notwendig macht.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis
und ist einverstanden.
Zu Punkt 4 der Tagesordnung
Öffentlich-rechtliche Verträge zur Budgetierung de r Zuwendungen an soziale
u. ä. Einrichtungen der Fachbereiche 2 und 4 mit Ausn ahme der Bereiche 4.042
Kriminalprävention, 4.401 Schule und Sport, 4.411 Kunst und Kultur, 4.563
Jugendhilfe und 4.564 Erwachsenenh ilfe, 4.511 Kindertagesbetreuung und
4.512 Beistandschaften
5
Herr Senator Halbedel führt in die vorliegende Vorlage ein und erläutert eingehend
sowohl die materielle als auch die formelle Seite des Inhalts der Vorlage. Er weist
darauf hin, dass zwischenzeitlich die Zustimmung aller Betroffenen zum materiellen
Bereich der Vorlage vorliegt. Das bedeutet, dass der Zuschuss des Jahres 2001 als
Referenzjahr für die neu zu schließenden öffentlich-rechtlichen Verträge zugrunde
gelegt wird und während der Laufzeit von 3 Jahren, d.h. bis zum Jahre 2005
festgeschrieben wird; selbstverständlich soweit sich nicht nach oder in 2001
wesentliche Aufgabenänderungen ergeben haben. Das Problem auf der formellen
Seite, so Herr Senator Halbedel, besteht darin, dass die Zuschussverträge bis zum
30.06.2002 mit Wirkung zum 31.12.2002 gekündigt werden müssen. Er weist in diesem
Zusammenhang darauf hin, dass der Bereich Steuern der Stadtverwaltung
zwischenzeitlich mitgeteilt hat, dass Verträge in der bisherigen Art und Umfang nicht
mehr geschlossen werden können, da sie dann der Steuerpflicht unterliegen.
Das in der Vorlage aufgezeigte Verfahren ist von allen freien Trägern, den Fachbereich
2 betreffend bis auf einen, nämlich das Autonome Frauenhaus Lübeck, akzeptiert
worden. Er weist darauf hin, dass eine endgültige Beratung und Beschlussfassung im
Hauptausschuss am 18.06.2002 vorgesehen is t, da durch eine Beschlussfassung
durch die Bürgerschaft am 04.07.2002 sonst die Kündigungsfrist zum 30.06.2002 nicht
mehr eingehalten werden kann. Er geht davon aus, so Herr Senator Halbedel, dass die
aufgeworfenen steuerrechtlichen Fragen bi s zur Sitzung des Hauptausschusses
abschließend geklärt worden sind. Zum Schluss seiner Ausführungen erklärt Herr
Senator Halbedel eindeutig, dass Voraussetzung der Zuschussgewährung und der in
diesem Zusammenhang notwendigen Verträge die Gleichbehandlung aller Träger ist.
Der Ausschussvorsitzende bedankt sich bei Herrn Senator Halbedel für seine
unmissverständlichen Ausführungen und bittet den Ausschuss damit einverstanden zu
sein, dass die vorliegende Vorlage in der heutigen Sitzung beraten, aber ohne
Empfehlung ihren weiteren Weg nehmen soll.
Herr Klinkel ist mit dem von Herrn Senator Halbedel vorgeschlagenen Verfahren nicht
einverstanden und begründet seine Ablehnung. Frau Kaske teilt für ihre Fraktion mit,
dass sie aufgrund der Ausführungen von Herrn Senator Halbedel mit dem
vorgeschlagenen Verfahren einverstanden ist. Sie weist darauf hin, dass es ihrer
Fraktion und ihr eindeutig darauf ankommt, dass eine Gleichbehandlung aller Träger
vorgenommen wird. Der Ausschussvorsitzende verliest ein Schreiben des Verbandes
Aranat e. V. (Kultur und Bildung, Information und Beratung für Frauen), das ein
Einverständnis zu den Verwaltungsvorschlägen enthält. Dieses Schreiben ist der
Niederschrift als Anlage beigefügt.
Das Bürgerschaftsmitglied, Frau Jansen, hinterfragt die von Herrn Senator Halbedel
vorgetragene steuerrechtliche Problematik, die von diesem erläutert wird.
6
Der Ausschussvorsitzende bittet den Ausschu ss zu beschließen, dass die anwesende
Vertreterin des Autonomen Frauenhauses als Sachkundige angehört werden kann
und ihr das Wort zu erteilen.
Der Ausschuss beschließt einstimmig,
Frau Kock anzuhören.
Sie weist zu Beginn ihrer mündlichen Ausführungen darauf hin, dass der mit dem
Autonomen Frauenhaus Lübeck im Jahre 1988 geschlossene öffentlich-rechtliche
Vertrag keine steuerrechtlichen Probleme aufweist und somit auch hier keine
Steuerpflicht gegeben ist; insoweit versteht sie auch nicht die Einschaltung des
Bereiches Steuern. Zur Kündigung der Verträge und den Grundsatz der
Gleichbehandlung verweist sie auf politische Zusagen, die dem Autonomen
Frauenhaus am 30.05.2002 gegeben worden sind. Zu der Einschaltung des Bereiches
Steuern verweist Herr Senator Halbedel, dass dieser zwingend einzuschalten ist und im
übrigen wird selbstverständlich eine externe steuerliche Beratung zugesagt. Auf den
Einwand von Frau Kock verweist Herr Scharnberg darauf, dass eigentlich die
bisherigen Verträge schon steuerpflichtig sind. Der Ausschussvorsitzende sagt Frau
Kock zu, in der Hauptausschusssitzung persönlich zugegen zu sein.
Herr Klinkel hält das vorgesehene Verfahren, insbesondere eine endgültige
Entscheidung durch den Hauptausschuss, für undemokratisch. He rr Senator Halbedel
entgegnet hierauf, dass das Verfahren re chtlich völlig einwandfrei ist. Zu der
steuerlichen Problematik spricht ebenfalls die anwesende Leiterin des Frauenbüros,
Frau Heinrich. Sie schlägt eine Formulierung im Hinblick auf eine eventuelle
Steuerpflicht vor. Hierzu spricht ebenfalls das Mitglied der Bürgerschaft, Frau Jansen.
An der sich nun anschließenden Diskussion, insbesondere das weitere Verfahren
betreffend, beteiligen sich Herr Kainka, Frau Kock, Herr Senator Halbedel, der
Ausschussvorsitzende, Herr Klinkel, Frau Büttner, Frau Kaske.
Der Ausschussvorsitzende schlägt vor, die Sitzung für 15 bis 20 Minuten zu
unterbrechen, um den Fraktionen noch einmal Gelegenheit zur internen Beratung und
Abstimmung zu geben.
Der Ausschuss ist einverstanden.
Die Sitzung wird von 17.25 bis 17.45 Uhr unterbrochen. Nach Wiedereintritt in die
Sitzung überreicht die Vertreterin des Autonomen Frauenhauses, Frau Kock, einen
schriftlichen Antrag, der wie folgt lautet:
Vertrauenszusage
Die Frauenhausvertreterinnen erklären, vorbehaltlich des Weges, dass der bestehende
Vertrag aus 1988 nicht gekündigt wird, einer Änderungskündigung auch im laufenden
Jahr zuzustimmen, wenn ein einvernehmlicher Vertrag erarbeitet wurde. Grundlage
bilden Bestandteile des Vertrages 1988 sowie die vereinbarte Deckelung des Budgets
2001 auf 3 Jahre.
Der Antrag wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.
7
Der Ausschuss verweist die Vorlage
ohne Votum an den Hauptausschuss.
Zu Punkt 5 der Tagesordnung
Mitteilungen und Berichte aus dem Fachbereich 2 Wirtschaft und Soziales
5.1 Erhöhung der Regelsätze:
Herr Lippe teilt mit, dass, wie in jedem Jahr, sich die Regelsätze vorbehaltlich
des Inkrafttretens der Rentenanpassungsverordnung 2002 ab 01.07.2002
erhöhen werden. Ein Vermerk hierzu wird der Niederschrift als Anlage
beigefügt.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis
und ist einverstanden.
5.2 Sachstand PC für SeniorInnen:
Herr Senator Halbedel teilt zum Sachstand mit, dass hier der Abschluss einer
endgültigen Regelung kurz bevorsteht.
In diesem Zusammenhang bedankt sich die Vorsitzende des Beirates für
SeniorInnen, Frau Horn, für die bisher geleistete hervorragende Arbeit durch
die Kursusleiterin Frau Pawlowski. Gleichzeitig dankt sie der Verwaltung für
deren positive Bemühung zur Weiterführung dieser Kurse.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
5.3 Anfrage des Ausschussvorsitzenden für Hilfe zum Lebensunterhalt für
Schulmaterialien (§§ 12, 21 BSHG; § 1 Regelsatzverordnung)
Herr Senator Halbedel stellt die neue Leiterin des Bereiches Sozialhilfe-
gewährung, Frau Seger, vor. Frau Seger nimmt die Bereichsleitung seit dem
01.06.2002 in der Nachfolge von Herrn Steffens wahr. Der Ausschuss-
vorsitzende wünscht Frau Seger im Na men des Ausschusses allzeit eine
glückliche Hand bei der Erledigung ihrer Aufgaben.
Zu der vorliegenden Anfrage des Aussc hussvorsitzenden teilt Frau Seger mit,
dass nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts auch für den
Schulbedarf nach pflichtgemäßem Ermessen laufende oder einmalige
Leistungen gewährt werden können. Ein Teil der Schulmaterialien so Frau
Seger ist durch den Regelsatz abgegolten. Es werden jedoch einmalige
Beihilfen darüber hinaus gewährt, wie z. B. bei der Einschulung oder beim
Schuljahreswechsel.
Fragen des Ausschussvorsitzenden und von Frau Lübeck, z. B. zu der
Bagatellgrenze, werden von Frau Seger und ergänzend durch Herrn Senator
Halbedel beantwortet.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
8
5.4 Kennzahlenberichte 2000 in der Sozialhilfe
In Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit bittet der Ausschussvorsitzende den
Ausschuss damit einverstanden zu sein, dass der angekündigte Bericht durch
die Verwaltung in der nächsten tu rnusmäßigen Ausschusssitzung abgegeben
wird.
Der Ausschuss ist einverstanden.
5.5 Erreichbarkeit der Stadtteilbüros Fackenburger Allee
Herr Bannert teilt in seiner Eigenschaft als Leiter des Fachbereichsdienstes
Allgemeines im Fachbereich 2 Wirtschaft und Soziales mit, dass vom Bereich
651 Hochbau am 04.06.2002 angeforderte Unterlagen zu einer Umsetzung der
teilweise berechtigten Forderungen eingegangen sind. Es werden unverzüglich
Gespräche mit der Hausverwaltung des Dienstgebäudes Fackenburger Allee
aufgenommen werden, damit schnellstmöglich die notwendigen Baumaßnahmen
erledigt werden.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis
und ist einverstanden.
Zu Punkt 6 der Tagesordnung
Verschiedenes
Behindertenaufzug im Verwaltungszentru m Mühlentor, Dienstgebäude Krons-
forder Allee
Frau Kaske stellt die Frage, ob die Möglichkeit besteht, dass auch außerhalb der
Sprechzeiten bzw. nach Dienstende der Behindertenaufzug auch von den Behinderten
selbst ohne fremde Hilfe genutzt werden kann. Herr Bannert weist hi erzu darauf hin,
dass nach der vorliegenden Betriebserlaubnis des Gewerbeaufsichtsamtes der
angesprochene Behindertenaufzug nur von Behinderten im Beisein einer Aufsichts-
person bzw. eines Aufzugswärters genutzt werden kann.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Ende: 18.00 Uhr
Ausschussvorsitzender Protokollführer