Fachbereich 3 – Umwelt, Sicherheit und Ordnung Lübeck, 27.06.2005
NIEDERSCHRIFT
Öffentlicher Teil
über die Sitzung des Ausschusses für Sicherheit und Ordnung
und Polizeibeirat
am Montag, dem 06.06.2005 um 16:00 Uhr
Nr. 15
(Wahlperiode 2003/2008)
Beginn der Sitzung: 16:00 Uhr
Tagungsort: Verwaltungszentrum Mühlentor, Kronsforder Allee 2-6
Haus Trave, Sitzungssaal, 7. Obergeschoss
Anwesend: vom Ausschuss:
vom Fachbereich 3 - Umwelt, Sicherheit
und Ordnung:
Herr Hinrichs Herr Geißler (Senator)
(als Vorsitzender) Herr Klischat (3.324 – Gewerbeangelegenheiten)
Herr Friedrichsen Herr Ohlow (3.327 – Verkehrsangelegenheiten)
Herr Fürter Frau Stehen (3.327 – Verkehrsangelgenheiten)
Herr Hiller Herr Bäth (3.370 – Feuerwehr) (bis 17:14 Uhr)
Herr Hofmeister Herr Muhs (Personalrat Feuerwehr)
Frau Knöckel (bis17:10 Uhr) Herr Fettköther (Fachbereichspersonalrat 3)
Herr Koch Herr Barteck (3.030 – Fachbereichscontrolling)
Herr Körner Frau Dr. Koop (3.030 – Fachbereichscontrolling)
Frau Lötsch Frau Arppe (3.031 - Fachbereichscontrolling)
Herr Mauritz Frau Westphal (als Protokollführerin)
Herr Müller
Frau Schatz vom Seniorenbeirat:
Frau Schneider
Herr Stallbaum Herr Oldenburg
Herr Welsch Frau Schütt
Herr Zahn
Frau von Maltzahn
Öffentlichkeit:
entschuldigt fehlen:
Herr Radtke (Stadtfeuerwehrverband)
Frau Stockfisch Herr Dr. Baumeier (BLNG, UK-SH) (bis 17.57h)
Frau Menorca Herr Dr. Krüger (Ärztlicher Leiter Rettungsdienst)
Herr Semrau Herr Schneider
Der Vorsitzende begrüßt die anwesenden Mitglieder des Ausschusses.
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Vor Eintritt in die Tagesordnung teilt der Vorsitzende, Herr Hinrichs mit, dass sich die
Ausschussmitglieder Frau Stockfisch, Frau Menorca und Herr Semrau für die Teilnahme an der
heutigen Sitzung entschuldigt haben. Sie werden durch Herrn Körner, Herrn Mauritz und Frau
von Maltzahn vertreten.
Herr Hinrichs verpflichtet gem. § 46 Abs. 5 GO Herrn Paul Friedrichsen als stellvertretendes
Mitglied im Ausschuss auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten und führt ihn in
sein Amt ein.
TAGESORDNUNG
I. Öffentlicher Teil der Sitzung
1. Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Feststellung der Tagesordnung
3. Feststellung der Niederschrift Nr. 14 über die Sitzung des Ausschusses für Sicherheit und
Ordnung und Polizeibeirat am 04.04.2005
4. Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden
5. Mitteilungen der Fachbereichsleitung
5.1 Inbetriebnahme der Geschwindigkeitsmessanlage
6. Anträge der Fraktionen
7. Berichte der Fachbereichsleitung
7.1 „Jahresrechnung – Jahresbericht 2004“
8. Vorlagen der Fachbereichsleitung
8.1 2. Nachtrags-Verwaltungshaushalt 2005 – Produkthaushaltspläne der Fachbereiche
9. Neue Anfragen und Verschiedenes
II. Nichtöffentlicher Teil der Sitzung
10.Mitteilungen
11.Neue Anfragen und Verschiedenes
III. Öffentlicher Teil der Sitzung
12. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil der Sitzung gefassten Beschlüsse
I. Öffentlicher Teil der Sitzung
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Zu Punkt 1 der Tagesordnung:
Feststellung der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende stellt die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Zu Punkt 2 der Tagesordnung:
Feststellung der Tagesordnung
Es liegen keine Anträge zur Tagesordnung vor. Der Ausschussvorsitzende stellt die Tagesord-
nung fest.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Zu Punkt 3 der Tagesordnung:
Feststellung der Niederschrift Nr. 14 über die Sitzung des Ausschusses für Sicherheit
und Ordnung und Polizeibeirat am 04.04.2005
Herr Hinrichs berichtet, dass Herr Müller versehentlich in der Niederschrift doppelt aufgeführt
wurde.
Es werden keine weitere Einwendungen gegen die Niederschrift Nr. 14 über die Sitzung des
Ausschusses für Sicherheit und Ordnung und Polizeibeirat am 04.04.2005 erhoben. Der Aus-
schussvorsitzende stellt die Niederschrift fest.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Zu Punkt 4 der Tagesordnung:
Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden
Es liegen keine Mitteilungen vor.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Zu Punkt 5 der Tagesordnung:
Mitteilungen der Fachbereichsleitung
5.1 Inbetriebnahme der Geschwindigkeitsmessanlage
Herr Geißler berichtet, dass am 24.05.2005 ein Ortstermin an der B 75 stattgefunden habe. Bei
diesem Termin seien die endgültigen Standorte für die beiden Messpunkte festgelegt worden.
Durch die Fahrbahnerneuerung werde sich die Inbetriebnahme verzögern. Es müsse mit Ein-
nahmeminderungen gerechnet werden.
Herr Ohlow berichtet, dass bei Gesprächen mit der Herrentunnel AG am 24.05.2005 und dem
Autobahnmeisterei Scharbeutz (SBA) am 25.05.2005 Pläne vorgelegt wurden, aus denen er-
kennbar sei, dass die Fahrbahnarbeiten im Zeitraum vom 20.06.2005 bis 30.09.2005 stattfinden
werden. Parallele Bauarbeiten sind in diesem Zeitraum nach Aussage der SBA nicht möglich.
Eine Verschiebung der Fahrbahnarbeiten sei wegen der engen Terminplanung im Zusammen-
hang mit der Eröffnung des Herrentunnels ebenfalls nicht möglich. Damit werden sich die vor-
gesehenen Arbeiten um ca. 3 Monate verzögern. Die Anlage könne somit nicht vor dem 17.
Oktober 2005 in Betrieb genommen werden.
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Maßgeblich für einen geeigneten Standort der Messanlage seien u.a. die Fahrbahnbeschaffen-
heit, der Abstand zum geschwindigkeitsbeschränkenden Verkehrszeichen und die Nähe eines
möglichen Stromanschlusses. In diesem Gespräch habe man sich auf zwei Standorte geeinigt.
Der erste geeignete Standort befinde sich unmittelbar vor der neuen Schilderbrücke bei KM
8.670 (Sensorenposition) und KM 8,700 (Kameraposition). Der Schaltschrank könne hier auf
dem befestigten Streifen zwischen der Straße Kieselgrund und der Richtungsfahrbahn Trave-
münde, hinter dem Fundament der Schilderbrücke, aufgestellt werden. Die Verlegung der Lei-
tungen zwischen Kamera und Sensoren solle westlich der Mittelleitplanke im Grünstreifen ne-
ben der Leitplanke erfolgen.
Ein früherer Standort sei wegen der Fahrbahnbeschaffenheit (Querrisse) und der Nähe zum VZ
274 nicht möglich; ein späterer Standort wegen des gewünschten Verkehrsberuhigungseffektes
nicht sinnvoll.
Ein geeigneter Standort in Fahrtrichtung Lübeck befinde sich zwischen der Tankstelle und der
Bushaltestelle bei KM 8,960 und KM 8,930. Der Schaltschrank könne unmittelbar neben der
Bushaltestelle aufgestellt werden. Die Verlegung der Leitungen zu den Sensoren könnte über
den Randstreifen und eine Pressung zum Mittelstreifen erfolgen.
Ein anderer Standort sei wegen der schwierigen Elektroversorgung und der längeren Tankstel-
lenauf- bzw. abfahrt nicht möglich.
Frau Schatz fragt nach, ob die Geschwindigkeitsmessanlage nicht beweglich sein sollte, um so
eine Gewöhnung der Autofahrer an lediglich eine Messstation zu verhindern.
Herr Ohlow berichtet, dass die Geschwindigkeitsmessanlage stationär aufgebaut werde und
dadurch ein Effekt der Verkehrsberuhigung eintreten könne.
Weiterhin berichtet Herr Geißler, dass mit Hilfe von zusätzlichen mobilen Messungen (zum Bei-
spiel durch den Einsatz einer ESO-Anlage) einem Gefühl der Sicherheit vor weiteren Kontrollen
entgegen gewirkt werden könne.
Frau Knöckel möchte wissen, ob die Geschwindigkeitsmessanlage durchgehend betrieben
werde und, sofern dies der Fall sei, nicht die Möglichkeit bestehe, diese in unregelmäßigen Ab-
ständen auszustellen, um einer Gewöhnungsphase vorzubeugen.
Herr Ohlow führt aus, dass es sich hierbei um eine digitale Geschwindigkeitsmessanlage hand-
le, die 24 Stunden täglich in Betrieb sei.
Herr Hofmeister bittet darum, dass genaue Angaben über die Inbetriebnahme der Geschwin-
digkeitsmessanlage dem Protokoll beigefügt werden. (Anlage 1)
Herr Geißler führt aus, dass die Inbetriebnahme der Geschwindigkeitsmessanlage öffentlich
bekannt gegeben werde.
5.2 Austausch der Messtechnik bei der ESO-Anlage
Herr Ohlow berichtet, dass ein Austausch der Messtechnik bei der ESO-Anlage stattgefunden
habe. Die alte Anlage sei mittlerweile mehr als 6 Jahre alt und durch den ständigen Einsatz
reparaturanfällig geworden. Die am 02.06.2005 in Betrieb genommenen „neue“ Anlage arbeite
mit dem Einseiten-Sensor ES 1.0, der nur noch auf einer Straßenseite aufgebaut werde. Es
handle sich nicht mehr um eine Lichtschranke, sondern um ein Gerät mit vier optischen Senso-
ren, die die Fahrzeuge abtasten und die gefahrenen Geschwindigkeiten ermitteln. Diese Anlage
werde in den umliegenden Kreisen bereits seit einiger Zeit erfolgreich eingesetzt. Da das Trä-
gerfahrzeug unverändert geblieben sei, werden die Verkehrsteilnehmer eine Veränderung kaum
wahrnehmen.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
5.3 Notarztgestellung in Lübeck
Herr Geißler berichtet kurz über die Ergebnisse des Arbeitskreises „Mögliche Teilnahme am
Notarztdienst“.
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Herr Bäth führt aus, dass im Jahre 1980 die Universität Lübeck von der Hansestadt Lübeck
durch eine vertragliche Vereinbarung beauftragt worden sei, die ärztliche Besetzung des Not-
arzteinsatzfahrzeuges (NEF) der Hansestadt Lübeck zu übernehmen. Seitdem werde das NEF
von Ärzten des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein (UK S-H), damals Medizinische Hoch-
schule Lübeck, unentgeltlich besetzt.
Nach Übernahme des Städt. Krankenhauses Süd durch die SANA-Gruppe habe diese erstmals
ihr Interesse an einer Teilnahme der Notarztgestellung bekundet.
Durch eine gemeinsame Initiative des Innensenators und des Wirtschaftssenators habe die
Einberufung des Arbeitskreises, besetzt mit Vertretern beider Kliniken, stattgefunden.
Aufgabe des Arbeitskreises sei die Erarbeitung eines Beteiligungskonzeptes der SANA-Klinik
Lübeck am Notarztdienst der Hansestadt Lübeck. Ziel der Arbeitsgruppe sei die qualitative Ver-
besserung des bestehenden Systems.
Die praktische Umsetzung der Kooperationsmöglichkeiten müsse mit den Klinikdirektoren sowie
dem Vorstand der UK S-H und der Geschäftsführung der SANA-Klinik verhandeln werden. Am
06.06.2005 habe ein erstes Sondierungsgespräch zwischen, Frau Prof. Saur (SANA-Klinik) und
dem Medizinischen Leiter der Klinik für Anästhesiologie, Herrn Prof. Schmucker stattgefunden.
Seit 25 Jahren habe das UK S-H unentgeltlich die Notärzte für den Notarztdienst der Hanse-
stadt Lübeck gestellt. Die Schaffung zusätzlicher notärztlicher Versorgungskapazitäten durch
die Stationierung eines zweiten Notarzteinsatzfahrzeuges, auf dem Gelände der SANA-
Kliniken, sei nach Bedarfsanalysen nicht notwendig und unter Kostengesichtspunkten nicht rea-
lisierbar. Die Möglichkeit einer Beteiligung am Notarztdienst könne nur durch eine Kooperation
der Kliniken umgesetzt werden.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
5.4 Herrentunnel-Übung
Herr Geißler führt aus, dass es seit November 2004 eine umfangreiche Vorbereitung für die
Herrentunnelübung gegeben habe.
In diesen ca. 7 Monaten habe ein Team von durchschnittlich 15 Personen aus ehrenamtlichen
und hauptberuflichen Kräften aus den Organisationen zusammen gearbeitet:
ARGE Herrentunnel, Arbeiter Samariter Bund, Berufsfeuerwehr Lübeck, DRK, FF Lübeck, Jo-
hanniter Unfallhilfe, Leitende Notarztgruppe der HL, Malteser Hilfsdienst, Leitende Notarztgrup-
pe der Hansestadt Lübeck, Malteser Hilfsdienst, Polizei und dem technisches Hilfswerk zu-
sammen.
Allen Beteiligten und Helfern sei ein großer Dank auszusprechen.
Solche Übungen dienten der Feststellung von möglichen Schwachstellen im Rahmen von Ka-
tastropheneinsätzen. Bei dieser Übung sei ein Defizite beim Abtransport der Verletzen in das
Versorgungszelt festgestellt worden.
Herr Bäth führt aus, dass alle Erkenntnisse dieser Übung dokumentiert und zusammengetragen
würden. Die Anfertigung eines Erkenntnisberichtes werde ca. 2 Monate in Anspruch nehmen.
Die Übung sei gut und vor allem sehr realistisch von der Arbeitsgruppe erarbeitet worden. Wei-
tere Übungen seien im Herrentunnel vorerst nicht möglich, da dies zu erheblichen Verkehrs-
problemen führen würde.
Herr Stallbaum fragt nach, ob es gesetzlich festgelegt sei, wie oft Übungen durchzuführen sind.
Herr Bäth berichtet, dass es lediglich Vorschriften über die Durchführung von Übungen in re-
gelmäßigen Abständen gebe. Eine Bestimmung der Objekte sei dabei nicht erfolgt.
Alle Ausschussmitglieder, möchten sich für die Einladung bedanken.
Frau Schatz führt aus, dass Sie an der Herrentunnelübung teilgenommen habe und sich einen
Einblick verschaffen konnte. Es sei ein sehr hoher Arbeitsaufwand betrieben worden.
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Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
5.5 Freiwillige Feuerwehr Ivendorf
Herr Geißler berichtet über die Einweihung des Gerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr
Ivendorf am 28.05.2005. Für den Bau des neuen Gerätehauses seien ca. 6000 Arbeitsstunden
durch Selbsthilfe und ca. 500 Arbeitsstunden durch freiwillige externe Helfer abgeleistet wor-
den. Für die zusätzliche Anschaffung an beweglichen Gegenständen seien Eigenmittel in Höhe
von ca. 5000 € investiert worden. Allen Helfern sei eine große Anerkennung und ein Lob auszu-
sprechen.
Frau Schatz führt aus, dass auch sie keine Einladung erhalten habe und aus diesem Grund
bitte, die nächste Ausschusssitzung bei der Freiwilligen Feuerwehr Ivendorf durchzuführen. So
können sich die Ausschussmitglieder, die keine Einladung erhalten haben, sich einen Einblick
verschaffen.
Herr Radtke stellt fest, dass der gesamte Ausschuss eingeladen worden sei. Er könne sich
nicht erklären, warum nicht alle eine Einladung erhalten hätten.
Herr Hinrichs hält fest, dass die nächste Ausschusssitzung (05.09.2005) im Feuerwehrhaus
Ivendorf stattfindet.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
5.6 Freiwillige-Feuerwehr Innenstadt
Herr Geißler berichtet, dass am Freitag diesbezüglich ein Gespräch im Innenministerium statt-
finde. Dem Ausschuss werde weiter berichtet.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
5.7 Freiwillige Feuerwehr Moorgarten
Herr Geißler berichtet, dass bei dem Feuerwehrhaus Moorgarten ein erheblicher Schaden des
Gründaches vorlege. Dieser sei auf die Begrünung des Daches zurückzuführen. Zur Schadens-
behebung seien zwei Überlegungen angestellt worden: Die Sanierung des Daches oder die
Integration von Solartechnik.
Herr Radtke führt aus, dass am 10.01.2005 die Feuerwehr in der Ausschusssitzung über den
schlechten Dachzustand des Feuerwehrhauses in Moorgarten berichtet habe. Es seien neben
Dachdurchfeuchtungen auch der Holzbockbefall festgestellt worden. Während der Bereich
Hochbau Anfang des Jahres noch von einer größeren Dachsanierung ausging, könne jetzt Ent-
warnung gegeben werden. Die schadhaften Stellen im Dach beschränken sich nur auf einen
kleinen Teil. Die Reparatur des Daches sei mittlerweile mit Mitteln aus der Bauunterhaltung
(8.000 €) abgeschlossen worden.
Obwohl zur Zeit ein Abtragen des Gründaches nicht erforderlich sei, habe der Stadtfeuerwehr-
verband weitere Gespräche mit dem „Energietisch“ geführt, da man für die Zukunft in Sachen
Solartechnik besser informiert sein möchte. Das letzte Gespräch zwischen der Feuerwehr und
dem „Energietisch“ fand am 03.06.2005 in Moorgarten statt.
Bezüglich des weiteren Verfahrens müsse eine Absprache mit Herrn Senator Geißler erfolgen.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
5.8 Internet-Café
Herr Geißler berichtet, dass das Bundesverwaltungsgericht entschieden habe, dass ein Inter-
net-Café als erlaubnispflichtige Spielhalle zu bewerten sei, wenn die Gesamtumstände darauf
schließen lassen, dass die Betriebsräume hauptsächlich dem Spielzweck gewidmet seien und
eine anderweitige Nutzung der Computer dahinter zurücktrete.
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Herr Klischat führt aus, dass es nach dem derzeitigen Erkenntnisstand in der Hansestadt Lü-
beck sieben Einrichtungen dieser Art existieren könne. Der Bereich Gewerbeangelegenheiten
habe die Betreiber dieser Einrichtungen aufgefordert, ggf. einen Antrag auf Erteilung einer
Spielhallenerlaubnis zu stellen oder den Betrieb umzustellen. Aufgrund der bisherigen Ermitt-
lungen seien derzeit 5 Betriebe von dieser Regelung betroffen.
Frau Knöckel fragt nach, welche Möglichkeiten bestehen, die Betriebsumstellung zu Überprü-
fen.
Herr Klischat berichtet, dass eine Besichtigung der Einrichtungen erfolge und die Computer
überprüft werden.
Frau Schatz möchte wissen, ob die Jugendtreffs von dieser neuen Gesetzgebung auch betrof-
fen seien.
Herr Klischat berichtet, dass sich das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts lediglich auf eine
Gewerbeausübung beziehe. Jugendtreffs fallen unter das Kinder- und Jugendschutzgesetz.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
5.9 Biometrische Merkmale im Reisepass
Herr Geißler berichtet, dass ab November Reisepässe mit digitalem Chip eingeführt würden.
Dieses werde voraussichtlich bei den Kommunen erhebliche Mehrkosten verursachen. Forde-
rung der Kommunen sei eine Kostentragung durch den Bund. Im Jahre 2003 seien der Hanse-
stadt Lübeck fast zwei Millionen Euro Gesamtkosten entstanden.
Für die Ausstellung eines Personalausweises würden zur Zeit 8,00 € berechnet, von denen
alleine 7,05 € an die Bundesdruckerei abgeführt würden.
Der neue Reisepass werde dann 59 € statt bislang 26 € kosten.
Bislang sei auch noch nicht geklärt, wer die Kosten für die neuen Lesegeräte übernehme.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
5.10 Sicherheitspartnerschaft mit der Polizei
Herr Geißler berichtet über das Konzept zur Kanalisierung und Verlagerung der offenen Dro-
genszene.
Es gebe keine kritischen Konzentrationen von problematischen Personen mehr. Wenige Perso-
nen stünden gelegentlich noch vor der Bäckerei in der Sandstrasse, diese wird aber kein Prob-
leme darstellen. Es lägen keine Beschwerden von Gewerbetreibenden vor und nur vereinzelt
würden Platzverweise ausgesprochen.
Auch die Aufenthaltsorte in der Kronsforder Allee gegenüber der SANA-Klinik und am Krähen-
teich seien unauffällig.
Abzuwarten seien die weiteren Entwicklungen in der warmen Jahreszeit. Die Szene verhält sich
sehr kooperativ. Das Ziel dieser Maßnahme sei nicht die Verdrängung der Szene, sondern das
nahe bringen von Therapieangeboten.
Frau Knöckel möchte wissen, ob auf den Antrag von Herrn Hiller betreffend der besseren Zu-
sammenarbeit bzw. eines besseren Informationsflusses zwischen Ausschuss und Polizei ein-
gegangen werde.
Herr Geißler führt aus, dass die Sitzung des Polizeibeirates auf 15:00 Uhr vorgezogen werden
könne. Eine Unterrichtung des Ausschusses über aktuelle Themen erfolge fortlaufend.
An der Diskussion beteiligen sich Herr Welsch, Herr Hinrichs, Herr Hiller und Herr Fürter.
Herr Hinrichs führt aus, dass das Vorziehen der Polizeibeiratssitzung auf 15:00 Uhr nicht sinn-
voll sei, da die Vorbesprechungen der Fraktionen beginnen und eine zeitliche Verlegung aus
beruflichen Gründen problematisch sei.
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Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
5.11 Diskothek „Queens-Club“
Herr Geißler berichtet, dass die Diskothek “Queens-Club” im Rahmen einer Auflage dazu ver-
pflichtet worden sei, die Öffnungszeiten auf 04:00 Uhr zu beschränken. Eine Beschränkung sei
hier notwendig gewesen, da eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit gegeben war.
Hierüber sei durch die ortsansässige Presse berichtet worden.
Herr Klischat führt aus, dass im Rahmen des Gaststättengesetzes die Sperrzeit der Diskothek
„Queens-Club“ auf 04:00 Uhr festgesetzt worden sei, da eine Gefährdung der öffentlichen Si-
cherheit vorgelegt habe.
Nach Mitteilung der Polizei habe eine besorgniserregend hohe Straftatenquote vorgelegen, die
überwiegend auf einen zu hohen Alkoholgenuss zurückzuführen sei. In Folge dessen seien
sehr viele Beschwerden bei der Hansestadt Lübeck eingegangen. Nach Mitteilung der Polizei
sei nach der Sperrzeitverkürzung die Straftatenquote fast vollständig zurückgegangen. Auf-
grund dessen empfehle die Polizei die Sperrzeitenverkürzung auf 04:00 Uhr beizubehalten.
Der Betreiber habe sich bezüglich der Aufhebung der Sperrzeitverkürzung erfolglos an das
Verwaltungsgericht gewandt.
In einem Beratungsgespräch habe der Betreiber geäußert, dass er an einer Rückführung der
Sperrzeit auf 06:00 Uhr interessiert sei und dafür eine Analyse bzw. ein Konzept mit Vorschlä-
gen zur Abhilfe vorlegen werde. Nach Überprüfung des Konzeptes solle dem Betreiber die Mög-
lichkeit gegeben werden, dieses umzusetzen.
Frau Knöckel möchte wissen, ob auch bei anderen Diskotheken mit einer Öffnungszeit bis
06:00 Uhr eine Erhöhung der Straftatenquote erkennbar sei.
Herr Klischat führt aus, dass diesbezüglich keine Auffälligkeiten gemeldet worden seien.
Herr Hiller bittet um eine Auflistung der Straftaten vor und nach der Sperrzeitverkürzung. Da die
Straftatenquote stark zurückgegangen sei, müsse die Rücknahme der Sperrzeitverkürzung er-
folgen.
Herr Klischat teilt mit, dass eine Lockerung der Sperrzeit erfolgen werde, sofern der Betreiber
ein Sicherheitskonzept vorlege und dieses in Abstimmung mit der Polizei als umsetzbar bewer-
tet wird.
Herr Hiller regt an, dass die nächste Ausschusssitzung als Polizeibeiratssitzung tagen möge.
Herr Müller führt aus, dass es im Ermessen der Hansestadt Lübeck liege, eine Sperrzeitverlän-
gerung bis 06:00 Uhr zu genehmigen.
Herr Stallbaum erklärt, dass für alle Diskotheken eine gleiche Sperrzeit gelten müsse.
Frau Schatz hebt die Wichtigkeit eines durchdachten Konzeptes hervor. Des weiteren führt sie
aus das die Anordnung einer Sperrzeit ab 04:00 Uhr für alle Diskotheken nicht praktikabel wäre,
da diese nicht auffällig geworden seien.
Herr Koch fragt nach einem Zeitplan für die Konzeptumsetzung. Da ein Rückgang der Strafta-
tenquote zu verzeichnen sei, müsse dem Betreiber der Diskothek die Möglichkeit einer Aufhe-
bung der Sperrzeit eingeräumt werden.
Herr Klischat berichtet, dass ein Konzept und ein Zeitplan für die Umsetzung noch nicht vorle-
ge. Man müsse die Ausarbeitungen des Konzeptes abwarten.
Die Straftaten belaufen sich in dem Zeitraum vom 01.01. bis 19.03.2005 auf 35, ab dem
19.03.2005 bis zum 16.06.2005 seien die Straftaten auf 6 gesunken.
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Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Zu Punkt 6 der Tagesordnung:
Anträge der Fraktionen
Es liegen keine Anträge vor.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Zu Punkt 7 der Tagesordnung:
Berichte der Fachbereichsleitung
7.1 „Jahresrechnung – Jahresbericht 2004“
Herr Zahn merkt an, dass es im Jahre 2004 mehr Sterbefälle als Geburten gebe, dies sei eine
sehr schlechte Entwicklung.
Er fragt nach, ob für Eheschließungen auf der Passat höhere Gebühren gefordert würden, als
bei Trauungen im Standesamt und ob die ggf. zuviel erhobenen Gebühren erstattet würden.
Herr Geißler berichtet das keine höheren Kosten anfallen würden, da dies in der Bundesverord-
nung geregelt sei. Ein Antrag liege nicht vor.
Herr Zahn möchte des weiteren wissen, ob es eine Kostenerstattung für die 392 Alarmierungen
zu Fehlalarmen von Brandmeldeanlagen gebe, und ob diese in der Einnahme verbucht würden.
Herr Geißler führt aus, dass die Bürger sich schon bei Gefahren oder Ängsten an den Hilfs-
dienst wenden sollten, aber das Alarmierungen häufig mutwillig bzw. vorsätzlich passieren wür-
den.
Herr Bäth berichtet, dass Fehlmeldungen auch zum Beispiel durch Handwerker versehentlich
ausgelöst würden.
An der Diskussion beteiligen sich Herr Zahn, Herr Bäth, Herr Hinrichs und Frau Knöckel.
Herr Hiller weißt darauf hin, dass zur Sicherstellung einer angemessenen Vorbereitungszeit, die
Zustellung der Ausschussunterlagen rechtzeitig erfolgen müsse.
Herr Geißler berichtet, dass es aufgrund von verwaltungstechnischen Vorgängen zu einer Ver-
zögerung der Zustellung von Ausschussunterlagen kommen könne, man aber bestrebt sei,
grössere Verzögerungen zu vermeiden.
Herr Koch möchte wissen, ob Kosten für die Vereinbarung zur Neuordnung der Einsatzgrenzen
zwischen der Hansestadt Lübeck und dem Kreis Nordwestmecklenburg anfallen wird.
Herr Bäth führt aus, dass für die Hansestadt Lübeck keine Kosten anfallen würden.
Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Zu Punkt 8 der Tagesordnung:
Vorlagen der Fachbereichsleitung
8.1 2. Nachtrags-Verwaltungshaushalt 2005 – Produkthaushaltspläne der Fachbereiche
Herr Stallbaum stellt eine Frage zu den überzahlten Bußgeldern.
Herr Barteck berichtet, dass zuviel eingezahlte Bußgelder auf ein Verwahrkonto fliessen würde.
Es werde versucht, den Einzahler zu ermitteln, aber wenn dieser nicht festzustellen sei, würden
diese zu viel gezahlten Beträge verwahrt.
Frau Steen führt aus, dass ein Verwahrkonto bis zu 7 Jahre bestehe.
Der Ausschussvorsitzende lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen:
Der Bürgerschaft wird empfohlen, den Entwurf des 2. Nachtrags-Verwaltungshaushalt 2005-
Produkthaushaltspläne der Fachbereiche zu beschließen.
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Der Ausschuss empfiehlt einstimmig der Bürger-
schaft, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
Zu Punkt 9 der Tagesordnung:
Neue Anfragen und Verschiedenes
Herr Zahn berichtet, dass er an den Inliner-Tagen teilnehmen konnte und das diese eine Attrak-
tion für Lübeck sei. Des weiteren spricht Herr Zahn die Vorlage für die Tannenbaumabfuhr an.
Herr Geißler berichtet, dass diese in der September-Sitzung vorliegen werde.
Herr Welsch spricht die immer noch am Ziegelteller hängenden Plakate der NPD an.
Herr Geißler führt aus, dass der Hinweis an den Fachbereich 5 übergeben worden sei. Dem
Fachbereich 5 werde nochmals der Hinweis gegeben.
Herr Fürter möchte wissen, wie bei der Geschwindigkeitsüberwachung die Vollstreckung der
ausländischen Fahrzeughalter vollzogen werde, da man ohne Anhalteposten arbeite.
Herr Geißler führt aus, dass die Kommunen keine Anhaltebefugnis hätten, sondern nur die Poli-
zei.
Herr Ohlow berichtet, dass ausländische Verkehrsteilnehmer zu 75% die Verwarnungen bezah-
len würden.
Herr Müller berichtet, dass im August ein Ordnungswidrigkeittatbestand bezüglich Mautprellerei
bestehe. Nach Aussage des Geschäftsführers des Herrentunnels werde bei einer Mautprellerei
kein Ordnungswidrigkeitsverfahren durch die Hansestadt Lübeck eingeleitet.
Herr Ohlow berichtet, dass der Herrentunnel privatrechtlich betriebenen wird. Auf Grund dessen
handelt es sich bei der zu entrichtenden Maut um eine privatrechtliche Forderung im Sinne ei-
nes Nutzungsentgeltes. Die Hansestadt Lübeck sei für eine Eintreibung von privatrechtlichen
Forderungen nicht zuständig.
Herr Geißler sagt diesbezüglich eine Überprüfung zu.
Herr Oldenburg fragt nach, ob es möglich wäre, die Geschwindigkeitsanzeigegeräte direkt an
der Travemünder Allee anzubringen, um hier einer Lärmbelästigung vorzubeugen.
Herr Geißler berichtet, dass der Bereich Verkehr für die Aufstellung der Geschwindigkeitsanzei-
gegeräte zuständig sei.
Herr Hofmeister führt aus, dass sich viele Autofahrer, durch die Aufstellung eines Geschwindig-
keitsanzeigegerätes an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten würden.
Frau Schütte berichtet, dass Sie von den Altentagesstättenbewohner in der Solmitzstrasse an-
gesprochen worden sei, dass die Ampel eine zu kurze Grünphase für Fussgänger habe. Hier
könnten die Bewohner, die z.B. mit einem Gehwagen unterwegs wären, nicht schnell genug
über die Ampel kommen. Die Grünphase müsste hier verlängert werden, dies sei in der Trave-
münder Allee auch vorgenommen worden.
Herr Möller führt aus, dass dieses schon mal Gegenstand des Ausschusses war.
Herr Geißler sichert zu, den Fachbereich 5 zu unterrichten.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Vor Eintritt in den nichtöffentlichen Teil der Sitzung bittet der Ausschussvorsitzende die Öffent-
lichkeit, den Sitzungsraum zu verlassen.
II. Nichtöffentlicher Teil
11
III. Öffentlicher Teil
Zu Punkt 12 der Tagesordnung:
Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil der Sitzung gefassten Beschlüsse
Nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit gibt der Vorsitzende bekannt, dass im Nichtöffentli-
chen Teil keine Beschlüsse gefasst wurden.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Ende: 17:18 Uhr
Rüdiger Hinrichs Kerstin Westphal
Vorsitzender Protokollführerin