Fachbereich 3 – Umwelt, Sicherheit und Ordnung Lübeck, 02.11.2010
NIEDERSCHRIFT
öffentlicher Teil
über die Sitzung des Ausschusses für Sicherheit und Ordnung
am Montag, 01.11.2010 um 16:00 Uhr
Nr. 17 (Wahlperiode 2008/2013)
Beginn der Sitzung: 16:03 Uhr
Ende der Sitzung: 19:51 Uhr
Tagungsort: Verwaltungszentrum Mühlentor, Kronsforder Allee 2-6,
Haus Trave, 7.OG, Großer Sitzungssaal, 23560 Lübeck
Anwesende
Ausschussmitglieder:
Herr Stier, FDP (Vorsitzender)
Herr Hinrichs, CDU
Herr Mauritz, CDU
Frau Bockholdt, CDU
Frau Stockfisch, CDU
Herr Praefke, SPD
Herr Friedrichsen, SPD
Herr Hoffmann, SPD
Herr Ollrogge, SPD
Herr Welsch, SPD
Herr Martens, Die Linke
Herr Dedow, BfL
Herr Klinkel, Bündnis 90/ Grüne
Frau Lenz, Bündnis 90/ Grüne
Abwesende
Ausschussmitglieder: Frau Schneider, CDU
Herr Zahn, SPD
Frau Siebdrat, SPD
Frau Lange, FDP
Bürgerschaftsmitglieder: Frau Hilbrecht, Bündnis 90/ Grüne
Senator: Herr Möller
Vertreterinnen und
Vertreter der Bereiche: Frau Neitzke Fachbereichscontrolling
Herr Dr. Müller- Buder Verbraucherschutz und Tierge-
sundheit
Herr Ohlow Verkehrsangelegenheiten
Herr Bäth Feuerwehr
Herr Radtke Stadtfeuerwehrverband
Herr Muhs Personalrat Feuerwehr
Frau Wöhlk Melde- und Gewerbeangelegenheiten
Herr Wulff Melde- und Gewerbeangelegenheiten
Herr Klischat Melde- und Gewerbeangelegenheiten
Herr Schäfer Umweltschutz
Herr Brast- Ulrich Vorwerker Diakonie
Frau Langewiesche Firma URS
Seniorenbeirat: Herr Dörnbrack
Als Protokollführerin: Frau Paetzold Fachbereichsdienste FB 3
Öffentlichkeit : Mehrere Personen der Öffentlichkeit
2
Tagesordnung
I. Öffentlicher Teil der Sitzung Beratungsergebnis
Kenntnis Empfehlung vertagt
1. Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Feststellung der Tagesordnung
3. Feststellung der Niederschrift über die Sitzung des
Ausschusses vom 04.10.2010
4. Mitteilungen
4.1 Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden
Es liegt nichts vor.
4.2 Mitteilungen der Fachbereichsleitung
4.2.1 Großbrand Lübeck- Herrenwyk
4.2.2 Feuerlöschboot „Senator Emil Peters“
4.3 Beantwortung von Anfragen
4.3.1 Defibrillatoren
4.3.2 Servicezeiten Stadtverwaltung
4.3.3 Fit for fire
4.3.4 Projekt „Smiley“
4.3.5 Winterdienst
4.3.6 Sprengstoffgesetz
4.3.7 Fahrradsituation Lübeck
4.3.8 Datenhandel vom Einwohnermeldeamt
4.3.9 Glücksspielautomaten
4.3.10 Konzept Großveranstaltungen
4.3.11 Parkbänke mit Nummerierungen
4.3.12 Winterhotline & Hilfenetzwerk
5. Aktuelles aus der Bürgerschaft
Es liegt nichts vor.
6. Überweisungen aus der Bürgerschaft
6.1 Resolution Verkaufsverbot von alkoholischen Getränken (bereits be-
handelt in der Sitzung vom 04.10.2010 unter TOP 6.2)
6.2 Parkraumbewirtschaftung Travemünder Allee (bereits behandelt in der
Sitzung vom 04.10.2010 unter TOP 6.3)
6.3 Einbahnstraßen- Sonderrechte aufheben
6.4 Fahrverbote durchsetzen und Verstöße verstärkt ahnden
6.5 Hundesteuersatzung
7. Anträge
Es liegt nichts vor.
8. Vorlagen
8.1 Öffentlich- rechtliche Vereinbarung mit dem Kreis Stormarn zur
Notfallrettung und zum Krankentransport + Rettungsdienstsatzung
8.2 Zustimmung zur Wahl/ Wiederwahl von Ortswehrführern und stellv.
Ortswehrführern der Freiwilligen Feuerwehren in der HL
9. Berichte
Es liegt nichts vor.
10. Neue Anfragen und Verschiedenes
II. Nichtöffentlicher Teil der Sitzung
11. Feststellung der Niederschrift (Nichtöffentlicher Teil) über die
Sitzung des Ausschusses vom 04.10.2010
3
12. Mitteilungen
Es liegt nichts vor.
13. Beantwortung von Anfragen
Es liegt nichts vor.
14. Anträge
Es liegt nichts vor.
15. Vorlagen
Es liegt nichts vor.
16. Neue Anfragen und Verschiedenes
Es liegt nichts vor.
III. Öffentlicher Teil der Sitzung
17. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil der Sitzung gefassten
Beschlüsse
I. Öffentlicher Teil der Sitzung
Herr Stier begrüßt die anwesenden Ausschussmitglieder und die eingeladenen Gäste.
TOP 1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit
Herr Stier stellt die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis .
TOP 2 – Feststellung der Tagesordnung
Herr Stier schlägt folgende Änderung der Tagesordnung vor:
Ergänzung um TOP 4.3.11 „Parkbänke mit Nummerierungen“
Herr Stier lässt über die geänderte Tagesordnung abstimmen.
Der Ausschuss beschließt die geänderte Tagesordnung einstimmig.
TOP 3 – Feststellung der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für
Sicherheit und Ordnung vom 04.10.2010
Der Ausschuss stellt die Niederschrift einstimmig fest.
TOP 4 – Mitteilungen
TOP 4.1 – Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden
Es liegt nichts vor.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis .
4
TOP 4.2 – Mitteilungen der Fachbereichsleitung
Herr Möller informiert darüber, dass der Filmkurs der Kunstschule einen Film zum Thema
Graffiti „Ist das Kunst oder kann das weg?“ vorstellen werde. Die Termine seien am
10.11.2010 um 18.00 Uhr im KoKi und am 12.11.2010 um 20.00 Uhr in der Galerie Defacto
Art, Balauerfohr 31-33.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis .
TOP 4.2.1 – Großbrand Lübeck- Herrenwyk
Herr Möller weist darauf hin, dass in der letzten Ausschusssitzung bereits mündlich über die
Luft- und Wasserproben berichtet worden sei. Heute sei Herr Schäfers vom Umweltschutz
anwesend, um dem Ausschuss ergänzend über die Bodenwerte zu berichten.
Herr Schäfers erklärt, er habe zwei Mitarbeiter der Firma URS mitgebracht, da diese die Bo-
denwertmessung im Auftrag der Verwaltung durchgeführt hätten. Er führt aus, dass durch die
durch den Brand entstandene Rauchwolke und dem Regen an diesem Tag nicht auszu-
schließen sei, dass im umliegenden Boden Giftstoffe vorhanden seien.
Frau Langewische informiert darüber, dass die Gegend in drei Untersuchungsbereiche mit
verschiedenen Abständen zum Schrottplatz unterteilt worden sei. Es seien gemäß Bundes-
bodenschutzverordnung sowohl Oberbodenmischproben als auch Aufwuchsproben ent-
nommen worden. Somit habe man den Boden auf Schwermetalle, polyzyklische aromatische
Kohlenwasserstoffe, polychlorierte Biphenyle und Dioxine/ Furane überprüfen können und
die Pflanzen ebenfalls auf Schwermetalle und außerdem auf Benzol, Toluol, Ethylbenzole
und Xylole. Die Untersuchungen hätten ergeben, dass sich im Oberboden leicht erhöhte
Schwermetallgehalte und geringe Gehalte der anderen Substanzen befänden, allerdings sei
dies auch schon bei den letzten Proben im Jahr 1994 der Fall gewesen, es habe also keine
Veränderungen gegeben. Bei den Aufwuchsproben seien erhöhte Blei- und teilweise erhöhte
Kupfergehalte festgestellt worden. Somit sei bei den Oberbodenproben keine Überschreitung
der Prüf- oder Maßnahmewerte nach Bundesbodenschutzverordnung vorhanden, bei den
Aufwuchsproben sei trotz der erhöhten Blei- und Kupferwerte keine Gefährdung von Mensch
oder Tier gegeben, da die Pflanzen nicht als Lebensmittel oder Futtermittel genutzt würden.
Herr Möller schlägt vor, die präsentierten Werte in das Protokoll aufzunehmen und das The-
ma bei eventuell auftretenden Fragen wieder auf die Tagesordnung zu setzen.
Herr Stier bedankt sich bei den Mitarbeitern der Firma URS und Herrn Schäfers für ihr Er-
scheinen.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis .
TOP 4.2.2 – Feuerlöschboot „Senator Emil Peters“
Herr Möller erklärt, er habe in der Ausschusssitzung am 07.09.2009 um einen Bericht der
Feuerwehr über das Feuerlöschboot gebeten, dieser sei aber in Vergessenheit geraten und
solle nun nachgeholt werden. Auch durch den Brand der Ostseefähre „Lisco Gloria“ sei das
Löschboot wieder ins Gespräch gekommen. Die Lübecker Nachrichten hätten ebenfalls ei-
nen Bericht darüber veröffentlicht.
Herr Bäth berichtet, dass das Löschboot der Feuerwehr Lübeck „Senator Emil Peters“ im
Jahre 1973 in den Dienst gestellt worden sei. Das Boot erreiche durch seinen Standort in
Schlutup sowohl die Travemünder Häfen, als auch die Häfen im Lübecker Stadtgebiet in
vertretbarer Zeit. Das Boot werde jährlich untersucht und gegebenenfalls Bauteile ausge-
tauscht, die Hülle des Schiffes befinde sich laut Werft in einem hervorragenden Zustand.
Nicht unbeträchtlich sei der jährliche finanzielle Aufwand zum Erhalt des Schiffes mit durch-
schnittlich 70.000 Euro. Der Ausfall einer der beiden Antriebsmaschinen würde weitaus hö-
here Reparaturkosten bedeuten, Anzeichen gebe es dafür allerdings derzeit nicht. Hinsicht-
5
lich der Manövrierfähigkeit und der einsatztaktischen Möglichkeiten entspreche das Lösch-
boot jedoch nicht mehr dem Stand der Technik. Das Boot verfüge über kein Bugstrahlruder
und keine Wasserwerfer, die eine Brandbekämpfung an Deckladungen oder in den Aufbau-
ten moderner Ro- Ro- Fähren gewährleisten würden. Gemäß Aussage des Bereiches Recht
müsse die Feuerwehr auch künftig in der Lage sein, in geeigneter Weise auf wasserseitige
Gefahren zu reagieren. Ein Lösungsansatz könne zum einen ein Neubau mit Kosten in Höhe
von circa 3 Mio. Euro, zum anderen die gemeinsame Nutzung von geeigneten Wasserfahr-
zeugen mit anderen Aufgabenträgern sein. Hierzu seien in naher Zukunft Gespräche mit
möglichen Partnern geplant.
Herr Möller fügt hinzu, dass es Gespräche in der Verwaltung geben werde und die Feuer-
wehr der Politik nach Abschluss der Gespräche einen Vorschlag für das weitere Vorgehen
unterbreiten werde.
Herr Stier fragt nach, ob man nicht über eine Kooperation mit dem THW oder der Wasser-
schutzpolizei nachdenken könne.
Herr Bäth antwortet, dass man für die Schiffsbrandbekämpfung im Hafen gut gerüstet sei,
auf dem offenen Wasser allerdings nicht. Auch der Bund lehne eine finanzielle Unterstützung
ab.
Herr Martens möchte wissen, wie oft das Feuerlöschboot zum Einsatz komme.
Herr Bäth erklärt, dass es zwei bis drei Mal jährlich genutzt werde, meist für Ölschadenbe-
kämpfung oder Wasserversorgung.
Frau Lenz fragt nach, ob die Aufrüstung nicht Sache der Reedereien sei.
Herr Bäth antwortet, dass nach Auskunft des Bereiches Recht, die Hansestadt Lübeck nicht
verpflichtet sei, ein Löschboot zu führen, wohl aber zur Brandbekämpfung von der Wasser-
seite aus. Die baulichen Gegebenheiten des Travemünder Hafens seien für eine Brandbe-
kämpfung ungünstig, wenn ein Schiff dort in Brand geriete, könne es passieren, dass der
gesamte Hafen für die Zeit der Brandbekämpfung unpassierbar sei.
Herr Hinrichs führt aus, dass die Hansestadt Lübeck definitiv keine 3 Mio. Euro für den Neu-
bau eines Bootes habe, man müsse auch überlegen, ob die 70.000 Euro reduziert werden
könnten. Er frage sich, ob man das Boot tatsächlich jedes Jahr überprüfen lassen müsse. Er
halte ein neues Schiff für überflüssig.
Frau Stockfisch möchte wissen, ob es die Möglichkeit gibt, ein neues Boot mit anderen Städ-
ten zusammen zu kaufen.
Herr Bäth erklärt, dass die beiden dichtesten Städte, Kiel und Rostock, bereits gut ausgerüs-
tete Löschboote hätten.
Frau Stockfisch fragt weiter, ob diese dann nicht bei Einsätzen her kommen könnten.
Herr Bäth antwortet, dass diese bereits kämen, es aber eine Zeit dauere, bis diese hier an-
kämen.
Herr Ollrogge fasst zusammen, dass das Schiff vom Zustand her in Ordnung sei, die Technik
aber veraltet sei und fragt nach, ob dies nicht ausreichen würde.
Herr Bäth bestätigt, dass der derzeitige Stand akzeptabel sei, Frage sei aber, was passiere,
wenn das Boot kaputt gehen würde. Man müsse überlegen, ob dann ein neues angeschafft
werde oder es keines mehr geben solle. Er wolle vermeiden, dass der Feuerwehr dann vor-
geworfen werde, sie hätten nicht rechtzeitig informiert.
6
Herr Möller sagt, dass das Thema nicht aus den Augen verloren werden solle, es müsse
zunächst der Bedarf definiert und Varianten dargestellt werden. Es würde sich bei einem
Neubau um eine Investition handeln, deren Kosten sich auf mehrere Jahre verteilen würden.
Das Boot sei schließlich auch schon 37 Jahre alt.
Frau Hilbrecht möchte wissen, wie der Hafenbetreiber zu der Sache stehe.
Herr Bäth antwortet, dass dieser das Boot sehr schätze, sich aber nicht an den Kosten betei-
ligen wolle.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis .
TOP 4.3 – Beantwortung von Anfragen
TOP 4.3.1 – Defibrillatoren
Herr Möller berichtet, dass das Thema „Defibrillatoren“ auch im Senat angesprochen
worden sei und bittet Herrn Bäth, zu berichten.
Herr Bäth erzählt, dass es für die automatisierten externen Defibrillatoren derzeit keine
Meldepflicht gebe. Es gebe ein Kataster, wo die Standorte der Defibrillatoren freiwillig
gemeldet werden könnten, man wisse allerdings nicht, ob dieses Kataster vollständig
sei. Einer Umfrage zufolge würden sich folgende Standorte ergeben: 1x im Haerder-
Center, 1x in der Sparkasse Breite Straße 18-28, 2x im Flughafen Lübeck. Die Uniklinik
rufe derzeit eine Initiative ins Leben, um mehr Defibrillatoren anschaffen zu können.
Herr Stier schlägt vor, abzuwarten, was die Bürgerschaft beschließe.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis .
TOP 4.3.2 – Servicezeiten Stadtverwaltung
Frau Wöhlk berichtet, dass aufgrund der Dienstanweisung zur Durchführung von be-
darfsorientierten Servicezeiten und der damit verbundenen flexiblen Arbeitszeiten fol-
gende Servicezeiten gelten:
Montag und Dienstag 8.00 – 14.00 Uhr
Mittwoch Geschlossen
Donnerstag 8.00 – 18.00 Uhr
Freitag 8.00 – 12.00 Uhr
In zwei Fällen gebe es Abweichungen:
Stadtteilbüro Travemünde:
Dienstag 8.00 – 14.00 Uhr
Freitag 8.00 – 12.00 Uhr
Abteilung Gewerbeangelegenheiten
Montag und Dienstag 8.00 – 13.00 Uhr
Mittwoch Geschlossen
Donnerstag 8.00 – 13.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr
Freitag 8.00 – 12.00 Uhr
Herr Mauritz merkt an, dass diese Information zunächst ausreichend sei, die CDU dar-
über allerdings intern diskutieren werde.
7
Herr Möller erklärt, dass demnächst auch die Auswertung der Umfrage in den Stadt-
teilbüros vorliegen werde.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis .
TOP 4.3.3 – Fit for fire
Herr Möller berichtet, die Feuerwehr habe bei den entsprechenden städtischen Berei-
chen eine kostenlose bzw. ermäßigte Nutzung der Sporthallen und Schwimmhallen
prüfen lassen. Sowohl der Bereich Schule und Sport als auch die Lübecker Schwimm-
bäder würden keine Möglichkeit der Kostenermäßigung sehen. Der Bereich Schule und
Sport sei an den geltenden Sportstättentarif der Hansestadt Lübeck gebunden. Bisher
nutze nur eine Freiwillige Feuerwehr eine städtische Sporthalle, für die im Halbjahr 84
Euro zu zahlen sei. Die Lübecker Schwimmbäder würden auf ihre Haushaltslage ver-
weisen, böten aber eine Abwicklung der Eintrittsentgelte monatlich „auf Rechnung“ an.
Es gebe die Möglichkeit, die Mittel in der Haushaltsplanung von 11.800 Euro auf
12.800 Euro anzuheben.
Herr Mauritz merkt an, dass es schwierig sei, gute Hallenzeiten zu bekommen.
Herr Welsch schlägt vor, dass Herr Möller der Feuerwehr einen Vorschlag vorlegen
solle, wie am besten mit dem Thema umgegangen werden solle.
Frau Lenz fragt nach, ob das Schwimmbad der Kaserne Hubertus, welche der Bun-
despolizei gehöre, genutzt werde.
Herr Stier bejaht dies.
Herr Möller wirft ein, dass die Verwaltung bei der Haushaltsaufstellung 2011 zunächst
an die Pflichtaufgaben denken müsse, eine zusätzliche Haushaltsbelastung durch frei-
willige Aufgaben sei derzeit schwierig.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis .
TOP 4.3.4 – Projekt „Smiley“
Herr Dr. Müller- Buder erklärt, dass das Projekt in der vergangenen Zeit weiter vorbe-
reitet worden und alle Lübecker Betriebe bereits erfasst worden seien, man dürfe aber
laut Verbraucherschutzgesetz nur eine Positivliste erstellen. Es habe außerdem Ge-
spräche mit der DeHoGa gegeben, diese zeichneten eine ablehnende Haltung ab. Ei-
nige Bundesländer hätten ebenfalls an einem solchen Projekt gearbeitet. Daher werde
die Bundesverbraucherministerin ein bundesweites Projekt erstellen.
Herr Hoffmann fragt nach, was die Hansestadt Lübeck machen könne, falls es keine
einheitliche Regelung geben sollte.
Herr Dr. Müller- Buder antwortet, dass der Bürgerschaftsauftrag weiterhin bestehe und
derzeit ruhe. Dieser könne dann wieder aufgenommen werden und das Projekt könne
in Form einer Positivliste eingeführt werden.
Herr Welsch stimmt zu, dass die Hansestadt Lübeck das Thema weiter behandeln sol-
le, wenn der Bund negativ entscheide.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis .
8
TOP 4.3.5 – Winterdienst
Herr Möller informiert den Ausschuss darüber, dass in den letzen Wochen Flyer zum
Thema Winterdienst in Lübeck an die Haushalte verteilt worden seien. Außerdem solle
es einen Bericht über die Entwicklung des Winterdienstes in den letzten Jahren geben.
Es seien mehr Fahrer für die Räumfahrzeuge ausgebildet worden, dieses Jahr stünden
der Stadt etwa 300 Fachkräfte und zehn große Räumgeräte zur Verfügung. Die Rad-
wege sollten besser gestreut und geräumt werden und es sei ein größerer Salzvorrat
vorhanden. Insgesamt seien die Einsätze optimiert worden. Die Entsorgungsbetriebe
könnten aus Kapazitätsgründen keine Winterdiensthotline einrichten, allerdings könne
die normale Servicenummer der EBL dafür genutzt werden. Besondere Einsätze in
Notfällen seien möglich. Die Stadt werde auch in diesem Jahr wieder Container und
Streugut zur Verfügung stellen.
Herr Hoffmann fragt nach, ob man mit Seniorenbeirat und anderen Einrichtungen Hil-
fen organisieren könne, denn es seien ja nicht nur Einkäufe, die erledigt werden müss-
ten, sondern beispielsweise auch die Besorgung von Medikamenten.
Herr Dörnbrack antwortet, dass sich der Seniorenbeirat bisher mit diesem Thema noch
nicht beschäftigt habe.
Herr Möller schlägt vor, dass der Seniorenbeirat das Gespräch mit den EBL suchen
solle.
Herr Ollrogge berichtet, dass nach seiner Kenntnis viele Firmen keine Winterdienst-
Aufträge mehr annähmen, da sie überlastet seien.
Herr Stier schlägt vor, den Abschlussbericht abzuwarten.
Herr Ollrogge möchte weiter wissen, warum die Stadt Streusalz nutzen dürfe, die Bür-
ger aber nicht.
Herr Möller antwortet, dass man die Gesamtbelastung nicht unnötig erhöhen solle.
Räumen und Streuen sei gesetzliche Pflicht, wie diese umgesetzt werde, sei Aufgabe
des Bürgers. Er werde im Fachbereich 5 anfragen, wie die Straßen- und Wegeräu-
mung an öffentlichen Gebäuden erfolgen solle.
Herr Praefke merkt an, dass man frühzeitiges Räumen unterstützen müsse und fragt,
wie viele Fachkräfte im Jahr zuvor eingesetzt worden seien.
Herr Möller antwortet, dass es in diesem Jahr nur eine geringe Steigerung im Vergleich
zum letzten Jahr gebe, man aber durch die erhöhte Anzahl an Personen, die die
Räumfahrzeuge bedienen könnten, einen Vorteil habe.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis .
TOP 4.3.6 – Sprengstoffgesetz
Frau Wöhlk erklärt, dass die 1. Sprengstoffverordnung anzuwenden sei. Nach § 23 Abs. 1
sei das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Kran-
kenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern verboten. Das
Verbot in der Nähe von Reet- und Fachwerkhäusern sei erst mit einer Gesetzesänderung
vom 17.07.2009 zusätzlich aufgenommen worden. Allerdings enthalte der Paragraph den
unbestimmten Rechtsbegriff „unmittelbare Nähe“. Das niedersächsische Ministerium für So-
ziales, Frauen, Familie und Gesundheit habe sich am 21.12.2009 zur Thematik „unmittelbare
Nähe in Verbindung mit Reetdach- und Fachwerkhäusern“ wie folgt geäußert: „Da das Ver-
bot auf den Erfordernissen des vorbeugenden Brandschutzes beruht, ist nach unserer Auf-
9
fassung die „unmittelbare Nähe“ zur hinreichenden Abwehr von Brandgefahren in Bezug zu
setzen. Daraus ergibt sich, dass „unmittelbare Nähe“ abhängig ist vom verwendeten Feuer-
werkskörper. Bei handgeworfenen (nicht durch Eigenantrieb vorwärtsbewegten) pyrotechni-
schen Gegenständen kann davon ausgegangen werden, dass ein Schutzabstand ausrei-
chend ist, der gerade außerhalb der Wurfweite liegt, in der Regel also nicht viel mehr als ca.
25-30 Meter. Bei sog. Hochfeuerwerk mit eigenem Vortrieb ist von höheren Reichweiten und
daher Brandgefährdungen auszugehen. Bei der Auslegung des Begriffs „unmittelbare Nähe“
bzw. des notwendigen Schutzabstandes für Hochfeuerwerk (Raketen) sind die Hinweise der
Sprengstoffverwaltungsvorschriften zu beachten. Diese fordern in der Anlage 10 (Muster für
Anzeige für das Abbrennen von gewerblichem Feuerwerk) unter Nr. 4 Angaben über „be-
sonders brandempfindliche Gebäude und Anlage im Umkreis von 200 m“. Vor diesem Hin-
tergrund ist es aus unserer Sicht gerechtfertigt, auch bei nichtgewerblichem Feuerwerk bei
Anwendung von hochsteigenden Feuerwerksraketen einen Abstand von 200 m als Regel-
mindestabstand zu Grunde zu legen.“
Die Handhabung der Vorschriften sei bundesweit unterschiedlich.
Herr Möller fügt hinzu, dass Feuerwerke die Lübecker Stadtteile unterschiedlich be-
lastete, dies sei vom Abstand und der Lärmbelästigung abhängig. Auch die Feuerwehr
habe sich zu dem Thema geäußert. Brandempfindliche Gebäude oder Anlagen im en-
geren Sinne seien der Feuerwehr nur als eingehauste Lager bekannt, beispielsweise
Recyclinghäuser oder Holzlager. Dort seien der Feuerwehr keine Gefahren aufgrund
pyrotechnischer Gegenstände bekannt. Andere brandempfindliche Anlagen seien
durch Abbrennverbot gemäß Sprengstoffgesetz erfasst. Sofern die Verbote gemäß
Sprengstoffgesetz eingehalten würden, sehe die Feuerwehr keinen weiteren Hand-
lungsbedarf, für andere Bereiche ein Abbrandverbot festzulegen.
Herr Klischat sagt, dass er es für schwer umsetzbar halte, die Einhaltung des Gesetzes
zu überwachen.
Herr Stier fragt nach, ob es eine Pressemitteilung zu dem Thema geben werde.
Herr Möller bejaht dies.
Herr Mauritz fragt nach, ob es eine Einschränkung gebe, wie oft im Jahr Feuerwerke in
der Hansestadt Lübeck stattfinden dürften.
Herr Möller antwortet, dass es keine Einschränkungen gebe, man diskutiere in der AG
Großveranstaltungen aber über eine Belastungsregelung in bestimmten Stadtteilen.
Herr Mauritz sagt, er halte es für sinnvoll, auch kleinere Veranstaltungen mit einzube-
ziehen, zum Beispiel die vielen Hochzeiten in Travemünde.
Herr Stier fügt hinzu, dass man prüfen müsse, wie dies praktisch umsetzbar sei.
Herr Martens wirft ein, dass man auch den Verkauf von Knallkörpern in der Innenstadt
verbieten müsste, wenn dort schon keine Pyrotechnik abgefeuert werden dürfe.
Frau Hilbrecht möchte wissen, ob in dem § 23 Abs. 1 der 1. Sprengstoffverordnung mit
dem Begriff „Kirchen“ auch andere Gotteshäuser, wie Synagogen gemeint seien.
Herr Möller antwortet, dass diese ja ebenfalls zu Veranstaltungsräumen zählen wür-
den.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis .
10
TOP 4.3.7 – Fahrradsituation Lübeck
Herr Stier erklärt, dass das Thema in der nächsten Sitzung des Ausschusses mit Poli-
zeibeirat behandelt werden solle. Er halte das Thema allerdings eher für den Runden
Tisch Radverkehr geeignet.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis .
TOP 4.3.8 – Datenhandel vom Einwohnermeldeamt
Frau Wöhlk verweist auf einen Bericht des Bereiches Logistik, Statistik und Wahlen vom
18.03.2009 zum Thema „Datenschutz in der Hansestadt Lübeck“. In diesem heiße es: „In
Zusammenhang mit dem aktuellen Datenskandal wurde in den Medien berichtet, dass Ver-
waltungen mit Melderegisterauszügen Geld verdienen würden. Im allgemeinen Wirbel um
den Datenschutz wurde suggeriert, Kommunen und Gemeinden betrieben somit Datenhan-
del. Die Schlussfolgerung, dass Datenhändler ihre Datensätze über solche legale Abfragen
bei Meldeämtern erhalten, ist jedoch absolut falsch. Denn Kommunen dürfen keine Meldeda-
ten „verkaufen“, sondern sind in den im Meldegesetz aufgeführten Fällen gegen Gebühr
auskunftspflichtig. Dritten darf die Behörde aber nur Auskunft über Vor- und Familiennamen,
Doktorgrad und Anschriften einzelner bestimmter Einwohner übermitteln (einfache Meldere-
gisterauskunft). Dies gilt auch, wenn jemand Auskunft über Daten einer Vielzahl namentlich
bezeichneter Einwohner begehrt. Eine Möglichkeit, derartige Auskunftsersuchen abzuleh-
nen, sieht das Gesetz nicht vor. Für Datenhändler wären solche Auskünfte im Übrigen nahe-
zu wertlos – sie lassen sich in jedem Telefonbuch – kostenlos – finden. Melderegisteraus-
künfte können nach dem Gesetz auch automatisiert über das Internet erfolgen. Ein automati-
sierter Abruf über das Internet ist allerdings nicht zulässig, wenn der Betroffene dem wider-
sprochen hat.“
Der Bereich Melde- und Gewerbeangelegenheiten erteile Melderegisterauskünfte auf der
Grundlage des Meldegesetzes für das Land Schleswig- Holstein und erhebe dafür eine Ge-
bühr nach dem Allgemeinen Gebührentarif der Landesverordnung über Verwaltungsgebüh-
ren. Nach § 27 Abs. 1 LMG dürfe die Meldebehörde Personen, die nicht Betroffene sind, und
anderen als den in § 24 Abs. 1 LMG bezeichneten Stellen (Behörden oder sonstige öffentli-
che Stellen) nur Auskunft über 1. Vor- und Familiennamen, 2. Doktorgrad und 3. Anschriften
einzelner Personen übermitteln, wenn diese auf Grund der Angaben der anfragenden Per-
sonen oder Stellen, insbesondere auf Grund des Vor- und Familiennamens sowie des Ge-
burtsdatums oder einer früheren Anschrift, eindeutig identifiziert worden seien (einfache Mel-
deregisterauskunft). Dies gelte auch, wenn jemand Auskunft über Daten einer Vielzahl na-
mentlich bezeichneter Personen begehre.
Die einfache Melderegisterauskunft dürfe also nur dann erteilt werden, wenn die Identifizie-
rung der Betroffenen eindeutig sei. In Zweifelsfällen verlange man ergänzende Angaben zur
Identifizierung oder die Auskunft werde versagt. Für die Bearbeitung einer einfachen Melde-
registerauskunft erhebe die Meldebehörde seit dem 01.01.2010 eine Verwaltungsgebühr von
7,50 Euro. Im Auftrag der Meldebehörden des Landes Schleswig-Holstein betreibe die Firma
Dataport einen Spiegeldatenbestand. Die Gebühreneinnahmen für Auskünfte aus dem Mel-
deregister lägen im Jahr 2010 bisher bei 121.963 Euro.
Im Jahre 2008 habe das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein den Meldebehör-
den mitgeteilt, dass in der Internetpräsentation der Firma Euro- Pro GmbH offen damit ge-
worben werde, dass die bei Meldebehörden erhobenen Adressdaten in der Regel nicht nur
an die jeweiligen Auftraggeber weitergeleitet, sondern zusätzlich für eigene gewerbsmäßige
Zwecke in einer eigenen Adressdatenbank dauerhaft gespeichert würden.
Aufgrund datenschutzrechtlicher Erwägungen habe das Innenministerium erhebliche Beden-
ken, dass die Euro- Pro GmbH weiterhin Melderegisterauskünfte von hiesigen Meldebehör-
den erhalten könne. Der dargestellte Sachverhalt und die Rechtslage sprachen nach Auffas-
sung des Innenministeriums gegen die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft, so-
lange bei der Euro- Pro GmbH eine eigene Datenbank vorgehalten werde, aus der eigen-
11
ständig Adressdaten zum Abruf angeboten würden. Das Innenministerium empfahl, entspre-
chende Anträge der Euro- Pro GmbH auf die Erteilung einer einfachen Melderegisteraus-
kunft abschlägig zu bescheiden. Das Innenministerium habe bekannt gegeben, dass es sei-
ne datenschutzrechtlichen Bedenken erst dann zurück stelle, wenn eine schriftliche Erklä-
rung der Euro- Pro GmbH vorliege, dass zukünftig keine Speicherung der Daten von Melde-
behörden aus Schleswig-Holstein mehr erfolgt.
Außerdem dürfe die Euro- Pro GmbH die von Meldebehörden aus Schleswig-Holstein über-
mittelten Daten nur noch an den anfragenden Auftraggeber weitergeben und es habe ein
Hinweis in der Internetpräsentation zu erfolgen, dass Einwohnermeldedaten schleswig- hol-
steinischer Meldebehörden nicht in der internen Datenbank gespeichert würden. Die Firma
Euro- Pro GmbH habe die vom Innenministerium geforderte schriftliche Erklärung abgege-
ben. Auf der Basis dieser Übereinkunft bestünden nunmehr keine datenschutzrechtlichen
Bedenken mehr, der Euro- Pro GmbH wieder einfache Melderegisterauskünfte zu erteilen
und das Online-Verfahren der Spiegeldatenbank frei zuschalten.
Die Firma Euro- Pro sei bis Juni 2008 sogenannter Großanfrager gewesen, danach seien
Anfragen ausgeblieben. Abschließend sei zu sagen, dass die in Lübeck kein Datenhandel
betrieben werde.
Herr Martens fragt nach, was die Firma Euro- Pro mit den Daten mache.
Frau Wöhlk antwortet, dass sie darüber keine Auskunft geben könne, da die Melderegister-
Auskünfte nicht zweckgebunden seien.
Herr Hoffmann fragt nach, ab wann man von Handel spreche. Er fragt, ob dies schon der Fall
sei, wenn ein Bürger oder eine Firma eine Auskunft erhalte und dafür Gebühren zahle.
Frau Wöhlk verneint dies. Im übrigen würden Großanfrager nicht nach einer bestimmten
Person fragen, sondern nach einem Kreis an unbekannten Personen, die beispielsweise alle
in einer Region wohnen.
Frau Lenz möchte wissen, ob solche Großanfragen registriert würden. Sie halte eine schrift-
liche Erklärung für nicht ausreichend.
Herr Möller fügt hinzu, dass die Auskunft laut Landesmeldegesetz als Weisungsaufgabe der
Fachaufsicht des Landes unterliege. Die Fachaufsichtsbehörde halte das angewandte Ver-
fahren für rechtlich in Ordnung.
Herr Stier erklärt, dass sich die Anfrage von Herrn Hoffmann nur auf Lübeck bezogen habe.
Dies sei von Frau Wöhlk beantwortet worden, seit Juni 2008 habe die Firma Euro- Pro keine
Großanfragen mehr bei der Hansestadt Lübeck gestellt.
Herr Dedow erläutert, dass nur die Adressdaten der Einwohner weitergegeben würden und
er der Verwaltung vertraue, dass keine weiteren Daten herausgegeben würden.
Herr Mauritz fragt nach, wie hoch die Kosten für die Auskünfte jährlich seien und Herr Hoff-
mann fragt weiter, ob die Hansestadt mit Einnahmen aus dieser Aufgabe rechne.
Herr Möller antwortet, dass die Einnahmen im Haushalt veranschlagt seien.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis .
12
TOP 4.3.9 – Glücksspielautomaten
Herr Klischat berichtet, dass es derzeit 51 Spielhallen an 42 Standorten in Lübeck ge-
be, die insgesamt 557 Geldspielgeräte unterhielten. Zusätzlich gebe es 223 Geldspiel-
geräte in Gaststätten. Die Anzahl der Spielhallen sei in den letzten Jahren konstant
geblieben, die Anzahl der Spielgeräte habe sich erhöht. Das hänge damit zusammen,
dass man früher 15 m² Fläche pro Gerät einhalten musste und höchstens 10 Geräte
führen durfte, heutzutage müsse man nur noch 12 m² einhalten und dürfe 12 Geräte
besitzen. Die meisten Spielhallen seien in der Innenstadt angesiedelt, aber auch in der
Ziegelstraße und an der Lohmühle gebe es viele dieser Einrichtungen. Die Verwaltung
habe keine Erkenntnisse über Nutzerzahlen. Weiter erklärt Herr Klischat, dass die
Verwaltung einerseits Kontrollen ohne Anlass durchführe, andererseits gehe man Hin-
weisen nach. Der Jugendschutz werde größtenteils eingehalten. Es sei bekannt, dass
Automaten manipuliert würden, es sei aber Sache der Betreiber, diese Vorfälle der
Polizei zu melden. Ein manipulierter Automat müsse bis zur Behebung der Manipulati-
on aus dem Verkehr gezogen werden.
Herr Martens fragt nach, ob die Öffnungszeiten verlängert worden seien.
Herr Klischat bejaht dies und führt aus, dass Spielhallen rund um die Uhr geöffnet ha-
ben dürften, da das Land die Sperrzeiten aufgehoben habe.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis .
TOP 4.3.10 – Konzept Großveranstaltungen
Herr Klischat gibt bekannt, dass das Lübecker Konzept für Großveranstaltungen auf-
grund der Vorfälle bei der Loveparade in Duisburg überprüft werde. Man werde prüfen,
ob es Mängel beim bisherigen Konzept gebe und ob man gut für Großveranstaltungen
vorbereitet sei. Es habe eine erste Gesprächsrunde gegeben, die nächste werde im
November stattfinden. Es gebe noch kein stadtweites Konzept, man erstelle für jeden
Einzelfall ein Konzept.
Derzeit seien die Harleydays im Gespräch. Man diskutiere über die Sicherheitsaspekte
bei der Stuntshow, die geringe Anzahl an Parkplätzen und den Lärmschutz, da man
beim letzten Mal eine erhebliche Überschreitung des Lärmpegels verzeichnet habe.
Man überlege, dem Veranstalter die Auflage zu erteilen, einen Lärmschutzbeauftragten
zu stellen.
Außerdem beschäftige sich der Gesprächskreis mit dem Altstadtfest. Dort sei der Alko-
holkonsum von Jugendlichen ein erhebliches Problem. Auch hier sei der Lärm ein
Thema und man überlege, das Fest auf bis 23.00 Uhr zu beschränken. Der Veranstal-
ter solle kostenlose Toiletten zur Verfügung stellen, damit sich die Zahl der Wildurinie-
rer verkleinere.
Demnächst solle auch über die Travemünder Woche gesprochen werden.
Herr Stier fragt nach, ob auch das Konzept für das Ducksteinfestival, auf dem es viel
zu eng und zu voll sei, überarbeitet werde. Auf so engem Raum könne schnell Panik
ausbrechen.
Herr Klischat antwortet, dass ihm dieses Problem bisher nicht bekannt gewesen sei, er
die Anregung aber gerne mit aufnehme.
Herr Möller fügt hinzu, dass es auf dem Ducksteinfestival kaum Ausweichmöglichkeiten
gebe und man darüber nachdenken müsse, wie dies zu ändern sei. Ähnlich sei die
Situation auf der Travemünder Woche, insbesondere bei der Abreise nach dem Feu-
erwerk. Sogar Einsatzfahrzeuge kämen hier schwer durch.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis .
13
TOP 4.3.11 – Parkbänke mit Nummerierungen
Herr Bäth erklärt, dass eine Nummerierung von Parkbänken theoretisch möglich sei,
jedoch bestehe aus Sicht der Feuerwehr hierzu keine Notwendigkeit. Fälle, in denen
Einsatzorte nicht auffindbar waren und in denen ein solches Nummernsystem geholfen
hätte, seien dort nicht bekannt. Erfahrungen aus anderen Städten lägen hier nicht vor,
lediglich Schwerin habe eine solche Maßnahme zur Bundesgartenschau erwogen,
dann aber verworfen. Zu den Kosten und der Anzahl in Frage kommender Bänke kön-
ne die Feuerwehr keine konkreten Angaben machen, eine Nachfrage beim Bereich
Stadtgrün habe eine grobe Schätzung von einigen Tausend ergeben. Darüber hinaus
gebe es Bänke, die vom Land und solche, die von privaten Einrichtungen aufgestellt
würden. Er halte eine solche Maßnahme für nicht erforderlich.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis .
TOP 5 – Aktuelles aus der Bürgerschaft
Es liegt nichts vor.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis .
TOP 6 – Überweisungen aus der Bürgerschaft
TOP 6.1 – Resolution Verkaufsverbot von alkoholischen Getränken (bereits be-
handelt am 04.10.2010 unter TOP 6.2)
Sitzung der Bürgerschaft am 27. Mai 2010
Die Bürgerschaft hat zu Punkt 4.4 mit Drs. Nr. 371 den nachstehend aufgeführten An-
trag der Fraktion DIE LINKE mehrheitlich abschließend an den Ausschuss für Sicher-
heit und Ordnung überwiesen:
(Resolution Verkaufsverbot von alkoholischen Getränken)
Resolution
Die Lübecker Bürgerschaft fordert den Innenminister von Schleswig- Holstein Herrn
Klaus Schlie auf, sich dafür einzusetzen, dass in Schleswig- Holstein zum Schutz von
Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ein Verkaufsverbot von alkoholischen
Getränken zwischen 22.00 abends und 5.00 morgens erlassen wird.
Von dieser Maßnahme sollten gastronomische Betriebe, wie Kneipen, Discotheken
und Restaurants ausgenommen bleiben.
Die Bürgerschaft ist sich bewusst, dass dieses Verbot nur eine wirksame Methode ist,
um nächtliche Alkoholexzesse von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen
durch die eingeschränkte Verfügbarkeit von Alkohol einzudämmen.
Herr Möller bittet Herrn Brast-Ulrich, sich vorzustellen und seine Erkenntnisse zu dem
Thema Alkoholverkaufsverbot darzustellen.
Herr Brast-Ulrich informiert den Ausschuss darüber, dass er Psychologe im Bereich
der Suchthilfe und der Vorsitzende des Projektes HaLt (Hart am Limit) sei. Zunächst
wolle er auf den „Aktionsplan Jugendschutz“ an Tankstellen hinweisen, welcher bun-
desweit gelte. Das Lübecker Projekt HaLt arbeite eng mit der Uniklinik zusammen. Bei
betrunkenen Jugendlichen handele es sich oft um Naivtäter. Jede minderjährige Per-
son, die aufgrund von Alkoholkonsum ins Krankenhaus eingeliefert werde, werde ge-
14
fragt, woher sie den Alkohol hätte. Stelle sich heraus, dass ein Geschäft durch den
Verkauf von Alkohol an Minderjährige einen Verstoß begangen habe, leite das Projekt
die Daten des Geschäftes an den Kinder- und Jugendschutz weiter. Allerdings sei der
Verkauf an unter 18-Jährige in den letzten Jahren zurückgegangen und es werde häu-
figer das Alter kontrolliert. An Tankstellen und Kiosken sei die Lage aber weiterhin kri-
tisch. Alkoholprävention sei aber nicht nur bei Kindern wichtig, sondern auch bei Er-
wachsenen. Man müsse jede mögliche Maßnahme wahrnehmen, in einigen südlichen
Ländern habe man die Promillegrenze bei Autofahrern verschärft, dies habe auch zu
einem Rückgang geführt. Frage sei, wie viele Menschen ihren Alkohol regelmäßig zwi-
schen 22.00 und 24.00 Uhr kaufen. Alkoholkonsum sei eine Gefahr für Selbstgefähr-
dung, Fremdgefährdung und Sachbeschädigung. Oft würden Jugendliche sich den
Alkohol nicht selber kaufen, sondern ließen sich diesen von Taxifahrern bringen. Wenn
der Taxifahrer dann bei den Käufern ankäme und sehe, dass diese noch minderjährig
seien, habe er sowohl Fahrtkosten als auch private Auslagen für den Alkohol gehabt.
Somit gebe er den Kunden den Alkohol trotzdem. Aus fachlicher Sicht müsse man
diesen Bringservice verbieten.
Herr Stier fragt nach, ob das Projekt HaLt auch mit der Polizei zusammen arbeite.
Herr Brast-Ulrich antwortet, dass mit der Polizei, den Gewerbeangelegenheiten und
dem Kinder- und Jugendschutz zusammen gearbeitet werde. Die Polizeistreifen be-
kämen Postkarten mit Kontaktdaten, welche sie an Jugendliche verteilen würden.
Auch seien Sozialarbeiter im Einsatz, welche von den Minderjährigen besser ange-
nommen würden, als zunächst angenommen.
Herr Dedow erklärt, dass es in Lübeck ein großes Problem sowohl mit Alkohol als
auch mit Drogen gebe. Die Gesetzeslage sei sehr gut, allerdings halte er den Begriff
Reiseproviant für zu sehr schwer zu definieren. Auch bei einem Verbot des Verkaufes
von Alkohol könne man nicht davon ausgehen, dass es dann keine Probleme mehr mit
Alkohol geben werde.
Herr Hoffmann fragt Herrn Brast-Ulrich, inwieweit er die Resolution für sinnvoll halte.
Herr Brast-Ulrich antwortet, dass der Effekt des geforderten Verbots zwar gering sei
und es nur eine kleine Gruppe von Personen geben werde, aber auch dies sei es wert.
Frau Lenz ist der Meinung, man solle diesen kleinen Effekt nicht außer Acht lassen
und nutzen. Der Ausschuss habe sich sehr intensiv mit dem Thema befasst, vielleicht
hätten dies auch andere Gemeinden und Städte getan.
Herr Martens berichtet, dass in Baden-Württemberg bereits eine Tankstellenbesitzerin
gegen das Gesetz geklagt habe, die Klage aber abgewiesen worden sei.
Frau Lenz möchte wissen, welchen Effekt das Verkaufsverbot bei Jugendlichen haben
werde.
Herr Brast-Ulrich vermutet, dass sich die Jugendlichen damit arrangieren würden. Wie
erwähnt seien es nicht viele, aber auch für wenige Menschen lohne sich ein solches
Verbot.
Herr Hinrichs wirft ein, dass eine Gesetzesgrundlage bereits bestünde und eine Ge-
setzesänderung Aufgabe des Landtags sei. Es handele sich um ein gesellschaftliches
Problem. Die Fraktionen sollten direkt an ihre Vertreter im Landtag herantreten.
Herr Brast-Ulrich fasst zusammen, dass die Resolution an sich keine Wirkung auf die
Jugendlichen haben werde, sondern erst ein tatsächlich bestehendes Verbot Ände-
rungen bewirken könne.
15
Herr Hinrichs beantragt eine Sitzungsunterbrechung, Herr Stier unterbricht die Sitzung
für 10 Minuten.
Herr Stier lässt über die Resolution abstimmen:
Der Ausschuss leht die Resolution mit 3 Ja-Stimmen,
10 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung ab .
TOP 6.2 – Parkraumbewirtschaftung Travemünder Allee (bereits behandelt am
04.10.2010 unter TOP 6.3)
Sitzung der Bürgerschaft am 01.Juli 2010
Die Bürgerschaft hat zu Punkt 4.18 mit Drs. Nr. 557 den nachstehend aufgeführten
Antrag der BfL- Fraktion mit Mehrheit abschließend an den Bauausschuss (federfüh-
rend) und Ausschuss für Sicherheit und Ordnung und Polizeibeirat überwiesen:
(Parkraumbewirtschaftung Travemünder Allee)
Der Bürgermeister wird mit
- der Schaffung von zusätzlichen Parkmöglichkeiten für Besucher der umliegen-
den Gerichtsgebäude,
- der Einrichtung einer gerechten Gebührenerhebung für Parkplätze, bei denen
die Nutzungsdauer nicht im Voraus ermessen werden kann, sowie
- der Schaffung von Fahrzeug- Stellplätzen für Bedienstete der Gerichtsgebäude
beauftragt.
Herr Stier berichtet, dass der Vortrag von Herrn Boden im Werkausschuss noch nicht
gehalten worden sei und schlägt eine Vertagung vor.
Der Ausschuss stimmt der Vertagung einstimmig zu .
TOP 6.3 – Einbahnstraßen- Sonderrechte aufheben
Sitzung der Bürgerschaft am 30. September 2010
Die Bürgerschaft hat zu Punkt 4.16 mit Drs. 723 den nachstehend aufgeführten Antrag
der Fraktion DIE LINKE einstimmig abschließend an den Bauausschuss (federfüh-
rend) und den Ausschuss für Sicherheit und Ordnung und Polizeibeirat überwiesen:
(Einbahnstraßen-Sonderrechte aufheben)
1. Die Einbahnstraßen-Sonderrechte (Nutzung entgegen der allgemeinen Fahrt-
richtung) für Taxen werden in folgenden Teilstücken in der Lübecker Innenstadt
aufgehoben:
Teilstück Aegidienstraße, zwischen Ecke Königstraße und Ecke Mühlen-
straße.
Begründung:
Durch die künftige Verkehrsregelung im Bereich Sandstraße als Fußgängerzone ist
die Sonderregelung für Taxen in dieser Straße nicht mehr nötig und kann aufgehoben
werden. Ein Bestehen der Sonderregelung führt wegen der beengten Fahrbahn (par-
16
kende Fahrzeuge) zur Behinderung des Verkehrs und vor allem bei ortsfremden Auto-
fahrern zur Verwirrung und zu Falschfahrten.
2. Die Einbahnstraßen Sonderrechte (Nutzung entgegen der allgemeinen Fahrt-
richtung) für Taxen, Linienverkehr und Lieferverkehr werden in folgenden
Teilstücken in der Lübecker Innenstadt aufgehoben:
Teilstück Mühlenstraße, zwischen Ecke Königstraße und Sandstraße
Begründung
Durch die künftige Verkehrsregelung im Bereich Sandstraße als Fußgängerzone ist
die Sonderregelung für Taxen, Linienverkehr und Lieferverkehr in dieser Straße nicht
mehr nötig und kann aufgehoben werden. Ein Bestehen der Sonderregelung führt we-
gen der Baumaßnahmen in der Sandstraße und der damit beengten Fahrbahn zur
Behinderung des Verkehrs. Eine Umfahrung für Taxen oder Lieferverkehr ist über Kö-
nigstraße und Aegidienstraße, bzw. Wahmstraße gegeben.
Herr Martens erklärt, dass sich Punkt 1 des Antrages erledigt habe, da hier die Ver-
kehrsführung bereits geändert worden sei. Punkt 2 solle aber weiter aufrecht erhalten
werden.
Herr Stier antwortet, dass die Fraktion den Punkt 1 offiziell in der Bürgerschaft zurück
nehmen solle. Auch über den Punkt 2 solle sich die Fraktion zuvor informieren, was im
Zuge des Projektes „Mitten in Lübeck“ geplant sei. Er schlägt eine Vertagung vor.
Der Ausschuss stimmt der Vertagung einstimmig zu .
TOP 6.4 – Fahrverbote durchsetzen und Verstöße verstärkt ahnden
Sitzung der Bürgerschaft am 30. September 2010
Die Bürgerschaft hat zu Punkt 4.17 mit Drs. 724 den nachstehend aufgeführten Antrag
der Fraktion DIE LINKE einstimmig abschließend an den Ausschuss für Sicherheit
und Ordnung und Polizeibeirat (federführend) überwiesen:
(Fahrverbote durchsetzen und Verstöße verstärkt ahnden)
1. Das Fahrverbot Kohlmarkt ab Ecke Schmiedestraße wird durchgesetzt
und verstärkt geahndet.
Begründung
Durch die Änderung der Verkehrsführung in der Schmiedestraße kommt es zu ver-
mehrten Verstößen gegen das Fahrverbot auf dem Kohlmarkt. Eine eventuelle bauli-
che Veränderung, zur Hervorhebung des Fahrverbotes und eine Neubeschilderung
sollte überprüft werden.
2. Das Fahrverbot Königstraße ab Ecke Aegidienstraße bis zur Ecke
Wahmstraße wird durchgesetzt und verstärkt geahndet.
Begründung
Trotz der Änderung der Verkehrsführung in der Königstraße kommt es zu vermehrten
Verstößen gegen das Fahrverbot in dem Bereich, eine eventuelle Übergangszeit ist
ohne Erfolg abgelaufen. Eine eventuelle bauliche Veränderung, zur Hervorhebung des
Fahrverbotes und eine Neubeschilderung sollte überprüft werden.
3. Das Fahrverbot Wahmstraße ab Ecke Königstraße bis Ecke Sandstraße
wird durchgesetzt und verstärkt geahndet.
17
Begründung
Trotz der Änderung der Verkehrsführung in der Königstraße kommt es zu vermehrten
Verstößen gegen das Fahrverbot in dem Bereich, eine eventuelle Übergangszeit ist
ohne Erfolg abgelaufen. Eine eventuelle bauliche Veränderung, zur Hervorhebung des
Fahrverbotes und eine Neubeschilderung sollte überprüft werden.
Herr Stier fragt nach, ob sich auch in diesem Antrag in der Zwischenzeit etwas geän-
dert habe.
Herr Martens verneint dies und fügt hinzu, dass bereits eine Statistik im Bauausschuss
zu dem Thema vorgestellt worden sei.
Herr Ohlow erklärt, dass es in der Tat so sei, dass viele Autofahrer die Durchfahrver-
bote missachten würden, man habe bereits die Kontrollen verstärkt. Zu Punkt 1 seien
im Jahr 2010 bisher 1797 Verstöße verzeichnet worden.
Herr Praefke sagt, dass die Verwaltung eine fehlerhafte Beschilderung aufgestellt ha-
be, darauf hieße es, dass alle Mietwagen eine Durchfahrerlaubnis hätten, dazu wür-
den auch von Privatperson gemietete Wagen zählen.
Herr Ohlow entgegnet, dass diese gemieteten Wagen als Leihwagen bezeichnet wür-
den, nicht als Mietwagen.
Herr Dedow bemängelt, dass in dem Antrag von Fahrverboten die Rede sei. Ein Fahr-
verbote sei allerdings ein Verbot für den Autofahrer einen PKW zu führen, nachdem er
seinen Führerschein wegen eines Verstoßes in amtliche Verwahrung geben müsste.
Richtig müsse es heißen „Durchfahrverbot für Fahrzeuge“. Außerdem wisse er nicht,
was der Antragsteller DIE LINKE mit dem Passus „verstärkt geahndet“ meine.
Herr Martens antwortet, dass damit die zum Teil schon eingeführte verstärkte Kontrolle
gemeint sei, zum anderen eine bauliche Veränderung.
Herr Stier weist darauf hin, dass die Fraktion in Zukunft ihre Anträge anders formulie-
ren und sich zuvor ausreichend informieren müsse.
Herr Möller berichtet, dass der Verkehr in den angesprochenen Bereichen bereits seit
Sommer 2010 überwacht werde, es gebe das Projekt „Mitten in Lübeck“, eine endgül-
tige Beschilderung werde es geben, sobald die Baumaßnahmen beendet seien. Auffäl-
lig sei, dass 60 % der Verkehrssünder dort Lübecker seien. Der Antrag enthalte den
Passus „wird durchgesetzt“, dies hätte zur Folge, dass dort 24 Stunden am Tag je-
mand stehen und die Autofahrer zum Umkehren bringen müsse.
Herr Hoffmann sagt, dass eine flächendeckende Überwachung sicher von niemandem
gewünscht sei, eine gewisse Toleranz müsse man wahren. Er schlägt eine Vertagung
vor:
Der Ausschuss stimmt der Vertagung mit
7 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung zu .
TOP 6.5 – Hundesteuersatzung
Sitzung der Bürgerschaft am 30. September 2010
Die Bürgerschaft hat zu Punkt 12.6 mit Drs. 759 den nachstehend aufgeführten Antrag
der Fraktion „Bündnis 90/ Die Grünen“ einstimmig abschließend an den Ausschuss
für Soziales und den Ausschuss für Sicherheit und Ordnung und Polizeibeirat (feder-
führend) überwiesen:
18
(Hundesteuersatzung)
Die Hundesteuersatzung wird wie folgt geändert/ ergänzt:
§ 4 Steuersatz
Abs. 3 neu:
Als gefährliche Hunde nach § 4 Abs. 2 gelten solche Hunde, für die die Ordnungsbe-
hörde nach § 3 Abs. 4 GefHG die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 GefHG festgestellt
hat.
§ 5 Steuerermäßigung
Abs. 1 neuer Punkt
c.) Hunden, wenn der bzw. die Steuerpflichtige Leistungen für die Bestreitung des Le-
bensunterhalts nach dem SGB II (Hartz-IV-Leistungen) oder Grundsicherungsleistun-
gen nach dem SGB XII (Sozialhilfe) erhält bzw. ein vergleichbar niedriges Einkommen
hat.
§ 11 Steuerjahr, Fälligkeit der Steuer
Neuer Punkt
3) Empfänger und Empfängerinnen von Leistungen für die Bestreitung des Lebensun-
terhalts nach dem SGB II (Hartz-IV-Leistungen) oder Grundsicherungsleistungen nach
dem SGB XII (Sozialhilfe) bzw. Steuerpflichtige mit vergleichbar niedrigem Einkommen
können die Steuer auf Antrag auch in monatlichen Raten entrichten.
UND
Sitzung der Bürgerschaft am 30. September 2010
Die Bürgerschaft hat zu Punkt 12.6 mit Drs. 666 die Vorlage des Bereichs Steuern
betr. Hundesteuersatzung mit Mehrheit an den Ausschuss für Sicherheit und Ordnung
und Polizeibeirat überwiesen:
(Hundesteuersatzung)
Herr Stier informiert den Ausschuss zunächst darüber, dass die Bürgerschaft dem
Ausschuss den Antrag abschließend überwiesen habe.
Herr Möller führt aus, dass dies allerdings nicht korrekt sei, da Satzungsänderungen gemäß
§ 28 GO nur von der Bürgerschaft selbst beschlossen werden dürfen. Somit werde der Aus-
schuss lediglich über eine Empfehlung abstimmen. Herr Möller verliest einen Auszug aus
einer E-Mail des Bereiches Recht: „Nach Auffassung des VG Aachen laut Urteil vom
26.11.2009 ist die Möglichkeit eines Entlastungsnachweises für die Ungefährlichkeit u. a. mit
dem Lenkungszweck der erhöhten Hundesteuer für gefährliche Hunde nicht vereinbar.
Der im Gefahrhundegesetz vorgesehene Wesenstest nach § 11 GefHG hat im Übrigen aus-
schließlich Relevanz für die Frage der Maulkorbpflicht. Unter diesem Gesichtspunkt wäre er
als Beleg für die Ungefährlichkeit auch nicht geeignet. Zum anderen werden Steuerermäßi-
gungen bzw. Ratenzahlungen für Steuerpflichtige vorgesehen, die Leistungen nach dem
SGB II oder SGB XII erhalten. Das Kommunalabgabengesetz verweist auf die Abgabenord-
nung, nach dieser besteht generell die Möglichkeit, zur Vermeidung unbilliger Härten von
einer Steuerpflicht ganz oder teilweise zu befreien oder Ratenzahlung zu vereinbaren.
Die Aufnahme satzungsmäßiger Ermäßigungs- oder Ratenzahlungstatbestände wäre
daneben grundsätzlich zulässig, allerdings entstünden bei der jetzt vorgeschlagenen Formu-
lierung wiederum Gleichbehandlungsprobleme, da nur der Nachweis des Leistungsbezuges
nach SGB II oder SGB XII Ermäßigungstatbestände begründen soll, nicht jedoch sonstiger
Bezug von geringen Einkünften wie z.B. Renten oder sog. Geringverdiener. Gegen eine an-
tragsgemäße Beschlussfassung bestünden deshalb erhebliche rechtliche Bedenken.“
19
Frau Hilbrecht antwortet, dass der Antrag bereits dahingehend überarbeitet worden sei.
Herr Klinkel sagt, dass die Regelsätze der Grundsicherung nicht ausreichend seien, daher
solle die Satzung um den § 5 ergänzt werden.
Herr Stier erklärt, er habe ebenfalls einen Hund, er wisse, wie teuer das Futter, die
Versicherung und die Tierarztkosten für solch ein Tier seien. Er frage sich, woher Hil-
feempfänger das Geld für diese Kosten nehmen würden.
Herr Klinkel findet, man müsse ein Zeichen setzen. Die Steuerermäßigung solle nicht
dazu führen, dass sich mehr Hilfeempfänger einen Hund anschaffen würden, sondern
um Empfänger, die bereits einen Hund hielten, zu entlasten.
Herr Wulff führt aus, dass es seit Mai 2005 das Gefahrenhundegesetz gebe. Man un-
terscheide laut Satzung der Hansestadt Lübeck über die Erhebung einer Hundesteuer
§ 4 Abs. 3 bei Gefahrenhunden in Listenhunde (American Staffordshire- Terrier, Bull-
terrier, Pitbull- Terrier und Staffordshire- Bullterrier) und Hunde, die durch auffälliges
Verhalten, zum Beispiel Beißen, für gefährlich erklärt worden seien. Das Land betreibe
derzeit eine Gesetzesänderung, bei der die Listenhunde überprüft werden sollen. In
Lübeck sei bisher kein Listenhund durch Beißen o.ä. auffällig geworden.
Frau Hilbrecht erklärt, dass jedes Bundesland verschiedene Listen habe, es aber kei-
ne Satistiken über die Gefährlichkeit der Listenhunde gebe. Die erhöhte Hundesteuer
solle eine Lenkungssteuer sein, fraglich sei, ob dieser Zweck erfüllt werde. Sie halte
die erhöhte Hundesteuer für nicht gerechtfertigt. Laut der ihr vorliegender Statistiken
aus Berlin seien der Dobermann und der deutsche Schäferhund häufiger auffällig ge-
wesen, als einer der Listenhunde.
Herr Martens behauptet, dass der Mensch, der den Hund hält, Schuld an dessen Ver-
halten sei. Die Steuer halte er für gerechtfertigt.
Herr Hinrichs sagt, dass die CDU den Antrag ablehnen werde. Er habe den Eindruck,
dass Frau Hilbrecht aus persönlichen Gründen handele.
Herr Hoffmann bestätigt, dass auch die SPD gegen den Antrag stimmen werde. Eine
Steuer habe den Sinn, etwas zu steuern. Er sei froh, dass es in Lübeck nur 37 Kampf-
hunde gebe.
Frau Hilbrecht entgegnet, dass sie nicht aus persönlichen Gründen handele. Sie halte
die Ablehnung der beiden Parteien für bedauerlich. Außerdem seien die 37 Hunde
keine Kampfhunde, sondern Listenhunde.
Herr Dedow erläutert, dass das Thema bereits auf Bundesebene und beim Verfas-
sungsgericht diskutiert worden sei. Er finde, dass die Gesundheit der Menschen wich-
tiger sei, als noch mehr Listenhunde zuzulassen.
Herr Martens stellt den Antrag punkteweise über den Antrag abzustimmen.
Der Ausschuss lehnt die punkteweise Abstimmung mit
2 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen und keiner Enthaltung ab .
Herr Martens fragt nach, ob die Haltung der Listenhunde kontrolliert werde.
Herr Ohlow antwortet, dass dies nicht kontrolliert werde, man aber Hinweisen vom
Steueramt nachgehe. Es würden lediglich der Anleinzwang und die Entfernung der
„Hinterlassenschaften“ kontrolliert. Außerdem werde nachgefragt, wenn der Hund kei-
ne Steuermarkte trage.
20
Herr Hoffmann fragt Herrn Wulff, wie andere Kreise damit umgingen.
Herr Wulff antwortet, dass andere Kreise laut Presse ebenfalls eine solche Steuer ein-
führen würden.
Herr Stier sagt, dass auch die FDP die Aussage von CDU und SPD unterstütze und
den Antrag ablehnen werde.
Frau Hilbrecht erklärt, dass es bisher keine wissenschaftlichen Belege dafür gebe,
dass Listenhunde gefährlicher seien als andere Hunde. In Bayern würden Hundebesit-
zer auch von der Polizei auf die Steuermarke angesprochen und fragt nach, ob man
dies hier nicht auch einführen könne.
Herr Stier bittet darum, diese Frage zum nächsten Polizeibeirat zu stellen.
Frau Hilbrecht bedankt sich für die Anhörung und lobt die sachliche Diskussion des
Ausschusses. Sie finde es aber schade, dass viele Anwesende Vorurteile gegenüber
den Hunden hätten.
Herr Hoffmann erwidert, dass man keine Vorurteile habe, sondern gefasste Meinun-
gen.
Frau Hilbrecht antwortet, dass man sicher seine Meinung gefasst habe, die Gründe,
die jemanden zu dieser Meinung brächten, jedoch falsch seien.
Herr Stier lässt darüber abstimmen, ob der Bürgerschaft eine Empfehlung ausgespro-
chen werden solle, den Antrag und die Vorlage anzunehmen.
Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft mit 1 Ja-Stimme,
12 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung, beides abzulehnen.
TOP 7 – Anträge
Es liegt nichts vor.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis .
TOP 8 – Vorlagen
TOP 8.1 – Öffentlich- rechtliche Vereinbarung mit dem Kreis Stormarn zur Not-
fallrettung und zum Krankentransport + Rettungsdienstsatzung
Herr Stier fragt, ob es Einwendungen, Anregungen oder Fragen zu der Vorlage gebe.
Die Ausschussmitglieder verneinen.
Herr Stier lässt über die Vorlage abstimmen.
Der Ausschuss stimmt der Vorlage einstimmig zu .
TOP 8.2 – Zustimmung zur Wahl/ Wiederwahl von Ortswehrführern und stellv.
Ortswehrführern der Freiwilligen Feuerwehren in der HL
Herr Stier fragt, ob es Einwendungen, Anregungen oder Fragen zu der Vorlage gebe.
Die Ausschussmitglieder verneinen.
21
Herr Stier lässt über die Vorlage abstimmen.
Der Ausschuss stimmt der Vorlage einstimmig zu .
TOP 9 – Berichte
Es liegt nichts vor.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis .
TOP 10 – Neue Anträge und Verschiedenes
Herr Möller informiert den Ausschuss darüber, dass der Stadtfeuerwehrverband für
den 27.11.2010 eine Jahresabschlussbegehung bei den Freiwilligen Feuerwehren
geplant habe.
Herr Radtke führt aus, dass es insgesamt 23 Feuerwehrhäuser gebe, die in 3 Gruppen
besichtigt würden. Eingeladen seien Herr Senator Möller, Herr Stier, Mitarbeiter der
GMHL und je Fraktion eine Person.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis .
Weiter berichtet Herr Möller, dass das Gerätehaus der Feuerwehr in der Innenstadt
übergeben worden sei.
Herr Radtke bedankt sich bei allen Beteiligten für die Unterstützung.
Herr Stier bedankt sich daraufhin bei Herrn Hinrichs, der ihn bei diesem Termin vertre-
ten habe. Er habe den Ausschuss sehr gut repräsentiert.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis .
II. Nichtöffentlicher Teil der Sitzung
Herr Stier stellt die Nichtöffentlichkeit um 19:49 Uhr her. Darüber gibt es eine geson-
derte Niederschrift.
III. Öffentlicher Teil der Sitzung
TOP 17 – Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil der Sitzung gefassten Be-
schlüsse
Herr Stier stellt die Öffentlichkeit um 19:51 Uhr wieder her und gibt bekannt, dass im
nichtöffentlichen Teil keine Beschlüsse gefasst worden seien.
Herr Stier schließt die Sitzung um 19:51 Uhr.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis .
Carsten Stier
Vorsitzender
Lisa Paetzold
Protokollführerin