Auszug - Importierte Niederschrift  

Ausschuss für Sicherheit und Ordnung und Polizeibeirat
TOP: Ö 1
Gremium: Ausschuss für Sicherheit und Ordnung und Polizeibeirat Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 01.11.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: Anlass: Sitzung
 
Beschluss


Fachbereich 3 – Umwelt, Sicherheit und Ordnung       Lübeck, 02.11.2010 

 

NIEDERSCHRIFT 

 

öffentlicher Teil 

 

über die Sitzung des Ausschusses für Sicherheit und Ordnung 

am Montag, 01.11.2010 um 16:00 Uhr 

 

Nr. 17 (Wahlperiode 2008/2013) 

Beginn der Sitzung:    16:03 Uhr

Ende der Sitzung:    19:51 Uhr

 

 

Tagungsort:     Verwaltungszentrum Mühlentor, Kronsforder Allee 2-6,  

Haus Trave, 7.OG, Großer Sitzungssaal, 23560 Lübeck 

Anwesende

Ausschussmitglieder:

        Herr Stier, FDP (Vorsitzender)

        Herr Hinrichs, CDU

        Herr Mauritz, CDU   

Frau Bockholdt, CDU

Frau Stockfisch, CDU

Herr Praefke, SPD

Herr Friedrichsen, SPD 

Herr Hoffmann, SPD

Herr Ollrogge, SPD

Herr Welsch, SPD

Herr Martens, Die Linke

Herr Dedow, BfL

Herr Klinkel, Bündnis 90/ Grüne

Frau Lenz, Bündnis 90/ Grüne 

Abwesende 

Ausschussmitglieder:  Frau Schneider, CDU 

        Herr Zahn, SPD 

Frau Siebdrat, SPD 

        Frau Lange, FDP

Bürgerschaftsmitglieder:  Frau Hilbrecht, Bündnis 90/ Grüne

 

Senator:       Herr Möller 

 

 

Vertreterinnen und

Vertreter der Bereiche:    Frau Neitzke      Fachbereichscontrolling 

  Herr Dr. Müller- Buder  Verbraucherschutz und Tierge-

sundheit 

   Herr Ohlow       Verkehrsangelegenheiten 

  Herr Bäth      Feuerwehr

    Herr Radtke     Stadtfeuerwehrverband

    Herr Muhs     Personalrat Feuerwehr

    Frau Wöhlk     Melde- und Gewerbeangelegenheiten

    Herr Wulff     Melde- und Gewerbeangelegenheiten

    Herr Klischat     Melde- und Gewerbeangelegenheiten 

    Herr Schäfer     Umweltschutz

    Herr Brast- Ulrich    Vorwerker Diakonie

    Frau Langewiesche   Firma URS

Seniorenbeirat:   Herr Dörnbrack 

Als Protokollführerin:   Frau Paetzold      Fachbereichsdienste FB 3 

     

Öffentlichkeit :     Mehrere Personen der Öffentlichkeit

 

 

 

Tagesordnung                     

I. Öffentlicher Teil der Sitzung    Beratungsergebnis 

  Kenntnis  Empfehlung  vertagt 

1.        Feststellung der Beschlussfähigkeit 

         

2.        Feststellung der Tagesordnung

         

3.        Feststellung der Niederschrift über die Sitzung des  

           Ausschusses vom 04.10.2010

                                                                                                       

4.        Mitteilungen 

4.1      Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden

            Es liegt nichts vor. 

4.2      Mitteilungen der Fachbereichsleitung

4.2.1   Großbrand Lübeck- Herrenwyk

4.2.2   Feuerlöschboot „Senator Emil Peters“

4.3      Beantwortung von Anfragen

4.3.1   Defibrillatoren

4.3.2   Servicezeiten Stadtverwaltung

4.3.3   Fit for fire

4.3.4   Projekt „Smiley“

4.3.5   Winterdienst

4.3.6   Sprengstoffgesetz

4.3.7   Fahrradsituation Lübeck

4.3.8   Datenhandel vom Einwohnermeldeamt

4.3.9   Glücksspielautomaten

4.3.10 Konzept Großveranstaltungen

4.3.11 Parkbänke mit Nummerierungen

4.3.12 Winterhotline & Hilfenetzwerk

5.        Aktuelles aus der Bürgerschaft

           Es liegt nichts vor.

         

6.        Überweisungen aus der Bürgerschaft 

6.1      Resolution Verkaufsverbot von alkoholischen Getränken (bereits be- 

           handelt in der Sitzung vom 04.10.2010 unter TOP 6.2) 

6.2      Parkraumbewirtschaftung Travemünder Allee (bereits behandelt in der 

 

 

           Sitzung vom 04.10.2010 unter TOP 6.3)

6.3      Einbahnstraßen- Sonderrechte aufheben

6.4      Fahrverbote durchsetzen und Verstöße verstärkt ahnden 

6.5      Hundesteuersatzung

7.        Anträge 

           Es liegt nichts vor.

         

8.        Vorlagen

8.1      Öffentlich- rechtliche Vereinbarung mit dem Kreis Stormarn zur  

           Notfallrettung und zum Krankentransport + Rettungsdienstsatzung 

8.2  Zustimmung zur Wahl/ Wiederwahl von Ortswehrführern und stellv.  

           Ortswehrführern der Freiwilligen Feuerwehren in der HL 

                                                                                                    

9.        Berichte

           Es liegt nichts vor.

         

10.      Neue Anfragen und Verschiedenes

II. Nichtöffentlicher Teil der Sitzung

 

  

11.      Feststellung der Niederschrift (Nichtöffentlicher Teil) über die  

           Sitzung des Ausschusses vom 04.10.2010

 

 

 

12.      Mitteilungen  

           Es liegt nichts vor.

13.      Beantwortung von Anfragen

           Es liegt nichts vor.

14.      Anträge  

            Es liegt nichts vor. 

15.      Vorlagen

            Es liegt nichts vor. 

16.      Neue Anfragen und Verschiedenes

            Es liegt nichts vor. 

III. Öffentlicher Teil der Sitzung

 

  

17.      Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil der Sitzung gefassten 

           Beschlüsse 

I. Öffentlicher Teil der Sitzung 

 

Herr Stier begrüßt die anwesenden Ausschussmitglieder und die eingeladenen Gäste. 

TOP 1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit 

Herr Stier stellt die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest. 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis .  

TOP 2 – Feststellung der Tagesordnung 

Herr Stier schlägt folgende Änderung der Tagesordnung vor: 

Ergänzung um TOP 4.3.11 „Parkbänke mit Nummerierungen“  

Herr Stier lässt über die geänderte Tagesordnung abstimmen. 

 

 

Der Ausschuss beschließt die geänderte Tagesordnung einstimmig.  

TOP 3 – Feststellung der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für 

Sicherheit und Ordnung vom 04.10.2010 

 

 

Der Ausschuss stellt die Niederschrift einstimmig fest. 

 

 

TOP 4 – Mitteilungen 

TOP 4.1 – Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden 

Es liegt nichts vor. 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis .

 

 

 

TOP 4.2 – Mitteilungen der Fachbereichsleitung 

Herr  Möller  informiert  darüber,  dass  der  Filmkurs  der  Kunstschule  einen  Film  zum  Thema 

Graffiti  „Ist  das  Kunst  oder  kann  das  weg?“  vorstellen  werde.  Die  Termine  seien  am 

10.11.2010 um 18.00 Uhr im KoKi und am 12.11.2010 um 20.00 Uhr in der Galerie Defacto 

Art, Balauerfohr 31-33. 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis .  

TOP 4.2.1 – Großbrand Lübeck- Herrenwyk 

Herr Möller weist darauf hin, dass in der letzten Ausschusssitzung bereits mündlich über die 

Luft- und Wasserproben berichtet worden sei. Heute sei Herr Schäfers vom Umweltschutz 

anwesend, um dem Ausschuss ergänzend über die Bodenwerte zu berichten. 

Herr Schäfers erklärt, er habe zwei Mitarbeiter der Firma URS mitgebracht, da diese die Bo-

denwertmessung im Auftrag der Verwaltung durchgeführt hätten. Er führt aus, dass durch die 

durch  den  Brand  entstandene  Rauchwolke  und  dem  Regen  an  diesem  Tag  nicht  auszu-

schließen sei, dass im umliegenden Boden Giftstoffe vorhanden seien. 

Frau Langewische informiert darüber, dass die Gegend in drei Untersuchungsbereiche mit 

verschiedenen Abständen zum Schrottplatz unterteilt worden sei. Es seien gemäß Bundes-

bodenschutzverordnung  sowohl  Oberbodenmischproben  als  auch  Aufwuchsproben  ent-

nommen worden. Somit habe man den Boden auf Schwermetalle, polyzyklische aromatische 

Kohlenwasserstoffe,  polychlorierte  Biphenyle  und  Dioxine/  Furane  überprüfen  können  und 

die  Pflanzen  ebenfalls  auf  Schwermetalle  und  außerdem  auf  Benzol,  Toluol,  Ethylbenzole 

und  Xylole.  Die  Untersuchungen  hätten  ergeben,  dass  sich  im  Oberboden  leicht  erhöhte 

Schwermetallgehalte und geringe Gehalte der anderen Substanzen befänden, allerdings sei 

dies auch schon bei den letzten Proben im Jahr 1994 der Fall gewesen, es habe also keine 

Veränderungen gegeben. Bei den Aufwuchsproben seien erhöhte Blei- und teilweise erhöhte 

Kupfergehalte festgestellt worden. Somit sei bei den Oberbodenproben keine Überschreitung 

der  Prüf-  oder  Maßnahmewerte  nach  Bundesbodenschutzverordnung  vorhanden,  bei  den 

Aufwuchsproben sei trotz der erhöhten Blei- und Kupferwerte keine Gefährdung von Mensch 

oder Tier gegeben, da die Pflanzen nicht als Lebensmittel oder Futtermittel genutzt würden. 

Herr Möller schlägt vor, die präsentierten Werte in das Protokoll aufzunehmen und das The-

ma bei eventuell auftretenden Fragen wieder auf die Tagesordnung zu setzen. 

Herr Stier bedankt sich bei den Mitarbeitern der Firma URS und Herrn Schäfers für ihr Er-

scheinen. 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis .  

TOP 4.2.2 – Feuerlöschboot „Senator Emil Peters“ 

Herr Möller erklärt, er habe in der Ausschusssitzung am 07.09.2009 um einen Bericht der 

Feuerwehr über das Feuerlöschboot gebeten, dieser sei aber in Vergessenheit geraten und 

solle nun nachgeholt werden. Auch durch den Brand der Ostseefähre „Lisco Gloria“ sei das 

Löschboot wieder ins Gespräch gekommen. Die Lübecker Nachrichten hätten ebenfalls ei-

nen Bericht darüber veröffentlicht. 

Herr  Bäth  berichtet,  dass  das  Löschboot  der  Feuerwehr  Lübeck  „Senator  Emil  Peters“  im 

Jahre 1973 in den Dienst gestellt worden sei. Das Boot erreiche durch seinen Standort in 

Schlutup  sowohl  die  Travemünder  Häfen,  als  auch  die  Häfen  im  Lübecker  Stadtgebiet  in 

vertretbarer  Zeit.  Das  Boot  werde  jährlich  untersucht  und  gegebenenfalls  Bauteile  ausge-

tauscht,  die  Hülle  des  Schiffes  befinde  sich  laut  Werft  in  einem  hervorragenden  Zustand. 

Nicht unbeträchtlich sei der jährliche finanzielle Aufwand zum Erhalt des Schiffes mit durch-

schnittlich 70.000 Euro. Der Ausfall einer der beiden Antriebsmaschinen würde weitaus hö-

here Reparaturkosten bedeuten, Anzeichen gebe es dafür allerdings derzeit nicht. Hinsicht-

 

 

 

lich der Manövrierfähigkeit und der einsatztaktischen Möglichkeiten entspreche das Lösch-

boot jedoch nicht mehr dem Stand der Technik. Das Boot verfüge über kein Bugstrahlruder 

und keine Wasserwerfer, die eine Brandbekämpfung an Deckladungen oder in den Aufbau-

ten moderner Ro- Ro- Fähren gewährleisten würden. Gemäß Aussage des Bereiches Recht 

müsse die Feuerwehr auch künftig in der Lage sein, in geeigneter Weise auf wasserseitige 

Gefahren zu reagieren. Ein Lösungsansatz könne zum einen ein Neubau mit Kosten in Höhe 

von circa 3 Mio. Euro, zum anderen die gemeinsame Nutzung von geeigneten Wasserfahr-

zeugen  mit  anderen  Aufgabenträgern  sein.  Hierzu  seien  in  naher  Zukunft  Gespräche  mit 

möglichen Partnern geplant. 

Herr Möller fügt hinzu, dass es Gespräche in der Verwaltung geben werde und die Feuer-

wehr der Politik nach Abschluss der Gespräche einen Vorschlag für das weitere Vorgehen 

unterbreiten werde.

Herr Stier fragt nach, ob man nicht über eine Kooperation mit dem THW oder der Wasser-

schutzpolizei nachdenken könne.

Herr Bäth antwortet, dass man für die Schiffsbrandbekämpfung im Hafen gut gerüstet sei, 

auf dem offenen Wasser allerdings nicht. Auch der Bund lehne eine finanzielle Unterstützung 

ab.

Herr Martens möchte wissen, wie oft das Feuerlöschboot zum Einsatz komme. 

Herr Bäth erklärt, dass es zwei bis drei Mal jährlich genutzt werde, meist für Ölschadenbe-

kämpfung oder Wasserversorgung.

Frau Lenz fragt nach, ob die Aufrüstung nicht Sache der Reedereien sei. 

Herr Bäth antwortet, dass nach Auskunft des Bereiches Recht, die Hansestadt Lübeck nicht 

verpflichtet sei, ein Löschboot zu führen, wohl aber zur Brandbekämpfung von der Wasser-

seite aus. Die baulichen Gegebenheiten des Travemünder Hafens seien für eine Brandbe-

kämpfung  ungünstig,  wenn  ein  Schiff  dort  in  Brand  geriete, könne  es  passieren,  dass  der 

gesamte Hafen für die Zeit der Brandbekämpfung unpassierbar sei. 

Herr Hinrichs führt aus, dass die Hansestadt Lübeck definitiv keine 3 Mio. Euro für den Neu-

bau eines Bootes habe, man müsse auch überlegen, ob die 70.000 Euro reduziert werden 

könnten. Er frage sich, ob man das Boot tatsächlich jedes Jahr überprüfen lassen müsse. Er 

halte ein neues Schiff für überflüssig.

Frau Stockfisch möchte wissen, ob es die Möglichkeit gibt, ein neues Boot mit anderen Städ-

ten zusammen zu kaufen.

Herr Bäth erklärt, dass die beiden dichtesten Städte, Kiel und Rostock, bereits gut ausgerüs-

tete Löschboote hätten.

Frau Stockfisch fragt weiter, ob diese dann nicht bei Einsätzen her kommen könnten. 

Herr Bäth antwortet, dass diese bereits kämen, es aber eine Zeit dauere, bis diese hier an-

kämen.

Herr Ollrogge fasst zusammen, dass das Schiff vom Zustand her in Ordnung sei, die Technik 

aber veraltet sei und fragt nach, ob dies nicht ausreichen würde. 

Herr Bäth bestätigt, dass der derzeitige Stand akzeptabel sei, Frage sei aber, was passiere, 

wenn das Boot kaputt gehen würde. Man müsse überlegen, ob dann ein neues angeschafft 

werde oder es keines mehr geben solle. Er wolle vermeiden, dass der Feuerwehr dann vor-

geworfen werde, sie hätten nicht rechtzeitig informiert.

 

 

 

Herr  Möller  sagt,  dass  das  Thema  nicht  aus  den  Augen  verloren  werden  solle,  es  müsse 

zunächst  der  Bedarf  definiert  und  Varianten  dargestellt  werden.  Es  würde  sich  bei  einem 

Neubau um eine Investition handeln, deren Kosten sich auf mehrere Jahre verteilen würden. 

Das Boot sei schließlich auch schon 37 Jahre alt.

Frau Hilbrecht möchte wissen, wie der Hafenbetreiber zu der Sache stehe. 

Herr Bäth antwortet, dass dieser das Boot sehr schätze, sich aber nicht an den Kosten betei-

ligen wolle.

 

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis .  

TOP 4.3 – Beantwortung von Anfragen 

TOP 4.3.1 – Defibrillatoren 

Herr Möller berichtet, dass das Thema „Defibrillatoren“ auch im Senat angesprochen 

worden sei und bittet Herrn Bäth, zu berichten.

Herr Bäth erzählt, dass es für die automatisierten externen Defibrillatoren derzeit keine 

Meldepflicht gebe. Es gebe ein Kataster, wo die Standorte der Defibrillatoren freiwillig 

gemeldet werden könnten, man wisse allerdings nicht, ob dieses Kataster vollständig 

sei. Einer Umfrage zufolge würden sich folgende Standorte ergeben: 1x im Haerder-

Center, 1x in der Sparkasse Breite Straße 18-28, 2x im Flughafen Lübeck. Die Uniklinik 

rufe derzeit eine Initiative ins Leben, um mehr Defibrillatoren anschaffen zu können.  

Herr Stier schlägt vor, abzuwarten, was die Bürgerschaft beschließe. 

 

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis .  

TOP 4.3.2 – Servicezeiten Stadtverwaltung 

Frau Wöhlk berichtet, dass aufgrund der Dienstanweisung zur Durchführung von be-

darfsorientierten Servicezeiten und der damit verbundenen flexiblen Arbeitszeiten fol-

gende Servicezeiten gelten: 

     

Montag und Dienstag  8.00 – 14.00 Uhr 

    Mittwoch      Geschlossen

    Donnerstag      8.00 – 18.00 Uhr

    Freitag      8.00 – 12.00 Uhr

In zwei Fällen gebe es Abweichungen:

     

Stadtteilbüro Travemünde:

 

    Dienstag      8.00 – 14.00 Uhr

    Freitag      8.00 – 12.00 Uhr

    Abteilung Gewerbeangelegenheiten

 

    Montag und Dienstag  8.00 – 13.00 Uhr

    Mittwoch      Geschlossen

    Donnerstag      8.00 – 13.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr 

    Freitag      8.00 – 12.00 Uhr

Herr Mauritz merkt an, dass diese Information zunächst ausreichend sei, die CDU dar-

über allerdings intern diskutieren werde.

 

 

 

Herr Möller erklärt, dass demnächst auch die Auswertung der Umfrage in den Stadt-

teilbüros vorliegen werde. 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis .  

TOP 4.3.3 – Fit for fire 

Herr Möller berichtet, die Feuerwehr habe bei den entsprechenden städtischen Berei-

chen  eine  kostenlose  bzw.  ermäßigte  Nutzung  der  Sporthallen  und  Schwimmhallen 

prüfen lassen. Sowohl der Bereich Schule und Sport als auch die Lübecker Schwimm-

bäder würden keine Möglichkeit der Kostenermäßigung sehen. Der Bereich Schule und 

Sport sei an den geltenden Sportstättentarif der Hansestadt Lübeck gebunden. Bisher 

nutze nur eine Freiwillige Feuerwehr eine städtische Sporthalle, für die im Halbjahr 84 

Euro zu zahlen sei. Die Lübecker Schwimmbäder würden auf ihre Haushaltslage ver-

weisen, böten aber eine Abwicklung der Eintrittsentgelte monatlich „auf Rechnung“ an. 

Es  gebe  die  Möglichkeit,  die  Mittel  in  der  Haushaltsplanung  von  11.800  Euro  auf 

12.800 Euro anzuheben.

Herr Mauritz merkt an, dass es schwierig sei, gute Hallenzeiten zu bekommen. 

Herr Welsch  schlägt  vor,  dass  Herr  Möller  der  Feuerwehr  einen  Vorschlag  vorlegen 

solle, wie am besten mit dem Thema umgegangen werden solle. 

Frau  Lenz fragt  nach,  ob  das  Schwimmbad  der  Kaserne  Hubertus,  welche  der  Bun-

despolizei gehöre, genutzt werde.

Herr Stier bejaht dies.

Herr Möller wirft ein, dass die Verwaltung bei der Haushaltsaufstellung 2011 zunächst 

an die Pflichtaufgaben denken müsse, eine zusätzliche Haushaltsbelastung durch frei-

willige Aufgaben sei derzeit schwierig. 

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis .  

TOP 4.3.4 – Projekt „Smiley“ 

 

Herr Dr. Müller- Buder erklärt, dass das Projekt in der vergangenen Zeit weiter vorbe-

reitet worden und alle Lübecker Betriebe bereits erfasst worden seien, man dürfe aber 

laut  Verbraucherschutzgesetz  nur  eine  Positivliste  erstellen.  Es  habe  außerdem  Ge-

spräche mit der DeHoGa gegeben, diese zeichneten eine ablehnende Haltung ab. Ei-

nige Bundesländer hätten ebenfalls an einem solchen Projekt gearbeitet. Daher werde 

die Bundesverbraucherministerin ein bundesweites Projekt erstellen.  

Herr Hoffmann fragt nach, was die Hansestadt Lübeck machen könne, falls es keine 

einheitliche Regelung geben sollte.

Herr Dr. Müller- Buder antwortet, dass der Bürgerschaftsauftrag weiterhin bestehe und 

derzeit ruhe. Dieser könne dann wieder aufgenommen werden und das Projekt könne 

in Form einer Positivliste eingeführt werden.

Herr Welsch stimmt zu, dass die Hansestadt Lübeck das Thema weiter behandeln sol-

le, wenn der Bund negativ entscheide.

 

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis .

 

 

 

TOP 4.3.5 – Winterdienst 

Herr Möller informiert den Ausschuss darüber, dass in den letzen Wochen Flyer zum 

Thema Winterdienst in Lübeck an die Haushalte verteilt worden seien. Außerdem solle 

es einen Bericht über die Entwicklung des Winterdienstes in den letzten Jahren geben. 

Es seien mehr Fahrer für die Räumfahrzeuge ausgebildet worden, dieses Jahr stünden 

der Stadt etwa 300 Fachkräfte und zehn große Räumgeräte zur Verfügung. Die Rad-

wege sollten besser gestreut und geräumt werden und es sei ein größerer Salzvorrat 

vorhanden. Insgesamt seien die Einsätze optimiert worden. Die Entsorgungsbetriebe 

könnten aus Kapazitätsgründen keine Winterdiensthotline einrichten, allerdings könne 

die  normale  Servicenummer  der  EBL  dafür  genutzt  werden.  Besondere  Einsätze  in 

Notfällen seien möglich. Die Stadt werde auch in diesem Jahr wieder Container und 

Streugut zur Verfügung stellen. 

Herr Hoffmann fragt nach, ob man mit Seniorenbeirat und anderen Einrichtungen Hil-

fen organisieren könne, denn es seien ja nicht nur Einkäufe, die erledigt werden müss-

ten, sondern beispielsweise auch die Besorgung von Medikamenten.  

Herr Dörnbrack antwortet, dass sich der Seniorenbeirat bisher mit diesem Thema noch 

nicht beschäftigt habe.

Herr Möller schlägt vor, dass der Seniorenbeirat das Gespräch mit den EBL suchen 

solle.

Herr  Ollrogge  berichtet,  dass  nach  seiner  Kenntnis  viele  Firmen  keine  Winterdienst- 

Aufträge mehr annähmen, da sie überlastet seien.

Herr Stier schlägt vor, den Abschlussbericht abzuwarten. 

Herr Ollrogge möchte weiter wissen, warum die Stadt Streusalz nutzen dürfe, die Bür-

ger aber nicht.

Herr  Möller  antwortet,  dass  man  die  Gesamtbelastung  nicht  unnötig  erhöhen  solle. 

Räumen und Streuen sei gesetzliche Pflicht, wie diese umgesetzt werde, sei Aufgabe 

des  Bürgers.  Er  werde  im  Fachbereich  5  anfragen,  wie  die  Straßen-  und  Wegeräu-

mung an öffentlichen Gebäuden erfolgen solle.

Herr Praefke merkt an, dass man frühzeitiges Räumen unterstützen müsse und fragt, 

wie viele Fachkräfte im Jahr zuvor eingesetzt worden seien. 

Herr Möller antwortet, dass es in diesem Jahr nur eine geringe Steigerung im Vergleich 

zum  letzten  Jahr  gebe,  man  aber  durch  die  erhöhte  Anzahl  an  Personen,  die  die 

Räumfahrzeuge bedienen könnten, einen Vorteil habe. 

 

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis .  

TOP 4.3.6 – Sprengstoffgesetz 

Frau Wöhlk erklärt, dass die 1. Sprengstoffverordnung anzuwenden sei. Nach § 23 Abs. 1 

sei das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Kran-

kenhäusern,  Kinder-  und  Altersheimen  sowie  Reet-  und  Fachwerkhäusern  verboten.  Das 

Verbot  in  der  Nähe  von  Reet-  und  Fachwerkhäusern  sei erst mit  einer Gesetzesänderung 

vom  17.07.2009  zusätzlich  aufgenommen  worden.  Allerdings  enthalte  der  Paragraph  den 

unbestimmten Rechtsbegriff „unmittelbare Nähe“. Das niedersächsische Ministerium für So-

ziales, Frauen, Familie und Gesundheit habe sich am 21.12.2009 zur Thematik „unmittelbare 

Nähe in Verbindung mit Reetdach- und Fachwerkhäusern“ wie folgt geäußert: „Da das Ver-

bot auf den Erfordernissen des vorbeugenden Brandschutzes beruht, ist nach unserer Auf-

 

 

 

fassung die „unmittelbare Nähe“ zur hinreichenden Abwehr von Brandgefahren in Bezug zu 

setzen. Daraus ergibt sich, dass „unmittelbare Nähe“ abhängig ist vom verwendeten Feuer-

werkskörper. Bei handgeworfenen (nicht durch Eigenantrieb vorwärtsbewegten) pyrotechni-

schen  Gegenständen  kann  davon  ausgegangen  werden,  dass  ein  Schutzabstand  ausrei-

chend ist, der gerade außerhalb der Wurfweite liegt, in der Regel also nicht viel mehr als ca. 

25-30 Meter. Bei sog. Hochfeuerwerk mit eigenem Vortrieb ist von höheren Reichweiten und 

daher Brandgefährdungen auszugehen. Bei der Auslegung des Begriffs „unmittelbare Nähe“ 

bzw. des notwendigen Schutzabstandes für Hochfeuerwerk (Raketen) sind die Hinweise der 

Sprengstoffverwaltungsvorschriften zu beachten. Diese fordern in der Anlage 10 (Muster für 

Anzeige  für  das  Abbrennen  von  gewerblichem  Feuerwerk)  unter  Nr.  4  Angaben  über  „be-

sonders brandempfindliche Gebäude und Anlage im Umkreis von 200 m“. Vor diesem Hin-

tergrund ist es aus unserer Sicht gerechtfertigt, auch bei nichtgewerblichem Feuerwerk bei 

Anwendung  von  hochsteigenden  Feuerwerksraketen  einen  Abstand  von  200  m  als  Regel-

mindestabstand zu Grunde zu legen.“

Die Handhabung der Vorschriften sei bundesweit unterschiedlich. 

Herr  Möller  fügt  hinzu,  dass  Feuerwerke  die  Lübecker  Stadtteile  unterschiedlich  be-

lastete, dies sei vom Abstand und der Lärmbelästigung abhängig. Auch die Feuerwehr 

habe sich zu dem Thema geäußert. Brandempfindliche Gebäude oder Anlagen im en-

geren Sinne seien der Feuerwehr nur als eingehauste Lager bekannt, beispielsweise 

Recyclinghäuser oder Holzlager. Dort seien der Feuerwehr keine Gefahren aufgrund 

pyrotechnischer  Gegenstände  bekannt.  Andere  brandempfindliche  Anlagen  seien 

durch  Abbrennverbot  gemäß  Sprengstoffgesetz  erfasst.  Sofern  die  Verbote  gemäß 

Sprengstoffgesetz  eingehalten  würden,  sehe  die  Feuerwehr  keinen  weiteren  Hand-

lungsbedarf, für andere Bereiche ein Abbrandverbot festzulegen. 

Herr Klischat sagt, dass er es für schwer umsetzbar halte, die Einhaltung des Gesetzes 

zu überwachen.

Herr Stier fragt nach, ob es eine Pressemitteilung zu dem Thema geben werde. 

Herr Möller bejaht dies.

Herr Mauritz fragt nach, ob es eine Einschränkung gebe, wie oft im Jahr Feuerwerke in 

der Hansestadt Lübeck stattfinden dürften.

Herr Möller antwortet, dass es keine Einschränkungen gebe, man diskutiere in der AG 

Großveranstaltungen aber über eine Belastungsregelung in bestimmten Stadtteilen. 

Herr Mauritz sagt, er halte es für sinnvoll, auch kleinere Veranstaltungen mit einzube-

ziehen, zum Beispiel die vielen Hochzeiten in Travemünde. 

Herr Stier fügt hinzu, dass man prüfen müsse, wie dies praktisch umsetzbar sei. 

Herr Martens wirft ein, dass man auch den Verkauf von Knallkörpern in der Innenstadt 

verbieten müsste, wenn dort schon keine Pyrotechnik abgefeuert werden dürfe. 

Frau Hilbrecht möchte wissen, ob in dem § 23 Abs. 1 der 1. Sprengstoffverordnung mit 

dem Begriff „Kirchen“ auch andere Gotteshäuser, wie Synagogen gemeint seien. 

Herr  Möller  antwortet,  dass  diese  ja  ebenfalls  zu  Veranstaltungsräumen  zählen  wür-

den.

 

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis .

 

 

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TOP 4.3.7 – Fahrradsituation Lübeck 

Herr Stier erklärt, dass das Thema in der nächsten Sitzung des Ausschusses mit Poli-

zeibeirat behandelt werden solle. Er halte das Thema allerdings eher für den Runden 

Tisch Radverkehr geeignet.

 

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis .  

TOP 4.3.8 – Datenhandel vom Einwohnermeldeamt 

Frau  Wöhlk  verweist  auf  einen  Bericht  des  Bereiches  Logistik,  Statistik  und  Wahlen  vom 

18.03.2009  zum  Thema  „Datenschutz  in  der  Hansestadt  Lübeck“. In  diesem  heiße  es:  „In 

Zusammenhang mit dem aktuellen Datenskandal wurde in den Medien berichtet, dass Ver-

waltungen  mit  Melderegisterauszügen  Geld  verdienen  würden.  Im  allgemeinen  Wirbel  um 

den Datenschutz wurde suggeriert, Kommunen und Gemeinden betrieben somit Datenhan-

del. Die Schlussfolgerung, dass Datenhändler ihre Datensätze über solche legale Abfragen 

bei Meldeämtern erhalten, ist jedoch absolut falsch. Denn Kommunen dürfen keine Meldeda-

ten  „verkaufen“,  sondern  sind  in  den  im  Meldegesetz  aufgeführten  Fällen  gegen  Gebühr 

auskunftspflichtig. Dritten darf die Behörde aber nur Auskunft über Vor- und Familiennamen, 

Doktorgrad und Anschriften einzelner bestimmter Einwohner übermitteln (einfache Meldere-

gisterauskunft). Dies gilt auch, wenn jemand Auskunft über Daten einer Vielzahl namentlich 

bezeichneter  Einwohner  begehrt.  Eine  Möglichkeit,  derartige  Auskunftsersuchen  abzuleh-

nen, sieht das Gesetz nicht vor. Für Datenhändler wären solche Auskünfte im Übrigen nahe-

zu wertlos – sie lassen sich in jedem Telefonbuch – kostenlos – finden. Melderegisteraus-

künfte können nach dem Gesetz auch automatisiert über das Internet erfolgen. Ein automati-

sierter Abruf über das Internet ist allerdings nicht zulässig, wenn der Betroffene dem wider-

sprochen hat.“ 

Der  Bereich  Melde-  und  Gewerbeangelegenheiten  erteile  Melderegisterauskünfte  auf  der 

Grundlage des Meldegesetzes für das Land Schleswig- Holstein und erhebe dafür eine Ge-

bühr nach dem Allgemeinen Gebührentarif der Landesverordnung über Verwaltungsgebüh-

ren. Nach § 27 Abs. 1 LMG dürfe die Meldebehörde Personen, die nicht Betroffene sind, und 

anderen als den in § 24 Abs. 1 LMG bezeichneten Stellen (Behörden oder sonstige öffentli-

che Stellen) nur Auskunft über 1. Vor- und Familiennamen, 2. Doktorgrad und 3. Anschriften 

einzelner Personen übermitteln, wenn diese auf Grund der Angaben der anfragenden Per-

sonen oder Stellen, insbesondere auf Grund des Vor- und Familiennamens sowie des Ge-

burtsdatums oder einer früheren Anschrift, eindeutig identifiziert worden seien (einfache Mel-

deregisterauskunft). Dies gelte auch, wenn jemand Auskunft über Daten einer Vielzahl na-

mentlich bezeichneter Personen begehre. 

Die einfache Melderegisterauskunft dürfe also nur dann erteilt werden, wenn die Identifizie-

rung der Betroffenen eindeutig sei. In Zweifelsfällen verlange man ergänzende Angaben zur 

Identifizierung oder die Auskunft werde versagt. Für die Bearbeitung einer einfachen Melde-

registerauskunft erhebe die Meldebehörde seit dem 01.01.2010 eine Verwaltungsgebühr von 

7,50 Euro. Im Auftrag der Meldebehörden des Landes Schleswig-Holstein betreibe die Firma 

Dataport einen Spiegeldatenbestand. Die Gebühreneinnahmen für Auskünfte aus dem Mel-

deregister lägen im Jahr 2010 bisher bei 121.963 Euro.  

Im Jahre 2008 habe das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein den Meldebehör-

den mitgeteilt, dass in der Internetpräsentation der Firma Euro- Pro GmbH offen damit ge-

worben werde, dass die bei Meldebehörden erhobenen Adressdaten in der Regel nicht nur 

an die jeweiligen Auftraggeber weitergeleitet, sondern zusätzlich für eigene gewerbsmäßige 

Zwecke in einer eigenen Adressdatenbank dauerhaft gespeichert würden.  

Aufgrund datenschutzrechtlicher Erwägungen habe das Innenministerium erhebliche Beden-

ken, dass die Euro- Pro GmbH weiterhin Melderegisterauskünfte von hiesigen Meldebehör-

den erhalten könne. Der dargestellte Sachverhalt und die Rechtslage sprachen nach Auffas-

sung des Innenministeriums gegen die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft, so-

lange bei der Euro- Pro GmbH eine eigene Datenbank vorgehalten werde, aus der eigen-

 

 

11  

 

ständig Adressdaten zum Abruf angeboten würden. Das Innenministerium empfahl, entspre-

chende  Anträge  der  Euro-  Pro  GmbH  auf  die  Erteilung  einer  einfachen  Melderegisteraus-

kunft abschlägig zu bescheiden. Das Innenministerium habe bekannt gegeben, dass es sei-

ne  datenschutzrechtlichen  Bedenken  erst  dann  zurück  stelle,  wenn  eine  schriftliche  Erklä-

rung der Euro- Pro GmbH vorliege, dass zukünftig keine Speicherung der Daten von Melde-

behörden aus Schleswig-Holstein mehr erfolgt. 

Außerdem dürfe die Euro- Pro GmbH die von Meldebehörden aus Schleswig-Holstein über-

mittelten  Daten  nur  noch  an  den  anfragenden  Auftraggeber  weitergeben  und  es  habe  ein 

Hinweis in der Internetpräsentation zu erfolgen, dass Einwohnermeldedaten schleswig- hol-

steinischer Meldebehörden nicht in der internen Datenbank gespeichert würden. Die Firma 

Euro- Pro GmbH habe die vom Innenministerium geforderte schriftliche Erklärung abgege-

ben.  Auf  der  Basis  dieser  Übereinkunft  bestünden  nunmehr  keine  datenschutzrechtlichen 

Bedenken  mehr,  der  Euro-  Pro  GmbH  wieder  einfache  Melderegisterauskünfte  zu  erteilen 

und das Online-Verfahren der Spiegeldatenbank frei zuschalten. 

Die  Firma  Euro-  Pro sei  bis  Juni  2008  sogenannter Großanfrager gewesen, danach seien 

Anfragen ausgeblieben. Abschließend sei  zu sagen, dass die in Lübeck kein Datenhandel 

betrieben werde. 

Herr Martens fragt nach, was die Firma Euro- Pro mit den Daten mache. 

Frau Wöhlk antwortet, dass sie darüber keine Auskunft geben könne, da die Melderegister- 

Auskünfte nicht zweckgebunden seien.

Herr Hoffmann fragt nach, ab wann man von Handel spreche. Er fragt, ob dies schon der Fall 

sei, wenn ein Bürger oder eine Firma eine Auskunft erhalte und dafür Gebühren zahle. 

Frau  Wöhlk  verneint  dies.  Im  übrigen  würden  Großanfrager  nicht  nach  einer  bestimmten 

Person fragen, sondern nach einem Kreis an unbekannten Personen, die beispielsweise alle 

in einer Region wohnen.

Frau Lenz möchte wissen, ob solche Großanfragen registriert würden. Sie halte eine schrift-

liche Erklärung für nicht ausreichend.

Herr Möller fügt hinzu, dass die Auskunft laut Landesmeldegesetz als Weisungsaufgabe der 

Fachaufsicht des Landes unterliege. Die Fachaufsichtsbehörde halte das angewandte Ver-

fahren für rechtlich in Ordnung.

Herr Stier erklärt, dass sich die Anfrage von Herrn Hoffmann nur auf Lübeck bezogen habe. 

Dies sei von Frau Wöhlk beantwortet worden, seit Juni 2008 habe die Firma Euro- Pro keine 

Großanfragen mehr bei der Hansestadt Lübeck gestellt. 

Herr Dedow erläutert, dass nur die Adressdaten der Einwohner weitergegeben würden und 

er der Verwaltung vertraue, dass keine weiteren Daten herausgegeben würden. 

Herr Mauritz fragt nach, wie hoch die Kosten für die Auskünfte jährlich seien und Herr Hoff-

mann fragt weiter, ob die Hansestadt mit Einnahmen aus dieser Aufgabe rechne. 

Herr Möller antwortet, dass die Einnahmen im Haushalt veranschlagt seien. 

 

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis .

 

 

12  

 

TOP 4.3.9 – Glücksspielautomaten 

Herr Klischat berichtet, dass es derzeit 51 Spielhallen an 42 Standorten in Lübeck ge-

be, die insgesamt 557 Geldspielgeräte unterhielten. Zusätzlich gebe es 223 Geldspiel-

geräte  in  Gaststätten.  Die  Anzahl  der  Spielhallen  sei  in  den  letzten  Jahren  konstant 

geblieben, die Anzahl der Spielgeräte habe sich erhöht. Das hänge damit zusammen, 

dass man früher 15 m² Fläche pro Gerät einhalten musste und höchstens 10 Geräte 

führen durfte, heutzutage müsse man nur noch 12 m² einhalten und dürfe 12 Geräte 

besitzen. Die meisten Spielhallen seien in der Innenstadt angesiedelt, aber auch in der 

Ziegelstraße und an der Lohmühle gebe es viele dieser Einrichtungen. Die Verwaltung 

habe  keine  Erkenntnisse  über  Nutzerzahlen.  Weiter  erklärt  Herr  Klischat,  dass  die 

Verwaltung einerseits Kontrollen ohne Anlass durchführe, andererseits gehe man Hin-

weisen nach. Der Jugendschutz werde größtenteils eingehalten. Es sei bekannt, dass 

Automaten  manipuliert  würden,  es  sei  aber  Sache  der  Betreiber,  diese  Vorfälle  der 

Polizei zu melden. Ein manipulierter Automat müsse bis zur Behebung der Manipulati-

on aus dem Verkehr gezogen werden.

Herr Martens fragt nach, ob die Öffnungszeiten verlängert worden seien. 

Herr Klischat bejaht dies und führt aus, dass Spielhallen rund um die Uhr geöffnet ha-

ben dürften, da das Land die Sperrzeiten aufgehoben habe. 

 

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis .  

TOP 4.3.10 – Konzept Großveranstaltungen 

Herr Klischat gibt bekannt, dass das Lübecker Konzept für Großveranstaltungen auf-

grund der Vorfälle bei der Loveparade in Duisburg überprüft werde. Man werde prüfen, 

ob es Mängel beim bisherigen Konzept gebe und ob man gut für Großveranstaltungen 

vorbereitet  sei.  Es  habe  eine  erste  Gesprächsrunde  gegeben,  die  nächste  werde  im 

November stattfinden. Es gebe noch kein stadtweites Konzept, man erstelle für jeden 

Einzelfall ein Konzept. 

Derzeit seien die Harleydays im Gespräch. Man diskutiere über die Sicherheitsaspekte 

bei der Stuntshow, die geringe Anzahl an Parkplätzen und den Lärmschutz, da man 

beim  letzten  Mal  eine  erhebliche  Überschreitung  des  Lärmpegels  verzeichnet  habe. 

Man überlege, dem Veranstalter die Auflage zu erteilen, einen Lärmschutzbeauftragten 

zu stellen. 

Außerdem beschäftige sich der Gesprächskreis mit dem Altstadtfest. Dort sei der Alko-

holkonsum  von  Jugendlichen  ein  erhebliches  Problem.  Auch  hier  sei  der  Lärm  ein 

Thema und man überlege, das Fest auf bis 23.00 Uhr zu beschränken. Der Veranstal-

ter solle kostenlose Toiletten zur Verfügung stellen, damit sich die Zahl der Wildurinie-

rer verkleinere. 

Demnächst solle auch über die Travemünder Woche gesprochen werden. 

Herr Stier fragt nach, ob auch das Konzept für das Ducksteinfestival, auf dem es viel 

zu eng und zu voll sei, überarbeitet werde. Auf so engem Raum könne schnell Panik 

ausbrechen.

Herr Klischat antwortet, dass ihm dieses Problem bisher nicht bekannt gewesen sei, er 

die Anregung aber gerne mit aufnehme.

Herr Möller fügt hinzu, dass es auf dem Ducksteinfestival kaum Ausweichmöglichkeiten 

gebe  und  man  darüber  nachdenken  müsse,  wie  dies  zu  ändern  sei.  Ähnlich  sei  die 

Situation auf der Travemünder Woche, insbesondere bei der Abreise nach dem Feu-

erwerk. Sogar Einsatzfahrzeuge kämen hier schwer durch.  

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis .

 

 

13  

 

TOP 4.3.11 – Parkbänke mit Nummerierungen 

Herr Bäth erklärt, dass eine Nummerierung von Parkbänken theoretisch möglich sei, 

jedoch bestehe aus Sicht der Feuerwehr hierzu keine Notwendigkeit. Fälle, in denen 

Einsatzorte nicht auffindbar waren und in denen ein solches Nummernsystem geholfen 

hätte, seien dort nicht bekannt. Erfahrungen aus anderen Städten lägen hier nicht vor, 

lediglich  Schwerin  habe  eine  solche  Maßnahme  zur  Bundesgartenschau  erwogen, 

dann aber verworfen. Zu den Kosten und der Anzahl in Frage kommender Bänke kön-

ne  die  Feuerwehr  keine  konkreten  Angaben  machen,  eine  Nachfrage  beim  Bereich 

Stadtgrün habe eine grobe Schätzung von einigen Tausend ergeben. Darüber hinaus 

gebe es Bänke, die vom Land und solche, die von privaten Einrichtungen aufgestellt 

würden. Er halte eine solche Maßnahme für nicht erforderlich. 

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis .  

TOP 5 – Aktuelles aus der Bürgerschaft 

Es liegt nichts vor. 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis .  

TOP 6 – Überweisungen aus der Bürgerschaft 

TOP 6.1 – Resolution Verkaufsverbot von alkoholischen Getränken (bereits be-

handelt am 04.10.2010 unter TOP 6.2)  

Sitzung der Bürgerschaft am 27. Mai 2010

Die Bürgerschaft hat zu Punkt 4.4 mit Drs. Nr. 371 den nachstehend aufgeführten An-

trag der Fraktion DIE LINKE mehrheitlich  abschließend  an den Ausschuss für Sicher-

heit und Ordnung überwiesen:

(Resolution Verkaufsverbot von alkoholischen Getränken) 

 

Resolution

 

 

Die  Lübecker  Bürgerschaft  fordert  den  Innenminister  von  Schleswig-  Holstein  Herrn 

Klaus Schlie auf, sich dafür einzusetzen, dass in Schleswig- Holstein zum Schutz von 

Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ein Verkaufsverbot von alkoholischen 

Getränken zwischen 22.00 abends und 5.00 morgens erlassen wird. 

Von  dieser  Maßnahme  sollten  gastronomische  Betriebe,  wie  Kneipen,  Discotheken 

und Restaurants ausgenommen bleiben.

Die Bürgerschaft ist sich bewusst, dass dieses Verbot nur eine wirksame Methode ist, 

um  nächtliche  Alkoholexzesse  von  Kindern,  Jugendlichen  und  jungen  Erwachsenen 

durch die eingeschränkte Verfügbarkeit von Alkohol einzudämmen. 

Herr Möller bittet Herrn Brast-Ulrich, sich vorzustellen und seine Erkenntnisse zu dem 

Thema Alkoholverkaufsverbot darzustellen.

Herr  Brast-Ulrich  informiert  den  Ausschuss  darüber,  dass  er  Psychologe  im  Bereich 

der Suchthilfe und der Vorsitzende des Projektes HaLt (Hart am Limit) sei. Zunächst 

wolle er auf den „Aktionsplan Jugendschutz“ an Tankstellen hinweisen, welcher bun-

desweit gelte. Das Lübecker Projekt HaLt arbeite eng mit der Uniklinik zusammen. Bei 

betrunkenen Jugendlichen handele es sich oft um Naivtäter. Jede minderjährige Per-

son, die aufgrund von Alkoholkonsum ins Krankenhaus eingeliefert werde, werde ge-

 

 

14  

 

fragt,  woher  sie  den  Alkohol  hätte.  Stelle  sich  heraus, dass  ein Geschäft  durch  den 

Verkauf von Alkohol an Minderjährige einen Verstoß begangen habe, leite das Projekt 

die Daten des Geschäftes an den Kinder- und Jugendschutz weiter. Allerdings sei der 

Verkauf an unter 18-Jährige in den letzten Jahren zurückgegangen und es werde häu-

figer das Alter kontrolliert. An Tankstellen und Kiosken sei die Lage aber weiterhin kri-

tisch. Alkoholprävention sei aber nicht nur bei Kindern wichtig, sondern auch bei Er-

wachsenen. Man müsse jede mögliche Maßnahme wahrnehmen, in einigen südlichen 

Ländern habe man die Promillegrenze bei Autofahrern verschärft, dies habe auch zu 

einem Rückgang geführt. Frage sei, wie viele Menschen ihren Alkohol regelmäßig zwi-

schen 22.00 und 24.00 Uhr kaufen. Alkoholkonsum sei eine Gefahr für Selbstgefähr-

dung,  Fremdgefährdung  und  Sachbeschädigung.  Oft  würden  Jugendliche  sich  den 

Alkohol nicht selber kaufen, sondern ließen sich diesen von Taxifahrern bringen. Wenn 

der Taxifahrer dann bei den Käufern ankäme und sehe, dass diese noch minderjährig 

seien, habe er sowohl Fahrtkosten als auch private Auslagen für den Alkohol gehabt. 

Somit  gebe  er  den  Kunden  den  Alkohol  trotzdem.  Aus  fachlicher  Sicht  müsse  man 

diesen Bringservice verbieten.

Herr Stier fragt nach, ob das Projekt HaLt auch mit der Polizei zusammen arbeite. 

Herr  Brast-Ulrich  antwortet,  dass  mit  der  Polizei,  den  Gewerbeangelegenheiten  und 

dem  Kinder-  und  Jugendschutz  zusammen  gearbeitet  werde.  Die  Polizeistreifen  be-

kämen  Postkarten  mit  Kontaktdaten,  welche  sie  an  Jugendliche  verteilen  würden. 

Auch  seien  Sozialarbeiter  im  Einsatz,  welche  von  den  Minderjährigen  besser  ange-

nommen würden, als zunächst angenommen.

Herr  Dedow  erklärt,  dass  es  in  Lübeck  ein  großes  Problem  sowohl  mit  Alkohol  als 

auch mit Drogen gebe. Die Gesetzeslage sei sehr gut, allerdings halte er den Begriff 

Reiseproviant für zu sehr schwer zu definieren. Auch bei einem Verbot des Verkaufes 

von Alkohol könne man nicht davon ausgehen, dass es dann keine Probleme mehr mit 

Alkohol geben werde.

Herr Hoffmann fragt Herrn Brast-Ulrich,  inwieweit er die Resolution für sinnvoll halte. 

Herr Brast-Ulrich antwortet, dass der Effekt des geforderten Verbots zwar gering sei 

und es nur eine kleine Gruppe von Personen geben werde, aber auch dies sei es wert.  

Frau Lenz ist der Meinung, man solle diesen kleinen Effekt nicht außer Acht lassen 

und nutzen. Der Ausschuss habe sich sehr intensiv mit dem Thema befasst, vielleicht 

hätten dies auch andere Gemeinden und Städte getan. 

Herr Martens berichtet, dass in Baden-Württemberg bereits eine Tankstellenbesitzerin 

gegen das Gesetz geklagt habe, die Klage aber abgewiesen worden sei. 

Frau Lenz möchte wissen, welchen Effekt das Verkaufsverbot bei Jugendlichen haben 

werde.

Herr Brast-Ulrich vermutet, dass sich die Jugendlichen damit arrangieren würden. Wie 

erwähnt seien es nicht viele, aber auch für wenige Menschen lohne sich ein solches 

Verbot.

Herr Hinrichs wirft ein, dass eine Gesetzesgrundlage bereits bestünde und eine Ge-

setzesänderung Aufgabe des Landtags sei. Es handele sich um ein gesellschaftliches 

Problem. Die Fraktionen sollten direkt an ihre Vertreter im Landtag herantreten. 

Herr Brast-Ulrich fasst zusammen, dass die Resolution an sich keine Wirkung auf die 

Jugendlichen  haben  werde,  sondern  erst  ein  tatsächlich  bestehendes  Verbot  Ände-

rungen bewirken könne.

 

 

15  

 

Herr Hinrichs beantragt eine Sitzungsunterbrechung, Herr Stier unterbricht die Sitzung 

für 10 Minuten.

Herr Stier lässt über die Resolution abstimmen:

 

 

Der Ausschuss leht die Resolution mit 3 Ja-Stimmen,   

10 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung ab . 

TOP 6.2 – Parkraumbewirtschaftung Travemünder Allee (bereits behandelt am 

04.10.2010 unter TOP 6.3)  

Sitzung der Bürgerschaft am 01.Juli 2010

Die  Bürgerschaft  hat  zu  Punkt  4.18  mit  Drs.  Nr.  557  den  nachstehend  aufgeführten 

Antrag der BfL- Fraktion mit Mehrheit  abschließend  an den Bauausschuss (federfüh-

rend) und Ausschuss für Sicherheit und Ordnung und Polizeibeirat überwiesen: 

(Parkraumbewirtschaftung Travemünder Allee)

Der Bürgermeister wird mit

 

-  der Schaffung von zusätzlichen Parkmöglichkeiten für Besucher der umliegen-

den Gerichtsgebäude, 

 

-  der Einrichtung einer gerechten Gebührenerhebung für Parkplätze, bei denen 

die Nutzungsdauer nicht im Voraus ermessen werden kann, sowie 

 

-  der Schaffung von Fahrzeug- Stellplätzen für Bedienstete der Gerichtsgebäude 

beauftragt.

Herr Stier berichtet, dass der Vortrag von Herrn Boden im Werkausschuss noch nicht 

gehalten worden sei und schlägt eine Vertagung vor. 

 

 

Der Ausschuss stimmt der Vertagung einstimmig zu .  

TOP 6.3 – Einbahnstraßen- Sonderrechte aufheben  

Sitzung der Bürgerschaft am 30. September 2010

Die Bürgerschaft hat zu Punkt 4.16 mit Drs. 723 den nachstehend aufgeführten Antrag 

der  Fraktion  DIE  LINKE  einstimmig  abschließend   an  den  Bauausschuss  (federfüh-

rend) und den Ausschuss für Sicherheit und Ordnung und Polizeibeirat überwiesen: 

(Einbahnstraßen-Sonderrechte aufheben)

 

1.  Die  Einbahnstraßen-Sonderrechte  (Nutzung  entgegen  der  allgemeinen  Fahrt-

richtung) für Taxen werden in folgenden Teilstücken in der Lübecker Innenstadt 

aufgehoben: 

 

Teilstück Aegidienstraße, zwischen Ecke Königstraße und Ecke Mühlen-

straße. 

Begründung:

 

 

Durch  die  künftige  Verkehrsregelung  im  Bereich  Sandstraße  als  Fußgängerzone  ist 

die Sonderregelung für Taxen in dieser Straße nicht mehr nötig und kann aufgehoben 

werden. Ein Bestehen der Sonderregelung führt wegen der beengten Fahrbahn (par-

 

 

16  

 

kende Fahrzeuge) zur Behinderung des Verkehrs und vor allem bei ortsfremden Auto-

fahrern zur Verwirrung und zu Falschfahrten.

 

2.  Die Einbahnstraßen Sonderrechte (Nutzung entgegen der allgemeinen Fahrt-

richtung)  für  Taxen,  Linienverkehr  und  Lieferverkehr  werden  in  folgenden 

Teilstücken in der Lübecker Innenstadt aufgehoben: 

 

Teilstück Mühlenstraße, zwischen Ecke Königstraße und Sandstraße 

Begründung

 

Durch  die  künftige  Verkehrsregelung  im  Bereich  Sandstraße  als  Fußgängerzone  ist 

die Sonderregelung für Taxen, Linienverkehr und Lieferverkehr in dieser Straße nicht 

mehr nötig und kann aufgehoben werden. Ein Bestehen der Sonderregelung führt we-

gen  der  Baumaßnahmen  in  der  Sandstraße  und  der  damit  beengten  Fahrbahn  zur 

Behinderung des Verkehrs. Eine Umfahrung für Taxen oder Lieferverkehr ist über Kö-

nigstraße und Aegidienstraße, bzw. Wahmstraße gegeben. 

Herr Martens erklärt, dass sich Punkt 1 des Antrages erledigt habe, da hier die Ver-

kehrsführung bereits geändert worden sei. Punkt 2 solle aber weiter aufrecht erhalten 

werden.

Herr Stier antwortet, dass die Fraktion den Punkt 1 offiziell in der Bürgerschaft zurück 

nehmen solle. Auch über den Punkt 2 solle sich die Fraktion zuvor informieren, was im 

Zuge des Projektes „Mitten in Lübeck“ geplant sei. Er schlägt eine Vertagung vor. 

 

 

Der Ausschuss stimmt der Vertagung einstimmig zu .  

TOP 6.4 – Fahrverbote durchsetzen und Verstöße verstärkt ahnden 

Sitzung der Bürgerschaft am 30. September 2010

Die Bürgerschaft hat zu Punkt 4.17 mit Drs. 724 den nachstehend aufgeführten Antrag 

der  Fraktion  DIE  LINKE  einstimmig  abschließend   an  den  Ausschuss  für  Sicherheit 

und Ordnung und Polizeibeirat (federführend) überwiesen: 

(Fahrverbote durchsetzen und Verstöße verstärkt ahnden) 

 

1.  Das  Fahrverbot  Kohlmarkt  ab  Ecke  Schmiedestraße  wird  durchgesetzt 

und verstärkt geahndet. 

Begründung

 

Durch  die  Änderung  der  Verkehrsführung  in  der  Schmiedestraße  kommt  es  zu  ver-

mehrten Verstößen gegen das Fahrverbot auf dem Kohlmarkt. Eine eventuelle bauli-

che  Veränderung,  zur  Hervorhebung  des  Fahrverbotes  und  eine  Neubeschilderung 

sollte überprüft werden.

 

2.  Das  Fahrverbot  Königstraße  ab  Ecke  Aegidienstraße  bis  zur  Ecke 

Wahmstraße wird durchgesetzt und verstärkt geahndet. 

Begründung

 

Trotz der Änderung der Verkehrsführung in der Königstraße kommt es zu vermehrten 

Verstößen  gegen  das  Fahrverbot  in  dem  Bereich,  eine  eventuelle  Übergangszeit  ist 

ohne Erfolg abgelaufen. Eine eventuelle bauliche Veränderung, zur Hervorhebung des 

Fahrverbotes und eine Neubeschilderung sollte überprüft werden. 

 

3.  Das  Fahrverbot  Wahmstraße  ab  Ecke  Königstraße  bis  Ecke  Sandstraße 

wird durchgesetzt und verstärkt geahndet.

 

 

17  

 

Begründung  

Trotz der Änderung der Verkehrsführung in der Königstraße kommt es zu vermehrten 

Verstößen  gegen  das  Fahrverbot  in  dem  Bereich,  eine  eventuelle  Übergangszeit  ist 

ohne Erfolg abgelaufen. Eine eventuelle bauliche Veränderung, zur Hervorhebung des 

Fahrverbotes und eine Neubeschilderung sollte überprüft werden. 

Herr Stier fragt nach, ob sich auch in diesem Antrag in der Zwischenzeit etwas geän-

dert habe.

Herr Martens verneint dies und fügt hinzu, dass bereits eine Statistik im Bauausschuss 

zu dem Thema vorgestellt worden sei.

Herr Ohlow erklärt, dass es in der Tat so sei, dass viele Autofahrer die Durchfahrver-

bote missachten würden, man habe bereits die Kontrollen verstärkt. Zu Punkt 1 seien 

im Jahr 2010 bisher 1797 Verstöße verzeichnet worden. 

Herr Praefke sagt, dass die Verwaltung eine fehlerhafte Beschilderung aufgestellt ha-

be, darauf hieße es, dass alle Mietwagen eine Durchfahrerlaubnis hätten, dazu wür-

den auch von Privatperson gemietete Wagen zählen.

Herr Ohlow entgegnet, dass diese gemieteten Wagen als Leihwagen bezeichnet wür-

den, nicht als Mietwagen.

Herr Dedow bemängelt, dass in dem Antrag von Fahrverboten die Rede sei. Ein Fahr-

verbote sei allerdings ein Verbot für den Autofahrer einen PKW zu führen, nachdem er 

seinen Führerschein wegen eines Verstoßes in amtliche Verwahrung geben müsste. 

Richtig müsse es heißen „Durchfahrverbot für Fahrzeuge“. Außerdem wisse er nicht, 

was der Antragsteller DIE LINKE mit dem Passus „verstärkt geahndet“ meine. 

Herr Martens antwortet, dass damit die zum Teil schon eingeführte verstärkte Kontrolle 

gemeint sei, zum anderen eine bauliche Veränderung. 

Herr Stier weist darauf hin, dass die Fraktion in Zukunft ihre Anträge anders formulie-

ren und sich zuvor ausreichend informieren müsse.

Herr Möller berichtet, dass der Verkehr in den angesprochenen Bereichen bereits seit 

Sommer 2010 überwacht werde, es gebe das Projekt „Mitten in Lübeck“, eine endgül-

tige Beschilderung werde es geben, sobald die Baumaßnahmen beendet seien. Auffäl-

lig sei, dass 60 % der Verkehrssünder dort Lübecker seien. Der Antrag enthalte den 

Passus  „wird  durchgesetzt“,  dies  hätte  zur  Folge,  dass  dort  24  Stunden  am  Tag je-

mand stehen und die Autofahrer zum Umkehren bringen müsse. 

Herr Hoffmann sagt, dass eine flächendeckende Überwachung sicher von niemandem 

gewünscht sei, eine gewisse Toleranz müsse man wahren. Er schlägt eine Vertagung 

vor: 

 

Der Ausschuss stimmt der Vertagung mit   

7 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung zu .  

TOP 6.5 – Hundesteuersatzung 

Sitzung der Bürgerschaft am 30. September 2010

Die Bürgerschaft hat zu Punkt 12.6 mit Drs. 759 den nachstehend aufgeführten Antrag 

der Fraktion „Bündnis 90/ Die Grünen“ einstimmig  abschließend  an den Ausschuss 

für Soziales und den Ausschuss für Sicherheit und Ordnung und Polizeibeirat (feder-

führend) überwiesen:

 

 

18  

 

(Hundesteuersatzung)

Die Hundesteuersatzung wird wie folgt geändert/ ergänzt: 

§ 4 Steuersatz

Abs. 3 neu:

Als gefährliche Hunde nach § 4 Abs. 2 gelten solche Hunde, für die die Ordnungsbe-

hörde nach § 3 Abs. 4 GefHG die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 GefHG festgestellt 

hat.

§ 5 Steuerermäßigung

Abs. 1 neuer Punkt

c.) Hunden, wenn der bzw. die Steuerpflichtige Leistungen für die Bestreitung des Le-

bensunterhalts nach dem SGB II (Hartz-IV-Leistungen) oder Grundsicherungsleistun-

gen nach dem SGB XII (Sozialhilfe) erhält bzw. ein vergleichbar niedriges Einkommen 

hat.

§ 11 Steuerjahr, Fälligkeit der Steuer

Neuer Punkt

3) Empfänger und Empfängerinnen von Leistungen für die Bestreitung des Lebensun-

terhalts nach dem SGB II (Hartz-IV-Leistungen) oder Grundsicherungsleistungen nach 

dem SGB XII (Sozialhilfe) bzw. Steuerpflichtige mit vergleichbar niedrigem Einkommen 

können die Steuer auf Antrag auch in monatlichen Raten entrichten. 

UND

Sitzung der Bürgerschaft am 30. September 2010

Die  Bürgerschaft  hat  zu  Punkt  12.6  mit  Drs.  666  die  Vorlage  des  Bereichs  Steuern 

betr. Hundesteuersatzung mit Mehrheit an den Ausschuss für Sicherheit und Ordnung 

und Polizeibeirat überwiesen:

(Hundesteuersatzung)

Herr  Stier  informiert  den  Ausschuss  zunächst  darüber,  dass  die  Bürgerschaft  dem 

Ausschuss den Antrag abschließend überwiesen habe.

Herr Möller führt aus, dass dies allerdings nicht korrekt sei, da Satzungsänderungen gemäß 

§ 28 GO nur von der Bürgerschaft selbst beschlossen werden dürfen. Somit werde der Aus-

schuss  lediglich  über  eine  Empfehlung  abstimmen.  Herr  Möller  verliest  einen  Auszug  aus 

einer  E-Mail  des  Bereiches  Recht:  „Nach  Auffassung  des  VG  Aachen  laut  Urteil  vom 

26.11.2009 ist die Möglichkeit eines Entlastungsnachweises für die Ungefährlichkeit u. a. mit 

dem Lenkungszweck der erhöhten Hundesteuer für gefährliche Hunde nicht vereinbar. 

Der im Gefahrhundegesetz vorgesehene Wesenstest nach § 11 GefHG hat im Übrigen aus-

schließlich Relevanz für die Frage der Maulkorbpflicht. Unter diesem Gesichtspunkt wäre er 

als Beleg für die Ungefährlichkeit auch nicht geeignet. Zum anderen werden Steuerermäßi-

gungen  bzw.  Ratenzahlungen  für  Steuerpflichtige  vorgesehen,  die  Leistungen  nach  dem 

SGB II oder SGB XII erhalten. Das Kommunalabgabengesetz verweist auf die Abgabenord-

nung,  nach  dieser  besteht  generell  die  Möglichkeit,  zur  Vermeidung  unbilliger  Härten  von 

einer Steuerpflicht ganz oder teilweise zu befreien oder Ratenzahlung zu vereinbaren. 

Die  Aufnahme  satzungsmäßiger  Ermäßigungs-  oder  Ratenzahlungstatbestände  wäre 

daneben grundsätzlich zulässig, allerdings entstünden bei der jetzt vorgeschlagenen Formu-

lierung wiederum Gleichbehandlungsprobleme, da nur der Nachweis des Leistungsbezuges 

nach SGB II oder SGB XII Ermäßigungstatbestände begründen soll, nicht jedoch sonstiger 

Bezug von geringen Einkünften wie z.B. Renten oder sog. Geringverdiener. Gegen eine an-

tragsgemäße Beschlussfassung bestünden deshalb erhebliche rechtliche Bedenken.“

 

 

19  

 

Frau Hilbrecht antwortet, dass der Antrag bereits dahingehend überarbeitet worden sei. 

Herr Klinkel sagt, dass die Regelsätze der Grundsicherung nicht ausreichend seien, daher 

solle die Satzung um den § 5 ergänzt werden.

Herr  Stier  erklärt,  er  habe  ebenfalls  einen  Hund,  er  wisse,  wie  teuer  das  Futter,  die 

Versicherung und die Tierarztkosten für solch ein Tier seien. Er frage sich, woher Hil-

feempfänger das Geld für diese Kosten nehmen würden. 

Herr Klinkel findet, man müsse ein Zeichen setzen. Die Steuerermäßigung solle nicht 

dazu führen, dass sich mehr Hilfeempfänger einen Hund anschaffen würden, sondern 

um Empfänger, die bereits einen Hund hielten, zu entlasten. 

Herr Wulff führt aus, dass es seit Mai 2005 das Gefahrenhundegesetz gebe. Man un-

terscheide laut Satzung der Hansestadt Lübeck über die Erhebung einer Hundesteuer 

§ 4 Abs. 3 bei Gefahrenhunden in Listenhunde (American Staffordshire- Terrier, Bull-

terrier, Pitbull- Terrier und Staffordshire- Bullterrier) und Hunde, die durch auffälliges 

Verhalten, zum Beispiel Beißen, für gefährlich erklärt worden seien. Das Land betreibe 

derzeit  eine  Gesetzesänderung,  bei  der  die  Listenhunde  überprüft  werden  sollen.  In 

Lübeck sei bisher kein Listenhund durch Beißen o.ä. auffällig geworden. 

Frau Hilbrecht erklärt, dass jedes Bundesland verschiedene Listen habe, es aber kei-

ne Satistiken über die Gefährlichkeit der Listenhunde gebe. Die erhöhte Hundesteuer 

solle eine Lenkungssteuer sein, fraglich sei, ob dieser Zweck erfüllt werde. Sie halte 

die erhöhte Hundesteuer für nicht gerechtfertigt. Laut der ihr vorliegender Statistiken 

aus Berlin seien der Dobermann und der deutsche Schäferhund häufiger auffällig ge-

wesen, als einer der Listenhunde.

Herr Martens behauptet, dass der Mensch, der den Hund hält, Schuld an dessen Ver-

halten sei. Die Steuer halte er für gerechtfertigt. 

Herr Hinrichs sagt, dass die CDU den Antrag ablehnen werde. Er habe den Eindruck, 

dass Frau Hilbrecht aus persönlichen Gründen handele. 

Herr Hoffmann bestätigt, dass auch die SPD gegen den Antrag stimmen werde. Eine 

Steuer habe den Sinn, etwas zu steuern. Er sei froh, dass es in Lübeck nur 37 Kampf-

hunde gebe.

Frau Hilbrecht entgegnet, dass sie nicht aus persönlichen Gründen handele. Sie halte 

die  Ablehnung  der  beiden  Parteien  für  bedauerlich.  Außerdem  seien  die  37  Hunde 

keine Kampfhunde, sondern Listenhunde.

Herr  Dedow  erläutert,  dass  das  Thema  bereits  auf  Bundesebene  und  beim  Verfas-

sungsgericht diskutiert worden sei. Er finde, dass die Gesundheit der Menschen wich-

tiger sei, als noch mehr Listenhunde zuzulassen.

Herr Martens stellt den Antrag punkteweise über den Antrag abzustimmen. 

 

 

Der Ausschuss lehnt die punkteweise Abstimmung mit  

2 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen und keiner Enthaltung ab . 

Herr Martens fragt nach, ob die Haltung der Listenhunde kontrolliert werde. 

Herr  Ohlow  antwortet,  dass  dies  nicht  kontrolliert  werde,  man  aber  Hinweisen  vom 

Steueramt  nachgehe.  Es  würden  lediglich  der  Anleinzwang  und  die  Entfernung  der 

„Hinterlassenschaften“ kontrolliert. Außerdem werde nachgefragt, wenn der Hund kei-

ne Steuermarkte trage.

 

 

20  

 

Herr Hoffmann fragt Herrn Wulff, wie andere Kreise damit umgingen. 

Herr Wulff antwortet, dass andere Kreise laut Presse ebenfalls eine solche Steuer ein-

führen würden.

Herr Stier sagt, dass auch die FDP die Aussage von CDU und SPD unterstütze und 

den Antrag ablehnen werde.

Frau  Hilbrecht  erklärt,  dass  es  bisher  keine  wissenschaftlichen  Belege  dafür  gebe, 

dass Listenhunde gefährlicher seien als andere Hunde. In Bayern würden Hundebesit-

zer auch von der Polizei auf die Steuermarke angesprochen und fragt nach, ob man 

dies hier nicht auch einführen könne.

Herr Stier bittet darum, diese Frage zum nächsten Polizeibeirat zu stellen. 

Frau  Hilbrecht  bedankt sich für  die  Anhörung  und  lobt  die  sachliche  Diskussion  des 

Ausschusses. Sie finde es aber schade, dass viele Anwesende Vorurteile gegenüber 

den Hunden hätten.

Herr Hoffmann erwidert, dass man keine Vorurteile habe, sondern gefasste Meinun-

gen.

Frau Hilbrecht antwortet, dass man sicher seine Meinung gefasst habe, die Gründe, 

die jemanden zu dieser Meinung brächten, jedoch falsch seien. 

Herr Stier lässt darüber abstimmen, ob der Bürgerschaft eine Empfehlung ausgespro-

chen werden solle, den Antrag und die Vorlage anzunehmen. 

 

 

Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft mit 1 Ja-Stimme,   

12 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung, beides abzulehnen. 

TOP 7 – Anträge

 

 

Es liegt nichts vor. 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis .  

TOP 8 – Vorlagen 

TOP 8.1 – Öffentlich- rechtliche Vereinbarung mit dem Kreis Stormarn zur Not-

fallrettung und zum Krankentransport + Rettungsdienstsatzung 

Herr Stier fragt, ob es Einwendungen, Anregungen oder Fragen zu der Vorlage gebe. 

Die Ausschussmitglieder verneinen.

Herr Stier lässt über die Vorlage abstimmen.

 

 

Der Ausschuss stimmt der Vorlage einstimmig zu .  

TOP 8.2 – Zustimmung zur Wahl/ Wiederwahl von Ortswehrführern und stellv. 

Ortswehrführern der Freiwilligen Feuerwehren in der HL 

Herr Stier fragt, ob es Einwendungen, Anregungen oder Fragen zu der Vorlage gebe. 

Die Ausschussmitglieder verneinen.

 

 

21  

 

Herr Stier lässt über die Vorlage abstimmen.

 

 

Der Ausschuss stimmt der Vorlage einstimmig zu .  

TOP 9 – Berichte 

 

Es liegt nichts vor. 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis .  

 

TOP 10 – Neue Anträge und Verschiedenes 

Herr  Möller  informiert  den  Ausschuss  darüber,  dass  der  Stadtfeuerwehrverband  für 

den  27.11.2010  eine  Jahresabschlussbegehung  bei  den  Freiwilligen  Feuerwehren 

geplant habe.

Herr Radtke führt aus, dass es insgesamt 23 Feuerwehrhäuser gebe, die in 3 Gruppen 

besichtigt  würden.  Eingeladen  seien  Herr  Senator  Möller,  Herr  Stier,  Mitarbeiter  der 

GMHL und je Fraktion eine Person.  

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis .  

Weiter  berichtet  Herr  Möller,  dass  das  Gerätehaus  der  Feuerwehr  in  der  Innenstadt 

übergeben worden sei.

Herr Radtke bedankt sich bei allen Beteiligten für die Unterstützung. 

Herr Stier bedankt sich daraufhin bei Herrn Hinrichs, der ihn bei diesem Termin vertre-

ten habe. Er habe den Ausschuss sehr gut repräsentiert. 

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis .  

II. Nichtöffentlicher Teil der Sitzung 

 

Herr Stier stellt die Nichtöffentlichkeit um 19:49 Uhr her. Darüber gibt es eine geson-

derte Niederschrift.

III. Öffentlicher Teil der Sitzung 

 

TOP 17 – Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil der Sitzung gefassten Be-

schlüsse 

Herr Stier stellt die Öffentlichkeit um 19:51 Uhr wieder her und gibt bekannt, dass im 

nichtöffentlichen Teil keine Beschlüsse gefasst worden seien. 

Herr Stier schließt die Sitzung um 19:51 Uhr. 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis . 

 

 

 

Carsten Stier 

Vorsitzender 

 

 

Lisa Paetzold 

Protokollführerin