Der Arbeitskreis wurde entsprechend des o.g. Beschlusses eingerichtet. Er tagte seit September 2024 insgesamt neun Mal. Die Beteiligung von jungen Menschen war über die Teilnahme des Stadtschüler:innenparlament (SSP) am AK sowie über mehrere Beteiligungsaktionen sichergestellt.
Im AK wurden Beispiele institutionalisierter Kinder- und Jugendbeteiligung aus anderen Kommunen, u.a. aus den kreisfreien Städten Kiel und Kassel, vorgestellt und von den Mitgliedern diskutiert. Die Verwaltung recherchierte auf Auftrag des AKs zu fachlichen, rechtlichen und fiskalischen Fragen, deren Ergebnisse im AK präsentiert wurden.
Die hier vorgelegten Eckpunkte wurden auf Basis der Diskussionsergebnisse im AK herausgearbeitet. Sie bilden den gefundenen Konsens ab, wobei verschiedene offene Punkte noch nicht abschließend geklärt werden konnten.
Folgende Ergebnisse wurden vom Arbeitskreis für eine institutionalisierte Kinder- und Jugendbeteiligung erarbeitet:
- Der AK Kinder- und Jugendbeteiligung in Lübeck empfiehlt, einen Kinder- und Jugendbeirat gemäß §§ 47d-e GO SH i.V.m. §§ 8 Abs. 1, 11, 12 SGB VIII einzurichten, um eine institutionalisierte Vertretung junger Menschen herzustellen.
- Der Kinder- und Jugendbeirat repräsentiert die Interessen und konkreten Anliegen der Kinder und Jugendlichen der Hansestadt Lübeck und fördert die Partizipation in politischen Entscheidungsprozessen.
- Der Kinder- und Jugendbeirat ist gemäß § 47e GO SH über alle jugendrelevanten Angelegenheiten zu unterrichten und hat ein Antragsrecht gegenüber der Bürgerschaft und der Ausschüsse der Hansestadt Lübeck.
- Der Kinder- und Jugendbeirat besteht aus 15 stimmberechtigten Mitgliedern im Alter von 12 bis unter 18 Jahren. Die Wahlperiode beträgt 2 Kalenderjahre.
- Die Wahl soll demokratischen Prinzipien entsprechend frei, gleich und geheim sein. Der AK spricht sich dafür aus, dass die Wahl an Lübecker Schulen stattfindet. Der konkrete Wahlprozess befindet sich noch in der Konzeptionierung und Abstimmung.
- Dem Beirat werden geeignete Räumlichkeiten in Lübeck zur selbstverwalteten Nutzung kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Voraussetzung für die Umsetzung der o.g. Eckpunkte sind nach Ansicht der Verwaltung:
- Die Mitglieder des Kinder- und Jugendbeirates erhalten eine Entschädigung gemäß § 14 der Hauptsatzung der Hansestadt Lübeck für Mitglieder und Vorsitzende von Beiräten nach § 47d GO SH.
- Für die kontinuierliche Arbeit des Beirates werden eine Geschäftsstelle (0,5 VZÄ) und pädagogische Begleitung (2,0 VZÄ) benötigt. Der Stellenumfang orientiert sich an Vergleichskommunen.
- Die finanziellen Auswirkungen für die Umsetzung der oben genannten Ergebnisse des AK Kinder- und Jugendbeteiligung in Lübeck werden wie folgt geschätzt:
Zweck | Geschätzte Kosten p.a. |
Laufende Kosten (Öffentlichkeitsarbeit, Vernetzung, Fortbildung, etc.) | 20.000 € |
Budget für Projekte und Veranstaltungen | 5.000 € |
Räumlichkeiten | 15.000 € |
Sitzungsgelder | 6.000 € |
Personalkosten für 0,5 VZÄ Geschäftsstelle 2,0 VZÄ pädagogische Begleitung | 34.000 € 180.000 € |
Jährliche Gesamtausgaben | 260.000 € |
Zusätzlich zu den jährlichen Kosten müssen alle zwei Jahre ca. 20.000 € für die Durchführung von Neuwahlen in den Haushalt eingestellt werden. Für die erste Wahl werden 40.000 € eingeplant.
Der Wunsch des AKs sowie der beteiligten jungen Menschen war eine schnellstmögliche Einrichtung des Kinder- und Jugendbeirats. Die zu erfüllenden Bedingungen für die Durchführung einer ersten Wahl, werden im Eckpunktepapier erläutert.