Auszug - Importierte Niederschrift  

Ausschuss für Sicherheit und Ordnung und Polizeibeirat
TOP: Ö 1
Gremium: Ausschuss für Sicherheit und Ordnung und Polizeibeirat Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 15.01.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: Anlass: Sitzung
 
Beschluss


Fachbereich 3 – Umwelt, Sicherheit und Ordnung       Lübeck, 04.02.2009 

 

NIEDERSCHRIFT 

 

öffentlicher Teil 

 

über die Sitzung des Ausschusses für Sicherheit und Ordnung 

und Polizeibeirat 

am Montag, 15.01.2009 um 16:00 Uhr 

 

Nr. 04 (Wahlperiode 2008/2013) 

Beginn der Sitzung:    16:00 Uhr

Ende der Sitzung:    19:00 Uhr

Tagungsort:      Verwaltungszentrum Mühlentor, Kronsforder Allee 2-6 

        Haus Trave, 7. OG. Sitzungssaal

Anwesende

Ausschussmitglieder:

als Vorsitzender:    Herr Koch, FDP 

Herr Melchers, FDP

  

        Herr Hinrichs, CDU  

        Herr Mauritz, CDU 

Frau Schneider, CDU 

Frau Stockfisch, CDU 

Herr Ollrogge, SPD 

Herr Friedrichsen, SPD 

Herr Hoffmann, SPD 

Frau Knöckel, SPD

Herr Zahn, SPD

Herr Freiheit, Die Linke 

Herr Martens, Die Linke 

Herr Voht, Bürger für Lübeck (bis 17:36 Uhr)

Herr Heidenheim, Bürger für Lübeck (ab 17:36 Uhr)

Herr Möller, Bü90/ Die Grünen  

 

Senator:       Herr Geißler 

 

Vertreterinnen und

Vertreter der Bereiche:   Frau Dr. Koop      Fachbereichscontrolling  

  Herr Hopp      Fachbereichsdienst 

  Herr Siegrist      Verkehrsangelegenheiten  

  Herr Ohlow       Verkehrsangelegenheiten 

  Frau Adler      Verkehrsangelegenheiten 

    Frau Blank      Meldestelle  

    Herr Dr. Müller-Buder    Gewerbeangelegenheiten 

    Herr Bäth      Feuerwehr  

    Herr Radtke     Stadtfeuerwehrverband  

    Frau Lembke     Personalrat FB 3 

    Herr Muhs      Personalrat Feuerwehr 

     

Als Protokollführer:   Frau Vagt      Fachbereichsdienst  

Seniorenbeirat:   Frau Thalmann 

  Herr Oldenburg

Abwesende 

Ausschussmitglieder:  Herr Dedow, Bürger für Lübeck 

Herr Freiheit, Die Linke

Herr Welsch, SPD

 

Gäste:    Frau Asja Huberty, Die Linke

 

 

 

TAGESORDNUNG 

I. Öffentlicher Teil der Sitzung    Beratungsergebnis 

 

  Kenntnis  Empfehlung  vertagt 

1. Feststellung der Beschlussfähigkeit 

2. Feststellung der Tagesordnung

3. Feststellung der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für  

Sicherheit und Ordnung und Polizeibeirat vom 03.11.2008  

 

                                                                                                                                            

4. Mitteilungen 

4.1 Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden 

4.1.1 Sitzungstermine 2009

4.2 Mitteilungen der Fachbereichsleitung 

4.2.1 Beschaffung neuer mobiler Datenerfassungsgeräte 

4.2.2 Geschwindigkeitsüberwachung am St. Jürgen Ring  

4.2.3 Einführung von WinOwig in der Bußgeldstelle

4.3 Beantwortung von Anfragen

4.3.1 Beantwortung einer Anfrage bezügl. der Möglichkeit, den Polizeibeirat im 

         öffentlichen Teil der Sitzung des Ausschusses tagen zu lassen 

4.3.2 Beantwortung einer Anfrage bezügl. der Berechnung des Personalfaktors bei 

         Berufsfeuerwehren 

5. Aktuelles aus der Bürgerschaft 

6. Überweisungen aus der Bürgerschaft  

7. Anträge 

8. Vorlagen

8.1 Produkthaushaltsplan der Hansestadt Lübeck 2009 

 

                                                           

8.2 Vermögenshaushalt 2009/ und Investitionsprogramm 2008-2012    

                                                                                                                                      

                                                                                                

9. Berichte 

9.1 Festsetzung von verkaufsoffenen Sonntagen in der Hansestadt Lübeck 2009  

10. Neue Anfragen und Verschiedenes 

II. Nichtöffentlicher Teil der Sitzung

  

11. Feststellung der Niederschrift (Nichtöffentlicher Teil) über die Sitzung des 

Ausschusses vom 03.11.2008                                                                                         

12. Beantwortung von Anfragen 

13. Neue Anfragen und Verschiedenes 

14. Anträge

III. Öffentlicher Teil der Sitzung

 

  

15. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil der Sitzung gefassten Beschlüsse  

 

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I. Öffentlicher Teil der Sitzung 

 

Herr Koch begrüßt die Ausschussmitglieder. 

TOP 1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit 

 

Herr Koch stellt die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.  

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.  

TOP 2 – Feststellung der Tagesordnung 

 

Herr Koch teilt den Anwesenden mit, dass ihm ein Tag vor der Sitzung ein Antrag vom 

Seniorenbeirat  zugegangen  sei.  Er  erläutert,  dass  die  Verwaltung  ihn  darauf 

aufmerksam  gemacht  habe,  dass  dieses  kein  seniorenrelevantes  Thema  und  der 

Seniorenbeirat somit nicht antragsberechtigt sei. Es wird ebenfalls auf die notwendige 

Eilbedürftigkeit  des  Antrages  hingewiesen.  Daraufhin  übernimmt  Herr  Möller  den 

Antrag. Herr Koch schlägt vor, dass der Antrag dem Tagesordnungspunkt 7 zugeteilt 

werden sollte.

 

    Der Ausschuss beschließt die geänderte Tagesordnung einstimmig. 

TOP 3 – Feststellung der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für 

 

Sicherheit und Ordnung und Polizeibeirat vom 03.11.2008 

Herr Möller lobt das ausführliche Protokoll. 

Der Ausschuss stellt die Niederschrift durch einstimmigen Beschluss fest.  

TOP 4 – Mitteilungen 

 

TOP 4.1 – Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden 

Herr Koch weist auf die umverteilte Version der Sitzungstermine des Ausschusses für 2009 

hin und fragt ob es hierzu noch Änderungswünsche gebe. 

Herr  Geißler  teilt  dem  Ausschuss  mit,  dass  er  den  Termin  am  02.02.2009  aufgrund  der 

Vorlage  „Umsetzung  des  Feuerwehrbedarfplanes“  gerne  verschieben  würde.  Die  Vorlage 

werde voraussichtlich am 04.02.2009 im Senat behandelt, so dass danach ein Votum des 

Ausschusses vor der Bürgerschaftssitzung im Februar 2009 benötigt werde.  

Der  Ausschuss  einigt  sich  auf  eine  verkürzte  Sitzung  am  16.02.2009.  Die  Vorlage  werde 

dem Ausschuss nach Beratung im Senat sofort in elektronischer Form und anschließend in 

Papierform übermittelt. 

Herr  Zahn  merkt  bezüglich  der  Sitzungstermine  an,  dass  am  08.06.2009  ebenfalls  der 

Kulturausschuss tage. Da Herr Zahn als einziges Ausschussmitglied betroffen ist, einigt man 

sich mit Zustimmung von Herrn Zahn, die Sitzung an diesem Termin trotzdem stattfinden zu 

lassen.

Der Ausschuss nimmt die Sitzungstermine mit der Änderung des Februartermins einstimmig 

zur Kenntnis.

 

 

 

TOP 4.2 – Mitteilungen der Fachbereichsleitung 

 

TOP 4.2.1- Beschaffung neuer mobiler Datenerfassungsgeräte 

Herr  Ohlow  teilt  dem  Ausschuss  mit,  dass  der  Bereich  Verkehrsangelegenheiten  mobile 

Datenerfassungsgeräte  im  Zusammenhang  mit  der  Einführung  von  WinOwig  beschaffen 

werde.  Er  erläutert,  dass  mit  den  vorhandenen  Geräten  keine  automatische  Abfrage  der 

Handyparker möglich sei. Bei der manuellen Abfrage mit den vorhandenen Mobiltelefonen 

entständen daher Arbeitszeitverluste in der Verkehrsüberwachung.  

Nachdem die öffentliche Ausschreibung nun abgeschlossen sei, würden ab dem 09.02.2009 

Geräte  der  Firma  S+R  Data  eingesetzt,  die  im  Gegensatz  zu  den  bisherigen  Geräten 

wesentlich  kleiner  und  leistungsfähiger  seien.  Die  Geräte  würden  mit  einem  separaten 

Drucker  ausgerüstet,  welches  den  Vorteil  einer  erheblichen  Gewichtsersparnis  für  die 

Verkehrsüberwachungskräfte mit sich bringe. In diesem Zusammenhang weist Herr Ohlow 

darauf hin, dass durch die Umstellung bei den mobilen Geräten und der Einführung WinOwig 

in einem Zeitraum von 14 Tagen an den Fahrzeugen keine Sofortverwarnungen hinterlassen 

werden könnten. Die Bürger würden durch Hinweiszettel informiert und erhielten später eine 

schriftliche Verwarnung mit der Post.

Frau  Knöckel  fragt  nach,  ob  das  Handyparken  angenommen  würde  und  ob  genaue 

Nutzerzahlen vorlägen. 

Herr Ohlow antwortet, dass das Angebot genutzt werde. Genaue Zahlen könne er aber aus 

dem  Stehgreif  nicht  nennen.  Er  erläutert,  dass  das  Angebot  gerade  anliefe  und  es  daher 

bislang noch keine große Anwenderzahl gäbe. 

 

 

                Der Ausschuss nimmt Kenntnis. 

 

 

TOP 4.2.2- Geschwindigkeitsüberwachung am St. Jürgen Ring 

Herr  Ohlow  teilt  dem  Ausschuss  mit,  dass  die  von  der  Bürgerschaft  gewünschte 

Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von der Fachaufsicht untersagt worden 

sei.  Im  Arbeitskreis  Verkehr  sei  beabsichtigt,  das  Thema  noch  einmal  mit  dem  Ziel 

aufzugreifen,  die  Geschwindigkeitsüberwachung  zu  verstärken.  Da  sowohl  die  Polizei  als 

auch der Ordnungs- und Verkehrsdienst (114 Einsätze im Zeitraum 1.11.07-31.10.08) eine 

weitere  Intensivierung  der  mobilen  Überwachung  auch  wegen  des  erheblichen 

Personaleinsatzes  hier  nicht  für  realisierbar  hielten,  solle  die  Installation  einer  stationären 

Anlage  geprüft  werden.  Da  es    sich  um  einen  längeren  Straßenzug  handele,  müssten  in 

diesem  Fall  mehrere  Überwachungsanlagen  installiert  werden,  um  tatsächlich  eine 

Verkehrsberuhigung erreichen zu können. 

Mit den herkömmlichen Anlagen, die straßenseitige Einbauten (Sensoren) erfordern, wäre 

ein großer Investitionsaufwand verbunden. Außerdem sei aufgrund des schlechten 

Straßenzustandes zu befürchten, dass ein Einbau an den gewünschten Stellen nicht 

realisierbar sei. Folglich kämen nur Anlagen in Betracht, die ohne Sensoren arbeiten würden 

und mit dem geringsten Aufwand installiert werden könnten. Zudem müsse es möglich sein, 

mit diesen Anlagen wahlweise beide Fahrtrichtungen zu überwachen. Der 

Investitionsaufwand für derartige Anlagen (5 Messplätze mit 2 variabel einsetzbaren 

Messsystemen inklusive der erforderlichen Auswertesoftware) betrage nach einem hier 

vorliegenden unverbindlichen Angebot ca. 210.000,-- Euro. Des Weiteren führt Herr Ohlow 

aus, dass Erfahrungen aus der stationären innerörtlichen Geschwindigkeitsüberwachung 

zeigen würden, dass auf Dauer mit ca. 20 verwertbaren Verstößen pro Tag und Messsystem 

gerechnet werden könne. Mit zwei Kameras wären somit etwa 15.000 Fälle jährlich zu 

realisieren, die zu einer Einnahme in Höhe von rund 280.000,-- Euro führen würden. Die 

Investitionskosten dürften sich in einem Betriebsjahr amortisieren.

 

 

 

Aus  oben  genannten  Gründen  habe  der  Bereich  über  die  Nachmeldeliste  zum 

Vermögenshaushalt  2009  210.000,--  €  für  die  Beschaffung  der  stationären 

Geschwindigkeitsmessanlagen eingeworben 

Herr  Zahn  fragt  nach,  ob  die  114  Einsätze  erfolgreich  gewesen  seien.  Herr  Ohlow  bejaht 

dieses und erläutert, dass ansonsten nicht so viele Einsätze erfolgt wären. 

 

 

                Der Ausschuss nimmt Kenntnis.  

 

TOP 4.2.3 – Einführung von WinOwig in der Bußgeldstelle 

Herr Siegrist teilt dem Ausschuss mit, dass der geplante Startzeitpunkt von WinOwig zum 

01.01.2009 verschoben werden müsse. Um das Ziel des MACH-Systemstarts (16.12.2008

nicht  zu  gefährden,  hätte  der  Start  der  Mach-Software  beim  Bereich  Informationstechnik 

höchste  Priorität  besessen.  Weiterhin  seien  personelle  Engpässe  entstanden,  die 

Auswirkungen auf alle anderen zusätzlichen Verfahrens- und Technikarbeiten (z.B. Autista, 

ProsozW, Lämmkomm, avvisio) mit sich gebracht hätten. Bedingt durch die Urlaubszeit Ende 

Dezember  und  Jahreswechselarbeiten  habe  im  Bereich  Informationstechnik  eine 

entsprechende  Ressourcenknappheit  bestanden  und  somit  habe  für  Test  und 

Fehlerbeseitigungen bei den Umstellungsarbeiten für WinOwig nur eingeschränkt Personal 

zur Verfügung gestanden. 

Herr Siegrist führt weiter aus, dass als neuer Startzeitpunkt von WinOwig der 06.02.2009 mit 

den  beteiligten  Bereichen  (Informationstechnik,  RPA,    Stadtkasse,  Projekt  NKF/Doppik) 

vereinbart worden sei. Dieser Zeitpunkt müsse eingehalten werden, weil zum 01.02.2009 der 

neue  Bußgeldkatalog  für  Verkehrsordnungswidrigkeiten  mit  umfassenden  Änderungen  in 

Kraft trete  und  auch  der  Verzicht  auf  Sofortverwarnungen  bis  Anfang  Februar  nicht  weiter 

akzeptabel sei.  

Eine weitere Verschiebung des WinOwig - Startzeitpunkts habe folgende Konsequenzen: 

-  Einnahmeverluste bei den Bußgeldern

-  Verzögerung des Personalentwicklungskonzepts und der umzusetzenden jährlichen  

   Einsparsumme (200.000 EUR Personal- und Sachkosten) 

-  Wissensverlust und rückläufige Motivation bei den Sachbearbeiter/-innen (Abschluss der 

   WinOwig Schulungen am 03.12.2008). 

 

                Der Ausschuss nimmt Kenntnis.  

 

 

TOP 4.2.4 – Begrüßungsgeld für Studierende und Auszubildende 

Herr  Senator  Geißler  erläutert  den  Sachverhalt  zum  Begrüßungsgeld  für  Studierende  und 

Auszubildende. Hintergrund hierfür sei ein Zeitungsartikel der FDP, in dem die Fraktion die 

Meldestelle  der  Hansestadt  Lübeck  aufgefordert  habe,  das  Begrüßungsgeld  an  alle 

bezugsberechtigten Auszubildenden auszuzahlen. Auslöser für die Initiative der FDP sei ein 

Schreiben  eines  Hotelfachschülers  an  die  Fraktion,  in  dem  der  Antragsteller  die 

Verweigerung  des  Begrüßungsgeldes  beklage,  obwohl  er  angeblich  die  Kriterien  zur 

Gewährung der Leistung erfülle. Zwischenzeitlich sei der Antrag geprüft worden. Danach sei 

der  Antragsteller  weder  Student  noch  Auszubildender  im  Sinne  des 

Bürgerschaftsbeschlusses. 

Zum  besseren  Verständnis  verteilt  Frau  Blank  eine  geschwärzte  Fassung  der 

Schulbescheinigung  der  Gewerbeschule  Nahrung  und  Gastronomie.  Sie  verweist  darauf, 

dass es sich hier ausschließlich um Vollzeitunterricht ohne praktischen Teil handeln würde. 

Daher  sei  es  keine  Ausbildung  nach  dem  Berufsbildungsgesetz.  Nach  Prüfung  durch  den 

Bereich  Recht  sei  kein  Begrüßungsgeld  zu  zahlen.  Demzufolge  müsse  die  Bürgerschaft 

ihren Beschluss auf Fachschulen erweitern.  

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

 

TOP 4.3 – Beantwortung von Anfragen 

TOP 4.3.1 – Beantwortung einer Anfrage bezügl. der Möglichkeit, den 

Polizeibeirat im öffentlichen Teil der Sitzung des Ausschusses tagen zu lassen 

Herr  Senator  Geißler  teilt  dem  Ausschuss  mit,  dass  der  Bereich  Recht  in  seiner 

Prüfung zu dem Ergebnis gelangt sei, dass nach  § 46 Abs. 8 der Gemeindeordnung 

die  Sitzungen  der  Ausschüsse  öffentlich  seien,  wenn  die  Gemeindevertretung  nichts 

anderes beschließe. Aus § 39 der Geschäftsordnung der Bürgerschaft ergäbe sich ein 

anderer Beschluss der Bürgerschaft. Nach dieser Vorschrift würden abweichend von § 

10  Abs.  1  dieser  Geschäftsordnung  die  Angelegenheiten  des  Polizeibeirates 

nichtöffentlich beraten.

Die Bürgerschaft müsse daher mit einfacher Mehrheit ihre Geschäftsordnung dahingehend 

ändern,  dass  der  Polizeibeirat  auch  öffentlich  beraten  könne.  Bis  dahin  müsse  der 

Polizeibeirat weiter nichtöffentlich beraten. 

                Der Ausschuss nimmt Kenntnis. 

TOP 4.3.2– Beantwortung einer Anfrage bezügl. der Berechnung des 

 

Personalfaktors der Feuerwehr 

Herr  Bäth  teilt  dem  Ausschuss  mit,  dass  die  Feuerwehr  den  Personalfaktor  mehrerer 

Berufsfeuerwehren erfragt habe. Die Ermittlung sei jedoch schwierig, da viele Städte nicht 

bereit seien, selbst anderen Feuerwehren diese Kennzahl zur Verfügung zu stellen. 

Folgende Werte ließen sich ermitteln:

 

Stadt  Wochenar

beitszeit 

Personal

faktor 

korrigierter

Personalfaktor 

 

Hildesheim  56  3,99  4,65 

Münster  54  4,23  4,76 

Remscheid  54  4,30  4,84 

Heidelberg  52  4,50  4,87 

Wiesbaden  50  4,71  4,91 

Lübeck   48   4,93   4,93  

Hannover  56  4,29  5,01 

Braunschweig  48  5,02  5,02 

Stuttgart  50  4,83  5,03 

Mühlheim  54  4,47  5,03 

Oberhausen  54  4,50  5,06 

Darmstadt  50  4,87  5,07 

Ludwigshafen  48  5,09  5,09 

Mainz  52  4,78  5,18 

Bochum  54  4,60  5,18 

Frankfurt a.M.  48  5,20  5,20 

München  54  4,70  5,29 

Kassel  56  4,90  5,72 

Die  Städte  Ludwigshafen,  Mühlheim/Ruhr,  Oberhausen,  Remscheid  und  Braunschweig 

würden dabei einen annähernd vergleichbaren Modus zur Berechnung des Personalfaktors 

aufweisen.  Personalfaktoren  von  Feuerwehren,  die  noch  nicht  auf  eine  48  h/Woche 

umgestellt hätten, seien zur Vergleichbarkeit mathematisch angepasst.  

Ferner habe die ansonsten gut vergleichbare Feuerwehr Braunschweig - anders als Lübeck - 

mit Einführung der 48-h-Woche den Schichtrhythmus umgestellt, was mit einer signifikanten 

Erhöhung  des  Krankenstandes  und  somit  zusätzlichen  Erhöhung  des  Personalfaktors 

einhergegangen  sei.  Weiterhin  käme  es  neben  einer  realistischen  Berechnung  des 

Personalfaktors bei der Personalplanung auch darauf an, die Schwankungen der täglichen

 

 

 

Personalstärke zu minimieren. Dies sei bei der Berufsfeuerwehr Lübeck seit einigen Jahren 

gegeben und trage zur Optimierung des Personalfaktors erheblich bei. 

                Der Ausschuss nimmt Kenntnis. 

 

TOP 5 – Aktuelles aus der Bürgerschaft 

Es liegt nichts Aktuelles aus der Bürgerschaft vor. 

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis. 

 

TOP 6 – Überweisungen aus der Bürgerschaft 

 

Es liegen keine Überweisungen aus der Bürgerschaft vor. 

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis. 

 

TOP 7 – Anträge 

 

Herr Koch verliest den Antrag des Seniorenbeirates: 

Sehr geehrter Herr Koch,

der Seniorenbeirat ist sehr besorgt über die Absicht des Bürgermeisters, den Etat für die Freiwilligen 

Feuerwehren um 18 Prozent (32.500 Euro) kürzen zu wollen. 

Der  Seniorenbeirat  bittet  den  Ausschuss  für  Sicherheit  und  Ordnung,  darauf  hinzuwirken,  dass  die 

geplanten Etatkürzungen für die Freiwilligen Feuerwehren nicht umgesetzt werden. 

Begründung:

 

1.   Die  Freiwilligen  Feuerwehren  mit  ihren  774  Frauen  und  Männern  als  auch  die 

Berufsfeuerwehr müssen zu jeder Zeit so ausgebildet und ausgerüstet sein, dass sie immer voll 

funktionsfähig und einsatzbereit zum Schutz von Menschen und Gütern sind. 

2.   Auch bei schlechter wirtschaftlicher Lage der Hansestadt ist es vollkommen unangebracht, die 

Arbeit Ehrenamtlicher, wie in diesem Fall der Freiwilligen Feuerwehren, die ihre ganze Kraft 

und Gesundheit freiwillig zur Verfügung stellen zu schwächen. 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Karl-Theodor Junge

Vorsitzender des Seniorenbeirates

Herr  Oldenburg  erläutert,  dass  diese  Zahlen  aus  einem  Bericht  von  hL.live.de  stammen 

würden.

Herr Bäth und Herr Radtke stellen richtig, dass es sich lediglich um eine Gesamteinsparung 

in  Höhe  von  4,7  %  handele,  welche  einvernehmlich  mit  der  Freiwilligen  Feuerwehr 

beschlossen worden sei. 

Herr  Möller  zieht  daraufhin  den  Antrag  zurück.  Zudem  gibt  er  die  Anregung,  solche 

Angelegenheiten in Zukunft telefonisch mit den zuständigen Bereichsleitungen zu klären und 

nicht per Antrag im Ausschuss.

Um 17:36 Uhr verlässt Herr Voht die Sitzung. Als Vertreter nimmt Herr Heidenheim an 

der restlichen Sitzung teil.

 

 

 

TOP 8 – Vorlagen 

TOP 8.1 - Produkthaushaltsplan der Hansestadt Lübeck 2009                                                                                                                                          

 

Gegenstand:   

Produkthaushaltsplan der Hansestadt Lübeck 2009

                                                                                                                                              

Beschlussvorschlag:

Der Bürgerschaft wird empfohlen, den Entwurf des Produkthaushaltsplanes 2009 zu 

beschließen. 

Herr Geißler trägt vor, dass das Nettozuschussbudget des Fachbereiches 3 im 

Haushaltsjahr 2009 im Verwaltungshaushalt 23.212.300 EUR betrage. Daraus ergebe 

sich eine Vorgabenüberschreitung von 2.135.400 EUR. 

Ferner trägt Herr Geißler vor, dass sich der Fachbereich 3 vorwiegend mit 

Pflichtaufgaben beschäftige und dass selbst im Unterausschuss, der Finanzwirtschaft 

und dem Zentralen Controlling keine weiteren Maßnahmen zur Hauhaltskonsolidierung 

mehr identifiziert werden konnten. Weitere Einsparungen seien nicht ohne 

Qualitätsverlust bei den angebotenen Leistungen möglich. 

Herr Möller hinterfragt die Umschichtung der Einzelverrechnung zwischen den 

Stadtteilbüros und den Verkehrsangelegenheiten, sowie die Kostenerhöhung bei den 

Dokumenten der Bundesdruckerei.

Herr Geißler merkt an, dass die Gebühren vom Gesetzgeber vorgegeben seien. Diese 

Regelung habe den Nachteil, dass höhere Kosten nicht durch Gebührenanpassungen 

ausgeglichen werden könnten, so dass z. B. jede Ausstellung eines Personalausweises oder 

Reisepasses den Bereich Meldestelle und damit die Hansestadt Lübeck finanziell belaste. 

Frau Blank führt ergänzend aus, dass es derzeit eine Initiative im Städtetag gebe, die 

Gebühren zu erhöhen.

Weiterhin möchte Herr Möller wissen, ob sich die Personalkosten der 

Gewerbeangelegenheiten nur durch die Tariferhöhung so stark erhöht hätten. Herr Dr. 

Müller-Buder führt aus, dass neben der Tariferhöhung auch eine nach einer längeren 

Erkrankung zurückgekehrte Person zu der Erhöhung beitrage. 

Herr Möller bittet darum, bei Abweichungen bei den Sammelnachweisen 4003 und 4006 zu 

den Vorjahren zukünftig Erläuterungen in den Haushaltsplan einzuarbeiten. 

Ferner möchte Herr Möller wissen, aus welchem Grund die Gebühreneinnahmen der 

Führerscheinstelle im Vergleich zu 2007/2008 gesunken seien. Frau Adler erläutert, dass der 

Doppelhaushalt eine einmalige Gebühreneinnahme in Höhe von 30.000 EUR durch die 

Ansiedlung einer Spedition mit einem größeren Fuhrpark enthalten habe.  

Um 17:50 Uhr verlässt Herr Oldenburg die Sitzung.

Weiterhin möchte Herr Möller wissen, ob bereits absehbar sei, dass sich die 

Zulassungszahlen im Zuge der Weltwirtschaftskrise ändern werden. Herr Siegrist bestätigt, 

dass abzusehen sei, dass die Zulassungszahlen sinken und an einer entsprechenden 

Prognose gearbeitet werde. 

Herr Möller bittet darum, dass in der nächsten Sitzung des Ausschusses berichtet werde, 

welche erhobenen Gebühren kommunal bestimmbar sind.  

Bezüglich der Schiffsbrandbekämpfung durch die Feuerwehr Lübeck möchte Herr Möller 

wissen, inwieweit die Kosten durch die Zuwendungen des Landes gedeckt seien. Herr Bäth 

erläutert, dass die Kosten durch die Zuwendung in voller Höhe gedeckt seinen. 

Zudem hinterfragt Herr Möller die Kostensteigerungen bei den Freiwilligen Feuerwehren. 

Herr Radtke erklärt, dass bisher nicht alle Freiwilligen Feuerwehren mit Alarmfaxen 

ausgerüstet gewesen seien und die Gebäude für die Umstellung auf die Doppik sowie die

 

 

 

Einführung einer Inventarisierungssoftware geeignete IT-  bzw. Telefonanschlüsse benötigen 

würden.

Des Weiteren möchte Herr Möller wissen, was sich hinter dem Posten „Kostenersatz an 

übrige Bereiche“ verbergen würde. Herr Bäth erläutert, dass sich dahinter die Zahlungen an 

Hilfsorganisationen und Notärzte verbergen, welche die Feuerwehr im Rettungsdienst 

unterstützen.

Darüber hinaus möchte Herr Möller wissen, aus welchem Grund die Gebühreneinahmen aus 

etwa 1.000 Fällen bei brandschutztechnischen Stellungnahmen so gering seien. Herr Bäth 

erklärt, dass die Stadt nur eine Gebühr für die Baugenehmigung erheben könne. Diese 

müsse alle für die Stadt entstehenden Kosten enthalten. Bisher gebe es aber keine interne 

Leistungsverrechnung, über welche die Feuerwehr die tatsächlich entstehenden Kosten 

erstattet bekommen würde. 

Herr Möller bittet darum, zur nächsten Sitzung aufzuzeigen, welcher Anteil an sachlichem 

und personellem Aufwand in den brandschutztechnischen Stellungnahmen enthalten sei. 

Weiterhin bittet er darum, einen Vertreter der Bauordnung zur nächsten Sitzung einzuladen.  

Herr Martens fragt nach, aus welchem Grund die Personalkosten im Unterabschnitt 0030 

gesunken seien. Herr Geißler antwortet, dass es zum einen Personaleinsparungen gegeben 

habe und zum anderen nicht alle Stellen besetzt seien.  

Weiterhin möchte Herr Martens wissen, aus welchem Grund geplant sei, dass weniger 

Lübeckpässe ausgegeben werden. Frau Dr. Koop antwortet, dass es sich um eine 

Angleichung an die tatsächlichen Zahlen in den Jahren 2007 und 2008 handele. Im Rahmen 

des Doppelhaushaltes 2007/08 waren die Zahlen bereits 2006 hochgerechnet worden.  

Ferner hinterfragt Herr Martens die gestiegenen Portokosten bei der Feuerwehr. Herr Bäth 

erläutert, dass die Kosten durch eine erhöhte Zahl an Krankentransporten und der damit 

verbundenen Zahl an Leistungsbescheiden entstanden seien. 

Herr Melchers fragt nach, zu welchem Zeitpunkt es ein Votum des Ausschusses geben 

müsse.

Herr Koch schlägt vor, die Vorlage zu vertagen, da der Ausschuss noch weitere 

Informationen vom Bereich Feuerwehr zur endgültigen Beratung benötigen würde. 

Weiterhin gebe es noch einen Sitzungstermin vor den Haushaltsberatungen in der 

Bürgerschaft.

          Der Ausschuss nimmt den Antrag einstimmig an

TOP 8.2 - Vermögenshaushalt 2009/ und Investitionsprogramm 2008-2012

 

     

 

Gegenstand:   

Vermögenshaushalt 2009/ und Investitionsprogramm 2008-2012 

   

Beschlussvorschlag:

In den Vermögenshaushalt 2009 und Investitionsprogramm 2008-2012 werden die vom Bereich 

Finanzwirtschaft empfohlenen Maßnahmen und Beträge des Rohentwurfs gem. Anl. 3 

aufgenommen.    

Herr Geißler erläutert, dass im Vermögenshaushalt 2009/ und im Investitionsprogramm 

2008-2012 nur Maßnahme enthalten seien, die dringend notwendig sind.  

Herr Mauritz fragt nach, wie die unterschiedlichen Preise von 1500 Euro und 2000 

Euro für die Beschaffung von Kettensägen entstanden seien. 

Herr Bäth antwortet, dass es sich um unterschiedliche Modelle handele und sich die 

Preise durch Angebotsermittlungen in der Vergangenheit ergeben hätten.

 

 

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Des Weiteren sieht Herr Mauritz den Anschaffungspreis für einen VW Polo in Höhe von 

30.000 Euro als zu hoch an. Herr Bäth verweist darauf, dass es sich um zwei Autos 

handele und sich somit ein Preis von 15.000 Euro pro Auto ergebe. 

Herr Zahn fragt nach, ob Kettensägen nicht über Bedarf beschafft würden. 

Herr Radtke antwortet, dass bei der Großeinsätzen und der Beseitigung von 

Sturmschäden immer alle Kettensägen im Gebrauch seien und auch für defekte Geräte 

Ersatz vorhanden sein müsse. 

Herr Zahn fragt nach, ob die Beschaffung des Funkmessplatzes und der 

Sprechfunkgegenstelle für Seefunkverkehr notwendig seien. Herr Bäth bestätigt dies.  

Herr Zahn stellt die Notwendigkeit für die Beschaffung von Inventarisierungshardware 

und 

-software und die Kosten für die Einrichtung beziehungsweise Erneuerung von 

Arbeitsplätzen in Frage. Er ergänzt, dass die Inventarisierung auch ohne diese 

Ausstattung, zum Beispiel manuell, möglich sein müsse. 

Herr Bäth erläutert, dass die Inventarisierung und deren Umfang gesetzlich 

vorgeschrieben seien. Zudem müsse zukünftig die Bewegung von Anlagevermögen 

innerhalb der Feuerwehr festgehalten werden. Eine manuelle Aufnahme sei weder 

zeitgemäß noch kostengünstiger und mit dem vorhandenen Personalbestand auch 

nicht leistbar. 

Ergänzend führt Herr Hopp aus, dass auch im Rahmen der Doppik eine 

Inventarisierung notwendig sei. So werde mit Umstellung auf die Doppik auch in der 

Gesamtverwaltung eine elektronische Inventarisierung eingeführt. Ferner wäre der 

Aufwand bei einer manuellen Inventarisierung und der damit erschwerten Erstellung 

einer Konzernbilanz für die Hansestadt Lübeck bedeutend höher. 

Herr Zahn hinterfragt aufgrund des geplanten Neubaus der Feuerwache 3 die 

Ersetzung der vorhandenen Anlagen zur unabhängigen Stromversorgung den 

Feuerwachen 3 und 4. Bei einer Besichtigung der Feuerwache 3 wäre zudem nicht der 

Eindruck entstanden, dass diese Anlage ausgetauscht werden müsste.  

Herr Bäth antwortet, dass der Neubau erst in ca. 3 Jahren fertig sei. Bis dahin müsse 

eine unterbrechungsfreie Stromversorgung der Feuerwachen gewährleistet sein. 

Ferner sollen nur die Anlagen zur unterbrechungsfreien Stromversorgung ersetzt 

werden. 

Aufgrund der hohen Kosten für die Modernisierung bei einem weiteren Alleinbetrieb der 

regionalen Leitstelle erkundigt sich Herr Möller, ob Herrn Geißler schon Kontakt mit 

den Sicherheitspolitischen Sprechern im Kreis Ostholstein bezüglich einer Kooperative 

Leitstelle aufgenommen habe.

Herr Geißler antwortet, dass er der Meinung gewesen sei, dass die 

Sicherheitspolitischen Sprecher der Hansestadt Lübeck und des Kreises Ostholstein 

diesbezüglich untereinander in Verbindung treten wollten. So sei es auch protokolliert. 

Herr Zahn führt aus, dass er schon Kontakte geknüpft habe.  

Herr Möller fragt nach, ob es neben dem Fahrzeugkonzept noch weitere Überlegungen 

gebe, den Fuhrpark kosteneffizienter einzusetzen. Herr Bäth antwortet, dass ständig 

überlegt werde, wie man den Fuhrpark effizienter einsetzen könne. So sei 

beispielsweise geplant, einen Teil der größeren Fahrzeuge an die Freiwilligen 

Feuerwehren abzugeben, da sich herausgestellt habe, dass kleinere Fahrzeuge vor 

allem in der Innenstadt von Vorteil 

seien. Herr Möller regt an, diese Punkte am 19.01.09 noch weiter im Unterausschuss 

zu besprechen.

 

 

11  

 

Ferner möchte Herr Möller wissen, ob der Katastrophenschutzmodulplan noch aktuell 

sei und ob es den Freiwilligen Feuerwehren möglich sei, ihre Fahrzeuge in voller 

Stärke zu besetzen. Herr Radtke antwortet, dass dies der Fall sei. Zudem habe die 

Freiwillige Feuerwehr in den letzten Jahren zusätzliche Einsatzkräfte gewinnen 

können. 

Weiterhin möchte Herr Möller wissen, ob Fusionen von Freiwilligen Feuerwehren 

ähnlich wie in Bayern geplant, in Bayern seien solche Zusammenschlüsse bereits 

erfolgreich durchgeführt worden, angedacht seien. Herr Mauritz gibt dabei zu 

Bedenken, dass Fusionen auch negative Seiten haben würden. Man dürfe den 

sozialen Aspekt insbesondere bei den Jugendfeuerwehren nicht vergessen. Bei einer 

Fusion würde sich zudem das Problem einer erschwerten Anfahrt bei Mitgliedern der 

Jugendfeuerwehr ergeben, da diese noch nicht so mobil seien.  

Herr Radtke führt unterstützend aus, dass es Identitätsverluste mit den jeweilig 

fusionierten Freiwilligen Feuerwehren geben könne und dass es Probleme bei der 

Unterstellung der Fahrzeuge geben könne. Die jetzigen Gerätehäuser seien dafür zu 

klein. 

Herr Bäth schließt sich dem an. Zudem dürfe die gesellschaftliche Funktion von 

Freiwilligen Feuerwehren nicht außer Acht gelassen werden. 

 

Herr Koch beantragt neben dem TOP 8.1 auch den TOP 8.2 zu vertagen. 

 

          Der Ausschuss nimmt den Antrag einstimmig an 

TOP 9 – Berichte 

 

 

TOP 9.1 – Festsetzung von verkaufsoffenen Sonntagen in der Hansestadt Lübeck 

 

 

Herr Senator Geißler stellt dem Ausschuss den jährlichen Bericht zur Festsetzung von 

verkaufsoffenen Sonntagen in der Hansestadt Lübeck vor. 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis 

 

TOP 10 – Neue Anfragen und Verschiedenes 

 

Eine Anfrage von Herrn Zahn bezüglich der Beschaffung von Abzeichen für Uniformen 

der Berufsfeuerwehr beantwortet Herr Bäth.

Herr Hoffmann stellt folgende Anfrage

 

Das  im  Ausland  erworbene  deutsche  Sprachdiplom  wird  als  Nachweis  für  die 

Kenntnis der deutschen Sprache anerkannt. Gibt es Ausnahmen? 

Bei  einem  Antrag  auf  ein  Visum  für  Familiennachzug  nach  Deutschland  müssen 

Kenntnisse  der  deutschen  Sprache  nachgewiesen  werden  (A1  Sprachdiplom).  Im 

Ausland  kann  dieses  Sprachdiplom  bei  einem  Goetheinstitut  erworben  werden.  Der 

Nachweis muss bei der Beantragung des Einreisevisums bei der jeweiligen deutschen 

Botschaft vorgelegt werden, die dieses bei der Visumserteilung akzeptiert. 

In  Deutschland  muss  bei  Ablauf  des  Visums  bei  der  zuständigen  Ausländerbehörde 

eine Aufenthaltserlaubnis nach § 30 Ehegattennachzug beantragt werden.

 

 

12  

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

1.  Werden  Sprachdiplome  von  Goetheinstituten  in  den  Ausländerbehörden 

grundsätzlich anerkannt?  

2.  Ist  der/die  Sachbearbeiter/in  der  Ausländerbehörden  bei  der  Antragstellung 

befugt festzustellen, dass die antragstellende Person mit Migrationhintergrund 

nicht  ausreichend  deutsch  spricht  und  somit  die  Aufenthaltserlaubnis  nicht 

erteilt werden kann, obwohl ein Sprachdiplom des Goetheinstituts vorliegt? 

3.  Ist  es  in  Lübeck  vorgekommen,  dass  eine  Aufenthaltserlaubnis  trotz 

vorhandenem Sprachdiploms verweigert wurde? 

Herr Zahn stellt folgende Anfragen

 

1. Schuppen 9

Ist bei der Silvesterparty 2008 im Schuppen 9 die zugelassene Personenzahl von 400 

überschritten  worden,  da  der  Veranstalter  von  500  verkauften  Karten  und  die 

Mitarbeiter sogar von 580 Karten sprachen? 

2. Verkehrsbelastung in der Beethovenstraße

Insbesondere  während  der  Schulzeiten  (Hauptschule,  Gymnasium,  BBZ)  wird  der 

morgendliche durch auf beiden Seiten der Beethoven- Str. parkende Autos sehr stark 

behindert. Zum Teil ist vormittags nur noch ein schmaler Fahrweg vorhanden, so dass 

es  regelmäßig  zu  starken  Verkehrsbehinderungen  kommt.  Da  auch  viele  Schüler für 

Ihren Schulweg mit dem Fahrrad die Beethovenstraße nutzen, kommt es regelmäßig 

zu schwierigen Situationen für Schüler und Autofahrer.  

Die  bereits  eingerichtete  30-  Zone  von  Höhe  Lorzingstr.  Bis  zur  Einmündung  der 

Beethoven- Str. in die Ziegelstraße hat hier leider keine Abhilfe geschaffen.  

Hintergrund

 

Die Schüler des BBZ haben eine andere Altersstruktur und kommen mehrheitlich mit 

PKW  zum  Unterricht  und  finden  auf  dem  Schulgelände  keine  ausreichenden 

Parkmöglichkeiten und weichen daher auf die Beethovenstraße aus.  

Lösungsvorschlag  

Ist  die  Einrichtung  eines  Parkverbotes  auf  der  linken  Seite  der  Beethovenstraße  in 

Vormittagsstunden  oder  besser  noch  die  Verlängerung  des  bereits  im 

Mündungsbereich  der  Ziegelstraße  eingerichteten  Fahrradstreifens  bis  zu 

Lorzingstraße möglich?

Der zuständige Bereich der Hansestadt Lübeck möge bitte die verschiedenen 

Möglichkeiten prüfen und eine Abhilfe schaffen.

3. Feuerwehr  

Die Feuerwehr Lübeck wird aufgefordert, den Fahrzeugbestand kritisch zu überprüfen, 

mit dem Ziel den Fahrzeugbestand zu senken.

4.  Einhaltung  der  Hygiene-  Vorschriften  in  Gaststätten,  Imbiss-  Betrieben  und 

anderen lebensmittelverarbeitenden Einrichtungen.

Laut  Infektionsschutzgesetz  und  Lebensmittelhygiene-  Verordnungen  müssen 

regelmäßig  jedes  Jahr  alle  Mitarbeiter/innen  aus  diesen  Bereichen  eine 

Pflichtunterweisung zu diesem Thema erhalten.

Das Gesundheitsamt führt die Erstunterunterweisungen zum IFSG durch. Die weiteren 

Schulungen obliegen in der Verantwortung des Betriebes.

 

 

13  

 

Fragen : 

Wie  oft  werden  im  Bereich  der  Hansestadt  Lübeck  Gaststätten,  Imbissbetriebe, 

Bäckereien  und  ähnliche  Einrichtungen  auf  die  Einhaltung  der  Hygiene  Vorschriften 

und die Einhaltung der Regelunterweisungen überprüft? (Anzahl Prüfungen/ Betriebe/ 

Beanstandungen)

Wie  hoch  ist  die  tatsächliche  Schulungsquote  der  Betriebe  und  wie  werden  diese 

Schulungen in der Regel durchgeführt (Präsenz/ online, Extern/ intern)? 

Wie  können  bei  den  internen  Schulungen  die  Mindest-  Standards  sichergestellt 

werden?

Wie  sehen  die  Kontrollen  insbesondere  auf größeren  Veranstaltungen  (Travemünde, 

Weihnachtsmarkt)  aus,  wo  unter  anderem  auch  sehr  viel  Aushilfspersonal  in  den 

Hotels, Gaststätten und mobilen Verkaufsständen eingesetzt wird? 

5. Alkoholkonsum bei Jugendlichen  

Herr  Zahn  fragt  nach,  wie  die  Kontrollen  hinsichtlich  des  Alkoholkonsums  bei 

Jugendlichen

beim  Late-Night-Shopping  waren,  da  ihm  mitgeteilt  worden  ist,  dass  der 

Alkoholkonsum ähnlich wie beim Altstadtfest gewesen sein soll.  

Herr  Mauritz  bittet  darum,  über  die  Entstehung  und  Funktionsweise  der 

Ausrückeverordnung und den Einsatz am Rosenhof zu berichten.  

Ferner  bittet  Herr  Möller,  über  die  aktuellen  Vorschriften,  Regelungen  und  etwaige 

Pläne für Veranstaltungsorte in Lübeck zu berichten.    

II. Nichtöffentlicher Teil der Sitzung 

 

Herr  Koch  stellt  die  Nichtöffentlichkeit  her.  Darüber  gibt  es  eine  gesonderte 

Niederschrift.

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis. 

III. Öffentlicher Teil der Sitzung 

 

TOP 15 – Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil der Sitzung gefassten 

Beschlüsse 

Herr Koch stellt die Öffentlichkeit wieder her und gibt bekannt, dass im nichtöffentlichen 

Teil keine Beschlüsse gefasst worden seien.

Herr Koch schließt um 19:00 Uhr die Sitzung. 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis. 

 

Gerrit Koch                Bettina Vagt  

 

Vorsitzender                 Protokollführerin