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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen |
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Ö 2 |
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Genehmigung der Niederschrift |
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Ö 2.1 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 01.07.2024 |
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SI/2024/563 |
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Ö 2.2 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 15.07.2024 |
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SI/2024/564 |
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Ö 3 |
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Beschlussvorlagen |
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Ö 3.1 |
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Entwurf einer Satzung der Hansestadt Lübeck über die Zahl, Größe und Beschaffenheit von Stellplätzen oder Garagen sowie Abstellanlagen für Fahrräder (Stellplatzsatzung). |
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VO/2024/12987 |
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Ö 3.2 |
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Projektfreigabe: Beteiligung beim Breitbandausbau - Erneuerung technisch abgängiger Beleuchtung und desolater Gehwegflächen in den Stadtteilen Karlshof und Israelsdorf im Zuge des Breitbandausbaus |
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VO/2024/13422 |
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Ö 3.3 |
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Haushalt 2025 |
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VO/2024/13494 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag 1. Der Haushaltsplan 2025, bestehend aus dem Vorbericht Anlage 1 je Produkt dem Teilergebnis- und dem Teilfinanzplan Anlage 2 dem Stellenplan sowie Anlage 3 dem Beteiligungsbericht Anlage 4 wird beschlossen. 2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus den städtischen Budgetübersichten Anlage 5 werden wie auch die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung des Haushalts Anlage 6 und die Übersichten zu den erhobenen Gebühren und Entgelten Anlage 7 zur Kenntnis genommen. 3. Zur Verringerung des Defizits werden Konsolidierungsmaßnahmen Anlage 8 beschlossen und der Bürgermeister mit deren Durchführung beauftragt. 4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die maximale Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen. 5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom … folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird - im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.129.625.900 EUR einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.229.108.200 EUR einen Jahresüberschuss von einen Jahresfehlbetrag von 99.482.300 EUR - im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.099.449.800 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.170.404.100 EUR einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 118.202.400 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 155.871.800 EUR festgesetzt. (Stand: 20.08.2024) § 2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 81.427.000 EUR 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 84.970.000 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 360.000.000 EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 4.367,217 § 3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer: der Hebesatz wird mit einer gesonderten Hebesatzsatzung im November 2024 beschlossen.
2. Gewerbesteuer: 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 400.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2025 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. (Ende des Satzungstextes) Stellenplan Der Stellenplan 2024 (4.264,5 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2025 um die sich aus der Anlage 3 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2025 festgesetzt: 4.367,217 Planstellen. Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:
(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen) |
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02.09.2024 - Bauausschuss |
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Ö 3.3 - zurückgestellt |
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Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | X | Ohne Votum | |
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03.09.2024 - Ausschuss für Soziales |
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Ö 5.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschluss: 1. Der Haushaltsplan 2025, bestehend aus dem Vorbericht Anlage 1 je Produkt dem Teilergebnis- und dem Teilfinanzplan Anlage 2 dem Stellenplan sowie Anlage 3 dem Beteiligungsbericht Anlage 4 wird beschlossen. 2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus den städtischen Budgetübersichten Anlage 5 werden wie auch die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung des Haushalts Anlage 6 und die Übersichten zu den erhobenen Gebühren und Entgelten Anlage 7 zur Kenntnis genommen. 3. Zur Verringerung des Defizits werden Konsolidierungsmaßnahmen Anlage 8 beschlossen und der Bürgermeister mit deren Durchführung beauftragt. 4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die maximale Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen. 5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom … folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird - im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.129.625.900 EUR einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.229.108.200 EUR einen Jahresüberschuss von einen Jahresfehlbetrag von 99.482.300 EUR - im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.099.449.800 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.170.404.100 EUR einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 118.202.400 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 155.871.800 EUR festgesetzt. (Stand: 20.08.2024) § 2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 81.427.000 EUR 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 84.970.000 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 360.000.000 EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 4.367,217 § 3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer: der Hebesatz wird mit einer gesonderten Hebesatzsatzung im November 2024 beschlossen.
2. Gewerbesteuer: 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 400.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2025 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. (Ende des Satzungstextes) Stellenplan Der Stellenplan 2024 (4.264,5 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2025 um die sich aus der Anlage 3 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2025 festgesetzt: 4.367,217 Planstellen. Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:
(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | X |
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05.09.2024 - Jugendhilfeausschuss |
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Ö 6.4 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschluss: 1. Der Haushaltsplan 2025, bestehend aus dem Vorbericht Anlage 1 je Produkt dem Teilergebnis- und dem Teilfinanzplan Anlage 2 dem Stellenplan sowie Anlage 3 dem Beteiligungsbericht Anlage 4 wird beschlossen. 2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus den städtischen Budgetübersichten Anlage 5 werden wie auch die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung des Haushalts Anlage 6 und die Übersichten zu den erhobenen Gebühren und Entgelten Anlage 7 zur Kenntnis genommen. 3. Zur Verringerung des Defizits werden Konsolidierungsmaßnahmen Anlage 8 beschlossen und der Bürgermeister mit deren Durchführung beauftragt. 4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die maximale Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen. 5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom … folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird - im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.129.625.900 EUR einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.229.108.200 EUR einen Jahresüberschuss von einen Jahresfehlbetrag von 99.482.300 EUR - im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.099.449.800 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.170.404.100 EUR einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 118.202.400 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 155.871.800 EUR festgesetzt. (Stand: 20.08.2024) § 2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 81.427.000 EUR 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 84.970.000 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 360.000.000 EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 4.367,217 § 3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer: der Hebesatz wird mit einer gesonderten Hebesatzsatzung im November 2024 beschlossen.
2. Gewerbesteuer: 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 400.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2025 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. (Ende des Satzungstextes) Stellenplan Der Stellenplan 2024 (4.264,5 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2025 um die sich aus der Anlage 3 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2025 festgesetzt: 4.367,217 Planstellen. Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:
(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | x |
Der Ausschuss lässt die Vorlage einstimmig ohne Votum passieren.
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09.09.2024 - Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege |
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Ö 5.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschluss: 1. Der Haushaltsplan 2025, bestehend aus dem Vorbericht Anlage 1 je Produkt dem Teilergebnis- und dem Teilfinanzplan Anlage 2 dem Stellenplan sowie Anlage 3 dem Beteiligungsbericht Anlage 4 wird beschlossen. 2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus den städtischen Budgetübersichten Anlage 5 werden wie auch die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung des Haushalts Anlage 6 und die Übersichten zu den erhobenen Gebühren und Entgelten Anlage 7 zur Kenntnis genommen. 3. Zur Verringerung des Defizits werden Konsolidierungsmaßnahmen Anlage 8 beschlossen und der Bürgermeister mit deren Durchführung beauftragt. 4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die maximale Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen. 5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom … folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird - im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.129.625.900 EUR einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.229.108.200 EUR einen Jahresüberschuss von einen Jahresfehlbetrag von 99.482.300 EUR - im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.099.449.800 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.170.404.100 EUR einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 118.202.400 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 155.871.800 EUR festgesetzt. (Stand: 20.08.2024) § 2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 81.427.000 EUR 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 84.970.000 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 360.000.000 EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 4.367,217 § 3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer: der Hebesatz wird mit einer gesonderten Hebesatzsatzung im November 2024 beschlossen.
2. Gewerbesteuer: 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 400.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2025 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. (Ende des Satzungstextes) Stellenplan Der Stellenplan 2024 (4.264,5 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2025 um die sich aus der Anlage 3 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2025 festgesetzt: 4.367,217 Planstellen. Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:
(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | X |
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09.09.2024 - Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" |
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Ö 5.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschluss: 1. Der Haushaltsplan 2025, bestehend aus dem Vorbericht Anlage 1 je Produkt dem Teilergebnis- und dem Teilfinanzplan Anlage 2 dem Stellenplan sowie Anlage 3 dem Beteiligungsbericht Anlage 4 wird beschlossen. 2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus den städtischen Budgetübersichten Anlage 5 werden wie auch die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung des Haushalts Anlage 6 und die Übersichten zu den erhobenen Gebühren und Entgelten Anlage 7 zur Kenntnis genommen. 3. Zur Verringerung des Defizits werden Konsolidierungsmaßnahmen Anlage 8 beschlossen und der Bürgermeister mit deren Durchführung beauftragt. 4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die maximale Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen. 5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom … folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird - im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.129.625.900 EUR einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.229.108.200 EUR einen Jahresüberschuss von einen Jahresfehlbetrag von 99.482.300 EUR - im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.099.449.800 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.170.404.100 EUR einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 118.202.400 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 155.871.800 EUR festgesetzt. (Stand: 20.08.2024) § 2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 81.427.000 EUR 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 84.970.000 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 360.000.000 EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 4.367,217 § 3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer: der Hebesatz wird mit einer gesonderten Hebesatzsatzung im November 2024 beschlossen.
2. Gewerbesteuer: 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 400.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2025 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. (Ende des Satzungstextes) Stellenplan Der Stellenplan 2024 (4.264,5 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2025 um die sich aus der Anlage 3 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2025 festgesetzt: 4.367,217 Planstellen.
Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" beschließt einstimmig, die Vorlage ohne Votum zur Kenntnis zu nehmen. (14 Ja-Stimmen) Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | X |
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10.09.2024 - Hauptausschuss |
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Ö 5.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschluss: 1. Der Haushaltsplan 2025, bestehend aus dem Vorbericht Anlage 1 je Produkt dem Teilergebnis- und dem Teilfinanzplan Anlage 2 dem Stellenplan sowie Anlage 3 dem Beteiligungsbericht Anlage 4 wird beschlossen. 2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus den städtischen Budgetübersichten Anlage 5 werden wie auch die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung des Haushalts Anlage 6 und die Übersichten zu den erhobenen Gebühren und Entgelten Anlage 7 zur Kenntnis genommen. 3. Zur Verringerung des Defizits werden Konsolidierungsmaßnahmen Anlage 8 beschlossen und der Bürgermeister mit deren Durchführung beauftragt. 4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die maximale Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen. 5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom … folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird - im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.129.625.900 EUR einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.229.108.200 EUR einen Jahresüberschuss von einen Jahresfehlbetrag von 99.482.300 EUR - im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.099.449.800 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.170.404.100 EUR einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 118.202.400 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 155.871.800 EUR festgesetzt. (Stand: 20.08.2024) § 2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 81.427.000 EUR 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 84.970.000 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 360.000.000 EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 4.367,217 § 3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer: der Hebesatz wird mit einer gesonderten Hebesatzsatzung im November 2024 beschlossen.
2. Gewerbesteuer: 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 400.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2025 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. (Ende des Satzungstextes) Stellenplan Der Stellenplan 2024 (4.264,5 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2025 um die sich aus der Anlage 3 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2025 festgesetzt: 4.367,217 Planstellen.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | X |
Der Hauptausschuss stimmt einstimmig für die Weitergabe der Beschlussvorlage ohne Votum an die Bürgerschaft.
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16.09.2024 - Bauausschuss |
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Ö 3.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschluss: 1. Der Haushaltsplan 2025, bestehend aus dem Vorbericht Anlage 1 je Produkt dem Teilergebnis- und dem Teilfinanzplan Anlage 2 dem Stellenplan sowie Anlage 3 dem Beteiligungsbericht Anlage 4 wird beschlossen. 2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus den städtischen Budgetübersichten Anlage 5 werden wie auch die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung des Haushalts Anlage 6 und die Übersichten zu den erhobenen Gebühren und Entgelten Anlage 7 zur Kenntnis genommen. 3. Zur Verringerung des Defizits werden Konsolidierungsmaßnahmen Anlage 8 beschlossen und der Bürgermeister mit deren Durchführung beauftragt. 4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die maximale Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen. 5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom … folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird - im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.129.625.900 EUR einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.229.108.200 EUR einen Jahresüberschuss von einen Jahresfehlbetrag von 99.482.300 EUR - im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.099.449.800 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.170.404.100 EUR einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 118.202.400 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 155.871.800 EUR festgesetzt. (Stand: 20.08.2024) § 2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 81.427.000 EUR 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 84.970.000 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 360.000.000 EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 4.367,217 § 3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer: der Hebesatz wird mit einer gesonderten Hebesatzsatzung im November 2024 beschlossen.
2. Gewerbesteuer: 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 400.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2025 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. (Ende des Satzungstextes) Stellenplan Der Stellenplan 2024 (4.264,5 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2025 um die sich aus der Anlage 3 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2025 festgesetzt: 4.367,217 Planstellen. Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:
(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | X |
Der Bauausschuss gibt die Beschlussvorlage ohne Votum weiter.
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17.09.2024 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
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Ö 5.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschluss: 1. Der Haushaltsplan 2025, bestehend aus dem Vorbericht Anlage 1 je Produkt dem Teilergebnis- und dem Teilfinanzplan Anlage 2 dem Stellenplan sowie Anlage 3 dem Beteiligungsbericht Anlage 4 wird beschlossen. 2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus den städtischen Budgetübersichten Anlage 5 werden wie auch die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung des Haushalts Anlage 6 und die Übersichten zu den erhobenen Gebühren und Entgelten Anlage 7 zur Kenntnis genommen. 3. Zur Verringerung des Defizits werden Konsolidierungsmaßnahmen Anlage 8 beschlossen und der Bürgermeister mit deren Durchführung beauftragt. 4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die maximale Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen. 5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom … folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird - im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.129.625.900 EUR einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.229.108.200 EUR einen Jahresüberschuss von einen Jahresfehlbetrag von 99.482.300 EUR - im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.099.449.800 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.170.404.100 EUR einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 118.202.400 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 155.871.800 EUR festgesetzt. (Stand: 20.08.2024) § 2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 81.427.000 EUR 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 84.970.000 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 360.000.000 EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 4.367,217 § 3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer: der Hebesatz wird mit einer gesonderten Hebesatzsatzung im November 2024 beschlossen.
2. Gewerbesteuer: 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 400.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2025 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. (Ende des Satzungstextes) Stellenplan Der Stellenplan 2024 (4.264,5 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2025 um die sich aus der Anlage 3 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2025 festgesetzt: 4.367,217 Planstellen. Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:
(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)
Abstimmungsergebnis als Empfehlung für den Hauptausschuss | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | 1 | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | 13 |
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19.09.2024 - Schul- und Sportausschuss |
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Ö 5.9 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschluss: 1. Der Haushaltsplan 2025, bestehend aus dem Vorbericht Anlage 1 je Produkt dem Teilergebnis- und dem Teilfinanzplan Anlage 2 dem Stellenplan sowie Anlage 3 dem Beteiligungsbericht Anlage 4 wird beschlossen. 2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus den städtischen Budgetübersichten Anlage 5 werden wie auch die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung des Haushalts Anlage 6 und die Übersichten zu den erhobenen Gebühren und Entgelten Anlage 7 zur Kenntnis genommen. 3. Zur Verringerung des Defizits werden Konsolidierungsmaßnahmen Anlage 8 beschlossen und der Bürgermeister mit deren Durchführung beauftragt. 4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die maximale Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen. 5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom … folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird - im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.129.625.900 EUR einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.229.108.200 EUR einen Jahresüberschuss von einen Jahresfehlbetrag von 99.482.300 EUR - im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.099.449.800 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.170.404.100 EUR einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 118.202.400 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 155.871.800 EUR festgesetzt. (Stand: 20.08.2024) § 2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 81.427.000 EUR 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 84.970.000 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 360.000.000 EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 4.367,217 § 3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer: der Hebesatz wird mit einer gesonderten Hebesatzsatzung im November 2024 beschlossen.
2. Gewerbesteuer: 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 400.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2025 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. (Ende des Satzungstextes) Stellenplan Der Stellenplan 2024 (4.264,5 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2025 um die sich aus der Anlage 3 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2025 festgesetzt: 4.367,217 Planstellen. Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:
(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | x | Vertagung | | Ohne Votum | |
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26.09.2024 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 9.8 - geändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Der Haushaltsplan 2025, bestehend aus dem Vorbericht Anlage 1 je Produkt dem Teilergebnis- und dem Teilfinanzplan Anlage 2 dem Stellenplan sowie Anlage 3 dem Beteiligungsbericht Anlage 4 wird beschlossen. 2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus den städtischen Budgetübersichten Anlage 5 werden wie auch die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung des Haushalts Anlage 6 und die Übersichten zu den erhobenen Gebühren und Entgelten Anlage 7 zur Kenntnis genommen. 3. Zur Verringerung des Defizits werden Konsolidierungsmaßnahmen Anlage 8 beschlossen und der Bürgermeister mit deren Durchführung beauftragt. 4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die maximale Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen. 5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom … folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird - im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.129.625.900 EUR einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.229.108.200 EUR einen Jahresüberschuss von einen Jahresfehlbetrag von 99.482.300 EUR - im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.099.449.800 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.170.404.100 EUR einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 118.202.400 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 155.871.800 EUR festgesetzt. (Stand: 20.08.2024) § 2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 81.427.000 EUR 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 84.970.000 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 360.000.000 EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 4.367,217 § 3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer: der Hebesatz wird mit einer gesonderten Hebesatzsatzung im November 2024 beschlossen.
2. Gewerbesteuer: 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 400.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2025 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. (Ende des Satzungstextes) Stellenplan Der Stellenplan 2024 (4.264,5 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2025 um die sich aus der Anlage 3 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2025 festgesetzt: 4.367,217 Planstellen.
Abstimmungsergebnis in ausgetauschter, geänderter und ergänzter Fassung, mit der Maßgabe, dass die Änderungen und Ergänzungen laut der gefassten Beschlüsse zu den jeweiligen TO-Punkten einzuarbeiten sind und die haushaltsmäßige Ordnung hergestellt wird. | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 38 | Nein-Stimmen | 8 | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
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Ö 4 |
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Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft |
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Ö 4.1 |
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Beirat für Senior:innen: Sozialer Wohnungsbau (Überwiesen in den Bauausschuss mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft) |
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VO/2023/12062 |
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Ö 4.1.1 |
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ÄA AM Pluschkell: Kurswechsel in der Wohnungspolitik |
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VO/2023/12223 |
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Ö 5 |
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Berichte |
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Ö 5.1 |
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Fortschreibung des Berichtes zu Lübecker Kunstrasenplätzen aus dem Jahr 2018 |
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VO/2024/13359 |
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Ö 6 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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Ö 6.1 |
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Antworten zu Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen |
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Ö 6.1.1 |
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Antwort auf die Anfrage des AM Dr. Brock (CDU): Bushaltestelle St. Hubertus |
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Ö 6.1.2 |
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Antwort auf die Anfrage des AM Pluschkell (SPD & FW): Auswirkungen der Sperrung der Mühlentorbrücke auf den ÖPNV |
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Ö 6.1.3 |
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Antwort auf die Anfrage des AM Pluschkell (SPD & FW): Satzung zu Ferienwohnungen in derAltstadt |
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Ö 6.1.4 |
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Antwort auf die Anfrage des AM Mauritz (CDU): Protokolle der Unfallkommission |
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Ö 6.1.5 |
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Antwort auf die Anfrage des AM Dan Teschner (FDP) zur Städtebaulichen Gesamtmaßnahme Nordwest |
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VO/2024/13369 |
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Ö 6.1.6 |
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Antwort auf die Anfrage des AM Dan Teschner (FDP) zu Stelen in der Jürgen-Wullenwever-Straße |
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VO/2024/13368 |
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Ö 6.1.7 |
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Antwort auf die Anfrage des AM Lange (SPD & FW): Anwohnerparksituation in der Goebenstraße |
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Ö 6.1.8 |
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Antwort auf die Anfrage des AM Mauritz (CDU): Parkproblematik Sportplatz Kronsforde |
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Ö 6.1.9 |
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Antwort auf die Anfrage des AM Kristin Blankenburg (SPD & FW): Anfrage zu Markierungsstreifen bei Parkflächen in Wohngebieten |
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VO/2024/13271 |
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Ö 6.1.10 |
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Antwort auf die Anfrage des AM Jochen Mauritz: Schulwegsicherheit Grundschule Lübeck-Niendorf / Niendorfer Hauptstraße 17-21 |
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VO/2024/13225 |
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Ö 6.1.11 |
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Antwort auf die Anfrage des AM Blankenburg (SPD & FW): Parkverbote Lämmerstieg und Schwalbenweg |
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Ö 6.1.12 |
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Antwort auf die Anfrage des AM Dr. Brock (CDU): Regenentwässerung Schleusenstraße |
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Ö 6.1.13 |
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Antwort auf die Anfrage des AM Dan Teschner (FDP) zu Parkplätzen in der Fisch- und Braunstraße |
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VO/2024/13355 |
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Ö 6.1.14 |
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Antwort auf die Anfrage des AM Blankenburg (SPD & FW): Ersatzneubau Geh- und Radwegbrücke Dornbreite |
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Ö 6.2 |
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Neue Anfragen |
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Ö 6.2.1 |
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Anfrage des AM Dr. Brock (CDU): Tourismusentwicklungskonzept |
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Ö 6.2.2 |
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Anfrage des AM Dr. Brock (CDU): Hotelentwicklung aus städtebaulicher Sicht |
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Ö 6.2.3 |
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Anfrage des AM Wisotzki (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): PV-Anlagen in B-Plangebieten |
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Ö 6.2.4 |
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Anfrage des AM Dr. Brock (CDU): Radwege in der Roeckstraße und Jürgen-Wullenweverstraße |
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Ö 6.2.5 |
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Anfrage des AM Sellerbeck (CDU): Parkhaus auf der Mittleren Wallhalbhinsel |
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Ö 6.2.6 |
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Anfrage des AM Ingwersen (CDU): Sachstand Ringstraße Travemünde |
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Ö 6.2.7 |
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Anfrage des AM Ingwersen (CDU): Sachstand 2. Anbindung Travemünde |
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Ö 6.2.8 |
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|
Anfrage des AM Ramcke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Bericht zum Verkehrsversuch |
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Ö 6.3 |
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|
Mitteilungen des Vorsitzenden und der Fachbereichsleitung |
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Ö 6.4 |
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|
Sonstige Mitteilungen |
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Ö 6.4.1 |
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Sitzungstermine Bauausschuss 2025 |
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VO/2024/13460 |
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Ö 7 |
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|
Anträge von Ausschussmitgliedern |
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Ö 7.1 |
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AM Christopher Lötsch: Einplanung Sanierung Wesloer Straße in 2025 |
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VO/2024/13202 |
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Ö 7.2 |
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Antrag des AM Claas Lamaack (Unabhängige Volt-PARTEI): Prüfung zur Einführung eines Park and Ride Konzepts für Travemünde während der Hauptsaison |
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VO/2024/13440 |
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Ö 7.3 |
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|
Dringlichkeitsantrag Fraktion SPD & FW: Änderung des B-Plans 32.41.00 Moorredder / Fehlingstraße |
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VO/2024/13534 |
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Ö 7.4 |
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|
Antrag des AM Detlev Stolzenberg (Unabhängige Volt-PARTEI): Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet Glashüttenweg 33-35 |
|
VO/2024/13508 |
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Ö 7.5 |
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|
Antrag des AM Günther Frings (Unabhängige Volt-PARTEI): Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes im Stadtteil Travemünde |
|
VO/2024/13509 |
|
Ö 7.6 |
|
|
AM Arne-Matz Ramcke (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Dringlichkeitsantrag Grundsatzbeschluss Monitoring |
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VO/2024/13531 |
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Ö 8 |
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Verschiedenes |
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Ö 9 |
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Ende des öffentlichen Teils |
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N 10 |
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|
Genehmigung der Niederschrift |
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N 10.1 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 01.07.2024 |
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N 10.2 |
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|
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 15.07.2024 |
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N 11 |
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Beschlussvorlagen und Anträge |
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N 12 |
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Berichte |
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N 12.1 |
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Fortschreibung der Machbarkeitsstudie zum Bau einer Sporthalle am Standort Falkenwiese (VO/2022/11119) |
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N 13 |
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|
Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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N 13.1 |
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|
Antworten zu Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen |
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N 13.1.1 |
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Antwort auf die Anfrage des AM Blankenburg (SPD & FW): Bauvorhaben Vorderreihe |
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N 13.1.2 |
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Antwort auf die Anfrage des stellv. AM Carl Howe (GAL): Anfrage zu Bebauungsplänen in Travemünde |
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N 13.1.3 |
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Antwort auf die Anfrage des AM Blankenburg (SPD & FW): Bauvorhaben Triftstraße |
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N 13.1.4 |
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Antwort auf die Anfrage des AM Howe (LINKE & GAL): Ferienwohnungsbau in Travemünde |
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N 13.2 |
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Neue Anfragen |
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N 13.2.1 |
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Anfrage des AM Meyer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Potentialanalyse Stadtbahn |
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N 13.3 |
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|
Mitteilungen |
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N 13.3.1 |
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Mündliche Mitteilung (5.610): Mitteilungen über Bauvorhaben |
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N 14 |
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Verschiedenes |
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Ö 15 |
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Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
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