Fachbereich 3 – Umwelt, Sicherheit und Ordnung Lübeck, 04.02.2009
NIEDERSCHRIFT
öffentlicher Teil
über die Sitzung des Ausschusses für Sicherheit und Ordnung
und Polizeibeirat
am Montag, 15.01.2009 um 16:00 Uhr
Nr. 04 (Wahlperiode 2008/2013)
Beginn der Sitzung: 16:00 Uhr
Ende der Sitzung: 19:00 Uhr
Tagungsort: Verwaltungszentrum Mühlentor, Kronsforder Allee 2-6
Haus Trave, 7. OG. Sitzungssaal
Anwesende
Ausschussmitglieder:
als Vorsitzender: Herr Koch, FDP
Herr Melchers, FDP
Herr Hinrichs, CDU
Herr Mauritz, CDU
Frau Schneider, CDU
Frau Stockfisch, CDU
Herr Ollrogge, SPD
Herr Friedrichsen, SPD
Herr Hoffmann, SPD
Frau Knöckel, SPD
Herr Zahn, SPD
Herr Freiheit, Die Linke
Herr Martens, Die Linke
Herr Voht, Bürger für Lübeck (bis 17:36 Uhr)
Herr Heidenheim, Bürger für Lübeck (ab 17:36 Uhr)
Herr Möller, Bü90/ Die Grünen
Senator: Herr Geißler
Vertreterinnen und
Vertreter der Bereiche: Frau Dr. Koop Fachbereichscontrolling
Herr Hopp Fachbereichsdienst
Herr Siegrist Verkehrsangelegenheiten
Herr Ohlow Verkehrsangelegenheiten
Frau Adler Verkehrsangelegenheiten
Frau Blank Meldestelle
Herr Dr. Müller-Buder Gewerbeangelegenheiten
Herr Bäth Feuerwehr
Herr Radtke Stadtfeuerwehrverband
Frau Lembke Personalrat FB 3
Herr Muhs Personalrat Feuerwehr
Als Protokollführer: Frau Vagt Fachbereichsdienst
Seniorenbeirat: Frau Thalmann
Herr Oldenburg
Abwesende
Ausschussmitglieder: Herr Dedow, Bürger für Lübeck
Herr Freiheit, Die Linke
Herr Welsch, SPD
Gäste: Frau Asja Huberty, Die Linke
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TAGESORDNUNG
I. Öffentlicher Teil der Sitzung Beratungsergebnis
Kenntnis Empfehlung vertagt
1. Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Feststellung der Tagesordnung
3. Feststellung der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für
Sicherheit und Ordnung und Polizeibeirat vom 03.11.2008
4. Mitteilungen
4.1 Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden
4.1.1 Sitzungstermine 2009
4.2 Mitteilungen der Fachbereichsleitung
4.2.1 Beschaffung neuer mobiler Datenerfassungsgeräte
4.2.2 Geschwindigkeitsüberwachung am St. Jürgen Ring
4.2.3 Einführung von WinOwig in der Bußgeldstelle
4.3 Beantwortung von Anfragen
4.3.1 Beantwortung einer Anfrage bezügl. der Möglichkeit, den Polizeibeirat im
öffentlichen Teil der Sitzung des Ausschusses tagen zu lassen
4.3.2 Beantwortung einer Anfrage bezügl. der Berechnung des Personalfaktors bei
Berufsfeuerwehren
5. Aktuelles aus der Bürgerschaft
6. Überweisungen aus der Bürgerschaft
7. Anträge
8. Vorlagen
8.1 Produkthaushaltsplan der Hansestadt Lübeck 2009
8.2 Vermögenshaushalt 2009/ und Investitionsprogramm 2008-2012
9. Berichte
9.1 Festsetzung von verkaufsoffenen Sonntagen in der Hansestadt Lübeck 2009
10. Neue Anfragen und Verschiedenes
II. Nichtöffentlicher Teil der Sitzung
11. Feststellung der Niederschrift (Nichtöffentlicher Teil) über die Sitzung des
Ausschusses vom 03.11.2008
12. Beantwortung von Anfragen
13. Neue Anfragen und Verschiedenes
14. Anträge
III. Öffentlicher Teil der Sitzung
15. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil der Sitzung gefassten Beschlüsse
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I. Öffentlicher Teil der Sitzung
Herr Koch begrüßt die Ausschussmitglieder.
TOP 1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit
Herr Koch stellt die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
TOP 2 – Feststellung der Tagesordnung
Herr Koch teilt den Anwesenden mit, dass ihm ein Tag vor der Sitzung ein Antrag vom
Seniorenbeirat zugegangen sei. Er erläutert, dass die Verwaltung ihn darauf
aufmerksam gemacht habe, dass dieses kein seniorenrelevantes Thema und der
Seniorenbeirat somit nicht antragsberechtigt sei. Es wird ebenfalls auf die notwendige
Eilbedürftigkeit des Antrages hingewiesen. Daraufhin übernimmt Herr Möller den
Antrag. Herr Koch schlägt vor, dass der Antrag dem Tagesordnungspunkt 7 zugeteilt
werden sollte.
Der Ausschuss beschließt die geänderte Tagesordnung einstimmig.
TOP 3 – Feststellung der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für
Sicherheit und Ordnung und Polizeibeirat vom 03.11.2008
Herr Möller lobt das ausführliche Protokoll.
Der Ausschuss stellt die Niederschrift durch einstimmigen Beschluss fest.
TOP 4 – Mitteilungen
TOP 4.1 – Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden
Herr Koch weist auf die umverteilte Version der Sitzungstermine des Ausschusses für 2009
hin und fragt ob es hierzu noch Änderungswünsche gebe.
Herr Geißler teilt dem Ausschuss mit, dass er den Termin am 02.02.2009 aufgrund der
Vorlage „Umsetzung des Feuerwehrbedarfplanes“ gerne verschieben würde. Die Vorlage
werde voraussichtlich am 04.02.2009 im Senat behandelt, so dass danach ein Votum des
Ausschusses vor der Bürgerschaftssitzung im Februar 2009 benötigt werde.
Der Ausschuss einigt sich auf eine verkürzte Sitzung am 16.02.2009. Die Vorlage werde
dem Ausschuss nach Beratung im Senat sofort in elektronischer Form und anschließend in
Papierform übermittelt.
Herr Zahn merkt bezüglich der Sitzungstermine an, dass am 08.06.2009 ebenfalls der
Kulturausschuss tage. Da Herr Zahn als einziges Ausschussmitglied betroffen ist, einigt man
sich mit Zustimmung von Herrn Zahn, die Sitzung an diesem Termin trotzdem stattfinden zu
lassen.
Der Ausschuss nimmt die Sitzungstermine mit der Änderung des Februartermins einstimmig
zur Kenntnis.
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TOP 4.2 – Mitteilungen der Fachbereichsleitung
TOP 4.2.1- Beschaffung neuer mobiler Datenerfassungsgeräte
Herr Ohlow teilt dem Ausschuss mit, dass der Bereich Verkehrsangelegenheiten mobile
Datenerfassungsgeräte im Zusammenhang mit der Einführung von WinOwig beschaffen
werde. Er erläutert, dass mit den vorhandenen Geräten keine automatische Abfrage der
Handyparker möglich sei. Bei der manuellen Abfrage mit den vorhandenen Mobiltelefonen
entständen daher Arbeitszeitverluste in der Verkehrsüberwachung.
Nachdem die öffentliche Ausschreibung nun abgeschlossen sei, würden ab dem 09.02.2009
Geräte der Firma S+R Data eingesetzt, die im Gegensatz zu den bisherigen Geräten
wesentlich kleiner und leistungsfähiger seien. Die Geräte würden mit einem separaten
Drucker ausgerüstet, welches den Vorteil einer erheblichen Gewichtsersparnis für die
Verkehrsüberwachungskräfte mit sich bringe. In diesem Zusammenhang weist Herr Ohlow
darauf hin, dass durch die Umstellung bei den mobilen Geräten und der Einführung WinOwig
in einem Zeitraum von 14 Tagen an den Fahrzeugen keine Sofortverwarnungen hinterlassen
werden könnten. Die Bürger würden durch Hinweiszettel informiert und erhielten später eine
schriftliche Verwarnung mit der Post.
Frau Knöckel fragt nach, ob das Handyparken angenommen würde und ob genaue
Nutzerzahlen vorlägen.
Herr Ohlow antwortet, dass das Angebot genutzt werde. Genaue Zahlen könne er aber aus
dem Stehgreif nicht nennen. Er erläutert, dass das Angebot gerade anliefe und es daher
bislang noch keine große Anwenderzahl gäbe.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
TOP 4.2.2- Geschwindigkeitsüberwachung am St. Jürgen Ring
Herr Ohlow teilt dem Ausschuss mit, dass die von der Bürgerschaft gewünschte
Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von der Fachaufsicht untersagt worden
sei. Im Arbeitskreis Verkehr sei beabsichtigt, das Thema noch einmal mit dem Ziel
aufzugreifen, die Geschwindigkeitsüberwachung zu verstärken. Da sowohl die Polizei als
auch der Ordnungs- und Verkehrsdienst (114 Einsätze im Zeitraum 1.11.07-31.10.08) eine
weitere Intensivierung der mobilen Überwachung auch wegen des erheblichen
Personaleinsatzes hier nicht für realisierbar hielten, solle die Installation einer stationären
Anlage geprüft werden. Da es sich um einen längeren Straßenzug handele, müssten in
diesem Fall mehrere Überwachungsanlagen installiert werden, um tatsächlich eine
Verkehrsberuhigung erreichen zu können.
Mit den herkömmlichen Anlagen, die straßenseitige Einbauten (Sensoren) erfordern, wäre
ein großer Investitionsaufwand verbunden. Außerdem sei aufgrund des schlechten
Straßenzustandes zu befürchten, dass ein Einbau an den gewünschten Stellen nicht
realisierbar sei. Folglich kämen nur Anlagen in Betracht, die ohne Sensoren arbeiten würden
und mit dem geringsten Aufwand installiert werden könnten. Zudem müsse es möglich sein,
mit diesen Anlagen wahlweise beide Fahrtrichtungen zu überwachen. Der
Investitionsaufwand für derartige Anlagen (5 Messplätze mit 2 variabel einsetzbaren
Messsystemen inklusive der erforderlichen Auswertesoftware) betrage nach einem hier
vorliegenden unverbindlichen Angebot ca. 210.000,-- Euro. Des Weiteren führt Herr Ohlow
aus, dass Erfahrungen aus der stationären innerörtlichen Geschwindigkeitsüberwachung
zeigen würden, dass auf Dauer mit ca. 20 verwertbaren Verstößen pro Tag und Messsystem
gerechnet werden könne. Mit zwei Kameras wären somit etwa 15.000 Fälle jährlich zu
realisieren, die zu einer Einnahme in Höhe von rund 280.000,-- Euro führen würden. Die
Investitionskosten dürften sich in einem Betriebsjahr amortisieren.
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Aus oben genannten Gründen habe der Bereich über die Nachmeldeliste zum
Vermögenshaushalt 2009 210.000,-- € für die Beschaffung der stationären
Geschwindigkeitsmessanlagen eingeworben
Herr Zahn fragt nach, ob die 114 Einsätze erfolgreich gewesen seien. Herr Ohlow bejaht
dieses und erläutert, dass ansonsten nicht so viele Einsätze erfolgt wären.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
TOP 4.2.3 – Einführung von WinOwig in der Bußgeldstelle
Herr Siegrist teilt dem Ausschuss mit, dass der geplante Startzeitpunkt von WinOwig zum
01.01.2009 verschoben werden müsse. Um das Ziel des MACH-Systemstarts (16.12.2008)
nicht zu gefährden, hätte der Start der Mach-Software beim Bereich Informationstechnik
höchste Priorität besessen. Weiterhin seien personelle Engpässe entstanden, die
Auswirkungen auf alle anderen zusätzlichen Verfahrens- und Technikarbeiten (z.B. Autista,
ProsozW, Lämmkomm, avvisio) mit sich gebracht hätten. Bedingt durch die Urlaubszeit Ende
Dezember und Jahreswechselarbeiten habe im Bereich Informationstechnik eine
entsprechende Ressourcenknappheit bestanden und somit habe für Test und
Fehlerbeseitigungen bei den Umstellungsarbeiten für WinOwig nur eingeschränkt Personal
zur Verfügung gestanden.
Herr Siegrist führt weiter aus, dass als neuer Startzeitpunkt von WinOwig der 06.02.2009 mit
den beteiligten Bereichen (Informationstechnik, RPA, Stadtkasse, Projekt NKF/Doppik)
vereinbart worden sei. Dieser Zeitpunkt müsse eingehalten werden, weil zum 01.02.2009 der
neue Bußgeldkatalog für Verkehrsordnungswidrigkeiten mit umfassenden Änderungen in
Kraft trete und auch der Verzicht auf Sofortverwarnungen bis Anfang Februar nicht weiter
akzeptabel sei.
Eine weitere Verschiebung des WinOwig - Startzeitpunkts habe folgende Konsequenzen:
- Einnahmeverluste bei den Bußgeldern
- Verzögerung des Personalentwicklungskonzepts und der umzusetzenden jährlichen
Einsparsumme (200.000 EUR Personal- und Sachkosten)
- Wissensverlust und rückläufige Motivation bei den Sachbearbeiter/-innen (Abschluss der
WinOwig Schulungen am 03.12.2008).
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
TOP 4.2.4 – Begrüßungsgeld für Studierende und Auszubildende
Herr Senator Geißler erläutert den Sachverhalt zum Begrüßungsgeld für Studierende und
Auszubildende. Hintergrund hierfür sei ein Zeitungsartikel der FDP, in dem die Fraktion die
Meldestelle der Hansestadt Lübeck aufgefordert habe, das Begrüßungsgeld an alle
bezugsberechtigten Auszubildenden auszuzahlen. Auslöser für die Initiative der FDP sei ein
Schreiben eines Hotelfachschülers an die Fraktion, in dem der Antragsteller die
Verweigerung des Begrüßungsgeldes beklage, obwohl er angeblich die Kriterien zur
Gewährung der Leistung erfülle. Zwischenzeitlich sei der Antrag geprüft worden. Danach sei
der Antragsteller weder Student noch Auszubildender im Sinne des
Bürgerschaftsbeschlusses.
Zum besseren Verständnis verteilt Frau Blank eine geschwärzte Fassung der
Schulbescheinigung der Gewerbeschule Nahrung und Gastronomie. Sie verweist darauf,
dass es sich hier ausschließlich um Vollzeitunterricht ohne praktischen Teil handeln würde.
Daher sei es keine Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz. Nach Prüfung durch den
Bereich Recht sei kein Begrüßungsgeld zu zahlen. Demzufolge müsse die Bürgerschaft
ihren Beschluss auf Fachschulen erweitern.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
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TOP 4.3 – Beantwortung von Anfragen
TOP 4.3.1 – Beantwortung einer Anfrage bezügl. der Möglichkeit, den
Polizeibeirat im öffentlichen Teil der Sitzung des Ausschusses tagen zu lassen
Herr Senator Geißler teilt dem Ausschuss mit, dass der Bereich Recht in seiner
Prüfung zu dem Ergebnis gelangt sei, dass nach § 46 Abs. 8 der Gemeindeordnung
die Sitzungen der Ausschüsse öffentlich seien, wenn die Gemeindevertretung nichts
anderes beschließe. Aus § 39 der Geschäftsordnung der Bürgerschaft ergäbe sich ein
anderer Beschluss der Bürgerschaft. Nach dieser Vorschrift würden abweichend von §
10 Abs. 1 dieser Geschäftsordnung die Angelegenheiten des Polizeibeirates
nichtöffentlich beraten.
Die Bürgerschaft müsse daher mit einfacher Mehrheit ihre Geschäftsordnung dahingehend
ändern, dass der Polizeibeirat auch öffentlich beraten könne. Bis dahin müsse der
Polizeibeirat weiter nichtöffentlich beraten.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
TOP 4.3.2– Beantwortung einer Anfrage bezügl. der Berechnung des
Personalfaktors der Feuerwehr
Herr Bäth teilt dem Ausschuss mit, dass die Feuerwehr den Personalfaktor mehrerer
Berufsfeuerwehren erfragt habe. Die Ermittlung sei jedoch schwierig, da viele Städte nicht
bereit seien, selbst anderen Feuerwehren diese Kennzahl zur Verfügung zu stellen.
Folgende Werte ließen sich ermitteln:
Stadt Wochenar
beitszeit
Personal
faktor
korrigierter
Personalfaktor
Hildesheim 56 3,99 4,65
Münster 54 4,23 4,76
Remscheid 54 4,30 4,84
Heidelberg 52 4,50 4,87
Wiesbaden 50 4,71 4,91
Lübeck 48 4,93 4,93
Hannover 56 4,29 5,01
Braunschweig 48 5,02 5,02
Stuttgart 50 4,83 5,03
Mühlheim 54 4,47 5,03
Oberhausen 54 4,50 5,06
Darmstadt 50 4,87 5,07
Ludwigshafen 48 5,09 5,09
Mainz 52 4,78 5,18
Bochum 54 4,60 5,18
Frankfurt a.M. 48 5,20 5,20
München 54 4,70 5,29
Kassel 56 4,90 5,72
Die Städte Ludwigshafen, Mühlheim/Ruhr, Oberhausen, Remscheid und Braunschweig
würden dabei einen annähernd vergleichbaren Modus zur Berechnung des Personalfaktors
aufweisen. Personalfaktoren von Feuerwehren, die noch nicht auf eine 48 h/Woche
umgestellt hätten, seien zur Vergleichbarkeit mathematisch angepasst.
Ferner habe die ansonsten gut vergleichbare Feuerwehr Braunschweig - anders als Lübeck -
mit Einführung der 48-h-Woche den Schichtrhythmus umgestellt, was mit einer signifikanten
Erhöhung des Krankenstandes und somit zusätzlichen Erhöhung des Personalfaktors
einhergegangen sei. Weiterhin käme es neben einer realistischen Berechnung des
Personalfaktors bei der Personalplanung auch darauf an, die Schwankungen der täglichen
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Personalstärke zu minimieren. Dies sei bei der Berufsfeuerwehr Lübeck seit einigen Jahren
gegeben und trage zur Optimierung des Personalfaktors erheblich bei.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
TOP 5 – Aktuelles aus der Bürgerschaft
Es liegt nichts Aktuelles aus der Bürgerschaft vor.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
TOP 6 – Überweisungen aus der Bürgerschaft
Es liegen keine Überweisungen aus der Bürgerschaft vor.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
TOP 7 – Anträge
Herr Koch verliest den Antrag des Seniorenbeirates:
Sehr geehrter Herr Koch,
der Seniorenbeirat ist sehr besorgt über die Absicht des Bürgermeisters, den Etat für die Freiwilligen
Feuerwehren um 18 Prozent (32.500 Euro) kürzen zu wollen.
Der Seniorenbeirat bittet den Ausschuss für Sicherheit und Ordnung, darauf hinzuwirken, dass die
geplanten Etatkürzungen für die Freiwilligen Feuerwehren nicht umgesetzt werden.
Begründung:
1. Die Freiwilligen Feuerwehren mit ihren 774 Frauen und Männern als auch die
Berufsfeuerwehr müssen zu jeder Zeit so ausgebildet und ausgerüstet sein, dass sie immer voll
funktionsfähig und einsatzbereit zum Schutz von Menschen und Gütern sind.
2. Auch bei schlechter wirtschaftlicher Lage der Hansestadt ist es vollkommen unangebracht, die
Arbeit Ehrenamtlicher, wie in diesem Fall der Freiwilligen Feuerwehren, die ihre ganze Kraft
und Gesundheit freiwillig zur Verfügung stellen zu schwächen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Karl-Theodor Junge
Vorsitzender des Seniorenbeirates
Herr Oldenburg erläutert, dass diese Zahlen aus einem Bericht von hL.live.de stammen
würden.
Herr Bäth und Herr Radtke stellen richtig, dass es sich lediglich um eine Gesamteinsparung
in Höhe von 4,7 % handele, welche einvernehmlich mit der Freiwilligen Feuerwehr
beschlossen worden sei.
Herr Möller zieht daraufhin den Antrag zurück. Zudem gibt er die Anregung, solche
Angelegenheiten in Zukunft telefonisch mit den zuständigen Bereichsleitungen zu klären und
nicht per Antrag im Ausschuss.
Um 17:36 Uhr verlässt Herr Voht die Sitzung. Als Vertreter nimmt Herr Heidenheim an
der restlichen Sitzung teil.
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TOP 8 – Vorlagen
TOP 8.1 - Produkthaushaltsplan der Hansestadt Lübeck 2009
Gegenstand:
Produkthaushaltsplan der Hansestadt Lübeck 2009
Beschlussvorschlag:
Der Bürgerschaft wird empfohlen, den Entwurf des Produkthaushaltsplanes 2009 zu
beschließen.
Herr Geißler trägt vor, dass das Nettozuschussbudget des Fachbereiches 3 im
Haushaltsjahr 2009 im Verwaltungshaushalt 23.212.300 EUR betrage. Daraus ergebe
sich eine Vorgabenüberschreitung von 2.135.400 EUR.
Ferner trägt Herr Geißler vor, dass sich der Fachbereich 3 vorwiegend mit
Pflichtaufgaben beschäftige und dass selbst im Unterausschuss, der Finanzwirtschaft
und dem Zentralen Controlling keine weiteren Maßnahmen zur Hauhaltskonsolidierung
mehr identifiziert werden konnten. Weitere Einsparungen seien nicht ohne
Qualitätsverlust bei den angebotenen Leistungen möglich.
Herr Möller hinterfragt die Umschichtung der Einzelverrechnung zwischen den
Stadtteilbüros und den Verkehrsangelegenheiten, sowie die Kostenerhöhung bei den
Dokumenten der Bundesdruckerei.
Herr Geißler merkt an, dass die Gebühren vom Gesetzgeber vorgegeben seien. Diese
Regelung habe den Nachteil, dass höhere Kosten nicht durch Gebührenanpassungen
ausgeglichen werden könnten, so dass z. B. jede Ausstellung eines Personalausweises oder
Reisepasses den Bereich Meldestelle und damit die Hansestadt Lübeck finanziell belaste.
Frau Blank führt ergänzend aus, dass es derzeit eine Initiative im Städtetag gebe, die
Gebühren zu erhöhen.
Weiterhin möchte Herr Möller wissen, ob sich die Personalkosten der
Gewerbeangelegenheiten nur durch die Tariferhöhung so stark erhöht hätten. Herr Dr.
Müller-Buder führt aus, dass neben der Tariferhöhung auch eine nach einer längeren
Erkrankung zurückgekehrte Person zu der Erhöhung beitrage.
Herr Möller bittet darum, bei Abweichungen bei den Sammelnachweisen 4003 und 4006 zu
den Vorjahren zukünftig Erläuterungen in den Haushaltsplan einzuarbeiten.
Ferner möchte Herr Möller wissen, aus welchem Grund die Gebühreneinnahmen der
Führerscheinstelle im Vergleich zu 2007/2008 gesunken seien. Frau Adler erläutert, dass der
Doppelhaushalt eine einmalige Gebühreneinnahme in Höhe von 30.000 EUR durch die
Ansiedlung einer Spedition mit einem größeren Fuhrpark enthalten habe.
Um 17:50 Uhr verlässt Herr Oldenburg die Sitzung.
Weiterhin möchte Herr Möller wissen, ob bereits absehbar sei, dass sich die
Zulassungszahlen im Zuge der Weltwirtschaftskrise ändern werden. Herr Siegrist bestätigt,
dass abzusehen sei, dass die Zulassungszahlen sinken und an einer entsprechenden
Prognose gearbeitet werde.
Herr Möller bittet darum, dass in der nächsten Sitzung des Ausschusses berichtet werde,
welche erhobenen Gebühren kommunal bestimmbar sind.
Bezüglich der Schiffsbrandbekämpfung durch die Feuerwehr Lübeck möchte Herr Möller
wissen, inwieweit die Kosten durch die Zuwendungen des Landes gedeckt seien. Herr Bäth
erläutert, dass die Kosten durch die Zuwendung in voller Höhe gedeckt seinen.
Zudem hinterfragt Herr Möller die Kostensteigerungen bei den Freiwilligen Feuerwehren.
Herr Radtke erklärt, dass bisher nicht alle Freiwilligen Feuerwehren mit Alarmfaxen
ausgerüstet gewesen seien und die Gebäude für die Umstellung auf die Doppik sowie die
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Einführung einer Inventarisierungssoftware geeignete IT- bzw. Telefonanschlüsse benötigen
würden.
Des Weiteren möchte Herr Möller wissen, was sich hinter dem Posten „Kostenersatz an
übrige Bereiche“ verbergen würde. Herr Bäth erläutert, dass sich dahinter die Zahlungen an
Hilfsorganisationen und Notärzte verbergen, welche die Feuerwehr im Rettungsdienst
unterstützen.
Darüber hinaus möchte Herr Möller wissen, aus welchem Grund die Gebühreneinahmen aus
etwa 1.000 Fällen bei brandschutztechnischen Stellungnahmen so gering seien. Herr Bäth
erklärt, dass die Stadt nur eine Gebühr für die Baugenehmigung erheben könne. Diese
müsse alle für die Stadt entstehenden Kosten enthalten. Bisher gebe es aber keine interne
Leistungsverrechnung, über welche die Feuerwehr die tatsächlich entstehenden Kosten
erstattet bekommen würde.
Herr Möller bittet darum, zur nächsten Sitzung aufzuzeigen, welcher Anteil an sachlichem
und personellem Aufwand in den brandschutztechnischen Stellungnahmen enthalten sei.
Weiterhin bittet er darum, einen Vertreter der Bauordnung zur nächsten Sitzung einzuladen.
Herr Martens fragt nach, aus welchem Grund die Personalkosten im Unterabschnitt 0030
gesunken seien. Herr Geißler antwortet, dass es zum einen Personaleinsparungen gegeben
habe und zum anderen nicht alle Stellen besetzt seien.
Weiterhin möchte Herr Martens wissen, aus welchem Grund geplant sei, dass weniger
Lübeckpässe ausgegeben werden. Frau Dr. Koop antwortet, dass es sich um eine
Angleichung an die tatsächlichen Zahlen in den Jahren 2007 und 2008 handele. Im Rahmen
des Doppelhaushaltes 2007/08 waren die Zahlen bereits 2006 hochgerechnet worden.
Ferner hinterfragt Herr Martens die gestiegenen Portokosten bei der Feuerwehr. Herr Bäth
erläutert, dass die Kosten durch eine erhöhte Zahl an Krankentransporten und der damit
verbundenen Zahl an Leistungsbescheiden entstanden seien.
Herr Melchers fragt nach, zu welchem Zeitpunkt es ein Votum des Ausschusses geben
müsse.
Herr Koch schlägt vor, die Vorlage zu vertagen, da der Ausschuss noch weitere
Informationen vom Bereich Feuerwehr zur endgültigen Beratung benötigen würde.
Weiterhin gebe es noch einen Sitzungstermin vor den Haushaltsberatungen in der
Bürgerschaft.
Der Ausschuss nimmt den Antrag einstimmig an
TOP 8.2 - Vermögenshaushalt 2009/ und Investitionsprogramm 2008-2012
Gegenstand:
Vermögenshaushalt 2009/ und Investitionsprogramm 2008-2012
Beschlussvorschlag:
In den Vermögenshaushalt 2009 und Investitionsprogramm 2008-2012 werden die vom Bereich
Finanzwirtschaft empfohlenen Maßnahmen und Beträge des Rohentwurfs gem. Anl. 3
aufgenommen.
Herr Geißler erläutert, dass im Vermögenshaushalt 2009/ und im Investitionsprogramm
2008-2012 nur Maßnahme enthalten seien, die dringend notwendig sind.
Herr Mauritz fragt nach, wie die unterschiedlichen Preise von 1500 Euro und 2000
Euro für die Beschaffung von Kettensägen entstanden seien.
Herr Bäth antwortet, dass es sich um unterschiedliche Modelle handele und sich die
Preise durch Angebotsermittlungen in der Vergangenheit ergeben hätten.
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Des Weiteren sieht Herr Mauritz den Anschaffungspreis für einen VW Polo in Höhe von
30.000 Euro als zu hoch an. Herr Bäth verweist darauf, dass es sich um zwei Autos
handele und sich somit ein Preis von 15.000 Euro pro Auto ergebe.
Herr Zahn fragt nach, ob Kettensägen nicht über Bedarf beschafft würden.
Herr Radtke antwortet, dass bei der Großeinsätzen und der Beseitigung von
Sturmschäden immer alle Kettensägen im Gebrauch seien und auch für defekte Geräte
Ersatz vorhanden sein müsse.
Herr Zahn fragt nach, ob die Beschaffung des Funkmessplatzes und der
Sprechfunkgegenstelle für Seefunkverkehr notwendig seien. Herr Bäth bestätigt dies.
Herr Zahn stellt die Notwendigkeit für die Beschaffung von Inventarisierungshardware
und
-software und die Kosten für die Einrichtung beziehungsweise Erneuerung von
Arbeitsplätzen in Frage. Er ergänzt, dass die Inventarisierung auch ohne diese
Ausstattung, zum Beispiel manuell, möglich sein müsse.
Herr Bäth erläutert, dass die Inventarisierung und deren Umfang gesetzlich
vorgeschrieben seien. Zudem müsse zukünftig die Bewegung von Anlagevermögen
innerhalb der Feuerwehr festgehalten werden. Eine manuelle Aufnahme sei weder
zeitgemäß noch kostengünstiger und mit dem vorhandenen Personalbestand auch
nicht leistbar.
Ergänzend führt Herr Hopp aus, dass auch im Rahmen der Doppik eine
Inventarisierung notwendig sei. So werde mit Umstellung auf die Doppik auch in der
Gesamtverwaltung eine elektronische Inventarisierung eingeführt. Ferner wäre der
Aufwand bei einer manuellen Inventarisierung und der damit erschwerten Erstellung
einer Konzernbilanz für die Hansestadt Lübeck bedeutend höher.
Herr Zahn hinterfragt aufgrund des geplanten Neubaus der Feuerwache 3 die
Ersetzung der vorhandenen Anlagen zur unabhängigen Stromversorgung den
Feuerwachen 3 und 4. Bei einer Besichtigung der Feuerwache 3 wäre zudem nicht der
Eindruck entstanden, dass diese Anlage ausgetauscht werden müsste.
Herr Bäth antwortet, dass der Neubau erst in ca. 3 Jahren fertig sei. Bis dahin müsse
eine unterbrechungsfreie Stromversorgung der Feuerwachen gewährleistet sein.
Ferner sollen nur die Anlagen zur unterbrechungsfreien Stromversorgung ersetzt
werden.
Aufgrund der hohen Kosten für die Modernisierung bei einem weiteren Alleinbetrieb der
regionalen Leitstelle erkundigt sich Herr Möller, ob Herrn Geißler schon Kontakt mit
den Sicherheitspolitischen Sprechern im Kreis Ostholstein bezüglich einer Kooperative
Leitstelle aufgenommen habe.
Herr Geißler antwortet, dass er der Meinung gewesen sei, dass die
Sicherheitspolitischen Sprecher der Hansestadt Lübeck und des Kreises Ostholstein
diesbezüglich untereinander in Verbindung treten wollten. So sei es auch protokolliert.
Herr Zahn führt aus, dass er schon Kontakte geknüpft habe.
Herr Möller fragt nach, ob es neben dem Fahrzeugkonzept noch weitere Überlegungen
gebe, den Fuhrpark kosteneffizienter einzusetzen. Herr Bäth antwortet, dass ständig
überlegt werde, wie man den Fuhrpark effizienter einsetzen könne. So sei
beispielsweise geplant, einen Teil der größeren Fahrzeuge an die Freiwilligen
Feuerwehren abzugeben, da sich herausgestellt habe, dass kleinere Fahrzeuge vor
allem in der Innenstadt von Vorteil
seien. Herr Möller regt an, diese Punkte am 19.01.09 noch weiter im Unterausschuss
zu besprechen.
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Ferner möchte Herr Möller wissen, ob der Katastrophenschutzmodulplan noch aktuell
sei und ob es den Freiwilligen Feuerwehren möglich sei, ihre Fahrzeuge in voller
Stärke zu besetzen. Herr Radtke antwortet, dass dies der Fall sei. Zudem habe die
Freiwillige Feuerwehr in den letzten Jahren zusätzliche Einsatzkräfte gewinnen
können.
Weiterhin möchte Herr Möller wissen, ob Fusionen von Freiwilligen Feuerwehren
ähnlich wie in Bayern geplant, in Bayern seien solche Zusammenschlüsse bereits
erfolgreich durchgeführt worden, angedacht seien. Herr Mauritz gibt dabei zu
Bedenken, dass Fusionen auch negative Seiten haben würden. Man dürfe den
sozialen Aspekt insbesondere bei den Jugendfeuerwehren nicht vergessen. Bei einer
Fusion würde sich zudem das Problem einer erschwerten Anfahrt bei Mitgliedern der
Jugendfeuerwehr ergeben, da diese noch nicht so mobil seien.
Herr Radtke führt unterstützend aus, dass es Identitätsverluste mit den jeweilig
fusionierten Freiwilligen Feuerwehren geben könne und dass es Probleme bei der
Unterstellung der Fahrzeuge geben könne. Die jetzigen Gerätehäuser seien dafür zu
klein.
Herr Bäth schließt sich dem an. Zudem dürfe die gesellschaftliche Funktion von
Freiwilligen Feuerwehren nicht außer Acht gelassen werden.
Herr Koch beantragt neben dem TOP 8.1 auch den TOP 8.2 zu vertagen.
Der Ausschuss nimmt den Antrag einstimmig an
TOP 9 – Berichte
TOP 9.1 – Festsetzung von verkaufsoffenen Sonntagen in der Hansestadt Lübeck
Herr Senator Geißler stellt dem Ausschuss den jährlichen Bericht zur Festsetzung von
verkaufsoffenen Sonntagen in der Hansestadt Lübeck vor.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis
TOP 10 – Neue Anfragen und Verschiedenes
Eine Anfrage von Herrn Zahn bezüglich der Beschaffung von Abzeichen für Uniformen
der Berufsfeuerwehr beantwortet Herr Bäth.
Herr Hoffmann stellt folgende Anfrage
:
Das im Ausland erworbene deutsche Sprachdiplom wird als Nachweis für die
Kenntnis der deutschen Sprache anerkannt. Gibt es Ausnahmen?
Bei einem Antrag auf ein Visum für Familiennachzug nach Deutschland müssen
Kenntnisse der deutschen Sprache nachgewiesen werden (A1 Sprachdiplom). Im
Ausland kann dieses Sprachdiplom bei einem Goetheinstitut erworben werden. Der
Nachweis muss bei der Beantragung des Einreisevisums bei der jeweiligen deutschen
Botschaft vorgelegt werden, die dieses bei der Visumserteilung akzeptiert.
In Deutschland muss bei Ablauf des Visums bei der zuständigen Ausländerbehörde
eine Aufenthaltserlaubnis nach § 30 Ehegattennachzug beantragt werden.
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Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Werden Sprachdiplome von Goetheinstituten in den Ausländerbehörden
grundsätzlich anerkannt?
2. Ist der/die Sachbearbeiter/in der Ausländerbehörden bei der Antragstellung
befugt festzustellen, dass die antragstellende Person mit Migrationhintergrund
nicht ausreichend deutsch spricht und somit die Aufenthaltserlaubnis nicht
erteilt werden kann, obwohl ein Sprachdiplom des Goetheinstituts vorliegt?
3. Ist es in Lübeck vorgekommen, dass eine Aufenthaltserlaubnis trotz
vorhandenem Sprachdiploms verweigert wurde?
Herr Zahn stellt folgende Anfragen
:
1. Schuppen 9
Ist bei der Silvesterparty 2008 im Schuppen 9 die zugelassene Personenzahl von 400
überschritten worden, da der Veranstalter von 500 verkauften Karten und die
Mitarbeiter sogar von 580 Karten sprachen?
2. Verkehrsbelastung in der Beethovenstraße
Insbesondere während der Schulzeiten (Hauptschule, Gymnasium, BBZ) wird der
morgendliche durch auf beiden Seiten der Beethoven- Str. parkende Autos sehr stark
behindert. Zum Teil ist vormittags nur noch ein schmaler Fahrweg vorhanden, so dass
es regelmäßig zu starken Verkehrsbehinderungen kommt. Da auch viele Schüler für
Ihren Schulweg mit dem Fahrrad die Beethovenstraße nutzen, kommt es regelmäßig
zu schwierigen Situationen für Schüler und Autofahrer.
Die bereits eingerichtete 30- Zone von Höhe Lorzingstr. Bis zur Einmündung der
Beethoven- Str. in die Ziegelstraße hat hier leider keine Abhilfe geschaffen.
Hintergrund
Die Schüler des BBZ haben eine andere Altersstruktur und kommen mehrheitlich mit
PKW zum Unterricht und finden auf dem Schulgelände keine ausreichenden
Parkmöglichkeiten und weichen daher auf die Beethovenstraße aus.
Lösungsvorschlag
Ist die Einrichtung eines Parkverbotes auf der linken Seite der Beethovenstraße in
Vormittagsstunden oder besser noch die Verlängerung des bereits im
Mündungsbereich der Ziegelstraße eingerichteten Fahrradstreifens bis zu
Lorzingstraße möglich?
Der zuständige Bereich der Hansestadt Lübeck möge bitte die verschiedenen
Möglichkeiten prüfen und eine Abhilfe schaffen.
3. Feuerwehr
Die Feuerwehr Lübeck wird aufgefordert, den Fahrzeugbestand kritisch zu überprüfen,
mit dem Ziel den Fahrzeugbestand zu senken.
4. Einhaltung der Hygiene- Vorschriften in Gaststätten, Imbiss- Betrieben und
anderen lebensmittelverarbeitenden Einrichtungen.
Laut Infektionsschutzgesetz und Lebensmittelhygiene- Verordnungen müssen
regelmäßig jedes Jahr alle Mitarbeiter/innen aus diesen Bereichen eine
Pflichtunterweisung zu diesem Thema erhalten.
Das Gesundheitsamt führt die Erstunterunterweisungen zum IFSG durch. Die weiteren
Schulungen obliegen in der Verantwortung des Betriebes.
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Fragen :
Wie oft werden im Bereich der Hansestadt Lübeck Gaststätten, Imbissbetriebe,
Bäckereien und ähnliche Einrichtungen auf die Einhaltung der Hygiene Vorschriften
und die Einhaltung der Regelunterweisungen überprüft? (Anzahl Prüfungen/ Betriebe/
Beanstandungen)
Wie hoch ist die tatsächliche Schulungsquote der Betriebe und wie werden diese
Schulungen in der Regel durchgeführt (Präsenz/ online, Extern/ intern)?
Wie können bei den internen Schulungen die Mindest- Standards sichergestellt
werden?
Wie sehen die Kontrollen insbesondere auf größeren Veranstaltungen (Travemünde,
Weihnachtsmarkt) aus, wo unter anderem auch sehr viel Aushilfspersonal in den
Hotels, Gaststätten und mobilen Verkaufsständen eingesetzt wird?
5. Alkoholkonsum bei Jugendlichen
Herr Zahn fragt nach, wie die Kontrollen hinsichtlich des Alkoholkonsums bei
Jugendlichen
beim Late-Night-Shopping waren, da ihm mitgeteilt worden ist, dass der
Alkoholkonsum ähnlich wie beim Altstadtfest gewesen sein soll.
Herr Mauritz bittet darum, über die Entstehung und Funktionsweise der
Ausrückeverordnung und den Einsatz am Rosenhof zu berichten.
Ferner bittet Herr Möller, über die aktuellen Vorschriften, Regelungen und etwaige
Pläne für Veranstaltungsorte in Lübeck zu berichten.
II. Nichtöffentlicher Teil der Sitzung
Herr Koch stellt die Nichtöffentlichkeit her. Darüber gibt es eine gesonderte
Niederschrift.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
III. Öffentlicher Teil der Sitzung
TOP 15 – Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil der Sitzung gefassten
Beschlüsse
Herr Koch stellt die Öffentlichkeit wieder her und gibt bekannt, dass im nichtöffentlichen
Teil keine Beschlüsse gefasst worden seien.
Herr Koch schließt um 19:00 Uhr die Sitzung.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Gerrit Koch Bettina Vagt
Vorsitzender Protokollführerin