Fachbereich 3 – Umwelt, Sicherheit und Ordnung Lübeck, 05.04.2005
NIEDERSCHRIFT
Öffentlicher Teil
über die Sitzung des Ausschusses für Sicherheit und Ordnung
und Polizeibeirat
am Montag, dem 04.04.2005 um 16:00 Uhr
Nr. 14
(Wahlperiode 2003/2008)
Beginn der Sitzung: 16:05 Uhr
Tagungsort: Verwaltungszentrum Mühlentor, Kronsforder Allee 2-6
Haus Trave, Sitzungssaal, 7. Obergeschoss
Anwesend: vom Ausschuss: vom Fachbereich 3 - Umwelt, Sicherheit
und Ordnung:
Herr Hinrichs Herr Geißler (Senator)
(als Vorsitzender) Herr Dr. Müller-Buder (3.324 – Gewerbeangelegenheiten)
Herr Fürter Herr Grabowski (3.327 – Verkehrsangelegenheiten)
Herr Greiser Herr Glaser (3.340 – Standesamt) (bis 17.40h)
Herr Hiller (bis 17.30h) Herr Bäth (3.370 – Feuerwehr)
Herr Hofmeister Herr König (Personalrat Feuerwehr)
Frau Knöckel Frau Wittholz (Fachbereichspersonalrat 3) (bis 18.10h)
Herr Koch Herr Barteck (3.030 – Fachbereichscontrolling)
Herr Körner Frau Dr. Koop (3.030 – Fachbereichscontrolling)
Herr Mauritz Frau Arpad (als Protokollführerin)
Herr Möller
Herr Müller
Frau Schatz vom Seniorenbeirat:
Frau Schneider
Herr Stallbaum Herr Oldenburg
Frau Stockfisch Herr Schneider
Herr Welsch
Herr Zahn
Öffentlichkeit:
entschuldigt fehlen:
Herr Radtke (Stadtfeuerwehrverband)
Frau Lötsch Herr Dr. Baumeier (BLNG, UK-SH) (bis 17.57h)
Frau Menorca Herr Dr. Krüger (Ärztlicher Leiter Rettungsdienst)
Herr Semrau (ab 17.55h bis
17.57h)
Herr Möller (Bündnis 90/DIE GRÜNEN)
Herr Prey (Lübecker Nachrichten) (bis 18.10h)
Herr Gerstmann (HL-Live, Wochenspiegel) (bis 18.10h)
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Der Vorsitzende begrüßt die anwesenden Mitglieder des Ausschusses.
Vor Eintritt in die Tagesordnung teilt der Vorsitzende, Herr Hinrichs mit, dass sich die Aus-
schussmitglieder Frau Lötsch, Frau Menorca und Herr Semrau für die Teilnahme an der heuti-
gen Sitzung entschuldigt haben. Sie werden durch Herrn Greiser, Herrn Körner und Herrn Mau-
ritz vertreten.
TAGESORDNUNG
I. Öffentlicher Teil der Sitzung
1. Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Feststellung der Tagesordnung
3. Feststellung der Niederschrift Nr. 13 über die Sitzung des Ausschusses für Sicherheit und
Ordnung und Polizeibeirat am 07.03.2005
4. Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden
5. Mitteilungen der Fachbereichsleitung
6. Anträge der Fraktionen
7. Berichte der Fachbereichsleitung
7.1 Trauungen an besonderen Kalendertagen und an besonderen Orten der Hansestadt
Lübeck
8. Vorlagen der Fachbereichsleitung
8.1 Verordnung über den Verkehr mit Taxen in der Hansestadt Lübeck
9. Neue Anfragen und Verschiedenes
II. Nichtöffentlicher Teil der Sitzung
10.Mitteilungen
11.Neue Anfragen und Verschiedenes
III. Öffentlicher Teil der Sitzung
12. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil der Sitzung gefassten Beschlüsse
I. Öffentlicher Teil der Sitzung
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Zu Punkt 1 der Tagesordnung:
Feststellung der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende stellt die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Zu Punkt 2 der Tagesordnung:
Feststellung der Tagesordnung
Es liegen keine Anträge zur Tagesordnung vor. Der Ausschussvorsitzende stellt die Tagesord-
nung fest.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Zu Punkt 3 der Tagesordnung:
Feststellung der Niederschrift Nr. 13 über die Sitzung des Ausschusses für Sicherheit
und Ordnung und Polizeibeirat am 07.03.2005
Herr Hinrichs berichtet, dass eine Einwendung von Herrn Hofmeister eingegangen sei, dass
seine Anfrage zur Fahrbahn der Travemünder Landstraße nicht in der Niederschrift erwähnt
sei. Herr Hinrichs erläutert, dass die Anfrage zwischenzeitlich an Herrn Anhalt weitergeleitet
worden sei und die Antwort der nächsten Niederschrift beigefügt werde. Weitere Einwendungen
gegen die Niederschrift Nr. 13 über die Sitzung des Ausschusses für Sicherheit und Ordnung
und Polizeibeirat am 07.03.2005 sind weder eingegangen noch werden sie in der Sitzung erho-
ben. Der Ausschussvorsitzende stellt die Niederschrift fest.
Herr Hiller bemängelt, dass er die in der Niederschrift erwähnten Unterlagen zum Thema „Vi-
deoüberwachung“ nicht erhalten habe. Herr Hinrichs führt aus, dass sein Mitarbeiter diese den
Fraktionen zugeleitet habe. Alle anderen Fraktionen bestätigen ein Exemplar erhalten zu ha-
ben.
Herr Möller bedauert, dass in der letzten Polizeibeiratssitzung das Thema „Stalking“ nicht be-
handelt worden sei. Er schlägt vor, dies in der nächsten Polizeibeiratssitzung nachzuholen.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Zu Punkt 4 der Tagesordnung:
Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden
Es liegen keine Mitteilungen vor.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Zu Punkt 5 der Tagesordnung:
Mitteilungen der Fachbereichsleitung
5.1 Einsatz Glashüttenweg
Herr Geißler berichtet, dass es am 17.02.2005 zu einem Großbrand im Glashüttenweg ge-
kommen sei und bittet Herrn Bäth den Ausschuss darüber zu informieren.
Herr Bäth führt aus, dass es sich bei dem Brand im Lager der Firma Erasco um einen unge-
wöhnlichen Einsatz gehandelt habe. Um 03:16 Uhr sei die Feuerwehr alarmiert worden. Schon
bei der Anfahrt sei eine starke Rauchentwicklung erkennbar gewesen, so dass die neue Tech-
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nische Einsatzleitung, die nach dem Muster der Führungsorganisation in Schleswig-Holstein
gebildet wurde, und die Freiwillige Feuerwehr alarmiert worden seien. Bei Entreffen der
Einsatzkräfte habe es sich bereits um einen Vollbrand gehandelt.
Glücklicherweise sei das Objekt eine Woche vor dem Brand besichtigt worden und neue Tore
für einen besseren Brandschutz abgenommen worden, weil die Hallen nicht mehr wie früher
gesprinklert wurden. Ohne diese Trennwand wäre das Lager komplett abgebrannt.
Die Wasserversorgung über die Trave hätte durch das Feuerlöschboot sichergestellt werden
können. Ein Einsatz des Feuerlöschbootes sei letztendlich jedoch nicht erforderlich gewesen.
Herr Bäth hebt die hervorragende Zusammenarbeit mit der Freiwilligen Feuerwehr hervor. Auch
der Leitende Notarzt sei organisatorisch vor Ort gewesen, um sich einen Überblick über solch
einen Großbrand zu verschaffen.
Herr Bäth bedankt sich beim DRK für die Versorgung der Einsatzkräfte während des Einsatzes.
Um 06:51 Uhr habe die Einsatzleitung „Brand unter Kontrolle“ melden können.
Insgesamt seien 120 Einsatzkräfte vor Ort gewesen.
Herr Geißler merkt an, dass man bedenken solle, wie verheerend ein Großbrand sein könnte,
wenn das Feuerlöschboot nicht mehr funktionstüchtig wäre. Dies sollte man im Hinterkopf für
spätere Entscheidungen behalten. Immerhin sei das Boot Baujahr 1973.
Der Ausschuss könnte das Feuerlöschboot auch mal in einer Sitzung besichtigen.
Herr Hofmeister fragt nach, warum eine Trennwand eingebaut worden sei und keine Brand-
schutzwand. Herr Bäth erläutert, dass dies bautechnisch die optimale Lösung gewesen sei.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
5.2 Standortsuche für die Freiwillige Feuerwehr Innenstadt
Herr Geißler berichtet, dass es noch keine endgültige Entscheidung darüber gebe, ob bei einer
Entscheidung für den Standort Kanalstrasse städtebauliche Fördermittel in Höhe von 128.000
Euro zurückgezahlt werden müssten. Sobald die neue Landesregierung im Amt sei, werde er
die Gespräche jedoch fortsetzen. Weiter informiert er darüber, dass sich die sogenannte Immo-
Runde gegen die drei favorisierten Standorte ausgesprochen habe.
Herr Hiller bedauert, dass die CDU bereits eine Entscheidung gefällt habe. Es handle sich hier
um ein Anliegen aller in diesem Bereich Tätigen. Die CDU sei anscheinend an einer weiteren
Zusammenarbeit nicht interessiert. Herr Landtagsabgeordneter Rother hätte zudem miteinbe-
zogen werden müssen. Die SPD werde daher den Antrag ablehnen, die Standortsuche jedoch
fortsetzen. Es müsse geklärt werden, welche Kosten anfallen und wann welcher Standort zur
Verfügung stehe. Die SPD habe auch den jetzigen Standort geprüft, dort sei die m²-Zahl jedoch
zu gering. Die CDU sei seiner Auffassung nach nicht teamfähig.
Herr Hinrichs widerspricht dem. Die CDU habe sich ausführlich von Herrn Radtke beraten las-
sen. Die Entscheidung müsse nun endlich gefällt werden. Schließlich handle es sich hier um
Ehrenamtliche, die sich in ihrer Freizeit engagieren. Ein weiteres Hinauszögern sei ihnen nicht
zuzumuten. Der Standort an der Alternativen sei nicht groß genug.
Herr Möller betont, dass es wichtig sei, dass die Teamfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr er-
halten werde. Die Fläche am jetzigen Standort sei nicht ausbaubar. Er fragt nach, ob es sich
bei der Rückzahlungsforderung um eine Ermessensentscheidung handle.
Herr Geißler bekräftigt, dass eine Entscheidung getroffen werden müsse. Er lasse zur Zeit prü-
fen, ob bei der Errichtung des Recyclinghofes Fördermittel zurückgezahlt wurden. Der zustän-
dige Abteilungsleiter im Innenministerium wolle keine Ermessensentscheidung treffen.
Herr Radtke betont, dass alle Fakten auf dem Tisch seien. Der jetzige Standort verfüge über
1370 m², benötigt würden jedoch 2650 m². Er bittet die Fraktionen, fraktionsübergreifend zu-
sammenzuarbeiten.
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Frau Schatz stellt folgenden Antrag:
Ich stelle den Antrag, den Standort der Freiwilligen Feuerwehr an der Kanalstrasse fest-
zulegen, die offenen Fragen zu klären und Planungskosten bereitzustellen.
Herr Hinrichs kündigt an, die Sitzung nach den Wortbeiträgen zu unterbrechen.
Herr Hofmeister erklärt, dass von den Entsorgungsbetrieben 2001 keine Ablösesumme gezahlt
worden sei. Es sei lediglich in einer goodwill-Aktion der Bau der Skateranlage unterstützt wor-
den. Er hätte sich zu der heutigen Sitzung ein Grobkonzept gewünscht, mit einer genaueren
Kostenberechnung als die bisherige Schätzung von 700.000 bis 900.000 Euro.
Herr Radtke führt aus, dass die Zahlen vom Bereich Hochbau geschätzt worden seien. Die
Kosten seien davon abhängig, ob nebeneinander oder übereinander gebaut werde. Bei mehre-
ren möglichen Standorten sei eine Erstellung mehrerer genauer Berechnungen nicht möglich,
da der Kostenaufwand für die Ermittlung unverhältnismäßig wäre. Die benötigte m²-Zahl sei von
der GMHL nach den Raumrichtlinien zugearbeitet worden. Die genaue Planung sei abhängig
vom Grundstückszuschnitt und könne erst erfolgen, wenn man sich für ein Grundstück ent-
schieden habe, da sich die Kosten sonst schon in die Planungsphase verlaufen.
Herr Geißler stellt sich entschieden vor den Stadtfeuerwehrverband. Dort gebe es keine eigene
Bauabteilung und man sei auf die Zusammenarbeit mit dem Bereich Hochbau angewiesen,
wodurch Kosten entstehen.
Herr Fürter hätte sich gewünscht, dass ein Vergleich zum jetzigen Standort erfolgt wäre. Er
teile auch die Auffassung, dass es nicht zuzumuten sei, das Thema weiter zu schieben. Er hal-
te den Standort Kanalstrasse für vertretbar, es sollten jedoch die Kosten klargestellt werden.
Herr Hiller betont, dass auch er für ein neues Gebäude sei, jedoch am richtigen Standort. Es
sei auch immer noch nicht geklärt, woher das Geld für den Bau kommen solle. Die CDU habe
immer alleine agiert. Er habe sich einen anderen Weg gewünscht, die SPD werde nun jedoch
den Antrag der CDU ablehnen. Sollte dieser dennoch beschlossen werden, werde er in jeder
Ausschusssitzung nach dem Sachstand in dieser Angelegenheit fragen.
Herr Hinrichs verteidigt, dass es eine Arroganz der Macht bei der CDU nicht gebe. Man habe
sich durch Herrn Radtke beraten lassen und das Grundstück an der Kanalstrasse sei vom
Einsatzgebiet und der Erreichbarkeit optimal. Es sei viele Jahre um die Sache geredet worden,
nun müsse klar entschieden werden. Er bedauert, dass eine sachliche Diskussionsebene nicht
mehr vorhanden sei.
Herr Stallbaum wünscht sich eine parteiübergreifende Einigung. Er schlage vor, dass in der
nächsten Ausschusssitzung ein bis zwei Alternativen aufgezeigt werden und man sich im Aus-
schuss gemeinschaftlich einige.
Frau Schatz betont, dass man sich in der CDU lange und kontrovers über das Thema beraten
habe. Sie merkt an, dass die Haltung von Herrn Hiller gar nicht zu ihm passe.
Herr Möller fordert, den Frust über die verlorene Wahl nicht an der Feuerwehr abzulassen. Er
wehre sich dagegen, die Grünen als Hilfstruppe zu bezeichnen. Es gehe hier um Freiwilligen-
Engagement und man solle aus den 128.000 Euro kein Politikum machen. Er plädiere für eine
kleine Machbarkeitsstudie, die abkläre, welche städtebaulichen Argumente für oder gegen den
Standort sprechen.
Herr Hiller stellt klar, dass es nicht nur um die möglicherweise zurückzuzahlenden Mittel gehe,
sondern auch um die Mittel für den Bau, für die es noch kein Finanzkonzept gebe. Die SPD
werde einen Standortvorschlag machen, sobald die Fragen geklärt seien. Er finde es schade,
dass der gemeinsame Weg aufgegeben werde.
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Herr Hinrichs ermahnt zu einer sachlichen Diskussion.
Herr Stallbaum erwähnt, dass bei einer Bebauung in der Kanalstrasse Ersatz für die dann ver-
schwindenden Parkplätze geschaffen werden müsse.
Frau Stockfisch fasst zusammen, dass man sich darauf geeinigt hatte, in den Fraktionen über
die Standorte zu beraten und dass sowohl CDU, FDP und die Grünen den Standort Kanalstras-
se favorisieren. Die Standortsuche sollte 2005 abgeschlossen sein, so dass 2006 die Mittelbe-
schaffung erfolgen könne.
Herr Geißler stellt klar, dass man für jeden Standort eine HU-Bau erstellen müsste, um alle
Fragen beantworten zu können. Dies sei ein enormer Kostenfaktor.
Herr Radtke bestätigt, dass die HU-Bau alle Fragen zu den Kosten beantworte. Es handle sich
um eine sehr detaillierte Unterlage mit Baupläne. Diese koste allerdings 60.000 Euro und sei
daher nicht für jeden möglichen Standort zu erstellen.
Herr Hinrichs betont, dass die Sachlage sehr deutlich und klar geworden sei.
Herr Oldenburg erwähnt, dass es sich dabei um ein seniorenrelevantes Thema handle. Er sei
seit vier Jahren im Ausschuss und seitdem sei das Thema im Gespräch. Er bitte die Fraktio-
nen, parteiübergreifend in der nächsten Sitzung zu beschließen.
Herr Möller fragt nach, ob es vergleichbare Daten von anderen Feuerwehren in der Stadt gebe.
Dann könnte das Volumen mit fundierten Zahlen hochgerechnet werden.
Herr Radtke erklärt, dass die Erschließungskosten vom Grundstück abhängig seien. Ebenso
spiele es eine Rolle, ob das Grundstück bebaut sei oder sich in Privatbesitz befinde. Die vom
Bereich Hochbau berechneten Kosten wären gleich, wenn die Grundstücke jeweils gleich ge-
schnitten wären.
Herr Hofmeister fragt nach, ob das geplante Bauvorhaben vergleichbar sei mit dem Bau in
Dummersdorf.
Herr Radtke antwortet, dass hier eine größere Fläche benötigt werde.
Der Ausschussvorsitzende unterbricht die Ausschusssitzung um 16:55 Uhr und setzt sie um
17:05 Uhr fort.
Der Antrag der CDU-Fraktion soll unter TOP 6 behandelt werden.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
5.3 Sachstandbericht über die Kooperative Regionalleitstelle
Herr Geißler berichtet, dass in Schleswig-Holstein vier kooperative Regionalleitstellen
eingerichtet werden sollen. In diesen Leitstellen sollen die bisherigen Leistellen der Feuerwehr
bzw. des Rettungsdienstes und der Polizei zusammengefasst werden. Herr Geißler bittet Herrn
Bäth um nähere Informationen.
Herr Bäth berichtet über den Sachstand der Projektgruppe zur Einführung des Leitstellengeset-
zes. Seitens der Landesregierung gebe es im Zusammenhang mit der Umstrukturierung durch
die Polizeireform einen gewissen Druck zur baldigen Umsetzung. Die Leitstellen der Polizei und
Feuerwehr sollen räumlich zusammengelegt werden. Dies bedeute, dass sie unter einem Dach
untergebracht werden sollen und so eine gemeinsame Infrastruktur nutzen können. Vertragli-
che und finanzielle Grundlage sei das Leitstellengesetz, das vorsehe, dass sich jeweils drei bis
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vier Kreise zusammenschließen. Für Lübeck bedeute dies einen Zusammenschluss mit den
Kreisen Ostholstein, Stormarn und Herzogtum Lauenburg. Dadurch entstehe ein Versorgungs-
gebiet mit ca. 800.000 Einwohner. Es stelle sich noch die Frage, wo die Regionalleitstelle an-
gesiedelt werden solle. Als Standorte seien die kreisfreien Städte Kiel, Flensburg, Lübeck und
die Stadt Elmshorn, wo es bereits eine Regionalleitstelle gebe, vorgesehen. Bereits in wenigen
Wochen solle ein Analyseteam, bestehend aus Vertretern der Kreise und der Polizei, eingesetzt
werden, um den besten Standort in oder um Lübeck zu finden. Es solle eine objektive Bewer-
tungsmatrix erstellt werden, nach der mögliche Standorte geprüft werden sollen. Als mögliche
Grundstücke in Lübeck wären die Feuerwache 2, das Gebäude der Polizei in der Possehlstras-
se sowie eine Aufstockung der Feuerwache 1 denkbar. Die Einrichtung der Regionalleitstellen
müsse relativ kurzfristig erfolgen, da der Digitalfunk bis 2008 eingeführt werden soll und es ein
erheblicher Kostenfaktor sei, auf wie viele Leitstellen dieser eingerichtet werde. Dies bedeute,
dass die neue Leitstelle bis 2008 eingerichtet sein müsse und die Planungsmittel bereits für den
Haushalt 2006 eingestellt werden müssen. Die Landesregierung habe bereits signalisiert, dass
sie dafür keinen Haushalts-Sperrvermerk erteilen werde.
Das Land Schleswig-Holstein nehme damit eine Vorreiterrolle im Bundesgebiet ein.
Herr Geißler führt aus, dass Gespräche mit der Landesregierung und den Fraktionen geführt
werden. Er könne sich nicht vorstellen, dass eine andere Stadt als Lübeck Standort für die
neue Regionalleitstelle Süd-Ost werde. Er berichtet, dass dieses Pilotprojekt auch im Beirat des
Städtetages für Rettungswesen und Katastrophenschutz besprochen worden sei. Dort sei man
geteilter Auffassung. Es gebe einige positive Rückmeldungen aber auch sehr kritische Meinun-
gen, da die Leitstellen der Polizei potenzielle Anschlagsziele seien und die neuen Regionalleit-
stellen daher mit einer starken Außensicherung, Notstrom- und Notwasserregelungen ausge-
rüstet werden müssten.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
5.4 Einstellung der Ermittlungsgruppe Schwarzarbeit
Herr Geißler bittet Herrn Dr. Müller-Buder über die Ermittlungsgruppe Schwarzarbeit zu berich-
ten. Herr Dr. Müller-Buder erläutert, dass es sich bei der Ermittlungsgruppe Schwarzarbeit um
eine 2001 von der Bürgerschaft beschlossene ständige Einrichtung handle. Vorher sei die Er-
mittlungsgruppe ein befristetes Pilotprojekt gewesen. Diese sei im Bereich Gewerbeangele-
genheiten mit 3 Planstellen angesiedelt. Durch das Gesetz zur Intensivierung der Bekämpfung
der Schwarzarbeit vom 23.07.2004 seien zum Teil Zuständigkeiten an die Zollbehörden über-
tragen worden. Auch sei im letzten Jahr die Handwerksordnung geändert worden und dadurch
wichtige Bußgeldtatbestände weggefallen. Dies habe dazugeführt, dass die Ermittlungsgruppe
kaum noch Bußgeldverfahren mit Erfolg verzeichnen konnte. So seien in diesem Jahr noch
keine Bußgelder eingenommen worden. Auch in der Liste zu den Sparvorschlägen „minus 500“
des Zentralen Controllings sei die Auflösung der Arbeitsgruppe bereits vorgeschlagen worden.
Die Handwerkskammer würde die Auflösung der Ermittlungsgruppe bedauern, habe jedoch
auch Verständnis für diese Entscheidung. Verstöße gegen die Handwerks- und Gewerbeord-
nung würden weiterhin über die Bußgeldstelle abgewickelt werden.
In anderen Städten sei die Situation ähnlich.
Der Bürgerschaft solle daher ein Antrag zugeleitet werden, die Arbeitsgruppe aufzulösen.
Herr Fürter fragt nach dem Grund für diesen signifikanten Rückgang. Herr Dr. Müller-Buder
antwortet, dass möglicherweise durch den Einsatz der Ermittlungsgruppe ein anderes Be-
wusstsein geschaffen worden sei.
Frau Knöckel stellt die Frage, welche Erfolge erzielt werden konnten. Zu Anfang seien, nach
Auskunft von Herrn Dr. Müller-Buder, Einnahmen in Höhe von 50.000 bis 100.000 DM erzielt
worden, so dass es eine gewisse Kostendeckung gegeben habe.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
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5.5 Einigung auf europaweite Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbußen
Herr Geißler berichtet, dass sich die Justizminister der EU auf einen Rahmenbeschluss über
die gegenseitige Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen geeinigt hätten. Die Mitglied-
staaten müssten die Vorgaben nun innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen.
Ab einem Betrag von 70 EURO würden künftig Geldstrafen und Geldbußen bei allen Formen
von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten europaweit vollstreckt.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
5.6 Einrichtung eines Tierfriedhofs in Lübeck
Herr Geißler informiert den Ausschuss darüber, dass der Bürgermeister den Fachbereich Um-
welt, Sicherheit und Ordnung mit der Durchführung des Bürgerschaftsbeschlusses vom
27.01.05 betreffend der Einrichtung eines Tierfriedhofs beauftragt habe. Er bittet Herrn Dr. Mül-
ler-Buder, den Sachstand darzustellen. Herr Dr. Müller-Buder erläutert, dass sich die Zustän-
digkeit des Bereiches Gewerbeangelegenheiten aus der Genehmigungspflicht nach dem Tier-
körperbeseitigungsgesetz ergebe. Die betroffenen Bereiche seien zur Stellungnahme aufgefor-
dert worden und hätten positive Rückmeldungen für den Standort Vorwerker Friedhof gegeben.
Die von den Bereichen geforderten Auflagen seien erfüllbar.
Allerdings habe er heute Nachmittag einen Anruf von Frau Grau aus dem Fachbereich 2 be-
kommen, dass sich eine Komplikation ergeben habe. Der Fachbereich 5 habe nun Bedenken
geäußert, dass möglicherweise eine gewerbliche Nutzung vorliege und dann erst der B-Plan
geändert werden müsste. Zuvor hatte auch der Fachbereich 5 Zustimmung signalisiert.
Herr Geißler ergänzt die Ausführungen, dass selbstverständliche eine Trennung zwischen Tier-
friedhof und „normalem“ Friedhof erfolgen werde.
Herr Dr. Müller-Buder führt weiter aus, dass der Tierfriedhof in Kiel von der Stadt betrieben
werde. Hier sei jedoch eine externe Bewirtschaftung geplant, so dass keine Kosten auf die
Stadt zukommen würden.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
5.7 Gefahrhundegesetz
Herr Geißler berichtet, dass das vom Landtag beschlossene Gefahrhundegesetz im Mai in
Kraft treten werde. Herr Dr. Müller-Buder führt aus, dass die neue gesetzliche Grundlage die
Gefahrhunde-Verordnung ablöse, die in Teilen vom Verwaltungsgericht als unzulässig gesehen
wurde, da insbesondere die Rasseneinteilung nur gesetzlich regelbar sei. Die Forderungen der
Bürgerschaft seien damit erfüllt. Zur nächsten Bürgerschaftssitzung werde ein Bericht erstellt.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
5.8 Ergebnis der Untersuchung der Einsatzübung mit tödlichem Unfall am 12.11.2004
Herr Geißler teilt mit, dass die Untersuchungskommission, bestehend aus zwei Mitgliedern des
Stadtfeuerwehrverbandes, zwei Mitgliedern des Sachgebietes Aus- und Fortbildung der Berufs-
feuerwehr Lübeck sowie einem Vertreter der Feuerwehrunfallkasse und als Vorsitzender der
Kommission dem Leiter der Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein, ihren Bericht erstellt
habe. Herr Bäth werde diesen dem Ausschuss vorstellen, jedoch solle ein Teil des Berichtes im
Nichtöffentlichen Teil der Sitzung behandelt werden.
Herr Bäth stellt die Gliederung des Berichtes vor. Abschnitt 1 beschäftige sich mit der Auswer-
tung des Ereignisverlaufs. Dieser Teil solle im Nichtöffentlichen Teil der Sitzung erläutert wer-
den. Abschnitt 2 umfasse die Schlussfolgerungen für Maßnahmen zum Schutz der Führungs-
und Einsatzkräfte für künftige Einsatzübungen. Abschnitt 3 stelle Forderungen für ein Siche-
rungssystem zur Vorbereitung und Durchführung von Einsatzübungen mit realem Hintergrund
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auf und Abschnitt 4 enthalte Vorschläge für ein Sicherungssystem zur Vorbereitung und Durch-
führung von Einsatzübungen mit realem Hintergrund.
Zu Abschnitt 2:
Realitätsnahe Übungen seien für die Vorbereitung auf den Ernstfall erforderlich. Vorgaben für
Übungen gebe es bisher nur bezogen auf den Immissionsschutz. Besondere Ausbildungslehr-
gänge zur Durchführung von Übungen gebe es bisher nicht und seien auch nicht beabsichtigt,
da sie nicht zu einer Problemlösung führten.
Zu Abschnitt 3:
Die Meldung an die Leitstelle sei nur unzureichend gewesen. Zukünftig müsse die Leitstelle
weitaus frühzeitiger eingebunden werden. Auf Brandbeschleuniger solle verzichtet werden, die-
se wurden bei diesem Unfall jedoch auch nicht eingesetzt. Auch Verletztendarsteller sollen
nicht mehr eingesetzt werden. Es seien Sicherungssysteme zu entwickeln, die auch während
der Übung noch einen Zugriff ermöglichen. So solle eine Verkettung unglücklicher Umstände
vermieden werden. Ziel sei eine standardisierte Planung. Auch die Nennung eines Wortes, das
den Ernstfall erkennen lasse, sei erforderlich.
Zu Abschnitt 4:
Als Verletztendarsteller bei Übungen mit Feuer seien nur Puppen zulässig. Brandbeschleuniger
und Pyrotechnik dürften nicht verwendet werden. Realitätsfremde Übungen, wie das Verbarri-
kadieren von Türen und Fenstern, seien zu unterlassen. Die Feuerwehrdienst- und Unfallverhü-
tungsvorschriften müssen beachtet werden. Mit Hilfe von Formblättern sollen Übungen genau
durchgeplant werden und Verantwortlichkeiten festgehalten werden. Die Einführung des Mehr-
augenprinzips sei erforderlich um einen Tunnelblick zu vermeiden und ein Außenstehender in
der Funktion des „Spielverderbers“ immer noch eingreifen könne.
Herr Bäth führt weiter aus, dass es aus dem gesamten Bundesgebiet bereits Anfragen gebe,
die Interesse an einer Veröffentlichung des Berichts geäußert hätten. Er befürworte eine Veröf-
fentlichung in der Fachpresse und auch auf der Messe Interschutz solle die Fachwelt informiert
werden.
Herr Möller bittet darum, den Fraktionen jeweils ein Exemplar des Berichtes zur Verfügung zu
stellen. Herr Geißler sagt dies zu.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Zu Punkt 6 der Tagesordnung:
Anträge der Fraktionen
Frau Schatz zieht ihren unter TOP 5.2 gestellten Antrag zurück und stellt dafür folgenden An-
trag:
Die CDU stellt den Antrag:
1. Planungsmittel einzustellen für die HU-Bau.
2. Der Ausschuss bittet die Verwaltung, die Gespräche mit der Landesregierung über eine
Rückforderung von Städtebaufördermitteln für den Standort Kanalstrasse fortzusetzen.
Der Ausschuss fordert die Landesregierung auf, soweit rechtlich möglich, auf eine Rück-
forderung an die Hansestadt Lübeck möglichst zu verzichten.
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3. Der Ausschuss favorisiert den Standort Kanalstrasse.
Der Ausschussvorsitzende stellt den CDU-Antrag zur Abstimmung.
Der Ausschuss nimmt den Antrag mehrstimmig bei
vier Gegenstimmen an.
Herr Zahn erläutert, dass der noch bestehende Klärungsbedarf Grund für die Ablehnung durch
die SPD gewesen sei.
Zu Punkt 7 der Tagesordnung:
Berichte der Fachbereichsleitung
7.1 Trauungen an besonderen Kalendertagen und an besonderen Orten der Hansestadt
Lübeck
Herr Geißler merkt an, dass nach einer Stellungnahme des Bereiches Recht die Erhebung zu-
sätzlicher Gebühren nicht zulässig sei. Bisher seien für eine Trauung auf der Passat 100 Euro
erhoben worden. Nun müssten möglicherweise die Gebühren auf Antrag oder auch generell
zurückgezahlt werden.
Frau Schatz fragt nach, ob nicht eine höhere Gebühr bei Trauungen von Personen die nicht in
Lübeck wohnen möglich sei.
Herr Geißler antwortet, dass nur ein privatrechtlicher Vertrag geschlossen werden könnte, die-
se Einnahmen jedoch nicht dem Fachbereich 3 zugute kommen würden.
Herr Glaser erklärt, dass es sich um eine bundeseinheitliche Regelung handelt und die Gebüh-
renerhebung daher keinen Spielraum lasse.
Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Zu Punkt 8 der Tagesordnung:
Vorlagen der Fachbereichsleitung
8.1 Verordnung über den Verkehr mit Taxen in der Hansestadt Lübeck
Herr Hinrichs bedankt sich für die erstellte Verordnung. Die Verwaltung komme damit einem
Bedürfnis der Menschen in dieser Stadt entgegen.
Auch Herr Fürter richtet seinen Dank an die Verwaltung. Allerdings äußert er auch Bedenken,
da man im allgemeinen bestrebt sei, die Regelungskomplexität zurückzuführen. Dies sei hier
nicht so. Die Verordnung enthalte Regelungen, die auch schon in anderen Gesetzen enthalten
seien. Zum Teil seien auch Selbstverständlichkeiten geregelt worden, diese hätte man auch
über den Markt regeln lassen können.
Er wünsche sich, dass man sich in künftigen Verordnungen auf durchsetzbare Regelungen
beschränke.
Herr Zahn fragt nach, ob es eine Begrenzung der Taxilizenzen gebe.
Frau Schatz äußert, dass sie es traurig fände, wenn die Regelungen nicht durchsetzbar wären.
Sie empfinde es als angenehm, dass auch Selbstverständlichkeiten wie angemessene Klei-
dung festgeschrieben seien.
Frau Stockfisch stimmt dem zu. Schließlich gebe es auch Kleiderordnungen für BGS und Poli-
zei, warum solle es diese dann nicht auch für die Personenbeförderung in Taxen geben.
Herr Möller führt aus, dass die Arbeitsgruppe bei der Erarbeitung dieser Verordnung vorrangig
darauf Wert gelegt habe, dass bestimmte Qualitätstandards erreicht würden. Die Verordnung
müsse gelebt werden.
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Herr Müller berichtet, dass es sich bei dem Taxengewerbe um ein buntgefächertes Gewerbe
handle, in dem viele Nationen mit unterschiedlichen Lebensanschauungen vertreten seien.
Grundsätzlich stelle sich die Frage, ob es notwendig ist, etwas zu regeln. Hier würden jedoch
teilweise Sicherheitsanforderungen nicht eingehalten, wenn beispielsweise Fahrer Barfuß fah-
ren würden. Der einzelne Fahrer, der nicht in einer Zentrale sei, fahre wie er wolle. Gerade in
den Zentralen bestehe jedoch Bedarf an der Verordnung, auf die man die Fahrer bei Fragen
verweisen könne. Der Entwurf der Verordnung sei von Fachanwälten entwickelt worden und
möglicherweise auch auf Landesebene anwendbar. Sie sei ein Produkt vieler Köpfe. Ausdrück-
licher Dank gehe dabei an Herrn Grabowski. Die Verordnung sei mit allen Fraktionen diskutiert
und rechtlich geprüft worden.
Auch Herr Geißler bedankt sich bei Herrn Grabowski, der viel Zeit in diese Verordnung inves-
tiert habe. Man habe so ein tragfähiges Ergebnis erzielen können. Er gebe auch Herrn Fürter
Recht, dass eine Reihe von Vorschriften mitverarbeitet worden seien. Dies sei jedoch beabsich-
tigt gewesen, damit man sich informieren könne ohne noch andere Gesetze heranzuziehen. Er
hätte sich ein totales Rauchverbot gewünscht, dem stehe aber eine Bundesvorschrift entgegen.
Die Kleidervorschrift werde überwiegend gewünscht.
Zu der Anzahl der Konzessionen erläutert Herr Grabowski, dass grundsätzlich die Genehmi-
gungsbehörde entscheidet. Es gebe auch persönliche Voraussetzungen, die erfüllt sein müs-
sen. Den erforderlichen Bedarf müsse die Kommune prüfen. Dieser sei nicht an der Einwoh-
nerzahl festzumachen. Städte, die von vielen Touristen besucht werden, hätten beispielsweise
einen höheren Bedarf. 1993 seien nach einem Gerichtsurteil über 100 Konzessionen ausgege-
ben worden, diese seien zwischenzeitlich jedoch zum größten Teil zurückgegeben worden. Der
Markt lasse eine größere Anzahl an Konzessionen nicht zu.
Herr Müller erläutert, dass in einem früheren Urteil des Oberwaltungsgerichts festgelegt wurde,
dass die Grenzen ruinösen Wettbewerbs nicht überschritten werden dürfen. Heute sei die
Funktionsfähigkeit das entscheidende Kriterium. Das Taxifahren solle kein gelegentliches Zu-
brot an lukrativen Tagen sein. Daher sei in der neuen Verordnung auch geregelt, dass an 20
Tagen im Monat eine 8-Stunden-Schicht bereitgestellt werden müsse. Dem Auftrag des öffent-
lichen Personennahverkehrs könne sonst nicht Rechung getragen werden. Es sei bundesweite
Regelung, dass ein einmal ausgegebenes Kontingent an Konzessionen immer wieder zur Ver-
fügung stehe und abgerufen werden könne.
Herr Zahn fragt nach der Farbfreigabe bei den Taxen.
Herr Müller antwortet, dass die Taxenfarbe auf Bundesebene geregelt sei. Es gebe Unterneh-
men, die Akzente setzen wollen und anders farbige Taxen einsetzen wollen. Darüber sei jedoch
keine bundeseinheitliche Regelung getroffen worden, sondern der Bund habe dies an die Län-
der delegiert. Im Saarland sei eine Farbfreigabe erfolgt. In Schleswig-Holstein erteile das Minis-
terium in Sonderfällen Freigaben. Er sehe darin jedoch eine gewisse Gefahr, wenn beispiels-
weise auf Busspuren alles bunt durcheinander fahre. Außerdem sei die Farbe auch eine Art
von Markenzeichen, die man als Unternehmen nicht aufgeben sollte. Er warte noch auf die Be-
gründung durch das Ministerium.
Herr Stallbaum fragt nach, warum es dann auch blaue Minitaxen gebe.
Herr Müller erklärt, dass man zwischen Mietwagen und Taxi unterscheiden müsse. Mietwagen
unterlägen nicht der Beförderungs- und Bereitstellungspflicht. Sie seien nicht Bestandteil des
öffentlichen Personennahverkehrs.
Frau Knöckel fragt wie viele Konzessionen für Taxen und Mietwagen es in Lübeck gebe.
Herr Müller und Herr Grabowski antworten, dass es ca. 200 Taxi-Konzessionen für Lübeck und
Travemünde gebe und rund 100 Mietwagen-Konzessionen.
12
Der Ausschussvorsitzende lässt über folgenden Beschlussvorschlag abstimmen:
Dem Bürgermeister wird empfohlen, die in der Anlage 5 beigefügte Verordnung
über den Verkehr mit Taxen in der Hansestadt Lübeck zu erlassen.
Der Ausschuss empfiehlt einstimmig der Bürger-
schaft, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
Zu Punkt 9 der Tagesordnung:
Neue Anfragen und Verschiedenes
Seniorenbeirat
Herr Oldenburg informiert darüber, dass der Seniorenbeirat am 24.04.2005 neu gewählt werde.
Er bedankt sich für die gute Zusammenarbeit in den letzten vier Jahren. Die Vertreter des Se-
niorenbeirats hätten sich nicht als Außenstehende gefühlt, sondern haben aktiv im Ausschuss
mitarbeiten können. Besonders bedanke er sich bei Frau Schatz, die sich für die Belange des
Seniorenbeirats eingesetzt habe, als es um das Befahren der Einbahnstraße und die Einfüh-
rung des Ordnungsdienst gegangen sei.
Herr Hinrichs bedankt sich für die konstruktive Arbeit des Seniorenbeirats. Diese sei ein wichti-
ger Beitrag im politischen Miteinander. Er wünsche sich auch weiterhin eine gute Zusammen-
arbeit.
Herr Oldenburg äußert den Wunsch an den Ausschuss, dass auch die künftigen Vertreter des
Seniorenbeirats unterstützt würden und der Ausschuss mit ihnen zusammenarbeite. Die Senio-
ren stellen ein großes Wählerpotenzial in der Hansestadt Lübeck.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Vor Eintritt in den nichtöffentlichen Teil der Sitzung bittet der Ausschussvorsitzende die Öffent-
lichkeit, den Sitzungsraum zu verlassen.
II. Nichtöffentlicher Teil
III. Öffentlicher Teil
Zu Punkt 12 der Tagesordnung:
Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil der Sitzung gefassten Beschlüsse
Nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit gibt der Vorsitzende bekannt, dass im Nichtöffentli-
chen Teil keine Beschlüsse gefasst wurden.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
13
Ende: 18:40 Uhr
Rüdiger Hinrichs Katalin Arpad
Vorsitzender Protokollführerin