Auszug - Importierte Niederschrift  

Ausschuss für Sicherheit und Ordnung und Polizeibeirat
TOP: Ö 1
Gremium: Ausschuss für Sicherheit und Ordnung und Polizeibeirat Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 06.06.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: Anlass: Sitzung
 
Beschluss


Fachbereich 3 – Umwelt, Sicherheit und Ordnung       Lübeck, 08.06.2011 

 

NIEDERSCHRIFT 

 

öffentlicher Teil 

 

über die Sitzung des Ausschusses für Sicherheit und Ordnung 

am Montag, 06.06.2011 um 16:00 Uhr 

 

Nr. 22 (Wahlperiode 2008/2013) 

Beginn der Sitzung:    16:05 Uhr

Ende der Sitzung:    19:42 Uhr

Tagungsort:      Verwaltungszentrum Mühlentor, Kronsforder Allee 2-6,  

Haus Trave, 7.OG, Großer Sitzungssaal, 23560 Lübeck 

Anwesende   

Ausschussmitglieder:   Herr Stier, FDP (Vorsitzender) 

Herr Hinrichs, CDU 

        Herr Mauritz, CDU

        Herr Gutjahr, CDU (vertritt Frau Schneider) 

Frau Stockfisch, CDU

Herr Zahn, SPD

Herr Friedrichsen, SPD 

Herr Hoffmann, SPD

Herr Ollrogge, SPD 

Herr Praefke, SPD (vertritt Herrn Welsch)

Herr Martens, Die Linke

Herr Dedow, BfL

Herr Klinkel, Bündnis 90/ Grüne

Frau Lenz, Bündnis 90/ Grüne 

Abwesende 

Ausschussmitglieder:   Frau Schneider, CDU 

Herr Welsch, SPD 

        Frau Lange, FDP 

 

Senator:       Herr Möller 

 

 

Vertreterinnen und

Vertreter der Bereiche:    Frau Neitzke      Fachbereichscontrolling 

  Herr Rocksien      Melde- und Gewerbeangelegenheiten

  Herr Dr. Müller- Buder    Verbraucherschutz und Tiergesundheit 

  Herr Ohlow      Verkehrsangelegenheiten

  Herr Jelen      Verkehrsangelegenheiten

  Herr Bäth      Feuerwehr

    Herr Radtke     Stadtfeuerwehrverband

    Herr Tengler     Personalrat Feuerwehr

    Frau Schmittner     Frauenbüro

Seniorenbeirat:   Herr Oldenburg 

Polizeibeirat:    Herr Hüttmann 

    Herr Berndt

    Herr Stamer

Als Protokollführerin:   Frau Paetzold      Fachbereichsdienste FB 3 

 

    

Öffentlichkeit :     Mehrere Personen der Öffentlichkeit 

        Pressevertreter

 

 

 

Tagesordnung                     

I. Öffentlicher Teil der Sitzung    Beratungsergebnis 

  Kenntnis  Empfehlung  vertagt 

1.        Feststellung der Beschlussfähigkeit 

         

2.        Feststellung der Tagesordnung

         

3.        Feststellung der Niederschrift (öffentlicher Teil) über die Sitzung  

           des Ausschusses vom 02.05.2011

                                                                                                       

4.        Mitteilungen 

4.1      Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden

4.2      Mitteilungen der Fachbereichsleitung

4.2.1   Umsetzung des Beschlusses der Bürgerschaft zur jährlichen Kürzung  

           der ILA- Aufwendungen um 1%

4.2.2   Aktueller Stand Waffenkontrollen

4.2.3   Projekt „Smiley“

4.3      Beantwortung von Anfragen

4.3.1   „Für eine leistungsfähige moderne Feuerwehr 

5.        Aktuelles aus der Bürgerschaft

           Es liegt nichts vor.

         

6.        Überweisungen aus der Bürgerschaft 

           Es liegt nichts vor.

7.        Anträge 

           Es liegt nichts vor.

         

8.        Vorlagen

8.1      Jagdbeirat, Benennung einer Vertreterin oder Vertreters der  

           Jagdgenossenschaft

8.2  Maßnahmen zur Verbesserung der Personalsituation bei der  

           Feuerwehr Lübeck

                                                                                                    

9.        Berichte

           Es liegt nichts vor.

         

10.      Neue Anfragen und Verschiedenes

II. Nichtöffentlicher Teil der Sitzung

 

  

11.      Feststellung der Niederschrift (Nichtöffentlicher Teil) über die  

           Sitzung des Ausschusses vom 02.05.2011

12.      Mitteilungen  

12.1    Fußball VfB Lübeck

13.      Polizeibeirat

13.1    Kriminalstatistik 2010

13.2    Ausschreitungen auf Lübecker Fußballplätzen 

13.3    Drogenabhängige Kronsforder Allee

14.      Beantwortung von Anfragen

           Es liegt nichts vor.

15.      Anträge  

           Es liegt nichts vor.

 

 

 

16.      Vorlagen

           Es liegt nichts vor.

17.      Berichte

17.1    Ständige Gestellung von Notärzten im Rettungsdienst der Hansestadt 

 

           Lübeck

18.      Neue Anfragen und Verschiedenes

III. Öffentlicher Teil der Sitzung

 

  

19.      Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil der Sitzung gefassten 

           Beschlüsse 

I. Öffentlicher Teil der Sitzung 

Herr Stier begrüßt die anwesenden Ausschussmitglieder und die Mitglieder des Poli-

zeibeirates, sowie die Öffentlichkeit und die Pressevertreter. 

TOP 1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit 

Herr Stier stellt die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest. 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis .  

TOP 2 – Feststellung der Tagesordnung 

Herr Stier schlägt folgende Änderung der Tagesordnung vor: 

TOP 13.2 „Ausschreitungen auf Lübecker Fußballplätzen“ und 12.1 „Fußball VfB Lübeck 

zusammen unter TOP 12.1 behandeln

Herr Stier schlägt folgende Erweiterung der Tagesordnung aufgrund der Dringlichkeit vor: 

Neuer TOP 13.4 „Neonazi- Demonstration 2011“ 

Herr Möller erklärt, dass die Beratung der Vorlage TOP 8.2 „Maßnahmen zur Verbesserung 

der Personalsituation bei der Feuerwehr Lübeck“ im Senat vom Bürgermeister ausgesetzt 

worden sei, da zunächst die Beantwortung der Anfragen der SPD (TOP 4.3.1) abgewartet 

werden solle. Somit könne sie dem Ausschuss derzeit noch nicht vorgelegt werden. 

Herr Stier lässt über die geänderte und erweiterte Tagesordnung abstimmen. 

 

 

Der Ausschuss beschließt unter Bejahung der Dringlichkeit   

einstimmig die geänderte und erweiterte Tagesordnung. 

TOP 3 – Feststellung der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für 

Sicherheit und Ordnung vom 02.05.2011 

Herr Stier erklärt, dass es keine schriftlichen Einwände gegen die Niederschrift gegeben 

habe und fragt nach, ob jemand Anmerkungen habe.

 

  Herr Hoffmann bittet um folgende Änderungen:  

 

TOP 10.1 – Feuerwehr

 

 

Seite 14, nach Absatz 3 einfügen: „Herr Hoffmann bekräftigt, dass die SPD zu 

den 44 Funktionsstellen stehe.“

 

 

 

  TOP 9.1 – Taxen  

  Seite 5, Absatz 5: „Herr Stier fragt nach,…“ ändern in „Herr Hoffmann fragt  

nach,…“ 

Herr Mauritz möchte wissen, ob die Hansestadt Lübeck Fahrzeuge gekauft habe, wel-

che mit der Kartellbildung in Verbindung gebracht würden. 

Herr Möller antwortet, dass laufend Fahrzeuge gekauft würden, man könne aber nicht 

ohne weiteres feststellen, ob diese von Kartellbildung betroffen seien. Die Kommunen 

erhielten keine Akteneinsicht.

Herr Bäth fügt hinzu, dass der Deutsche Städtetag einen Gutachter beauftragt habe. 

Herr Mauritz bittet darum, dass der Ausschuss auf dem Laufenden gehalten werde. 

Herr Möller sagt dies zu und erklärt, dass am 15.06. ein Gespräch vorgesehen sei. Bis-

her sei, bis auf die Firma Ziegler, kein Hersteller bereit gewesen, eine Erklärung des 

Deutschen Städtetages zu unterschreiben. Er werde die vom Deutschen Städtetag er-

haltenen E-Mails an die Ausschussmitglieder weiterleiten. 

 

 

Der Ausschuss stellt die geänderte Niederschrift einstimmig fest.  

 

TOP 4 – Mitteilungen 

TOP 4.1 – Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden 

Herr Stier erklärt, dass er sich vor der Sitzung mit Herrn Oldenburg zusammen gesetzt 

und vereinbart habe, dass er am nichtöffentlichen Teil der Sitzung teilnehmen dürfe. 

 

Der Ausschuss beschließt einstimmig . 

Weiter sagt Herr Stier, dass sicher alle über die Geschehnisse am 03.06.2011 am 

Lohmühlenstadion entsetzt seien. Bei dem Spiel VfB Lübeck gegen Holstein Kiel habe 

es starke Auseinandersetzungen gegeben. Durch die Gewalttäter bekäme nicht nur 

der Verein einen schlechten Ruf, sondern auch die Stadt. Der VfB habe umgehend 

Konsequenzen angekündigt. Auch der internationale Bund sei mit dem Thema be-

schäftigt und bemühe sich, an einer Lösung mitzuwirken. Man müsse sich bei der Po-

lizei für ihren Einsatz bedanken.

 

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.  

TOP 4.2 – Mitteilungen der Fachbereichsleitung 

TOP 4.2.1 – Umsetzung des Beschlusses der Bürgerschaft zur jährlichen Kür-

zung der ILA- Aufwendungen um 1% 

Herr Möller erklärt, dass die Kürzung der ILA um jährlich 1% bei drei Bereichen des 

Fachbereichs 3 keinen Sinn ergebe. Zum einen seien dies die Bereiche Leitung, Cont-

rolling und Dienste, da diese keine internen Dienstleister im klassischen Sinne seien. 

Man könne weder die Menge der abgenommenen Leistung noch die Leistung selbst 

bestimmen. Des Weiteren entstünde der verursachte Aufwand fast ausschließlich 

durch Aufwendungen für das eingesetzte Personal. 

Als zweites müsse man den Bereich Melde- und Gewerbeangelegenheiten betrachten. 

Für Privatpersonen bestehe die Möglichkeit, ihr Kfz in den Stadtteilbüros zuzulassen. 

Die Wahrnehmung dieser Aufgabe stelle der Bereich Melde- und Gewerbeangelegen-

heiten dem Bereich Verkehrsangelegenheiten in Rechnung. Um die Sparvorgabe zu

 

 

 

erfüllen, müsste der Leistungsstandard abgesenkt beziehungsweise die Aufgabe als 

Ganzes in den Bereich Verkehrsangelegenheiten verlagert werden. Letzteres führe zu 

einem Wegfall der ILA und zu einem Mehraufwand im Bereich Verkehrsangelegenhei-

ten. Die Leistung für den Bürger würde sich dadurch verschlechtern.  

Bei dem Bereich Feuerwehr (Gefahrenabwehr) führe eine Reduzierung der Leistungen 

des Produktes Gefahrenabwehr gegenüber dem Produkt Rettungsdienst lediglich zu 

einer Entlastung der Krankenkassen, nicht aber für den städtischen Haushalt oder den 

Bürger. Vielmehr müsse mit einer zusätzlichen Belastung des Haushaltes gerechnet 

werden.

Frau Neitzke erklärt, dass der Fachbereich 3 versucht habe, eine sinnvolle Auslegung 

des Beschlusses zu erreichen, es sei jedoch auf dem Wortlaut bestanden worden, so-

dass die Verwaltung am Ende ihrer Möglichkeiten sei. Der Beschluss gelte für alle und 

müsse so umgesetzt werden. Nun könne nur auf politischer Ebene eine Klarstellung 

erreicht werden, falls das Ergebnis unbefriedigend sei. 

Herr Martens fragt nach, ob die Probleme im Finanz- und Personalausschuss ange-

sprochen worden seien.

Herr Möller bejaht dies und erklärt, dass der Vorsitzende sagte, dass dies im Senat 

geregelt werden müsse.

 

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.  

TOP 4.2.2 – Aktueller Stand Waffenkontrolle 

Herr Rocksien erklärt, dass die Grundlage der Kontrollen § 36 (3) Waffengesetz sei. In 

der Zeit von Mai 2009 bis 31.05.2011 seien 1.700 Waffenbesitzer zur Aufbewahrung 

ihrer Waffen befragt worden. Am 12.03.2009 seien es 2.885 Waffenbesitzer gewesen, 

am 31.05.2011 nur noch 2.148. Auch der Waffenbestand sei reduziert worden. Am 

12.03.2009 seien es 8.394 Waffen gewesen, am 31.05.2011 6.914. Monatlich würden 

circa zehn Hausbesuche durchgeführt. Der Kostendeckungsgrad belaufe sich auf 0, da 

die Kontrollen für die Bürger kostenfrei seien. In Schleswig- Holstein bilde sich derzeit 

eine Arbeitsgruppe zu diesem Thema.

Herr Klinkel fragt nach, warum keine Gebühren anfallen würden, die Stadt müsse doch 

ihre Mitarbeiter dafür bezahlen. Er fragt weiter, ob sich die Landtagsfraktionen dafür 

einsetzen könnten.

Herr Rocksien bejaht dies.

Frau Lenz möchte wissen, wie viel Personal für die Kontrollen eingesetzt würde. 

Herr Rocksien antwortet, dass seit März 2009 circa 60 Arbeitsstunden pro Woche für 

die Waffenkontrolle zur Verfügung stünden.

Herr Dedow fragt, wie viele Verstöße es gegen das Waffengesetz gegeben habe. 

Herr Rocksien antwortet, dass die Verwaltung diese Frage nicht beantworten könne. 

Herr Berndt erklärt, dass es im Jahr 2010 141 bekanntgewordene Verstöße gegeben 

habe, im Jahr 2009 139, 2008 108 und 2007 119. Darunter würden allerdings alle Waf-

fen nach dem Waffengesetz zählen, auch beispielsweise Messer. 

Herr Hoffmann erkundigt sich, wie viele zu Kontrollierende die Kontrolle verweigert 

hätten.

 

 

 

Herr Rocksien antwortet, dass es nach wie vor 30 Personen seien. 

Herr Hoffmann fragt weiter, ob nicht beispielsweise die Schützenvereine helfen könn-

ten.

Herr Rocksien antwortet, dass ihm dies nicht bekannt sei. 

Herr Praefke schlägt vor, dass man die Kosten für Waffenbesitzkarten erhöhen könne, 

damit die Kosten für die Kontrollen gedeckt würden. 

Herr Möller erklärt, dass die Höhe der Kosten der Waffenbesitzkarte vom Land festge-

legt sei.

Frau Stockfisch schlägt vor, eine kommunale Waffensteuer einzuführen. 

 

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.  

TOP 4.2.3 – Projekt „Smiley“ 

Herr Dr. Müller- Buder berichtet, dass das Verbraucherschutzministerium das bundes-

einheitliche System ausgearbeitet habe und dies nun eingeführt werden solle. Die ent-

sprechende Rechtsgrundlage würde derzeit geschaffen. In Lübeck werde man dies mit 

der bereits praktizierten Risikobewertung verknüpfen. Man werde bei jeder Bewertung 

einen Bescheid anfertigen, welcher eine gute Begründung der jeweiligen Entscheidung 

beinhalten werde. Ebenfalls werde das Ergebnis im Internet veröffentlicht. Dies bedürfe 

aber einer Rechtsgrundlage. Da dieses System aber den sogenannten „Smiley“ erset-

ze, könne der Bürgerschaftsbeschluss so nicht mehr umgesetzt werden. 

Herr Mauritz sagt, dass dieser dann zurückgezogen werden müsse. Er möchte wissen, 

welche Kosten auf den Gaststättenbetreiber zukämen. 

Herr Dr. Müller- Buder antwortet, dass die erste Kontrolle kostenfrei sei, jede weitere 

Nachkontrolle jedoch Kosten mit sich trüge.

Herr Gutjahr bemängelt, dass es für das Geschäft negativ sei, wenn dieses drei Jahre 

lang ein rotes Barometer an der Tür hängen habe.

Herr Dr. Müller- Buder erklärt, dass diese häufiger kontrolliert würden, allerdings sei 

hierbei auch zu beachten, dass dies eine erhebliche Mehrbelastung des städtischen 

Personals sei. Andersherum sei es für den Verbraucher auch nicht gut, wenn ein Ge-

schäft drei Jahre einen grünen Balken erhalte und sich die Hygiene in der Zeit ver-

schlechtere.

Herr Möller fügt hinzu, dass man in dichten Intervallen arbeiten müsse. 

Herr Zahn sagt, dass in einer vorigen Sitzung darauf aufmerksam gemacht worden sei, 

dass den Verbrauchern die Möglichkeit gegeben sei, bei der Verwaltung nach dem 

Ergebnis der Kontrollen zu fragen, auch dies bedeute eine Mehrbelastung. Solange es 

keine verbindliche Zusage gebe, werde die SPD den „Smiley“- Antrag nicht zurückzie-

hen und abwarten.

Herr Möller erklärt, dass die Aussage von Herrn Zahn zu Protokoll genommen werde 

und man den Beschluss jetzt ruhen lassen werde.

Herr Dedow bittet darum, dass der damalige Antrag noch einmal vorgelesen werden 

solle.

 

 

 

Herr Stier verliest den Antrag und erklärt, dass der Ausschuss nun zur Kenntnis ge-

nommen habe, dass ein anderes Projekt anlaufe und man das Thema nun vertagen 

solle.

Herr Möller fragt nach, ob sich der Ausschuss abschließend damit befassen sollte und 

sagt zu, den Bürgerschaftsbeschluss bis zur nächsten Sitzung noch einmal im Wortlaut 

vorzulegen.

 

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.  

TOP 4.2.4 – Weitere Mitteilungen 

[Freiwillige Feuerwehr Pöppendorf]

Herr Möller teilt mit, dass sich die Freiwillige Feuerwehr Pöppendorf in einer außeror-

dentlichen Mitgliederversammlung aufgelöst habe. Derzeit nehme die FF Pöppendorf 

an Diensten der Nachbarwehr FF Ivendorf teil, um einen möglichen Wechsel von Pöp-

pendorfer Kameraden zu erleichtern.

Herr Radtke fügt hinzu, dass die Wehr zum 31.11.2011 aufgelöst werde. 

Herr Möller erklärt, dass er für die Auflösung Verständnis habe, die Ausschussmitglie-

der hätten sich von dem Zustand der Pöppendorfer Wehr bei der Bereisung im letzten 

Jahr ein Bild machen können. 

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.  

[Tierpark Lübeck]

Herr Möller berichtet, dass sich der Braunbär Bruno nach anfänglichen Schwierigkeiten 

nun gut in seine neue Heimat eingelebt habe.

Herr Dr. Müller- Buder ergänzt, dass Bruno nun auch wieder fresse und trinke, nun 

befänden sich im Lübecker Tierpark nur noch einige Schafe und Ziegen und eventuell 

Geflügel. 

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.  

[Remondis]

Herr Möller erklärt, dass ein Konzept zum Fässerabtransport ausgearbeitet worden sei, 

welches dem Ministerium und der Lübecker Abfallwirtschaft allerdings noch nicht vor-

liege. Außerdem seien Flugzeugteile aus dem Zweiten Weltkrieg entdeckt worden. 

Herr Hoffmann fragt nach, ob es Entschädigungen für die Anwohner geben werde. 

Herr Möller sagt, dass ihm gegenüber so etwas nicht geäußert worden sei, er gebe den 

Vorschlag aber gerne an Remondis weiter.

Frau Lenz möchte wissen, ob es einen Zeitplan für den Abtransport gebe. 

Herr Bäth antwortet, dass man darüber noch nichts wisse. 

Herr Möller erklärt, dass der Zeitplan vom LLUR festgelegt werde. 

 

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

[EHEC]

Herr Möller teilt zunächst ein Merkblatt aus ( Anlage 1 ) und berichtet dann, dass derzeit 

viele Beprobungen stattfänden. 

Herr Dr. Müller- Buder führt aus, dass er am 19.05. vom Gesundheitsamt darüber in-

formiert worden sei, dass in Lübeck vermehrt Durchfallkrankheiten auftreten würden. 

Man habe ihn darum gebeten vermehrt Kantinen und dessen Küchenpersonal zu kon-

trollieren. Einige Tage später sei bekannt geworden, dass es sich um den Erreger 

EHEC handele. Da eine große Zahl an Vegetariern an dieser Krankheit erkrankte, ge-

he man davon aus, dass es sich nicht um verseuchtes Fleisch handele, sondern eher 

um Gemüse. Daraufhin seien die Patienten jeweils etwa eine Stunde lang zur Nah-

rungsaufnahme befragt worden. Anfangs sei man davon ausgegangen, dass zwischen 

Nahrungsaufnahme und Ausbruch der Krankheit etwa drei Tage lägen, in der Zwi-

schenzeit gehe man von einer längeren Zeit aus. Die Forschung nach der Ursache sei 

sehr schwierig. Zunächst verdächtigte man Gurken, Salat und Tomaten, auf Benen-

nung des Gesundheitsamtes seien drei Hotels, fünf Gaststätten und fünf Einzelbetriebe 

überprüft worden. 17 Proben seien bisher negativ, fünf stünden noch aus. Das Robert- 

Koch- Institut habe Befragungen vorgenommen, der neue Verdacht richte sich auf 

Sprossen, jedoch habe man hier noch kein Ergebnis. Derzeit würden die Krankenhäu-

ser einen Rückgang von Neuinfizierten verzeichnen.

Frau Lenz fragt nach, ob Kindergärten, Schulen und ähnliche Einrichtungen informiert 

worden seien.

Herr Dr. Müller- Buder antwortet, dass dafür die Bundesinstitute und das Gesundheits-

amt verantwortlich seien, es sei von der Lebensmittelüberwachung auf eine gründliche 

Desinfektion hingewiesen worden.

Herr Möller fügt hinzu, dass sowohl das Gesundheitsamt, als auch das UK-SH Hinwei-

se im Internet veröffentlicht hätten. In Lübeck sei sehr ordentlich mit dem Thema um-

gegangen worden. Er wolle persönlich noch einmal den Appell äußern, Blut zu spen-

den.

Herr Hoffmann regt an, dass man allen Beteiligten danken solle. Auch er halte die Blut-

spende für äußerst wichtig. Wenn das Projekt „Smiley“ bereits eingeführt wäre, wäre 

die Krankheit in Lübeck vielleicht weniger schwer verlaufen oder in geringerer Fallzahl 

aufgetreten.

Herr Möller entgegnet, dass das in den Medien angesprochene Restaurant „Kartoffel-

keller“ in Lübeck mit eigenen finanziellen Mitteln seine Mitarbeiter testen lassen habe 

und diese negativ seien. Trotzdem könnten verseuchte Lebensmittel wie die Sprossen 

im Restaurant verarbeitet worden sein. 

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.  

TOP 4.3 – Beantwortung von Anfragen 

TOP 4.3.1 – „Für eine leistungsfähige moderne Feuerwehr“ 

Herr Möller erklärt, dass die Mitarbeiter der Feuerwehr Lübeck durch die Demonstrati-

on vor dem Rathaus deutlich gemacht hätten, dass sie keine weiteren Überstunden 

mehr hinnähmen. Nun sei es wichtig, dass die Beantwortung der Fragen von Herrn 

Hoffmann erfolge.

1. Warum haben die Überstunden in der Brandschutzabteilung, trotz Einsatz von zu-

sätzlichen Rettungsassistenten, nicht abgenommen?

 

 

 

Herr Bäth erklärt, dass mit der um Jahre verspäteten Einführung der 48-Std.-Woche ein 

Mehrbedarf von 27 Planstellen durch die Feuerwehr 2006 berechnet worden sei. Diese Be-

rechnung basiere auf dem damaligen Personalfaktor und damit den damaligen Ausfallraten 

z.B. durch Krankheit, Sonderurlaub, Elternzeit. Der Feuerwehr sei in zwei Schritten 2007 und 

2010 die Einstellung von 13 und 11 zusätzlichen Mitarbeitern/-innen bewilligt worden. Die 

Besetzung der ersten 13 neu geschaffenen Stellen sei vorübergehend mit Rettungsassisten-

ten erfolgt. Die Gründe für die Entstehung der Überstunden sei erstens, dass die Summe der 

Überstunden (ca. 130.000 ), die durch Ansprüche seit dem Jahr 2002  (Einführung der EU-

Arbeitszeitrichtlinie) entstanden seien, nicht mit 32 Stunden jährlich pro Mitarbeiter abbaubar 

seien. Zweitens habe man vorzeitig ausscheidende Rettungsassistenten nicht übergangslos 

durch neue Mitarbeiter ersetzt können. Ebenso habe man durch Wechsel von Feuerwehrbe-

amten zu anderen Berufsfeuerwehren frei werdende Stellen nicht zeitnah wiederbesetzen 

können. Zudem sei die Krankenqoute und die Zahl der nicht oder nur eingeschränkt feuer-

wehrdiensttauglichen Mitarbeiter entgegen der Annahme trotz der Einführung eines Sport-

konzeptes zur Verbesserung der Fitness gestiegen. Hinzu komme, dass Bildungsurlaub und 

Elternzeit zunehmend stärker in Anspruch genommen würden. Die jeweils trotzdem zu leis-

tenden Dienste seien von den übrigen Mitarbeitern zusätzlich übernommen worden, wodurch 

bei diesen Überstunden entstanden seien.

Herr Mauritz schlägt vor, dass die Beantwortung lediglich schriftlich erfolgen solle, da diese 

sehr umfangreich sei.

Herr Möller erklärt, dass nur bei Anfragen nach §16 der Geschäftsordnung der Bürgerschaft 

eine schriftliche Beantwortung vorgesehen sei, diese werde jeweils über den Senat der Bür-

gerschaft zugeleitet. §16 gelte jedoch ausdrücklich nicht für die Ausschüsse, sodass Anfra-

gen von Ausschussmitgliedern mündlich beantwortet würden. 

Herr Zahn sagt, dass er die Beantwortung gerne weiter vorgetragen haben wolle. 

 

 

2.  Wie  ist  die  Altersstruktur/  jährliche  Fluktuation  im  Einsatzdienst  und  bei  den  Nicht-  und 

nicht voll einsatzdiensttauglichen Kollegen? 

 

Herr Bäth führt aus, dass im Jahr 2011 fünf Mitarbeiter des Löschzuges pensioniert würden, 

2012  drei  Mitarbeiter,  2013  zwei  und  2014 fünf. Im Tagesdienst  würden  im  Jahr  2011  ein 

Mitarbeiter pensioniert, 2012 ebenfalls einer, 2013 drei und 2014 keiner. 

 

 

3. Wie hoch ist die Anzahl der Mitarbeiter, die länger als 3 Monate krank sind, gerechnet auf 

die Funktionsstellen, seit 2006? 

 

Herr Bäth antwortet, dass sich die Zahl im Jahr 2006 auf acht belaufen habe, 2007 auf zwölf, 

2008 auf fünfzehn, 2009 auf neunzehn, 2010 auf fünfzehn und bis 2011 bis Mai zwölf. 

4. Wie viele Einsatzdienstkräfte (Brandschützer) arbeiten nur im Tagdienst? Weshalb werden 

diese Brandschützer nicht im Schichtdienst eingesetzt? 

Herr Bäth berichtet, dass vier Mitarbeiter im reinen Tagesdienst arbeiten würden, da sie auf-

grund fehlender gesundheitlicher Eignung in keiner Einsatzfunktion mehr eingesetzt werden 

könnten. Bei der Feuerwehr gebe es keine Stellen im feuerwehrtechnischen Bereich, die 

nicht mit der Wahrnehmung einer Funktion im Einsatz verknüpft seien. 

5. Wie viele Brandschützer sind vom Einsatzdienst abgezogen und arbeiten in den Werkstät-

ten, Desinfektion etc?

Herr Bäth verweist auf die Antwort der Frage 4.

 

 

10  

 

Wenn Frage 5 mit „Ja“ beantwortet werden kann: Wieso werden diese Brandschützer nicht 

im Einsatzdienst eingesetzt?

Herr Bäth verweist wiederum auf die Antwort der Frage 4. Alle diese Mitarbeiter würden aus-

schließlich gesetzliche Pflichtaufgaben, zum Beispiel die Durchführung von Brandverhü-

tungsschauen, oder Aufgaben, die für die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes zwingend 

erforderlich sind, sprich Arbeiten in den Werkstätten, zum Beispiel in der Atemschutzwerk-

statt oder in der Desinfektion) erfüllen.

7.  Gibt es Funktionen beim Ausrücken der BF, die auch von nicht voll einsatzfähigen Kolle-

gen übernommen oder besetzt werden können?

Herr Bäth erklärt, dass zehn Mitarbeiter den Schichtdienst als Assistent/Fahrer des Einsatz-

leitdienstes mit regulär 50 % Arbeitszeitanteilen im Tagesdienst versehen würden. Hier sei 

eine  eingeschränkte  Feuerwehrdiensttauglichkeit  ausreichend.  Allerdings  seien  nicht  alle 

eingeschränkt  feuerwehrdiensttauglichen  Mitarbeiter  für  diese  Funktion  geeignet.  Darüber 

hinaus  gebe  es  einige Funktionen,  die  auch mit  nicht  voll  einsatzfähigen  Kollegen  besetzt 

werden könnten, diese müssten aber für nur kurzzeitig bzw. vorübergehend gesundheitlich 

eingeschränkte Mitarbeiter reserviert bleiben. Grundsätzlich sei die Erstschlagskomponente 

des  Lübecker  Löschzuges  mit  acht  bis  zehn  Einsatzkräften  soweit  heruntergefahren,  dass 

alle Mitarbeiter multifunktional einsetzbar sein müssten. 

8. Inwieweit kann durch eine Schichteinteilung (z. B. je 8h) der Aufbau von Überstunden ver-

mieden werden oder jedenfalls gebremst werden?

Herr Bäth führt aus, dass auch die Wahl eines anderen Schichtmodells zu einer maximalen 

Arbeitszeit von 48 Std. in der Woche führe. Insofern sei auf diesem Weg ein Aufbau von 

Überstunden nicht zu vermeiden. Die seinerzeit mit der Personalvertretung vereinbarte Bei-

behaltung des alten Dienstplanmodells habe entscheidend zur Arbeitszufriedenheit beigetra-

gen. Die bei manchen Feuerwehren eingeführte Verkürzung der Schichtzeiten  

(z. B. auf 8 oder 12 Stunden) und die damit einhergehende Notwendigkeit zur häufigeren 

Anwesenheit führe erfahrungsgemäß zu erhöhten Krankenständen, wie die Beispiele in Bre-

men, Hamburg oder Rostock gezeigt hätten.

Herr Mauritz sagt, er verstehe das Verfahren nicht, wie die Beantwortung der Fragen 

vollzogen werde, da diese eigentlich zusammen mit der Vorlage behandelt werden 

sollten.

Frau Neitzke erläutert, dass im Senat derzeit die beratungsreife Vorlage liege, welche 

wegen der noch fehlenden Beantwortung der Anfragen zurückgestellt sei. Die Beratung 

im Senat und die Beantwortung der Fragen im Ausschuss erfolge üblicherweise paral-

lel, der Bürgermeister habe aber entschieden, die Beantwortung abzuwarten und erst 

danach die Vorlage im Senat zu behandeln.

Herr Hinrichs bemängelt, dass die E-Mail von Herrn Möller, in der erklärt worden sei, 

dass die Vorlage im Ausschuss noch nicht beraten werden könne, sehr spät verschickt 

worden sei. Es habe eine ganz klare Aussage gegeben, dass die Vorlage heute dem 

Ausschuss vorliegen werde. Er sei der Auffassung, dass Herr Möller sich gegen den 

Bürgermeister hätte durchsetzen müssen.

Herr Möller weist dies zurück.

Herr Klinkel findet, dass die Vorgehensweise des Bürgermeisters ungewöhnlich sei. 

Man könne nicht Herrn Möller für die Verzögerungen verantwortlich machen, der einzi-

ge, dem die Sicherheit des Bürgers offenbar nicht wichtig sei, sei aber der Bürgermeis-

ter.

 

 

11  

 

Herr Zahn wirft ein, dass Schuldzuweisungen nicht konstruktiv seien. 

Herr Stier sagt, dass zunächst mit der Beantwortung der Anfragen fortgefahren werde, 

da die Vorlage unter TOP 8.2 behandelt werden sollte. Man müsse diese TOPs aus-

einander halten.

Herr Möller bittet darum, dass Herr Bäth nun fortfahre und den Ausschussmitgliedern 

nach jeder Antwort die Möglichkeit gebe, Fragen zu stellen. 

Herr Bäth fragt, ob es bisher Fragen gebe.

Frau Lenz fragt, warum es in Lübeck weniger kranke Mitarbeiter als früher gebe und 

zum Beispiel in Bremen, Hamburg oder Rostock mehr.

Herr Bäth antwortet, dass es in Lübeck nicht weniger gebe, sondern dass die Zahl nur 

geringfügig gestiegen sei. In anderen Städten, in denen eine Verkürzung der Schicht-

zeiten eingeführt worden sei, seien die Krankheitsfälle deutlich gestiegen. 

Herr Möller fügt hinzu, dass es sich häufig um Eintageskrankheiten handele. 

Herr Friedrichsen möchte wissen, ob die Überstunden, die infolge der Nicht- Umset-

zung der EU- Arbeitszeitregelung, der Einführung der 48-Stunden-Woche, zwischen 

2002 und 2006 bei der Feuerwehr aufgebaut worden seien, in die Berechnung des 

Personalfaktors eingeflossen seien.

Herr Möller erklärt, dass diese Bestandteil des tatsächlichen Personalfaktors von ca. 

5,05 seien, jedoch nicht des ohne Überstunden errechneten Personalfaktors von 4,96. 

Herr Bäth fügt hinzu, dass diese ebenfalls nicht Bestandteil des zwischen Bürgermeis-

ter, Herrn Geißler und ihm vereinbarten Personalfaktors von 4,86 seien. 

Herr Friedrichsen fragt weiter, ob seit der Gültigkeit des Feuerwehrbedarfsplanes je-

mals die darin vorgesehene nachträgliche Anpassung des Personalfaktors unter Be-

trachtung der jeweils vergangenen drei Jahre erfolgt sei.

 

 

Herr Bäth antwortet, dass dies nicht geschehen sei, stattdessen sei die erwähnte Ziel-

vereinbarung zwischen Bürgermeister, Herrn Geißler und ihm zur Erreichung eines 

Personalfaktors von 4,86 geschlossen worden.

Herr Mauritz fragt, ob derzeit alle genehmigten Planstellen besetzt seien. 

Herr Bäth bejaht dies, mit der Ausnahme, dass kurze Lücken entstünden, wenn je-

mand kündige oder sich in eine andere Stadt bewerbe und freie Stellen im Laufe des 

Jahres nicht nahtlos besetzt werden könnten.

9. Inwieweit würden Lebensarbeitszeitkonten die Lage entspannen, wenn einsatzuntaugliche 

Kollegen so früher ausscheiden könnten?

Herr Bäth antwortet, dass die Einführung von Lebensarbeitszeitkonten das Problem, nämlich 

ein strukturelles Defizit an Einsatzpersonal, lediglich in die Zukunft verlagere. Der Nebenef-

fekt, dass auf diesem Wege einsatzuntaugliche Kollegen früher aus dem Dienst ausscheiden 

würden, würde sich allerdings bemerkbar machen. Eine Prognose hierzu sei aber nicht mög-

lich, da heute nicht abzusehen sei, wie groß der Anteil der zum Ende der Dienstzeit Erkrank-

ten sein werde.

10.  Besteht  Zustimmung  bei  den  Mitarbeitern,  die  angefallenen  Überstunden  auszuzahlen 

oder auf das Lebensarbeitszeitkonto zu geben?

 

 

12  

 

Herr Bäth berichtet, dass eine Auszahlung der Überstundenvergütung bisher durch ihn und 

die Personalvertretung immer abgelehnt worden sei, da es sich bei der Maßnahme (Einfüh-

rung der 48-Std.-Woche) um eine Arbeitsschutzmaßnahme handele, die dem Mitarbeiter 

nicht einfach „abgekauft“ werden könnte. Dies werde auch von der Rechtssprechung ge-

stützt. Es sei allerdings davon auszugehen, dass eine grundsätzliche Bereitschaft hierzu 

unter den Mitarbeitern herrsche. Es gebe hierzu verschiedene Modelle, inzwischen habe sich 

in einigen anderen Städten ein finanzieller Ausgleich über die Mehrarbeitsvergütung durch-

gesetzt. Dies ergebe bei geschätzten verbliebenen Ansprüchen von ca. 120.000 Stunden 

multipliziert mit einer Mehrarbeitsvergütung von ca. 17 € einen Wert von über 2 Mio. €.  

Herr Zahn fragt nach, ob sich die Beantwortung auf den Ist- Zustand beziehe. 

Herr Bäth bejaht dies und erklärt, dass die elf fertig ausgebildeten Mitarbeiter zunächst 

nicht in Wache III eingesetzt würden, sondern zum Abbau der Überstunden. 

11. Inwieweit besetzen Kollegen des gehobenen Dienstes Stellen der Brandschützer? Ist es 

möglich, auch die Kollegen des gehobenen Dienstes für Brandschutzdienste einzuteilen? 

Herr Bäth erklärt, dass sämtliche Mitarbeiter des gehobenen Dienstes zu 50 % in den 

Einsatzdienst eingebunden seien. Sie würden dort bereits jetzt ihren Dienst in einem Maße 

versehen, dass viele Arbeiten im Sachgebiet darunter leiden bzw. in den Bereitschaftsstun-

den abends und am Wochenende erledigt werden müssten. Die Mitarbeiter des gehobenen 

Dienstes würden als Einsatzleiter an größeren Einsatzstellen wichtige, verantwortungsvolle 

Aufgaben versehen und könnten nicht doppelt für einfache Lösch- oder Rettungstätigkeiten 

eingesetzt werden. Er verweise auf Kapitel 7.1 im Feuerwehrbedarfsplan und die bisherigen 

Ausführungen in Führungen für sicherheitspolitische Sprecher sämtlicher Fraktionen auf der 

Feuerwache 1.

12.  Welche  Reserven  könnten  durch  eine  interne  Umstrukturierung  der  Abläufe  realisiert 

werden? Wäre hier eine externe Unterstützung sinnvoll?  

 

Herr Bäth führt aus, dass aus Sicht der Bereichsleitung keine Reserven durch interne Um-

strukturierung der Abläufe realisierbar seien, sonst hätte sich die Bereichsleitung nicht an die 

Fachbereichsleitung und damit an die Bürgerschaft gewandt. Sollte aus Sicht der politischen 

Entscheidungsträger eine externe gutachterliche Unterstützung als sinnvoll erachtet werden, 

so werde er eine derartige Unterstützung gerne annehmen. 

 

Welche Schutzziele und Ansätze bestimmen das Sicherheitsniveau für die Aufgaben der 

Feuerwehr und sind diese für die Hansestadt Lübeck im ausgearbeiteten Feuerwehrbedarfs-

plan richtig und ausreichend berücksichtigt?   

Herr Bäth antwortet, dass die Schutzziele im Feuerwehrbedarfsplan umfassend beschrieben 

seien. Darüber hinausgehende Sicherheitsstandards könnten im Rahmen einer Fortschrei-

bung aufgenommen werden. Sie würden keine Änderung oder Verschärfung der für die Lü-

becker Bedarfsplanung gültigen Regel „10 Einsatzkräfte in 10 Minuten und 6 weitere 

Einsatzkräfte von der Freiwilligen Feuerwehr in weiteren 5 Minuten“ bringen. Darüber hinaus 

dürfe nicht vergessen werden, dass neben der Bemessungsgrundlage „kritischer Woh-

nungsbrand“ auch andere Einsätze durch die Feuerwehr einer Großstadt abgearbeitet wer-

den sollten, wie zum Beispiel Großfeuer oder Sonderlagen. 

Was hat sich im Gefährdungspotenzial und in anderen Bemessungswerten seit dem vor über 

10 Jahren erstellten Gutachten bis heute in Lübeck verändert? 

Herr Bäth erklärt, dass im Rahmen einer Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans Aussa-

gen über die Änderung des Gefährdungspotentials gemacht werden können. In diesem Zu-

sammenhang bleibe auszuwerten, inwieweit sich zum Beispiel der Bau der A 20, der Herren-

tunnel, der Ausbau von Flughafen und Hafen auf die Situation in Lübeck ausgewirkt hätten.

 

 

13  

 

Auch die Verlagerung von weiteren Wohngebieten nach Travemünde, die Entwicklung des 

Hochschulstadtteils etc. seien zu berücksichtigen. Insgesamt bleibe festzuhalten, dass sich 

das Schutzgebiet eher vergrößere, die Einwohnerdichte zugenommen habe und somit zu-

mindest ein Absenken der bisherigen Standards nicht angezeigt sei. 

Welche Zielvorstellungen (Schutzziele, Eintreffzeiten von Feuerwehreinheiten, Erreichungs-

grad, Personalbedarf, Standorte und Anzahl der Berufsfeuerwehrwachen/ FF-Standorte) sind 

im Feuerwehrbedarfsplan über das Jahr 2011 hinaus definiert und welche Auswirkungen 

haben diese Ziele?  

Herr Bäth führt aus, dass sämtliche Zielvorstellungen, Schutzziele, Eintreffzeiten von Feuer-

wehreinheiten, Erreichungsgrad, Personalbedarf, Standorte und Anzahl der Berufsfeuerwa-

chen/FF-Standorte im Rahmen der durch den Fachbereich vorgelegten Berichte und Be-

schlussvorlagen definiert seien. Die Auswirkungen seien im Feuerwehrbedarfsplan, in den 

Berichten zur Umsetzung des Feuerwehrbedarfsplanes, im Fahrzeugkonzept, welches im 

Ausschuss für Sicherheit und Ordnung behandelt worden sei, und im Zwischenbericht zur 

Strukturoptimierung Freiwillige Feuerwehr beschrieben. 

Wie sind diese Zielvorstellungen mit denen der Berufsfeuerwehren in anderen deutschen 

Städten im Rahmen eines interkommunalen Vergleichs zu bewerten?  

Herr Bäth antwortet, dass die im Feuerwehrbedarfsplan festgelegten Zielvorstellungen „10 

Einsatzkräfte in 10 Minuten und 16 Einsatzkräfte in 15 Minuten“ in 80 %  der Fälle im bun-

desweiten Vergleich das niedrigste bekannte Schutzniveau bilde. In den meisten Städten mit 

Berufsfeuerwehr seien die erstausrückenden Einheiten mindestens 10 Einsatzkräfte stark 

bzw. führen gleich mit einer Einheit von 16 Einsatzkräften los. Darüber hinaus sei ein Errei-

chungsgrad von 80 % inzwischen auffällig niedrig. In den meisten Bundesländern werde da-

von ausgegangen, dass die Schutzzieldefinition (10 Mann in 10 Minuten, 16 Mann in 15 Mi-

nuten) für 95 bzw. 100 % aller planbaren Fälle gelten solle, das heiße eine Abweichung von 

der Erreichung der Eintreffzeiten sei nur in begründeten Fällen in besonderen Situationen, 

zum Beispiel besondere Witterungslagen, Blitzeis oder Gleichzeitigkeit vieler Brandereignis-

se, erlaubt. Insofern bilde der im Lübecker Feuerwehrbedarfsplan festgelegte Qualitätsstan-

dard den, wie durch die Bereichsleitung wiederholt beschrieben, untersten vertretbaren Qua-

litätsstandard, der aus fachlicher Sicht nicht weiter abgesenkt werden könne. 

Wo sind langfristig Optimierungspotentiale möglich? 

Herr Bäth berichtet, dass eine Senkung der Fehlzeiten und damit auch des Personalfaktors 

bzw. des Personalbedarfes erstens durch Abbau der Überstunden aus der verspäteten Ein-

führung des EU- Rechts, zweitens durch Senkung des Krankenstandes durch konsequente 

Verfolgung des Sportkonzepts und drittens durch Abschaffung des Betriebsausfluges für 

Einsatzdienstbeamte zu erwarten beziehungsweise zu erzielen sei. 

Eine weitere Absenkung der Funktionsstellenzahl und damit des Personalbedarfs sei nur 

unter Missachtung der in der Bundesrepublik gängigen Standards durch politische Entschei-

dung möglich und könne von ihm als Bereichsleiter der Feuerwehr nicht vorgeschlagen wer-

den. 

 

Wie ist die Feuerwehr Lübeck (BF) im Vergleich mit anderen Feuerwehren, auch außerhalb 

Schleswig-Holsteins, einzustufen (Benchmark)?

Herr Bäth erklärt, dass die Feuerwehr Lübeck sich im Rahmen des KGSt- Vergleichsrings 

mit anderen Feuerwehren in Städten mit unter 250.000 Einwohnern vergleiche. Für einen 

direkten Vergleich im Sinne eines Benchmarkings müsse beachtet werden, dass unter-

schiedliche Brandschutzgesetze, unterschiedliche Rechtsgrundlagen im Rettungsdienst, 

aber auch eine unterschiedliche Topographie und Infrastruktur beim Vergleich bedacht wer-

den müssten. In diesem Zusammenhang bleibe festzuhalten, dass die Feuerwehr Lübeck in 

einer Stadt mit 214.000 Einwohnern auf einer Schutzgebietsfläche von 214 km² im Gegen-

 

 

14  

 

satz zum Beispiel zu Kiel (Einwohnerzahl 234.000, Fläche 112 km²) ein fast doppelt so gro-

ßes Schutzgebiet abzudecken habe. Dies erkläre die in Lübeck gewählte 4-Wachen-Struktur.   

Dies und die topographischen Verhältnisse, sprich die Anzahl der Travebrücken, der Tunnel 

und die besondere Situation durch die Halbinsel Priwall, seien im Rahmen eines Benchmar-

kings zu berücksichtigen. Die Berufsfeuerwehr der Hansestadt Lübeck sei weder bei den 

Ausfallzeiten, noch in der Ausstattung mit Personal auffällig. Insbesondere zur Ausstattung 

des Personals im gehobenen Dienst bleibe bereits jetzt festzuhalten, dass der Personalbe-

darf hier zurzeit nur knapp beziehungsweise schon jetzt nicht mehr ausreichend gedeckt 

werden könne und andere Feuerwehren insbesondere auf der Einsatzführungsebene über 

vergleichsweise mehr Mitarbeiter verfügten.

Abschließend sei anzumerken. Dass es über alle Jahre erklärte Strategie der Feuerwehr 

Lübeck gewesen sei, die politischen Entscheidungsträger der Hansestadt immer in die Lage 

zu versetzen, die Leistungsfähigkeit der Berufsfeuerwehr beziehungsweise des Brandschut-

zes (Berufsfeuerwehr und Freiwillige Feuerwehr) langfristig zu sichern. Die Feuerwehr sei 

wie bisher jederzeit bereit, allen Fraktionen der Bürgerschaft und interessierten Bürgern ihre 

Einrichtungen und Aufgaben vor dem Hintergrund des Feuerwehrbedarfsplans zu zeigen und 

zu erläutern.

Herr Zahn bedankt sich für die ausführliche Beantwortung. 

Herr Möller stellt fest, dass die Beantwortung der Fragen erfolgt sei, sodass man die 

Vorlage im Senat behandeln könne. 

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.  

TOP 5 – Aktuelles aus der Bürgerschaft 

Es liegt nichts vor. 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.  

TOP 6 – Überweisungen aus der Bürgerschaft 

 

Es liegt nichts vor. 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.  

TOP 7 – Anträge  

Es liegt nichts vor. 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.  

TOP 8 – Vorlagen 

 

TOP 8.1 – Jagdbeirat, Benennung einer Vertreterin oder Vertreters der Jagdge-

nossenschaft 

Herr Stier fragt, ob es noch Fragen zu der Vorlage gebe. 

Der Ausschuss verneint. 

Der Ausschuss beschließt einstimmig . 

TOP 9 – Berichte 

Es liegt nichts vor. 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

15  

 

TOP 10 – Neue Anfragen und Verschiedenes 

[Service- und Arbeitszeiten der Verwaltung]

Herr Mauritz möchte wissen, wie sich derzeit Service- und Arbeitszeiten der Verwaltung zu-

sammensetzen würden.

Herr Möller antwortet, dass man schwer sagen könne, wie die Arbeitszeiten der Mitarbeiter 

seien, da es verschiedene Modelle gebe, zum Beispiel Vollzeit oder verschiedene Teilzeit-

modelle. Er schlage Herrn Mauritz vor, sich zunächst beim Personal- und Organisationsser-

vice zu erkundigen und gegebenenfalls erneut eine präzisere  Anfrage im Ausschuss zu stel-

len.

Herr Mauritz ist einverstanden. 

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.  

 

Herr Oldenburg geht um 18:10 Uhr. 

II. Nichtöffentlicher Teil der Sitzung 

Herr Stier stellt die Nichtöffentlichkeit um 18:12 Uhr her. Darüber gibt es eine geson-

derte Niederschrift.

III. Öffentlicher Teil der Sitzung 

 

TOP 19 – Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil der Sitzung gefassten Be-

schlüsse 

Herr Stier stellt die Öffentlichkeit um 19:42 Uhr wieder her und gibt bekannt, dass im 

nichtöffentlichen Teil ein Beschluss gefasst worden sei. 

Herr Stier wünscht allen eine schöne Sommerpause und schließt die Sitzung um 19:42 

Uhr. 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis . 

 

 

 

 

Carsten Stier 

Vorsitzender 

 

 

 

           Lisa Paetzold

         Protokollführerin