Fachbereich 3 – Umwelt, Sicherheit und Ordnung Lübeck, 03.05.2011
NIEDERSCHRIFT
öffentlicher Teil
über die Sitzung des Ausschusses für Sicherheit und Ordnung
am Montag, 02.05.2011 um 16:00 Uhr
Nr. 21 (Wahlperiode 2008/2013)
Beginn der Sitzung: 16:07 Uhr
Ende der Sitzung: 19:57 Uhr
Tagungsort: Verwaltungszentrum Mühlentor, Kronsforder Allee 2-6,
Haus Trave, 7.OG, Großer Sitzungssaal, 23560 Lübeck
Anwesende
Ausschussmitglieder: Herr Stier, FDP (Vorsitzender)
Herr Hinrichs, CDU
Frau Schatz, CDU (vertritt Herrn Mauritz)
Herr Gutjahr, CDU (vertritt Frau Schneider)
Frau Stockfisch, CDU
Herr Bruns, SPD (vertritt Herrn Zahn)
Herr Friedrichsen, SPD
Herr Hoffmann, SPD
Herr Ollrogge, SPD
Herr Welsch, SPD
Herr Martens, Die Linke
Herr Dedow, BfL
Herr Klinkel, Bündnis 90/ Grüne
Frau Kehl, Bündnis 90/ Grüne (vertritt Frau Lenz)
Abwesende
Ausschussmitglieder: Herr Mauritz, CDU
Frau Schneider, CDU
Herr Zahn, SPD
Frau Lenz, Bündnis 90/ Grüne
Frau Lange, FDP
Senator: Herr Möller
Vertreterinnen und
Vertreter der Bereiche: Frau Neitzke Fachbereichscontrolling
Herr Hopp Fachbereichsdienste
Herr Rocksien Melde- und Gewerbeangelegenheiten
Herr Dr. Müller- Buder Verbraucherschutz und Tiergesundheit
Herr Siegrist Verkehrsangelegenheiten
Herr Jelen Verkehrsangelegenheiten
Herr Bäth Feuerwehr
Herr Radtke Stadtfeuerwehrverband
Herr Tengler Personalrat Feuerwehr
Eingeladene Gäste: Herr Unger Minicar
Herr Praefke Lübecker Funktaxen
Herr Marx IG der Lübecker Taxen
Seniorenbeirat: Herr Oldenburg
Als Protokollführerin: Frau Paetzold Fachbereichsdienste FB 3
Öffentlichkeit : Mehrere Personen der Öffentlichkeit
Pressevertreter
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Tagesordnung
I. Öffentlicher Teil der Sitzung Beratungsergebnis
Kenntnis Empfehlung vertagt
1. Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Feststellung der Tagesordnung
3. Feststellung der Niederschrift über die Sitzung des
Ausschusses vom 07.03.2011
4. Mitteilungen
4.1 Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden
4.2 Mitteilungen der Fachbereichsleitung
4.2.1 Umsetzung des Beschlusses der Bürgerschaft zur jährlichen Kürzung
der ILA- Aufwendungen um 1%.
4.3 Beantwortung von Anfragen
4.3.1 Mobiles Stadtteilbüro
4.3.2 Löschteich Brodten
4.3.3 Solariumgesetz
4.3.4 Projekt „Smiley“
4.3.5 Alkoholtransport von Taxifahrern
4.3.6 Taxistellplätze
5. Aktuelles aus der Bürgerschaft
Es liegt nichts vor.
6. Überweisungen aus der Bürgerschaft
6.1 Wehrpflichtaussetzung und Katastrophenschutz
7. Anträge
Es liegt nichts vor.
8. Vorlagen
Es liegt nichts vor.
9. Berichte
9.1 Beförderungsentgelte Taxen
10. Neue Anfragen und Verschiedenes
II. Nichtöffentlicher Teil der Sitzung
11. Feststellung der Niederschrift (Nichtöffentlicher Teil) über die
Sitzung des Ausschusses vom 07.03.2011
12. Mitteilungen
12.1 Fußball VfB Lübeck
13. Beantwortung von Anfragen
Es liegt nichts vor.
14. Anträge
Es liegt nichts vor.
15. Vorlagen
Es liegt nichts vor.
16. Neue Anfragen und Verschiedenes
16.1 Katzen chippen
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III. Öffentlicher Teil der Sitzung
17. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil der Sitzung gefassten
Beschlüsse
I. Öffentlicher Teil der Sitzung
Herr Stier begrüßt die anwesenden Ausschussmitglieder, die eingeladenen Gäste so-
wie die Öffentlichkeit und die Pressevertreter.
TOP 1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit
Herr Stier stellt die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis .
TOP 2 – Feststellung der Tagesordnung
Herr Stier schlägt folgende Änderung der Tagesordnung vor:
TOP 4.3.5 „Alkoholtransport von Taxifahrern“, 4.3.6 „Taxistellplätze“ und 9.1 „Beförde-
rungsentgelte“ zusammen behandeln unter TOP 9.1 „Taxen“; nach TOP 3 behandeln
TOP 12.1 „Fußball VfB“ vertagen in die nächste Polizeibeiratssitzung
TOP 16.1 „Katzen chippen“ im öffentlichen Teil unter TOP 10.3 behandeln
Herr Stier schlägt folgende Erweiterung der Tagesordnung aufgrund der Dringlichkeit vor:
Neuer TOP 10.1 „Feuerwehr“
Neuer TOP 10.2 „Anfrage SPD – Gefährdung durch Atomunfälle“
Herr Stier lässt über die geänderte und erweiterte Tagesordnung abstimmen.
Der Ausschuss beschließt unter Bejahung der Dringlichkeit
einstimmig die geänderte und erweiterte Tagesordnung.
TOP 3 – Feststellung der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für
Sicherheit und Ordnung vom 07.03.2011
Herr Stier erklärt, dass es keine schriftlichen Einwände gegen die Niederschrift gegeben
habe und fragt nach, ob jemand Anmerkungen habe.
Herr Möller bittet um folgende Änderung:
TOP 10 – Neue Anfragen und Verschiedenes „Waffenkontrollen“
Seite 8, Absatz 5: „Herr Möller bejahrt dies“ ändern in „Herr Möller antwortet,
dass die Verkehrs- und Ordnungsbehörde in aller Regel die Polizei hinzuziehe.
Auch in der Arbeitsgruppe Großveranstaltungen sei die Polizei integriert.“
Der Ausschuss stellt die geänderte Niederschrift einstimmig fest.
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Herr Muhs bedankt sich bei dem Ausschuss für die jahrelange Zusammenarbeit und verab-
schiedet sich, da er bei der Personalratswahl nicht wieder gewählt worden sei. Man habe
zusammen viel erreicht und er wünsche allen weiterhin viel Glück und Engagement.
Herr Stier wünscht Herrn Muhs im Namen des Ausschusses ebenfalls viel Glück und begrüßt
den neuen Personalrat Herrn Tengler.
Herr Tengler stellt sich vor und sagt, er hoffe auf gute Zusammenarbeit.
TOP 9 – Berichte
TOP 9.1 – Taxen
Herr Jelen erklärt, dass es eine große Gesprächsrunde mit dem Lübecker Taxengewerbe
gegeben habe und man der Meinung sei, dass eine Erhöhung der Taxibeförderungsentgelte
notwendig sei, damit die Unternehmer weiterhin ihre Kosten decken könnten. Er stellt den
vorliegenden Bericht vor.
Herr Oldenburg möchte wissen, ob die aufgeführte Wartezeit auch im Fall eines Kranken-
transportes vom Fahrgast gezahlt werde müsse oder ob dies die Krankenkasse übernehme.
Herr Jelen antwortet, dass unter Wartezeiten die Zeit zu verstehen sei, die das Fahrzeug
während der Fahrt stehe, beispielsweise im Stau oder an roten Ampeln.
Herr Marx fügt hinzu, dass es für Krankentransporte besondere Vereinbarungen mit den
Krankenkassen gebe, in aller Regel würden diese aber von der Krankenkasse übernommen.
Herr Friedrichsen fragt nach, wie die Regelung bei einer Verlegung von einem Krankenhaus
in ein anderes sei.
Herr Marx antwortet, dass dies je nach Grund der Verlegung unterschiedlich sei.
Herr Möller sagt, dass solche Kosten teilweise in den Krankenhauskosten enthalten seien.
Herr Martens erklärt, dass es in einigen Kreisen unterschiedliche Preise je nach Tageszeit
gebe und möchte wissen, ob dies auch in Lübeck möglich sei.
Herr Jelen antwortet, dass grundsätzlich Regelungsfreiheit bestehe, man in Lübeck aber
versuche, die Preisgestaltung möglichst transparent zu halten, damit die Kunden einschät-
zen könnten, mit welchem Preis zu rechnen hätten.
Frau Stockfisch fügt hinzu, dass man zu Nachtzeiten bessere Verkehrsbedingungen habe
und somit auch schneller an sein Ziel käme.
Herr Praefke berichtet, dass es in den letzten Jahren verschiedene Tarife gegeben und das
jetzige Verfahren sich bewährt habe, Unklarheit führe zu Kritik.
Herr Marx erklärt, dass die Wartezeiten in Lübeck sehr gering seien.
Herr Unger erzählt, dass die Firma Minicar gegen eine Erhöhung der Entgelte gewesen, aber
in anderen Gremien immer überstimmt worden sei. Eine Erhöhung sei nicht nötig. Die Bürger
seien in den letzten Monaten schon genug verunsichert worden. Er bittet den Ausschuss
darum, dem Antrag nicht zuzustimmen.
Herr Hoffmann antwortet, dass die SPD dem Antrag zustimmen werde, um Niedriglöhne und
Insolvenzen zu verhindern.
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Frau Kehl stimmt Herrn Hoffmann zu, da sie möchte, dass auch Taxifahrer von ihrem Lohn
leben können.
Herr Möller erklärt, dass der Bericht lediglich zur Kenntnis genommen werden könne, es wer-
de nicht darüber abgestimmt. Die Verwaltung habe im Interesse aller Beteiligten gehandelt,
zum Beispiel, um Schwarzarbeit zu verringern.
Herr Unger sagt, dass die Löhne etwa 7,50 € pro Stunde beträgen. Bei einer Erhöhung der
Preise müsse man mit Einbußen bei der Anzahl der Fahrten rechnen, da mehr Leute mit
dem Bus fahren oder zu Fuß gehen würden. Der Antrag sei von den Lübecker Funktaxen
gestellt worden.
Herr Marx entgegnet, dass bei dem letzten Gespräch auch Herr Kollin von Minicar anwesen
gewesen sei und es keine Einwände gegeben habe. Feste Löhne in Höhe von 7,50 € gebe
es nichtgenerell, in der Regel würden die Fahrer nach Umsatz entlohnt. Die einzige Stadt mit
einem Tarifvertrag sei München, dort sei ein Festlohn in Höhe von 1.400 € festgeschrieben.
Durch die Entgelterhöhung könnten zwar die Trinkgelder etwas zurück gehen, aber dafür die
Löhne steigen.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis .
Herr Stier fragt nach, wie sich ein Taxifahrer zu verhalten habe, wenn er Alkohol für einen
Gast besorgen solle und er vor Ort feststelle, dass der Anrufer minderjährig sei.
Herr Unger erklärt, dass die Fahrer von Minicar selbst entscheiden, ob sie solche Fahrten
annehmen, egal ob es sich um Alkohol oder beispielsweise warmes Essen handele. Werde
die Ware nicht vom Kunden angenommen, so erstatte das Unternehmen dem Fahrer die
entstandenen Kosten der Ware, wenn diese nicht im Geschäft zurück gegeben werden kön-
ne. Der Fahrtkostenverlust treffe ebenfalls das Unternehmen, der Fahrer hätte lediglich den
Zeitverlust.
Herr Praefke berichtet, dass es solche Fahrten immer seltener gebe, da der Kunde sehr ho-
he Kosten hätte. Die Ware werde teuer an Tankstellen gekauft, hinzu kämen die Fahrkosten.
Die Lübecker Funktaxen würden überlegen, ob sie solche Transporte komplett ablehnen
sollten, da die Fahrer auf den Kosten sitzenblieben.
Herr Hofmann schlägt vor, dass sich die Fraktionen mit den Taxiunternehmen zusammen-
setzen sollten, um über dieses Thema intensiv zu sprechen.
Herr Dedow fragt nach, ob man bei den Telefonaten nicht gleich nach dem Alter und einem
vorhandenen Ausweis fragen könne.
Herr Unger antwortet, dass er gerne eine Anweisung für die Fahrer erstellen könne.
Herr Marx erklärt, dass er das Problem in Lübeck nicht für gravierend halte, da dieser Fall
selten eintrete.
Frau Schatz wirft ein, dass es trotzdem das Problem gebe, dass eine Person in einer Gruppe
schon 18 sei und die anderen nicht. Dann würde der Volljährige den Alkohol annehmen dür-
fen.
Herr Dedow antwortet, dass dies aber in jedem Geschäft so sei.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis .
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Herr Siegrist erklärt, dass die IG Taxi Lübeck ein Positionspapier zum Thema „Anpassung
der Taxihalteplätze in der Hansestadt Lübeck“ erstellt habe (Anlage 1) . Das Thema sei
grundsätzlich vom Fachbereich 5 zu bearbeiten, dies sei derzeit in Arbeit.
Herr Dedow möchte wissen, wie die aktuelle Situation hinsichtlich der Stellplätze sei.
Herr Unger erklärt, dass ein Taxi selten lange warte, es sei nur ärgerlich, wenn an einem Ort
nur Fahrzeuge eines Unternehmens stünden, beispielsweise in der Beckergrube, kurz bevor
eine Theatervorführung zu Ende sei.
Herr Marx berichtet, dass die Situation je nach Tageszeit unterschiedlich sei. Einziges Prob-
lemthema sei allerdings die südliche Altstadt. Am Kohlmarkt gebe es keine Stellplätze, ins-
gesamt seien in diesem Bereich nur vier Plätze vorhanden. Hinzu komme, dass die wenigen
Plätze häufig privat beparkt würden. Bevor das Projekt „Mitten in Lübeck“ mit der Umgestal-
tung der Innenstadt begonnen habe, habe es noch sieben Taxistellplätze gegeben. Es sei
gefordert worden, im Bereich der Mühlenstraße neue Stellplätze einzurichten, jedoch sei die
Fläche für Bewohnerparkplätze vorgesehen gewesen. Jetzt allerdings habe die Stadt die
Fläche für private Parker freigegeben. Der Fachbereich 5 tue sich sehr schwer mit dem
Thema. Viele Taxen würden von der Laufkundschaft leben, da sie an keine Zentrale ange-
schlossen seien, diese bräuchten dringend zentrale Plätze.
Herr Möller sagt zu, mit Herrn Senator Boden darüber zu sprechen und sich aufgrund der
Falschparker mit dem Bereich Verkehrsangelegenheiten in Verbindung zu setzen. Taxiun-
ternehmen seien allerdings ein Ergänzungssystem zum ÖPNV und dies gelte nicht nur für
die Altstadt, sondern für das gesamte Stadtgebiet.
Herr Welsch erzählt, dass es am Hamburger Flughafen die „Qualitätsoffensive Taxen“ gebe,
bei der Taxen auf ihre Qualität geprüft würden. Er möchte wissen, wie Lübeck dazu stehe.
Herr Praefke antwortet, dass man einer solchen Qualitätsprüfung durchweg positiv gegen-
über stehe.
Herr Marx fügt hinzu, dass diese Offensive vom Flughafen aus initiiert worden sei. Taxen
müssten genaue Vorschriften einhalten, um dort Fahrgäste bedienen zu dürfen. Dieses Sys-
tem solle sich die Hansestadt Lübeck nicht zum Vorbild machen.
Herr Unger bemängelt, dass die Prüfungen der Stadt, welche bereits vollzogen würden, den
Betriebsablauf stören würden, da diese oft 20 Minuten dauern würden. Jeder Fahrer lege
eine Ortkenntnisprüfung ab und unterziehe sich einer gesundheitlichen Untersuchung. Die
Fahrzeuge würden durch den TÜV geprüft. Außerdem gebe es betriebsinterne Kontrollen, so
dass er städtische Kontrollen für überflüssig halte.
Herr Jelen sagt, dass die Stadt derzeit zum Einen die Qualität prüfe, zum Anderen die Ein-
haltung der gesetzlichen Vorschriften. Diese würden allerdings in der Regel keine 20 Minu-
ten dauern.
Herr Stier berichtet, dass es einen Artikel in den Lübecker Nachrichten gegeben habe, in
dem es darum ging, dass in Bad Segeberg die Polizei Kontrollen gemacht habe, welche äu-
ßerst negativ ausgefallen seien.
Herr Hoffmann erklärt, dass die Kontrollen stören mögen, aber notwendige Maßnahmen sei-
en. Taxen seien auch Repräsentanten der Stadt.
Herr Praefke antwortet, dass in Bad Segeberg aber auch seit 25 Jahren keine Kontrollen
mehr gemacht worden seien.
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Frau Schatz fügt hinzu, dass die CDU vor einiger Zeit einen Antrag in die Bürgerschaft ein-
gebracht habe, eine Kleiderordnung für Taxifahrer einzuführen. Dieser werde gut durchge-
setzt, kurze Hosen und Muskel- Shirts seien nicht mehr zu sehen.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis .
TOP 4 – Mitteilungen
TOP 4.1 – Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden
Herr Stier erklärt, dass er sich vor der Sitzung mit Herrn Oldenburg zusammen gesetzt
habe und vereinbart habe, dass er am nichtöffentlichen Teil der Sitzung teilnehmen
dürfe.
Der Ausschuss beschließt einstimmig .
TOP 4.2 – Mitteilungen der Fachbereichsleitung
TOP 4.2.1 – Umsetzung des Beschlusses der Bürgerschaft zur jährlichen Kür-
zung der ILA- Aufwendungen um 1%
Herr Hopp berichtet, dass am 24.02.2010 in der Bürgerschaft beschlossen worden sei,
dass die ILA ab dem Jahr 2011 bis zunächst 2013 um jährlich 1% zu reduzieren sei.
Dieser Beschluss ersetze den damaligen Beschluss „Reduzierung der zentralen Ver-
waltungskosten/ Overheadkosten“ vom 26.02.2009. Der Fachbereich 3 solle im ersten
Jahr 13.700 € reduzieren. Dies habe Auswirkungen auf das Produkt „Fachbereichslei-
tung, -controlling und -dienste“, „Melde- und Gewerbeangelegenheiten“ und „Gefah-
renabwehr“. Der Fachbereich 3 sei erst mit Anpassung der Systematik der Doppik und
einer Aktualisierung der Zahlen vom Bürgerschaftsbeschluss betroffen. Fraglich sei, ob
diese Auslegung auch den eigentlichen Sinn des Bürgerschaftsbeschlusses erfasse.
Die Einheiten „Leitung, Controlling und Dienste“ seien keine internen Dienstleister im
klassischen Sinn, weder die Menge der abgenommenen Leistung, noch die Leistung
selbst könne bestimmt werden. Außerdem entstehe der verursachte Aufwand fast aus-
schließlich durch Aufwendungen für das eingesetzte Personal.
Bei den „Melde- und Gewerbeangelegenheiten“ bestehe für Privatpersonen die Mög-
lichkeit, ihr Kraftfahrzeug in den Stadtteilbüros zuzulassen. Die Wahrnehmung dieser
Aufgabe stelle der Bereich Melde- und Gewerbeangelegenheiten dem Bereich Ver-
kehrsangelegenheiten in Rechnung. Um die Sparvorgabe zu erfüllen, müsse man den
Leistungsstandard reduzieren oder die Aufgabe als Ganzes in den Bereich Verkehrs-
angelegenheiten verlagern. Dies würde eine Verschlechterung der Leistungen für den
Bürger bedeuten, es dürfe bezweifelt werden, dass ein solches Vorgehen von Seiten
der Politik gewollt sei.
Eine Reduzierung der Leistungen des Produktes „Gefahrenabwehr“ gegenüber des
Produktes „Rettungsdienst“ führe zu einer Entlastung der Krankenkassen, nicht aber
des städtischen Haushaltes.
Folglich zeige gerade das Beispiel Gefahrenabwehr, dass eine wortgenaue Auslegung
des Beschlusses nicht sinnvoll sei.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis .
TOP 4.2.2 – Weitere Mitteilungen
[Remondis]
Herr Möller erklärt, er habe den Fraktionen im Vorwege eine Zusammenfassung der
Geschehnisse bei der Firma Remondis umverteilt. Mittlerweile seien die Umverpa-
ckungen mit Stahlbehältern versehen worden. Ein Arbeitskreis werde sich nun damit
beschäftigen, wie der Transport der 2.000 Fässer nach Brunsbüttel ablaufen solle, wel-
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che derzeit noch in der besonders gesicherten Halle 12 gelagert würden. In der letzten
Sitzung sei die Frage aufgekommen, ob SAVA zu Remondis gehöre. Die SAVA GmbH
sei ein Unternehmen der Remondis Industrie-Services. Der Transport werde erst dann
erfolgen, wenn ein sicheres Konzept stehe und SAVA wieder Kapazitäten habe.
Frau Stockfisch fragt nach, ob es ein Zeitlimit gebe.
Herr Müller verneint dies.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis .
[Rauchentwicklung Flughafen]
Herr Möller berichtet, dass vermutlich am 12.05.2011 am Flughafen Lübeck ein Behäl-
ter mit Säure geborgen werden solle, weitere kleine Metallfunde würden ebenfalls dann
geborgen werden.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis .
[Tierpark]
Herr Möller sagt, dass der Bereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit in den ver-
gangenen Wochen mehrmals eine Aufnahmeeinrichtung für Bären besucht habe, um
für Bruno eine geeignete Bleibe zu finden. Bruno befinde sich in einem guten Zustand,
sodass der Umzug im Mai erfolgen könne.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis .
TOP 4.3 – Beantwortung von Anfragen
TOP 4.3.1 – Mobiles Stadtteilbüro
Herr Rocksien erzählt, dass Herr Zahn in der letzten Sitzung des Ausschusses gefragt
habe, ob sich das Thema „Mobiles Stadtteilbüro“ erledigt habe. Es bestehe jedoch im-
mer noch der Bürgerschaftsbeschluss vom 29.04.2004, in dem der Bürgermeister be-
auftragt worden sei, im Haushaltsplanentwurf 2005 die notwendigen Ausgaben für die
Beschaffung, die Einrichtung und den laufenden Betrieb eines mobilen Stadtteilbüros
auf der Grundlage der im Bericht vom 12.02.2004 genannten Gesamtkosten einzustel-
len. Im Juni 2004 sei die Maßnahme beim Bereich Finanzwirtschaft angemeldet wor-
den, diese sei dann jedoch aus finanzwirtschaftlichen Gründen um mehrere Jahre ver-
schoben worden. Im Jahr 2004 seien 95.000 € angemeldet worden, mittlerweile belie-
fen sich die Kosten auf 180.000 – 250.000 €.
Herr Hoffmann fragt nach, ob in den Kosten auch die erhöhten Spritpreise einberech-
net seien.
Herr Rocksien verneint dies.
Frau Schatz schlägt vor, lieber eine durchgehende Busverbindung zum Kaufhof einzu-
richten, um besser zu den vorhandenen Stadtteilbüros zu kommen.
Herr Hinrichs sagt, dass die jetzigen Kosten nicht zu vertreten seien.
Herr Hopp erklärt, dass es zwei Möglichkeiten gebe, entweder ein Bürgerschaftsmit-
glied stelle in der Bürgerschaftssitzung einen Antrag oder der Ausschuss beschließe
eine Empfehlung an die Bürgerschaft, die Beschlussfassung zum mobilen Stadtteilbüro
aufzuheben.
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Frau Kehl fragt nach, was dann mit dem angemeldeten Geld passiere.
Herr Möller antwortet, dass das Geld nicht existiere, da die Maßnahme immer weiter
verschoben worden sei.
Herr Stier stellt den Antrag, der Ausschuss möge der Bürgerschaft empfehlen, den
Beschluss zum mobilen Stadtteilbüro vom 29.04.2004 (TOP 8.7, Drs. Nr. 828) aufzu-
heben.
Der Ausschuss beschließt einstimmig .
Die Sitzung wird von 17:55 Uhr bis 18:00 Uhr unterbrochen.
TOP 4.3.2 – Löschteich Brodten
Herr Möller erklärt, dass der Löschteich Brodten von der Feuerwehr Lübeck verwaltet
werde. Aufgrund der Belastung durch Blätter habe man zwei Gutachten erstellen las-
sen. Das erste Gutachten sei im Namen der Feuerwehr vom Bereich Stadtgrün erstellt
worden und werde somit über die ILA verrechnet und das zweite Gutachten sei vom
Naturschutz beauftragt worden, welches 90 € gekostet habe. Daraufhin sei die Baum-
pflege durch eine Firma erfolgt, die Kosten hätten sich auf 6.842 € belaufen.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis .
TOP 4.3.3 – Solariumgesetz
Herr Möller berichtet, dass bei der Neueinrichtung eines Solariums sowohl vom TÜV
als auch vom Gesundheitsamt und vom Umweltschutz geprüft werde, ob die Geräte
vorschriftsmäßig seien. Die Hygienevorschriften würden ebenfalls vom Gesundheits-
amt überprüft. Grundlage sei das Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung
bei der Anwendung am Menschen (NiSG). Daraus gehe hervor, dass der Bund die
Länder ermächtigt habe, die für die Überwachung zuständigen Stellen durch Verord-
nung zu regeln. Das habe das Land Schleswig- Holstein jedoch nicht getan, somit wer-
de auch nicht geprüft. Es gebe hier eine Gesetzeslücke. Dass die Solarien nicht von
Minderjährigen genutzt würden, sei von den Betreibern sicherzustellen.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis .
TOP 4.3.4 – Projekt „Smiley“
Herr Dr. Müller-Buder erklärt, dass das Projekt „Smiley“ in Berlin als Pilotprojekt gestar-
tet worden sei, allerdings habe man hier auch eine Negativliste im Internet veröffent-
licht, so dass es viel Kritik für das Projekt gegeben habe. Von 6000 Betrieben hätten
lediglich 29 einen positiven Smiley erhalten, die anderen Betriebe hätten nicht an dem
Verfahren teilgenommen oder einen negativen Smiley erhalten. Eine Negativliste habe
in Lübeck nie zur Debatte gestanden. Als in Lübeck bereits Gespräche über die Einfüh-
rung des Projektes geführt worden seien, habe die Verbraucherschutzministerin des
Bundes Frau Ilse Aigner beschlossen, dass es ein einheitliches Programm in ganz
Deutschland geben solle. Allerdings habe der Bundestag das Smiley- Symbol abge-
lehnt, stattdessen wolle man mehrfarbige Kontrollbarometer verwenden. Das Problem
sei allerdings, dass die Qualitätskontrollen nur circa alle zwei Jahre durchgeführt wür-
den, so dass ein Betrieb, der einen roten Balken bekäme bis zur nächsten Prüfung
warten müsse, bis er ein besseres Ergebnis erhalte. Außerdem werde kein zusätzli-
ches Personal für die Kontrollen eingestellt.
Herr Hoffmann fragt nach, was die Hansestadt Lübeck machen könne, ohne auf die
Ausführungen des Bundes zu warten.
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Herr Dr. Müller- Buder antwortet, dass man das System abwarten müsse, selbstver-
ständlich führe man nach wie vor die normalen Kontrollen in Lebensmittelbetrieben
durch. Diese würden nach bestimmten Kriterien in unterschiedlichen Zeitabständen
durchgeführt.
Frau Stockfisch verlässt die Sitzung um 18:20.
Herr Dedow führt aus, dass er immer noch nichts von dem Projekt halte.
Herr Welsch wünscht, dass Lübeck Vorreiter für andere Städte sein solle.
Herr Möller sagt, dass der Ausschuss vor einiger Zeit zur Kenntnis genommen habe,
dass auf die Bundesregelung gewartet werden solle. Kontrollen würden kontinuierlich
durchgeführt und Vorreiter zu sein könne sich die Stadt personell nicht leisten.
Herr Dr. Müller- Buder erklärt weiter, dass schwarze Schafe in den Betrieben von dem
Projekt überhaupt nicht betroffen sein würden, da die Teilnahme freiwillig und die Aus-
sagekraft somit sehr eingeschränkt sei.
Herr Dedow entgegnet, dass der Lübecker Beschluss aber bestehe und aufgehoben
werden müsse, wenn das bundesweite Projekt durchgeführt würde.
Frau Schatz bemängelt, dass die zweijährigen Kontrollen nicht ausreichend seien und
eventuell viele Betreiber Klage einreichen würden. Man solle lieber mehr Kontrollen
durchführen.
Herr Stier antwortet, dass es sich lediglich um einen Service für den Verbraucher han-
dele, nicht für den Unternehmer.
Herr Hoffmann sagt, dass die Ministerin Personal zur Verfügung stellen müsse.
Herr Stier weist darauf hin, dass der Beschluss der Bürgerschaft durchzuführen sei. Es
schlage vor, sich den Beschluss erneut anzuschauen und das Thema nun zu vertagen.
Der Ausschuss stimmt der Vertagung einstimmig zu .
Der Ausschuss nimmt Kenntnis .
TOP 5 – Aktuelles aus der Bürgerschaft
Es liegt nichts vor.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
TOP 6 – Überweisungen aus der Bürgerschaft
TOP 6.1 – Wehrpflichtaussetzung und Katastrophenschutz
Sitzung der Bürgerschaft am 31.März 2011
Die Bürgerschaft hat zu Punkt 4.2 mit Drs. Nr. 52 den nachstehend aufgeführten Antrag der
CDU- Fraktion einstimmig an den Ausschuss für Sicherheit und Ordnung und Polizeibeirat
überwiesen:
Anschließend ist eine erneute Beratung in der Bürgerschaft vorgesehen!
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(Wehrpflichtaussetzung und Katastrophenschutz)
Der Bürgermeister wird beauftragt, der Bürgerschaft bis zu ihrer Sitzung im Mai 2011 über
Auswirkungen der Aussetzung der Wehrpflicht auf den Katastrophenschutz in der Hanse-
stadt Lübeck zu berichten.
Herr Stier erklärt, dass der Ausschuss lediglich eine Empfehlung aussprechen könne, ob die
Bürgerschaft den Bürgermeister beauftragen solle, einen Bericht zu erstellen.
Herr Bäth berichtet, dass es bisher die Möglichkeit gegeben habe, sich vor Vollendung des
23. Lebensjahres mit Zustimmung der zuständigen Behörde auf mindestens sechs, zuletzt
vier Jahre, zum ehrenamtlichen Dienst als Helfer im Zivil- oder Katastrophenschutz zu ver-
pflichten und damit eine Freistellung vom Grundwehrdienst/ Zivildienst zu erwirken. Mit der
vom Bundestag beschlossenen Aussetzung der Wehrpflicht zum 01.07.2011 ende auch die
bisher vorgesehene Ausnahme vom Wehr- und Zivildienst. Derzeit belaufe sich die Zahl der
freigestellten Helfer im Sanitäts-/ Betreuungsdienst und Logistik auf 12, im Brandschutz auf
83 Personen. Der Anteil der freigestellten Helfer falle also eher gering aus, Anträge auf vor-
zeitige Entpflichtung lägen bisher nicht vor, Einzelanträge seien aber zu erwarten. Nach den
bisherigen Erfahrungen fühlten sich viele Helfer auch nach Abschluss ihrer Mindestverpflich-
tungszeit ihrer Organisation verbunden, für einen Austritt kämen eher Altergründe oder per-
sönliche Lebensumstände in Betracht. Damit sei derzeit keine Beeinträchtigung der Einsatz-
fähigkeit des Katastrophenschutzes in der Hansestadt Lübeck zu erwarten. Folgende Tabel-
le zeige die Entwicklung der Anzahl der freigestellten Helfer der Hansestadt Lübeck:
Freigestellte Helfer in den aufgestellten KatS-Einheiten HL
Sanitäts-/ Betreuungsdienst Verpflichtungsablauf Logistik Brandschutz
(Stand jeweils 31.12.) ASB, DRK, JUH, MHD Freiwillige Feuerwehren
2011 12 76
2012 12 64
2013 9 44
2014 5 32
2015 3 13
2016 0 0
Anmerkung:
* unter Berücksichtigung derzeit noch bestehender 6-jähriger Verpflichtungen im KatS
(Anträge auf Verkürzung der Verpflichtungszeit auf 4 Jahre wurden nicht gestellt)
Herr Radtke fügt hinzu, dass er derzeit überhaupt keine Probleme durch die Aussetzung der
Wehrpflicht für den Katastrophenschutz sehe.
Herr Hinrichs erklärt, er halte es für sinnvoll, wenn ein kurzer Bericht in die Bürgerschaft
eingebracht werde.
Herr Möller antwortet, dass auch noch das THW zu dieser Sache befragt werde.
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Herr Stier stellt den Antrag, der Bürgerschaft zu empfehlen, den Bürgermeister zu beauftra-
gen, einen Bericht erstellen zu lassen.
Der Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu .
TOP 7 – Anträge
Es liegt nichts vor.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
TOP 8 – Vorlagen
Es liegt nichts vor.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
TOP 10 – Neue Anfragen und Verschiedenes
TOP 10.1 – Feuerwehr
Herr Hoffmann (SPD) reicht folgende Anfrage schriftlich ein und verliest diese im Aus-
schuss:
Für eine leistungsfähige moderne Feuerwehr
Den Schutz und die Sicherheit der Bevölkerung durch eine leistungsfähige Feuerwehr si-
cherzustellen, gehört zu den Pflichtaufgaben einer jeden Gemeinde. Die Hansestadt Lübeck
hat zuletzt 2001 einen Brandschutzplan erstellt, der regelmäßig fortzuschreiben ist. In die-
sem „Feuerwehrbedarfsplan“ wird nicht nur die zur Erfüllung der Pflichtaufgaben erforderli-
che Größe der Feuerwehr im Hinblick auf ihren Personal- und Ausstattungsbedarf aufge-
führt, sondern auch Gesamtzahl und einzelne Standorte der Feuerwachen festgelegt. Der
Feuerwehrbedarfsplan bedarf der Zustimmung der Bürgerschaft.
Der Feuerwehrbedarfsplan in seinen Grundannahmen ist heute noch aktuell. In seiner Fort-
schreibung und als Folge daraus wurden mehrfach neue Personalstellen für die BF als auch
neue Geräte und Fahrzeuge sowie Neubauten für die FF bewilligt und durchgesetzt. Unter
anderem wurden Schritte zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben beschlossen.
Die Entwicklung der Überstunden wird mit großer Sorge gesehen. Der Zustand von weiter
steigenden Überstunden ist nicht hinnehmbar. Hier ist zeitnah eine Lösung zur Entlastung
der Kolleginnen und Kollegen bei der Berufsfeuerwehr zu finden
Wir sind an einer sachgerechten Beschlussfassung interessiert. Wichtig ist uns aber auch,
dass es durch weitere Prüfungen nicht zu großen Verzögerungen kommt.
Deshalb bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Warum haben die Überstunden in der Brandschutzabteilung, trotz Einsatz von zusätzli-
chen Rettungsassistenten, nicht abgenommen?
2. Wie ist die Altersstruktur/ jährliche Fluktuation im Einsatzdienst und bei den Nicht-und
nichtvolleinsatzdiensttauglichen Kollegen?
3. Wie hoch ist die Anzahl der Mitarbeiter, die länger als 3 Monate krank sind, gerechnet auf
die Funktionsstellen, seit 2006?
4. Wie viele Einsatzdienstkräfte (Brandschützer) arbeiten nur im Tagdienst? Weshalb werden
diese Brandschützer nicht im Schichtdienst eingesetzt?
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5. Wie viele Brandschützer sind vom Einsatzdienst abgezogen und arbeiten in den Werkstät-
ten, Desinfektion etc?
6. Wenn Frage 5 mit „Ja“ beantwortet werden kann: Wieso werden diese Brandschützer
nicht im Einsatzdienst eingesetzt?
7. Gibt es Funktionen beim Ausrücken der BF, die auch von nicht voll einsatzfähigen Kolle-
gen übernommen der besetzt werden können?
8. Inwieweit kann durch eine Schichteinteilung (z. B. je 8h) der Aufbau von Überstunden
vermieden werden oder jedenfalls gebremst werden?
9. Inwieweit würden Lebensarbeitszeitkonten die Lage entspannen, wenn einsatzuntaugliche
Kollegen so früher ausscheiden könnten?
10. Besteht Zustimmung bei den Mitarbeitern, die angefallenen Überstunden auszuzahlen
oder auf das Lebensarbeitszeitkonto zu geben?
11. Inwieweit besetzen Kollegen des gehobenen Dienstes Stellen der Brandschützer? Ist es
möglich, auch die Kollegen des gehobenen Dienstes für Brandschutzdienste einzuteilen?
12. Welche Reserven könnten durch eine interne Umstrukturierung der Abläufe realisiert
werden? Wäre hier eine externe Unterstützung sinnvoll?
Wir bitten, die Beantwortung der Fragen noch vor der Sommerpause 2011 vorzustellen, so
dass die se der Ausschuss sowie die Bürgerschaft frühzeitig beraten können. und die not-
wendigen Entscheidungen in die Beratungen zum Haushalt 2012 einfließen können, und
insbesondere eine Zunahme der überstunden bei der BF verhindert wird bzw. die angefalle-
nen überstunden kontinuierlich abgebaut werden können.
Ferner bitten wir um Beantwortung folgender Fragen und Darstellung ihrer Auswirkungen:
Welche Schutzziele und Ansätze bestimmen das Sicherheitsniveau für die Aufgaben der
Feuerwehr und sind diese für die Hansestadt Lübeck im ausgearbeiteten Feuerwehrbe-
darfsplan richtig und ausreichend berücksichtigt?
Was hat sich im Gefährdungspotenzial und in anderen Bemessungswerten seit dem vor
über 10 Jahren erstellten Gutachten bis heute in Lübeck verändert?
Welche Zielvorstellungen (Schutzziele, Eintreffzeiten von Feuerwehreinheiten, Errei-
chungsgrad, Personalbedarf, Standorte und Anzahl der Berufsfeuerwehrwachen/ FF-
Standorte) sind im Feuerwehrbedarfsplan über das Jahr 2011 hinaus definiert und wel-
che Auswirkungen haben diese Ziele?
Wie sind diese Zielvorstellungen mit denen der Berufsfeuerwehren in anderen deutschen
Städten im Rahmen eines interkommunalen Vergleichs zu bewerten?
Wo sind langfristig Optimierungspotentiale möglich
Wie ist die Feuerwehr Lübeck (BF) im Vergleich mit anderen Feuerwehren, auch außer-
halb Schleswig-Holsteins einzustufen (Benchmark )
Die Fragestellungen dienen dazu die Politik der Hansestadt in die Lage zu versetzen die
Leistungsfähigkeit der Berufsfeuerwehr langfristig zu sichern.
Herr Möller führt aus, dass er den Gremien mitgeteilt habe, dass die Feuerwehr unter-
besetzt sei und so die Vorgaben des Feuerwehrbedarfsplanes nicht erfüllen könne.
Dies sei definitiv nicht hinnehmbar. Aufgabe sei es nun, alle Möglichkeiten zur Verbes-
serung der Lage zu überprüfen. Man bemühe sich darum einen Weg zu finden, dass
zum einen keine neuen Überstunden aufgebaut würden, zum anderen, dass die ange-
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fallenen Überstunden abgebaut würden. Das Anliegen aller sei eine sichere Feuer-
wehr in Lübeck.
Herr Möller schlägt vor, kein gesondertes Antwortschreiben auf die eingereichten Fra-
gen zu erstellen, sondern diese mit in den Bericht einzubinden, welcher gerade erstellt
werde. In diesem Bericht werde alles aufgearbeitet, was noch angefordert worden sei.
Man werde diesen bis zur nächsten Sitzung am 06. Juni fertig bekommen.
Frau Schatz merkt an, dass sich der Bürgermeister aus der Verantwortung ziehe, in-
dem er das Problem an den Ausschuss abwälze.
Herr Hoffmann erklärt, dass viel schief gelaufen und einiges liegen geblieben sei, was
nun aufgearbeitet werde.
Frau Kehl wirft ein, dass Herr Möller nun das aufarbeiten müsse, was sein Vorgänger
Herr Geißler liegen gelassen habe.
Herr Hinrichs sagt, dass der Ausschuss das Problem regeln müsse, da er sonst unfä-
hig sei. Man warte jetzt den Bericht der Feuerwehr ab.
Herr Dedow fügt hinzu, dass in der letzten Sitzung protokolliert worden sei, dass die
Fraktionen zunächst weitere Absprachen treffen wollten und in der jetzigen Sitzung der
Antrag erneut gestellt werden solle.
Herr Stier fragt nach, ob es sinnvoll sei, einen Antrag zu stellen, bevor der Bericht der
Feuerwehr vorliege. Es sei besser, zu einem einstimmigen Ergebnis zu kommen. Er
werde den Antrag jedenfalls heute nicht stellen, im Juni werde der Bericht vorliegen.
Er betont, dass das Ziel allen klar sei, nun müsse man über den Weg diskutieren.
Herr Dedow bemängelt, dass die Fragen der SPD erst jetzt gestellt würden, obwohl
die Fraktionen zwei Monate Zeit gehabt hätten.
Herr Stier erklärt, dass Herr Bäth in einer der letzten Sitzungen gesagt habe, dass es
für die Einstellung zusätzlicher Anwärter gerade noch ausreiche, wenn die Entschei-
dung im Juni vorliege.
Herr Möller führt aus, dass es der Politik frei stehe, Prioritäten zu setzen. Seiner Mei-
nung nach sei die Feuerwehr ein sehr wichtiges Thema. Er und auch Herr Geißler hät-
ten den Ausschuss informiert, die Tatsachen seien klar gewesen, es seien aber unter-
schiedliche Schlussfolgerungen gezogen worden. Die Bearbeitung des Problems sei
bereits weit vorangeschritten und die Feuerwehr sei aufgefordert, mit allen Mitteln die
37 Funktionen im Löschzug sicherzustellen. Dies bedeute derzeit allerdings eine wei-
ter ansteigende Überstundenanzahl.
Herr Bäth fügt hinzu, dass die Feuerwehr ohnehin bestrebt sei, die Vorgaben zu erfül-
len, dadurch seien auch die vielen Überstunden angefallen. Man könne nicht 37 Funk-
tionen abdecken und gleichzeitig freie Tage gewähren.
Herr Klinkel sagt, man müsse sich auch Gedanken darüber machen, wie der Aus-
schuss in Zukunft Fehler vermeiden könne.
Frau Schatz fragt nach, warum die fünf benötigten Stellen nicht im Haushalt angemel-
det worden seien.
Herr Möller antwortet, dass ein anderer Fachbereich bei einem ähnlichen Vorgehen
bereits im Vorfeld abgeblockt worden sei. Man hätte dies im Senat nicht durchbekom-
men. Wegen der kurzen Zeit vor der Haushaltssitzung der Bürgerschaft hätte nur ein
Antrag aus der Politik helfen können.
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Herr Martens fragt, wie die bereits angefallenen Überstunden abgebaut werden könn-
ten.
Herr Bäth antwortet, dass auch dies im Bericht beantwortet werde.
Herr Möller fügt hinzu, dass die drei Möglichkeiten bereits vorgestellt worden seien.
Herr Bäth berichtet, dass man anstelle von ausgebildeten Feuerwehrmännern auch
Anwärter einstellen könne, diese würden dann erst 2014 Stellen benötigen. Die fünf
Stellen würden ja nur die Einhaltung der Vorgaben sicherstellen, nicht den Abbau der
bereits angefallenen Überstunden.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Herr Mauritz reicht folgende Anfrage schriftlich ein:
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
ich habe folgende Frage zum Thema verbotene Preis- und Quotenabsprache
im Bereich der Fahrzeuge der Feuerwehren.
Hat die Hansestadt Lübeck, seit 2001, von folgenden Firmen Fahrzeuge gekauft?
Firma Ziegler, Firma Schlingmann, Rosenbauer – Gruppe oder Leonding?
Wenn ja, besteht möglicherweise eine Rückforderung des überhöhten Preises?
Das Bundeskartellamt hat eine Strafe von 20,5 Mio. € verhängt. Kann die Stadt aus diesem
Bereich Geld bekommen?
Warum wurde im Ausschuss nicht berichtet?
Herr Möller erklärt, dass laut Mitteilung des Bundeskartellamtes Bußgelder aufgrund
von Kartellbildung gegen vier Hersteller von Feuerwehrfahrzeugen verhängt worden
seien. Diesen werde verbotene Preis- und Quotenabsprache in den Jahren 2001 bis
2009 vorgeworfen. Dabei seien unter Vermittlung durch eine Wirtschaftsprüfungsge-
sellschaft bei regelmäßigen Treffen in Zürich Aufträge regional oder über Hersteller-
Quoten zugeteilt worden. Die Geldbußen seien kein Schadensersatz und stünden den
geschädigten Kommunen nicht zur Verfügung.
Die Kommunalverbände würden seit Anfang März 2011 bei den angeschlossenen
Kommunen prüfen, welche Beschaffungen in diesem Zeitraum erfolgt seien bzw. ob
gegebenenfalls eine Betroffenheit bestehe. Weiter würden sie die Kommunen auffor-
dern, ihre gegebenenfalls vorliegenden Interessen nicht in Einzelverfahren, sondern
über die Kommunalverbände durchzusetzen. Eine genaue Ermittlung des Kartell-
Nachteils pro geliefertem Fahrzeug bzw. der Summe des Schadens pro Kommune sei
nicht möglich, da es keine Standard- Preise und eher selten Bestellungen gemäß
Fahrzeugnorm gebe. Deshalb solle der Schadensumfang über Gutachter ermittelt
werden. Von den Herstellern erwarte man Selbstreinigung und Schadensausgleich.
Nur wenige Kommunen seien durch ihre Vertragsgestaltung mit pauschalem Scha-
densersatz- Anspruch für den Fall einer Kartellbildung geschützt. Nach wie vor sei
nicht bekannt, ob die Feuerwehr Lübeck betroffen sei, da die Ermittlungsunterlagen
des Kartellamtes derzeit nur in gerichtlichen Verfahren offen gelegt würden. Die Feu-
erwehr habe die Frageböden der Verbände ausgefüllt abgeliefert.
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Auf die Frage, warum im Ausschuss nicht darüber berichtet worden sei, antwortet Herr
Möller, dass zielführende Informationen zum Vorgehen und zur Klärung möglicher Be-
troffenheit erst nach der Sitzung im März erfolgt seien und die April- Sitzung ausgefal-
len sei.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
TOP 10.2 – Anfrage SPD – Gefährdung durch Atomunfälle
Herr Hoffmann (SPD) reicht folgende Anfrage schriftlich ein und verliest diese im Aus-
schuss:
Gefährdung der Hansestadt Lübeck durch Atomunfälle
Das Atomkraftwerk Krümmel an der Elbe liegt rund 90 km von Lübeck entfernt.
Die unbeschreibliche Tragödie in Japan hat gezeigt, dass allen Beschwichtigungsversuchen
zum Trotz auch die Technologie in modernen Industrienationen, wie Japan, niemals sämtli-
che Umstände berücksichtigen können wird, die den kontrollierbaren Einsatz von Kern-
kraft/radioaktivem Material zur Gewinnung von Energie auch nur annähernd rechtfertigen.
Atomkraft und Atomkraftwerke sind niemals zu 100% sicher!
Auch der Versuch, durch die Überprüfung der Atomkraftwerke, die vor 1980 gebaut wurden,
das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu befriedigen, ändert nichts an dem Fakt, dass
Atomkraftwerke nicht sicher sind und sein können. Das AKW Krümmel ist 1983 in Betrieb
genommen worden und gehört damit nicht zu den Atomkraftwerken, die stillgelegt worden
sind. Vielmehr wurde es durch eine beispiellose Pannenserie „von selbst“ stillgelegt.
Es ist aber weiter damit zu rechnen, dass eine Wiederinbetriebnahme bei den politischen
Mehrheiten jederzeit möglich ist.
Vor diesem Hintergrund und dem der unbeschreiblichen Tragödie in Japan frage ich die
Verwaltung:
1. Welche Notfallplanungen bestehen für den Fall, dass es in dem am nächsten an Lübeck
gelegenen Atomkraftwerk Krümmel zu einem Zwischenfall kommt, der auch die Gefahr in
sich birgt, dass radioaktiv-verseuchte Luft/Partikel Lübeck erreichen könnte? Wie sehen die
Planungen für Lübeck konkret aus? Ist eine Darstellung dieser Notfallpläne möglich
2. Wie ist die Verwaltung der Hansestadt Lübeck in einem solchen Fall eingebunden in das
Notfallmanagement von Bund und Landesregierung?
3. Wie wird der Informationsfluss in einem solchen Fall gegenüber den verantwortlichen Stel-
len bei der Hansestadt Lübeck durch den Bund, das Land und die AKW-Betreiber sicherge-
stellt?
4. Wie oft und in welcher Form wird die Bewältigung solcher Schadensereignisse tatsächlich
geübt.
Herr Möller antwortet, dass die Landtagsfraktion der Grünen derzeit bei allen Feuer-
wehren des Landes eine Anfrage zu dem Thema gestellt habe. Dies werde einige Zeit
dauern, er schlage aber vor, auf diesen Bericht zu warten.
Herr Hoffmann fragt nach, wann ungefähr mit dem Bericht zu rechnen sei.
Herr Bäth antwortet, dass frühestens im Herbst damit zu rechnen sei.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
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TOP 10.3 – Katzen chippen
Herr Dr. Müller- Buder erklärt, dass es sich beim Chippen von Katzen um einen winzi-
gen Microchip handele, der mit einer Spritze unter die Haut des Tieres platziert werde.
Die Kosten lägen zwischen 30 und 50 €.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
TOP 10.4 – Neue Anfragen
[Kriminalstatistik 2010]
Herr Stier bittet darum, in der nächsten Sitzung des Polizeibeirates die Kriminalstatistik
2010 erläutert zu bekommen.
[Ausschreitungen auf Lübecker Fußballplätzen]
Herr Stier erzählt, dass in letzter Zeit verstärkt über Ausschreitungen auf Fußballplät-
zen (Falkenwiese usw.) berichtet worden sei und möchte wissen, bei wie vielen Spie-
len es Vorkommnisse unterhalb der Regionalligaklasse seit der Spielzeit 2009/2010
gegeben habe und welcher Art diese gewesen seien.
[Drogenabhängige Kronsforder Allee]
Herr Stier erklärt, dass sich Anwohner und Geschäftsleute in jüngster Zeit über das Verhal-
ten und die Anwesenheit augenscheinlich Drogenabhängiger in der
Kronsforder Allee beschweren würden und fragt nach, welche Erkenntnisse und Beobach-
tungen die Polizei bezüglich der "offenen Drogenszene" in Lübeck besitze?
II. Nichtöffentlicher Teil der Sitzung
Herr Stier stellt die Nichtöffentlichkeit um 19:54 Uhr her. Darüber gibt es eine geson-
derte Niederschrift.
III. Öffentlicher Teil der Sitzung
TOP 17 – Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil der Sitzung gefassten Be-
schlüsse
Herr Stier stellt die Öffentlichkeit um 19:57 Uhr wieder her und gibt bekannt, dass im
nichtöffentlichen Teil drei Beschlüsse gefasst worden seien.
Herr Stier schließt die Sitzung um 19:57 Uhr.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis .
Carsten Stier
Vorsitzender
Lisa Paetzold
Protokollführerin