Antrag zu VO/2025/14067 Ergebnisse des Arbeitskreises „Kinder- und Jugendbeteiligung in Lübeck“ für institutionalisierte Beteiligung
Der Empfehlung des AK Kinder- und Jugendbeteiligung (AK KJB), einen Kinder- und Jugendbeirat gemäß§§47d-e GO SH i.V.m. §§8 Abs. 1, 11, 12 SGB VIII einzurichten, um eine institutionalisierte Vertretung junger Menschen herzustellen, wird gefolgt.
Die geschätzten Kosten für Personal, Sachkosten inklusive Raumkosten, Budget, Sitzungsgelder und Werbungskosten (Öffentlichkeitsarbeit) in Höhe von 300.000 € im ersten Jahr, 280.000 € (zuzüglich Tarifanpassungen) in Folgejahren werden im Haushalt 2026, 2027, 2028 und fortlaufend geordnet. Damit soll die Einrichtung eines Kinder- und Jugendbeirats dauerhaft sichergestellt werden.
Die erforderlichen Strukturen, Vorgehensweisen und Abläufe werden in einer Satzung und einer Geschäftsordnung beschrieben. Die Verwaltung wird beauftragt, im ersten Schritt eine Satzung gemäß den bisherigen Ergebnissen des AK KJB und in enger Zusammenarbeit mit und unter Beteiligung von Jugendlichen zu erarbeiten und dem Jugendhilfeausschuss und der Bürgerschaft zum Beschluss zeitig vor der Haushaltssitzung 2025 vorzulegen.
Mit Beschluss des Haushalts 2026 wird die Verwaltung beauftragt, ein Interessensbekundungsverfahren zur Vergabe der pädagogischen Begleitung und zur Erarbeitung eines pädagogischen Konzeptes an einen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe durchzuführen.
Sobald ein Träger beauftragt wurde und Personal bereitsteht, werden von diesen unter Beteiligung von Jugendlichen und mit der Stadtverwaltung in beratender Funktion eine Wahlordnungund eine Geschäftsordnung erarbeitet.
Die erste Wahl des Jugendbeirats soll frühestmöglich erfolgen, spätestens mit Beginn des neuen Schuljahres 2027.