Fachbereich 3 – Umwelt, Sicherheit und Ordnung Lübeck, 08.06.2011
NIEDERSCHRIFT
öffentlicher Teil
über die Sitzung des Ausschusses für Sicherheit und Ordnung
am Montag, 06.06.2011 um 16:00 Uhr
Nr. 22 (Wahlperiode 2008/2013)
Beginn der Sitzung: 16:05 Uhr
Ende der Sitzung: 19:42 Uhr
Tagungsort: Verwaltungszentrum Mühlentor, Kronsforder Allee 2-6,
Haus Trave, 7.OG, Großer Sitzungssaal, 23560 Lübeck
Anwesende
Ausschussmitglieder: Herr Stier, FDP (Vorsitzender)
Herr Hinrichs, CDU
Herr Mauritz, CDU
Herr Gutjahr, CDU (vertritt Frau Schneider)
Frau Stockfisch, CDU
Herr Zahn, SPD
Herr Friedrichsen, SPD
Herr Hoffmann, SPD
Herr Ollrogge, SPD
Herr Praefke, SPD (vertritt Herrn Welsch)
Herr Martens, Die Linke
Herr Dedow, BfL
Herr Klinkel, Bündnis 90/ Grüne
Frau Lenz, Bündnis 90/ Grüne
Abwesende
Ausschussmitglieder: Frau Schneider, CDU
Herr Welsch, SPD
Frau Lange, FDP
Senator: Herr Möller
Vertreterinnen und
Vertreter der Bereiche: Frau Neitzke Fachbereichscontrolling
Herr Rocksien Melde- und Gewerbeangelegenheiten
Herr Dr. Müller- Buder Verbraucherschutz und Tiergesundheit
Herr Ohlow Verkehrsangelegenheiten
Herr Jelen Verkehrsangelegenheiten
Herr Bäth Feuerwehr
Herr Radtke Stadtfeuerwehrverband
Herr Tengler Personalrat Feuerwehr
Frau Schmittner Frauenbüro
Seniorenbeirat: Herr Oldenburg
Polizeibeirat: Herr Hüttmann
Herr Berndt
Herr Stamer
Als Protokollführerin: Frau Paetzold Fachbereichsdienste FB 3
Öffentlichkeit : Mehrere Personen der Öffentlichkeit
Pressevertreter
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Tagesordnung
I. Öffentlicher Teil der Sitzung Beratungsergebnis
Kenntnis Empfehlung vertagt
1. Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Feststellung der Tagesordnung
3. Feststellung der Niederschrift (öffentlicher Teil) über die Sitzung
des Ausschusses vom 02.05.2011
4. Mitteilungen
4.1 Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden
4.2 Mitteilungen der Fachbereichsleitung
4.2.1 Umsetzung des Beschlusses der Bürgerschaft zur jährlichen Kürzung
der ILA- Aufwendungen um 1%
4.2.2 Aktueller Stand Waffenkontrollen
4.2.3 Projekt „Smiley“
4.3 Beantwortung von Anfragen
4.3.1 „Für eine leistungsfähige moderne Feuerwehr
5. Aktuelles aus der Bürgerschaft
Es liegt nichts vor.
6. Überweisungen aus der Bürgerschaft
Es liegt nichts vor.
7. Anträge
Es liegt nichts vor.
8. Vorlagen
8.1 Jagdbeirat, Benennung einer Vertreterin oder Vertreters der
Jagdgenossenschaft
8.2 Maßnahmen zur Verbesserung der Personalsituation bei der
Feuerwehr Lübeck
9. Berichte
Es liegt nichts vor.
10. Neue Anfragen und Verschiedenes
II. Nichtöffentlicher Teil der Sitzung
11. Feststellung der Niederschrift (Nichtöffentlicher Teil) über die
Sitzung des Ausschusses vom 02.05.2011
12. Mitteilungen
12.1 Fußball VfB Lübeck
13. Polizeibeirat
13.1 Kriminalstatistik 2010
13.2 Ausschreitungen auf Lübecker Fußballplätzen
13.3 Drogenabhängige Kronsforder Allee
14. Beantwortung von Anfragen
Es liegt nichts vor.
15. Anträge
Es liegt nichts vor.
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16. Vorlagen
Es liegt nichts vor.
17. Berichte
17.1 Ständige Gestellung von Notärzten im Rettungsdienst der Hansestadt
Lübeck
18. Neue Anfragen und Verschiedenes
III. Öffentlicher Teil der Sitzung
19. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil der Sitzung gefassten
Beschlüsse
I. Öffentlicher Teil der Sitzung
Herr Stier begrüßt die anwesenden Ausschussmitglieder und die Mitglieder des Poli-
zeibeirates, sowie die Öffentlichkeit und die Pressevertreter.
TOP 1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit
Herr Stier stellt die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis .
TOP 2 – Feststellung der Tagesordnung
Herr Stier schlägt folgende Änderung der Tagesordnung vor:
TOP 13.2 „Ausschreitungen auf Lübecker Fußballplätzen“ und 12.1 „Fußball VfB Lübeck
zusammen unter TOP 12.1 behandeln
Herr Stier schlägt folgende Erweiterung der Tagesordnung aufgrund der Dringlichkeit vor:
Neuer TOP 13.4 „Neonazi- Demonstration 2011“
Herr Möller erklärt, dass die Beratung der Vorlage TOP 8.2 „Maßnahmen zur Verbesserung
der Personalsituation bei der Feuerwehr Lübeck“ im Senat vom Bürgermeister ausgesetzt
worden sei, da zunächst die Beantwortung der Anfragen der SPD (TOP 4.3.1) abgewartet
werden solle. Somit könne sie dem Ausschuss derzeit noch nicht vorgelegt werden.
Herr Stier lässt über die geänderte und erweiterte Tagesordnung abstimmen.
Der Ausschuss beschließt unter Bejahung der Dringlichkeit
einstimmig die geänderte und erweiterte Tagesordnung.
TOP 3 – Feststellung der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für
Sicherheit und Ordnung vom 02.05.2011
Herr Stier erklärt, dass es keine schriftlichen Einwände gegen die Niederschrift gegeben
habe und fragt nach, ob jemand Anmerkungen habe.
Herr Hoffmann bittet um folgende Änderungen:
TOP 10.1 – Feuerwehr
Seite 14, nach Absatz 3 einfügen: „Herr Hoffmann bekräftigt, dass die SPD zu
den 44 Funktionsstellen stehe.“
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TOP 9.1 – Taxen
Seite 5, Absatz 5: „Herr Stier fragt nach,…“ ändern in „Herr Hoffmann fragt
nach,…“
Herr Mauritz möchte wissen, ob die Hansestadt Lübeck Fahrzeuge gekauft habe, wel-
che mit der Kartellbildung in Verbindung gebracht würden.
Herr Möller antwortet, dass laufend Fahrzeuge gekauft würden, man könne aber nicht
ohne weiteres feststellen, ob diese von Kartellbildung betroffen seien. Die Kommunen
erhielten keine Akteneinsicht.
Herr Bäth fügt hinzu, dass der Deutsche Städtetag einen Gutachter beauftragt habe.
Herr Mauritz bittet darum, dass der Ausschuss auf dem Laufenden gehalten werde.
Herr Möller sagt dies zu und erklärt, dass am 15.06. ein Gespräch vorgesehen sei. Bis-
her sei, bis auf die Firma Ziegler, kein Hersteller bereit gewesen, eine Erklärung des
Deutschen Städtetages zu unterschreiben. Er werde die vom Deutschen Städtetag er-
haltenen E-Mails an die Ausschussmitglieder weiterleiten.
Der Ausschuss stellt die geänderte Niederschrift einstimmig fest.
TOP 4 – Mitteilungen
TOP 4.1 – Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden
Herr Stier erklärt, dass er sich vor der Sitzung mit Herrn Oldenburg zusammen gesetzt
und vereinbart habe, dass er am nichtöffentlichen Teil der Sitzung teilnehmen dürfe.
Der Ausschuss beschließt einstimmig .
Weiter sagt Herr Stier, dass sicher alle über die Geschehnisse am 03.06.2011 am
Lohmühlenstadion entsetzt seien. Bei dem Spiel VfB Lübeck gegen Holstein Kiel habe
es starke Auseinandersetzungen gegeben. Durch die Gewalttäter bekäme nicht nur
der Verein einen schlechten Ruf, sondern auch die Stadt. Der VfB habe umgehend
Konsequenzen angekündigt. Auch der internationale Bund sei mit dem Thema be-
schäftigt und bemühe sich, an einer Lösung mitzuwirken. Man müsse sich bei der Po-
lizei für ihren Einsatz bedanken.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
TOP 4.2 – Mitteilungen der Fachbereichsleitung
TOP 4.2.1 – Umsetzung des Beschlusses der Bürgerschaft zur jährlichen Kür-
zung der ILA- Aufwendungen um 1%
Herr Möller erklärt, dass die Kürzung der ILA um jährlich 1% bei drei Bereichen des
Fachbereichs 3 keinen Sinn ergebe. Zum einen seien dies die Bereiche Leitung, Cont-
rolling und Dienste, da diese keine internen Dienstleister im klassischen Sinne seien.
Man könne weder die Menge der abgenommenen Leistung noch die Leistung selbst
bestimmen. Des Weiteren entstünde der verursachte Aufwand fast ausschließlich
durch Aufwendungen für das eingesetzte Personal.
Als zweites müsse man den Bereich Melde- und Gewerbeangelegenheiten betrachten.
Für Privatpersonen bestehe die Möglichkeit, ihr Kfz in den Stadtteilbüros zuzulassen.
Die Wahrnehmung dieser Aufgabe stelle der Bereich Melde- und Gewerbeangelegen-
heiten dem Bereich Verkehrsangelegenheiten in Rechnung. Um die Sparvorgabe zu
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erfüllen, müsste der Leistungsstandard abgesenkt beziehungsweise die Aufgabe als
Ganzes in den Bereich Verkehrsangelegenheiten verlagert werden. Letzteres führe zu
einem Wegfall der ILA und zu einem Mehraufwand im Bereich Verkehrsangelegenhei-
ten. Die Leistung für den Bürger würde sich dadurch verschlechtern.
Bei dem Bereich Feuerwehr (Gefahrenabwehr) führe eine Reduzierung der Leistungen
des Produktes Gefahrenabwehr gegenüber dem Produkt Rettungsdienst lediglich zu
einer Entlastung der Krankenkassen, nicht aber für den städtischen Haushalt oder den
Bürger. Vielmehr müsse mit einer zusätzlichen Belastung des Haushaltes gerechnet
werden.
Frau Neitzke erklärt, dass der Fachbereich 3 versucht habe, eine sinnvolle Auslegung
des Beschlusses zu erreichen, es sei jedoch auf dem Wortlaut bestanden worden, so-
dass die Verwaltung am Ende ihrer Möglichkeiten sei. Der Beschluss gelte für alle und
müsse so umgesetzt werden. Nun könne nur auf politischer Ebene eine Klarstellung
erreicht werden, falls das Ergebnis unbefriedigend sei.
Herr Martens fragt nach, ob die Probleme im Finanz- und Personalausschuss ange-
sprochen worden seien.
Herr Möller bejaht dies und erklärt, dass der Vorsitzende sagte, dass dies im Senat
geregelt werden müsse.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
TOP 4.2.2 – Aktueller Stand Waffenkontrolle
Herr Rocksien erklärt, dass die Grundlage der Kontrollen § 36 (3) Waffengesetz sei. In
der Zeit von Mai 2009 bis 31.05.2011 seien 1.700 Waffenbesitzer zur Aufbewahrung
ihrer Waffen befragt worden. Am 12.03.2009 seien es 2.885 Waffenbesitzer gewesen,
am 31.05.2011 nur noch 2.148. Auch der Waffenbestand sei reduziert worden. Am
12.03.2009 seien es 8.394 Waffen gewesen, am 31.05.2011 6.914. Monatlich würden
circa zehn Hausbesuche durchgeführt. Der Kostendeckungsgrad belaufe sich auf 0, da
die Kontrollen für die Bürger kostenfrei seien. In Schleswig- Holstein bilde sich derzeit
eine Arbeitsgruppe zu diesem Thema.
Herr Klinkel fragt nach, warum keine Gebühren anfallen würden, die Stadt müsse doch
ihre Mitarbeiter dafür bezahlen. Er fragt weiter, ob sich die Landtagsfraktionen dafür
einsetzen könnten.
Herr Rocksien bejaht dies.
Frau Lenz möchte wissen, wie viel Personal für die Kontrollen eingesetzt würde.
Herr Rocksien antwortet, dass seit März 2009 circa 60 Arbeitsstunden pro Woche für
die Waffenkontrolle zur Verfügung stünden.
Herr Dedow fragt, wie viele Verstöße es gegen das Waffengesetz gegeben habe.
Herr Rocksien antwortet, dass die Verwaltung diese Frage nicht beantworten könne.
Herr Berndt erklärt, dass es im Jahr 2010 141 bekanntgewordene Verstöße gegeben
habe, im Jahr 2009 139, 2008 108 und 2007 119. Darunter würden allerdings alle Waf-
fen nach dem Waffengesetz zählen, auch beispielsweise Messer.
Herr Hoffmann erkundigt sich, wie viele zu Kontrollierende die Kontrolle verweigert
hätten.
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Herr Rocksien antwortet, dass es nach wie vor 30 Personen seien.
Herr Hoffmann fragt weiter, ob nicht beispielsweise die Schützenvereine helfen könn-
ten.
Herr Rocksien antwortet, dass ihm dies nicht bekannt sei.
Herr Praefke schlägt vor, dass man die Kosten für Waffenbesitzkarten erhöhen könne,
damit die Kosten für die Kontrollen gedeckt würden.
Herr Möller erklärt, dass die Höhe der Kosten der Waffenbesitzkarte vom Land festge-
legt sei.
Frau Stockfisch schlägt vor, eine kommunale Waffensteuer einzuführen.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
TOP 4.2.3 – Projekt „Smiley“
Herr Dr. Müller- Buder berichtet, dass das Verbraucherschutzministerium das bundes-
einheitliche System ausgearbeitet habe und dies nun eingeführt werden solle. Die ent-
sprechende Rechtsgrundlage würde derzeit geschaffen. In Lübeck werde man dies mit
der bereits praktizierten Risikobewertung verknüpfen. Man werde bei jeder Bewertung
einen Bescheid anfertigen, welcher eine gute Begründung der jeweiligen Entscheidung
beinhalten werde. Ebenfalls werde das Ergebnis im Internet veröffentlicht. Dies bedürfe
aber einer Rechtsgrundlage. Da dieses System aber den sogenannten „Smiley“ erset-
ze, könne der Bürgerschaftsbeschluss so nicht mehr umgesetzt werden.
Herr Mauritz sagt, dass dieser dann zurückgezogen werden müsse. Er möchte wissen,
welche Kosten auf den Gaststättenbetreiber zukämen.
Herr Dr. Müller- Buder antwortet, dass die erste Kontrolle kostenfrei sei, jede weitere
Nachkontrolle jedoch Kosten mit sich trüge.
Herr Gutjahr bemängelt, dass es für das Geschäft negativ sei, wenn dieses drei Jahre
lang ein rotes Barometer an der Tür hängen habe.
Herr Dr. Müller- Buder erklärt, dass diese häufiger kontrolliert würden, allerdings sei
hierbei auch zu beachten, dass dies eine erhebliche Mehrbelastung des städtischen
Personals sei. Andersherum sei es für den Verbraucher auch nicht gut, wenn ein Ge-
schäft drei Jahre einen grünen Balken erhalte und sich die Hygiene in der Zeit ver-
schlechtere.
Herr Möller fügt hinzu, dass man in dichten Intervallen arbeiten müsse.
Herr Zahn sagt, dass in einer vorigen Sitzung darauf aufmerksam gemacht worden sei,
dass den Verbrauchern die Möglichkeit gegeben sei, bei der Verwaltung nach dem
Ergebnis der Kontrollen zu fragen, auch dies bedeute eine Mehrbelastung. Solange es
keine verbindliche Zusage gebe, werde die SPD den „Smiley“- Antrag nicht zurückzie-
hen und abwarten.
Herr Möller erklärt, dass die Aussage von Herrn Zahn zu Protokoll genommen werde
und man den Beschluss jetzt ruhen lassen werde.
Herr Dedow bittet darum, dass der damalige Antrag noch einmal vorgelesen werden
solle.
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Herr Stier verliest den Antrag und erklärt, dass der Ausschuss nun zur Kenntnis ge-
nommen habe, dass ein anderes Projekt anlaufe und man das Thema nun vertagen
solle.
Herr Möller fragt nach, ob sich der Ausschuss abschließend damit befassen sollte und
sagt zu, den Bürgerschaftsbeschluss bis zur nächsten Sitzung noch einmal im Wortlaut
vorzulegen.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
TOP 4.2.4 – Weitere Mitteilungen
[Freiwillige Feuerwehr Pöppendorf]
Herr Möller teilt mit, dass sich die Freiwillige Feuerwehr Pöppendorf in einer außeror-
dentlichen Mitgliederversammlung aufgelöst habe. Derzeit nehme die FF Pöppendorf
an Diensten der Nachbarwehr FF Ivendorf teil, um einen möglichen Wechsel von Pöp-
pendorfer Kameraden zu erleichtern.
Herr Radtke fügt hinzu, dass die Wehr zum 31.11.2011 aufgelöst werde.
Herr Möller erklärt, dass er für die Auflösung Verständnis habe, die Ausschussmitglie-
der hätten sich von dem Zustand der Pöppendorfer Wehr bei der Bereisung im letzten
Jahr ein Bild machen können.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
[Tierpark Lübeck]
Herr Möller berichtet, dass sich der Braunbär Bruno nach anfänglichen Schwierigkeiten
nun gut in seine neue Heimat eingelebt habe.
Herr Dr. Müller- Buder ergänzt, dass Bruno nun auch wieder fresse und trinke, nun
befänden sich im Lübecker Tierpark nur noch einige Schafe und Ziegen und eventuell
Geflügel.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
[Remondis]
Herr Möller erklärt, dass ein Konzept zum Fässerabtransport ausgearbeitet worden sei,
welches dem Ministerium und der Lübecker Abfallwirtschaft allerdings noch nicht vor-
liege. Außerdem seien Flugzeugteile aus dem Zweiten Weltkrieg entdeckt worden.
Herr Hoffmann fragt nach, ob es Entschädigungen für die Anwohner geben werde.
Herr Möller sagt, dass ihm gegenüber so etwas nicht geäußert worden sei, er gebe den
Vorschlag aber gerne an Remondis weiter.
Frau Lenz möchte wissen, ob es einen Zeitplan für den Abtransport gebe.
Herr Bäth antwortet, dass man darüber noch nichts wisse.
Herr Möller erklärt, dass der Zeitplan vom LLUR festgelegt werde.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
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[EHEC]
Herr Möller teilt zunächst ein Merkblatt aus ( Anlage 1 ) und berichtet dann, dass derzeit
viele Beprobungen stattfänden.
Herr Dr. Müller- Buder führt aus, dass er am 19.05. vom Gesundheitsamt darüber in-
formiert worden sei, dass in Lübeck vermehrt Durchfallkrankheiten auftreten würden.
Man habe ihn darum gebeten vermehrt Kantinen und dessen Küchenpersonal zu kon-
trollieren. Einige Tage später sei bekannt geworden, dass es sich um den Erreger
EHEC handele. Da eine große Zahl an Vegetariern an dieser Krankheit erkrankte, ge-
he man davon aus, dass es sich nicht um verseuchtes Fleisch handele, sondern eher
um Gemüse. Daraufhin seien die Patienten jeweils etwa eine Stunde lang zur Nah-
rungsaufnahme befragt worden. Anfangs sei man davon ausgegangen, dass zwischen
Nahrungsaufnahme und Ausbruch der Krankheit etwa drei Tage lägen, in der Zwi-
schenzeit gehe man von einer längeren Zeit aus. Die Forschung nach der Ursache sei
sehr schwierig. Zunächst verdächtigte man Gurken, Salat und Tomaten, auf Benen-
nung des Gesundheitsamtes seien drei Hotels, fünf Gaststätten und fünf Einzelbetriebe
überprüft worden. 17 Proben seien bisher negativ, fünf stünden noch aus. Das Robert-
Koch- Institut habe Befragungen vorgenommen, der neue Verdacht richte sich auf
Sprossen, jedoch habe man hier noch kein Ergebnis. Derzeit würden die Krankenhäu-
ser einen Rückgang von Neuinfizierten verzeichnen.
Frau Lenz fragt nach, ob Kindergärten, Schulen und ähnliche Einrichtungen informiert
worden seien.
Herr Dr. Müller- Buder antwortet, dass dafür die Bundesinstitute und das Gesundheits-
amt verantwortlich seien, es sei von der Lebensmittelüberwachung auf eine gründliche
Desinfektion hingewiesen worden.
Herr Möller fügt hinzu, dass sowohl das Gesundheitsamt, als auch das UK-SH Hinwei-
se im Internet veröffentlicht hätten. In Lübeck sei sehr ordentlich mit dem Thema um-
gegangen worden. Er wolle persönlich noch einmal den Appell äußern, Blut zu spen-
den.
Herr Hoffmann regt an, dass man allen Beteiligten danken solle. Auch er halte die Blut-
spende für äußerst wichtig. Wenn das Projekt „Smiley“ bereits eingeführt wäre, wäre
die Krankheit in Lübeck vielleicht weniger schwer verlaufen oder in geringerer Fallzahl
aufgetreten.
Herr Möller entgegnet, dass das in den Medien angesprochene Restaurant „Kartoffel-
keller“ in Lübeck mit eigenen finanziellen Mitteln seine Mitarbeiter testen lassen habe
und diese negativ seien. Trotzdem könnten verseuchte Lebensmittel wie die Sprossen
im Restaurant verarbeitet worden sein.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
TOP 4.3 – Beantwortung von Anfragen
TOP 4.3.1 – „Für eine leistungsfähige moderne Feuerwehr“
Herr Möller erklärt, dass die Mitarbeiter der Feuerwehr Lübeck durch die Demonstrati-
on vor dem Rathaus deutlich gemacht hätten, dass sie keine weiteren Überstunden
mehr hinnähmen. Nun sei es wichtig, dass die Beantwortung der Fragen von Herrn
Hoffmann erfolge.
1. Warum haben die Überstunden in der Brandschutzabteilung, trotz Einsatz von zu-
sätzlichen Rettungsassistenten, nicht abgenommen?
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Herr Bäth erklärt, dass mit der um Jahre verspäteten Einführung der 48-Std.-Woche ein
Mehrbedarf von 27 Planstellen durch die Feuerwehr 2006 berechnet worden sei. Diese Be-
rechnung basiere auf dem damaligen Personalfaktor und damit den damaligen Ausfallraten
z.B. durch Krankheit, Sonderurlaub, Elternzeit. Der Feuerwehr sei in zwei Schritten 2007 und
2010 die Einstellung von 13 und 11 zusätzlichen Mitarbeitern/-innen bewilligt worden. Die
Besetzung der ersten 13 neu geschaffenen Stellen sei vorübergehend mit Rettungsassisten-
ten erfolgt. Die Gründe für die Entstehung der Überstunden sei erstens, dass die Summe der
Überstunden (ca. 130.000 ), die durch Ansprüche seit dem Jahr 2002 (Einführung der EU-
Arbeitszeitrichtlinie) entstanden seien, nicht mit 32 Stunden jährlich pro Mitarbeiter abbaubar
seien. Zweitens habe man vorzeitig ausscheidende Rettungsassistenten nicht übergangslos
durch neue Mitarbeiter ersetzt können. Ebenso habe man durch Wechsel von Feuerwehrbe-
amten zu anderen Berufsfeuerwehren frei werdende Stellen nicht zeitnah wiederbesetzen
können. Zudem sei die Krankenqoute und die Zahl der nicht oder nur eingeschränkt feuer-
wehrdiensttauglichen Mitarbeiter entgegen der Annahme trotz der Einführung eines Sport-
konzeptes zur Verbesserung der Fitness gestiegen. Hinzu komme, dass Bildungsurlaub und
Elternzeit zunehmend stärker in Anspruch genommen würden. Die jeweils trotzdem zu leis-
tenden Dienste seien von den übrigen Mitarbeitern zusätzlich übernommen worden, wodurch
bei diesen Überstunden entstanden seien.
Herr Mauritz schlägt vor, dass die Beantwortung lediglich schriftlich erfolgen solle, da diese
sehr umfangreich sei.
Herr Möller erklärt, dass nur bei Anfragen nach §16 der Geschäftsordnung der Bürgerschaft
eine schriftliche Beantwortung vorgesehen sei, diese werde jeweils über den Senat der Bür-
gerschaft zugeleitet. §16 gelte jedoch ausdrücklich nicht für die Ausschüsse, sodass Anfra-
gen von Ausschussmitgliedern mündlich beantwortet würden.
Herr Zahn sagt, dass er die Beantwortung gerne weiter vorgetragen haben wolle.
2. Wie ist die Altersstruktur/ jährliche Fluktuation im Einsatzdienst und bei den Nicht- und
nicht voll einsatzdiensttauglichen Kollegen?
Herr Bäth führt aus, dass im Jahr 2011 fünf Mitarbeiter des Löschzuges pensioniert würden,
2012 drei Mitarbeiter, 2013 zwei und 2014 fünf. Im Tagesdienst würden im Jahr 2011 ein
Mitarbeiter pensioniert, 2012 ebenfalls einer, 2013 drei und 2014 keiner.
3. Wie hoch ist die Anzahl der Mitarbeiter, die länger als 3 Monate krank sind, gerechnet auf
die Funktionsstellen, seit 2006?
Herr Bäth antwortet, dass sich die Zahl im Jahr 2006 auf acht belaufen habe, 2007 auf zwölf,
2008 auf fünfzehn, 2009 auf neunzehn, 2010 auf fünfzehn und bis 2011 bis Mai zwölf.
4. Wie viele Einsatzdienstkräfte (Brandschützer) arbeiten nur im Tagdienst? Weshalb werden
diese Brandschützer nicht im Schichtdienst eingesetzt?
Herr Bäth berichtet, dass vier Mitarbeiter im reinen Tagesdienst arbeiten würden, da sie auf-
grund fehlender gesundheitlicher Eignung in keiner Einsatzfunktion mehr eingesetzt werden
könnten. Bei der Feuerwehr gebe es keine Stellen im feuerwehrtechnischen Bereich, die
nicht mit der Wahrnehmung einer Funktion im Einsatz verknüpft seien.
5. Wie viele Brandschützer sind vom Einsatzdienst abgezogen und arbeiten in den Werkstät-
ten, Desinfektion etc?
Herr Bäth verweist auf die Antwort der Frage 4.
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Wenn Frage 5 mit „Ja“ beantwortet werden kann: Wieso werden diese Brandschützer nicht
im Einsatzdienst eingesetzt?
Herr Bäth verweist wiederum auf die Antwort der Frage 4. Alle diese Mitarbeiter würden aus-
schließlich gesetzliche Pflichtaufgaben, zum Beispiel die Durchführung von Brandverhü-
tungsschauen, oder Aufgaben, die für die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes zwingend
erforderlich sind, sprich Arbeiten in den Werkstätten, zum Beispiel in der Atemschutzwerk-
statt oder in der Desinfektion) erfüllen.
7. Gibt es Funktionen beim Ausrücken der BF, die auch von nicht voll einsatzfähigen Kolle-
gen übernommen oder besetzt werden können?
Herr Bäth erklärt, dass zehn Mitarbeiter den Schichtdienst als Assistent/Fahrer des Einsatz-
leitdienstes mit regulär 50 % Arbeitszeitanteilen im Tagesdienst versehen würden. Hier sei
eine eingeschränkte Feuerwehrdiensttauglichkeit ausreichend. Allerdings seien nicht alle
eingeschränkt feuerwehrdiensttauglichen Mitarbeiter für diese Funktion geeignet. Darüber
hinaus gebe es einige Funktionen, die auch mit nicht voll einsatzfähigen Kollegen besetzt
werden könnten, diese müssten aber für nur kurzzeitig bzw. vorübergehend gesundheitlich
eingeschränkte Mitarbeiter reserviert bleiben. Grundsätzlich sei die Erstschlagskomponente
des Lübecker Löschzuges mit acht bis zehn Einsatzkräften soweit heruntergefahren, dass
alle Mitarbeiter multifunktional einsetzbar sein müssten.
8. Inwieweit kann durch eine Schichteinteilung (z. B. je 8h) der Aufbau von Überstunden ver-
mieden werden oder jedenfalls gebremst werden?
Herr Bäth führt aus, dass auch die Wahl eines anderen Schichtmodells zu einer maximalen
Arbeitszeit von 48 Std. in der Woche führe. Insofern sei auf diesem Weg ein Aufbau von
Überstunden nicht zu vermeiden. Die seinerzeit mit der Personalvertretung vereinbarte Bei-
behaltung des alten Dienstplanmodells habe entscheidend zur Arbeitszufriedenheit beigetra-
gen. Die bei manchen Feuerwehren eingeführte Verkürzung der Schichtzeiten
(z. B. auf 8 oder 12 Stunden) und die damit einhergehende Notwendigkeit zur häufigeren
Anwesenheit führe erfahrungsgemäß zu erhöhten Krankenständen, wie die Beispiele in Bre-
men, Hamburg oder Rostock gezeigt hätten.
Herr Mauritz sagt, er verstehe das Verfahren nicht, wie die Beantwortung der Fragen
vollzogen werde, da diese eigentlich zusammen mit der Vorlage behandelt werden
sollten.
Frau Neitzke erläutert, dass im Senat derzeit die beratungsreife Vorlage liege, welche
wegen der noch fehlenden Beantwortung der Anfragen zurückgestellt sei. Die Beratung
im Senat und die Beantwortung der Fragen im Ausschuss erfolge üblicherweise paral-
lel, der Bürgermeister habe aber entschieden, die Beantwortung abzuwarten und erst
danach die Vorlage im Senat zu behandeln.
Herr Hinrichs bemängelt, dass die E-Mail von Herrn Möller, in der erklärt worden sei,
dass die Vorlage im Ausschuss noch nicht beraten werden könne, sehr spät verschickt
worden sei. Es habe eine ganz klare Aussage gegeben, dass die Vorlage heute dem
Ausschuss vorliegen werde. Er sei der Auffassung, dass Herr Möller sich gegen den
Bürgermeister hätte durchsetzen müssen.
Herr Möller weist dies zurück.
Herr Klinkel findet, dass die Vorgehensweise des Bürgermeisters ungewöhnlich sei.
Man könne nicht Herrn Möller für die Verzögerungen verantwortlich machen, der einzi-
ge, dem die Sicherheit des Bürgers offenbar nicht wichtig sei, sei aber der Bürgermeis-
ter.
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Herr Zahn wirft ein, dass Schuldzuweisungen nicht konstruktiv seien.
Herr Stier sagt, dass zunächst mit der Beantwortung der Anfragen fortgefahren werde,
da die Vorlage unter TOP 8.2 behandelt werden sollte. Man müsse diese TOPs aus-
einander halten.
Herr Möller bittet darum, dass Herr Bäth nun fortfahre und den Ausschussmitgliedern
nach jeder Antwort die Möglichkeit gebe, Fragen zu stellen.
Herr Bäth fragt, ob es bisher Fragen gebe.
Frau Lenz fragt, warum es in Lübeck weniger kranke Mitarbeiter als früher gebe und
zum Beispiel in Bremen, Hamburg oder Rostock mehr.
Herr Bäth antwortet, dass es in Lübeck nicht weniger gebe, sondern dass die Zahl nur
geringfügig gestiegen sei. In anderen Städten, in denen eine Verkürzung der Schicht-
zeiten eingeführt worden sei, seien die Krankheitsfälle deutlich gestiegen.
Herr Möller fügt hinzu, dass es sich häufig um Eintageskrankheiten handele.
Herr Friedrichsen möchte wissen, ob die Überstunden, die infolge der Nicht- Umset-
zung der EU- Arbeitszeitregelung, der Einführung der 48-Stunden-Woche, zwischen
2002 und 2006 bei der Feuerwehr aufgebaut worden seien, in die Berechnung des
Personalfaktors eingeflossen seien.
Herr Möller erklärt, dass diese Bestandteil des tatsächlichen Personalfaktors von ca.
5,05 seien, jedoch nicht des ohne Überstunden errechneten Personalfaktors von 4,96.
Herr Bäth fügt hinzu, dass diese ebenfalls nicht Bestandteil des zwischen Bürgermeis-
ter, Herrn Geißler und ihm vereinbarten Personalfaktors von 4,86 seien.
Herr Friedrichsen fragt weiter, ob seit der Gültigkeit des Feuerwehrbedarfsplanes je-
mals die darin vorgesehene nachträgliche Anpassung des Personalfaktors unter Be-
trachtung der jeweils vergangenen drei Jahre erfolgt sei.
Herr Bäth antwortet, dass dies nicht geschehen sei, stattdessen sei die erwähnte Ziel-
vereinbarung zwischen Bürgermeister, Herrn Geißler und ihm zur Erreichung eines
Personalfaktors von 4,86 geschlossen worden.
Herr Mauritz fragt, ob derzeit alle genehmigten Planstellen besetzt seien.
Herr Bäth bejaht dies, mit der Ausnahme, dass kurze Lücken entstünden, wenn je-
mand kündige oder sich in eine andere Stadt bewerbe und freie Stellen im Laufe des
Jahres nicht nahtlos besetzt werden könnten.
9. Inwieweit würden Lebensarbeitszeitkonten die Lage entspannen, wenn einsatzuntaugliche
Kollegen so früher ausscheiden könnten?
Herr Bäth antwortet, dass die Einführung von Lebensarbeitszeitkonten das Problem, nämlich
ein strukturelles Defizit an Einsatzpersonal, lediglich in die Zukunft verlagere. Der Nebenef-
fekt, dass auf diesem Wege einsatzuntaugliche Kollegen früher aus dem Dienst ausscheiden
würden, würde sich allerdings bemerkbar machen. Eine Prognose hierzu sei aber nicht mög-
lich, da heute nicht abzusehen sei, wie groß der Anteil der zum Ende der Dienstzeit Erkrank-
ten sein werde.
10. Besteht Zustimmung bei den Mitarbeitern, die angefallenen Überstunden auszuzahlen
oder auf das Lebensarbeitszeitkonto zu geben?
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Herr Bäth berichtet, dass eine Auszahlung der Überstundenvergütung bisher durch ihn und
die Personalvertretung immer abgelehnt worden sei, da es sich bei der Maßnahme (Einfüh-
rung der 48-Std.-Woche) um eine Arbeitsschutzmaßnahme handele, die dem Mitarbeiter
nicht einfach „abgekauft“ werden könnte. Dies werde auch von der Rechtssprechung ge-
stützt. Es sei allerdings davon auszugehen, dass eine grundsätzliche Bereitschaft hierzu
unter den Mitarbeitern herrsche. Es gebe hierzu verschiedene Modelle, inzwischen habe sich
in einigen anderen Städten ein finanzieller Ausgleich über die Mehrarbeitsvergütung durch-
gesetzt. Dies ergebe bei geschätzten verbliebenen Ansprüchen von ca. 120.000 Stunden
multipliziert mit einer Mehrarbeitsvergütung von ca. 17 € einen Wert von über 2 Mio. €.
Herr Zahn fragt nach, ob sich die Beantwortung auf den Ist- Zustand beziehe.
Herr Bäth bejaht dies und erklärt, dass die elf fertig ausgebildeten Mitarbeiter zunächst
nicht in Wache III eingesetzt würden, sondern zum Abbau der Überstunden.
11. Inwieweit besetzen Kollegen des gehobenen Dienstes Stellen der Brandschützer? Ist es
möglich, auch die Kollegen des gehobenen Dienstes für Brandschutzdienste einzuteilen?
Herr Bäth erklärt, dass sämtliche Mitarbeiter des gehobenen Dienstes zu 50 % in den
Einsatzdienst eingebunden seien. Sie würden dort bereits jetzt ihren Dienst in einem Maße
versehen, dass viele Arbeiten im Sachgebiet darunter leiden bzw. in den Bereitschaftsstun-
den abends und am Wochenende erledigt werden müssten. Die Mitarbeiter des gehobenen
Dienstes würden als Einsatzleiter an größeren Einsatzstellen wichtige, verantwortungsvolle
Aufgaben versehen und könnten nicht doppelt für einfache Lösch- oder Rettungstätigkeiten
eingesetzt werden. Er verweise auf Kapitel 7.1 im Feuerwehrbedarfsplan und die bisherigen
Ausführungen in Führungen für sicherheitspolitische Sprecher sämtlicher Fraktionen auf der
Feuerwache 1.
12. Welche Reserven könnten durch eine interne Umstrukturierung der Abläufe realisiert
werden? Wäre hier eine externe Unterstützung sinnvoll?
Herr Bäth führt aus, dass aus Sicht der Bereichsleitung keine Reserven durch interne Um-
strukturierung der Abläufe realisierbar seien, sonst hätte sich die Bereichsleitung nicht an die
Fachbereichsleitung und damit an die Bürgerschaft gewandt. Sollte aus Sicht der politischen
Entscheidungsträger eine externe gutachterliche Unterstützung als sinnvoll erachtet werden,
so werde er eine derartige Unterstützung gerne annehmen.
Welche Schutzziele und Ansätze bestimmen das Sicherheitsniveau für die Aufgaben der
Feuerwehr und sind diese für die Hansestadt Lübeck im ausgearbeiteten Feuerwehrbedarfs-
plan richtig und ausreichend berücksichtigt?
Herr Bäth antwortet, dass die Schutzziele im Feuerwehrbedarfsplan umfassend beschrieben
seien. Darüber hinausgehende Sicherheitsstandards könnten im Rahmen einer Fortschrei-
bung aufgenommen werden. Sie würden keine Änderung oder Verschärfung der für die Lü-
becker Bedarfsplanung gültigen Regel „10 Einsatzkräfte in 10 Minuten und 6 weitere
Einsatzkräfte von der Freiwilligen Feuerwehr in weiteren 5 Minuten“ bringen. Darüber hinaus
dürfe nicht vergessen werden, dass neben der Bemessungsgrundlage „kritischer Woh-
nungsbrand“ auch andere Einsätze durch die Feuerwehr einer Großstadt abgearbeitet wer-
den sollten, wie zum Beispiel Großfeuer oder Sonderlagen.
Was hat sich im Gefährdungspotenzial und in anderen Bemessungswerten seit dem vor über
10 Jahren erstellten Gutachten bis heute in Lübeck verändert?
Herr Bäth erklärt, dass im Rahmen einer Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans Aussa-
gen über die Änderung des Gefährdungspotentials gemacht werden können. In diesem Zu-
sammenhang bleibe auszuwerten, inwieweit sich zum Beispiel der Bau der A 20, der Herren-
tunnel, der Ausbau von Flughafen und Hafen auf die Situation in Lübeck ausgewirkt hätten.
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Auch die Verlagerung von weiteren Wohngebieten nach Travemünde, die Entwicklung des
Hochschulstadtteils etc. seien zu berücksichtigen. Insgesamt bleibe festzuhalten, dass sich
das Schutzgebiet eher vergrößere, die Einwohnerdichte zugenommen habe und somit zu-
mindest ein Absenken der bisherigen Standards nicht angezeigt sei.
Welche Zielvorstellungen (Schutzziele, Eintreffzeiten von Feuerwehreinheiten, Erreichungs-
grad, Personalbedarf, Standorte und Anzahl der Berufsfeuerwehrwachen/ FF-Standorte) sind
im Feuerwehrbedarfsplan über das Jahr 2011 hinaus definiert und welche Auswirkungen
haben diese Ziele?
Herr Bäth führt aus, dass sämtliche Zielvorstellungen, Schutzziele, Eintreffzeiten von Feuer-
wehreinheiten, Erreichungsgrad, Personalbedarf, Standorte und Anzahl der Berufsfeuerwa-
chen/FF-Standorte im Rahmen der durch den Fachbereich vorgelegten Berichte und Be-
schlussvorlagen definiert seien. Die Auswirkungen seien im Feuerwehrbedarfsplan, in den
Berichten zur Umsetzung des Feuerwehrbedarfsplanes, im Fahrzeugkonzept, welches im
Ausschuss für Sicherheit und Ordnung behandelt worden sei, und im Zwischenbericht zur
Strukturoptimierung Freiwillige Feuerwehr beschrieben.
Wie sind diese Zielvorstellungen mit denen der Berufsfeuerwehren in anderen deutschen
Städten im Rahmen eines interkommunalen Vergleichs zu bewerten?
Herr Bäth antwortet, dass die im Feuerwehrbedarfsplan festgelegten Zielvorstellungen „10
Einsatzkräfte in 10 Minuten und 16 Einsatzkräfte in 15 Minuten“ in 80 % der Fälle im bun-
desweiten Vergleich das niedrigste bekannte Schutzniveau bilde. In den meisten Städten mit
Berufsfeuerwehr seien die erstausrückenden Einheiten mindestens 10 Einsatzkräfte stark
bzw. führen gleich mit einer Einheit von 16 Einsatzkräften los. Darüber hinaus sei ein Errei-
chungsgrad von 80 % inzwischen auffällig niedrig. In den meisten Bundesländern werde da-
von ausgegangen, dass die Schutzzieldefinition (10 Mann in 10 Minuten, 16 Mann in 15 Mi-
nuten) für 95 bzw. 100 % aller planbaren Fälle gelten solle, das heiße eine Abweichung von
der Erreichung der Eintreffzeiten sei nur in begründeten Fällen in besonderen Situationen,
zum Beispiel besondere Witterungslagen, Blitzeis oder Gleichzeitigkeit vieler Brandereignis-
se, erlaubt. Insofern bilde der im Lübecker Feuerwehrbedarfsplan festgelegte Qualitätsstan-
dard den, wie durch die Bereichsleitung wiederholt beschrieben, untersten vertretbaren Qua-
litätsstandard, der aus fachlicher Sicht nicht weiter abgesenkt werden könne.
Wo sind langfristig Optimierungspotentiale möglich?
Herr Bäth berichtet, dass eine Senkung der Fehlzeiten und damit auch des Personalfaktors
bzw. des Personalbedarfes erstens durch Abbau der Überstunden aus der verspäteten Ein-
führung des EU- Rechts, zweitens durch Senkung des Krankenstandes durch konsequente
Verfolgung des Sportkonzepts und drittens durch Abschaffung des Betriebsausfluges für
Einsatzdienstbeamte zu erwarten beziehungsweise zu erzielen sei.
Eine weitere Absenkung der Funktionsstellenzahl und damit des Personalbedarfs sei nur
unter Missachtung der in der Bundesrepublik gängigen Standards durch politische Entschei-
dung möglich und könne von ihm als Bereichsleiter der Feuerwehr nicht vorgeschlagen wer-
den.
Wie ist die Feuerwehr Lübeck (BF) im Vergleich mit anderen Feuerwehren, auch außerhalb
Schleswig-Holsteins, einzustufen (Benchmark)?
Herr Bäth erklärt, dass die Feuerwehr Lübeck sich im Rahmen des KGSt- Vergleichsrings
mit anderen Feuerwehren in Städten mit unter 250.000 Einwohnern vergleiche. Für einen
direkten Vergleich im Sinne eines Benchmarkings müsse beachtet werden, dass unter-
schiedliche Brandschutzgesetze, unterschiedliche Rechtsgrundlagen im Rettungsdienst,
aber auch eine unterschiedliche Topographie und Infrastruktur beim Vergleich bedacht wer-
den müssten. In diesem Zusammenhang bleibe festzuhalten, dass die Feuerwehr Lübeck in
einer Stadt mit 214.000 Einwohnern auf einer Schutzgebietsfläche von 214 km² im Gegen-
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satz zum Beispiel zu Kiel (Einwohnerzahl 234.000, Fläche 112 km²) ein fast doppelt so gro-
ßes Schutzgebiet abzudecken habe. Dies erkläre die in Lübeck gewählte 4-Wachen-Struktur.
Dies und die topographischen Verhältnisse, sprich die Anzahl der Travebrücken, der Tunnel
und die besondere Situation durch die Halbinsel Priwall, seien im Rahmen eines Benchmar-
kings zu berücksichtigen. Die Berufsfeuerwehr der Hansestadt Lübeck sei weder bei den
Ausfallzeiten, noch in der Ausstattung mit Personal auffällig. Insbesondere zur Ausstattung
des Personals im gehobenen Dienst bleibe bereits jetzt festzuhalten, dass der Personalbe-
darf hier zurzeit nur knapp beziehungsweise schon jetzt nicht mehr ausreichend gedeckt
werden könne und andere Feuerwehren insbesondere auf der Einsatzführungsebene über
vergleichsweise mehr Mitarbeiter verfügten.
Abschließend sei anzumerken. Dass es über alle Jahre erklärte Strategie der Feuerwehr
Lübeck gewesen sei, die politischen Entscheidungsträger der Hansestadt immer in die Lage
zu versetzen, die Leistungsfähigkeit der Berufsfeuerwehr beziehungsweise des Brandschut-
zes (Berufsfeuerwehr und Freiwillige Feuerwehr) langfristig zu sichern. Die Feuerwehr sei
wie bisher jederzeit bereit, allen Fraktionen der Bürgerschaft und interessierten Bürgern ihre
Einrichtungen und Aufgaben vor dem Hintergrund des Feuerwehrbedarfsplans zu zeigen und
zu erläutern.
Herr Zahn bedankt sich für die ausführliche Beantwortung.
Herr Möller stellt fest, dass die Beantwortung der Fragen erfolgt sei, sodass man die
Vorlage im Senat behandeln könne.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
TOP 5 – Aktuelles aus der Bürgerschaft
Es liegt nichts vor.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
TOP 6 – Überweisungen aus der Bürgerschaft
Es liegt nichts vor.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
TOP 7 – Anträge
Es liegt nichts vor.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
TOP 8 – Vorlagen
TOP 8.1 – Jagdbeirat, Benennung einer Vertreterin oder Vertreters der Jagdge-
nossenschaft
Herr Stier fragt, ob es noch Fragen zu der Vorlage gebe.
Der Ausschuss verneint.
Der Ausschuss beschließt einstimmig .
TOP 9 – Berichte
Es liegt nichts vor.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
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TOP 10 – Neue Anfragen und Verschiedenes
[Service- und Arbeitszeiten der Verwaltung]
Herr Mauritz möchte wissen, wie sich derzeit Service- und Arbeitszeiten der Verwaltung zu-
sammensetzen würden.
Herr Möller antwortet, dass man schwer sagen könne, wie die Arbeitszeiten der Mitarbeiter
seien, da es verschiedene Modelle gebe, zum Beispiel Vollzeit oder verschiedene Teilzeit-
modelle. Er schlage Herrn Mauritz vor, sich zunächst beim Personal- und Organisationsser-
vice zu erkundigen und gegebenenfalls erneut eine präzisere Anfrage im Ausschuss zu stel-
len.
Herr Mauritz ist einverstanden.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Herr Oldenburg geht um 18:10 Uhr.
II. Nichtöffentlicher Teil der Sitzung
Herr Stier stellt die Nichtöffentlichkeit um 18:12 Uhr her. Darüber gibt es eine geson-
derte Niederschrift.
III. Öffentlicher Teil der Sitzung
TOP 19 – Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil der Sitzung gefassten Be-
schlüsse
Herr Stier stellt die Öffentlichkeit um 19:42 Uhr wieder her und gibt bekannt, dass im
nichtöffentlichen Teil ein Beschluss gefasst worden sei.
Herr Stier wünscht allen eine schöne Sommerpause und schließt die Sitzung um 19:42
Uhr.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis .
Carsten Stier
Vorsitzender
Lisa Paetzold
Protokollführerin