| TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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| Ö 1 |
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Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung |
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| Ö 2 |
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Einwohner:innenfragestunde |
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| Ö 2.1 |
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Frage von Frau Köpsel zum Tagesordnungspunkt Einwohner:innenfragestunde
in der Sitzung der Bürgerschaft am 29.06.2025
Thema: Konzept zum Umgang mit "wildem Müll"
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VO/2025/14321 |
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| Ö 3 |
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Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 22.05.2025 |
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SI/2025/724 |
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| Ö 4 |
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Mitteilungen des Stadtpräsidenten |
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| Ö 5 |
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Anträge / Berichte der Ausschüsse |
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| Ö 6 |
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Anfragen / Mitteilungen / Antworten von Bürgerschaftsmitgliedern (Der Ältestenrat empfiehlt die Kenntnisnahme der Tagesordnungspunkte zu TOP 6 en bloc.) |
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| Ö 6.1 |
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Anfrage des BM Markus Stappen (AfD) gem. §16 GO: Finanzierung bzw. Bezuschussung von Vereinen und anderen Organisationen (Lag bereits vor.) |
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VO/2025/14186 |
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| Ö 6.1.1 |
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Antwort auf die Anfrage des BM Markus Stappen (AfD) gem. §16 GO: Finanzierung bzw. Bezuschussung von Vereinen und anderen Organisationen (Die Vorlage wird nachgereicht.) |
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VO/2025/14186-01 |
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| Ö 6.2 |
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BM Juleka Schulte-Ostermann (GAL), Anfrage gem. §16 GO: Baumaßnahmen am Kalvarienberg in Travemünde |
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VO/2025/14280 |
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| Ö 6.3 |
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BM Andreas Müller (Linke), Anfrage gem. §16 GO: Fahrradstraßen und autofreie Straßen in Lübeck |
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VO/2025/14304 |
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| Ö 6.4 |
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BM Juleka Schulte-Ostermann (GAL), Anfrage gem. §16 GO: Ferienbetreuung im Ganztag an Schule für Kinder mit Behinderung als schulische Bildungsleistung anerkennen |
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VO/2025/14355 |
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| Ö 7 |
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Berichte |
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| Ö 7.1 |
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Zukunft der Geh- und Radwege in Lübeck - Soll-/Ist-Vergleich 2023-2025 (Lag bereits vor.
Der Ältestenrat empfiehlt die Vertagung.) |
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VO/2025/13990 |
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| Ö 7.2 |
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Zwischenbericht Raumplanung IV (Lag bereits vor.
Der Ältestenrat empfiehlt die Vertagung.) |
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VO/2025/14014 |
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| Ö 7.3 |
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Ergebnisse des Arbeitskreises "Kinder- und Jugendbeteiligung in Lübeck" für institutionalisierte Beteiligung (Lag bereits vor.) |
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VO/2025/14067 |
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| Ö 7.3.1 |
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Interfraktioneller Antrag von CDU, BÜ90/DIE GRÜNEN, FDP zu: Ergebnisse des Arbeitskreises "Kinder- und Jugendbeteiligung in Lübeck" für institutionalisierte Beteiligung |
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VO/2025/14067-03 |
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| Ö 7.3.2 |
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SPD: Antrag zu: Ergebnisse des Arbeitskreises "Kinder- und Jugendbeteiligung in Lübeck" für institutionalisierte Beteiligung |
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VO/2025/14067-05 |
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| Ö 7.3.3 |
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Fraktion Linke & GAL zu: Ergebnisse des Arbeitskreises "Kinder- und Jugendbeteiligung in Lübeck" für institutionalisierte Beteiligung |
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VO/2025/14067-04 |
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| Ö 7.4 |
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Verkehrsträgerübergreifende Fragestellungen im Korridor Kücknitz - Travemünde |
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VO/2025/14121 |
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| Ö 7.5 |
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Zwischenbericht: Barrierefreier Tourismus in Travemünde |
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2024/13703-01-01 |
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| Ö 7.6 |
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Park & Ride-Parkplatz in Travemünde (Der Bericht wurde im Hauptausschuss zurückgestellt.) |
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VO/2025/14173 |
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| Ö 7.7 |
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Bericht zum Projekt Ganztag - offene Kinder- und Jugendarbeit (Vertagt im Jugendhilfeausschuss und im Ausschuss für Schule uns Sport am 19.6.) |
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VO/2025/14266 |
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| Ö 8 |
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Wahlen / Benennungen / Besetzungen |
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| Ö 8.1 |
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FDP: Wahl in den Ausschuss für Schule und Sport (Der Antrag wurde zurückgezogen.) |
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VO/2025/14196 |
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| Ö 8.1.1 |
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FDP: Wahl in den Ausschuss für Schule und Sport |
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VO/2025/14295 |
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| Ö 8.1.2 |
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Fraktion Linke & GAL: Wahl in den Ausschuss Schule und Sport |
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VO/2025/14333 |
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| Ö 8.2 |
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SPD: Austauschantrag zu: Entsendung in den Aufsichtsrat der Grundstücksgesellschaft Trave mbH |
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VO/2025/14315-01 |
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| Ö 8.3 |
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SPD: Austauschantrag zu: Wahl von Mitgliedern in den Stiftungsrat der Kulturstiftung Hansestadt Lübeck für die Wahlperiode 2023-2028 |
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VO/2025/14323-01 |
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| Ö 9 |
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Beschlussvorlagen |
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| Ö 9.1 |
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Einrichtung einer Projektgruppe "Stärkung Zivile Verteidigung und Krisenmanagement" (Lag bereits vor. Ohne Votum aus dem HA an die Bürgerschaft gegeben.) |
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VO/2025/13874 |
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| Ö 9.1.1 |
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Austauschantrag zu: Interfraktioneller Ergänzungs- und Änderungsantrag von CDU, BÜ90/DIE GRÜNEN, FDP zu: Einrichtung einer Projektgruppe "Stärkung Zivile Verteidigung und Krisenmanagement" |
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2025/13874-02-01 |
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| Ö 9.2 |
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Kriterienkatalog zur Vergabe von Gewerbegrundstücken in der Hansestadt Lübeck (Lag bereits vor. Ohne Votum aus dem Hauptausschuss an die Bürgerschaft gegeben.) |
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VO/2024/13776 |
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| Ö 9.2.1 |
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BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, CDU, FDP: ÄA zu Kriterienkatalog zur Vergabe von Gewerbegrundstücken in der Hansestadt Lübeck |
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VO/2024/13776-01 |
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| Ö 9.3 |
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Aufhebung eines Sperrvermerks bei Stelle 8740 im Bereich Personal (Der Ältestenrat empfiehlt die gemeinsame Beratung der Tagesordnungspunkte 9.3 und 9.9.) |
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4/13494-01-01-03 |
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| Ö 9.4 |
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AT zu: Fortschreibung der Konzeption 2030 der städtischen Senior:InnenEinrichtungen (SIE); Darstellung eines Gesamtfinanzierungskonzepts |
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VO/2025/14031-05 |
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| Ö 9.4.1 |
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Fortschreibung der Konzeption 2030 der städtischen Senior:InnenEinrichtungen (SIE); Darstellung eines Gesamtfinanzierungskonzepts; Stellungnahme Kommunalaufsicht (Diese Anlage zur Kenntnisnahme.) |
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VO/2025/14031-04 |
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| Ö 9.4.2 |
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AM Dr. Axel Flasbarth (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Stellungnahme zur Nachfrage zu den Antworten zur Anfrage von AM Dr. Axel Flasbarth (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Fortschreibung der Konzeption 2030 der städtischen Senior:InnenEinrichtungen (SIE); Darstellung eines Gesamtfinanzierungskonzepts |
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4031-02-01-01-01 |
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| Ö 9.5 |
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Entgeltordnung für die Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der Hansestadt Lübeck |
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VO/2025/14188 |
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| Ö 9.5.1 |
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Stellungnahmen der Elternvertretungen im Nachgang zur Vorlage VO/2025/14188 mit der Bitte um Kenntnisnahme (Diese Anlage zur Kenntnisnahme.) |
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VO/2025/14188-03 |
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| Ö 9.6 |
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Bebauungsplan 02.33.00 - Sportanlage Possehlstraße/Charlottenstraße - Satzungsbeschluss |
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VO/2025/14214 |
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| Ö 9.7 |
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Fortführung Regionalmanagement im HanseBelt |
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VO/2025/14223 |
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| Ö 9.8 |
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Zustimmung zur Wiederwahl des stellvertretenden Stadtwehrführers sowie zur Wahl/Wiederwahl von Ortswehrführungen und stellvertretenden Ortswehrführungen in der Hansestadt Lübeck |
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VO/2025/14224 |
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| Ö 9.9 |
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Situation des Aktiven Anliegenmanagements der Hansestadt Lübeck - Aufhebung des Sperrvermerks zur Planstelle 8465, Bürgermeisterkanzlei (Der Ältestenrat empfiehlt die gemeinsame Beratung der Tagesordnungspunkte 9.3 und 9.9.) |
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VO/2025/14211 |
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| Ö 9.10 |
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Annahme einer Geldspende des Betreuungsband Kaland-Schule gGmbH in Höhe von 250.000,00 Euro zugunsten der Kaland-Schule |
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VO/2025/14293 |
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| Ö 9.11 |
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Außerplanmäßige Bewilligung gemäß § 82 (1) Gemeindeordnung Schleswig-Holstein von Verpflichtungsermächtigungen und von Mitteln zur Deckung von Auszahlungen, Investitionsmaßnahme 552001 999.7841000 - Wasser und Hafen, Auszahlungen aus dem Erwerb von Finanzanlagen (Ohne Votum aus dem Hauptausschuss an die Bürgerschaft gegeben.) |
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VO/2025/14347 |
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| Ö 9.11.1 |
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Änderungsantrag von CDU, BÜ90/DIE GRÜNEN, FDP zu: Außerplanmäßige Bewilligung gemäß § 82 (1) Gemeindeordnung Schleswig-Holstein von Verpflichtungsermächtigungen und von Mitteln zur Deckung von Auszahlungen, Investitionsmaßnahme 552001 999.7841000 - Wasser und Hafen, Auszahlungen aus dem Erwerb von Finanzanlagen |
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VO/2025/14347-01 |
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| Ö 10 |
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Anträge der Fraktionen |
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| Ö 10.1 |
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BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Übernahme bauliche Anforderungen des EWKG (Lag bereits vor.) |
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VO/2023/11895 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag 1. Der Bürgermeister wird aufgefordert die in den Absätzen 3, 5, 6, 7, und 8 des §4 Energiewende- und Klimaschutzgesetzes (EWKG) für das Land definierten baulichen Standards bei sämtlichen Bauvorhaben der Stadt und aller Eigenbetriebe sinngemäß anzuwenden. In den Gesellschaften mit städtischer Mehrheitsbeteiligung wird der Bürgermeister beauftragt, einen entsprechenden Gesellschafterbeschluss vorzulegen.
2. Weiterhin sollen für sämtliche für sämtliche Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen im Rahmen von Baumaßnahmen die Anforderungen des §7 Absatz 1 LHO hinsichtlich der Berücksichtigung von wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Folgekosten in Form einer Lebenszyklusbetrachtung berücksichtigt werden.
Hierbei sind die letzten beiden Sätze aus §4 (2) EWKG hinsichtlich der Berücksichtigung ökologischer Folgekosten anzuwenden. 3. Der Bürgermeister wird aufgefordert, die hierfür ggf. erforderlichen höheren Investitionskosten bis zur nächsten Haushaltssitzung zu beziffern und in der erforderlichen Höhe in den Haushalt einzustellen.
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23.02.2023 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 10.8 - an Verwaltung / Ausschuss zurück verwiesen |
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20.03.2023 - Bauausschuss |
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Ö 4.1 - zurückgestellt |
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Beschluss: 1. Der Bürgermeister wird aufgefordert die in den Absätzen 3, 5, 6, 7, und 8 des §4 Energiewende- und Klimaschutzgesetzes (EWKG) für das Land definierten baulichen Standards bei sämtlichen Bauvorhaben der Stadt und aller Eigenbetriebe sinngemäß anzuwenden. In den Gesellschaften mit städtischer Mehrheitsbeteiligung wird der Bürgermeister beauftragt, einen entsprechenden Gesellschafterbeschluss vorzulegen.
2. Weiterhin sollen für sämtliche für sämtliche Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen im Rahmen von Baumaßnahmen die Anforderungen des §7 Absatz 1 LHO hinsichtlich der Berücksichtigung von wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Folgekosten in Form einer Lebenszyklusbetrachtung berücksichtigt werden.
Hierbei sind die letzten beiden Sätze aus §4 (2) EWKG hinsichtlich der Berücksichtigung ökologischer Folgekosten anzuwenden. 3. Der Bürgermeister wird aufgefordert, die hierfür ggf. erforderlichen höheren Investitionskosten bis zur nächsten Haushaltssitzung zu beziffern und in der erforderlichen Höhe in den Haushalt einzustellen.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | X | Ohne Votum | |
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03.04.2023 - Bauausschuss |
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Ö 4.1 - zurückgestellt |
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Beschluss: 1. Der Bürgermeister wird aufgefordert die in den Absätzen 3, 5, 6, 7, und 8 des §4 Energiewende- und Klimaschutzgesetzes (EWKG) für das Land definierten baulichen Standards bei sämtlichen Bauvorhaben der Stadt und aller Eigenbetriebe sinngemäß anzuwenden. In den Gesellschaften mit städtischer Mehrheitsbeteiligung wird der Bürgermeister beauftragt, einen entsprechenden Gesellschafterbeschluss vorzulegen.
2. Weiterhin sollen für sämtliche für sämtliche Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen im Rahmen von Baumaßnahmen die Anforderungen des §7 Absatz 1 LHO hinsichtlich der Berücksichtigung von wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Folgekosten in Form einer Lebenszyklusbetrachtung berücksichtigt werden.
Hierbei sind die letzten beiden Sätze aus §4 (2) EWKG hinsichtlich der Berücksichtigung ökologischer Folgekosten anzuwenden. 3. Der Bürgermeister wird aufgefordert, die hierfür ggf. erforderlichen höheren Investitionskosten bis zur nächsten Haushaltssitzung zu beziffern und in der erforderlichen Höhe in den Haushalt einzustellen.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | X | Ohne Votum | |
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04.09.2023 - Bauausschuss |
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Ö 4.1 - zurückgestellt |
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Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | X | Ohne Votum | |
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18.09.2023 - Bauausschuss |
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Ö 4.1 - zurückgestellt |
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Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | X | Ohne Votum | |
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05.05.2025 - Bauausschuss |
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Ö 4.1 - zurückgestellt |
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Antrag: 1. Der Bürgermeister wird aufgefordert die in den Absätzen 3, 5, 6, 7, und 8 des §4 Energiewende- und Klimaschutzgesetzes (EWKG) für das Land definierten baulichen Standards bei sämtlichen Bauvorhaben der Stadt und aller Eigenbetriebe sinngemäß anzuwenden. In den Gesellschaften mit städtischer Mehrheitsbeteiligung wird der Bürgermeister beauftragt, einen entsprechenden Gesellschafterbeschluss vorzulegen.
2. Weiterhin sollen für sämtliche für sämtliche Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen im Rahmen von Baumaßnahmen die Anforderungen des §7 Absatz 1 LHO hinsichtlich der Berücksichtigung von wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Folgekosten in Form einer Lebenszyklusbetrachtung berücksichtigt werden.
Hierbei sind die letzten beiden Sätze aus §4 (2) EWKG hinsichtlich der Berücksichtigung ökologischer Folgekosten anzuwenden. 3. Der Bürgermeister wird aufgefordert, die hierfür ggf. erforderlichen höheren Investitionskosten bis zur nächsten Haushaltssitzung zu beziffern und in der erforderlichen Höhe in den Haushalt einzustellen.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | X | Ohne Votum | |
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19.05.2025 - Bauausschuss |
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Ö 4.1 - geändert beschlossen |
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Antrag: 1. Der Bürgermeister wird aufgefordert die in den Absätzen 3, 5, 6, 7, und 8 des §4 Energiewende- und Klimaschutzgesetzes (EWKG) für das Land definierten baulichen Standards bei sämtlichen Bauvorhaben der Stadt und aller Eigenbetriebe sinngemäß anzuwenden. In den Gesellschaften mit städtischer Mehrheitsbeteiligung wird der Bürgermeister beauftragt, einen entsprechenden Gesellschafterbeschluss vorzulegen.
2. Weiterhin sollen für sämtliche für sämtliche Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen im Rahmen von Baumaßnahmen die Anforderungen des §7 Absatz 1 LHO hinsichtlich der Berücksichtigung von wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Folgekosten in Form einer Lebenszyklusbetrachtung berücksichtigt werden.
Hierbei sind die letzten beiden Sätze aus §4 (2) EWKG hinsichtlich der Berücksichtigung ökologischer Folgekosten anzuwenden. 3. Der Bürgermeister wird aufgefordert, die hierfür ggf. erforderlichen höheren Investitionskosten bis zur nächsten Haushaltssitzung zu beziffern und in der erforderlichen Höhe in den Haushalt einzustellen. 1. Berücksichtigung von Klimafolgekosten bei Baumaßnahmen und Beschaffung §7 (3) EWKG empfiehlt Kommunen für die Planung und Ausschreibung von Baumaßnahmen oberhalb eines Schwellenwertes von 500.000 Euro in eigener Zuständigkeit einen CO2-Schattenpreis in Orientierung an den vom Umweltbundesamt empfohlenen Kostensatz für Kohlendioxid- und andere Treibhausgasemissionen gemäß der jeweils aktuellen Empfehlung für die Bewertung von Treibhausgasemissionen einzuführen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, dies für die Stadt und alle Eigenbetriebe so umzusetzen und dabei analog zu §6 (2) EWKG den Wert der Empfehlung des Umweltbundesamtes aus der aktuellen Methodenkonvention unter Zugrundelegung der 0 % Zeitpräferenzrate anzuwenden. In den Gesellschaften mit städtischer Mehrheitsbeteiligung wird der Bürgermeister beauftragt, einen entsprechenden Gesellschafterbeschluss vorzulegen. Der Bürgermeister wird beauftragt analog zu §6 (2) EWKG auch für alle Beschaffungsmaßnahmen oberhalb eines Schwellenwertes von 500.000 € die Klimafolgekosten aus der jeweils aktuell gültigen Methodenkonvention unter Zugrundelegung der 0% Zeitpräferenzrate anzuwenden. 2. Energie- und Nachhaltigkeitsstandards - Bau Der Bürgermeister wird beauftragt für Bauvorhaben der Hansestadt und ihrer Eigenbetriebe die Regelungen aus §6 (3),(5),(6) und (9) EWKG unter Berücksichtigung der Ausnahmeregelungen aus § 6 (7) EWKG anzuwenden und die erforderlichen Kosten im Haushalt zu ordnen. Für die Anforderungen aus §6 (5) EWKG gilt dabei, dass die dort formulierte Anforderung an die Gebäudehülle als Zielvorgabe bei Maßnahmen an einzelnen Bauteilen anzuwenden ist. Bei Sanierungen von Objekten ist jeweils der unter der Beachtung des Lebenszyklus optimale Standard aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) (bspw. EG 70, EG 55, EG 40) anzuwenden. Für Anmietungen ist analog zu §6 (8) EWKG zu verfahren. In den Gesellschaften mit städtischer Mehrheitsbeteiligung wird der Bürgermeister beauftragt, einen entsprechenden Gesellschafterbeschluss vorzulegen. 3. Der Bürgermeister wird aufgefordert, die hierfür ggf. erforderlichen höheren Investitionskosten bis zur nächsten Haushaltssitzung zu beziffern und in der erforderlichen Höhe in den Haushalt einzustellen.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | X | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 14 | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß des TOP 4.1.1 geänderten Antrags zu beschließen.
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26.06.2025 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 10.1 - geändert beschlossen |
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Beschluss (in der geänderten Fassung): 1. Der Bürgermeister wird aufgefordert die in den Absätzen 3, 5, 6, 7, und 8 des §4 Energiewende- und Klimaschutzgesetzes (EWKG) für das Land definierten baulichen Standards bei sämtlichen Bauvorhaben der Stadt und aller Eigenbetriebe sinngemäß anzuwenden. In den Gesellschaften mit städtischer Mehrheitsbeteiligung wird der Bürgermeister beauftragt, einen entsprechenden Gesellschafterbeschluss vorzulegen. 2. Weiterhin sollen für sämtliche für sämtliche Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen im Rahmen von Baumaßnahmen die Anforderungen des §7 Absatz 1 LHO hinsichtlich der Berücksichtigung von wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Folgekosten in Form einer Lebenszyklusbetrachtung berücksichtigt werden. Hierbei sind die letzten beiden Sätze aus §4 (2) EWKG hinsichtlich der Berücksichtigung ökologischer Folgekosten anzuwenden. 1. Berücksichtigung von Klimafolgekosten bei Baumaßnahmen und Beschaffung §7 (3) EWKG empfiehlt Kommunen für die Planung und Ausschreibung von Baumaßnahmen oberhalb eines Schwellenwertes von 500.000 Euro in eigener Zuständigkeit einen CO2-Schattenpreis in Orientierung an den vom Umweltbundesamt empfohlenen Kostensatz für Kohlendioxid- und andere Treibhausgasemissionen gemäß der jeweils aktuellen Empfehlung für die Bewertung von Treibhausgasemissionen einzuführen. Der Bürgermeister wird beauftragt, dies für die Stadt und alle Eigenbetriebe so umzusetzen und dabei analog zu §6 (2) EWKG den Wert der Empfehlung des Umweltbundesamtes aus der aktuellen Methodenkonvention unter Zugrundelegung der 0 % Zeitpräferenzrate anzuwenden. In den Gesellschaften mit städtischer Mehrheitsbeteiligung wird der Bürgermeister beauftragt, einen entsprechenden Gesellschafterbeschluss vorzulegen. Der Bürgermeister wird beauftragt analog zu §6 (2) EWKG auch für alle Beschaffungsmaßnahmen oberhalb eines Schwellenwertes von 500.000 € die Klimafolgekosten aus der jeweils aktuell gültigen Methodenkonvention unter Zugrundelegung der 0% Zeitpräferenzrate anzuwenden. 2. Energie- und Nachhaltigkeitsstandards - Bau Der Bürgermeister wird beauftragt für Bauvorhaben der Hansestadt und ihrer Eigenbetriebe die Regelungen aus §6 (3), (5), (6) und (9) EWKG unter Berücksichtigung der Ausnahmeregelungen aus § 6 (7) EWKG anzuwenden und die erforderlichen Kosten im Haushalt zu ordnen. Für die Anforderungen aus §6 (5) EWKG gilt dabei, dass die dort formulierte Anforderung an die Gebäudehülle als Zielvorgabe bei Maßnahmen an einzelnen Bauteilen anzuwenden ist. Bei Sanierungen von Objekten ist jeweils der unter der Beachtung des Lebenszyklus optimale Standard aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) (bspw. EG 70, EG 55, EG 40) anzuwenden. Für Anmietungen ist analog zu §6 (8) EWKG zu verfahren. In den Gesellschaften mit städtischer Mehrheitsbeteiligung wird der Bürgermeister beauftragt, einen entsprechenden Gesellschafterbeschluss vorzulegen. 3. Der Bürgermeister wird aufgefordert, die hierfür ggf. erforderlichen höheren Investitionskosten bis zur nächsten Haushaltssitzung zu beziffern und in der erforderlichen Höhe in den Haushalt einzustellen.
Abstimmungsergebnis in der geänderten Fassung des Bauausschusses | einstimmige Annahme | x | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
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| Ö 10.1.1 |
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Empfehlung des Bauausschusses zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Übernahme bauliche Anforderungen des EWKG |
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VO/2023/11895-02 |
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| Ö 10.1.2 |
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SPD: Änderungsantrag zu: Übernahme bauliche Anforderungen des EWKG |
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VO/2023/11895-03 |
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| Ö 10.2 |
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Fraktion LINKE & GAL: Erforschung und Würdigung des Widerstands von Frauen in und /oder aus Lübeck gegen den Nationalsozialismus (Lag bereits vor.
) |
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VO/2024/13125 |
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| Ö 10.2.1 |
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Empfehlung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege zum Überweisungsantrag aus der Bürgerschaft: Fraktion LINKE & GAL: Erforschung und Würdigung des Widerstands von Frauen in und/oder aus Lübeck gegen den Nationalsozialismus (VO/2024/13125) |
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VO/2024/13125-02 |
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| Ö 10.3 |
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|
Fraktion Linke & GAL: Inklusive Schulkinderbetreuung (Der Tagesordnungspunkt wurde in der gemeinsamen Sitzung des Jugendhilfeausschusses und des Ausschusses für Schule und Sport auf die nächste gemeinsame Sitzung im März 2026 vertagt.) |
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VO/2025/13991 |
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| Ö 10.4 |
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Fraktion Linke & GAL: Gemeinsame Beratung und jährliche Berichterstattung zur Inklusion in Regelschule und der Schulkinderbetreuung (Der Tagesordnungspunkt wurde in der gemeinsamen Sitzung des Jugendhilfeausschusses und des Ausschusses für Schule und Sport auf die nächste gemeinsame Sitzung im März 2026 vertagt.) |
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VO/2025/13992 |
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| Ö 10.5 |
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AfD: Beflaggung an Dienstgebäuden und Liegenschaften der Hansestadt Lübeck (Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung in den Hauptausschuss zur abschließenden Beratung.) |
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VO/2025/14326 |
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| Ö 10.6 |
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AfD: Beleuchtung Wesloer Weg (Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung in den Bauausschuss zur abschließenden Beratung.) |
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VO/2025/14328 |
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| N 11 |
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Genehmigung der Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung vom 22.05.2025 |
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| N 12 |
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Anträge der Fraktionen |
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| N 13 |
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Anfragen / Mitteilungen / Antworten von Bürgerschaftsmitgliedern |
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| N 14 |
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Berichte |
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| N 14.1 |
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Erstattungsverfahren Grundsicherung SGB XII - fachaufsichtliche Prüfung (Lag bereits vor.) |
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| N 15 |
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Beschlussvorlagen |
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| N 15.1 |
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|
Fortschreibung der Konzeption 2023 der städtischen Senior:InnenEinrichtungen (SIE); Eintritt in ein Planerauswahlverfahren (Lag bereits vor.) |
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| N 15.1.1 |
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Interfraktioneller Antrag: CDU, Bündnis 90/Die Grünen/FDP zu: Fortschreibung der Konzeption 2023 der städtischen Senior:InnenEinrichtungen (SIE); Eintritt in ein Planerauswahlverfahren
Betreff: Empfehlung der Bürgerschaft an den Ausschuss für Soziales zur Aufhebung des Vorbehalts |
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| N 15.2 |
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Verlängerung eines Erbbaurechtes in Lübeck, Schmaler Lehmberg |
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| N 15.3 |
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Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes Lübeck, Heiweg |
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| Ö 16 |
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Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
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